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Die Kriegsgefangenen der Mittelmächte in Rußland im Ersten ...

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Dazu kamen weitere Regelungen zu Fragen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Haager Landkriegsordnung nicht<br />

behandelt wurden, so die Benennung <strong>der</strong> Situationen, <strong>in</strong> denen gegen die Gefangenen<br />

von <strong>der</strong> Waffe Gebrauch gemacht werden sollte (Artikel 8).<br />

E<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mungen zum Arbeitse<strong>in</strong>satz <strong>der</strong> <strong>Kriegsgefangenen</strong> wich e<strong>in</strong>deutig von<br />

den Vorschriften <strong>der</strong> Haager Landkriegsordnung ab.<br />

Der Artikel 6 <strong>der</strong> Haager Landkriegsordnung legt fest: „Arbeiten für den Staat werden<br />

nach den Sätzen bezahlt, die für Militärpersonen des eigenen Heeres bei Ausführung <strong>der</strong><br />

gleichen Arbeiten gelten, o<strong>der</strong> falls solche Sätze nicht bestehen, nach e<strong>in</strong>em Satze, wie<br />

er den geleisteten Arbeiten entspricht“. 1<br />

<strong>Die</strong> Verordnung vom 20. Oktober sah aber <strong>in</strong> Artikel 13 ausdrücklich ke<strong>in</strong>e Bezahlung<br />

vor: „<strong>Die</strong> von den <strong>Kriegsgefangenen</strong> ausgeführten Arbeiten unterliegen nicht <strong>der</strong><br />

Bezahlung e<strong>in</strong>es Entgelts.“ 2<br />

<strong>Die</strong> Artikel 15-22 <strong>der</strong> Verordnung regelten die Tätigkeit <strong>der</strong> Hilfsorganisationen für die<br />

<strong>Kriegsgefangenen</strong> ganz <strong>im</strong> S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> Haager Landkriegsordnung.<br />

Darauf folgten e<strong>in</strong>gehende Best<strong>im</strong>mungen über die Behandlung <strong>der</strong> Gefangenen auf<br />

dem Schlachtfeld, ihre Zurücksendung zu Sammelpunkten und Registrierung (Artikel<br />

23-30), die Behandlung auf Sammelpunkten und Transporten (Artikel 31-49), die Organisation<br />

des russischen <strong>Kriegsgefangenen</strong>wesens (Artikel 50-54, 64) und die Behandlung<br />

<strong>in</strong> den Garnisonen wie beispielsweise Registrierung, Arbeitse<strong>in</strong>satz, die Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

von Offizieren <strong>in</strong> Privathäusern, mediz<strong>in</strong>ische Behandlung (Artikel 56-63).<br />

Artikel 55 sah <strong>in</strong> den Garnisonen die Gleichbehandlung mit den russischen Soldaten<br />

vor: „<strong>Die</strong> Kommandos <strong>der</strong> <strong>Kriegsgefangenen</strong> bei den Truppen werden h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>en bestmöglichen Gestaltung und <strong>in</strong>neren Ordnung auf den gleichen Grundlagen<br />

wie die örtlichen E<strong>in</strong>heiten geführt.“ 1<br />

<strong>Die</strong> e<strong>in</strong>zelnen Best<strong>im</strong>mungen zur Gefangenenbehandlung werden zu Beg<strong>in</strong>n jedes Glie-<br />

<strong>der</strong>ungspunktes, <strong>der</strong> Aspekte <strong>der</strong> Lebenssituation <strong>der</strong> Gefangenen <strong>in</strong> <strong>Rußland</strong> zum<br />

Gegenstand hat, referiert und dann den Zeugnissen <strong>der</strong> verschiedenen Quellen über die<br />

tatsächliche Situation gegenübergestellt.<br />

Im November 1915 trafen sich die Delegierten <strong>der</strong> Gesellschaften vom Roten Kreuz<br />

Deutschlands, Österreichs, Ungarns und <strong>Rußland</strong>s <strong>in</strong> Stockholm zu e<strong>in</strong>er Konferenz.<br />

1 Scheidl, S. 75.<br />

2 à �à �à �����à �à ��à �à ����à �à � ��à Übersetzung GW. Orig<strong>in</strong>al: „<br />

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