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IV. Reduzierung und Abschaffung der Werbung<br />

Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit längerem für eine bundesweit einheitliche<br />

Reduzierung von Werbung im Fernsehen ein.<br />

252. Welche Gründe werden für eine Reduzierung bzw. Abschaffung der<br />

Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angegeben?<br />

253. Was spricht gegen die Reduzierung oder Abschaffung der Werbung im<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk?<br />

254. Wer würde bei einer bundesweiten Reduzierung oder Abschaffung der<br />

Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Mehrkosten in welcher Höhe<br />

tragen, die ursprünglich über die Werbung finanziert wurden?<br />

255. Welchen Mehrwert für eine Akzeptanz des öffentlich rechtlichen Rundfunks<br />

sieht die Staatsregierung bei einer Reduzierung oder der Abschaffung der<br />

Werbung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk?<br />

256. Kann sich die Staatsregierung bei der entsprechenden Umstellung des<br />

Rundfunkangebotes, Werbung als alleinige Finanzierungsgrundlage vorstellen?<br />

(Bitte die Antwort begründen.)<br />

257. Wie berechnet die Staatsregierung das exakte Volumen des sog.<br />

Kompensationsbeitrages, der bei einem vollständigen Verzicht auf Werbung im<br />

öffentliche-rechtlichen Rundfunk zur Kostendeckung erforderlich sein würde, vor<br />

dem Hintergrund, dass die exakte Summe der Werbeeinnahmen aufgrund der<br />

intransparenten Abrechnungsstruktur über die Beteiligungsfirmen nicht genau<br />

beziffert werden kann?<br />

258. Könnte durch eine Ausweitung der Werbezeiten eine signifikante Senkung<br />

des Rundfunkbeitrages erreicht werden? (Bitte in der Antwort die durchgeführten<br />

Berechnungen angeben.)<br />

259. Wie steht die Staatsregierung zur Ausweitung der Werbung im öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk zum Zwecke der Gebührensenkung, nachdem die<br />

Werbewirtschaft nach eigenem Bekunden über die öffentlich-rechtlichen<br />

Programme Zugang zur Zielgruppe der Generation 50+ erhält?<br />

N. Neue Medien<br />

260. Wie bewertet die Staatsregierung die Situation, dass der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk inzwischen nicht nur die Marktanteile an private Programme, sondern<br />

auch durch die stark zugenommene Nutzung der neuen Medien (insbesondere<br />

Internet) insgesamt an Bedeutung verliert?<br />

261. Wie erklären sich vor diesem Hintergrund die Expansionspläne der<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?<br />

262. Besteht im Zeitalter der medialen Divergenz noch ein prinzipieller<br />

Unterschied zwischen klassischem Rundfunk und Fernsehen, Telemedien,<br />

Download-Portalen, NewsApps und der klassischen Presse? Wenn ja, an welcher<br />

Stelle?<br />

263. Wenn das Kriterium eines direktionalen Massenmediums gleichzeitiger<br />

Versendung von Inhalten nicht mehr das bestimmende Alleinstellungsmerkmal für<br />

Rundfunk und Fernsehen sein kann, was begründet dann das besondere Recht für<br />

die technisch und sachlich veraltete Organisationsform der öffentlich-rechtlichen<br />

Veranstalter?<br />

264. Welche Merkmale bestimmen den Begriff „trimediales Angebot“ des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks?<br />

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