Große Anfrage
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IV. Reduzierung und Abschaffung der Werbung<br />
Nordrhein-Westfalen setzt sich schon seit längerem für eine bundesweit einheitliche<br />
Reduzierung von Werbung im Fernsehen ein.<br />
252. Welche Gründe werden für eine Reduzierung bzw. Abschaffung der<br />
Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk angegeben?<br />
253. Was spricht gegen die Reduzierung oder Abschaffung der Werbung im<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunk?<br />
254. Wer würde bei einer bundesweiten Reduzierung oder Abschaffung der<br />
Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Mehrkosten in welcher Höhe<br />
tragen, die ursprünglich über die Werbung finanziert wurden?<br />
255. Welchen Mehrwert für eine Akzeptanz des öffentlich rechtlichen Rundfunks<br />
sieht die Staatsregierung bei einer Reduzierung oder der Abschaffung der<br />
Werbung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk?<br />
256. Kann sich die Staatsregierung bei der entsprechenden Umstellung des<br />
Rundfunkangebotes, Werbung als alleinige Finanzierungsgrundlage vorstellen?<br />
(Bitte die Antwort begründen.)<br />
257. Wie berechnet die Staatsregierung das exakte Volumen des sog.<br />
Kompensationsbeitrages, der bei einem vollständigen Verzicht auf Werbung im<br />
öffentliche-rechtlichen Rundfunk zur Kostendeckung erforderlich sein würde, vor<br />
dem Hintergrund, dass die exakte Summe der Werbeeinnahmen aufgrund der<br />
intransparenten Abrechnungsstruktur über die Beteiligungsfirmen nicht genau<br />
beziffert werden kann?<br />
258. Könnte durch eine Ausweitung der Werbezeiten eine signifikante Senkung<br />
des Rundfunkbeitrages erreicht werden? (Bitte in der Antwort die durchgeführten<br />
Berechnungen angeben.)<br />
259. Wie steht die Staatsregierung zur Ausweitung der Werbung im öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk zum Zwecke der Gebührensenkung, nachdem die<br />
Werbewirtschaft nach eigenem Bekunden über die öffentlich-rechtlichen<br />
Programme Zugang zur Zielgruppe der Generation 50+ erhält?<br />
N. Neue Medien<br />
260. Wie bewertet die Staatsregierung die Situation, dass der öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunk inzwischen nicht nur die Marktanteile an private Programme, sondern<br />
auch durch die stark zugenommene Nutzung der neuen Medien (insbesondere<br />
Internet) insgesamt an Bedeutung verliert?<br />
261. Wie erklären sich vor diesem Hintergrund die Expansionspläne der<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten?<br />
262. Besteht im Zeitalter der medialen Divergenz noch ein prinzipieller<br />
Unterschied zwischen klassischem Rundfunk und Fernsehen, Telemedien,<br />
Download-Portalen, NewsApps und der klassischen Presse? Wenn ja, an welcher<br />
Stelle?<br />
263. Wenn das Kriterium eines direktionalen Massenmediums gleichzeitiger<br />
Versendung von Inhalten nicht mehr das bestimmende Alleinstellungsmerkmal für<br />
Rundfunk und Fernsehen sein kann, was begründet dann das besondere Recht für<br />
die technisch und sachlich veraltete Organisationsform der öffentlich-rechtlichen<br />
Veranstalter?<br />
264. Welche Merkmale bestimmen den Begriff „trimediales Angebot“ des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks?<br />
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