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Der Rundfunkbeitrag – Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung<br />

Rechtsgutachten<br />

erstellt im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Juni 2013)<br />

Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />

Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und<br />

Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz<br />

(derzeit Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht<br />

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)<br />

I. Allgemeine Fragen zu beiden Gutachten:<br />

472. Was hat die Erstellung der beiden Gutachten jeweils gekostet?<br />

473. Wer bestimmte die Gutachter?<br />

474. Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter ausgewählt?<br />

475. Wurden auch andere Wissenschaftler für ein Gutachten zur Finanzierung<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt? Wenn ja, wer wurde angefragt und<br />

aus welchen Gründen wurde dann kein Gutachten erstellt bzw. nicht veröffentlicht?<br />

476. Warum wurden zwei Gutachten mit sehr ähnlichen inhaltlichen<br />

Schwerpunkten im Abstand von drei Jahren in Auftrag gegeben?<br />

477. Wer bestimmte Zielrichtung und Themen der Gutachten?<br />

478. Warum wurde das zweite Gutachten an einen Gutachter vergeben, der<br />

bereits bei dem ersten Gutachter wissenschaftlicher Mitarbeiter war, promovierte<br />

und später den Lehrstuhl übernahm?<br />

479. Waren diese Verbindungen zwischen den beiden Gutachtern den<br />

Auftraggebern bei Vergabe des zweiten Gutachtens bekannt?<br />

480. Das Kirchhof-Gutachten diente als Grundlage für den 15.<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wofür sollte das zweite Gutachten (als<br />

Grundlage) dienen?<br />

481. Gab es für das Kirchhof-Gutachten konkrete Vorgaben zu alternativen<br />

Rundfunkfinanzierungsmodellen, die rechtlich überprüft werden sollten, wie z.B.<br />

eine Beitragsfinanzierung oder die Schaffung eines neuen Beitragstatbestandes?<br />

II. Nachfragen zum Kirchhof-Gutachten:<br />

„Doch bedarf es der fortwährenden Überprüfung, wie weit die Teilfinanzierung über<br />

Werbung und Sponsoring zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft<br />

drängt und damit die innere Unabhängigkeit des Rundfunks gefährdet.“ S. 5 f.<br />

482. Wie viel Werbung ist maximal möglich, um die Unabhängigkeit des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu gefährden?<br />

483. Besteht derzeit ein Einfluss der Werbewirtschaft auf den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk? Wenn ja, wie äußert sich dieser?<br />

484. Warum findet derzeit eine Werbefinanzierung des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks statt?<br />

485. Wie hoch sind die Werbeeinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?<br />

486. Welchen finanziellen Anteil hat die Werbefinanzierung an der<br />

Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?<br />

487. Wer bestimmt die Höhe des Werbeanteils?<br />

488. Warum findet eine werbebasierte Rundfunkfinanzierung in genau der<br />

gewählten Höhe statt? Ist derzeit eine Erhöhung, Senkung oder gar ein<br />

Werbeverzicht vorgesehen?<br />

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