Große Anfrage
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und<br />
Der Rundfunkbeitrag – Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung<br />
Rechtsgutachten<br />
erstellt im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio (Juni 2013)<br />
Prof. Dr. Hanno Kube, LL.M.<br />
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- und<br />
Steuerrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz<br />
(derzeit Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht<br />
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg)<br />
I. Allgemeine Fragen zu beiden Gutachten:<br />
472. Was hat die Erstellung der beiden Gutachten jeweils gekostet?<br />
473. Wer bestimmte die Gutachter?<br />
474. Nach welchen Kriterien wurden die Gutachter ausgewählt?<br />
475. Wurden auch andere Wissenschaftler für ein Gutachten zur Finanzierung<br />
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angefragt? Wenn ja, wer wurde angefragt und<br />
aus welchen Gründen wurde dann kein Gutachten erstellt bzw. nicht veröffentlicht?<br />
476. Warum wurden zwei Gutachten mit sehr ähnlichen inhaltlichen<br />
Schwerpunkten im Abstand von drei Jahren in Auftrag gegeben?<br />
477. Wer bestimmte Zielrichtung und Themen der Gutachten?<br />
478. Warum wurde das zweite Gutachten an einen Gutachter vergeben, der<br />
bereits bei dem ersten Gutachter wissenschaftlicher Mitarbeiter war, promovierte<br />
und später den Lehrstuhl übernahm?<br />
479. Waren diese Verbindungen zwischen den beiden Gutachtern den<br />
Auftraggebern bei Vergabe des zweiten Gutachtens bekannt?<br />
480. Das Kirchhof-Gutachten diente als Grundlage für den 15.<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wofür sollte das zweite Gutachten (als<br />
Grundlage) dienen?<br />
481. Gab es für das Kirchhof-Gutachten konkrete Vorgaben zu alternativen<br />
Rundfunkfinanzierungsmodellen, die rechtlich überprüft werden sollten, wie z.B.<br />
eine Beitragsfinanzierung oder die Schaffung eines neuen Beitragstatbestandes?<br />
II. Nachfragen zum Kirchhof-Gutachten:<br />
„Doch bedarf es der fortwährenden Überprüfung, wie weit die Teilfinanzierung über<br />
Werbung und Sponsoring zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Werbewirtschaft<br />
drängt und damit die innere Unabhängigkeit des Rundfunks gefährdet.“ S. 5 f.<br />
482. Wie viel Werbung ist maximal möglich, um die Unabhängigkeit des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zu gefährden?<br />
483. Besteht derzeit ein Einfluss der Werbewirtschaft auf den öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk? Wenn ja, wie äußert sich dieser?<br />
484. Warum findet derzeit eine Werbefinanzierung des öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks statt?<br />
485. Wie hoch sind die Werbeeinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?<br />
486. Welchen finanziellen Anteil hat die Werbefinanzierung an der<br />
Gesamtfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?<br />
487. Wer bestimmt die Höhe des Werbeanteils?<br />
488. Warum findet eine werbebasierte Rundfunkfinanzierung in genau der<br />
gewählten Höhe statt? Ist derzeit eine Erhöhung, Senkung oder gar ein<br />
Werbeverzicht vorgesehen?<br />
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