Große Anfrage
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489. Gibt es neben dem Rundfunkbeitrag und den Werbeeinnahmen noch<br />
weitere Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die zu seiner<br />
Finanzierung genutzt werden bzw. genutzt werden könnten?<br />
490. Gibt es Studien und/oder Umfragen zur Akzeptanz der Werbung im<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei den Zuschauern? Wenn ja, welche und zu<br />
welchen Ergebnissen sind die Studien und/oder Umfragen gekommen?<br />
491. Gibt es wissenschaftliche Studien zur Werbung im öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunk? Wenn ja, welche?<br />
„Die Struktur des Rundfunkrechts ist geprägt von dem verfassungsrechtlich gebotenen<br />
Prinzip der Staatsfreiheit des Rundfunks. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann seine<br />
Aufgabe, freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, nur erfüllen,<br />
wenn er seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiert. Er muss so<br />
organisiert sein, dass sein Programmangebot eine gegenständliche Breite aller Sparten<br />
und eine gleichwertige Vielfalt der in der Gesellschaft anzutreffenden Meinungen<br />
gewährleistet.“ S. 16<br />
492. Wie wird der Begriff „Staatsfreiheit“ definiert?<br />
493. Was bedeutet eine „gleichgewichtige Vielfalt der in der Gesellschaft<br />
anzutreffenden Meinungen“? Wie wird diese gewährt?<br />
494. Wird ein Unterschied in der Definition der Begriffe „Gleichgewicht“ und<br />
„Ausgewogenheit“ bzw. „Ausgeglichenheit“ gesehen? Falls ja, wo bestehen<br />
Unterschiede?<br />
„Der Gesetzgeber muss die technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen<br />
Vorbedingungen des Rundfunks so gestalten, dass eine entwicklungsgerechte Entfaltung<br />
des Programmangebotes möglich ist, die Gefahr einer Indienstnahme des Rundfunks<br />
durch staatliche oder gesellschaftliche Mächte aber abgewehrt wird.“ S. 17<br />
495. Wie wird der Erfolg der rechtlichen Umsetzung eingeschätzt?<br />
496. An welcher Stelle besteht noch Regelungsbedarf?<br />
497. Besteht derzeit die Gefahr einer Indienstnahme des Rundfunks durch<br />
staatliche oder gesellschaftliche Mächte? Wie kann dieser Gefahr begegnet<br />
werden? Wie kann diese Gefahr gebannt werden?<br />
„Obwohl es eine empirisch gut begründete Vermutung gibt, dass nahezu jeder Mensch in<br />
Deutschland das Rundfunk- und Fernsehprogramm nutzt, dieses Programmangebot also<br />
eine allgemein genutzte Informationsquelle ist, wird diese Individualnutzung nicht –<br />
widerlegbar – unterstellt, sondern in Haushalten und Betriebsstätten vermutet.“ S. 48<br />
„Dabei kann der Gesetzgeber von der Vermutung ausgehen, dass die Inländer in<br />
Deutschland regelmäßig einen Vorteil aus dem Rundfunkangebot ziehen, weil die<br />
Nutzbarkeit dieses Angebotes den Handlungsraum ihrer Meinungs- und<br />
Informationsfreiheit, ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit, bei beruflicher Nutzung auch<br />
ihrer Berufsfreiheit deutlich erweitert und sie dieses Angebot in der Regel auch nutzen.“ S.<br />
60<br />
498. Worauf stützt sich diese Vermutung?<br />
499. Wann wurden diese Daten gesammelt, auf die sich die Vermutung stützt?<br />
500. Ist die angestellte Vermutung noch zeitgemäß?<br />
„Auch für die Zweitwohnung gilt die Regelvermutung, dass der Beitrag für eine Wohnung<br />
den Leistungsempfang für alle Wohnungsinhaber entgilt, eine weitere Gebühr für die<br />
Zweitwohnung also nicht entsteht.“ S. 67<br />
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