Große Anfrage
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Wettbewerbssituation und Demografie auf den Auftrag des öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks?<br />
41. Hält die Staatsregierung das rein private Medienangebot für qualitativ unzureichend<br />
und in Bezug auf die Vielfalt mangelhaft?<br />
a. Wenn ja, aus welchem Grund?<br />
b. Welche konkreten Qualitätsmängel bestehen?<br />
42. Warum bieten die öffentlich-rechtlichen Sender Programme mit gleichen Inhalten<br />
wie die Privatsender an?<br />
43. Wie erklärt die Staatsregierung, dass die privaten Anbieter dieselben Programme<br />
mit deutlich geringerem finanziellem Aufwand produzieren können?<br />
44. Spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Ansicht der Staatsregierung die<br />
entscheidende Rolle für die Meinungsbildung der Bevölkerung? Wenn ja, warum?<br />
45. Ist die Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute eine politische oder<br />
verfassungsrechtliche Entscheidung? (Bitte die Antwort begründen.)<br />
D. Rechtsaufsicht der Staatsregierung<br />
Die Verantwortung der Staatsregierung zeigt sich insbesondere bei der Wahrnehmung der<br />
Rechtsaufsicht gegenüber dem MDR nach § 37 MDR-Staatsvertrag. Die sächsische<br />
Staatskanzlei hat wieder turnusmäßig seit dem 01.Juli 2015 den „Vorsitz“. Gegenstand<br />
der Rechtsaufsicht ist die Einhaltung der Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages und<br />
der allgemeinen Rechtsvorschriften.<br />
46. Aus welchen konkreten Quellen informiert sich die jeweils zuständige<br />
Staatsregierung über die Tätigkeit des MDR im Rahmen der Wahrnehmung ihrer<br />
Rechtsaufsicht?<br />
47. In wie vielen Fällen wurde die Staatsregierung bei ihrem letzten und dem aktuellen<br />
Turnus der jeweils zweijährigen Rechtsaufsicht entsprechend tätig?<br />
(Bitte in der Antwort die jeweiligen Fälle - differenziert nach fehlender Einhaltung<br />
der Bestimmungen des MDR-Staatsvertrags und der allgemeinen<br />
Rechtsvorschriften - auflisten und die ergriffenen Maßnahmen - auch bloße<br />
Hinweise - kurz skizzieren und anhand von § 37Abs. 2 und 3 MDR-Staatsvertrag<br />
entsprechend qualifizieren.)<br />
48. In wie vielen Fällen bediente sich die Staatsregierung dabei externer Unterstützung<br />
durch wen zu welchen Kosten? (Bitte in der Antwort die jeweiligen Gutachter,<br />
Experten etc. und die jeweiligen Honorare konkret auflisten.)<br />
49. Wie sind der Staatsregierung genannten Fälle jeweils bekannt geworden?<br />
50. Geht die Staatsregierung davon aus, dass ihr mit den genannten Fällen alle noch<br />
nicht anderweitig gerügten und bereits geahndeten Verstöße des MDR gegen die<br />
Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages und die allgemeinen Rechtsvorschriften<br />
bekannt wurden oder ist hier gespiegelt an der Kontrolldichte der Staatsregierung<br />
und der internen MDR-Aufsichtsgremien mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen?<br />
Wenn ja, lässt sich diese anhand der Erfahrungen anderer Länder bei der<br />
Rundfunkaufsicht näher quantifizieren?<br />
51. Kontrolliert die Staatsregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht systematisch die<br />
Tätigkeit des MDR entsprechend § 37Abs.1 MDR-Staatsvertrag? Wenn ja, wie<br />
(bitte Kontrollkonzept kurz skizzieren) oder verlässt sie sich weitgehend auf die<br />
MDR-internen Kontrollgremien, auf Hinweise Dritter, etwa des Sächsischen<br />
Rechnungshofes, der Polizeibehörden oder von privaten Dritten?<br />
52. Wie reagierte der MDR jeweils in den genannten Fällen auf entsprechende<br />
Hinweise und Maßnahmen? Wurden diese akzeptiert? Wenn nein, warum nicht<br />
und hat sich die Staatsregierung damit zufrieden gegeben?<br />
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