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Wettbewerbssituation und Demografie auf den Auftrag des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks?<br />

41. Hält die Staatsregierung das rein private Medienangebot für qualitativ unzureichend<br />

und in Bezug auf die Vielfalt mangelhaft?<br />

a. Wenn ja, aus welchem Grund?<br />

b. Welche konkreten Qualitätsmängel bestehen?<br />

42. Warum bieten die öffentlich-rechtlichen Sender Programme mit gleichen Inhalten<br />

wie die Privatsender an?<br />

43. Wie erklärt die Staatsregierung, dass die privaten Anbieter dieselben Programme<br />

mit deutlich geringerem finanziellem Aufwand produzieren können?<br />

44. Spielt der öffentlich-rechtliche Rundfunk nach Ansicht der Staatsregierung die<br />

entscheidende Rolle für die Meinungsbildung der Bevölkerung? Wenn ja, warum?<br />

45. Ist die Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heute eine politische oder<br />

verfassungsrechtliche Entscheidung? (Bitte die Antwort begründen.)<br />

D. Rechtsaufsicht der Staatsregierung<br />

Die Verantwortung der Staatsregierung zeigt sich insbesondere bei der Wahrnehmung der<br />

Rechtsaufsicht gegenüber dem MDR nach § 37 MDR-Staatsvertrag. Die sächsische<br />

Staatskanzlei hat wieder turnusmäßig seit dem 01.Juli 2015 den „Vorsitz“. Gegenstand<br />

der Rechtsaufsicht ist die Einhaltung der Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages und<br />

der allgemeinen Rechtsvorschriften.<br />

46. Aus welchen konkreten Quellen informiert sich die jeweils zuständige<br />

Staatsregierung über die Tätigkeit des MDR im Rahmen der Wahrnehmung ihrer<br />

Rechtsaufsicht?<br />

47. In wie vielen Fällen wurde die Staatsregierung bei ihrem letzten und dem aktuellen<br />

Turnus der jeweils zweijährigen Rechtsaufsicht entsprechend tätig?<br />

(Bitte in der Antwort die jeweiligen Fälle - differenziert nach fehlender Einhaltung<br />

der Bestimmungen des MDR-Staatsvertrags und der allgemeinen<br />

Rechtsvorschriften - auflisten und die ergriffenen Maßnahmen - auch bloße<br />

Hinweise - kurz skizzieren und anhand von § 37Abs. 2 und 3 MDR-Staatsvertrag<br />

entsprechend qualifizieren.)<br />

48. In wie vielen Fällen bediente sich die Staatsregierung dabei externer Unterstützung<br />

durch wen zu welchen Kosten? (Bitte in der Antwort die jeweiligen Gutachter,<br />

Experten etc. und die jeweiligen Honorare konkret auflisten.)<br />

49. Wie sind der Staatsregierung genannten Fälle jeweils bekannt geworden?<br />

50. Geht die Staatsregierung davon aus, dass ihr mit den genannten Fällen alle noch<br />

nicht anderweitig gerügten und bereits geahndeten Verstöße des MDR gegen die<br />

Bestimmungen des MDR-Staatsvertrages und die allgemeinen Rechtsvorschriften<br />

bekannt wurden oder ist hier gespiegelt an der Kontrolldichte der Staatsregierung<br />

und der internen MDR-Aufsichtsgremien mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen?<br />

Wenn ja, lässt sich diese anhand der Erfahrungen anderer Länder bei der<br />

Rundfunkaufsicht näher quantifizieren?<br />

51. Kontrolliert die Staatsregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht systematisch die<br />

Tätigkeit des MDR entsprechend § 37Abs.1 MDR-Staatsvertrag? Wenn ja, wie<br />

(bitte Kontrollkonzept kurz skizzieren) oder verlässt sie sich weitgehend auf die<br />

MDR-internen Kontrollgremien, auf Hinweise Dritter, etwa des Sächsischen<br />

Rechnungshofes, der Polizeibehörden oder von privaten Dritten?<br />

52. Wie reagierte der MDR jeweils in den genannten Fällen auf entsprechende<br />

Hinweise und Maßnahmen? Wurden diese akzeptiert? Wenn nein, warum nicht<br />

und hat sich die Staatsregierung damit zufrieden gegeben?<br />

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