Große Anfrage
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Rundfunkänderungsstaatsverträge ausarbeiten und dann abschließen. Erst dann<br />
werden die Rundfunkänderungsstaatsverträge an die Landtage weitergeleitet. Die<br />
Landtage haben aber nicht das Recht, den Wortlaut der Verträge zu ändern oder zu<br />
ergänzen. Mit der Mehrheit der Regierungsparteien werden die<br />
Rundfunkänderungsstaatsverträge endlich in den Landtagen ratifiziert.<br />
27. Entspricht dieses Vorgehen zur Erstellung neuer Rundfunkänderungsstaatsverträge<br />
trotzdem noch einem transparenten staatlichen Handeln?<br />
28. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Verfahrensweise auf die Akzeptanz der<br />
Rundfunkstaatsverträge bei der Bevölkerung?<br />
Den Rundfunkänderungsstaatsverträgen liegen häufig Gutachten zugrunde. ARD und<br />
ZDF waren die Auftraggeber des Gutachtens von Prof. Kirchhoff über die Finanzierung<br />
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches die Grundlage für den<br />
Beitragsstaatsvertrag bildete. Das ZDF ist der Auftraggeber des Gutachtens zu dem<br />
Thema „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der<br />
Cloud“. Das Gutachten begründet, warum Sendungen des öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks länger in den Mediatheken bleiben sollen und weitere spezielle Angebote<br />
extra für das Netz herzustellen sind. Es ist absehbar, dass diese Forderungen im<br />
nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden.<br />
29. Haftet den Gutachten, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben und deren<br />
Kernpunkte in spätere Rundfunkstaatsverträge aufgenommen werden, der Makel<br />
der Parteilichkeit der Gutachter an?<br />
30. Sind der Staatsregierung auch andere Rechtsgebiete bekannt, auf denen<br />
Interessenvertreter die Kernpunkte der Regelungen für ihre Gebiete durch<br />
Erstellung von Rechtsgutachten wesentlich mitgestalten?<br />
31. Gibt es eigene Gutachten der Rundfunkkommission der Länder, die ähnlich dem<br />
Kirchhof-Gutachten Einfluss auf Rundfunkänderungsstaatsverträge hatten oder<br />
haben werden? Wenn ja, welche und wo wurden sie wann veröffentlicht? (Bitte in<br />
der Antwort alle Gutachten seit 2010 angeben.)<br />
32. Verhindert die Nähe zwischen der exekutiven und der vierten Gewalt im Staate eine<br />
effektive Aufgabenerfüllung der jeweiligen Gewalt? Verändert es die<br />
Unabhängigkeit beider Gewalten? Wenn ja, wie?<br />
33. Wie steht die Staatsregierung zu dem Vorstoß von Horst Seehofer und dem CSU-<br />
Grundsatzprogramm, nach dem ARD und ZDF fusioniert werden sollen?<br />
C. Vergleich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk<br />
34. Welches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Privilegierung des öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunks gegenüber privaten Anbietern?<br />
35. Welches Verhältnis besteht zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den<br />
privaten Rundfunkanbietern?<br />
36. Nehmen die privaten Anbieter derzeit Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG wahr?<br />
Wenn ja, welche?<br />
37. Ist es denkbar, dass private Anbieter zukünftig Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG<br />
wahrnehmen? Wenn ja, welche und warum?<br />
38. Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk der privaten Fernsehkonkurrenz noch<br />
standhalten? Wenn ja, wie und wodurch?<br />
39. Ist das System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch zeitgemäß? (Bitte<br />
die Antwort begründen.)<br />
40. Womit wird die Auffassung, dass die Grundversorgung mit Rundfunk Sache der<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten noch zeitgemäß ist, begründet? Welchen Einfluss<br />
haben die geänderten Rahmenbedingungen bei Technik, Nutzerverhalten,<br />
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