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Rundfunkänderungsstaatsverträge ausarbeiten und dann abschließen. Erst dann<br />

werden die Rundfunkänderungsstaatsverträge an die Landtage weitergeleitet. Die<br />

Landtage haben aber nicht das Recht, den Wortlaut der Verträge zu ändern oder zu<br />

ergänzen. Mit der Mehrheit der Regierungsparteien werden die<br />

Rundfunkänderungsstaatsverträge endlich in den Landtagen ratifiziert.<br />

27. Entspricht dieses Vorgehen zur Erstellung neuer Rundfunkänderungsstaatsverträge<br />

trotzdem noch einem transparenten staatlichen Handeln?<br />

28. Welche Auswirkungen hat die derzeitige Verfahrensweise auf die Akzeptanz der<br />

Rundfunkstaatsverträge bei der Bevölkerung?<br />

Den Rundfunkänderungsstaatsverträgen liegen häufig Gutachten zugrunde. ARD und<br />

ZDF waren die Auftraggeber des Gutachtens von Prof. Kirchhoff über die Finanzierung<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches die Grundlage für den<br />

Beitragsstaatsvertrag bildete. Das ZDF ist der Auftraggeber des Gutachtens zu dem<br />

Thema „Legitimation und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens in Zeiten der<br />

Cloud“. Das Gutachten begründet, warum Sendungen des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks länger in den Mediatheken bleiben sollen und weitere spezielle Angebote<br />

extra für das Netz herzustellen sind. Es ist absehbar, dass diese Forderungen im<br />

nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt werden.<br />

29. Haftet den Gutachten, die ARD und ZDF in Auftrag gegeben haben und deren<br />

Kernpunkte in spätere Rundfunkstaatsverträge aufgenommen werden, der Makel<br />

der Parteilichkeit der Gutachter an?<br />

30. Sind der Staatsregierung auch andere Rechtsgebiete bekannt, auf denen<br />

Interessenvertreter die Kernpunkte der Regelungen für ihre Gebiete durch<br />

Erstellung von Rechtsgutachten wesentlich mitgestalten?<br />

31. Gibt es eigene Gutachten der Rundfunkkommission der Länder, die ähnlich dem<br />

Kirchhof-Gutachten Einfluss auf Rundfunkänderungsstaatsverträge hatten oder<br />

haben werden? Wenn ja, welche und wo wurden sie wann veröffentlicht? (Bitte in<br />

der Antwort alle Gutachten seit 2010 angeben.)<br />

32. Verhindert die Nähe zwischen der exekutiven und der vierten Gewalt im Staate eine<br />

effektive Aufgabenerfüllung der jeweiligen Gewalt? Verändert es die<br />

Unabhängigkeit beider Gewalten? Wenn ja, wie?<br />

33. Wie steht die Staatsregierung zu dem Vorstoß von Horst Seehofer und dem CSU-<br />

Grundsatzprogramm, nach dem ARD und ZDF fusioniert werden sollen?<br />

C. Vergleich öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk<br />

34. Welches Alleinstellungsmerkmal rechtfertigt die Privilegierung des öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunks gegenüber privaten Anbietern?<br />

35. Welches Verhältnis besteht zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und den<br />

privaten Rundfunkanbietern?<br />

36. Nehmen die privaten Anbieter derzeit Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG wahr?<br />

Wenn ja, welche?<br />

37. Ist es denkbar, dass private Anbieter zukünftig Aufgaben gemäß Art. 5 Abs. 1 GG<br />

wahrnehmen? Wenn ja, welche und warum?<br />

38. Kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk der privaten Fernsehkonkurrenz noch<br />

standhalten? Wenn ja, wie und wodurch?<br />

39. Ist das System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch zeitgemäß? (Bitte<br />

die Antwort begründen.)<br />

40. Womit wird die Auffassung, dass die Grundversorgung mit Rundfunk Sache der<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten noch zeitgemäß ist, begründet? Welchen Einfluss<br />

haben die geänderten Rahmenbedingungen bei Technik, Nutzerverhalten,<br />

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