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und Vereinsbank Aktiengesellschaft - BaFin

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9.2 Angebotene Gegenleistung<br />

Die angebotene Gegenleistung besteht aus liquiden Aktien in Form von fünf Neuen UniCredit-Stammaktien<br />

je einer HVB-Aktie.<br />

9.2.1 Zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene liquide Aktien<br />

Die Neuen UniCredit-Stammaktien werden zum Handel an einem organisierten Markt im Sinne von § 2<br />

Abs. 7 WpÜG zugelassen: Sie werden nach der unter Ziffer 13.3 beschriebenen Kapitalerhöhung <strong>und</strong> vor ihrer<br />

Übertragung auf die Adressaten des Umtauschangebots automatisch an der von der Borsa Italiana S.p.A., Italien,<br />

organisierten <strong>und</strong> betriebenen Mailänder Wertpapierbörse (Borsa Italiana) zum Handel zugelassen werden.<br />

Die Neuen UniCredit-Stammaktien sowie die Bestehenden UniCredit-Stammaktien werden voraussichtlich<br />

am oder um den Termin der Abwicklung des Umtauschangebots ebenfalls zum Börsenhandel im Amtlichen<br />

Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.<br />

Während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des<br />

Umtauschangebots (12. März 2005 bis 11. Juni 2005) wurde an der Mailänder Wertpapierbörse an jedem<br />

Börsentag ein Börsenkurs für die UniCredit-Stammaktien festgestellt. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen<br />

in den UniCredit-Stammaktien an der Mailänder Wertpapierbörse in den letzten drei Monaten vor der<br />

Entscheidung zur Abgabe des Umtauschangebots lag bei 62.597.622 UniCredit-Stammaktien (Quelle: Mailänder<br />

Wertpapierbörse). Dies entspricht einem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen von ca. 0,99 % aller<br />

ausgegebenen UniCredit-Stammaktien. Das durchschnittliche tägliche Handelsvolumen für HVB-Stammaktien<br />

an der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb desselben Zeitraums lag bei 5.328.760 HVB-Stammaktien (Quelle:<br />

Deutsche Börse). Dies entspricht einem täglichen Handelsvolumen von 0,72 % aller ausgegebenen HVB-<br />

Stammaktien. Die durchschnittliche Liquidität (ohne Berücksichtigung von Designated Sponsor Quotes –<br />

Straight Liquidity) der in den MIB30 Index einbezogenen Aktien betrug im selben Zeitraum 0,71 % (Quelle:<br />

Mailänder Wertpapierbörse); die durchschnittliche Liquidität (Straight Liquidity) der in den DAX einbezogenen<br />

Aktien betrug im selben Zeitraum 0,54 % (Quelle: Deutsche Börse). Die so ermittelte hohe Liquidität der<br />

UniCredit-Stammaktien bestätigt, dass die Angebotenen Aktien liquide im Sinne von § 31 Abs. 2 Satz 1 WpÜG<br />

sind. Der Bieter erwartet, dass die Liquidität der UniCredit-Stammaktien infolge der Kapitalerhöhung weiter<br />

zunehmen wird.<br />

9.2.2 Stimmberechtigte Aktien im Sinne von § 31 Abs. 2 Satz 2 WpÜG<br />

Werden Inhabern stimmberechtigter Aktien als Gegenleistung Aktien angeboten, müssen diese Aktien<br />

ebenfalls ein Stimmrecht gewähren (§ 31 Abs. 2 Satz 2 WpÜG). Ungeachtet der Stimmrechtsbeschränkung, die<br />

gegenwärtig in der Satzung der UniCredit S.p.A. festgelegt ist, wonach kein Aktionär mehr Stimmrechte in der<br />

Hauptversammlung der UniCredit S.p.A. ausüben darf als fünf Prozent des stimmberechtigten Kapitals<br />

vermitteln, berechtigen die Angebotenen Aktien ihren Inhaber, das Stimmrecht in der Hauptversammlung<br />

auszuüben, <strong>und</strong> sie gewähren damit ein Stimmrecht im Sinne von § 31 Abs. 2 Satz 2 WpÜG.<br />

Für weitere Informationen über die in der Satzung der UniCredit S.p.A. festgelegte Stimmrechtsbeschränkung<br />

siehe Abschnitt 15.2.2 des Anhangs 1 (,,Informationen zu den UniCredit-Aktien – UniCredit-Aktien –<br />

Stimmrechte‘‘).<br />

9.2.3 Bestimmung des Wertes der Neuen UniCredit-Stammaktien<br />

Da die durch den Bieter angebotene Gegenleistung aus Aktien besteht, finden die §§ 5 <strong>und</strong> 6 der WpÜG-<br />

AngebotsVO auf die Bestimmung des Werts der Neuen UniCredit-Stammaktien entsprechende Anwendung. Die<br />

Bestehenden UniCredit-Stammaktien sind nur an der Mailänder Wertpapierbörse (Borsa Italiana) zum Börsenhandel<br />

zugelassen, einem organisierten Markt im Sinne von § 2 Abs. 7 WpÜG. Gemäß § 7 in Verbindung mit § 6<br />

Abs. 1 WpÜG-AngebotsVO muss der Wert der Neuen UniCredit-Stammaktien deshalb durch Heranziehung des<br />

durchschnittlichen Börsenkurses der UniCredit-Stammaktien an der Mailänder Wertpapierbörse während der<br />

letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Umtauschangebots am 12. Juni<br />

2005 ermittelt werden.<br />

Nach § 6 Abs. 3 Satz 1 der WpÜG-AngebotsVO entspricht der durchschnittliche Börsenkurs dem<br />

Durchschnittskurs der börsentäglichen Schlussauktion der Aktien der UniCredit S.p.A. an dem betreffenden<br />

organisierten Markt.<br />

Der sich auf Basis der börsentäglichen Schlussauktionskurse der UniCredit-Stammaktien an der Mailänder<br />

Wertpapierbörse ergebende Dreimonats-Durchschnittskurs betrug r<strong>und</strong> 4,41 EUR (Quelle: Mailänder Wertpapier-<br />

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