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und Vereinsbank Aktiengesellschaft - BaFin

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17. GELDLEISTUNGEN UND VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS ODER DES<br />

AUFSICHTSRATS DER HYPOVEREINSBANK<br />

Weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitgliedern der Hypo<strong>Vereinsbank</strong> wurden im Zusammenhang mit dem<br />

Umtauschangebot Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt.<br />

Der Bieter weist jedoch daraufhin, dass UniCredit S.p.A. <strong>und</strong> Hypo<strong>Vereinsbank</strong> in der Zusammenschlussvereinbarung<br />

vereinbart haben, dass nach der Durchführung des Umtauschangebots baldmöglichst acht Vertreter<br />

der Hypo<strong>Vereinsbank</strong> Mitglied des Verwaltungsrats der UniCredit S.p.A. werden. In diesem Zusammenhang hat<br />

die UniCredit S.p.A. die Verpflichtung übernommen, sich nach besten Kräften zu bemühen, dass ihr Verwaltungsrat<br />

unmittelbar im Anschluss an eine ordentliche Hauptversammlung der UniCredit S.p.A. Herrn Dieter Rampl zu<br />

seinem nicht-geschäftsführenden Vorsitzenden (non-executive Chairman) wählen wird. Diese Hauptversammlung<br />

soll baldmöglichst nach Durchführung des Umtauschangebots stattfinden, in jedem Fall jedoch nicht später als 35<br />

Tage nach der Durchführung des Umtauschangebots. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 18.5 des<br />

Anhangs 1 (,,Die Gemeinsame Gruppe – Organisations- <strong>und</strong> Leitungsstruktur der Gemeinsamen Gruppe‘‘).<br />

Nach den Regelungen in der Zusammenschlussvereinbarung ist zudem ein Management Committee<br />

einzurichten. Die Mitglieder des Management Committees werden vom Verwaltungsrat der UniCredit S.p.A.<br />

bestellt. Vorschläge für die Ernennung der ersten Mitglieder des Committees werden, wie in Abschnitt 18.5 des<br />

Anhangs 1 (,,Die Gemeinsame Gruppe – Organisation- <strong>und</strong> Leitungsstruktur der Gemeinsamen Gruppe‘‘)<br />

dargestellt, von der Hypo<strong>Vereinsbank</strong> <strong>und</strong>/oder der UniCredit S.p.A. unterbreitet. Die Hypo<strong>Vereinsbank</strong> hat<br />

Dr. Michael Kemmer <strong>und</strong> Dr. Stefan Jentzsch <strong>und</strong> damit zwei Mitglieder ihres Vorstands für das Management<br />

Committee vorgeschlagen. Für weitere Informationen siehe Abschnitt 18.5 des Anhangs 1 (,,Die Gemeinsame<br />

Gruppe – Organisations- <strong>und</strong> Leitungsstruktur der Gemeinsamen Gruppe‘‘).<br />

18. ANGABEN GEMÄSS § 2 NR. 2 WPÜG-ANGEBOTSVO I.V.M. § 7<br />

WERTPAPIERPROSPEKTGESETZ<br />

Angaben nach § 2 Nr. 2 der WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes<br />

sowie der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 zur Umsetzung der Richtlinie<br />

2003/71/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong> des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen<br />

sowie das Format, die Aufnahme von Informationen mittels Verweis <strong>und</strong> die Veröffentlichung solcher Prospekte<br />

<strong>und</strong> die Verbreitung von Werbung sind in Anhang 1 <strong>und</strong> Anhang 2 enthalten.<br />

Insbesondere wird auf den Inhalt der folgenden Abschnitte verwiesen, die HVB-Aktionäre bei ihrer<br />

Entscheidung über die Annahme des Umtauschangebots gebührend berücksichtigen sollten:<br />

– Risikofaktoren (Abschnitt 2 des Anhangs 1),<br />

– Darstellung <strong>und</strong> Analyse der Vermögens-, Finanz- <strong>und</strong> Ertragslage der UniCredit Gruppe (Abschnitt 8 des<br />

Anhangs 1),<br />

– Besteuerung (Abschnitt 16 des Anhangs 1), <strong>und</strong><br />

– Die Gemeinsame Gruppe (Abschnitt 18 des Anhangs 1).<br />

19. DEUTSCHE STEUERN<br />

Der folgende Abschnitt enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgr<strong>und</strong>sätze,<br />

die für HVB-Aktionäre, die das Umtauschangebot annehmen, bedeutsam sind oder werden können.<br />

Es handelt sich jedoch nicht um eine umfassende <strong>und</strong> vollständige Darstellung sämtlicher Aspekte des deutschen<br />

Steuerrechts, die für HVB-Aktionäre relevant sein können. Diese Zusammenfassung basiert auf dem zum<br />

Zeitpunkt der Abfassung der Angebotsunterlage geltenden deutschen Recht unter Berücksichtigung von typischen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> anderen Staaten. Gr<strong>und</strong>lage<br />

dieser Zusammenfassung ist das zum Datum dieses Umtauschangebots geltende deutsche Steuerrecht, einschließlich<br />

der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Verlautbarungen der Finanzverwaltung <strong>und</strong> Rechtsprechung.<br />

Diese Rechtslage kann sich – unter Umständen auch rückwirkend – ändern.<br />

HVB-Aktionäre sollten sich im Hinblick auf die steuerlichen Folgen des Erwerbs, des Haltens <strong>und</strong> der<br />

Veräußerung (ob durch Tausch oder sonstige Übertragung) der Aktien von ihren steuerlichen Beratern<br />

beraten lassen. Nur diese steuerlichen Berater sind in der Lage, die besonderen steuerlichen Verhältnisse<br />

des einzelnen Aktionärs angemessen zu berücksichtigen.<br />

Nach Durchführung des Aktientauschs sind die ehemaligen HVB-Aktionäre Aktionäre der UniCredit S.p.A.<br />

Die Besteuerung von Dividenden, die auf Neue UniCredit-Stammaktien ausgeschüttet werden, sowie die<br />

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