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und Vereinsbank Aktiengesellschaft - BaFin

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Anhang 1<br />

Angaben nach § 2 Nr. 2 der WpÜG-AngebotsVO in Verbindung mit § 7 des Wertpapierprospektgesetzes<br />

sowie der Verordnung (EG) Nr. 809/2004<br />

der Kommission vom 29. April 2004<br />

zur Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments <strong>und</strong><br />

des Rates betreffend die in Prospekten enthaltenen Informationen sowie das Format,<br />

die Aufnahme von Informationen mittels Verweis <strong>und</strong> die Veröffentlichung<br />

solcher Prospekte <strong>und</strong> die Verbreitung von Werbung (,,ProspektVO‘‘).<br />

Die in diesem Anhang 1 enthaltenen Informationen basieren auf einer deutschen Übersetzung<br />

des in englischer Sprache abgefassten Wertpapierprospekts für 6.333.373.476 bestehende<br />

UniCredit-Stammaktien (,,Bestehende UniCredit-Stammaktien‘‘) <strong>und</strong> bis<br />

zu 4.687.285.862 neue Stammaktien aus der am 29. Juli 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung<br />

gegen Sacheinlagen (,,Neue UniCredit-Stammaktien‘‘ – gemeinsam<br />

mit den Bestehenden UniCredit-Stammaktien die ,,UniCredit-Stammaktien‘‘), der am<br />

4. August 2005 durch die italienische Wertpapier- <strong>und</strong> Börsenaufsichtskommission<br />

(Commissione Nazionale per le Società e la Borsa) (,,CONSOB‘‘) gebilligt <strong>und</strong><br />

am 5. August 2005 bei der CONSOB hinterlegt wurde.<br />

In Bezug auf die in diesem Anhang 1 enthaltenen Informationen sollte Folgendes beachtet werden:<br />

1. In diesem Anhang 1 enthaltene Bezugnahmen auf den ,,Prospekt‘‘ sind im Kontext dieser Angebotsunterlage als<br />

Bezugnahmen auf diesen Anhang 1 zu verstehen.<br />

2. UniCredit S.p.A. wird keine Nachträge zu diesem Anhang 1 veröffentlichen. In diesem Anhang 1 enthaltene Bezugnahmen<br />

auf einen ,,Nachtrag zum Prospekt‘‘ sind als Bezugnahmen auf regelmäßige Bekanntmachungen <strong>und</strong> Veröffentlichungen<br />

durch UniCredit S.p.A. zu verstehen.<br />

3. In diesem Anhang 1 enthaltene Bezugnahmen auf das ,,voraussichtlich Ende August veröffentlichte HVB-Angebot, dessen<br />

Angebotsfrist voraussichtlich Anfang Oktober endet‘‘ sind als Bezugnahmen auf das am 26. August 2005 veröffentlichte<br />

Umtauschangebot zu lesen, dessen Angebotsfrist voraussichtlich am 10. Oktober 2005 endet.<br />

4. In diesem Anhang 1 enthaltene Bezugnahmen auf das ,,voraussichtlich Ende August veröffentlichte BA-CA-Angebot,<br />

dessen Angebotsfrist voraussichtlich Anfang Oktober endet‘‘ sind als Bezugnahmen auf das am 26. August 2005<br />

veröffentlichte BA-CA-Angebot zu lesen, dessen Angebotsfrist voraussichtlich am 17. Oktober 2005 endet.<br />

5. In diesem Anhang 1 enthaltene Bezugnahmen auf die Bedingungen des HVB-Angebots stehen insgesamt unter dem<br />

Vorbehalt der im Hauptteil dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen zum Umtauschangebot.<br />

6. Soweit die in diesem Anhang 1 enthaltenen Finanzinformationen nicht als ,,geprüft‘‘ gekennzeichnet sind, wurden diese<br />

von dem unabhängigen Abschlussprüfer der UniCredit S.p.A. weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht<br />

unterzogen.<br />

7. Anhang 2 zu dieser Angebotsunterlage enthält ergänzende Angaben, unter anderem:<br />

a) Einzelabschluss der UniCredit S.p.A. für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2004;<br />

b) Ausgewählte Pro-forma Konzern-Finanzinformationen für die Gemeinsame Gruppe für das Quartal zum 31. März 2005<br />

(die darin enthaltene Pro-forma Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung für das Quartal zum 31. März 2005 enthält keine<br />

Einmaleffekte; Einmaleffekte in der Pro-forma Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung für die Gemeinsame Gruppe für das<br />

Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2004 sind in Anhang 1 auf Seite F-254 unter Ziffern 9, 10 <strong>und</strong> 11 erläutert);<br />

c) Ausgewählte weitere Finanz- <strong>und</strong> Geschäftsdaten.<br />

8. Soweit in diesem Anhang 1 der Begriff ,,nahestehende Personen‘‘ verwandt wird, ist dieser gleichbedeutend mit dem<br />

Begriff ,,verb<strong>und</strong>ene Parteien‘‘ im Sinne von Anhang I, Ziffer 19. der ProspektVO zu verstehen.<br />

A1-1

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