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und Vereinsbank Aktiengesellschaft - BaFin

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10.2.2 HVB-Vorzugsaktien<br />

Im Fall von HVB-Vorzugsaktien, die in Streifbandverwahrung gehalten werden, muss der einreichende<br />

HVB-Aktionär die Annahmeerklärung seiner Depotbank übergeben, die diese gemeinsam mit den einzuliefernden<br />

Aktien (in Form von effektiven Stücken oder – bei vorheriger Einbeziehung in die Girosammelverwahrung –<br />

in buchmäßiger Form) innerhalb der Annahmefrist an die Zentrale Umtauschstelle weiterleitet; in Eigenverwahrung<br />

gehaltene HVB-Vorzugsaktien sind durch den einreichenden HVB-Aktionär zusammen mit der Annahmeerklärung<br />

bei einer Bank seiner Wahl einzuliefern, die innerhalb der Annahmefrist die Annahmeerklärung an die<br />

Zentrale Umtauschstelle weiterleitet <strong>und</strong> die Aktien an die Zentrale Umtauschstelle einliefert (in Form von<br />

effektiven Stücken oder – bei vorheriger Einbeziehung in die Girosammelverwahrung – in buchmäßiger Form)<br />

(für weitere Einzelheiten siehe die nachfolgende Ziffer 10.3). In beiden Fällen erfolgt die Einlieferung zur<br />

Buchung bei der Zentralen Umtauschstelle (oder bei vorheriger Einbeziehung in die Girosammelverwahrung bei<br />

Clearstream) in die betreffende ISIN (Zum Umtausch Eingereichte HVB-Vorzugsaktien: ISIN DE000HV094C6);<br />

erfolgt die Einlieferung während der Annahmefrist, gilt die Buchung als rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis<br />

spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) des zweiten Bankarbeitstages nach Ablauf der Annahmefrist<br />

bewirkt worden ist.<br />

Da die HVB-Vorzugsaktien vinkuliert sind, ist zur Annahme des Angebots die Zustimmung der<br />

Hypo<strong>Vereinsbank</strong> erforderlich.<br />

10.3 Einreichung effektiver Stücke<br />

HVB-Aktionäre, die ihre HVB-Stammaktien als effektive Aktienurk<strong>und</strong>en in Eigenverwahrung oder<br />

Streifbandverwahrung halten <strong>und</strong> das Umtauschangebot annehmen wollen, müssen bei einer Depotbank ein<br />

Depot zur Girosammelverwahrung eröffnen <strong>und</strong> ihre effektiven Aktienurk<strong>und</strong>en zusammen mit den<br />

Gewinnanteilsscheinen Nr. 76 ff. <strong>und</strong> dem Erneuerungsschein bei der Depotbank zur Girosammelverwahrung<br />

einliefern; erst dann können sie das Umtauschangebot wie in Ziffer 10.2 beschrieben annehmen. Da das<br />

Verfahren bei der Einlieferung der effektiven Aktienurk<strong>und</strong>en zeitaufwändig ist, wird HVB-Aktionären, die<br />

HVB-Stammaktien als effektive Aktienurk<strong>und</strong>en halten, empfohlen, diese spätestens eine Woche vor Ablauf der<br />

Annahmefrist bei einer Depotbank einzureichen. Ohne Einlieferung der effektiven Aktienurk<strong>und</strong>en, Verbuchung<br />

derselben auf einem Depotkonto <strong>und</strong> anschließende Annahme entsprechend Ziffer 10.2 kann keine wirksame<br />

Annahmeerklärung abgegeben werden. HVB-Aktionäre, die ihre Aktien zum Umtausch einreichen, haben keinen<br />

Anspruch auf den Erhalt effektiver Aktienurk<strong>und</strong>en von UniCredit S.p.A.<br />

HVB-Aktionäre, die ihre HVB-Vorzugsaktien (ISIN DE0008022039) als effektive Aktienurk<strong>und</strong>en halten,<br />

müssen zur Annahme des Umtauschangebots entweder bei einer Depotbank ein Depot zur<br />

Girosammelverwahrung eröffnen <strong>und</strong> ihre effektiven Aktienurk<strong>und</strong>en zusammen mit den Gewinnanteilsscheinen<br />

Nr. 76 ff. <strong>und</strong> dem Erneuerungsschein bei der Depotbank zur Girosammelverwahrung einliefern oder ihre HVB-<br />

Vorzugsaktien an die Zentrale Umtauschstelle einliefern. Ohne Einlieferung der HVB-Vorzugsaktien bei einer<br />

Depotbank zur Girosammelverwahrung oder bei der Zentralen Umtauschstelle, jeweils innerhalb der Annahmefrist,<br />

<strong>und</strong> ihre Buchung während der Annahmefrist unter der betreffenden ISIN (Zum Umtausch Eingereichte<br />

HVB-Vorzugsaktien: ISIN DE000HV094C6) wird die Annahmeerklärung nicht wirksam; erfolgt die Einlieferung<br />

innerhalb der Annahmefrist, so gilt die Buchung der HVB-Vorzugsaktien als rechtzeitig erfolgt, wenn die<br />

Buchung bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der<br />

Annahmefrist bewirkt worden ist.<br />

10.4 Weitere Erklärungen der annehmenden HVB-Aktionäre<br />

Der jeweilige HVB-Aktionär erklärt mit der Annahme nach vorstehender Ziffer 10.2 zugleich, dass<br />

(a) er das Umtauschangebot des Bieters zum Abschluss eines Tauschvertrages nach Maßgabe der<br />

Bestimmungen dieser Angebotsunterlage für die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von HVB-<br />

Aktien annimmt;<br />

(b) er das Angebot des Bieters, das Eigentum an den betreffenden Zum Umtausch Eingereichten HVB-<br />

Aktien auf den Bieter zu übertragen, wie folgt annimmt:<br />

(i) der Bieter erwirbt das Eigentum an den betreffenden Zum Umtausch Eingereichten HVB-<br />

Aktien, für die das Umtauschangebot angenommen wurde;<br />

(ii) das Eigentum geht nicht auf den Bieter über, bevor nicht die in Ziffer 12.1 genannten<br />

aufschiebenden Bedingungen erfüllt sind oder auf sie verzichtet wurde, vorausgesetzt, dass die<br />

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