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und Vereinsbank Aktiengesellschaft - BaFin

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1.3 Veröffentlichung der Angebotsunterlage nach dem WpÜG<br />

Diese Angebotsunterlage wird in Übereinstimmung mit der zwingenden Vorschrift des § 14 Abs. 3 WpÜG<br />

durch Bekanntgabe im Internet unter http://www.unicredit.it veröffentlicht <strong>und</strong> zur kostenlosen Ausgabe bei der<br />

Morgan Stanley Bank AG, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main (Fax: +49 (0)69-2166-7361), sowie<br />

bei der Hypo<strong>Vereinsbank</strong>, Arabellastraße 12, 81925 München (Fax: +49 (0)89 378-21771) bereitgehalten. Die<br />

Bekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur<br />

kostenlosen Ausgabe wird unverzüglich nach der Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch<br />

die <strong>BaFin</strong> in der Börsen-Zeitung veröffentlicht.<br />

1.4 Verbreitung der Angebotsunterlage<br />

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage <strong>und</strong> anderer mit<br />

dem Umtauschangebot im Zusammenhang stehender Dokumente kann zur Anwendung der Rechtsvorschriften<br />

anderer Jurisdiktionen als derer der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, Österreichs, Frankreichs oder Kanadas führen.<br />

Da jedoch die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den Regelungen des WpÜG veröffentlicht wird, ist der<br />

Bieter – soweit sich dies nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorgaben ergibt – in keiner Weise dafür verantwortlich<br />

zu gewährleisten, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser<br />

Angebotsunterlage <strong>und</strong> anderer Dokumente im Zusammenhang mit dem Umtauschangebot außerhalb der<br />

B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, Österreichs, Frankreichs oder Kanadas mit den anwendbaren Rechtsvorschriften<br />

anderer Jurisdiktionen als derer der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, Österreichs, Frankreichs oder Kanadas<br />

vereinbar ist.<br />

1.5 Annahme des Umtauschangebots außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland<br />

Die Annahme des Umtauschangebots außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland unterliegt unter Umständen<br />

rechtlichen Beschränkungen. Mit Ausnahme der in Australien <strong>und</strong> in den USA zugelassenen Aktionäre darf<br />

das Umtauschangebot nicht von Aktionären mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Australien,<br />

Japan oder den USA angenommen werden.<br />

HVB-Aktionäre, die nicht zu den in Australien <strong>und</strong> in den USA zugelassenen Aktionären gehören <strong>und</strong><br />

außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen <strong>und</strong>/oder das<br />

Umtauschangebot außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland annehmen möchten, sollten sich über die einschlägigen<br />

Rechtsvorschriften informieren <strong>und</strong> diese einhalten. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass<br />

die Annahme des Umtauschangebots außerhalb der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland (<strong>und</strong> die Annahme in Australien<br />

<strong>und</strong> den USA durch andere als in Australien <strong>und</strong> in den USA zugelassene Aktionäre) nach den jeweils<br />

anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Der Bieter wird alle Annahmeerklärungen als unwirksam behandeln,<br />

in Bezug auf die davon auszugehen ist, dass sie in den USA, Japan oder Australien abgegeben wurden bzw.<br />

aus den USA, aus Japan oder Australien versandt wurden (mit Ausnahme von Annahmeerklärungen von in<br />

Australien <strong>und</strong> in den USA zugelassenen Aktionären).<br />

HVB-Aktionäre <strong>und</strong> wirtschaftliche Eigentümer (beneficial owners) von HVB-Aktien in den USA, die<br />

Qualified Institutional Buyers im Sinne von Rule 144A des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden<br />

Fassung sind, sollten sich im Zusammenhang mit Fragen zu den Modalitäten der Annahme des<br />

Umtauschangebots mit UniCredit S.p.A., Investor Relations (Telefon +39 02-88628136) in Verbindung setzen.<br />

HVB-Aktionäre, die das Umtauschangebot annehmen möchten (mit Ausnahme von in Australien <strong>und</strong> in den<br />

USA zugelassenen Aktionären), dürfen für einen Zweck, der direkt oder indirekt in Verbindung mit der Annahme<br />

dieses Umtauschangebots steht, weder die Post in den USA, in Australien oder in Japan noch andere Mittel oder<br />

Instrumentarien verwenden (beispielsweise Übertragung per Fax, Telex oder Telefon), noch sich zwischenstaatlicher<br />

Einrichtungen oder Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse in den USA, Australien oder Japan<br />

bedienen. Annahmeerklärungen <strong>und</strong> andere Dokumente in Bezug auf das Umtauschangebot (außer Annahmeerklärungen<br />

<strong>und</strong> andere Dokumente von in Australien <strong>und</strong> in den USA zugelassenen Aktionären) dürfen nicht in<br />

den USA, Australien oder Japan frankiert oder auf andere Weise aus den USA, Australien oder Japan versandt<br />

werden. Alle Aktionäre (mit Ausnahme der in Australien <strong>und</strong> in den USA zugelassenen Aktionäre), die das<br />

Umtauschangebot annehmen, müssen für den Empfang der Angebotenen Aktien <strong>und</strong> die Zustellung von<br />

Dokumenten eine Anschrift außerhalb der USA, Australiens oder Japans angeben.<br />

Diese Angebotsunterlage wurde weder bei der Australian Securities and Investments Commission eingereicht<br />

noch von dieser genehmigt; dies ist auch für die Zukunft nicht vorgesehen. Es werden keinerlei<br />

Zusicherungen dazu abgegeben, dass diese Angebotsunterlage Angaben zu den Angebotenen Aktien enthält, die<br />

nach Chapter 6D des Australian Corporations Act 2001 vorgeschrieben sind. Das Umtauschangebot ist in<br />

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