16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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Bericht des <strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />
Informationsfreiheit 2009<br />
Minuten, erfasst werden soll, um einerseits zum<br />
Stromsparen zu animieren und andererseits<br />
individuelle Tarife anzubieten, so entstehen<br />
detaillierte Verhaltensprofile, die die Gewohnheiten<br />
der Bewohnerinnen und Bewohner beim Gebrauch<br />
ihrer Wohnung und der in ihnen befindlichen<br />
elektrischen Geräte ziemlich genau abbilden können:<br />
Wann wird Licht an oder ausgemacht, wird elektrisch<br />
geheizt und wie wird das gesteuert, wird elektrisch<br />
gekocht, gibt es eine Mikrowelle, wann wird<br />
Warmwasser verbraucht, also geduscht oder gebadet,<br />
gibt es eine Alarmanlage und wann ist diese<br />
ausgeschaltet, wie oft läuft die Waschmaschine oder<br />
die Geschirrspülmaschine? Dies sind alles Beispiele<br />
für Informationen, deren Nachaußendringen die nach<br />
Art. 13 Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der<br />
Wohnung tangiert. Soll das der Preis für die<br />
intelligente Steuerung der Stromverteilung und des<br />
Stromverbrauchs sein?<br />
Solange es nur darum geht, den Bewohnerinnen und<br />
Bewohnern selbst detaillierte Informationen zu ihrem<br />
Stromverbrauch zu liefern, könnte man sich Inhouse-<br />
Lösungen vorstellen, die die gemessenen Daten für<br />
den heimischen Computer aufbereiten und darstellbar<br />
machen. Wenn jedoch die zeit- oder lastabhängigen<br />
Tarife bis auf Haushaltsebene differenziert<br />
ausgestaltet werden sollen, dann werden diese Daten<br />
nicht in der Wohnung verbleiben können, sondern zur<br />
Tarifgestaltung durch den Stromerzeuger verwendet<br />
werden müssen.<br />
Hier stellt sich die Frage, ob eine so hoch aufgelöste<br />
und differenzierte Erfassung der Verbrauchsdaten für<br />
jeden Haushalt für das Erreichen der Energiesparziele<br />
überhaupt notwendig ist bzw. welche Abweichung<br />
<strong>von</strong> der Auflösung und Differenziertheit akzeptiert<br />
werden muss, um nicht mit elementaren<br />
Persönlichkeitsrechten in Konflikt zu kommen. Reicht<br />
nicht eine weniger differenzierte Erfassung aus, die<br />
keinen Rückschluss auf Einzelhaushalte mehr erlaubt,<br />
um die anspruchsvollen Energiesparziele zu<br />
erreichen?<br />
Diese Fragen sind auch vor dem Hintergrund zu<br />
stellen, dass Daten, die differenzierte<br />
Verhaltensprofile <strong>von</strong> Wohnungsnutzenden ergeben,<br />
erhebliche Begehrlichkeiten wecken werden.<br />
Mögliche Interessenten sind Kriminelle, aber auch<br />
Strafverfolgungsbehörden oder Unternehmen, die<br />
solche Informationen gewinnbringend nutzen wollen.<br />
Es geht also nicht darum, technische Entwicklungen<br />
zu blockieren, sondern den Prinzipien der strikten<br />
Datensparsamkeit und der Datenvermeidung, die im<br />
Stellungnahme des Senats<br />
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