10.12.2012 Aufrufe

16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin

16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin

16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bericht des <strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />

Informationsfreiheit 2009<br />

Minuten, erfasst werden soll, um einerseits zum<br />

Stromsparen zu animieren und andererseits<br />

individuelle Tarife anzubieten, so entstehen<br />

detaillierte Verhaltensprofile, die die Gewohnheiten<br />

der Bewohnerinnen und Bewohner beim Gebrauch<br />

ihrer Wohnung und der in ihnen befindlichen<br />

elektrischen Geräte ziemlich genau abbilden können:<br />

Wann wird Licht an oder ausgemacht, wird elektrisch<br />

geheizt und wie wird das gesteuert, wird elektrisch<br />

gekocht, gibt es eine Mikrowelle, wann wird<br />

Warmwasser verbraucht, also geduscht oder gebadet,<br />

gibt es eine Alarmanlage und wann ist diese<br />

ausgeschaltet, wie oft läuft die Waschmaschine oder<br />

die Geschirrspülmaschine? Dies sind alles Beispiele<br />

für Informationen, deren Nachaußendringen die nach<br />

Art. 13 Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der<br />

Wohnung tangiert. Soll das der Preis für die<br />

intelligente Steuerung der Stromverteilung und des<br />

Stromverbrauchs sein?<br />

Solange es nur darum geht, den Bewohnerinnen und<br />

Bewohnern selbst detaillierte Informationen zu ihrem<br />

Stromverbrauch zu liefern, könnte man sich Inhouse-<br />

Lösungen vorstellen, die die gemessenen Daten für<br />

den heimischen Computer aufbereiten und darstellbar<br />

machen. Wenn jedoch die zeit- oder lastabhängigen<br />

Tarife bis auf Haushaltsebene differenziert<br />

ausgestaltet werden sollen, dann werden diese Daten<br />

nicht in der Wohnung verbleiben können, sondern zur<br />

Tarifgestaltung durch den Stromerzeuger verwendet<br />

werden müssen.<br />

Hier stellt sich die Frage, ob eine so hoch aufgelöste<br />

und differenzierte Erfassung der Verbrauchsdaten für<br />

jeden Haushalt für das Erreichen der Energiesparziele<br />

überhaupt notwendig ist bzw. welche Abweichung<br />

<strong>von</strong> der Auflösung und Differenziertheit akzeptiert<br />

werden muss, um nicht mit elementaren<br />

Persönlichkeitsrechten in Konflikt zu kommen. Reicht<br />

nicht eine weniger differenzierte Erfassung aus, die<br />

keinen Rückschluss auf Einzelhaushalte mehr erlaubt,<br />

um die anspruchsvollen Energiesparziele zu<br />

erreichen?<br />

Diese Fragen sind auch vor dem Hintergrund zu<br />

stellen, dass Daten, die differenzierte<br />

Verhaltensprofile <strong>von</strong> Wohnungsnutzenden ergeben,<br />

erhebliche Begehrlichkeiten wecken werden.<br />

Mögliche Interessenten sind Kriminelle, aber auch<br />

Strafverfolgungsbehörden oder Unternehmen, die<br />

solche Informationen gewinnbringend nutzen wollen.<br />

Es geht also nicht darum, technische Entwicklungen<br />

zu blockieren, sondern den Prinzipien der strikten<br />

Datensparsamkeit und der Datenvermeidung, die im<br />

Stellungnahme des Senats<br />

10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!