10.12.2012 Aufrufe

16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin

16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin

16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bericht des <strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />

Informationsfreiheit 2009<br />

Einleitung<br />

2009 hat der Datenschutz erheblich an Bedeutung<br />

gewonnen. Nachdem das ganze Ausmaß der massiven<br />

unzulässigen Überwachung <strong>von</strong> Beschäftigten und<br />

Außenstehenden bei der Deutschen Bahn bekannt<br />

geworden war, trat der Vorstandsvorsitzende des<br />

Unternehmens zurück. Nach Abschluss unserer<br />

Überprüfung dieser Vorgänge haben wir ein Bußgeld<br />

in Höhe <strong>von</strong> 1.123.503,50 Euro gegen das<br />

Unternehmen verhängt1. Dies ist das höchste<br />

Bußgeld, das eine deutsche Aufsichtsbehörde für den<br />

Datenschutz bisher festgesetzt hat. Der neue<br />

Unternehmensvorstand hat nicht nur die Geldbuße<br />

akzeptiert und bezahlt, sondern darüber hinaus den<br />

Datenschutz zu einer seiner obersten Prioritäten<br />

erklärt. Der Datenschutz ist jetzt auf höchster Ebene in<br />

einem eigenen Vorstandsressort angesiedelt. Das<br />

Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur die<br />

vorgeschriebenen Maßnahmen gegen künftige<br />

datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen, sondern<br />

darüber hinaus in Sachen Datenschutz eine<br />

Modellfunktion zu übernehmen. Wenn die Deutsche<br />

Bahn als wohl größter privater Arbeitgeber in<br />

Deutschland die Ankündigung wahrmacht, beim<br />

Schutz der Beschäftigtendaten neue, positive<br />

Maßstäbe zu setzen, so hätte dies Auswirkungen auf<br />

die gesamte <strong>Berlin</strong>er und darüber hinaus auf die<br />

Wirtschaft und Verwaltung in ganz Deutschland.<br />

Diese Änderung der Unternehmenskultur ist die<br />

richtige Konsequenz aus einer beschämenden Praxis<br />

der Überwachung <strong>von</strong> Beschäftigten und Dritten in<br />

der Vergangenheit. Die Zahlung der hohen Geldbuße<br />

tritt daneben in den Hintergrund, ist aber ein wichtiges<br />

Signal. In Zukunft kann sich kein<br />

Unternehmensvorstand mehr leisten, den Datenschutz<br />

zu unterschätzen.<br />

Wir geben uns allerdings nicht der Illusion hin, dass<br />

allein mit Hilfe <strong>von</strong> Bußgeldbescheiden die<br />

„Datenschutz-Welt“ in Ordnung gebracht werden<br />

kann. Das zeigen Äußerungen <strong>von</strong> führenden<br />

Vertretern amerikanischer Internet-Unternehmen. So<br />

hat der Chef <strong>von</strong> Google, Eric Schmidt, in schöner<br />

Offenheit gesagt: „Wenn es etwas gibt, <strong>von</strong> dem Sie<br />

nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie<br />

es vielleicht gar nicht erst tun.“ Aus diesem Satz<br />

spricht nicht nur eine erschreckende Anmaßung,<br />

sondern er beschreibt präzise, was der Kern des<br />

Datenschutzes ist: Wenn es nach Google (und anderen<br />

Unternehmen) geht, sollte kein Mensch mehr<br />

irgendwelche Geheimnisse vor irgendwem haben. Er<br />

sollte sich so verhalten, dass alle es wissen können<br />

(denn mit Hilfe <strong>von</strong> Google werden alle es wissen). In<br />

1 Vgl. 10.1<br />

Stellungnahme des Senats<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!