16/3377 - Abgeordnetenhaus von Berlin
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Bericht des <strong>Berlin</strong>er Beauftragten für Datenschutz und<br />
Informationsfreiheit 2009<br />
Einleitung<br />
2009 hat der Datenschutz erheblich an Bedeutung<br />
gewonnen. Nachdem das ganze Ausmaß der massiven<br />
unzulässigen Überwachung <strong>von</strong> Beschäftigten und<br />
Außenstehenden bei der Deutschen Bahn bekannt<br />
geworden war, trat der Vorstandsvorsitzende des<br />
Unternehmens zurück. Nach Abschluss unserer<br />
Überprüfung dieser Vorgänge haben wir ein Bußgeld<br />
in Höhe <strong>von</strong> 1.123.503,50 Euro gegen das<br />
Unternehmen verhängt1. Dies ist das höchste<br />
Bußgeld, das eine deutsche Aufsichtsbehörde für den<br />
Datenschutz bisher festgesetzt hat. Der neue<br />
Unternehmensvorstand hat nicht nur die Geldbuße<br />
akzeptiert und bezahlt, sondern darüber hinaus den<br />
Datenschutz zu einer seiner obersten Prioritäten<br />
erklärt. Der Datenschutz ist jetzt auf höchster Ebene in<br />
einem eigenen Vorstandsressort angesiedelt. Das<br />
Unternehmen hat sich zum Ziel gesetzt, nicht nur die<br />
vorgeschriebenen Maßnahmen gegen künftige<br />
datenschutzrechtliche Verstöße zu treffen, sondern<br />
darüber hinaus in Sachen Datenschutz eine<br />
Modellfunktion zu übernehmen. Wenn die Deutsche<br />
Bahn als wohl größter privater Arbeitgeber in<br />
Deutschland die Ankündigung wahrmacht, beim<br />
Schutz der Beschäftigtendaten neue, positive<br />
Maßstäbe zu setzen, so hätte dies Auswirkungen auf<br />
die gesamte <strong>Berlin</strong>er und darüber hinaus auf die<br />
Wirtschaft und Verwaltung in ganz Deutschland.<br />
Diese Änderung der Unternehmenskultur ist die<br />
richtige Konsequenz aus einer beschämenden Praxis<br />
der Überwachung <strong>von</strong> Beschäftigten und Dritten in<br />
der Vergangenheit. Die Zahlung der hohen Geldbuße<br />
tritt daneben in den Hintergrund, ist aber ein wichtiges<br />
Signal. In Zukunft kann sich kein<br />
Unternehmensvorstand mehr leisten, den Datenschutz<br />
zu unterschätzen.<br />
Wir geben uns allerdings nicht der Illusion hin, dass<br />
allein mit Hilfe <strong>von</strong> Bußgeldbescheiden die<br />
„Datenschutz-Welt“ in Ordnung gebracht werden<br />
kann. Das zeigen Äußerungen <strong>von</strong> führenden<br />
Vertretern amerikanischer Internet-Unternehmen. So<br />
hat der Chef <strong>von</strong> Google, Eric Schmidt, in schöner<br />
Offenheit gesagt: „Wenn es etwas gibt, <strong>von</strong> dem Sie<br />
nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie<br />
es vielleicht gar nicht erst tun.“ Aus diesem Satz<br />
spricht nicht nur eine erschreckende Anmaßung,<br />
sondern er beschreibt präzise, was der Kern des<br />
Datenschutzes ist: Wenn es nach Google (und anderen<br />
Unternehmen) geht, sollte kein Mensch mehr<br />
irgendwelche Geheimnisse vor irgendwem haben. Er<br />
sollte sich so verhalten, dass alle es wissen können<br />
(denn mit Hilfe <strong>von</strong> Google werden alle es wissen). In<br />
1 Vgl. 10.1<br />
Stellungnahme des Senats<br />
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