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Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...

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ersichtlich, warum das Fernsehen und die angrenzenden <strong>Medien</strong> als Wirtschaftsfaktor<br />

zum Gegenstand eines ordnungspolitischen Interesses werden.<br />

Das Fernsehen ist ein Teil, vielleicht sogar das Kernstück einer zunehmend<br />

ausdifferenzierten <strong>Medien</strong>ordnung. Diese scheint in besonderer Weise Einfluß auf die<br />

wirtschaftliche Entwicklung und die politische Stabilität und Kultur eines Landes zu<br />

haben. In den <strong>Medien</strong> wird – neben der Legislative, der Judikative und der Exekutive –<br />

eine „vierte Gewalt“ gesehen, die als eine eigenständige Ordnungskraft wirkt. Über die<br />

<strong>Medien</strong> 2 werden die Kommunikation und die Verständigung sowohl zwischen den<br />

Teilnehmern am Produkt- und Faktormarktgeschehen als auch zwischen den Bürgern<br />

<strong>im</strong> politischen Prozeß demokratischer Willensbildung prinzipiell ermöglicht. Vor allem<br />

von den Massenmedien 3 können politische, kulturelle, gesellschaftliche und<br />

ökonomische Anstöße, aber auch Denk- und Handlungsblockaden ausgehen<br />

(ausführlich Baran und Davis 2000); die Marktteilnehmer, die politischen<br />

Entscheidungsträger und die Bevölkerung beziehen einen Großteil ihrer Informationen<br />

und Kenntnisse zu allen denkbaren Themen aus diesen Quellen und bereiten damit ihre<br />

Entscheidungen vor.<br />

Dabei ist grundsätzlich hervorzuheben, daß die <strong>Medien</strong> einerseits „Medium“, also<br />

Träger der Informations- und Wissensübermittlung sind, andererseits aber auch ein<br />

Faktor der öffentlichen Meinungsbildung (hierzu Noelle-Neumann 1996); über die<br />

<strong>Medien</strong> werden „St<strong>im</strong>mungen“ und „kollektive Gefühle“ vermittelt, Erklärungsmuster<br />

für best<strong>im</strong>mte Entwicklungen angeboten und letztlich auch Erwartungen prädisponiert.<br />

Diese Dualität der <strong>Medien</strong>wirkung spiegelt sich in der bekannten „Medium-Faktor-<br />

Hypothese“ wider, die in der Kommunikationsforschung, aber auch in der<br />

Rechtsprechung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts in den acht sog.<br />

„Fernsehurteilen“ eine Rolle spielt. Dabei ist mit dem Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfGE 12, 205, 260) hervorzuheben, daß öffentliche Meinungsbildung keineswegs<br />

ausschließlich nur in den Nachrichtensendungen und den politischen Magazinen und<br />

Dokumentationen vermittelt wird. Auch in Unterhaltungssendungen, populären Serien<br />

oder Spielfilmen wird nachweislich Einfluß auf die öffentliche Meinung ausgeübt. Die<br />

Ordnung der Massenmedien hat somit Auswirkungen auf zwei verschiedene<br />

D<strong>im</strong>ensionen: <strong>Eine</strong>rseits geht es um eine „informative Dienstleistung“ für die Bürger,<br />

die über die <strong>Medien</strong> transportiert wird. Andererseits geht es aber auch um den Prozeß<br />

2<br />

3<br />

Der <strong>Medien</strong>begriff ist vielschichtig. Es können einerseits <strong>Medien</strong> der Individual- und<br />

der Massenkommunikation, andererseits <strong>Medien</strong> der synchronen (zeitgleichen) und der<br />

asynchronen (zeitlich versetzten) Kommunikation unterschieden werden. Nach dem<br />

<strong>Medien</strong>träger können Druck- und Funkeinrichtungen unterschieden werden. Für eine<br />

ausführliche Darstellung der Vielfalt des <strong>Medien</strong>begriffs sei auf von Altmeppen (1996)<br />

und Heinrich (1994 und 1999) verwiesen.<br />

Unter Massenmedien werden die Einrichtungen verstanden, die sich zu verschiedenen<br />

Inhalten an ein anonymes, größeres Publikum wenden. Hörfunk und Fernsehen, aber auch<br />

die Printmedien wirken massenmedial. Hiervon abzugrenzen sind die <strong>Medien</strong> der<br />

Individualkommunikation wie die Telefonie.<br />

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