Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...
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ersichtlich, warum das Fernsehen und die angrenzenden <strong>Medien</strong> als Wirtschaftsfaktor<br />
zum Gegenstand eines ordnungspolitischen Interesses werden.<br />
Das Fernsehen ist ein Teil, vielleicht sogar das Kernstück einer zunehmend<br />
ausdifferenzierten <strong>Medien</strong>ordnung. Diese scheint in besonderer Weise Einfluß auf die<br />
wirtschaftliche Entwicklung und die politische Stabilität und Kultur eines Landes zu<br />
haben. In den <strong>Medien</strong> wird – neben der Legislative, der Judikative und der Exekutive –<br />
eine „vierte Gewalt“ gesehen, die als eine eigenständige Ordnungskraft wirkt. Über die<br />
<strong>Medien</strong> 2 werden die Kommunikation und die Verständigung sowohl zwischen den<br />
Teilnehmern am Produkt- und Faktormarktgeschehen als auch zwischen den Bürgern<br />
<strong>im</strong> politischen Prozeß demokratischer Willensbildung prinzipiell ermöglicht. Vor allem<br />
von den Massenmedien 3 können politische, kulturelle, gesellschaftliche und<br />
ökonomische Anstöße, aber auch Denk- und Handlungsblockaden ausgehen<br />
(ausführlich Baran und Davis 2000); die Marktteilnehmer, die politischen<br />
Entscheidungsträger und die Bevölkerung beziehen einen Großteil ihrer Informationen<br />
und Kenntnisse zu allen denkbaren Themen aus diesen Quellen und bereiten damit ihre<br />
Entscheidungen vor.<br />
Dabei ist grundsätzlich hervorzuheben, daß die <strong>Medien</strong> einerseits „Medium“, also<br />
Träger der Informations- und Wissensübermittlung sind, andererseits aber auch ein<br />
Faktor der öffentlichen Meinungsbildung (hierzu Noelle-Neumann 1996); über die<br />
<strong>Medien</strong> werden „St<strong>im</strong>mungen“ und „kollektive Gefühle“ vermittelt, Erklärungsmuster<br />
für best<strong>im</strong>mte Entwicklungen angeboten und letztlich auch Erwartungen prädisponiert.<br />
Diese Dualität der <strong>Medien</strong>wirkung spiegelt sich in der bekannten „Medium-Faktor-<br />
Hypothese“ wider, die in der Kommunikationsforschung, aber auch in der<br />
Rechtsprechung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts in den acht sog.<br />
„Fernsehurteilen“ eine Rolle spielt. Dabei ist mit dem Bundesverfassungsgericht<br />
(BVerfGE 12, 205, 260) hervorzuheben, daß öffentliche Meinungsbildung keineswegs<br />
ausschließlich nur in den Nachrichtensendungen und den politischen Magazinen und<br />
Dokumentationen vermittelt wird. Auch in Unterhaltungssendungen, populären Serien<br />
oder Spielfilmen wird nachweislich Einfluß auf die öffentliche Meinung ausgeübt. Die<br />
Ordnung der Massenmedien hat somit Auswirkungen auf zwei verschiedene<br />
D<strong>im</strong>ensionen: <strong>Eine</strong>rseits geht es um eine „informative Dienstleistung“ für die Bürger,<br />
die über die <strong>Medien</strong> transportiert wird. Andererseits geht es aber auch um den Prozeß<br />
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Der <strong>Medien</strong>begriff ist vielschichtig. Es können einerseits <strong>Medien</strong> der Individual- und<br />
der Massenkommunikation, andererseits <strong>Medien</strong> der synchronen (zeitgleichen) und der<br />
asynchronen (zeitlich versetzten) Kommunikation unterschieden werden. Nach dem<br />
<strong>Medien</strong>träger können Druck- und Funkeinrichtungen unterschieden werden. Für eine<br />
ausführliche Darstellung der Vielfalt des <strong>Medien</strong>begriffs sei auf von Altmeppen (1996)<br />
und Heinrich (1994 und 1999) verwiesen.<br />
Unter Massenmedien werden die Einrichtungen verstanden, die sich zu verschiedenen<br />
Inhalten an ein anonymes, größeres Publikum wenden. Hörfunk und Fernsehen, aber auch<br />
die Printmedien wirken massenmedial. Hiervon abzugrenzen sind die <strong>Medien</strong> der<br />
Individualkommunikation wie die Telefonie.<br />
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