Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...
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Ordnungsdingungen) der richtige Weg, um X zu erreichen. Mit Y sind dann best<strong>im</strong>mte<br />
Nutzen verbunden, denen jedoch gleichzeitig nachweisbare Kosten gegenüberstehen.<br />
<strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise ermöglicht eine Interpretation der<br />
medienökonomischen Fragestellung <strong>im</strong> Sinne einer angewandten Ordnungsökonomik.<br />
Sie kann damit die gerade <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Rundfunk häufig stark<br />
emotionalen und von persönlichen Präferenzen best<strong>im</strong>mten Diskussionen über die<br />
Qualität von Programmen (beispielhaft siehe von Sternburg 1995) vermeiden. <strong>Eine</strong><br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks geht dann – wie bereits angedeutet –<br />
über die Formulierung von Werturteilen hinaus, weil sie <strong>im</strong> Popperschen Verständnis<br />
Tatsachenbehauptungen liefert, die zumindest grundsätzlich empirisch prüfbar sind. Mit<br />
Hilfe des oben beschriebenen hypothetischen Imperativs kann der werturteilgeladene<br />
„Wenn-Teil“ (X) einer <strong>Analyse</strong> von der „Dann-Aussage“ (Y) getrennt werden. <strong>Eine</strong><br />
solche systematische Zerlegung in einen Wenn-Teil und einen Dann-Teil ermöglicht es<br />
etwa, die verschiedenen Hypothesen über die Leistungsfähigkeit verschiedener<br />
Rundfunkordnungen auf ihre theoretische und empirische Relevanz hin zu prüfen, ohne<br />
daß man sogleich in die stark politisierte Diskussion um die Leistungsfähigkeit<br />
verschiedener Rundfunkmodelle einsteigen müßte. Freilich stellt sich bei der<br />
empirischen Überprüfung der Hypothesen die Frage des objektiven<br />
Vergleichsmaßstabs. Ein Verweis auf ein hypothetisches Idealmodell bleibt theoretisch<br />
unbefriedigend, denn es ist ja gerade das Charakteristikum eines wettbewerblichen<br />
Suchprozesses, wie dies die Veranstaltung von Rundfunk zweifelsohne darstellt, daß die<br />
Ergebnisse ex ante unbekannt sind. Aus diesem Grund spricht manches dafür, daß eine<br />
vergleichende Perspektive, in der zwei Länder systematisch gebenübergestellt werden,<br />
vermutlich besser zur Überprüfungen der Hypothesen geeignet ist.<br />
Ein wichtiges Kriterium, um die Qualität einer Ordnung prüfen zu können, ist in der<br />
Frage verankert, ob die in dieser Ordnung lebenden Menschen diesem Regelwerk denn<br />
auch zust<strong>im</strong>men würden. Das Prinzip der Regelgerechtigkeit wird also mit dem<br />
Zust<strong>im</strong>mungstest verknüpft. Vanberg (1997) hat hierzu den methodisch interessanten<br />
Versuch unternommen, das auf Buchanans konstitutionelle Ökonomik zurückgehende<br />
Prinzip der freiwilligen Zust<strong>im</strong>mung mit dem klassischen Forschungsprogramm der<br />
Ordnungstheorie Euckenscher Prägung zu verbinden. <strong>Eine</strong> positive <strong>Analyse</strong> einer<br />
wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Teilordnung und die Erkenntnis der<br />
Wirklichkeit lassen sich Vanberg zufolge kombinieren mit der Frage der Gestaltung<br />
einer wünschenswerten Ordnung. Normatives Kriterium wäre hierbei der freiwillige<br />
Tausch: In dieser Sichtweise ist das wünschenswert, was auf freiwilligem Tausch beruht<br />
und aus freiwilliger Zust<strong>im</strong>mung der Beteiligten entstanden ist. Der Vanbergsche<br />
Ansatz ist somit ein „konsensorientierter Ansatz konstitutioneller Ökonomik“. Für die<br />
postkonstitutionelle Ebene sind in diesem Zusammenhang Verfahren und Regeln zu<br />
entwickeln, um Konflikte des täglichen Miteinanders lösen zu können.<br />
<strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise ist für die vorliegende Fragestellung der<br />
Rundfunkordnung außerordentlich interessant. Sie erlaubt es, verschiedene Elemente<br />
einer <strong>Medien</strong>ordnung in einer Weise zu diskutieren, die die Frage „Wäre eine solche<br />
Ordnung für alle Beteiligten prinzipiell zust<strong>im</strong>mungsfähig?” in den Vordergrund stellt<br />
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