Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...
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2.3. Zur Interdependenz von <strong>Medien</strong>ordnung und Wirtschaftsordnung<br />
26<br />
„The Thesis ... is that the press always takes on the<br />
form and coloration of the social and political<br />
structures within it operates“.<br />
Siebert, Peterson, Schramm (1976, S. 1)<br />
2.3.1. Die Begriffe Ordnung und Gemeinwohl in Rundfunk und Wirtschaft<br />
Der Begriff der Ordnung <strong>im</strong> Verständnis von Eucken (1952/90, S. 372 f.) umfaßt<br />
zwei Aspekte. Zunächst geht es bei der Wirtschaftsordnung um eine „konkrete, positiv<br />
gegebene Tatsache“. Diese umfaßt die „Gesamtheit der realisierten Formen, in denen in<br />
concreto jeweils der alltägliche Wirtschaftsprozeß abläuft“. Die Untersuchung dieses<br />
Anschauungsgegenstandes liefert empirische Tatsachen und ist die Voraussetzung für<br />
Ordnungspolitik. Die Beobachtung muß dabei jedoch – wie Eucken (1954) in dem<br />
methodologischen Kapitel seiner kapitaltheoretischen Untersuchungen zurecht betont –<br />
theoriegeleitet und anhand systematisch nachvollziehbarer Kriterien vorgehen, damit<br />
die methodischen Schwächen der historischen Schule, die in einer theorielosen<br />
Anhäufung von Fakten gesehen werden, vermieden werden können.<br />
Neben dieser empirischen Auslegung umfaßt der Begriff der Ordnung jedoch auch<br />
noch einen anderen Sachverhalt, nämlich den des ORDO. In diesem Verständnis ist<br />
Ordnung der Bezugsrahmen für menschliches ein Zusammenleben, das „dem Wesen<br />
des Menschen und der Sache entspricht“ und in dem „Maß und Gleichgewicht“<br />
(Eucken) bestehen. ORDO bedeutet in diesem Verständnis die „sinnvolle<br />
Zusammenfügung des Mannigfaltigen zu einem Ganzen“. Mit diesem Sachverhalt ist –<br />
zunächst noch sehr abstrakt – der Gedanke der Interdependenz der Teilordnungen<br />
angesprochen, bei dem es also darum geht, Mannigfaltiges zu einer funktionsfähigen<br />
politischen und wirtschaftlichen Gesamtordnung zusammenzufügen.<br />
Diese Ausgangsfragestellung einer jeden <strong>ordnungsökonomische</strong>n Untersuchung ist<br />
unmittelbar auf die Rundfunkordnung anzuwenden. Moderne und funktional<br />
ausdifferenzierte <strong>Medien</strong>- und Rundfunkordnungen stehen nicht außerhalb der<br />
Gesellschaft, sondern sind mit dieser aufs engste verknüpft und integraler Bestandteil.<br />
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilordnungen sind <strong>im</strong> Euckenschen<br />
Verständnis durch ein dichtes Geflecht wechselseitiger Beziehungen charakterisiert.<br />
Dabei ist festzuhalten, daß die Ordnungsfrage <strong>im</strong> Verständnis des ORDO zwar für jede<br />
einzelne Teilordnung einzeln beantwortet werden muß, jedoch <strong>im</strong>mer auch <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die gesamtwirtschaftlichen Ordnungsbezüge. Die Entscheidung für eine<br />
marktwirtschaftliche Ordnung erfordert <strong>im</strong> Grundsatz eine ordnungspolitische<br />
Gesamtentscheidung – mit weitreichenden Konsequenzen auch für den Rundfunk.<br />
Es ist bemerkenswert, wie sehr sich Auffassungen in der Wissenschaft und in der<br />
Politik über die Leistungsfähigkeit verschiedener gesellschaftlicher<br />
Koordinationsmechanismen auch in den Debatten über die Ordnung des Rundfunks und