11.12.2012 Aufrufe

Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...

Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...

Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Medien</strong> <strong>im</strong> <strong>Systemvergleich</strong> -<br />

<strong>Eine</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong><br />

des deutschen und amerikanischen Fernsehmarktes<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

von Dirk Wentzel<br />

Abbildungsverzeichnis: .................................................................................................. VI<br />

1. Ordnungsprobleme elektronischer <strong>Medien</strong> in systemvergleichender Perspektive<br />

...............................................................................................................................1<br />

1.1. Zur Bedeutung des Mediums Fernsehen...............................................................1<br />

1.2. Ordnungsfragen des Fernsehens ...........................................................................3<br />

1.2.1. Erstes Ordnungsproblem: Arbeits- und Wissensteilung..............................3<br />

1.2.2. Zweites Ordnungsproblem: Die Suggestivkraft des Fernsehens .................5<br />

1.2.3. Drittes Ordnungsproblem: Die Interdependenz von wirtschaftlichem<br />

und publizistischem Wettbewerb.................................................................6<br />

1.2.4. Viertes Ordnungsproblem: Inhaltliche und qualitative Präferenzen ...........8<br />

1.2.5. Fünftes Ordnungsproblem: Steuerungs- und Wirkungspotentiale<br />

moderner Ordnungspolitik.........................................................................11<br />

1.3. Fragestellungen und Gang der Untersuchung.....................................................13<br />

2. Methodologische Grundfragen der Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik ......................16<br />

2.1. Das Spannungsverhältnis zwischen dem ökonomischen Ansatz und der<br />

Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik .......................................................................16<br />

2.2. Normativität, Wertfreiheitspostulat und Rundfunkökonomik ............................21<br />

2.3. Zur Interdependenz von <strong>Medien</strong>ordnung und Wirtschaftsordnung....................26<br />

2.3.1. Die Begriffe Ordnung und Gemeinwohl in Rundfunk und Wirtschaft .....26<br />

2.3.2. Interdependenzen zwischen <strong>Medien</strong>, Wirtschaft und Politik ....................29<br />

2.4. Wirtschaftlicher Vergleich der Rundfunkordnungen..........................................34<br />

2.5. <strong>Eine</strong> Morphologie möglicher Rundfunkordnungen ............................................40


2.6. Pfadabhängigkeiten als Erklärungsmuster für den Wandel und das<br />

Beharren von Ordnungen ....................................................................................45<br />

2.6.1. Das Konzept der Pfadabhängigkeit als Gegenstand<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>r Forschung............................................................45<br />

2.6.2. Möglichkeiten zur Operationalisierung des Konzepts der<br />

Pfadabhängigkeit .......................................................................................48<br />

3. Theoretische Argumente für die Ordnung der elektronischen <strong>Medien</strong> ......................51<br />

3.1. Zur Marktversagensthese <strong>im</strong> Rundfunk ..............................................................51<br />

3.1.1. Rundfunk als öffentliches Gut ...................................................................53<br />

3.1.2. Rundfunk als meritorisches Gut ................................................................57<br />

3.1.3. Die These von der Zwangsläufigkeit der Anbieterkonzentration<br />

<strong>im</strong> Rundfunk ..............................................................................................62<br />

3.1.3.1. Der Wettbewerb als wirtschaftliches<br />

Koordinationsinstrument ..............................................................63<br />

3.1.3.2. Der Wettbewerb auf den Rundfunkmärkten.................................70<br />

3.1.3.3. Ordnungspolitische Einschätzung der Konzentrationen <strong>im</strong><br />

Rundfunk: Ein Zwischenergebnis ................................................76<br />

3.1.4. Der Erklärungsbeitrag der „Program Choice-Modelle“ ............................79<br />

3.1.4.1. Entwicklungsmuster und Strukturen von Programmen................79<br />

3.1.4.2. „Program Choice“ und Marktform: Die Steinerschen<br />

Überlegungen................................................................................83<br />

3.1.4.3. „Program Choice“ und werbefinanzierte Programme: Das<br />

Modell von Beebe.........................................................................88<br />

3.1.4.4. „Programm Choice“ und Entgeltfinanzierung: Das Modell<br />

von Spence und Owen...................................................................94<br />

3.1.4.5. „Program Choice“ und marktunabhängige<br />

Programmfinanzierung: Das Modell von Noam...........................99<br />

3.1.5. Zur Hypothese des Marktversagens <strong>im</strong> Rundfunk:<br />

Ein Zwischenergebnis..............................................................................104<br />

3.2. Zur These vom Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk ..................................................107<br />

3.2.1. Der Erklärungsbeitrag der Public Choice-Theorie ..................................110<br />

3.2.2. Der Erklärungsbeitrag der Ökonomischen Theorie der Bürokratie.........114<br />

3.2.3. Zur Hypothese des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk:<br />

Ein Zwischenergebnis..............................................................................117<br />

3.3. Zur These von der abnehmenden politischen Gestaltungsmacht in<br />

internationalen Rundfunkmärkten.....................................................................119<br />

3.3.1. Allgemeine Ordnungsfragen der Globalisierung.....................................120<br />

3.3.2. Verschiedene Ebenen der Ordnung .........................................................121<br />

3.3.3. Das Konzept der Kontextsteuerung .........................................................124<br />

3.3.3.1. Gründzüge der Kontextsteuerung...............................................124<br />

II


3.3.3.2. Kontextsteuerung und <strong>Medien</strong>ökonomik ...................................132<br />

3.3.3.3. Das Drei-Ebenen-Modell von Jarren und Donges.....................133<br />

3.3.3.4. Kritik und offene Fragen des Konzepts der<br />

Kontextsteuerung........................................................................135<br />

3.3.4. <strong>Medien</strong> als selbstreferentielles System: Zur kontrollierenden<br />

Funktion des Wettbewerbs und der Selbstbeschränkung ........................137<br />

3.3.5. Zur Hypothese der Steuerungsohnmacht: Ein Zwischenergebnis ...........139<br />

4. Die duale Rundfunkordnung in Deutschland ...........................................................142<br />

4.1. Historischer Hintergrund...................................................................................147<br />

4.1.1. Die Anfänge des Rundfunks in Deutschland...........................................147<br />

4.1.2. Rundfunk in der Zeit des Nationalsozialismus........................................149<br />

4.1.3. Die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ............................151<br />

4.1.4. Die Entstehung des dualen Systems ........................................................155<br />

4.1.5. Pfadabhängigkeiten in der deutschen Rundfunkentwicklung:<br />

Ein Zwischenergebnis..............................................................................159<br />

4.2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen ....................................162<br />

4.2.1. Das Deutsche Grundgesetz und der Rundfunk........................................163<br />

4.2.1.1. Die institutionelle Ausgestaltung der Meinungs- und<br />

Rundfunkfreiheit.........................................................................163<br />

4.2.1.2. Grundgesetz und Rundfunkurteile..............................................164<br />

4.2.2. Zur Ordnungsökonomik der Rundfunkstaatsverträge .............................167<br />

4.2.3. Die Bedeutung der Rechtsprechung der Europäischen Union ................171<br />

4.3. Binnenpluralistische öffentlich-rechtliche Anstalten........................................173<br />

4.3.1. Zum Verhältnis von Institutionen und Personen .....................................173<br />

4.3.2. Die Zusammensetzung der Rundfunkräte................................................175<br />

4.3.3. Finanzierung ............................................................................................177<br />

4.4. Außenpluralistische private Anbieter................................................................179<br />

4.4.1. Lizenzierungsverfahren und unternehmerische Zielsetzung ...................179<br />

4.4.2. Inhalts- und Konzentrationskontrolle ......................................................181<br />

4.4.2.1. Die Notwendigkeit zur inhaltlichen und<br />

wettbewerbspolitischen Rahmensetzung....................................181<br />

4.4.2.2. Die Organisationen zur Inhalts- und<br />

Konzentrationskontrolle .............................................................182<br />

4.4.2.3. Verflechtungserscheinungen <strong>im</strong> deutschen Fernsehmarkt .........183<br />

4.5. Marktteilnehmer und inhaltliche Angebotsvielfalt ...........................................184<br />

4.5.1. Marktverhalten der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter ................185<br />

4.5.1.1. Das Programmangebot ...............................................................185<br />

4.5.1.2. Die Vollprogramme und die Marginalisierungshypothese.........187<br />

4.5.1.3. Die Spartenprogramme...............................................................189<br />

III


4.5.2. Marktverhalten der privaten Programmanbieter......................................190<br />

4.5.2.1. Die Marktteilnehmer und das Programmangebot.......................190<br />

4.5.2.2. Die Hypothese von der Qualitätsverschlechterung privater<br />

Fernsehprogramme .....................................................................191<br />

4.6. Elemente der dauerhaften Qualitätssicherung...................................................194<br />

4.6.1. Steuerungswirkungen freiwilliger und organisierter Selbstkontrolle......194<br />

4.6.2. Organisatorische Regelung: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen .......197<br />

5. Die marktwirtschaftliche Rundfunkordnung der Vereinigten Staaten .....................200<br />

5.1. Strukturen des amerikanischen Fernsehmarktes: Ein Überblick ......................200<br />

5.1.1. Die Philosophie des Free Trade in Ideas .................................................200<br />

5.1.2. Marktstrukturen und Lokalprinzip...........................................................203<br />

5.2. Historischer Hintergrund...................................................................................205<br />

5.2.1. Die Entstehung des Hörfunks in den Vereinigten Staaten.......................206<br />

5.2.1.1. Der Gründungsboom ..................................................................206<br />

5.2.1.2. Erste Ansätze zur Selbstregulierung...........................................209<br />

5.2.2. Das Aufkommen des Fernsehens in den Vereinigten Staaten .................210<br />

5.2.2.1. Die Nachkriegsphase ..................................................................212<br />

5.2.2.2. Der Gründungsstopp (Freeze) ....................................................213<br />

5.2.2.3. Der „Sixth Report and Order“ ....................................................215<br />

5.2.2.4. Bemühungen um Qualitätsstandards und Selbstkontrolle..........216<br />

5.2.3. Die endgültige Etablierung des Fernsehens.............................................217<br />

5.2.4. Historische Pfadabhängigkeiten: Ein Zwischenergebnis.........................218<br />

5.3. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen ....................................219<br />

5.3.1. <strong>Medien</strong>ordnung als Teil der Rechtsordnung............................................219<br />

5.3.2. Die Federal Communications Commission .............................................220<br />

5.3.2.1. Die Organisationsstruktur der FCC............................................220<br />

5.3.2.2. Die Aufgaben der FCC...............................................................223<br />

5.3.2.3. Zugang zum Fernsehmarkt .........................................................226<br />

5.3.2.4. Lizenzierung und Qualitätskontrolle ..........................................227<br />

5.3.2.5. Die FCC-Regeln zur politischen Berichterstattung....................229<br />

5.3.2.6. Die ordnungspolitische Wirkung der FCC:<br />

Ein Zwischenergebnis ................................................................231<br />

5.4. Private Fernsehsender und Networks................................................................232<br />

5.4.1. Private lokale Fernsehsender als Übertragungsmedium..........................232<br />

5.4.2. Networks als Programmlieferanten .........................................................233<br />

5.4.3. Konkurrierende Programmlieferanten .....................................................235<br />

IV


5.5. Kabelsender.......................................................................................................236<br />

5.5.1. Der Markterfolg des Kabelfernsehens .....................................................236<br />

5.5.2. Die Struktur des Kabelfernsehens ...........................................................237<br />

5.6. Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten...............................................239<br />

5.6.1. Tradition und Wertschätzung von Public Broadcasting ..........................239<br />

5.6.2. Die Organisationsstruktur von Public Broadcasting................................240<br />

5.6.3. Der Umfang des Public Broadcasting......................................................241<br />

5.6.4. Ziele und Aufgaben von Public Broadcasting .........................................242<br />

5.7. Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle:<br />

Die Rolle der National Association of Broadcasters (NAB) ............................246<br />

5.8. Inhaltliche Vielfalt des amerikanischen Rundfunkmarktes ..............................248<br />

5.8.1. Kiosk-Modell und lokale Bezüge ............................................................248<br />

5.8.2. Das Problem von Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen ..................................................248<br />

5.8.3. Begrenzung der Werbezeiten...................................................................250<br />

5.8.4. Ausdifferenzierung des Programmangebots............................................250<br />

6. Vergleich der deutschen und amerikanischen Rundfunkordnung: Die<br />

Ergebnisse.................................................................................................................252<br />

6.1. Die Ergebnisse der theoretischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks...............................252<br />

6.2. Die Ergebnisse der empirischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks.................................259<br />

Literatur .........................................................................................................................265<br />

V


Abbildungsverzeichnis:<br />

Abbildung 1: <strong>Medien</strong>sektor in einem Drei-Sektoren-Modell ........................................ 30<br />

Abbildung 2: Ebenen des allgemeinen <strong>Systemvergleich</strong>s.............................................. 38<br />

Abbildung 3: Ebenen des speziellen <strong>Systemvergleich</strong>s <strong>im</strong> Rundfunk ........................... 39<br />

Abbildung 4: Morphologie verschiedener Rundfunkordnungen (Reine Typen) ........... 44<br />

Abbildung 5: Muster von Verlaufsabhängigkeiten ........................................................ 50<br />

Abbildung 6: Systematik öffentlicher Güter .................................................................. 54<br />

Abbildung 7: Allgemeine Ursachen und Komponenten der Konzentration .................. 65<br />

Abbildung 8: Interdependenzen an den TV-Märkten..................................................... 68<br />

Abbildung 9: Allgemeine Ursachen der Konzentration <strong>im</strong> privaten Rundfunk............. 76<br />

Abbildung 10: Allgemeine angebotsseitige Einflußfaktoren von Programmen............. 82<br />

Abbildung 11: Allgemeine nachfrageseitige Einflußfaktoren........................................ 82<br />

Abbildung 12: Wohlfahrtwirkungen be<strong>im</strong> Ausschlußprinzip ........................................ 96<br />

Abbildung 13: Entgeltfinanzierung und Minderheitenprogramme ................................ 97<br />

Abbildung 14: Einfaches Noam-Modell....................................................................... 100<br />

Abbildung 15: Noam-Modell mit zwei Anbietern........................................................ 103<br />

Abbildung 16: Noam-Modell eines ausdifferenzierten Angebots................................ 103<br />

Abbildung 17: Triviale und nicht-triviale Systeme...................................................... 129<br />

Abbildung 18: Entwicklung der Marktanteile (Zuschauer < 50 Jahre)........................ 159<br />

Abbildung 19: Zusammensetzung des Rundfunkrates bei ARD und ZDF .................. 176<br />

Abbildung 20: Zuschauer und Marktanteil der Nachrichtensendungen....................... 192<br />

Abbildung 21: Vereinfachte Übersicht des amerikanischen Fernsehmarktes.............. 204<br />

Abbildung 22: Das Organigramm der FCC.................................................................. 223<br />

Abbildung 23: Kabelfernsehen in den USA <strong>im</strong> Überblick........................................... 238<br />

Abbildung 24: Public Broadcasting Stationen (März 1999) ........................................ 242<br />

VI


Abkürzungsverzeichnis:<br />

ABC American Broadcasting Company<br />

AER American Economic Review<br />

AfP Archiv für Presserecht<br />

AG Aktiengesellschaft<br />

AGF Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung<br />

ALM Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten<br />

AM Radio Amplitude modulation<br />

ANGA Verband privater Kabelnetzbetreiber<br />

AOL American Online (Internet)<br />

ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der<br />

Bundesrepublik Deutschland<br />

ASCAP American Society of Composers, Authors, and Publishers<br />

BBC British Broadcasting Company<br />

BfP Büro für Publizistik<br />

BLM Bayerische Landeszentrale für neue <strong>Medien</strong><br />

BR Bayerischer Rundfunk<br />

BskyB British Sky Broadcasting Group plc.<br />

BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />

CARU Children Advertising Review Unit<br />

CATV Community Antenna Television<br />

CBS Columbia Broadcasting System<br />

CDU Christlich Demokratische Union<br />

CFR Code of Federal Regulations<br />

CLT-UFA Compagnie Luxembougoise de Telediffusion Universum Film AG<br />

CNN Cable News Network<br />

CPB Corporation for Public Broadcasting<br />

CSU Christlich Soziale Union<br />

DBS Direct Broadcast Satellite<br />

DDR Deutsche Demokratische Republik<br />

DF 1 Digitales Fernsehen 1<br />

DFB Deutscher Fußball Bund<br />

DFF Deutscher Fernsehfunk<br />

DLM Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten<br />

DM Deutsche Mark<br />

DSF Deutsches Sportfernsehen<br />

VII


VIII<br />

DVB-T Terrestrisches Digital Video Broadcasting<br />

DW Deutsche Welle<br />

EBS Emergency Broadcasting Station<br />

EBU European Broadcasting Union<br />

EEO Equal Employment Opportunity<br />

EG Europäische Gemeinschaft<br />

EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft<br />

EPG Electronic Program Guide<br />

EU Europäische Union<br />

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

EWR Europäischer Wirtschaftsrat<br />

FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung<br />

FCC Federal Communications Commission<br />

FDP Freie Demokratische Partei<br />

FM Radio frequency modulation<br />

FRC Federal Radio Commission<br />

FSK Freiwillige Selbstkontrolle<br />

FUEG Fernsehsignalübertragungsgesetz<br />

FSF Freiwillige Selbskontrolle Fernsehen<br />

FTC Federal Trade Commission<br />

GATS General Agreement on Trade in Services<br />

GATT General Agreement on Tariffs and Trade<br />

GEZ Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland<br />

GfK Gesellschaft für Konsumforschung<br />

GG Grundgesetz<br />

GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

HBO Home Box Office<br />

HDTV High Definition Television<br />

HR Hessischer Rundfunk<br />

ICC Interstate Commerce Commission<br />

IuKDG Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz<br />

ITU International Telecommunications Union<br />

IW Institut der deutschen Wirtschaft<br />

KDLM Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten<br />

KEF Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunkanstalten


KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich<br />

KiKa Kinderkanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

KW Kurzwelle<br />

LfR Landesanstalt für Rundfunk<br />

LPR Hessen Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk<br />

LW Langwelle<br />

MDR Mitteldeutscher Rundfunk<br />

MDStV <strong>Medien</strong>dienste-Staatsvertrag<br />

MHz Megahertz<br />

MMBG Mult<strong>im</strong>edia-Betriebsgesellschaft<br />

MSG Media Service GmbH<br />

MSO Multiple Systems Operators<br />

MTV Musik TV<br />

MW Mittelwelle<br />

n-tv Nachrichten TV (deutsche CNN-Tochter)<br />

NBC National Broadcastion Company<br />

NDR Norddeutscher Rundfunk<br />

NGO Non Government Organization<br />

NPR National Public Radio<br />

NTIA National Telecommunications and Information Administration<br />

NWDR Nordwestdeutscher Rundfunk<br />

NZZ Neue Zürcher Zeitung<br />

OET Office for Engeneering and Technology der FCC<br />

ORF Österreichischer Rundfunk<br />

PBS Public Broadcasting System<br />

PC Personal Computer<br />

PPV Pay Per View (Bezahlfernsehen mit Einzelsendungsabrechnung)<br />

PTV Pay-TV (Bezahlfernsehen allgemein)<br />

RIAS Rundfunk <strong>im</strong> amerikanischen Sektor (von Berlin)<br />

RB Radio Bremen<br />

RCA Radio Corporation of America<br />

RStV Rundfunkstaatsvertrag<br />

RTL Radio Television Luxembourg<br />

SDR Süddeutscher Rundfunk<br />

SES Société Europeéne des Satellites<br />

SMS Subscriber Management Service<br />

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />

IX


STV Subscription TV<br />

SWF Südwestfunk<br />

SWR Südwest Rundfunk (Zusammenschluß von SDR und SWF)<br />

TBS Turner Broadcasting System<br />

TCI Tele-Communications Incorporation<br />

TONI Tele-Online-Navigations-Instrument<br />

TNT Turner Network Television<br />

TV Television<br />

UHF Ultra High Frequency<br />

UKW Ultrakurzwelle<br />

UNO United Nations Organization<br />

UPN United Paramount Pictures<br />

USA United States of America<br />

UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb<br />

VHF Very High Frequency<br />

VPRT Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation<br />

WARC World Administrative Radio Council<br />

WBN Warner Brothers Pictures<br />

WDR Westdeutscher Rundfunk<br />

WIPO World Intellectual Property Organization<br />

WRC World Radiocommunications Conference<br />

WTO World Trade Organization<br />

ZDF Zweites Deutsches Fernsehen<br />

ZUM Zeitschrift für Urheber- und <strong>Medien</strong>recht<br />

X


1. Ordnungsprobleme elektronischer <strong>Medien</strong> in systemvergleichender<br />

Perspektive<br />

1.1. Zur Bedeutung des Mediums Fernsehen<br />

„Es gibt keine objektiven Kriterien,<br />

verschiedenartige Werteordnungen zu vergleichen.<br />

Die Wertgrundlagen einer Rundfunkordnung bzw. die<br />

allgemeinen Ziele, denen sie dienen soll, können<br />

deshalb auch nicht einer Wissenschaft entnommen<br />

werden, die sich als Erfahrungswissenschaft versteht,<br />

sondern sind ihr vorgegeben.“<br />

Erich Hoppmann (1988, S. 164)<br />

Das Fernsehen ist in den Augen der meisten Deutschen die wichtigste Erfindung des<br />

zwanzigsten Jahrhunderts (IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 13, 17.03.2000, S. 4). In einer<br />

repräsentativen Umfrage der Forsa-<strong>Medien</strong>gruppe nannten 25,5 Prozent aller Befragten<br />

das Fernsehen an erster Stelle, und zwar mit großem Abstand vor anderen technischen<br />

Innovationen, etwa dem Computer oder dem Telefon, aber auch deutlich vor der<br />

Erfindung von Elektrizität und Strom oder dem Fortschritt in den medizinischen<br />

Behandlungsmethoden. Die besondere Wertschätzung des Fernsehens durch die<br />

Bevölkerung wird auch an den Fernsehnutzungszeiten ersichtlich. Im Durchschnitt<br />

verbrachten die Deutschen 1999 ca. drei Stunden täglich vor dem Fernsehapparat. In<br />

den Vereinigten Staaten oder in Japan liegt diese Zeit sogar noch wesentlich höher. Für<br />

einen Großteil der Bevölkerung ist das Fernsehen als wichtigstes<br />

Kommunikationsmedium in der Tat „das Fenster zur Welt“.<br />

Das Fernsehen ist auch quantitativ ein Wirtschaftsfaktor von besonderer Bedeutung.<br />

Der größte <strong>Medien</strong>konzern der Welt, das amerikanische Unternehmen T<strong>im</strong>e Warner,<br />

hatte 1999 einen Jahresumsatz von etwa 50 Mrd. DM und beschäftigte ca. 96.900<br />

Menschen in den verschiedenen Wertschöpfungsstufen, die dem Fernsehen vor- oder<br />

nachgelagert sind. Der größte deutsche <strong>Medien</strong>konzern, die Bertelsmann AG, brachte es<br />

1999 auf ca. 29 Mrd. DM Umsatz bei etwa 65.000 Beschäftigten 1<br />

. In der jüngeren<br />

Vergangenheit, aber auch aktuell hat es zudem zahlreiche internationale Großfusionen<br />

zwischen <strong>Medien</strong>unternehmen gegeben, die wegen ihres Ausmaßes die<br />

wettbewerbspolitische Aufmerksamkeit der Kartellbehörden hervorgerufen haben – so<br />

etwa jüngst die Fusion zwischen T<strong>im</strong>e Warner und dem weltweit größten Internet-<br />

Anbieter AOL. Die Börsennotierungen und Kursgewinne der international operierenden<br />

<strong>Medien</strong>konzerne haben in den vergangenen Jahren jeden anderen Wirtschaftsbereich<br />

klar in den Schatten gestellt. Aus diesen Daten und Fakten wird bereits unschwer<br />

1<br />

<strong>Eine</strong>n gründlichen aktuellen Überblick über die größten <strong>Medien</strong>konzerne der Welt<br />

bieten Hachmeister und Rager (2000). Angesichts der ständig neuen Fusionen und<br />

Unternehmensneuordnungen in diesem Sektor können solche empirischen Übersichten<br />

aber <strong>im</strong>mer nur eine Momentaufnahme sein.<br />

1


ersichtlich, warum das Fernsehen und die angrenzenden <strong>Medien</strong> als Wirtschaftsfaktor<br />

zum Gegenstand eines ordnungspolitischen Interesses werden.<br />

Das Fernsehen ist ein Teil, vielleicht sogar das Kernstück einer zunehmend<br />

ausdifferenzierten <strong>Medien</strong>ordnung. Diese scheint in besonderer Weise Einfluß auf die<br />

wirtschaftliche Entwicklung und die politische Stabilität und Kultur eines Landes zu<br />

haben. In den <strong>Medien</strong> wird – neben der Legislative, der Judikative und der Exekutive –<br />

eine „vierte Gewalt“ gesehen, die als eine eigenständige Ordnungskraft wirkt. Über die<br />

<strong>Medien</strong> 2 werden die Kommunikation und die Verständigung sowohl zwischen den<br />

Teilnehmern am Produkt- und Faktormarktgeschehen als auch zwischen den Bürgern<br />

<strong>im</strong> politischen Prozeß demokratischer Willensbildung prinzipiell ermöglicht. Vor allem<br />

von den Massenmedien 3 können politische, kulturelle, gesellschaftliche und<br />

ökonomische Anstöße, aber auch Denk- und Handlungsblockaden ausgehen<br />

(ausführlich Baran und Davis 2000); die Marktteilnehmer, die politischen<br />

Entscheidungsträger und die Bevölkerung beziehen einen Großteil ihrer Informationen<br />

und Kenntnisse zu allen denkbaren Themen aus diesen Quellen und bereiten damit ihre<br />

Entscheidungen vor.<br />

Dabei ist grundsätzlich hervorzuheben, daß die <strong>Medien</strong> einerseits „Medium“, also<br />

Träger der Informations- und Wissensübermittlung sind, andererseits aber auch ein<br />

Faktor der öffentlichen Meinungsbildung (hierzu Noelle-Neumann 1996); über die<br />

<strong>Medien</strong> werden „St<strong>im</strong>mungen“ und „kollektive Gefühle“ vermittelt, Erklärungsmuster<br />

für best<strong>im</strong>mte Entwicklungen angeboten und letztlich auch Erwartungen prädisponiert.<br />

Diese Dualität der <strong>Medien</strong>wirkung spiegelt sich in der bekannten „Medium-Faktor-<br />

Hypothese“ wider, die in der Kommunikationsforschung, aber auch in der<br />

Rechtsprechung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts in den acht sog.<br />

„Fernsehurteilen“ eine Rolle spielt. Dabei ist mit dem Bundesverfassungsgericht<br />

(BVerfGE 12, 205, 260) hervorzuheben, daß öffentliche Meinungsbildung keineswegs<br />

ausschließlich nur in den Nachrichtensendungen und den politischen Magazinen und<br />

Dokumentationen vermittelt wird. Auch in Unterhaltungssendungen, populären Serien<br />

oder Spielfilmen wird nachweislich Einfluß auf die öffentliche Meinung ausgeübt. Die<br />

Ordnung der Massenmedien hat somit Auswirkungen auf zwei verschiedene<br />

D<strong>im</strong>ensionen: <strong>Eine</strong>rseits geht es um eine „informative Dienstleistung“ für die Bürger,<br />

die über die <strong>Medien</strong> transportiert wird. Andererseits geht es aber auch um den Prozeß<br />

2<br />

3<br />

Der <strong>Medien</strong>begriff ist vielschichtig. Es können einerseits <strong>Medien</strong> der Individual- und<br />

der Massenkommunikation, andererseits <strong>Medien</strong> der synchronen (zeitgleichen) und der<br />

asynchronen (zeitlich versetzten) Kommunikation unterschieden werden. Nach dem<br />

<strong>Medien</strong>träger können Druck- und Funkeinrichtungen unterschieden werden. Für eine<br />

ausführliche Darstellung der Vielfalt des <strong>Medien</strong>begriffs sei auf von Altmeppen (1996)<br />

und Heinrich (1994 und 1999) verwiesen.<br />

Unter Massenmedien werden die Einrichtungen verstanden, die sich zu verschiedenen<br />

Inhalten an ein anonymes, größeres Publikum wenden. Hörfunk und Fernsehen, aber auch<br />

die Printmedien wirken massenmedial. Hiervon abzugrenzen sind die <strong>Medien</strong> der<br />

Individualkommunikation wie die Telefonie.<br />

2


der demokratischen Willensbildung <strong>im</strong> politischen Geschehen und die Vermittlung von<br />

wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Leitbildern.<br />

1.2. Ordnungsfragen des Fernsehens<br />

1.2.1. Erstes Ordnungsproblem: Arbeits- und Wissensteilung<br />

„Die Mittel der Kommunikation und die Formen<br />

des Zusammenlebens haben etwas miteinander zu tun.<br />

Gesellschaft war also <strong>im</strong>mer schon<br />

Kommunikationsgesellschaft. Gesellschaften durch<br />

die jeweils vorherrschende Kommunikationstechnik<br />

zu charakterisieren ist deshalb ebenso plausibel wie<br />

der Versuch, die Verwandschafts- oder<br />

Besitzverhältnisse als Unterscheidungskriterium zu<br />

nutzen“.<br />

Michael Zöller (2000, S. 301)<br />

Gemäß der sog. „Widerspiegelungsthese“ ist jede <strong>Medien</strong>ordnung indirekt ein<br />

Abbild der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mit allen dazugehörigen<br />

Teilordnungen. In den <strong>Medien</strong> spiegeln sich die Wertvorstellungen, historische und<br />

kulturelle Besonderheiten sowie die politischen Bedingtheiten einer Gesellschaft wider.<br />

Die bekannte These von Walter Eucken (1952/90, S. 304 ff.) über die<br />

Zusammengehörigkeit, die „Interdependenz der Ordnungen“ findet ihre institutionelle<br />

Ausgestaltung gleichsam in den Massenmedien, die als Bindeglied zwischen den<br />

einzelnen Teilordnungen die Kommunikation und Wissensteilung überhaupt erst<br />

ermöglichen. Die <strong>Medien</strong> dienen den verschiedenen Subsystemen in modernen,<br />

funktional ausdifferenzierten Gesellschaften <strong>im</strong> Luhmannschen Verständnis (1996) als<br />

Mittel der Selbstreflexion sowie der Verständigung mit anderen wirtschaftlichen und<br />

gesellschaftlichen Teilordnungen. Vor diesem Hintergrund kann die These vertreten<br />

werden, daß auch die Erklärung wirtschaftlicher Prozesse in modernen arbeits- und<br />

wissensteiligen Gesellschaften notwendig an ein Verständnis der Wirkungen der<br />

Massenmedien gebunden ist 4 . Die Bedeutung der <strong>Medien</strong> für die Arbeits- und<br />

Wissensteilung in einer Wirtschaftsordnung stellt also ein erstes Ordnungsproblem dar.<br />

Erkenntnistheoretisch wäre es wünschenswert, präzise Hypothesen zu formulieren<br />

über die Wirkungen von <strong>Medien</strong> auf das wirtschaftliche Ordnungsgefüge. Die<br />

Wirkungskette zwischen den <strong>Medien</strong>, der Bevölkerung und den verschiedenen Faktoren<br />

der Meinungsbildung und „ordnenden Potenzen“ (Eucken) ist allerdings nur schwer in<br />

einen eindeutig überprüfbaren Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zu stellen (hierzu<br />

Wentzel 1998a). Vor allem die empirische <strong>Medien</strong>wirkungsforschung und die<br />

Demoskopie sind bemüht, die allgemein plausible Hypothese, daß „<strong>Medien</strong> wirken“<br />

4<br />

Zu einer soziologischen Sichtweise dieser Hypothese siehe Luhmann (1996) und<br />

Marcinkowski (1993); einen demoskopischen Blickwinkel präsentiert Noelle-Neumann<br />

(1996). <strong>Eine</strong> ökonomische Interpretation dieser These liefert Müller (1998) oder<br />

Gundlach (1998). Es sei auch auf die medienökonomischen Lehrbücher von Altmeppen<br />

(1996) und Heinrich (1994) verwiesen.<br />

3


(media matters), genauer zu prüfen (vgl. Baran und Davis 2000). Zwar ist aus einem<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Blickwinkel grundsätzlich zu vermuten, daß eine möglichst<br />

freie und wettbewerbliche Fernsehordnung schon allein dadurch positiv wirkt, daß der<br />

Bestand an verfügbaren Alternativen vergrößert wird: Meinungsfreiheit und<br />

<strong>Medien</strong>wettbewerb lassen sich nach Hoppmann (1988, S. 176) auch gar nicht<br />

voneinander trennen. Es bleibt aber nach wie vor klärungsbedürftig, wie die<br />

Nachrichten und Informationen, die in den <strong>Medien</strong> verbreitet werden, von den<br />

Nachfragern aufgenommen werden und damit zu einer intensiveren und produktiveren<br />

Arbeits- und Wissensteilung beitragen.<br />

Die Wirkungen der Massenmedien auf die Arbeits- und Wissensteilung sind mit<br />

ihrer Verbreitungsform verbunden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß bei<br />

der Massenkommunikation die Informationen indirekt, einseitig und öffentlich<br />

vermittelt werden (vgl. Noelle-Neumann 1996). Dies bedeutet, daß der Empfängerkreis<br />

der Informationen <strong>im</strong> Gegensatz zur Individualkommunikation nicht genau best<strong>im</strong>mt<br />

ist. Der Sender und die Empfänger sind räumlich voneinander getrennt und die<br />

Informationen gehen <strong>im</strong>mer von der gleichen Seite aus – wenngleich die Digitalisierung<br />

der Übertragungswege mit der Möglichkeit eines Rückkanals (sog. „interaktives<br />

Fernsehen“) diese Charakterisierung zu verändern beginnt. In diesem Zusammenhang<br />

ist darauf hinzuweisen, daß die Massenkommunikation der natürlichen menschlichen<br />

Kommunikation „von Angesicht zu Angesicht“ in mancher Hinsicht widerspricht. Der<br />

Fernsehzuschauer kann „nur“ abschalten, er kann aber in der Regel – zumindst be<strong>im</strong><br />

traditionellen analogen Fernsehen – nicht direkt widersprechen und einen Sachverhalt<br />

„richtigstellen“. Dies ist einerseits eine relevante verfassungs- und staatsrechtliche<br />

Fragestellung, denn es gilt bei der Ordnung des Rundfunks 5<br />

, die Meinungs- und<br />

Pressefreiheit des Art. 5 GG zu sichern und die Bürger vor der einseitigen und<br />

unausgewogenen Übermittlung von Informationen und Propaganda zu schützen. Dies<br />

ist andererseits aber auch eine relevante ökonomische Fragestellung, denn es ist zu<br />

vermuten, daß eine einseitige und verkürzte Berichterstattung auch den Prozeß der<br />

Wissensverbreitung empfindlich stören würde.<br />

Die Bedeutung der <strong>Medien</strong> und vor allem des Fernsehens für die Verbreitung von<br />

Informationen und Wissen könnte in dem Maße zunehmen, wie die „ordnenden<br />

Potenzen“ <strong>im</strong> Euckenschen Verständnis sich schwer tun, auf herkömmlichen Wegen<br />

beachtet zu werden. Hierin liegt die besondere Brisanz dieses ersten<br />

Ordnungsproblems. Empirisch läßt sich nachweisen, daß alle gesellschaftlichen<br />

Gruppierungen, die als „klassische Diskussionsforen“ und Ideenbörsen galten, also etwa<br />

politische Parteien und Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, aber auch die großen<br />

Kirchen, unter Mitgliederschwund leiden. Hierdurch wird deren Einfluß <strong>im</strong><br />

wirtschaftlichen Geschehen und bei der Formulierung öffentlicher Meinung zunächst<br />

5 Rundfunk ist der Oberbegriff zu Hörfunk (Radio) und Fernsehen.<br />

4


einmal reduziert 6 . In mancherlei Hinsicht tritt das Fernsehen nun in zunehmendem<br />

Maße an die Stelle der traditionellen gesellschaftlichen Diskussionsforen. Die<br />

Konzentration der werbetreibenden Industrie und der politischen Parteien auf den<br />

Fernsehzuschauer als Adressat für Produktwerbung und politische Botschaften ist<br />

demzufolge leicht nachvollziehbar und offensichtlich. Hierin liegt quasi die dynamische<br />

D<strong>im</strong>ension des ersten Ordnungsproblems, daß nämlich die Bedeutung der <strong>Medien</strong> für<br />

die Arbeits- und Wissensteilung <strong>im</strong> Zeitablauf tendenziell weiter zunehmen wird.<br />

1.2.2. Zweites Ordnungsproblem: Die Suggestivkraft des Fernsehens<br />

Aus dem ersten Ordnungsproblem leitet sich das zweite Ordnungsproblem ab,<br />

welches in dem besonderen manipulativen Potential des Fernsehens zu sehen ist. Die<br />

hervorgehobene Bedeutung der <strong>Medien</strong> für den Wissenstransfer innerhalb einer<br />

Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung birgt die Gefahr in sich der mißbräuchlichen<br />

Nutzung durch einzelne (politische) Parteien oder durch Unternehmen mit einer<br />

marktbeherrschenden Stellung.<br />

Bei den Massenmedien ist zwischen den Printmedien und dem Rundfunk (Hörfunk<br />

und Fernsehen) zu differenzieren. Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen den<br />

<strong>Medien</strong>, etwa in bezug auf die Verbreitungsformen, die Zielgruppenansprache, die<br />

Konsumgewohnheiten der Nachfrager oder auch die Finanzierungsmöglichkeiten der<br />

Anbieter. Bei den Printmedien existiert in den meisten Ländern ein rein<br />

privatwirtschaftliches sog. „Kioskmodell“. Über die wettbewerblichen Marktkräfte und<br />

die Nachfragepräferenzen ergibt sich eine mehr oder minder ausgewogene Mischung<br />

zwischen journalistischen Qualitätserzeugnissen und weniger anspruchsvollen<br />

Boulevardblättern. Der deutsche Pressemarkt gilt jedenfalls <strong>im</strong> internationalen<br />

Vergleich als qualitativ besonders hochwertig. Zwar besteht auch <strong>im</strong> Pressemarkt die<br />

Gefahr, daß wirtschaftliche Konzentrationstendenzen zu einer Monopolisierung von<br />

Meinungsmacht führen können, weshalb auch bei der Presse eine effektive<br />

Fusionskontrolle notwendig bleibt. Gleichwohl ist das manipulative Potential der Presse<br />

insgesamt geringer als <strong>im</strong> Massenmedium Fernsehen. Insofern ist der Pressemarkt auch<br />

nur indirekt als Vergleichs- und Referenzmaßstab für den Fernsehmarkt geeignet.<br />

Die Presse erfüllt – wie Sobotta (1994, S. 118) betont – einen spezifischen<br />

Informationsauftrag mit einer wichtigen gesellschaftspolitischen Bedeutung. Bei<br />

Regional- oder Lokalzeitungen erhält der Leser beispielsweise Informationen über<br />

aktuelle weltpolitische Ereignisse ebenso wie die Wahlergebnisse des örtlichen<br />

Pfarrgemeinderates, über die Ergebnisse der Fußballbundesliga ebenso wie den<br />

Spielverlauf des ortsansäßigen Kreisligisten, Hochzeits-, Geburts- und Sterbeanzeigen<br />

usw. Zwar können ein lokaler Hörfunk oder ein lokales Fernsehen ein ähnliches<br />

Informationsportfolio bereitstellen – wie dies beispielsweise in den Vereinigten Staaten<br />

zu beobachten ist. Jedoch ist aufgrund der großen Unterschiede bei der Darbietung der<br />

6<br />

Dies ist auch die vielbeachtete These von Putnam (2000), der eine stark rückläufige<br />

Bereitschaft zum öffentlichen Engagement in den USA feststellt und hierfür ursächlich<br />

die <strong>Medien</strong> für verantwortlich hält.<br />

5


Informationen nicht mit einer Verdrängung des einen durch das andere Medium zu<br />

rechnen (ausführlich Pfeifer 1997). Der Rundfunk und die Presse sind keine<br />

vollkommenen Substitute, sie stehen vielmehr in einem komplementären Verhältnis<br />

zueinander.<br />

Das Fernsehen spricht <strong>im</strong>mer mehrere Sinne des Menschen gleichzeitig an. Durch<br />

die Kombination von Audio und Video werden besonders nachhaltige Eindrücke<br />

vermittelt; dies bestätigen zahlreiche empirische Untersuchungen aus der<br />

<strong>Medien</strong>wirkungsforschung (vgl. Baran und Davis 2000). Die Authentizität von<br />

Fernsehbildern kann durch ästhetische Hilfsmittel – etwa musikalische Untermalung –<br />

sowie durch erläuternde Kommentare zusätzlich gesteigert werden und ein besonders<br />

hohes Ausmaß an Emotionalisierung und Erregung be<strong>im</strong> Zuschauer hervorrufen. Hierin<br />

liegt zweifelsohne ein wesentlich höheres manipulatives Potential als <strong>im</strong> Markt für<br />

Printerzeugnisse. Die in verhaltenswissenschaftlichen Untersuchungen empirisch<br />

vielfach nachgewiesene Suggestivkraft des Fernsehens erfordert deshalb weitergehende<br />

Vorsichtsmaßnahmen, um das Medium vor dem Mißbrauch zu schützen und die<br />

Meinungsfreiheit als eines der höchsten Verfassungsgüter zu sichern. Vor dem<br />

Hintergrund des zweiten Ordnungsproblems ist verständlich, warum die Gesetzgeber in<br />

Deutschland, in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern für den Rundfunk als<br />

„Leitmedium“ andere, zumeist schärfere Maßstäbe anlegen als für die Presse. Auch der<br />

Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der USA hat diese differenzierte Behandlung in<br />

mehrerer Verlautbarungen und Gerichtsentscheidungen gerechtfertigt: „Each new<br />

medium requires its own First Amendment analysis“ (siehe Barnett 1988, S. 83).<br />

1.2.3. Drittes Ordnungsproblem: Die Interdependenz von wirtschaftlichem und<br />

publizistischem Wettbewerb<br />

Die Ordnung des Rundfunks umfaßt ganz allgemein eine technologische sowie eine<br />

inhaltliche Komponente. Die erste D<strong>im</strong>ension ergibt sich für den Gesetzgeber aus der<br />

Notwendigkeit, die Infrastruktur der Datenübertragung zu gestalten. Hier sind die<br />

technische Erschließung und die wirtschaftlichen Handlungs- und Verfügungsrechte an<br />

den verschiedenen Telekommunikationsnetzen zu klären. Bekanntlich kann Rundfunk<br />

über terrestrische Frequenzen (Funkwellen), über Breitbandkabelnetze oder über<br />

Satelliten übertragen werden. Die öffentliche oder private Bereitstellung dieser<br />

Infrastruktur sowie die finanziellen und inhaltlichen Restriktionen be<strong>im</strong> Zugang zu<br />

diesen Netzen sind Sachverhalte, die unmittelbare Auswirkungen auf die<br />

wettbewerbliche Struktur des Rundfunkmarktes sowie auf die qualitative Ausgestaltung<br />

verschiedener Programme der dort handelnden Marktteilnehmer haben. <strong>Eine</strong> „offene<br />

Rundfunkordnung“ als ordnungspolitisches Leitbild (Mestmäcker 1988) muß sozusagen<br />

in einem ersten Schritt den freien Zugang für alle Interessierten zu den technischen<br />

Übertragungsmöglichkeiten gewährleisten.<br />

Die inhaltliche D<strong>im</strong>ension der Massenkommunikation setzt an der Vielfalt<br />

unterschiedlicher Meinungen an, die dort Verbreitung finden sollen: Schutzobjekt<br />

innerhalb einer Rundfunkordnung ist die Meinungs- und Rundfunkfreiheit.<br />

Rechtsgrundlage hierfür ist in Deutschland das Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1, Satz 2, in<br />

6


den Vereinigten Staaten der erste Zusatz (First Amendment) der Verfassung 7 . In seiner<br />

verfassungsrechtlichen Ausprägung dürfte dieser Grundsatz allgemein auf breiten<br />

Konsens stoßen; in Deutschland und in den Vereinigten Staaten ist hierzu prinzipielle<br />

Übereinst<strong>im</strong>mung festzustellen. Gleichwohl sind in beiden Ländern unterschiedliche<br />

Vorstellungen anzutreffen, wie dem konsensfähigen Verfassungsideal der<br />

Meinungsfreiheit in der Realität Geltung verschafft werden könnte.<br />

Neben den unterschiedlichen juristischen und gesellschaftlichen Vorverständnissen<br />

über den Tatbestand der Rundfunkfreiheit ist die reale Ausgestaltung eines<br />

Ordnungsrahmens für den Rundfunksektor, der eben jene „Meinungsvielfalt als<br />

Entdeckungsverfahren“ (Hoppmann 1988) ermöglichen soll, in der Wissenschaft und<br />

erst recht <strong>im</strong> politischen Prozeß heftig umstritten. Die verschiedenen Auffassungen um<br />

eine vielfaltssichernde Organisation des Rundfunks durchziehen die rundfunkpolitische<br />

Diskussion in Deutschland seit dessen Wiederbegründung <strong>im</strong> Anschluß an den Zweiten<br />

Weltkrieg und sind auch jüngst wieder Gegenstand heftiger Kontroversen (siehe<br />

Wissenschaftlicher Beirat 1999; Holznagel 1999). Soll sich, so lautet die grundlegende<br />

Frage, Meinungsvielfalt und Pluralität in jedem einzelnen Sender und vielleicht sogar in<br />

jedem einzelnen Programm wiederfinden (binnenpluralistische Perspektive), oder<br />

vermag der gewinnorientierte Wettbewerb verschiedener Sendeanstalten um die Gunst<br />

der Fernsehzuschauer ein möglichst breites Angebot verschiedener, unabhängig<br />

nebeneinander stehender Sichtweisen hervorzubringen (außenpluralistische<br />

Perspektive)? Kann Pluralismus ex ante vor Sendebeginn durch ein wie auch <strong>im</strong>mer<br />

zusammengesetztes Gremium festgestellt und zentralisiert werden, oder ist Pluralismus<br />

das ex post-Resultat eines evolutionären wettbewerblichen Suchprozesses auf einem<br />

„Markt der Meinungen“? Und welcher Zusammenhang existiert zwischen der<br />

realisierten Marktform <strong>im</strong> Rundfunk (Ebene des ökonomischen Wettbewerbs) und dem<br />

inhaltlichen Wettbewerb der Meinungen? (Ebene des publizistischen Wettbewerbs). Ein<br />

wirksamer ökonomischer Wettbewerb mit vielen verschiedenen, voneinander<br />

unabhängigen Anbietern garantiert jedenfalls noch keinen publizistischen Pluralismus,<br />

ebenso wie das Fehlen von Wettbewerb keinesfalls gleichbedeutend ist mit dem Fehlen<br />

von Meinungspluralismus (siehe Kantzenbach 1988; Kruse 1996a).<br />

Das Vorverständnis der politischen Entscheidungsträger zu diesem dritten<br />

Ordnungsproblem prädeterminiert die Auswahl des realisierten Rundfunkmodells, wie<br />

sich in Deutschland und in den Vereinigten Staaten in der Realität zeigt. Während in<br />

den Vereinigten Staaten der „free-trade-in-ideas-Doktrin“ und dem freien<br />

unternehmerischen Wettbewerb geradezu verfassungsstiftender Charakter zuerkannt<br />

wird, erfährt die binnenpluralistische Konzeption <strong>im</strong> Rundfunk und die Idee der<br />

öffentlichen Wirtschaft in Deutschland nach wie vor eine sehr hohe Wertschätzung in<br />

7<br />

Es sei darauf hingewiesen, daß sich das deutsche Grundgesetz und die amerikanische<br />

Verfassung trotz großer inhaltlicher Überschneidungen in ihrer Struktur stark<br />

unterscheiden. Das deutsche Grundgesetz beginnt mit einer Absicherung der Grundrechte<br />

(Art 1-19, sog. Staatsfundamentalnormen); diese Individualrechte finden sich in der<br />

amerikanischen Verfassung in den Zusätzen (Amendments).<br />

7


der Bevölkerung und bei den Vertretern der politischen Parteien. Dem Wettbewerb<br />

hingegen wird eher mit Skepsis und einem gewissen Mißtrauen begegnet.<br />

1.2.4. Viertes Ordnungsproblem: Inhaltliche und qualitative Präferenzen<br />

Rundfunkangebote beanspruchen vielfach, qualitative Vorstellungen über<br />

gesellschaftlich wünschenswerte und förderungswürdige Inhalte zu vermitteln (hierzu<br />

Stolte 1977; Holznagel 1999). Qualitativ hochwertige Programme sollen „ausgewogen<br />

und vielfältig informieren, die pluralistische Gesellschaft abbilden, gesellschaftliche<br />

Partizipation durch Bildungs- und Kulturangebote befördern und zur kulturellen<br />

Innovation der Gesellschaft beitragen“ (Hamm 1998a, Vorwort S. 8). Es geht also um<br />

die Wahrhaftigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung ebenso wie um das Bemühen,<br />

breiten Teilen der Bevölkerung Bildungschancen und Teilhabe am kulturellen<br />

Geschehen zu eröffnen. In der medienökonomischen Diskussion werden Programme,<br />

die diese Funktionen wahrnehmen, als „Public Interest Programming“ bezeichnet, als<br />

Programmangebote „<strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen Interesses“.<br />

Freilich kann nicht übersehen werden, daß diese Beschreibungen von Public Interest<br />

Programming ein Stück weit willkürlich und nebulös bleiben und dem Betrachter ein<br />

hohes Maß an Ermessensspielräumen ermöglichen (grundlegend McQuail 1992).<br />

Ebenfalls ist mit dieser Charakterisierung weder theoretisch noch praktisch eine<br />

konkrete Aussage zu verbinden, ob die Programmbeiträge von privaten oder von<br />

öffentlich-rechtlichen Anbietern bereitgestellt werden können oder sollen, denn auch<br />

zahlreiche Programmangebote privater Rundfunkanstalten können die vorgegebenen<br />

Kriterien erfüllen (siehe Firestone und Korzick Garmer 1998). Noam (1998, S. 205)<br />

schlägt deshalb vor, „Public Television“ sorgfältig von „Public Interest Television“ zu<br />

unterscheiden.<br />

Die Qualität des Fernsehangebots spiegelt sich grundsätzlich in zwei Sachverhalten<br />

wider. Erstens geht es um die Bandbreite und das Mischungsverhältnis verschiedener<br />

Programmsparten (strukturelle Vielfalt) und zweitens um die Qualität innerhalb eines<br />

Programmsegments – etwa bei der Produktion von Informationssendungen. Bei der<br />

Bandbreite verschiedener Programmformen ist beispielsweise zu unterscheiden<br />

zwischen Informationssendungen, Musikdarbietungen, nonfiktionaler Unterhaltung,<br />

fiktionaler Unterhaltung, Kinder- und Jungendsendungen, Sportübertragungen,<br />

sonstigen Formaten und – gerade <strong>im</strong> privaten Fernsehen wichtig – den Werbesendungen<br />

oder Sponsoring. Innerhalb der einzelnen Programmsparten kann weiter nach<br />

verschiedenen Gesichtspunkten differenziert werden. Bei der Unterhaltung etwa, die<br />

mit ca. der Hälfte der täglichen Sendezeit den größten Anteil unter den verschiedenen<br />

Programmen einn<strong>im</strong>mt (vgl. Hamm 1995, S. 86-103), können beispielsweise<br />

Fernsehserien, Fernsehspiele, Spielfilme (Movies), Bühnenstücke, Spiele und Shows<br />

sowie Talkshows unterschieden werden, die wiederum inhaltlich stark variieren können.<br />

Sportübertragungen können sich auf einzelne Sportarten oder auf den Zeitpunkt der<br />

Übertragung (live-Berichterstattung versus Aufzeichnung) beziehen.<br />

8


Ein erstes Kriterium zur Einschätzung der Qualität einer Fernsehordnung setzt somit<br />

an der Vielfalt der unterschiedlichen Programmformate an, die insgesamt für den<br />

Zuschauer verfügbar sind (vgl. Browne 1999). Hier geht es aus einer übergeordneten<br />

Perspektive um das Gesamtangebot verschiedener Sendungen. Aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel ist dabei zu vermuten, daß vom Zuschauer<br />

grundsätzlich eine größere Auswahl begrüßt wird. Dabei ist hervorzuheben, daß Vielfalt<br />

keinesfalls nur an einen best<strong>im</strong>mten Sender gebunden sein muß. Ein breites Angebot<br />

verschiedener Spartenprogramme (ausführlich Poll 1999) könnte grundsätzlich auch<br />

dem genannten Qualitätskriterium der strukturellen Vielfalt entsprechen.<br />

Das zweite Kriterium betrifft die Qualität innerhalb eines einzelnen Programms. Hier<br />

geht es um die Innenansicht einer einzelnen, spezifischen Sendung. Diese D<strong>im</strong>ension ist<br />

offenkundig mit zahlreichen ästhetischen und publizistischen Werturteilen verbunden.<br />

Über die Qualität einer künstlerischen Darbietung kann man bekanntlich trefflich<br />

streiten – und gerade <strong>im</strong> Fernsehen wird dieser Streit ja nicht selten bewußt inszeniert.<br />

Ob eine Fernsehsendung ex post best<strong>im</strong>mten Qualitätskriterien entsprach, darüber sind<br />

sich auch die Experten in den publizierten Fernsehkritiken höchst selten einig gemäß<br />

der alten Weisheit: „De gustibus non est disputandum“. Gleichwohl sind in der<br />

Diskussion zumindest allgemeine Kriterien der Qualitätseinschätzung zu benennen, und<br />

zwar in Form eines Negativkatalogs. Dies entspricht auch dem liberalen Verständnis<br />

von einem offenen wettbewerblichen Suchprozeß, bei dem zunächst einmal alles erlaubt<br />

ist, was nicht ausdrücklich aus guten Gründen verboten ist. Regeln beruhen demnach<br />

nicht auf dem Gebots-, sondern auf dem Verbotsprinzip. Da auch der Prozeß der<br />

Programmgestaltung letztlich ein Suchprozeß unter Unsicherheit ist (kann der<br />

Fernsehunternehmer seine Nachfrage erreichen?), wären konkrete Inhaltsvorgaben als<br />

Ergebnis eines Suchprozesses letztlich weder zweckmäßig noch in irgend einer Weise<br />

praktikabel. Vielmehr erscheint es zielführend, best<strong>im</strong>mte Grenzen für die<br />

Programmanbieter einzuziehen und auf diesem Wege den wettbewerblichen Prozeß<br />

be<strong>im</strong> Werben um die Gunst der Zuschauer in geeignete Bahnen zu lenken.<br />

Ein solcher Negativkatalog ermöglicht somit eine hilfreiche Orientierung bei der<br />

Diskussion von Programmqualitäten und vermeidet die letztlich normative Vorgabe<br />

best<strong>im</strong>mter Inhalte. <strong>Eine</strong> Unterhaltungssendung oder ein Spielfilm können<br />

beispielsweise als qualitativ minderwertig angesehen werden, wenn in einem Ausmaß<br />

Sex und Gewaltdarstellungen präsentiert werden, die weit über normale<br />

Lebenserfahrungen hinausgehen oder wenn solche Darstellung gar der Verherrlichung<br />

von Gewalt dienen sollen. Ob ein spezifischer Programminhalt verboten werden soll<br />

(etwa extremistische politische Propaganda) oder aber durch geeignete institutionelle<br />

Regeln wie beispielsweise Dekodierung oder sehr späte Sendezeiten nur der Zugang für<br />

best<strong>im</strong>mte Zuschauergruppen – etwa Jugendliche – beschränkt wird (beispielsweise bei<br />

Actionfilmen oder bei Erotiksendungen), ist eine nachgelagerte Frage. Ebenfalls zu<br />

kritisieren sind Programme, in denen stereotype und unzulässig vereinfachende<br />

Verhaltensmuster für einzelne Geschlechter oder Bevölkerungsgruppen dargestellt oder<br />

aber sogar rassistische Vorurteile geweckt oder bestärkt werden (vgl. Hamm 1995, S. 98<br />

ff.).<br />

9


Auch bei den Nachrichten- und Informationssendungen stellt sich die Frage nach<br />

geeigneten Qualitätsmaßstäben. Da es sich bei Nachrichten zumeist um überprüfbare,<br />

objektive Sachverhalte handelt, kann der Negativkatalog als Ausgangsbasis durchaus<br />

auch um einzelne konkrete positive Sachverhalte ergänzt werden. Hier sind mit Schatz<br />

und Schulz (1992) die Aspekte der Vielfalt der dargebotenen Themen, der Relevanz<br />

dieser Themen, der journalistischen Professionalität sowie der Rechtmäßigkeit (etwa in<br />

Bezug auf rechtliche Vorgaben, Jugendschutz u.ä.) zu nennen. Zwar sind die einzelnen<br />

Vorgaben nicht <strong>im</strong>mer eindeutig quantifizierbar in dem Sinne, daß objektive<br />

Kennziffern oder Maßzahlen festgestellt werden können; gleichwohl sind sie als<br />

Hilfsmittel zur Einschätzung unterschiedlicher Qualitäten durchaus hilfreich. So ist<br />

etwa die Intensität der Recherche (Zeitaufwand, Anzahl der Kontaktpersonen,<br />

wissenschaftliche Fundierung etc.) ein vergleichsweise objektiver positiver Maßstab für<br />

Qualität ebenso wie die Art der Präsentation. Werden beispielsweise Nachrichten und<br />

Fakten sauber von Kommentaren und Meinungen getrennt? Werden medienethische<br />

Standards – etwa bei der Präsentation von Bildmaterial aus Krisengebieten –<br />

eingehalten? Werden komplexe Sachverhalte differenziert dargestellt oder aber auf 15-<br />

Sekunden-Meldungen kompr<strong>im</strong>iert, die einer „ritualisierten Politikdarstellung“ 8<br />

Vorschub leisten könnten? (hierzu Wentzel 1998a) Wie sachkundig sind die<br />

Journalisten, wenn es um die Präsentation von Hintergrundinformationen geht?<br />

Das vierte Ordnungsproblem bezieht sich also auf den Sachverhalt, wie gleichzeitig<br />

Vielfalt <strong>im</strong> Rahmen des gesamten Fernsehangebots und Qualität innerhalb eines<br />

Programms sichergestellt werden können. Die Schwierigkeit, geeignete<br />

Rahmenbedingungen zu entwerfen und durchzusetzen, die diesen Programmzielen<br />

bestmöglich dienen, ist offenkundig. Dies liegt nicht zuletzt in dem Faktum begründet,<br />

daß es keine zweifelsfreie und objektive Bewertung von Programmqualitäten geben<br />

kann; hierin wird <strong>im</strong>mer ein subjektives Element enthalten sein. Die Wertgeladenheit<br />

der Diskussion in Politik und Wissenschaft über die Qualität des Fernsehens dürfte vor<br />

allem in diesem Ordnungsproblem verwurzelt liegen.<br />

Freilich ist erstens mit Hoppmann (1988) daran zu erinnern, daß Wertfragen <strong>im</strong>mer<br />

auch Gegenstand politischer Ökonomik waren – gerade auch <strong>im</strong> Rundfunk. Die<br />

Wertgeladenheit an sich sollte noch keinen Ökonomen von der Behandlung des Themas<br />

abhalten. Zweitens ist <strong>im</strong> Sinne einer liberalen Rechtstradition zu betonen, daß ein<br />

wettbewerblicher Suchprozeß <strong>im</strong>mer ergebnisoffen ist. Hierin liegt gerade die<br />

besondere Bedeutung des Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren <strong>im</strong> Hayekschen<br />

Verständnis, daß ständig neue Problemlösungen entdeckt, getestet und je nach<br />

Leistungsfähigkeit angenommen oder wieder verworfen werden. Bezogen auf die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellung bedeutet dies konkret, daß neue Programmformate<br />

entwickelt und getestet werden, die sich <strong>im</strong> Einzelfall durchsetzen werden oder nicht.<br />

8<br />

Mit dem Sachverhalt der „ritualisierten Politikdarstellung“ ist die Erscheinung gemeint,<br />

daß für Politiker in kurzen Nachrichtensendungen zumeist keine Möglichkeit zu einer<br />

differenzierten und ausführlichen Darlegung eines Sachverhalts besteht. Stattdessen<br />

werden einzelne Symbole oder Rituale vollzogen, die dann auch fernsehwirksam<br />

präsentiert werden können.<br />

10


<strong>Eine</strong> ex ante Best<strong>im</strong>mung konkreter Ergebnisse widerspricht der Offenheit dieses<br />

Entdeckungsverfahrens; sie würde vermutlich sehr schnell in die Gefahr einer Zensur<br />

gelangen.<br />

Aus dem vierten Ordnungsproblem leitet sich also die Fragestellung ab, welche<br />

ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geeignet erscheinen, um einen<br />

konsensfähigen Negativkatalog – gesellschaftliche, publizistische und ethische<br />

Standards 9 – zu beschließen und zu erhalten und gleichzeitig die Offenheit des<br />

gesellschaftlichen Suchprozesses zu befördern und möglichst innovative Programme<br />

hervorzubringen. Hiermit ist offensichtlich auch die Frage des politisches Prozesses<br />

angesprochen, denn es sind letztlich die politischen Entscheidungsträger, die diese<br />

Gesetze beschließen. Die Diskussion um „wünschenswerte“ Fernsehinhalte steht daher<br />

<strong>im</strong>mer auch in der Gefahr, für best<strong>im</strong>mte parteipolitische Ziele vereinnahmt zu werden.<br />

1.2.5. Fünftes Ordnungsproblem: Steuerungs- und Wirkungspotentiale moderner<br />

Ordnungspolitik<br />

<strong>Eine</strong> systemvergleichende Betrachtung des Rundfunks in verschiedenen Ländern<br />

offenbart zunächst eine beachtliche und überraschende Vielfalt verschiedener<br />

Rundfunkordnungen (vgl. etwa Noam 1991; Mattern und Künstner 1998). Hiermit ist<br />

eine Fragestellung angedeutet, die in jüngster Zeit vor allem in den wirtschaftshistorisch<br />

angelegten Arbeiten von Douglas C. North (1992) thematisiert wird, welche Faktoren<br />

Einfluß auf die Entstehung und den Wandel von Ordnungen haben können. Die<br />

Verschiedenartigkeit der Ordnungsentwürfe bedarf der Erklärung, denn daß der<br />

Differenzierungsprozeß den gleichzeitig wirkenden Nivellierungsprozeß so stark<br />

dominiert, ist nicht selbstverständlich. Was, so lautet die Frage, ist das Ergebnis von<br />

Ordnungspolitik <strong>im</strong> Rundfunk und in den elektronischen <strong>Medien</strong> und was ist das<br />

Ergebnis von spontanen Prozessen, die vielfältigen anderen Motiven unterliegen<br />

können?<br />

Die Unterschiedlichkeit der realen Rundfunkordnungen in den verschiedenen<br />

Ländern führt zu der Hypothese, daß diese kaum allein nach rationalen ökonomischen<br />

Kriterien konstruiert worden sind, sondern daß sie vielmehr das Resultat einer<br />

spontanen kulturellen Evolution sind, bei der neben ökonomischen auch historische,<br />

gesellschaftliche und politische und kulturelle Einflußfaktoren maßgeblich waren und<br />

bis heute geblieben sind. Die medienökonomischen Standardmodelle, auf die noch<br />

ausführlich einzugehen sein wird, sind jedenfalls allein nicht in der Lage, die großen<br />

Differenzierungen zu erklären. Nach den vorwiegend neoklassisch ausgerichteten<br />

Modellen zur Erklärung des Rundfunks wäre jedenfalls eine wesentlich größere<br />

9<br />

Auch bei der Diskussion der ethischen Standards darf jedoch nicht übersehen werden,<br />

daß diese einem Wandel unterliegen. Fernsehbilder, die noch in den fünfziger Jahren als<br />

„kritisch“ eingestuft wurden, weil etwa junge Damen <strong>im</strong> Badeanzug zu sehen waren,<br />

werden heute selbst in Kindersendungen gezeigt. Dabei ist jedoch, wie Zöller (1989 oder<br />

1997b) mehrfach betont hat, nicht nur ein Werteverfall zu konzedieren; zugleich<br />

entstehen auch neue Werte, die gesellschaftliche Relevanz erlangen.<br />

11


Ähnlichkeit der Rundfunkordnungen weltweit zu erwarten, weil die Auswahl und<br />

Gestaltung einer solchen Ordnung in diesem Verständnis vorwiegend aus rationalen und<br />

ökonomischen Motiven vollzogen würde.<br />

Aus diesem Sachverhalt resultiert ein fünftes Ordnungsproblem, bei dem es um die<br />

Wirkungspotentiale von Ordnungspolitik in modernen Gesellschaften <strong>im</strong> allgemeinen<br />

und <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong> <strong>im</strong> besonderen geht. Das fünfte<br />

Ordnungsproblem bezieht sich auf zwei unterschiedliche D<strong>im</strong>ensionen, nämlich erstens<br />

auf das Erkenntnisproblem und zweitens auf das Umsetzungsproblem. Mit dem<br />

Erkenntnisproblem ist die grundsätzliche Schwierigkeit von Theoriebildung in der<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Forschung angedeutet. Wie ist der Gehalt medienökonomischer<br />

Standardmodelle zur Erklärung realer Rundfunkordnungen einzuschätzen? Wie weit<br />

sind die bestehenden Theorien um außerökonomische Faktoren zu ergänzen? Wenn<br />

etwa Weltanschauungen, Ideologien, Menschenbilder und Staatsverständnisse,<br />

Traditionen oder auch religiöse Prägungen eine „ordnende Potenz“ (Eucken 1952/90)<br />

und prägende Bedeutung für die Entwicklung einer Wirtschaftsordnung haben, dann<br />

sind diese in einer systemvergleichenden <strong>Analyse</strong> herauszuarbeiten. Bei diesem<br />

erweiterten Erklärungsversuch besteht jedoch die Gefahr, daß die kulturellen<br />

Einflußfaktoren als Elemente des „Datenkranzes“, wie Eucken sie bezeichnet, als ad<br />

hoc-Erklärungen verwendet werden. Um dies zu vermeiden, ist eine systematische und<br />

nachvollziehbare <strong>ordnungsökonomische</strong> Vorgehensweise zu entwickeln. Es geht also<br />

um die Erkenntnis der entscheidenden Faktoren für die Entstehung und den Wandel<br />

von Ordnungen, und zwar ganz speziell mit Bezug auf die Rundfunkordnung.<br />

Die zweite D<strong>im</strong>ension des Ordnungsproblems ist die Umsetzung. Welche<br />

ordnungspolitischen Handlungspotentiale existieren in einer offenen <strong>Medien</strong>ordnung,<br />

die zunehmend international verflochten ist, und zwar sowohl auf der Anbieterseite als<br />

auch bezüglich des Nachfrageverhaltens der Rezipienten? Offensichtlich besteht be<strong>im</strong><br />

Umsetzungsproblem ein unmittelbarer Anknüpfungspunkt an das Erkenntnisproblem,<br />

denn <strong>im</strong>merhin ist eine ordnungspolitische Handlungsempfehlung und Reformoption<br />

für bestehende Rundfunkordnungen zwingend an eine theoretische Orientierung<br />

geknüpft, also an eine Erkenntnis der Anreiz- und Kontrollmechanismen alternativer<br />

Rahmenbedingungen. In dem Maße, wie außerökonomische Einflußfaktoren Relevanz<br />

besitzen oder an Geltung gewinnen, müssen sie bei einer ordnungspolitischen<br />

Handlungsempfehlung an die politischen Entscheidungsträger berücksichtigt werden.<br />

Zudem ist festzustellen, daß sich die normativen Grundlagen der <strong>Medien</strong>politik, wie<br />

Jarren (1999, S. 51) betont, vollständig gewandelt haben. <strong>Medien</strong>politik war vormals<br />

aufs engste mit kultur- und integrationspolitischen Zielen eines Landes verknüpft und<br />

unmittelbar Gegenstandsbereich nationalstaatlicher Handlungskompetenz. Durch die<br />

fortschreitende Internationalisierung des Handels und der Dienstleistungen, den<br />

gleichzeitigen Abbau von Zoll- und Handelsschranken <strong>im</strong> Rahmen der WTO-<br />

Verhandlungen sowie durch die technischen Entwicklungen haben sich diese<br />

Zuordnungen jedoch nachhaltig verändert. <strong>Medien</strong>ordnungspolitik verlagert sich in<br />

zunehmender Weise in übernationale Entscheidungszirkel und entzieht sich<br />

einzelstaatlicher Regelungskompetenz. Selbst autoritären Staaten gelingt es <strong>im</strong>mer<br />

12


weniger, die Reichweite elektronischer <strong>Medien</strong> (Rundfunk, Internet) einzugrenzen:<br />

Rundfunk ist aus diesem Blickwinkel entgrenzte Kommunikation. Direkte Steuerung ist<br />

kaum durchführbar. In kaum einem anderen wirtschaftlichen Ordnungsbereich ist es für<br />

die Anbieter und Nachfrager so leicht, staatlich gesetzten Rahmenbedingungen zu<br />

entgehen. Damit stellt sich für eine an konkreten Handlungsempfehlungen orientierte<br />

Ordnungspolitik die Frage, auf welchem Wege effektive Rahmenbedingungen einer<br />

offenen Rundfunkordnung (überhaupt noch) gesetzt werden können, oder ob der Staat<br />

lediglich nur noch Zuschauer einer spontanen Ordnungsentstehung ist.<br />

1.3. Fragestellungen und Gang der Untersuchung<br />

Vor dem Hintergrund der voranstehenden Ordnungsprobleme ist die vorliegende<br />

Untersuchung der Frage nach geeigneten Lösungen gewidmet: Erstens ist zu prüfen,<br />

inwieweit eine weitere Öffnung der <strong>Medien</strong>- und Rundfunkordnung zu einer<br />

Verbesserung der Arbeits- und Wissensteilung beitragen kann. Zweitens ist zu<br />

diskutieren, durch welche institutionellen Arrangements die Suggestivkraft des<br />

Fernsehens in gesellschaftliche und unternehmerische Verantwortung eingebunden<br />

werden kann. Drittens ist zu fragen, welche Ordnung des Fernsehmarktes geeignet ist,<br />

um einen fairen wirtschaftlichen und publizistischen Wettbewerb zu ermöglichen.<br />

Viertens ist zu untersuchen, wie ein breites Maß an Meinungsvielfalt <strong>im</strong> Rundfunk<br />

gewährleistet und zugleich hohe qualitative Standards <strong>im</strong> Programmangebot dauerhaft<br />

sichergestellt werden können. Und schließlich ist fünftens zu analysieren, welche<br />

Möglichkeiten für Ordnungspolitik <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong> angesichts<br />

der prinzipiellen Offenheit dieser Märkte und der weiteren Konvergenz der <strong>Medien</strong><br />

zukünftig bestehen.<br />

Zur Klärung dieser Fragen wird eine systemvergleichende ökonomische Perspektive<br />

und Methodik gewählt. Hierbei dienen die Ordnungskonzeptionen der Vereinigten<br />

Staaten und der Bundesrepublik Deutschland als Untersuchungsgegenstand sowie als<br />

theoretischer und empirischer Bezugspunkt. Nach der Einführung in die Thematik<br />

(Kapitel 1) folgt <strong>im</strong> zweiten Kapitel eine methodologische Betrachtung 10<br />

Grundfragen der <strong>Medien</strong>- und Rundfunkökonomik. Zunächst wird dabei das<br />

offenkundige Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen ökonomischen Ansatz mit<br />

seinen zentralen Annahmen des Eigeninteresses und der Rationalität und den<br />

Fragestellungen der Rundfunkökonomik thematisiert. Anschließend werden anhand<br />

eines einfachen Modells die Wechselwirkungen zwischen den <strong>Medien</strong>, der Wirtschaft<br />

und dem politischen Sektor aufgezeigt. Daran schließt sich eine Skizze an, wie<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>r <strong>Systemvergleich</strong> <strong>im</strong> Rundfunk durchgeführt werden kann. Es<br />

folgt der Versuch, die Vielfalt der möglichen Rundfunkordnungen <strong>im</strong> Sinne der<br />

Methodik Euckens in einer „Morphologie“, einer Lehre von den verschiedenen<br />

Ordnungsformen also, abzubilden. Den Abschluß findet das zweite Kapitel in einer<br />

10<br />

In der Wissenschaftstheorie wird der Weg des wissenschaftlichen Vorgehens als<br />

Methode bezeichnet. Die übergeordnete Untersuchung der Gesamtheit der verwendeten<br />

und möglichen Methoden wird demgegenüber als Methodologie bezeichnen.<br />

13<br />

der


<strong>Analyse</strong> des Konzepts der Pfadabhängigkeit zur Erklärung institutionellen Wandels,<br />

konkret angewandt auf den Rundfunk und die Frage der prinzipiellen Reformfähigkeit<br />

moderner Rundfunksysteme.<br />

Im dritten Kapitel folgt eine theoriebasierte Betrachtung des Rundfunks anhand<br />

verschiedener Modelle und Theorien. Nach einer kurzen Diskussion der gängigen<br />

Marktversagensargumente (These von den öffentlichen und meritorischen Gütern) wird<br />

die These von der Zwangsläufigkeit der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk vorgestellt und<br />

ausführlich diskutiert. Im Anschluß daran wird auf die auch in der ökonomischen<br />

Literatur vielbeachteten Modelle zur Programmwahl und –finanzierung sowie zum<br />

Programmniveau eingegangen. Es ist erstens zu prüfen, ob mit Hilfe der<br />

Programmwahlmodelle ein besseres Verständnis für die Komplexität der<br />

Ordnungsfragen <strong>im</strong> Rundfunk gewonnen werden kann. Zweitens geht es um<br />

Argumente, die bei der empirischen Betrachtung der deutschen und der amerikanischen<br />

Rundfunkordnung sowie bei der Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik als Orientierung und Referenzmaßstab dienen können.<br />

Im dritten Kapitel wird ferner die Frage des Staats- und Politikversagens <strong>im</strong><br />

Rundfunk aufgeworfen. Sowohl die Public Choice-Theorie als auch die Ökonomische<br />

Theorie der Bürokratie bieten Argumente, die bei der <strong>Analyse</strong> bestehender Rundfunkordnungen<br />

zu bedenken sind. Ebenfalls wird, direkt bezugnehmend auf das fünfte<br />

Ordnungsproblem, der Frage nachgegangen, welche ordnungspolitischen<br />

Steuerungspotentiale in modernen Rundfunkordnungen existieren und welche<br />

normativen Handlungsempfehlungen hergeleitet werden können. Anhand des<br />

systemtheoretischen Konzepts der Kontextsteuerung wird diskutiert, inwieweit<br />

„funktional ausdifferenzierte Systeme“ (Luhmann 1994) wie der Rundfunk, die sich<br />

über nationale Grenzen entfalten, überhaupt noch einer direkten ordnungspolitischen<br />

Steuerung „von oben“ durch einen einzelnen Nationalstaat zugänglich sind. Zugespitzt<br />

lautet die Frage: Inwieweit erhalten Rundfunkordnungen selbstreferentiellen Charakter<br />

und entwickeln aus sich heraus ihre eigenen Regeln und Maßnahmen zu deren<br />

Befolgung?<br />

Die Kapitel vier und fünf sind den empirischen Aspekten der Untersuchung<br />

gewidmet, und zwar anhand der amerikanischen und der deutschen Rundfunkordnung.<br />

Zur besseren Vergleichbarkeit wird versucht, die gleichen Sachverhalte in den<br />

jeweiligen Unterkapiteln – soweit sachgerecht möglich – symmetrisch aufzugreifen.<br />

Angesichts der raschen und gravierenden Veränderungen in den Fernseh- und<br />

<strong>Medien</strong>ordnungen beider Länder erscheint es zweckmäßig, den Schwerpunkt der<br />

<strong>Analyse</strong> auf die grundlegendenen Strukturen 11 zu legen. Ein kurzer historischer Abriß<br />

der Rundfunkentwicklung dient jeweils als Einstieg in das Kapitel, um gleichsam das<br />

Ausmaß bestehender Pfadabhängigkeiten besser einschätzen zu können. Darauf folgt <strong>im</strong><br />

Hinblick auf das zweite und dritte Ordnungsproblem eine Betrachtung der rechtlichen<br />

Rahmenbedingungen für Rundfunkanbieter, der Marktteilnehmer und<br />

11 Zu den aktuellsten Entwicklungen sei auf das Internationale Handbuch Hörfunk und<br />

Fernsehen sowie auf die einschlägigen Fachzeitschriften (siehe Anhang) verwiesen.<br />

14


Marktzutrittsschranken sowie eine Einschätzung der realisierten Vielfalt und Qualität<br />

<strong>im</strong> Programmangebot auf der Basis der theoretischen <strong>Analyse</strong> und der empirischen<br />

Fakten. Ebenfalls wird der Frage nachgegangen, in wie weit Institutionen der<br />

Selbstkontrolle Einfluß auf den Ordnungsrahmen ausüben können.<br />

Im sechsten Kapitel wird abschließend versucht, allgemeine<br />

Handlungsempfehlungen zu entwickeln und Potentiale aufzuzeigen, mit denen die<br />

bestehenden Rundfunkordnungen in beiden Ländern bezüglich der oben aufgeworfenen<br />

Ordnungsfragen verbessert werden können. Ebenfalls wird der Frage nachgegangen,<br />

inwieweit die Rundfunkordnung angesichts der zunehmenden Verschmelzung und<br />

Konvergenz der <strong>Medien</strong> und der intensivierten internationalen Arbeits- und<br />

Wissensteilung – gerade <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong> – unter einen<br />

allgemeinen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu integrieren ist, die den<br />

Funktionsanforderungen an eine qualitativ anspruchsvolle und zugleich<br />

entwicklungsoffene <strong>Medien</strong>ordnung gerecht wird. Hier verbinden sich das erste und das<br />

fünfte Ordnungsproblem.<br />

15


2. Methodologische Grundfragen der Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik<br />

16<br />

„When my colleagues at The New York T<strong>im</strong>es use<br />

the word „academic“, they intend no compl<strong>im</strong>ent;<br />

they mean irrelevant. And when my former colleagues<br />

in the academy describe someone’s work as<br />

‘journalistic’, they invariably mean shallow.“<br />

Michael Weinstein (1992, S. 73)<br />

2.1. Das Spannungsverhältnis zwischen dem ökonomischen Ansatz und der<br />

Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik<br />

Die ökonomische Forschung hat sich in jüngerer Zeit auf Gebiete vorgewagt, die<br />

traditionell eher anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen zugeordnet wurden –<br />

etwa der Soziologie, der Geschichte, der Psychologie oder dem Recht. Damit handelten<br />

sich die Wirtschaftswissenschaftler häufig den Vorwurf des „ökonomischen<br />

Imperialismus“ ein. Der Vorstoß auf fremdes Terrain sei – so die Kritiker – auch als<br />

Versuch zu deuten, von den offensichtlichen Erklärungsdefiziten <strong>im</strong> eigenen Fachgebiet<br />

abzulenken. Wenn jedoch die ökonomischen <strong>Analyse</strong>n von Fragestellungen<br />

angrenzender Forschungsgebiete – etwa die „ökonomische Theorie der Demokratie”<br />

und der Bürokratie von Anthony Downs (1968) oder der „allgemeine ökonomische<br />

Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens” <strong>im</strong> Sinne von Gary S. Becker (1982) –<br />

als Maßstab herangezogen und einem empirischen Test <strong>im</strong> Sinne des kritischen<br />

Rationalismus Poppers unterzogen werden, so muß die Leistungsfähigkeit des<br />

ökonomischen Ansatzes 12<br />

als vergleichsweise hoch angesehen werden (vgl. Meyer<br />

1979).<br />

Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Leistungsfähigkeit des ökonomischen<br />

Ansatzes verwundert es umso mehr, daß bis in die jüngste Zeit nur vergleichsweise<br />

wenige Versuche offenkundig geworden sind, die Ordnung der <strong>Medien</strong> einer<br />

ökonomischen <strong>Analyse</strong> zu unterziehen: „It is therefore somewhat surprising to note how<br />

little interest academic economists have taken in the study of the medium, and<br />

particularly in the more theoretical aspects of program diversity“ (Noam 1987, S. 163).<br />

Oder wie Schröder (1997) es treffend formuliert: „Der geringe Umfang an<br />

medienökonomischer Literatur <strong>im</strong> Vergleich zu den Mengen, die andere<br />

gesellschaftswissenschaftliche Forschungsrichtungen zusammengetragen haben, spricht<br />

hier eine deutliche Sprache“, und zwar für die seit langem „stiefmütterliche<br />

Behandlung“ der <strong>Medien</strong> durch die ökonomische Forschung.<br />

12<br />

Es ist sicher methodologisch stark vereinfachend, wenn von dem ökonomischen Ansatz<br />

gesprochen wird. Dies könnte den (falschen) Anschein eines einheitlichen ökonomischen<br />

Ansatzes erwecken. Für die meisten Ökonomen dürften jedoch die Annahmen<br />

allgemeiner Güterknappheit sowie (zumindest begrenzt) rationaler Wahlhandlungen<br />

allgemein akzeptiert sein. In diesem Sinne wird in der vorliegenden Untersuchung auch<br />

der Begriff „ökonomischer Ansatz” verwendet.


In mancher Hinsicht scheint es nicht nur ein akademisches Desinteresse, sondern<br />

sogar, wie Weinstein (1992) feststellt, ein geradezu gespanntes Verhältnis zwischen der<br />

ökonomischen Wissenschaft und den <strong>Medien</strong> zu geben. Dies ist in mancher Hinsicht<br />

verwunderlich, da spätestens seit dem vielbeachteten Aufsatz von Friedrich August von<br />

Hayek über „Die Verwertung des Wissens in der Gesellschaft“ (The Use of Knowledge<br />

in Society) aus dem Jahre 1945 auch unter Ökonomen weitgehende Übereinkunft<br />

darüber besteht, daß die Sammlung, Weiterverbreitung und Verwertung von<br />

Informationen und Wissen der Kernpunkt einer jeden arbeitsteiligen Wirtschaft ist<br />

(erstes Ordnungsproblem). Wenn realistisch davon ausgegangen wird, daß die meisten<br />

Informationen, die das Verhalten der Menschen <strong>im</strong> täglichen Wirtschaftsverkehr<br />

beeinflussen, über die <strong>Medien</strong> transportiert werden, dann liegt es nahe, die<br />

medienökonomische Forschung, die bisher vernachlässigt worden ist, zu verstärken und<br />

sich um einen brauchbaren Grundriß für ein Forschungsprogramm zu bemühen, welches<br />

das bestehende theoretische Erklärungsdefizit beseitigen könnte.<br />

Die distanzierte Haltung in der Wirtschaftswissenschaft zur <strong>Analyse</strong> des<br />

<strong>Medien</strong>sektors dürfte in erster Linie methodische Gründe haben. Das wichtigste<br />

Kennzeichen und zugleich die besondere Stärke des ökonomischen Ansatzes <strong>im</strong><br />

Vergleich zu den Ansätzen anderer Sozialwissenschaften sind bekanntlich weniger in<br />

seinem eigentlichen Forschungsgebiet angesiedelt, sondern vielmehr in seiner Methode<br />

zur <strong>Analyse</strong> sozialwissenschaftlicher Probleme zu sehen. So hat beispielsweise Becker<br />

(1982) seine Untersuchungen – etwa über Diskr<strong>im</strong>inierung, Partnerwahl, Kr<strong>im</strong>inalität<br />

oder Drogenkonsum – konsistent mit dem gleichen Modellaufbau durchgeführt. Der<br />

ökonomische Ansatz in dieser Lesart unterstellt einen eigeninteressierten Homo<br />

oeconomicus, der nutzenmax<strong>im</strong>ierend und vollkommen rational seine Ziele verfolgt und<br />

dabei lediglich durch seine harten Budgetbedingungen eingeschränkt wird. Vereinfacht<br />

ausgedrückt: menschliches Verhalten ist in dieser Sichtweise in erster Linie<br />

Opt<strong>im</strong>ierungsverhalten unter gegebenen (monetären) Restriktionen. Nicht-ökonomische<br />

Einflußfaktoren (etwa moralische und ethische Dispositionen, familiäre Bindungen,<br />

Traditionen, Erziehung, Gruppenverhalten u.v.m.) werden bewußt ausgeblendet.<br />

Becker und Stigler (1977) erwähnen in ihrem viel beachteten Artikel zur Methodik<br />

moderner ökonomischer Theoriebildung noch einen weiteren zentralen Punkt. Sie<br />

betonen, daß die Präferenzen der Individuen als gegeben und konstant angesehen<br />

werden nach dem Prinzip: „de gustibus non est disputandum“. Menschliches Verhalten<br />

wird demnach nicht durch eine Veränderung der Präferenzen und Geschmäcker,<br />

sondern durch die Veränderung der Budgetrestriktion und damit der ökonomischen<br />

Knappheiten und Ausstattungen best<strong>im</strong>mt. <strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise mag für viele<br />

sozialwissenschaftliche Fragestellungen durchaus zweckmäßig und leistungsfähig sein.<br />

So hat Becker (1982) in seiner „allgemeinen Theorie menschlichen Verhaltens”<br />

beispielsweise mit Hilfe dieser Methodik dargelegt, daß Entscheidungen zur<br />

Partnerwahl oder zur Anzahl gewünschter Kinder maßgeblich von den hiermit<br />

verbundenen Kosten abhängen. Ebenso kann eine kr<strong>im</strong>inelle Vorgehensweise eines<br />

Straftäters von der Entdeckungswahrscheinlichkeit und dem hiermit verbundenen<br />

Straßmaß systematisch beeinflußt sein. Unabhängig davon, zu welcher Bewertung der<br />

Beckerschen Thesen der Betrachter gelangt, kann festgehalten werden, daß mit einer<br />

17


solchen Vorgehensweise in einigen Anwendungsgebieten „kühne Vermutungen“<br />

(Popper) und zugleich prüfbare Hypothesen formuliert werden, die ihre relative<br />

Leistungsfähigkeit auch <strong>im</strong> Wettstreit mit anderen Theorieentwürfen beweisen können.<br />

Bei der <strong>Analyse</strong> der <strong>Medien</strong>ordnung als komplexe wirtschaftliche Teilordnung ist<br />

die ökonomische Methode <strong>im</strong> Beckerschen Verständnis jedoch kaum nutzbringend zu<br />

verwenden. Es ist, wie weiter oben mit der sog. „Medium-Faktor-Hypothese” bereits<br />

angedeutet, geradezu das zentrale Kennzeichen des Forschungsgebietes, daß <strong>Medien</strong><br />

einen Einfluß auf die Menschen ausüben und deren Präferenzen ändern. Bei der<br />

Diskussion um vermeintlich negative Programminhalte, Selbstregulierung und<br />

staatliche Ordnungseingriffe steht sozusagen die These <strong>im</strong> Vordergrund, daß die<br />

Rezipienten durch die Präsentation best<strong>im</strong>mter Sachverhalte <strong>im</strong> Fernsehen in ihrem<br />

Handeln und Denken beeinflußt werden: Die Veränderung der Präferenzen <strong>im</strong><br />

Zeitablauf ist der Kernpunkt der gesamten <strong>Medien</strong>wirkungsforschung.<br />

Für die medienökonomische Diskussion ist auch die in der neoklassisch geprägten<br />

ökonomischen Theorie häufig verwendete Annahme vollständiger Information kaum<br />

sinnvoll zu verwenden. Ein stets vollständig informierter Mensch hat selbstverständlich<br />

keinen Bedarf an zusätzlichen Informationen. Ein solches Individuum wird auch nicht<br />

durch die <strong>Medien</strong> beeinflußt, denn es hat ja bereits sein opt<strong>im</strong>ales Portfolio an<br />

Informationen und Wissen erworben; es braucht keine <strong>Medien</strong> mehr, es sei denn, um<br />

sich zu unterhalten. Da aber die Annahme perfekter Information – vielleicht mit der<br />

Ausnahme einfacher mikroökonomischer Modelle, die zu didaktischen Zwecken<br />

verwendet werden – schon seit geraumer Zeit nicht mehr als zielführend angesehen<br />

wird, verwundert es umso mehr, daß der Weg der Informations- und<br />

Wissensübermittlung und dessen institutionelle Kanalisierung durch die Massenmedien<br />

in der ökonomischen Theoriebildung kaum berücksichtigt wird.<br />

Prinzipiell wäre es für sehr einfache und überschaubare Entscheidungssituationen<br />

möglich, <strong>Medien</strong>signale als Einflußgrößen für menschliches Verhalten bei der Bildung<br />

von Modellen konsequent mit zu berücksichtigen: Ein solcher Versuch einer<br />

systematischen mikroökonomischen Modellierung von <strong>Medien</strong>signalen wurde<br />

beispielsweise von Jenöffy-Lochau (1997) unternommen. <strong>Eine</strong> logische Anwendung der<br />

Beckerschen Methode würde aber erfordern, daß die <strong>Medien</strong>wirkungen nicht über eine<br />

Präferenzänderung modelliert werden, sondern anhand der Veränderung der<br />

Budgetrestriktion. Die Signale würden also bei einem solchen Theorieentwurf nicht die<br />

Präferenzen der Individuen verändern, sondern die erwarteten Kosten der<br />

entsprechenden Handlungsalternativen der Rezipienten ebenso wie der<br />

Programmanbieter. Diese Modellierung könnte zwar grundsätzlich methodisch<br />

interessant erscheinen, dürfte jedoch zur Beantwortung der medienökonomischen<br />

Fragestellung wenig hilfreich sein und sich zudem der empirischen Prüfung (Popper-<br />

Kriterium) entziehen. Offensichtlich würde die Formulierung von formalen<br />

Budgetrestriktionen in der <strong>Medien</strong>ökonomik bereits voraussetzen, daß die Ursache-<br />

Wirkungs-Zusammenhänge zumindest in den Grundzügen erkannt worden sind, um<br />

überhaupt den Kostenbegriff sinnvoll formulieren und anwenden zu können. Die<br />

Komplexität der <strong>Medien</strong>signale und <strong>Medien</strong>wirkungen läßt sich jedoch kaum in einer<br />

18


so vereinfachten formalen Abstraktion erfassen. Es dürfte zudem auch nur sehr wenige<br />

Detailfragen in der <strong>Medien</strong>ordnung geben, in denen sich eine solche neoklassisch<br />

orientierte Vorgehensweise zweckmäßig durchführen ließe.<br />

Die Frage nach der Ordnung der <strong>Medien</strong> und der Lösung der eingangs skrizzierten<br />

Ordnungsprobleme ist vielschichtig und prinzipiell auf eine interdisziplinäre<br />

Arbeitsweise angelegt. Die schematische Übertragung von ökonomischen<br />

<strong>Analyse</strong>techniken (Max<strong>im</strong>ierungshypothese, Rationalitätsannahme, ceteris paribus-<br />

Klausel) auf angrenzende Forschungsgebiete reicht keinesfalls aus. Neben den<br />

klassischen ökonomischen Sachverhalten – wie etwa die Beschaffung, die Produktion<br />

und der Absatz von <strong>Medien</strong>inhalten – sind es vor allem Fragen des öffentlichen und des<br />

Privatrechts, die zum Verständnis der Ordnungsbedingungen und ihrer Wirkungen<br />

grundlegend sind. Soziologische Erwägungen (vgl. Luhmann 1996; Marcinkowski<br />

1993) spielen in der <strong>Medien</strong>ordnung ebenso eine Rolle wie demoskopische<br />

Einflußfaktoren (hierzu Noelle-Neumann 1996) und historische Determinanten und<br />

daraus resultierende Pfadabhängigkeiten. Die Politik und vor allem der politische<br />

Unternehmer setzen Rahmenbedingungen, die das Verhalten der Anbieter von<br />

<strong>Medien</strong>dienstleistungen und der Nachfrager in best<strong>im</strong>mte Bahnen lenken können. Wie<br />

sich die Ordnungsbedingungen dabei konkret auswirken, ist eine Frage, auf die wir an<br />

späterer Stelle unter Verwendung systemtheoretischer Argumente und anhand von<br />

empirischen Beispielen noch mehrfach stoßen werden. Die Reaktion der<br />

Marktteilnehmer auf best<strong>im</strong>mte Rahmenbedingungen ist letztlich ein empirischer<br />

Sachverhalt, der von der <strong>Medien</strong>wissenschaft und allgemeiner von der<br />

Verhaltensforschung untersucht wird.<br />

Damit wird ein Umstand deutlich, den von Hayek (1972; S. 17 f.) in seiner „Theorie<br />

komplexer Phänomene“ bereits grundlegend behandelt hat: „Der Fortschritt der<br />

Wissenschaft wird sich so in zwei verschiedene Richtungen entwickeln müssen:<br />

Während es einerseits gewiß wünschenswert ist, unsere Theorien so falsifizierbar wie<br />

möglich zu machen, müssen wir andererseits in Gebiete vorstossen, in denen, wenn wir<br />

vordringen, der Grad der Falsifizierbarkeit notwendigerweise abn<strong>im</strong>mt (Heraushebung<br />

d.V.). Das ist der Preis, den wir für ein Vordringen in das Gebiet der komplexen<br />

Phänomene zu zahlen haben“. Offenkundig sind der Erkenntnisgegenstand „<strong>Medien</strong>“<br />

und dessen Auswirkungen auf den ökonomischen Prozeß in höchstem Maße komplex<br />

und vielschichtig. Es geht um die Erklärung, in welcher Weise <strong>Medien</strong> als Institutionen<br />

und meinungsbildende Faktoren <strong>im</strong> ökonomischen Prozeß und in der demokratischen<br />

Gesellschaft verhaltensbest<strong>im</strong>mend oder beeinflussend wirken. Dabei ist es, Hayek<br />

(1972) folgend, nur möglich, „Mustervorhersagen“ zu gewinnen, mit denen die<br />

wirtschaftlichen Entwicklungen auch auf die Wirkung der <strong>Medien</strong> zurückgeführt<br />

werden können. Exakte, genau quantifizierbare Ergebnisse sind hingegen bei dem<br />

vorliegenden Forschungsgegenstand nur sehr begrenzt zu gewinnen – etwa durch die<br />

Auswertung von Sendezeiten und Programminhalten (siehe Noam 1998). In der<br />

Komplexität der Fragestellung liegt zugleich auch die größte Schwierigkeit, mit der ein<br />

solches Forschungsprogramm konfrontiert ist. Schon der Problemaufriß erfordert das<br />

Bemühen, alle relevanten Faktoren als solche zu identifizieren, systematisch zu erfassen<br />

und zueinander in Beziehung zu setzen: Hierin liegt ein besonderer Reiz des<br />

19


Forschungsgegenstandes „<strong>Medien</strong>“. Die Ordnung der <strong>Medien</strong> unterscheidet sich<br />

demnach grundlegend von den „einfachen Phänomenen“ <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis.<br />

Gleichwohl gibt es auch in der <strong>Medien</strong>ökonomik einzelne Fragestellungen, die mit<br />

neoklassisch orientierten formalen Modellen unter Verwendung der ceteris-paribus-<br />

Annahme zweckmäßig bearbeitet werden können und zu prüfbaren Hypothesen führen.<br />

So sind erstens die sog. Programmwahlmodelle (Steiner, Beebe, Noam) aufschlußreich,<br />

um die Wirkung von Ordnungsbedingungen auf die Vielfalt der angebotenen<br />

Programme analysieren zu können. Allerdings liefern die Ergebnisse dieser<br />

modelltheoretischen Überlegungen ebenfalls „nur“ Musteraussagen. Ob die Modelle<br />

auch leistungsfähig sind, um ganz konkret best<strong>im</strong>mte Ordnungsformen, Programm- und<br />

Anbieterstrukturen in einem Land zu prognostizieren, wird noch empirisch zu prüfen<br />

sein (siehe Kapitel 4 und 5). Die Tendenzaussagen, die sich ableiten lassen, sind dann<br />

an der Realität zu messen.<br />

Zweitens können anhand von wohlfahrtstheoretischen Modellen Überlegungen<br />

vorgenommen werden, wie sich ein Mehr oder Weniger an Programmangeboten auf den<br />

Gesamtnutzen der Bevölkerung auswirken würde (hierzu Spence und Owen 1977). Der<br />

Wert solcher Modelle liegt vor allem in ihrem heuristischen Potential. Gleichwohl ist<br />

zur wohlfahrtstheoretischen Methode kritisch zu vermerken, daß die qualitativen<br />

Ergebnisse solcher Modelle kaum zu wirklich prüfbaren Hypothesen <strong>im</strong> Popperschen<br />

Verständnis führen. So ist es beispielsweise nicht möglich, die Relevanz oder den<br />

Nutzen zu messen, den die Bevölkerung durch die Ausstrahlung einer einzelnen<br />

Fernsehsendung erfährt (vgl Schatz und Schulz 1992).<br />

Ganz besondere Vorsicht ist zudem angezeigt, wenn aus sehr abstrakten Modellen<br />

konkrete wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. In den<br />

wohlfahrtstheoretischen Modellen wird ganz gezielt mit der ceteris paribus-Annahme<br />

gearbeitet, es wird also versucht, die isolierte Wirkung einzelner Faktoren bei Konstanz<br />

aller anderen Faktoren zu ermitteln. <strong>Eine</strong> wirtschaftspolitische Handlungsanweisung,<br />

die auf solche modelltheoretischen Überlegungen baut, steht in der Gefahr,<br />

unterkomplex zu sein, also bewußt in Kauf zu nehmen, daß wichtige Einflußfaktoren<br />

vernachlässigt werden. Damit wäre eine solche Handlungsempfehlung letztlich völlig<br />

unbrauchbar. Gleichwohl darf diese Einschränkung nicht dahingehend mißverstanden<br />

werden, daß diese Modelle methodisch wertlos seien und grundsätzlich keinen<br />

Erkenntnisgewinn brächten. Wirtschaftstheoretische Modelle zeichnen sich nicht durch<br />

„Wahrheitsgehalt” aus (ausführlich B. Wentzel 1999), sondern sind daran zu messen, ob<br />

sie die Komplexität der Realität reduzieren können und einen leistungsfähigen Beitrag<br />

zur Klärung einer theoretischen Fragestellung liefern können.<br />

Wenn auf eine enge neoklassische Analye <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden<br />

Untersuchung weitgehend verzichtet wird, so interessiert umso mehr die Frage: Welche<br />

Ordnungsbedingungen sind geeignet, eine möglichst große Vielfalt verschiedener<br />

Meinungen und kultureller Erscheinungen und zugleich einen hohen qualitativen<br />

Standard der Rundfunkdarbietungen dauerhaft zu gewährleisten? Im Hinblick auf die<br />

Klärung dieser Frage scheint eine breiter angelegte <strong>ordnungsökonomische</strong><br />

Vorgehensweise zielführend. Hoppmann (1995) hat vorgeschlagen, staat der<br />

20


herkömmlichen Unterscheidung von Ordnungstheorie und Ordnungspolitik von<br />

Ordnungsökonomik zu sprechen. Dieser Vorschlag erscheint zweckmäßig, weil mit<br />

einer (positiven) ordnungstheoretischen <strong>Analyse</strong> <strong>im</strong>mer auch die (normative)<br />

ordnungspolitische Handlungsempfehlung verbunden ist, wie eine als vorteilhaft<br />

eingeschätzte Institution realiter umgesetzt werden kann. Theoretische <strong>Analyse</strong> und<br />

wirtschaftspolitische Anwendung und Beratung lassen sich jedenfalls nicht sauber<br />

trennen, so daß die Hoppmannsche Notation auch in der vorliegenden Arbeit<br />

zugrundegelegt wird.<br />

2.2. Normativität, Wertfreiheitspostulat und Rundfunkökonomik<br />

Wirtschaftspolitische und medienökonomische Fragestellungen haben stets einen<br />

normativen Bezug. Wissenschaft soll aber nach Max Weber werturteilsfrei sein. Zwar<br />

kann an dieser Stelle nicht ausführlich diskutiert werden, ob das Webersche<br />

Werturteilsfreiheitspostulat nur eine prinzipielle Orientierung für den Wissenschaftler<br />

darstellt – gleichsam wie ein Ehrenkodex in sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher<br />

Forschung – oder aber als praktischer Leitfaden für Wissenschaft verwendet werden<br />

kann. Es genügt in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß es eine in jeder<br />

Hinsicht wertfreie Wissenschaft nicht gibt und auch nicht geben kann. Allein schon die<br />

Auswahl und Selektion einer Fragestellung durch einen Wissenschaftler erfordert eine<br />

subjektive Entscheidung, in der sich persönliche Vorlieben, Neigungen, Fähigkeiten<br />

und eben auch Werturteile widerspiegeln.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Antwort auf die Frage,<br />

welche <strong>Medien</strong>ordnung denn nun wünschenswert sei – eine vorwiegend öffentlichrechtliche<br />

nach deutschem Vorbild oder aber eine pr<strong>im</strong>är privatwirtschaftlich<br />

organisierte nach amerikanischem Muster – letztlich <strong>im</strong>mer auch ein Werturteil<br />

beinhaltet, welches nicht eindeutig und abschließend wissenschaftlich begründet<br />

werden kann (hierzu Hoppmann 1988). Die kulturellen und publizistischen<br />

Vorprägungen und Einstellungen des jeweiligen Landes tragen maßgeblich zu der<br />

letztendlich realisierten Ordnungsform bei. Der offenkundige Einfluß persönlicher und<br />

kollektiver Vorlieben und Werturteile kann und soll aber eine wissenschaftliche<br />

<strong>Analyse</strong> des Sachverhalts keineswegs ausschließen. Wissenschaft kann auch bei der<br />

vorliegenden Fragestellungen einen sinnvollen Beitrag zu „Aufklärung und Steuerung“<br />

(Albert 1976) leisten.<br />

Für eine <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks und einen zweckmäßigen<br />

Umgang mit dem Weberschen Werturteilspostulat erscheint es in diesem<br />

Zusammenhang zweckmäßig, die beispielsweise von Vanberg (1997) in Anlehnung an<br />

Hans Albert vorgeschlagene Konstruktion hypothetischer Imperative zu verwenden.<br />

Diese liegen in der Form vor: „Wenn X wünschenswert ist, dann ist Y der richtige Weg,<br />

um X zu erreichen“. Auf die vorliegende Fragestellung bezogen könnte dies<br />

umformuliert werden: Wenn X (eine gewünschte Rundfunkordnung, die zu best<strong>im</strong>mten<br />

qualitativen Ergebnissen bei der Versorgung mit best<strong>im</strong>mten Programmformaten führt)<br />

wünschenswert ist, dann ist Y (best<strong>im</strong>mte ökonomische und rechtliche<br />

21


Ordnungsdingungen) der richtige Weg, um X zu erreichen. Mit Y sind dann best<strong>im</strong>mte<br />

Nutzen verbunden, denen jedoch gleichzeitig nachweisbare Kosten gegenüberstehen.<br />

<strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise ermöglicht eine Interpretation der<br />

medienökonomischen Fragestellung <strong>im</strong> Sinne einer angewandten Ordnungsökonomik.<br />

Sie kann damit die gerade <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Rundfunk häufig stark<br />

emotionalen und von persönlichen Präferenzen best<strong>im</strong>mten Diskussionen über die<br />

Qualität von Programmen (beispielhaft siehe von Sternburg 1995) vermeiden. <strong>Eine</strong><br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks geht dann – wie bereits angedeutet –<br />

über die Formulierung von Werturteilen hinaus, weil sie <strong>im</strong> Popperschen Verständnis<br />

Tatsachenbehauptungen liefert, die zumindest grundsätzlich empirisch prüfbar sind. Mit<br />

Hilfe des oben beschriebenen hypothetischen Imperativs kann der werturteilgeladene<br />

„Wenn-Teil“ (X) einer <strong>Analyse</strong> von der „Dann-Aussage“ (Y) getrennt werden. <strong>Eine</strong><br />

solche systematische Zerlegung in einen Wenn-Teil und einen Dann-Teil ermöglicht es<br />

etwa, die verschiedenen Hypothesen über die Leistungsfähigkeit verschiedener<br />

Rundfunkordnungen auf ihre theoretische und empirische Relevanz hin zu prüfen, ohne<br />

daß man sogleich in die stark politisierte Diskussion um die Leistungsfähigkeit<br />

verschiedener Rundfunkmodelle einsteigen müßte. Freilich stellt sich bei der<br />

empirischen Überprüfung der Hypothesen die Frage des objektiven<br />

Vergleichsmaßstabs. Ein Verweis auf ein hypothetisches Idealmodell bleibt theoretisch<br />

unbefriedigend, denn es ist ja gerade das Charakteristikum eines wettbewerblichen<br />

Suchprozesses, wie dies die Veranstaltung von Rundfunk zweifelsohne darstellt, daß die<br />

Ergebnisse ex ante unbekannt sind. Aus diesem Grund spricht manches dafür, daß eine<br />

vergleichende Perspektive, in der zwei Länder systematisch gebenübergestellt werden,<br />

vermutlich besser zur Überprüfungen der Hypothesen geeignet ist.<br />

Ein wichtiges Kriterium, um die Qualität einer Ordnung prüfen zu können, ist in der<br />

Frage verankert, ob die in dieser Ordnung lebenden Menschen diesem Regelwerk denn<br />

auch zust<strong>im</strong>men würden. Das Prinzip der Regelgerechtigkeit wird also mit dem<br />

Zust<strong>im</strong>mungstest verknüpft. Vanberg (1997) hat hierzu den methodisch interessanten<br />

Versuch unternommen, das auf Buchanans konstitutionelle Ökonomik zurückgehende<br />

Prinzip der freiwilligen Zust<strong>im</strong>mung mit dem klassischen Forschungsprogramm der<br />

Ordnungstheorie Euckenscher Prägung zu verbinden. <strong>Eine</strong> positive <strong>Analyse</strong> einer<br />

wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Teilordnung und die Erkenntnis der<br />

Wirklichkeit lassen sich Vanberg zufolge kombinieren mit der Frage der Gestaltung<br />

einer wünschenswerten Ordnung. Normatives Kriterium wäre hierbei der freiwillige<br />

Tausch: In dieser Sichtweise ist das wünschenswert, was auf freiwilligem Tausch beruht<br />

und aus freiwilliger Zust<strong>im</strong>mung der Beteiligten entstanden ist. Der Vanbergsche<br />

Ansatz ist somit ein „konsensorientierter Ansatz konstitutioneller Ökonomik“. Für die<br />

postkonstitutionelle Ebene sind in diesem Zusammenhang Verfahren und Regeln zu<br />

entwickeln, um Konflikte des täglichen Miteinanders lösen zu können.<br />

<strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise ist für die vorliegende Fragestellung der<br />

Rundfunkordnung außerordentlich interessant. Sie erlaubt es, verschiedene Elemente<br />

einer <strong>Medien</strong>ordnung in einer Weise zu diskutieren, die die Frage „Wäre eine solche<br />

Ordnung für alle Beteiligten prinzipiell zust<strong>im</strong>mungsfähig?” in den Vordergrund stellt<br />

22


und damit unabhängig von den jeweiligen Präferenzen über spezifische<br />

Programminhalte ist. Zumindest theoretisch lassen sich damit konsensfähige<br />

konstitutionelle Interessen herausarbeiten, deren konkrete materielle und publizistische<br />

Resultate jedoch hinter dem Rawlsschen „Schleier des Nichtwissens“ verborgen liegen.<br />

Die konstitutionellen Rahmenbedingungen, also die allgemeinen Regeln des Rundfunks<br />

werden dem Zust<strong>im</strong>mungstest unterzogen, nicht jedoch die tatsächlichen Programme,<br />

über deren Qualität sich dann wieder trefflich streiten ließe. Für die<br />

medienökonomische Problemstellung wäre hier erstens auf den bereits diskutierten<br />

Negativkatalog von unverwünschten Verhaltensweisen der Rundfunkanbieter sowie auf<br />

die Einhaltung von ethischen und beruflichen Qualitätsstandards zu verweisen. Zweitens<br />

wäre auf die Verwendung des Wettbewerbs als Entdeckungs- und<br />

Entmachtungsverfahren hinzuweisen, der <strong>im</strong> konstitutionellen Interesse aller<br />

Rundfunkteilnehmer liegen dürfte.<br />

Gegen den Buchananschen Zust<strong>im</strong>mungstest ist kritisch einzuwenden, daß es<br />

keineswegs sicher ist, daß die Beteiligten auch tatsächlich eine Lösung finden, die für<br />

alle von Vorteil wäre und die den Einst<strong>im</strong>migkeitstest auch bestehen könnte. Und<br />

ebenso ist festzuhalten, daß der Einst<strong>im</strong>migkeitstest eine theoretische Fiktion ist ebenso<br />

wie der Rawlssche „Schleier des Nichtwissens“, der über den Entscheidungen liegt:<br />

Keinesfalls eignet sich eine solche Regel als praktisches institutionelles Arrangement.<br />

Die Problematik, daß keine einst<strong>im</strong>migen Lösungen zustandekommen, kann auf der<br />

postkonstitutionellen Ebene ebenso auftreten wie auf der präkonstitutionellen. Die<br />

Entstehung eines komplexen Regelwerks unterliegt bekanntlich dem Problem des<br />

Gefangenendilemmas (hierzu Leipold 1997; Wentzel 2000b). Einzelne<br />

„Spielteilnehmer” können kurzfristige Sondervorteile erlangen, wenn sie die<br />

Kooperationsregeln verletzen, während sich gleichzeitig alle anderen Spielteilnehmer<br />

regeltreu verhalten. In der Sprache der Spieltheorie spricht man von einem „defektiven<br />

Nash-Gleichgewicht“, also einem Spielergebnis, in dem es gleichzeitig zur<br />

individuellen und zur kollektiven Schädigung aller Beteiligten kommt, und zwar in<br />

einer Situation, in der es offenkundig eine für alle vorteilhaftere Pareto-superiore<br />

Kooperationslösung gäbe. Der Buchanansche Opt<strong>im</strong>ismus, daß sich gemeinsame<br />

konstitutionelle Interessen finden lassen, die einst<strong>im</strong>mig zust<strong>im</strong>mungsfähig wären, wird<br />

hierdurch relativiert.<br />

Das Gefangenendilemma, das neuerdings häufig in der Ordnungsökonomik diskutiert<br />

wird, verdeutlicht, daß eine funktionsfähige Ordnung häufig auf eine glaubwürdige und<br />

durchsetzungsfähige Sanktionsgewalt angewiesen ist, die dem Rechtsstaat Geltung<br />

verschaffen kann (siehe schon Hensel 1978, S. 47 ff.). Die präventive Wirkung einer<br />

Sanktionsandrohung steht und fällt mit deren Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit.<br />

Gerade die empirische Betrachtung der amerikanischen Rundfunkordnung und die Rolle<br />

der Federal Communications Commission (FCC) werden noch verdeutlichen, wie<br />

grundlegend dieser Sachverhalt auch für medienökonomische Fragestellungen ist.<br />

Schneider (1997, S. 82) formuliert diesen Sachverhalt eindeutig: „<strong>Eine</strong> Ordnung ohne<br />

Hüter ist nichts wert“. Wer Ordnung haben will, welche, ist dann eine zweite Frage –<br />

braucht Instanzen, die sie kontrollieren und durchsetzen können.<br />

23


Im Zusammenhang mit der Sanktionsfähigkeit von Institutionen erscheint es<br />

zweckmäßig, die von Leipold (1997b) eingeführte Unterscheidung zwischen<br />

selbstbindenden und bindungsbedürftigen Institutionen zu beachten und für die<br />

vorliegende Fragestellung nutzbar zu machen. Selbstbindende Institutionen werden<br />

bekanntlich in der Spieltheorie durch sog. „Koordinationsspiele“ gekennzeichnet. Ein<br />

Beispiel hierfür wäre etwa die Abst<strong>im</strong>mung der Bürger für Links- oder Rechtsverkehr.<br />

Die starke Vorliebe der Menschen für eine einheitliche – weil gefahrenreduzierende –<br />

Lösung dominiert die nachgelagerten schwächeren Präferenzen für Links- oder<br />

Rechtsverkehr. Es ist davon auszugehen, daß sich die Individuen <strong>im</strong> wohlverstandenen<br />

Eigeninteresse freiwillig auf eine gemeinsame Lösung einigen werden, die dann auch<br />

den Buchananschen Abst<strong>im</strong>mungstest bestehen könnte. Best<strong>im</strong>mte<br />

Interessenkonstellationen sind also durch etwas wie eine „natürliche Harmonie“<br />

gekennzeichnet, so daß sich die Spieler ohne Anleitung von außen – konkret ohne die<br />

Androhung von staatlichem Zwang – auf ein gutes Ergebnis einigen und freiwillig<br />

binden. Selbstbindende Institutionen entsprechen damit der idealen Vorstellung, wie sie<br />

beispielsweise in dem „Theorem der unsichtbaren Hand“ von Adam Smith zum<br />

Ausdruck kommt. Bezogen auf den Rundfunkmarkt dürften solche Interessenharmonien<br />

noch am ehesten <strong>im</strong> Bereich der nicht-rivalisierenden technischen Standards anzutreffen<br />

sein, weil alle Programmanbieter gemeinsam das Interesse haben, ein möglichst großes<br />

Publikum auf der Basis einer technisch störungsfreien Plattform erreichen zu können.<br />

Allerdings wäre es zu opt<strong>im</strong>istisch und wenig realitätsnah, eine solche<br />

Interessenharmonie für sämtliche Marktkonstellationen zu unterstellen; dies wird durch<br />

die sog. überwachungsbedürftigen Institutionen deutlich. Diese werden in der<br />

Spieltheorie – wie bereits erwähnt – in erster Linie durch das Gefangenendilemmaspiel<br />

abgebildet (hierzu Wentzel 2000b). Bei einmaligem Spiel kommt es grundsätzlich nicht<br />

zu einer kooperativen Lösung; die defektive Lösung ist ein stabiles Nash-<br />

Gleichgewicht. Bei mehrmaligem wiederholten Spiel – wie etwa in der bekannten<br />

Computers<strong>im</strong>ulation von Axelrod (1984) empirisch getestet – ist die<br />

Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit prinzipiell möglich, gleichwohl an best<strong>im</strong>mte<br />

Voraussetzungen geknüpft und ebenfalls keinesfalls selbstverständlich.<br />

Bindungsbedürftige Interessenkonstellationen sind also durch ein unauflösbares<br />

Konfliktpotential charakterisiert, daß zumindest teilweise zur gegenseitigen Blockade<br />

der Spielteilnehmer führen kann. In dieser Situation mag es von Vorteil sein, auf eine<br />

neutrale durchsetzungsfähige Regelungsinstanz als Schiedsrichter zurückgreifen zu<br />

können, der die Spielteilnehmer entweder vor einem Dilemma bewahrt oder aus einem<br />

Dilemma befreit und zu kooperativem Verhalten <strong>im</strong> Verständnis einer gegenseitigen<br />

Regelbefolgung anhält.<br />

<strong>Eine</strong> bindungsbedürftige Institution ist typischerweise der Wettbewerb, der <strong>im</strong>mer in<br />

der Gefahr steht, durch Monopolisierungstendenzen besonders starker Marktteilnehmer<br />

und Kartellabsprachen ausgeschaltet zu werden: Wettbewerb setzt Marktfreiheit voraus.<br />

Marktfreiheit jedoch ist ein öffentliches Gut, bei dem die Gefahr besteht, daß die<br />

Marktteilnehmer nur eine begrenzte Bereitschaft zu dessen Erstellung und Sicherung<br />

aufbringen werden. Die Nachfrage nach Marktfreiheit von seiten der Verbraucher, die<br />

24


in besonderer Weise von den Vorteilen einer wettbewerblichen Ordnung profitieren, ist<br />

strukturell größer als das Freiheitsangebot durch die Anbieter, die den Wettbewerb –<br />

ganz konkret in der Person des Konkurrenten – nicht selten als Bedrohung und als<br />

Einschränkung der eigenen Aktionsparameter empfinden. Diese Tendenz zur<br />

Wettbewerbsbeschränkung gilt gerade auch für die <strong>Medien</strong>ordnung, die aufgrund<br />

verschiedener Marktspezifika in besonderer Weise zur Konzentration neigt. Dies wird<br />

an späterer Stelle noch ausführlich diskutiert werden.<br />

Der Wettbewerb ist <strong>im</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong>n Verständnis eine staatliche<br />

Veranstaltung: Wie Eucken (1952/90 S. 43) dies anschaulich formuliert: „Laissez-faire<br />

und Wettbewerb sind nicht <strong>im</strong> mindesten identisch“. Gerade auch in <strong>Medien</strong>ordnung<br />

kann die Gefahr bestehen, daß einzelne Marktteilnehmer sich Vorteile gegenüber den<br />

Mitspielern verschaffen, indem sie wettbewerbssichernde Regeln blockieren oder<br />

verletzen. Wenn sich beispielsweise die Marktteilnehmer freiwillig darauf einigen,<br />

best<strong>im</strong>mte qualitativ minderwertige Sendeformate <strong>im</strong> Sinne des diskutierten<br />

Negativkatalogs einzustellen, in denen in bedenklicher Weise gegen den<br />

journalistischen Anstand und Professionalitätsstandards verstoßen wird (viertes<br />

Ordnungsproblem), so wäre ein Vorteil für alle Beteiligten erreicht, weil sich insgesamt<br />

die Akzeptanz der <strong>Medien</strong>ordnung – quasi als eine spezifische Art von Vertrauensgut –<br />

sowohl be<strong>im</strong> Rezipienten als auch bei den Nachfragern nach Werbezeiten erhöht. Es<br />

besteht dann jedoch für einen einzelnen regeluntreuen Rundfunkanbieter der Anreiz,<br />

durch gezielte Regelverletzung zumindest kurzfristig einen sehr hohen Marktanteil zu<br />

erzielen. Diesen Gefahren möglichst frühzeitig entgegenzutreten, ist Aufgabe der<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik, die durch eindeutige Regelsetzung und eine<br />

durchsetzungsfähige Sanktionsgewalt eine glaubwürdige Ordnung für die<br />

Marktteilnehmer bereitstellt.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß auch für Ökonomen ein methodischer<br />

Zugang zur <strong>Analyse</strong> der <strong>Medien</strong>ordnung und für den Umgang mit Normativität und<br />

Werturteilen besteht. Gleichwohl ist es anzuraten, von einem zu eng ausgelegten<br />

neoklassischen Ansatz abzuweichen und stattdessen eine weiter angelegte<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Forschungsstrategie zu verfolgen. Ferner erscheint die<br />

Verwendung von hypothetischen Imperativen durchaus als zweckmäßige<br />

Vorgehensweise, um die Werturteilsproblematik einzudämmen. Auch der<br />

Buchanansche Ansatz konstitutioneller Ökonomik kann hilfreich sein, um verschiedene<br />

Ordnungsentwürfe sachlich zu diskutieren. Die Komplexität und Vielschichtigkeit des<br />

Untersuchungsgegenstandes begünstigt jedoch eine interdisziplinäre Betrachtung und<br />

erfordert die Einbeziehung von Erkenntnissen aus anderen sozial-, rechts- und<br />

medienwissenschaftlichen Disziplinen. Das Ziel auch der medienökonomischen<br />

Forschung ist in Übertragung von Albert (1976) „Aufklärung und Steuerung”. Die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks und die daraus abgeleiteten<br />

Handlungsempfehlungen werden daran zu messen sein, ob erstens prüfbare Hypothesen<br />

und Theorien mit hohem Erklärungsgehalt entwickelt werden und zweitens<br />

Ordnungsentwürfe vorgelegt werden, die sich als leistungsfähig erweisen.<br />

25


2.3. Zur Interdependenz von <strong>Medien</strong>ordnung und Wirtschaftsordnung<br />

26<br />

„The Thesis ... is that the press always takes on the<br />

form and coloration of the social and political<br />

structures within it operates“.<br />

Siebert, Peterson, Schramm (1976, S. 1)<br />

2.3.1. Die Begriffe Ordnung und Gemeinwohl in Rundfunk und Wirtschaft<br />

Der Begriff der Ordnung <strong>im</strong> Verständnis von Eucken (1952/90, S. 372 f.) umfaßt<br />

zwei Aspekte. Zunächst geht es bei der Wirtschaftsordnung um eine „konkrete, positiv<br />

gegebene Tatsache“. Diese umfaßt die „Gesamtheit der realisierten Formen, in denen in<br />

concreto jeweils der alltägliche Wirtschaftsprozeß abläuft“. Die Untersuchung dieses<br />

Anschauungsgegenstandes liefert empirische Tatsachen und ist die Voraussetzung für<br />

Ordnungspolitik. Die Beobachtung muß dabei jedoch – wie Eucken (1954) in dem<br />

methodologischen Kapitel seiner kapitaltheoretischen Untersuchungen zurecht betont –<br />

theoriegeleitet und anhand systematisch nachvollziehbarer Kriterien vorgehen, damit<br />

die methodischen Schwächen der historischen Schule, die in einer theorielosen<br />

Anhäufung von Fakten gesehen werden, vermieden werden können.<br />

Neben dieser empirischen Auslegung umfaßt der Begriff der Ordnung jedoch auch<br />

noch einen anderen Sachverhalt, nämlich den des ORDO. In diesem Verständnis ist<br />

Ordnung der Bezugsrahmen für menschliches ein Zusammenleben, das „dem Wesen<br />

des Menschen und der Sache entspricht“ und in dem „Maß und Gleichgewicht“<br />

(Eucken) bestehen. ORDO bedeutet in diesem Verständnis die „sinnvolle<br />

Zusammenfügung des Mannigfaltigen zu einem Ganzen“. Mit diesem Sachverhalt ist –<br />

zunächst noch sehr abstrakt – der Gedanke der Interdependenz der Teilordnungen<br />

angesprochen, bei dem es also darum geht, Mannigfaltiges zu einer funktionsfähigen<br />

politischen und wirtschaftlichen Gesamtordnung zusammenzufügen.<br />

Diese Ausgangsfragestellung einer jeden <strong>ordnungsökonomische</strong>n Untersuchung ist<br />

unmittelbar auf die Rundfunkordnung anzuwenden. Moderne und funktional<br />

ausdifferenzierte <strong>Medien</strong>- und Rundfunkordnungen stehen nicht außerhalb der<br />

Gesellschaft, sondern sind mit dieser aufs engste verknüpft und integraler Bestandteil.<br />

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilordnungen sind <strong>im</strong> Euckenschen<br />

Verständnis durch ein dichtes Geflecht wechselseitiger Beziehungen charakterisiert.<br />

Dabei ist festzuhalten, daß die Ordnungsfrage <strong>im</strong> Verständnis des ORDO zwar für jede<br />

einzelne Teilordnung einzeln beantwortet werden muß, jedoch <strong>im</strong>mer auch <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die gesamtwirtschaftlichen Ordnungsbezüge. Die Entscheidung für eine<br />

marktwirtschaftliche Ordnung erfordert <strong>im</strong> Grundsatz eine ordnungspolitische<br />

Gesamtentscheidung – mit weitreichenden Konsequenzen auch für den Rundfunk.<br />

Es ist bemerkenswert, wie sehr sich Auffassungen in der Wissenschaft und in der<br />

Politik über die Leistungsfähigkeit verschiedener gesellschaftlicher<br />

Koordinationsmechanismen auch in den Debatten über die Ordnung des Rundfunks und


der Presse widerspiegeln 13 . Die Vertreter einer marktlichen Wirtschaftsordnung<br />

befürworten in der Regel einen freien, auf privater unternehmerischer Initiative<br />

beruhenden Wettbewerb auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor. Der anreizkompatiblen Steuerung der<br />

Verbraucher und Anbieter über Märkte und Preise wird eine hohe Leistungsfähigkeit<br />

attestiert. Diese Autoren – beispielsweise sei hier auf Mestmäcker (1986), Möschel<br />

(1991), Hoppmann (1988) oder Bremer (1995) verwiesen – sehen in einem großen<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunächst einen Fremdkörper <strong>im</strong> Rahmen einer<br />

freiheitlichen Marktwirtschaft, der der spezifischen Begründung bedarf. In der Literatur<br />

wird diese Auffassung als „liberale Fremdkörperthese“ diskutiert (vgl. etwa Gundlach<br />

1998, S. 116 f.). Wissenschaftler anderer Disziplinen, besonders aber Vertreter der<br />

Politik und der Interessensverbände, mißtrauen dem Wettbewerb als dem<br />

entscheidenden Ordnungsprinzip auf Märkten – und erst recht <strong>im</strong> „gesellschaftlich<br />

sensiblen“ Rundfunk, der kein reines Wirtschaftsgut sei, sondern in erster Linie ein<br />

„schützenswertes Kulturgut“ besonderer Art.<br />

Die Vertreter dieser Auffassung sehen in der öffentlichen Wirtschaft grundsätzlich<br />

eine notwendige Ergänzung und Verbesserung einer marktwirtschaftlichen Ordnung.<br />

Ebenso wie es beispielsweise öffentlich-rechtliche Kreditinstitute gäbe (etwa die<br />

Sparkassen), die neben ihrer ökonomischen Tätigkeit auch spezifische Aufgaben für das<br />

Gemeinwohl 14<br />

und außerhalb einer engen betriebswirtschaftlichen Kalkulation<br />

wahrnähmen, müße der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Gegengewicht gegen<br />

privaten „kommerziellen“ Rundfunk bilden und damit dem Gemeinwohl dienen (vgl.<br />

Stolte 1994). Trotz der Unschärfe des Begriffs bleibt festzuhalten, daß eine<br />

Gemeinwohlorientierung sowohl für die allgemeine <strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion<br />

als auch bei medienökonomischen Fragen von großer Bedeutung ist. Selbst <strong>im</strong><br />

marktwirtschaftlichen Prototyp des Rundfunks, in den Vereinigten Staaten, ist „Public<br />

Convenience and Necessity“ Ausgangspunkt der gesamten medienrelevanten<br />

Rechtsprechung.<br />

Der Begriff des Gemeinwohls hat Ähnlichkeit mit den unbest<strong>im</strong>mten Rechtsnormen<br />

in der Rechtswissenschaft (siehe Wentzel und Wentzel 1998, S. 54 f.). Auch diese sind<br />

<strong>im</strong> spezifischen Kontext durch die Rechtsprechung zu interpretieren. Die<br />

schützenswerte „Würde des Menschen“ (Art. 1, GG) oder die „guten Sitten“ <strong>im</strong><br />

Wettbewerbsrecht (Generalklausel UWG, §1) sind ebenfalls nicht eindeutig<br />

best<strong>im</strong>mbar, gleichwohl als Orientierung für die Judikative und auch die Legislative<br />

unverzichtbar. Die Verwendung einer situationsunabhängigen und präzisen<br />

Terminologie wäre dort, wo diese unbest<strong>im</strong>mten Begriffe benutzt werden, zumeist<br />

weder möglich und häufig auch gar nicht wünschenswert. Ähnliches gilt für den<br />

Gemeinwohlbegriff. Als eine zentrale Orientierung ist er für die <strong>Medien</strong>ordnungspolitik<br />

13<br />

14<br />

Zur Wertgeladenheit der Debatte siehe beispielsweise den von von Sternburg (1995)<br />

herausgegebenen Sammelband, die Protokolle der Körber-Stiftung (1996) oder aber die<br />

verschiedenen Beiträge in dem von Mast (1996) herausgegebenen Buch.<br />

<strong>Eine</strong> ausführliche Diskussion des Begriffs des Gemeinwohl und der Schwierigkeiten,<br />

diesen Begriff für eine <strong>ordnungsökonomische</strong> und wirtschaftsethische Diskussion<br />

operationalisierbar zu machen, findet sich bei Wentzel und Wentzel (1998, S. 53-69).<br />

27


trotz seiner inhaltlichen Unschärfe wichtig, wenngleich er auch Gefahren in sich birgt.<br />

Denn die Unmöglichkeit einer exakten Begriffsdeutung kann dazu führen, daß <strong>im</strong><br />

politischen Prozeß eine persönliche Interpretation und Neigung mit dem Mantel der<br />

wissenschaftlichen Objektivität umhüllt wird.<br />

Gleichwohl ist es bei der Verwendung des Gemeinwohlbegriffs zweckmäßig, auf<br />

kollektivistische Gemeinwohlvorstellungen zu verzichten. Dies hat mehrere Gründe<br />

(ausführlich Wentzel und Wentzel 1998, S. 55-61). Erstens ist darauf hinzuweisen, daß<br />

es rein logisch nicht möglich ist, eine exakte Deutung des Gemeinwohls vorzunehmen<br />

und hieraus eine soziale Wohlfahrtsfunktion zu entwickeln, die dann durch die<br />

Regierung gleichsam als ausführendes Organ max<strong>im</strong>iert werden könnte. Vor allem die<br />

Ausführungen und Diskussionen <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem sog.<br />

„Unmöglichkeitstheorem“ (Arrow-Paradoxon) zeigen, daß eine solche<br />

Wohlfahrtsfunktion nicht existiert. Zweitens ist daran zu erinnern, daß kollektivistische<br />

Gemeinwohlvorstellungen <strong>im</strong>mer mit dem Konstrukt des „wohlmeinenden Diktators“<br />

arbeiten müssen. Dieser wohlmeinende Diktator handelt uneigennützig und kann die<br />

übergeordneten Interessen aller Bürger problemlos durchsetzen. <strong>Eine</strong> solche<br />

Vorstellung negiert aber vollständig die Schwierigkeiten der realen Umsetzung von<br />

ordnungspolitischen Reformen ebenso wie die Eigeninteressen des wohlmeinenden<br />

Diktators. Brennan und Buchanan (1993, S. 48 f.) kritisieren eine solche<br />

Vorgehensweise als völlig untauglich für eine theoretische Sozialwissenschaft und sie<br />

bezweifeln nachdrücklich den Nutzen von Politikempfehlungen, die mittels dieser<br />

Methode hergeleitet worden sind. Drittens ist gegen eine kollektivistische Deutung des<br />

Gemeinwohls kritisch einzuwenden, daß gerade Interessengruppen und Verbände<br />

diesen Begriff <strong>im</strong>mer wieder verwenden, um <strong>im</strong> politischen Prozeß spezifische<br />

Partikularinteressen zulasten schlechter organisierbarer Gruppen durchzusetzen (rent<br />

seeking). Der Begriff des Gemeinwohls steht dann in der Gefahr, instrumentalisiert zu<br />

werden und damit zu einem „Wiesel-Wort“ (von Hayek) zu degenerieren, daß letztlich<br />

vollkommen inhaltsleer ist.<br />

Gerade auch <strong>im</strong> Rundfunk sind kollektivistische Deutungen des Gemeinwohls in<br />

allen europäischen Staaten anzutreffen. Dies ist erstens der Fall, wenn der öffentlichrechtliche<br />

Rundfunk a priori zum Hüter des Gemeinwohls ernannt wird und hieraus<br />

weitreichende Beschäftigungsgarantien und Finanzierungszusagen abgeleitet werden.<br />

Mit einer solchen Gemeinwohldeutung verbunden sind regelmäßig<br />

Marktzutrittsschranken für private Wettbewerber. Dies ist zweitens der Fall, wenn<br />

best<strong>im</strong>mte Inhalte a priori als normativ wünschenswerte Programme definiert werden<br />

und der Wettbewerb als Such- und Entdeckungsverfahren eingeschränkt wird. <strong>Eine</strong><br />

solche Gemeinwohldeutung über best<strong>im</strong>mte Programminhalte kann leicht in die Nähe<br />

der Zensur gelangen.<br />

Wesentlich zweckmäßiger erscheint es sowohl für allgemeine <strong>ordnungsökonomische</strong><br />

Fragen als auch für die medienökonomische Fragestellung von einem<br />

individualistischen Gemeinwohlverständnis auszugehen. Dies ist <strong>im</strong> Grundsatz die<br />

Vorgehensweise, wie sie ebenfalls in der klassischen Nationalökonomie von Adam<br />

Smith (1776/1990) angelegt ist. In einer solchen Vorgehensweise geht es darum,<br />

28


echtsstaatlich garantierte individuelle Freiheitsrechte zu beschreiben und<br />

unternehmerische Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Das Gemeinwohl leitet sich in<br />

dieser Sichtweise letztlich aus individuellen Handlungen ab. Staatliche Ordnungspolitik<br />

dient vor allem der Sicherung der Rahmenbedingungen und dem Schutz vor solchen<br />

Verhaltensweisen, die der Funktionsfähigkeit der Gesamtordnung Schaden zufügen<br />

könnten. Damit kommt wiederum der bereits angesprochene konsensfähige<br />

Negativkatalog unerlaubter Handlungen ins Spiel, der die Handlungspotentiale der<br />

Unternehmer begrenzt. <strong>Eine</strong> konkrete inhaltliche Beschreibung von zukünftig<br />

wünschenswerten Inhalten ist mit einem individualistischen Gemeinwohlverständnis<br />

jedoch nicht zu vereinbaren.<br />

Auch für die Diskussion der Marktstruktur und der Wettbewerbsd<strong>im</strong>ensionen spielt<br />

der Gemeinwohlbegriff und das Verständnis der Wirkungsweise der Gemeinwirtschaft<br />

eine entscheidende Rolle. Gundlach (1998) geht beispielsweise in seiner Arbeit<br />

grundsätzlich von der erkenntnisleitenden Annahme aus, daß der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk schon durch seine bloße Existenz für die gesamte Rundfunkordnung<br />

qualitätsverbessernd wirke, weil er <strong>im</strong> publizistischen Wettbewerb Maßstäbe setze und<br />

damit die „Tendenz zur permanenten Qualitätsverschlechterung“ (Kiefer 1996)<br />

begrenze, die durch den ökonomischen Wettbewerb unausweichlich bestehe. Dies<br />

entspräche also <strong>im</strong> Kern der bekannten „Gegengiftthese“, wie sie von Befürwortern<br />

öffentlicher („gemeinwirtschaftlicher“) Unternehmen vorgetragen wird. Ob eine solche<br />

Hypothese dauerhaft tragfähig ist, wird empirisch daran zu prüfen sein, inwieweit der<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk den Qualitätsstandards des Negativkatalogs entsprechen<br />

kann und ob er darüber hinaus als „kreativer Rundfunkanbieter“ zu neuen und<br />

innovativen Programmangeboten fähig sein wird. Auch hier besteht für den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk die Beweislast, ob er die Stabilität der Gesamtordnung insgesamt<br />

erhöht.<br />

2.3.2. Interdependenzen zwischen <strong>Medien</strong>, Wirtschaft und Politik<br />

Um die Interdependenz von <strong>Medien</strong>- und Wirtschaftsordnung systematisch zu<br />

erfassen, bedarf es zunächst eines theoretischen Bezugsrahmen. Es erscheint<br />

zweckmäßig, hierbei zunächst die Informations- und Kommunikationsbeziehungen<br />

zwischen den einzelnen Teilordnungen und Sektoren in den Vordergrund zu stellen. Die<br />

elektronischen <strong>Medien</strong> liefern zahlreiche „Übersetzungsleistungen“ zwischen<br />

Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur (vgl. Wentzel 1998a) und ermöglichen<br />

Kommunikation zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen (vgl. Baran und Davis<br />

2000). In einem Dreisektoren-Modell können grundsätzliche Wirkungsrichtungen des<br />

<strong>Medien</strong>sektors und Interdependenzen zu den angrenzenden Ordnungsbereichen<br />

festgestellt werden. Der Vorteil einer solchen Darstellung liegt nach Jenöffy-Lochau<br />

(1997, S. 27 f.) darin, daß die beiden Fragestellungen, wie einerseits <strong>Medien</strong>inhalte<br />

entstehen und produziert werden und wie sie andererseits auf die Menschen wirken,<br />

voneinander getrennt werden können. Hierdurch wird die Untersuchung wesentlich<br />

sachbezogener; die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> kann unabhängig davon<br />

29


durchgeführt werden, ob der <strong>Medien</strong>sektor und die darin produzierten Inhalte positiv<br />

oder negativ eingeschätzt werden.<br />

30


Abbildung 1: <strong>Medien</strong>sektor in einem Drei-Sektoren-Modell<br />

Ökonomisches<br />

System<br />

VI<br />

Quelle: Jennöffy-Lochau 1997, S. 27.<br />

I<br />

IV III<br />

<strong>Medien</strong>sektor<br />

II<br />

V<br />

Politisches<br />

System<br />

Der erste Pfeil (I) stellt die Einwirkungsmöglichkeit des Staates auf die<br />

volkswirtschaftliche Entwicklung dar. Hier wäre zunächst die aktive<br />

Wirtschaftsprozeßpolitik zu nennen, etwa die Geld-, Fiskal-, Konjunktur- und<br />

Wachstumspolitik, die zur Steuerung und Beeinflussung des wirtschaftlichen<br />

Geschehens <strong>im</strong> Hinblick auf best<strong>im</strong>mte makroökonomische Ziele eingesetzt werden<br />

können – etwa bezüglich der Stabilisierung des Geldwertes oder der Erhöhung der<br />

Beschäftigung. Als noch bedeutsamer erscheint in diesem Zusammenhang die<br />

allgemeine Ordnungspolitik <strong>im</strong> Verständnis einer „Wirtschaftsverfassung des<br />

Wettbewerbs“ (Eucken), die durch ein ganzes Bündel von institutionellen<br />

Rahmenbedingungen Anreize vermittelt, die best<strong>im</strong>mte wirtschaftliche Aktivitäten der<br />

Menschen hervorrufen.<br />

Gemäß dem zweiten Zusammenhang (II) beeinflußt die wirtschaftliche Entwicklung<br />

das Ansehen der Politiker und damit die Wahlentscheidungen der Bevölkerung<br />

nachhaltig (vgl. grundsätzlich Downs 1968; Noelle-Neumann 1996). Amerikanische<br />

Wahlkampfstrategen, die sog. „spin masters“ oder auch „spin doctors“, haben die<br />

besondere Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung für die Wahlentscheidung<br />

herausgestellt und hierfür die markante Formulierung geprägt: „You can’t beat the<br />

boom“. Es ist in der Realität kaum möglich, einen Präsidenten, der einen<br />

Wirtschaftsaufschwung herbeigeführt hat oder der vielleicht auch nur zufällig das Glück<br />

hatte, während eines konjunkturellen Aufschwungs <strong>im</strong> Amt zu sein, zu besiegen 15<br />

.<br />

Ebenso kann ein Präsident mit einem „guten“ Programm <strong>im</strong> Wahlkampf hoffnungslos<br />

15<br />

An dieser Stelle sei beispielsweise auf die Clinton-Lewinski-Affäre hingewiesen. Nach<br />

allen Meinungsumfragen in den Vereinigten Staaten hat vor allem die hervorragende<br />

Wirtschaftslage Bill Clinton die Rückendeckung in der Bevölkerung gegeben, die<br />

notwendig war, um das Amtsenthebungsverfahren zu überstehen. Im Gegensatz dazu ist<br />

der nach dem Golfkrieg 1990/91 zunächst außerordentlich populäre Präsident George<br />

Bush bei seinem Bemühen um eine zweite Amtszeit vor allem deshalb gescheitert, weil<br />

die Bevölkerung zunehmend Kritik an der Entwicklung der Wirtschaft übte.<br />

31


verloren sein, wenn er zufällig und ohne eigenes Verschulden in eine<br />

weltwirtschaftliche Rezession gerät.<br />

Diese beiden Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Politik sind in der<br />

Ordnungstheorie und in der Public Choice-Theorie in vielfältiger Weise dokumentiert<br />

und empirisch überprüft. Die weiteren Effekte beziehen nun den <strong>Medien</strong>sektor als<br />

Signalgeber und Verstärker mit in die <strong>Analyse</strong> ein (vgl. Jenöffy-Lochau 1997, S. 28).<br />

Effekt III betont den <strong>Medien</strong>einfluß auf das politische System in zweierlei Hinsicht:<br />

Erstens werden die Politiker Signale der <strong>Medien</strong> wahrnehmen und diese bei ihren<br />

eigenen Entscheidungen berücksichtigen. Best<strong>im</strong>mte Themen werden durch eine<br />

Sequenz von Beiträgen und häufige Wiederholung ins Bewußtsein der Öffentlichkeit<br />

gebracht; sie werden dadurch verhandlungsfähig gemacht (vgl. Noelle-Neumann 1996,<br />

S. 219 ff.). Journalisten haben das wichtige Privileg, neuen Themen Öffentlichkeit zu<br />

verleihen – oder andere Themen gezielt zu verschweigen: In diesem Zusammenhang ist<br />

in der Literatur von der sog. “Gate-keeper-Funktion” der Journalisten die Rede.<br />

Hierdurch entwickeln sich die <strong>Medien</strong> in gewisser Hinsicht zum politischen „agenda<br />

setter“ 16<br />

, best<strong>im</strong>men also die Tagesordnung der politischen Gremien.<br />

Zweitens werden über die <strong>Medien</strong> <strong>im</strong> politischen Raum Personalentscheidungen<br />

vorgeprägt. Es ist ein Charakteristikum moderner (<strong>Medien</strong>-) Demokratien, daß das<br />

äußere Erscheinungsbild von Bewerbern um ein politisches Amt maßgeblichen Einfluß<br />

hat auf die Erfolgsaussichten bei der Wahl. Die Personalisierung der Politik – etwa <strong>im</strong><br />

deutschen Bundestagswahlkampf von 1998 reduziert auf die Alternative Kohl versus<br />

Schröder – ist letztlich eine Reaktion auf den zunehmenden Einfluß der <strong>Medien</strong> auf das<br />

politische Geschehen; in diesem Zusammenhang wird in der Literatur von der<br />

„Mediatisierung der Politik“ oder auch von der „Fernsehdemokratie“ gesprochen. Diese<br />

Entwicklung kann aber, wie es <strong>im</strong> „Bericht zur Lage des Fernsehens“ (Hamm 1995, S.<br />

80) heißt, zu „ritualisierter Politikdarstellung“ und zur Reduktion von Politik auf reine<br />

Symbole führen (hierzu auch Wentzel 1998a).<br />

Der nächste Sachverhalt (IV) deutet vom <strong>Medien</strong>sektor auf das Wirtschaftssystem<br />

hin. Unter anderem durch Signale aus den <strong>Medien</strong> wird das Konsumkl<strong>im</strong>a nachhaltig<br />

beeinflußt. Bekanntlich können durch best<strong>im</strong>mte Nachrichten kurzfristig beispielsweise<br />

„Hamsterkäufe oder sonstige Panikreaktionen“ ausgelöst werden (Jenöffy-Lochau 1997,<br />

S. 28). Gerade an den internationalen Finanzmärkten und Börsen reicht oftmals schon<br />

ein kleines Gerücht aus, um einen „Herdentrieb“ (sog. „herding“) auszulösen (vgl.<br />

Thaler 1991) und Überreaktionen herbeizuführen, die nicht durch die wirtschaftlichen<br />

Fundamentaldaten gerechtfertigt sind. Dieser Effekt ist zwar nicht grundsätzlich neu: In<br />

allen Zeiten hat es Gerüchte gegeben, die sich dann in verschiedenen Weisen weiter<br />

verbreitet haben. Mit der Entstehung der elektronischen <strong>Medien</strong> und der<br />

fortschreitenden internationalen Vernetzung hat sich dieser Effekt jedoch um ein<br />

vielfaches verstärkt.<br />

16 Aus der Public Choice-Theorie ist bekannt, daß der agenda setter entscheidenden<br />

Einfluß auf das Abst<strong>im</strong>mungsergebnis ausübt.<br />

32


Auch das Investitionskl<strong>im</strong>a wird durch die <strong>Medien</strong> entscheidend mitgeprägt. Die<br />

Berichterstattung in den <strong>Medien</strong> kann dabei ausgehend von einzelnen Fakten und<br />

Informationen zu „Verstärkungseffekten“ führen (vgl. Wentzel 1998a). Diese sind vor<br />

allem dort zu erwarten, wo die Produkte auf internationalen Märkten gehandelt werden.<br />

Dies gilt aber auch für die internationale Bewertung nationaler Wirtschaftspolitik:<br />

Wenn ein Land sich für Investoren als vielversprechend darstellt und entsprechend in<br />

den internationalen <strong>Medien</strong> herausgestellt wird, dann werden potentielle Investoren in<br />

diesem Land vergleichsweise früher oder schneller aktiv werden. Aber auch ein<br />

andersgerichteter Verstärkungseffekt ist denkbar: Gerät eine international tätige Firma<br />

oder ein Land in eine nachhaltig negative und selbstverstärkende Berichterstattung, wie<br />

etwa in jüngster Zeit die ostasiatischen Länder, dann können unabsehbare<br />

Entwicklungen entstehen. Durch die <strong>Medien</strong> können nationale Fragen zu großen<br />

internationalen Themen werden (vgl. S<strong>im</strong>on 1993). Gleichwohl ist festzuhalten, daß die<br />

<strong>Medien</strong> in diesem Zusammenhang meist nur ein Verstärker, seltener aber ein Auslöser<br />

eines Trends sind. Dauerhaft ist es jedenfalls nicht möglich, „Rauch ohne Feuer“ zu<br />

erzeugen 17<br />

.<br />

Der fünfte Pfeil (V) kennzeichnet die Einflüsse der Politik auf den <strong>Medien</strong>sektor.<br />

Ausgangspunkt aller Überlegungen ist die Ordnungsfrage: In welchem<br />

Mischungsverhältnis sollen staatliche, öffentlich-rechtliche und private <strong>Medien</strong>anbieter<br />

zueinander stehen? Wer soll welche Aufgaben übernehmen? Was sind die<br />

Regulierungskompetenzen der Politik? Welche Eigeninteressen verfolgen die Politiker<br />

bei der Gestaltung des Ordnungsrahmens? Diese Fragen stehen <strong>im</strong> Zentrum des<br />

wissenschaftlichen und politischen Interesses, da die Globalisierung des <strong>Medien</strong>sektors<br />

die Reichweite nationaler Regulierungskompetenz beeinflußt und damit völlig neue<br />

Fragestellungen aufwirft (ausführlich Wentzel 1999). Vor allem die<br />

grenzüberschreitenden neuen <strong>Medien</strong> – hier ist insbesondere das Internet hervorzuheben<br />

– entziehen sich in zunehmendem Maße einer staatlichen Regulierung (fünftes<br />

Ordnungsproblem).<br />

Wenn die grundsätzliche Entscheidung über die Wahl einer Rundfunkordnung und<br />

das Mischungsverhältnis öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter auf der<br />

konstitutionellen Ebene getroffen sind, dann sind <strong>im</strong> Anschluß daran die medienspezifischen<br />

Prozeßfragen relevant. Wie soll der Zugang zu den <strong>Medien</strong> geregelt<br />

werden? Wer übt die Kontrolle über die Regeleinhaltung aus? Wie werden die<br />

Handlungs- und Verfügungsrechte zugeteilt? Allerdings ist genau zu prüfen, ob<br />

best<strong>im</strong>mte Ordnungsfunktionen tatsächlich <strong>im</strong>mer von staatlichen Stellen<br />

wahrgenommen werden müssen oder ob private Selbstregulierung und Selbstkontrolle<br />

ausreichend oder gar besser geeignet sind. In diesem Zusammenhang geht es zum einen<br />

17<br />

Es ist davon auszugehen, daß in den meisten Fällen zumindest <strong>im</strong>mer ein wahrer Kern<br />

in der <strong>Medien</strong>berichterstattung liegt. Es ist schwer möglich, dauerhaft gegen objektive<br />

Fakten und Fundamentaldaten zu schreiben. Gleichwohl gibt es bemerkenswerte,<br />

teilweise ausgesprochen lustige Beispiele für eine völlig falsche oder verzerrende<br />

Berichterstattung in den <strong>Medien</strong>. Kalt und Hanfeld (1995) greifen in ihrem Buch:<br />

„Schlecht informiert. Wie <strong>Medien</strong> die Wirklichkeit verzerren“ zahlreiche Fälle auf.<br />

33


um die Bereitstellung von Inhalten und die Sicherung von Qualitätsstandards (viertes<br />

Ordnungsproblem), zum anderen darum, finanzielle Rahmenbedingungen für die<br />

einzelnen Anbieter zu setzen. Vor allem in einem binnenpluralistischen öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunksystem wie in Deutschland ist zu erwarten, daß die politischen<br />

Parteien die Personalentscheidungen beeinflussen wollen, um die <strong>Medien</strong> als<br />

Sprachrohr für die eigenen parteipolitischen Positionen zu nutzen. Dies kann zur<br />

Politisierung des Rundfunks führen und dadurch die Legit<strong>im</strong>ationsbasis für öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk schwächen, die unmittelbar von der Staatsferne hergeleitet<br />

werden kann (siehe Kapitel 4).<br />

Im Zusammenhang mit der Gefahr der <strong>Medien</strong>, zum „Sprachrohr“ der politischen<br />

Parteien zu werden, ist daran zu erinnern, daß jede wirtschaftspolitische Maßnahme der<br />

Regierung einer gründlichen Erläuterung bedarf; sie muß in Zusammenhang mit einem<br />

wirschaftspolitischen Leitbild und einer politischen Zielrichtung verdeutlicht werden.<br />

Selbst wirtschaftspolitische Zwangsmaßnahmen einer autoritären Regierung, etwa in<br />

Kriegs- und Krisenzeiten, müssen zumindest in der mittleren Frist die prinzipielle<br />

Zust<strong>im</strong>mung der Bevölkerung finden. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu zahlreichen<br />

Ausweichreaktionen der Menschen, vor allem in die Schattenwirtschaft. Wie Noelle-<br />

Neumann (1996, S. 274 ff.) dies treffend formuliert: „Wer die öffentliche Meinung<br />

verliert, ist kein König mehr“. Wenngleich neben den elektronischen Massenmedien<br />

auch andere Kommunikationskanäle existieren, um der Bevölkerung politische<br />

Botschaften zu vermitteln, bleibt das Fernsehen in diesem Bereich unangefochten das<br />

Leitmedium für eine politische Kommunikation, mit der breite Bevölkerungs- und<br />

Wählerschichten erreicht werden können.<br />

Die Bedeutung der elektronischen <strong>Medien</strong> für die Darstellung und Vermittlung von<br />

Politik dürfte in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Manche Zeitgenossen sehen sich<br />

sogar am Beginn eines „visuellen Zeitalters“. Die Bedeutungszunahme des Fernsehens<br />

ist insbesondere dann zu erwarten, wenn sich die Individualisierungtendenzen in der<br />

Gesellschaft weiter verstärken (vgl. Putnam 2000; Wentzel 1998a). Es ist offenkundig,<br />

daß die „klassischen Diskussionsforen“ der Demokratie, also etwa die politischen<br />

Parteien und Bürgervereinigungen, die Gewerkschaften und die Kirchen, unter<br />

permanentem Mitgliederschwund leiden. Hierdurch wird – wie bereits erwähnt – deren<br />

Wirkung als „ordnende Potenz“ in der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sowie als<br />

„Träger von Sozialkapital“ (Putnam 2000) gemindert. Putnam sieht in diesem<br />

Zusammenhang sogar die Gefahr, daß das Sozialkapital einer Gesellschaft hierdurch<br />

dauerhaft schaden nehmen kann 18<br />

. Um diesen Effekt zu kompensieren, dürften sich die<br />

politischen Parteien in besonderer Weise um den Fernsehzuschauer bemühen – und daß<br />

nicht nur zu Zeiten des Wahlkampfes. In der medienwissenschaftlichen Diskussion wird<br />

18<br />

Die Studie von Putnam (2000) ist in diesem Zusammenhang besonders zu beachten,<br />

weil er als Ursache für die zunehmende Individualisierung und das abnehmende<br />

gesellschaftliche Engagement, die er empirisch in den Vereinigten Staaten feststellt, von<br />

allem den hohen Fernsehkonsum verantwortlich macht.<br />

34


vom „télécteur“ gesprochen, einem Mittelding zwischen Télévision und élécteur<br />

(Wähler). Danach werden politische Entscheidungen vor dem Fernseher getroffen.<br />

Der letzte Zusammenhang (VI) schließlich deutet die Einflüsse der Wirtschaft auf<br />

den <strong>Medien</strong>sektor an. Es gilt zu bedenken, daß die Attraktivität eines<br />

<strong>Medien</strong>erzeugnisses unmittelbaren Einfluß auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit<br />

ausübt. <strong>Eine</strong> Sendung mit hoher Zuschauerresonanz stellt einen attraktiven<br />

Werberahmen dar und ist deshalb für die werbetreibende Wirtschaft geeignet, hohe<br />

Einkünfte zu erzielen. Andererseits wäre zu befürchten, daß eine enge Verzahnung<br />

zwischen Rundfunksender und privater Wirtschaft dazu führen kann, daß eine kritische<br />

Berichterstattung über Produkte des Werbekunden unterdrückt wird. Die<br />

wirtschaftlichen Interessen und Notwendigkeiten könnten deshalb dazu führen, daß der<br />

<strong>Medien</strong>sektor unter starken Druck geriete und Qualitätseinbußen bei den<br />

Programminhalten hinnehmen müsste. Hier ist vor allem die staatliche Ordnungspolitik<br />

gefordert, denjenigen Entwicklungen entgegenzutreten, die eine Beeinträchtigung oder<br />

Ausschaltung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (vgl. Mestmäcker 1986).<br />

2.4. Wirtschaftlicher Vergleich der Rundfunkordnungen<br />

<strong>Eine</strong> Wirtschaftsordnung entsteht aus dem Zusammenspiel einer Vielzahl von<br />

gewachsenen, spontan entstandenen Regeln einerseits und gesetzten, bewußt geschaffen<br />

Regeln andererseits. Ordnung ist in diesem Verständnis ein Regelwerk, innerhalb<br />

dessen sich menschliches Verhalten entfaltet. Hayek (1969b) klassifiziert diese<br />

verschiedenen Arten der Ordnung als „kosmos“ und „taxis“. Neben den konkrete<br />

Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen, die best<strong>im</strong>mte Verhaltensweisen<br />

vorschreiben, sind es vor allem die in einem evolutorischen Prozeß entstandenen<br />

Traditionen und Konventionen, die Überzeugungen und Sitten, die das Verhalten der<br />

Menschen auch in wirtschaftlichen Entscheidungssituationen kanalisieren. Die<br />

Interaktion dieser Einflußfaktoren führt zur Ausprägung wirtschaftlicher Ordnungen.<br />

Ordnung ist dabei auch als Ergebnis untendierter Aktionen zu interpretieren, als<br />

„Ergebnis menschlichen Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs“.<br />

Die wirtschaftlichen Teilordnungen sind durch zahlreiche Interdependenzen<br />

untereinander und auch mit den politischen und gesellschaftlichen Ordnungselementen<br />

verbunden (hierzu Eucken 1952/90). Nach North (1992) best<strong>im</strong>men aber nicht alleine<br />

eigeninteressierte Wahlhandlungen nutzenmax<strong>im</strong>ierender Individuen die Struktur und<br />

die Leistungsfähigkeit einer Wirtschaftsordnung, wie dies in den neoklassischen<br />

Modellen und wohlfahrtstheoretischen Betrachtungen vereinfacht angenommen wird,<br />

sondern vor allem politische und ökonomische Institutionen, aber auch<br />

„Weltanschauungen“ („mental models of the world“), Traditionen und „Ideologien“.<br />

Zudem haben individuelle und gesellschaftliche Lernprozesse 19<br />

zentrale Bedeutung für<br />

19<br />

Die Formulierung „gesellschaftliche Lernprozesse” klingt zunächst etwas<br />

mißverständlich, wenn, wie in der vorliegenden Untersuchung, vom methodologischen<br />

Individualismus ausgegangen wird. Offenkundig gibt es jedoch best<strong>im</strong>mte historische<br />

Ereignisse, die sich <strong>im</strong> Gedächtnis der Bevölkerung festsetzen und die Wahl von<br />

35


die Ansammlung von entscheidungsrelevantem Wissen und damit für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung <strong>im</strong> Zeitablauf.<br />

Im Verlauf der historischen Entwicklung passen sich die Menschen an bestehende<br />

Institutionen an, bilden neue Strategien <strong>im</strong> Umgang mit den institutionellen<br />

Gegebenheiten und passen diese <strong>im</strong>mer wieder an neue Entwicklungen an. Nur selten<br />

kommt es dabei zu fundamentalen Umwälzungen und zur Neuentwicklung der<br />

verfassungsrechtlichen Grundlagen – Buchanan spricht dann von „konstitutionellen<br />

Momenten“. Wesentlich häufiger sind kleine „Stückwerksänderungen“ (Popper), die<br />

zum langsamen Wandel von Institutionen beitragen. Dabei ist mit Eucken (1952/90) zu<br />

betonen, daß diese Entwicklungen keineswegs linear verlaufen müssen. In demokratisch<br />

verfaßten Gesellschaften ist die Entwicklung der Ordnung prinzipiell ergebnisoffen und<br />

nicht durch „historizistische Gesetzmäßigkeiten“ (Popper 1965/87) determiniert.<br />

Für die vorliegende systemvergleichende <strong>Analyse</strong> des Rundfunks in der<br />

Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten ist der Hayeksche<br />

Ordnungsbegriff und der Institutionenbegriff nach North von zentraler Bedeutung.<br />

Denn ginge man von einer typischen neoklassischen <strong>Analyse</strong> mit<br />

nutzenmax<strong>im</strong>ierenden, rationalen Individuen aus, die unter vollkommener Voraussicht<br />

und Information handeln, sich mit unendlicher Geschwindigkeit an Datenänderungen<br />

anpassen, konstante Präferenzen aufweisen und zudem auch keine Transaktionskosten<br />

verursachen, so wäre davon auszugehen, daß sämtliche Rundfunkordnungen der Welt<br />

ausschließlich nach ökonomischen Gesichtspunkten konstruiert wären und damit mehr<br />

oder minder gleich aussehen müßten. Die Wahl einer Rundfunkordnung wäre ebenso<br />

wie die Wahl jeder anderen wirtschaftlichen Teilordnung letztlich nur ein<br />

entscheidungslogisches Max<strong>im</strong>ierungsproblem oder, bei gegebenen inhaltlichen<br />

Vorstellungen über gewünschte Rundfunkprogramme, ein<br />

Kostenmin<strong>im</strong>ierungsproblem. De facto sind jedoch die realen Wirtschafts- und auch die<br />

<strong>Medien</strong>ordnungen in dieser Welt in höchstem Maße heterogen 20<br />

, so daß zweifelsohne<br />

eine Vielzahl von weiteren nicht-ökonomischen Einflußfaktoren für die Entstehung und<br />

den Ordnungswandel mitentscheidend sind.<br />

Wenn verschiedene Wirtschaftsordnungen oder Teilelemente hiervon einer<br />

systemvergleichenden <strong>Analyse</strong> unterzogen werden sollen, so sind zunächst einmal die<br />

Kriterien zu benennen, die für die weitere Vorgehensweise erkenntnisleitend sein<br />

sollen. Gutmann (1983, S. 276) zeigt hierzu in einem grundlegenden Beitrag zur<br />

20<br />

zukünftigen Institutionen präjudizieren. Der Stabilitätswille der Deutschen Bundesbank<br />

und deren großer Rückhalt in der Bevölkerung sind sicherlich zu einem großen Teil auch<br />

auf die deutschen Erfahrungen mit zwei Hyperinflationen innerhalb von dreißig Jahren<br />

zurückzuführen. Auch in der Diskussion über die Ordnung des Rundfunks in Deutschland<br />

wirkt die Erfahrung mit dem Rundfunk in der NS-Diktatur nach, weil es das gemeinsame<br />

Interesse aller Beteiligten ist, eine ähnliche Vereinnahmung für alle Zeit zu verhindern.<br />

Zur Heterogenität der Rundfunkordnungen sei auf das von Hans-Bredow-Institut<br />

herausgegebene “Internationale Handbuch Hörfunk und Fernsehen” (1996) verwiesen.<br />

Einschlägig ist auch die Untersuchung von Mattern und Künstner (1998) über<br />

Fernsehsysteme <strong>im</strong> internationalen Vergleich.<br />

36


Methode des <strong>Systemvergleich</strong>s drei unterschiedliche Forschungsbereiche auf, die sich<br />

bezüglich des konkreten Untersuchungsgegenstandes unterscheiden:<br />

Zuerst kann <strong>Systemvergleich</strong> durch die konkrete „Gegenüberstellung<br />

unterschiedlicher Ausprägungen der einzelnen Elemente der Wirtschaftsordnung“<br />

erfolgen. So können etwa die unterschiedlichen Entscheidungs-, Informations- und<br />

Motivationsstrukturen herausgearbeitet werden. Zu den „vergleichswerten<br />

ökonomischen Informationen“ zählen nach Gutmann (1983) unter anderem die<br />

Eigentumsordnung, die Planungs- und Lenkungsordnung, die Betriebsverfassungen, die<br />

Organisation der Arbeitsmärkte sowie der Grad an Wettbewerb, der in den einzelnen<br />

Teilordnungen vorherrscht. <strong>Eine</strong> solche systemvergleichende <strong>Analyse</strong> setzt somit an<br />

den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen eines Landes an und ist unmittelbar auf<br />

die medienökonomische Fragestellung anwendbar.<br />

Zweitens kann <strong>Systemvergleich</strong> „Aussagen über unterschiedliche Verhaltensweisen<br />

der Akteure und Funktionsabläufe des Wirtschaftens zulassen“ (Gutmann 1983, S. 276).<br />

<strong>Eine</strong> solche <strong>Analyse</strong> erfordert best<strong>im</strong>mte mikroökonomische Verhaltenshypothesen<br />

sowie Kenntnisse über die Anreiz- und Kontrollwirkungen verschiedener<br />

ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. <strong>Eine</strong> solche prozeßorientierte Untersuchung<br />

offenbart beispielsweise, wie stabil eine Ordnung ist, welches Maß an Flexibilität<br />

existiert und ob die Wirtschaftsordnung und die in ihr handelnden Wirtschaftssubjekte<br />

prinzipiell innovationsfähig sind. Vor allem in der Anpassung an neue Bedürfnisse der<br />

Verbraucher sowie an technische Neuerungen liegt eine Funktionsanforderung an<br />

leistungsfähige Wirtschaftsordnungen. Dieser Punkt ist in höchstem Maße<br />

anschlußfähig an die medienökonomischen Fragestellungen, denn die bereits erwähnten<br />

„konstitutionellen Momente“ (Buchanan) treten regelmäßig nur dann auf, wenn<br />

technische Innovationen – etwa die Digitalisierung des Fernsehens – den bestehenden<br />

Ordnungsrahmen in Frage stellen und institutionelle Reformen erzwingen.<br />

Drittens kann <strong>Systemvergleich</strong> anhand von konkreten quantitativen Ergebniskriterien<br />

vollzogen werden. Wenn die statistischen Methoden zur Datenerhebung valide sind und<br />

eine methodisch saubere Vergleichbarkeit ermöglichen, ist diese quantitative<br />

Herangehensweise an den <strong>Systemvergleich</strong> vergleichsweise objektiv 21<br />

. Gerade die<br />

volkswirtschaftlichen Eckdaten wie beispielsweise die Wachstumsraten, Inflationsraten,<br />

Beschäftigungsquoten, Staatsverschuldung und Nettokreditaufnahme,<br />

Firmenneugründungen und Insolvenzen ermöglichen <strong>im</strong> konkreten Vergleich zweier<br />

Länder Aussagen über die relative wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Allerdings<br />

besteht bei einem ausschließlich quantitativ orientierten <strong>Systemvergleich</strong> die Gefahr,<br />

daß <strong>im</strong> „Zahlendickicht“ das Gespür und die Sensibilität für ordnungspolitische<br />

21<br />

Bis zum Zusammenbruch der sozialistischen Wirtschaftsordnungen 1989/90 wurde<br />

<strong>Systemvergleich</strong> als wissenschaftliche Methode in erster Linie auf den Vergleich der<br />

marktwirtschaftlichen mit den zentralverwaltungswirtschaftlichen Ordnungen angewandt<br />

– so etwa auch der Beitrag von Gutmann (1983). Bei diesem Teilgebiet des<br />

<strong>Systemvergleich</strong>s erwies sich jedoch die quantitative Zugehensweise als ausgesprochen<br />

schwierig, da das von den sozialistischen Regierungen vorgelegte Zahlenmaterial häufig<br />

lückenhaft, teilweise sogar vorsätzlich gefälscht worden war (vgl. Wentzel 1998b).<br />

37


Fehlentwicklungen verloren geht und daß Prognosen über weitere wirtschaftliche<br />

Entwicklungen nur in einer Fortschreibung der bisherigen Zahlen bestehen. Dies<br />

entspräche quasi statischen oder <strong>im</strong> günstigsten Falle noch adaptiven Erwartungen. <strong>Eine</strong><br />

rationale Erwartungsbildung hingegen muß neben der quantitativen Basis <strong>im</strong>mer auch<br />

eine qualitative D<strong>im</strong>ension umfassen, die in einer fundierten ordnungspolitischen<br />

<strong>Analyse</strong> verankert ist.<br />

Auch die quantitative D<strong>im</strong>ension des <strong>Systemvergleich</strong>s ist durchaus auf die<br />

medienpolitische Fragestellung anzuwenden. Die Anzahl der konkurrierenden privaten<br />

Fernsehstationen, der Umfang der öffentlich-rechtlichen Sender, die Zahl der<br />

Beschäftigten, die verschiedenen Programmformate, die Gewinn- und Umsatzzahlen<br />

sowie das Gesamtbudget eines Senders oder auch die Aktienentwicklung sind<br />

vergleichsweise „objektive“ Daten, die sich auch systematisch statistisch erfassen<br />

lassen (vgl. Internationales Handbuch Hörfunk und Fernsehen 1999; Jahrbuch ARD<br />

1999 etc.). Gleichwohl kann eine isolierte Betrachtung des reinen Zahlenmaterials<br />

Fehlorientierungen bewirken, wenn sie ohne eine begleitende ordnungspolitische<br />

Würdigung der gesamten Ordnung durchgeführt wird.<br />

Neben den Kriterien des <strong>Systemvergleich</strong>s sind ferner die konkreten Untersuchungsebenen<br />

zu benennen, auf die sich die <strong>Analyse</strong> bezieht. Es gilt der Grundsatz, daß nur<br />

Vergleichbares auch miteinander verglichen werden kann. Leipold (1991, S. 15 f.) zu<br />

Folge ist zwischen konzeptionellem und realem <strong>Systemvergleich</strong> auf der einen Seite<br />

und <strong>im</strong>manentem <strong>Systemvergleich</strong> auf der anderen Seite zu differenzieren. Be<strong>im</strong><br />

konzeptionellem Vergleich werden Idealsysteme zueinander in Relation gesetzt;<br />

beispielsweise wird das wirtschaftspolitische Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft der<br />

Ordnungsidee der sozialistischen Gesellschaft gegenübergestellt. Be<strong>im</strong> realen<br />

<strong>Systemvergleich</strong> hingegen werden real existierende Wirtschaftsordnungen anhand<br />

geeigneter quantitativer und qualitativer Kriterien verglichen, so etwa bei der<br />

Gegenüberstellung der Wirtschaftsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der<br />

DDR. In diesem Zusammenhang ist mit Leipold (1991) darauf hinzuweisen, daß<br />

Überkreuzvergleiche, bei denen eine reale Wirtschaftsordnung des Typs A mit einer<br />

idealen Wirtschaftsordnung des Typs B verglichen werden, unzulässig sind: keines der<br />

denkbaren Vergleichskriterien <strong>im</strong> Gutmannschen Verständnis ließe sich hier sinnvoll<br />

anwenden. Wenn reale Wirtschaftsordnungen mit idealen Entwürfen konfrontiert<br />

werden sollen, so ist vielmehr ein <strong>im</strong>manenter Vergleich angeraten, bei dem ein ideales<br />

Modell eines Typs A neben die realiter existente Ordnung des Typs A gestellt werden<br />

kann.<br />

38


Abbildung 2: Ebenen des allgemeinen <strong>Systemvergleich</strong>s<br />

Idealsystem in Form<br />

wirtschafts- und<br />

sozialpolitischer<br />

Konzeptionen, z.B.<br />

Leitbild der sozialen<br />

Marktwirtschaft<br />

Immanenter<br />

<strong>Systemvergleich</strong><br />

Reale, konkrete<br />

Wirtschaftssysteme,<br />

z.B. Bundesrepublik<br />

Deutschland<br />

Quelle: Leipold (1991, S. 15).<br />

Realer<br />

<strong>Systemvergleich</strong><br />

Unzulässiger<br />

Überkreuzvergleich<br />

von Ideal- und<br />

Realsystemen<br />

Realer<br />

<strong>Systemvergleich</strong><br />

Idealsystem in Form<br />

gesellschaftspolitischer<br />

Entwürfe, z.B.<br />

Ordnungsidee der<br />

sozialistischen oder<br />

kommunistischen<br />

Gesellschaft<br />

Immanenter<br />

<strong>Systemvergleich</strong><br />

Wirtschaftssysteme<br />

des real existierenden<br />

Sozialismus, z.B.<br />

ehemalige DDR<br />

Bezogen auf die vorliegende Fragestellung des Vergleichs zweier<br />

Rundfunkordnungen erscheinen die vorgestellten Kriterien und Ebenen des<br />

<strong>Systemvergleich</strong>s durchaus zielführend und anwendbar. Es erscheint sinnvoll, zunächst<br />

die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in beiden Ländern aufzuzeigen, innerhalb<br />

derer sich Rundfunk entwickeln kann. Eng damit verbunden ist das zweite Kriterium<br />

der unterschiedlichen Prozeßabläufe, die sich mittels empirischer Betrachtung in beiden<br />

Rundfunkordnungen nachweisen lassen. Ebenfalls erscheint eine quantitative<br />

Gegenüberstellung geeigneter Indikatoren durchführbar, etwa die statistische<br />

Auswertung best<strong>im</strong>mter Programmformate, Anteile von Informationssendungen etc.<br />

Bei den Ebenen des <strong>Systemvergleich</strong>s gestaltet sich die Anwendung auf das Beispiel<br />

des Rundfunks schon schwieriger. Während der reale <strong>Systemvergleich</strong> vergleichsweise<br />

problemlos durchführbar ist, weil die real existenten Rundfunkordnungen gleichsam als<br />

Anschauungsobjekt vorliegen und damit einer empirisch fundierten <strong>Analyse</strong> zugänglich<br />

sind, stellt sich be<strong>im</strong> konzeptionellen <strong>Systemvergleich</strong> die Frage, ob denn überhaupt<br />

unterschiedliche „ideale Modellentwürfe“ in beiden Ländern vorliegen. Wenn<br />

beispielsweise die Rechtsprechung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts zugrunde<br />

gelegt wird, dann ist Rundfunk eine öffentliche Aufgabe, die zumindest zu einem<br />

großen Teil nur durch öffentlich-rechtliche Anstalten zu gewährleisten ist. Zu einer<br />

ähnlichen Sichtweise gelangen die Befürworter einer gemeinwirtschaftlichen Ordnung,<br />

die in der Existenz öffentlicher Unternehmen per se eine Verbesserung der marktlichen<br />

39


Effizienz vermuten (hierzu Gundlach 1998). In dieser Interpretation ist demzufolge das<br />

duale System mit einem großen öffentlich-rechtlichen Sektor das „Idealsystem“ und<br />

somit Bezugs- und Referenzpunkt einer <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong>, weil es die<br />

Vorteile eines privaten und eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots ideal<br />

miteinander verbinden kann (siehe auch Steiner 1961).<br />

Werden die ökonomischen <strong>Analyse</strong>n über den Rundfunk – etwa der<br />

Monopolkommission (1996; 2000) oder des Wissenschaftlichen Beirats be<strong>im</strong><br />

Bundesministerium für Wirtschaft (1999) – zugrunde gelegt, so wandelt sich das Bild<br />

eines idealen Rundfunksystems. Erst recht ist dies der Fall, wenn Erfahrungen des<br />

Auslands und die dortige Rechtsprechung in die Betrachtung einfließen. Die<br />

Vereinigten Staaten oder Neuseeland favorisieren beispielsweise eine<br />

marktwirtschaftliche Ordnung auch <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong>. Aus diesem<br />

Blickwinkel wäre das deutsche duale System ein unnötiger und möglicherweise sogar<br />

schädlicher Staatseingriff, der der verfassungsrechtlichen Maßgabe nach<br />

Rundfunkfreiheit entgegenstünde. Vielmehr wird in einer Stärkung des Wettbewerbs<br />

und einem reduzierten öffentlich-rechtlichen Sektor ein Pendant zu einer<br />

marktwirtschaftlichen Ordnung gesehen.<br />

Abbildung 3: Ebenen des speziellen <strong>Systemvergleich</strong>s <strong>im</strong> Rundfunk<br />

Konzeptioneller<br />

Vergleich<br />

Rundfunk in<br />

Land B<br />

„Ideales“ Referenzsystem<br />

– Allgemeine Zust<strong>im</strong>mungsfähigkeit<br />

(Buchanan-Test)<br />

– Sicherung der Meinungsfreiheit<br />

– Unternehmerische Freiheit<br />

– Public Interest Programming<br />

– Kommunikationsfunktion<br />

Realer<br />

<strong>Systemvergleich</strong><br />

Vergleich<br />

Konzeptioneller<br />

Rundfunk in<br />

Land A<br />

Der Unterschied vom <strong>Systemvergleich</strong> <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Vergleich zum allgemeinen<br />

<strong>Systemvergleich</strong> liegt in dem Umstand, daß ein „ideales Referenzsystem“ nicht als<br />

geschlossene Konzeption vorliegt 22<br />

. Gleichwohl können Elemente und Bausteine eines<br />

idealen Systems über die funktionalen Eigenschaften hergeleitet werden, die <strong>im</strong><br />

Rundfunk zweckmäßigerweise erfüllt sein müssen. Dies wären <strong>im</strong> einzelnen:<br />

22<br />

- Die allgemeine Zust<strong>im</strong>mungsfähigkeit („Buchanan-Test“) als theoretischer<br />

Bezugspunkt über die Wünschenswertigkeit der vorgeschlagenen Ordnung,<br />

Siebert et. al (1976) führten die Diskussion über die „vier Theorien der Presse“ und die<br />

„ideale Struktur“ der <strong>Medien</strong> in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen. Für die<br />

vorliegende <strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellung ist dieser Ansatz aber nur bedingt<br />

aussagefähig.<br />

40


- die Sicherheit der Meinungsfreiheit als Verfassungsvorgabe und demokratische<br />

Legit<strong>im</strong>ation,<br />

- die unternehmerische Freiheit als Ausdruck einer freiheitlichen Wirtschafts- und<br />

Gesellschaftsordnung,<br />

- die Orientierung an „Public Interest Programming“ als inhaltlicher und<br />

publizistischer Bezugspunkt,<br />

- die effektive Wahrnehmung der Funktion als Kommunikationsmedium zwischen<br />

den verschiedenen gesellschaftlichen Teilordnungen.<br />

Methodisch hervorzuheben ist nun, daß sich der konzeptionelle <strong>Systemvergleich</strong> von<br />

beiden Ordnungen auf dasselbe Referenzsystem bezieht. Zwar können – wie in der<br />

vorliegenden Untersuchung – zwei reale Rundfunkordnungen miteinander vergleichen<br />

werden, wobei deutliche inhaltliche Unterschiede zutage treten. Gleichwohl gilt bei der<br />

Bewertung der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Vorteilhaftigkeit beider Ordnungsmodelle die<br />

Orientierung an den gleichen Maßstäben.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Methode des wirtschaftlichen<br />

<strong>Systemvergleich</strong>s auch in der <strong>Medien</strong>ökonomik sinnvoll und zielführend anwendbar ist.<br />

Wenngleich nicht alle <strong>Medien</strong>wirkungen <strong>im</strong> Detail eindeutig best<strong>im</strong>mt werden können,<br />

so sind doch durch die Gegenüberstellung von Ordnungsbedingungen, Prozeßabläufen<br />

und quantitativen Ergebnissen Rückschlüsse möglich über die Anreizwirkungen<br />

verschiedener institutioneller Arrangements <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong>.<br />

Wenn diese <strong>Analyse</strong> durch interdisziplinäre Erkenntnisse ergänzt wird, so läßt sich ein<br />

fundiertes Bild gewinnen über die Verfaßtheit der Rundfunkmärkte in Deutschland und<br />

in den Vereinigten Staaten.<br />

2.5. <strong>Eine</strong> Morphologie möglicher Rundfunkordnungen<br />

Der Gedanke, verschiedenartige Wirtschaftsordnungen mit Hilfe einer Morphologie<br />

zu systematisieren, geht auf Walter Eucken (1950; 1952/90) und dessen Schüler Karl<br />

Paul Hensel (1972/90; 1977) zurück. Beide Autoren bemühten sich in ihrem ordnungstheoretischen<br />

Forschungsprogramm 23<br />

, mit Hilfe der Methode der pointierend-hervorhebenden<br />

Abstraktion das Spezifische einer best<strong>im</strong>mten historischen Situation zu<br />

erfassen und zu „reinen Ordnungsformen“ des Wirtschaftens zu verdichten. Der<br />

theoretische Zugang beider Forscher war dabei durch die kontroverse<br />

Auseinandersetzung mit der historischen Schule der Nationalökonomie <strong>im</strong> Anschluß an<br />

Gustav von Schmoller beeinflußt, die durch ihre übertriebene Ansammlung von Details<br />

zu einer gewissen Orientierungslosigkeit <strong>im</strong> theoretischen Denken beigetragen hatte.<br />

Eucken versuchte mit seinem Ansatz die „große Antinomie“ – historische Schule versus<br />

exakte Theorie – zu überwinden. Er sah dabei in der Morphologie „das adäquate<br />

Instrument zur Beschreibung und Erfassung der Wirtschaftsordnung einer jeden Zeit<br />

23<br />

Zur methodologischen Würdigung des Euckenschen Forschungsprogramms siehe B.<br />

Wentzel (1999).<br />

41


und eines jeden Landes, womit für ihn auch die erste wichtige Frage der<br />

Nationalökonomie beantwortet war“ (Leipold 1998, S. 24.).<br />

Ausgehend von der Morphologie wendet sich Eucken dann der zweiten zentralen<br />

Fragestellung der Nationalökonomie zu: Gibt es allgemeine, zeit- und raumunabhängige<br />

ökonomische Gesetze? Diese Vorgehensweise ist auch für die medienökonomische<br />

Fragestellung relevant, weil sie es ermöglicht, die offenkundige Vielfalt realer<br />

Rundfunkordnungen zum Ausgangspunkt einer systematischen, theoriegeleiteten<br />

<strong>Analyse</strong> zu nehmen. Gleichwohl stellt Eucken gegenüber seiner eigenen Methode<br />

kritisch fest, daß eine umfassende geschichtliche Anschauung einer Ordnung erst dann<br />

gelingen kann, wenn „die Einfügung der Wirtschaftsordnung in die jeweilige natürlichgeistige-politisch-soziale<br />

Umwelt“ (Eucken 1950, S. 169) berücksichtigt wird. Damit<br />

sind bei Eucken die Elemente des sog. „Datenkranzes“ angesprochen, also zweifelsfrei<br />

auch die informellen Institutionen, die sich zwar nicht in der Vorgehensweise einer<br />

neoklassischen Modellanalyse formalisieren lassen, gleichwohl aber zentrale Bedeutung<br />

für die Entwicklung einer Wirtschaftsordnung haben.<br />

Die Morphologie <strong>im</strong> Euckenschen Verständnis läßt sich <strong>im</strong> Prinzip auch für die<br />

medienökonomische Fragestellung anwenden. Grundsätzlich existieren drei „reine<br />

Typen“ möglicher Rundfunkordnungen. Erstens der Staatsrundfunk, der typischerweise<br />

in totalitären autokratischen Systemen anzutreffen ist und in der Regel ausschließlich<br />

als Sprachrohr der Regierung zur direkten Beeinflussung der Bevölkerung dient.<br />

Zweitens der öffentlich-rechtliche Rundfunk (oder auch Public Broadcasting), der<br />

staatsfern (nicht <strong>im</strong>mer parteienfern) als Anstalt öffentlichen Rechts – zumindest in<br />

Deutschland – organisiert ist und verschiedene informative, gesellschafts- und<br />

kulturpolitische Ziele verfolgt. Die britische BBC gilt weltweit als das bekannteste<br />

Beispiel für öffentlichen, gleichwohl staatsfernen Rundfunk. Drittens ist der private<br />

Rundfunk zu nennen. Dieser ist zuallererst als eine unternehmerische Tätigkeit<br />

anzusehen, die mit dem Ziel ausgeübt wird, einen angemessenen Gewinn zu<br />

erwirtschaften, der entweder aus dem Verkauf von Sendezeit an Werbeträger oder aber<br />

aus dem Direktverkauf des Programms an den Zuschauer resultiert (Pay-TV).<br />

Die Differenzierungskriterien der Rundfunkmorphologie fokussieren auf<br />

unterschiediche Sachverhalte. Zuerst ist die zugehörige Wirtschaftsordnung zu nennen.<br />

Wie bereits erwähnt, besteht <strong>im</strong> Sinne der Widerspiegelungsthese eine enge<br />

Verknüpfung zwischen der Wirtschafts- und der <strong>Medien</strong>ordnung, so daß die<br />

hervorgehobene Stellung als erstes Differenzierungskriterium gerechtfertigt erscheint.<br />

Danach sind, ganz <strong>im</strong> Sinne der „klassischen“ Morphologie Euckens, die Frage der<br />

Eigentumsordnung sowie der Planungsordnung zu nennen, die den Charakter einer<br />

Ordnung nachhaltig beeinflussen, ja prägen: Bei beiden Ordnungsbereichen geht es<br />

demnach um die Frage der Wirtschaftsrechnung. Als weiteres formales Kriterium in der<br />

Morphologie ist dann die Anstalts- und Unternehmensverfassung zu nennen, die die<br />

Rechtsform der Rundfunkanstalten begründet und unterschiedliche Anreiz- und<br />

Kontrollmechanismen zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Rechnungsführung<br />

erzwingt.<br />

42


Eng damit verbunden sind die Ziele, die <strong>im</strong> Rundfunk und von den<br />

Rundfunkanbietern verfolgt werden. Politische Propagandaziele können ebenso verfolgt<br />

werden wie unternehmerische Gewinninteressen: in beiden Fällen wird eine hohe<br />

Zuschauerreichweite und Einschaltquote willkommen sein. Daran schließt eine<br />

Betrachtung der Regulierungen und Restriktionen an, denen die verschiedenen reinen<br />

Typen unterworfen sind. Rundfunkordnungen befinden sich nicht <strong>im</strong> luftleeren Raum,<br />

sondern sind durch rechtliche und informelle Rahmenbedingungen begrenzt. Neben<br />

diesen Handlungsbeschränkungen interessieren sodann die finanziellen<br />

Budgetbedingungen. Offenkundig ist das Verhalten von Sendern als Programmanbieter<br />

maßgeblich von den Finanzierungsmöglichkeiten best<strong>im</strong>mt 24 . Private Sender können<br />

illiquide werden und in Konkurs gehen; öffentlich-rechtliche Sender können dies<br />

aufgrund einer staatlichen Finanzierungsgarantie in Verbindung mit einem „sicheren“<br />

Gebührenaufkommen in der Regel nicht. Diese finanziellen Restriktionen haben<br />

Konsequenzen für die Ausrichtung an den Zuschauerpräferenzen, die es bei der<br />

Entwicklung eines Rundfunkprogramms letztlich zu bedienen gilt.<br />

Die Zuschauer werden regelmäßig dann ein Programm wählen, wenn die<br />

angebotenen Sendungen den eigenen Präferenzen und Wünschen entsprechen, mithin<br />

attraktive Inhalte gesendet werden. Die Programmschwerpunkte unterscheiden sich<br />

jedoch signifikant zwischen den verschiedenen reinen Typen, weil sie neben der<br />

ökonomischen Funktion, nämlich einen großen Zuschauermarktanteil zu erzielen und<br />

damit die Refinanzierung zu sichern, <strong>im</strong>mer auch an die spezifische Zielsetzung des<br />

Senders geknüpft sind. Dies spiegelt sich auch in den Bemühungen wieder, best<strong>im</strong>mte<br />

Qualitätsstandards in den Programmen sicherzustellen. Während der staatliche<br />

Rundfunk hier vor allem mit den Mitteln der unmittelbaren Zensur arbeitet, bemühen<br />

sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten um Qualitätsstandards innerhalb der eigenen<br />

Sendungen durch die Einbeziehung verschiedener institutioneller Sicherungen. Dies<br />

können interne Gremien (Rundfunkräte o.ä.), aber auch unanhängige externe Kontrolleinrichtungen<br />

(Rating-Agenturen o.ä.) sein. Bei den privaten Rundfunkanbietern greifen<br />

<strong>im</strong> Idealfall Instrumente der Selbstregulation und Selbstkontrolle.<br />

Bei der inhaltlichen Vielfalt sind weitere signifikante Unterschiede zwischen den<br />

reinen Typen festzustellen. Im Staatsrundfunk ist kaum mit einer großen Vielfalt<br />

unterschiedlicher Standpunkte zu rechnen; dies widerspräche dem zentralen Ziel,<br />

nämlich der Beeinflussung <strong>im</strong> Sinne einer best<strong>im</strong>mten herrschenden Partei. Im<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen wird versucht, Pluralismus ex ante zu<br />

organisieren und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen an der Meinungsbildung zu<br />

beteiligen – auf die mit diesem Prinzip des Binnenpluralismus verbundenen<br />

institutionellen Probleme wird an späterer Stelle ausführlich einzugehen sein (Kapitel<br />

4). Im Gegensatz dazu wird <strong>im</strong> privaten Rundfunk eine außenpluralistische Perspektive<br />

als grundlegendes Organisationsprinzip verfolgt: Auf einem „Jahrmarkt der<br />

24 Die Interdependenzen zwischen den Finanzierungsformen und den medienpolitischen<br />

Zielen werden einschlägig bei Schmitz (1990) aufgearbeitet.<br />

43


Meinungen“ sollen sich alle verschiedenen Standpunkte in einem wettbewerblichen<br />

Entdeckungs- und Selektionsverfahren miteinander messen.<br />

Jede Rundfunkordnung bedarf der Erfolgskontrolle, ob die eigenen Ziele erreicht und<br />

die vorgegebenen Kostenrestriktionen eingehalten wurden. Im privaten Rundfunk ist<br />

der Erfolgsmaßstab vergleichsweise einfach zu benennen. <strong>Eine</strong> möglichst hohe<br />

Einschaltquote ist in der Regel systematisch mit der Gewinnentwicklung verknüpft.<br />

Wenn ein Verlust gemacht wurde, so muß das Unternehmensziel als gefährdet oder<br />

verfehlt angesehen werden. Schwieriger gestaltet sich die Erfolgsmessung jedoch in<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zumeist wird ein Expertengremium mit der<br />

Inhaltsanalyse befaßt; die finanziellen Transaktionen werden durch öffentliche<br />

Behörden auf Wirtschaftlichkeit hin untersucht.<br />

Den Abschluß der Morphologie bildet eine Betrachtung der Offenheit des Systems.<br />

Die privaten Rundfunkanbieter sind zumeist alle „internationale Spieler“ (global<br />

players), was vor allem an den angebotenen Produkten liegt. Unterhaltung ist fast<br />

<strong>im</strong>mer ein international handelbares Produkt – hierauf wird noch genauer einzugehen<br />

sein. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist eine bedingte Offenheit zu konstatieren,<br />

die häufig an politische Vorgaben gebunden ist. Zumeist existieren konkrete<br />

Partnerschaften und Kooperationen zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen<br />

Sendern in gemeinsamen Sprachregionen – hier sei etwa auf die enge Zusammenarbeit<br />

zwischen den deutschen Anstalten ARD und ZDF sowie dem Schweizer SRG und dem<br />

österreichischen ORF verwiesen. Staatsrundfunk ist hingegen typischerweise ein<br />

geschlossenes System, um die eigenen Programme vor dem Einfluß anderer Meinungen<br />

zu schützen, die dem eigenen Zielsystem widersprechen könnten.<br />

44


Abbildung 4: Morphologie verschiedener Rundfunkordnungen (Reine Typen)<br />

Entsprechende<br />

Wirtschaftsordnung<br />

Eigentumsordnung<br />

(Wirtschaftsrechnung<br />

I)<br />

Planungsordnung<br />

(Wirtschaftsrechnung<br />

II)<br />

Anstalts- oder<br />

Unternehmens-<br />

verfassung<br />

Staatsrundfunk Öffentlich-rechtlicher<br />

Rundfunk<br />

Monopolistische<br />

Staatswirtschaft<br />

Öffentliche Wirtschaft<br />

(„Gemeinwirtschaft“)<br />

Staatseigentum Öffentliches Eigentum,<br />

Eigentum spezieller<br />

Körperschaften (etwa<br />

Universitätsrundfunk in den<br />

USA)<br />

Zentral Zentral (BBC),<br />

Dezentral (ARD);<br />

Kommunal (Public Broadcasting<br />

in den USA)<br />

Teil der<br />

Staatsverwaltung<br />

Ziele Propaganda,<br />

politische Beeinflussung<br />

und Manipulation<br />

Regulierung und<br />

politische<br />

Einflußnahme<br />

Finanzierung Staatshaushalt,<br />

Gebühren<br />

Programm-<br />

schwerpunkte<br />

Privater<br />

Rundfunk<br />

45<br />

Private Marktwirtschaft,<br />

Wettbewerbsordnung<br />

Privateigentum<br />

Dezentral<br />

Anstalt öffentlichen Rechts Privates Unternehmen als AG<br />

oder GmbH<br />

Erziehung, Bildung,<br />

Information und<br />

Aufklärung (<strong>im</strong> Sinne von<br />

Meritorik)<br />

Stark und direkt Formal (Rundfunkstaatsverträge),<br />

informal<br />

(personelle<br />

Verflechtungen),<br />

„Parteienproporz“<br />

Ideologie, Kultur, Politik<br />

Erziehung, unabhängig<br />

von den Zuschauerpräferenzen<br />

Staatshaushalt, Gebühren,<br />

Werbung<br />

Kultur, Information, Politik<br />

Erziehung, Unterhaltung,<br />

bedingt unabhängig von<br />

den Zuschauerpräferenzen<br />

Inhaltskontrolle Zensur Anstaltsinterne Gremien zur<br />

Sicherstellung best<strong>im</strong>mter<br />

Anforderungen (etwa<br />

Jugendschutz)<br />

Inhaltliche<br />

Vielfalt<br />

Geringe Vielfalt,<br />

Innovationsschwach<br />

Erfolgskontrolle Kontrolle der Propagandawirkung<br />

durch<br />

die Regierung<br />

Organisierter Pluralismus,<br />

Innovations<strong>im</strong>port<br />

Kontrolle durch<br />

Rundfunkräte,<br />

Einschaltquoten<br />

Internationalität Geschlossenes System Bedingt offenes System<br />

nach politischen Vorgaben<br />

Empirisches<br />

Beispiel<br />

Rundfunk der DDR Rundfunk in der<br />

Bundesrepublik<br />

Deutschland oder in<br />

Gewinn,<br />

Vergrößerung von<br />

Zuschauermarktanteilen<br />

Schwach<br />

Werbung,<br />

Entgelte (Pay-TV)<br />

Unterhaltung, Sport,<br />

Information, starke<br />

Orientierung an den<br />

Zuschauerpräferenzen<br />

Freiwillige Selbstkontrolle<br />

und Selbstregulierung<br />

Spontaner Pluralismus,<br />

„Jahrmarkt der Ideen“,<br />

Innovationsstark<br />

Einschaltquoten und Gewinn<br />

als unternehmerischer<br />

Erfolgsmaßstab<br />

Grundsätzlich offenes System<br />

Rundfunk in den USA oder<br />

in Neuseeland


England<br />

2.6. Pfadabhängigkeiten als Erklärungsmuster für den Wandel und das<br />

Beharren von Ordnungen<br />

2.6.1. Das Konzept der Pfadabhängigkeit als Gegenstand <strong>ordnungsökonomische</strong>r<br />

Forschung<br />

Die voranstehende Morphologie möglicher Rundfunkordnungen ermöglicht eine<br />

erste Systematisierung der verschiedenen „reinen Typen“ des Rundfunks aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>r Perspektive. Gleichwohl ist offensichtlich, daß die Vielfalt real<br />

existenter Ordnungen ungleich größer ist, als dies in einer ersten und bewußt abstrakten<br />

Systematisierung abgebildet werden kann. Zudem kann die Morphologie den Anschein<br />

erwecken, als ob die wirtschafts- und medienpolitisch Verantwortlichen zu jedem<br />

Zeitpunkt zwischen verschiedenen Ordnungstypen gleichsam „wie in einem Kaufladen“<br />

auswählen und zwischen diesen beliebig hin und her wechseln könnten 25<br />

. Historische<br />

Prozesse sind jedoch stets zeitintensiv, und bestehende Institutionen passen sich meist<br />

nur sehr langsam an neue Ordnungsbedingungen und technische Innovationen an.<br />

Grundsätzliche Umwälzungen bestehender Ordnungen – die „konstitutionellen<br />

Momente“ <strong>im</strong> Buchananschen Verständnis – sind in der Geschichte jedoch nur äußerst<br />

selten anzutreffen. Aus diesem Blickwinkel wäre es eigentlich treffender, nicht von<br />

einer „Theorie des institutionellen Wandels“ <strong>im</strong> Northschen Verständnis zu sprechen,<br />

sondern von einer „Theorie des institutionellen Beharrens“ oder einer „Theorie der<br />

begrenzten und zeitintensiven Reformpotentiale“. Gerade bei der Ordnung des<br />

Rundfunks scheinen – zumindest in Deutschland, aber auch in anderen europäischen<br />

Ländern – Beharrungskräfte oder auch Pfadabhängigkeiten zu existieren, die die<br />

Reformpotentiale begrenzen und die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen<br />

Ordnungsentwürfen einschränken beziehungsweise die Kosten des Pfadwechsels<br />

deutlich erhöhen. Das Erklärungspotential der Rundfunkmorphologie wird also<br />

tendenziell größer, wenn diese Beharrungsfaktoren als Restriktionen berücksichtigt<br />

werden.<br />

Um den Sachverhalt der Pfad- oder Verlaufsabhängigkeit sinnvoll auf die<br />

voranstehenden Ordnungsprobleme anwenden zu können, ist es zweckmäßig, das<br />

Institutionenverständnis von Douglas C. North kurz zu beleuchten, durch dessen<br />

Arbeiten zur Theorie des institutionellen Wandels der Gedanke der Pfadabhängigkeit<br />

systematischen Eingang in die Institutionen- und Ordnungsökonomik gefunden hat<br />

(hierzu Leipold 1996 und 1997b). Gemäß diesem Ansatz wird zwischen formalen<br />

Beschränkungen menschlichen Handelns (Regeln, Gesetze, Verfassungen) und<br />

informalen Restriktionen (Sitten, Gebräuchen, Konventionen und Verhaltenskodizes)<br />

25<br />

Ein solch seltener historischer Moment, in dem die politisch Verantwortlichen zwischen<br />

verschiedenen Ordnungsentwürfen auswählen konnten, war <strong>im</strong> Anschluß an den<br />

Zusammenbruch der Zentralverwaltungswirtschaften Osteuropas nach 1989 gegeben<br />

(siehe Wentzel 1995).<br />

46


sowie den jeweiligen Verfahrensregeln unterschieden, die der Umsetzung dienen.<br />

Während die formalen Beschränkungen vergleichsweise schnell geändert werden<br />

können, etwa in Form einer Gesetzesnovelle oder der Abschaffung bestehender<br />

Gesetze, sind die informalen Beschränkungen kaum einer direkten Beeinflussung durch<br />

Ordnungspolitik zugänglich. Zur Änderung solcher „weichen Restriktionen“ sind in der<br />

Regel langwierige Sozialisations- und Erziehungsprozesse vonnöten, deren konkretes<br />

Ergebnis für die politischen Entscheidungsträger auch nur begrenzt plan- und<br />

prognostizierbar ist. Die Erkenntnis, wie langwierig die Änderung solcher informeller<br />

Institutionen ist, wurde besonders <strong>im</strong> Anschluß an die politischen und ökonomischen<br />

Umwälzungen in Ost- und Mitteleuropa in den Ansätzen zu einer „Theorie der<br />

Transformation von Wirtschaftsordnungen“ herausgearbeitet (hierzu Schüller 1992).<br />

Institutionen geben in diesem Verständnis den Rahmen für die Handlungen der<br />

Menschen ab und legen die grundlegenden Beziehungen der Kommunikation und der<br />

Zusammenarbeit, also den tatsächlichen „Ordnungsgrad“, fest. Es geht dabei einerseits<br />

um die Regeln, nach denen die Märkte und wirtschaftlichen Teilordnungen organisiert<br />

sind, aber auch um die Regeln des politischen Prozesses. North (1992) betont dabei<br />

zurecht, daß Institutionen und Regeln vielfach nicht entstehen zum Zweck einer<br />

vermeintlich effizienten Gestaltung wirtschaftlicher Prozesse und Strukturen, wie dies<br />

beispielsweise <strong>im</strong> neoklassischen Modell des „wohlmeinenden Diktators“ zum<br />

Ausdruck kommt, der unter der Annahme der vollständigen Information die<br />

Gesamtwohlfahrt der Volkswirtschaft opt<strong>im</strong>iert. In der Realität entstehen Institutionen<br />

hingegen häufig nach Maßgabe von (kurzfristigen) Vorteilen, die die politischen<br />

Entscheidungsträger dadurch zu erlangen versuchen. Der persönliche, menschliche<br />

Faktor ist für die Entwicklung und den Wandel von Ordnungen stets von nachhaltiger<br />

Bedeutung 26<br />

. Diese Sichtweise, die vor allem durch die starke wirtschaftshistorische<br />

Fundierung der Arbeiten von North betont wird, ist durchaus mit Hayeks Auffassung<br />

vereinbar, nach der best<strong>im</strong>mte Ordnungen häufig nach Maßgabe der jeweiligen<br />

Umstände von Raum und Zeit zufällig entstanden sind („Ergebnis menschlichen<br />

Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs“) und sich dann in einem Prozeß der<br />

Bewährung entweder verfestigt haben oder aber als untauglich selektiert wurden.<br />

North unterscheidet zwischen Institutionen und Organisationen in Analogie zum<br />

Verhältnis eines Spiels und dessen Spielern zu den Spielregeln. <strong>Eine</strong> Organisation ist<br />

dabei eine Gruppe von Spielern, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Die<br />

Institutionen hingegen best<strong>im</strong>men als Spielregeln das Verhalten und die Strategien der<br />

Spieler und damit den eigentlichen Charakter und Verlauf des Spiels. Gleichwohl ist<br />

dieses Institutionenverständnis keinesfalls deterministisch. Selbst wenn die spielenden<br />

Personen und die zugehörigen Regeln eindeutig bekannt sind, können jedoch oftmals<br />

nur musterhafte Vorhersagen über den eigentlichen Spielverlauf und die gewählten<br />

Strategien getroffen werden. Und selbst wenn ein spieltheoretisch fundiertes Modell<br />

eindeutig und vollständig beschrieben ist, so ist noch keineswegs garantiert, daß die<br />

26 Zum Verhältnis von Institutionen und persönlichen Faktoren siehe grundlegend Popper<br />

(1957/92), vor allem Kapitel 7 (Seite 144-164).<br />

47


opt<strong>im</strong>ale Lösung in der Realität auch tatsächlich angewandt wird (ausführlich Wentzel<br />

2000b). Die Entscheidungen der Spielteilnehmer werden neben den bestehenden<br />

Institutionen und Handlungsanzeizen von exogenen Faktoren sowie durch Lernprozesse<br />

beeinflußt. Sie verändern die Entscheidungsgrundlage der Individuen <strong>im</strong> Zeitablauf und<br />

verursachen dadurch wirtschaftlichen Wandel. Zudem ist mit Kirzner (1978) die Rolle<br />

des Unternehmers hervorzuheben, der sich genau dadurch auszeichnet, daß er nicht auf<br />

vorgezeichneten Wegen geht, sondern neue, zum Teil ungewöhnliche Dinge ausprobiert<br />

und hierdurch Innovationen entwickelt. Die wichtigste unternehmerische Eigenschaft in<br />

diesem Verständnis ist also die Kreativität. Je nach Marktphase sind unterschiedliche<br />

Unternehmertypen mit unterschiedlichen Eigenschaften und Zielsetzungen anzutreffen.<br />

Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um die dynamische Veränderung von Ordnungen zu<br />

erklären (vgl. Fehl 1987).<br />

North hält Ideen, Ideologien, Traditionen, Mythen und Dogmen für relevante<br />

exogene Faktoren, um den Wandel von Wirtschaftsordnungen zu erklären – zumindest<br />

in einer ex post-Perspektive. Er betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit,<br />

bei der <strong>Analyse</strong> von menschlichen Entscheidungen über wirtschaftliche Fragen die<br />

neoklassische Rationalitätsannahme zu erweitern. Die Menschen ausschließlich als<br />

Nutzenmax<strong>im</strong>ierer in einer Art von institutionellem Vakuum zu modellieren, werde<br />

zumindest einer wirtschaftshistorisch orientierten Fragestellung nicht gerecht und könne<br />

auch kaum einer empirischen Prüfung standhalten. Ohne Berücksichtigung der<br />

komplexen institutionellen Strukturen und Ordnungsbedingungen, innerhalb derer sich<br />

Entscheidungen vollziehen, könne nicht erklärt werden, daß wirtschaftliche und<br />

politische Entwicklungen verschiedener Länder in unterschiedlicher Weise und<br />

Geschwindigkeit abliefen.<br />

Genau in diesem Zusammenhang gewinnt das Konzept der Pfad- oder<br />

Verlaufsabhängigkeit an Bedeutung. Waren nämlich, wie Leipold (1996) zutreffend<br />

feststellt, die ersten Arbeiten von North noch sehr stark am rein ökonomischen<br />

Erklärungsmuster orientiert und wurde vermutetet, daß sich <strong>im</strong> Selektionsprozeß <strong>im</strong>mer<br />

die effizienten, transaktionskostensenkenden und damit leistungsfähigeren Institutionen<br />

durchsetzen würden, so wurden in den späteren Arbeiten hieran Zweifel angemeldet<br />

(etwa North 1999). Angesichts der offensichtlichen Existenz und Persistenz von<br />

zahlreichen ineffizienten Institutionen in Wirtschaft und Gesellschaft ist die<br />

evolutionsopt<strong>im</strong>istische Sichtweise zumindest in Zweifel zu ziehen. North vermutet<br />

deshalb, daß vor allem Pfadabhängigkeiten als Ursache für die fortdauernde Existenz<br />

ineffizienter Regeln verantwortlich sind und die Reformträgheit sozialer Systeme<br />

bewirken.<br />

Angewandt auf die medienökonomische Fragestellung läßt sich demnach festhalten,<br />

daß das Konzept der Pfadabhängigkeit, ganz allgemein verstanden als der Versuch der<br />

Konkretisierung von Reformpotentialen und –fähigkeiten, durchaus Erklärungsrelevanz<br />

besitzt. Der status quo der verschiedenen <strong>Medien</strong>ordnungen weltweit ist nur dann<br />

ordnungsökonomisch analysierbar, wenn die „institutionellen Vorläufe“ und<br />

historischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, da sie maßgeblich in die Gegenwart<br />

hineinwirken. Insofern ist auch verständlich, daß fast alle ländervergleichenden Studien<br />

48


in der <strong>Medien</strong>ökonomik (vgl. etwa Noam 1991) besonderen Wert auf die Erläuterung<br />

der historischen Umstände legen.<br />

2.6.2. Möglichkeiten zur Operationalisierung des Konzepts der Pfadabhängigkeit<br />

Be<strong>im</strong> Konzept der Pfadabhängigkeit ist zwischen technologischen und<br />

institutionellen Pfadabhängigkeiten zu differenzieren (vgl. Leipold 1996). Das<br />

klassische Beispiel für technologische Pfadabhängigkeiten wurde von Arthur (1989;<br />

1996) in die Diskussion eingeführt und in späteren, z.T. kontroversen Debatten in der<br />

Wissenschaft verfeinert (siehe etwa Liebowitz und Margolis 1989). Arthur analysiert<br />

die Entwicklung der Schreibmaschinentastatur, die weltweit nach dem sog. „QWERTY-<br />

System” der oberen linken Tastenreihe angeordnet ist. Diese Tastenanordnung war bei<br />

damals vorherrschenden mechanischen Maschinen notwendig, um bei schneller<br />

Schreibweise das Verhaken der Anschlagbolzen zu verhindern. Bei elektrischen<br />

Schreibmaschinen und erst recht bei modernen Computertastaturen könnte – wie Arthur<br />

(1989) dies vermutet – sicherlich ein andere Tastenanordnung zweckmäßig sein, um<br />

höhere Schreibgeschwindigkeiten zu realisieren. Aufgrund dieser Vorgeschichte und<br />

der weltweit in das Humanvermögen der Anwender investierten Zeit läßt sich eine<br />

solche Reform der Anordnung der Tastatur – also eines als subopt<strong>im</strong>al angesehenen<br />

technischen Standards – jedoch nicht mehr realisieren.<br />

Solche „Pfadabhängigkeiten” sind in der Entwicklung technologischer Standards<br />

allgegenwärtig (vgl. Tietzel 1994; Glanz 1994), weil zum Beginn einer technischen<br />

Entwicklung zumeist die Entscheidung für einen best<strong>im</strong>mten Standard getroffen werden<br />

muß, auf dessen Basis sich dann die Folgeprodukte entwickeln. Ob diese Entscheidung<br />

sich auch langfristig als opt<strong>im</strong>al erweist oder ob es zur Sackgasse subopt<strong>im</strong>aler<br />

Standards (sog. „lock-in-Effekt“) kommt, läßt sich ex ante nicht eindeutig<br />

prognostizieren. Für die medienökonomische Fragestellung ist dies jedoch von<br />

besonderer Wichtigkeit, denn es geht hier um die Entwicklung der technischen<br />

Plattformen, der Infrastruktur also. In den Vereinigten Staaten ist deshalb die für<br />

<strong>Medien</strong>fragen zuständige Regulierungsbehörde, die Federal Communications<br />

Commission (FCC), nachhaltig bemüht, in Verständigung mit den privaten<br />

Unternehmern die Selektion der opt<strong>im</strong>alen Standards zu befördern.<br />

Nach Leipold (1996) sind jedoch die technologischen Pfadabhängigkeiten für die<br />

Entwicklung wirtschaftlicher Ordnungen in ihrer Gesamtheit von eher nachgelagerter<br />

Bedeutung. Wesentlich wichtiger dürften seiner Meinung nach die sog. „institutionellen<br />

Pfadabhängigkeiten“ einzuschätzen sein, die als entscheidungsrelevante Daten die<br />

Menge der potentiellen Aktivitäten einengen. Dies sind beispielsweise best<strong>im</strong>mte<br />

Traditionen, kulturelle oder religiöse Bindungen, die das Verhalten der Menschen auch<br />

über lange Zeiträume hinweg beeinflussen. Historische Ereignisse prägen sowohl die<br />

Gegenwart als auch zukünftige Entwicklungslinien. Das Konzept der Pfadabhängigkeit<br />

verknüpft in diesem Verständnis also die Vergangenheit, die Gegenwart und die<br />

Zukunft und ist so in mancher Hinsicht hilfreich, um einerseits die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Entwicklungspotentiale, andererseits die Reformbarrieren der<br />

deutschen <strong>Medien</strong>landschaft zu analysieren.<br />

49


Gleichwohl darf bei einer kritischen Würdigung des Konzepts der Pfadabhängigkeit<br />

nicht übersehen werden, daß es ausgesprochen schwierig ist, den Begriff genauer zu<br />

operationalisieren und über das Stadium einer ex post-Erklärung auch für wirtschafts-<br />

und medienpolitische Handlungsempfehlungen sowie für theoriebasierte Prognosen<br />

nutzbar zu machen. Neben der sehr allgemeinen und sicherlich konsensfähigen<br />

Erkenntnis, daß Geschichte, Traditionen und Weltanschauungen für die Entwicklung<br />

von Ordnungen von nachhaltiger Bedeutung sind und zugleich die Reformpotentiale<br />

eingrenzen, fällt es schwer, konkrete Argumente als Bausteine einer allgemeinen<br />

Theorie herauszufiltern. Pfadabhängigkeiten selbst sind ja keine Ursache für den<br />

Wandel oder das Verharren einer Ordnung, sondern sie verweisen nur auf eine<br />

Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt, durch die best<strong>im</strong>mte Verlaufsstrukturen<br />

angelegt worden sind. Je nach dem, wie die Strukturen des (zeitlichen)<br />

Entscheidungsbaums angelegt sind, können manche Entscheidungen revidiert werden,<br />

andere wiederum nicht. Das Problem der Pfadabhängigkeit ist dann in erster Linie eine<br />

Frage, zu welchen Kosten und mit welchem Zeitaufwand getroffene Entscheidungen<br />

revidiert werden können und wie die Nutzungsperspektive ist. Die Darstellung<br />

verschiedener Entscheidungsbäume (siehe Abbildung 5) kann diesen wichtigen<br />

Sachverhalt kurz veranschaulichen.<br />

Pfad 1 stellt einen symmetrischen Verlauf eines Entscheidungsbaums dar.<br />

Ausgehend vom ersten Knoten in Periode t0 wird eine Entscheidung zwischen a1 und b1<br />

in Periode t1 getroffen. In den folgenden Perioden ist es bei dieser symmetrischen<br />

Baumstruktur nicht mehr möglich, nach einmaliger Entscheidung für a1 zu einem auf b1<br />

folgenden Knoten zu gelangen. In diesem Entscheidungsbaum wäre also eine starke<br />

Pfadabhängigkeit eingetreten in dem Verständnis, das die Hälfte aller zukünftig<br />

erreichbaren Knoten (also alle b-Knoten für den a-Entscheider) nicht mehr zugängig<br />

wären. Mit jeder Entscheidung reduziert sich die Zahl der möglichen Knoten für die<br />

Folgeperioden um den Faktor 0,5.<br />

Pfad 2 stellt einen nicht-symmetrischen, chaotischen Verlauf eines<br />

Entscheidungsbaums dar. Nach der Entscheidung in der Periode t0 sind zwar in der<br />

unmittelbaren Folgeperiode best<strong>im</strong>mte Knoten (etwa b12) nicht erreichbar. Prinzipiell ist<br />

es jedoch für den a1-Entscheider möglich, bei geschickter Strategiewahl in der letzten<br />

Periode t3 jeden beliebigen Knoten wieder zu erreichen: In diesem Verständnis wäre<br />

von einer schwachen Pfadabhängigkeit zu sprechen, weil zumindest mit Blick auf die<br />

letzte Periode keine Knoten systematisch ausgeschlossen würden, wie dies be<strong>im</strong><br />

symmetrischen Entscheidungsbaum der Fall ist.<br />

50


Abbildung 5: Muster von Verlaufsabhängigkeiten<br />

Pfad 1:<br />

a 1<br />

b 1<br />

t 0 t 1 t 2 t 3<br />

Pfad 2:<br />

a 1<br />

b 1<br />

t 0 t 1 t 2 t 3<br />

Konkret bezogen auf die medienökonomische Fragestellung ist die voranstehende<br />

Unterscheidung zwischen einer starken und einer schwachen Form der<br />

Pfadabhängigkeit hilfreich. Bei symmetrischen Baumstrukturen kann es in der Tat zum<br />

Ausschluß best<strong>im</strong>mter zukünftiger Optionen kommen: dies scheint vor allem für die<br />

technologischen Pfadabhängigkeiten von großer Relevanz zu sein. So hat sich<br />

beispielsweise der Video-Standard VHS weltweit durchgesetzt, obwohl es<br />

ernstzunehmende Hinweise gibt, das die damals konkurrienden Standards (Video 2000<br />

und Betamax) technisch überlegen waren, jedoch nunmehr als Optionen ausgeschieden<br />

sind (vgl. Arthur 1989). Dies würde bedeuten, daß vor allem bei der technologischen<br />

D<strong>im</strong>ension der <strong>Medien</strong>, bei der Entwicklung der Infrastruktur einer offenen Rundfunk-<br />

und <strong>Medien</strong>ordnung also, mit der Gefahr von starken Pfadabhängigkeiten zu rechnen<br />

wäre.<br />

Die institutionellen Pfadabhängigkeiten hingegen scheinen eher einen nichtsymmetrischen,<br />

chaotischen Verlauf zu nehmen. Zwar schließen einmal getroffene<br />

Entscheidungen in den unmittelbaren Folgeperioden Handlungsoptionen aus;<br />

mittelfristig ist jedoch davon auszugehen, daß Entscheidungsprozesse in einer<br />

demokratischen Gesellschaft prinzipiell offen und damit revidierbar sind. Zudem kann<br />

ein sehr komplexer, nicht-symmetrischer Entscheidungsbaum durchaus beispielhaft für<br />

Reformprozesse in modernen Gesellschaften angesehen werden. Zwar sind<br />

grundsätzlich die Optionen für zukünftige Perioden erreichbar; gleichwohl sind für<br />

erfolgreiche Reformen zumeist sehr viele Zwischenschritte und damit vor allem ein sehr<br />

großer Zeitaufwand zu kalkulieren. Die langwierige Entwicklung <strong>im</strong> deutschen<br />

Rundfunk mit zahlreichen Entscheidungen sowohl der Legislative als auch der<br />

Judikative, die den Weg vom geschlossenen Duopol der öffentlich-rechtlichen Anbieter<br />

ARD und ZDF hin zum dualen System mit privaten Anbietern geebnet haben, ist hierfür<br />

in der Tat ein sehr anschauliches Beispiel. Die unter der Aufsicht der Alliierten<br />

entstandene Nachkiegsordnung des Rundfunks in Deutschland hat gleichsam einen Pfad<br />

begründet, der nur sehr schwer – und zumeist nur unter dem Druck internationaler<br />

Wettbewerber und der Rechtsprechung der Europäischen Union – zu verlassen ist.<br />

b 12<br />

51


3. Theoretische Argumente für die Ordnung der elektronischen<br />

<strong>Medien</strong><br />

3.1. Zur Marktversagensthese <strong>im</strong> Rundfunk<br />

52<br />

„Given the heated rhetoric surrounding broadcasting<br />

and new electronic media, it is surprising how<br />

few analytic tools exist for an evaluation of media<br />

structure and its change.“<br />

Eli Noam (1991, S. 45)<br />

Der Rundfunk ist ein Markt, der durch verschiedene Spezifika und Besonderheiten<br />

gekennzeichnet ist, die ihn von anderen Märkten unterscheiden. Die hervorgehobene<br />

Bedeutung der Dienstleistung „Rundfunk“ für die demokratische Willensbildung und<br />

den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist über die Grenzen der verschiedenen<br />

wissenschaftlichen Disziplinen hinweg unbestritten (vgl. Mestmäcker 1988). Zwar<br />

scheinen auch <strong>im</strong> Rundfunk die ökonomischen Gesetze Gültigkeit zu besitzen: So kann<br />

erstens ein unattraktives Angebot zumindest dauerhaft keine Nachfrage binden.<br />

Zweitens wird eine überteuerte und kostenineffiziente Programmproduktion zu<br />

Finanzierungsschwierigkeiten führen. Gleichwohl ist das produzierte Gut, nämlich das<br />

konkrete Angebot an Rundfunksendungen, nicht nur unter ökonomischen<br />

Gesichtspunkten, sondern <strong>im</strong>mer auch unter ästhetischen, publizistischen und letztlich<br />

gesellschaftspolitischen Aspekten zu betrachten. Marktversagen oder, wie später noch<br />

diskutiert werden wird, auch Staatsversagen oder Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk und ein<br />

hieraus resultierendes qualitativ oder quantitativ minderwertiges Rundfunkangebot<br />

würden also dazu führen, daß die Bevölkerung mit einem besonders einflußreichen Gut<br />

„unterversorgt“ würde. Um die Vermutung des Marktversagens aber überhaupt<br />

zielgerichtet diskutieren zu können, sind zunächst die Bereiche zu benennen, in denen<br />

es zu marktlichen Fehlsteuerungen kommen könnte. Hierzu ist es hilfreich, einen<br />

Überblick über die grundsätzliche Struktur des Marktes zu gewinnen.<br />

Der Rundfunkmarkt umfaßt prinzipiell drei verschiedene D<strong>im</strong>ensionen, die durch<br />

zahlreiche Wechselwirkungen und Interdependenzen miteinander verflochten sind (vgl.<br />

hierzu Müller 1998, S. 42 ff.). Erstens die Ebene der Programmproduktion (software),<br />

zweitens die Ebene der Programmgestaltung und Programmdistribution mittels<br />

verschiedener Übertragungskapazitäten und Übertragungsstandards (hardware), und<br />

drittens die Marktebene, auf der verschiedene Rundfunkprogramme konkurrieren. Wie<br />

aus der Rundfunkmorphologie ersichtlich wird, bemühen sich die Programmanbieter<br />

einerseits <strong>im</strong> Wettbewerb um die Zuschauer, andererseits um die werbetreibende<br />

Industrie, soweit diese vor allem in einer privatwirtschaftlichen Rundfunkordnung mit<br />

ihren Aufträgen zur Finanzierung der Sender beiträgt. Diese Dualität innerhalb der<br />

Zielgruppe ist für den Rundfunkanbieter eine unternehmerische Aufgabe mit offenem<br />

Ergebnis, denn die Präferenzen der Nachfrager sind keineswegs <strong>im</strong>mer deckungsgleich<br />

mit den Präferenzen und Wünschen der werbetreibenden Industrie. Es kann hierbei<br />

durchaus zu Zielkonflikten kommen, die allerdings nicht rundfunkspezisch sind,<br />

sondern auch bei den Printmedien auftreten. <strong>Eine</strong>rseits besteht die Notwendigkeit, durch


eine kritische und faire Berichterstattung eine große Zuhörer- bzw. Leserschaft zu<br />

binden. Andererseits dürfen potentielle Werbekunden auch nicht verprellt werden. Es<br />

geht hier um das spezifische Spannungsverhältnis von ökonomischem und<br />

publizistischem Wettbewerb (drittes Ordnungsproblem), das sich wie ein roter Faden<br />

durch die meisten medienökonomischen Fragestellungen zieht.<br />

Die vielfältigen Interdependenzen zwischen den einzelnen Segmenten und<br />

Teilbereichen des Rundfunkmarktes sowie die besondere Verflechtung von politischen,<br />

kulturellen und ökonomischen Interessen erschweren eine theoretisch eindeutige<br />

Marktabgrenzung (vgl. Gundlach 1998). Wenn eine solche Marktabgrenzung aber nicht<br />

durchführbar ist, dann ist zwangsläufig auch die Marktversagenshypothese nur begrenzt<br />

anwendbar und zudem schwer zu prüfen. Wie Lachmeister und Rager (2000) in einer<br />

empirischen Untersuchung über die 50 größten <strong>Medien</strong>konzerne der Welt belegen, sind<br />

fast alle <strong>Medien</strong>unternehmen in den verschiedenen Sparten und Wertschöpfungsstufen<br />

vertreten. Die für wettbewerbs- und kartellrechtliche <strong>Analyse</strong>n wichtige Frage des<br />

relevanten Marktes ist <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich besonders schwierig zu beantworten, da die<br />

meisten Unternehmen durch Beteiligungen und Partnerschaften weltweit operieren.<br />

Auch die Dienstleistung „Rundfunk“, also die konkret produzierte Sendung, ist zu<br />

einem großen Teil weltweit ausgerichtet: Viele Sendungen sind in allen Ländern dieser<br />

Welt anzutreffen. Dies gilt in erster Linie für populäre massenattraktive Serien 27<br />

Shows, aber in zunehmendem Maße auch für Informations- und Nachrichtensendungen<br />

– hier sei beispielsweise auf die zunehmende Bedeutung von Cable News Network<br />

(CNN) als „Weltnachrichtensender“ verwiesen.<br />

Empirisch feststellbar sind vertikale, horizontale und diagonale<br />

Unternehmenskonzentrationen über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen und<br />

Distributionskanäle des Rundfunks hinweg (vgl. Hachmeister und Rager 2000). Die<br />

Konzentrationsneigungen liegen erstens in den Absatzwegen für erfolgreiche<br />

Programmsoftware begründet. Zweitens werden in der Literatur die Kostenfunktionen<br />

der Programmerstellung als Grund genannt, warum nur vergleichsweise wenige große<br />

<strong>Medien</strong>unternehmen als Teilnehmer <strong>im</strong> Rundfunkmarkt existieren. - Auf die genauen<br />

Ursachen für Konzentrationen in den elektronischen <strong>Medien</strong> wird später noch<br />

ausführlich einzugehen sein. Zwar gibt es auch erfolgreiche preisgünstige<br />

Programmsoftware („low-budget-Produktionen“): <strong>im</strong> Prinzip benötigt man für einen<br />

Markteintritt „nichts weiter als eine gute Idee“ (vgl. Kruse 1988, S. 290) und vor allem<br />

solche Personen, die in besonderer Weise Publikumswirksamkeit erzielen können und<br />

Bindungskraft entfalten. Aus diesem Grund werden die bekannten und<br />

„erfolgswahrscheinlichen“ Produzenten und Regisseure wie etwa Steven Spielberg und<br />

Oliver Stone oder die besonders beliebten Schauspieler wie etwa Dustin Hoffman,<br />

Harrison Ford oder Tom Cruise mit zweistelligen Millionenbeträgen pro Film<br />

umworben. Sie sind, wie Kruse (1988, S. 291) es formuliert, gleichsam als<br />

27<br />

Amerikanische Serien wie beispielsweise „Kojak“, „Baywatch“ oder „Seinfeld“ sind in<br />

fast allen Ländern dieser Erde erfolgreich gelaufen. Die international erfolgreichste<br />

deutsche Serie ist der vom ZDF produzierte Kr<strong>im</strong>i „Derrick“.<br />

53<br />

und


„idiosynkratische Faktoren“ nicht beliebig vermehrbar und nicht gleichwertig durch<br />

andere zu ersetzen. Allerdings begrenzt die Spezifität dieser idiosynkratischen Faktoren<br />

gleichzeitig auch die Dauerhaftigkeit des Markterfolges für erfolgreiche Unternehmen,<br />

denn wenn sich diese Personen aus dem Geschäft zurückziehen, ist es durchaus<br />

möglich, daß die entsprechenden <strong>Medien</strong>unternehmen unverzüglich Marktanteile<br />

verlieren und zurückgebliebene Wettbewerber und neue Konkurrenten wieder Anschluß<br />

gewinnen 28 .<br />

Weitere Besonderheiten des Rundfunkmarktes <strong>im</strong> Vergleich zu einigen anderen<br />

Gütermärkten sind die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum und die eingeschränkte<br />

Ausschließbarkeit von Nicht-Zahlungswilligen. Aus diesen und anderen Argumenten,<br />

die es <strong>im</strong> folgenden genauer zu untersuchen gilt, wird in der Literatur häufig eine<br />

Marktversagensvermutung und eine Begründung für öffentlich-rechtliches Fernsehen<br />

abgeleitet (vgl. etwa Gundlach 1998) – zumeist jedoch, ohne in diesem Zusammenhang<br />

die gleichzeitigen Gefahren des Staats- oder Politikversagens zu thematisieren.<br />

Allerdings scheint angesichts der Heterogenität der angesprochenen Ordnungsbereiche<br />

<strong>im</strong> Rundfunk, daß eine verallgemeinernde Marktversagensvermutung theoretisch kaum<br />

zu begründen und empirisch auch nicht zu beobachten ist. Vielmehr gilt es nach<br />

spezifischen Programmformen und -kategorien zu unterscheiden, in denen ein<br />

komplementäres, nicht gewinnorientiertes Rundfunkangebot die Marktergebnisse<br />

verbessern kann. Um eine solche differenzierte Betrachtung durchzuführen, sollen <strong>im</strong><br />

folgenden die zentralen Bausteine der Marktversagenshypothese konkret vorgestellt<br />

werden.<br />

3.1.1. Rundfunk als öffentliches Gut<br />

Hörfunk und Fernsehen waren in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion lange<br />

Jahre durch die Theorie der öffentlichen Güter gekennzeichnet und geprägt (vgl. Kruse<br />

1989; Wiechers 1992; Kiefer 1996). Der Rundfunk als Konsumgut oder, genauer<br />

formuliert, als inhaltlich gefüllte Sendezeit, die dem Hörer und Zuschauer zur<br />

Verfügung gestellt wird, trägt tatsächlich einige Merkmale eines „öffentlichen Gütes“.<br />

Diese sind erstens die Nicht-Ausschließbarkeit von Marktteilnehmern als<br />

angebotseitiges Argument und zweitens die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum als<br />

nachfrageseitiges Argument (vgl. Z<strong>im</strong>mermann und Henke 1994, S. 45 ff.). Wenn beide<br />

Merkmale in reiner Form anzutreffen sind, dann liegen öffentliche Güter oder auch<br />

Kollektivgüter vor. Ist nur eines der Merkmale anwendbar, so liegen Mischgüter vor.<br />

Trifft keines der beiden Kritierien zu, so handelt es sich um private Güter. Z<strong>im</strong>mermann<br />

und Henke betonen in diesem Zusammenhang, daß das nachfrageseite Argument der<br />

Rivalität des Konsums das eigentliche konstitutive Merkmal zur Klassifizierung der<br />

Güter darstelle.<br />

28<br />

Ein empirisches Beispiel liefert das amerikanische Network ABC, das in den 60er<br />

Jahren beinahe schon vor dem wirtschaftlichen Ende stand und dann durch eine sehr<br />

erfolgreiche neue Serie rasch wieder Marktanteile zurückgewinnen konnte. Siehe<br />

ausführlich Kapitel 5.<br />

54


Folgende kurze Abbildung mit einigen Beispielen kann diese Klassifikation<br />

verdeutlichen.<br />

55


Abbildung 6: Systematik öffentlicher Güter<br />

Güter mit Rivalität be<strong>im</strong><br />

Konsum<br />

Güter mit teilweiser<br />

Rivalität be<strong>im</strong> Konsum<br />

Güter mit Nichtrivalität<br />

be<strong>im</strong> Konsum<br />

Ausschlußprinzip<br />

anwendbar<br />

Privates Gut:<br />

Auto<br />

Mischgut:<br />

Impfschutz für Ge<strong>im</strong>pfte<br />

Öffentliches Gut:<br />

Nutzung nicht überfüllter<br />

Autobahnen<br />

Quelle: Z<strong>im</strong>mermann/Henke 1994, S. 47.<br />

Ausschlußprinzip<br />

nicht anwendbar<br />

Privates Gut:<br />

Nutzung einer überfüllten<br />

Innenstadtstraße<br />

56<br />

Mischgut:<br />

Schutzwirkung der Impfung<br />

für Nichtge<strong>im</strong>pfte<br />

Öffentliches Gut:<br />

Nutzung eines Leuchturms<br />

Zumindest bei traditioneller und unverschlüsselter terrestrischer<br />

Rundfunkübertragung ist das angebotsseitige Problem der Nicht-Ausschließbarkeit<br />

zwar nicht de iure, zumindest aber de facto gegeben. Jeder Rundfunkteilnehmer kann<br />

sich in ein ausgestrahltes Programm einschalten, ohne daß er sich an der Finanzierung<br />

des Programms beteiligen müßte. Es liegt ein Anreiz zum Schwarzfahrerverhalten vor,<br />

wie sich auch empirisch bestätigt 29 . Stünden dem Anbieter eines attraktiven<br />

Rundfunkprogramms keine Finanzierungsquellen zur Verfügung (etwa wie in der<br />

Morphologie dargelegt über den Verkauf von Werbezeiten an die Industrie oder aber<br />

über direkte Entgelte durch den Einzelverkauf von Sendungen oder Kanälen), so käme<br />

kein privates Rundfunkangebot zustande. Kein gewinnorientierter Anbieter wäre bei<br />

gegebenen Kosten in der Lage, unentgeltlich ein inhaltlich anspruchsvolles Programm<br />

zu verbreiten. Unter diesen Bedingungen wäre ein gebühren- oder steuerfinanziertes<br />

öffentliches Angebot eine bedenkenswerte Möglichkeit zur Veranstaltung von<br />

Rundfunk.<br />

Allerdings ist in diesem Zusammenhang ernsthaft zu prüfen, ob die <strong>im</strong>plizit<br />

enthaltene Annahme der Nicht-Finanzierbarkeit eines privaten Rundfunkangebots<br />

tatsächlich geeignet ist, um die Funktionsweise der Rundfunkmärkte grundsätzlich zu<br />

analysieren. Immerhin ist in der Realität zu beobachten, daß viele<br />

Rundfunkdienstleistungen tatsächlich scheinbar unentgeltlich an den Zuschauer<br />

abgegeben werden. So beliefern beispielsweise die großen amerikanischen Networks<br />

die angeschlossenen Sender teilweise kostenlos: Nicht die Sendestationen zahlen für die<br />

Network-Programme, sondern die Networks zahlen dafür, daß sie Fernsehzuschauer mit<br />

29<br />

Man denke an die aufwendigen Bemühungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die „Schwarzhörer“ und „Schwarzseher“ ausfindig<br />

zu machen und zur Gebührenzahlung zu bewegen.


Werbebotschaften erreichen dürfen (ausführlich Kapitel 5). Die Networks wiederum<br />

refinanzieren sich dann bei der werbetreibenden Industrie.<br />

Zudem ist kritisch einzuwenden, daß die technische Entwicklung das theoretische<br />

Argument der Nicht-Ausschließbarkeit realiter weitgehend entkräftet; schon in wenigen<br />

Jahren dürfte es völlig ohne jeden Realitätsbezug sein. Be<strong>im</strong> Kabelfernsehen muß der<br />

Verbraucher beispielsweise die entsprechende technische Infrastruktur be<strong>im</strong><br />

Netzbetreiber anmieten, um überhaupt eine Fernsehsendung empfangen zu können.<br />

Durch die Digitalisierung 30 sämtlicher Übertragungskanäle wird es zunehmend möglich,<br />

die Nachfrage nach Fernsehen vollständig zu individualisieren und auch eine konkrete<br />

monetäre Abrechnung der einzelnen genutzten Sendungen gemäß dem<br />

Äquivalenzprinzip zu gewährleisten.<br />

Das nachfrageseitige Argument der Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum ist bei<br />

Rundfunkprogrammen jedoch nach wie vor gegeben und wird auch seine empirische<br />

Relevanz behalten (vgl. Wiechers 1992). Die Nutzung eines Fernsehprogramms durch<br />

einen Rezipienten beeinträchtigt in keiner Weise den gleichzeitigen Konsum eines<br />

anderen. Besonders attraktive Programme werden von Millionen von Zuschauern<br />

gleichzeitig verfolgt. Prinzipiell ist es also bei einem einmal produzierten Programm mit<br />

gegebenen Kosten – sog. „Set up-Kosten“ der Produktion der ersten Kopie einer<br />

Programmeinheit – jederzeit möglich, unendlich viele zusätzliche Nutzungen mit<br />

Grenzkosten der Rezeption von Null zu erzeugen. Gemäß Kruse (1988, S. 279 ff.) liegt<br />

damit eine „s<strong>im</strong>ultane“ oder auch „repetitive Nicht-Rivalität“ vor.<br />

Konsequenz der Nicht-Rivalität ist jedoch, daß aus wohlfahrtstheoretischem<br />

Blickwinkel eine Pareto-effiziente Allokation selbst dann nicht zustande kommt, wenn<br />

eine Ausschließbarkeit prinzipiell technisch möglich wäre. Kommt es nämlich zu einem<br />

Ausschluß von Rundfunkkonsumenten über die Dekodierung und eine positive<br />

Preisstellung, so weicht der Anbieter von der neoklassisch marktlichen<br />

Opt<strong>im</strong>alitätsbedingung ab, daß der Preis gleich den Grenzkosten der reproduzierten<br />

Bereitstellung sein muß. Es wäre aus diesem neoklassischen Blickwinkel<br />

volkswirtschaftlich ineffizient, wenn Rezipienten von dem für sie nutzenstiftenden<br />

Konsum ausgeschlossen würden, obwohl der Anbieter der Rundfunkleistung dies ohne<br />

Mehrkosten leisten könnte. Es sind also in wohlfahrtstheoretischer Betrachtung<br />

alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu erwägen, um den Anbieter dennoch zu einer<br />

Leistung zu bewegen und einen möglichen Verlust an Konsumentenrente zu verhindern:<br />

Hier stünden einerseits Gebühren, andererseits Werbeeinnahmen zur Verfügung.<br />

30<br />

Die Digitalisierung von Rundfunkausstrahlungen - <strong>im</strong> Gegensatz zur analogen<br />

Übertragung - bedeutet konkret, daß binäre Datenpakete versandt werden. Be<strong>im</strong><br />

Empfänger ist dann eine sog. „Set-Top-Box“ notwendig (Dekoder), die die digitalen<br />

Signale in analoge rückverwandelt. Durch die Digitalisierung werden vielfältige neue<br />

Nutzungsmöglichkeiten erschlossen, beispielsweise interaktives Fernsehen. Für die<br />

vorliegende Fragestellung ist wichtig, daß mit Pay-per-view oder Pay-per-channel eine<br />

Ausschlußmöglichkeit für nicht zahlungswillige Nutzer entsteht.<br />

57


Die Finanzierungsalternativen Gebühren und Werbung haben aber, bei aller<br />

grundsätzlichen Verschiedenheit ihrer Wirkungsweise, auf die noch genauer einzugehen<br />

sein wird, eines gemeinsam: Sie führen beide dazu, daß sich das realisierte<br />

Programmangebot nicht notwendigerweise an den Präferenzen der Konsumenten<br />

orientieren muß. Bei reiner Werbefinanzierung etwa bestünde zurecht die Befürchtung,<br />

daß das Fernsehprogramm ausschließlich als inhaltlicher Rahmen für Werbung<br />

betrachtet und dementsprechend zuerst auf die Präferenzen der konsumfreudigsten<br />

Bevölkerungsschichten ausgerichtet würde. Zudem könnten kritische Informationen, die<br />

den Interessen der Werbekunden widersprächen, aus dem Programmangebot verdrängt<br />

werden. Bei reiner Gebührenfinanzierung hingegen sind die Anbieter vollständig von<br />

der Marktnachfrage der Verbraucher abgekoppelt. Die Konsumentenpräferenz ist dann<br />

nur ein Motiv neben anderen Motiven für ein Programmangebot. Politische und<br />

zumindest teilweise auch bürokratische Erwägungen werden bedeutsamer und<br />

best<strong>im</strong>men das tatsächliche Programmangebot.<br />

Die Marktversagensvermutung in Bezug auf Quantität und Qualität eines privat bereitgestellten<br />

Programms, die also aus der Argumentation der öffentlichen Güter<br />

hergeleitet wird, könnte und wird vielfach als eine Begründung für ein ergänzendes<br />

Programmangebot durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesehen; dies wird in<br />

der Literatur selbst von den Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />

durchgehend bestätigt (etwa Wiechers 1992; Müller 1998). Allerdings ist dem<br />

Argument der öffentlichen Güter kritisch zu entgegnen, daß die wohlfahrtstheoretische<br />

Argumentation unter Verwendung des Pareto-Kriteriums kaum geeignet ist, konkrete<br />

ordnungspolitische Handlungsempfehlungen abzuleiten. Immerhin ist hinlänglich<br />

bekannt, daß die „Konsumentenrente“ <strong>im</strong> Verständnis der grundlegenden <strong>Analyse</strong> von<br />

Harberger in der Realität nicht objektiv meßbar ist. Konkret auf das Programmangebot<br />

bezogen, ist keine seriöse wissenschaftliche Aussage möglich, wie hoch etwa der<br />

Nutzenverlust der Bevölkerung wäre, wenn eine best<strong>im</strong>mte Fernsehsendung<br />

verschlüsselt würde und damit ausschließlich einem zahlungswilligen Publikum<br />

vorenthalten bliebe. Es muß in diesem Zusammenhang ernsthaft bezweifelt werden, ob<br />

die dekodierte Ausstrahlung eines Spiels in der Fußballbundesliga tatsächlich zu einem<br />

„unerträglichen Verlust“ für die Bevölkerung würde – wie dies von den politischen<br />

Entscheidungsträgern suggeriert wird.<br />

Ferner ist kritisch einzuwenden, daß die wohlfahrtstheoretische Argumentation die<br />

volkswirtschaftliche Bedeutung von Eigentums- und Verfügungsrechten völlig außer<br />

acht läßt: sie befindet sich in einem institutionellen Vakuum. Sicherlich kann<br />

theoretisch angenommen werden, daß die Dekodierung einer Fernsehsendung<br />

prinzipiell Nutzungswillige ausschließt und damit hypothetisch zu einem<br />

gesamtwirtschaftlichen Nutzenverlust führt. Es darf aber nicht übersehen werden, daß<br />

der Produzent einer Sendung durch hohe finanzielle Investitionen Eigentumsrechte an<br />

seiner Sendung begründet hat; die Verwertung des sendefähigen Materials liegt also<br />

ausschließlich in der Hand des Produzenten. Folgt man der durchaus realistischen<br />

Annahme, daß der Produzent zumindest einen Teil seiner Kosten wieder einspielen will,<br />

so dürfte er bemüht sein, sein Sendematerial in den verschiedenen Verwertungsstufen<br />

58


anzubieten. Der Ausschluß eines interessierten Zuschauers wird also keinesfalls<br />

grundsätzlicher Natur sein. Zudem ist zu vermuten, daß sich das Ausmaß des Interesses<br />

des Zuschauers in der Realität vor allem an seiner Zahlungsbereitschaft ablesen lassen<br />

wird. Ein echter Fußballfan wird sicherlich bereit sein, für eine live-Übertragung seiner<br />

Lieblingsmannschaft ein gewisses Entgelt zu entrichten, während der nur beiläufig<br />

interessierte „Durchschnitts-Fan“ vermutlich mit einer zeitversetzten unentgeltlichen<br />

Zusammenfassung einverstanden sein wird.<br />

Abschließend ist kritisch festzuhalten, daß selbst wenn man einer engen<br />

wohlfahrtstheoretischen Argumentation folgen würde und demzufolge ein privates<br />

Rundfunkangebot kritisch betrachtet, noch keinesfalls sicher feststeht, daß öffentlichrechtlicher<br />

Rundfunk eine wohlfahrtstheoretisch überlegene Option darstellt. Die<br />

Programmschaffenden in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten müssen sich<br />

ebenfalls nicht notwendigerweise an den Präferenzen der Zuschauer ausrichten,<br />

wenngleich führende Vertreter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens dies häufig mit<br />

dem Hinweis auf die „Gemeinwohlorientierung“ ihrer Anstalten unter Verweis auf die<br />

einschlägigen Rechtsquellen betonen (vgl. Stolte 1994 und 1998). Die<br />

Gebührenfinanzierung entkoppelt ebenfalls das Programmangebot von den<br />

Nachfragepräferenzen der Zuschauer. Auch hieraus könnte ein Verlust an<br />

Konsumentenrente folgen, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten nämlich<br />

Sendungen ausstrahlen, die nicht den Interessen und Präferenzen der Zuschauer<br />

entsprechen. Die Zuschauer würden dann vom Konsum der für sie relevanten und<br />

interessanten Sendungen ausgeschlossen.<br />

Zudem wäre auch aus einer prinzipiellen Befürwortung öffentlich-rechtlicher Sender<br />

noch keine konkrete quantitative Aussage über das Ausmaß und die Reichweite eines<br />

möglichen Programmangebotes zu folgern. Und in gar keinem Fall wäre selbst mit einer<br />

wohlfahrtstheoretischen Argumentation ein monopolistisches öffentliches-rechtliches<br />

Rundfunkangebot zu rechtfertigen oder eines, das ein funktionsfähiges privates<br />

Programm aus dem Markt verdrängt.<br />

3.1.2. Rundfunk als meritorisches Gut<br />

„Es ist an der Zeit, sich von der nostalgisch<br />

verklärten Sehnsucht nach einem goldenen Zeitalter<br />

zu verabschieden, das so nie existiert hat, vom elitären<br />

Dünkel gegenüber dem Publikumsgeschmack der<br />

breiten Masse, von der Scheu der Politik vor offenen<br />

Diskussionen und vom Protektionismus etablierter<br />

Unternehmen.“<br />

Eli Noam (1995, S. 28)<br />

In der medienökonomischen Diskussion wird häufig auf die von Musgrave (1969)<br />

begründete Theorie „meritorischer Güter“ hingewiesen (siehe etwa Kruse 1989). Hier<br />

ist das zweite Ordnungsproblem, nämlich die Suggestivkraft des Fernsehens sowie das<br />

dritte Ordnungsproblem, nämlich die Interdependenz von ökonomischem und<br />

publizistischem Wettbewerb, angesprochen. Zumeist wird das Argument vorgetragen<br />

von den Befürwortern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach europäischem Vorbild<br />

59


(vgl. Gundlach 1998), aber auch von den Befürwortern des Public Broadcasting in den<br />

Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 5). Wiechers (1992, S. 120 ff.) zeigt dabei, daß das<br />

Meritorik-Argument in der Literatur vor allem dazu benutzt wird, um (vermeintliche)<br />

Angebotslücken des kommerziellen Rundfunks aufzuzeigen. Die mangelnde<br />

Berücksichtigung von Minoritäten in den Programmen der werbefinanzierten<br />

Rundfunkveranstalter sowie Defizite bei der Wahrnehmung politischer Funktionen<br />

werden dabei meistens an erster Stelle genannt. Allerdings zeigt Wiechers gleichzeitig<br />

auch die Schwächen und Unschärfen einer solchen Argumentation auf, die auf einem<br />

normativen finanzwissenschaftlichen Konzept beruht, das bis heute in der<br />

finanzwissenschaftlichen Fachwelt umstritten und letztlich auch für die konkrete<br />

Politikberatung nicht eindeutig operationalisierbar ist (vgl. Schmidt 1988; Z<strong>im</strong>mermann<br />

und Henke 1994).<br />

Meritorische, also „verdienstvolle“ und deshalb besonders wertvolle Güter, werden<br />

in der Regel zwar zumindest teilweise vom Markt bereitgestellt, jedoch aufgrund<br />

verzerrter individueller Präferenzen der Individuen in zu geringem Ausmaß<br />

nachgefragt. Analog dazu sind demeritorische Güter dadurch gekennzeichnet, daß sie<br />

wenig „verdienstvoll“, teilweise sogar als schädlich eingeschätzt, gleichwohl von den<br />

Individuen zu viel genutzt werden. Bei meritorischen Gütern geht es also nicht um die<br />

Vermeidung eines generellen Marktversagens, sondern um eine Veränderung des<br />

Nachfrageverhaltens. Die „Nicht-Angemessenheit“ der Präferenzen der Menschen wird<br />

in der Regel von einer weder qualitativ noch quantitativ genau eingrenzbaren Gruppe<br />

von besonders einflußreichen Entscheidungsträgern festgestellt, die <strong>im</strong> politischen<br />

Prozeß Maßnahmen zur Förderung oder zur Eindämmung solcher Handlungsweisen<br />

durchzusetzen versuchen, die auf vermeintlich verzerrten Präferenzen beruhen. Als<br />

Leitbild gilt dabei – wie in einigen älteren Staatstheorien – das Leitbild des<br />

„wohlmeinenden Landesvaters“ (Z<strong>im</strong>mermann und Henke 1994, S. 48), der um das<br />

Wohl seiner Bevölkerung ehrlich besorgt ist und dementsprechend weitsichtig handelt.<br />

Meritorische Effekte wirken einerseits unmittelbar auf den betroffenen<br />

Konsumenten, der beispielsweise durch eine Dokumentationssendung oder einen<br />

Theaterbesuch seinen Wissen- und Bildungsstand erhöhen kann. Andererseits können<br />

aber auch zusätzliche positive oder negative Externalitäten entstehen, die nichtbeteiligte<br />

Dritte begünstigen oder schädigen. Gerade in der rundfunkökonomischen<br />

Diskussion werden solche externen Effekte vermutet (siehe Gundlach 1998, S. 73-77):<br />

Positive Externalitäten entstehen beispielsweise – so wird in der Literatur behauptet –<br />

wenn durch faire und ausgewogene politische Informationen <strong>im</strong> Fernsehen die<br />

gesellschaftliche Partizipation in der Demokratie erhöht wird, der Rundfunk also eine<br />

Integrations-, Forums- und Leitbildfunktion erfüllt (vgl. Holznagel 1999, S. 179 f.).<br />

Negative Externalitäten sind zu erwarten, wenn beispielsweise Jugendliche durch den<br />

Konsum von Filmen mit gewalttätigen Inhalten ebenfalls zu aggressivem Verhalten<br />

angestachelt werden und ein vergleichweise höheres Ausmaß an Gewaltbereitschaft<br />

entwickeln.<br />

Das Meritorik-Argument <strong>im</strong> Rundfunk läßt sich bekanntlich in verschiedenen<br />

Variationen diskutieren und anwenden (vgl. Kiefer 1996, S. 87 ff.). Zum ersten und in<br />

60


der einfachsten Version wird angenommen, daß es manchen Konsumenten an<br />

Beurteilungsfähigkeit mangelt, um best<strong>im</strong>mte Situationen zweckmäßig einschätzen zu<br />

können. Diese Leute konsumieren zuwenig von einem best<strong>im</strong>mten Gut – etwa<br />

hochwertigen Nachrichten- und Informationssendungen, obwohl sie einen besonderen<br />

Nutzen hieraus ziehen könnten. Zweitens können manche Individuen ihre<br />

Entscheidungen aufgrund begrenzter Informationsverarbeitungskapazität nicht<br />

hinreichend treffen. Drittens könnten nach Kiefer gespaltene Präferenzordnungen der<br />

Verbraucher der Grund für ein unzureichendes Programmangebot sein, weil sich in der<br />

offenbarten Nachfrage vor dem Fernsehapparat nicht unbedingt die „richtigen“<br />

Präferenzen zeigen.<br />

Das dritte Argument bezieht sich also auf den empirisch zu beobachtenden<br />

Sachverhalt, daß Individuen in manchen Entscheidungssituationen unterschiedliche,<br />

gespaltene Präferenzen aufweisen können. Dieses Argument kann, wie Kiefer betont,<br />

gerade für den Rundfunkbereich einschlägig sein, denn offensichtlich verfügen<br />

Individuen einerseits über eine übergeordnete, reflexive Präferenzordnung (Kiefer 1996,<br />

S. 88: „wie man handeln sollte, sich gerne handeln sähe“), andererseits über<br />

nachgeordnete Präferenzen, die in der konkreten Entscheidungssituation zumindest<br />

teilweise verwirklicht werden. Ein qualitativ anspruchvolles Rundfunkangebot<br />

entspräche aus diesem Blickwinkel zumindest den übergeordneten Präferenzen der<br />

Bürger, obwohl sie sich in der konkreten Entscheidungssituation vor dem Fernsehgerät<br />

zumindest nicht <strong>im</strong>mer für dieses Programm entscheiden würden. Die Einschaltquote<br />

allein wäre in diesem Zusammenhang also nicht hinreichend, um Erkenntnisse über die<br />

Wünsche der Zuschauer zu erhalten. Dieser „duale“ Präferenzbegriff widerspricht zwar<br />

einer engen ökonomischen Auslegung des Begriffs Rationalität, nach dem Individuen<br />

auf der Basis vorhandener Informationen stets die für sie günstigste Lösung eindeutig<br />

best<strong>im</strong>men können und diese dann auch konsequent verwirklichen. Ein solcher dualer<br />

Präferenzbegriff läßt sich jedoch in verhaltenswissenschaftlichen Untersuchungen zur<br />

<strong>Medien</strong>nutzung stabil nachweisen 31<br />

. Allerdings ist mehr als fragwürdig, ob aus dieser<br />

empirischen Beobachtung ein generelles „Marktversagen“ gefolgert werden kann sowie<br />

daran anknüpfend eine normative Empfehlung herzuleiten ist, wie die „wahren“<br />

Präferenzen der Zuschauer herausgefunden und bedient werden können.<br />

Zweifelsohne sind in jeder Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung „meritorische<br />

Bereiche“, in denen es zu partiellem Marktversagen kommen kann, feststellbar und<br />

plausibel zu begründen (vgl. Z<strong>im</strong>mermann und Henke 1994). Sicherlich sind mit einer<br />

solchen Feststellung <strong>im</strong>mer auch best<strong>im</strong>mte Werturteile verbunden, die es in einer<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong> offenzulegen gilt. Die Sicherstellung von<br />

Grundschulausbildung (meritorisch) oder aber das Verbot von Filmdarbietungen mit<br />

rassistischem Inhalt (demeritorisch) wären Beispiele, die wissenschaftlich wie auch<br />

31<br />

So bekennen sich beispielsweise in öffentlichen Befragungen nur wenige Zuschauer<br />

dazu, daß sie Erotik-Sendungen anschauen. Gleichwohl haben diese Sendungen jedoch<br />

stets einen hohen Zuschauerzuspruch und dienen neuen Sendern häufig dazu, neue<br />

Marktanteile hinzuzugewinnen.<br />

61


politisch konsensfähig sein dürften. Allerdings läßt sich diese sehr allgemeine<br />

Plausibilitätsvermutung für Einzelfälle nur schwer <strong>im</strong> Rahmen einer präzise<br />

formulierten und exakt prüfbaren allgemeinen Theorie konkretisieren (vgl. Schmidt<br />

1988) und noch viel weniger praktisch realisieren. Die Theorie der meritorischen Güter<br />

bleibt letztlich vage und unscharf. Zweifelsohne schwingt bei der Diskussion um<br />

meritorische Bereiche <strong>im</strong>mer der Vorwurf einer paternalistischen Bevormundung einer<br />

wie auch <strong>im</strong>mer konstituierten „Bildungselite“ mit, die vermeintlich besser in der Lage<br />

ist als andere, über den Wert und die Wertigkeit von Präferenzen zu best<strong>im</strong>men.<br />

Angewandt auf den Rundfunk bedeutet dies, daß diese selbsternannten<br />

Bildungseliten den „normalen Fernsehzuschauer eigentlich für nicht fähig halten, mit<br />

der Fernbedienung in der Hand Entscheidungen zu treffen, die letztlich in seinem<br />

eigenen Interesse liegen“ (Hartwig und Schröder 1998). Solche Vorstellungen befinden<br />

sich in der Tat in der Nachbarschaft einer elitärer Anmaßung; es liegt die Vorstellung<br />

zugrunde, daß der Rundfunk letztlich eine Art Volkshochschule ist, die die Politik<br />

beliebig für die eigenen Bildungs- und Wahlkampfziele instrumentalisieren kann. Dies<br />

trifft jedoch die Idee einer freien Gesellschaft <strong>im</strong> Kern (vgl. Wissenschaftlicher Beirat<br />

1999): Braun (1988) spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem<br />

„Unmündigkeitstheorem“. Das Problem tritt dann in besonders scharfer Form auf, wenn<br />

über den Negativkatalog unerwünschter Programminhalte hinaus unter Verweis auf<br />

kollektivistische Gemeinwohlvorstellungen spezifische Programminhalte eingefordert<br />

werden, die kaum an den Präferenzen der Nachfrager orientiert sind, sondern vielmehr<br />

den Partikularinteressen der politisch Verantwortlichen dienen.<br />

Es besteht offensichtlich ein Spannungsfeld zwischen der Meritorik und dem<br />

Konzept der individualistisch fundierten Konsumentensouveränität, wie es vor allem<br />

der ökonomischen Methode zugrunde liegt. Dies wird besonders deutlich in jenen<br />

Gebieten, in denen neben ökonomischen Fakten auch noch ein ästhetisches und<br />

künstlerisches Urteil erforderlich ist, also etwa in der Förderung von Filmen, Kunst,<br />

Kultur und Theaterdarbietungen. Obwohl es best<strong>im</strong>mte systematische<br />

Bewertungskriterien gibt und obwohl der Preismechanismus 32<br />

62<br />

als Lenkungsinstrument<br />

auch bei künstlerischen Darbietungen durchaus einen unbestreitbar hohen<br />

Informationswert hat, bleibt eine eindeutige Aussage über die objektive Qualität eines<br />

künstlerischen Angebots <strong>im</strong>mer umstritten. Das meritorische Argument der finanziellen<br />

Förderung oder Behinderung best<strong>im</strong>mter Darbietungen ist also letztlich <strong>im</strong>mer auch mit<br />

einem best<strong>im</strong>mten subjektiven Werturteil des Entscheidungsträgers behaftet. Ferner sei<br />

darauf hingewiesen, daß sich weder empirisch noch theoretisch ein eindeutiger<br />

Zusammenhang herstellen läßt zwischen der Qualität einer künstlerischen Darbietung<br />

und deren Produktionskosten.<br />

32<br />

Dem Preismechanismus als Lenkungsinstrument <strong>im</strong> Bereich von Kunst, Musik,<br />

Literatur und Malerei wird in Deutschland in der Regel von den Kunstschaffenden großes<br />

Mißtrauen entgegengebracht. In den Vereinigten Staaten hingegen genießt die<br />

marktwirtschaftliche Steuerung auch <strong>im</strong> Bereich der schönen Künste ein hohes Maß an<br />

Akzeptanz.


Schließlich muß kritisch angemerkt werden, daß meritorische Staatseingriffe häufig<br />

auch unerwünschte Verteilungseffekte nach sich ziehen. So ist beispielsweise bekannt,<br />

daß Theaterbesucher in der Regel zu den höher gebildeten und wohlhabenderen<br />

Bevölkerungsschichten gehören. Die meritorisch bedingte Subventionierung von<br />

öffentlichen Theatern – wie in Deutschland üblich – führt demnach zu einer<br />

Umverteilung von den ärmeren Bevölkerungsschichten zu den wohlhabenderen, was<br />

mit den finanzwissenschaftlichen Gerechtigkeitsprinzipien nur schwer zu vereinbaren<br />

ist. Der gleiche Effekt ist be<strong>im</strong> Rundfunk zu beobachten. So ist aus der<br />

<strong>Medien</strong>nutzungsforschung bekannt, daß die öffentlich-rechtlichen Programme vor allem<br />

von den höher gebildeten Zuschauern eingeschaltet werden <strong>im</strong> Gegensatz zu den<br />

privaten Programmen mit ihren Schwerpunkten <strong>im</strong> Bereich der Unterhaltung und des<br />

Sports, die zu einem großen Teil von den weniger gebildeten Zuschauern eingeschaltet<br />

werden. Aus finanzwissenschaftlichem Blickwinkel bedeutet dies also, daß das<br />

Fernsehprogramm der Einkommensstärkeren von den unteren Einkommensklassen<br />

subventioniert wird.<br />

Im Bereich von Hörfunk und Fernsehen ist das meritorische Argument in der Realität<br />

auch aus polit-ökonomischem Blickwinkel besonders schwierig anzuwenden. In der<br />

Regel sind nämlich diejenigen, die best<strong>im</strong>mte Güter als meritorisch klassifizieren, die<br />

politischen Entscheidungsträger. Diese sind aber in besonderer Weise auf die<br />

Massenmedien angewiesen und nutzen diese als Sprachrohr für eigene Positionen in der<br />

Öffentlichkeit und damit letztlich auch für die eigene politische Karriere.<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik kann so unter Rückgriff auf das Meritorik-Argument leicht<br />

parteipolitischen Sonderinteressen dienstbar gemacht werden. Vor allem die<br />

binnenpluralistische Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie in<br />

Deutschland praktiziert wird, kann die verstärkte parteipolitische Einflußnahme<br />

begünstigen. Dies bestätigen vor allem <strong>Analyse</strong>n ausländischer Wissenschaftler: „In<br />

practice, however, the German institutions are heavily politicised along party lines. This<br />

problem is the cancer that has weakened the system’s independence and legit<strong>im</strong>acy“<br />

(Noam 1991, S. 73).<br />

Empirische Untersuchungen bestätigen, daß die Bevölkerung in Deutschland nach<br />

wie vor den Einfluß der Parteipolitik auf die öffentlich-rechtlichen Sender deutlich<br />

wahrn<strong>im</strong>mt und negativ beurteilt. Wie Kl<strong>im</strong>ent und Brunner (1998, S. 317-321) anhand<br />

einer emnid-Befragung für Deutschland herausarbeiten, vermuten 90 Prozent der<br />

Befragten in einer repräsentativen Untersuchung einen Einfluß der Politik auf die<br />

öffentlich-rechtlichen Sender 33<br />

. Vor allem bei den dritten Fernsehprogrammen der<br />

ARD-Anstalten stellt die Bevölkerung sogar sehr eindeutig Bezüge zu konkreter<br />

Parteipolitik fest: Während der Westdeutsche Rundfunk, der Hessische Rundfunk sowie<br />

der Norddeutsche Rundfunk deutlich der SPD zugeordnet werden, wird der Bayerische<br />

Rundfunk als der CSU nahestehend eingeschätzt. Allerdings sieht die Bevölkerung trotz<br />

dieser Kritik die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht<br />

33 In der gleichen Befragung wird allerdings ebenfalls der Einfluß der werbetreibenden<br />

Wirtschaft auf die privaten Fernsehsender erkannt.<br />

63


grundsätzlich gefährdet. Hier offenbaren sich vermutlich auch kulturelle<br />

Einflußfaktoren: In Deutschland ist man offenbar gewöhnt, daß Rundfunk <strong>im</strong>mer unter<br />

starkem parteipolitischen Einfluß stand und steht. In den Vereinigten Staaten jedenfalls<br />

wird die Möglichkeit der direkten oder indirekten politischen Einflußnahme als<br />

wichtiges Argument gegen öffentlich-rechtliches Fernsehen nach europäischem Muster<br />

angesehen.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß die Verwendung des Meritorik-<br />

Arguments <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Kern eine partielle Marktversagensbehauptung <strong>im</strong>pliziert.<br />

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, daß der Staat dann für ein qualitativ<br />

hochwertiges Angebot <strong>im</strong> Rundfunk sowie für Minderheitenprogramme sorgen muß,<br />

wenn private Anbieter dies nicht aus eigenem Antrieb leisten können oder wollen. Dem<br />

wäre bei best<strong>im</strong>mten einzelnen Programmformaten durchaus nicht zu widersprechen.<br />

Umgekehrt gewendet bedeutet dieses Argument aber auch, daß der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk sich aus den Themengebieten zurückziehen sollte, in denen der Markt ein<br />

angemessenes Angebot bereitstellen kann; auch hierfür lassen sich problemlos<br />

empirische Belege anführen, beispielsweise das Angebot an Sportübertragungen <strong>im</strong><br />

amerikanischen Fernsehmarkt. Das Meritorik-Argument zielt eindeutig auf qualitativ<br />

hochwertige Programminhalte und nicht auf massenattraktive und damit dem Grundsatz<br />

nach marktfähige Sendungen. Unterhaltungssendungen und Sportübertragungen werden<br />

aber in reichlichem Umfang vom Markt angeboten; zudem besteht von Seiten der<br />

Verbraucher eine hinreichend große Nachfrage und auch Zahlungsbereitschaft.<br />

Außerdem muß abschließend mit Gröner (1988, S. 352) daran erinnert werden, daß<br />

die aus dem Meritorik-Argument hergeleitete Forderung, ausreichend Minderheiten-<br />

Programme bereitzustellen, in mancher Hinsicht mißverständlich und irreführend ist.<br />

Auf jedem Markt kommen manche Minderheiten nicht sofort und auch keinesfalls<br />

unentgeltlich zum Zug. Dies gilt etwa auf dem Wohnungsmarkt ebenso wie auch auf<br />

dem Markt für Automobile. Daraus jedoch sofort einen allgemeinen<br />

„Versorgungsmangel“ konstruieren zu wollen, ist ordnungsökonomisch mehr als<br />

zweifelhaft. Sicherlich ist der Rundfunk ein besonderes Gut. Daraus aber einen<br />

grundsätzlichen Anspruch auf ein kostenloses Rundfunkangebot in jedem<br />

Programmformat ableiten zu wollen, ist theoretisch nicht stichfest zu begründen.<br />

3.1.3. Die These von der Zwangsläufigkeit der Anbieterkonzentration <strong>im</strong><br />

Rundfunk<br />

„Die freie Meinungsbildung beruht auf<br />

Wettbewerbsprozessen, seien sie nun künstlerisch,<br />

wissenschaftlich, politisch oder anderswie orientiert“.<br />

Helmut Gröner (1988, S. 349)<br />

Ein weiteres ökonomisches Argument, das häufig in der Diskussion um die<br />

ordnungspolitische Gestaltung des Rundfunks anzutreffen ist, wird aus der Gefahr einer<br />

möglichen Konzentration privater Anbieter und einer damit einhergehenden<br />

Beschränkung des ökonomischen und publizistischen Wettbewerbs abgeleitet.<br />

Marktmacht <strong>im</strong> Rundfunk ist zunächst einmal ein ökonomischer Sachverhalt, der an<br />

64


sich schon bedenklich ist, analog zu jeder wettbewerbsbeherrschenden Stellung auf<br />

allen Güter- und Faktormärkten. Die besondere Brisanz von Konzentrationstendenzen<br />

in der <strong>Medien</strong>ordnung resultiert aber aus dem bereits als drittem Ordnungsproblem<br />

angesprochenen Sachverhalt, daß Rundfunk in besonderer Weise auch ein Faktor<br />

öffentlicher Meinungsbildung und demokratischer Willensbildung ist (hierzu<br />

Monopolkommission 1996, S. 348, Ziffer 718) und daß dementsprechend weitreichende<br />

Interdependenzen zwischen ökonomischem und publizistischem Wettbewerb bestehen.<br />

<strong>Eine</strong> marktbeherrschende Stellung <strong>im</strong> Rundfunk bedeutet <strong>im</strong>mer auch zumindest das<br />

Potential für Meinungsmacht, so daß hier nicht nur eine wettbewerbstheoretisches<br />

Problem, sondern zugleich auch eine Frage von staats- und gesellschaftspolitischer<br />

Bedeutung angesprochen ist 34 .<br />

Vor allem von den Kritikern und Gegnern des privaten Fernsehens und den<br />

Befürwortern des öffentlich-rechtlichen Fernsehens wird die These vertreten, daß<br />

Konzentrationsprozesse <strong>im</strong> Rundfunk unvermeidlich seien und letztlich zu privaten<br />

Monopolen führen müßten mit entsprechenden Gefährdungen für den<br />

Meinungspluralismus (etwa Schneider 1997; Knoche 1996; von Sternburg 1995). Im<br />

Kern geht es also auch hier um eine Marktversagenshypothese. Gleichwohl ist einer<br />

solchen pauschalen Konzentrationsvermutung, die von einem zwangsläufigen,<br />

gleichsam naturgesetzlichen Verlauf ausgeht, schon mit Lenel (1968) entgegenzutreten.<br />

Wettbewerbsprozesse verlaufen keinesfalls linear, sondern sind durch vorstoßende<br />

innovative Unternehmer sowie durch nachfolgende Imitatoren gekennzeichnet. Zudem<br />

sind <strong>im</strong> Verständnis einer dynamischen Markttheorie <strong>im</strong> Anschluß an Heuß (1965)<br />

unterschiedliche Marktphasen 35<br />

65<br />

mit der Vorherrschaft von unterschiedlichen<br />

Unternehmertypen und Kompetenzniveaus feststellbar (ausführlich Fehl 1987, S. 25-<br />

37). Die wichtigste Funktion des dynamischen Unternehmers in den frühen<br />

Marktphasen ist es dabei, die Selbstentzündung der Nachfrage zu bewirken und das<br />

eigene Produkt einem größeren Kundenkreis bekannt zu machen. In diesen frühen<br />

Marktphasen kann es dabei zu prozessualen, temporären Monopolen kommen, die<br />

jedoch <strong>im</strong> weiteren Marktphasenverlauf keinesfalls dauerhaft bestehen bleiben. Der<br />

Wettbewerb ist spätestens seit Schumpeter auch als Instrument der schöpferischen<br />

Zerstörung gekennzeichnet, mit dem etablierte oder neu aufkommende Produkte und<br />

Unternehmen aus ihren sicheren Positionen verdrängt werden können und<br />

Vorsprungswissen aufgezerrt wird. Im folgenden wird also zu diskutieren sein, welche<br />

Funktionen der Wettbewerb in einer marktwirtschaftlichen Ordnung allgemein und vor<br />

allem auch <strong>im</strong> Rundfunk erfüllen kann. Im Anschluß daran ist zu prüfen, welche<br />

34<br />

35<br />

<strong>Eine</strong> ausführliche Untersuchung von Konzentrationskontrollen zur Sicherung von<br />

Meinungsvielfalt <strong>im</strong> privaten Rundfunk in europäischer rechtsvergleichender Perspektive<br />

bietet Mailänder (2000).<br />

Auch die Monopolkommission (1996, S. 353, Ziffer 740) argumentiert mit dem<br />

Marktphasenschema <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich. Gleichzeitig wird aber auf die Schwierigkeit<br />

verwiesen, eine tatsächliche Zuordnung von Marktphasen zu vollziehen, da sich sowohl<br />

die Technologien als auch die juristischen Grundlagen und die ökonomischen<br />

Beteiligungsverhältnisse in einem außergewöhnlich raschen Entwicklungsprozeß<br />

befinden.


Konzentrationsprozesse und –ursachen es auch <strong>im</strong> Rundfunk gibt und wie diese<br />

ordnungs- und medienökonomisch zu interpretieren sind.<br />

3.1.3.1. Der Wettbewerb als wirtschaftliches Koordinationsinstrument<br />

Dem Wettbewerb als Koordinationsinstrument innerhalb einer marktwirtschaftlichen<br />

Ordnung werden verschiedene Funktionen zugeschrieben 36 . Ein freier<br />

Leistungswettbewerb innerhalb einer „Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“<br />

(Eucken) führt zu einer intensiven Beachtung der Konsumentenpräferenzen durch die<br />

Anbieter, sichert den kostengünstigen Einsatz der Produktionsfaktoren und reizt zu<br />

Produkt- und Prozeßinnovationen und technischem Fortschritt an. Gleichzeitig ist der<br />

Wettbewerb ein transparentes und wirksames Verfahren zur Begrenzung und Kontrolle<br />

wirtschaftlicher (und politischer) Macht. In allen Phasen einer dynamischen<br />

Marktentwicklung entstehen unterschiedliche Anbieterkonstellationen, die eine<br />

Marktabschließung erreichen wollen, um unangenehme Konkurrenten aus dem Feld zu<br />

drängen oder vom Marktzutritt abzuhalten. Der Wettbewerb als Entdeckungs- und<br />

Entmachtungsverfahren (Böhm 1980) steht solchen Abschließungstendenzen auf Seiten<br />

der Anbieter entgegen und schützt damit vor allem die Interessen der Nachfrager.<br />

Die konkrete ordnungspolitische Ausgestaltung einer wettbewerblichen Ordnung<br />

erfordert wettbewerbspolitische Leitbilder. In der deutschsprachigen Literatur sind hier<br />

vor allem das „Konzept der opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität“ <strong>im</strong> Anschluß an<br />

Kantzenbach sowie das „Konzept der Wettbewerbsfreiheit <strong>im</strong> Anschluß“ an Hoppmann<br />

zum Teil sehr kontronvers diskutiert worden (vgl. Berg 1995, S. 254-258; Schüller<br />

1987). Im Rahmen des ersten Konzepts wird dabei eher ökonomisch-funktionalistisch<br />

argumentiert („what can competition do for us“) und es wird angenommen, daß<br />

best<strong>im</strong>mte wünschenswerte Marktergebnisse auch unmittelbar durch gezielte<br />

Interventionen herbeigeführt werden können (Marktstruktur-, Marktverhaltens-,<br />

Marktergebnis-Paradigma). Daran anknüpfend wird dem Staat die Aufgabe zugewiesen,<br />

die für die Erreichung best<strong>im</strong>mter wirtschaftspolitischer Zielvorgaben jeweils opt<strong>im</strong>ale<br />

Wettbewerbsintensität in den verschiedenen Branchen durch gezielte Eingriffe (mit)<br />

herbeizuführen – so etwa auch durch die Förderung von Konzentrationen in<br />

polypolistisch organisierten Märkten. Der Wettbewerb hat aus diesem Blickwinkel also<br />

ausschließlich eine dienende Funktion.<br />

Im Hoppmannschen Konzept der Wettbewerbsfreiheit hingegen wird dem<br />

Wettbewerb als Wert per se eine hohe Wertschätzung für eine Gesellschaft<br />

selbstbest<strong>im</strong>mter Bürger zugeschrieben und die Ergebnisoffenheit des wirtschaftlichen<br />

Prozesse betont. Außerdem wird vermutet, daß die Erhöhung der Wettbewerbsfreiheit<br />

in der Regel <strong>im</strong>mer auch günstigere ökonomische Resultate nach sich ziehen wird – dies<br />

entspricht der sog. „Harmoniethese“. Die staatliche Wettbewerbspolitik sollte sich aus<br />

36<br />

Grundlegend zur Wirkung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs siehe beispielsweise<br />

von Hayek (1968), Heuß (1965) und Schmidtchen (1978). <strong>Eine</strong>n guten Überblick liefern<br />

die Lehrbücher von Herdzina (1991) und von Aberle (1992) sowie die Übersichtsartikel<br />

von Schüller (1987) und von Berg (1995).<br />

66


dem Blickwinkel dieses ordnungspolitischen Leitbildes in erster Linie auf die<br />

Beseitigung der bestehenden Wettbewerbshemmnisse und Marktzutrittsschranken<br />

konzentrieren, die einerseits aus unternehmerischen Strategien, andererseits aus<br />

staatlichen Eingriffen resultieren können. Zudem sollte die staatliche<br />

Wettbewerbspolitik die Einhaltung der allgemeinen Regeln sicherstellen.<br />

Die Kontroverse zwischen den verschiedenen wettbewerbspolitischen Leitbildern hat<br />

auch für die medienökonomische Fragestellung besondere Relevanz. Je nach dem,<br />

welcher Auffassung der für die <strong>Medien</strong>ordnung verantwortliche Gesetzgeber zuneigt,<br />

dürfte ein unterschiedliches Ausmaß erstens an Regulierung und zweitens an<br />

öffentlicher Wirtschaft anzutreffen sein. Es ist zu vermuten und wird <strong>im</strong> weiteren<br />

Verlauf dieser Arbeit noch zu untersuchen sein, daß beispielsweise die amerikanische<br />

<strong>Medien</strong>ordnung eher an der Gewährleistung der Wettbewerbsfreiheit orientiert ist,<br />

während die deutsche <strong>Medien</strong>ordnungspolitik stärker funktionalistisch ausgerichtet ist<br />

und der Staat zugleich versucht, Einfluß auf die die Marktstrukturen und tatsächliche<br />

Wettbewerbsintensität zu nehmen.<br />

Der Wettbewerb ist ein Such- und Entdeckungsverfahren, bei dem es darum geht,<br />

verstreut vorhandenes gesellschaftliches Wissen nutzbar zu machen (vgl. von Hayek<br />

1968). Konzentrationstendenzen, die entweder durch internes oder häufiger noch durch<br />

externes Unternehmenswachstum verursacht werden, können den Wettbewerb<br />

beschränken. Dabei ist zu unterscheiden zwischen horizontalen, vertikalen und<br />

diagonalen (konglomeraten) Unternehmenszusammenschlüssen. Ursachen der<br />

Konzentration sind in der Art der Produktionstechnologie, in der Höhe der staatlichen<br />

und privaten Marktzutrittsschranken sowie in den Rahmenbedingungen der<br />

Wettbewerbsordnung zu suchen. Die strategische Marktpolitik der Unternehmen, die<br />

Marktstruktur in der jeweiligen Branche sowie die verschiedenen Unternehmertypen<br />

und Kompetenzniveaus haben dabei einen wichtigen Einfluß auf den Ablauf und die<br />

Nachhaltigkeit des Konzentrationsprozesses (hierzu Lenel 1968, S. 245 ff.).<br />

Abbildung 7: Allgemeine Ursachen und Komponenten der Konzentration<br />

67


Finanzierungsna<br />

chteile kleiner<br />

und mittlerer<br />

Unternehmen<br />

Unterschiedlich<br />

es internes<br />

Unternehmensw<br />

achstum durch<br />

Leistungsdiverg<br />

enzen<br />

Größenvorteile<br />

(economies of<br />

scale)<br />

Ursachen der Konzentration<br />

Diversifizierung<br />

svorteile<br />

(economies of<br />

scope)<br />

Staatliche<br />

Rahmenbedingu<br />

ngen (Steuer<br />

system; Patentrecht;Umweltpolitik<br />

u.a.m.)<br />

Komponenten des Konzentrationsprozesses<br />

Marktaustritt<br />

von<br />

Unternehmen<br />

Quelle: Berg 1995, S. 271.<br />

Markteintritt<br />

neuer Anbieter<br />

Unternehmensz<br />

usammenschlüs<br />

se<br />

(externes<br />

Unternehmensw<br />

achstum)<br />

68<br />

Markteintrittsba<br />

rrieren durch<br />

Wettbewerbsna<br />

chteile neuer<br />

Anbieter oder<br />

Importbeschränkungen<br />

Verdrängung<br />

kleinerer<br />

Anbieter durch<br />

Unternehmen<br />

mit<br />

überragender<br />

Marktstellung<br />

Als zentrale Ursachen der internen und auch der externen Konzentration 37<br />

sind – wie<br />

in Abbildung 7 dargestellt – vor allem die Größenvorteile (economies of scale) und die<br />

Diversifizierungsvorteile (economies of scope) zu nennen. Diese werden maßgeblich<br />

auch durch die staatlichen Rahmenbedingungen (etwa das Patentrecht oder das<br />

Steuerrecht und vor allem das Wettbewerbs- und Kartellrecht) mitbest<strong>im</strong>mt. Für kleine<br />

und mittlere Unternehmen sowie für Marktneulinge wirken sich die eher schwierigen<br />

Finanzierungsmöglichkeiten (in Deutschland) an den Kapitalmärkten nachteilig aus.<br />

Großunternehmen, vor allem Aktiengesellschaften, verfügen über wesentlich bessere<br />

Zugangsmöglichkeiten zu den Kapitalmärkten. Dies kann Übernahmetendenzen kleiner<br />

und mittlerer Unternehmen befördern und damit ebenfalls zu verstärkter Konzentration<br />

beitragen.<br />

Dabei ist hervorzuheben, daß Konzentrationsprozesse ein vielschichtiges Phänomen<br />

sind und keinesfalls <strong>im</strong>mer nur negativ beurteilt werden dürfen. Unterschiedliches<br />

internes Unternehmenswachstum als Komponente der Konzentration kann unmittelbar<br />

auf Leistungsdifferenzen zurückzuführen sein, und es wäre volkswirtschaftlich sogar<br />

ausgesprochen schädlich, wenn eine staatliche Wettbewerbsbehörde solche<br />

Konzentrationen zu verhindern suchte und sich schützend vor den leistungsschwächeren<br />

Wettbewerber stellen würde. In der sog. „Chicago-Schule“ der Wettbewerbstheorie, zu<br />

der Vertreter wie etwa George J. Stigler oder Harold Demsetz zu rechnen sind, wird<br />

beispielsweise von der Vermutung ausgegangen, das Unternehmensgröße und<br />

Konzentration zumeist als Ergebnis höherer Effizienz anzusehen sind. Nicht die<br />

37 Zu der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Einschätzung der Konzentration siehe auch Böhm in<br />

seinen Ausführungen über “das Janusgesicht der Konzentration“ (1980, S. 213 ff.).


Marktstruktur oder die tatsächliche Unternehmensgröße sind in dieser Sichtweise<br />

entscheidend, sondern die tatsächliche Versorgung des Verbrauchers mit preiswerten<br />

Gütern und Dienstleistungen. Aus dem Blickwinkel der Chicago-Schule ist nicht der<br />

Tatbestand des Monopols an sich kritisch, sondern höchstens der Mißbrauch von<br />

Monopol-Macht in Form von überhöhten Preisen oder schlechten Qualitäten zu Lasten<br />

der Konsumenten.<br />

Die Einschätzung der Wohlfahrtseffekte von Konzentrationen ist meistens<br />

ambivalent. So hat beispielsweise schon Williamson (1968) anhand eines einfachen<br />

Tradeoff-Modells dargelegt, daß bei einem Unternehmenszusammenschluß häufig<br />

Kostenvorteile realisiert werden, was zur Erhöhung der Konsumentenwohlfahrt führen<br />

würde, wenn diese an den Konsumenten weitergegeben würden. Gleichzeitig ist zu<br />

erwarten, daß das fusionierte Unternehmen die vergrößerte Marktmacht zur<br />

Durchsetzung höherer Preise ausnutzen kann – dies würde einen Verlust an<br />

Konsumentenwohlfahrt bewirken. Ob der Nettoeffekt positiv oder negativ ist, kann nicht<br />

pauschal beantwortet werden, sondern muß in einer Einzelfallbetrachtung geklärt<br />

werden.<br />

Neben der <strong>Analyse</strong> der Ursachen der Konzentration und der Einschätzung der<br />

hiermit verbundenen Vor- und Nachteile treten zusätzlich zwei weitere Fragestellungen<br />

auf. Erstens ist der relevante Markt festzulegen, der Gegenstand einer<br />

wettbewerbspolitischen Untersuchung <strong>im</strong> Rundfunk werden soll. Zweitens ist die Frage<br />

zu klären, wie und mit welcher Methode Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk empirisch<br />

festgestellt werden können. Zur Frage des relevanten Marktes ist es hilfreich, die von<br />

Wirtz vorgeschlagene Systematisierung zu verwenden, um die Interdependenzen der<br />

TV-Märkte zu veranschaulichen (siehe Abbildung 8):<br />

69


Abbildung 8: Interdependenzen an den TV-Märkten<br />

Erlöse<br />

TV-Programmbeschaffungsmarkt<br />

Höhe der<br />

Werbepreise<br />

Beschaffungserfolg<br />

TV-Werbemarkt<br />

TV-Unternehmen<br />

Programmstruktur<br />

Werbespotzuspruch<br />

Zuschauererfolg<br />

TV-<br />

Zuschauermarkt<br />

Quelle: Wirtz (1994, S. 19)<br />

Die Fernsehunternehmen stehen in direktem Kontakt erstens mit dem<br />

Rezipientenmarkt, also ganz konkret dem Fernsehzuschauer, der über sein Zuschalten<br />

seine Wertschätzung für ein Programmangebot offenbaren kann. Zweitens müssen die<br />

Fernsehunternehmen auf dem Markt für Programmsoftware tätig werden, um die<br />

Sendezeit mit attraktiven Programminhalten zu füllen. Drittens müssen die<br />

Fernsehunternehmen am Werbemarkt aktiv sein, um durch den Verkauf von<br />

Werbespots die Finanzierungsgrundlage für den Geschäftsbetrieb zu sichern. Für den<br />

unternehmerischen Erfolg des <strong>Medien</strong>unternehmers ist es dabei von zentraler<br />

Bedeutung, eine Art von „Gleichgewicht“ zwischen den drei Märkten zu halten, da<br />

zwischen diesen keinesfalls zwingend eine Interessenharmonie bestehen muß. <strong>Eine</strong> zu<br />

starke Orientierung auf die Interessen der Werbekunden kann beispielsweise dazu<br />

führen, daß die Zuschauerzahlen sinken, weil ein Übermaß an Werbung vom Kunden<br />

als störend empfunden wird. Für die wettbewerbspolitische Betrachtung ist diese<br />

Systematisierung der Märkte von großer Bedeutung. Ein „normaler Wettbewerber“ auf<br />

dem Werbemarkt kann beispielsweise eine sehr starke Stellung <strong>im</strong> Bereich der<br />

Programmsoftware innehaben (Sportverwertungsrechte, Programmpakete, Lizenzen<br />

erfolgreicher ausländischer Serien etc.) und von dort aus wettbewerbsbeschränkende<br />

Strategien verfolgen. Der Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung 38 ist jedoch in<br />

solchen Fällen nur sehr schwer zu führen.<br />

38<br />

Im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, § 22) wird der<br />

Tatbestand der Marktbeherrschung anhand verschiedener Kriterien beschrieben. Dies sind<br />

beispielsweise Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- und<br />

Absatzmärkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen und auch rechtliche und<br />

tatsächliche Schranken gegen den Marktzutritt von Konkurrenten. Die Einschätzung, ob<br />

70


<strong>Eine</strong> weitere Schwierigkeit der Marktabgrenzung resultiert aus den verschiedenen<br />

Produktionsebenen, die mit dem Angebot von Rundfunk verbunden sind. In Anlehnung<br />

an Owen (1975, S. 12 f.) und Kruse (1989, S. 80) sind hier erstens die Ebene der<br />

Programmproduktion, zweitens die Ebene der Programmgestaltung und drittens die<br />

Märkte für Rundfunkprogramme zu unterscheiden. Bei den Märkten für<br />

Rundfunkprogramme sind einerseits die Distributionsebene (terrestrische<br />

Signalübertragung, Kabel oder Satellit) sowie andererseits die unmittelbare<br />

Konsumebene be<strong>im</strong> Publikum zu differenzieren. Die Übertragungsnetze sind wiederum<br />

über verschiedene Netzebenen verknüpft, die durch unterschiedliche technische und<br />

wettbewerbspolitische Parameter gekennzeichnet sind (ausführlich Hillebrand 1999).<br />

Die verschiedenen Ebenen können als eigenständiges Geschäft organisiert sein, aber<br />

auch durch vertikale Unternehmenszusammenschlüsse gemeinsam unter einem Dach<br />

betrieben werden. <strong>Eine</strong> marktbeherrschende Stellung kann also prinzipiell auf jeder<br />

einzelnen Produktionsebene bestehen (vgl. Müller 1998, S. 42-75) und durch<br />

konglomerate Fusionen weiter verstärkt werden. Die vertikalen Verflechtungen sind<br />

dabei wettbewerbspolitisch nicht unbedenklich, weil Marktmacht auf vor- und<br />

nachgelagerte Produktionsstufen übertragen werden kann, die für tatsächliche oder<br />

potentielle Konkurrenten wie eine Marktzutrittsschranke wirken können 39<br />

. Damit<br />

entstehen für die Unternehmen stratetische Verhaltensspielräume, die sich einer<br />

direkten Kontrolle durch den Wettbewerb und die Wettbewerbsbehörden entziehen.<br />

Im direkten Zusammenhang mit dem Nachweis von Marktmacht steht die genaue<br />

Messung von Konzentration, die auch als vergleichsweise „objektive“ Grundlage für<br />

Entscheidungen der Kartellbehörden verwendet werden kann. Wann genau ist ein<br />

Unternehmen marktmächtig oder gar marktbeherrschend? In der Literatur und bei den<br />

Wettbewerbsbehörden werden hierzu bekanntlich verschiedene Maßzahlen<br />

vorgeschlagen und angewandt. Erstens ist hier der CN-Index zu nennen, der den<br />

kumulierten Marktanteil der N größten Anbieter anzeigt. Dieser Index kann auf<br />

verschiedene Märkte angewandt werden und ermöglicht vor allem <strong>im</strong> Zeitablauf über<br />

eine längere Periode hinweg aussagekräftige Ergebnisse. Der C2-Index für den TV-<br />

Werbemarkt für das Jahr 1984 betrug beispielsweise 100, das heißt also ARD und ZDF<br />

als damals noch alleinige Fernsehanbieter konnten die kompletten Werbeeinnahmen<br />

unter sich aufteilen. Seit der Zulassung privater Wettbewerber ist der Anteil sehr stark<br />

39<br />

ein Unternehmen marktbeherrschend ist, erfordert jedoch <strong>im</strong>mer eine Gesamtbetrachtung.<br />

Zudem ist mit der Feststellung des Tatbestandes der Marktbeherrschung noch keinesfalls<br />

gesagt, daß auch eine mißbräuchliche Ausnutzung dieser Marktmacht stattfindert.<br />

Ausführlich zur Marktbeherrschung siehe Schüller (1987, S. 66 ff.).<br />

Aus diesem Grunde hat beispielsweise die EU-Kommission am 28. Juli 1994 die<br />

Gründung des Gemeinschaftsunternehmens „Media Service GmbH“ durch die Kirch-<br />

Gruppe, Bertelsmann und die Deutsche Telekom untersagt. Die Unternehmen wollten mit<br />

diesem Zusammenschluß das digitale Fernsehen in Deutschland entwickeln. Die EU-<br />

Kommission befürchtete jedoch, daß die vereinigte Marktmacht dieser drei Unternehmen<br />

und die strategische Besetzung aller Engpaßfaktoren (Netze, Programminhalte,<br />

Abonnementskunden) zu einer vollständigen Abschließung des Marktes führen würde<br />

(vgl. Amtsblatt der EG 1994, Teilziffer 2).<br />

71


ückläufig. 1995 betrug der gemeinsame Anteil der beiden öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten am gesamten Werbebudget gerade noch 11 Prozent (Duvvuri und Schellmoser<br />

1996, S. 41). Die Interpretation des CN-Index für wettbewerbspolitische<br />

Handlungsempfehlungen ist jedoch außerordentlich schwierig, da es je nach<br />

Produktionstechnik durchaus Märkte geben kann, in denen sich nur wenige Anbieter<br />

etablieren können; jedes Unternehmen muß seine opt<strong>im</strong>ale Betriebsgröße in einem<br />

wettbewerblichen Suchprozeß entdecken. Ein hoher CN-Index ist also keinesfalls a<br />

priori gleichzusetzen mit dem Mißbrauch von Marktmacht. Die isolierte Aussagekraft<br />

des Indexes ist also höchst eingeschränkt und bedarf der Ergänzung durch qualitative<br />

Faktoren.<br />

Ein weiterer, in der Wettbewerbspolitik gebräuchlicher Indikator zu Messung von<br />

Konzentration ist der sog. Hirschman-Herfindahl-Index, der erstmals 1982 durch die<br />

vom US Department of Justice veröffentlichten „Merger Guidelines“ in die Diskussion<br />

eingeführt worden ist und beispielsweise auch von der deutschen Monopolkommission<br />

verwendet wird. Dieser Index findet auch zunehmend in der <strong>Medien</strong>ökonomik<br />

Anwendung (vgl. Wirtz 1994, S. 33 ff.). Be<strong>im</strong> Hirschman-Herfindahl-Index werden die<br />

Marktanteile der Anbieter zuerst quadriert und dann summiert. Durch die Quadrierung<br />

werden die Anteile der marktmächtigen Unternehmen relativ stärker gewichtet. Die<br />

Summe wird dann aus Gründen des vereinfachten Umgangs mit den Werten mit dem<br />

Faktor 10.000 multipliziert. Wenn nur ein einzelner Anbieter am Markt existieren<br />

würde, so würde also ein Hirschman-Herfindahl-Wert von genau 10.000 resultieren.<br />

Bei der Interpretation dieses Indexes ist jedoch ebenfalls Vorsicht walten zu lassen.<br />

Ohne ergänzende Informationen über Marktstrukturen und Marktteilnehmer wird es<br />

nicht möglich sein, aus diesem Index eine wirtschafts- und medienpolitische<br />

Handlungsempfehlung abzuleiten. Ebenfalls ist es ratsam, den Hirschman-Herfindahl-<br />

Index <strong>im</strong> Zeitablauf zu betrachten, um Aufschluß über die Veränderung von<br />

Konzentrationen zu erhalten.<br />

3.1.3.2. Der Wettbewerb auf den Rundfunkmärkten<br />

Unter der durchaus realistischen Annahme, daß der Wettbewerb auch <strong>im</strong> Rundfunk<br />

positive Wirkungen entfalten wird, sind die Faktoren herauszuarbeiten, die allgemeine<br />

und wettbewerbsbeschränkende Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk bewirken oder<br />

begünstigen können 40<br />

. Sodann ist zu prüfen, ob Rückwirkungen auf den publizistischen<br />

Wettbewerb resultieren (drittes Ordnungsproblem) und ob hierdurch<br />

wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf begründet wird. In der medienökonomischen<br />

Literatur werden dabei verschiedene Gesichtspunkte diskutiert 41 .<br />

40<br />

Am 30. Juni 2000 hat die Deutsche Monopolkommission das 13. Hauptgutachten über<br />

Wettbewerbspolitik in Netzstrukturen vorgelegt. Hierin wird eine umfassende und<br />

detaillierte empirische Übersicht über die Wettbewerbsentwicklung <strong>im</strong> deutschen<br />

Rundfunkmarkt vorgelegt.<br />

41<br />

Einschlägig ist die Untersuchung von Wirtz (1994), der empirische Fragen des<br />

Wettbewerbs <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor untersucht. Lesenswert sind ebenfalls die<br />

72


Ausgangspunkt der Argumentation um allgemeine Konzentrationstendenzen <strong>im</strong><br />

Rundfunk sind die außerordentlich hohen Investitionskosten, die anfänglich bei der<br />

Inbetriebnahme eines Rundfunksenders aufzubringen sind 42 ; diese sind in der Tat ein<br />

Branchenspezifikum (hierzu Gundlach 1998; Monopolkommission 1996 und 2000),<br />

wenngleich keineswegs einzigartig. Für kleine Unternehmen ist die Finanzierung der<br />

startnotwendigen Investitionen nur schwer organisierbar – hier kann eine erste Ursache<br />

der Konzentration festgestellt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinen<br />

verschiedenen Urteilen zur Ordnung des Rundfunks diesen Sachverhalt <strong>im</strong>mer wieder<br />

besonders hervorgehoben. Die Herstellung der ersten Kontakte zu den Zuhörern und<br />

Zuschauern geht in der Regel mit einem hohen Fixkostenblock einher. Im Anschluß an<br />

diesen folgt eine starke Degression der durchschnittlichen Kontaktkosten (vgl. Müller<br />

1998, S. 47 ff.). Dieser Kostenverlauf begünstigt reichweitenstarke große Sender, die<br />

Größenvorteile (economies of scale) realisieren können. Unterstellt man hypothetisch<br />

eine unendliche Kontaktkostendegression, so würde unter reinen Kostengesichtspunkten<br />

eine vollständige Marktabdeckung durch einen monopolistischen Rundfunkanbieter<br />

resultieren. Dieser kostenbedingten Tendenz zur Konzentration <strong>im</strong> Bereich der<br />

Übertragungskapazitäten stehen in der Realität aber in den meisten Programmformaten<br />

regionale und zielgruppenspezifische Besonderheiten sowie sprachliche Barrieren der<br />

Zuschauer entgegen (vgl. Browne 1999).<br />

Die hohen Kosten, die bei der erstmaligen Aufnahme des Sendebetriebs entstehen,<br />

tragen in mancher Hinsicht Merkmale sog. „versunkener Kosten“ <strong>im</strong> Verständnis der<br />

„Theorie der bestreitbaren Märkte“ („contestable markets“) von Baumol (1982). Dies ist<br />

eine zweite allgemeine Ursache der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk. Gemäß dieser<br />

theoretischen Sichtweise sind Märkte dann für neue Teilnehmer „angreifbar“, wenn<br />

erstens der Zugang zum Markt frei ist, also keine Marktzutrittsschranken („barriers to<br />

entry“) bestehen, zweitens alle potentiellen Marktteilnehmer den Zugang zur gleichen<br />

Produktionstechnik haben und wenn drittens das Ausscheiden aus dem Markt kostenlos<br />

möglich ist, wenn also keine Marktaustrittsschranken durch versunkene Kosten („sunk<br />

costs“) bestehen. Sind alle drei Bedingungen erfüllt, so die Baumolsche Argumentation,<br />

dann kann es dauerhafte Marktmacht nicht geben, denn jeder Versuch, am Markt einen<br />

Preis oberhalb der Durchschnittskosten durchzusetzen, würde unverzüglich neue<br />

42<br />

Herausgeberbände von B. Röper (1989) und Oberender (1997) und die dort publizierten<br />

Einzelbeiträge. Grundlegend und mit zahlreichem empirischem Material angereichert<br />

sind die Gutachten der Monopolkommission. Beachtenswert ist auch der Artikel von<br />

Parlasca (1994), in dem die Reichweite des kartellrechtlichen Instumentariums bei der<br />

<strong>Medien</strong>konzentration geprüft wird. <strong>Eine</strong>n aktuellen und detaillierten Überblick über die<br />

Verflechtungen der <strong>Medien</strong>unternehmen bietet H. Röper (1999).<br />

Die hohen Kosten entstehen zunächst beispielsweise durch die Anschaffung oder<br />

Anmietung der Übertragungskapazitäten (beispielsweise Miete für einen Satelliten),<br />

durch den Aufbau eines Sendestudios, durch den Erwerb von attraktivem Sendematerial<br />

(Filme, Sportverwertungsrechte, Show-Programme etc.) sowie für die Anwerbung und<br />

Beschäftigung von qualifiziertem Personal vor und hinter der Kamera. Ein ausführlicher<br />

Überblick über die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Rundfunkproduktion findet sich<br />

bei Duvvuri und Schellmoser (1996).<br />

73


Anbieter auf den Markt locken und den Anreiz zu einer „Hit and Run-Strategie“<br />

vermitteln. Aus den Bedingungen der bestreitbaren Märkte ist aber noch kein Hinweis<br />

auf die tatsächliche Marktstruktur 43 zu ziehen: Selbst ein einziger großer Anbieter wäre<br />

wettbewerbstheoretisch unproblematisch, wenn denn nur die prinzipielle Bestreitbarkeit<br />

und Offenheit der Märkte für neue Wettbewerber gewährleistet wäre. Nicht die<br />

Marktform, also etwa Polypol, Oligopol oder Monopol, sondern die Bedingungen des<br />

Marktzutritts für neue Konkurrenten geraten ins Zentrum einer<br />

wettbewerbstheoretischen und wettbewerbspolitischen Betrachtung.<br />

Werden die Baumolschen Kriterien auf den Rundfunk angewendet, so wird<br />

ersichtlich, daß vor allem be<strong>im</strong> Kriterium des kostenlosen Marktaustritts<br />

Schwierigkeiten bestehen, da Investitionen <strong>im</strong> Rundfunk sowohl <strong>im</strong> hardware-Bereich<br />

als auch bei der Programmsoftware Merkmale versunkener Kosten aufweisen. Das<br />

bedeutet, daß die anfallenden Kosten in besonders hohem Maße irreversibel sind. Sollte<br />

sich die Investition als erfolglos herausstellen, so ist durch die Veräußerung des<br />

Anlagevermögens, also durch die Weiterverwertung der technischen Anlagen, in der<br />

Regel nur noch ein verschwindend kleiner Teil der anfänglichen Investitionssummen zu<br />

erlösen. Ein hohes Risiko versunkener Kosten wirkt jedoch aus dem Blickwinkel der<br />

Theorie der bestreitbaren Märkte wie eine Marktzutrittsschranke und reduziert die<br />

Bereitschaft möglicher Investoren zum Markteintritt und damit die potentielle<br />

Konkurrenz: Versunkene Kosten reduzieren also die „Bestreitbarkeit“ von Märkten:<br />

hierin wäre also eine zweite Ursache der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk angedeutet.<br />

Die Auswirkungen der außerordentlich schwierigen Bestreitbarkeit von<br />

Rundfunkmärkten auf die tatsächliche Wettbewerbsintensität und die<br />

wettbewerbstheoretische Bewertung von hohen Konzentrationsmaßen ist jedoch<br />

umstritten. So hat beispielsweise Kantzenbach (1967) in seiner „Theorie der opt<strong>im</strong>alen<br />

Wettbewerbsintensität“ 44<br />

behauptet, daß die Reduktion der Marktteilnehmer unter<br />

best<strong>im</strong>mten Umständen sogar zur Erhöhung der Wettbewerbsintensität führen kann.<br />

Aus dem Blickwinkel dieser Theorie existiert beispielsweise die max<strong>im</strong>ale<br />

Wettbewerbsintensität <strong>im</strong> sog. „homogenen Dyopol“ (vgl. auch Berg 1995, S. 254 ff.).<br />

Polypolistischer Wettbewerb wird hingegen als volkswirtschaftlich ineffizient<br />

eingeschätzt. <strong>Eine</strong> mögliche wirtschaftspolitische Handlungsempfehlung könnte nach<br />

Kantzenbach dann sogar in der staatlichen Förderung von<br />

Unternehmenszusammenschlüssen, also der zusätzlichen Verstärkung von<br />

Konzentrationsprozessen gesehen werden.<br />

43<br />

44<br />

Zum Verhältnis von „bestreitbaren Märkten“ und Marktstruktur siehe ausführlich Fehl<br />

(1985).<br />

Es würde den Rahmen der vorliegenden Untersuchung sprengen, wenn auf sämtliche<br />

Details der Kantzenbach-Hoppmann-Kontroverse eingegangen würde. Siehe hierzu die<br />

Originalbeiträge von Hoppmann (1967) und Kantzenbach (1967) sowie auch die<br />

Übersichtsartikel von Berg (1995) und Schüller (1987). Zur Kritik der Kantzenbachschen<br />

Konzeption siehe Willgerodt (1975) und Zohlnhöfer (1991).<br />

74


Die theoretische Konzeption der opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität von Kantzenbach<br />

ist jedoch in der wettbewerbstheoretischen Literatur aus verschiedenen Gründen stark<br />

kritisiert worden (siehe etwa Zohlnhöfer 1991). Auch die Kantzenbachsche Sichtweise<br />

der vermeintlichen Unzulänglichkeiten des polypolistischen Wettbewerbs ist mehrfach<br />

zurückgewiesen worden (etwa Willgerodt 1975), vor allem wegen der viel zu<br />

opt<strong>im</strong>istischen Einschätzung der Effizienz von Großunternehmen und – anders herum<br />

formuliert – der Unterschätzung der Wettbewerbsfunktionen gerade von kleinen und<br />

mittleren Unternehmen. In der Tat beinhaltet die Kantzenbachsche Konzeption ein stark<br />

konstruktivistisches Element. Denn wenn es eine opt<strong>im</strong>ale Wettbewerbsintensität gäbe<br />

und wenn eine Wettbewerbsbehörde über das Wissen und die Kompetenz verfügen<br />

könnte, diese zu erreichen, dann wäre es quasi logische Konsequenz, den Staat zu<br />

entsprechenden Interventionen anzuleiten. Ob der Staat aber jemals das Wissen zu einer<br />

solchen Wettbewerbssteuerung aufbringen kann, muß stark bezweifelt werden, und<br />

zwar sowohl auf einer theoretischen Diskussionsebene als auch auf in bezug zu den<br />

praktischen Fragen der realen Wettbewerbspolitik.<br />

Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß Unternehmenszusammenschlüsse aus<br />

volkswirtschaftlichem Blickwinkel keinesfalls grundsätzlich abzulehnen sind. Fusionen<br />

oder Unternehmenszukäufe sind, wie bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Tradeoff-<br />

Modell von Williamson (1968) angedeutet, häufig Ausdruck des unternehmerischen<br />

Bemühens, die Produktion und den Absatz eines Gutes effizienter zu organisieren. Hier<br />

ist an Coase (1937/88) zu erinnern, der darauf hinweist, daß die Nutzung des Markt-<br />

Preis-Systems keinesfalls kostenlos ist und daß es deshalb für Marktteilnehmer unter<br />

best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen zweckmäßig sein kann, best<strong>im</strong>mte Transaktionen<br />

innerhalb eines Unternehmens zu integrieren. In diesem Zusammenhang ist auf die in<br />

der Literatur so diskutierte sog. „Dilemmathese“ der Wettbewerbspolitik zu verweisen<br />

(Herdzina 1991, S. 40 ff.), die besagt, daß in konzentrierten Bereichen mit wenigen<br />

Anbietern Größenvorteile realisiert und größere Forschungs- und<br />

Entwicklungspotentiale genutzt werden können, während dezentralisierte Bereiche vor<br />

allen Dingen größere Freiheitsspielräume für Anbieter und Nachfrager ermöglichen.<br />

Im Rundfunkmarkt wird eine Einschätzung der Auswirkungen von<br />

Konzentrationsprozessen zusätzlich erschwert, weil neben dem ökonomischen<br />

Wettbewerb <strong>im</strong>mer auch der parallel stattfindende publizistische Wettbewerb als<br />

Instrument zur Sicherung des Meinungspluralismus beachtet werden muß (drittes<br />

Ordnungsproblem). <strong>Eine</strong> ökonomische Konzentration der Anbieter kann sogar unter<br />

spezifischen Annahmen, wie sie beispielsweise <strong>im</strong> Programmwahlmodell von Beebe<br />

(1977) getroffen werden, zu einer Erhöhung der publizistischen Meinungsvielfalt<br />

führen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reduktion der Marktteilnehmer dazu führt, daß<br />

die verbliebenen Anbieter nicht mehr ihr Zuschaueraufkommen dadurch zu max<strong>im</strong>ieren<br />

versuchen, daß sie besonders populäre Programme für die Zuschauermehrheit anbieten,<br />

indem sie erfolgreiche Programme von Konkurrenten duplizieren (Strategie des „more<br />

of the same“), sondern stattdessen ein diversifiziertes Programmangebot bereitstellen,<br />

daß auch verschieden gelagerte Präferenzen bedienen soll. Im monopolistischen<br />

Grenzfall eines werbefinanzierten Programms bei Beebe könnte sogar ein publizistisch<br />

75


sehr vielfältiges Programm entstehen, weil der Monopolist sich dann um die<br />

Herstellung von Kontakten zu allen Zuschauern bemühen müßte, um die<br />

Werbeeinnahmen zu max<strong>im</strong>ieren. Das Beebe-Modell ist zwar extrem rigide und abstrakt<br />

in seinen Annahmen und keinesfalls für eine isolierte wirtschaftspolitische<br />

Handlungsempfehlung geeignet – hierauf wird später noch genauer eingegangen.<br />

Gleichwohl wird mit diesem Modell besonders deutlich, daß der Zusammenhang<br />

zwischem ökonomischem und publizistischem Wettbewerb nicht linear ist und daß aus<br />

einer Unternehmenskonzentration und Reduktion des ökonomischen Wettbewerbs noch<br />

nicht sofort auf eine Einschränkung des publizistischen Wettbewerbs geschlossen<br />

werden kann.<br />

Ein weiterer Sachverhalt, der allgemeine Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk<br />

begünstigen könnte, wird mit der sog. „Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale“ 45<br />

angesprochen. Dies ist die dritte allgemeine Ursache für Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk.<br />

Gemäß dieser empirisch <strong>im</strong>mer wieder beobachtbaren Erscheinung korrelieren die<br />

möglichen Erlöse aus dem Verkauf von Zeiten für Werbesendungen für die<br />

Programmanbieter direkt mit der Anzahl der kontaktierten Haushalte (vgl. Wirtz 1994,<br />

S. 43). Der Werbemarkt ist direkt mit dem Rezipientenmarkt verzahnt. So ergibt sich<br />

der Preis für den Verkauf von Werbezeiten in Deutschland bekanntlich aus dem sog.<br />

„Tausendkontaktpreis“. Dieser gibt an, wieviel für einen 30 Sekunden-Spot gezahlt<br />

werden muß, der gerade 1000 Zuschauer erreicht. Je größer die Zahl der Rezipienten<br />

eines best<strong>im</strong>mten Programms ist, desto attraktiver wird der Sendeplatz für die<br />

werbetreibende Wirtschaft; deren Zahlungsbereitschaft wird systematisch ansteigen.<br />

Hier ist also eine dritte Ursache der Unternehmenskonzentration <strong>im</strong> (privaten)<br />

Rundfunk festzustellen. Die Verbindung von Kontaktkostendegression mit der<br />

Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale begünstigt große und finanzstarke<br />

Rundfunkanbieter in doppelter Hinsicht.<br />

Die Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk werden zudem durch den sog. „Siegermarkteffekt“<br />

verstärkt (vgl. Wentzel 1998a). Hierin kann eine vierte allgemeine Ursache<br />

für Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk gesehen werden. Cook und Frank (1995)<br />

sprechen in diesem Zusammenhang von einer „winner-take-all-society“. In diesem<br />

Spezialfall erhält der Erstplazierte in einem wettbewerblichen Prozeß unter den<br />

Bedingungen von Siegermärkten beinahe die gesamte Entlohnung, während die anderen<br />

Teilnehmer nur min<strong>im</strong>ale Entlohnungen erhalten oder gänzlich leer ausgehen. Am<br />

Markt ist nur Platz für „den“ Sieger. Entscheidendes theoretisches Kriterium für<br />

„winner-take-all-Effekte“ ist die relative Position eines Teilnehmers <strong>im</strong> Wettbewerb,<br />

nicht aber die absoluten Aufwendungen und Leistungen. Anhand zahlreicher<br />

empirischer Untersuchungen und Beispiele aus dem Bereich der Unterhaltung, der<br />

Film- und Musikindustrie sowie des Sports verdeutlichen Cook und Frank, daß<br />

beispielsweise ein Olympiasieger in der Regel mit sehr großen finanziellen<br />

Zuwendungen und lukrativen Werbeeinnahmen rechnen kann, während der min<strong>im</strong>al<br />

45<br />

Bei den Tages- und Wochenzeitungen wird dieser Effekt als „Auflagen-Anzeigen-<br />

Spirale“ bezeichnet.<br />

76


geschlagene Zweitplazierte häufig nur vergleichsweise bescheidene finanzielle<br />

Zuwendungen und Einkommensmöglichkeiten erhält.<br />

Siegermarkteffekte sind eine eher ungewöhnliche Erscheinung in einem<br />

wettbewerblichen Selektionsprozeß und keineswegs repräsentativ für alle Märkte.<br />

Gleichwohl ist festzustellen, daß sie auch in Hörfunk und Fernsehen anzutreffen sind 46 .<br />

Entscheidend hierfür sind, wie bereits oben angedeutet, die Kostenstrukturen des<br />

Produktionsprozesses für attraktives Film-Material sowie die Einkommenserwartungen<br />

der Anbieter. Programmsoftware hat in der Regel hohe einmalige Produktions- oder<br />

Anschaffungskosten, etwa die eines Fernseh- oder Kinofilms (first copy costs). Die<br />

nachfolgenden Reproduktionskosten sind jedoch für den Anbieter vergleichsweise<br />

gering. Ein erfolgreicher Kino-Streifen kann also gleichsam „kostenlos“ über die ganze<br />

Welt verbreitet werden 47 und weniger attraktive Programminhalte verdrängen. Aus<br />

dieser allgemeinen Ursache für Konzentrationstendenzen können auch spezifische<br />

wettbewerbsbeschränkende Strategien für einen einzelnen <strong>Medien</strong>unternehmer<br />

resultieren.<br />

Diese Siegermarkteffekte begünstigen die Eigentümer großer Programmpakete 48 ,<br />

weil sie vorhandene Filme beliebig häufig auf verschiedenen Kanälen verwerten<br />

können. Zugleich erschweren sie neuen Marktteilnehmern den Marktzutritt, weil die<br />

Preise für den Erwerb von Erstverwertungsrechten exorbitant ansteigen (vgl. Duvvuri<br />

und Schellmoser 1996). In der Regel können nur sehr finanzstarke Anbieter in den<br />

Markt eintreten, wodurch eine enge oligopolistische Marktstruktur und die Bildung von<br />

„Senderfamilien“ begünstigt werden. Siegermarkteffekte sind also als eine vierte<br />

Ursache der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk einzuordnen.<br />

Zudem ist festzuhalten, daß die Produktion der ersten Kopie eines Films in<br />

besonderer Weise ein Marktrisiko darstellt, das sich vom üblichen Produktrisiko an<br />

vielen anderen Gütermärkten unterscheidet. Der Erfolg eines Films ist nicht<br />

vorhersehbar und nur begrenzt planbar; es gibt zahlreiche Beispiele für Filme, die trotz<br />

erfolgversprechender Besetzung mit beliebten Schauspielern, eines spannenden<br />

Drehbuchs und hoher Produktionskosten be<strong>im</strong> Publikum durchfielen 49<br />

. Finanzstarke<br />

46<br />

Siegermarkteffekte treten beispielsweise häufig in der Welt des Sports auf – vor allem,<br />

wenn die Sportart international von großem Interesse und damit medienwirksam ist.<br />

Beispielsweise sei hier auf die amerikanische Basketball-Liga NBL verwiesen, die<br />

praktisch weltweit übertragen wird. Auch in der Musik und in der Kunst sind<br />

Siegermarkteffekte anzutreffen ebenso wie in der Mode- und Designbranche. Zur<br />

ökonomischen Theorie der Musikmärkte siehe beispielsweise Rothenbuhler und Streck<br />

(1998), die zu ähnlichen Ergebnissen gelangen wie Cook und Frank.<br />

47<br />

Dieser Effekt hat auch beachtliche negative Externalitäten, wenn es etwa um den Schutz<br />

geistiger Eigentumsrechte geht. Im Internet kann beispielsweise Unterhaltungssoftware,<br />

aber auch Musik etc. heruntergeladen und weiterverbreitet werden. Die Diskussion um<br />

den sog. Napster-Fall sind hierzu sehr aufschlußreich.<br />

48<br />

Bekanntlich hat die Kirch-Gruppe ihre starke Marktposition <strong>im</strong> privaten Fernsehen<br />

gerade auch durch die Filmpakete von Leo Kirch erworben.<br />

49<br />

<strong>Eine</strong> ausführliche <strong>Analyse</strong> der Filmbranche sowie der vor- und nachgelagerten<br />

Wertschöpfungsstufen findet sich bei Kürble (1997).<br />

77


<strong>Medien</strong>unternehmen sind dabei eher in der Lage, die Risiken der Filmproduktion und<br />

möglicher Fehlversuche zu tragen und durch erfolgreiche andere Produktionen zu<br />

kompensieren. Vor diesem Hintergrund sind auch die Bemühungen der<br />

<strong>Medien</strong>konzerne zu verstehen, durch eine Vorwärts-Rückwärts-Integration sämtliche<br />

Bereiche der Wertschöpfungskette und Programmdistribution abzudecken.<br />

Filmproduzenten schließen sich vor allem deshalb mit Fernsehsendern, mit Kabel-TV<br />

und Bezahlfernsehen sowie mit Kinoketten zusammen, um das Produktionsrisiko für<br />

neue Programmsoftware zu verringern und um eine Strategie der Mehrfachverwertung<br />

erfolgreicher Programme in unterschiedlichen Vertriebskanälen durchzuführen.<br />

Zusammenschlüsse sind also auch aus den Bemühungen der Unternehmen zu erklären,<br />

Transaktionskosten zu senken und eine opt<strong>im</strong>ale Unternehmensgröße zu finden, die<br />

langfristig am Markt bestehen kann. Diese opt<strong>im</strong>ale Unternehmensgröße ist aber nicht<br />

exakt <strong>im</strong> voraus festzulegen oder durch abstrakte Maßzahlen best<strong>im</strong>mbar. Es existiert,<br />

wie Krüsselberg (1969, S. 155 ff.) es ganz allgemein für Märkte formuliert, ein<br />

„Kontinuum effizienter Betriebsgrößen“, so daß jedes einzelne Unternehmen seine<br />

spezifische opt<strong>im</strong>ale Betriebsgröße letztlich nur in einem wettbewerblichen Suchprozeß<br />

entdecken kann. Dies gilt auch für die Produktion und Veranstaltung von Fernsehen.<br />

Die allgemeinen Ursachen der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk können wie folgt<br />

zusammengefaßt werden.<br />

Abbildung 9: Allgemeine Ursachen der Konzentration <strong>im</strong> privaten Rundfunk<br />

1. Ursache 2. Ursache 3. Ursache 4. Ursache<br />

Besonders hohe<br />

Investitionen in<br />

Verbindung mit<br />

eingeschränkten<br />

Finanzierungsmöglichkeiten<br />

für<br />

kleine und mittlere<br />

Unternehmen<br />

Versunkene Kosten<br />

<strong>im</strong> Verständnis der<br />

Theorie der<br />

bestreitbaren Märkte<br />

Werbeeinnahmen-<br />

Reichweiten-Spirale<br />

Besonders starke<br />

Kontaktkostendegre<br />

ssion (hoher<br />

Fixkostenblock)<br />

Siegermarkteffekte<br />

internationaler<br />

<strong>Medien</strong>güter<br />

3.1.3.3. Ordnungspolitische Einschätzung der Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk:<br />

Ein Zwischenergebnis<br />

Marktmacht <strong>im</strong> Rundfunk und in den angrenzenden <strong>Medien</strong> ist, wie auch die<br />

Monopolkommission (1996; 2000) feststellt, ein ernst zu nehmender und<br />

überwachungsbedürftiger Tatbestand. Hier sind alle fünf Ordnungsprobleme des<br />

Rundfunks gleichermaßen angesprochen. Aus den Konzentrationstendenzen <strong>im</strong><br />

Rundfunk, die theoretisch ableitbar und empirisch feststellbar sind (vgl. Wirtz 1994;<br />

Bericht der KEK 1999), kann unter Umständen eine Berechtigung für öffentlichrechtliches<br />

Fernsehen als Ergänzung zu einem privaten Fernsehangebot gefolgert<br />

werden, um die Erhaltung des publizistischen Wettbewerbs und damit die<br />

Gewährleistung des Meinungspluralismus dauerhaft sicherzustellen. Im theoretischen<br />

Grenzfall könnte es dann zu einem Duopol kommen, bei dem ein privater Anbieter<br />

78


neben einem öffentlich-rechtlichen Sender stünde. Allerdings kann das Argument auch<br />

so interpretiert werden, daß die Existenz eines großen öffentlich-rechtlichen Senders die<br />

Konzentrationsneigungen privater Anbieter forciert, weil diese sich nur durch<br />

Zusammenschlüsse und strategische Allianzen in eine Position bringen können, in der<br />

sie <strong>im</strong> Wettbewerb mit den staatlich privilegierten reichweitenstarken und finanziell<br />

durch Gebühren abgesicherten öffentlich-rechtlichen Anstalten konkurrieren können.<br />

Die tatsächliche Struktur des deutschen Fernsehmarktes liegt, wie empirische<br />

Untersuchungen bestätigen, von dieser theoriebasierten Prognose gar nicht weit entfernt<br />

– hierauf wird später noch genauer einzugehen sein. Neben dem großen öffentlichrechtlichen<br />

Block aus den Vollprogrammen von ARD und ZDF existieren mit den<br />

privaten Sendern RTL, Sat1 und ProSieben drei weitere große Vollprogrammanbieter 50 .<br />

Gemeinsam erreichen die fünf großen Sender einen kumulierten Anteil am<br />

Zuschauermarkt von etwa 59 Prozent (Zahl für April 2000, siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel<br />

Nr. 19 vom 8. Mai 2000, S. 8). Mit diesen Anbietern ist der Markt für landesweit<br />

verbreitete Vollprogramme bisher weitgehend geschlossen und für neue Anbieter <strong>im</strong><br />

Sinne der Theorie der „bestreitbaren Märkte“ derzeit nur schwierig angreifbar.<br />

Bei den zahlreichen Spartenprogrammen sowie bei den kleineren Sendern ist die<br />

Situation angesichts der kleineren Zielgruppen und der spezifischen<br />

Programmschwerpunkte etwas anders gelagert (Überblick bei Poll 1999). Die<br />

Konzentration äußert sich hier vor allem in den Gesellschafterstrukturen und<br />

Beteiligungsverhältnissen, die <strong>im</strong> Hintergrund wirken (siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr.<br />

31 vom 02.08.99). Allerdings ist bislang keinesfalls ersichtlich, daß aus den<br />

ökonomischen Konzentrationstendenzen eine Einschränkung des Meinungspluralismus<br />

folgen würde. Die Programmvielfalt ist sehr groß und wird auch bezüglich der<br />

qualitativen Standards weltweit sehr hoch eingeschätzt (vgl. Noam 1998).<br />

Auch in den Vereinigten Staaten sind Konzentrationen <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich über<br />

sämtliche Wertschöpfungsstufen hinweg feststellbar. In den 90er Jahre kam es dabei zu<br />

spektakulären Großfusionen („Mega-Mergers“) zwischen Kabelunternehmen,<br />

Filmstudios und Fernsehstationen (siehe Hachmeister und Rager 2000), um die<br />

verschiedenen Wertschöpfungsstufen abzudecken. Ebenso ist die Zahl der<br />

Programmanbieter begrenzt. Es existieren beispielsweise nur wenige große Networks<br />

als Programmlieferanten 51 , und die Möglichkeit zu weiteren Marktzutritten wird als eher<br />

gering eingeschätzt. Der direkte Vergleich mit dem deutschen Rundfunkmarkt ist<br />

jedoch schwierig, weil der amerikanische Markt in seinem Grundprinzip lokal<br />

organisiert ist, woraus sich ganz spezifische wettbewerbliche Strukturen und<br />

50<br />

51<br />

Am 1. Juli 2000 haben sich Sat1 und ProSieben zu einer Senderfamilie<br />

zusammengeschlossen.<br />

Die drei traditionellen Networks sind die National Broadcasting Company (NBC), das<br />

Columbia Broadcasting System (CBS) und die American Broadcasting Company (ABC).<br />

Seit den 60er Jahren hat sich auch das Network Fox Television von Rupert Murdoch mit<br />

enormem Kapitalaufwand etabliert. Zudem existieren seit den 90er Jahren noch UPN,<br />

WBN und das „familienfreundliche“ PAX-Network (siehe Kapitel 5).<br />

79


Fragestellungen herleiten, die sich vom deutschen Fernsehmarkt grundsätzlich<br />

unterscheiden. Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß die<br />

Unternehmenszusammenschlüsse in den Vereinigten Staaten in keiner Weise von den<br />

Antitrust-Behörden und auch nicht von der Federal Communications Commission<br />

beanstandet wurden. Aus der ökonomischen Konzentration wurden keine Gefährdungen<br />

für den Wettbewerb der Meinungen gesehen.<br />

Öffentlich-rechtliche Sender oder Public Broadcasting können unter best<strong>im</strong>mten<br />

Umständen ein Gegengewicht gegen große private <strong>Medien</strong>konzerne sein. Dies liegt, wie<br />

in der Rundfunkmorphologie dargelegt, vor allem in den Zielsetzungen und<br />

Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender begründet. Als<br />

zusätzliche Marktteilnehmer können sie die Wettbewerbsintensität wie auch die<br />

Meinungsvielfalt erhöhen. Jeder zusätzliche Marktteilnehmer erhöht zumindest<br />

potentiell die inhaltliche Vielfalt. Dies ist die positive Interpretation und entspräche der<br />

sog. „Gegengiftthese“, die häufig auch von den Befürwortern gemeinwirtschaftlicher<br />

Unternehmen angeführt wird. Dieses Argument ist aber mit Vorsicht zu behandeln.<br />

Immerhin ist zu bedenken, daß auch öffentliche Unternehmen als Bürokratien eigene<br />

Zielsetzungen verfolgen, die erfahrungsgemäß in erheblichem Ausmaß auf die<br />

Reduzierung von Wettbewerb gerichtet sein können. Außerdem ist aus der Theorie der<br />

Eigentumsrechte hinlänglich bekannt, daß eine dauerhaft effiziente Nutzung von<br />

Handlungsrechten in der öffentlichen Wirtschaft nicht selten unterbleibt. Dies ist die<br />

kritische Interpretation. Zudem suchen Bürokratien häufig neue Betätigungsfelder<br />

abseits ihres eigentlichen Aufgabengebietes; hierbei stoßen sie auch in Teilmärkte vor,<br />

in denen ein funktionsfähiger privater Wettbewerb existiert oder zumindest entstehen<br />

könnte 52<br />

. <strong>Eine</strong> solche Verdrängung ist jedoch ordnungsökonomisch nicht zu<br />

rechtfertigen.<br />

Öffentlich-rechtliche Anstalten sind zudem keineswegs ein sicheres Mittel, um<br />

angesichts der festgestellten ordnungspolitischen Besonderheiten des Rundfunks ein<br />

qualitativ anspruchsvolles und an den Präferenzen der Verbraucher ausgerichtetes<br />

Programm dauerhaft sicherzustellen (vgl. Wiechers 1992; Schröder 1997). Dies<br />

bestätigen vor allem die Erfahrungen in Deutschland bis 1984, als die öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten noch über das gemeinsame Sendemonopol verfügten. Damals<br />

befanden sich die Anstalten noch nicht in einer Konkurrenzsituation mit privaten<br />

Anbietern und mußten sich dementsprechend auch nicht an einem „Qualitätswettbewerb<br />

nach unten“ beteiligen, wie ihnen dies heute von den Kritikern des privaten Fernsehens<br />

häufig unterstellt wird. Sie konnten die Programminhalte und –strukturen alleine<br />

best<strong>im</strong>men. Gleichwohl gab es vielfältige Kritik an der mangelhaften Qualität des<br />

Programms, an der hohen Anzahl der Wiederholungen, an der geringen<br />

Innovationsbereitschaft sowie an der politisch keineswegs <strong>im</strong>mer ausgewogenen<br />

Berichterstattung (vgl. Mestmäcker 1995). Vor allem von Ökonomen wurde damals der<br />

52<br />

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten unterhalten beispielsweise ein unentgeltliches<br />

Informationsangebot und Archiv über das Internet. Hierdurch wird privaten<br />

gewinnorientierten Informationsdiensten der Marktzutritt massiv erschwert.<br />

80


Vorwurf erhoben, die öffentlich-rechtlichen Anstalten würden sich nicht in<br />

ausreichendem Maße um Kosteneffizienz bei der Produktion von Programmen<br />

bemühen. Das mangelhafte Kostenbewußtsein, das sehr häufig in öffentlichen<br />

Unternehmen anzutreffen ist, wird auch in zahlreichen neueren Untersuchungen zum<br />

dualen System in Deutschland zumindest zeitweilig <strong>im</strong>mer noch nachgewiesen (vgl.<br />

etwa Mattern und Künstner 1998).<br />

Abschließend und zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß der These von der<br />

Zwangsläufigkeit der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk als pauschaler<br />

Marktversagensvermutung zu widersprechen ist. Sicherlich gibt es<br />

Konzentrationstendenzen, die dauerhaft Gegenstand einer wettbewerbspolitischen<br />

Beobachtung bleiben müssen. Es existieren aber <strong>im</strong>mer auch Gegentendenzen, vor<br />

allem bei international offenen Märkten. So hat beispielsweise der Sender tm3, hinter<br />

dem der international operierende <strong>Medien</strong>unternehmer Murdoch steht, in Deutschland<br />

den Markteintritt durch den Erwerb von attraktiven Sportverwertungsrechten geschafft<br />

– trotz der massiven Konkurrenz der am Markt etablierten Unternehmen. Die Offenheit<br />

der Märkte nach innen und außen bleibt nach wie vor ein zentrales Instrument zur<br />

Begrenzung von Marktmacht und zur Sicherstellung einer Wirtschaftsverfassung des<br />

Wettbewerbs auch <strong>im</strong> Rundfunk.<br />

Ökonomische Konzentration, die zur Erhöhung der unternehmerischen Effizienz und<br />

zur gleichzeitigen Kostensenkung durchgeführt wird, ist volkswirtschaftlich<br />

wünschenswert, wenn die Konsumenten und Nachfrager ebenfalls an den positiven<br />

Effekten teilhaben können. Dies wird regelmäßig durch den Wettbewerb und die<br />

potentielle Konkurrenz sichergestellt. Unternehmenskonzentration wird in allen<br />

wirtschaftlichen Teilbereichen und auch in der Rundfunkordnung erst dann zum<br />

Problem, wenn die Konsumentensouveränität und Wahlmöglichkeiten eingeschränkt<br />

werden oder überhöhte Preise durchgesetzt werden sollen. <strong>Eine</strong> solche Entwicklung<br />

innerhalb der elektronischen <strong>Medien</strong> ist bislang aber noch nicht empirisch festzustellen.<br />

Zusätzlich wirkt der Wettbewerb zwischen der verschiedenen <strong>Medien</strong> (Zeitungen,<br />

Hörfunk und Fernsehen) um Werbekunden auch schützend für den Verbraucher (hierzu<br />

Korf-Sage 1999). <strong>Eine</strong> Zwangsläufigkeit der Anbieterkonzentration mit nachteiligen<br />

Konsequenzen für den Verbraucher und für den grundgesetzlich geschützten<br />

Sachverhalt des Meinungspluralismus kann daher bislang nicht festgestellt werden.<br />

3.1.4. Der Erklärungsbeitrag der „Program Choice-Modelle“<br />

3.1.4.1. Entwicklungsmuster und Strukturen von Programmen<br />

„What is essential if the major opportunity is to be<br />

seized is to get the co-ordinating benefits of<br />

monopoly, the deep sense of public service<br />

responsibility of the public corporation, the rivalry<br />

and open access of competition, and the max<strong>im</strong>um<br />

range of programming possible“.<br />

Peter O. Steiner (1961, S. 130).<br />

81


Die Frage nach den Rahmenbedingungen einer Rundfunkordnung ist <strong>im</strong>mer mit<br />

best<strong>im</strong>mten Vorstellungen von den inhaltlichen und qualitativen Aspekten der<br />

gesendeten Programme verbunden (viertes Ordnungsproblem). Dabei gibt es, wie<br />

Steiner (1961, S. 130) feststellt, durchaus unterschiedliche Gesichtspunkte zu beachten.<br />

Betrachtet man anhand der Rundfunkmorphologie die denkbaren Ordnungsmodelle des<br />

Rundfunks, so wird deutlich, daß mit jeder Option spezifische Vorteile, aber auch<br />

Nachteile verbunden sein können. Die typischen Gestaltungsentwürfe und deren<br />

Wertschätzung in der wissenschaftlichen Diskussion und bei den politischen<br />

Entscheidungsträgern sind offensichtlich nachhaltig von unterschiedlichen<br />

wettbewerbstheoretischen Leitbildern geprägt. Verursacht freier Wettbewerb <strong>im</strong><br />

Rundfunk eine abwärtsgerichtete Qualitätsspirale bei den Inhalten, wie dies<br />

beispielsweise Kiefer (1996) erwartet, oder führt der „Wettbewerb als<br />

Entdeckungsverfahren“ auch <strong>im</strong> Rundfunk zu Qualitätsverbesserungen und enger<br />

Orientierung an den Präferenzen der Verbraucher, vielleicht sogar zu ihrer<br />

Weiterentwicklung? Kann ein „wohlmeinender Rundfunkmonopolist“ in idealer Weise<br />

die Präferenzen der Konsumenten befriedigen und gleichzeitig übergeordneten<br />

meritorischen Zielen dienen, oder führt das Monopol zu X-Ineffizienzen in der<br />

Produktion von Rundfunk, zu Bürokratisierung, zu einer Beschränkung der inhaltlichen<br />

Vielfalt und schlechtestenfalls sogar zu der einseitigen Bevorzugung einer politischen<br />

Meinung? Welcher Ordnungsentwurf ist geeignet, um ein Programmangebot dauerhaft<br />

sicherzustellen, das den weiter oben skizzierten allgemeinen Regeln (<strong>im</strong> Sinne des<br />

Negativkatalogs) bestmöglich entspricht?<br />

Zur Beantwortung dieser Fragen und zur Verdeutlichung der Wettbewerbs- und<br />

Strukturwirkungen alternativer Rahmenbedingungen <strong>im</strong> Rundfunk wird in der<br />

medienökonomischen Literatur zumeist auf die sog. Programmwahlmodelle („Program<br />

Choice“) verwiesen 53 . Diese stellen gleichsam einen Spezialfall der hier entwickelten<br />

Rundfunkmorphologie dar, denn in diesen Modellen werden nach verschiedenen<br />

Kriterien anbieterseitige und nachfrageseitige Gesichtspunkte und deren Auswirkungen<br />

auf die Programmstrukturen diskutiert. Erklärungsziel der Programmwahlmodelle ist es<br />

also, das tatsächliche Programmangebot aus den konkreten Ordnungsbedingungen des<br />

Fernsehmarktes heraus zu erklären.<br />

Anbieterseitige Kriterien sind etwa die Unternehmensformen und<br />

Unternehmensziele, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und<br />

Rahmenbedingungen der Inhaltskontrolle, die Marktformen und Konzentrationsmaße<br />

sowie die Struktur der Übertragungskapazitäten. Aus der Kombination dieser<br />

Einflußfaktoren, die letztlich eine Art von Marktstruktur konstituieren, werden<br />

Marktergebnisse und Marktverhalten der Anbieter und Nachfrager gefolgert. In den<br />

53<br />

Einschlägig sind hier unter anderem die Beiträge von Steiner (1952 und 1961), Beebe<br />

(1977), Spence und Owen (1977) und Noam (1987). <strong>Eine</strong> zusammenfassende Übersicht<br />

und kritische Würdigung der wichtigsten älteren Modelle zur Programmwahl findet sich<br />

bei Werner Müller (1978), eine neuere Übersicht bei Monica Müller (1998), die auch die<br />

formalen Schritte der einzelnen Modelle systematisch nachvollzieht. <strong>Eine</strong> kurze<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Modellergebnisse bietet Schröder (1997).<br />

82


einzelnen Modellen zur Programmwahl werden unter Verwendung der ceteris paribus-<br />

Annahme jeweils spezifische Aspekte des Marktgeschehens isoliert herausgegriffen<br />

und analysiert. Die komplexeren Modelle, etwa das S<strong>im</strong>ulationsmodell von Beebe<br />

(1977), analysieren mehrere Einflußfaktoren gleichzeitig. Nachfrageseitig ist zu<br />

differenzieren nach den technischen Möglichkeiten für den Empfang von Fernsehen,<br />

nach den Kosten, die dem Empfänger von Rundfunk entstehen, nach der Intra- und<br />

Intermedienkonkurrenz sowie nach den Programmpäferenzen der Zuschauer. Im Beebe-<br />

Modell werden beispielsweise diese nachfrageseitigen Faktoren hervorgehoben und mit<br />

berücksichtigt <strong>im</strong> Gegensatz zu den früheren Modellen, die sich in erster Linie auf die<br />

Anbieterfaktoren konzentrierten. Die folgenden Tabellen 11 und 12 bieten einen<br />

Überblick über die verschiedenen Faktoren.<br />

83


Abbildung 10: Allgemeine angebotsseitige Einflußfaktoren von Programmen<br />

Ziele - Erziehung und Bildung<br />

- Information<br />

- Gewinnmax<strong>im</strong>ierung<br />

- Max<strong>im</strong>ierung des<br />

Zuschauermarktanteils<br />

Finanzierung - Staatshaushalt<br />

- Gebühren<br />

- Werbung<br />

- Entgelte (Pay-TV)<br />

Verfügbarkeit von<br />

Übertragungskanälen<br />

und<br />

Frequenzen<br />

- Staatliche<br />

Frequenzzuteilung<br />

- Frequenzauktionen<br />

Inhaltskontrolle - Anstaltsinterne Gremien zur<br />

Inhaltskontrolle<br />

- Freiwillige Selbstkontrolle<br />

- Externe Programmaufsicht<br />

Marktform - Monopol<br />

- Dyopol<br />

- Oligopol<br />

- Polypol<br />

Erfolgskontrolle - Kontrolle durch<br />

Rundfunkräte<br />

- Einschaltquoten<br />

- Gewinn<br />

Abbildung 11: Allgemeine nachfrageseitige Einflußfaktoren<br />

Technische<br />

Ausstattung der<br />

Haushalte<br />

Kosten der<br />

Fernsehnutzung<br />

Intermedienkonkurrenz <br />

Intramedienkonkurrenz<br />

Programm-<br />

präferenzen der<br />

Zuschauer<br />

- Terrestrische<br />

Empfangsmöglichkeiten<br />

- Kabelpenetration<br />

- Satelliten<br />

- Rundfunkgebühren<br />

(deutsches Modell)<br />

- Kabelgebühren<br />

- Entgelte für Bezahl-<br />

fernsehen (Pay-TV)<br />

- Anzahl der Voll- und<br />

Spartenprogramme<br />

- Angebotssituation<br />

alternativer <strong>Medien</strong> (Presse,<br />

Online)<br />

- Nachrichten und<br />

Informationen<br />

- Unterhaltung, Sport<br />

- Filme, Serien<br />

84


Es ist prinzipiell zwischen drei verschiedenen Modelltypen zur Programmwahl zu<br />

unterscheiden: Erstens gibt es Modelle, die eine reine Werbefinanzierung der<br />

gesendeten Programme thematisieren. Dies entspräche damit dem marktwirtschaftlichen<br />

Prototyp, bei dem der Verkauf von Werbezeiten Mittel zum Erreichen der pr<strong>im</strong>ären<br />

unternehmerischen Zielsetzung, nämlich der Gewinnerzielung, ist. Hier sind vor allem<br />

die frühen Arbeiten von Steiner (1952 und 1961) und die Erweiterungen und<br />

Modifizierungen von Beebe (1977) zu erwähnen. Zweitens ist auf die Arbeiten von<br />

Spence und Owen (1977) und deren Verfeinerungen zu verweisen, die von einer reinen<br />

Entgeltfinanzierung <strong>im</strong> Sinne eines vollständigen „Bezahl-Fernsehens“ (Pay-TV)<br />

ausgehen; dies entspräche Fernsehen nach dem sog. Äquivalenzprinzip. Die dritte<br />

Modellgeneration, etwa bei Noam (1987), knüpft an die Methode der „ökonomischen<br />

Theorie der Demokratie“ (Downs 1968) an. Damit wird es auch möglich, marktunabhängigen<br />

Rundfunk <strong>im</strong> Sinne eines öffentlich-rechtlichen Angebots und dessen<br />

Wechselwirkung zu privatwirtschaftlichen Anbietern zu diskutieren. Mit dem Noam-<br />

Modell ist es ebenfalls möglich, die substitutiven und komplementären Aspekte des<br />

Nebeneinanders von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern sowie die<br />

dynamischen Aspekte der Fernsehmarktentwicklung abzubilden.<br />

3.1.4.2. „Program Choice“ und Marktform: Die Steinerschen Überlegungen<br />

Die ersten Modelle zur Programmwahl wurden von Steiner (1952 und 1961) in die<br />

<strong>Medien</strong>ökonomik eingeführt. Trotz ihres hohen Alters weisen die Modelle nach wie vor<br />

einen beachtlichen heuristischen Wert auf. Sie stellen gewissermaßen den<br />

Ausgangspunkt für die theoretische ökonomische Behandlung des Rundfunks dar. In<br />

seinem ersten Beitrag (1952) hat Steiner versucht, über die Determinanten von<br />

Hörfunkprogrammen unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsfrage zu<br />

modellieren. Diese Vorgehensweise wurde 1977 von Beebe verfeinert und erweitert; die<br />

Steinerschen Überlegungen werden deshalb an späterer Stelle in der weitergehenden<br />

Fassung von Beebe vorgestellt.<br />

In seinem zweiten grundlegenden Beitrag aus dem Jahr 1961 legte Steiner eine<br />

Studie über Monopol und Wettbewerb <strong>im</strong> Fernsehen und daraus resultierende Fragen<br />

der Wirtschaftspolitik vor. Empirischer Bezugspunkt war dabei – aus historischem<br />

Blickwinkel verständlich – einerseits die britische BBC als Aushängeschild des Public<br />

Broadcasting und der privatwirtschaftlich organisierte amerikanische Fernsehmarkt<br />

andererseits. Der Beitrag von Steiner hat die nachfolgende Debatte maßgeblich<br />

strukturiert, denn es wurde erstmalig versucht, ökonomische Kriterien einer<br />

„opt<strong>im</strong>alen“ Rundfunkordnung zu entwickeln (1961, S. 107 ff.).<br />

Die Steinerschen Beurteilungsmaßstäbe sind <strong>im</strong> einzelnen:<br />

1. Der Rundfunk muß eine umfassende und neutrale Informationsquelle sein<br />

(„ample and unbiassed source of news“) und ein Forum für Kommentare und<br />

öffentliche Diskussionen bieten.<br />

2. Der Rundfunk muß für die Journalisten und die <strong>Medien</strong>schaffenden eine Quelle<br />

unabhängiger Beschäftigungsmöglichkeiten sein (Arbeitsmarktargument).<br />

85


3. Der Rundfunk muß dem Gemeinwohl verpflichtet sein („commitment to public<br />

service“) und in diesem Sinne verantwortungsbewußt bei der Verbreitung von<br />

Programminhalten sein.<br />

4. Der Rundfunk muß eine größtmögliche inhaltliche Vielfalt („rich and varied<br />

choice of programmes“) bereitstellen, die den Präferenzen der Bevölkerung<br />

bestmöglichst entspricht.<br />

Steiner (1961, S. 107) verweist in diesem Zusammenhang auch schon auf mögliche<br />

Zielkonflikte zwischen den einzelnen Kriterien: „A form of organisation that performs<br />

well when judged by one standard may do poorly by another. Indeed, this sort of<br />

conflict is the crux of the debate between the advocates of public monopoly and private<br />

competition in broadcasting“. Die Entscheidung für eine best<strong>im</strong>mte Rundfunkordnung<br />

ist damit <strong>im</strong>mer auch eine Abwägungsentscheidung zwischen verschiedenen<br />

Sachverhalten. Ein erstes Resultat von Steiner ist somit, daß es keinesfalls notwendig<br />

eine Rundfunkordnung geben muß, die alle Kriterien opt<strong>im</strong>al erfüllt. Dieses Ergebnis<br />

hat auch in der modernen Diskussion um die Ordnung des Rundfunks nach wie vor<br />

beachtliches Gewicht.<br />

Diese Beurteilungskriterien werden nun von Steiner einzeln durchgespielt anhand<br />

der Frage, ob das Monopol oder der Wettbewerb zu ihrer Verwirklichung besser<br />

geeignet wären. Nachgelagert ist bei diesen theoretischen Überlegungen die Frage der<br />

Rechtsform des Monopols oder der Wettbewerber. Das Monopol beispielsweise kann<br />

sowohl privat als auch öffentlich-rechtlich sein. Auf die Modellergebnisse hat dies<br />

keine Auswirkungen. Im Steinerschen Modell wird jedoch zumeist als Referenzfall des<br />

Monopols auf die öffentlich-rechtliche BBC verwiesen.<br />

Die Schwierigkeit, mittels einer solchen <strong>Analyse</strong> zu eindeutigen Ergebnissen und<br />

damit auch zu Politikempfehlungen zu gelangen, wird bereits be<strong>im</strong> ersten Punkt sehr<br />

deutlich. Selbst wenn die Zielsetzung, eine umfassende und neutrale Informationsquelle<br />

zu sein, sehr verantwortungsbewußt vom monopolistischen Rundfunkanbieter<br />

wahrgenommen wird – die BBC galt damals und gilt nach wie vor als ein wichtiger<br />

Maßstab für Glaubwürdigkeit <strong>im</strong> Rundfunk 54<br />

86<br />

–, bleibt die Einschätzung des<br />

Sachverhalts der umfassenden Information zwiespältig. Dieser kritische Punkt wurde<br />

auch schon von Steiner selbst erkannt: „At best, and the BBC frequently achieves this<br />

best, it produces the broadcasting equivalent of a superbly balanced book. But this is not<br />

the equivalent of a balanced library“ (Steiner 1961, S. 111). <strong>Eine</strong> wettbewerbliche<br />

Vorgehensweise zur Entdeckung neuen Wissens (erstes Ordnungsproblem) erscheint<br />

hier überlegen, wobei keineswegs zwingend von einem polypolistischen Wettbewerb<br />

ausgegangen werden muß. Der Wettbewerb zwischen den (damals noch) drei großen<br />

amerikanischen Networks NBC, CBS und ABC sei sehr intensiv und der Zielsetzung<br />

förderlich. Auch aktuelle Untersuchungen über die „Economics of Television<br />

54<br />

Zum Zeitpunkt der Steinerschen Untersuchungen war die BBC wichtigstes<br />

Aushängeschild für glaubwürdigen Rundfunk. Das Motto der BBC, „to inform and to<br />

enlighten“, ist für viele Nachrichtensender zum Vorbild und Leitmotiv geworden – auch<br />

für private Anbieter.


Networks“ (Litman 1998) bestätigen die nach wie vor hohe Wettbewerbsintensität<br />

zwischen den (nunmehr sieben) großen amerikanischen Fernseh-Networks.<br />

Bezüglich des zweiten Kriteriums (unabhängige Beschäftigungsmöglichkeiten)<br />

kommt Steiner ebenfalls zu einer vergleichsweise positiven Einschätzung des<br />

Wettbewerbs. Der Rundfunkmonopolist hat nicht nur Angebotsmacht, sondern<br />

zusätzlich auch an den vorgelagerten Produktmärkten – und vor allem am Arbeitsmarkt<br />

– eine beachtliche Nachfragemacht. Diese kann wettbewerbsbeschränkend und zu Preis-<br />

und Lohnmanipulationen eingesetzt werden. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, weitere<br />

nicht-marktliche Anforderungen – etwa die Mitgliedschaft in einer best<strong>im</strong>mten<br />

politischen Partei – diskr<strong>im</strong>inierend zum Nachteil der Beschäftigten einzusetzen und<br />

damit auch auf indirektem Wege Einfluß auf die Programminhalte zu nehmen. Über<br />

Steiner hinaus ist festzuhalten, daß selbst min<strong>im</strong>aler Wettbewerb zwischen wenigen<br />

Rundfunkunternehmen einem solchen Monopolfall vorzuziehen ist, weil damit<br />

zumindest die potentielle Konkurrenz als Kontrolle aktiviert wird.<br />

Das dritte Bewertungskriterium, die Orientierung am Gemeinwohl, ist ebenfalls<br />

schwierig einzuschätzen. Der Rundfunkmonopolist kann unter best<strong>im</strong>mten Annahmen<br />

hinsichtlich der Zielfunktion sowie der Qualifikation der Mitarbeiter durchaus zu einem<br />

gemeinwohlorientierten Programmangebot in der Lage sein – die BBC ist hier<br />

wiederum ein durchaus glaubwürdiges Anschauungsbeispiel. Gleichwohl bleibt<br />

grundsätzlich kritisch einzuwenden, daß die Programmschaffenden <strong>im</strong>mer vor dem<br />

Wissensproblem stehen, was denn ein gemeinwohlorientieres Programm ist. Aus einem<br />

liberalen Grundrechtsverständnis kann hier, wie bereits erwähnt, nur auf den<br />

Negativkatalog unerwünschter Programminhalte <strong>im</strong> Sinne allgemeiner Regeln<br />

verwiesen werden. Die Vorgabe von positiven Programmzielen wäre jedoch<br />

ausgesprochen gefährlich. An dieser Stelle wäre nämlich ein Einfallstor für inhaltliche<br />

Willkür und sogar Zensur der Entscheidungsträger geöffnet. Zudem ist nicht<br />

auszuschließen, daß von den verantwortlichen Redakteuren auch andere Ziele als<br />

lediglich Programmziele verfolgt werden. Nicht jeder öffentlich-rechtliche Sender darf<br />

mit der BBC gleichgesetzt werden, und nicht <strong>im</strong>mer ist das vermeintliche öffentliche<br />

Interesse auch gleichzusetzen mit den Interessen der Menschen: „Public service is not<br />

identical with private interest“ (Steiner 1961, S. 113). Hierauf wird <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit den Public Choice-Überlegungen an späterer Stelle noch ausführlich einzugehen<br />

sein.<br />

Im privaten Wettbewerb kann die Verantwortlichkeit für das Gemeinwohl durch die<br />

Verletzung der allgemeinen Spielregeln des Negativkatalogs allerdings ebenfalls<br />

beeinträchtigt werden. Die Nachfrage best<strong>im</strong>mt letztlich das Programmangebot: „As to<br />

entertainment, the creed is to give them (...) what they want“ (Steiner 1961, S. 113).<br />

Durch die permanente Konkursandrohung können privatwirtschaftliche Unternehmen<br />

zumindest in Grenzsituationen geneigt sein, ethische und publizistische Berufsstandards<br />

zu umgehen, um die wirtschaftliche Situationen des Unternehmens zu verbessern. Aus<br />

diesem Blickwinkel ist ganz allgemein festzustellen, daß es für ein<br />

gemeinwohlorientiertes Programmangebot hilfreich sein kann, wenn es von marktlichen<br />

Zwängen befreit ist. Es ist aber keinesfalls daraus zu schließen, daß ein<br />

87


gemeinwohlorientiertes Programm und privates Rundfunkangebot a priori unvereinbar<br />

seien.<br />

Be<strong>im</strong> vierten Kriterium, der Reichhaltigkeit und Vielfalt des Programmangebots,<br />

scheint auf den ersten Blick eine wettbewerbliche Lösung grundsätzlich überlegen zu<br />

sein. Anhand einer einfachen modelltheoretischen Überlegung verdeutlicht Steiner<br />

(1961, S. 114 ff.) jedoch, daß dies keineswegs zwangsläufig so sein muß und daß es in<br />

einer wettbewerblichen Ordnung unter ganz best<strong>im</strong>mten Annahmen durchaus<br />

Tendenzen zur Duplizierung und Variation erfolgreicher Programme und damit zur<br />

Vereinheitlichung des Programmangebots geben kann, was dem Vorwurf des „more of<br />

the same“ und der Beschränkung der Vielfalt entspräche. Hier offenbart sich das<br />

spezifische Spannungsverhältnis zwischen ökonomischem und publizistischem<br />

Wettbewerb (drittes Ordnungsproblem).<br />

Im Modell von Steiner ist angenommen, es gäbe drei miteinander konkurrierende<br />

Kanäle, die möglichst viele Zuschauer erreichen wollen. Bei insgesamt 100 Zuschauern<br />

sei das folgende Präferenzmuster gegeben: 80 Zuschauer möchten einen Western sehen<br />

(Programmtyp A), 18 Zuschauer präferieren ein Schauspiel (Programmtyp B) und nur<br />

zwei wollen eine Informationssendung über aktuelle gesellschaftliche Fragen verfolgen<br />

(Programmtyp C). Weiter wird bei Steiner (1961) angenommen, daß der Zuschauer nur<br />

dann den Apparat einschaltet, wenn er ein Programm seiner ersten Präferenz nutzen<br />

kann; andernfalls schaltet er ab. Es gibt also in diesem s<strong>im</strong>plen Modell keine<br />

Substitutionsbeziehungen zwischen den Programmen. Ebenfalls werden die Kosten der<br />

Programmerstellung bewußt ausgeklammert.<br />

In einer ersten Annahme existiere nun ein Rundfunkmonopolist, der alle drei Kanäle<br />

belegt. Es ist bei dieser Überlegung nicht wichtig, ob es sich um ein privates oder ein<br />

öffentliches Monopol handelt: Entscheidend ist, daß es nur einen einzigen Anbieter<br />

gibt. Ziel des Monopolisten sei die Max<strong>im</strong>ierung der gesamten Zuschauerzahl. Der<br />

Monopolist wird nun versuchen, auf den drei Kanälen die drei unterschiedlichen<br />

Programmtypen anzubieten, um das max<strong>im</strong>ale Publikum von 100 Personen zu<br />

erreichen. Entspricht das Angebot nicht den Präferenzen, so schaltet der Zuschauer ab,<br />

was aber der Zielsetzung des Monopolisten widerspräche. Der Angebotsvielfalt wäre in<br />

diesem Modell also bestmöglich gedient, weil alle Präferenzen zum Zuge kämen. In<br />

jedem Falle wäre es für den Monopolisten noch lukrativ, ein Programm C für nur zwei<br />

Zuschauer anzubieten, da er anderenfalls diese Zuschauergruppe nicht erreichen könnte.<br />

Die Kosten der Programmerstellung spielen in diesen Überlegungen keine Rolle.<br />

In einer zweiten Überlegung sei nun angenommen, die drei Kanäle seien von<br />

Wettbewerbern belegt – ebenfalls spielt die Frage, ob öffentlich-rechtliche Anstalten<br />

oder private Firmen miteinander konkurrieren, keine Rolle. Zielsetzung sei ebenfalls die<br />

Max<strong>im</strong>ierung der Gesamtzuschauerzahl. Die drei Wettbewerber werden unter den<br />

gegebenen Annahmen nun alle den Programmtyp A anbieten und sich die 80 Zuschauer<br />

jeweils zu einem Drittel aufteilen. Selbst wenn ein vierter Anbieter hinzukäme, würde<br />

dieser noch mit einem Programm A in den Markt treten, weil ein 25-prozentiger<br />

Zuschaueranteil von 80 Zuschauern <strong>im</strong>mer noch größer wäre, als wenn er die<br />

88


Programpräferenz B bedienen würde (20 > 18). Erst bei einer Anbieterzahl von fünf<br />

ergäbe sich für einen neuen Anbieter ein Anreiz, die Zuschauerpräferenz B anzubieten,<br />

und erst bei der außerordentlich großen Anbieterzahl von 48 Stationen würde das<br />

Minderheitenprogramm Typ C überhaupt eine Chance erhalten. Damit entsteht eine Art<br />

von Mikro-Makro-Paradoxon: „While each of the duplicating programme producers can<br />

cla<strong>im</strong> that ‚we give people what they want‘, this is not so in the aggregate“ (Steiner<br />

1961, S. 115). Die Vielfalt der Programmtypen wird beschränkt, und es kommt in<br />

diesem Modell in der Tat zu einer Duplizierung erfolgreicher Programme und zu einer<br />

Beschränkung von Minderheitenprogrammen. Diese Tendenz wird in einer dritten<br />

Überlegung sogar noch verstärkt, wenn angenommen wird, daß die Zuschauer nicht nur<br />

ein einziges exklusives Programm erster Wahl haben und anderenfalls abschalten,<br />

sondern daß sie nach der ersten Präferenz noch eine zweite Programmpräferenz<br />

akzeptieren, ehe sie den Apparat abgeschalten würden.<br />

Das interessante Ergebnis der Steinerschen Überlegungen ist es also, daß unter den<br />

gegebenen Modellannahmen die Existenz mehrerer konkurrierender Anbieter insgesamt<br />

zu einer Verengung der Angebotsvielfalt führen kann: „Monopoly, even private<br />

monopoly, is motivated to avoid duplication; competitors are not“ (1961, S. 116).<br />

Steiner kommt deshalb zu der Schlußfolgerung, daß ein reines wettbewerbliches<br />

Rundfunksystem Nachteile haben könnte. Ein ideales 2-Kanal-System müßte in seiner<br />

Vorstellung gleichsam die Vorteile von beiden Organisationsformen nutzen und<br />

öffentliche und private Anbieter nebeneinander stellen. Das Interesse der privaten<br />

Anbieter <strong>im</strong> Sinne der betrieblichen Ergebnisrechnung wäre es, ihren<br />

Zuschauermarktanteil zu max<strong>im</strong>ieren, während die öffentlichen Sender gleichsam<br />

kompensierend und ergänzend den Gesamtzuschaueranteil erhöhen sollten. Damit<br />

wären die Steinerschen Überlegungen gar nicht so weit entfernt von der Idee einer<br />

dualen Rundfunkordnung, wie sie in der Rechtsprechung des Deutschen<br />

Bundesverfassungsgerichts eingefordert wird. Ob allerdings die öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten in Deutschland tatsächlich eher ergänzend wirken oder aber ebenfalls eine<br />

Strategie der Zuschauermarktanteilsmax<strong>im</strong>ierung verfolgen – und hiermit ebenfalls zur<br />

Duplizierung erfolgreicher Programme beitragen –, wird an späterer Stelle noch zu<br />

diskutieren sein.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß es der Verdienst von Steiner ist, die<br />

Debatte um die Ordnung des Rundfunks entscheidend strukturiert und auch erstmals<br />

Wettbewerbsfragen zumindest ansatzweise thematisiert zu haben. Die Systematisierung<br />

anhand der verschiedenen Beurteilungskriterien ist hilfreich und führt zu<br />

Fragestellungen, wie sie auch in der vorliegenden Untersuchung <strong>im</strong> dritten und vierten<br />

Ordnungsproblem angesprochen sind. Bezüglich der ersten drei Kriterien kommt<br />

Steiner zu einer eindeutig positiven Bewertung der Wirkungen des Wettbewerbs.<br />

Lediglich be<strong>im</strong> vierten Beurteilungskriterium, der realisierten Angebotsvielfalt, kann<br />

ein ergänzendes Angebot zweckmäßig sein, das durch einen Sender bereitgestellt wird,<br />

der nicht unter Konkurrenzdruck steht. Es ist aber kritisch darauf hinzuweisen, daß die<br />

Steinerschen Überlegungen auf sehr abstrakten Modellannahmen beruhen. Außerdem<br />

ist kritisch einzuwenden, daß mit der vorliegenden Modellierung kein echter<br />

89


Wettbewerb dargestellt wird, sondern eher eine Form von Kartellabsprache, gezielter<br />

Marktaufteilung und abgest<strong>im</strong>mter Verhaltensweise. Vor allem die Annahme der<br />

begrenzten Kanalzahl präjudiziert das Modellergebnis entscheidend.<br />

3.1.4.3. „Program Choice“ und werbefinanzierte Programme: Das Modell von<br />

Beebe<br />

90<br />

„In short, for advertiser-supported broadcasting the<br />

model’s predictions support the expansion of channels<br />

as a necessary condition for viewers‘ attainment of<br />

preferred choices“.<br />

Jack H. Beebe (1977, S. 35)<br />

Das in der medienökonomischen Literatur meistdiskutierte Modell zur<br />

Programmwahl unter der Annahme einer ausschließlichen Finanzierung durch Werbung<br />

wurde 1977 von Beebe vorgelegt. Beebes Überlegungen sind eine wesentliche<br />

Erweiterung und Verfeinerung des Modells von Steiner, der 1952 eine ausführliche<br />

Untersuchung über das Programmangebot <strong>im</strong> Hörfunk vorgelegt hatte und dabei zu dem<br />

Ergebnis gelangt war, das ein monopolistisches Angebot unter spezifischen Annahmen<br />

zu einer größeren Programmvielfalt führen könnte – ein ähnliches Resultat, wie es auch<br />

in seinen späteren Überlegungen (Steiner 1961) nochmals zum Ausdruck kam. Beebe<br />

setzt sich mit diesen Ausführungen und vor allem mit den Steinerschen Ergebnissen<br />

sehr kritisch auseinander. Er bemüht sich um den Nachweis, daß der Steinersche<br />

Monopolfall lediglich ein Spezialfall eines Rundfunkmarktes ist – zudem kein<br />

besonders realistischer. Außerdem seien die Steinerschen Annahmen aus den 50er<br />

Jahren bezüglich der Anzahl verfügbarer Kanäle und bezüglich der<br />

Konsumentenpräferenzen zu eng – jedenfalls vor der sich abzeichnenden technischen<br />

Entwicklung und der vergrößerten Angebotsvielfalt <strong>im</strong> Fernsehen am Ende der 70er<br />

Jahre.<br />

Beebe stützt sein Programmwahlmodell auf ein spieltheoretisches<br />

„S<strong>im</strong>ulationsmodell“. Unter spezifischen Annahmen an die Marktstruktur und die<br />

Verhaltensweisen der Marktteilnehmer, die <strong>im</strong> folgenden spezifiziert werden, wird<br />

mittels einer spieltheoretischen Methode das Erklärungsziel verfolgt, welche<br />

Programmuster sich bei reiner Werbefinanzierung ergeben. Das Modell beruht auf<br />

einem nicht-kooperativen Nicht-Nullsummenspiel, an dem n Personen teilnehmen<br />

(Beebe 1977, S. 22 ff.). Es wird angenommen, daß die Anzahl der Spielteilnehmer n so<br />

begrenzt ist, daß die Entscheidungen eines Spielers <strong>im</strong>mer noch die Profite der anderen<br />

Spieler spürbar beeinflussen 55 . Das Modell enthält verschiedene Parameter, mit deren<br />

Hilfe versucht wird, das Rundfunkgeschehen auf wesentliche Einflußgrößen zu<br />

beschränken. Die Parameter sind <strong>im</strong> einzelnen die Verteilung der<br />

Zuschauerpräferenzen, die Präferenzmuster der Nachfrager, die Anzahl verfügbarer<br />

55<br />

Auf die Darstellung der konkreten spieltheoretischen Details sei hier verzichtet. Siehe<br />

ausführlich Beebe (1977). Grundsätzlich zum Ordnungsbezug der Spieltheorie siehe<br />

Wentzel (2000b).


Kanäle, die Marktform sowie die Kosten der Programmerstellung. Diese Größen lassen<br />

sich <strong>im</strong> Modell jeweils variieren. Insgesamt sind 82 verschiedene<br />

Parameterkonstellationen darstellbar (vgl. ausführlich Müller 1998, S. 110 ff.);<br />

gleichwohl ist das Beebe-Modell <strong>im</strong>mer noch stark vereinfachend, gemessen an der<br />

Komplexität des Rundfunkgeschehens.<br />

Die Modell-Struktur ist auf der Anbieterseite durch die folgenden Annahmen<br />

charakterisiert (siehe Beebe 1977, S. 18 ff.):<br />

1. Im Modell wird die Anzahl der technischen Übertragungskanäle berücksichtigt, also<br />

die konkrete Infrastruktur des Rundfunks. Die Kanäle sind entweder auf drei<br />

begrenzt (Variante 1) oder unbegrenzt (Variante 2).<br />

2. Die Rundfunkunternehmen bieten entweder als Monopolist oder als Oligopolist an.<br />

Der „Steinerfall“ eines monopolitischen Rundfunkangebots ist hier als ein möglicher<br />

Unterfall mit enthalten.<br />

3. Alle Programme werden durch Werbung finanziert. Alternative Einnahmequellen<br />

(Gebühren, Spenden oder Entgelte) stehen den Anbietern nicht zur Verfügung.<br />

Implizit steckt darin auch die nicht ganz unproblematische Annahme eines so großen<br />

Budgets der werbetreibenden Industrie, daß alle Anbieter existieren können.<br />

Substitutionskonkurrenz zwischen den verschiedenen Werbeträgern <strong>im</strong> Rundfunk<br />

und in der Presse besteht also nicht 56<br />

.<br />

4. Die Werbeeinnahmen der Rundfunkanbieter berechnen sich nach den Pro-Kopf-<br />

Erlösen pro Rezipient. Sie können <strong>im</strong> Modell entweder für alle Programmformen<br />

gleich sein (Variante 1) oder aber entsprechend der Attraktivität des<br />

Programminhalts und der potentiellen Zahlungsbereitschaft der Zielgruppe variiert<br />

werden (Variante 2). Bei einheitlichem Werbepreis max<strong>im</strong>iert ein Anbieter seinen<br />

Gewinn durch die Max<strong>im</strong>ierung der Zuschauerzahl, also der insgesamt möglichen<br />

Einschaltquote. Diese Annahme ist realitätsnah, da in der Praxis die Werbezeiten<br />

<strong>im</strong>mer direkt von der Zuschauerreichweite abhängen (sog. „Tausendkontaktpreis“).<br />

5. Die Kosten der Programmerstellung sind <strong>im</strong> Modell exogen gegeben. Sie werden<br />

ausgedrückt durch ein sog. „Schwellenpublikum“, das der Werbetreibende<br />

mindestens erreichen muß, um die Kosten zu decken. Bei hohen Programmkosten<br />

muß also ein großes Publikum erreicht werden. Bei niedrigen Programmkosten ist<br />

schon eine vergleichsweise geringe Einschaltquote ausreichend, um in die<br />

Gewinnzone zu gelangen.<br />

Nachfrageseitig geht Beebe von folgenden Annahmen aus:<br />

1. Es existieren 25 verschiedene Programmtypen und 25 verschiedene<br />

Rezipientengruppen.<br />

56<br />

<strong>Eine</strong> solche Substitutionskonkurrenz ist jedoch realiter in Deutschland zu beobachten.<br />

Hier zieht der Fernsehmarkt zunehmend Werbemittel aus den anderen <strong>Medien</strong>,<br />

inbesondere aus dem Zeitungsmarkt, ab. Insgesamt hat diese Konkurrenz durchaus<br />

positive Wirkungen für den Wettbewerb (siehe Monopolkommission 2000).<br />

91


2. Die Präferenzen der Rezipienten können sich annahmegemäß in drei verschiedenen<br />

Verhaltensmustern äußern:<br />

i. Rezipient A wählt nur ein Programm erster Wahl oder er schaltet ab. Dies ist der<br />

Fall einer sog. „exklusiven Präferenz“.<br />

ii. Rezipient B wählt entweder ein Programm erster oder zweiter Wahl oder er<br />

schaltet ab.<br />

iii. Rezipient C wählt ein Programm erster Wahl oder zweiter Wahl. In jedem Fall<br />

zieht er aber ein „Jedermann-Programm“, einen sog. „Common Denominator“,<br />

dem Abschalten vor. Dies bedeutet also, daß der Zuschauer auch dann vor dem<br />

Fernsehapparat be<strong>im</strong> Jedermann-Programm verbleibt, wenn seine erste oder<br />

zweite Präferenz nicht bedient wird.<br />

3. Die Rezipientenverteilung auf Zuschauerklassen erfolgt stark schiefsymmetrisch,<br />

schwach schiefsymmetrisch oder gleichverteilt.<br />

4. Die Präferenzen der Verbraucher sind ordinal skaliert, d.h. es werden „bessere“ oder<br />

„schlechtere“ Programme unterschieden. <strong>Eine</strong> exakte Nutzenmessung einzelner<br />

Programme ist nicht möglich.<br />

5. Die Popularität eines Programms äußert sich in der Anzahl der ersten Wahlen durch<br />

den Zuschauer.<br />

Anhand von willkürlich gewählten Zahlenbeispielen, die einen fiktiven Markt<br />

beschreiben, lassen sich nunmehr auf spieltheoretischer Basis S<strong>im</strong>ulationen<br />

durchführen, die zu prüfbaren Hypothesen über Programmstrukturen unter<br />

unterschiedlichen Ordnungsbedingungen führen. Beebe unterscheidet dabei<br />

verschiedene Fälle mit jeweils differierenden Parameterkonstellationen 57<br />

. Angesichts<br />

der großen Zahl verschiedener Kombinationsmöglichkeiten der genannten Parameter<br />

sollen hier nur einige besonders aussagekräftige Fälle exemplarisch dargestellt werden<br />

(ausführlich Beebe 1977, S. 24 ff.).<br />

In einem ersten Fall wird von einer stark schiefsymmetrischen Präferenzverteilung<br />

ausgegangen. Die Zuschauer haben „exklusive Präferenzen“, sie wollen also nur einen<br />

ganz best<strong>im</strong>mten Programmtyp anschauen. Die Übertragungsmöglichkeiten sind auf<br />

drei Kanäle l<strong>im</strong>itiert. Unter diesen Bedingungen führt die spieltheoretische S<strong>im</strong>ulation<br />

zu dem Ergebnis, daß der Monopolist die absolute Zuschauerzahl max<strong>im</strong>iert mit zwei<br />

verschiedenen Programmtypen. Die oligopolistischen Wettbewerber bemühen sich um<br />

die Max<strong>im</strong>ierung der relativen Zuschauerzahl mit dem beliebtesten Programmtyp. Es<br />

kommt zur Duplizierung erfolgreicher Programme. Dieses Ergebnis entspricht <strong>im</strong> Kern<br />

auch der Steinerschen Deduktion.<br />

In einem zweiten Fall wird ebenfalls von einer stark schiefsymmetrischen<br />

Präferenzverteilung und einem exklusiven Präferenzmuster ausgegangen. Allerdings<br />

57<br />

<strong>Eine</strong> gründliche tabellarische Übersicht der verschiedenen Varianten des Beebe-Modells<br />

liefert Müller (1998, S. 111 ff.).<br />

92


sind die Übertragungsmöglichkeiten erweitert; es stehen also ausreichend Kanalplätze<br />

zur Verfügung. Bei diesen Annahmen führt die spieltheoretische S<strong>im</strong>ulation zu dem<br />

Ergebnis, daß der monopolistische Anbieter das gleiche Angebot unterbreitet wie <strong>im</strong><br />

ersten Fall. Die oligopolistischen Wettbewerber hingegen duplizieren anfänglich<br />

ebenfalls wieder das erfolgreichste Programm. Nach der fünften Programmduplikation<br />

durch Wettbewerber setzt jedoch bereits ein Prozeß der Programmdifferenzierung ein,<br />

und die nachgelagerten Zuschauerpräferenzen werden bedient. Im Endergebnis<br />

erreichen beide Anbieterformen die gleiche Befriedigung der Zuschauerwünsche.<br />

In einem dritten Fall wird von gleichverteilten Präferenzen und einem „exklusiven<br />

Präferenzmuster“ der Nachfrager ausgegangen. Die Übertragungskapazitäten seien, wie<br />

in Fall 1, wieder auf drei Kanäle l<strong>im</strong>itiert. Unter diesen Voraussetzung ergibt die<br />

S<strong>im</strong>ulation ein überraschendes Ergebnis, denn der Monopolist und der Oligopolist<br />

verhalten sich vollkommen identisch. Sie max<strong>im</strong>ieren die gleiche Zuschauerzahl mit<br />

exakt dem gleichen Programmangebot. Bereits in diesem dritten Fall wird deutlich, wie<br />

sensibel das S<strong>im</strong>ulationsmodell in seinen Annahmen ist.<br />

Im vierten Fall wird wieder von einer schwach schiefsymetrischen<br />

Präferenzverteilung ausgegangen. Die Zuschauer präferieren ein Programm zweiter<br />

Wahl gegenüber dem Abschalten. Die Übertragungskapazitäten seien wiederum auf drei<br />

Kanäle l<strong>im</strong>itiert. Unter diesen Bedingungen wird der Monopolist die Programmtypen 1<br />

und 3 anbieten, der Oligopolist dupliziert Programm 1 und bietet ergänzend Programm<br />

2 an. <strong>Eine</strong> präzise Aussage über die Effizienz der Marktform und das Ausmaß an<br />

Konsumentenbefriedigung ist jedoch nicht möglich. Die Präferenzintensität – die weder<br />

<strong>im</strong> Modell noch in der Realität tatsächlich gemessen werden kann – wäre für die<br />

Bewertung entscheidend.<br />

In einem fünften Fall wird von einer gleichverteilten Präferenzverteilung<br />

ausgegangen. Wiederum präferieren die Zuschauer ein Programm zweiter Wahl<br />

gegenüber dem Abschalten; die Übertragungskapazitäten seien auf drei Kanäle<br />

begrenzt. Unter diesen Bedingungen ergibt sich für den Oligopolisten eine strategische<br />

Verhaltensoption, nämlich <strong>im</strong>mer die Nischen neu zu besetzen, die ein Konkurrent bei<br />

seiner Neuorientierung hinterläßt. Das Angebotsverhalten der Oligopolisten ist also <strong>im</strong><br />

Gegensatz zum Monopolisten tendenziell instabil. Langfristig dürfte daraus eine<br />

Mischstrategie aller Marktteilnehmer resultieren.<br />

In einer tabellarischen Zusammenfassung stellt Beebe (1977, S. 29) dann die<br />

S<strong>im</strong>ulationsergebnisse für alle Fälle nebeneinander. Es wird vorgestellt, inwieweit die<br />

Anbieter unter verschiedenen Rahmenbedingungen die erste Wahl der Verbraucher<br />

(first choice) erfüllen, wer die größere Zuschauermenge erreicht (total viewers), wer<br />

einen größeren Beitrag zur Konsumentenwohlfahrt erbringt („Consumer surplus“) und<br />

wer insgesamt den größeren Wohlfahrtsüberschuß verspricht. Dabei wird deutlich, daß<br />

der Monopolist bezüglich der Konsumentenbefriedigung und der inhaltlichen Vielfalt<br />

nur bei begrenzter Kanalkapazität Vorteile gegenüber einer wettbewerblichen Situation<br />

erzielen kann. Bei unbegrenzter Kanalzahl und normalenverteilten Präferenzen<br />

hingegen führt ein wettbewerbliches Programmangebot praktisch <strong>im</strong>mer zu einer<br />

93


esseren Bedienung erster Zuschauerpräferenzen und zur Erzielung eines höheren<br />

Zuschaueranteils.<br />

Die Ergebnisse des S<strong>im</strong>ulationsmodells unterstreichen jedoch auch, daß<br />

oligopolistischer Wettbewerb bei alleiniger Werbefinanzierung und bei einer eng<br />

l<strong>im</strong>itierten Anzahl von Übertragungskanälen zu einer Vervielfachung bestehender<br />

erfolgreicher Programmformen führen könnte: Dies entspräche dem häufig von<br />

Kritikern des Privatfernsehens geäußerten Vorwurf des „more of the same“ und damit<br />

dem Fall, den Steiner bereits diskutiert hat. Das Gesamtangebot würde in zunehmendem<br />

Maße homogenisiert und auf Massenattraktivität zugeschnitten. Bei monopolistischem<br />

(privatem) Angebot und begrenzten Frequenzen hingegen wäre, wie <strong>im</strong> Steiner-Modell,<br />

zumindest eine größere Vielfalt des Programmangebots zu erwarten, da der Monopolist<br />

versuchen würde, alle Zuschauerpräferenzen abzudecken, um auf diesem Weg seine<br />

Werbeeinnahmen zu max<strong>im</strong>ieren. Das Ausmaß der Duplikation ist dabei eine Funktion<br />

der Popularität der einzelnen Programmtypen. Ob sich ein öffentlich-rechtlicher<br />

Monopolist angesichts der staatlichen Finanzierungsgarantie und der damit<br />

einhergehenden Konkursunfähigkeit auch tatsächlich darum bemühen würde, für alle<br />

Zuschauer ein attraktives Programmangebot bereitzustellen, muß als eine sehr<br />

unrealistische Annahme in Zweifel gezogen werden. Auch dies schränkt die<br />

Aussagekraft und den Erklärungsgehalt dieses Spezialfalls deutlich ein.<br />

Die Ergebnisse von Beebe sind entscheidend durch die getroffenen Annahmen<br />

prädeterminiert; schon geringfügige Variationen einzelner Modellparameter verändern<br />

das Ergebnis grundsätzlich und nachhaltig: Dies ist die besondere Stärke des<br />

S<strong>im</strong>ulationsmodells. Der „Monopolfall“ kann beispielsweise nur unter den Annahmen<br />

konstanter einheitlicher Werbepreise und begrenzter Übertragungskanäle positiv auf die<br />

inhaltliche Vielfalt wirken. Wenn z.B. die Werbezeiten in „Qualitätssendungen“ höhere<br />

Preise erzielen als in massenattraktiven Programmen – etwa weil ein besonders<br />

gebildetes und in der Regel zahlungskräftigeres Publikum angesprochen wird –, dann<br />

sinkt die Tendenz zur Duplizierung von Programmen mit hoher Massenattraktion. Das<br />

Modell ist ebenfalls sensibel bezüglich der Annahmen über die Zahl der<br />

Übertragungskanäle. Mit steigender Anzahl von Sendeplätzen erhöht sich die Menge<br />

unterschiedlicher Programmformen, wobei auch zunehmend Minderheitenprogramme<br />

Nachfrage und Verbreitung finden. Auch die Popularitätsgrade der unterschiedlichen<br />

Programmformen und deren Veränderung beeinflussen die Programmuster nachhaltig.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß das Beebe-Modell gut geeignet ist, um<br />

verschiedene Programmstrukturen auch in unterschiedlichen Ländern je nach gewählter<br />

Kombination der einzelnen Parameter zu erklären. Zudem wird deutlich, daß der<br />

Vorwurf des „more of the same“, also der Duplizierung erfolgreicher Sendeformate, nur<br />

unter der spezifischen Annahme des begrenzten Kanalzugangs zutreffen kann. Dies ist<br />

auch die entscheidende inhaltliche Kritik von Beebe an Steiner, der grundsätzlich<br />

zuzust<strong>im</strong>men ist. Aus Steiners Modell könnte der Fehlschluß gezogen werden, daß der<br />

Spezialfall allgemeingültig wäre. Angesichts der mit der Digitalisierung der<br />

Übertragungswege einhergehenden Vervielfachung der Sendeplätze ist die Annahme<br />

begrenzter Sendeplätze heute aber nicht mehr realitätsnah. Minderheitenprogramme und<br />

94


hochwertige kulturelle Sendungen werden nur dann verdrängt, wenn die Anzahl der<br />

Kanäle l<strong>im</strong>itiert ist. In den Vereinigten Staaten, deren realisiertes Rundfunksystem dem<br />

Modell des werbefinanzierten Rundfunks von Beebe am nächsten kommt, hat sich die<br />

Vermutung der Duplizierung erfolgreicher massenattraktiver Programme auch<br />

empirisch nicht bestätigt (Noam 1991, S. 34 ff.; 1995, S. 25). Bei uneingeschränktem<br />

Zugang zu den Übertragungswegen und Sendefrequenzen ist damit zu rechnen und auch<br />

empirisch feststellbar, daß jedes Programm, das ein gewinnträchtiges<br />

„Schwellenpublikum“ erreichen und erhalten kann, auch produziert und gesendet wird.<br />

Kritisch ist zu vermerken, daß das Beebe-Modell nicht hinreichend geeignet ist,<br />

verschiedene Aspekte eines dynamischen Wettbewerbs auf Rundfunkmärkten<br />

abzubilden. So wäre es beispielsweise zweckmäßig, die jeweilige Entwicklungsphase<br />

des Marktes mitzuberücksichtigen, denn offensichtlich werden von den<br />

Rundfunkanbietern in unterschiedlichen Marktphasen unterschiedliche Programme<br />

angeboten. Ebenfalls wäre es zweckmäßig, zwischen Vollprogrammen und<br />

Spartenprogrammen zu differenzieren. Im Beebe-Modell wird nämlich <strong>im</strong>plizit nur von<br />

Vollprogrammen ausgegangen; in diesen werden zwangsläufig Minderheitspräferenzen<br />

unterrepräsentiert. Spartenprogramme hingegen sind geradezu auf der Suche nach<br />

Minderheitspräferenzen, um diese exklusiv zu bedienen. Ebenfalls könnte das Beebe-<br />

Modell an Aussagekraft gewinnen, wenn unterschiedliche Wettbewerbsstrategien<br />

mitberücksichtigt werden. Zwar geht Beebe schon deutlich über Steiner hinaus, der<br />

Wettbewerb in erster Linie als abgest<strong>im</strong>mte Verhaltensweise modelliert. Gleichwohl<br />

würde auch das Beebe-Modell weiter gewinnen, wenn der Wettbewerb auch als<br />

Rivalität zwischen Anbietern und nicht lediglich als (gleichmäßige) Aufteilung eines<br />

vorhandenen Zuschauerpools analysiert würde. Ebenfalls werden <strong>im</strong> Beebe-Modell die<br />

Auswirkungen der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen vernachlässigt. Es ist<br />

nicht ganz befriedigend, die Frage der Marktstruktur anhand der dualen Begrifflichkeit<br />

Monopol versus Wettbewerb zu diskutieren, ohne dabei beispielsweise zu<br />

berücksichtigen, wie sich das Monopol finanziert.<br />

Die ordnungspolitische Empfehlung für eine größere inhaltliche Vielfalt <strong>im</strong><br />

Rundfunk, die sich aus dem Beebe-Modell ableiten läßt, zielt direkt auf eine<br />

Erweiterung der technischen Übertragungskapazitäten. Minderheitenprogramme haben<br />

dann die größte Chance, sich neben massenattraktiven und häufig nicht <strong>im</strong>mer qualitativ<br />

anspruchsvollen Sendungen dauerhaft zu plazieren (viertes Ordnungsproblem). Bei<br />

hinreichend großer Kanalzahl ist auch bei reiner Werbefinanzierung mit einer großen<br />

inhaltlichen Vielfalt zu rechnen. Ebenfalls n<strong>im</strong>mt die Suggestivkraft eines Senders mit<br />

steigender Anzahl von Konkurrenten ab, wodurch die politischen Mißbrauchs- und<br />

Einflußmöglichkeiten eingeschränkt werden (zweites Ordnungsproblem). Unter der<br />

realistischen Vermutung, daß bei steigender Vielfalt auch höhere Qualitäten<br />

systematisch mitgefördert werden, liegt in der Erschließung neuer Sendeplätze ein<br />

ordnungspolitisches Instrument zur Verbesserung der Programmstruktur. Diese<br />

Hypothese ist allerdings insoweit abzuschwächen, als mit der Aussage über gesteigerte<br />

Vielfalt letztlich keine eindeutige Aussage verbunden werden kann, welche<br />

„Wohlfahrtswirkungen“ unterschiedliche Programmstrukturen letztlich erzielen können.<br />

95


Generelles Marktversagen oder eine zwangsläufige qualitative Abwärtsspirale <strong>im</strong><br />

Sinne der These von Kiefer (1996) hingegen läßt sich mit dem voranstehenden Modell<br />

von Beebe nicht nachweisen, so daß eine unmittelbare Notwendigkeit für ein staatliches<br />

oder öffentliches Fernsehen zumindest aus diesen Überlegungen heraus nicht zwingend<br />

ist – solange nur ausreichend Sendeplätze vorhanden sind. Allerdings weist Müller<br />

(1998, S. 117 ff.) zurecht darauf hin, daß auch eine Wechselwirkung besteht zwischen<br />

der Zahlungsbereitschaft der Werbewirtschaft und dem gesendeten Rundfunkprogramm<br />

in seiner Funktion als Werbeträger. So vertritt Hoffmann-Riem (1981) die These, daß in<br />

den Vereinigten Staaten politisch brisante Themen, die politischen und ökonomischen<br />

Interessen der Werbewirtschaft widersprechen, häufig unterdrückt werden oder nur zu<br />

unattraktiven Zeiten gesendet werden. Hierdurch könnte in der Tat der Meinungspluralismus<br />

als wichtiges Rechtsgut beeinträchtigt und gefolgert werden, zumindest ein<br />

Nachrichtenprogramm als „Qualitätsstandard“ marktunabhängig bereitzustellen.<br />

Allerdings zeigen neuere Untersuchungen (etwa Noam 1998), daß diese theoretisch<br />

durchaus gegebene Gefahr in der Praxis des Vielkanalfernsehens empirisch nicht<br />

feststellbar sind. Die Vielzahl der vorhandenen Sendeplätze und das wettbewerbliche<br />

Umfeld führen dazu, daß auch kritische St<strong>im</strong>men ihren Sendeplatz finden.<br />

Beispielsweise konnten selbst einflußreiche und finanzkräftige Werbekunden in den<br />

Vereinigten Staaten – etwa die Tabakindustrie – nicht verhindern, daß in allen <strong>Medien</strong><br />

kritisch über die gesundheitlichen Spätfolgen des Rauchens berichtet wurde.<br />

Grundsätzlich ist zwar festzuhalten, daß es in einem gewinnorientierten und unter<br />

Wettbewerbsdruck stehenden Rundfunkunternehmen Zielkonflikte zwischen<br />

Werbefinanzierung und Programminhalten geben kann (drittes und viertes<br />

Ordnungsproblem). Ein Unternehmen muß versuchen, seine Marktstrategie so zu<br />

wählen, daß es beiden interdependenten Zielen bestmöglich gerecht werden kann. <strong>Eine</strong><br />

alleinige Ausrichtung an der Zielsetzung, die verkauften Werbezeiten „um jeden Preis“<br />

zu max<strong>im</strong>ieren, wie dies in der These von Hoffmann-Riem (1981) für die Vereinigten<br />

Staaten vermutet wird, dürfte jedoch allenfalls kurzfristig erfolgversprechend sein.<br />

Mittelfristig ist eine Abkehr der Zuschauer wahrscheinlich. Auch dies würde bei der<br />

Gestaltung der Programminhalte einer Qualitätsspirale nach unten entgegenwirken.<br />

3.1.4.4. „Programm Choice“ und Entgeltfinanzierung: Das Modell von Spence<br />

und Owen<br />

96<br />

„Even under pay TV, (...), there are potential<br />

problems with program selection. These result from<br />

the fact that revenues are only a fraction of the<br />

benefits generated by a program“.<br />

Michael Spence und Bruce Owen (1977, S. 105)<br />

Ausgehend von der Rundfunkmorphologie ist privater Rundfunk prinzipiell über<br />

Werbung oder über direkte Entgelte finanzierbar. Entgeltfinanzierte<br />

Rundfunkprogramme, also „Bezahlfernsehen“ (Pay-TV, Pay per View, Pay per<br />

Channel), haben aus einem allgemeinen ökonomischem Blickwinkel heraus zunächst<br />

den Vorteil, so wird jedenfalls angenommen, daß sie die Präferenzen der


Fernsehzuschauer genauer als andere Finanzierungsalternativen reflektieren und mit den<br />

knappen Mitteln sorgfältiger (unter Abwägung der Opportunitätskosten) umgehen. Der<br />

Rezipient sucht, genau wie be<strong>im</strong> täglichen Zeitungskauf am Kiosk, ein konkretes<br />

Produkt seiner Wahl aus und bezahlt dafür einen marktüblichen Preis. Die individuelle<br />

Wertschätzung für ein Produkt manifestiert sich in der tatsächlichen<br />

Zahlungsbereitschaft. Nutzung und Gegenleistung entsprechen somit dem<br />

Äquivalenzprinzip. In den Vereinigten Staaten hat diese Art von direkt finanzierter<br />

Programmbereitstellung <strong>im</strong> Rundfunk auch bereits einen beachtlichen Marktanteil<br />

erlangt, während in Deutschland nach wie vor große Widerstände in der Bevölkerung<br />

und in der Politik gegen das Bezahlfernsehen existieren.<br />

Ausgangspunkt der wirtschaftstheoretischen Debatte um entgeltfinanzierten<br />

Rundfunk ist das Modell von Spence und Owen 58 . Erkenntnisziel ist es, die<br />

wohlfahrtsökonomische Effizienz verschiedener Finanzierungsformen unter<br />

unterschiedlichen Marktformen einzuschätzen. Spence und Owen (1977, S. 104 ff.)<br />

unterscheiden hierzu vier Fälle: „There are four pure cases of interest: advertiser<br />

support, or direct payment (pay TV), with either l<strong>im</strong>ited or unl<strong>im</strong>ited channels“.<br />

Anhand eines formalen neoklassischen Modells prüfen die Autoren zunächst die<br />

Wohlfahrtseffekte der Entgeltfinanzierung <strong>im</strong> Rundfunk. Dann leiten sie vergleichend<br />

Programmstruktureffekte für den Wettbewerbs- und den Monopolfall ab, einerseits<br />

unter Bedingungen der Werbe-, andererseits der Entgeltfinanzierung. Da die Wirkungen<br />

von Werbefinanzierung auf die Programmstruktur bereits <strong>im</strong> Beebe-Modell ausführlich<br />

diskutiert worden sind, sollen hier vor allen Dingen die Ausführungen über das<br />

entgeltfinanzierte Fernsehen <strong>im</strong> Vordergrund stehen.<br />

Das Modell von Spence und Owen beruht auf den folgenden neoklassisch<br />

wohlfahrtstheoretischen Annahmen 59<br />

:<br />

1. Die Programme werden als heterogene Güter betrachtet.<br />

2. Die Präferenzen der Zuschauer für die einzelnen Programme werden durch deren<br />

Zahlungsbereitschaft ausgedrückt. Hierdurch läßt sich typischerweise eine abwärts<br />

geneigte Nachfragekurve ableiten (vgl. Spence und Owen 1977, S. 108).<br />

3. Die Zuschauer haben – ganz in neoklassischer Tradition – vollkommene Voraussicht<br />

und Information über die möglichen Programmalternativen und treffen eine rationale<br />

Wahl, die ihren Präferenzen bestmöglich entspricht.<br />

58<br />

59<br />

Zu einer ausführlichen Darstellung des Modells von Spence und Owen sowie zu einer<br />

kritischen Diskussion der Methodik und der Modellergebnisse siehe Monica Müller<br />

(1998). Einschlägig ist auch die Untersuchung von Schmitz (1990), der auch den Versuch<br />

untern<strong>im</strong>mt, das Modell weiterzuentwickeln.<br />

Viele Autoren, so beispielsweise auch Demsetz (1982), haben sich sehr kritisch mit<br />

dieser neoklassischen Modellwelt auseinandergesetzt. Vor allem die Annahmen der<br />

vollständigen Information und der unendlichen Anpassungsgeschwindigkeit seien<br />

letztlich völlig irreführend.<br />

97


4. Zwischen den einzelnen Programmen besteht Konkurrenz, die in einem<br />

Substitutionskoeffizienten ausgedrückt werden kann. Dieser steigt, je bessere<br />

Substitute die Programme sind 60 .<br />

5. Zwei Marktformen werden unterschieden: Erstens der Monopolfall, in dem alle<br />

Programme durch einen Anbieter bereitgestellt werden, zweitens der Oligopolfall<br />

(Wettbewerbsfall), bei dem jeder Anbieter über ein Programm verfügt. Im<br />

Wettbewerbsfall gilt die bekannte Cournot-Annahme, daß das Konkurrenzverhalten<br />

der anderen Marktteilnehmer (etwa bezüglich der verfolgten Programmstrategie) bei<br />

den eigenen strategischen Entscheidungen mitberücksichtigt wird.<br />

6. Die Programmkosten sind <strong>im</strong> Modell exogen vorgegeben; sind unabhängig von der<br />

Menge der erreichten Zuschauer (Spence und Owen 1977, S. 110).<br />

Zunächst prüfen die Autoren die Wohlfahrtswirkungen, die bei einem<br />

monopolistischen Anbieter bei Anwendung des Ausschlußprinzips, also einer positiven<br />

Preisstellung, auftreten können. Diese Überlegungen lassen sich anhand folgender<br />

einfacher Abbildung darstellen (vgl. Müller 1998, S. 125):<br />

Abbildung 12: Wohlfahrtwirkungen be<strong>im</strong> Ausschlußprinzip<br />

P ep<br />

p 0<br />

0<br />

PAF<br />

PAF‘<br />

Quelle: in Anlehnung an Müller (1998, S. 125).<br />

A<br />

x 0<br />

B<br />

Summe der<br />

Rezipienten<br />

Abbildung 13 beschreibt eine Preis-Absatz-Funktion (PAF) für ein spezielles<br />

Fernsehprogramm. Die zugehörige Grenzerlös-Funktion PAF’ schneidet die Abzisse <strong>im</strong><br />

Punkt x0. Annahmegemäß hat der Programmanbieter einen Preissetzungsspielraum. Im<br />

Punkt x0 realisiert sich die opt<strong>im</strong>ale Zahl der Rezipienten bei<br />

Bereitstellungsgrenzkosten eines Fernsehprogramms von Null. Gemäß dem<br />

60<br />

Im Prinzip besagt dieser Koeffizient das gleiche wie der sog. Triffin-Koeffizient, der die<br />

Märkte nach dem Ausmaß der Interdependenz zwischen den Anbietern (oder den<br />

Nachfragern) klassifiziert.<br />

98


monopolistischen Preiskalkül wählt der Anbieter den zu x0 zugehörigen positiven Preis<br />

p0, der sich aus der Spiegelung an der Preis-Absatz-Funktion ergibt. Die Forderung<br />

eines positiven Preises schließt jedoch einen Teil der prinzipiell nutzungswilligen<br />

Zuschauer bei Bereitstellungsgrenzkosten von Null aus, so daß ein Verlust an<br />

Konsumentenwohlfahrt (dead weight loss) resultiert, der durch das Dreieck x0AB<br />

dargestellt wird.<br />

Einige weitere Effekte werden von Spence und Owen (1977, S. 112 ff.) aus dieser<br />

einfachen wohlfahrtstheoretischen Überlegung gefolgert. Erstens würde die gesamte<br />

Fläche unter der Kurve PAF nur dann abgedeckt werden, wenn verschiedene Preise<br />

gefordert werden könnten, also wenn perfekte Preisdiskr<strong>im</strong>inierung vorläge. Ist dies<br />

nicht der Fall, wovon realistischerweise auszugehen ist, dann wird entgeltfinanziertes<br />

Fernsehen den gesamtwirtschaftlichen Konsumentennutzen nicht opt<strong>im</strong>al realisieren<br />

können. Zweitens wird aus den einfachen wohlfahrtstheoretischen Überlegungen<br />

deutlich, daß der Gesamterlös des Anbieters (p0x0, also die markierte Fläche unter der<br />

PAF) durch den Verlauf und die Neigung der Preisabsatz-Funktion determiniert ist. Bei<br />

sehr steilem oder sehr flachem Verlauf der Preisabsatzfunktion kann der Gesamterlös<br />

stark sinken und nicht mehr zur Deckung der <strong>im</strong> Modell exogen vorgegebenen<br />

Produktionskosten ausreichen. Dann könnte der Fall eintreten, daß diese –<br />

möglicherweise künstlerisch besonders wertvollen – Programme privatwirtschaftlich<br />

nicht mehr angeboten werden: „... the general bias is against programs that have<br />

demands such that revenues capture a small fraction of the gross benefits. This comes as<br />

no surprise. When the entry condition is profitability, revenues are the signal of<br />

benefits“ (Spence und Owen 1977, S. 112). Die publizistische Vielfalt würde also durch<br />

einfache Kostenkalküle der Anbieter reduziert. Damit ergibt sich, wie Schmitz (1990, S.<br />

263 f.) darlegt, ein wichtiger neuer Gesichtspunkt aus der Spence-Owen-Argumentation,<br />

daß nämlich auch ein „gewisser überzogener Opt<strong>im</strong>ismus hinsichtlich der opt<strong>im</strong>alen<br />

Konsumentenbefriedigung durch Pay-TV“ zu relativieren ist.<br />

Das Modell von Spence und Owen ist auch noch in einem weiteren Punkt für die<br />

medienökonomische Fragestellung relevant, wenn die Bedingungen für Vielfalt und<br />

qualitative Standards <strong>im</strong> Rundfunk preistheoretisch analysiert werden. Auch bei<br />

Entgeltfinanzierung kann es nämlich – analog zum werbefinanzierten Fernsehen – zu<br />

einer Benachteiligung von Minderheitenprogrammen kommen. Folgende Abbildung<br />

mag diesen Zusammenhang veranschaulichen:<br />

Abbildung 13: Entgeltfinanzierung und Minderheitenprogramme<br />

99


P 1 , P 2<br />

p 0<br />

0<br />

PAF 1<br />

PAF 2<br />

p 0 x 0 = K<br />

Quelle: in Anlehnung an Müller (1998, S. 129).<br />

x 0<br />

Summe der<br />

Rezipienten<br />

Per Annahme seien zwei unterschiedliche Preisabsatz-Funktionen PAF 1 und 2 für<br />

zwei unterschiedliche Programme gegeben. Es wird ferner angenommen, daß der<br />

kumulierte Nutzen der Fernsehzuschauer, also die Fläche unter der Kurve, in beiden<br />

Fällen identisch (vgl. Müller 1998, S 129). Das erste Programm bedient Zielgruppen<br />

mit etwas ausgefalleneren Präferenzen, was zur vergleichsweise stärkeren Wölbung von<br />

PAF 1 führt. Bei gegebenen Gesamtkosten K, die über den Preis und die Summe der<br />

erreichten Rezipienten mindestens aufgebracht werden müssen, wird aber das<br />

Programm 2 vom Anbieter gegenüber dem Programm 1 vorgezogen. „Therefore, the<br />

bias is against programs with steep inverse demand functions. These are precisely<br />

programs with small groups of high-value viewers after which reservation prices fall of<br />

rapidly“ (Spence und Owen 1977, S. 112). Konkret auf die inhaltliche Ebene bezogen<br />

bedeutet dies, daß Programme für Minderheiten oder spezifische Gruppen auch bei<br />

Entgeltfinanzierung gegenüber massenattraktiven Programmen benachteiligt sein<br />

können. Aus der gleichen Überlegung heraus wird ersichtlich, daß Programme mit<br />

hohen Produktionskosten systematisch gegenüber preiswerteren Programmen<br />

benachteiligt werden. Dies hängt zwar letztendlich von der tatsächlichen<br />

Zahlungsbereitschaft der Zuschauer ab. Gleichwohl könnte ein systematischer bias<br />

gegen höhere Programmqualitäten bestehen.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß das Modell von Spence und Owen einen<br />

interessanten qualitativen Hinweis darauf gibt, daß entgeltfinanzierter Rundfunk zwar<br />

eine enge Korrelation zwischen den Zuschauerpräferenzen und dem tatsächlichen<br />

Programmangebot sicherstellt (viertes Ordnungsproblem), gleichwohl auch bei dieser<br />

Finanzierungsform ein wohlfahrtstheoretisches Opt<strong>im</strong>um nicht sichergestellt ist. Damit<br />

ist das Stichtwort für die Kritik gefallen, denn das Modell ist bezüglich der Annahmen<br />

und der wohlfahrtstheoretischen Methode wesentlich realitätsferner ist als<br />

beispielsweise das Beebe-Modell. Die neoklassischen Annahmen vollständiger<br />

100


Information und unendlicher Anpassungsgeschwindigkeit sind ausgesprochen<br />

unzweckmäßig, um einen ausdifferenzierten Rundfunkmarkt zu analysieren. Außerdem<br />

werden Wettbewerbsprozesse zwischen verschiedenen Rundfunkanbietern völlig<br />

vernachlässigt; diese sind durch die neoklassischen Annahmen quasi von Beginn an<br />

ausgeschlossen. Auch unternehmerische Strategien werden in diesem Modell nicht<br />

berücksichtigt. Es ist aufgrund der großen Realitätsferne deshalb auch nicht möglich,<br />

aus dem Modell Empfehlungen für reale Politikberatung abzuleiten.<br />

Die Grundaussage des Spence-Owen-Modells ist letztlich trivial: Sie besagt, daß<br />

anbieterseitig ein systematischer bias zugunsten von kostengünstigen Programmen<br />

besteht oder zu Programmen, die ein möglichst großes Publikum erreichen können.<br />

Diese Aussage wäre prinzipiell auch ohne die wohlfahrtstheoretische Methode<br />

abzuleiten gewesen. In der medienökonomischen Literatur ist das Modell aber deshalb<br />

so weit verbreitet, weil in ihm erstmalig Zweifel an der grundsätzlichen ökonomischen<br />

Überlegenheit der Entgeltfinanzierung angedeutet werden. Dieser Einwand ist zu<br />

bedenken. Auch entgeltfinanzierter Rundfunk muß nicht opt<strong>im</strong>al bezüglich sämtlicher<br />

ökonomischer und publizistischer Kriterien sein, wenngleich auch Spence und Owen die<br />

positive Wirkung des Markt-Preis-Mechanismus grundsätzlich befürworten. Aber, so<br />

die Aussage der Autoren, auch unter den Bedingungen reiner Entgeltfinanzierung kann<br />

es durchaus sinnvoll sein, daß das private Programmangebot ergänzt wird durch ein<br />

Angebot, welches, wie in der Rundfunkmorphologie angedeutet, nicht ausschließlich<br />

durch ökonomische Überlegungen best<strong>im</strong>mt wird. Dies könnte als ein weiteres<br />

Argument für öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Ergänzung zu einem marktlichen<br />

Angebot sein, und zwar wenn es konkret um die Bereitstellung von spezifischen<br />

Sendeformaten geht (Kinderprogramme, spezielle Minderheitenprogramme, Programme<br />

zur Erwachsenenbildung, künstlerische Darstellungen). Allerdings ist das Modell von<br />

Spence und Owen keinesfalls geeignet, konkrete quantitative Aussagen über<br />

wünschenswerte Programminhalte zu liefern (siehe auch Schmitz 1990, S. 263). Dies<br />

liegt – wie bereits angedeutet – einerseits an der ohnehin begrenzten Aussagekraft von<br />

wohlfahrtstheoretischen <strong>Analyse</strong>n, andererseits an der besonderen<br />

medienökonomischen Schwierigkeit, die tatsächlichen Wohlfahrtswirkungen<br />

verschiedener Programme einzuschätzen.<br />

Zudem bestätigt das Spence-Owen-Modell, daß massenattraktive Programminhalte<br />

durchaus marktfähig sind. Dies ist die andere Seite des Arguments, die stets mit zu<br />

bedenken ist. Dies wäre ein Argument gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der<br />

auch in marktfähigen Bereichen massiv als Anbieter auftritt. Die Kritik, daß best<strong>im</strong>mte<br />

Minderheitenprogramme nicht marktfähig sind, beinhaltet gleichsam logisch den<br />

Sachverhalt, daß Mehrheitenprogramme effizient vom Markt angeboten werden<br />

können. Dies können werbefinanzierte als auch entgeltfinanzierte Programme sein.<br />

Diese Programmformen bedürfen nicht notwendig einer öffentlich-rechtlichen<br />

Ergänzung. Öffentlich-rechtliche Sender wären demzufolge gehalten, ihren<br />

Programmauftrag genau zu spezifizieren (siehe auch Monopolkommission 2000).<br />

101


3.1.4.5. „Program Choice“ und marktunabhängige Programmfinanzierung: Das<br />

Modell von Noam<br />

102<br />

„Es mag sein, daß man eine große Anzahl von<br />

zusätzlichen privaten Rundfunkstationen braucht, um<br />

einen zusätzlichen Niveaupunkt zu erreichen. Man<br />

kann daher einen öffentlichen Fernsehsender<br />

benutzen, um ein außenliegendes Programmniveau zu<br />

erreichen“.<br />

Eli M. Noam (1988, S. 212)<br />

In der neueren medienökonomischen Literatur zur Ordnung des Fernsehens wird der<br />

Aspekt des dynamischen Wettbewerbs stärker betont, als dies in den älteren<br />

Programmwahlmodellen von Steiner, Beebe sowie von Spence und Owen der Fall war.<br />

In der neueren Diskussion wird dabei zumeist die Auffassung vertreten, daß ein<br />

wettbewerblich organisierter Markt zu einem hohen Maß an inhaltlicher Vielfalt führen<br />

wird. Diese Auffassung wird auch gestützt durch das Programmwahlmodell von Noam<br />

(1987; 1991; 1995; 1998), auf das in der Literatur zumeist verwiesen wird, wenn die<br />

Programmstruktureffekte verschiedener Finanzierungsformen und<br />

rundfunkökonomischer Zielsetzungen diskutiert werden. Es ist mit diesem Modell auch<br />

möglich, genauere Aussagen über den Aufgabenbereich des öffentlich-rechtlichen<br />

Fernsehens zu entwickeln. Das Programmwahlmodell von Noam ist ebenfalls geeignet,<br />

die verschiedenen Entwicklungsstufen des Fernsehens – vom begrenzten Fernsehen über<br />

das Vielkanalfernsehen bis hin zum interaktiven digitalen Fernsehen – und die hiermit<br />

verbundene Zunahme an inhaltlicher Vielfalt abzubilden (ausführlich Noam 1995).<br />

Damit ist das Noam-Modell <strong>im</strong> Gegensatz zu den anderen vorgestellten<br />

Programmwahlmodellen das einzige dynamische Modell, das unterschiedliche<br />

Marktphasen abbilden kann.<br />

Ausgangspunkt bei Noam ist die Idee, die älteren preistheoretischen Programmwahl-<br />

Modelle von Steiner und Beebe um Public Choice-Überlegungen und Erklärungsmuster<br />

der ökonomischen Theorie der Demokratie <strong>im</strong> Anschluß an Anthony Downs (1968) zu<br />

erweitern. Dem Modell von Noam (1987, S. 165; 1991, S. 45-57) liegt die Annahme<br />

zugrunde, daß es eine ordinale Skala der verschiedenen Programmniveaus gibt; es gibt<br />

anspruchsvolle und weniger anspruchsvolle Programme. Durch diese einfache, aber<br />

plausible Annahme wird die Schwierigkeit einer exakten (kardinalen) Messung von<br />

Programmqualitäten vermieden. Die Niveau-Präferenzen der Gesamtheit der<br />

Fernsehzuschauer werden ferner als statistisch normalverteilt angenommen, wobei um<br />

ein gewünschtes opt<strong>im</strong>ales persönliches Programmniveau (p*) herum ein Intervall (p* -<br />

B; p* + B) existiert, innerhalb dessen die Zuschauer bereit sind, auch andere<br />

Fernsehprogramme anzuschauen 61 . Die Größe des Präferenz-Intervalls wird als endlich<br />

und konstant angenommen. Wenn das opt<strong>im</strong>ale Programmniveau (p*) nicht realisiert<br />

61<br />

Prinzipiell könnten auch linksschiefe oder rechtsschiefe Verteilungen untersucht<br />

werden. Dabei kompliziert sich gegenüber der Normalverteilung lediglich die<br />

mathematische Berechnung der Max<strong>im</strong>a. Entscheidend für ein eindeutiges<br />

Modellergebnis ist, daß die Verteilungen eingipfelig sind.


werden kann, so akzeptieren die Zuschauer auch Programme mit höherem oder<br />

niedrigerem Niveau. Diese „Unschärferelation“ erhöht für die Anbieter die<br />

Wahrscheinlichkeit, die Präferenzen der Nachfrager gut zu bedienen. Die Annahme<br />

eines solchen Toleranzintervalls ist einerseits eine sinnvolle Weiterentwicklung der<br />

Steinerschen Methodik, andererseits durchaus realitätsnah und entspricht auch den<br />

Ergebnissen der <strong>Medien</strong>wirkungsforschung.<br />

Die ersten Überlegungen von Noam (1987) lassen sich wie folgt grafisch<br />

veranschaulichen.<br />

Abbildung 14: Einfaches Noam-Modell<br />

(p*-B) p* (p*+B)<br />

Niveau<br />

Ausgangspunkt der <strong>Analyse</strong> bei Noam ist zunächst die Annahme eines einzigen<br />

privaten Programmanbieters, der seinen größtmöglichen Gewinn bei gegebenen<br />

Produktionskosten des Programms und normalverteilten Zuschauerpräferenzen durch<br />

die Max<strong>im</strong>ierung der Zuschaueranzahl realisiert (erster Fall). In Abbildung 14 wird die<br />

Zuschauermax<strong>im</strong>ierung erreicht, wenn die Fläche des Dreiecks unter der<br />

Normalverteilung max<strong>im</strong>al wird. Das Programmniveau p* entspricht den Präferenzen<br />

des Medians, es ist also <strong>im</strong> wahrsten Sinne des Wortes „mittelmäßig“. Dieses Resultat<br />

deckt sich mit den demokratietheoretischen Überlegungen von Downs (1968) über die<br />

Formulierung von Parteiprogrammen <strong>im</strong> politischen Prozeß, auf die sich Noam (1987)<br />

in seinem Aufsatz auch direkt bezieht. Auch politische Wahlen werden in der Mitte<br />

gewonnen: Zu einer Ausdifferenzierung politischer Themen und zu der Besetzung von<br />

extremen Positionen kommt es erst mit einer quantitativen Zunahme der<br />

Parteienlandschaft.<br />

In diesem einfachen Modell eines einzelnen privaten Anbieters werden keine<br />

besonders hochwertigen qualitativen Programme angeboten; sie liegen außerhalb des<br />

Toleranz-Intervalls um die Median-Präferenzen und der potentiellen Kaufkraft der<br />

werberelevanten Zielgruppe (vgl. Noam 1991). Extreme Qualitätsverschlechterungen<br />

nach unten, wie in der These der permanenten Qualitätsverschlechterung postuliert,<br />

werden jedoch auch nicht eintreten, da sich ein gewinnmax<strong>im</strong>ierender Anbieter bei<br />

normalverteilten Zuschauerpräferenzen dann selbst von seinen Opt<strong>im</strong>alitätsbedingungen<br />

entfernen würde. Mit einer solchen Qualitätsverschlechterung wäre nur dann zu<br />

103


echnen, wenn die Annahme der normalverteilten Zuschauerpräferenz durch eine<br />

(extrem) linksschiefe Verteilung ersetzt würde.<br />

Anhand von einfachen Modellvariationen können nunmehr Strukturwirkungen<br />

verschiedener Konkurrenzsituationen am Fernsehmarkt <strong>im</strong> Zeitablauf dargestellt<br />

werden (siehe Noam 1991, S. 51ff.). Tritt beispielsweise in einer Folgeperiode ein<br />

zweiter privater Mitbewerber auf den Markt, so wird die für beide geltende<br />

Gewinnmax<strong>im</strong>ierungsannahme dazu führen, daß sich beide Konkurrenten um das<br />

Median-Niveau herum möglichst überschneidungsfrei mit unterschiedlichen Niveaus<br />

E1 und E2 positionieren werden (Abbildung 15). Dabei ist davon auszugehen, daß<br />

stillschweigend oder auch spontan eine Absprache über die unterschiedlichen<br />

Programmangebote stattfinden wird, denn es ist für beide Wettbewerber von Interesse,<br />

sich nicht gegenseitig Zuschauer abzuwerben. Ein Anbieter wird bei normalverteilten<br />

Präferenzen also eher die höheren, der andere eher die niedrigeren<br />

Programmpräferenzen abdecken 62 .<br />

62 Diese Überlegung würde sich bei schiefen Präferenzverteilungen verkomplizieren, da<br />

dann die Zielgruppengröße nicht mehr identisch wäre.<br />

104


Abbildung 15: Noam-Modell mit zwei Anbietern<br />

p* Niveau<br />

Damit beginnt <strong>im</strong> Zeitablauf ein Prozeß der Ausdifferenzierung der Qualitäten nach<br />

oben und nach unten, wie aus Abbildung 16 ersichtlich wird. Dies ist vor allem auch<br />

durch das ergänzende Angebot von Spartenprogrammen zu erwarten. Je mehr<br />

Mitbewerber auf den Markt treten, um so dichter wird das „Netz“ der angebotenen<br />

Programmqualitäten, bis <strong>im</strong> Extremfall des unbeschränkten Marktzugangs sämtliche<br />

Qualitätsniveaus nach unten, aber auch nach oben abgedeckt werden.<br />

Abbildung 16: Noam-Modell eines ausdifferenzierten Angebots<br />

p* Niveau<br />

Bei einer zunehmenen dynamischen Ausdifferenzierung des Fernsehmarktes <strong>im</strong><br />

Zeitablauf und ausreichend verfügbaren Senderfrequenzen ist davon auszugehen, daß in<br />

zunehmendem Maße auch hohe Programmniveaus rechts von E2, aber auch niedrige<br />

Niveaus links von E1 angeboten werden. Es resultiert ein Art von „elektronischer<br />

Kiosk“ mit einer großen Anzahl verschiedener Angebote. Dies stärkt de facto auch die<br />

Wirkung der Konsumentensouveränität. Allerdings ist mit neuen Programmformen nur<br />

dann zu rechnen, wenn über die erreichte Zuschauerzahl und die hieraus resultierenden<br />

Werbeeinnahmen die Produktionskosten des Programms gedeckt werden können. Dies<br />

105


ist aber keineswegs zwangsläufig der Fall, insbesondere dann nicht, wenn die Annahme<br />

der Normalverteilung der Zuschauerpräferenzen aufgegeben wird und eine eher<br />

linksschiefe Verteilung unterstellt wird.<br />

Wenn die weitergehende Annahme zugelassen wird, daß qualitativ besonders<br />

hochwertige Programme rechts von E2 zumeist auch mit sehr hohen Produktionskosten<br />

verbunden sein können, dann wäre eventuell die Gefahr gegeben, daß der<br />

wettbewerbliche Ausdifferenzierungsprozeß in die hohen Programmqualitäten ab einem<br />

best<strong>im</strong>mten Punkt von den Unternehmen aus Kostenerwägungen abgebrochen würde. In<br />

dieser speziellen Situation ließe sich aus kulturpolitischen oder publizistischen<br />

Überlegungen die Berechtigung für öffentlich-rechtliches Fernsehen ableiten (vgl.<br />

Noam 1991, S. 56 f.). Die Bereitstellung von hohen Programmniveaus als kulturelle<br />

Qualitätsstandards ist aber rein logisch nur dann möglich, wenn die Zielsetzung des<br />

Programmanbieters nicht die Zuschauermax<strong>im</strong>ierung ist. Da öffentlich-rechtliches<br />

Fernsehen durch nicht-marktliche Zahlungen (Steuern oder Gebühren) finanziert wird,<br />

ist eine solche qualitative Orientierung oberhalb der Median-Präferenzen auch durchaus<br />

realisierbar und sachlich gerechtfertigt. In diesem Verständnis ist in Deutschland also<br />

der „Grundversorgungsauftrag“ der öffentlich-rechtlichen Sender auf gehobene<br />

Programmsegmente jenseits der Massenattraktivität zu spezifizieren.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß Noam mit seinen theoretischen<br />

Überlegungen und mit seinen empirischen Untersuchungen einen wichtigen Beitrag zur<br />

Neuorientierung und Weiterentwicklung der medienökonomischen Diskussion geleistet<br />

hat. Das besondere Verdienst seines Modells ist darin zu sehen, daß hierin dynamische<br />

Aspekte des Marktgeschehens abgebildet und erklärt werden können. So ist es in einer<br />

frühen Marktphase – wie etwa in Abbildung 15 abgebildet – kein Problem, wenn nur<br />

wenige Anbieter am Markt existieren (eine isolierte Anwendung des CN-Indexes käme<br />

hier zu einer ganz anderen Interpretation). Ebenfalls ermöglicht das Noam-Modell – <strong>im</strong><br />

Gegensatz zu den älteren Programmwahlmodellen – Aussagen über die Aufgaben eines<br />

ergänzenden, nicht-marktlichen Angebots. Ein solches Rundfunkangebot hat in diesen<br />

Überlegungen erstens deshalb seine Berechtigung, weil es auch schon in frühen<br />

Marktphasen zur Bereitstellung von hohen Programmqualitäten führt und diese nicht<br />

erst das Ergebnis eines längeren Prozesses der Marktausdifferenzierung sind. Zweitens<br />

erfährt ein marktunabhängiges Rundfunkangebot eine Berechtigung, weil es qualitativ<br />

hochwertige Programme von der Restriktion befreit, <strong>im</strong>mer ein kostendeckendes<br />

Publikum finden zu müssen. Dies heißt allerdings keineswegs, daß hochwertige<br />

Programminhalte a priori nicht marktfähig wären.<br />

3.1.5. Zur Hypothese des Marktversagens <strong>im</strong> Rundfunk: Ein Zwischenergebnis<br />

Die verschiedenen kurz skizzierten Überlegungen über geeignete<br />

Ordnungsbedingungen des Rundfunks und die Marktversagenshypothese verdeutlichen<br />

zunächst einmal einen zentralen Sachverhalt: Auch aus wirtschaftstheoretischem<br />

Blickwinkel sind Hörfunk und Fernsehen Dienstleistungen, die zu einem großen Teil<br />

ökonomisch effizient sowie quantitativ und qualitativ angemessen in einer<br />

106


Wettbewerbsordnung von privaten Unternehmen angeboten werden können. Es besteht<br />

keinerlei Hinweis auf ein generelles Marktversagen <strong>im</strong> Rundfunk.<br />

Die meisten Programmformate sind marktfähig; dies bestätigen die theoretischen<br />

Überlegungen ebenso wie die empirischen Erfahrungen in verschiedenen Ländern, vor<br />

allem auch in den Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 5). Ökonomischer Wettbewerb<br />

und publizistische Qualitäten stehen zwar in einem gewissen Spannungsverhältnis<br />

(drittes Ordnungsproblem), stehen einander jedoch keinesfalls unvereinbar gegenüber.<br />

Gleichwohl lassen sich einzelne Programmformate (Informationssendungen, Kinder-<br />

und Minderheitenprogramme, Übertragung hochwertiger Kulturereignisse) benennen, in<br />

denen die marktlichen Ergebnisse unbefriedigend sein können und deshalb einer nichtmarktlichen<br />

Ergänzung bedürfen.<br />

Der Rundfunk ist aufgrund des Fortschritts in der Verschlüsselungstechnik<br />

hinsichtlich der Ausschließbarkeit kein reines öffentliches Gut mehr, wie er es in seiner<br />

frühen Entstehungszeit gewesen sein mag; prinzipiell ist heute das Äquivalenzprinzip<br />

anwendbar. Allerdings bleibt ein Rest des finanzwissenschaftlichen Arguments des<br />

öffentlichen Gutes durch die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum erhalten. Dies gilt auch für die<br />

problematische Verwendung des Meritorik-Arguments, das zwar über keine<br />

befriedigende theoretische Basis verfügt, jedoch ebenfalls nicht gänzlich beiseite<br />

geschoben werden kann, wenn die Integrations- und Forumsfunktion des Rundfunks in<br />

Betracht gezogen werden. Ferner ist unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen nicht<br />

auszuschliessen, daß private Gewinninteressen, die Rundfunkdarbietungen zunächst<br />

einmal als geeigneteten Rahmen für die eigenen Werbebotschaften interpretieren, unter<br />

Umständen Einfluß nehmen können auf die Präsentation von Informationen und<br />

Nachrichten und damit die Unabhängigkeit des publizistischen Wettbewerbs gefährden<br />

(drittes Ordnungsproblem). Aus diesen <strong>ordnungsökonomische</strong>n Überlegungen läßt sich<br />

zusammenfassend folgern, daß öffentlich-rechtlicher Rundfunk (in Deutschland) oder<br />

Public Broadcasting (in den Vereinigten Staaten) mit einem spezifischen<br />

Funktionsauftrag durchaus eine zweckmäßige Ergänzung zu einem<br />

privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Rundfunkangebot sein können.<br />

Die Modelle zur Programmwahl liefern ebenfalls einen Beitrag zur Klärung der<br />

erkenntnisleitenden Fragestellung, wie nämlich Vielfalt und qualitative Standards <strong>im</strong><br />

Rundfunk entstehen und dauerhaft sichergestellt werden können (viertes<br />

Ordnungsproblem). Ein generelles Marktversagen kann mit diesen Modellen aber auch<br />

nicht gefolgert werden. Allerdings muß bezüglich der Erklärungskraft einschränkend<br />

auf die zum Teil sehr restriktiven neoklassischen Annahmen dieser Modelle<br />

hingewiesen werden. So gehen etwa die Modelle von Steiner und Beebe von<br />

vollständiger Informationen der Rundfunkanbieter bezüglich der Nachfragepräferenzen<br />

der Verbraucher aus. Diese Annahme ist aber keinesfalls vereinbar mit dem bereits<br />

mehrfach angesprochenen besonderen Erfolgsrisiko von Programmsoftware und der<br />

häufig nur sehr unzureichend kalkulierbaren Erfolgswahrscheinlichkeit von neuen<br />

Filmen und Sendeformaten. Auch die wohlfahrtstheoretische <strong>Analyse</strong> von Spence und<br />

Owen ist sehr abstrakt und kaum geeignet, eindeutige Bewertungen von<br />

Programmstrukturen vorzunehmen und Politikempfehlungen zu geben.<br />

107


Die Programmwahl-Modelle verdeutlichen jedoch, daß werbefinanzierte<br />

Vollprogramme sich tendenziell an den Präferenzen der kaufkräftigen Mittelschicht<br />

orientieren. Es kann in einer Art von Mikro-Makro-Paradoxon zu einer<br />

Unterversorgung mit qualitativ hochwertigen Programmen kommen, die aus<br />

gesellschaftlichen, kulturellen und pädagogischen Erwägungen als sinnvoll erachtet<br />

werden. Bei entgeltfinanziertem Angebot hingegen besteht zwar eine direkte Kopplung<br />

von Zahlungsbereitschaft und Zuschauerpräferenzen gemäß dem Äquivalenzprinzip,<br />

jedoch kann es auch hier bei hohen Produktionkosten von vermeintlich hochwertigen<br />

Programminhalten – etwa Opernaufführungen oder ähnliche Darbietungen – zu einer zu<br />

geringen Bereitstellung dieser kulturpolitisch als wichtig angesehenen Qualitäten<br />

kommen.<br />

Aus dem Noam-Modell schließlich wird deutlich, daß öffentlich-rechtlicher<br />

Rundfunk oder Public Broadcasting prinzipiell in der Lage ist, Programminhalte von<br />

deren kommerzieller Marktfähigkeit zu entkoppeln, wenn die Zielsetzung der<br />

Zuschauermax<strong>im</strong>ierung aufgegeben wird. Hier bietet sich die Möglichkeit, die<br />

inhaltliche Angebotsvielfalt durch weitere Minderheitenprogramme zu erhöhen und<br />

hohe Qualitäten jenseits der Präferenzen des Medians bereitzustellen. Gleichwohl darf<br />

dieses Argument nicht überinterpretiert werden und öffentlich-rechtlichen Sendern ein<br />

Art von „Freibrief“ ausgestellt werden, der jede Programmproduktion unabhängig von<br />

dem damit verbundenen Kosten rechtfertigt. Ebenfalls läßt sich aus diesen Modellen<br />

keine ökonomische Legit<strong>im</strong>ierung von zuschauermax<strong>im</strong>ierenden öffentlich-rechtlichen<br />

Vollprogrammen ableiten, die als Konkurrenz zu privaten Anstalten in den<br />

marktfähigen Bereichen der Unterhaltung und des Sports auftreten. Öffentlichrechtlicher<br />

Rundfunk hat seine Existenzberechtigung als komplementäres Angebot <strong>im</strong><br />

Bereich hochwertiger Informationssendungen und Programmqualitäten.<br />

Die voranstehenden Modelle mögen in mancher Hinsicht kritisierbar und<br />

ergänzungsbedürftig sein, in erster Linie bezüglich ihrer teilweise irrealen Annahmen.<br />

Doch bleibt festzuhalten, daß mit diesen Modellen ein leistungsfähiger Referenzpunkt<br />

geboten wird, um reale Rundfunkordnungen analysieren und vergleichen zu können.<br />

Dies wird in den noch folgenden Kapiteln deutlich, wenn die Rundfunkordnungen der<br />

Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten vorgestellt werden. Die<br />

theoretischen Kriterien und Modelle werden bei diesem Vergleich systematisch<br />

aufgegriffen; sie dienen damit der Versachlichung der wissenschaftlichen Diskussion<br />

und ermöglichen eine Distanzierung von den politisch wertgeladenen (Vor-) Urteilen,<br />

wie sie in der deutschen Öffentlichkeit, aber auch in den Vereinigten Staaten<br />

anzutreffen sind.<br />

108


3.2. Zur These vom Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk<br />

109<br />

„In practice, however, the German institutions are<br />

heavily politicised along party lines. This problem is<br />

the cancer that has weakened the system’s<br />

independence and legit<strong>im</strong>acy“.<br />

Eli Noam (1991, S. 73).<br />

Von den Kritikern des privaten Rundfunks und den Gegnern der „Amerikanisierung“<br />

der <strong>Medien</strong> wird – wie bereits ausführlich diskutiert – zumeist die<br />

Marktversagenshypothese für den Rundfunk in verschiedenen Varianten vorgetragen.<br />

Implizit darin enthalten ist die allgemeine Vermutung, daß eine nicht-marktliche<br />

Lösung in manchen Situationen besser zur Realisierung spezifischer politischer<br />

Zielvorgaben geeignet wäre. <strong>Eine</strong> solche Sichtweise ist zumeist opt<strong>im</strong>istisch bezüglich<br />

der Regelungs- und Handlungskompetenz von staatlichen oder öffentlichen<br />

Institutionen. Dies entspräche allgemein der Argumentation der Befürworter von<br />

öffentlichen Unternehmen, die dem Wettbewerb als gesellschaftlichem<br />

Koordinationsinstrument und dem Gewinnprinzip als unternehmerischer Zielsetzung<br />

mißtrauen.<br />

Allerdings ist keinesfalls eindeutig gesagt, daß selbst <strong>im</strong> Falle eines Marktversagens<br />

der Staat <strong>im</strong>mer in der Lage ist, ein vergleichsweise besseres Ergebnis herbeizuführen.<br />

Markt und Staat sind zwei unterschiedliche Systeme der Ressourcenallokation.<br />

Marktversagen ist die eine Seite der Medaille, Staats-, Politik- oder auch<br />

Bürokratieversagen die andere Seite (vgl. Schüller 1986b). Damit ist eine wichtige<br />

grundsätzliche <strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellung der <strong>Medien</strong>ökonomik<br />

angesprochen, die auch in anderen Anwendungsfeldern der Wirtschaftspolitik <strong>im</strong>mer<br />

wieder auftritt: Wie und unter welchen Bedingungen können durch staatliche<br />

Aktivitäten Marktergebnisse verbessert werden? Kann man die Effekte einerseits von<br />

Marktversagen und andererseits von Staatsversagen genauer spezifizieren und <strong>im</strong><br />

konkreten Anwendungsfall gegeneinander abwägen? Welche Annahmen über das<br />

Verhalten der Teilnehmer <strong>im</strong> Marktgeschehen und <strong>im</strong> politischen Prozeß sind<br />

zweckmäßig, um zu befriedigenden Erklärungen zu gelangen? Wo liegen die originären<br />

Aufgaben des Staates in der Wirtschaftspolitik <strong>im</strong> allgemeinen und ganz speziell in der<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik? Inwieweit können auch vom Staat Gefährdungen für die<br />

Meinungsfreiheit ausgehen (zweites Ordnungsproblem)? Wo liegen die Möglichkeiten<br />

des Staates und der politischen Parteien, durch eine direkte oder indirekte Einflußnahme<br />

auf die Programme den eigenen Interessen zu dienen (viertes Ordnungsproblem)?<br />

Eucken (1952/90) hebt in seinen „staatspolitischen Grundsätzen“ hervor, der Staat<br />

solle sich auf die Gewährleistung einer „Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“<br />

konzentrieren, ohne selbst als Akteur <strong>im</strong> Marktprozeß tätig zu werden. Die Aufgabe des<br />

Staates wäre also die eines Schiedsrichters, nicht aber eines eigenständigen<br />

Spielteilnehmers. Zudem sieht Eucken staatlichen Handlungsbedarf bei der Sicherung<br />

der regulierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung. Für die medienökonomische<br />

Fragestellung wären hierbei sicherlich die Prinzipien der Monopolkontrolle und der<br />

Vermeidung und Korrektur von negativen Externalitäten besonders hervorzuheben. Als


konstituierende Prinzipien wären für die medienökonomische Fragestellung erstens das<br />

Privateigentum <strong>im</strong> Sinne spezifischer medienpolitischer Handlungs- und<br />

Verfügungsrechte zu sichern. Zweitens wäre die Vertragsfreiheit sowie, daran<br />

anknüpfend, die Haftung zu garantieren. Und drittens ist schließlich die Gewährleistung<br />

national und international offener Märkte zu betonen.<br />

<strong>Eine</strong> solche Schiedsrichterfunktion fair, gerecht, dauerhaft und glaubwürdig zu<br />

erfüllen, stellt an den Staat oder an eine staatliche Regulierungsbehörde sowie an die<br />

dort handelnden Menschen hohe Anforderungen. In diesem Verständnis ist auch<br />

Euckens Plädoyer für einen starken Staat zu interpretieren, der sich nicht in den Dienst<br />

von Partikularinteressen stellen läßt, sondern möglichst unabhängig und neutral seine<br />

Aufgabe als Wettbewerbshüter erfüllt. Zudem ist – wie Max Weber bereits festgestellt<br />

hat – ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz notwendig, um der Komplexität der<br />

Regelungsaufgabe gerecht zu werden.<br />

Die Einnahme einer neutralen Schiedsrichterposition wird für jede staatliche<br />

Behörde erschwert, wenn sie selbst an den Märkten als Anbieter auftritt und in<br />

Wettbewerb zu privaten Unternehmen tritt. Der Staat kann dann – <strong>im</strong> wahrsten Sinne<br />

des Wortes – nicht mehr unparteiisch sein: Er wird selbst zur Partei mit eigenen<br />

Interessen und unternehmerischen Strategien. <strong>Eine</strong> solche Tendenz ist zweifelsfrei in<br />

der deutschen Rundfunkordnung zu erkennen. Die engen personellen und<br />

institutionellen Verknüpfungen zwischen dem Personal in den öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten, in den Landesmedienanstalten, in der Kommission zur Ermittlung des<br />

Finanzbedarfs (KEF) sowie in den politischen Parteien erschweren eine systematische<br />

Trennung in Schiedsrichteraufgabe und Spielstrategie der Marktteilnehmer. Vor allem<br />

in <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong>n wurde das Problem von „Markt und Macht <strong>im</strong><br />

Rundfunk“ (Wiechers 1992) thematisiert; neben die These vom Marktversagen ist<br />

zunehmend die Vermutung des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk gestellt worden 63<br />

.<br />

Die Politikversagenshypothese <strong>im</strong> Rundfunk äußert sich in verschiedenen Aspekten.<br />

Erstens wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine überteuerte<br />

Programmproduktion, also mangelnde Kosteneffizienz, vorgeworfen. Das mangelnde<br />

Kostenbewußtsein zeige sich auch in überzogenen Prestigeprojekten und unnötig<br />

repräsentativen Verwaltungsbauten. Zweitens wird eine zu geringe inhaltliche<br />

Innovationsbereitschaft und Flexibilität kritisiert; damit einher ginge ein gewisser<br />

Paternalismus bei der Programmgestaltung, der teilweise an die Bevormundung der<br />

Zuschauer grenze. Drittens wird vor allem den ARD-Anstalten eine zu große<br />

Parteiennähe vorgeworfen, und zwar sowohl in personellen als auch in redaktionellen<br />

Fragen. Vor allem das Konzept des sog. „Binnenpluralismus“ öffne dem<br />

63<br />

110<br />

Aspekte des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk mit spezifischem Bezug zur Situation in<br />

Deutschland wurde beispielsweise vorgetragen von Gröner (1988), Wiechers (1992),<br />

Bremer (1995), Müller (1998), Hamm (1998), Hartwig und Schröder (1998 und 1999).<br />

Auch in der amerikanischen Literatur werden mögliche nachteilige Konsequenzen von<br />

Public Broadcasting für private Programmanbieter diskutiert, etwa unter dem<br />

Gesichtspunkt der sog. „Kannibalisierungsthese“ (Berry und Waldfogel 1996b).


Parteienproporz alle Türen und gefährde <strong>im</strong> Kern die Unabhängigkeit des Rundfunks.<br />

Viertens werden den öffentlich-rechtlichen Anstalten wettbewerbsverzerrendes<br />

Verhalten gegenüber privaten Konkurrenten („Kanalverstopfung“) und unzulässiges<br />

Quersubventionieren vorgeworfen (siehe Monopolkommission 2000). Der Einfluß der<br />

politischen Parteien in den öffentlich-rechtlichen Sendern und gleichzeitig in den<br />

Landesmedienanstalten, die mit den Lizenzierungsfragen befaßt sind, führe zu<br />

Verdrängungsstrategien gegenüber privaten Anbietern. Fünftens wird kritisiert, daß die<br />

Kontrolleinrichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund der zahlreichen<br />

personellen Verflechtungen ineffizient seien. Die Aufsichtsbehörden würden<br />

zunehmend die Interessen der Sender vertreten, anstatt sie effektiv zu kontrollieren –<br />

ein Anwendungsbeispiel also für die sog. „Capture-Theorie“. Sechstens seien die<br />

Rundfunkanstalten und noch viel mehr die Landesmedienanstalten ein Beispiel für<br />

Parkinsons Gesetz, das besagt, daß Bürokratien zunehmend um eine Ausweitung des<br />

eigenen Einflußbereiches bemüht sind und daß sie auch dann noch weiterleben, wenn<br />

der eigentliche Grund für deren Existenz längst schon beseitigt ist.<br />

Ob und in welchem Ausmaß diese Vorwürfe zutreffend sind, wird <strong>im</strong> einzelnen noch<br />

zu diskutieren sein. In jedem Falle bilden sie aber ein wichtiges Gegengewicht in der<br />

Diskussion um die Marktversagenshypothese, denn offenkundig besteht auch der<br />

begründete Anlaß zu einer Politikversagensvermutung. Die Annahme eines<br />

benevolenten Rundfunkanbieters, der in seiner Programmgestaltung an nichts anderes<br />

denkt als an die Verwirklichung „des Gemeinwohls“, ist ebenso eine theoretische<br />

Fiktion wie die unrealistische Annahme der vollkommenen Konkurrenz in einfachen<br />

Modellen des Wettbewerbs. Die Entscheidung, ob dem Markt oder der staatlichen<br />

Regelungskompetenz <strong>im</strong> Rundfunk mehr vertraut wird, scheint also keinesfalls so<br />

eindeutig zu klären zu sein, wie dies von den Vertretern der Marktversagenshypothese<br />

vorgetragen wird. Vielmehr liegt eine Opt<strong>im</strong>ierungsentscheidung zwischen zwei<br />

Steuerungsprinzipien vor, die beide durch spezifische Vorteile, aber auch durch manche<br />

Nachteile charakterisiert sind. Diese gilt es systematisch gegeneinander abzuwägen.<br />

Um die erhobenen Vorwürfe gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die<br />

Hypothese des Politikversagens theoriegeleitet diskutieren zu können, werden <strong>im</strong><br />

folgenden die wichtigsten Elemente der Public Choice-Theorie sowie der<br />

Ökonomischen Theorie der Bürokratie kurz vorgestellt. Dabei wird auf eine umfassende<br />

inhaltliche Darstellung dieser Konzeptionen verzichtet 64<br />

. Vielmehr geht es darum, die<br />

zentralen Argumente hervorzuheben, die auch für die medienökonomische Diskussion<br />

nutzbar gemacht werden können.<br />

64<br />

<strong>Eine</strong>n umfassenden Überblick über die Public Choice-Theorie findet sich <strong>im</strong> Lehrbuch<br />

von Mueller (1989).<br />

111


3.2.1. Der Erklärungsbeitrag der Public Choice-Theorie<br />

112<br />

„Public Choice can be defined as the ecconomic<br />

study of nonmarket decision making, or s<strong>im</strong>ply the<br />

application of economics to political science“.<br />

Dennis Mueller (1989, S. 1)<br />

Die Public Choice-Theorie hat sich als eigenständiges Forschungsgebiet seit 1948<br />

systematisch entwickelt (Mueller 1989, S. 2). In der Public Choice-Theorie – auch<br />

ökonomische Theorie der Politik genannt – wird mit Hilfe eines mikroökonomischen<br />

Instrumentariums versucht, politische und bürokratische Entscheidungsprozesse und<br />

Wahlhandlungen zu erklären. Das entscheidende methodische Prinzip ist dabei, die<br />

politischen Akteure als nutzenmax<strong>im</strong>ierende Individuen zu modellieren, die keineswegs<br />

zwingend um die Verbesserung des Gemeinwohls bemüht sind, sondern die durchaus<br />

handfeste Eigen- und vor allem Wiederwahlinteressen verfolgen. <strong>Eine</strong> solche<br />

Vorgehensweise vereinheitlicht somit die Annahmen, die an die Akteure einerseits <strong>im</strong><br />

Marktgeschehen, andererseits <strong>im</strong> politischen Geschehen gestellt werden. Die<br />

verschiedenen Gesellschaftsbereiche sollen, so Fehl (1991a, S. 118), „auf der<br />

Grundlage einer einheitlichen Axiomatik“ durchleuchtet werden.<br />

Die Public Choice-Theorie ist, wie Mueller (1989, S. 2-6) ausführt, auch eine<br />

Reaktion auf die Ausbreitung wohlfahrtstheoretischen Denkens und die daran<br />

anknüpfenden Politikempfehlungen. In der Wohlfahrtstheorie Bergson-Samuelsonscher<br />

Prägung wird davon ausgegangen, daß der Staat eine soziale Wohlfahrtsfunktion zum<br />

Wohle aller Mitbürger max<strong>im</strong>iere. Implizit darin enthalten sind die Annahmen, daß der<br />

Staat erstens das Wissen und die Informationen hat, welche Präferenzen die einzelnen<br />

Individuen haben und wie er diese zu einer sozialen Wohlfahrtsfunktion aggregieren<br />

kann, daß der Staat zweitens weiß, wie und mit welchen Maßnahmen er diesem Ziel<br />

bestmöglich dient und schließlich, drittens, daß der Staat keine anderen Interessen hat,<br />

als die vorgestellte Wohlfahrtsfunktion zu max<strong>im</strong>ieren. In dieser<br />

wohlfahrtstheoretischen Sichtweise wird also dem Staat eine besondere<br />

Problemlösungskompetenz und Steuerungsfähigkeit zugeschrieben, wenn es um die<br />

Beseitigung von Marktversagen geht. Dies deckt sich auch weitestgehend mit den<br />

keynesianischen Konzepten einer makroökonomischen Steuerung und<br />

Stabilisierungspolitik (vgl. Mueller 1989, S. 5).<br />

Die wohlfahrtstheoretische Konzeption ist in der Wirtschaftswissenschaft in<br />

zunehmendem Maße umstritten. Bereits in seinem ersten Aufsatz aus dem Jahre 1949<br />

hat sich James M. Buchanan, der als einer der Gründungsväter der Public Choice-<br />

Schule und der Ökonomischen Theorie der Verfassung gilt, kritisch mit dieser<br />

idealisierten („organischen“) Sichtweise des Staates auseinandergesetzt. Die<br />

Erwartungen in die Wissensverarbeitungskapazität des Staates sowie an die<br />

charakterlichen Eigenschaften der Politiker stehen in krassem Widerspruch zu den<br />

tatsächlich beobachtbaren Tätigkeiten des Staates. Mit von Hayek (1945) ist zutreffend<br />

von einer Anmaßung von Wissen zu sprechen. Die wohlfahrtstheoretische Konzeption<br />

mag durchaus heuristischen Erklärungsgehalt in einfachen Modellstrukturen haben; als


Leitbild für tatsächliche Politikberatung scheint sie jedoch in hohem Maße ungeeignet,<br />

ja geradezu gefährlich zu sein. Die Vertreter der Public Choice-Lehre sind dagegen<br />

bemüht, so Fehl (1991a, S. 119), den normativen Ansatz der Wohlfahrtsökonomik<br />

durch eine „positive, d.h. erfahrungswissenschaftliche, <strong>Analyse</strong> der tatsächlichen<br />

Staatstätigkeit zu ergänzen“ und damit zu einer realistischeren Sichtweise staatlicher<br />

Aktivität zu gelangen.<br />

Um den theoretischen Defiziten der Wohlfahrtstheorie entgegenzutreten, wird in der<br />

Public Choice-Lehre systematisch von eigeninteressierten Politikern ausgegangen, die<br />

sich am Wählerst<strong>im</strong>menmarkt behaupten müssen und die deshalb eine Politik verfolgen,<br />

die ihre Wiederwahlchancen max<strong>im</strong>iert. Wie Downs (1968) in seiner „ökonomischen<br />

Theorie der Demokratie“ feststellt, formulieren Politiker Parteiprogramme nicht etwa,<br />

um dem Gemeinwohl zu dienen, sondern vor allem zur Erhöhung der eigenen<br />

Popularität. Der methodologische Individualismus ist deshalb eine entscheidende Stütze<br />

des gesamten Forschungsprogramms der Public Choice, weil hierdurch politische<br />

Entscheidungen auf die Interessen der Involvierten zurückgeführt werden können. Der<br />

Irrglaube an einen „wohlmeinenden Diktator“, der nach wie vor auch in manchen Teilen<br />

der Wirtschaftswissenschaft und vor allem in der Wohlfahrtstheorie weit verbreitet ist,<br />

führt hingegen zu einer vollkommen falschen Einschätzung des politischen Prozesses<br />

(ausführlich Brennan und Buchanan 1993). Der Rückgriff auf den methodologischen<br />

Individualismus dient gleichsam der „Vorab-Prüfung“ von Theorien auf ihren empirisch<br />

überprüfbaren Kern. Der Staat ist in dieser Sichtweise kein monolithischer Block,<br />

sondern setzt sich aus einer Vielzahl von handelnden Menschen mit teilweise sehr<br />

unterschiedlichen Interessen zusammen.<br />

In der Public Choice-Lehre wird ein positiver und ein normativer Zweig<br />

unterschieden. In der positiven Perspektive geht es pr<strong>im</strong>är um die Wahl- und<br />

Abst<strong>im</strong>mungsmechanismen in einer direkten oder in einer repräsentativen Demokratie.<br />

<strong>Eine</strong> zentrale Erkenntnis für Abst<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> ersten Fall ist dabei zunächst, daß die<br />

Entscheidung über einen politischen Sachverhalt – völlig unabhängig vom tatsächlichen<br />

Inhalt – maßgeblich vom gewählten Abst<strong>im</strong>mungsmechanismus beeinflußt wird. Je<br />

nach dem, ob es sich um eine einfache Mehrheitsabst<strong>im</strong>mung oder um differenziertere<br />

und komplexere Mechanismen handelt (etwa das Rangsummen- oder das<br />

Punktwahlverfahren) 65<br />

113<br />

, werden andere Abst<strong>im</strong>mungsergebnisse erwartet. Die<br />

Ergebnisse müssen dabei jedoch keinesfalls eindeutig und stabil sein, wie vor allem das<br />

„Condorcet-Paradoxon“ verdeutlicht. Je nach der vorgenommenen Reihenfolge des<br />

Abst<strong>im</strong>mungsprozesses können die Ergebnisse unterschiedlich sein. Mit der Wahl der<br />

65<br />

Be<strong>im</strong> Rangsummenverfahren werden die Alternativen mittels einer vorgegebenen<br />

Punkteskala aufgereiht. Bei fünf Alternativen erhält beispielsweise die erste Wahl fünf<br />

Punkte, die letzte Wahl einen Punkt. Die Addition der Bewertungen aller Beteiligten<br />

ergibt dann den Sieger. Be<strong>im</strong> Punktwahlverfahren (Borda-Regel) erhält jeder Kandidat<br />

eine best<strong>im</strong>mte Summe an Punkten, die er beliebig auf eine oder mehrere Alternativen<br />

verteilen kann. Zur axiomatischen Fundierung der verschiedenen Abst<strong>im</strong>mungsverfahren<br />

siehe ausführlich Mueller (1989).


Abst<strong>im</strong>mungsregel und mit der zeitlichen Reihung des Wahlverfahrens wird also das<br />

spätere inhaltliche Ergebnis ganz nachhaltig vorgeprägt.<br />

Ebenfalls von Bedeutung ist, ob über einen Sachverhalt einzeln oder <strong>im</strong> Paket<br />

abgest<strong>im</strong>mt wird: dies kommt in dem sog. „logrolling-Theorem“ zum Ausdruck. Gerade<br />

bei Paketlösungen treten abst<strong>im</strong>mungsstrategische Überlegungen in den Vordergrund,<br />

so daß ex ante schwer abzuschätzen ist, wie ein Abst<strong>im</strong>mungsprozeß realiter verlaufen<br />

wird, selbst wenn die „ersten Präferenzen“ aller Spielteilnehmer bekannt wären. Mit der<br />

Zust<strong>im</strong>mung für einen eigentlich unerwünschten, aber persönlich weniger wichtigen<br />

Sachverhalt kann sich ein Teilnehmer von seinen Konkurrenten die Zust<strong>im</strong>mung für<br />

einen individuell wichtigen Abst<strong>im</strong>mungsgegenstand „erkaufen“. Damit kommen<br />

vielfältige nachgelagerte Präferenzen ins Spiel. In dieser Erkenntnis liegt auch die<br />

Bedeutung für die medienökonomische Fragestellung, denn offensichtlich ist die Frage<br />

nach geeigneten Ordnungsbedingungen <strong>im</strong> Rundfunk auch eine Frage, wie, von wem,<br />

nach welchen Kriterien und in welcher zeitlichen Reihenfolge über einen<br />

Ordnungsrahmen abgest<strong>im</strong>mt wird.<br />

Der zweite Gesichtspunkt der positiven Public Choice-Lehre beleuchtet die<br />

Komplexität von Abst<strong>im</strong>mungsprozessen in einer repräsentativen Demokratie. Vor<br />

allem die demokratietheoretischen Überlegungen von Anthony Downs (1968) sind<br />

hierbei in ihrer wissenschaftlichen Tragweite und Erklärungskraft hervorzuheben.<br />

Allgemein sind für die medienökonomische Fragestellung zwei Erkenntnisse zentral:<br />

Erstens ist darauf hinzuweisen, daß in einem demokratischen Abst<strong>im</strong>mungsprozeß<br />

keineswegs sichergestellt ist, daß die Ergebnisse tatsächlich aus einem übergeordneten<br />

Blickwinkel als opt<strong>im</strong>al eingestuft werden können. In einem Zwei-Parteien-System<br />

beispielsweise werden sich beide Parteien nach dem sog. „Median-Wähler-Theorem“<br />

von Downs bemühen, die politische Mitte zu besetzen. Damit werden jedoch best<strong>im</strong>mte<br />

politische Themen systematisch ausgeblendet, weil sie sich zu weit vom<br />

Durchschnittswähler entfernen. Die Politiker beider Parteien werden bemüht sein, keine<br />

„heißen Eisen“ anzufassen und dadurch Wähler zu verprellen. Dieser Zusammenhang<br />

ist beispielsweise eine sehr gute Erklärung für die Reformträgheit der Regierungen,<br />

selbst wenn Mißstände in best<strong>im</strong>mten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Teilordnungen längst offenkundig geworden sind.<br />

Zweitens ist mit der auf Gordon Tullock zurückgehenden sog. „Theorie des Rent<br />

Seeking“ ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erklärung von tatsächlich beobachtbarem<br />

Politikversagen geleistet worden (ausführlich Mueller 1989, S. 229-246). Der<br />

Grundgedanke dieses Ansatzes ist dabei denkbar einfach. Am Beispiel der<br />

Monopoltheorie wird verdeutlicht, daß sich die Produzentenrente erhöhen kann, wenn<br />

es dem Anbieter aufgrund seiner Marktmacht oder aufgrund sonstiger<br />

Einflußmöglichkeiten gelingt, einen überhöhten Preis als unter<br />

Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen. Das Ausmaß der so gewonnenen zusätzlichen<br />

Produzentenrente hängt dabei von der Nachfrageelastitzität ab. Es wird unter diesen<br />

Monopolbedingungen weniger produziert und konsumiert, als dies bei<br />

Wettbewerbspreisen möglich wäre.<br />

114


Der neue Gesichtspunkt, der von Tullock in die Debatte eingebracht wird, ist nun,<br />

daß ein solcher überhöhter Monopolpreis vom Anbieter keinesfalls kostenlos<br />

durchgesetzt werden kann. Die politische Einflußnahme und der Lobbyismus binden<br />

materielle Ressourcen und verursachen zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten und<br />

Ineffizienzen. Der Verlust an sozialer Wohlfahrt ist demnach noch deutlich größer, als<br />

zunächst in der Monopol-Theorie angenommen, weil die unproduktiven Tätigkeiten des<br />

politischen Antichambrierens effektiver zur Produktion knapper Güter eingesetzt<br />

werden könnten. Zudem ist mit der politischen Einflußnahme keinesfalls sichergestellt,<br />

daß sich auch tatsächlich die gewünschte Begünstigung durchsetzen läßt. Tullock (1991,<br />

S. 605) vergleicht Rent Seeking-Aktivitäten zutreffend mit dem Kauf eines Loses in<br />

einer Lotterie, bei dem einige wenige Erfolgreiche viel gewinnen, während die große<br />

Mehrheit ihren Einsatz verliert. Rent Seeking ist dann also ein unternehmerisches<br />

Risiko, bei dem keineswegs sicher ist, daß die Kosten des Rent Seeking durch spätere<br />

Erträge aus Monopolpreisen überkompensiert werden. In jedem Fall ist Rent Seeking<br />

von Nachteil für die Nicht-Begünstigten.<br />

Das Konzept des Rent Seeking ist besonders gut geeignet, um politische<br />

Reformblockaden zu erklären. Mit Mancur Olson (1982) ist darauf hinzuweisen, daß<br />

solche Rent Seeking Aktivitäten in größerer Zahl zu gesellschaftlichen Verkrustungen<br />

führen, die über einen längeren Zeitraum zum wirtschaftlichen Niedergang von<br />

Nationen beitragen können. Auch für die medienökonomische Fragestellung scheint die<br />

Rent Seeking-Theorie nachdrücklichen Erklärungsgehalt aufzuweisen. Die Lobbyisten<br />

innerhalb der öffentlich-rechtlichen Anstalten bemühen sich durch konkrete<br />

Einflußnahme auf die Politik um eine dauerhafte Absicherung ihrer Monopolstellung<br />

sowie um eine Finanzierung, die deutlich über einer marktüblichen<br />

Mittelerwirtschaftung liegt. Zudem wird der Versuch unternommen, den Einflußbereich<br />

des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in verschiedene Gebiete auch der neuen <strong>Medien</strong><br />

auszuweiten, um so dauerhaft die eigene Position zu sichern. Mit der Lobbytätigkeit<br />

verbunden sind attraktive und prestigeträchtige Beschäftigungsmöglichkeiten – in<br />

Deutschland etwa in den Rundfunkräten oder den Landesmedienanstalten.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß es das Verdienst der Public Choice-Lehre<br />

ist, die Eigeninteressen der politisch Verantwortlichen in das Zentrum<br />

wissenschaftlicher Aufmerksamkeit gerückt zu haben. Hierdurch ist eine wesentlich<br />

realitätsnähere Einschätzung des politischen Prozesses möglich als unter der<br />

idealistischen, fast schon naiven Annahme eines gemeinwohlorientierten Staates. Die<br />

Konzeption einer Theorie des Staats- und Politikversagens durch die Vertreter der<br />

Public Choice-Schule bedeutet allerdings keinesfalls, wie Fehl (1991a, S. 120) zurecht<br />

betont, daß diese Wissenschaftler „staatsfeindlich eingestellt wären“. Vielmehr geht es<br />

um den Nachweis, daß es keine perfekten Institutionen gibt und daß jedes<br />

Steuerungsprinzip mit gewissen Unzulänglichkeiten ausgestattet ist.<br />

Auch für die <strong>Medien</strong>ökonomik ist es zweckmäßig, neben den möglichen Gefahren<br />

des Marktversagens, wie sie in Teilaspekten in den Programmwahlmodellen<br />

thematisiert werden, <strong>im</strong>mer auch eine besondere Wachsamkeit bezüglich der Gefahren<br />

des Staats- oder Politikversagens aufzubringen. Ein solches „gesundes Mißtrauen“ ist<br />

115


allein schon deshalb angeraten, weil in den öffentlich-rechtlichen Institutionen <strong>im</strong>mer<br />

die Gefahr einer Interessenverquickung zwischen verschiedenen Zielen besteht. Da in<br />

der Regel der kontrollierende Druck des Wettbewerbs und der Öffentlichkeit fehlt oder<br />

zumindest nur begrenzt wirksam wird, müssen interne und externe Kontrollorgane<br />

kompensierend eingreifen. Diese können durchaus in Einzelfällen gut arbeiten;<br />

gleichwohl ist davon nicht generell auszugehen.<br />

3.2.2. Der Erklärungsbeitrag der Ökonomischen Theorie der Bürokratie<br />

116<br />

„Any theory of the behavior of bureaus that does<br />

not incorporate the personal preferences of<br />

bureaucrats, however, will be relevant only in the<br />

most rigidly authoritarian environments“.<br />

William Niskanen (1971, S. 5)<br />

Der Begriff der Bürokratie ist zumindest umgangssprachlich in vielen Fällen negativ<br />

besetzt. Häufig wird das Adjektiv „bürokratisch“ synonym verwendet für unflexibel,<br />

kundenunfreundlich, neuerungsfeindlich oder langatmig. <strong>Eine</strong> solche Sichtweise kann<br />

sich auf Alltagserfahrungen stützen. Mit Max Weber (1947) ist jedoch darauf<br />

hinzuweisen, daß Bürokratien auch aus einem anderen Gesichtspunkt betrachtet werden<br />

müssen. Jedes Gemeinwesen benötigt gleichsam einen Transmissionsapparat, mit<br />

dessen Hilfe politische Impulse innerhalb eines gegebenen legislativen Rahmens<br />

umgesetzt werden können. Die Bürokratie ist also ein gesellschaftliches Entscheidungs-<br />

und Koordinationsverfahren, um verschiedene Interessen und Ziele in zumeist großen<br />

Organisationen durchzusetzen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß der Begriff der<br />

Bürokratie zumeist mit öffentlichen oder staatlichen Einrichtungen in Verbindung<br />

gebracht wird; dann wird häufig von der sog. Verwaltungsbürokratie gesprochen. Aber<br />

auch in großen Unternehmen gibt es hierarchische Abst<strong>im</strong>mungsprinzipien, die<br />

prinzipiell als Bürokratie bezeichnet werden können.<br />

Bürokraten verfügen in der Regel über Expertenwissen. Von den Politikern selbst<br />

kann nicht erwartet werden, daß sie in jeder spezifischen Fachfrage kompetent wären.<br />

Die Komplexität der Ordnungsbereiche innerhalb einer modernen, ausdifferenzierten<br />

Gesellschaft und auch in einem Großunternehmen ist viel zu groß, als daß einzelne<br />

Personen in allen Fachfragen die nötige Detailkenntnis und Kompetenz aufweisen<br />

könnten. Bürokraten übernehmen diese wichtige Mittlerfunktion zwischen politischen<br />

Ideen und der Realität und verfügen über das Wissen zu deren Umsetzung. Außerdem<br />

sind Bürokraten zumeist über einen wesentlich längeren Zeitraum mit einer Materie<br />

befaßt <strong>im</strong> Gegensatz zu Politikern, die teilweise nur für eine kurze Zeit oder eine<br />

Legislaturperiode Verantwortung übernehmen. Politiker kommen und gehen, die<br />

Verwaltungsbürokratie aber bleibt. In diesem Sinne erfüllen Bürokraten, so Max Weber<br />

(1947), auch eine wichtige staatstragende Funktion innerhalb einer Demokratie.<br />

Bürokratien haben jedoch auch ein Eigenleben, das keinesfalls <strong>im</strong>mer mit der<br />

eigentlichen Aufgabe der Umsetzung politischer Vorgaben in Einklang stehen muß. So<br />

ist beispielsweise in empirischen Untersuchungen festgestellt worden, daß Bürokratien<br />

nur selten <strong>im</strong> ökonomischen Sinne effizient arbeiten und aus sich heraus praktisch nicht


zu Innovationen fähig sind. Dieser Sachverhalt wird in Anlehnung an Leibenstein<br />

(1966) als X-Ineffizienz bezeichnet. Ebenfalls haben Bürokratien die Tendenz, auch<br />

noch lange nach Beendigung ihrer eigentlichen Aufgabe weiterzuexistieren und sich in<br />

zunehmendem Maße mit sich selbst zu beschäftigen 66 : Dies bezeichnet man als das<br />

Parkinsonsche Gesetz der Bürokratie. Die ökonomische Theorie der Bürokratie, die vor<br />

allem durch die frühen Arbeiten von Anthony Downs (1967) und William Niskanen<br />

(1971) geprägt worden ist, hat diese Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt.<br />

Ausgangspunkt des Basismodells von Niskanen (1971, S. 45-77) ist wiederum die<br />

Annahme, daß Bürokraten vor allem durch Eigeninteressen charakterisiert sind. Der<br />

Ansatz ist also individualistisch fundiert und unterscheidet sich damit vor allem von den<br />

juristisch geprägten Staatstheorien, die in der Bürokratie zuerst eine pflichtbewußte und<br />

vor allem gehorsame Institution zu Umsetzung politischer und gesetzlicher Vorgaben<br />

sieht. Im Modell wird von einer Staatsbürokratie ausgegangen, die einen best<strong>im</strong>mten<br />

output mit „nicht-Markt-Charakteristik“ (These Downs) herstellt. Allerdings werden<br />

keine meßbaren output-Einheiten angeboten, sondern entsprechende Aktivitäten. Das<br />

durch die Regierung zugewiesene Budget richtet sich dabei nach der Gesamthöhe der<br />

Aktivitäten.<br />

Der Bürokrat hat <strong>im</strong> Niskanen-Modell eine Reihe verschiedener Ziele. Nicht alle<br />

Ziele müssen dabei in gleichem Ausmaß und zu jeder Zeit verfolgt werden. Zuerst geht<br />

es dem Bürokraten um die Max<strong>im</strong>ierung seines individuellen Einkommens, wobei<br />

jedoch in der Regel verwaltungsrechtliche Höchstgrenzen bestehen. Nicht zuletzt<br />

deshalb werden weitere nicht-monetäre Ziele verfolgt, beispielsweise eine<br />

repräsentative Büroausstattung oder auch ein hohes Prestige, das zumeist mit der Größe<br />

der zu leitenden Behörde positiv korreliert ist. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es,<br />

möglichst viel Macht zu erlangen, die ebenfalls direkt von der Größe der Behörde sowie<br />

von der Höhe des verfügbaren Budgets abhängt. Auch Fürsorge, d.h. ein hohes Maß an<br />

Sozialleistungen sowie die Sicherheit des Arbeitsplatzes können Ziele des Bürokraten<br />

sein. Schließlich sind Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeiten <strong>im</strong> positiven oder auch <strong>im</strong><br />

negativen Sinne zu nennen, mit denen Bürokraten sich „Denkmäler“ errichten können.<br />

Die Niskanen-Annahmen lassen sich zu einer Zielfunktion zusammenfassen, die der<br />

Bürokrat zu max<strong>im</strong>ieren versucht. Dies geschieht in der Regel dadurch, daß der<br />

Bürokrat seine Budgetforderung erhöht und sie in einem Verhandlungsprozeß<br />

gegenüber der Regierung durchsetzt. In diesem Verhandlungspiel ist der Bürokrat in<br />

einem entscheidenden Vorteil, weil er einen Wissensvorsprung gegenüber seinen<br />

Geldgebern hat. Die spezifische Kostenfunktion der Leistungserstellung ist in der Regel<br />

nur ihm bekannt und kann zumeist auch durch externe Rechnungsprüfer nur<br />

unzureichend erkannt werden. Diese Art von Wissensasymmetrie ist typisch für jede<br />

Form der nicht-marktlichen Leistungserstellung. Der Bürokrat kann also nunmehr seine<br />

Budgetforderung systematisch erhöhen, kostenwirksame Sachzwänge schaffen und<br />

damit zum Wachstum und zur dauerhaften gesicherten Existenz seiner Behörde<br />

66 Diese Beharrungskräfte von Bürokratien werden häufig durch spezifische rechtliche<br />

Rahmenbedingungen (Kündigungsschutz, Beamtenrecht, o.ä.) befördert.<br />

117


eitragen. Diese Tendenz wird umso stärker sein, je enger die persönlichen Aufstiegs-<br />

und Karrieremöglichkeiten mit der Höhe des Budgets korrelieren.<br />

Das Basismodell von Niskanen umfaßt eine Vielzahl verschiedener Facetten und<br />

Modellvariationen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Für die<br />

medienökonomische Fragestellung ausreichend ist bereits die Grundhypothese des<br />

Basis-Modells, das nämlich Bürokratien systematisch nachweisbare Verhaltensweisen<br />

an den Tag legen, die mit ihrem eigentlichen rechtlichen Auftrag nicht notwendig in<br />

Einklang stehen. Dies liegt unter anderem auch in dem Umstand begründet, daß in den<br />

politischen Vorgaben <strong>im</strong>mer auch Gestaltungs- und Interpretationsspielräume für den<br />

Bürokraten enthalten sein müssen, um in der jeweiligen Entscheidungssituation<br />

angemessen reagieren zu können.<br />

Ganz offensichtlich hat die ökonomische Bürokratietheorie einen hohen<br />

Erklärungsgehalt bei der <strong>Analyse</strong> des öffentlich-rechtlichen Rundfunks europäischer<br />

und speziell deutscher Tradition. Wiechers (1992, S. 166 ff.) zeigt beispielsweise, daß<br />

die Macht der Parteien und Verbände ein ganz gewichtiger Einflußfaktor <strong>im</strong> deutschen<br />

Rundfunk war und ist. Die Vorsitzenden der ARD-Anstalten und des ZDF haben<br />

ebenfalls gewichtigen politischen Einfluß und können diesen nutzen, um eigene<br />

Zielvorstellungen zu verwirklichen. Auch die repräsentativen Verwaltungsbauten der<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten deuten auf die besondere Bedeutung von Prestige und<br />

Macht <strong>im</strong> Rundfunk hin.<br />

Weiteres Indiz für die Validität der Budgetmax<strong>im</strong>ierungshypothese sind die stets<br />

steigenden Rundfunkgebühren, in denen sich permanent der gelungene Nachweis eines<br />

höheren Finanzmittel“bedarfs“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten manifestiert. Trotz<br />

der Zulassung privater Vollprogramm- und Spartenprogrammanbieter und der damit<br />

einhergehenden Vervielfachung des Programmangebots steigen die Ausgaben der<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland weiter. Die durch die<br />

Gebührenfinanzierung bedingte weitgehende Entkoppelung von der Notwendigkeit,<br />

sich erstens <strong>im</strong> Wettbewerb um die Zuschauer mit anderen Anbietern behaupten zu<br />

müssen und zweitens Vorsorge für eine kostenmin<strong>im</strong>ale Programmproduktion zu<br />

treffen, führt zu den bekannten Erscheinungen regelmäßiger Gebührenerhöhungen, die<br />

vollständig kompatibel mit der ökonomischen Theorie der Bürokratie sind.<br />

Ferner ist festzustellen, daß die Verwaltungs- und Produktionsapparate der<br />

Sendeanstalten in der Regel personell sehr großzügig ausgestattet sind. Setzt man die<br />

Kosten einer produzierten Programmeinheit in Relation zu der Mitarbeiteranzahl, so<br />

fällt auf, daß die Produktivität der Mitarbeiter deutlich geringer ist als bei<br />

entsprechenden privaten Anbietern (vgl. Duvvuri und Schellmoser 1996); dies<br />

entspräche der Vermutung von X-Ineffizienzen. Zudem fördert die parteipolitische<br />

Einflußnahme zur Sicherung der „Binnenpluralität“ Proporzdenken <strong>im</strong><br />

Programmangebot (vgl. Wiechers 1992); Qualifikationskriterien werden dabei nicht<br />

selten in den Hintergrund gedrängt. Ferner gilt der Einfluß der Parteien und Verbände<br />

bei der Besetzung der Entscheidungsgremien der Sendeanstalten nach wie vor als<br />

dominant. Vor allem für das dritte und vierte Ordnungsproblem ergeben sich hieraus<br />

118


Konsequenzen. Offensichtlich bestehen für die Bürokraten in den Rundfunkanstalten<br />

direkte und indirekte Möglichkeiten, best<strong>im</strong>mte Programminhalte mehr oder weniger<br />

stark zu beeinflussen. Dies könnte <strong>im</strong> äußersten Fall sogar zu einer Beschränkung der<br />

Meinungsvielfalt führen.<br />

3.2.3. Zur Hypothese des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk: Ein Zwischenergebnis<br />

Die kurz skizzierten Überlegungen zur Politikversagenshypothese verdeutlichen, daß<br />

in einer öffentlich-rechtlichen Organisation systematische Tendenzen zum Politik- und<br />

Bürokratieversagen existieren. Für die medienökonomische Fragestellung sind dabei<br />

mehrere Sachverhalte zu betonen.<br />

Erstens ist die Betonung des methodologischen Individualismus auch für die<br />

<strong>Medien</strong>ökonomik wichtig. Wenn etwa der ZDF-Intendant Stolte (1998, S. 18) feststellt,<br />

daß „<strong>im</strong> Unterschied zu kommerziellen Sendern (...) die Zielsetzung nicht<br />

Gewinnmax<strong>im</strong>ierung, sondern Gemeinwohlorientierung (...) lautet“, dann mag dies<br />

nachvollziehbar sein, wenn hierbei darauf abgestellt wird, daß für die Einhaltung des<br />

Negativkatalogs die öffentlich-rechtlichen Anstalten komparative Vorteile haben<br />

könnten. Gleichwohl ist eine solche Deutung <strong>im</strong>mer in einem hohen Maße spekulativ<br />

und von den jeweils handelnden Personen abhängig. Hier ist mit Fehl (1987) auf die<br />

verschiedenen Unternehmertypen und Kompetenzniveaus zu verweisen, die nicht nur<br />

bei der <strong>Analyse</strong> eines Marktprozesses, sondern auch bei der Untersuchung eines<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders hilfreich sein können, um zu wirklich<br />

gehaltvollen Erklärungen zu gelangen.<br />

Zweitens ist es das Verdienst der Public Choice-Lehre, die Bedeutung von<br />

Abst<strong>im</strong>mungsprozessen systematisch in die wirtschaftstheoretische Debatte eingeführt<br />

zu haben. Ökonomische first-best-Lösungen müssen keineswegs in der Realität<br />

umgesetzt werden. Es gibt zahlreiche Beispiele für ökonomisch durchdachte<br />

Lösungskonzepte, die dennoch <strong>im</strong> politischen Prozeß keine Mehrheit fanden; hierfür<br />

dürfte auch die Struktur der Abst<strong>im</strong>mungsprozesse in modernen Gesellschaften<br />

entscheidend sein. Dieses Argument ist für die medienökonomische Fragestellung vor<br />

allem dann relevant, wenn die realistischen Reformpotentiale einer Rundfunkordnung<br />

diskutiert werden.<br />

Die Public Choice-Argumente haben jedoch auch gewisse Schwächen, die an dieser<br />

Stelle keineswegs übersehen werden sollten. Erstens ist darauf hinzuweisen, daß die<br />

empirische Überprüfung der Public Choice-Hypothesen umstritten ist. Zwar werden<br />

gehaltvolle qualitative Argumente entwickelt, um politische Prozesse besser verstehen<br />

zu können, jedoch ist eine tatsächliche Quantifizierung dieser Einflußfaktoren nur<br />

schwer zu leisten. Die gleichen empirischen Argumente, die gegen die<br />

Marktversagenshypothese vorgetragen wurden, greifen auch hier. Diese Feststellung<br />

relativiert auch die Möglichkeit für die Politikberatung, Markt- und Politikversagen<br />

sozusagen quantitativ gegeneinander aufzuwiegen.<br />

Zweitens ist davor zu warnen, die Public Choice-Überlegungen überzustrapazieren<br />

und ein verkürztes und verzerrtes Bild der politisch Verantwortlichen zu zeichnen. Die<br />

119


übertriebene Annahme des Eigennutzes von Politikern, die jede „goldene Gelegenheit“<br />

zu Betrug und Diebstahl systematisch nutzen, ist ebenso unsinnig wie die übertriebene<br />

Verwendung des Homo oeconomicus-Modells in der Institutionenökonomik. Vor allem<br />

die empirische Wirtschaftsforschung hat dieses Modell in jüngerer Zeit vollständig<br />

falsifiziert (etwa Ockenfels 1999; Fehr und Schmidt 2000). Auch aus der<br />

Geschichtsforschung ist hinlänglich bekannt, wie vielschichtig Handlungsmotive<br />

realiter sind. Ein lediglich nutzen- und wählerst<strong>im</strong>mermax<strong>im</strong>ierender Politiker<br />

entspricht nicht den historischen Tatsachen. In diesem Zusammenhang relativiert sich<br />

auch die Gemeinwohlorientierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das<br />

Gemeinwohl ist zwar, wie weiter oben bereits angesprochen, ein kaum genau zu<br />

spezifizierender Tatbestand, der den unbest<strong>im</strong>mten Rechtsbegriffen in der<br />

Rechtswissenschaft ähnelt und damit ein hohes Maß an Interpretations- und<br />

Gestaltungsspielraum beinhaltet. Gleichwohl ist es unzulässig zu schließen, daß eine<br />

solche Gemeinwohlorientierung zumindest <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs nicht<br />

tatsächlich in manchen Teilgebieten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existieren<br />

kann.<br />

120


3.3. Zur These von der abnehmenden politischen Gestaltungsmacht in<br />

internationalen Rundfunkmärkten<br />

121<br />

„Wenn der Mensch in seinem Bemühen, die<br />

Gesellschaftsordnung zu verbessern, nicht mehr<br />

Schaden stiften soll als Nutzen, wird er lernen<br />

müssen, daß er in diesem wie in anderen Gebieten, in<br />

denen inhärente Komplexität von organisierter Art<br />

besteht, nicht volles Wissen erwerben kann, das die<br />

Beherrschung des Geschehens möglich machen<br />

würde. Er wird daher, was <strong>im</strong>mer er an Wissen<br />

erwerben kann, nicht dazu verwenden dürfen, um die<br />

Ergebnisse zu formen wie der Handwerker sein Werk<br />

formt, sondern ein Wachsen zu kultivieren, indem er<br />

die geeignete Umgebung schafft, wie es der Gärtner<br />

für seine Pflanzen macht.“<br />

Friedrich August von Hayek (1975, S. 21)<br />

In den vorangegangenen Abschnitten wurde die These vom Marktversagen ebenso<br />

wie die These vom Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk vorgestellt und ausführlich diskutiert.<br />

Es ging <strong>im</strong> Kern dieser Debatte <strong>im</strong>mer um die Frage, ob der Markt oder der Staat besser<br />

geeignet ist, um die knappen Produtionsfaktoren bestmöglich zu verwenden. In der<br />

ordnungs- wie auch in der medienökonomischen Literatur ist diese „Dualität“ in<br />

jüngster Zeit um einen dritten Gesichtspunkt ergänzt und erweitert worden. Es wird die<br />

These diskutiert, ob der (National-) Staat überhaupt noch in der Lage ist, gestaltend in<br />

die Wirtschaftsordnung und in die Wirtschaftsprozesse einzugreifen, oder ob nicht in<br />

zunehmendem Maße eine Ohnmacht des Staates festzustellen ist.<br />

Empirisch ist diese <strong>im</strong> Grundsatz keineswegs neue Debatte um die Ohnmacht des<br />

Staates vor allem durch die Globalisierungserscheinungen in den neunziger Jahren<br />

ausgelöst oder wiederbelebt worden 67<br />

. Diese sind in Güter- und Faktormärkten eindeutig<br />

festzustellen und von manchen politisch Verantwortlichen – zumindest in Europa – laut<br />

beklagt worden. In der allgemeinen <strong>ordnungsökonomische</strong>n, aber auch in der<br />

medienökonomischen Diskussion hat sich diese Debatte vor allem auf einen sehr<br />

interessanten theoretischen Sachverhalt konzentriert, wie nämlich grundsätzlich die<br />

Steuerungspotentiale moderner Ordnungspolitik in sehr komplexen und international<br />

offenen Volkswirtschaften einzuschätzen sind. In diesem Zusammenhang sind auch<br />

verstärkt systemtheoretische Gesichtspunkte in die Theorie der Wirtschaftspolitik<br />

eingeführt worden – so etwa bei Wegner (1993). Es geht <strong>im</strong> Kern um die Frage, wie sie<br />

auch schon bei von Hayek (1975) angelegt ist, ob nämlich der Staat über die Kompetenz<br />

verfügt, gezielt in wirtschaftspolitische Prozesse einzugreifen, um auch best<strong>im</strong>mte,<br />

vorgegebene Ziele zu verwirklichen, oder ob eine solche Staatstätigkeit letztendlich<br />

eine „Anmaßung von Wissen“ (von Hayek) darstellt.<br />

67<br />

<strong>Eine</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> der Globalisierungerscheinungen findet sich bei<br />

Schüller (1996), Wentzel (1999b) sowie in den Herausgeberbänden von Biskup (1996)<br />

und Donges und Freytag (1998).


Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird erstens zu diskutieren sein,<br />

inwieweit die empirischen Globalisierungserscheinungen für die medienökonomische<br />

Fragestellung relevant sind und zweitens, inwieweit aus dieser Debatte neue allgemeine<br />

Gesichtspunkte in die <strong>ordnungsökonomische</strong> Theoriebildung integriert werden können.<br />

In diesem Zusammenhang wird versucht, die systemtheoretischen Erkenntnisse<br />

daraufhin zu prüfen, ob sie mit den <strong>ordnungsökonomische</strong>n Theorien kompatibel sind<br />

und inwieweit auch eine Übereinst<strong>im</strong>mung in den ordnungspolitischen<br />

Handlungsempfehlungen vorliegt.<br />

3.3.1. Allgemeine Ordnungsfragen der Globalisierung<br />

122<br />

„Die normativen Grundlagen der <strong>Medien</strong>politik<br />

haben sich gleichsam unter der Hand gewandelt.<br />

<strong>Medien</strong>politik, einst aufs engste mit kultur- und<br />

integrationspolitischen Zielen verknüpft (…) verlagert<br />

sich in übernationale Entscheidungszirkel.“<br />

Otfried Jarren (1999, S. 51)<br />

Die Globalisierung ist durch die Entwicklung der elektronischen <strong>Medien</strong> maßgeblich<br />

befördert worden (ausführlich Lübbe 1996). Die bekannte Vision vom „global village“<br />

(Marshall McLuhan) ist Ausdruck eines Entwicklungsprozesses, in dem die<br />

Informations- und Kommunikationstechnologie den tauschwirtschaftlichen Einfluß<br />

nationalstaatlicher Grenzen entscheidend vermindert und die Welt ein „globales Dorf“<br />

wird. In diesem Zusammenhang wird etwa von Jarren (1999) vermutet, daß die<br />

Wirkungspotentiale traditioneller (nationalstaatlicher) Ordnungspolitik gerade auch <strong>im</strong><br />

<strong>Medien</strong>bereich zunehmend geringer werden (fünftes Ordnungsproblem).<br />

Die Frage nach den allgemeinen <strong>ordnungsökonomische</strong>n D<strong>im</strong>ensionen der<br />

Globalisierung kann zunächst über die empirisch beobachtbaren Erscheinungen<br />

beantwortet werden. So ist festzustellen, daß die internationale Arbeitsteilung in den<br />

vergangenen Jahrzehnten intensiver und seit 1989, dem Fall des „eisernen Vorhangs“,<br />

weltumspannend geworden ist. Dies ist beispielsweise darauf zurückzuführen, daß die<br />

Rechtsregeln des Welthandelssystems an Reichweite und Akzeptanz zugenommen<br />

haben. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) ist der Anfang eines<br />

übergreifenden Rechtsrahmens für internationale Handels- und Dienstleistungsströme<br />

gemacht worden. Die fortschreitende Integration der internationalen Finanzmärkte hat<br />

zudem die weltoffene Tauschgemeinschaft zu einer entsprechenden<br />

Zahlungsgemeinschaft erweitert 68<br />

. Dies wurde vor allem durch konvertible Währungen<br />

innerhalb eines Systems flexibler Wechselkurse begünstigt. Schließlich hat die<br />

geographische Erweiterung des Geltungsbereichs der WTO auch in die vormals<br />

hermetisch abgeschlossenen Staaten des Warschauer Paktes die Entwicklung eines<br />

Weltmarktes gefördert. Die Zahl der Produktionsmöglichkeiten für die Unternehmen<br />

68<br />

In diesem Zusammenhang ist schon auf Wilhelm Röpke (1954) zu verweisen, der die<br />

Anforderung an eine internationale Ordnung in der Errichtung einer Tausch-, Preis- und<br />

Zahlungsgemeinschaft sah.


und die Größe des Konsumangebots für die Verbraucher haben sich systematisch<br />

erhöht. Mit dieser Entwicklung eng verbunden ist die Abnahme der Möglichkeiten zur<br />

isolierten nationalstaatlichen Steuerung; dies allein schon wegen der<br />

Bedeutungszunahme multinationaler Konzerne – gerade auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich. In<br />

zunehmendem Maße werden klassische nationalstaatliche Symbole wie etwa „made in<br />

Germany“ durch firmenspezifische Marken- und Qualitätsstandards substituiert.<br />

Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Deutung dieser Vorgänge ist ebenso umstritten wie die<br />

daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen. So vertritt etwa Sinn (1990) die These,<br />

durch die Globalisierung könne der Staat an der Finanzierung seiner wesentlichen<br />

Aufgaben (Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit, Bereitstellung öffentlicher<br />

Güter) gehindert werden. Den Unternehmen, aber auch den Besitzern von liquiden<br />

Vermögen gelinge es zunehmend, sich ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen.<br />

Das berühmte Tiebout-Modell des „voting with the feet“ erhält aus diesem Blickwinkel<br />

sozusagen eine ganz realistische D<strong>im</strong>ension. Dabei bestehe jedoch – anders als <strong>im</strong><br />

Tiebout-Modell – die Gefahr eines „race to the bottom“. Sinn befürchtet, daß die<br />

Globalisierung zu einer fortschreitenden Erosion staatlicher Autorität und Finanzkraft<br />

führen könne mit nachteiligen Konsequenzen, vor allem wenn der Staat in seiner<br />

Handlungsfähigkeit als „Schiedsrichter“ über das rechtsstaatliche und<br />

marktwirtschaftliche Regelwerk eingeschränkt würde.<br />

Die Gegenposition zu Sinn vertritt Streit (1995). In Anlehnung an die weiter oben<br />

bereits angesprochenen Argumente von Olson über die Logik kollektiven Handelns<br />

vermutet Streit, daß nur der Wettbewerb der Systeme dazu beitragen könne,<br />

Verkrustungen und Verteilungskoalitionen in einzelnen Ländern aufzubrechen und<br />

kartellähnliche Absprachen von Regierungen zu Lasten der Verbraucher dauerhaft zu<br />

verhindern. Ohne den disziplinierenden Einfluß des Wettbewerbs würden die<br />

Regierungen dazu tendieren, sich selbst zu schwächen und ihre Handlungsfähigkeit<br />

durch weitreichende Zugeständnisse an rentensuchende Gruppen und Verbände zu<br />

verlieren. Der Verteilungsstaat werde, so Streit, zum erpressbaren Staat und damit zu<br />

einem schwachen Staat. Dieser empirisch beobachtbaren Niedergangsgefahr<br />

(ausführlich Olson 1982) wirke der grenzübergreifende Systemwettbewerb entgegen,<br />

weil er die Machtanmaßung von nationalen Regierungen und ihre Neigungen<br />

beschränke, sich in sozialen Dilemmata zu verstricken. Die Globalisierung, verstanden<br />

als ein offener Wettbewerb der Systeme, ist in dieser Sichtweise also eher „ein Segen<br />

als ein Fluch“, weil er ein vergleichsweise effizientes Entmachtungsverfahren gegen<br />

ausufernde staatliche Regulierungsansprüche darstellt.<br />

3.3.2. Verschiedene Ebenen der Ordnung<br />

Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Interpretation dieser Erscheinungen läßt sich mit den drei<br />

verschiedenen Ebenen, auf denen Ordnung entstehen und verankert sein kann,<br />

verdeutlichen. Die Lösung des fünften Ordnungsproblems setzt voraus, daß die<br />

Einhaltung allgemeiner und akzeptierter Regeln des Wirtschafts- und Tauschverkehrs<br />

durchgesetzt werden kann. Dies kann erstens auf der Ebene der Selbstkontrolle<br />

stattfinden, wenn nämlich über Werte und ethisch-moralische Bindungen die<br />

123


Überzeugung besteht, daß die Einhaltung der allgemeinen Regeln wünschenswert wäre.<br />

Zweitens kann eine Kontrolle durch den Wettbewerb stattfinden. Wenn die Einhaltung<br />

allgemeiner Regeln <strong>im</strong> Sinne eines Qualitätsstandards interpretiert wird, dann wird der<br />

Konkurrenzdruck dazu führen, daß ein „Abweichen nach unten“ für den<br />

Marktteilnehmer nachteilige Konsequenzen bewirken könnte. Drittens ist die<br />

Staatskontrolle zu erwähnen. Der Staat kann in dieser Sichtweise positiv als<br />

Einrichtung zur Durchsetzung institutioneller Arrangements und zur Vermeidung von<br />

Gefangenendilemmata interpretiert werden – zum Vorteil aller Marktteilnehmer. Der<br />

Staat kann aber auch negativ als Leviathan beurteilt werden, wenn er der Versuchung<br />

erliegt, seine legislative Gewalt zum Nachteil der Bürger einzusetzen. Wenn – und dies<br />

ist nun die theoretische D<strong>im</strong>ension der Globalisierung – der Staat in seiner<br />

Regelungskompetenz (Wissensproblem) und in seiner Durchsetzungsfähigkeit<br />

(Handelnsproblem) eingeschränkt wird, etwa weil die Zahl der Ausweichmöglichkeiten<br />

für die Bürger zun<strong>im</strong>mt, dann gewinnen die vorgelagerten Ordnungsebenen, also der<br />

Wettbewerb und die Selbstkontrolle, verstärkt Geltung.<br />

Für die medienökonomischen Fragestellungen ist diese Interpretation der<br />

Globalisierung in mehrfacher Hinsicht bedeutsam und weiterführend. Erstens hat die<br />

Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik entscheidend zur<br />

Integration der Weltwirtschaft beigetragen. Das Internet als jüngstes Beispiel der<br />

„<strong>Medien</strong>konvergenz und <strong>Medien</strong>integration“ 69<br />

124<br />

ist vermutlich das treffendste Beispiel<br />

eines wirklich globalen Marktes auf der Grundlage spontaner Ordnungen <strong>im</strong><br />

Hayekschen Verständnis. Das Internet ist nicht auf eine gezielte staatliche Anweisung<br />

hin entstanden (dritte Ordnungsebene), sondern ist vielmehr Ausdruck privater<br />

unternehmerischer Initiative und eines dynamischen Wettbewerbs (zweite<br />

Ordnungsebene). Selbst die Regeln eines fairen und anständigen Umgangs <strong>im</strong> Internet –<br />

die sog. „Nettiquette“ –, die eine Art von Ehrenkodex der Netznutzer darstellen, sind in<br />

einem spontanen Prozeß ohne staatliche Regulierung entstanden (erste<br />

Ordnungsebene).<br />

Zweitens ist die Frage zu diskutieren, wie dauerhaft wirksame Rechtsregeln in einer<br />

solchen grenzüberschreitenden dezentralen (<strong>Medien</strong>-) Ordnung entwickelt und<br />

durchgesetzt werden können – etwa wenn es um die Sicherstellung von geistigem<br />

Eigentum geht oder um die Gewährleistung des Negativkatalogs. Wie Jarren und<br />

Donges (2000, S. 50) vermuten, ist auch hier von einer isolierten Vorgehensweise der<br />

klassischen Nationalstaaten kaum eine große Unterstützung zu erwarten: „Die Fähigkeit<br />

69<br />

Unter <strong>Medien</strong>integration und <strong>Medien</strong>konvergenz werden in der Fachliteratur die<br />

Erscheinungen diskutiert, daß die <strong>Medien</strong> der Individual- und der Massenkommunikation<br />

sowie der synchronen und der asynchronen Kommunikation zunehmend verschmelzen.<br />

Das Fernsehen und der Hörfunk als Massenkommunikationsmittel sowie der Computer<br />

(Internet) vereinigen sich zum sog. „Webcasting“. Auch die Individualkommunikation<br />

(Telefonie) wird in diesen Prozeß eingebunden, an dessen Ende ein übergreifendes<br />

Kommunikationsmedium stehen wird. Auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen<br />

dieser Ordnungsbereiche werden in einer umfassenden „Kommunikationsordnung“<br />

aufgehen.


des Staates, hierarchisch mit Hilfe des Rechts steuernd in den Prozess der<br />

Rundfunkentwicklung einzugreifen, wird zunehmend geringer“. Die<br />

„Enthierarchisierung des Staates“ erfordere, so die These von Jarren und Donges, neue<br />

indirekte Formen der ordnungspolitischen Steuerung. Enthierarchisierung bedeutet in<br />

diesem Fall, daß die Bürger und die Unternehmen <strong>im</strong>mer mehr Ausweichmöglichkeiten<br />

gegenüber staatlicher Einflußnahme haben. Wettbewerbstheoretisch könnte man von<br />

einer Zunahme der „exit-Optionen“ (Hirschman 1974) sprechen. Unter diesen<br />

Bedingungen können staatliche Eingriffe aber völlig unerwartete Auswirkungen nach<br />

sich ziehen. Vor allem prozeßpolitische Eingriffe, die auf ein best<strong>im</strong>mtes Ziel<br />

ausgerichtet sind, können höchstens zufällig die gewünschte Wirkung erzielen (vgl. von<br />

Hayek 1969c).<br />

Die fortschreitende Integration der internationalen <strong>Medien</strong>märkte ist dabei als ein<br />

Prozeß der „Netzverdichtung“ (vgl. Lübbe 1996; Wentzel 1999b) zu interpretieren. In<br />

traditioneller <strong>ordnungsökonomische</strong>r Notation könnte man von einer Zunahme der<br />

Interdependenzen (Eucken) sprechen. Die wichtigste Struktureigenschaft von Netzen<br />

ist, daß sie keinen Mittelpunkt haben: Ein Netz ist sozusagen ein gleichberechtigtes<br />

Nebeneinander von Knoten, bei denen keine Hierarchie besteht. In diesem<br />

Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß von Hayek (1969b, S. 35) eine spontane<br />

Ordnung auch als polyzentrische Ordnung bezeichnet. Diese Ordnungsstruktur schränkt<br />

auch die Möglichkeiten der Regeldurchsetzung „von oben“ ein (dritte Ordnungsebene),<br />

weil es aus diesem Blickwinkel kein oben und unten mehr gibt. Hiermit ist aber, wie<br />

Wegner (1993) ausführt, ein gewisses Defizit einer normativen Theorie der<br />

Wirtschaftspolitik angesprochen, in der häufig „ideale“ Problemlösungen angesprochen<br />

werden, ohne aber Hinweise darauf zu geben, wie diese Lösungen in einem politischen<br />

Beratungsprozeß wirklich vermittelt und dann auch durchgesetzt werden könnten. In<br />

der Theorie der Wirtschaftspolitik bleibt – so behauptet Wegner (1993) – der Prozeß der<br />

Wissensansammlung für die Entscheidungsträger häufig ebenso unterbelichtet wie die<br />

Frage der Umsetzung und des Vollzugs.<br />

In diesem Zusammenhang kommen Fragen einer international ausgerichteten<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik zum Vorschein und damit wiederum die verschiedenen Ebenen<br />

ins Spiel, auf denen Ordnungselemente verankert sein können. Wie sollen erstens die<br />

Kommunikations- und Interaktionsprozesse organisiert werden, damit die Interessen<br />

aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt werden und dezentral verstreutes<br />

Spezialwissen über Bausteine einer „opt<strong>im</strong>alen“ <strong>Medien</strong>ordnung gesammelt wird (dritte<br />

Ordnungsebene des Staates oder der Staatengemeinschaft)? Wer soll in einer solchen<br />

globalen Ordnung Sanktionsgewalt ausüben und wie sehen diese Sanktionen aus (dritte<br />

Ordnungsebene)? Welche Rolle spielt die Bereitschaft der beteiligten Unternehmen,<br />

von sich aus best<strong>im</strong>mte Selbstbeschränkungen <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs<br />

glaubwürdig einzugehen und hiermit die Gefahr eines inhaltlichen „race to the bottom“<br />

zu verhindern (zweite Ordnungsebene des Wettbewerbs)? Kann der Wettbewerb quasi<br />

kompensierend als Ordnungsfaktor wirken (zweite Ordnungsebene)? Ist der<br />

Wettbewerb ohne eine staatliche Wettbewerbsaufsicht denkbar (zweite<br />

Ordnungsebene)? Kann der Wettbewerb eventuell Druck auf die erste Ordnungsebene<br />

125


ausüben (Verbindung von erster Ordnungsebene der Selbstkontrolle und Selbstbindung<br />

und zweiter Ordnungsebene)? Welche ethischen und moralischen Anforderungen sind<br />

an einen international operierenden <strong>Medien</strong>unternehmer zu stellen (erste<br />

Ordnungsebene) – und welche sind realistisch zu erwarten? Die abschließende<br />

Beantwortung dieser Fragestellungen wird <strong>im</strong> Laufe der vorliegenden Untersuchung<br />

nicht möglich sein. Vielmehr geht es dabei um die Skizzierung eines<br />

Forschungsprogramms, das sich mit Hilfe der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Methode den<br />

Fragen einer internationalen <strong>Medien</strong>ordnung widmet.<br />

3.3.3. Das Konzept der Kontextsteuerung<br />

Im Zusammenhang mit der Diskussion um die ordnungspolitischen<br />

Steuerungspotentiale in einer zunehmend „funktional ausdifferenzierten Gesellschafts-<br />

und Wirtschaftsordnung“ ist von Wegner (1993) das aus der Luhmannschen<br />

Systemtheorie stammende Konzept der sog. „Kontextsteuerung“ in die<br />

Ordnungsökonomik eingeführt worden. Dieser Versuch, die Theorie der<br />

Wirtschaftspolitik weiterzuentwickeln, hat auch in der medienökonomischen<br />

Diskussion zunehmend Beachtung gefunden – etwa jüngst wieder bei Jarren und<br />

Donges (2000). Dies begründet eine ausführliche Darstellung dieses Konzepts <strong>im</strong><br />

Rahmen der vorliegenden Untersuchung. Im folgenden werden deshalb die Grundzüge<br />

der Theorie der Kontextsteuerung <strong>im</strong> Anschluß an Luhmann (1994) und Willke (1996)<br />

kurz vorgestellt und die möglichen Bezüge zu den medienökonomischen<br />

Fragestellungen aufgezeigt. Es wird auch zu prüfen sein, inwieweit Übereinst<strong>im</strong>mungen<br />

zu der Theorie spontaner Ordnungen von von Hayek bestehen, der von der mangelnden<br />

Zentralisierbarkeit des Wissens ausgeht und deshalb ebenfalls die staatliche<br />

Steuerungskompetenz in Zweifel zieht (etwa von Hayek 1945; 1975; 1969b; 1969c).<br />

Im Anschluß an die Diskussion der Kontextsteuerung wird ein weiterer<br />

systemtheoretischer Sichtpunkt aufgegriffen. Dabei wird die Hypothese von der<br />

„Publizistik als autopoietisches System“ (Marcinkowski 1993) kurz vorgestellt und in<br />

ihren <strong>ordnungsökonomische</strong>n Implikationen diskutiert. Es geht auch darum zu zeigen,<br />

daß die Konzeption der Selbstreferenz in den <strong>Medien</strong> <strong>im</strong>plizit erstens den<br />

Wettbewerbsgedanken und zweitens die Idee der Selbstkontrolle in sich trägt.<br />

3.3.3.1. Gründzüge der Kontextsteuerung<br />

Die Idee der Kontextsteuerung oder auch „Steuerung in polykontexturalen<br />

Gesellschaften“ basiert auf Luhmanns Theorie sozialer Systeme und seinem Modell der<br />

„funktionalen Differenzierung der Gesellschaft“ sowie der Weiterentwicklung dieser<br />

Ideen durch Willke 70 . Von Wegner (1993) wurde diese Konzeption erstmals in die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion eingebracht und der Versuch einer Integration<br />

70<br />

126<br />

Grundlegend zur Systemtheorie ist die Arbeit von Luhmann (1996); <strong>im</strong> Anschluß daran<br />

ist das Lehrbuch von Willke (1996) zu empfehlen. Die <strong>ordnungsökonomische</strong>n<br />

Implikationen werden sehr anschaulich bei Wegner (1993) thematisiert. <strong>Eine</strong> Anwendung<br />

der Systemtheorie Luhmanns auf den Rundfunk findet sich bei Marcinkowski (1993).


unternommen. Um den Gang der Argumentation und die Bedeutung gerade auch für die<br />

medienökonomische Fragestellung nachvollziehen zu können, ist es zunächst<br />

zweckmäßig, einige zentrale Bausteine der Systemtheorie und die dort verwendeten<br />

termini vorzustellen. Gleichzeitig wird zur besseren Lesbarkeit der Versuch<br />

unternommen, die häufig nicht <strong>im</strong>mer einfach verständlichen systemtheoretischen<br />

Begrifflichkeiten in <strong>ordnungsökonomische</strong> Formulierungen zu übertragen.<br />

Luhmann (1994) geht in seiner Systemtheorie davon aus, daß die funktional<br />

ausdifferenzierte Gesellschaft den bisherigen Höchststand einer evolutorischen<br />

Entwicklung darstellt, die von einer segmentären Differenzierung über eine<br />

stratifikatorische Differenzierung bis hin zu einer funktionalen Ausdifferenzierung<br />

geführt hat. Funktionale Differenzierung <strong>im</strong>pliziert dabei ein Höchstmaß an<br />

gesellschaftlicher Arbeits- und Wissensteilung. Dies bedeutet, daß das Ganze nicht mehr<br />

aus einer Vielzahl gleicher oder ähnlicher Einheiten wie Familien, Clans oder Gruppen<br />

(segmentäre Differenzierung) besteht, die weitgehend voneinander abgeschottet sind,<br />

sondern aus einer Vielzahl unterschiedlicher, spezialisierter Teile, die in engen<br />

wechselseitigen Tauschbeziehungen stehen (siehe Willke 1996, S. 18). Wenn sich<br />

Willke in diesen Zusammenhang ausdrücklich auf Adam Smith und dessen These beruft,<br />

nach der die Ursache der Arbeitsteilung in der natürlichen Neigung des Menschen liegt,<br />

Dinge zu handeln und zu tauschen, so wird deutlich, daß die Systemtheorie durchaus in<br />

einer erkenntnistheoretischen Tradition steht, nach der die Arbeitsteilung die<br />

entscheidende Triebkraft moderner Großgesellschaften ist und den zunehmenden<br />

Wohlstand der Nationen begründet.<br />

Auch von Smith wurde erkannt, daß die zunehmende Komplexität der Arbeitsteilung<br />

und der sozialen Interaktionen in modernen Gesellschaften eine Spezialisierung der<br />

Menschen und ihrer Organisationen erfordert. Die Systemtheorie spricht von<br />

Subsystemen und geht davon aus, daß diese jeweils eine eigene Sprache und ein eigenes<br />

Begriffssystem entwickeln. Ein Subsystem ist also ein Element (oder eine Teilordnung)<br />

eines größeren Ganzen. Wichtig ist in diesem Konzept die Zuordnung der<br />

verschiedenen Subsysteme zueinander. Diese sind nämlich nicht hierarchisch<br />

angeordnet, sondern stehen mehr oder minder gleichrangig nebeneinander. Jedes<br />

Subsystem best<strong>im</strong>mt sich durch die Abgrenzung gegen benachbarte Subsysteme selbst,<br />

und zwar durch die Festlegung einer Systemgrenze. Diese besteht aus einem „binären<br />

Code“ (Wegner 1993, S. 274), der von Luhmann als Leitunterscheidung bezeichnet<br />

wird. So grenze sich in systemtheoretischer Betrachtung beispielsweise die Ökonomie<br />

von anderen gesellschaftlichen Subsystemen ab, in dem sie alle „systeminternen<br />

Operationen in Form von Zahlungen kommuniziert“ (Wegner 1993, S. 274). Das<br />

monetäre Äquivalent als Gegenleistung für eine Tätigkeit sei damit die<br />

Leitunterscheidung der Ökonomie.<br />

Wichtig sind be<strong>im</strong> systemtheoretischen Konzept die drei D<strong>im</strong>ensionen Komplexität,<br />

Kontingenz und Konflikt (ausführlich Willke 1996, S. 17-40). Die Komplexität bedeutet,<br />

daß best<strong>im</strong>mte Verhältnisse unter den Bedingungen der modernen Gesellschaft nicht<br />

mehr einfach und durchschaubar, sondern stattdessen vielschichtig, verwickelt,<br />

interdependent und unübersichtlich geworden sind. Auf diesen Sachverhalt und die<br />

127


daraus folgenden Konsequenzen für sozialwissenschaftliche Theoriebildung hat auch<br />

von Hayek (1972) in seiner „Theorie komplexer Phänomene“ mehrfach hingewiesen.<br />

„Komplexität bezeichnet den Grad der Vielschichtigkeit, Vernetzung und<br />

Folgelastigkeit eines Entscheidungsfeldes“ (Willke 1996, S. 22). Dabei ist – anders als<br />

bei naturwissenschaftlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen – in vielen<br />

sozialwissenschaftlichen Fragestellungen keine eindeutige Wirkung von Impulsen<br />

quantifizierbar (vgl. von Hayek 1972).<br />

Dies steht in direktem Zusammenhang mit einem weiteren zentralen<br />

systemtheoretischen Begriff, der sog. Kontingenz. Menschen haben die Möglichkeit –<br />

<strong>im</strong> Gegensatz zu Automaten oder auch <strong>im</strong> Gegensatz zu instinktgeleiteten Tieren –<br />

„unvorhergesehen, überraschend, variabel, offen, also kontingent zu handeln und<br />

ebenso kontingent zu reagieren“ (Willke 1996, S. 26). Die Umweltoffenheit und das<br />

Neugierverhalten des Menschen, also letztlich die Kreativität und unternehmerische<br />

Phantasie, erschweren die konkrete Einschätzung und Prognose zukünftiger<br />

gesellschaftlicher Entwicklungen. Diese Einschätzung ist kompatibel mit der<br />

dynamischen Wettbewerbstheorie, die ebenfalls die Rolle des Unternehmers und seine<br />

kreativen Handlungspotentiale thematisiert (siehe Kirzner 1978; Fehl 1987). Ein<br />

Unternehmer ist eben kein (neoklassischer) Max<strong>im</strong>ierungsautomat, sondern bisweilen<br />

ein kreativer Typ, dessen Handlungen nicht eindeutig vorherzusagen sind.<br />

Im Zusammenhang mit Komplexität und Kontingenz wird in der Systemtheorie<br />

schließlich die Bedeutung des Konflikts hervorgehoben. Durch die gestiegene<br />

Komplexität erhöht sich für die Beteiligten die Wahlmöglichkeiten und die Chancen,<br />

das zu finden, was den eigenen Vorstellungen entspricht. Damit stellt sich die Frage,<br />

wie und unter welchen Bedingungen und Anreizen innerhalb eines Subsystems über den<br />

Zugang zu den entsprechenden Gütern und Leistungen entschieden werden kann. Hierin<br />

findet sich <strong>im</strong> Grundsatz die allgemeine ökonomische Annahme von Güterknappheit<br />

wieder, nach der die Wünsche der Menschen regelmäßig größer sind als die materiellen<br />

Ressourcen zu deren Befriedigung. Die Abst<strong>im</strong>mung über den angemessenen Zugang<br />

zu best<strong>im</strong>mten Gütern – ordnungsökonomisch geht es um die Best<strong>im</strong>mung von<br />

Handlungs- und Verfügungsrechten – ist jedoch aus systemtheoretischer Perspektive<br />

keinesfalls eindeutig. Die Muster kollektiver Entscheidungsprozesse führen nicht<br />

automatisch – wie bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit den Public Choice-Überlegungen<br />

dargelegt – zu gesellschaftlich wünschenwerten, opt<strong>im</strong>alen Ergebnissen. Damit besteht<br />

in modernen Gesellschaften <strong>im</strong>mer ein inhärentes Konfliktpotential widerstreitender<br />

Interessen.<br />

Neben den zentralen Erklärungselementen Komplexität, Kontingenz und Konflikt<br />

sind einige weitere systemtheoretische Bausteine einzuführen. So sind soziale Systeme<br />

zudem durch das Kriterium der Emergenz 71 gekennzeichnet (Willke 1996, S. 43 ff.).<br />

Dies bedeutet, daß sich die Struktur eines Systems nicht aus Anzahl und Art seiner<br />

einzelnen Elemente best<strong>im</strong>men läßt. <strong>Eine</strong> Ordnung ist also emergent, „wenn sie aus der<br />

71 Zum Begriff der Emergenz in der Ordnungsökonomik siehe auch Streit (1999).<br />

128


loßen Aggregation von Teilen oder aus den summierten Eigenschaften der Teile nicht<br />

mehr erklärbar ist“ (Willke 1996, S. 144). Stark vereinfacht formuliert <strong>im</strong>pliziert dies,<br />

daß das Ganze mehr sein kann als die Summe seiner Einzelteile. Dieser Gedanke ist<br />

ebenfalls bei Eucken angelegt und Kernstück der Ordnungstheorie: Ordnung <strong>im</strong><br />

Verständnis von Eucken (1952/90, S. 372 f.) umfaßt auch den Gedanken des ORDO,<br />

wonach Ordnung die „sinnvolle Zusammenfügung des Mannigfaltigen zu einem<br />

Ganzen“ ist; hiermit ist der Gedanke der Interdependenz angesprochen. Ebenfalls tritt<br />

dieser Gedanke zentral bei von Hayek (1969d, S. 172) hervor: „Es ist hoffentlich schon<br />

klar geworden, daß das Zusammenspiel, das das Ganze der gesellschaftlichen Ordnung<br />

(oder irgendeiner anderen spontanen Ordnung) ausmacht, etwas anderes ist als die<br />

Regelmäßigkeit des Verhaltens der Teile“. Die Eigenschaften einer Ordnung sind nach<br />

von Hayek erst durch die spezifische Verknüpfung der einzelnen Elemente erkennbar.<br />

Von den Systemtheoretikern wird dabei vor allem die in der Biologie empirisch<br />

beobachtbare Emergenz von Systemen als Argument „gegen reduktionistische“<br />

<strong>Analyse</strong>n in der Wissenschaft vorgetragen. Der Begriff der Emergenz hat dabei vor<br />

allem für das intuitive Verstehen von Ordnungen seine Berechtigung. Gleichwohl kann<br />

wissenschaftstheoretisch die Gefahr einer gewissen Beliebigkeit der <strong>Analyse</strong> und der<br />

Nicht-Meßbarkeit von Einflußfaktoren gegeben sein.<br />

Wichtig für die systemtheoretische Argumentation ist auch der Gedanke der<br />

Autopoiese oder der Selbst-Reproduktion (ausführlich Willke 1996, S. 60 ff.). Der<br />

Grundgedanke ist dabei relativ einfach und beruht auf der Beobachtung in der Biologie,<br />

daß es offensichtlich Systeme gibt, die sich selbst reproduzieren können. Ein<br />

autopoietisches System „reproduziert also die Elemente, aus denen es besteht, mit Hilfe<br />

der Elemente, aus denen es besteht“ (ebenda). Dieser Sachverhalt ist prinzipiell auch<br />

aus der Hayekschen Theorie der spontanen Ordnung bekannt. Er klingt trivial, hat aber<br />

einen auch für die Ordnungsökonomik sehr interessanten Kern, denn dieses Konzept<br />

führt zu der Hypothese, daß Systeme zwar Umweltkontakte pflegen und<br />

dementsprechende Anpassungsreaktionen vollziehen, jedoch in ihrer Tiefenstruktur<br />

unabhängig und nicht oder nur sehr schwer zu beeinflussen sind. Wird diese<br />

Tiefenstruktur verändert, hört das System auf zu existieren. Für die systemtheoretische<br />

<strong>Analyse</strong> ist dieser Sachverhalt außerordentlich wichtig, denn hierdurch wird einer<br />

einseitigen Betonung von Umweltabhängigkeiten von Systemen widersprochen. Auch<br />

in der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Diskussion ist dieser Gedanke in jüngerer Zeit intensiv<br />

thematisiert worden, etwa in der Theorie des institutionellen Wandels bei North (1992).<br />

Um eine Wirtschaftsordnung dauerhaft und tiefgehend zu beeinflussen, ist es keinesfalls<br />

ausreichend, einzelne formale Restriktionen zu ändern. Vielmehr seien, so North, auch<br />

„weiche“ Erklärungsfaktoren wie etwa Tradition, Erziehung, Religion, Mythen und<br />

Weltanschauungen mit zu berücksichtigen. Diese liegen aber, um den<br />

systemtheoretischen Ausdruck zu verwenden, in der Tiefenstruktur der Ordnungen und<br />

sind kaum oder nur mit einem sehr langen Zeithorizont zu beeinflussen. Gerade die<br />

Erfahrungen, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Einführung von Demokratie und<br />

Marktwirtschaft in die ehemals zentral gelenkten Volkswirtschaften Osteuropas<br />

gemacht wurden, unterstreichen diesen Gesichtspunkt nachdrücklich.<br />

129


Als letzter systemtheoretischer Baustein für das Konzept der Kontextsteuerung sei<br />

auf den Begriff der Selbstreferenz hingewiesen. Auch hier ist die Grundidee<br />

vergleichsweise einfach. Ein System ist dann selbstreferent, wenn es selbst die<br />

Maßstäbe und Kriterien für die Geeignetheit seiner Handlungen bietet. Die Umwelt in<br />

Form der anderen Teilsysteme bietet zwar Anhaltspunkte und Vergleichsmaßstäbe für<br />

eine angemessene Selbsteinschätzung, sie gibt Rückmeldungen und setzt auch<br />

Restriktionen für Handlungspotentiale. Letztendlich wird dies alles aber nur durch die<br />

Art, wie das System agiert, überhaupt wahrgenommen und sichtbar. Für die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Interpretation bedeutet dies also, daß selbstreferentielle Systeme<br />

kaum durch hierarchische Befehlsanordnungen steuerbar sind, sondern vielmehr eine<br />

Tendenz aufweisen, aus sich heraus selbstregulierend zu wirken.<br />

Mit Hilfe der vorgestellten Theorieelemente werden soziale Systeme von den<br />

Vertretern dieser systemtheoretischen Denkrichtung unterschieden in triviale und nichttriviale<br />

Ausprägungen (vgl. Willke 1996, S. 40 und Abbildung 17). Gerade für die<br />

medienökonomische Fragestellung ist diese Unterscheidung relevant, denn die<br />

Vielschichtigkeit der <strong>Medien</strong>ordnung charakterisiert diese als ideales Beispiel für ein<br />

nicht-triviales System. In trivialen Systemen führt ein input letztlich berechenbar und<br />

linear zu einem best<strong>im</strong>mten output. Hayeks Theorie komlexer Phänomene (1972)<br />

folgend sind viele naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen nach diesem Schema<br />

aufgebaut. Diese Systeme basieren letztlich auf einer Wenn-Dann-Logik, bei der<br />

einzelne Wirkungsfaktoren isoliert werden. Viele einfache mikroökonomische Modelle<br />

verwenden diese sog. ceteris paribus-Methode, mit der isolierte Wirkungsfaktoren<br />

herausgefunden werden sollen. Die empirische Prüfbarkeit von Hypothesen in trivialen<br />

Systemen ist vergleichsweise einfach.<br />

Bei nicht-trivialen Systemen hingegen treten wesentlich komplexere Einflußfaktoren<br />

hinzu. Die Beobachtung steht dabei am Beginn einer Wirkungskette, die auf jeder Stufe<br />

verschiedene Handlungsspielräume beinhaltet. Die Beobachtung selbst ist schon in<br />

höchstem Maße subjektiv: Wenn verschiedene Menschen einen Sachverhalt<br />

beobachten, können sie dabei zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen und<br />

Schlußfolgerungen gelangen. Keineswegs ist dabei sichergestellt, daß diese <strong>im</strong>mer<br />

„rational“ und eindeutig in einem formalen oder logischen Verständnis sein müssen.<br />

Dies ist vor allem durch die exper<strong>im</strong>entelle Wirtschaftsforschung 72<br />

130<br />

in jüngster Zeit in<br />

vielen Beispielen belegt worden. So ist zum Beispiel empirisch feststellbar, daß die<br />

Präsentation einer Fragestellung systematischen Einfluß hat auf die Einschätzung der<br />

Beobachter. Dieser Präsentationseffekt (framing of decisions) deutet darauf hin, daß es<br />

einen Unterschied macht, ob von einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 80% oder von<br />

einer Verlustwahrscheinlichkeit von 20% gesprochen wird. Auch die<br />

<strong>Medien</strong>wirkungsforschung liefert empirische Belege dafür, daß die Einschätzung einer<br />

Beobachtung sehr stark von der Person des Beobachters abhängt.<br />

72<br />

Zu dieser Thematik siehe ausführlich Thaler (1991 und 1992) sowie Fehr und Schmidt<br />

(2000).


Zudem wird die Beobachtung durch kognitive Fähigkeiten, durch Geschichte sowie<br />

durch die Identität des Beobachters geprägt. Je nach dem, welche Bildung und<br />

Erfahrung be<strong>im</strong> Beobachter vorliegt, wird er einen objektiv gleichen Sachverhalt<br />

unterschiedlich wahrnehmen. Die Gegenstände der Beobachtung werden in einem<br />

Kommunikationsprozeß gewichtet und bewertet. Daran schließt sich eine Handlung an,<br />

die durch die Eigenschaft der Kontingenz best<strong>im</strong>mt ist, die also durchaus<br />

unterschiedlich in verschiedenen Alternativen verlaufen kann. In nicht-trivialen<br />

Systemen kann also schon eine sehr einfache Beobachtungskonstellation zu einer sehr<br />

vielschichtigen Handlung führen. Hayek (1969b, S. 35) weist in diesem Zusammenhang<br />

darauf hin, daß es in einer solchen komplexen Ordnung nicht möglich ist, die<br />

Einzelheiten einer sich so ergebenden Ordnung zu best<strong>im</strong>men; vielmehr kann nur der<br />

allgemeine Charakter einer solchen Ordnung best<strong>im</strong>mt werden. „All das ist <strong>im</strong><br />

physikalisch-biologischen Bereich bekannt. Wir können niemals durch bewußte<br />

Anordnung der einzelnen Moleküle einen Kristall aufbauen. Aber wir können die<br />

Voraussetzungen schaffen, unter denen sich der Kristall bilden kann“ (von Hayek<br />

1969b, S. 35).<br />

Abbildung 17: Triviale und nicht-triviale Systeme<br />

Komplexität triviales System<br />

Kontingenz<br />

Input<br />

Berechenbarkeit<br />

Linearität<br />

Serialität<br />

Output<br />

Komplexität Nicht-triviales System<br />

Kontingenz<br />

Beobachtung<br />

Kognition<br />

Geschichte<br />

Identität<br />

Kommunikation<br />

131


Quelle: in Anlehnung an Willke (1996, S. 40).<br />

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen formuliert Wegner (1993) seine Kritik am<br />

Entwicklungsstand der Theorie normativer Wirtschaftspolitik. Dem Grundsatz nach<br />

greift Wegner dabei den Konstruktivismusvorwurf von von Hayek auf, allerdings unter<br />

stärkerer Verwendung systemtheoretischer Argumente und Begrifflichkeiten.<br />

Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die These von der Gleichrangigkeit der<br />

verschiedenen gesellschaftlichen Teilsysteme (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft,<br />

Kultur). Der Staat als klassischer Träger der Wirtschaftspolitik sei gar nicht (mehr) in<br />

der Lage, in einem dominanten Sinne auf die anderen Teilsysteme einzuwirken. Alle<br />

Teilsysteme erfahren eine deutliche Steigerung ihrer eigenen Bedeutung und<br />

Wichtigkeit; gleichwohl ist keines für sich genommen einseitig hervorgehoben und<br />

damit fähig, die „Gesellschaft in der Gesellschaft“ (Luhmann) zu repräsentieren 73 .<br />

Die Beziehungen und Kommunikationsprozesse zwischen den einzelnen<br />

Teilsystemen werden zudem durch den Umstand erschwert, daß sich gemäß Luhmann<br />

jedes System nur in seiner eigenen Systemsprache ausdrücken und verständigen kann.<br />

Prinzipiell sind Systeme also gleichsam in ihrer eigenen Sprache und Methodik<br />

„gefangen“. Es bedarf also <strong>im</strong>mer spezifischer Übersetzungsleistungen zwischen den<br />

Systemen, um überhaupt Informationsaustausch zu ermöglich. Die hieraus folgende<br />

systemtheoretische Überlegung ist vergleichweise einfach: Ein Steuerungskonzept, daß<br />

Systeme beeinflussen kann und will, muß den Funktionserfordernissen und<br />

Interdependenzen sämtlicher beteiligter Teilsysteme entsprechen.<br />

Die zentrale Idee der Kontextsteuerung besagt demnach, daß in modernen funktional<br />

ausdifferenzierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen der Versuch einer<br />

hierarischen und <strong>im</strong> Kern konstruktivistischen Fremdsteuerung einer Ordnung – etwa<br />

der Wirtschaft oder der <strong>Medien</strong> – durch eine andere Ordnung – etwa durch die Politik –<br />

zwangsläufig zu Mißerfolgen führen muß. Stattdessen sei es zweckmäßig, von<br />

netzwerkartigen Interdependenzen auszugehen (polyzentrische Ordnungen <strong>im</strong><br />

Hayekschen Verständnis, siehe 1969b), in dem Entscheidungsprozesse in einem<br />

permantenten Kommunikationsprozeß mit allen Beteiligten entwickelt werden.<br />

Ordnungsökonomische Systeme sind eben nicht trivial, sondern durch das<br />

Zusammenwirken von Komplexität und Kontingenz außerordentlich sensible und<br />

vielschichtige Konstrukte. Dabei ist zu klären, wie „Systeme erfolgreich aufeinander<br />

reagieren können, die – systemtheoretisch formuliert – einander nur begrenzt verstehen“<br />

(Wegner 1993, S. 277).<br />

Die Idee der Kontextsteuerung steht also in dem Bemühen, unmittelbar an die<br />

Tradition Hayekscher Ordnungstheorie anknüpfen und gleichzeitig eine Integration der<br />

Systemtheorie leisten zu wollen. Wenn davon ausgegangen wird, daß eine direkte<br />

73<br />

132<br />

Die Steuerbarkeit von Wirtschaft und Gesellschaft mittels eines hierarchischen<br />

staatlichen Lenkungsapparates ist von Luhmann <strong>im</strong>mer wieder in Abrede gestellt worden.<br />

Selbst unter den Bedingungen des totalitären Staates und zentraler Wirtschaftsplanung,<br />

wie beispielsweise in der früheren UdSSR, ließ sich die Wirtschaft nicht in<br />

Übereinst<strong>im</strong>mung mit den politischen Vorgaben bringen.


Lenkung und Steuerung komplexer spontaner Ordnungen über Befehle und Anordnung<br />

nicht möglich ist, gleichzeitig jedoch auch einem Laissez Faire-Ansatz eine Absage<br />

erteilt wird, dann sind die Bedingungen zu benennen, unter denen Ordnungspolitik in<br />

einer modernen Gesellschaft möglich ist. Es geht – so Wegner (1993) – um eine<br />

reflexive und dezentrale Steuerung der Kontextbedingungen, unter denen Systeme<br />

handeln bei gleichzeitiger autonomer Selbststeuerung der internen Prozesse der<br />

Subsysteme. <strong>Eine</strong> dezentrale Steuerung der Kontextbedingungen heißt, so Willke (1992,<br />

S. 341), „daß ein Mindestmaß an gemeinsamer Orientierung oder Weltsicht zwar<br />

unumgänglich ist für die Konstitution einer komplexen, differenzierten Organisation;<br />

daß aber dieser gemeinsame Kontext nicht mehr von einer zentralen Einheit oder von<br />

einer hierarchischen Spitze erzeugt oder vorgegeben werden kann“ 74 . Es geht also bei<br />

staatlicher Aktivität um eine Intervention in die Interaktions- und<br />

Kommunikationsbeziehungen zwischen den einzelen Teilsystemen, nicht aber um eine<br />

Intervention in die Tiefenstruktur der Teilsysteme, weil diese letztlich erfolglos bleiben<br />

müsse.<br />

Aus der Idee der Kontextsteuerung leitet Wegner (1993, S. 277 ff.) drei<br />

Gegenstandsbereiche zukünftiger Steuerungsbemühungen ab. Erstens geht es darum,<br />

ein Verfahren zu entwickeln, in dem sich die Beteiligten über Interventionsformen und<br />

–anlässe verständigen können. Ein konkreter Katalog möglicher Interventionen<br />

hingegen wird abgelehnt, weil der in der Regel nur aus dem Blickwinkel eines Systems<br />

dargestellt werden kann. Es geht jedoch um eine systemübergreifende Sicht. <strong>Eine</strong><br />

übergreifende Systemsprache (Metasprache) kann es jedoch systemtheoretisch nicht<br />

geben, sondern höchstens Verständigungs- und Kommunikationsprozesse zwischen den<br />

Subsystemen, die mehr oder minder erfolgreich sein können.<br />

Zweitens fordert Wegner die „Überwindung systemischer Weltsichten“, also letztlich<br />

die Bevorzugung einer Systemsprache. Am Ende eines solchen<br />

Verständigungsprozesses könne nicht die Einigung auf eine gemeinsame Weltsicht<br />

stehen, sondern letztlich nur ein „Min<strong>im</strong>um an gemeinsamer Weltsicht“ (vgl. Röpke<br />

1994). Dies wären letztlich wenige allgemeine Regeln, die den Entwicklungsrahmen für<br />

eine spontane Ordnung eröffnen. Drittens erhält die Politik ein min<strong>im</strong>ales Privileg<br />

gegenüber anderen Teilsystemen, weil die Politik den Dialog zwischen den Systemen<br />

anstoßen kann, ohne jedoch selbst Einfluß auf oder gar Vorgaben für die Ziele der<br />

Subsysteme zu best<strong>im</strong>men. Die Politik ist – in der Sprache der Public Choice-Lehre –<br />

agenda setter. Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, daß die Ansprüche an die<br />

74<br />

133<br />

Auch dieser Gedanke ist vollständig mit der traditionellen Ordnungsökonomik<br />

kompatibel. So schreibt etwa Wilhelm Röpke (1994, S. 73 ff.) über die Voraussetzungen<br />

internationaler Arbeitsteilung: „Damit hängt eine andere Voraussetzung einer<br />

weitgetriebenen gesellschaftlichen Arbeitsteilung zusammen. Die großen Risiken, die in<br />

einer starken wechselseitigen Abhängigkeit der Individuen liegen, können nämlich auf<br />

die Dauer nur dann getragen werden, wenn durch eine straffe Rechtsordnung und durch<br />

einen ungeschriebenen, aber allgemein anerkannten Kodex sittlicher Mindestnormen<br />

dafür gesorgt wird, daß sich alle Mitglieder der arbeitsteiligen Gesellschaft in einem<br />

gegenseitigen Vertrauen und in einer Atmosphäre der Sicherheit geborgen fühlen<br />

können“ (Heraushebungen <strong>im</strong> Original).


Politik stark zurückgedrängt werden, nämlich erstens auf die Bereitstellung allgemeiner<br />

Regeln und Ordnungsbedingungen und zweitens auf die Rolle eines Vermittlers<br />

zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Subsystemen.<br />

3.3.3.2. Kontextsteuerung und <strong>Medien</strong>ökonomik<br />

Für die medienökonomische Fragestellung scheint die Idee der Kontextsteuerung<br />

relevant zu sein. Die internationale <strong>Medien</strong>ordnung erweist sich in mancher Hinsicht<br />

geradezu als Musterbeispiel einer spontanen, polyzentrischen Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen<br />

Verständnis oder einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft in der Notation<br />

Luhmanns, die hierarchisch nicht direkt steuerbar ist.<br />

Die internationale <strong>Medien</strong>ordnung ist erstens nicht durch die isolierte Rechtsetzung<br />

und Rechtsprechung eines einzelnen Nationalstaates beeinflußbar. Zwar wäre es<br />

denkbar, daß sich eine Gruppe von Staaten auf einen Ordnungsrahmen einigt – wie dies<br />

ja beispielsweise auch bei der Welthandelsorganisation (WTO) nach einigen<br />

Jahrzehnten des Vorlaufs gelungen ist – und diesen Ordnungsentwurf gegenüber den<br />

anderen nicht-beitrittswilligen Staaten durchsetzt. Ferner wäre denkbar, daß Nicht-<br />

Regierungsorganisationen (NGOs) an Handlungsmacht gewinnen und ordnungssetzend<br />

wirken. Gleichwohl steht die internationale Verhandlung über solche Ordnungsentwürfe<br />

<strong>im</strong>mer vor dem bekannten und bereits mehrfach diskutierten Problem sozialer<br />

Dilemmata, das sich nämlich einzelne durch gezielte Regelverletzung einen Vorteil<br />

gegenüber den regeltreuen Spielern verschaffen können. Außerdem ist die<br />

Durchsetzung einer solchen Ordnung ausgesprochen schwierig, wie beispielsweise<br />

gegenwärtig aus der Diskussion um fragwürdige Inhalte <strong>im</strong> Internet deutlich wird.<br />

Zweitens ist die internationale <strong>Medien</strong>ordnung bezüglich der Anpassungsfähigkeit an<br />

neue staatliche Vorgaben in besonderer Weise flexibel. Die nicht-intendierten<br />

Konsequenzen staatlicher Eingriffe sind vielfältiger Natur. Selbst eine einfache<br />

ordnungspolitische Regelsetzung kann ungeahnte und für die Beteiligten ungewollte<br />

Konsequenzen haben: So hat beispielsweise das Marktanteilsmodell in Deutschland, das<br />

den Konzentrationsprozessen deutscher <strong>Medien</strong>konzerne entgegenwirken sollte, eine<br />

völlig gegenteilige Wirkung entfaltet. Hierauf wird später (Kapitel 4) noch ausführlich<br />

einzugehen sein.<br />

Drittens ist die internationale <strong>Medien</strong>ordnung angebotsseitig durch<br />

länderübergreifende Konzentrationsprozesse multinationaler Konzerne gekennzeichnet.<br />

Die meisten <strong>Medien</strong>konzerne stehen unter der Jurisdiktion verschiedener Rechtsquellen.<br />

Im Konfliktfall mit einer Regierung ist es dem Unternehmen relativ leicht möglich,<br />

einer ungewollten Regelung durch unternehmensinterne Umschichtungen zu entgehen.<br />

Die klassische Theorie des internationalen Handels – etwa <strong>im</strong> Anschluß an David<br />

Ricardo –, nach der ein Land A mit einem Land B Handel treibt, wird zunehmend durch<br />

eine Theorie der internationalen Firma in Anlehnung an Coase (1937/88) ergänzt.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen können für die medienökonomische<br />

Fragestellung zwei Aspekte zusammenfassend festgehalten werden. Sowohl die<br />

systemtheoretische <strong>Analyse</strong> <strong>im</strong> Anschluß an Luhmann und Willke wie auch die<br />

134


Anwendung der Theorie spontaner Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis führt zu der<br />

Bewertung, daß direkte staatliche Eingriffe in die internationale <strong>Medien</strong>ordnung kaum<br />

geeignet sind, um best<strong>im</strong>mte medienpolitische Ziele zu verwirklichen. Gleichwohl<br />

bleibt es auch aus diesem Ordnungsverständnis heraus wünschenswert, best<strong>im</strong>mte<br />

allgemeine Regeln <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs des Zusammenlebens zu verankern<br />

und damit die Entwicklung der <strong>Medien</strong>ordnung in einer Weise zu kanalisieren, die auch<br />

übergeordneten staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen Rechnung<br />

trägt. Auch Willke (1996) betont mehrfach, daß ein Min<strong>im</strong>um an gemeinsamer<br />

Weltsicht und Werte notwendig ist. Es gilt, den Gefahren negativer Programminhalte<br />

entgegenzutreten, zu deren Produktion kr<strong>im</strong>inelle oder menschenunwürdige<br />

Produktionstechniken notwendig sind (etwa Kinderpornografie) oder die potentiell zu<br />

kr<strong>im</strong>inellen Handlungen anregen könnten (etwa die „how to make“ homepages<br />

politischer Extremisten). Wenn aber die Durchsetzung des Negativkatalogs <strong>im</strong> Wege<br />

hierarchischer Steuerung durch den isolierten Nationalstaat wenig erfolgversprechend<br />

erscheint und gleichzeitig ein reiner Laissez Faire-Ansatz abgelehnt wird, dann kann<br />

eine „kontextuelle Steuerung“ hilfreich sein, um die Entstehung eines Rahmens für eine<br />

spontane Ordnung zu befördern. Es geht also konkret darum, einen<br />

Kommunikationsprozeß in Gang zu setzen, der zu der Verabschiedung eines<br />

Negativkatalogs beitragen kann.<br />

3.3.3.3. Das Drei-Ebenen-Modell von Jarren und Donges<br />

Das Modell der Kontextsteuerung hat ebenso wie die Theorie spontaner Ordnung<br />

sicherlich einen beachtlichen Erklärungsgehalt. Gleichwohl stellt sich die Frage, welche<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Schlußfolgerungen für die tatsächliche Politikberatung hieraus<br />

zu ziehen sind, wenn einerseits eine konstruktivistische „Anmaßung von Wissen“<br />

vermieden und andererseits dem Vorwurf eines nihilistischen Laissez Faire<br />

entgegengetreten werden soll. Jarren und Donges (2000, S. 50) haben den Versuch<br />

unternommen, das Konzept der Kontextsteuerung in einen konkreten institutionellen<br />

Vorschlag zu fassen. Die Autoren sehen dabei die neue Aufgabe des Staates,<br />

„Verhandlungssysteme statt zentraler Kontrolle“ zu schaffen. Es gehe darum, so die<br />

Autoren, „Advokaten des Publikums“ zu suchen, die zu einer effektiven Kontrolle des<br />

Programmangebots fähig sein. Hier sind die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs)<br />

angesprochen. Wissensbasierte Organisationen wie beispielsweise eine Stiftung „Media<br />

Watch seien dazu ebenso notwendig wie „gesellschaftliche Reflexionsinstanzen“, wie<br />

sie etwa ein <strong>Medien</strong>rat darstellen könnte. In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf<br />

die amerikanische <strong>Medien</strong>landschaft ergänzend darauf hinzuweisen, daß solche<br />

nachfrageseitigen Kontrollinstanzen durchaus zu einer effektiven Angebotskontrolle<br />

fähig sind, vor allem in Verbindung mit dem sehr wirkungsvollen Sanktionsinstrument<br />

des Nachfrageboykotts.<br />

Jarren und Donges (2000, S. 50) schlagen zur institutionellen Verankerung von<br />

Kontextsteuerung <strong>im</strong> Rundfunk ein Drei-Ebenen-Modell vor, das auch den<br />

unterschiedlichen Regulierungsanforderungen <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor Rechnung trägt.<br />

Hiermit sind auch die verschiedenen Ebenen angesprochen, auf denen Ordnung<br />

135


verankert sein kann. Auf einer ersten Handlungsebene sollen die grundlegenden<br />

ordnungspolitischen Entscheidungen über die Marktbedingungen, die technische<br />

Infrastruktur, die Standards sowie der Zugangsbedingungen für die Nachfrager geregelt<br />

werden. Auf dieser ersten Handlungsebene werden also vor allem die technischen<br />

Details der <strong>Medien</strong>entwicklung (Übertragungsstandards usw.) festgelegt. Hier wäre der<br />

Staat oder eine Gruppe von Staaten gefordert, allgemeine Ordnungsbedingungen<br />

vorzugeben, um die Marktentwicklung zu befördern. Auch internationale<br />

Organisationen und NGOs sowie private Stiftungen können hier ordnungssetzend<br />

wirken.<br />

Auf einer zweiten Handlungsebene sollen Maßnahmen zur Förderung einer<br />

effektiven Selbstorganisation und Selbstkontrolle der Programminhalte verwirklicht<br />

werden. Dabei geht es darum, publizistische Verantwortung mit unternehmerischer<br />

ökonomischer Kompetenz zu verbinden und den Erfordernissen beider Zielsetzungen in<br />

einem wettbewerblichen Umfeld bestmöglich zu entsprechen. Es geht also auch bei<br />

Jarren und Donges um die Aufstellung des Negativkatalogs, der dann als Richtlinie und<br />

Qualitätsstandard innerhalb eines wettbewerblichen Prozesses dienen kann.<br />

Auf einer dritten Verhandlungsebene, auf der wissensbasierte Organisationen agieren<br />

sollen, geht es bei Jarren und Donges schließlich um die permanente Reflexion von<br />

Inhaltsfragen. Hiermit soll ein gesellschaftlicher und internationaler Dialog über<br />

unterschiedliche Wege der <strong>Medien</strong>entwicklung angeregt werden. Dies geschieht vor<br />

dem Hintergrund, daß die Qualitätsstandards <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs<br />

anpassungsfähig sein müssen. <strong>Medien</strong>anbieter und <strong>Medien</strong>nachfrager müssen also in<br />

einen kontinuierlichen Beratungsprozeß eingebunden sein, um <strong>Medien</strong>inhalte, die in<br />

einem wettbewerblichen Entdeckungs- und Suchprozeß permanent neu hervortreten, auf<br />

ihre Kompatibilität mit dem Negativkatalog zu überprüfen.<br />

Über alle diese Elemente des Modells übergeordnet ist nach Jarren und Donges das<br />

sog. „Transparenzgebot“. Nur die Gewährleistung von kontrollierender Öffentlichkeit<br />

kann die Funktionsfähigkeit der Ordnung dauerhaft sicherstellen. So seien<br />

beispielsweise Geschäftsberichte und Beteiligungsverhältnisse regelmäßig zu<br />

publizieren. Rundfunkanstalten müßten sich um die Darstellung ihrer publizistischen<br />

und ökonomischen Ziele bemühen; hier ist das dritte Ordnungsproblem angesprochen.<br />

Ferner seien die Zusammensetzungskriterien für Beratungs- und Kontrollgremien<br />

offenzulegen, um der personellen Verfilzung entgegenzuwirken. Die Öffentlichkeit<br />

erfüllt in dieser Sichtweise Funktionen, die einem offenen Leistungswettbewerb ähneln,<br />

weil sie für Schlechtleistungen Sanktionen androht und <strong>im</strong>mer gewährleistet, daß<br />

potentielle Konkurrenten um eine best<strong>im</strong>mte Tätigkeit oder eine Position wachsam auf<br />

Fehler und Verfehlungen eines Amtsinhabers warten.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, das <strong>im</strong> Modell von Jarren und Donges<br />

ähnlich wie in der <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong> der Globalisierungserscheinungen<br />

die drei Ebenen angesprochen sind, auf denen Ordnung verankert sein kann; die<br />

systemtheoretisch orientierte Vorgehensweise gelangt in diesem Fall also zu einem<br />

institutionellen Vorschlag, wie er in ähnlicher Weise auch von Ordnungsökonomen<br />

136


mitgetragen werden kann. Auf der Ebene staatlicher Kontrolle (dritte Ordnungsebene)<br />

geht es um die Garantie von technischen Standards und Rechtssicherheit. Dies ist<br />

Kerngebiet der Ordnungspolitik, wenn es nämlich um einen allgemeinen Rahmen für<br />

wirtschaftliches Handeln geht. Auf der Ebene des Wettbewerbs (zweite Ordnungsebene)<br />

geht es um Spielregeln für einen fairen Leistungswettbewerb privater Unternehmen.<br />

Auf der Ebene der Selbstkontrolle (erste Ordnungsebene) geht es um journalistische<br />

Standards und unternehmische Selbstbeschränkung. Ohne diese erste Ordnungsebene<br />

kann es letztlich keine funktionsfähige <strong>Medien</strong>ordnung geben. Über diesen<br />

Ordnungsebenen liegt das Transparenzgebot, also die Kontrolle durch die<br />

Öffentlichkeit.<br />

3.3.3.4. Kritik und offene Fragen des Konzepts der Kontextsteuerung<br />

Die Idee der Kontextsteuerung, wie sie mit den Namen Luhmann, Willke und Wegner<br />

verbunden ist, ist der Versuch, systemtheoretische Überlegungen für die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Debatte nutzbar zu machen. Aus methodologischem Blickwinkel<br />

sind dabei zwei Verdienste positiv zu würdigen.<br />

Erstens ist es das Verdienst der Vertreter der Kontextsteuerung, auf die<br />

Handlungsdefizite einer normativen Theorie der Wirtschaftspolitik erneut<br />

nachdrücklich hingewiesen zu haben. Damit greifen sie eine Kritik auf, wie sie bereits<br />

auch schon <strong>im</strong> Werk von von Hayek in vielfältiger Weise angelegt ist. Die<br />

wohlfahrtstheoretische Modellierung von wirtschaftspolitischen Fragestellungen<br />

reduziert diese auf einen einfachen, linearen und letztlich trivialen Zusammenhang.<br />

Gegen eine solche Reduktion von Komplexität ist a priori nichts zu sagen, da jede<br />

modelltheoretische Abbildung letztlich auf wenige relevante Sachverhalte konzentriert<br />

wird. Als einfache Heuristik mag sie auch durchaus verdienstvoll erscheinen. Es besteht<br />

jedoch Anlaß zu der Vermutung, daß manche wohlfahrtstheoretische und neoklassische<br />

Modelle zu stark vereinfachen und keinen tragfähigen Erklärungsbeitrag mehr leisten<br />

können; sie sind unterkomplex und liefern nur triviale Erkenntnisse. Für konkrete<br />

Politikberatung sind solche Modelle häufig nicht geeignet 75<br />

. Sie können dann sogar<br />

gefährlich sein, wenn sie bei den politisch Verantwortlichen den Eindruck beliebiger<br />

Steuerbarkeit erwecken und damit zu einer „Anmaßung von Wissen“ beitragen.<br />

Zweitens ist als Verdienst hervorzuheben, daß systemtheoretische Kategorien in die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion eingeführt worden sind. Die Idee der<br />

Kontextsteuerung ist dabei sicherlich ein interessanter Ansatz, um ordnungspolitische<br />

Steuerungsprobleme in modernen Gesellschaften abzubilden. Wie an verschiedenen<br />

Stellen ja auch bereits deutlich wurde, besteht ein hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung mit<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Theorieelementen, vor allem mit der Konzeption der<br />

spontanen, polyzentrischen Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis. Vieles spricht in der<br />

Tat dafür, daß in komplexen Gesellschaften hierarchische Regelungszuordnungen nur<br />

75<br />

137<br />

<strong>Eine</strong> aktuelle und scharfe Kritik am gegenwärtigen Zustand dieser Art der<br />

Volkswirtschaftslehre und vor allem an den politischen Beratungsleistungen findet sich<br />

bei Frey (2000).


sehr begrenzt existieren und daß die verschiedenen Teilordnungen einer Gesellschaft<br />

mehr oder minder gleichberechtigt nebeneinander stehen. <strong>Eine</strong> solche Hypothese ist –<br />

<strong>im</strong> Gegensatz zu den meisten wohlfahrtstheoretischen Modellen – auch wirklich<br />

empirisch überprüfbar. Ordnungspolitische Steuerung in der modernen Gesellschaft<br />

bedeutet, Verständigung und Kommunikation zwischen verschiedenen Sektoren der<br />

Gesellschaft herbeizuführen. Die quasi autoritäre Durchsetzung von Reformen „von<br />

oben“ mittels direkter Anweisungen ist selbst in einfachsten Zusammenhängen kaum<br />

möglich.<br />

Ein zentrales Bindeglied zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen sind dabei<br />

die <strong>Medien</strong>, die Kommunikation in der modernen Gesellschaft überhaupt erst<br />

ermöglichen (vgl. Luhmann 1996). Wie Zöller (2000, S. 301) betont, sind die Mittel der<br />

Kommunikation <strong>im</strong>mer prägend für die Formen des Zusammenlebens in einer<br />

Gesellschaft. Zöller zufolge kann eine Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung durch die<br />

jeweils vorherrschende Kommunikationstechnik charakterisiert werden. Jeder politisch<br />

Verantwortliche muß die <strong>Medien</strong> nutzen, um in der Bevölkerung für seine politischen<br />

Überzeugungen zu werben und die notwendige Unterstützung für Reformvorhaben zu<br />

erlangen. Dieser Zusammenhang ist besonders interessant und spannend, wenn<br />

Reformvorhaben innerhalb des <strong>Medien</strong>sektors diskutiert werden. Dann nämlich sind die<br />

<strong>Medien</strong> sozusagen Agenten und Advokaten in eigener Sache – was dann auch in<br />

entsprechenden Kommentaren und Stellungnahmen teilweise sehr deutlich wird.<br />

Kritisch ist gegen die Konzeption der Kontextsteuerung jedoch einzuwenden, daß die<br />

genaue Struktur des Kommunikationsprozesse theoretisch unterbelichtet bleibt. Daß<br />

Kommunikation zwischen den Teilsystemen stattfindet, ist letztlich keine neue<br />

Erkenntnis. Wie diese Kommunikation aber zur Ansammlung, zur Weiterverbreitung<br />

und zur systematischen Nutzung von Wissen in einer Gesellschaft beiträgt (erstes<br />

Ordnungsproblem), bleibt offen. Und wie dieser Kommunikationsprozeß <strong>im</strong><br />

Albertschen Sinne zu „Aufklärung und Steuerung“ genutzt werden kann, ist letztlich<br />

ebenfalls nur vage angedeutet. Auch die Systemtheorie beinhaltet keine<br />

<strong>Medien</strong>wirkungstheorie. Damit gelangt das Konzept der Kontextsteuerung nicht<br />

unbedingt weiter, als schon von Hayek in seiner Theorie der spontanen Ordnung<br />

gekommen ist.<br />

Außerdem ist kritisch festzuhalten, daß die tatsächliche Umsetzung der<br />

Kontextsteuerung in einem institutionellen Arrangement schwierig, ja sogar mit<br />

manchen Gefahren verbunden ist. So liegt für die politisch Verantwortlichen<br />

beispielsweise die Versuchung nahe, die Lösung wirtschaftspolitischer Probleme in<br />

Verabredungen an „runden Tischen“ und mittels „konzertierter Aktionen“ zu suchen.<br />

Hiermit verbunden ist aber die Gefahr des Korporatismus und der Verfilzung und<br />

Verfestigung der Verbändewirtschaft, der es um die einseitige Durchsetzung von<br />

Partikularinteressen geht. Es besteht begründeter Anlaß zu der Vermutung, daß es in<br />

solchen bürokratischen Organisationen weniger um die Ansammlung von verstreutem<br />

Wissen und die Entwicklung effizienter Institutionen geht, sondern vielmehr um eine<br />

Plattform für rentensuchende Aktivitäten und die Vereinbarung von Kartellabsprachen<br />

zu Lasten Dritter – in der Regel der Verbraucher (ausführlich Engelhard, Fehl und<br />

138


Geue 1998). Solche Politik-Kartelle werden sich gerade um die Beseitigung von<br />

Transparenz bemühen und damit gleichsam der zentralen Funktionsbedingung einer<br />

effektiven Kontextsteuerung entgegenwirken.<br />

Für die <strong>ordnungsökonomische</strong> Interpretation ist abschließend festzuhalten, daß die<br />

Kontextsteuerung zwar aus einem theoretischen Blickwinkel interessant ist. Gleichwohl<br />

bleibt eine Frage offen <strong>im</strong> Raum: Wenn – wie <strong>im</strong> Konzept der Kontextsteuerung<br />

postuliert – der Staat in seiner ordnungspolitischen Gestaltungskraft zunehmend<br />

eingeschränkt ist, kann dann vom Staat überhaupt realistisch erwartet werden, daß er in<br />

der Lage wäre, die notwendigen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um die<br />

kontextuelle Steuerung zu verwirklichen? Damit stellt sich erneut die Frage nach den<br />

vorgelagerten Ebenen der Ordnung. Auch hier bietet die Systemtheorie ebenso wie die<br />

traditionelle Ordnungsökonomik Argumente, die <strong>im</strong> folgenden anzusprechen sind.<br />

3.3.4. <strong>Medien</strong> als selbstreferentielles System: Zur kontrollierenden Funktion des<br />

Wettbewerbs und der Selbstbeschränkung<br />

139<br />

„Publizistische Massenmedien beobachten<br />

Beobachter in ihrer Umwelt und werden dabei<br />

beobachtet“.<br />

Frank Marcinkowski (1993, S. 122)<br />

Die medienökonomische Fragestellung sei noch einmal kurz rekapituliert. Die<br />

forschreitende Arbeits- und Wissensteilung innerhalb der Gesellschaft erfordert ein<br />

Medium zur Informationsübermittlung zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen<br />

(erstes Ordnungsproblem). Diese informative Dienstleistung übernehmen in modernen<br />

Gesellschaften in der Regel die Massenmedien (Luhmann 1996), die als autonomes und<br />

selbstreferentielles Teilsystem die Kommunikation zwischen den verschiedenen<br />

anderen Teilsystemen ermöglichen 76<br />

. Selbstreferenz bedeutet dabei, wie bereits<br />

erläutert, daß ein System aus sich heraus die Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung<br />

seiner Handlungen bietet. Gleichzeitig sind die Massenmedien auch Träger der<br />

öffentlichen Meinung (Noelle-Neumann 1996), woraus sich ihre besondere Funktion in<br />

einem demokratisch verfaßten Gemeinwesen herleitet. Hier besteht <strong>im</strong>mer die Gefahr,<br />

daß die Suggestivkraft der <strong>Medien</strong> – besonders des Fernsehens – mißbraucht werden<br />

kann (zweites Ordnungsproblem).<br />

Die „Selbstbeobachtung der Gesellschaft“ über die <strong>Medien</strong> ist die zentrale<br />

publizistische Funktion, oder, wie Marcinkowski (1993, S. 120) es formuliert: „Was die<br />

Gesellschaft über sich weiß, weiß sie aus Veröffentlichungen über sich“. Vor allem die<br />

elektronischen <strong>Medien</strong> sind ohne Zweifel die wichtigste Informationsquelle in einer<br />

modernen Gesellschaft. Dabei ist hervorzuheben, daß die Publizistik ebenso wie die<br />

Gesellschaft – zumindest in den etablierten Demokratien – in hohem Maße<br />

76<br />

Einschlägig ist die Untersuchung von Marcinkowski (1993) über den Rundfunk als<br />

selbstreferentielles System. Die zentralen Ideen dieser Arbeit können hier aus<br />

Platzgründen nur begrenzt dargestellt werden.


ausdifferenziert ist, daß es also politische Veröffentlichungen ebenso gibt wie<br />

wissenschaftliche, künstlerische und wirtschaftliche und viele mehr. Hierin ist der große<br />

Vorteil des publizistischen Systems zu sehen, weil es die „Beschränkung des<br />

Blickfeldes aufhebt (...), die mit einfacheren Formen der Selbstbeobachtung<br />

unweigerlich verbunden wären“ (Marcinkowski 1993, S. 121). Solche einfacheren<br />

Beobachtungsmethoden können zwar unter Umständen wesentlich tiefere Einblicke in<br />

einen Sachverhalt ermöglichen, aber keinesfalls die Breite der Information vermitteln,<br />

wie dies z.B. das Fernsehen kann 77 .<br />

Die Leitunterscheidung des publizistischen Systems, um den Luhmannschen Begriff<br />

noch einmal aufzugreifen, ist die Unterscheidung öffentlich versus nicht-öffentlich. Das<br />

publizistische System verleiht best<strong>im</strong>mten Themen Öffentlichkeit (hierzu Wentzel<br />

1998). Ob und welche Themen publizierbar sind, hängt von systeminternen<br />

Entscheidungsgrundlagen ab. Hier können sowohl ökonomische Interessen (was kann<br />

ein Rundfunkunternehmen durch eine best<strong>im</strong>mte Sendung verdienen) als auch<br />

publizistische Interessen von Bedeutung sein (drittes Ordnungsproblem).<br />

Vor allem eine größere Anbietervielfalt verbunden mit größerer Nachfrageautonomie<br />

verstärkt die selbstreferentiellen Eigenschaften einer Rundfunkordnung, weil sich die<br />

relevanten Wettbewerbsparameter erhöhen. Dies war zu Zeiten des öffentlichrechtlichen<br />

Monopols in Deutschland bis 1984 anders. Vor allem der Verbraucher hatte<br />

wenig Wahlmöglichkeiten; <strong>im</strong> Falle von Unzufriedenheit mit der Programmgestaltung<br />

blieb ihm eigentlich nur die Möglichkeit des Abschaltens. Mit der Öffnung des<br />

Fernsehmarktes für die privaten Anbieter und der damit einhergehenden Vervielfachung<br />

des Angebots ist es zu einem wesentlich komplexeren System gekommen, in dem auch<br />

die Zuschauer über vergleichsweise effektive Möglichkeiten der Einflußnahme auf das<br />

Angebotsverhalten verfügen (viertes Ordnungsproblem). Die Zunahme der Vielfalt und<br />

Handungsoptionen reduziert aber zugleich – wie bereits diskutiert – die Möglichkeit<br />

direkter Steuerung (fünftes Ordnungsproblem) und erhöht damit die Selbstreferenz des<br />

Systems.<br />

Das Konzept der Selbstreferenz aus systemtheoretischer Sicht bedeutet dabei vor<br />

allem, daß die <strong>Medien</strong> selbst dazu tendieren, die geringer werdende staatliche<br />

Regelungskompetenz durch eigene Anstrengungen zur gegenseitigen Kontrolle zu<br />

kompensieren. Die Massenmedien beobachten andere gesellschaftliche Teilsysteme in<br />

ihrer Umwelt und sie werden dabei selbst beobachtet. So wird beispielsweise in den<br />

<strong>Medien</strong> über einen best<strong>im</strong>mten politischen Sachverhalt berichtet; gleichzeitig ist aber<br />

<strong>im</strong>mer auch von Interesse, was andere <strong>Medien</strong> dazu berichtet haben. <strong>Medien</strong> sind damit<br />

Beobachter und werden selbst zum Gegenstand der Beobachtung. Damit kommt der<br />

Wettbewerb als zweite Ebene, auf der Ordnung verankert sein kann, ins Spiel. Es geht<br />

hier, ordnungsökonomisch interpretiert, um Selbstkontrolle aus Eigeninteresse. Dieser<br />

77<br />

140<br />

<strong>Eine</strong> Studienreise ins Ausland kann beispielsweise sehr tiefe Einblicke ermöglichen.<br />

Das 45-minütige Auslandsjournal hingegen bietet wöchentlich meist sehr gut<br />

recherchierte Berichte aus den verschiedensten Ländern der Welt.


medieninterne Kontrollprozeß, der auf publizistischen und ökonomischen<br />

Wettbewerbsprozessen beruht, ist außerordentlich produktiv, denn er sichert dauerhaft<br />

die Unabhängigkeit der Presse. Für die <strong>Medien</strong>unternehmen geht es dabei auch um<br />

Reputation, Image und gesellschaftliches Ansehen, letztlich also um<br />

Wettbewerbsfaktoren, die die Marktchancen erhöhen und damit die Chancen zur<br />

spezifischen Zielerreichung der Rundfunkanstalten (siehe Rundfunkmorphologie)<br />

vergrößern.<br />

Die Zunahme der selbstreferentiellen Eigenschaften des publizistischen Systems<br />

reduziert damit aber auch die Notwendigkeit für staatliche Regelsetzung und erhöht die<br />

Bereitschaft und Aktivität der Marktteilnehmer zur spontanen Problemlösung. Die<br />

klassischen Formen der direkten Rundfunkregulierung, also vor allem die Einflußnahme<br />

auf die Finanzierung (Gebühren, Werbung) und die rechtliche Einflußnahme über die<br />

Verabschiedung und Durchsetzung entsprechender Gesetze, werden zunehmend durch<br />

indirekte Faktoren der Regulierung kompensiert und durch Institutionen der<br />

Selbstregulierung ergänzt. Ausdruck dieser Entwicklung ist beispielsweise, daß sich in<br />

fast allen Bereichen der elektronischen <strong>Medien</strong> freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen<br />

gebildet haben, und zwar auch in den Bereichen, in denen keine staatliche Autorität die<br />

Bildung einer solchen Organisation hätte erzwingen können – hierauf wird an späterer<br />

Stelle noch ausführlicher einzugehen sein. Dies bedeutet also, daß die erste<br />

Ordnungsebene freiwilliger Selbstkontrolle und Selbstbindung an Bedeutung gewinnt.<br />

Zusammenfassend läßt sich hervorheben, daß das Konzept der Selbstreferenz ein<br />

interessanter Baustein ist, um die Rundfunkordnung analysieren zu können. Sowohl die<br />

systemtheoretische Beschreibung – Selbstreferenz als Konsequenz einer zunehmenden<br />

Wahl- und Ausweichmöglichkeit – als auch die empirische Beobachtung dieser<br />

Erscheinungen <strong>im</strong> Rundfunksektor führt zu der Einschätzung, daß moderne<br />

<strong>Medien</strong>systeme nur durch indirekte Formen der ordnungspolitischen Steuerung<br />

beeinflußt werden können. Konstruktivistische staatliche Eingriffe in die<br />

Rundfunkordnung und Beschränkungen des Wettbewerbs sind zurückzuweisen. Sie<br />

werden, systemtheoretisch formuliert, lediglich als Störgrößen wahrgenommen. Die<br />

Einschränkung staatlicher Regulierungsgewalt stärkt jedoch die vorgelagerten<br />

Ordnungsebenen des Wettbewerbs und der Selbstkontrolle. Auch an dieser Stelle ist ein<br />

hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung zwischen systemtheoretischen Überlegungen und der<br />

traditionellen Ordnungsökonomik festzustellen. Um mit Siegert (1996, S. 53) zu<br />

sprechen: „Die systemtheoretische Devise lautet also: Selbstbindung staat<br />

Fremdsteuerung!“<br />

3.3.5. Zur Hypothese der Steuerungsohnmacht: Ein Zwischenergebnis<br />

Der These von der weiter abnehmenden politischen Gestaltungmacht für einzelne<br />

Staaten in internationalen Rundfunkmärkten ist differenziert zu diskutieren. Wie <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der „Sinn-Streit-Kontroverse“ angedeutet wurde, hat der<br />

Wettbewerb der Systeme bei gleichzeitig verbesserten Möglichkeiten der<br />

Faktorwanderung dazu beigetragen, nationalstaatlichen Neigungen zu Protektionismus<br />

entgegenzuwirken. Dies ist aus <strong>ordnungsökonomische</strong>r Sicht prinzipiell positiv<br />

141


einzuschätzen. Die fortschreitende Internationalisierung und Vernetzung der Märkte,<br />

die neuerdings unter dem Schlagwort Globalisierung diskutiert wird, zwingt die<br />

nationalen Regierungen zu wesentlich größerer Vorsicht bei Staatseingriffen, als dies in<br />

geschlossenen Volkswirtschaften mit <strong>im</strong>mobilen Produktionsfaktoren der Fall wäre.<br />

Dieser Wettbewerb der Systeme hat auch in der europäischen und vor allem der<br />

deutschen <strong>Medien</strong>ordnung ihre Spuren hinterlassen. So wäre vermutlich das<br />

Aufbrechen des öffentlich-rechtlichen Monopols in Deutschland zu Beginn der<br />

achtziger Jahre ohne den Druck des internationalen Wettbewerbs kaum möglich<br />

gewesen.<br />

Mit der Globalisierung und der abnehmenden Gestaltungsmacht des Staates geraten<br />

die verschiedenen Ebenen, auf denen (internationale) Ordnung verankert sein kann,<br />

verstärkt ins Blickfeld. Der Staat kann zwar noch durch Interventionen in<br />

Marktprozesse eingreifen; die Ziel-Mittel-Effizienz wird jedoch in komplexen<br />

Ordnungen zunehmend geringer. Der Staat (oder die Staatengemeinschaft) wird also<br />

zunehmend auf ihre ursprünglichen Ordnungsaufgaben zurückgeführt, nämlich die<br />

Bereitstellung eines institutionellen Rahmens einer marktwirtschaftlichen Ordnung.<br />

Hierzu zählen auf nationaler (und internationaler) Ebene die Verhinderung von Raub,<br />

Betrug, Diebstahl sowie die Gewährleistung von Rechtschutz. In einer modernen<br />

<strong>Medien</strong>ordnung müssen diese Sachverhalte stets neu überprüft werden – etwa die<br />

Garantie von geistigem Eigentum an Film- oder Musikerzeugnissen <strong>im</strong> Zeitalter des<br />

Internets. Als kompensierende Ordnungsfaktoren gewinnen der internationale<br />

Wettbewerb sowie die Selbstkontrolle an Bedeutung. Hiermit sind die D<strong>im</strong>ensionen<br />

Selbstkontrolle aus Eigeninteresse und Selbstkontrolle aus ethischer und moralischer<br />

Überzeugung angesprochen.<br />

<strong>Eine</strong>n möglichen theoretischen Zugang, um die These von der abnehmenden<br />

Gestaltungsfähigkeit des Staates zu diskutieren, bietet das systemtheoretische Konzept<br />

der Kontextsteuerung. Im Rahmen der voranstehenden <strong>Analyse</strong> konnte gezeigt werden,<br />

daß eine hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung zwischen systemtheoretischen und<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Kategorien, vor allem der Theorie der spontanen oder<br />

polyzentrischen Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis, besteht. Beide Theorieentwürfe<br />

zeichnen sich durch eine große Skepsis gegenüber konstruktivistischer staatlicher<br />

Wissensanmaßung aus und plädieren für allgemeine Regeln. Die Luhmannsche<br />

Konzeption der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft weist ein hohes Maß an<br />

Gemeinsamkeit mit den Smithschen Überlegungen zur Arbeitsteilung und dem hieraus<br />

resultierenden Wohlstand der Nationen auf. Der systemtheoretische Ansatz der<br />

Kontingenz hat starke Ähnlichkeit mit dem Gedanken des kreativen Unternehmers, der<br />

in der dynamischen Wettbewerbstheorie betont wird. Die Emergenz <strong>im</strong><br />

systemtheoretischen Verständnis erinnert stark an den Euckenschen Gedanken des<br />

ORDO. Auch die systemtheoretische Charakterisierung der <strong>Medien</strong> als<br />

selbstreferentielles System ist mit den <strong>ordnungsökonomische</strong>n Kategorien des<br />

Wettbewerbs und der Selbstbindung kompatibel.<br />

In den ordnungspolitischen Handlungsempfehlungen kommen beide<br />

Theorieentwürfe zu ähnlichen Schlußfolgerungen. Hier ist auf das Drei-Ebenen-Modell<br />

142


von Jarren und Donges (2000) hinzuweisen. Den Autoren geht es darum, die<br />

verschiedenen Handlungsebenen internationaler <strong>Medien</strong>ordnung zu trennen und<br />

abgestufte Handlungskompetenzen zuzuweisen. Die Kernaussage dieses Modells ist es,<br />

die Möglichkeiten zu einer effektiven Selbstkontrolle und unternehmerischer<br />

Eigenverantwortung zu stärken. Der gegenwärtige Stand der Diskussion läßt noch keine<br />

Rückschlüsse zu, inwieweit dieses Modell auch wirklich umsetzbar wäre und inwieweit<br />

es empirisch positive Wirkungen nach sich ziehen würde. Positiv ist aber grundsätzlich<br />

zu vermerken, daß dieser institutionelle Vorschlag der prinzipiellen Ergebnisoffenheit<br />

wettbewerblicher Suchprozesse Rechnung trägt.<br />

Damit stellt sich abschließend die Frage nach der erkenntnistheoretischen<br />

Einschätzung der systemtheoretischen Vorgehensweise. Die Antwort auf diese Frage ist<br />

<strong>im</strong> Prinzip schon gegeben mit dem Verweis auf das hohe Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung,<br />

daß zumindest in diesem Anwendungsgebiet zwischen der traditionellen<br />

Ordnungsökonomik und der Systemtheorie besteht. Die Systemtheorie weist einen<br />

beachtlichen Erklärungsgehalt auf und führt zu prüfbaren Hypothesen. Das theoretische<br />

Defizit, nicht über eine <strong>Medien</strong>wirkungstheorie zu verfügen, schränkt die konkrete<br />

Anwendung dieser Theorie jedoch ein.<br />

Ob die systemtheoretische <strong>Analyse</strong> Ergebnisse bringt, die deutlich über die<br />

Ordnungsökonomik hinausgeht, muß allerdings in Zweifel gezogen werden. Für die<br />

vorliegende medienökonomische Fragestellung hat sie dennoch ein beachtliches<br />

Gewicht, weil letztlich über zwei unabhängige Theoriestränge ein ähnliches Ergebnis<br />

hergeleitet wird. Sowohl die Systemtheorie als auch die Ordnungsökonomik sehen in<br />

der Stärkung der Selbstkontrolle und <strong>im</strong> Wettbewerb entscheidende Bausteine einer<br />

internationalen <strong>Medien</strong>ordnung.<br />

143


4. Die duale Rundfunkordnung in Deutschland<br />

144<br />

„Wie Wettbewerbsprozesse, so stellt auch die freie<br />

Meinungsbildung ein Entdeckungsverfahren dar, das<br />

sich dadurch selbst rechtfertigt, daß ohne diesen<br />

Meinungsfindungsprozeß den Wirtschaftseinheiten<br />

relevante Informationen unbekannt blieben oder<br />

wegen mangelhafter Ausbreitungseffekte allenfalls<br />

mäßig genutzt würden.“<br />

Helmut Gröner (1979, S. 231)<br />

In Deutschland existiert seit Mitte der achtziger Jahre eine duale Rundfunkordnung.<br />

Anhand der Rundfunkmorphologie kann man diese Ordnung als ein Mischsystem<br />

zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk charakterisieren, wobei die<br />

beiden Teilbereiche einander teils substitutiv, teils komplementär zugeordnet sind.<br />

Aufgrund der nach wie vor außerordentlich großen politischen und gesellschaftlichen<br />

Bedeutung und der <strong>im</strong>mensen Finanzkraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in<br />

Deutschland rechtfertigt sich der Begriff der dualen Rundfunkordnung, weil sich in<br />

einer Gesamtbetrachtung beide Teilelemente annähernd gleichgewichtig<br />

gegenüberstehen – etwa in Bezug auf die Gesamtzahl der erreichten Zuschauer. <strong>Eine</strong><br />

solche Charakterisierung wäre beispielsweise für den amerikanischen Vergleichsmarkt<br />

nicht angebracht. Auch in der Vereinigten Staaten gibt es zwar Public Broadcasting,<br />

allerdings in einem quantitativ wesentlich geringeren Umfang und in erster Linie in<br />

ergänzender Funktion, so daß es nicht zweckmäßig wäre, von einem dualen System <strong>im</strong><br />

amerikanischen Rundfunk zu sprechen.<br />

Ergänzt wird die deutsche Rundfunkordnung nach wie vor durch die Deutsche Welle<br />

und den Deutschlandfunk, die als Rundfunkanstalten des Bundes besondere gesetzliche<br />

Aufgaben wahrnehmen – etwa <strong>im</strong> Ausland lebende Bundesbürger kontinuierlich über<br />

das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen in Deutschland zu informieren<br />

und als „St<strong>im</strong>me Deutschlands“ in der Welt zu dienen. Vergleichbare Sender gibt es<br />

auch in anderen europäischen Staaten und in den Vereinigten Staaten („Voice of<br />

America“). Da diese Sender anderen gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen unterliegen und<br />

vornehmlich außen- und kulturpolitischen Zielen dienen, soll auf sie hier nicht weiter<br />

eingegangen werden (ausführlich siehe Internationales Handbuch 1996).<br />

Mit der erstmaligen Zulassung privater Anbieter <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Jahre 1984 <strong>im</strong><br />

Rahmen des sog. „Ludwigshafener Projekts“ 78<br />

wurde in Deutschland das<br />

Angebotsdyopol 79<br />

der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF aufgehoben, das<br />

78<br />

Das Ludwigshafener Projekt war ein von der damaligen Bundesregierung initiiertes sog.<br />

„Kabelpilot-Projekt“, mit dessen Hilfe die Folgen eines liberalisierten Fernsehmarktes in<br />

einem Großversuch getestet werden sollten. De facto wirkte das Projekt wie eine<br />

Marktöffnung, denn angesichts des großen Erfolgs wurde es für die Gegner des privaten<br />

Rundfunks zunehmend schwieriger, gegen die Zulassung privater Anbieter zu<br />

argumentieren.<br />

79<br />

In der Literatur wird häufig auch vom öffentlich-rechtlichen Monopol gesprochen. Dies<br />

bezieht sich dann in erster Linie auf den Sachverhalt der Rundfunkmorphologie, daß


nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden war. Damit konnte erstmalig ein<br />

wettbewerblicher Markt für Rundfunkgüter mit unterschiedlich verfaßten,<br />

konkurrierenden Anbietern und mit einer entfesselten Nachfrage entstehen. Diese<br />

ordnungspolitische Weichenstellung kann als Aufbruch in ein neues medienpolitisches<br />

Zeitalter in Deutschland bezeichnet werden. Darin kann auch <strong>im</strong> nachhinein das<br />

ungeheure Ausmaß an staatlicher Regulierung geschlossen werden, das bis Mitte der<br />

achtziger Jahre bestanden hat: Innerhalb weniger Jahre entwickelten sich private<br />

Vollprogrammanbieter von Außenseitern zu Marktführern – gemessen an der<br />

beachtlichen Ausweitung der Zuschaueranteile und der Werbeeinahmen. Die Rasanz<br />

dieser Entwicklung kann als ein Indiz gewertet werden, daß hier über Jahrzehnte ein<br />

Reformstau entstanden war, der nunmehr mit ungeahnter Heftigkeit durch die<br />

Zulassung von wettbewerblichen Suchprozessen abgebaut werden konnte. Die<br />

Beseitigung der Marktzutrittsschranken für private Anbieter stand am Anfang dieser<br />

Entwicklung und zeigt die Abhängigkeit der Rundfunkentwicklung vom politischen<br />

System.<br />

Aus dem Blickwinkel der Rundfunkmorphologie handelt es sich bei der<br />

Umwandlung von einem ausschließlich öffentlich-rechtlichen System zu einer dualen<br />

Rundfunkordnung um die Transformation 80<br />

einer Rundfunkordnung. Im Grundsatz ist<br />

also nicht die bestehende alte Ordnung verändert oder reformiert worden, sondern es ist<br />

eine völlig neue Ordnung entstanden. Es wurden erstens völlig neue Rechtsgrundlagen<br />

geschaffen (etwa auf der Verfassungsebene und auf der Ebene der<br />

Rundfunkstaatsverträge), zweitens wurde eine Pluralität der<br />

Unternehmensverfassungen, der rundfunkpolitischen Zielsetzungen sowie der<br />

Eigentumsordnung vollzogen. Hierdurch hat sich drittens eine völlig neue<br />

Marktstruktur ergeben mit verschiedenen Anbietern aus dem In- und Ausland. Im<br />

Zusammenhang mit der Transformationen von Ordnungen ist aber zu betonen, daß es<br />

neben den Gewinner <strong>im</strong>mer auch Verlierer gibt, die beispielsweise in der alten Ordnung<br />

durch spezifische Privilegien geschützt waren (vgl. Schüller 1992). Selbst wenn die<br />

Gruppe der Verlierer zumindest quantitativ sehr klein einzuschätzen ist, können aus ihr<br />

Beharrungskräfte erwachsen, die die Funktionsfähigkeit der neuen Ordnung<br />

einschränken.<br />

Innerhalb kürzester Zeit entstand eine beachtliche Angebotsvielfalt. Neben den<br />

privaten Vollprogrammen ist inzwischen durch eine Vielzahl privater und auch<br />

öffentlich-rechtlicher Spartenkanäle in den Bereichen Sport, Musik, Kultur,<br />

Unterhaltung, Zeitgeschehen und Politik, Nachrichten, Kinderprogramme etc. eine<br />

beachtliche inhaltliche Breite entstanden, die bis zu Beginn der achtziger Jahre in<br />

Deutschland unbekannt war. Begonnen hat dieser Prozeß der Ausdifferenzierung mit<br />

sowohl ARD und ZDF öffentlich-rechtlich verfaßt waren, das also nur eine Anstalts- und<br />

Unternehmensverfassung sowie nur eine einheitliche Zielsetzung bestand. Wenn aber das<br />

spezifische Konkurrenzverhältnis zwischen ARD und ZDF ins Blickfeld genommen wird,<br />

dann ist es zweckmäßiger, von einem öffentlich-rechtlichen Duopol zu sprechen.<br />

80<br />

Zum Unterschied zwischen der Transformation einer Ordnung und einer Reform siehe<br />

Wentzel (1995).<br />

145


privaten Spartenkanälen als Reaktion auf Anzeichen der Marktsättigung bei den<br />

Vollprogrammen; dieser Vorgang wurde dann zunehmend auch durch öffentlichrechtliche<br />

Spartenkanäle (Arte, KiKa, Phoenix, 3Sat) ergänzt. Die Inbetriebnahme eines<br />

Spartensenders ist zudem wesentlich kostengünstiger als die Einführung eines<br />

Vollprogramms; die effektiven Marktzutrittsschranken sind wesentlich niedriger. Es ist<br />

davon auszugehen, daß mit der fortschreitenden Ausweitung der Übertragungswege<br />

zukünftig noch weitere Spartenkanäle entstehen, denn offensichtlich sind <strong>im</strong>mer noch<br />

Zielgruppen zu identifizieren, die bisher noch nicht durch einen eigenen Spartenkanal<br />

bedient werden.<br />

Begleitet und gefördert wurde der Prozeß der Marktentstehung und<br />

Programmdiversifizierung durch vielfältige Einflußfaktoren. Zuerst ist dabei neben der<br />

Beseitigung der rechtlichen Zutrittsschranken für Private die technische Entwicklung <strong>im</strong><br />

Bereich der Breitband- oder Satelliten-Kommunikation zu nennen, durch die es zu einer<br />

großen Ausweitung der Übertragungskapazitäten und der<br />

Übertragungsgeschwindigkeiten gekommen ist. Hierdurch wurden wirtschaftliche<br />

Potentiale für kreative und dynamische private Unternehmer geschaffen, die nunmehr in<br />

den Rundfunkmarkt drängten. Die technische Entwicklung allein wäre jedoch nicht<br />

hinreichend gewesen, um wirtschaftliche Dynamik zu entfalten. Die spezifische<br />

Zuordnung und effiziente Nutzung von Handlungs- und Verfügungsrechten (Property<br />

Rights) <strong>im</strong> Rundfunk erwies sich dabei als zweite tragende Säule der Entwicklung; sie<br />

wurde besonders gefördert durch die fortschreitende Liberalisierung des Handels und<br />

der Dienstleistungen <strong>im</strong> Rahmen der Europäischen Integration sowie durch den<br />

verbesserten Schutz von Eigentumsrechten – auch und gerade be<strong>im</strong> Schutz geistigen<br />

Eigentums – <strong>im</strong> Rahmen der WTO-Verträge. Die technische und die rechtliche<br />

Entwicklung haben sich in diesem Prozeß der Marktentstehung maßgeblich gegenseitig<br />

beeinflußt und befruchtet und zu einer Vergrößerung der Angebotsvielfalt beigetragen –<br />

wie dies etwa auch <strong>im</strong> Program Choice-Modell von Noam (1991) angedeutet wird<br />

(siehe Kapitel 3).<br />

Maßgeblich beteiligt an der Gestaltung und am Wandel der Rundfunkordnung in<br />

Deutschland war die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Seit 1961 hat sich<br />

das höchste deutsche Gericht zu Rundfunkfragen geäußert, zuletzt <strong>im</strong> achten Rundfunk-<br />

Urteil vom 22. Januar 1994. Darin wurde die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit des<br />

„dualen Systems“, bestehend aus „binnenpluralistisch“ organisierten öffentlichrechtlichen<br />

Sendeanstalten einerseits sowie „außenpluralistischen“ privaten Anbietern<br />

andererseits, festgestellt. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde ein<br />

Grundversorgungsauftrag erteilt sowie eine Bestands- und Entwicklungsgarantie<br />

zugesprochen, die auch neueren technischen Entwicklungen gerecht werden müsse.<br />

Hiermit verbunden war der Auftrag an den Gesetzgeber, die hierzu notwendigen<br />

finanziellen Mittel oder Möglichkeiten zu deren Beschaffung sicherzustellen. Das<br />

Bundesverfassungsgericht war und ist bis heute die wichtigste „Schutzmacht“ des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, wiederum ein Zeichen dafür, in<br />

welchem Maße die Rundfunkordnung kein Eigendasein führt, sondern als Subsystem<br />

innhalb der politisch-rechtlichen Ordnung anzusehen ist.<br />

146


Freilich sind die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts keineswegs<br />

unumstritten, zumindest nicht unter Ökonomen (vgl. Gröner 1988; Wiechers 1992;<br />

Schröder 1997). Auch von juristischer Seite hat es zahlreiche Einwände gegen die<br />

Argumentation des Bundesverfassungsgerichts gegeben (etwa Mestmäcker 1988;<br />

Bremer, Esser und Hoffmann 1992; Bullinger 1998). Die durch die Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts entscheidend mitgeprägte Struktur des Rundfunkmarktes in<br />

Deutschland und die herausgehobene quantitative Stellung des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks widersprechen – wie in Kapitel 3 ausführlich analysiert – in mancherlei<br />

Hinsicht wirtschaftlicher Rationalität. Hierin manifestiert sich ein konstruktivistisches<br />

Ordnungsverständnis, bei dem es nicht um die Entwicklung allgemeiner Regeln für<br />

einen entwicklungsoffenen Suchprozeß geht, sondern um die Vorgabe ganz best<strong>im</strong>mter<br />

Prozeßergebnisse. Es ist daher nicht verwunderlich, daß der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk auch in jüngerer Zeit <strong>im</strong>mer wieder Ziel scharfer Kritik gewesen ist (vgl.<br />

Gröner 1988; Hartwig und Schröder 1998; 1999) und nach wie vor in der Wissenschaft<br />

unter erheblichem Rechtfertigungszwang steht. In der Öffentlichkeit entsteht ein solcher<br />

Rechtfertigungszwang vor allem dann, wenn neue Gebührenerhöhungen ins Haus<br />

stehen, die angesichts des großen privaten Angebots <strong>im</strong> Free-Tv in der Bevölkerung<br />

<strong>im</strong>mer schwerer vermittelbar und letzlich auch durchsetzbar ist.<br />

Im Rundfunk steht der deutsche Gesetzgeber dem marktlichen Wettbewerb und<br />

seinen Möglichkeiten, einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der vierten<br />

Ordnungsproblems zu leisten, nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Für den Rundfunk<br />

wird zumindest partiell <strong>im</strong>mer noch ein inakzeptables „Marktversagen“ vermutet.<br />

Deshalb soll ein großer gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Sektor eine breite<br />

und qualitativ anspruchsvolle „Grundversorgung“ frei von den Zwängen des<br />

marktwirtschaftlichen Erfolgsdrucks sicherstellen. Der Begriff der Grundversorgung –<br />

der sich <strong>im</strong> Zeitablauf zum Begriff des „Funktionsauftrages“ hin gewandelt hat – wurde<br />

vom Bundesverfassungsgericht erstmalig <strong>im</strong> vierten Rundfunkurteil vom 4. November<br />

1986 geprägt. Das Gericht bezeichnet damit eine Art von rundfunkspezifischer<br />

Daseinsvorsorge, die möglichst allen Interessenten einen Zugang zum Rundfunk unter<br />

„sozialen Bedingungen“ ermöglichen soll; gemeint sind damit wohl die als gerecht oder<br />

angemessen ausgewiesenen Pflichtgebühren.<br />

An dieser Stelle ist bereits festzuhalten, daß eine solche staatliche Unterstützung und<br />

Subventionierung des Rundfunks in den Vereinigten Staaten vom Gesetzgeber und von<br />

der Rechtsprechung nicht so praktiziert wird. Dem wirtschaftlichen Wettbewerb als<br />

Entdeckungs- und Entmachtungsverfahren wird – wie wir noch sehen werden – deutlich<br />

mehr zugetraut, als dies in Deutschland der Fall ist – auch in der Bevölkerung. In den<br />

USA besteht demnach ein pr<strong>im</strong>är privatwirtschaftliches gewinnorientiertes<br />

Ordnungsmodell nicht nur für die Presse, sondern auch für den Hörfunk und das<br />

Fernsehen: „Because commercial TV is first and foremost a business, to understand TV,<br />

one must understand the business aspects: the dollars and cents of TV“ (Dominick,<br />

Sherman und Copeland 1996, S. 173).<br />

147


Der Marktanteil des „Public Broadcasting“ 81 in den Vereinigten Staaten ist <strong>im</strong><br />

Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ebenfalls deutlich<br />

geringer. Gleichwohl wird auch in den Vereinigten Staaten den nachweislichen<br />

negativen Gefährdungspotentialen des Rundfunks sowie dessen positiven edukativen<br />

und integrativen Funktionen besondere Beachtung geschenkt. Der Supreme Court als<br />

wichtigste juristische Instanz der Vereinigten Staaten hat diese differenzierte<br />

Behandlung in mehrerer Verlautbarungen folgendermassen begründet: „ … each new<br />

medium requires its own First Amendment analysis“ (siehe Barnett 1988, S. 83).<br />

Bei der Ordnung der Printmedien sind hingegen kaum nennenswerte<br />

ordnungspolitische Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland<br />

festzustellen. Der Markt für Printerzeugnisse in Deutschland ist heute ebenso wie in den<br />

USA ein völlig freier Markt mit <strong>im</strong>menser Vielfalt. Es sind Zeitungen und Zeitschriften<br />

von verschiedenen Qualitäten in allen Kategorien vorhanden (regionale und<br />

überregionale Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Programmzeitungen, Fachmagazine,<br />

etc.). Allerdings existieren in den Vereinigten Staaten <strong>im</strong> Vergleich zu Deutschland<br />

relativ wenige staatliche Reglementierungen, etwa in bezug auf Persönlichkeitsschutz<br />

und Urheberrecht. In den Vereinigten Staaten gibt es sogar noch nicht einmal ein<br />

eigenes Pressegesetz: Hier werden in der typischen angelsächsischen Rechtstradition<br />

sämtliche medienrelevanten Fragen mit dem allgemeinen privatrechtlichen<br />

Instrumentarium behandelt, wobei der richterlichen Rechtsprechung und spektakulären<br />

Einzelfällen, die gleichsam rechtsetzende Wirkung erlangen, besondere Bedeutung<br />

zukommt. Für europäische Verhältnisse kaum nachvollziehbar sind in diesem<br />

Zusammenhang die sehr hohen Summen, die beispielsweise bei<br />

Schadensersatzforderungen eingeklagt werden können. Trotz dieser unterschiedlichen<br />

rechtlichen Gestaltung des Ordnungsrahmen am Markt für Printerzeugnisse kann jedoch<br />

ein hohes Maß an Ähnlichkeit zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Markt<br />

attestiert werden. Die vorliegende Untersuchung betrachtet in erster Linie die<br />

Rundfunkordnung, bei der das deutsche Modell des sog. „dualen Systems“ quasi als<br />

ordnungspolitischer Gegenentwurf zum privatwirtschaftlich dominierten <strong>Medien</strong>sektor<br />

der Vereinigten Staaten angesehen werden kann.<br />

Die Situation des Rundfunks in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist auch<br />

durch die besondere historische Entwicklung in Deutschland mitverursacht. Der<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – etwas vereinfachend und plakativ formuliert –<br />

einerseits ein unmittelbares Produkt der deutschen Nachkriegszeit mit alliierter<br />

Besatzung und Gesetzgebung, andererseits der Versuch, aus den bitteren Erfahrungen<br />

mit totalitärem Rundfunk als Propaganda-Instrument während der zwölfjährigen<br />

Herrschaft des Nationalsozialismus Lehren zu ziehen. Rundfunk in Deutschland ist<br />

zwar seit seiner Entstehung in den zwanziger Jahren ein noch recht junges Medium <strong>im</strong><br />

81<br />

148<br />

<strong>Eine</strong> präzise Übersetzung des Begriffs „Public Broadcasting“ ist aus mehreren Gründen<br />

äußert schwierig. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, wie in Deutschland, ist sachlich keine<br />

direkte Entsprechung. Deshalb wird <strong>im</strong> folgenden aus Gründen der sachlichen<br />

Abgrenzung einheitlich die englische Bezeichnung verwendet.


Vergleich zu anderen wirtschaftlichen Teilordnungen. Gleichwohl hat die<br />

Rundfunkentwicklung in Deutschland durch die besonderen historischen Umstände<br />

mehrere Strukturbrüche erlitten, die in vergleichbarer Form in keinem anderen Land zu<br />

beobachten sind. Hier sind sog. „institutionelle Pfadabhängigkeiten“ (vgl. North 1992;<br />

Leipold 2000) entstanden, die auch noch in der aktuellen Situation des Rundfunks<br />

nachwirken und dessen Entwicklungspotentiale nachhaltig beeinflussen. Um diese<br />

systematisch erfassen zu können, erscheint ein kurzer Abriß der deutschen<br />

Rundfunkgeschichte 82 hilfreich.<br />

4.1. Historischer Hintergrund<br />

4.1.1. Die Anfänge des Rundfunks in Deutschland<br />

Der Rundfunk begann in Deutschland zunächst als Hörfunk <strong>im</strong> Anschluß an den<br />

Ersten Weltkrieg. Nach verschiedenen funktechnischen Exper<strong>im</strong>enten und Vorläufen<br />

erfolgte <strong>im</strong> April 1923 die Gründung des ersten deutschen „Radioclub“ Berlin. Am 29.<br />

Oktober 1923 fand die erste Übertragung eines Konzerts aus Berlin 83 statt, was als die<br />

eigentliche Geburtsstunde des Rundfunks in Deutschland anzusehen ist. Im Anschluß<br />

daran begann mit der Gründung verschiedener regionaler und lokaler<br />

Rundfunkgesellschaften mit großem Anteil privater Unternehmen (Überblick siehe<br />

Stuiber 1998, S. 144 ff.) und der entsprechenden Verbreitung von Empfangsgeräten<br />

eine rasche Expansion des Rundfunks sowohl auf der Nachfrager- als auch auf der<br />

Anbieterseite.<br />

Zeitgleich unternahm die Deutsche Reichspost intensive Bemühungen zur Errichtung<br />

und zum Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur und eines leistungsfähigen<br />

Sendenetzes. Diese „Vorleistung“ wurde damals als originäre „öffentliche Aufgabe“<br />

angesehen. Private Initiativen zum Ausbau der Infrastruktur – wie sie beispielsweise in<br />

dieser Zeit in den Vereinigten Staaten bereits anzutreffen waren – unterblieben. Das<br />

Sendenetz wurde neben staatlichen Zuwendungen aus dem allgemeinen<br />

Steueraufkommen finanziert durch die Entrichtung einer Rundfunkgebühr in Höhe von<br />

jährlich 24 Reichsmark, die jeder Eigentümer eines Radios an die Reichspost zahlen<br />

mußte 84 . Die auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Deutschland gültige Ausgestaltung<br />

der Rundfunk„gebühr“ als Gerätesteuer, die unabhängig von der tatsächlichen Intensität<br />

82<br />

83<br />

84<br />

149<br />

<strong>Eine</strong> umfassende Darstellung der Geschichte des Rundfunks in Deutschland findet sich<br />

bei Stuiber (1998). Die vollständige chronologische Darstellung ist bei Matzen (1996, S.<br />

183 ff.) nachzulesen. Kürzere ökonomische Abhandlungen der Rundfunkgeschichte<br />

finden sich bei Wiechers (1992), Müller (1998) und Gundlach (1998). <strong>Eine</strong>n<br />

amerikanischen Blickwinkel auf die deutsche Rundfunkgeschichte präsentiert Browne<br />

(1989). Die erste Rundfunksendung in Deutschland war das Cellosolo mit Klavierbegleitung<br />

„Andantino von Kreisler“ (vgl. Stuiber 1998, S. 144).<br />

Aus finanzwissenschaftlicher Sicht ist die Verwendung des Begriffs „Gebühr“ falsch;<br />

eigentlich handelt es sich um eine zweckgebundene Steuer auf den Besitz eines<br />

Rundfunkgerätes, der sich kein Rundfunkteilnehmer entziehen kann.


der Nutzung von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben wird, hat somit eine<br />

lange Tradition.<br />

Begünstigt wurde die Verbreitung des neuen Mediums zudem durch die<br />

Veranstaltung der ersten „Großen Deutschen Funkausstellung“ 1924 in Berlin. Hier<br />

konnte sich die Bevölkerung über den Rundfunk und die hiermit verbundenen<br />

Nutzungsmöglichkeiten informieren. Im Anschluß an die erste Funkausstellung, die in<br />

der Tat eine Initialzündung bewirkte, kam es zu einem rasanten Anstieg der Nachfrage<br />

nach Empfangsgeräten. Die Zahl der Rundfunkteilnehmer wuchs mit der Popularität des<br />

neuen Mediums rasch an, von zunächst 1000 Teilnehmern <strong>im</strong> Jahre 1923 auf über zwei<br />

Millionen <strong>im</strong> Jahre 1927. Ab 1926 sendete mit der Deutschen Welle der erste Sender ein<br />

landesweites Programm als Zentralsender für das Deutsche Reich, was zur Verbreitung<br />

des Hörfunks in der Bevölkerung erheblich beitrug.<br />

Zugleich aber entstanden Begehrlichkeiten und Herrschaftsansprüche der Politik, die<br />

<strong>im</strong> Rundfunk ein ideales Mittel zur politischen Einflußnahme auf die Bevölkerung<br />

erkannte. Dabei ist weniger verwunderlich, daß die Regierenden der Versuchung kaum<br />

widerstehen konnten, die mit der Ausnutzung eines solchen Propaganda-Instruments für<br />

ihre Interessen verbunden sein können – dies entspricht durchaus den Vermutungen,<br />

wie sie aus der Public Choice-Lehre hergeleitet werden können. Vielmehr ist es sowohl<br />

ordnungsökonomisch als auch historisch von Interesse, daß sich in der deutschen<br />

Gesellschaft in dieser Zeit keine wirksame Gegenmacht etabliert hatte, die dieser<br />

Vereinnahmung des Rundfunks durch den Staat hätte Einhalt gebieten können und<br />

wollen.<br />

Im denkbar größten Kontrast zu der deutschen Erscheinung stand die amerikanische<br />

Rundfunkentwicklung, in der die Bevölkerung und vor allem die Rechtsprechung jede<br />

staatliche Einflußnahme geradezu panisch als unberechtigten Eingriff in die<br />

unternehmerische Freiheit zurückwies und deshalb ein einheitlicher Ordnungsrahmen<br />

schwer zu entwickeln war. In Deutschland hingegen waren Berechtigung und<br />

Kompetenz des Staates unbestritten, die Rundfunkentwicklung zu steuern. Zudem wurde<br />

Wert gelegt auf einen „einheitlichen deutschen Rundfunk“; die Dezentralisierung und<br />

unabhängige Entwicklung der regionalen Rundfunkgesellschaften wurde als Gefahr<br />

eingeschätzt. Schon 1926 <strong>im</strong> Rahmen der ersten Rundfunkreform mußten deshalb alle<br />

privatwirtschaftlichen Sender 85<br />

51% ihrer St<strong>im</strong>mrechtsanteile an die neugegründete<br />

Reichs-Rundfunk-Gesellschaft abtreten, die zur Dachgesellschaft des Rundfunks <strong>im</strong><br />

Deutschen Reich wurde. An der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft hatte jedoch die<br />

Deutsche Reichspost eine Mehrheitsbeteiligung, so daß der Staat de facto schon 1926<br />

85<br />

150<br />

Die regionalen Funkgesellschaften hatten sich unter Beteiligung verschiedenster<br />

Kapitalgeber gegründet – von der Deutschen Bank bei der „Westdeutschen Rundfunk<br />

AG“ bis hin zum örtlichen Orchesterverein in der „Schlesischen Funkstunde AG“. Die<br />

„Norddeutsche Rundfunk AG“ wurde von Hamburger Kaufleuten begründet (siehe<br />

Stuiber 1998, S. 146 ff.). Die auf den ersten Blick föderale Komponente hatte jedoch in<br />

der Realität vor allem technische, reichweitenbedingte Gründe.


den Rundfunk durch Mehrheitsbeteiligung als Gesellschafter unter seine Kontrolle<br />

genommen hatte.<br />

Neben der Einflußnahme auf die Geschäftspolitik durch die Übernahme der<br />

Gesellschafteranteile wurde <strong>im</strong> Rahmen der Rundfunkreform von 1926 auch eine<br />

Programmaufsicht eingerichtet, die sich der Postminister und der Innenminister des<br />

Reichs in Verbindung mit den Ländern teilte. Der Staat war auch hier wieder die<br />

treibende Kraft; er sah es gleichsam als seine ureigene Aufgabe an, in geeigneter Weise<br />

auf die Inhalte einzuwirken und „schädlichen Entwicklungen“ entgegenzuwirken.<br />

Hierin spiegelt sich die Auffassung wider, daß geeignete Inhalte nur vom Staat<br />

sichergestellt werden können. Privater Initiative und unternehmerischen<br />

Gewinninteressen wurde keine Gestaltungskompetenz für den Rundfunk zugetraut.<br />

1932 mußten dann <strong>im</strong> Zusammenhang mit der zweiten Rundfunkreform die letzten noch<br />

<strong>im</strong> Privatbesitz verbliebenen privaten Geschäftsanteile der Rundfunkunternehmen an<br />

das Reich und die Länder vollständig abgetreten werden: Der Rundfunk in Deutschland<br />

stand nur wenige Jahre nach seinem Beginn bereits vollends unter staatlicher Kontrolle.<br />

Zudem wurde den politischen Parteien und der Reichsregierung die Möglichkeit<br />

eingeräumt, in der „Stunde der Regierung“ eigene Positionen zu verbreiten. Die<br />

Rundfunkentwicklung in Deutschland stand also von Beginn an unter dem starken<br />

Einfluß der politischen Parteien. Dieser ist, wie Gundlach (1998, S. 17) zutreffend<br />

feststellt, „als strukturelles Merkmal der deutschen Rundfunkordnung anzusehen“.<br />

In dieser frühen Entstehungsphase des Rundfunks ist ordnungsökonomisch ein<br />

Sachverhalt besonders hervorzuheben. Die Argumente, die von den politisch<br />

Verantwortlichen dieser Tage über die sachdienliche Ordnung des Rundfunks<br />

vorgetragen wurden, gingen fast alle davon aus, daß die Veranstaltung von Rundfunk<br />

am besten in den Händen des Staates aufgehoben sei. Dabei wurden noch nicht einmal<br />

konkrete Marktversagensvermutungen vorgetragen, wie sie heute zur Rechtfertigung<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeführt werden; auf schlechte Erfahrungen mit<br />

privatem Rundfunk konnte man ohnehin noch nicht verweisen. Vielmehr war es einfach<br />

allgemeine Überzeugung, daß dieses neue und unbekannte Betätigungsfeld sowohl<br />

technisch als auch inhaltlich nur vom Staat als „Träger des Gemeinwohls“ bearbeitet<br />

werden könne. In dieser Auffassung zeigt sich die gleiche marktskeptische<br />

Grundhaltung, wie sie von den Vertretern aller Parteien während der We<strong>im</strong>arer<br />

Republik vorgetragen wurde. In diesem „Zeitalter der wirtschaftspolitischen<br />

Exper<strong>im</strong>ente“, wie Walter Eucken es bezeichnet hat, standen die Zeichen in<br />

Deutschland von Beginn an auf Staatslösungen. Die frühe Entwicklung des Rundfunks<br />

in Deutschland ist insofern ein wichtiger historischer Beleg für die Interdependenz von<br />

<strong>Medien</strong>- und Wirtschaftsordnung.<br />

4.1.2. Rundfunk in der Zeit des Nationalsozialismus<br />

Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 begann die völlige<br />

Instrumentalisierung des Rundfunks für die politische Propaganda. Bezogen auf die<br />

Rundfunkmorphologie läßt sich die Verwandlung zu einem reinen Staatsrundfunk<br />

feststellen <strong>im</strong> Dienst einer einzigen politischen Partei. Für die Nationalsozialisten<br />

151


erwies es sich als vorteilhaft, daß der Rundfunk schon während der We<strong>im</strong>arer Republik<br />

in den direkten Einflußbereich des Staates überführt worden war. Das neugeschaffene<br />

„Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ unter Joseph Goebbels<br />

übernahm zunächst die Kompetenzen des Reichsinnenministers und des<br />

Reichspostministers und erließ Richtlinien zur Gestaltung der Programminhalte – bis<br />

hin zum Verbot vermeintlich schädlicher Musikdarbietungen wie etwa Jazz und Swing.<br />

Die Programmschwerpunkte lagen in der Vermittlung der nationalsozialistischen<br />

Ideologie. Die Inhalte wurden streng zensiert und auf ihre politische Wirkung hin<br />

untersucht. Zudem wurde die gesamte Leitungshierarchie zentralisiert und der Partei<br />

dienstbar gemacht.<br />

Parallel zu der inhaltlichen Indienststellung des Rundfunks forcierten die<br />

Nationalsozialisten die Produktion eines kompakten Radios, des sog.<br />

„Volksempfängers“, um die Empfangsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu<br />

verbessern. Hierdurch sollte sichergestellt werden, daß die politische Propaganda auch<br />

direkt die Bevölkerung erreichte und einen hohen Wirkungsgrad erzielte. Der<br />

„Volksempfänger“ (VE 301) war ein preisgünstiges Radio und als solches für alle<br />

Schichten der Bevölkerung erschwinglich. Der niedrige Preis wurde durch staatliche<br />

Subventionen sichergestellt, was ein klares Indiz für das außerordentliche politische<br />

Interesse der Machthaber an diesem Propagandainstrument ist. Schon <strong>im</strong> Mai 1933<br />

wurden die ersten 100.000 Exemplare von der Reichsregierung bestellt und innerhalb<br />

kürzester Zeit an die Bevölkerung ausgeliefert (siehe Stuiber 1998).<br />

Mit zunehmender Verfestigung der nationalsozialistischen Herrschaft degenerierte<br />

der Hörfunk vollends zum Sprachrohr der politischen Führung. Politischer Pluralismus<br />

und Vielfalt wurden vollständig unterbunden, aber auch regionale und<br />

landsmannschaftliche Programmdifferenzierungen verschwanden zunehmend. Ab 1940<br />

wurde nur noch ein landesweites Einheitsprogramm gesendet, dessen Hauptfunktion in<br />

der propagandistischen Begleitung des Krieges lag; diese Sendungen waren<br />

Pflichtprogramm für die gesamte Bevölkerung. Das Abhören ausländischer Sender, vor<br />

allem der britischen BBC und amerikanischer Sender, aber auch deutscher<br />

Auslandssender, stand unter hoher Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe. Hieraus wird<br />

unschwer ersichtlich, welchen <strong>im</strong>mensen Stellenwert die Nazis der politischen und<br />

propagandistischen Wirkung von Rundfunkübertragungen be<strong>im</strong>aßen.<br />

Von den Nationalsozialisten weniger beachtet wurde das Fernsehen, das als<br />

technische Invention in dieser Zeit Einzug hielt. Sowohl in Europa als auch in den<br />

Vereinigten Staaten gelang die Übertragung von bewegten Bildern über Funkwellen,<br />

und es deuteten sich bereits die großen Nutzungsmöglichkeiten für die Verbraucher an.<br />

Gleichwohl blieben die Nationalsozialisten bezüglich der propagandistischen Nutzung<br />

zurückhaltend. Diese nur auf den ersten Blick verwunderliche Tatsache dürfte schlicht<br />

darin begründet liegen, daß die damaligen Bild- und Tonqualitäten der Fernsehgeräte<br />

noch sehr schwach waren und somit den politischen Machthabern nicht zur<br />

propagandistischen Verwendung geeignet schienen (vgl. Browne 1989). Der Hörfunk<br />

war zu dieser Zeit das wesentlich effektivere Propagandainstrument. Zwar erkannten<br />

und nutzen die nationalsozialistischen Machthaber die ungeheure manipulative und<br />

152


emotionalisierende Bedeutung des Mediums Film 86 , zogen aber bei dessen technischer<br />

Verbreitung die sog. „Wochenschauen“ vor, die in den Lichtspielhäusern vor<br />

Filmbeginn präsentiert wurden.<br />

Am 22. März 1935 begann das erste regelmäßige Fernsehprogramm in Berlin; schon<br />

kurz darauf enstanden die ersten sog. „Fernsehstuben“ in der deutschen Hauptstadt. Vor<br />

allem während der Übertragungen der Olympischen Spiele 1936 nahm die Populärität<br />

des Mediums stark zu. Gleichwohl gelang dem Fernsehen noch nicht der Durchbruch zu<br />

einer breiten Popularität in der Bevölkerung und zu einem Mittel der<br />

Massenkommunikation, wie dies etwa zeitgleich in den Vereinigten Staaten schon der<br />

Fall war. Dies lag auch in dem Faktum begründet, das Empfangsgeräte trotz<br />

bestehender Nachfrage seitens der Verbraucher nur in geringerem Maße produziert<br />

wurden, da in der zentral gelenkten und administrierten Wirtschaft der<br />

Nationalsozialisten der Herstellung des Volksempfängers der politische Vorrang<br />

eingeräumt wurde. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges war dann ohnehin die<br />

wirtschaftliche und politische Situation zur Verbreitung des Fernsehens nicht mehr<br />

gegeben, so daß der eigentliche Startschuß zum Fernsehzeitalter in Deutschland erst mit<br />

einiger Verspätung nach der Beendigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft<br />

erfolgen konnte.<br />

4.1.3. Die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />

Die alliierte Besatzung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges markiert den<br />

eigentlichen Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Westzonen<br />

Deutschlands 87 (vgl. Browne 1989). Sämtliche Radiosender der Reichs-Rundfunk-<br />

Gesellschaft wurden von den Alliierten zunächst beschlagnahmt und als Sender der<br />

Militärregierungen genutzt. Im Zuge der allgemeinen Neuordnung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse wurden dann Überlegungen über die künftige Gestaltung des Rundfunks in<br />

Deutschland angestellt. Die westlichen Siegermächte hatten untereinander – wie auch<br />

auf anderen Gebieten der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik – noch unterschiedliche<br />

Vorstellungen über die Ausgestaltung der Rundfunkordnung. So präferierten die<br />

Amerikaner zunächst ein privatwirtschaftlich dominiertes System nach eigenem<br />

Vorbild. Die Briten plädierten für „Public Broadcasting“ und meinten damit einen<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem Vorbild der auch international hoch<br />

86<br />

87<br />

153<br />

In diesem Zusammenhang sei auf die Filme von Leni Riefenstahl, etwa über die<br />

Olympischen Spiele in Berlin 1936, verwiesen. Diese Filmbeiträge erfüllten in der Tat in<br />

höchstem Maße propagandistische Funktionen.<br />

In der östlichen Besatzungszone, der späteren DDR, wurde der Rundfunk nach<br />

sowjetischem Vorbild organisiert. Pr<strong>im</strong>äre Aufgabe war die propagandistische Begleitung<br />

des „Aufbaus des Sozialismus“. Im kulturpolitischen Wörterbuch der DDR hieß es<br />

hierzu: „Die Massenkommunikationsmittel haben als Instrumente der herrschenden<br />

Klasse große Bedeutung für die ideologische und kulturelle Beeinflussung der<br />

Volksmassen. (...) Die Massenkommunikationsmittel der Arbeiterklasse verbreiten auf<br />

der Grundlage der Prinzipien der Parteilichkeit (Heraushebung D.W.),<br />

Wissenschaftlichkeit und Massenverbundenheit die marxistisch-leninistische<br />

Weltanschauung in vielfältigen Formen“ (zitiert nach Stuiber 1998, S. 244).


angesehenen British Broadcasting Company (BBC). Die Franzosen hatten ebenfalls<br />

eine zentralistische Idealvorstellung vom Rundfunk und standen einer wettbewerblichen<br />

Ordnung ablehnend gegenüber.<br />

Ordnungsökonomisch sind diese unterschiedlichen konzeptionellen Vorstellungen<br />

der Siegermächte außerordentlich interessant, denn in ihnen dokumentieren sich in der<br />

Tat die unterschiedlichen Menschenbilder und Staatsverständnisse sowie die<br />

wertmäßigen und kulturellen Grundlagen einer Wirtschaftsordnung. In dieser<br />

intellektuellen Auseinandersetzung nahmen die Amerikaner gleichsam den<br />

marktopt<strong>im</strong>istischen Standpunkt ein, während die Franzosen den etatistischen und<br />

zentralistischen Gegenpol vertraten. Die Briten, während dieser Zeit stark durch die<br />

lenkungsopt<strong>im</strong>istischen Lehren von Keynes geprägt, nahmen eine Mittelposition ein.<br />

Die Amerikaner als einflußreichste und stärkste politische Kraft wichen allerdings<br />

relativ rasch von ihren anfänglichen Plänen für einen privatwirtschaftlichen Rundfunk<br />

ab. Ob hierfür ausschlaggebend war, daß in den politischen Nachkriegswirren in<br />

Deutschland ebenso wie in anderen europäischen Staaten die institutionelle und die<br />

finanzielle Basis für privaten Rundfunk nur sehr begrenzt gegeben war, wie Browne<br />

(1989) meint, darf man bezweifeln. Denn in den Printmedien vollzog sich parallel dazu<br />

eine privatwirtschaftliche Entwicklung. Wichtiger dürfte gewesen sein, daß die<br />

Alliierten die besondere Suggestivkraft des Rundfunks (zweites Ordnungsproblem)<br />

nutzen wollten, um mit spezifischen Programminhalten (viertes Ordnungsproblem)<br />

best<strong>im</strong>mte gesellschaftspolitische Ziele („Entnazifizierung“, „Umerziehung“,<br />

Demokratisierung) erreichen zu können. Immerhin herrschte damals nach wie vor<br />

großes Mißtrauen gegenüber den Deutschen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />

erschien den politisch Verantwortlichen bei den Alliierten als vergleichsweise besserer<br />

Weg, um diese politischen Ziele zu erreichen. In einer öffentlich-rechtlichen<br />

Senderstruktur hatten die Alliierten wesentlich größere politische Einfluß- und<br />

Kontrollmöglichkeiten. Erst die Stabilisierung der deutschen Demokratie wurde als<br />

Voraussetzung angesehen, um seit den sechziger Jahren das öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunkmonopol allmählich aufzugeben.<br />

Technisch wie ökonomisch hätte eine Privatisierung des Rundfunks allerdings schon<br />

wesentlich früher beginnen können, wenn dies politisch gewollt worden wäre. Die<br />

zeitgleiche Entwicklung des amerikanischen Rundfunkmarktes in einem<br />

wettbewerblichen Umfeld dokumentiert jedenfalls, daß von den Anfängen des<br />

Rundfunks an private unternehmerische Initiative <strong>im</strong> Dienst der fünf Ordnungsprobleme<br />

stehen kann. Die gemeinsame politische Intention aller am Neuaufbau des deutschen<br />

Rundfunks Beteiligten war es aber, aus den negativen Erfahrungen während der<br />

nationalsozialistischen Diktatur Konsequenzen zu ziehen und den Rundfunk als<br />

Medium mit hoher Suggestiv- und Manipulationskraft dem Zugriff einzelner Personen<br />

oder politischer Gruppierungen zu entziehen. Dies konnte nach damaliger Auffassung<br />

nur dadurch erreicht werden, daß für den Rundfunk in Deutschland eine<br />

Organisationsform gewählt wurde, bei der möglichst viele gesellschaftliche<br />

Gruppierungen demokratisch und binnenpluralistisch innerhalb des Senders und bei der<br />

Programmgestaltung mitwirken konnten.<br />

154


Unterschiedliche Auffassungen zwischen Briten, Franzosen und Amerikanern<br />

bestanden anfänglich auch in der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk dezentral<br />

oder zentralistisch organisiert werden sollte. Die Briten und Franzosen favorisierten die<br />

Gründung einer einzelnen großen Sendeanstalt nach he<strong>im</strong>ischem Vorbild. Die<br />

Amerikaner hingegen gaben mehreren kleineren Anstalten den Vorzug, was auch in<br />

dem Umstand begründet liegen dürfte, daß der Rundfunk in den USA – allein schon aus<br />

geographischen Gründen sowie wegen der unterschiedlichen Zeitzonen – lokal<br />

organisiert ist (vgl. ausführlich Kapitel 5). Sie setzten sich mit dieser dezentralen und<br />

stark föderalistisch geprägten Ordnungsvorstellung eines lokal verankerten Rundfunks<br />

zumindest mittelfristig auch durch.<br />

In den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands wurden seit 1948 mehrere<br />

Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts gegründet. In der britischen Besatzungszone<br />

wurde zunächst eine große Anstalt, der Nord-Westdeutsche Rundfunk (NWDR),<br />

gegründet, aus dem später durch Aufspaltung drei kleinere Sender entstanden<br />

(Norddeutscher Rundfunk (NDR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und der Sender<br />

Freies Berlin (SFB)). In der französischen Zone wurde ebenfalls ein großer Sender, der<br />

Süd-Westfunk (SWF), etabliert, aus dem später der SWF und der Süddeutsche<br />

Rundfunk (SDR) wurden, und in der amerikanischen Zone entstanden vier Sender<br />

(Hessischer Rundfunk (HR), Bayerischer Rundfunk (BR), Radio Bremen (RB) und<br />

Süddeutscher Rundfunk (SDR)). Die föderalistische Struktur der neu entstehenden<br />

Bundesrepublik Deutschland spiegelte sich damit also auch in der Rundfunklandschaft<br />

wider.<br />

<strong>Eine</strong> politisch wichtige Funktion <strong>im</strong> Nachkriegsdeutschland erfüllte zudem der<br />

„Rundfunk <strong>im</strong> amerikanischen Sektor von Berlin“ (RIAS), der am 5. September 1946<br />

<strong>im</strong> freien Teil von Berlin den Sendebetrieb aufnahm und zu einer wichtigen<br />

Informationsquelle für die gesamte Berliner Bevölkerung und für die Menschen in der<br />

1949 gegründeten DDR wurde 88<br />

. Da der RIAS sich zudem nachhaltig um<br />

parteipolitische Neutralität bemühte, genoß der Sender auch in der Westberliner<br />

Bevölkerung ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Für die westdeutschen Sender erwies<br />

sich dieser amerikanische „Konkurrent“ als wichtiger Orientierungspunkt.<br />

1950 wurden die rechtlich nach wie vor selbständigen Sender in der<br />

„Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der<br />

Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) organisatorisch zusammengeschlossen; diese<br />

wurde allein schon durch ihre Größe und zahlenmäßige Stärke zu einem bedeutenden<br />

gesellschaftlichen und politischen Einflußfaktor in der deutschen Nachkriegsgeschichte<br />

– und ist dies bis heute geblieben. Als temporärer deutscher Rundfunkmonopolist von<br />

1950 bis 1961 hatte die ARD zudem einen <strong>im</strong>mensen Einfluß auf die politische<br />

Willensbildung und die öffentliche Meinung in dieser Zeit.<br />

88<br />

Bis in die siebziger Jahre meldete sich RIAS mit der Eröffnung: “Hier ist RIAS, eine<br />

freie St<strong>im</strong>me der freien Welt”.<br />

155


Am 25. Dezember 1952 begann in Deutschland offiziell die Ausstrahlung von<br />

regelmäßigen Fernsehprogrammen. Ab 1954 wurde erstmalig ein<br />

Gemeinschaftsprogramm der ARD landesweit gesendet. Die Nachfrage in der<br />

Bevölkerung nach „Fernsehen“ stieg innerhalb kürzester Zeit rapide an. Der Erwerb<br />

eines Fernsehgerätes stellte auch ein besonderes Prestigegut zur Zeit des sog.<br />

„Wirtschaftswunders“ <strong>im</strong> Nachkriegsdeutschland dar. Konnten 1954 gerade einmal<br />

300.000 Bürger „fernsehen“, so waren es 1959 bereits ca. sechs Millionen Zuschauer.<br />

1964, also gerade zwölf Jahre nach der Geburtsstunde des Fernsehens, lag die<br />

erreichbare Zuschauerzahl bereits über zehn Millionen. Durch verschiedene technische<br />

Innovationen – etwa die Einführung des Farbfernsehens – wurde die Popularität weiter<br />

befördert. Anfang der siebziger Jahre stand beinahe in jedem deutschen Haushalt ein<br />

Fernsehapparat. Mit der Zahl der Zuschauer und der zunehmenden Verbreitung des<br />

Mediums wuchs entsprechend die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten als wirtschaftlicher und politischer Faktor. Das Fernsehen war zu<br />

einem Massenmedium geworden.<br />

Ein erster Versuch, die Zulassung privater Rundfunkanbieter zu erwirken, geht auf<br />

das Jahr 1959 zurück. Auf Initiative von Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde <strong>im</strong><br />

Bundestag ein Gesetzesentwurf eingebracht, der erstens die Gründung einer<br />

„Deutschland-Fernsehen-GmbH“ und zweitens die Gründung eines „Deutschland-<br />

Funks“ vorsah. Hiermit sollten <strong>im</strong> Hinblick auf die offensichtlich als gefährdet<br />

betrachtete Lösung des zweiten und des vierten Ordnungsproblem, private, werbefinanzierte<br />

Anstalten (Unternehmen) eigene Programme anbieten können – als<br />

Konkurrenz und Gegengewicht zum ersten Programm der ARD 89 . Nach der<br />

Verabschiedung des Gesetzes <strong>im</strong> Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der<br />

Regierungsst<strong>im</strong>men bei gleichzeitiger Ablehnung durch die SPD-Opposition und der<br />

Unterzeichnung der Gesellschaftsverträge 1960 erklärte das von der SPD angerufene<br />

Deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem ersten „Fernsehurteil“ zum sog.<br />

„Adenauer-Fernsehen“ die Vorgehensweise der Bundesregierung für<br />

verfassungswidrig. Die Veranstaltung von Rundfunk sei, so die obersten Richter,<br />

„prinzipiell eine öffentliche Aufgabe“ (Heraushebung D.W.); zudem seien<br />

Rundfunkdarbietungen so zu organisieren, daß „alle gesellschaftlich relevanten<br />

Gruppen“ innerhalb eines Programms „Gehör und Verbreitung“ finden müssten. In<br />

diesem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts manifestierte sich nachdrücklich<br />

die Vorstellung eines „binnenpluralistischen“ Rundfunks und zugleich das Mißtrauen,<br />

wenn nicht gar die Ablehnung der Verfassungsrichter gegenüber einer<br />

„außenpluralistischen“ und marktwirtschaftlichen Variante von Meinungsvielfalt als<br />

Mittel zur Lösung des zweiten und vierten Ordnungsproblems. Hierauf wird an späterer<br />

Stelle noch näher einzugehen sein.<br />

89<br />

156<br />

Es ist kein Gehe<strong>im</strong>nis, daß Bundeskanzler Adenauer in höchstem Maße mit der<br />

politschen Berichterstattung innerhalb der ARD unzufrieden war. Das private Fernsehen<br />

sollte deshalb ein politisches Gegengewicht gegen die Meinungsmacht der öffentlichrechtlichen<br />

Sender bieten.


Am 1. Juni 1961 wurde, auch als Reaktion auf die vorangegangene Diskussion um<br />

ein Konkurrenzprogramm zur ARD, von den Länderanstalten gemeinsam das Zweite<br />

Deutsche Fernsehen (ZDF) gegründet. Im Gegensatz zur ARD verbreitet das ZDF aber<br />

ausschließlich ein Fernsehprogramm und keine Hörfunkprogramme. Damit hatte die<br />

Rundfunkordnung in Deutschland prinzipiell die institutionelle Form angenommen, die<br />

bis Mitte der achtziger Jahre unverändert bleiben sollte. Im Fernsehbereich bildeten<br />

ARD und ZDF ein unangefochtenes öffentlich-rechtliches Duopol, das sowohl die<br />

Zuschauer als auch die Werbekunden unter sich aufteilte. Ergänzt wurde das Angebot<br />

noch durch ein „drittes“ ARD-Programm, das durch ein spezifisches lokales und<br />

regionales Informationsangebot gekennzeichnet sein sollte. Der Hörfunk wurde<br />

ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Sendern der ARD gestaltet, wobei die<br />

Sender durch die terrestrischen Beschränkungen der Reichweiten quasi lokale<br />

Monopole erhielten. Die einzige Wahlmöglichkeit für die Zuhörer bestand in der Regel<br />

zwischen den verschiedenen Programmen einer ARD-Anstalt (beispielsweise HR1 bis<br />

HR4) innerhalb eines Sendegebietes. In manchen Regionen, in denen<br />

Reichweitenüberschneidungen verschiedener ARD-Sender vorlagen, konnte zumindest<br />

noch zwischen diesen Programmen gewählt werden. Bezogen auf die<br />

Rundfunkmorphologie läßt sich festhalten, daß in dieser Zeit die reine Form eines<br />

öffentlich-rechtlichen Systems vorlag.<br />

4.1.4. Die Entstehung des dualen Systems<br />

1984 kam nach beinahe drei Jahrzehnten der Stagnation wieder Bewegung in die<br />

deutsche Rundfunklandschaft. Der Anlaß für die Veränderungen waren drei Faktoren.<br />

Erstens hatte die technische Entwicklung die Verbreitung von Rundfunk über<br />

Breitbandkabel und über Satellit als Ergänzung zur terrestrischen Übermittlung<br />

ermöglicht. Diese Erweiterung der Trägerkapazitäten hatte maßgeblich zur<br />

Verringerung der Frequenzknappheit als Engpaßfaktor beigetragen. Zu dieser Zeit lag<br />

die alleinige Kompetenz zur Frequenzzuteilung bei der noch in Staatsbesitz<br />

befindlichen Deutschen Bundespost 90<br />

. Die konkreten Auswirkungen dieser technischen<br />

Innovationen wurden <strong>im</strong> Ludwigshafener Kabelpilotprojekt und später in weiteren<br />

Pilotprojekten in Berlin und München erprobt. Diese Versuchsphase war auch das<br />

Ergebnis der massiven Widerstände gegen die Einführung privaten Rundfunks: Zum<br />

damaligen Zeitpunkt wäre noch keine politische Mehrheit für die sofortige Einführung<br />

privaten Rundfunks möglich gewesen. Durch die erfolgreiche Erprobung wuchs jedoch<br />

90<br />

157<br />

Die Frequenzzuteilung und –verwaltung ist nach wie vor ein zentrales Einfallstor für<br />

staatliche Regulierung und für die einseitige Bevorzugung von öffentlich-rechtlichen<br />

Sendern. Zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Praxis der Frequenzvergabe<br />

siehe ausführlich Bremer, Esser und Hoffmann (1992). Vor allem von privaten Anbietern<br />

werden diese Marktzutrittsschranken kritisiert. So ist beispielsweise <strong>im</strong> 4.<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag der vorrangige Zugang der öffentlich-rechtlichen Sender<br />

zu den Kabelnetzen durch eine sog. „Must Carry-Regel“ für alle digitalen ARD und ZDF<br />

Programme festgeschrieben worden. Ordnungsökonomisch können diese Regeln als der<br />

Versuch der öffentlich-rechtlichen Anstalten gewertet werden, zumindest Reste ihrer<br />

Monopolprivilegien ins digitale Fernsehzeitalter zu retten.


die Nachfrage in der Bevölkerung nach weiteren Fernsehangeboten stark an, so daß die<br />

Gegner privaten Rundfunks unter großen politischen Druck gerieten.<br />

Zweitens wirkte sich die europäische Konkurrenz durch größer werdende<br />

Reichweiten langsam auch auf Deutschland aus. So begann Radio Luxemburg ab<br />

Februar 1984 mit der Ausstrahlung eines deutschsprachigen Fernsehprogramms „RTL<br />

plus“, das auch in vielen Teilen Deutschlands terrestrisch zu empfangen war. Weitere<br />

private Sender mit großen Reichweiten waren in verschiedenen europäischen Ländern<br />

geplant. Hierdurch wurde eine Art von „Wettbewerb der Rundfunksysteme“ in Gang<br />

gesetzt. <strong>Eine</strong> „Abwehr“ dieser Funksignale durch die Deutsche Post wäre technisch<br />

kaum möglich und angesichts des europäischen Integrationsprozesses politisch auch<br />

nicht durchführbar gewesen. Die europäischen Wettbewerber hatten sich sozusagen ein<br />

Einfallstor geschaffen, um das nationale öffentlich-rechtliche Duopol <strong>im</strong> Fernsehen de<br />

facto aufzubrechen.<br />

Drittens fand auch zwischen den Bundesländern, in deren Gesetzgebungskompetenz<br />

der Rundfunk lag und liegt, eine ordnungspolitische Neuorientierung statt. Diese<br />

Neuorientierung wurde gefördert erstens durch zahlreiche wissenschaftliche Beiträge, in<br />

denen eine offene Rundfunkordnung eingefordert wurde und zweitens durch die<br />

Erfahrungen mit privatem Rundfunk aus anderen Ländern. So war es politisch einfach<br />

nicht mehr vermittelbar, daß andere Länder Europas und auch die Vereinigten Staaten<br />

einen diversifizierten Rundfunkmarkt mit vielfältigen Angeboten haben sollten,<br />

während nur in Deutschland der Rundfunk nach wie vor als öffentliche Aufgabe fixiert<br />

blieb mit entsprechender Angebotsverengung. Auch vor dem Hintergrund dieser<br />

Gesichtspunkte verabschiedete das Bundesland Niedersachsen 1984 ein Gesetz, daß<br />

erstmalig die Zulassung privater Rundfunkanbieter auf Dauer regelte. Hierdurch wurde<br />

eine ordnungspolitische Entwicklung eingeleitet, durch die auch de iure die<br />

„Gleichstellung“ von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern erreicht werden<br />

sollte. Die anderen Bundesländer gerieten dadurch in Zugzwang und mußten ihrerseits<br />

nachziehen, wenn sie nicht als Standort für <strong>Medien</strong>unternehmen ausscheiden wollten.<br />

Die Auseinandersetzung um die Zulassung privater Rundfunkanbieter spiegelte auch<br />

die verschiedenen medienpolitischen und wirtschaftspolitischen Grundpositionen der<br />

Parteien wider. So ist es sicherlich kein Zufall, daß das erste Kabelpilotprojekt in<br />

Ludwigshafen angesiedelt wurde und vom damaligen rheinland-pfälzischen<br />

Ministerpräsidenten und späteren Bundeskanzler Helmut Kohl, einem Befürworter<br />

privaten Rundfunks, mitinitiiert wurde. Die Sozialdemokraten hingegen standen der<br />

Zulassung privater Anbieter – wie auch schon be<strong>im</strong> ersten Versuch Konrad Adenauers<br />

– anfänglich ablehnend gegenüber, relativierten ihre Position aber <strong>im</strong> Laufe der Zeit,<br />

wohl auch unter dem Druck der eigenen Parteibasis sowie auch aus standortpolitischen<br />

Erwägungen. Die rechtlichen Grundlagen für eine duale Rundfunkordnung, die Mitte<br />

der achtziger Jahre sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene geschaffen wurden,<br />

waren letztlich dann ein Kompromiß zwischen den verschiedenen Positionen der<br />

CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Arbeitgeberverbände und der großen Kirchen. Die<br />

Gewerkschaften und die Grünen hingegen lehnten privaten Rundfunk ab (siehe<br />

Gundlach 1998, S. 18) und stehen diesem auch heute noch ablehnend gegenüber. Hierin<br />

158


dokumentiert sich ein Mißtrauen dieser Gruppen gegen marktliche Lenkungsprozesse<br />

und Wettbewerb, das sich auch in anderen Wirtschaftsbereichen wiederfindet.<br />

Die Zulassung privater Konkurrenz führte zu einer völligen Neustrukturierung der<br />

deutschen Fernsehlandschaft, die in diesem Ausmaß und in dieser Schnelligkeit selbst<br />

von ihren größten Befürwortern nicht vorhergesehen worden war 91 . Den privaten<br />

Anbietern von Vollprogrammen ist es relativ schnell gelungen, gegenüber den<br />

etablierten öffentlich-rechtlichen Anstalten die Gunst der Zuschauer zu erringen und mit<br />

massenattraktiven Programmen beinahe das vollständige Werbebudget des Fernsehens 92<br />

an sich zu ziehen (vgl. Duvvuri und Schellmoser 1996). Dies liegt auch in dem<br />

juristischen Sachverhalt begründet, daß die öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund ihrer<br />

staatlich gesicherten Gebührenfinanzierung nur in engen zeitlichen Grenzen (max<strong>im</strong>al<br />

20 Minuten pro Tag, nicht nach 20 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen)<br />

Werbesendungen ausstrahlen dürfen; eine kleine Ausnahme davon ist lediglich das sog.<br />

„Sponsoring“ 93 . Die Monopolkommission (2000, S. 14) fordert sogar schon seit vielen<br />

Jahren ein grundsätzliches Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender, um<br />

angesichts des öffentlich-rechtlichen Gebührenprivilegs die wettbewerbliche<br />

Chancengleichheit zu den Privaten zu sichern. Die privaten Anbieter von<br />

unverschlüsselten Fernsehsendungen hingegen, die sich ja ausschließlich über Werbung<br />

finanzieren, dürfen prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Tag Werbesendungen<br />

ausstrahlen und haben hierbei nur vergleichsweise geringe quantitative Begrenzungen<br />

zu beachten.<br />

Vor allem jüngeren Fernsehzuschauern kommen die neuen Sendeformate der<br />

privaten Programmanbieter offensichtlich entgegen (vgl. Abbildung 18). Aus der<br />

<strong>Medien</strong>wirkungsforschung ist bekannt, daß ältere Menschen auch in ihren<br />

Sehgewohnheiten vergleichsweise inflexibel sind und ihrem vertrauten Programm<br />

länger treu bleiben. Junge Zuschauer hingegen wechseln auf der Suche nach einem<br />

Programm, das ihren Präferenzen entspricht, wesentlich häufiger die Kanäle (sog.<br />

„Channel hopping“ oder „Zapping“) – welcher Sender das <strong>im</strong> speziellen Fall sein mag,<br />

spielt keine bedeutende Rolle. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen diese<br />

Entwicklung mit großer Sorge, weil der Verlust der jugendlichen Zuschauer mittel- bis<br />

langfristig zu einer Erosion der Legit<strong>im</strong>ationsgrundlage führen könnte. Auch dies dürfte<br />

91<br />

92<br />

93<br />

159<br />

Auch <strong>im</strong> Hörfunk kam es zu einer enormen Gründungswelle privater Sender. So<br />

existieren derzeit in Deutschland etwa 200 private Anbieter sowie ca. 60 ARD-Wellen.<br />

Allerdings haben die ARD-Anstalten aufgrund ihrer Reichweitenvorteile und der<br />

offensichtlichen Bevorzugung bei der Zuteilung von Sendefrequenzen nach wie vor <strong>im</strong><br />

gesamten Sendegebiet eine sehr starke Stellung.<br />

RTL beispielsweise hat nach anfänglichen Verlusten von 1994 bis 1998 kontinuierlich<br />

seinen Gewinn vor Steuern von DM 140 Mio. auf DM 291. Mio ausgebaut und ist <strong>im</strong><br />

Jahre 2000 der wirtschaftlich erfolgreichste Sender Europas.<br />

Be<strong>im</strong> Sponsoring handelt es sich um eine kurze Einblendung eines Markenartikels <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Bemerkung: „Die nachfolgende Sendung (oder spannende<br />

Unterhaltung) wird ihnen präsentiert von...“. Das Sponsoring wird vor allem bei<br />

Sportübertragungen, aber auch bei Kr<strong>im</strong>is oder in Kulturmagazinen eingesetzt.


ein Grund sein, warum die öffentlich-rechtlichen Anstalten sich so massiv um den<br />

Erwerb von massenattraktiven Sport- und Unterhaltungssendungen bemühen.<br />

Maßgeblich wurde die Neuordnung des Rundfunks wiederum durch die<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mitbeeinflußt, das nunmehr die<br />

Verfassungskonformität auch des privaten Rundfunks anerkennen mußte - hierauf wird<br />

später noch ausführlich einzugehen sein. Allerdings ist kritisch zu vermerken, daß das<br />

Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus zu einer Liberalisierung des Rundfunks<br />

beigetragen hat, sondern vielmehr von den technischen Entwicklungen sowie von der<br />

ausländischen Konkurrenz getrieben wurde. Die mangelnde Steuerbarkeit der<br />

Rundfunkordnung als Ergebnis der Fesselung durch die ersten Rundfunkurteile hat das<br />

Gericht zu einer Anpassung der Rechtsprechung gezwungen. Diese Entwicklungen<br />

wurden dann in den Gerichtsentscheidungen letztlich nur nachvollzogen, ohne daß das<br />

Gericht aus eigenem Antrieb gestalterisch tätig geworden wäre. Bremer, Esser und<br />

Hoffmann (1992, S. 41 ff.) kritisieren in diesem Zusammenhang, daß das<br />

Bundesverfassungsgericht in Fragen des Rundfunkrechts letztlich ohne Grund einen<br />

Abschied von einem liberalen Grundrechtsverständnis genommen habe.<br />

Im bisher letzten, dem achten „Fernsehurteil“ vom 22. Februar 1994, betonte das<br />

Bundesverfassungsgericht die „Notwendigkeit 94<br />

eines dualen Systems“ aus privaten und<br />

öffentlich-rechtlichen Anbietern. Gleichzeitig sprach es den letzteren eine Bestandsund<br />

Entwicklungsgarantie für die neuen technologischen Entwicklungen aus. Privater<br />

Rundfunk sei nämlich, so die Richter, nur zulässig, wenn der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk als „Träger des Gemeinwohls“ in seiner Existenz garantiert wäre. Mit<br />

Bremer, Esser und Hoffmann (1992) ist aber darauf hinzuweisen, daß das Gericht<br />

hierbei letztlich einen kollektivistischen Gemeinwohlbegriff einführt und den Anschein<br />

erweckt, als ob spezifische gemeinwohlfördernde Programminhalte durch eine<br />

spezifische Institution problemlos bereitgestellt werden könnten. Dieser<br />

Gemeinwohlbegriff ist aber wesentlich weitreichender, als er <strong>im</strong> Rahmen der<br />

vorliegenden Untersuchung mitgetragen werden kann. Es kann nicht übersehen werden,<br />

daß ein Gemeinwohlbegriff <strong>im</strong> Rundfunk, der über die allgemeinen Regeln eines<br />

Negativkatalogs hinaus in die Ergebnisse eines wettbewerblichen Suchprozesse<br />

interveniert, letztlich vielfaltsbeschränkende Wirkungen haben kann.<br />

Privater Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls als mögliche<br />

Ordnungsalternative anerkannt. Die in früheren Urteilen geäußerte Sichtweise, daß<br />

94<br />

160<br />

Die „Notwendigkeit“ des dualen Systems, so die Formulierung des<br />

Bundesverfassungsgerichts, dürfte auch vor dem Hintergrund der vorhergehenden<br />

Gerichtsentscheide zu sehen sein. Das Gericht konnte sich rechtsdogmatisch<br />

offensichtlich nicht ohne Gesichtsverlust von seiner früheren Rechtsprechung<br />

verabschieden. In dieser Hinsicht ist der Terminus „Notwendigkeit“ eine Verbindung zu<br />

den frühen Fernsehurteilen, die <strong>im</strong>mer sehr stark pro öffentlich-rechtlicher Rundfunk<br />

ausgefallen waren. Insofern bestehen auch Pfadabhängigkeiten in der Rechtsentwicklung<br />

mit Begründungstatbeständen, die wahrscheinlich in erheblichem Ausmaß auf die<br />

politisch verankerte Praxis der Berufung der Verfassungsrichter zurückzuführen sein<br />

dürfte.


Rundfunk a priori ein öffentliches Gut sei, wurde aufgegeben. Den privaten Anbietern<br />

seien ebenfalls „in ausreichendem Maße Sendefrequenzen“ zur Verfügung zu stellen.<br />

Dies ist zwar de facto bisher noch nicht ausreichend geschehen ist, dürfte aber durch die<br />

Digitalisierung der Übertragungswege und die damit einhergehende Vervielfachung der<br />

Sendefrequenzen in absehbarer Zukunft umgesetzt werden. Mit dieser<br />

verfassungsrechtlichen Vorgabe und der Anerkennung privater Anbieter war das<br />

öffentlich-rechtliche Duopol aus ARD und ZDF <strong>im</strong> Rundfunk endgültig auch formal<br />

aufgebrochen worden. Für die öffentlich-rechtlichen Sender war der Gerichtsentscheid<br />

dennoch ein großer Erfolg, denn die Bestands- und Entwicklungsgarantie wirkt auch für<br />

die Zukunft wie ein Schutzschild gegen den Wettbewerbsdruck des Marktes und als<br />

Garantie für weitere Gebühreneinnahmen.<br />

Begleitet wurde der Prozeß der Marktentstehung durch zahlreiche gesetzgeberische<br />

Maßnahmen, um etwa die Lizenzierung und Kontrolle privater Anbieter zu regeln und<br />

etwaigen Konzentrationstendenzen und Gefährdungen der Meinungsvielfalt (zweites<br />

und drittes Ordnungsproblem) vorzubeugen (vgl. Schuster 1990). Kritisch ist in diesem<br />

Zusammenhang zu vermerken, daß die Konzentrationstendenzen und die möglichen<br />

Gefährdungen der Meinungsfreiheit nur auf die Privaten bezogen wurden. Das<br />

offenkundige manipulative Potential, das auch in öffentlich-rechtlichen Sendern<br />

existieren kann (zweites Ordnungsproblem) wurde durch die kollektivistische<br />

Gemeinwohldeutung ausgeblendet. Es wurde <strong>im</strong>plizit angenommen, daß der öffentlichrechtliche<br />

Rundfunk allein schon durch seine organisatorische Grundstruktur mit<br />

„Vertretern aller gesellschaftlich relevanter Gruppen“ gemeinwohlfördernd wirke.<br />

Abbildung 18: Entwicklung der Marktanteile (Zuschauer < 50 Jahre)<br />

1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996<br />

RTL 12,8 14,7 16,8 19,5 21,6 19,8 19,7 19,0<br />

Pro7 0 1,8 5,6 9,2 13,4 14,5 15,2 14,8<br />

Sat1 9,8 10,2 11,6 13,4 14,8 14,4 14,2 13,1<br />

ARD 29,6 28,5 24,3 19,3 14,4 13,3 10,8 10,9<br />

ZDF 29,3 24,7 20,9 16,7 12,5 11,4 9,1 9,2<br />

Quelle: Duvvuri und Schellmoser 1996, S. 27<br />

4.1.5. Pfadabhängigkeiten in der deutschen Rundfunkentwicklung: Ein<br />

Zwischenergebnis<br />

Die deutsche Rundfunkentwicklung ist durch mehrere geschichtliche Strukturbrüche<br />

gekennzeichnet, aus denen sich best<strong>im</strong>mte Verlaufsabhängigkeiten ableiten lassen, die<br />

bis in die heutige Zeit nachwirken.<br />

- Erstens wurde durch die politischen Wirren in der Entstehungszeit des Rundfunks in<br />

der We<strong>im</strong>arer Republik privates Unternehmertum <strong>im</strong> Rundfunk systematisch<br />

beseitigt. Es gab in dieser Zeit keine „ordnende Potenz“ (Eucken) in Wirtschaft und<br />

161


Gesellschaft, die eine liberale und auf privater Initiative beruhende Komponente in<br />

der deutschen Wirtschaftsordnung hätte durchsetzen können. Die Veranstaltung von<br />

Rundfunk war in Deutschland praktisch von Beginn an eine Sache des Staates;<br />

private Ansätze wurden ausgeschaltet. Negativer Höhepunkt dieser Entwicklung war<br />

die nationalsozialistische Vereinnahmung des Rundfunks für die politische<br />

Propaganda. Die starke Hinwendung zur Verstaatlichung des Rundfunks in den<br />

dreißiger Jahren war Ausdruck des Wandels und schließlich der Transformation der<br />

gesamten deutschen Wirtschaftsordnung.<br />

Auch heute noch wird die staatliche Problemlösungskompetenz in der Wirtschaft und<br />

in den <strong>Medien</strong> in Deutschland <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch<br />

eingeschätzt. Hierin manifestiert sich eine spezifisch deutsche Denktradition, die in<br />

der Philosophie vor allem bis auf Hegel zurückreicht. Hegel sah <strong>im</strong> Staat die<br />

Verkörperung einer „göttlichen Idee“ und ein funktionsfähiges Instrument zur<br />

Verwirklichung des Gemeinwohls. Das Gemeinwohl wurde dabei nicht auf der Basis<br />

individueller Werte, sondern als kollektivistische Größe interpretiert. In dieser<br />

Denktradition offenbart sich ein kultureller und ideengeschichtlicher Einflußfaktor,<br />

der nach wie vor Wirkungskraft entfaltet und der von großer Bedeutung ist, wenn die<br />

Unterschiedlichkeit in der Ordnungsentwicklung in Deutschland und in den<br />

Vereinigten Staaten zum Gegenstand einer systematischen Vergleichsstudie gemacht<br />

wird (ausführlich Leipold 2000).<br />

- Zweitens wurde der Rundfunk nach dem Zweiten Weltkrieg <strong>im</strong> Zusammenwirken<br />

mit den Siegermächten öffentlich-rechtlich verfaßt. Mit dieser Rundfunkordnung<br />

wurden den politischen Parteien, den Bundesländern und den „gesellschaftlich<br />

relevanten Gruppierungen“ (Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen, Künstlern etc.)<br />

massive inhaltliche und personelle Einflußmöglichkeiten eingeräumt. Wie die<br />

Überlegungen <strong>im</strong> Anschluß an die ökonomische Theorie der Bürokratie sowie die<br />

Public Choice-Lehre (siehe Kapitel 3) gezeigt haben, ist eine solche<br />

Interessenkoalition zwangsläufig reformunwillig, da jede auch nur min<strong>im</strong>ale<br />

Veränderung des status quo zu einer Reduktion ihres Einflusses in den <strong>Medien</strong><br />

führen muß. Die politischen Parteien, die <strong>im</strong> Bundestag über die<br />

Gesetzgebungskompetenz verfügen, sowie die Bundesländer, die <strong>im</strong> Bundesrat die<br />

Entscheidungsgewalt ausüben, waren aus eigenem Antrieb kaum zu einer<br />

durchgreifenden Reform fähig und bereit. Das öffentlich-rechtliche Monopol in<br />

Deutschland mußte deshalb durch den wettbewerblichen Druck von außen<br />

aufgebrochen werden.<br />

- Drittens hat die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und des<br />

unausweichlichen internationalen Wettbewerbs zu einer Belebung der Diskussion<br />

über die Ordnung des Rundfunks in Deutschland geführt. Im Spannungsfeld von<br />

technischen Innovationen, wirtschaftlichen Chancen und daraus abgeleiteten<br />

politisch-rechtlichen Überzeugungen entstand eine Rundfunkordnung, in der<br />

erstmals in der deutschen Rundfunkgeschichte auch private Anbieter Zugang<br />

erhielten und damit eine außenpluralistische Komponente eingefügt wurde. Durch<br />

die Vernetzung der internationalen <strong>Medien</strong> war die deutsche Insellösung des<br />

162


öffentlich-rechtlichen Monopols nicht mehr durchzuhalten. Gleichwohl blieb bislang<br />

auch nach der Zulassung privater Anbieter als „deutscher Sonderweg <strong>im</strong> Rundfunk“<br />

der weltweit größte öffentlich-rechtliche Sektor erhalten, der zudem bemüht ist,<br />

seine Privilegien auch in die neuen elektronischen <strong>Medien</strong> zu übertragen.<br />

Bei der Diskussion um die Ordnung des Rundfunks in Deutschland spielten<br />

ökonomische Effizienzüberlegungen <strong>im</strong> Hinblick auf die Lösung der ersten vier<br />

Ordnungsprobleme mit wenigen Ausnahmen eine eher untergeordnete Rolle. Mit North<br />

(1992) ist diesem Zusammenhang nochmals daran zu erinnern, daß Institutionen, soweit<br />

ihre Entstehung einem politischen Einfluß ausgesetzt ist, nur höchst selten nach der<br />

Maßgabe entstehen, ob sie ökonomisch effizient sind, sondern das vielmehr die<br />

spezifischen Vorteile zählen, die sie den einzelnen Gruppen erbringen können. Hier<br />

stehen offensichtlich Fragen der Macht und der Durchsetzungsfähigkeit des politischen<br />

Unternehmers und der Parteien <strong>im</strong> Vordergrund 95 . „Macht ist die Chance, ... , den<br />

eigenen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchzusetzen“ (Max Weber 1964,<br />

S. 678). Die Frage nach geeigneten Ordnungsbedingungen des Rundfunks ohne die<br />

Frage der Machtkonstellation der Entscheidungsträger zu diskutieren, stellt letztlich<br />

eine nicht angemessene und verkürzte Behandlung des Themas dar 96<br />

.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, daß Macht als Ordnungsfaktor <strong>im</strong>mer einen<br />

doppelgesichtigen Charakter ausweist. <strong>Eine</strong>rseits ist jede funktionsfähige<br />

Wirtschaftsordnung auf politische und ökonomische Handlungsmacht angewiesen, um<br />

überhaupt handlungsfähig zu sein (positiver Gesichtspunkt der Macht). Andererseits<br />

birgt die Macht eines besonders starken Akteurs die Gefahr, daß Handlungspotentiale<br />

anderer Marktteilnehmer unzulässig beschränkt werden könnten (negativer<br />

Gesichtspunkt der Macht). Außerdem ist Macht kein dauerhaftes, statisches Phänomen.<br />

In einem wettbewerblichen Umfeld können neue Machtpotentiale entstehen und<br />

bestehende Machtpotentiale <strong>im</strong> Zeitablauf geschwächt werden; dies ist der Blickwinkel<br />

der dynamischen Markttheorie. Auch empirisch lassen sich zahlreiche Belege finden,<br />

daß Macht und ökonomisches Gesetz (Böhm-Bawerk) zumindest dauerhaft nicht <strong>im</strong><br />

Widerspruch stehen können. Auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland<br />

konnten ihr Monopol, das sie bis 1984 innehatten, trotz der massiven Rückendeckung<br />

aus der Bundes- und der Landespolitik nicht dauerhaft gegen den internationalen<br />

Wettbewerb verteidigen.<br />

Dominiert wurde und wird die Diskussion um die Ordnung des Rundfunks in der<br />

Wissenschaft und in der Politik nach wie vor von verfassungsrechtlichen,<br />

kulturpolitischen und letztlich auch machtpolitischen Erwägungen. Dieser Sachverhalt<br />

95<br />

96<br />

163<br />

Zur ausführlichen Diskussion der Thematik „Macht und ökonomisches Gesetz“ siehe<br />

den von Schneider und Watrin (1973) herausgegebenen Band. Grundlegend ist auch der<br />

Beitrag von Max Weber (1964).<br />

Die Vernachlässigung des Faktors Macht in sozialwissenschaftlichen <strong>Analyse</strong>n hat<br />

Böhm-Bawerk (1910) sehr drastisch formuliert: „ ... man müßte ein Idiot sein, wenn man<br />

einen Einfluß der sozial geschaffenen Einrichtungen und Maßregeln auf die<br />

Güterverteilung leugnen wollte“ (zitiert nach Fritz Machlup (S. 18) <strong>im</strong> Grußwort in dem<br />

von Schneider und Watrin (1973) herausgegebenen Band).


erschwert die Möglichkeit zur erfolgreichen Umsetzung von <strong>ordnungsökonomische</strong>n<br />

Reformvorschlägen, wenn diese nicht auch den besonderen historischen Gegebenheiten,<br />

den Traditionen und Wertvorstellungen innerhalb einer Gesellschafts- und<br />

Wirtschaftsordnung Rechnung tragen. Wenn in Deutschland beispielsweise der Erwerb<br />

der Fernseh-Verwertungsrechte der nächsten beiden Fußballweltmeisterschaften durch<br />

die Kirch-Gruppe für ca. 3 Mrd. DM zu massiven Protesten in der Öffentlichkeit führt<br />

und es in der Politik zu einer „großen Koalition“ aller Parteien kommt, die ein<br />

unentgeltliches „Grundrecht auf Fußball“ und anderer wichtiger Sportereignisse <strong>im</strong> 5.<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag fixieren, so widerspricht dies aus einem<br />

übergeordneten Blickwinkel jeder ökonomischen Rationalität <strong>im</strong> Sinne einer opt<strong>im</strong>alen<br />

Faktorallokation: Es geht hier lediglich um die Durchsetzung und Absicherung<br />

politischer Macht oder, aus der Sicht der begünstigten öffentlich-rechtlichen Anstalten,<br />

um die Garantie ökonomischer Privilegien. Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel<br />

wäre dies als Rent Seeking-Aktivität einzuordnen.<br />

Gleichzeitig offenbaren sich aber auch die unterschiedlichen Wertmaßstäbe, die<br />

einer Wirtschafts- und <strong>Medien</strong>ordnung zugrunde liegen. In den Vereinigten Staaten<br />

wäre es beispielsweise undenkbar, ein Recht auf den unentgeltlichen Zugang zu<br />

attraktiven Sportveranstaltungen einzufordern. Gleichwohl dürfen solche politischkulturellen<br />

„Reformbarrieren“ den wissenschaftlichen Berater in seinen<br />

Handlungsempfehlungen nicht dazu verleiten, zu früh aufzugegen mit dem Hinweis auf<br />

die „bestehenden und unabänderlichen Verhältnisse“. Die Reformwahrscheinlichkeit<br />

wächst in dem Maße, wie <strong>ordnungsökonomische</strong> Erkenntnisse sich auch bei den<br />

politischen Entscheidungsträgern verbreiten. Dies kann unter Umständen einen längeren<br />

zeitlichen Vorlauf erfordern.<br />

4.2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen<br />

Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunks in Deutschland sind<br />

unübersichtlich. Glotz, Groebel und Mestmäcker (1998, S. 99 f.) sprechen von einem<br />

„komplizierten Gewirr verschiedener Regulierungsinstanzen“ und verweisen unter<br />

anderem auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die fünfzehn<br />

Landesmedienanstalten, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die<br />

Kommission zur Ermittlung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich (KEK), das<br />

Bundeskartellamt und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Dabei gibt es<br />

zahlreiche Überschneidungen in den Aufgabenstellungen, die zu<br />

Kompetenzstreitigkeiten führen.<br />

Im Vergleich zum amerikanischen, aber auch <strong>im</strong> Vergleich zum europäischen<br />

Rundfunkmarkt ist die deutsche Rundfunkordnung durch eine extreme<br />

Regulierungsdichte gekennzeichnet, wie insbesondere Mattern und Künstner (1998) in<br />

einer ländervergleichenden Studie nachweisen 97<br />

. Diese Kritik am legislativen Rahmen<br />

97<br />

164<br />

Die Studien von Mattern und Künstner (1998) vergleicht die Fernsehordnungen von<br />

Großbritannien, Frankreich, Australien, Neuseeland, Deutschland und den USA. <strong>Eine</strong><br />

weitere ländervergleichende Studie wurde von Browne (1999) vorgelegt.


der deutschen Rundfunkordnung wird ausnahmslos in allen aktuellen Studien zu diesem<br />

Thema bestätigt 98 . Insgesamt gibt es in Deutschland etwa dreißig medienrelevante<br />

Rechtsbereiche, die ein <strong>Medien</strong>unternehmen beachten muß (vgl. Bundesregierung 1998,<br />

S. 184-195). Im <strong>Medien</strong>sektor ist das in besonders reiner Form vorzufinden, was<br />

Schüller (1998) als die „Verinselung der Rechts- und Wirtschaftsordnung“ durch<br />

wirtschaftspolitischen Punktualismus bezeichnet hat. Diese Regulierungsdichte und<br />

Unübersichtlichkeit wirkt vor allem für neue Unternehmen und für ausländische<br />

Wettbewerber wie eine Marktzutrittsschranke. Es ist verständlich, wenn der Verband<br />

privater Rundfunk und Telekommunikation den Rechtsrahmen als strukturellen<br />

Nachteil für deutsche <strong>Medien</strong>-Unternehmen <strong>im</strong> internationalen Wettbewerb bezeichnet<br />

und schon seit langem eine integrierte <strong>Medien</strong>ordnung fordert, die für sämtliche<br />

elektronischen <strong>Medien</strong> größere Entwicklungsfreiräume öffnet (VPRT 1997).<br />

4.2.1. Das Deutsche Grundgesetz und der Rundfunk<br />

4.2.1.1. Die institutionelle Ausgestaltung der Meinungs- und Rundfunkfreiheit<br />

Die inhaltliche D<strong>im</strong>ension der Massenkommunikation setzt an der Vielfalt<br />

unterschiedlicher Meinungen an, die in den Massenmedien Verbreitung finden sollen<br />

(viertes Ordnungsproblem). Schutzobjekt innerhalb einer Rundfunkordnung ist die<br />

Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Rechtsgrundlage hierfür ist in Deutschland das<br />

Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1, Satz 2, in den Vereinigten Staaten der erste Zusatz (First<br />

Amendment) der Verfassung 99 . In seiner verfassungsrechtlichen Ausprägung dürfte<br />

dieser Grundsatz auf breiten Konsens stossen; in Deutschland und in den Vereinigten<br />

Staaten ist hierzu prinzipielle Übereinst<strong>im</strong>mung festzustellen. Ein systematischer<br />

rechtsdogmatischer Unterschied zwischen beiden Ländern besteht jedoch schon<br />

insofern, als in Deutschland die Sicherung der Rundfunkfreiheit als Gewährleistungs-<br />

und Ausgestaltungsaufgabe des Gesetzgebers verstanden wird, während in den USA<br />

Rundfunkfreiheit zunächst als individuelles Abwehrrecht gegenüber dem Staat gesehen<br />

wird.<br />

In Deutschland ist Rundfunkfreiheit gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />

grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe und damit durch einen<br />

konkreten staatlichen Eingriff zur Gestaltung der Rundfunkorganisation zu sichern. Der<br />

Selbstorganisation von Wirtschaft und Gesellschaft <strong>im</strong> Verständnis einer spontanen<br />

98<br />

99<br />

165<br />

Scharfe Kritik am legislativen Rahmen der deutschen Rundfunkordnung findet sich<br />

beispielsweise bei Mestmäcker (1988), Gröner (1988), Wiechers (1992), Müller (1998),<br />

Hamm (1998), Hartwig und Schröder (1998). Auch von Seiten potentieller Investoren<br />

wird das überkomplizierte deutsche Recht als Investitionshemmnis angesehen (vgl.<br />

Duvvuri und Schellmoser 1996).<br />

Es sei darauf hingewiesen, daß sich das deutsche Grundgesetz und die amerikanische<br />

Verfassung trotz großer inhaltlicher Überschneidungen in ihrer Struktur stark<br />

unterscheiden. Das deutsche Grundgesetz beginnt mit einer Absicherung der Grundrechte<br />

(Art 1-19, die sog. Staatsfundamentalnormen); diese Individualrechte finden sich in der<br />

amerikanischen Verfassung in den Zusätzen (Amendments).


Ordnung wird vergleichsweise wenig zugetraut. Demgegenüber besteht, wie Bremer<br />

(1995, S. 363) kritisch vermerkt, bei den Vertretern des „Ausgestaltungsgedankens“ ein<br />

beinahe „grenzenloses Vertrauen in die freiheitsstiftende Wirkung staatlicher<br />

Organisation“. Aus diesem grundverschiedenen Vorverständnis über staatliche<br />

Aufgaben und Kompetenzen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten wird bereits<br />

ersichtlich, wie sehr die historischen, kulturellen und politischen Wertvorstellungen in<br />

beiden Ländern differieren und die reale Ausgestaltung von wirtschaftlichen<br />

Institutionen entscheidend prägen.<br />

4.2.1.2. Grundgesetz und Rundfunkurteile<br />

Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und auch für die privaten Rundfunksender<br />

ist die erste und zugleich wichtigste allgemeine Rechtsquelle Art. 5, Abs. 1, Satz 2 des<br />

Grundgesetzes 100 . Hier wird die Rundfunkfreiheit garantiert und jedem Bürger das<br />

Recht zugesprochen, sich aus „allgemein zugänglichen Quellen umfassend und frei“ zu<br />

informieren. Für die vielschichtigen Rechtsquellen gilt das Grundgesetz <strong>im</strong>mer als<br />

Ausgangspunkt. Da Art. 5 <strong>im</strong> Grundrechtskatalog verankert ist, kann er zunächst wie in<br />

den USA als liberales Abwehrrecht gegenüber dem Staat interpretiert werden, zugleich<br />

aber auch in Verbindung mit der Gewerbefreiheit als unternehmerisches<br />

Individualrecht, Rundfunk zu veranstalten (vgl. Bremer, Esser und Hoffmann 1992, S.<br />

30 f.). In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden diese<br />

Individualrechte jedoch nicht besonders betont, ganz <strong>im</strong> Gegensatz zur<br />

Verfassungsrechtsprechung in den Vereinigten Staaten. In Deutschland ist ferner Art.<br />

30 GG von besonderer Bedeutung, weil hieraus das Rundfunkrecht als Ländersache<br />

abgeleitet wird. Schließlich ist Art. 73, Abs. 7 hervorzuheben, der das Post- und<br />

Fernmeldewesen dem Bund zuordnet.<br />

Aus der Orientierung am Grundgesetz leitet sich die umstrittene Einstufung des<br />

Rundfunks als wettbewerbspolitischer Ausnahmebereich in der Sozialen<br />

Marktwirtschaft ab. Hervorzuheben ist, daß diese Interpretation durch die<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit herbeigeführt worden ist. Bremer,<br />

Esser und Hoffmann (1992, S. 32 ff.) weisen darauf hin, daß das Verfassungsgericht das<br />

individuelle Grundrecht der Rundfunkfreiheit in drei aufeinanderfolgenden Schritten<br />

„umgedeutet“ hat. In einem ersten Schritt wurde die Rundfunkfreiheit demokratischfunktional<br />

interpretiert. Der Rundfunk erfülle eine Vermittlungsfunktion <strong>im</strong><br />

demokratischen Kommunikationsprozeß. In einem zweiten Schritt hat das<br />

Bundesverfassungsgericht dann seine Zweifel angemeldet, ob der Wettbewerb geeignet<br />

wäre, diese Vermittlungsfunktion auch wirklich zu gewährleisten und hierbei mit der<br />

„Sondersituation des Rundfunks“ argumentiert. Hier ist das dritte Ordnungsproblem der<br />

Interdependenz von wirtschaftlichem und publizistischen Wettbewerb angesprochen. In<br />

einem dritten Schritt wurde sodann die Rundfunkfreiheit als Aufgabe des Gesetzgebers<br />

100<br />

166<br />

Art. 5 GG, Abs. 1, Satz 2 und 3: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der<br />

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. <strong>Eine</strong> Zensur findet<br />

nicht statt.“


neu interpretiert. Bremer, Esser und Hoffmann (1992, S. 41 ff.) kritisieren diese<br />

Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts sehr scharf und attestieren einen<br />

Abschied vom individualrechtlichen Schutzzweck ebenso wie einen Abschied vom<br />

liberalen Gemeinwohlkonzept.<br />

Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel ist diese Vorgehensweise des<br />

Bundesverfassungsgerichts in der Tat sehr fragwürdig. Schon in den beiden ersten<br />

Rundfunkurteilen aus den Jahren 1961 und 1971 (BVerfGE 12, 205,<br />

Deutschlandfernsehen; BVerfGE 31, 314, Umsatzsteuerpflicht der öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunkanstalten) hatte das Bundesverfassungsgericht bei seiner<br />

Begründung für öffentlich-rechtliches Fernsehen mit der sog. „Sondersituation“ des<br />

Rundfunks argumentiert (vgl. Selmer 1988, S. 22) und dabei die<br />

Marktversagensbehauptung vertreten (siehe Kapitel 3). Die Knappheit der verfügbaren<br />

Frequenzen sowie die außergewöhnlich hohen finanziellen Aufwendungen und Risiken<br />

bei der Veranstaltung von Rundfunk – mithin also zwei ökonomische Argumente –<br />

würden <strong>im</strong> Falle eines privaten Angebots eine hohe <strong>Medien</strong>konzentration begünstigen,<br />

so daß hieraus Gefährdungen für den verfassungsrechtlich geschützten Tatbestand des<br />

Meinungspluralismus zu erwarten wären. Das Bundesverfassungsgericht betont also<br />

insbesondere das zweite und dritte Ordnungsproblem und kommt dabei zu dem<br />

eigenartigen Schluß, daß die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit durch ihre massive<br />

Beschränkung durch ein öffentlich-rechtliches Monopol zu sichern sei. In dieser<br />

Argumentation manifestiert sich nachdrücklich die wettbewerbsfeindliche Auffassung<br />

des Gerichts.<br />

Mit den ersten beiden Rundfunkurteilen wurde der Weg für private<br />

Rundfunkanbieter zu einer Zeit versperrt, als deren Marktzutritt zumindest technisch,<br />

sehr wahrscheinlich auch ökonomisch möglich gewesen wäre. Zwar wurden<br />

ökonomische Argumente vom Bundesverfassungsgericht verwendet, aber nicht<br />

konsequent zu Ende diskutiert: Frequenzknappheit als per se-Begründung für die in<br />

Frage stehende Art staatlichen Handelns zu interpretieren, ist jedenfalls ökonomisch<br />

nicht überzeugend. Bekanntlich ist gerade bei Knappheit ein marktlicher<br />

Zuteilungsmechanismus gegenüber einer bürokratischen Faktorlenkung und<br />

Rationierung vorzuziehen. Auch 1961 wäre es schon möglich gewesen, beispielsweise<br />

über ein Auktionsverfahren, Sendefrequenzen zu versteigern und die Lizenz dann mit<br />

best<strong>im</strong>mten Programmvorgaben zu verbinden. Ein solches Lizenzauktionsverfahren<br />

wird beispielsweise in England und in den Vereinigten Staaten <strong>im</strong> Bereich des<br />

Kabelfernsehens schon seit Jahren mit Erfolg praktiziert (hierzu Voigt 1992). Das<br />

Bundesverfassungsgericht hat sich diese Form des Umgangs mit der Frequenzknappheit<br />

allerdings zu keinem Zeitpunkt zu eigen machen wollen und stattdessen den Rundfunk<br />

grundsätzlich als „öffentliche Aufgabe“ charakterisiert.<br />

Mit dem dritten Rundfunkurteil vom 16. Juni 1981 (BverfGE 57, 295, FRAG-Urteil,<br />

Grundlinien der Rundfunkordnung gegenüber einem sich abzeichnenden Wandel der<br />

Übertragungstechniken) hat das Bundesverfassungsgericht dann erste vorsichtige<br />

Schritte zur Zulassung privater Anbieter eingeleitet. Aber auch mit dem Wegfall der<br />

Sondersituation der Frequenzknappheit, so das Gericht, bleibe das verfassungsrechtliche<br />

167


Erfordernis gesetzlicher Vorschriften zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erhalten<br />

(siehe Greiffenberg 1989, S. 626 ff.). Es wird hierdurch der Eindruck verstärkt, daß die<br />

ökonomische Argumentation schon in den ersten beiden Urteilen <strong>im</strong> Hinblick auf die<br />

vermeintliche Sondersituation eher vorgeschoben war. Mit dem dritten Rundfunkurteil<br />

wurde diese Argumentationslinie zwar aufgegegen; es vollzog sich stattdessen der<br />

Übergang zu einer kulturpolitisch motivierten Rechtfertigung für öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunk und die damit legit<strong>im</strong>ierte Beschränkung des Wettbewerbs.<br />

Im vierten Rundfunkurteil vom 4. November 1986 (BVverfGE 73, 118,<br />

Niedersachsen-Urteil, Grundlinien einer dualen Rundfunkordnung) mußte das<br />

Bundesverfassungsgericht zum niedersächsischen Rundfunkgesetz Stellung beziehen, in<br />

dem erstmals die Zulassung privaten Rundfunks als gleichberechtigte Verbreitungsform<br />

dauerhaft geregelt worden war. Zwar wies das Bundesverfassungsgericht das<br />

niedersächsische Gesetz in Teilen zurück, bestätigte jedoch die grundsätzliche<br />

Stoßrichtung. Dies bedeutete den Übergang zum dualen System aus öffentlichrechtlichen<br />

und privaten Anbietern, wobei erstgenannten die Aufgabe zukomme, eine<br />

informative „Grundversorgung“ der Bevölkerung sicherzustellen. Trotz der Zulassung<br />

privater Anbieter wurde die Rundfunkfreiheit jedoch nach wie vor als<br />

Gewährleistungsaufgabe des Staates interpretiert, eine positive Ordnung bereitzustellen,<br />

innerhalb derer „die Vielfalt der bestehenden Meinungen <strong>im</strong> Rundfunk in ihrer ganzen<br />

Breite und Vollständigkeit“ dargestellt werden kann; hierzu sei der öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunk unverzichtbar. Diese Sichtweise änderte sich auch nicht in den<br />

nachfolgenden weiteren vier Rundfunkurteilen. Von Seiten des<br />

Bundesverfassungsgerichts wird dem Gesetzgeber dabei eine Kompetenz zur<br />

Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit eingeräumt; der Gesetzgeber ist in dieser<br />

Rechtsauffassung nicht nur der Bewahrer und Hüter, sondern gleichsam der „Stifter<br />

grundgesetzlicher Freiheit“ (vgl. Bremer 1995, S. 361). Der individuelle Blickwinkel<br />

der Rundfunkfreiheit als unternehmerische Rundfunkgründungs- und<br />

Rundfunkveranstaltungsfreiheit bleibt von nachgelagerter Bedeutung.<br />

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllen die öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten die „öffentliche Aufgabe“, den „chancengleichen Zugang<br />

verschiedener Meinungen“ zum Rundfunk zu gewährleisten (viertes Ordnungsproblem)<br />

und hierdurch zur sozialen Integration der Menschen in der Gesellschaft beizutragen;<br />

hierin kommt die gesellschaftspolitische Sichtweise von Rundfunk als<br />

Integrationsmedium zum Ausdruck. Ferner soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als<br />

Gesprächsforum für verschiedene Auffassungen in der Demokratie dienen und zugleich<br />

qualitative Standards in der Berichterstattung setzen. Öffentlich-rechtliche<br />

Rundfunkanstalten sind in dieser Betrachtung <strong>im</strong> Prinzip öffentliche Unternehmen, die<br />

als Instrument dienen, allgemeine Interessen zu verwirklichen, die der Gesetzgeber<br />

jeweils zu best<strong>im</strong>men hat. Offensichtlich wird hierbei über die Festlegung eines<br />

Negativkatalogs von Verhaltensnormen hinaus auf die Erstellung eines Positivkatalogs<br />

hingewirkt. Die Aufgabenstellung der „Grundversorgung“ ist hierfür beredter<br />

Ausdruck. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei keine Notwendigkeit, die<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Wettbewerb zu kontrollieren. Die Existenz<br />

168


möglicher Eigeninteressen der Anstalten, die dem vom Gesetzgeber intendierten<br />

Auftrag entgegenstehen könnten, wie es in der ökonomischen Theorie der Bürokratie<br />

thematisiert wird, spielt in der Argumentation des Verfassungsgerichts keine Rolle.<br />

Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel stellt die Erfüllung der informativen<br />

Grundversorgung der Bevölkerung den unmittelbaren Unternehmenszweck der<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten dar; hier ist das vierte Ordnungsproblem angesprochen.<br />

Der konkrete Programmauftrag leitet sich aus den Rundfunkgesetzen und<br />

Staatsverträgen über die Rundfunkanstalten ab. So veranstaltet etwa der WDR 101<br />

„Rundfunk als Medium und Faktor freier Meinungsbildung“ (§4 Abs. 1 WDR-Gesetz).<br />

Er will „in seinen Sendungen einen umfassenden Überblick über das internationale und<br />

das nationale Geschehen in allen wichtigen Lebensbereichen“ (§4 Abs. 2) liefern. Das<br />

Programm habe der Information, Bildung und in gewissem Umfang auch der<br />

Unterhaltung zu dienen. Die Einschaltquote, also die Gesamtheit der erreichten<br />

Zuschauer, hat für öffentlich-rechtliche Sender, zumindest bei enger Auslegung der<br />

verfassungsrechtlichen Grundlagen, nur nachgelagerte Bedeutung (vgl. Stolte 1977).<br />

Gleichwohl ist die Einschaltquote de facto in dem Maße ein wichtiges Kriterium<br />

geworden, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen und die Akzeptanz in der<br />

Bevölkerung dauerhaft zu sichern (hierzu Voß 1997), in dem die Privaten auf dem<br />

Vormarsch sind und den Öffentlich-rechtlichen Zuschauer abwerben. Seitdem stehen<br />

die öffentlich-rechtlichen Anstalten in einem heiklen Spannungsfeld zwischen dem<br />

eigentlichen Programmauftrag und dem <strong>im</strong>mer offeneren Schauen auf die<br />

Einschaltquote.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten: Das Grundgesetz, die ihm entsprechende<br />

Staatsverfassung und die Deutung und Weiterentwicklung der zugrundeliegenden<br />

Normen durch höchstrichterliche Rechtsprechung spiegeln grundlegende<br />

Wertverständnisse der Gesellschaft wieder. Es würde die <strong>ordnungsökonomische</strong><br />

<strong>Analyse</strong> unzulässig verkürzen, wenn diese Werturteile ausgeblendet würden.<br />

Hinsichtlich der Wirtschaftsordnung ist in Deutschland <strong>im</strong> allgemeinen eine rechtliche<br />

und politische Konstellation entstanden, die der unternehmerischen Freiheit und<br />

privaten Inititative einen vergleichsweise großen Spielraum gelassen hat, wenngleich<br />

nicht so weitgehend wie in den Vereinigten Staaten. Hinsichtlich der Rundfunkordnung<br />

<strong>im</strong> speziellen hat das gleiche Grundgesetz eine davon weitgehend abweichende<br />

Interpretation der Ausgestaltung gefunden. Rundfunk wird verfassungsrechtlich in<br />

erster Linie als Kulturgut interpretiert, woraus sich weitreichende protektionistische<br />

Neigungen ableiten. Die politischen und rechtlichen Umstände, die dazu geführt haben,<br />

lassen – wie gezeigt wurde – erkennen, daß die Entstehung und der Wandel einer<br />

wirtschaftlichen Teilordnung keineswegs nur unter ökonomischen<br />

Effizienzgesichtspunkten abläuft, sondern daß vielfältige außerökonomische<br />

Einflußfaktoren <strong>im</strong> Verständnis des Euckenschen Datenkranzes wirken.<br />

101<br />

169<br />

Das Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk (WDR-Gesetz) kann exemplarisch für<br />

alle anderen Landesrundfunkgesetze angesehen werden, die sich nur in Nuancen<br />

unterscheiden.


4.2.2. Zur Ordnungsökonomik der Rundfunkstaatsverträge<br />

Die zweite wichtige Rechtsquelle für die deutsche Rundfunkordnung ist der<br />

Rundfunkstaatsvertrag aller nunmehr 16 Bundesländer. In diesem Vertragswerk spiegelt<br />

sich die Kulturhoheit der Länder wider, die nach Art. 30 GG die Regelungskompetenz<br />

über den Rundfunk haben. Der Rundfunkstaatsvertrag ist dabei die gemeinsame<br />

rechtliche Klammer, durch die ein Kompetenzgerangel zwischen den Bundesländern<br />

verhindert werden soll. Den Rundfunkunternehmen soll dieser Staatsvertrag Klarheit<br />

und Planungssicherheit bezüglich der relevanten Wettbewerbsfaktoren bringen. Der<br />

Staatsvertrag war notwendig geworden, um die Rechtsunsicherheit, die sich mit der<br />

Entstehung eines dualen Systems nach dem 4. Rundfunkurteil des<br />

Bundesverfassungsgerichts abzeichnete, zu beseitigen.<br />

Die erstmalige und neue Wettbewerbssituation zwischen öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten und Privaten hat den Gesetzgeber zu einer Vorgabe von Rahmenbedingungen<br />

veranlaßt und letzlich die Schaffung von rechtlichen Grundlagen ermöglicht. Der<br />

Rundfunkstaatsvertrag – einschließlich aller fünf Änderungsstaatsverträge – hat eine<br />

ähnliche Stoßrichtung wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und<br />

wirkt gleichsam als Präzisierung von dessen Urteilen. Allerdings ist der Einfluß der<br />

politischen Parteien wesentlich größer, da der Rundfunkstaatsvertrag direkt von den<br />

Landesregierungen verhandelt und verabschiedet wird. Der Staatsvertrag ist auch ein<br />

Beispiel für Pfadabhängigkeiten in der Rechtsentwicklung. Der Staatsvertrag soll die<br />

Kontinuität der Rechtsentwicklung gewährleisten, wobei dem graduellen Wandel der<br />

Vorzug vor einschneidenden radikalen Reformen gegeben wird. Die Anstöße hierzu<br />

kommen in Deutschland meist von außen.<br />

Der Rundfunkstaatsvertrag geht auf das Jahr 1987 zurück. Darin wird nach langen<br />

und schwierigen Verhandlungen das Nebeneinander von privaten und öffentlichrechtlichen<br />

Anbietern festgestellt. Ländereinheitlich wurden neben<br />

Programmgrundsätzen die Nutzung der Übertragungsnetze, die Sicherung der<br />

Meinungsvielfalt, der Jugendschutz, die Weiterverbreitung ausländischer<br />

Rundfunkprogramme sowie die Finanzierung der Sender geregelt. Die Entwicklung der<br />

Übertragungstechnik sowie die Umstände der deutschen Vereinigung mit der<br />

Entstehung von fünf neuen Bundesländern erforderten aber schon bald die Novellierung<br />

des Staatsvertrags von 1987. Auch dieser zweite Staatsvertrag bestand nicht lange, weil<br />

das Bundesverfassungsgericht erstens die Praxis der Gebührenerhebung durch die<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten in Teilen als verfassungswidrig beurteilte (durch die<br />

staatliche Festsetzung der Gebühren könne der Grundsatz der Staatsferne beeinträchtigt<br />

werden) und zweitens die Konzentrationskontrolle neu geregelt sehen wollte – hierauf<br />

wird noch genauer einzugehen sein.<br />

Es folgte der am 1. Januar 1997 in Kraft getretene dritte Rundfunkänderungs-<br />

Staatsvertrag, der jedoch vor allem in Bezug auf die konkrete Regelung der<br />

Werbezeiten (zulässige Gesamtwerbung nach dem Bruttoprinzip), der<br />

Werbehäufigkeiten sowie der zulässigen Werbeformate (Teleshopping etc.)<br />

ergänzungsbedürftig war und seit dem 1. April 2000 durch den 4.<br />

170


Rundfunkänderungsstaatsvertrag ersetzt worden ist (siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 15,<br />

10. April 2000, S. 1 sowie Dokumentation). Ab dem 1. Januar 2001 hat der 5.<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag Geltung erhalten. Neben Detailregelungen zur<br />

Werbung (siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 26, 26. Juni 2000, S. 1) ist<br />

wettbewerbspolitisch insbesondere von Interesse, daß Sportverantstaltungen von<br />

„herausragendem allgemeinen Interesse“ (Fußballwelt- und Europameisterschaften,<br />

Finalspiele <strong>im</strong> DFB-Pokal und in der Chamions-League, olympische Winter- und<br />

Sommerspiele) nicht ausschließlich <strong>im</strong> Pay-TV gezeigt werden dürfen, sondern „<strong>im</strong><br />

Interesse der Allgemeinheit“ <strong>im</strong> Free-TV gesendet werden müssen.<br />

Die schnelle Abfolge der verschiedenen Änderungsstaatsverträge kann als Indiz<br />

dafür gelten, daß die Legislative hier einer Marktentwicklung hinterherläuft.<br />

Offensichtlich fehlt es bisher an einer konkreten ordnungspolitischen Orientierung, wie<br />

eine offene digitale Rundfunkordnung aussehen könnte ebenso sehr wie an der<br />

Bereitschaft, durch wenige allgemeine Rahmenbedingungen ein größeres spontanes<br />

Element in der Marktentstehung zuzulassen. Das „Hinterherlaufen“ der Legislative<br />

kann empirisch als Hinweis darauf gewertet werden, daß ordnungspolitische Steuerung<br />

in einer modernen <strong>Medien</strong>ordnung zukünftig nicht mehr allein mit dem Rundfunkrecht<br />

gewährleistet werden kann (fünftes Ordnungsproblem).<br />

Der Rundfunkstaatsvertrag garantiert – auf der Basis der Rechtsprechung des<br />

Bundesverfassungsgerichts – den Bestand der öffentlich-rechtlichen Anstalten und eine<br />

„ausreichende“ Finanzierung über Gebühreneinnahmen. Ergänzend sind in begrenztem<br />

Rahmen Werbeeinnahmen zulässig (sog. Konzept der Mischfinanzierung). Diese<br />

Bestandsgarantie war auch das entscheidende Motiv der Bundesländer schon be<strong>im</strong><br />

ersten Staatsvertrag von 1987. Der unterschiedlichen Größe der einzelnen Sender – der<br />

WDR auf der einen Seite und das vergleichsweise kleine Radio Bremen auf der anderen<br />

Seite – wird durch einen Länderfinanzausgleich Rechnung getragen, der finanzpolitisch<br />

nach dem Vorbild des allgemeinen föderalistischen Länderfinanzausgleichs zwischen<br />

den Bundesländern organisiert ist. Die kleinen Sender werden hier nach dem<br />

Solidaritätsprinzip durch die großen Sender mitfinanziert. Zudem sollen die öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten in „angemessener Weise“ an den neuen technischen<br />

Entwicklungen (Digitalisierung der Vertriebswege, neue <strong>Medien</strong>, <strong>Medien</strong>integration<br />

und <strong>Medien</strong>konvergenz, usw.) partizipieren können 102<br />

; hiermit ist wiederum die sog.<br />

„Bestands- und Entwicklungsgarantie“ angesprochen. Im Zentrum der Argumentation<br />

steht dabei die Vermutung, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten ohne das<br />

Gebührenprivileg und ohne die bevorzugte Behandlung bei der Frequenzzuteilung nicht<br />

102<br />

171<br />

Thematisch eng verbunden mit dem Rundfunkstaatsvertrag ist der sog. „<strong>Medien</strong>- und<br />

Informationsdienstestaatsvertrag”, der den verschiedenen mult<strong>im</strong>edialen Ausprägungen<br />

der Informationsgesellschaft Rechnung tragen soll. Im Kern geht es den Bundesländern<br />

strategisch darum, ihre grundgesetzlich zugesicherte Rundfunkhoheit auf alle anderen<br />

Gebiete der neuen <strong>Medien</strong> auszudehnen. Unter diesem Blickwinkel hat die trivial<br />

anmutende Frage: „Was ist Rundfunk?“ und daran anknüpfend: „Was dürfen die Länder<br />

regeln?“ eine außerordentliche große Bedeutung für die zukünftige<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik in Deutschland.


<strong>im</strong> Wettbewerb mit den Privaten bestehen könnten (drittes Ordnungsproblem). Diese<br />

Rechtsgrundlage wirkt de facto wie ein Wettbewerbsschutz für den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk.<br />

Den privaten Anbietern werden <strong>im</strong> Staatsvertrag „in ausreichender Zahl“ technisch<br />

leistungsfähige Kanäle zugesichert – zumindest aus der Sicht der privaten Sender ist<br />

diese Forderung bisher aber noch nicht materiell verwirklicht. Die Frequenzzuteilung ist<br />

<strong>im</strong>mer noch ein Ansatzpunkt für wettbewerbsbeschränkende Strategien öffentlichrechtlicher<br />

Anbieter (siehe Bremer, Esser und Hoffmann 1992). Vor allem die <strong>im</strong> 4.<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschriebene Regelung des vorrangigen Zugangs<br />

der Öffentlich-rechtlichen zu den Kabelnetzen durch die „Must Carry-Regel“ für alle<br />

digitalen Programme kann kaum mit dem quantitativ ohnehin sehr unscharfen<br />

Grundversorgungsauftrag in Einklang gebracht werden und ist deshalb kritisch zu<br />

bewerten.<br />

Die Zulassung der privaten Sender ist in §§ 20-24 geregelt; zur Erlangung einer<br />

Lizenz sind die Beteiligungsverhältnisse und Gesellschaftsverträge bei der<br />

Landesmedienanstalt des Bundeslandes offenzulegen, in dem die Ansiedlung des<br />

Senders geplant ist. Die Finanzierung der privaten Rundfunkanbieter ist über Werbung<br />

und Entgelte (§§ 7, 8, 14 - 18, 44 - 46) sicherzustellen, wobei für den Umfang (gesamte<br />

Werbezeit, Anzahl der erlaubten Unterbrechungen pro Film etc.) und die<br />

Zielgruppenorientierung der Werbung spezifische Vorschriften existieren, durch die die<br />

Qualität des publizistischen Wettbewerbs gesichert werden soll (drittes<br />

Ordnungsproblem). Der Staatsvertrag sieht zudem besondere publizistische<br />

Sorgfaltspflichten für die einzelnen Sender vor.<br />

Gegenüber dem ersten Rundfunkstaatsvertrag wurde in den nachfolgenden<br />

Änderungsstaatsverträgen bezüglich der Konzentrationsfrage eine neue<br />

Rechtsgrundlage geschaffen. Das Modell der sog. „Anbietergemeinschaft“, das pro<br />

Unternehmen mehrere Gesellschafter zwingend vorschrieb und auf diesem Wege<br />

Macht- und Meinungskonzentrationen <strong>im</strong> privaten Rundfunk verhindern sollte, wurde<br />

aufgegeben. Es beruhte letztlich auf der irrigen Vorstellung, eine Vielzahl verschiedener<br />

Gesellschafter würde auch zu einer größeren Vielfalt innerhalb des ausgestrahlten<br />

Programms führen. Mit diesem Modell der Anbietergemeinschaft war der Versuch<br />

unternommen worden, ein „binnenpluralistisches Element“ in die private<br />

Rundfunkordnung einzubauen, nämlich durch den Zwang, mehrere unabhängige<br />

Gesellschafter innerhalb eines Rundfunkunternehmens einzubinden. Diese vormalige<br />

Begründung für das Modell der Anbietergemeinschaft und dessen Wirkung auf die reale<br />

<strong>Medien</strong>ordnung sind übrigens ein ausgezeichnetes Beispiel, um die häufig feststellbare<br />

Divergenz zwischen „Rechtsordnung“ und „Handelnsordnung“ zu illustrieren. Der<br />

Gesetzgeber ging bei der juristischen Festschreibung dieses Modells letztlich von einem<br />

linearen, verkürzten Wettbewerbsverständnis aus. Die Fähigkeiten der<br />

<strong>Medien</strong>unternehmer, kreativ und kontingent zu handeln, wurden systematisch<br />

unterschätzt.<br />

172


Die Idee der Anbietergemeinschaft verkennt zudem die Beweggründe für einen<br />

Unternehmer, sich an einem Fernseh-Sender zu beteiligen: Wie sich aus der<br />

Rundfunkmorphologie ergibt, ist nicht publizistische Vielfalt an sich die Zielsetzung,<br />

sondern zunächst Verlustvermeidung und Gewinnerzielung durch ein für die Zuschauer<br />

attraktives Programm, das sich als Werberahmen an die Werbekunden verkaufen oder<br />

aber als Entgeltfernsehen direkt be<strong>im</strong> Kunden absetzten läßt (drittes Ordnungsproblem).<br />

Selbst wenn mehrere unabhängige Unternehmen an einem Sender beteiligt sind, dürfte<br />

sich an der gewinnorientierten Programmgestaltung mit massenattraktiven Sendungen<br />

kaum etwas ändern. Die ökonomische Realität entwickelte sich <strong>im</strong> privaten Rundfunk<br />

vollkommen anders, als es sich der Gesetzgeber vorgestellt hatte. Durch die<br />

Anbietergemeinschaften entstand ein beinahe unüberschaubares Netz gegenseitiger<br />

Verflechtungen und „Senderfamilien“, das wettbewerbspolitisch kaum durchschaut und<br />

ebenso wenig kontrolliert werden konnte.<br />

Diese vor allem von Ökonomen für eine effektive Konzentrationskontrolle als<br />

nachteilig angesehene Entwicklung erforderte eine ordnungspolitische Neuorientierung,<br />

die den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern in den Vordergrund stellt und<br />

die eindeutige unternehmerische Verantwortung – auch für Programminhalte –<br />

ermöglicht. Mit dem neuen „Marktanteilsmodell“ können private Unternehmen intern<br />

wachsen und andere Unternehmen zukaufen, bis ein Zuschauermarktanteil von<br />

insgesamt dreißig Prozent erreicht ist. Allerdings ist unter wettbewerblichen<br />

Bedingungen am Fernsehmarkt selbst für die Marktführer kaum damit zu rechnen, daß<br />

ein einzelnes Unternehmen jemals einen solchen Marktanteil erreichen könnte. Würde<br />

dieser hohe Zuschauermarktanteil erreicht, so würden erstens solchen<br />

<strong>Medien</strong>unternehmen keine weiteren Sendelizenzen erteilt und zweitens begännen<br />

Beratungen zwischen den Aufsichtsbehörden (der KEK und den<br />

Landesmedienanstalten) und dem <strong>Medien</strong>unternehmen, wie durch gezielte Verkäufe<br />

von Beteiligungen eine unbedenkliche Marktposition wieder erlangt werden könnte.<br />

Das medienpolitische Ziel des Meinungspluralismus und der Vielfalt soll durch eine<br />

zusätzliche institutionelle Vorkehrung geschützt und durchgesetzt werden. Schon bei<br />

einem Zuschauermarktanteil von 10%, den die großen privaten Vollprogrammanbieter<br />

heute erreichen, sind die Sender verpflichtet, sog. „lokale Programmfenster“ für<br />

Mitbewerber einzurichten und diesen Sendezeit zur Verfügung zu stellen. Geschieht<br />

dies nicht auf freiwilliger Basis, können die Landesmedienanstalten dies erzwingen.<br />

Durch diese Regelung soll eine lokale Komponente in der privaten Rundfunkordnung<br />

verankert werden. Diese Regel wird jedoch von den privaten Rundfunkanbietern als<br />

massive Wettbewerbsbenachteiligung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />

kritisiert, weil Markterfolg durch die Abtretung von Sendezeit quasi bestraft wird. Auch<br />

in der wissenschaftlichen Diskussion wurden Zweifel angemeldet, welche<br />

Wettbewerbseffekte durch dieses institutionelle Arrangement mittel- bis langfristig<br />

enstehen werden. Aus dem Blickwinkel der dynamischen Markttheorie ist ein solcher<br />

Eingriff kritisch zu bewerten, vor allem wenn er in frühen Marktphasen stattfindet. Ein<br />

solcher Markteingriff geht letztlich zumindest <strong>im</strong>plizit davon aus, daß eine „opt<strong>im</strong>ale<br />

Marktstruktur“ <strong>im</strong> Rundfunk bekannt ist und durch gezielte staatliche Eingriffe<br />

173


herbeigeführt werden kann. <strong>Eine</strong> solche Regelungskompetenz dürfte jedoch jeden Staat<br />

überfordern.<br />

4.2.3. Die Bedeutung der Rechtsprechung der Europäischen Union<br />

Die deutsche Rundfunklandschaft wird neben den nationalen Rechtsquellen mehr<br />

und mehr vom Recht der Europäischen Union (EU) beeinflußt 103 . Die EU, die <strong>im</strong><br />

übrigen häufig wegen ihrer starken Bürokratisierungstendenzen in manchen<br />

Wirtschaftsbereichen kritisiert wird, hat zweifelsfrei den Wettbewerb <strong>im</strong> Rundfunk<br />

erheblich begünstigt. 1984 wurde ein Grünbuch „über die Errichtung des gemeinsamen<br />

Marktes für Rundfunk, insbesondere über Kabel und Satellit“ („Fernsehen ohne<br />

Grenzen“) verabschiedet. Dieses Grünbuch erschien zeitgleich mit den ersten<br />

Kabelpilotprojekten in Deutschland und förderte den damit aufke<strong>im</strong>enden Wettbewerb<br />

<strong>im</strong> Rundfunk nachdrücklich, etwa durch die Zulassung privater Anbieter auf<br />

europäischer Ebene, aber auch durch die Einflußnahme auf die politischen Parteien und<br />

Verbände in Deutschland. Das Ende des öffentlich-rechtlichen Monopols und die hieran<br />

anschließende Rechtsentwicklung mit den Rundfunkurteilen und den Staatsverträgen in<br />

Deutschland ist maßgeblich von der Europäischen Union vorangetrieben worden.<br />

Die Verabschiedung der „Europäischen Konvention über grenzüberschreitendes<br />

Fernsehen des Europarates“ („Fernseh-Konvention“) und die „Richtlinie des Rates zur<br />

Koordinierung best<strong>im</strong>mter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten bei<br />

der Ausübung der Fernsehtätigkeit“ („Fernseh-Richtlinie“), die 1989 verabschiedet<br />

wurden und die bis 1991 in nationales Recht umgesetzt werden mußten, haben den<br />

protektionistischen Vorstellungen nationaler Regierungen Einhalt geboten. Es wurden<br />

von der EU zudem Mindeststandards für den Jugendschutz etc. europaweit eingeführt.<br />

Diese Vorgehensweise ist aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinken zweckmäßig, weil<br />

hier entscheidende Elemente des Negativkatalogs verwirklicht wurden. In Verbindung<br />

mit den vier Grundfreiheiten (Freiheit des Waren und Dienstleistungsverkehrs,<br />

Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Kapitalverkehrsfreiheit)<br />

wurde damit das Umfeld für mehr Wettbewerb geschaffen. Erklärtes Ziel der<br />

europäischen Politik war und ist es, den gemeinsamen Binnenmarkt auch <strong>im</strong><br />

<strong>Medien</strong>sektor zu verwirklichen.<br />

Vor allem Frankreich wollte unter dem Vorwand, die eigene kulturelle Identität<br />

gegen die „Amerikanisierung“ zu schützen, Beschränkungen der Freizügigkeit<br />

zugunsten der eigenen <strong>Medien</strong>industrie durchsetzen. Art. 59 des EWG-Vertrages<br />

interpretiert jedoch Hörfunk und Fernsehen als Teil des freien Dienstleistungsverkehrs<br />

und untersagt damit jede Diskr<strong>im</strong>inierung ausländischer Anbieter. Der Rundfunk wird<br />

103<br />

174<br />

Es ist <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht möglich, auf sämtliche Details<br />

der europäischen <strong>Medien</strong>rechtsprechung einzugehen. Hierzu siehe etwa Ress und<br />

Bröhmer (1998). Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die europäischen<br />

Ländervergleichsstudien – etwa bei Mattern und Künstner (1998) oder <strong>im</strong> Internationalen<br />

Handbuch für Hörfunk und Fernsehen.


zwar von der EU-Kommission als kulturelle Einrichtung gewürdigt 104 und staatliche<br />

Beihilfen werden in diesem Ordnungsbereich der Sache nach zumindest bisher erlaubt,<br />

gleichwohl ohne damit den medienpolitischen Protektionismus der Nationalstaaten zu<br />

akzeptieren. Ebenso wie für den Güterverkehr gilt das sog. „Ursprungslandprinzip“,<br />

nachdem ein Rundfunkprogramm, wenn es in einem Mitgliedsland der Europäischen<br />

Union genehmigt worden ist, grundsätzlich in allen anderen europäischen Staaten<br />

Verbreitung finden darf. Damit war den privaten Rundfunkanbietern auch eine<br />

Rechtsgrundlage an die Hand gegeben worden, mit deren Hilfe sie eine Marktöffnung<br />

durchsetzen konnten.<br />

Mit dieser liberalen Argumentation hat die EU den Weg für einen freien<br />

europaweiten Rundfunkmarkt geebnet und privaten Anbietern einen beachtlichen<br />

wettbewerblichen Freiraum ermöglicht. Die deutschen Bundesländer sehen in dieser<br />

Interpretation allerdings eine Einschränkung ihrer grundgesetzlich garantierten<br />

Rundfunkkompetenz und fürchten um ihren politischen Einfluß auf die öffentlichrechtlichen<br />

Sender. Hierin offenbaren sich auch starke bürokratische<br />

Beharrungstendenzen. Die Bundesländer haben sich in mehreren juristischen Verfahren<br />

– wenngleich erfolglos – gegen die Rundfunkkonzeption der Europäischen Kommission<br />

gewehrt. Mit der europarechtlichen Garantie der wirtschaftlichen Grundfreiheiten ist die<br />

nationale Abschließung der Rundfunkmärkte de facto nicht mehr möglich.<br />

<strong>Eine</strong> wettbewerbspolitisch offene Frage bleibt, inwieweit die medienrechtlichen<br />

Konzentrationsvorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedsländern einer Angleichung<br />

und Harmonisierung bedürfen, um <strong>Medien</strong>vielfalt zu sichern. Hier bedarf es weiterer<br />

wettbewerbspolitischer Maßnahmen, um eine europaweite Wettbewerbsordnung zu<br />

schaffen und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten und damit Gefährdungen der<br />

Meinungsvielfalt entgegenzutreten (drittes und viertes Ordnungsproblem). Aus diesem<br />

Grund legte die EU 1996 einen Richtlinienentwurf „zur <strong>Medien</strong>vielfalt“ vor (vgl.<br />

ausführlich Ress und Bröhmer 1998), mußte diesen aber bereits nach kurzer Zeit wegen<br />

unscharfer Formulierungen zurückziehen. Seit 1997 wird an einer neuen Version<br />

gearbeitet mit dem Titel „<strong>Medien</strong>eigentum <strong>im</strong> Binnenmarkt“. Aus den Rechtsquellen<br />

des EG-Vertrags läßt sich nämlich keine unmittelbare Kompetenz der EU für die<br />

Sicherung der Meinungsvielfalt ableiten. Allerdings könnten die unterschiedlichen<br />

Konzentrationsvorschriften in den einzelnen Mitgliedsländern unter Umständen wie<br />

Marktzutrittsschranken wirken und damit der Errichtung des Binnenmarktes <strong>im</strong><br />

Rundfunks entgegenwirken. <strong>Eine</strong> genaue juristische Prüfung dieser Sachverhalte steht<br />

in den kommenden Jahren auf der Agenda der Europäischen Union.<br />

104<br />

175<br />

In allen europäischen Ländern existieren öffentlich-rechtliche Rundfunksender. Die<br />

jeweilige Organisationsstruktur ist dabei sehr unterschiedlich. Groß-Britannien hat<br />

beispielsweise eine ausschließlich öffentlich finanzierte BBC und zugleich einen rein<br />

werbefinanzierten Anbieter (Channel 4) mit öffentlichem Auftrag. In Frankreich und<br />

Italien hingegen haben alle öffentlich-rechtlichen Sender hohe Werbeeinnahmen.


4.3. Binnenpluralistische öffentlich-rechtliche Anstalten<br />

4.3.1. Zum Verhältnis von Institutionen und Personen<br />

176<br />

„Hinzuzufügen ist allerdings, daß sich auch ein<br />

reiner Institutionalismus nicht durchführen läßt. Es ist<br />

nicht nur so, daß die Konstruktion von Institutionen<br />

wichtige persönliche Entscheidungen nötig macht: das<br />

Funktionieren auch der besten Institutionen (wie der<br />

demokratischen Kontrolle der Mächte <strong>im</strong> Staate und<br />

ihres Ausgleichs) hängt stets in beträchtlichem<br />

Ausmaße von den Personen ab, die <strong>im</strong> Rahmen dieser<br />

Institutionen arbeiten. Institutionen sind wie<br />

Festungen; sie müssen wohlgeplant und wohlbemannt<br />

sein“<br />

Karl Popper (1957/92, S. 151)<br />

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist so organisiert, daß dem<br />

verfassungsrechtlich vorgegebenen Gedanken des „Binnenpluralismus“ Geltung<br />

verschafft werden soll. Hierin spiegelt sich die politische Vorstellung wider, man könne<br />

durch geeignete institutionelle und organisatorische Regeln Meinungsfreiheit und –<br />

vielfalt innerhalb einer Organisation sicherstellen, sie gleichsam von oben „anordnen“.<br />

Diese Auffassung wird <strong>im</strong> Prinzip auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten.<br />

Der Binnenpluralismus kann als eine äußere institutionelle Vorgabe angesehen<br />

werden, die gleichsam durch innere Institutionen, also durch abgeleitete Regeln oder<br />

Organisationen, konkretisiert und dauerhaft gesichert werden soll. In der Idee des<br />

Binnenpluralismus spiegelt sich eine spezifisch deutsche Wertvorstellung wider, die so<br />

in der Vereinigten Staaten beispielsweise nicht konsensfähig wäre, weil dort dem<br />

Modell des „Außenpluralismus“ und der lenkenden und selektierenden Funktion des<br />

Wettbewerbs auf dem Jahrmarkt der Meinungen größeres Vertrauen geschenkt wird.<br />

Um dieses Konzept des Binnenpluralismus umzusetzen, haben sowohl ARD als auch<br />

ZDF eine dreigliedrige Organisationsstruktur. An der Spitze der einzelnen ARD-<br />

Anstalten und des ZDF steht ein Intendant. Dieser wird vom Rundfunkrat (bzw. vom<br />

Fernsehrat be<strong>im</strong> ZDF) auf Vorschlag des Verwaltungsrats (siehe ARD 1995; Müller<br />

1998) in gehe<strong>im</strong>er Wahl gewählt. <strong>Eine</strong> Wiederwahl ist möglich. Als oberstes<br />

Leitungsorgan ist der Intendant für die rechtlichen, personellen, inhaltlichen und<br />

wirtschaftlichen Entscheidungen letztendlich verantwortlich und rechenschaftspflichtig;<br />

zudem repräsentiert er seine Anstalt nach außen. Die Amtszeit des Intendanten variiert<br />

bei den einzelnen ARD-Anstalten zwischen vier, fünf und sechs Jahren, be<strong>im</strong><br />

Hessischen Rundfunk bis zu neun Jahren, wodurch eine größere politische<br />

Unabhängigkeit über die Legislaturperiode des Parlaments hinaus sichergestellt werden<br />

soll. Der ZDF-Intendant ist für fünf Jahre gewählt. Inhaltliches Kontrollorgan ist bei<br />

den ARD-Anstalten der Rundfunkrat, be<strong>im</strong> ZDF der sog. Fernsehrat. Die Aufgaben sind<br />

jeweils identisch, nämlich den gesetzlich vorgegebenen Programmauftrag<br />

sicherzustellen (siehe Rundfunkmorphologie). Der Verwaltungsrat schließlich hat die


wirtschaftliche Rechnungsführung und eine sparsame Mittelverwendung zu<br />

überwachen.<br />

Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel ist festzuhalten, daß <strong>im</strong> dreigliedrigen<br />

Aufbau der öffentlich-rechtlichen Anstalten prinzipiell der Versuch zu erkennen ist,<br />

durch verschiedene Kontrollmöglichkeiten und Rechenschaftspflichten („checks and<br />

balances“) die Unabhängigkeit und Staatsferne der Sender zu gewährleisten. Die<br />

internen Anreiz- und Kontrollschwierigkeiten einer solchen Behörde – man könnte auch<br />

von einer Bürokratie sprechen – können durch eine mehrstufige Organisationsstruktur<br />

gemildert werden. Ob allerdings auch Parteienferne sichergestellt ist, kann <strong>im</strong> Einzelfall<br />

bezweifelt werden. Aus dem Blickwinkel der Bürokratietheorie besteht jedenfalls die<br />

Gefahr, daß es zu Interessenüberschneidungen zwischen den verschiedenen Kontrollebenen<br />

kommt und daß die tatsächliche Kontrollwirkung eher gering ist. In neueren<br />

Untersuchungen ist jedenfalls wiederholt kritisch vermerkt worden, daß sowohl die<br />

Rundfunkräte der ARD-Anstalten als auch die Verwaltungsräte ihre Kontrollfunktionen<br />

nur sehr schwach wahrnehmen.<br />

Hier offenbart sich ein spezifisches Spannungsverhältnis zwischen den<br />

institutionellen Arrangements und den Personen, die hier in die Verantwortung<br />

genommen werden, gerade mit Bezug zu den hier interessierenden fünf<br />

Ordnungsproblemen. Wie Popper (1957/92, S. 151 ff.) in diesem Zusammenhang<br />

betont, kann der Glaube an einen reinen Institutionalismus auch Gefahren in sich<br />

bergen. So ist beispielsweise durch keine denkbare institutionelle Lösung zu<br />

garantieren, daß sich die Mitglieder des Rundfunkrates auch tatsächlich um staatsferne<br />

und objektive Berichterstattung bemühen werden. Zumindest theoretisch wäre denkbar,<br />

daß die Mitglieder dieses Gremiums einst<strong>im</strong>mig (und gehe<strong>im</strong>) beschließen, andere als<br />

die ihnen vorgegebenen Ziele zu verfolgen. Um dieses Szenario diskutieren zu können,<br />

ist zu klären, wie und von wem die Personen in der dreigliedrigen Organisationsstruktur<br />

bestellt werden, was sie genau zu tun haben, welche persönlichen Ziele sie verfolgen<br />

und wie sie kontrolliert werden. Nur wenn diese Fragen systematisch geklärt werden,<br />

sind Rückschlüsse möglich, inwieweit diese Gremien verantwortungsvoll mit der<br />

Suggestivkraft des Fernsehens umgehen können (zweites Ordnungsproblem), inwieweit<br />

den Zuschauerpräferenzen Beachtung geschenkt wird (viertes Ordnungsproblem) und<br />

schließlich, inwieweit die Teilnahme dieser Gremien für eine ordnungspolitische<br />

Steuerung überhaupt möglich oder wünschenswert sein kann (fünftes<br />

Ordnungsproblem).<br />

Ferner ist zu beachten, daß das Verhältnis von Institutionen und Personen keinesfalls<br />

statischer Natur ist, sondern typischerweise dynamische Elemente zu entwickeln<br />

vermag. <strong>Eine</strong> langandauernde Beziehung zwischen einer kontrollierenden Institution<br />

und den zu Kontrollierenden kann <strong>im</strong> Zeitablauf zu Interessenverschmelzungen führen.<br />

Die Kontrollbehörde n<strong>im</strong>mt zunehmend die Interessen derjenigen war, die sie eigentlich<br />

überwachen sollte (sog. Capture-Theorie). Dies ist auch bei den Rundfunkräten zu<br />

beobachten, die in Befragungen eine enge Verbundenheit mit „ihrer Anstalt“ zeigen. So<br />

gibt es von diesen Gremien kaum Kritik am Expansionsstreben der öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten, obwohl beispielsweise die Ausweitung aller dritten ARD-<br />

177


Programme zu Vollprogrammen zumindest Anlaß zu Diskussionen hätte geben müssen.<br />

Hier entsteht die Vermutung, daß die persönlichen Ziele der Gremiumsmitglieder in der<br />

Regel mit der Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Geltungsbereichs positiv korreliert<br />

sind. Auch der (ursprüngliche) Plan des ZDF zur gebührenfinanzierten Errichtung eines<br />

<strong>Medien</strong>parks ist kaum kritisch von den Mitgliedern des Fernsehrates diskutiert<br />

worden 105 . Anstöße zur (Weiter-) Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und<br />

zur Straffung des organisatorischen Aufbaus sind zumindest in den letzten Jahren fast<br />

alle von außen gekommen, etwa aus der Wissenschaft, von den privaten Konkurrenten<br />

oder auch durch die europäische Rechtsprechung.<br />

4.3.2. Die Zusammensetzung der Rundfunkräte<br />

Das bezüglich der tatsächlichen Gestaltungskraft und Einflußmöglichkeit wichtigste<br />

Gremium bei ARD und ZDF ist zweifelsohne der Rundfunk- bzw. der Fernsehrat; er<br />

gilt als Instrument zur konkreten Verwirklichung des Binnenpluralismus. Im<br />

Rundfunkrat sollen sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, politischen Parteien,<br />

Regierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeber und Persönlichkeiten des öffentlichen<br />

Lebens wiederfinden. Die Mitgliederzahl variiert von mindestens 16 be<strong>im</strong> Hessischen<br />

Rundfunk bis zu 77 be<strong>im</strong> ZDF (siehe Abbildung).<br />

105<br />

178<br />

Ein solcher <strong>Medien</strong>park, der vor allem bildungspolitische Ziele verfolgt und<br />

<strong>Medien</strong>kompetenz vermitteln soll, ist - wie ähnliche Beispiele aus den USA belegen - in<br />

idealer Weise privat (Eintrittsgelder, Werbung etc.) und durch Spenden finanzierbar.<br />

Nach intensiver Kritik aus der Öffentlichkeit an der Gebührenfinanzierung hat das ZDF<br />

erfolgreiche Schritte zur privaten Finanzierung vollzogen.


Abbildung 19: Zusammensetzung des Rundfunkrates bei ARD und ZDF<br />

Anstalt * BR SR HR WDR MDR ORB SFB RB NDR ZDF<br />

Stände<br />

Glaubensgeme<br />

inschaften<br />

Wissenschaft,<br />

Bildung,<br />

Kutur<br />

Wirtschaft,<br />

Kammern,<br />

Gewerkschaft<br />

3 3 3 3 5 3 3 3 5 5<br />

10 8 4 6 - 4 4 6 3 -<br />

6 6 2 6 11 3 6 7 13 8<br />

<strong>Medien</strong> 2 1 - 3 - - 5 2 - 4<br />

Sonstige 17 12 Min.1 11 15 10 5 13 26 27<br />

Politik<br />

Parlamente a) b) 5 12 a) b) 8 - Max.1<br />

1<br />

Regierung 1 1 1 - 3 - - - - 21<br />

Sonstige 3 - - - - - - 3 - -<br />

Gesamt Min.<br />

39<br />

Min.<br />

28<br />

Min.<br />

16<br />

41 Min.<br />

34<br />

Min.<br />

20<br />

31 34 Max.<br />

58<br />

a) entsprechend den Fraktionen, b) jede Fraktion, * In der Darstellung fehlt der SWR, der aus der<br />

Zusammenlegung von SDR und SWF entstanden ist. Der gemeinsame SWR-Rundfunkrat wird insgesamt<br />

89 Mitglieder haben, die sich auf zwei Gremien aufteilen (Rundfunkrat Baden-Würtemberg mit 62<br />

Mitgliedern und Rundfunkrat Rheinland-Pfalz mit 27 Mitglieder).<br />

Quelle: Müller 1998, S. 90<br />

Die Frage ist: Nach welchen Kriterien können die „gesellschaftlich relevanten<br />

Gruppen“ ausgewählt und welche Gewichtung sollen sie bei der Entsendung ihrer<br />

Mitglieder in den Rundfunkrat erhalten? Welche Aufgaben sollen diese Mitglieder<br />

wahrnehmen und wer kontrolliert deren Tätigkeit? In den rechtlichen Grundlagen des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks finden sich hierzu einige Hinweise. Gleichwohl<br />

werden die persönlichen Ziele der Gremiumsmitglieder nicht ausreichend beachtet.<br />

Außerdem ist kritisch zu vermerken, daß die tatsächliche Auswahl von Personen aus<br />

„gesellschaftlich relevanten Gruppen“ in hohem Maße willkürlich ist.<br />

Im Gedanken des „Binnenpluralismus“ und in der Institution des Rundfunkrates<br />

manifestiert sich in besonderer Weise die korporatistische deutsche Tradition. Danach<br />

werden in „runden Tischen“, „konzertierten Aktionen“ und „Konsensgesprächen“<br />

probate Koordinationsformen gesehen, um gesellschaftliche und wirtschaftliche<br />

Probleme zu lösen. Mestmäcker (1986) merkt hierzu treffend an, daß die Vorstellung,<br />

man könne Binnenpluralismus direkt über die Beteiligung der Parteien, Verbände und<br />

Interessengruppen sicherstellen, deren institutionelle Eigengesetzlichkeiten und<br />

besondere Beziehungen zum Staat verkenne. In der Realität führt das Bemühen um eine<br />

179<br />

12<br />

77


inhaltlich ausgewogene Berichterstattung eher zum Parteienproporz, der jedoch<br />

keinesfalls mit Meinungspluralismus gleichzusetzen ist.<br />

Aktuelle Untersuchungen bestätigen nachdrücklich die Gefahr, daß die Rundfunkräte<br />

ein Betätigungsfeld für parteipolitische Partikularinteressen und Verbändevertreter sind<br />

(vgl. Wiechers 1992). Müller (1998, S. 89-98) vertritt sogar die These, daß mit dem<br />

vorgegebenen institutionellen Rahmen für die Rundfunkräte der Binnenpluralismus <strong>im</strong><br />

Verständnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht effektiv<br />

gewährleistet werden kann. Ordnungsökonomisch wäre es deshalb erstens angeraten,<br />

den Einfluß der politischen Parteien massiv zurückzudrängen, weil die Politisierung der<br />

öffentlich-rechtlichen Anstalten deren Legit<strong>im</strong>ation dauerhaft schwächt. Zweitens wäre<br />

eine effektivere Kontrolle des Finanzgebarens und der Unternehmensstrategien<br />

angeraten. Hierzu müßte aber der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten genauer<br />

gefaßt werden, als dies derzeit der Fall ist.<br />

4.3.3. Finanzierung<br />

Aus der Rundfunkmorphologie sowie den Programmwahlmodellen ist zu folgern,<br />

daß die Finanzierung der Sender deren Geschäftsstrategie maßgeblich beeinflußt. Auch<br />

empirisch wird diese Vermutung bestätigt. Während die Marktfinanzierung zumindest<br />

für die privaten Vollprogrammanbieter eine Orientierung an den Präferenzen der<br />

kaufkräftigen Mittelschichten nahelegt, sind die gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten in der Programmgestaltung prinzipiell unabhängig. Gleichwohl<br />

birgt die Entkopplung von der Zahlungsbereitschaft und den Präferenzen der<br />

Verbraucher die Gefahr in sich, daß diese Anstalten bei der Programmgestaltung eigene<br />

Interessen einfließen lassen, die keineswegs mit den formalen Zielen der Anstalten in<br />

Einklang stehen müssen. Dies entspräche auch den üblichen Erwartungen der<br />

ökonomischen Theorie der Bürokratie.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollen, so die Rechtsprechung, bei der Erfüllung<br />

ihres Programmauftrags finanziell unabhängig sein; hierzu wird eine Rundfunkgebühr<br />

von jedem Besitzer eines Radios und eines Fernsehgeräts erhoben. Gleichzeitig ist es<br />

den öffentlich-rechtlichen Sendern erlaubt, in best<strong>im</strong>mten zeitlichen und quantitativen<br />

Grenzen Werbung zu senden (Prinzip der Mischfinanzierung). Seit dem 1. Januar 1997<br />

beträgt die monatliche Fernsehgebühr DM 18,80, wovon das ZDF mit DM 6,6349 ca.<br />

ein Drittel erhält. Die gesamte Rundfunkgebühr beträgt DM 28,25. Das Gesamtvolumen<br />

der Gebühreneinnahmen betrug <strong>im</strong> Jahr 2000 etwa 11,5 Milliarden DM (IWD-<br />

<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 7 vom 14.02.2000, S. 1). Ab dem 1. Januar 2001 ist eine weitere<br />

Gebührenerhöhung beschlossen.<br />

Die Ausgestaltung der Rundfunkgebühr als Gerätesteuer ist vor allem unter<br />

Ökonomen umstritten, weil auch derjenige zur Leistung herangezogen wird, der die<br />

öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzen will; dies widerspricht dem<br />

Äquivalenzprinzip. Selbst Hotelbetreiber, die über einen dekodierten Kanalzugang die<br />

öffentlich-rechtlichen Sender „wegschalten“ können, müssen die Rundfunkgebühr<br />

zahlen. Auch die Praxis der Gebührenerhebung ist ein Relikt des staatsnahen Rundfunks<br />

180


in Deutschland und ein Beispiel für eine ökonomisch ineffiziente Regel, die gleichwohl<br />

seit beinahe achtzig Jahren Bestand hat. Allerdings düfte der technische Wandel eine<br />

neue Regelung erzwingen, da durch die Konvergenz der <strong>Medien</strong> der Personal Computer<br />

(PC) und das Fernsehen zunehmend zu einem Medium verschmelzen und es in diesem<br />

Zusammenhang unwahrscheinlich ist, daß die bestehende Gebührenregelung auch auf<br />

den Besitz von PCs erweitert werden kann.<br />

ARD und ZDF sind gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht<br />

auf Selbstverwaltung; sie zählen damit finanzpolitisch zu den „Parafisci“. Den<br />

Anstalten werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie bei der Verwendung ihrer<br />

Gebühreneinnahmen weitreichende Autonomierechte zugesichert. Dies kann<br />

ordnungsökonomisch Vor- und Nachteile haben: Größere Handlungsspielräume<br />

einerseits, fehlende Kontrollmöglichkeiten andererseits. Öffentlich-rechtliche Sender<br />

sind konkursunfähig. Deshalb sind ihre wirtschaftliche Rechnungsführung und<br />

Programmerfolge anders als bei privaten Unternehmen zu kontrollieren, die in der<br />

Regel von den Gesellschaftern oder Kapitaleignern überwacht werden (siehe<br />

Rundfunkmorphologie).<br />

Die Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten sowie die Planung des mittelfristigen Finanzbedarfs werden intern durch den<br />

Verwaltungsrat und extern durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs<br />

(KEF) überwacht. Die KEF ist <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Dritten<br />

Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1996 ins Leben gerufen worden. Sie setzt sich aus<br />

Vertretern verschiedener politischer Gruppierungen sowie aus unabhängigen Experten<br />

zusammen, informiert die Ministerpräsidenten der Länder regelmäßig über die<br />

finanzielle Situation der ARD-Anstalten und des ZDF und gibt Empfehlungen für die<br />

Gebührengestaltung. Die von den Ministerpräsidenten beschlossene Gebührenhöhe muß<br />

dann von allen 16 Landtagen ratifiziert werden. Auch hier können wieder die<br />

politischen Parteien, also letzten Endes die „Eigentümer“ selbst, Einfluß nehmen. Über<br />

die parteipolitische Schiene entsteht wiederum die Gefahr der Interessenverquickung<br />

zwischen der dreigliedrigen Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />

einerseits und der KEF andererseits. Schon von daher ist wenig gewonnen.<br />

Finanziell disziplinierend hat die KEF in der Realität tatsächlich kaum gewirkt: So<br />

bestätigen aktuelle Untersuchungen, daß in den öffentlich-rechtlichen Anstalten <strong>im</strong>mer<br />

noch beachtliche Einsparpotentiale existieren, vor allem be<strong>im</strong> Personalbestand, aber<br />

auch bei der Programmproduktion (siehe Hartwig und Schröder 1998; auch 1999). Die<br />

unternehmerische Effizienz der privaten Sender (beispielsweise gemessen an Kapital-<br />

und Personaleinsatz pro eigenproduzierter Sendestunde) liegt etwa zwei- bis dre<strong>im</strong>al<br />

höher als bei den Öffentlich-Rechtlichen. Die vergleichsweise großzügige und<br />

unbestrittene finanzielle Ausstattung der Anstalten läßt systematisch ein eher schwaches<br />

Kostenbewußtsein erwarten. Dies ist eine Erkenntnis, die übrigens schon in Theorie der<br />

Zentralverwaltungswirtschaft von Hensel (1954/79) grundlegend mit dem Begriff der<br />

„weichen Pläne“ charakterisiert worden ist. Bei der Festsetzung des Finanzbedarfs<br />

besteht ein systematischer Anreiz zur Angabe überhöhter Kosten. Gleichzeitig besteht<br />

keinerlei Anreiz zur Unterschreitung eines einmal gewährten Budgets.<br />

181


Das aus dem Gebührenprivileg resultierende mangelnde Kostenbewußtsein läßt sich<br />

auch an den Programmstrategien erkennen: So bemühen sich die öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten um den Ankauf von teuren massenattraktiven Programmen – etwa um die<br />

Übertragungsrechte für Olympische Spiele oder für Fußball-Weltmeisterschaften. Dies<br />

ist angesichts des funktionierenden Free-TV-Marktes <strong>im</strong> Bereich der<br />

Sportübertragungen nicht mit dem Gedanken des Grundversorgungsauftrags in<br />

Einklang zu bringen, zumal wenn durch die Beteiligung an kostspieligen<br />

Bietungsverfahren weitere Gebührenanhebungen verursacht werden oder aber der Preis,<br />

den private Unternehmen letztlich be<strong>im</strong> Rechteerwerb zahlen müssen, künstlich in die<br />

Höhe getrieben wird. Das großzügige Gebührenprivileg ist letztlich mit der<br />

Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu legit<strong>im</strong>ieren, sich von<br />

massenattraktiven Programmen fernzuhalten, wie es auch der Erkenntnis der<br />

Programmwahlmodelle entspricht.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten begründen ihre Bemühungen um den<br />

kostspieligen Erwerb von massenattraktiven Programminhalten mit der sog.<br />

„Marginalisierungs-Spirale“ (hierzu Gundlach 1998, S. 337 ff.). Hiernach würde eine<br />

Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Sender auf deren Kernkompetenzen, wie etwa<br />

von der Monopolkommission (2000) wiederholt in allen medienrelevanten Gutachten<br />

gefordert, zu einem weitreichenden Verlust von Anteilen am Fernsehmarkt führen.<br />

Diese These beruht auf einem verzerrten Wettbewerbsverständnis, welches die<br />

<strong>Medien</strong>präferenzen als uniform und allgemeingültig charakterisiert. Zumindest <strong>im</strong>plizit<br />

ist hier die kulturpess<strong>im</strong>istische Sichtweise von Postman wiederzufinden, der einem<br />

privaten Fernsehmarkt die beinahe lineare Entwicklung zu einem mehr oder minder<br />

niveaulosen Unterhaltungsmedium zuschreibt. Diese These ist jedoch empirisch leicht<br />

zu widerlegen. Ordnungsökonomisch bleibt deshalb festzuhalten, daß auch die<br />

Finanzierungsfrage der Öffentlich-Rechtlichen dringend eine Präzisierung des<br />

Funktionsauftrags erfordert.<br />

4.4. Außenpluralistische private Anbieter<br />

4.4.1. Lizenzierungsverfahren und unternehmerische Zielsetzung<br />

Pr<strong>im</strong>äre Rechtsquellen für den privaten Rundfunk in Deutschland sind ebenfalls die<br />

Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere gilt dies für das vierte<br />

Urteil) sowie die Rundfunkstaatsverträge. In diesen sind die Zulassung, die Kontrolle,<br />

die Finanzierung sowie Sonderfragen geregelt – etwa über max<strong>im</strong>ale Anteile der<br />

Werbezeit <strong>im</strong> Programm. <strong>Eine</strong> Besonderheit der Zulassung ist darin zu sehen, daß die<br />

konkrete Betriebserlaubnis für einen privaten Anbieter von einem einzelnen Bundesland<br />

erteilt wird, zugleich aber sog. „Durchleitungsregelungen“ für die anderen Länder<br />

existieren. Dies bedeutet, daß ein Sender sich in einem beliebigen Bundesland um eine<br />

Betriebsgenehmigung bemühen kann und gegebenenfalls sodann das Recht erhält, in<br />

allen anderen Bundesländern sein Programm zu verbreiten.<br />

182


<strong>Eine</strong> solche institutionelle Ausgestaltung der freien Standortwahl mit daraus<br />

abgeleiteten Freiheitsrechten auch bei der Programmverbreitung in den anderen<br />

Bundesländern kann aus einem liberalen <strong>ordnungsökonomische</strong>n Blickwinkel durchaus<br />

positiv beurteilt werden, denn damit ist ein Element für den „Wettbewerb der<br />

Regionen“ verbunden. Freilich kann (und wird) die Standortfrage gleichzeitig die<br />

Landespolitiker dazu verleiten, <strong>Medien</strong>politik als Standortpolitik zu verstehen und<br />

„ihrem“ Haussender, ob privat oder öffentlich-rechtlich, politische und ökonomische<br />

Zugeständnisse einzuräumen – etwa Subventionen oder Kreditgarantien. Diese reale<br />

Gefahr besteht über die politischen Parteigrenzen hinweg, etwa in Bayern, wo die<br />

Kirch-Gruppe und der Bayerische Rundfunk (BR) behe<strong>im</strong>atet sind, oder in Nordrhein-<br />

Westfalen, wo mit dem Bertelsmann-Konzern und dem WDR ein großer privater<br />

Anbieter und zugleich die größte und politisch einflußreichste ARD-Anstalt zu Hause<br />

sind.<br />

Die Lizenzierung eines neuen Senders verläuft <strong>im</strong> Prinzip in zwei Schritten. Erstens<br />

müssen die Interessenten sich bei ihrer zuständigen Landesmedienanstalt um die<br />

Zulassung bemühen. Hierzu sind die Kapitaleignerstrukturen sowie die Programmziele<br />

und Inhalte vorzustellen. Es ist sicherzustellen, daß diese mit den staatsvertraglich<br />

fixierten Programmgrundsätzen, etwa zum Jugendschutz, übereinst<strong>im</strong>men. Dieser erste<br />

Schritt ist vergleichsweise problemlos, wenngleich es in der Vergangenheit auch hier<br />

schon zu Konflikten gekommen ist. Zweitens muß sich der neue Interessent dann um<br />

eine Sendefrequenz bemühen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind <strong>im</strong><br />

Telekommunikationsgesetz (TKG) fixiert. Die Allokation der Frequenzen erfolgt in<br />

einem Prozeß zentraler Planung (ausführlich Müller 1998, S. 152-168). Aus dem<br />

„Frequenznutzungsplan“ werden dann die Senderechte durch die Landesregierung, die<br />

oberste Landesbehörde oder die Landesrundfunkanstalt zugeteilt. Gerade in diesem<br />

Bereich besteht jedoch eine Diskr<strong>im</strong>inierungsmöglichkeit gegenüber den privaten<br />

Sendern, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Frequenzvergabe grundsätzlich<br />

zu bevorzugen sind. Dies gilt auch bei der Einspeisung der Programme in private<br />

Kabelnetze.<br />

Die unternehmerische Zielsetzung und betriebliche Ergebnisrechnung privater<br />

Rundfunkanbieter leitet sich vom Gewinnprinzip ab. Der Verkauf von Fernsehzeiten an<br />

die werbetreibende Industrie ist die pr<strong>im</strong>äre Erlösquelle für werbefinanziertes<br />

Fernsehen. Das Bezahlfernsehen bezieht seine Einnahmen durch den Verkauf von<br />

Abonnements (Pay per Channel) beziehungsweise durch den Einzelverkauf von<br />

besonders attraktiven Programminhalten (Pay per View). Die Kontrolle des marktlichen<br />

Erfolgs geschieht in beiden Formen privaten Rundfunkangebots durch die<br />

Gesellschafter bzw. die Aktionäre und den Wettbewerb. Ein attraktives<br />

Programmangebot steigert das Zuschauerinteresse und vergrößert den Marktanteil. Die<br />

„Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale“ kommt Sendern mit großer Reichweite<br />

entgegen, da die Erlöse aus dem Verkauf von Werbezeiten mit der Zahl der<br />

kontaktierten Haushalte steigen. Je größer die Zuschauerzahl, desto höher ist der Erlös<br />

be<strong>im</strong> Verkauf von Werbezeiten. Be<strong>im</strong> Bezahlfernsehen geht es darum, möglichst viele<br />

Abonnenten zu erwerben, beziehungsweise einzelne Sendungen <strong>im</strong> Pay per view zu<br />

183


verkaufen. Vor allem Sportereignisse (Fußballspiele, Autorennen, Olympische Spiele)<br />

bieten sich hierfür an.<br />

Empirisch bestätigt sich die bereits mehrfach angesprochene Hypothese, daß die<br />

Veranstaltung von privatem Rundfunk mit einem hohem Kapitalrisiko einhergeht. Ein<br />

privates Fernseh-Angebot benötigt sehr lange Anlaufzeiten und hohen Kapitalaufwand,<br />

bis die Gewinnzone erreicht wird. Dies gilt für die werbefinanzierten Sender, bei denen<br />

das börsennotierte ProSieben als erstes Unternehmen in Deutschland in die Gewinnzone<br />

gelangt ist; auch RTL fährt nach anfänglichen Verlusten nunmehr beachtliche Gewinne<br />

ein und ist derzeit das wirtschaftlich erfolgreichste Rundfunkunternehmen in Europa<br />

(siehe IWD <strong>Medien</strong>spiegel Nr. 18 vom 1. Mai 2000, S. 1). Dies gilt aber auch für<br />

entgeltfinanziertes Fernsehen – in Deutschland zuerst der Sender Premiere und dann der<br />

digitale Kanal DF1 (vgl. Duvvuri und Schellmoser 1996), die seit Ende 1999 als<br />

Premiere World miteinander fusioniert sind. Um neue Kunden zu erwerben und diese zu<br />

vergleichsweise hohen Ausgaben für die Dekodertechnik und die Kanalmiete zu<br />

bewegen, muß ein besonders attraktives, meist auch sehr teures Programm gesendet<br />

werden. Die ökonomischen Gründe für die nur sehr langsame Marktdurchdringung in<br />

Deutschland liegen dabei auf der Hand: Zum einen gibt es einen großen Sektor des<br />

werbefinanzierten „Free-TV“ 106 mit zahlreichen ausdifferenzierten Vollprogrammen<br />

sowie den quantitativ größten öffentlich-rechtlichen Fernsehsektor weltweit, zum<br />

anderen werden die Eigentümer eines Fernsehapparates ohnehin durch die<br />

Rundfunkgebühr mit 28,25 DM monatlich belastet, so daß das Budget für weitere<br />

Kanäle Bezahlfernsehen, bei denen die Monatsmiete ca. bei 50 DM plus Dekodermiete<br />

liegt, insoweit eingeschränkt ist. Die Anlaufkosten für Premiere World als digitales<br />

Programm werden allein auf ca. 6 Mrd. DM geschätzt.<br />

Ordnungsökonomisch bleibt festzuhalten, daß der freie Marktzugang <strong>im</strong> Prinzip für<br />

neue Interessenten sichergestellt ist. Gleichwohl bleibt der tatsächliche Marktzugang<br />

verbesserungsfähig, insbesondere die Frequenzzuteilung. Möschel (1991) kritisiert<br />

beispielsweise die „Marktverstopfung“ der öffentlich-rechtlichen Sender, die mit der<br />

umfangreichen (und bevorzugten) Kanalbelegung private Anbieter vom Marktzutritt<br />

abzuhalten. Auch hier wäre es wiederum <strong>im</strong> Interesse des dritten und vierten<br />

Ordnungsproblems wichtig, wenn eine genauere Spezifizierung des öffentlichrechtlichen<br />

Funktionsauftrags vorgenommen würde und, daraus folgend, vor allem die<br />

dritten ARD-Programme auf ihren regionalen Informationsauftrag zurückgeführt<br />

würden.<br />

106<br />

184<br />

Der Begriff „Free TV“ ist ökonomisch nicht ganz korrekt. Genau genommen geht es um<br />

den Sachverhalt, daß dem Zuschauer ein Programm unentgeltlich zur Verfügung gestellt<br />

wird, das dem Produzenten pr<strong>im</strong>är als Werberahmen dient.


4.4.2. Inhalts- und Konzentrationskontrolle<br />

4.4.2.1. Die Notwendigkeit zur inhaltlichen und wettbewerbspolitischen<br />

Rahmensetzung<br />

Die Kontrolle über die Einhaltung der Programmgrundsätze für privates Fernsehen,<br />

vor allem die Gewährleistung des Jugendschutzes, sowie die Überwachung möglicher<br />

Konzentrationstendenzen, die die Meinungsvielfalt beeinträchtigen könnten, geschieht<br />

pr<strong>im</strong>är durch die Landesmedienanstalten sowie durch die Kommission zur Ermittlung<br />

der Konzentrationskontrolle (KEK). Die insgesamt fünfzehn Landesmedienanstalten 107<br />

beziehen ihre juristische Legit<strong>im</strong>ation aus den Landesmediengesetzen sowie aus den<br />

Rundfunkstaatsverträgen und sind Ausdruck der Kulturhoheit der Länder. Da die<br />

Landesmedienanstalten allein schon wegen der Schwierigkeit der<br />

Interessenkoordination zwischen den Anstalten – häufig angesichts auch<br />

parteipolitischer Konfliktpunkte – zu einer effektiven Konzentrationskontrolle <strong>im</strong><br />

<strong>Medien</strong>bereich nicht in der Lage waren, wurde die KEK als ergänzende Institution ins<br />

Leben gerufen. Die KEK ist dem Grundsatz nach unabhängig und agiert<br />

länderübergreifend. Sie gibt jährlich einen Bericht über die Verflechtungen und<br />

Beteiligungsverhältnisse der <strong>Medien</strong>unternehmen ab.<br />

Ordnungsökonomisch ist <strong>im</strong> Hinblick auf die Vermeidung negativer externer Effekte<br />

zunächst festzuhalten, daß es unausweichlich ist, wenn der Gesetzgeber best<strong>im</strong>mte<br />

Qualitätsstandards <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs bei den Programminhalten benennt<br />

(viertes Ordnungsproblem) und sich auch um die Einhaltung bemüht (fünftes<br />

Ordnungsproblem). Auch <strong>im</strong> Wettbewerbsrecht (UWG) gibt es solche normativen<br />

Vorgaben, um die Qualität des Wettbewerbs dauerhaft zu sichern. Selbstverständlich<br />

erfordern solche Qualitätsstandards – etwa hinsichtlich des Jugendschutzes oder des<br />

Verbots gewaltverherrlichender Sendungen – eine inhaltliche Kontrolle be<strong>im</strong> Verdacht<br />

des Gesetzesverstoßes. Ebenfalls hat der Gesetzgeber der Gefahr einer wirtschaftlichen<br />

Vermachtung vorzubeugen, und zwar <strong>im</strong> Hinblick auf den Erhalt der Meinungsvielfalt<br />

in einem demokratischen Gemeinwesen (zweites und drittes Ordnungsproblem). <strong>Eine</strong><br />

„Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“ (Eucken) ist auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor stets<br />

durch Konzentrationstendenzen gefährdet und bedarf des Schutzes durch eine<br />

handlungsfähige Wettbewerbspolitik.<br />

4.4.2.2. Die Organisationen zur Inhalts- und Konzentrationskontrolle<br />

Die prinzipielle Anerkennung der Inhalts- und Konzentrationskontrolle mag sowohl<br />

in der Wissenschaft als auch zwischen den politischen Parteien konsensfähig sein.<br />

Gleichwohl ist zu fragen, ob die gewählten Institutionen zweckmäßig sind, um diese<br />

107<br />

185<br />

Berlin und Brandenburg waren die einzigen Bundesländer, deren Regierungen zu einer<br />

Zusammenlegung ihrer Landesmedienanstalten bereit waren. Hieraus wird ersichtlich,<br />

wie sehr die Rundfunkpolitik in Deutschland von bürokratischen und parteipolitischen<br />

Erwägungen dominiert wird und wie wenig ökonomische und organisatorische Effizienz<br />

zählt oder <strong>Medien</strong>autonomie besteht.


Ziele zu verwirklichen. Von Ökonomen werden vor allem die Landesmedienanstalten<br />

kritisch betrachtet. In diesen Anstalten wird ein bürokratischer Aufwand betrieben, der<br />

mit den tatsächlichen Ergebnissen kaum in Einklang zu bringen ist. Zu recht führt<br />

Vultejus (1999) aus, daß mit der Ausweitung der Übertragungskanäle, die mit der<br />

Digitalisierung einhergeht, die Aufgabe der Lizenzierung auf die Aufgabe der<br />

Registrierung reduziert werden kann.<br />

Die Konzentrationskontrolle wird heute schon vornehmlich durch die KEK<br />

wahrgenommen. Zudem gibt es in Deutschland nur fünf große <strong>Medien</strong>standorte. Einige<br />

Landesmedienanstalten sind deshalb sachlich arbeitslos. Hier zeigt sich aber in idealer<br />

Weise das aus der Bürokratietheorie bekannte Parkinsonsche Gesetz, wonach<br />

Bürokratien auch nach Wegfall ihres eigentlichen Best<strong>im</strong>mungszwecks problemlos<br />

fortbestehen können und jederzeit bemüht sind, sich mit der Erfindung neuer Aufgaben<br />

und der Erweiterung ihres Tätigkeitsfeldes zu legitmieren. Es wäre also dringend<br />

geboten, die Zahl der Landesmedienanstalten allein schon aus Kostengründen drastisch<br />

zu reduzieren. Der Vorschlag, die verbleibenden Aufgaben auf zwei große<br />

Landesmedienanstalten (eine für Süddeutschland und eine für Norddeutschland) zu<br />

konzentrieren (siehe etwa Vultejus 1999), geht in diese Richtung. Damit könnte die<br />

Einhaltung der Programmgrundsätze sichergestellt werden. <strong>Eine</strong> Bündelung von<br />

Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit könnte durchaus positiv auf die<br />

Glaubwürdigkeit dieser Anstalten wirken. Die amerikanische FCC kann hierfür als<br />

Beispiel dienen.<br />

Ferner ist den Landesmedienanstalten vorzuhalten, daß sie anfällig für<br />

parteipolitische Partikularinteressen in der täglichen Arbeit sind, wie <strong>im</strong>mer wieder<br />

sachlich unbegründete Konflikte zwischen den Landesmedienanstalten verschiedener<br />

Bundesländer zeigen. Die unterschiedlichen Auffassungen der politischen Parteien zur<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik werden teilweise in den Anstalten ausgetragen und nicht <strong>im</strong><br />

Parlament, wo eigentlich der geeignete Platz für eine öffentlich Diskussion<br />

unterschiedlicher Standpunkte wäre. Ferner ist fraglich, ob die Anstalten ihre<br />

eigentliche Aufgabe, nämlich die Sicherstellung wettbewerblicher Strukturen auf dem<br />

deutschen Fernsehmarkt, tatsächlich in einer Weise erfüllen, wie es aus einem<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>n Blickwinkel angezeigt wäre. Insgesamt dürfte der<br />

Zielerreichungsgrad der Landesmedienanstalten bezüglich der Sicherung des<br />

Wettbewerbs vergleichsweise gering sein und in keinem tragbaren Verhältnis zu den<br />

damit verbundenen Kosten stehen.<br />

4.4.2.3. Verflechtungserscheinungen <strong>im</strong> deutschen Fernsehmarkt<br />

Im Zusammenhang mit der Konzentrationskontrolle ist festzuhalten, daß die<br />

Beteiligungs- und Eigentumsverhältnisse <strong>im</strong> privatwirtschaftlichen Teil des deutschen<br />

Rundfunkmarktes ausgesprochen unübersichtlich sind (vgl. Gundlach 1998). Es liegen<br />

vielfältige horizontale und vertikale Verflechtungen zwischen den verschiedenen<br />

Programmanbietern vor. Zudem sind zahlreiche internationale Beteiligungen<br />

feststellbar. Der Anteil ausländischer Investoren am privaten deutschen Fernsehmarkt<br />

liegt nach Duvvuri und Schellmoser (1996, S. 4) bezüglich der Kapitalanteile deutlich<br />

186


über 50%. Hieraus wird unschwer ersichtlich, daß der Rundfunkmarkt trotz der hohen<br />

staatlichen Regulierungsdichte vom Eigentümereinfluß her ein international<br />

ausgerichteter und offener Markt ist, der weit über die nationalen Landesgrenzen und<br />

Regulierungskompetenzen hinausreicht. Dies dürfte, wie bereits erwähnt, der<br />

europäischen Wettbewerbspolitik <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor zuzuschreiben sein.<br />

Die zahlreichen Verflechtungen und gegenseitigen Beteiligungen der deutschen<br />

Programmanbieter sind, wie auch <strong>im</strong> „Bericht zur Lage des Fernsehens“ (vgl. Hamm<br />

1995) festgestellt wird, eindeutig das Ergebnis einer ordnungspolitischen<br />

Fehlsteuerung. Bei der Zulassung privater Anbieter mißtraute der Gesetzgeber – wie<br />

bereits erwähnt – der Funktionsfähigkeit eines auf Marktkräften und Wettbewerb<br />

beruhenden Außenpluralismus. Mit dem Modell der sog. „Anbietergemeinschaft“<br />

wollte er ein zusätzliches binnenpluralistisches Element in den privatwirtschaftlichen<br />

Teil des Rundfunkmarktes einbauen. Diese sollte zur Sicherung von Vielfalt und<br />

Ausgewogenheit auch innerhalb einzelner Sender beitragen. Dies bedeutete konkret,<br />

daß kein einzelnes <strong>Medien</strong>unternehmen die absolute Mehrheit der Gesellschafteranteile<br />

an einem Sender übernehmen durfte; jeder Sender mußte mindestens drei verschiedene<br />

Gesellschafter haben, so daß keiner allein die inhaltliche Ausrichtung best<strong>im</strong>men<br />

konnte. Aus der Property-Rights-Theorie ist jedoch hinlänglich bekannt, daß eine<br />

Beschränkung von Handlungs- und Verfügungsrechten <strong>im</strong>mer auch mit einer<br />

Reduzierung von unternehmerischer Initiative und Verantwortung einhergeht. Genau<br />

diese Entwicklung war bei dem Modell der Anbietergemeinschaft festzustellen: In der<br />

Praxis führte die Zersplitterung der Eigentümerstrukturen dazu, daß vielfältigste<br />

gegenseitige Beteiligungen eingegangen wurden.<br />

Die massive Kritik am Modell der Anbietergemeinschaft, gerade auch von<br />

Wirtschaftswissenschaftlern, und die fortschreitenden Unternehmensverflechtungen <strong>im</strong><br />

Fernsehmarkt führten zu einer neuen Regelung, nämlich dem sog. „Marktanteilsmodell“.<br />

Bei diesem Modell steht die tatsächliche Sicherung der<br />

Meinungsfreiheit <strong>im</strong> Zentrum der ordnungspolitischen Steuerungsbemühungen. Ein<br />

Programmanbieter kann nunmehr völlig eigenständig einen oder mehrere Sender<br />

betreiben und dabei <strong>im</strong> Laufe seiner wirtschaftlichen Entwicklung und auch durch<br />

Aquisitionen bis zu 30% Zuschauermarktanteile gewinnen. Erst danach greifen<br />

Entflechtungsauflagen. Diese Regelung hat insofern Vorteile, als erstens die<br />

Verantwortlichkeit für Programminhalte direkt zugeordnet und eingefordert werden<br />

kann und zweitens die wettbewerbspolitische Aufsicht konkretere Eingriffskriterien an<br />

die Hand bekommen hat. Für die werbetreibende Industrie auf der Nachfragerseite des<br />

Rundfunkmarktes können diese Unternehmenszusammenschlüsse gleichwohl<br />

nachteilige Folgen haben, wenn es nämlich durch die Verengung des Marktes und die<br />

Entstehung von Marktmacht zu einem stärkeren Anstieg der Werbepreise kommt – wie<br />

dies auch schon zu beobachten ist.<br />

4.5. Marktteilnehmer und inhaltliche Angebotsvielfalt<br />

Der deutsche Fernsehmarkt ist bezüglich der Kriterien Umsatz, Beschäftigtenzahl<br />

und Zuwachsraten <strong>im</strong> Vergleich mit anderen Märkten in Deutschland als besonders<br />

187


expansiv und wachstumsstark einzuschätzen. 16 Mrd. DM Gesamtumsatz (1997) mit<br />

stark steigender Tendenz und insgesamt etwa 60.000 Arbeitsplätze, die direkt und<br />

indirekt mit dem Fernsehen befaßt sind, verdeutlichen auch die rein quantitative<br />

Bedeutung des Fernsehens als Wirtschaftsfaktor 108 . Auch <strong>im</strong> europäischen Vergleich ist<br />

der deutsche Fernsehmarkt bezüglich der erreichten Zuschauer sowie der Werbeumsätze<br />

und der öffentlich-rechtlichen Gebühreneinnahmen Spitzenreiter.<br />

Ein qualitatives Urteil über den deutschen Fernsehmarkt insgesamt abzugeben, ist<br />

jedoch schwierig und hängt nicht zuletzt vom kulturpolitischen Vorverständnis des<br />

Beobachters und davon ab, wie dieser die Möglichkeiten zur Lösung der fünf<br />

Ordnungsprobleme einschätzt. Während einerseits, wie weiter oben bereits ausgeführt,<br />

eine deutliche Tendenz zur inhaltlichen Qualitätsverschlechterung durch den<br />

Wettbewerbsdruck privater Anbieter konstatiert wird – auch bei den öffentlichrechtlichen<br />

Sendern, kommen andere Studien zu einem völlig gegenteiligen Ergebnis;<br />

auch international wird der deutsche Fernsehmarkt in seiner Gesamtheit als der weltweit<br />

„qualitativ beste“ bezeichnet. Dieses positive Urteil wird auch in empirischen<br />

Ländervergleichsstudien bekräftigt (siehe etwa Mattern und Künstner 1998 sowie Noam<br />

1991, S. 73).<br />

4.5.1. Marktverhalten der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter<br />

4.5.1.1. Das Programmangebot<br />

Der deutsche Fernsehmarkt ist trotz der Zulassung privater Konkurrenten <strong>im</strong>mer<br />

noch durch die Existenz des weltweit größten und teuersten öffentlich-rechtlichen<br />

Sektors gekennzeichnet. Neben den Vollprogrammen von ARD („Das Erste“) und ZDF<br />

existieren insgesamt acht weitere „Dritte“ ARD-Programme, die mit einem spezifischen<br />

lokalen Informationsauftrag begannen, zwischenzeitlich aber zu echten<br />

Vollprogrammen ausgebaut worden sind. ARD, ZDF und die Dritten erreichen<br />

insgesamt einen Zuschauermarktanteil von ca. 40% (Zahlen für Mai 2000, siehe IWD-<br />

<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 24 vom 12. Juni 2000, S. 8). Daneben existieren noch zahlreiche<br />

öffentlich-rechtliche Spartenkanäle (ausführlich Poll 1999): das deutschsprachige<br />

Satellitenprogramm 3Sat – gemeinsam produziert mit der Schweizer SRG und dem<br />

österreichischen ORF –, der werbefreie Kinderkanal KiKa, der europäische Kulturkanal<br />

ARTE, der Ereignis- und Parlamentskanal Phoenix sowie seit neuestem ein Theaterund<br />

Opernkanal. Auch <strong>im</strong> digitalen Fernsehen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />

mit einem eigenen Programmbouquet 109<br />

vertreten.<br />

Das Marktverhalten der öffentlich-rechtlichen Anstalten hat sich in gleichem Maße<br />

gewandelt wie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihres<br />

108<br />

Nach Duvvuri und Schellmoser (1996, S. 3) sind 8000 Arbeitsplätze direkt be<strong>im</strong><br />

Fernsehen angesiedelt. Ca. 52.000 Arbeitsplätze entstehen durch indirekte Anstöße.<br />

109<br />

Mit dem Begriff Bouquet wird in der Fachsprache die Gesamtheit der Spartenkanäle<br />

eines digitalen Fernsehangebots bezeichnet.<br />

188


Handelns. Hierbei sind folgende Schritte festzustellen. In einem ersten Schritt haben die<br />

Öffentlich-Rechtlichen eine Expansion ihres Wirkungsbereichs vollzogen. Dies geschah<br />

– wie bereits angesprochen – durch den Ausbau aller dritten Programme zu<br />

Vollprogrammen sowie durch die Neugründungen von Spartensendern. Durch diese<br />

große Senderzahl waren zudem übergreifende Programmstrategien möglich geworden,<br />

um in den beiden Hauptprogrammen Sendeplatz für massenattraktive Sendeformate zu<br />

schaffen. In einem zweiten Schritt haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten dann eine<br />

Anpassung der Programmformate an die neuen Gegenheiten des Wettbewerbs<br />

vollzogen. Es wurden dabei neue Programmformen entwickelt; ebenso wurden<br />

beispielsweise Seifenopern (soaps) und best<strong>im</strong>mte Talkshow-Formate von den privaten<br />

Konkurrenten übernommen.<br />

Aus den oben entwickelten theoretischen Kriterien über Programmstrukturwirkungen<br />

(Kapitel 3) und aus dem spezifischen Programmauftrag, vorgegeben durch die<br />

Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie durch die<br />

Rundfunkstaatsverträge, kann das öffentlich-rechtliche Angebot in Deutschland<br />

zumindest in quantitativer Hinsicht kritisch beurteilt werden. Seit der Zulassung<br />

privater Anbieter sind erst zwe<strong>im</strong>al öffentlich-rechtliche (Sparten-) Sender eingestellt<br />

worden 110 , was auch als Hinweis auf die bürokratischen Beharrungstendenzen innerhalb<br />

der Anstalten und die weichen Budgetbedingungen gewertet werden kann. Selbst die<br />

Chancen für eine Zusammenlegung und Bündelung von ARD-Anstalten <strong>im</strong> Rahmen der<br />

deutschen Vereinigung sind relativ leichtfertig vergeben worden 111<br />

. Möschel (1991)<br />

vermutet hierin – wie bereits angesprochen – sogar eine gezielte Strategie „der<br />

Marktverstopfung“ durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die dem Ziel dienen soll,<br />

private Anbieter vom Marktzutritt abzuhalten oder zu gar zu verdrängen. Dies wäre in<br />

der Tat wettbewerbspolitisch bedenklich. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten hingegen<br />

rechtfertigen die extensive Kanal- und Frequenzbelegung mit der Wahrnehmung des<br />

Grundversorgungsauftrags.<br />

Der verfassungsrechtliche Auftrag der „Grundversorgung“ ist inhaltlich und<br />

bezüglich des Umfangs schwer zu präzisieren. Sicherlich deckt er prinzipiell zwei<br />

konkurrierende Vollprogramme von ARD und ZDF ab, die häufig auch hohe<br />

Programmqualitäten und Minderheitenprogramme bereitstellen. Dies entspricht in etwa<br />

dem öffentlich-rechtlichen Angebot in den europäischen Partnerländern – etwa<br />

England, Frankreich und Italien (vgl. Hamm 1998). Nicht zu rechtfertigen ist jedoch aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>r Perspektive der Ausbau der dritten ARD-Programme zu<br />

Vollprogrammen. Die „Dritten“ legit<strong>im</strong>ieren sich mit lokalen und regionalen<br />

Informationen in der Annahme, daß private Anbieter hierfür nicht zu interessieren sind.<br />

Daraus können dann „angemessene Beiträge“ für das Gemeinschaftsprogramm der<br />

ARD entstehen. Die „leise Expansion“ der Dritten zu gleichberechtigten<br />

110<br />

Der Satellitenkanal 1plus wurde eingestellt bzw. in 3Sat eingebracht. Der Bildungskanal<br />

BRalpha wurde bereits nach kurzer Anlaufphase eingestellt.<br />

111<br />

<strong>Eine</strong> Ausnahme war der organisatorische Zusammenschluß von SDR und SWF zum<br />

SWR <strong>im</strong> Jahr 1998.<br />

189


Vollprogrammanbietern mit entsprechendem Finanzierungs“bedarf“ führt jedoch<br />

erstens zu einem starken Kostenanstieg sowie zweitens zur ungerechtfertigten<br />

Verdrängung privater Anbieter auch in den Bereichen, in denen prinzipiell ein<br />

marktfähiges Rundfunkangebot erstellt werden könnte: Diese Verdrängung privater<br />

Anbieter durch öffentlich subventionierte Anstalten bezeichnen Berry und Waldfolgel<br />

(1996b) als „Kannibalisierungseffekt“, was aus ordnungspolitischem Blickwinkel<br />

heraus nicht zu akzeptieren ist, selbst wenn man prinzipiell die Existenz des öffentlichrechtlichen<br />

Fernsehens akzeptiert. Die dritten Programme tragen auch zur<br />

Verschwendung von knappen Sendefrequenzen bei: Die „Tagesschau“ etwa wird<br />

zeitgleich auf zehn Kanälen gesendet (ARD, dritte Programme, 3Sat), was auf eine<br />

übermäßige Ausstattung mit Sendefrequenzen hindeutet, die durch den Zwang der<br />

Landesmedienanstalten zur bevorzugten Bedienung der öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />

entsteht.<br />

Bei der qualitativen Beurteilung der beiden großen öffentlich-rechtlichen Vollprogramme<br />

ist zunächst festzuhalten, daß der Anteil der Informationssendungen<br />

(Nachrichten, Dokumentationen etc.) bei über 40% der gesamten Sendezeit liegt.<br />

Zudem ergeben Untersuchungen zum Inhalt, daß Minoritäten und Randgruppen ein<br />

ausreichendes Forum für die Artikulation von eigenen Interessen gegeben wird. Damit<br />

erfüllen die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine wichtige integrative Funktion in der<br />

Gesellschaft, die auch zukünftig bedeutsam sein wird (Glotz, Groebel und Mestmäcker<br />

1998, S. 99). <strong>Eine</strong> Image-Studie der Bertelsmann-Stiftung 112<br />

belegt, daß die öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten eine hohe Wertschätzung in der Bevölkerung erfahren. So<br />

schätzen 58 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage das Programm der<br />

ARD sehr gut oder gut ein, gefolgt vom ZDF (55 Prozent). Die dritten Programme<br />

werden zu 51 Prozent als gut oder sehr gut bewertet, gefolgt dann erst von den privaten<br />

Anbietern (RTL: 40%; Sat1: 39%; ProSieben: 37%). Diese repräsentativen<br />

Umfrageergebnisse deuten darauf hin, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />

also durchaus Erfolge bei der Erfüllung ihres Programmauftrags vorweisen können. Vor<br />

allem bei den Nachrichten gelten die Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen nach wie<br />

vor als Qualitätsstandards. Die Umfrageergebnisse bestätigen ebenfalls die These von<br />

den gespaltenen Präferenzordnungen der Fernsehzuschauer: Zwar werden die<br />

Programme der Öffentlich-rechtlichen in repräsentativen Umfragen besser bewertet als<br />

die der Privaten; gleichwohl ist die realisierte Einschaltquote geringer.<br />

4.5.1.2. Die Vollprogramme und die Marginalisierungshypothese<br />

Allerdings muß kritisch festgehalten werden, daß die Max<strong>im</strong>ierung der<br />

Zuschauerzahl nach wie vor eine zentrale, wenn auch nicht <strong>im</strong>mer offen<br />

ausgesprochene Zielsetzung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist. Nur hieraus ist zu<br />

erklären, daß sich die Anstalten, wie bereits diskutiert, so massiv um den Ankauf und<br />

um die Eigenproduktion von massenattraktiven Programminhalten (Sport, Shows, Pop-<br />

112 Siehe Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung vom 5. Februar 1998<br />

(http://www.stiftung.bertelsmann.de/presse/archiv/m980205.htm).<br />

190


Musikkonzerte) bemühen. In diesen Programmsegmenten existiert jedoch ein mehr als<br />

zufriedenstellendes privatwirtschaftliches Angebot, sowohl <strong>im</strong> Free-TV als auch <strong>im</strong><br />

Pay-TV. Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel wäre somit dringend eine<br />

Reduzierung des Programmangebots auf die öffentlich-rechtlichen Kernbereiche<br />

angeraten. Dies vor allem deshalb, weil in den massenattraktiven Programmformaten<br />

der öffentlich-rechtlichen Sender eine ganz starke Annäherung an erfolgreiche<br />

Sendeformate privater Anbieter feststellbar ist, etwa bei den Unterhaltungssendungen<br />

oder bei den Seifenopern <strong>im</strong> Vorabendprogramm. Hier vermögen sie keine eigenen<br />

Qualitätsstandards zu setzen, sondern beschränken sich darauf, zu <strong>im</strong>itieren und hierbei<br />

den Wettbewerb dadurch zu verzerren, daß sie der marktmäßigen Kostenkontrolle<br />

entzogen sind.<br />

Die öffentlich-rechtlichen Anstalten begründen ihre Bemühungen um<br />

massenattraktive Unterhaltungssendungen und Sportverwertungsrechte einerseits mit<br />

dem Programmauftrag des Gesetzgebers, der laut Staatsvertrag auch Unterhaltung<br />

umfaßt, ohne daß dieser Begriff qualitativ und quantitativ präzise best<strong>im</strong>mt wird. Die<br />

Sender nehmen sich also de facto das Recht, diese unscharfe Vorgabe nach eigenen<br />

Vorstellungen zu interpretieren. Andererseits wird mit der bereits erwähnten<br />

Marginalisierungsthese argumentiert. Nach dieser führt eine Reduktion der öffentlichrechtlichen<br />

Sender auf deren Kernkompetenzen, wie etwa mehrfach von der<br />

Monopolkommission (zuletzt 2000) oder auchvom Wissenschaftlichen Beirat bei<br />

Bundeswirtschaftsministerium (1999) gefordert, zu einer Marginalisierungsspirale. Am<br />

Ende dieser Entwicklung, so etwa Stolte (1998) oder Voß (1997), stünde letztlich<br />

unausweichlich die vollständige Verdrängung der öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />

durch die privaten Sender, und zwar auch in den Bereichen, in denen kein qualitativ<br />

angemessenes privates Angebot existiert. Um dauerhaft am Markt überlebensfähig zu<br />

sein, müßten die öffentlich-rechtlichen Anstalten also auch <strong>im</strong> Sport und bei den<br />

massenattraktiven Unterhaltungssendungen vertreten sein und nach Möglichkeit auch<br />

dort Maßstäbe setzen.<br />

Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Beurteilung der Marginalisierungsthese ist schwierig. Es<br />

scheint, daß deren Vertreter von einem Wettbewerbsverständnis ausgehen, in dem<br />

Wettbewerb einseitig der Qualität des Angebots schadet (<strong>im</strong> Sinne eines „race to the<br />

bottom“). Dies ist jedoch gerade <strong>im</strong> Rundfunk zu bezweifeln. So läßt sich<br />

beispielsweise mit keinem Modell zur Programmwahl nachweisen, daß nur<br />

Vollprogramme dauerhaft am Fernsehmarkt überleben können. Ebenfalls ist aus der<br />

Programmwahltheorie keine zwangsläufige und unaufhaltsame<br />

Qualitätsverschlechterung abzuleiten. Mit diesen Modellen läßt sich geradezu das<br />

Gegenteil behaupten, wenn nämlich der wettbewerbliche Druck die Anbieter dazu<br />

zwingt, innovative Programmformate zu entwickeln. Und auch empirisch ist die<br />

Marginalisierungsthese nur schwer zu vertreten. Ein Blick nach England auf die BBC<br />

verdeutlicht, daß ein präzise beschriebener Funktionsauftrag und eine eindeutige<br />

Finanzierung ohne gleichzeitige Werbeeinnahmen durchaus zweckmäßig sein können,<br />

um das Profil eines öffentlich-rechtlichen Senders zu schärfen und ihm dauerhaft eine<br />

191


hohe Reputation bei den Zuschauern zu sichern. Von einer Marginalisierung dürfte die<br />

BBC jedenfalls in naher Zukunft kaum bedroht sein.<br />

Sicher ist es richtig und empirisch nachweisbar, daß massenattraktive Sendungen<br />

<strong>im</strong>mer als „Anker“ bei der Einschaltquote wirken. So ist beispielsweise die<br />

Zuschauerzahl vor und nach einem bedeutenden Sportereignis nachweislich größer,<br />

weil die Zuschauer zumindest teilweise be<strong>im</strong> übertragenden Kanal verweilen oder auch<br />

schon früher einschalten, um den Anfang des Sportereignisses in keinem Fall zu<br />

verpassen. Voß (1997, S. 36) spricht dies auch offen aus: „Wir müssen einen Mix<br />

anbieten, ganz abgesehen davon, daß wir mit dem Mix durch die Unterhaltung natürlich<br />

auch die Quoten erhöhen bei den anspruchsvollen Programmen. <strong>Eine</strong><br />

Informationssendung nach ‚Wetten daß ...?‘ hat eben eine höhere Quote als sonst. Es<br />

gibt <strong>im</strong>mer noch, trotz des Zappens, diese Lokomotivfunktion massenattraktiver<br />

Programme“. Für die Programmplaner ergibt sich also die Möglichkeit, weniger<br />

quotenwirksame und weniger attraktive Sendungen, etwa politische Magazine, um ein<br />

Sportereignis herum zu plazieren und damit dessen Einschaltquote zu erhöhen.<br />

Allerdings bleibt ausgesprochen fragwürdig, ob dieser quantitativ doch eher<br />

bescheidene programmstrategische Effekt die <strong>im</strong>mensen Kosten bei der Anschaffung<br />

der Sportverwertungsrechte oder bei der Produktion von Unterhaltungssendungen<br />

rechtfertigt. Ordnungsökonomisch ist besonders zu kritisieren, daß die<br />

Marginalisierungsthese, die letztlich theoretisch nicht befriedigend begründet werden<br />

kann und empirisch zumindest zweifelhaft erscheint, vor allem als<br />

Marktzutrittsschranke für neue private Programmanbieter und damit für eine<br />

systematische Verzerrung des Wettbewerbs verwendet wird.<br />

4.5.1.3. Die Spartenprogramme<br />

Die Beurteilung des öffentlich-rechtlichen Spartenangebots ist aus dem Blickwinkel<br />

der Programmwahltheorie prinzipiell positiv. Angewandt auf das Noam-Modell sind die<br />

Programme ARTE oder 3Sat hochwertige Kultursendungen, die in erster Linie für<br />

Minderheiten deutlich oberhalb der Median-Präferenzen angeboten werden. Damit<br />

könnte man diese Sendungen als „Qualitätsstandards“ akzeptieren, die ein öffentlichrechtliches<br />

Angebot prinzipiell rechtfertigen. Schwieriger gestaltet sich die<br />

ökonomische Bewertung des sog. Ereigniskanals „Phoenix“ und des Kinderkanals<br />

„KiKa“, da hier offensichtlich Verdrängungs- oder „Kannibalisierungseffekte“ (Berry<br />

und Waldfogel 1996b) zu privaten Fernsehanbietern (etwa n-tv und Nickelodeon)<br />

feststellbar sind, obgleich das Sendeformat und die Zielgruppen nicht identisch sind.<br />

Von Seiten der Befürworter des KiKa wird aber das zutreffende und wichtige<br />

Argument vorgetragen, daß die Programminhalte des öffentlich-rechtlichen<br />

Kinderkanals nicht durch Werbesendungen unterbrochen und zudem garantiert<br />

gewaltfrei sind. Damit entsprächen sie eindeutig besser den pädagogischen<br />

Anforderungen als der zwischenzeitlich in Deutschland schon eingestellte private<br />

Anbieter Nickelodeon, der vor allem wegen seiner langen und für kleine Kinder<br />

suggestiven Werbeeinblendungen sowie wegen pädagogisch fragwürdiger<br />

Zeichentricksendungen mit zahlreichen Gewaltdarstellungen kritisiert wurde. In diesem<br />

192


Sinne wären also die Sendungen des KiKa als positive Qualitätsstandards zu bewerten.<br />

Kritisch ist jedoch zu vermerken, daß die öffentlich-rechtlichen Vollprogrammanbieter<br />

die Existenz des KiKa nutzen, um die ehemals für Kinder reservierten attraktiven<br />

Sendezeiten am Nachmittag und am Vorabend ausschließlich mit massenattraktiven<br />

Talk-Shows oder Seifenopern zu füllen, die hohe Werbeeinnahmen sichern.<br />

Auch der Parlaments- und Ereigniskanal Phoenix kann insgesamt positiv bewertet<br />

werden. In den üblichen Nachrichten- und Informationssendungen zwingt der Zeitdruck<br />

dazu, best<strong>im</strong>mte Äußerungen von interviewten Personen extrem zu verkürzen. Dies<br />

kann zu einer „ritualisierten Politikdarstellung“ führen (ausführlich Wentzel 1998a) und<br />

den Informationsgehalt von Interviews auf reine Symbolik reduzieren. Im Ereigniskanal<br />

Phoenix hingegen werden beispielsweise Pressekonferenzen und Interviews in voller<br />

Länge widergegeben – auch von weniger bekannten Politikern. Somit kann sich der<br />

Zuschauer ein objektiveres Bild machen, als es in den stark kompr<strong>im</strong>ierten<br />

Informationssendungen der Fall ist.<br />

Insgesamt erfreut sich Phoenix seit seiner Inbetriebnahme am 7. April 1997 bei den<br />

Zuschauern auch großer Wertschätzung: Im ersten Quartal 2000 hat der Kanal einen<br />

Zuschauermarktanteil von ca. 0,5 Prozent errungen, was etwa 2,37 Millionen<br />

Zuschauern entspricht und für einen Spartenkanal ein beachtliches Ergebnis darstellt<br />

(ausführlich siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 16 vom 17. April 2000, S. 3, sowie die<br />

Dokumentation). In Meinungsumfragen bekunden 68 Prozent aller Deutschen die<br />

Auffassung, das ein Fernsehangebot wie Phoenix notwendig sei; 60 Prozent der<br />

Zuschauer des Ereigniskanals bewerten ihn mit den Noten „gut“ bis „sehr gut“<br />

(ebenda). - Allerdings ist festzuhalten, dass aehnliche Dokumentationskanaele auch in<br />

den USA existieren (CSPAN 1 und CSPAN 2) - und zwar auf privater Basis.<br />

4.5.2. Marktverhalten der privaten Programmanbieter<br />

4.5.2.1. Die Marktteilnehmer und das Programmangebot<br />

Das Marktverhalten der privaten Sender ist durch den Wandel der<br />

ordnungspolitischen Rahmenbedingungen überhaupt erst ermöglicht und dann auch <strong>im</strong><br />

weiteren Verlauf entscheidend mitgeprägt worden. Hierbei sind folgende Schritte<br />

festzustellen. In einem ersten Schritt haben die Privaten sich um den Marktzutritt<br />

bemüht, und zwar technisch über die Beantragung von Sendelizenzen und inhaltlich<br />

durch den Versuch, Zuschauermarktanteile und Werbemarktanteile zu gewinnen. Dies<br />

geschah gegen den erbitterten Widerstand der öffentlich-rechtlichen Konkurrenten.<br />

Strategisch setzten die Privaten bei diesem Vorgehen vor allem be<strong>im</strong> Ankauf von<br />

massenattraktiven Programmen an, in erster Linie Sportverwertungsrechte und<br />

Spielfilme. In einem zweiten Schritt haben die Privaten dann eine Anpassung der<br />

Programmformate an die Marktnachfrage vollzogen. Vor allem <strong>im</strong><br />

Unterhaltungsbereich wurden neue Programmformate entwickelt, die zu hohen<br />

Einschaltquoten beitrugen und damit auch die wirtschaftliche Basis für die weitere<br />

Existenz sicherten.<br />

193


Auf Seiten der privaten Anbieter haben sich drei große Vollprogramme (Sat 1, RTL,<br />

Pro 7) und eine Vielzahl kleinerer Kanäle (etwa RTL 2, SuperRTL, Kabel 1, VOX,<br />

tm3) am Markt etabliert. Zumindest für Vollprogramme dürfte damit in mittlerer Frist<br />

der Markt weitgehend gesättigt sein (siehe Duvvuri und Schellmoser 1996).<br />

Marktzutritte sind zwar prinzipiell möglich, können aber realistisch nur dann erwartet<br />

werden, wenn ein neuer Marktteilnehmer über den Ankauf von exklusiven<br />

Programminhalten, vor allem von Sportverwertungsrechten, versucht, wettbewerbsfähig<br />

zu werden 113 . Hierzu ist ein extrem hoher Kapitalaufwand notwendig. Die<br />

Vollprogrammanbieter und die kleineren Sender sind in der Regel durch Beteiligungen<br />

miteinander verbunden, beispielsweise ProSieben und Kabel 1 sowie RTL und RTL II.<br />

In diesen Senderfamilien wird in der Regel eine Mehrfachverwertung attraktiver<br />

Programminhalte angestrebt; die Programmpakete werden aufgesplittert. Seit dem<br />

Sommer 2000 haben die Senderfamilien von Sat 1 (Kirch-Gruppe) und die ProSieben-<br />

Gruppe fusioniert.<br />

Zudem existieren zahlreiche private Spartenprogramme, etwa <strong>im</strong> Bereich der<br />

Nachrichtensendungen n-tv, N24, und Bloomberg, be<strong>im</strong> Sport DSF und Euro-Sport, in<br />

der Sparte Musik MTV, Viva, VH1 und viele mehr 114 . Die mit diesem Angebot<br />

verbundene inhaltliche Vielfalt kann als positiv eingeschätzt werden. Bei besonders<br />

massenattraktiven Programinhalten kommt es sogar schon zu der „Verspartung<br />

innerhalb der Sparte“ (vgl. Poll 1999). Musiksender beispielsweise differenzieren klar<br />

zwischen dem Alter und Musikgeschmack der Zielgruppen: MTV beispielsweise zielt<br />

auf Jugendliche, VH1 orientiert sich an der Zielgruppe der zwanzig bis dreißigjährigen<br />

Zuschauer. Diese Entwicklung beruht letztlich auf einem wettbewerblichen Suchprozeß<br />

mit Angebotsdifferenzierungen, wie sie auch in anderen expandierenden Märkten zu<br />

beobachten sind. Die private Fernsehlandschaft nähert sich in der Tat langsam dem<br />

Kiosk-Modell mit verschiedensten Qualitäten an und entspricht damit auch durchaus<br />

den Prognosen, wie sie aus den Programmwahl-Modellen ableitbar sind.<br />

4.5.2.2. Die Hypothese von der Qualitätsverschlechterung privater<br />

Fernsehprogramme<br />

Vor allem von den Kritikern des privaten Fernsehens wird die angesprochene<br />

Hypothese von der wettbewerbsbedingten „permanenten Qualitätsverschlechterung“<br />

113<br />

114<br />

194<br />

Angesichts der hohen Konzentration der deutschen <strong>Medien</strong>märkte (vgl. KEK-<br />

Jahresbericht 1999) kann ein Marktzutritt bei den Vollprogrammen zumindest in mittlerer<br />

Frist nur von einem ausländischen Wettbewerber erwartet werden. Der australische<br />

<strong>Medien</strong>unternehmer Rupert Murdoch hat beispielsweise durch den Erwerb der<br />

Verwertungsrechte für die „Champions League” (tm3) erste Schritte in diese Richtung<br />

getan. Mit der gleichen Strategie ist es ihm auch in den USA gelungen, daß Oligopol der<br />

drei großen Networks ABC, CBS und NBC aufzubrechen und sein eigenes Fox-Network<br />

am Markt zu etablieren.<br />

Für einen vollständigen Überblick sei auf das vom Hans-Bredow-Institut<br />

herausgegebene Internationale Handbuch Hörfunk und Fernsehen (1996/97) verwiesen.<br />

Einschlägig ist auch die Untersuchung von Poll (1999) über Spartenprogramme und<br />

Pluralismus.


vorgetragen (vgl. Kiefer 1996). Die qualitative Bewertung des privaten<br />

Fernsehangebotes ist aber zwangsläufig – wie schon oben betont – subjektiv. In der<br />

Literatur wird allerdings ziemlich einheitlich festgestellt, daß die privaten<br />

Vollprogramme sehr stark auf den Geschmack des breiten Massenpublikums und die<br />

meist jüngeren und besonders konsumfreudigen Zielgruppen ausgerichtet sind: dies<br />

entspricht auch den Modellprognosen von Noam (1991). Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m<br />

Blickwinkel ist hiergegen nichts einzuwenden, denn die Orientierung an den<br />

Präferenzen der Verbraucher ist in jedem wettbewerblich organisierten Marktprozeß<br />

Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Kritisiert wird allerdings der relativ hohe<br />

Anteil an quotenwirksamen Filmen mit gewalttätigem Inhalt, denen in besonderer<br />

Weise eine jugendgefährdende Wirkung zugeschrieben wird (vgl. Hamm 1995).<br />

Gleichwohl ist bei der Kritik an den Privaten auch Vorsicht anzumahnen und das<br />

Möschelsche Argument der Marktverstopfung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu<br />

bedenken. Solange wie das Erste ARD-Programm, das ZDF sowie die zu<br />

Vollprogrammen ausgebauten dritten Fernsehprogramme alle Median-Präferenzen<br />

bedienen wollen, kann sich für private Marktneulinge nur der Ausweg in die unterern<br />

Qualitätssegmente zu bieten.<br />

Objektiv feststellbar ist, daß die privaten Sender deutlich weniger Informations- und<br />

Nachrichtensendungen ausstrahlen als die öffentlich-rechtlichen Konkurrenten: Der<br />

Anteil an der gesamten Sendezeit der privaten Anbieter liegt bei etwa 20% gegenüber<br />

40% bei den Öffentlich-Rechtlichen. Zudem ist kritisch festzuhalten, daß bei den<br />

Privaten häufiger best<strong>im</strong>mte publikumswirksame Sendeformate präsentiert werden, die<br />

nur bedingt mit publizistischen Qualitätskriterien in Einklang zu bringen sind. „Reality-<br />

TV“ etwa vermischt fiktionale und reale Inhalte und kann deshalb zu einer verzerrten<br />

Wirklichkeitswahrnehmung der Betrachter beitragen. Diese Sendeformate können zwar<br />

unter speziellen Umständen kurzfristig quotenwirksam und ökonomisch erfolgreich<br />

sein, tragen aber auch entscheidend dazu bei, daß der Repuationsvorsprung öffentlichrechtlicher<br />

Nachrichtensendungen gegenüber den Privaten nach wie vor <strong>im</strong>mens ist,<br />

und zwar sowohl bezüglich der Einschaltquoten als auch in der tatsächlichen<br />

Wertschätzung, sie sie beispielsweise in Image-Befragungen zum Ausdruck kommt<br />

(vgl. Abbildung 20). Dies ist für die privaten Anbieter insofern auch ein ökonomisches<br />

Problem, als die Nachrichtensendungen in Deutschland, die „Tagesschau“ <strong>im</strong> Ersten<br />

und „heute“ <strong>im</strong> ZDF, nach wie vor einen traditionellen „Einstieg“ ins Abendprogramm<br />

darstellen und die Auswahl der nachfolgenden Sendungen häufig zugunsten der<br />

öffentlich-rechtlichen Sender positiv beeinflussen.<br />

195


Abbildung 20: Zuschauer und Marktanteil der Nachrichtensendungen<br />

Sender<br />

Zuschauer<br />

Jan – Mai 99 (in Mio)<br />

Marktanteil<br />

Jan. – Mai 99 (in v.H.)<br />

Tagesschau (20.00 Uhr) 10,07 34,8<br />

Heute (19.00 Uhr) 5,70 24,8<br />

RTL aktuell/weekend (18.45<br />

Uhr)<br />

4,40 20,3<br />

Sat1: 18.30 (18.30 Uhr) 2,14 10,8<br />

Pro7 Nachrichten (19.30 Uhr) 1,37 5,4<br />

Quelle: GfK/NDR-<strong>Medien</strong>forschung, IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Jg. 23, Nr. 26, 28. Juni 99, S. 2.<br />

Gleichwohl ist es zu einfach und in vielen Aspekten auch sachlich nicht<br />

gerechtfertigt, den privaten Programmanbietern ausschließlich anspruchslose<br />

„Unterhaltung für Jedermann“ auf inhaltlich geringem Niveau zu unterstellen. Die<br />

empirischen Ergebnisse widersprechen dieser kulturpess<strong>im</strong>istischen Sichtweise des<br />

Wettbewerbs in den <strong>Medien</strong> eindeutig. Ein dauerhafter Erfolg be<strong>im</strong> Werben um die<br />

Gunst der Zuschauer erfordert für die privaten Vollpogrammanbieter, daß auch<br />

Programmniveaus oberhalb der Medianpräferenz bedient werden. Die demoskopische<br />

und kulturelle Heterogenität der Zielgruppen sowie die enge Verzahnung von<br />

Werbemarkt und Rezipientenmarkt erzwingen eine Programmdifferenzierung über die<br />

gesamte Bandbreite möglicher Qualitäten.<br />

In vielen Bereichen hat der private Wettbewerb auch qualitativ anspruchsvolle neue<br />

Sendeformate hervorgebracht, die nun von den öffentlich-rechtlichen Anbietern kopiert<br />

werden, etwa bei der unterhaltsamen, gleichwohl anspruchsvollen Aufbereitung von<br />

Informationssendungen (sog. „Infotainment“ oder „Docutainment“), bei familienfreundlichen<br />

Unterhaltungs- und Musiksendungen zu den hervorgehobenen Sendezeiten und<br />

vor allem auch bei der Sportberichterstattung. Bei den Spartenkanälen ist zudem<br />

festzustellen, daß kulturell und informativ anspruchsvolle Programme in zunehmendem<br />

Maße Eingang in die Kabelnetze finden. Der private Discovery-Channel etwa oder<br />

Planet senden durchgehend Dokumentationen und Informationen aus Natur und<br />

Umwelt, die allerhöchsten publizistischen Qualitätsansprüchen gerecht werden können.<br />

Auch die politische Berichterstattung der privaten Anbieter gilt als ausgewogen und<br />

fair. Es hat bisher noch keine diesbezüglichen Beanstandungen durch die<br />

Landesmedienanstalten gegeben, die angesichts des Parteienproporzes bei der<br />

Besetzung in dieser Frage vermutlich besonders sensibel sind. Ein italienischer<br />

„Berlusconi-Effekt“ der unmittelbaren Indienststellung privater Fernsehsender für einen<br />

politischen Kandidaten oder eine politische Partei kann bislang in Deutschland nicht<br />

festgestellt werden. Politische Einseitigkeiten sind häufig eher ein Problem mancher<br />

ARD-Anstalten. Die politische Ausgewogenheit der Nachrichtensendungen und<br />

196


Magazine privater Anbieter dürfte vor allem auch daran liegen, daß sich die Sender die<br />

eigene Einschaltquote und Zuschauerschaft nicht durch politische Einseitigkeiten<br />

gefährden wollen. Der Nachrichtensender n-tv beispielsweise bemüht sich, dem Vorbild<br />

der amerikanischen Muttergesellschaft CNN folgend, um eine möglichst nüchterne und<br />

kommentarlose Übermittlung der Fakten, ohne dabei eine politische Partei oder<br />

Gruppierung zu bevorzugen. Auch N24 oder Bloomberg TV wird ein hohes Maß an<br />

Ausgewogenheit und Qualität attestiert.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Zulassung privater Rundfunkanbieter<br />

zu einer Vergrößerung der Angebotsvielfalt beigetragen hat. Die These von der<br />

permantenten Qualitätsverschlechterung kann zumindest als allgemeingültige Aussage<br />

nicht bestätigt werden. Der Zuschauer hat nunmehr eine wesentlich größere Auswahl<br />

verschiedener Programme zur Verfügung und kann die eigenen Präferenzen stärker<br />

verwirklichen (viertes Ordnungsproblem). Dies ist eine Entwicklung, die vor allem<br />

unter dem Gesichtspunkt der Konsumentensouveränität zu begrüßen ist. Das Bemühen<br />

um den Zuschauer <strong>im</strong> wettbewerblichen Prozeß hat zudem zu zahlreichen Innovationen<br />

<strong>im</strong> Programmbereich geführt – wenngleich manche von diesen nicht unumstritten sind.<br />

Letztlich hat sich jedoch auch bei den Kritikern des privaten Fernsehens – und sogar<br />

be<strong>im</strong> Bundesverfassungsgericht – die Erkenntnis durchgesetzt, daß eine leistungsfähige<br />

Rundfunkordnung nicht ohne private Anbieter denkbar ist.<br />

4.6. Elemente der dauerhaften Qualitätssicherung<br />

Wettbewerbsprozesse sind stets ordnungsbedürftig und erfordern Vorkehrungen zum<br />

fairen Leistungswettbewerb. Für den Fernsehmarkt ist dabei in erster Linie die<br />

dauerhafte Einhaltung best<strong>im</strong>mter berufsethischer Standards sicherzustellen, damit vom<br />

ökonomischen Wettbewerb keine Störungen oder gar Schädigungen der publizistischen<br />

Qualität ausgehen (drittes Ordnungsproblem). Die hohe Suggestivkraft des Fernsehens<br />

erfordert besondere Vorkehrungen zur Qualitätssicherung (zweites Ordnungsproblem).<br />

Die allgemeine Regelbefolgung wirkt dabei wie ein typisches Vertrauensgut und bietet<br />

allen Beteiligten Vorteile. Gleichwohl können einzelne Sender zumindest kurzfristig<br />

durch eine gezielte Regelverletzung Sondervorteile in Form einer erhöhten<br />

Einschaltquote erzielen, die zu Lasten der regeltreuen Anstalten geht. Damit ein solcher<br />

Prozeß nicht selbstverstärkend und ansteckend wirkt, sind institutionelle Regelungen zu<br />

entwerfen, die die Regelbefolgung (<strong>im</strong> Sinne der Einhaltung der berufsethischen<br />

Standards) sicherstellen.<br />

Ordnungsökonomisch können verschiedene Ebenen der Kontrolle differenziert<br />

werden. Erstens existiert eine spontane Selbstkontrolle durch ethische und moralische<br />

Bindungen der <strong>Medien</strong>schaffenden sowie durch ein best<strong>im</strong>mtes Berufsethos. Es wäre<br />

der Realität der <strong>Medien</strong>ordnung keinesfalls angemessen, diese informellen<br />

institutionellen Bindungen zu vernachlässigen. Wie <strong>im</strong> Kapitel über die kontextuelle<br />

Steuerung dargelegt, wird diese Ordnungsebene zukünftig weiter an Bedeutung<br />

gewinnen. In diesem Zusammenhang sind auch die Einrichtungen zur organisierten<br />

Selbstkontrolle hervorzuheben. Diese stellen gleichsam eine Zwischenlösung zwischen<br />

den ethischen Bindungen und der wettbewerblichen Kontrolle dar. Indem die<br />

197


<strong>Medien</strong>unternehmer das gemeinsame konstitutionelle Interesse erkennen, einigen sie<br />

sich auf ein Regelwerk mit selbstbindender Kraft. Zweitens existiert eine<br />

Wettbewerbskontrolle durch den Markt. Ein Zuschauer hat die Möglichkeiten zu „exit<br />

und voice“ (Hirschman), wodurch zumindest eine dauerhafte Schlechtleistung eines<br />

Fernsehanbieters bestraft wird. Drittens sind direkte staatliche Kontrollen zu nennen.<br />

Wie bereits <strong>im</strong> dritten Kapitel angedeutet, sind solche hierarchischen<br />

Steuerungsverfahren in modernen <strong>Medien</strong>ordnungen jedoch nur noch begrenzt<br />

einsatzfähig.<br />

4.6.1. Steuerungswirkungen freiwilliger und organisierter Selbstkontrolle<br />

Qualitativ anspruchsvolle <strong>Medien</strong>erzeugnisse können letztlich nicht durch eine<br />

staatliche Aufsichts- und Kontrollbehörde erzwungen werden (viertes und fünftes<br />

Ordnungsproblem). Zwar können geeignete ordnungspolitische Rahmenbedingungen<br />

die Produktion gehobener Programmqualitäten offensichtlich begünstigen; Programme<br />

<strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen Interesses („Public Interest Programming“) sind aber<br />

<strong>im</strong>mer auch ein Resultat publizistischer Eigenverantwortung und berufsethischer<br />

Standards. Wenn gesellschaftliche Verantwortung in den Zielsetzungen der <strong>Medien</strong>-<br />

Unternehmen und der Journalisten verankert ist – auf der individuellen Ebene also –,<br />

wird die Notwendigkeit für staatliche Eingriffe deutlich reduziert. Ebenfalls wird eine<br />

funktionsfähige Kontrolle durch den Wettbewerb qualitätsfördernd wirken.<br />

<strong>Eine</strong> freiwillige Selbstregulierung 115<br />

der Programmanbieter bei der Weiterverbreitung<br />

von best<strong>im</strong>mten „qualitativ minderwertigen“ oder jugendgefährdenden<br />

Programminhalten hat ordnungsökonomisch betrachtet mehrere Vorteile. Erstens ist die<br />

freiwillige Einigung der Marktteilnehmer auf best<strong>im</strong>mte Regeln der Interaktion – wenn<br />

sie denn möglich ist – einer ordnungsrechtlichen Vorgabe „von oben“ allein schon aus<br />

Gründen der ökonomischen Effizienz vorzuziehen. Die Fähigkeit, verstreutes Wissen<br />

und Informationen zu sammeln, mithin Problemlösungskompetenz zu entwickeln, ist in<br />

dezentralen System der Wissensverarbeitung bekanntlich um ein Vielfaches größer als<br />

in zentral administrierten Behörden (vgl. Hayek 1945). Die Teilnehmer <strong>im</strong><br />

Marktgeschehen kennen die besonderen Umstände von Raum und Zeit und verfügen<br />

damit über ein besonderes, nur begrenzt zentralisierbares Systemwissen. Angesichts der<br />

Komplexität der <strong>Medien</strong>ordnung, der Vielfalt der involvierten Interessen und der<br />

Vielzahl möglicher Programmformate ist kaum vorstellbar, daß eine zentralisierte<br />

staatliche <strong>Medien</strong>kontrolle in irgendeiner Weise der ordnungspolitischen<br />

Problemstellung gerecht werden könnte.<br />

Zweitens ist die Möglichkeit zur direkten staatlichen Einflußnahme auf best<strong>im</strong>mte<br />

Programminhalte und Marktstrukturen ohnehin begrenzt. Dies liegt vor allem darin<br />

begründet, daß sich in einer international offenen und dynamischen <strong>Medien</strong>ordnung das<br />

Mischungsverhältnis von Eigenkontrolle, Wettbewerbskontrolle und staatlicher<br />

115 Die grundlegenden Funktionsprinzipien einer „ökonomischen Theorie der<br />

Selbstregulierung“ finden sich bei Wentzel (2001).<br />

198


Kontrolle permanent verschiebt und je nach Marktphase neu entdeckt werden muß. Ein<br />

dirigistischer staatlicher Eingriff kann völlig unvorhersehbare Folgewirkungen haben.<br />

Die Entwicklung des weiter oben bereits ausführlich diskutierten Marktanteilsmodells<br />

etwa, dessen juristische Vorgaben zu überraschenden und vom Gesetzgeber kaum<br />

intendierten Wirkungen führten, ist ein sehr gutes Beispiel für die mögliche Divergenz<br />

zwischen Rechtsordnung und Handelnsordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis. Die<br />

Realität der elektronischen Massenmedien ist derart komplex und vielschichtig, daß<br />

allenfalls eine sehr vorsichtige Rahmensetzung möglich erscheint, bei der zielbezogene<br />

Vorgaben durch allgemeine Regeln ersetzt werden, die zudem <strong>im</strong> permanenten Dialog<br />

mit allen am Marktprozeß beteiligten Parteien entwickelt werden, um möglichst viel<br />

verstreutes Wissen zu verwerten. Die normativen Enscheidungsgrundlagen der<br />

<strong>Medien</strong>ordnungspolitik entziehen sich nationalstaatlichen Regelungskompetenzen und<br />

Wertvorstellungen und werden durch den internationalen Wettbewerb der Regelsysteme<br />

begrenzt. Damit wird die Notwendigkeit erhöht, die individuellen<br />

Problemlösungspotentiale systematisch zu erfassen und bei der Diskussion<br />

ordnungspolitischer Konzeptionen zu berücksichtigen.<br />

Drittens ist, wie bereits <strong>im</strong> dritten Kapitel dargelegt, die <strong>Medien</strong>ordnung ein Beispiel<br />

für ein funktional ausdifferenziertes, selbstreferentielles System. Dies kommt in dem<br />

Sachverhalt zum Ausdruck, daß in den <strong>Medien</strong> <strong>im</strong>mer auch berichtet wird, was andere<br />

<strong>Medien</strong> etwa zu einem best<strong>im</strong>mten Sachverhalt berichtet haben. Somit werden die<br />

<strong>Medien</strong> selbst Gegenstand der Berichterstattung in den <strong>Medien</strong>. Die Kontrolle des<br />

Wettbewerbs untereinander führt dazu, daß handwerkliche Fehler der Konkurrenten<br />

unverzüglich als eigene Nachricht an die Öffentlichkeit gebracht werden.<br />

Beispielsweise berichteten zahlreiche Magazine und Nachrichtensendungen sowohl in<br />

den öffentlich-rechtlichen als auch in den privaten Sendern geradezu „genüßlich” über<br />

„Stern-TV“. Dessen Redakteure hatten ungeprüft vermeintliche<br />

„Dokumentationssendungen“ gekauft und weiterverbreitet, die sich <strong>im</strong> nachhinein als<br />

vollständiger Betrug erwiesen. Durch diesen besonders drastischen „Fall“ wurden bei<br />

allen Sendern Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle bewirkt, um ähnliche Image-<br />

Schäden zu vermeiden. In einem solchen interdependenten System gewinnen<br />

individuelle berufsethische Standards der Programmanbieter eine besondere<br />

„multiplikative Bedeutung“, weil durch sie eine Kritik möglicher Fehlentwicklungen<br />

„von innen heraus“ begünstigt wird. Die informalen moralischen Institutionen befördern<br />

die spontane Selbstkontrolle und erzeugen hierdurch positive Externalitäten.<br />

Viertens spricht noch ein ganz pragmatischer Sachverhalt für die Betonung<br />

freiwilliger Selbstkontrolle. So kann eine staatliche Inhaltsaufsicht <strong>im</strong>mer erst ex post<br />

greifen, etwa nachdem ein best<strong>im</strong>mtes, als „jugendgefährdend“ oder „sozial schädlich“<br />

eingeschätztes Programm bereits ausgestrahlt worden ist. <strong>Eine</strong> freiwillige<br />

Selbstbeschränkung der Marktteilnehmer greift jedoch zeitlich schon vor der<br />

Ausstrahlung eines qualitativ minderwertigen Programms. Der Rundfunkanbieter führt<br />

in diesem Verständnis quasi eine Selbstzensur durch; nur hierdurch wird ein effektiver<br />

Jugendschutz sichergestellt. Zudem können die Rundfunkanbieter wesentlich schneller<br />

und früher auf neue Marktentwicklungen und Trends reagieren. Neue Programmformate<br />

199


und Inhalte entstehen <strong>im</strong> Marktgeschehen und gelangen in der Regel erst sehr viel<br />

später in das Bewußtsein einer staatlichen Behörde.<br />

Freiwillige Selbstkontrolle <strong>im</strong> Rundfunk bedarf jedoch <strong>im</strong>mer einer konkreten<br />

Sanktionsmöglichkeit. Qualitätsstandards <strong>im</strong> Rundfunk können nämlich teilweise auch<br />

Anreize für einzelne Rundfunksender aufweisen, diese bewußt zu unterbieten. Wenn<br />

sich beispielsweise die Gesamtheit der Rundfunkanbieter aus berufsethischen<br />

Überzeugungen einigt, auf die Ausstrahlung best<strong>im</strong>mten Sendematerials zu verzichten,<br />

zu dem aber eine große Publikumsnachfrage besteht, könnte ein Sender zumindest<br />

kurzfristig seine Einschaltquote in die Höhe treiben, wenn er den Konsens verletzt.<br />

Dieser Effekt, daß das eigene Ergebnis für einen Spieler dann opt<strong>im</strong>iert werden kann,<br />

wenn er sich regeluntreu verhält bei gleichzeitiger Regeltreue aller anderen<br />

Spielteilnehmer, ist in der Institutionenökonomik hinlänglich durch das<br />

Gefangenendilemma beschrieben worden (ausführlich Wentzel 2000b). In diesem<br />

Zusammenhang ist an die Unterscheidung in selbstbindende und bindungsbedürftige<br />

Institutionen zu erinnern. Letztere sind <strong>im</strong>mer der Gefahr ausgesetzt, durch<br />

opportunistische Verhaltensweisen einzelner verletzt zu werden.<br />

Die freiwillige Selbstkontrolle trägt Merkmale einer bindungsbedürftigen Institution.<br />

Es besteht offensichtlich ein Anreiz zu Schwarzfahrerverhalten zu Lasten der anderen<br />

Spielteilnehmer. In diesem Fall kann eine kooperative Lösung des Interessenkonfliktes<br />

erschwert werden, weshalb eine „zentrale Autorität“ vorteilhaft sein kann, die<br />

gleichsam als neutraler Schiedsrichter regelgetreues Verhalten zum Vorteil aller<br />

Beteiligten durchsetzt und Bindungsbereitschaft erzwingt. Dabei ist es noch nicht<br />

einmal notwendig, daß der Schiedsrichter auch tatsächlich aktiv in das Spielgeschehen<br />

eingreift. Wie aus der Geschichte der amerikanischen <strong>Medien</strong>ordnung ersichtlich wird,<br />

genügt zumeist schon die bloße Anwesenheit und das Drohpotential eines solchen<br />

Schiedsrichters, daß die Beteiligten von sich aus Regelverletzungen vermeiden. Solche<br />

externen Referees wirken allein schon dadurch, daß sie Öffentlichkeit erzeugen und<br />

damit verdeckte Strategien erschweren.<br />

In der Realität der <strong>Medien</strong>ordnung muß eine solche zentrale Autorität über wirksame<br />

Eingriffsmittel verfügen. Dies können Geldstrafen, <strong>im</strong> besonders schweren Fall aber<br />

auch der Entzug der Sendelizenz oder auch eine öffentlichkeitswirksame Rüge sein,<br />

durch die ein Programmanbieter einen Image-Schaden und damit Einbußen bei den<br />

Werbeeinnahmen hinnehmen muß. Dabei ist es aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m<br />

Blickwinkel gar nicht einmal entscheidend, ob die Sanktionsmöglichkeit direkt bei der<br />

entsprechenden Aufsichtsbehörde angesiedelt ist oder aber bei einer Organisation der<br />

Selbstkontrolle; hier sind mehrere institutionelle Optionen denkbar (vgl. Hamm 1995, S.<br />

183 ff.). Vielmehr ist entscheidend, daß zumindest prinzipiell eine glaubwürdige,<br />

handlungsstarke Instanz der Regeldurchsetzung existiert.<br />

4.6.2. Organisatorische Regelung: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen<br />

Die Kontrolle inhaltlicher Standards <strong>im</strong> deutschen Rundfunk umfaßt verschiedene<br />

D<strong>im</strong>ensionen und Handlungsebenen. Die staatliche Programmaufsicht durch die<br />

200


Landesmedienanstalten, wie in den Rundfunkstaatsverträgen festgelegt, kann dabei nur<br />

als einer von mehreren Ansatzpunkten benannt werden, der jedoch bei isolierter Durchführung<br />

vermutlich erfolglos bliebe. Zudem ist festzuhalten, daß die<br />

Landesmedienanstalten in Deutschland de facto weder personell noch finanziell über<br />

die notwendigen Mittel verfügen, um eine lückenlose Programmüberwachung aller<br />

privaten und öffentlich-rechtlichen Kanäle rund um die Uhr sicherzustellen (vgl.<br />

Vultejus 1999). Die Programmhüter sind insofern ohnehin bei Verstößen gegen die<br />

Programmauflagen häufig auf Hinweise seitens der Zuschauer oder der Mitbewerber<br />

angewiesen und können diese dann <strong>im</strong>mer erst <strong>im</strong> nachhinein verfolgen. Offensichtlich<br />

ist die Qualitätskontrolle der Programminhalte durch die Landesmedienanstalten<br />

vergleichsweise ineffektiv und wenig zielführend. Zudem besteht bei den<br />

Landesmedienanstalten durch den großen Einfluß der politischen Parteien <strong>im</strong>mer die<br />

Gefahr, daß auch parteistrategische Interessen die Entscheidungen beeinflussen können.<br />

Das zweite wichtige Element zur Gewährleistung inhaltlicher Mindeststandards <strong>im</strong><br />

privaten deutschen Rundfunk ist die „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“ (FSF).<br />

Sie ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der laut seiner Satzung den<br />

Jugendschutz <strong>im</strong> Fernsehen verbessern und einen bewußteren Umgang mit den <strong>Medien</strong><br />

fördern will. Gegründet wurde die FSF von verschiedenen privaten<br />

Fernsehveranstaltern am 23. November 1993 aus eigener Initivative – nicht zuletzt aber<br />

auch, um dem Drängen der Öffentlichkeit zu entsprechen. Derzeit beteiligen sich 13<br />

private Sender an der Arbeit und der Finanzierung der FSF. Die öffentlich-rechtlichen<br />

Sendeanstalten haben sich bisher aus verschiedenen Gründen geweigert, der FSF<br />

beizutreten, obwohl sie hierzu mehrfach aufgefordert wurden. Sie argumentieren, daß<br />

sie bereits durch die internen Gremien eine ausreichende Qualitätskontrolle erzielen.<br />

Die erste Aufgabe der FSF ist zunächst die Begutachtung von Sendematerial, das aus<br />

dem Blickwinkel der Programmgrundsätze als kritisch eingestuft wird. In der Regel<br />

werden die entsprechenden Beiträge von den Jugendschutzbeauftragten 116<br />

der Sender in<br />

eigener Initiative zur Prüfung vorgelegt. Das solche Institutionen in den privaten<br />

Sendern existieren, kann als ein Hinweis auf die Bereitschaft zur systematischen<br />

Selbstkontrolle angesehen werden. Die FSF kann jedoch auch von sich aus aktiv<br />

werden und die Vorlage best<strong>im</strong>mter Beiträge verlangen. Hierdurch wird sichergestellt,<br />

daß die FSF auch wirklich Zugriff auf alle relevanten Programmteile erhält.<br />

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß die FSF nicht in einem<br />

Konkurrenzverhältnis zu anderen Institutionen stehen will (vgl. Poll 1999, S. 59). Die<br />

116<br />

201<br />

Für den Jugendschutz hat der deutsche digitale Fernsehsender Premiere World einen<br />

beachtlichen Standard gesetzt, der durchaus auch in anderen europäischen und <strong>im</strong><br />

amerikanischen Markt Anwendung finden könnte. Zuerst ist zum Einschalten des<br />

Dekoders eine Chip-Karte notwendig, die ebenso einfach wieder aus dem Gerät entfernt<br />

und damit dem ungewünschten Zugriff von Jugendlichen entzogen werden kann.<br />

Zweitens ist zur Aktivierung des Dekoders eine Gehe<strong>im</strong>nummer notwendig, die auch<br />

einfach wieder geändert werden kann. Drittens werden Sendungen mit vermeintlich<br />

jugendgefährdendem Inhalt durch einen weiteren Pin-Code geschützt. Die Eltern haben<br />

damit ein sehr sicheres Instrument zur Hand, ihre Kinder von unerwünschten<br />

Programmen fernzuhalten.


FSF ist gemäß §2 der eigenen Satzung um eine „sachdienliche Zusammenarbeit“ mit<br />

den Landesmedienanstalten bemüht.<br />

<strong>Eine</strong> weitere Aktivität der FSF ist die Veranstaltung von Fachtagungen sowie<br />

verschiedener medienpädagogischer Projekte. Hierdurch soll einerseits der Dialog<br />

zwischen Fernsehproduzenten und der Wissenschaft belebt werden, etwa wenn es<br />

darum geht, die Auswirkung spezifischer Programmformate auf ihre Zuschauer besser<br />

einschätzen zu können. Da der wettbewerbliche Entdeckungsprozeß <strong>im</strong>mer auch<br />

Innovationen hervorbringt, bedarf es eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der<br />

Wissenschaft und der <strong>Medien</strong>praxis. Andererseits soll auf der Nachfrageseite<br />

<strong>Medien</strong>kompetenz vermittelt werden – gerade für jüngere Zuschauer. Der Sachverhalt<br />

der Konsumentensouveränität erfordert die Fähigkeit des Verbrauchers, sich in der<br />

Vielfalt des Programmangebots orientieren zu können und verantwortliche<br />

Entscheidungen zu treffen.<br />

Die FSF versucht ebenfalls, <strong>im</strong> Dialog mit den beteiligten Sendern qualitative<br />

Standards für best<strong>im</strong>mte Programmformate zu entwickeln. So wurden beispielsweise<br />

am 30. Juni 1998 freiwillige Verhaltensgrundsätze der privaten Fernsehveranstalter für<br />

Talkshows <strong>im</strong> Tages- und Vorabendprogramm verabschiedet. Diese Programmformate,<br />

die von den privaten Sendern neu eingeführt worden sind, sind seit Beginn der<br />

neunziger Jahre wie Pilze aus dem Boden geschossen 117<br />

. Sie entfalteten rasch eine starke<br />

Zuschauerwirkung, vor allem bei Heranwachsenden. Auch die öffentlich-rechtlichen<br />

Anstalten zogen nach und baten eigene Talkshows an, um den Verlust an<br />

Einschaltquoten <strong>im</strong> Nachmittagsprogramm zu begrenzen. Allerdings wurden diese<br />

Sendungen wegen Themen aus den Bereichen Sexualität und Partnerschaft zur<br />

nachmittäglichen Sendezeit kritisiert und zumindest teilweise in Widerspruch zu den<br />

Erfordernissen des Jugendschutzes eingeschätzt.<br />

Die Verhaltensgrundsätze für die Veranstaltung von nachmittäglichen Talkshows<br />

sind nunmehr der Versuch, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und der Kritik von<br />

Eltern- und Verbraucherverbänden wirksam zu begegnen. Exemplarisch sei auf einige<br />

Sachverhalte hingewiesen 118<br />

: So gilt als Grundsatz der redaktionellen Arbeit, Vertreter<br />

unterschiedlicher Auffassungen zu Wort kommen zu lassen (Satz 1). Meinungspluralität<br />

bedeutet dabei nicht Meinungsbeliebigkeit (Satz 2): Den Vertretern extremer<br />

rassistischer oder volksverhetzender Anschauungen soll kein Forum für die<br />

unwidersprochene Verbreitung ihrer Thesen gegeben werden. Bei der Auswahl der<br />

Studiogäste sind besondere Sorgfaltspflichten anzuwenden, um den Anforderungen des<br />

Jugendschutzes sowohl für die Zuschauer als auch für die eventuell minderjährigen<br />

Studiogäste ausreichend Rechnung zu tragen (Satz 3). Gesprächsrunden, die Sexualität,<br />

Gewalt und den Umgang mit Minderheiten thematisieren, sind mit besonderer<br />

Sensibilität zu behandeln und gründlich vorzubereiten (Satz 4). Zwischenmenschliche<br />

117<br />

Exemplarisch für die zahlreichen Nachmittags-Talkshows sei auf Hans Meiser, Ilona<br />

Christen oder Arabella Kiesbauer verwiesen.<br />

118<br />

Der vollständige Wortlaut der freiwilligen Verhaltensgrundsätze ist <strong>im</strong> internet<br />

nachzulesen. http://www.fsf.de/texte/talkshow/vprt/body_vprt.htm<br />

202


Konflikte sind nicht ohne das gleichzeitige Angebot von möglichen Lösungen zu<br />

behandeln (Satz 5). In diesem Zusammenhang sind auch positive Aspekte zu<br />

berücksichtigen, damit bei den Heranwachsenden „kein pess<strong>im</strong>istisches Weltbild“<br />

entsteht.<br />

Die kurz angeführten Beispiele stellen nur einen beispielhaften Ausschnitt zum<br />

Thema freiwillige Verhaltensgrundsätze dar, der sicherlich kein vollständiges Abbild<br />

der Diskussion liefern kann. Allerdings wird in diesen Bemühungen um qualitative<br />

Standards der Versuch erkennbar, auf freiwilliger Basis Lösungen zu entwickeln und<br />

offenkundig negativen Entwicklungen in der Programmgestaltung entgegenzuwirken;<br />

dies ist eine Maßnahme zu einer internen Qualitätssicherung und damit ein Schritt in die<br />

richtige Richtung, wie auch <strong>im</strong> Bericht zur Lage des Fernsehens (1995) von einer<br />

unabhängigen und parteiübergreifenden Expertenkommission bestätigt wurde.<br />

Da die FSF noch eine sehr junge Institution ist, bleibt die Einschätzung ihrer<br />

längerfristigen Wirkungsweise in gewisser Hinsicht spekulativ. Gleichwohl ist die<br />

grundsätzliche Konzeption aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel positiv zu<br />

bewerten, weil sie die Selbsteuerungspotentiale aktivieren will. Zudem ist positiv zu<br />

vermerken, daß die FSF entwicklungsoffen konstruiert ist, daß also die weiteren<br />

technischen Innovationen und die Konvergenz der elektronischen <strong>Medien</strong> integriert<br />

werden können. In diesem Verständnis ist die FSF eine Institution, die durchaus den<br />

Anforderungen einer indirekten, kontextuellen Steuerung entspricht, ohne dabei in die<br />

Gefahr des Korporatismus oder aber der Kartellbildung zu verfallen.<br />

203


5. Die marktwirtschaftliche Rundfunkordnung der Vereinigten<br />

Staaten<br />

204<br />

„But when men have realized that t<strong>im</strong>e has upset<br />

many fighting faiths, they come to believe (...) that the<br />

ult<strong>im</strong>ate good desired is better reached by free trade in<br />

ideas – that the best test of truth is the power of the<br />

thought to get accepted in the market (...). That, in any<br />

rate, ist the theory of our Constitution. It is an<br />

exper<strong>im</strong>ent, as all life is an exper<strong>im</strong>ent“.<br />

Justice Oliver Wendell Holmes (1919)<br />

5.1. Strukturen des amerikanischen Fernsehmarktes: Ein Überblick<br />

Die amerikanische <strong>Medien</strong>landschaft unterscheidet sich von der deutschen und der<br />

europäischen Tradition in vielfältiger Weise 119 . Kleinsteuber (1995) zufolge zeichnet<br />

sich das <strong>Medien</strong>system der Vereinigten Staaten ganz allgemein durch zwei<br />

Charakteristika aus: erstens durch weitgehende Staatsferne, zweitens durch eine<br />

privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Verfassung. Die Vereinigten Staaten sind der<br />

marktwirtschaftliche Prototyp unter den <strong>Medien</strong>- und Rundfunksystemen der Welt und<br />

insofern ein idealer Referenzpunkt für eine systemvergleichende <strong>Analyse</strong> des<br />

Rundfunks. Be<strong>im</strong> konzeptionellen <strong>Systemvergleich</strong> besteht insofern kaum ein<br />

Unterschied zwischem einer „reinen privatwirtschaftlichen“ Rundfunkordnung und der<br />

tatsächlich realisierten Ordnung in den USA. Bezogen auf die Rundfunkmorphologie<br />

sind die USA in der Tat das treffendste Beispiel für eine private Rundfunkordnung.<br />

5.1.1. Die Philosophie des Free Trade in Ideas<br />

Die Freiheit der Presse und des Rundfunks vor staatlicher Bevormundung hat in den<br />

Vereinigten Staaten einen herausragenden Stellenwert (vgl. Zöller 1984b). Die<br />

mißtrauische Abwehrhaltung der Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat und seinen<br />

freiheitsbeschränkenden Neigungen ist ein Hauptmerkmal der kulturellen Evolution in<br />

den USA (hierzu Leipold 2000; grundsätzlich Toqueville 1835); sie durchzieht die<br />

gesamte Rechtsprechung wie ein roter Faden und prägt auch die Einstellung zu<br />

wirtschafts- und medienpolitischen Fragestellungen. Vor allem der Zugang zum zweiten<br />

Ordnungsproblem, nämlich des angemessenen Umgangs mit der hohen Suggestivkraft<br />

des Fernsehens, geschieht in erster Linie in dem Bemühen, staatliche<br />

Meinungsführerschaft und Einflußnahme zurückzudrängen. Der erste Zusatz zur<br />

Verfassung, das sog. „First Amendment“, sichert die Versammlungs- und die<br />

119<br />

<strong>Eine</strong>n sehr guten Überblick über die elektronischen <strong>Medien</strong> in den Vereinigten Staaten<br />

bieten Gomery (1998) und Hilliard und Keith (1997). Einschlägig ist auch das von<br />

Thomas und Carpenter herausgegebene „Handbook of the Mass Media in the United<br />

States“ (1994) sowie die Grundlagenwerke von Dominick, Sherman und Copeland (1996)<br />

und von Dominick, Sherman und Messere (2000). Sehr gut strukturiert ist auch das<br />

Lehrbuch von Howard, Kievman und Moore (1994). <strong>Systemvergleich</strong>end angelegt sind<br />

die Studien von Mattern und Künstner (1998) und auch von Noam (1991).


Pressefreiheit und den ungehinderten Zugang der Bürger zu allen Informationsquellen<br />

in den Vereinigten Staaten 120 . Für viele Amerikaner ist der Erste Verfassungszusatz<br />

geradezu das Herzstück der gesamten Verfassung, das wie keine andere Rechtsquelle<br />

die amerikanischen Ideale von Freiheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit verkörpert.<br />

Für deutsche und europäische Verhältnisse erstaunlich und kaum nachvollziehbar ist<br />

das Faktum, daß es in den USA keine grundlegende Regelung der Rechtsverhältnisse<br />

der Presse gibt, etwa vergleichbar dem deutschen Pressegesetz. In den Vereinigten<br />

Staaten wird in der angelsächsischen Tradition sehr viel mehr mit allgemeinen<br />

Rechtsquellen gearbeitet: Selbst komplexe staatsrechtliche und fiskalpolitische<br />

Beziehungen werden der richterlichen Rechtsprechung sowie dem<br />

Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien anvertraut (hierzu Döring 2000). Dabei<br />

ist die Rechtsprechung vergleichsweise flexibel am konkreten Fall orientiert und<br />

weniger – wie in Deutschland oder in Europa – an der Entwicklung einer konsistenten<br />

Rechtsdogmatik. Hieraus sind Rückschlüsse zu ziehen über die Steuerungspotentiale<br />

der <strong>Medien</strong>ordnungspolitik (fünftes Ordnungsproblem).<br />

Die medienbezogene Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court)<br />

der Vereinigten Staaten oder auch der Bundesgerichte bezieht sich in der Regel ganz<br />

allgemein auf das First Amendment der Verfassung oder auf die allgemeinen<br />

Bundesgesetze. Als Orientierung dient dabei die sog. „Free-Trade-in-Ideas-Doktrin“,<br />

nach der letztlich die gesamte <strong>Medien</strong>ordnung gleichsam als „öffentlicher Marktplatz<br />

für neue Ideen“ interpretiert wird und von der Freiheit und Offenheit des Marktzugangs<br />

für alle Individuen erwartet wird, daß sich die besten Ideen in einem wettbewerblichen<br />

Such- und Diskussionsprozeß zum Nutzen und Wohle der Allgemeinheit durchsetzen<br />

werden. Die Free-Trade-in-Ideas-Doktrin gibt eindeutig der außenpluralistischen<br />

Orientierung den Vorzug in der Annahme, daß „richtige“ und „wahre“ Auffassungen zu<br />

best<strong>im</strong>mten Sachfragen nicht ex ante durch irgendein Gremium festgestellt werden<br />

können, sondern sich <strong>im</strong> Wettbewerb zu bewähren haben. Von jeder zusätzlichen neuen<br />

Meinung wird sozusagen eine Annäherung an die „Wahrheit“ erwartet.<br />

Folgerichtig waren und sind die Zulassung möglichst vieler unabhängiger privater<br />

Sender und die Offenheit der Märkte für neue Anbieter entscheidendes Element der<br />

außenpluralistisch orientierten amerikanischen Rundfunkpolitik. Dies wird besonders<br />

eindeutig <strong>im</strong> „First Report on Multiple Ownership“ der FCC formuliert: „Anzustreben<br />

ist die größtmögliche Zahl verschiedener Betreiber, welche die technischen<br />

Gegebenheiten <strong>im</strong> jeweiligen Gebiet erlauben. Wir sind der Auffassung, daß 60<br />

verschiedene Lizenzteilnehmer 50 vorzuziehen und selbst 51 noch 50 vorzuziehen sind.<br />

In einem sich rasch wandelnden sozialen Kl<strong>im</strong>a ist die Verbreitung von Ideen<br />

lebensnotwendig. (...) Gerade der 51. Lizenznehmer könnte das Kommunikationsforum<br />

zur Lösung einer ernsten sozialen Krise vor Ort bieten. Niemand vermag zu behaupten,<br />

120<br />

205<br />

First Amendment to the Constitution of the USA: „Congress shall make no law<br />

respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or<br />

abriding the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceable to<br />

assemble, and to petition the government for a redress of grievances.“


daß die derzeitigen Lizenzinhaber alles senden, das mitzuteilen und zu verbreiten sich<br />

lohnt“ (zitiert nach Geller 1995, S. 32).<br />

Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß der Supreme Court der Vereinigten Staaten –<br />

ebenso wie das deutsche Bundesverfassungsgericht – in seiner Rechtsprechung<br />

differenziert zwischen elektronischen und Print-<strong>Medien</strong>. Den elektronischen <strong>Medien</strong><br />

werden auch in den USA wegen ihrer hohen meinungsbildenden Bedeutung und der<br />

besonderen Suggestivkraft größere Verantwortlichkeit abverlangt als der übrigen<br />

Presse. Die hervorgehobene Bedeutung des Fernsehens in den Vereinigten Staaten ist<br />

offensichtlich, und zwar sowohl bezüglich der quantitativen Nutzung als<br />

Informationsquelle 121 als auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit (erstes und zweites<br />

Ordnungsproblem). Aus diesen Gründen bedarf es einer effektiven<br />

Konzentrationskontrolle, um der Entstehung von unkontrollierter Meinungsmacht<br />

glaubwürdig und effektiv entgegenwirken zu können. Dies geschieht in den Vereinigten<br />

Staaten unter Verwendung der allgemeinen Antitrust-Gesetze <strong>im</strong> Zusammenspiel von<br />

FCC, FTC und dem Justizministerium. Hieraus wird bereits unschwer ersichtlich, daß<br />

Rundfunk zunächst als eine unternehmerische Tätigkeit angesehen wird, die keiner<br />

spezifischen Rechtsgrundlage bedarf. Dem Spannungsverhältnis zwischen<br />

ökonomischem und publizistischem Wettbewerb wird geringere Bedeutung<br />

beigemessen als in Europa (drittes Ordnungsproblem).<br />

Trotz der Anwendung der Antitrust-Gesetze würde das amerikanische<br />

Ordnungsmodell keineswegs so weit gehen, den privaten Fernsehsektor prinzipiell zu<br />

beschränken oder gar Fernsehen und die elektronischen <strong>Medien</strong> zu einer pr<strong>im</strong>ären<br />

Angelegenheit öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu machen. Allerdings gibt es in den<br />

USA durchaus zahlreiche Befürworter eines größeren steuer- und spendenfinanzierten<br />

Public Broadcasting, um qualitativ höherwertige Programme neben den kommerziellen<br />

Anbietern langfristig zu etablieren, spezifische lokale Informationen zu verbreiten und<br />

zudem best<strong>im</strong>mte Bildungsangebote bereitzustellen. Dies wird an späterer Stelle <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit den Ausführungen über Public Broadcasting noch ausführlich<br />

erläutert.<br />

In den Vereinigten Staaten ist das Fernsehen sowohl in ökonomischer, in<br />

gesellschaftlicher als auch in politischer Hinsicht das Medium der Meinungsführung.<br />

Dies wird allein schon aus der Tatsache ersichtlich, daß mehr als 60% aller<br />

Wahlkampfmittel bei der Bewerbung um Bundesämter direkt in die Fernsehwerbung<br />

fließen. Jede erfolgreiche politische Kampagne bedarf der Unterstützung durch das<br />

Fernsehen. Anders herum formuliert: Ohne das Fernsehen ist keine politische Karriere<br />

mehr realisierbar. Hieraus können negative Entwicklungen resultieren, wie sie etwa<br />

unter dem Stichwort der „Mediatisierung“ der Politik diskutiert werden, wenn nämlich<br />

eine Erörterung von politischen Sachfragen unterbleibt und stattdessen nur noch die<br />

mediengerechte Präsentation eines geeigneten Bewerbers in der Vordergrund der<br />

121<br />

206<br />

Gemäß den Informationen der A.C. Nielsen Ratings Company ist das Fernsehgerät in<br />

einem durchschnittlichen amerikanischen Haushalt etwa 7 Stunden täglich eingeschaltet<br />

(siehe Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 172).


Berichterstattung gestellt und einer „ritualisierten Politikdarstellung“ Vorschub geleistet<br />

wird. Dem ist positiv jedoch zu entgegnen, daß nur durch das Fernsehen auch weniger<br />

gebildete Bevölkerungsschichten oder Menschen in sehr entlegenen Gebieten überhaupt<br />

mit Politik in Berührung kommen. Für diese Menschen ist das Fernsehen ganz praktisch<br />

der Jahrmarkt der Ideen, auf dem sie sonst nicht teilnehmen könnten.<br />

5.1.2. Marktstrukturen und Lokalprinzip<br />

Die Infrastruktur des amerikanischen Fernsehmarktes unterscheidet sich vom<br />

deutschen Markt in vielfältiger Weise. Dies liegt allein schon in den geographischen<br />

Besonderheiten (räumliche Distanzen, Zeitzonen) begründet 122 sowie in der Vielzahl von<br />

unterschiedlichen Ethnien und Gruppierungen, deren Nachfrage zu berücksichtigen ist<br />

(vgl. Thomas und Carpenter 1994, Part II). Der amerikanische Fernsehmarkt ist<br />

wesentlich unübersichtlicher und ausdifferenzierter als jeder andere europäische<br />

Vergleichsmarkt. Hier zeigen sich in hohem Maße die Kräfte einer spontanen<br />

Marktentwicklung und des Wettbewerbs. Es gibt ca. 1500 verschiedene<br />

Fernsehstationen. Vergleicht man dies mit europäischen Zahlen, so wird bereits<br />

ersichtlich, wie grundverschieden die Strukturen der Märkte sind.<br />

Aufgrund der großen räumlichen Distanzen und der damit einhergehenden<br />

Unmöglichkeit, das ganze Land flächendeckend terrestrisch zu erreichen, ist<br />

beispielsweise schon sehr früh die Kabeltechnik („cable“) als Ergänzung und<br />

Konkurrenz zu terrestrischem Rundfunk (OTA: „Over the Air Television“) entwickelt<br />

worden (Jeter 1994). Wenn also ganz allgemein vom Fernsehen die Rede ist, dann muß<br />

zunächst genau spezifiziert werden, ob von Kabelfernsehen oder von terrestrischem<br />

Fernsehen die Rede ist. Beide Teilordnungen entwickelten sich sehr unterschiedlich<br />

und gerieten nach anfänglicher Interessenkonvergenz zunehmend in eine echte<br />

Wettbewerbssituation, so daß eine <strong>Analyse</strong> des US-Marktes <strong>im</strong>mer auch dieses<br />

spezifische Wettbewerbsverhältnis berücksichtigen muß 123<br />

. In jüngerer Zeit hat sich<br />

zudem das Satellitenfernsehen als eine dritte Alternative entwickelt.<br />

Für eine <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des amerikanischen Fernsehmarktes ist vor<br />

allem das Lokalprinzip hervorzuheben, auf das noch genauer einzugehen sein wird. Das<br />

Lokalprinzip ist das entscheidende Ordnungsprinzip des amerikanischen<br />

Fernsehmarktes. Lokale Fernsehstationen führen verschiedenste Programme heran; sie<br />

bedienen damit einen lokalen Markt. Selbst wenn landesweit verbreitete Programme –<br />

etwa NBC, CBS, ABC oder Fox – auf dem Bildschirm zu sehen sind, so werden sie von<br />

122<br />

123<br />

207<br />

Browne (1999) zufolge sind die geographischen Besonderheiten (Form, Größe,<br />

Topographie) eines Landes eine zentrale Strukturdeterminante in der Entwicklung<br />

terrestrischen Rundfunks.<br />

In der amerikanischen Rechtsprechung zu Wettbewerbsfragen sowie in der gesamten<br />

einschlägigen Literatur zu <strong>Medien</strong>fragen wird ebenfalls streng zwischen Kabel und<br />

Fernsehen unterschieden. Durch die unterschiedlichen Verbreitungsformen und<br />

Anwendungsmöglichkeiten liegen unterschiedliche relevante Märkte vor. Seit 1984<br />

unterliegt das Kabelfernsehen mit dem Cable Communications Act auch einer eigenen<br />

Rechtsgrundlage.


lokalen Fernsehstationen verbreitet. Das gleiche gilt prinzipiell auch für das<br />

Kabelfernsehen. Das landesweit operierende Cable News Network (CNN) wird<br />

ebenfalls über lokale Netzwerke transportiert. Im Zentrum der gesamten<br />

medienpolitischen Diskussion steht das Bemühen, lokale Märkte <strong>im</strong> Sinne des Ersten<br />

Verfassungszusatzes mit möglichst vielfältigen Meinungen zu versorgen (viertes<br />

Ordnungsproblem). Die Lizenzen zum Betrieb eines Kabelsenders werden<br />

beispielsweise von den Kommunen vergeben – <strong>im</strong> Gegensatz zum terrestrischen<br />

Fernsehen, bei dem die Federal Communications Commission die Lizenz erteilt. Die<br />

Kabelanbieter verfügen zumeist über lokale oder regionale Monopole 124 , wobei seitens<br />

der Kommunen eine Mißbrauchsaufsicht vorgenommen wird. Hierauf wird noch<br />

ausführlicher einzugehen sein.<br />

Folgende Abbildung gibt einen ersten allgemeinen Überblick über die Struktur des<br />

amerikanischen Fernsehmarktes:<br />

Abbildung 21: Vereinfachte Übersicht des amerikanischen Fernsehmarktes<br />

Traditionelle<br />

Wettbewerbsd<strong>im</strong>ension<br />

Terrestrisches<br />

Fernsehen<br />

- Lokalprinzip<br />

- unentgeltlich<br />

Private Networks<br />

Kabelfernsehen<br />

- Lokalprinzip<br />

- entgeltlich<br />

- Zusatzdienste<br />

möglich (PPV)<br />

Wettbewerb<br />

Programmlieferanten<br />

Wettbewerb<br />

Public<br />

Broadcasting<br />

Neuere<br />

Wettbewerbsd<strong>im</strong>ension<br />

Satellitenfernsehen<br />

- National Stations<br />

- entgeltlich<br />

- Zusatzdienste<br />

möglich (PPV)<br />

Unabhängige<br />

Stationen<br />

Um die grundsätzliche Struktur des amerikanischen Fernsehmarktes zu erfassen und<br />

einen ersten Überblick zu gewinnen, ist es zunächst hilfreich, die verschiedenen<br />

Wettbewerbsfelder auseinanderzuhalten. <strong>Eine</strong>rseits findet Wettbewerb direkt zwischen<br />

den Fernsehstationen statt. Traditionell fand der Wettbewerb vor allem zwischen dem<br />

terrestrischen Fernsehen und dem Kabelfernsehen statt; dieses ist allerdings erst <strong>im</strong><br />

Laufe des Wandels des Kabels von einer reinen Dienstleistung zu einem unabhängigen<br />

124<br />

208<br />

Auch in diesen regionalen Monopolen zeigt sich der spezifisch amerikanische Zugang<br />

zu Wettbewerbsfragen. Das Kabel-Monopol wird nicht unter der Vorgabe einer<br />

spezifischen „wünschenswerten“ Marktform, sondern pragmatisch bewertet nach dem<br />

Grundsatz: Does it serve the consumer, or not?


Programmanbieter entstanden. In jüngerer Zeit hat sich mit dem Satellitenfernsehen ein<br />

dritter Wettbewerber eingestellt.<br />

Von den eigentlichen Fernsehanbietern sind die Programmanbieter zu unterscheiden.<br />

Hier gibt es vielfältige unternehmerische (und öffentliche) Zielsetzungen und<br />

Finanzierungsformen. Auch zwischen den Programmanbietern herrscht Wettbewerb.<br />

Zwischen den Programmanbietern und den verschiedenen Fernsehstationen liegen<br />

unterschiedlichste Verknüpfungen vor: dies hängt entscheidend von der jeweiligen<br />

Marktstruktur vor Ort ab. Ein Nachfrager muß zunächst eine für ihn günstige<br />

Übertragungs-Infrastruktur herausfinden. Sodann kann er aus verschiedenen<br />

Programmanbietern und Programmpaketen wählen. Inhaltlich herrscht zumindest bei<br />

den Kabel- und Satellitendiensten beinahe schon ein unbegrenztes Angebot vor; das<br />

Bild vom „me channel“ (Eli Noam) ist hier durchaus schon Realität. Bei den<br />

terrestrischen Fernsehprogrammen ist die Vielfalt zumindest in ländlichen Gegenden<br />

deutlich geringer. Allerdings sind die landesweit operierenden Programmanbieter und<br />

Networks in der Regel <strong>im</strong>mer vertreten.<br />

5.2. Historischer Hintergrund<br />

Die heute vorliegende Rundfunkordnung ist über ca. achtzig Jahre hinweg<br />

gewachsen; sie ist, um einen Hayekschen Terminus zu verwenden, Ergebnis<br />

menschlichen Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs. Es hat dabei zu keinem<br />

Zeitpunkt einen grundsätzlichen Ordnungsentwurf gegeben, der von den<br />

medienpolitisch Verantwortlichen hätte umgesetzt werden sollen. Stattdessen wurde mit<br />

Hilfe von wenigen allgemeinen Regeln ein vergleichweise großer Freiraum geschaffen,<br />

in dem der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren wirken konnte. Die für<br />

Außenstehende hervorstehende Unübersichtlichkeit ist Konsequenz dieser spontanen<br />

Suchprozesse. Ohne eine Kenntnis dieser Entwicklungslinien und Pfadabhängigkeiten<br />

ist es kaum möglich, die heutigen Marktstrukturen und Wettbewerbsprozesse zu<br />

erklären.<br />

Der Beginn des Rundfunks in den Vereinigten Staaten ist ein bemerkenswertes<br />

Beispiel, um die beabsichtigten und unbeabsichtigten Lenkungswirkungen von<br />

Ordnungsbedingungen in marktlichen Wettbewerbsprozessen zu veranschaulichen.<br />

Zudem wird deutlich, wie schwierig es für die politisch Verantwortlichen und für die<br />

Marktteilnehmer ist, in einem völlig neu entstehenden Markt mit <strong>im</strong>mensen<br />

Unsicherheiten über technische Standards und rechtliche Grundlagen sowie über die<br />

realisierbare Nachfrage überhaupt zu „tragfähigen“ Ordnungsbedingungen zu gelangen,<br />

die eine weitere Marktentwicklung ermöglichen. Die ersten Dekaden des Radios und<br />

später auch des Fernsehens waren geprägt von einem faszinierenden Wechselspiel<br />

zwischen privaten unternehmerischen Gewinninteressen – die wie in einem<br />

„Goldrausch“ <strong>im</strong> Kampf um Marktanteile standen – und staatlichen Bemühungen, die<br />

daraus entstehenden Marktprozesse und Marktergebnisse den Regeln eines fairen<br />

Wettbewerbs zu unterwerfen (vgl. Hilliard und Keith 1997).<br />

209


Der permanente Versuch des Interessenausgleichs zwischen privaten Unternehmern<br />

und staatlicher Ordnungspolitik stand sozusagen unter der „Oberaufsicht“ des ersten<br />

Verfassungsgrundsatzes der freien und ungehinderten Meinungsäußerung, der<br />

zielführend für die gesuchte neue Rundfunkordnung war und bis heute geblieben ist<br />

(zweites und viertes Ordnungsproblem). <strong>Medien</strong>ordnungspolitik war und ist in den<br />

Vereinigten Staaten der Versuch, best<strong>im</strong>mte Ordnungsbedingungen für den<br />

Rundfunkmarkt zu schaffen, die ex post für die Öffentlichkeit und das „Allgemeinwohl“<br />

wünschenswerte Sendungen, also ganz konkrete inhaltliche Vielfalt hervorbringen. Das<br />

Gemeinwohl wird dabei individualistisch individuell interpretiert, und zwar <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Wahrung einer größtmöglichen angebotsseitigen Vielfalt und nachfrageseitig<br />

der Konsumentensouveränität. Dies ist der große systematische Unterschied zu einer<br />

binnenpluralistischen <strong>Medien</strong>ordnung nach deutschem Vorbild, bei der an einem<br />

„runden Tisch“ mit den vermeintlich gesellschaftlich relevanten Gruppierungen<br />

versucht wird, Pluralismus und Meinungsvielfalt ex ante zu realisieren und dann dem<br />

Zuschauer in einem Programm zu präsentieren.<br />

5.2.1. Die Entstehung des Hörfunks in den Vereinigten Staaten<br />

5.2.1.1. Der Gründungsboom<br />

Der Rundfunk begann in den Vereinigten Staaten als Hörfunk zu Beginn der<br />

zwanziger Jahre als privatwirtschaftliche Veranstaltung 125 . Juristischer Referenzpunkt<br />

war unter anderem der Radio Act von 1912 mit best<strong>im</strong>mten Regeln für die Nutzung des<br />

Äthers und der Funkfrequenzen. Durch den Radio Act sollten vor allem<br />

Senderüberlagerungen verhindert und eine systematische Nutzung und Ordnung der<br />

begrenzten und insgesamt sehr knappen Funkwellen ermöglicht werden. Am 8. Juli<br />

1926 untersagte der Justizminister jedoch der Regierung bzw. staatlichen Stellen die<br />

Kontrolle des Äthers (vgl. MacCarthy 1995, S. 53f.). Der Äther gehöre jedermann, so<br />

daß der Staat nicht legit<strong>im</strong>iert sei, einzelne Bürger oder Gruppen von der Nutzung<br />

desselben auszuschließen.<br />

Dieses Urteil war und ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert und beispielhaft: Zum<br />

ersten manifestiert sich in diesem Verdikt die in der gesamten amerikanischen<br />

<strong>Medien</strong>ordnung feststellbare Überzeugung, daß der Staat die freie Meinungsäußerung<br />

durch keine wie auch <strong>im</strong>mer geartete Regelsetzung beeinträchtigen und einschränken<br />

dürfe; jeder soll das Recht haben, seinen eigenen Radiosender zu eröffnen, wann <strong>im</strong>mer<br />

er dies wolle. Rundfunkfreiheit sei in diesem Verständnis eine individuelle Freiheit.<br />

Zum zweiten stand diese Entscheidung in krassem Widerspruch zu den zeitgleich in<br />

Europa und vor allem in Deutschland beobachtbaren Bemühungen der Regierungen, die<br />

staatliche Kontrolle über den Rundfunk zu gewinnen und privatwirtschaftliches<br />

Engagement systematisch zurückzudrängen.<br />

125<br />

210<br />

<strong>Eine</strong> ausführliche Darstellung der historischen Entwicklung einschließlich zahlreicher<br />

Originalquellen findet sich bei Kittross (1980) und Edelman (1980). Ebenfalls<br />

einschlägig sind Dominick, Sherman und Copeland (1996).


Unmittelbare Folge dieser ordnungspolitischen Weichenstellung durch den<br />

Justizminister war eine ab Mitte 1926 einsetzende, völlig unreglementierte Welle von<br />

neu gegründeten Radiosendern <strong>im</strong> ganzen Sendegebiet der Vereinigten Staaten.<br />

MacCarthy (1995) zufolge gab es wöchentlich etwa fünf neue Sender mit der<br />

Konsequenz, daß in den meisten Ballungsgebieten und Großstädten durch massive<br />

Frequenzüberlagerung gar kein Radio-Empfang mehr möglich war. Die 1923<br />

gegründete National Association of Broadcasters (NAB), ein freiwilliger<br />

Zusammenschluß der privaten Rundfunkveranstalter, versuchte daraufhin erstmalig<br />

ordnungssetzend zu wirken und einige Anbieter zu einem freiwilligen Verzicht zu<br />

bewegen, um störende Frequenzüberlagerungen zu vermeiden. Dieser erste Versuch der<br />

Selbstkontrolle und Selbstorganisation in der amerikanischen Rundfunkgeschichte<br />

schlug jedoch fehl. Die mit dem Betrieb eines Radiosenders verbundenen<br />

Gewinnaussichten waren zu groß, um Marktteilnehmer zu einer Selbstaufgabe „um der<br />

höheren Sache eines funktionsfähigen Hörfunks willen“ zu bewegen. Von 536 Sendern,<br />

die von der NAB angeschrieben worden waren, antworteten gerade einmal 150, und<br />

auch bei diesen war keinerlei Bereitschaft zur freiwilligen Selbstaufgabe ihrer<br />

Sendetätigkeit gegeben (vgl. MacCarthy 1995; Dominick, Sherman und Copeland<br />

1996). <strong>Eine</strong> solche Verhaltensweise wäre bei der vorgegebenen Anreizstruktur und<br />

großen Gewinnerwartungen auch kaum zu erwarten gewesen. Aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel bleibt festzuhalten, daß das Chaos bei den<br />

Sendefrequenzen in erster Linie durch nicht spezifizierte Eigentumsrechte (Property<br />

Rights) verursacht wurde.<br />

So war der amerikanische Rundfunkmarkt in dieser frühen Phase von der Gefahr<br />

bedroht, durch die mangelnde Koordinationsbereitschaft der unternehmerischen<br />

Eigeninteressen und die unzureichend spezifizierten und zugeordneten Property Rights<br />

zugrunde zu gehen, bevor er überhaupt erst richtig zur Entfaltung gelangt war. Der<br />

amerikanische Kongreß mußte letztlich rechts- und ordnungssetzend einschreiten und<br />

die Rundfunkunternehmen aus diesem „Gefangenendilemma“ der kollektiven<br />

Selbstschädigung und Selbstblockade befreien. Am 23. Februar 1927 wurde ein<br />

novellierter „Radio Act“ durch den Präsidenten unterzeichnet und die mit<br />

weitreichenden Handlungsbefugnissen und Kompetenzen ausgestattete Federal Radio<br />

Commission (FRC) gegründet: diese ist der Vorläufer der heute noch bestehenden<br />

Federal Communications Commission (FCC) (vgl. Edelman 1980). Im Radio Act waren<br />

Eckpunkte für die Nutzung des Äthers sowie die Modalitäten der Lizenzierung<br />

enthalten. Hierdurch wurden die Property Rights spezifiziert und es entstand erstmals<br />

ein formaler Ordnungsrahmen und ein Rechnungszusammenhang, der Planungs- und<br />

Rechtssicherheit schuf und der die weitere Entwicklung des Rundfunkmarktes<br />

überhaupt erst ermöglichte. Die ordnungspolitische Steuerungswirkung des Radio Acts<br />

<strong>im</strong> Sinne des fünften Ordnungsproblems ist außerordentlich hoch einzuschätzen.<br />

Diese kurze Episode zu Beginn des amerikanischen Rundfunks ist besonders aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel interessant. Es existieren bindungsbedürftige<br />

versus selbstbindende Institutionen sowie zahlreiche Wechselwirkungen zwischen<br />

beiden. In manchen „Spielsituationen“ führt das Eigeninteresse der Individuen zu einer<br />

211


freiwilligen Einigung auf einen best<strong>im</strong>mten Ordnungsrahmen der Interaktion. In<br />

anderen Spielsituationen wiederum leitet das Eigeninteresse (wie <strong>im</strong> sog.<br />

Gefangenendilemma der Spieltheorie expliziert) zu individueller und kollektiver<br />

Selbstschädigung. Für den amerikanischen Rundfunkmarkt bedeutet dies, daß sich die<br />

Bemühungen und Vorschriften der National Association of Broadcasters (NAB) als<br />

Element der freiwilligen Selbstorganisation in dieser Konfliktsituation <strong>im</strong> neu<br />

entstehenden amerikanischen Rundfunk nicht durchsetzen konnten: Sie entfalteten<br />

aufgrund der bestehenden Anreizstrukturen keine „selbstbindende“ Kraft. Auch der<br />

Wettbewerb konnte hier nicht ordnungssetzend wirken. Es zeigte sich aber in der<br />

unmittelbaren Folgezeit, daß in dieser Phase der Marktentstehung offensichtlich eine<br />

direkte Beziehung zu einem System staatlicher Regelsetzung existierte. Die FRC<br />

versuchte nämlich Ordnung in die chaotischen Frequenzverhältnisse zu bringen, indem<br />

sie nur Sendern mit „anspruchsvollem Programmprofil“ eine Sendelizenz zuteilte.<br />

Durch diesen Ordnungsfaktor wurden sofort die auf freiwilliger Basis beruhenden<br />

NAB-Vorschläge über ethische Grundsatze und wirtschaftliche Praktiken zur<br />

Sicherstellung von qualitativen Standards <strong>im</strong> neuen Rundfunkmarkt ernst genommen:<br />

sie entfalteten Bindungskraft. Erst die Einrichtung einer mit konkreten<br />

Handlungsbefugnissen ausgestatteten und durchsetzungsfähigen Behörde, der FRC,<br />

ermöglichte die positive Wirkung von solchen Institutionen und Organisationen, die –<br />

wie der NAB – auf „weichen“ Regelungs- und Kontrollmechanismen beruhte. Auf der<br />

Ordnungsebene des Staates mußten also einige (wenige) Eckpunkte fixiert werden,<br />

damit <strong>im</strong> folgenden die Ordnungsebenen des Wettbewerbs und der Selbstkontrolle<br />

Wirkung entfalten konnten.<br />

Auch der weitere Verlauf der amerikanischen Rundfunkordnung entwickelte sich <strong>im</strong><br />

Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Ordnungsebenen der privaten<br />

unternehmerischen Initiative und Selbstregulierung, des Wettbewerbs und den<br />

staatlichen Versuchen, eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung zu schaffen (vgl.<br />

Kittross 1980; Edelman 1980). Mit dem Federal Communications Act von 1934 und der<br />

Einrichtung der Federal Communications Commission (FCC) 126<br />

212<br />

wurde eine staatliche<br />

Kommunikationsaufsicht ins Leben gerufen, die jedoch weitgehend von der Politik und<br />

der Regierung unabhängig war und ist (vgl. Barnett 1988) – vergleichbar etwa zu der<br />

ebenfalls politisch unabhängigen amerikanischen Zentralnotenbank. Damit entsprach<br />

die FCC der amerikanischen Rechtsphilosophie, möglichst handlungsfähige politische<br />

Institutionen zu schaffen, gleichzeitig jedoch durch den Einbau von „Checks and<br />

Balances“ zu verhindern, daß diese durch eine übermäßige Machtkonzentration einen<br />

unkontrollierbaren Einfluß ausüben könnten.<br />

Der Federal Communications Act in der Fassung von 1934 war der Versuch von<br />

Präsident Franklin D. Roosevelt, die traditionellen mit den neu entstehenden<br />

elektronischen <strong>Medien</strong> (Telegraph, Telefon, Radio, Fernsehen) einer einheitlichen<br />

Jurisdiktion zu unterstellen (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 31). Durch<br />

126 <strong>Eine</strong>n guten Überblick über die Arbeit der FCC (Aufgabe, Ziele, Organisation etc.)<br />

bietet das Buch von Hilliard (1991).


einen gemeinsamen und verläßlichen Rechtsrahmen sollte die weitere spontane<br />

Marktentwicklung gefördert werden. Es ist dabei sicherlich kein Zufall, daß der<br />

Communications Act gerade unter Roosevelt verabschiedet wurde. Roosevelt hatte mit<br />

der sog. „New Deal Policy“ eine stärkere Verantwortung des Staates auch für soziale<br />

Belange eingefordert und hiermit gewissermaßen einen Paradigmenwechsel in der<br />

amerikanischen Marktphilosophie vollzogen (ausführlich Holtfrerich 1980). Der<br />

Supreme Court hat dies 1937 als verfassungskonform bezeichnet. Auch in der<br />

<strong>Medien</strong>politik mag dies eine Rolle gespielt haben. Gleichwohl ging vom<br />

Communications Act nicht unbedingt ein dirigistischer Impetus aus. Es war ohne<br />

Zweifel für alle Beteiligten von Vorteil, daß der Staat gewisse Rechtsstandards<br />

einführte und hierdurch eine Wettbewerbsordnung schuf.<br />

Der Communications Act sah relativ klare Kriterien für die Aufnahme und den<br />

Betrieb eines Rundfunksenders vor. Die Lizenzvergabe an Bewerber durch die FCC war<br />

unmittelbar an vermeintlich „weiche und wirtschaftsferne“ Kriterien wie „public<br />

interest, convenience, and necessity“ gebunden (siehe Barnett 1988) 127 . Der Sachverhalt<br />

der politischen Ausgewogenheit („equal t<strong>im</strong>e“) und der Fairneß 128<br />

wurde ausdrücklich<br />

genannt (vgl. Schuster 1990) und später <strong>im</strong> Jahre 1959 in einer Neufassung des<br />

Communications Act weiter ausformuliert. Zudem sollten solche Bewerber bevorzugt<br />

werden, die sich um „anspruchsvollere Programminhalte“ bemühten. Gleichwohl blieb<br />

das Bemühen der FCC, konkret auf Programminhalte <strong>im</strong> Rundfunk einzuwirken und<br />

damit nachvollziehbare und anerkannte Qualitätsstandards einzuführen, relativ<br />

erfolglos.<br />

5.2.1.2. Erste Ansätze zur Selbstregulierung<br />

<strong>Eine</strong>n wichtigen Einschnitt in der amerikanischen Rundfunkgeschichte stellte kurz<br />

darauf ein bemerkenswertes Ereignis dar, das aus heutiger Sicht beinahe amüsant<br />

anmutet. Im November 1938 fand eine berühmt gewordene Hörspielausstrahlung von<br />

Orson Welles „Krieg der Welten“ statt, die mit starken dramaturgischen und<br />

akustischen Effekten die Eroberung der Vereinigten Staaten und die Zerstörung von<br />

New York City durch Außerirdische thematisierte. Diese Radiosendung wurde jedoch<br />

in großen Teilen der Bevölkerung, die den Vorspann zu der Sendung nicht gehört hatte,<br />

nicht als fiktional erkannt, sondern als vermeintlich reale Berichterstattung über einen<br />

127<br />

128<br />

213<br />

Die Sachverhalte public interest, convenience and necessity sind trotz der Unschärfen<br />

bei der inhaltlichen Auslegung in der amerikanischen Rechtsetzung nach wie vor aktuell.<br />

Firestone und Korzick Garmer (1998, S. viii) erläutern an Beispielen, daß diese<br />

Rechtsbegriffe <strong>im</strong> Laufe der Jahrzehnte unterschiedlich ausgelegt worden sind;<br />

gleichwohl sind sie nicht veraltet oder überholt. Auch der Digital Television Act von<br />

1996 greift auf diese Orientierungen zurück.<br />

Am 4. August 1987 wurde die Fairneß-Doktrin durch ein Gericht als Einschränkung des<br />

Rechts auf freie Meinungsäußerung und damit als Verstoß gegen den ersten<br />

Verfassungszusatz wieder gestrichen. Vor allem die Schwierigkeit der Anwendung und<br />

die Gefahr der strategischen Ausnutzung dieser Regel durch Vertreter von Partikular-<br />

Interessen hatten massive Kritik hervorgerufen und letztlich deren Abschaffung bewirkt.<br />

Gleichwohl wirkt die Fairneß-Doktrin als informelle Institution bis heute nach.


Angriff aus dem Weltall fehlinterpretiert (vgl. Baran und Davis 2000, S. 120 ff.).<br />

Zudem kam es zu „Ansteckungseffekten“ durch Mund-zu-Mund-Propaganda sowie<br />

durch eine Flucht der Bevölkerung aus New York. Konsequenz war eine landesweite<br />

Massenpanik (vgl. Noam 1995), die zu <strong>im</strong>mensen materiellen Schäden führte.<br />

Die Auswirkungen des Hörspiels lösten eine intensive Diskussion in Wissenschaft<br />

und Politik darüber aus, welche legislativen Maßnahmen geeignet sein könnten, um<br />

ähnliche Irritationen der Bevölkerung zukünftig zu verhindern 129 . Der FCC-Vorsitzende<br />

McNinch äußerte sich hierzu unmißverständlich: „Wenn Sie [die Radioveranstalter,<br />

Anm. D.W.] nicht in der Lage sind, selbst Kontrolle auszuüben, wird das jemand<br />

anderer für sie tun“ (zitiert nach MacCarthy 1995, S. 56). Für den Fall, daß das<br />

Eigeninteresse und der Wettbewerb nicht von sich aus in der Lage wären, Ordnung zu<br />

schaffen, wurden also staatliche Eingriffe angekündigt. Das neue Medium Rundfunk<br />

hatte erstmals seine ungeheure emotionalisierende und manipulative Wirkung auf die<br />

Bevölkerung von New York in einem unfreiwilligen „Laborexper<strong>im</strong>ent“ unter Beweis<br />

gestellt. Die Notwendigkeit von Ordnungsbedingungen, die geeignet schienen, solche<br />

negativen Externalitäten zukünftig zu verhindern, war offenkundig geworden (zweites<br />

Ordnungsproblem).<br />

Der durch die FCC und die Öffentlichkeit ausgeübte Druck auf die<br />

Rundfunkunternehmer zeigte Wirkung. 1939 beschloß die NAB einen<br />

Maßnahmenkatalog, um qualtitative Standards <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Sinne eines<br />

Negativkatalogs zu sichern. Zeitgleich wurde das sog. „NAB Code Committee“<br />

gegründet, das die Durchführung und Einhaltung dieser Vorschriften überwachen sollte.<br />

Dieser Verhaltenskodex („Code of Conduct“) enthielt unter anderem Vorschriften über<br />

Qualitätsstandards bei Kinderprogrammen, das Verbot von Angriffen auf Rassen- und<br />

Religionszugehörigkeit, Werbung nur für legale Produkte von anerkannten Firmen und<br />

die allgemeine Begrenzung der Werbezeiten (siehe MacCarthy 1995, S. 56 f.). Durch<br />

diese Standards war es erstmalig möglich geworden, eine Art von Gleichgewicht<br />

zwischen unternehmerischen Gewinninteressen und politischen Vorgaben über „sozial<br />

wünschenswerte“ Programmstandards herzustellen (drittes und viertes<br />

Ordnungsproblem). Für die privaten Rundfunkanbieter bildete dieser Verhaltenskodex<br />

eine unausweichliche Notwendigkeit, da eine Mißachtung erstens zum Verlust der<br />

Sendelizenz und zweitens zu Boykott-Maßnahmen der Verbraucher und auch der<br />

Werbekunden hätte führen können. Damit hatte sich zumindest <strong>im</strong> Hörfunk erstmalig<br />

ein verläßlicher Ordnungsrahmen <strong>im</strong> Zusammenspiel von Eigeninteresse, Wettbewerb<br />

und staatlichen Ordnungsvorgaben etabliert, der sich für die weitere Entwicklung des<br />

Marktes als sehr vorteilhaft herausstellte.<br />

129<br />

214<br />

Auf dieses Ereignis wird auch heute noch <strong>im</strong>mer in Diskussionen verwiesen, wenn die<br />

besondere Suggestivkraft des Rundfunks veranschaulicht werden soll. Der „Krieg der<br />

Welten“ war zudem Ausgangspunkt einer intensiven theoretischen Debatte über die<br />

Wirkung der Massenmedien („Mass Society“ versus „L<strong>im</strong>ited Effect Theory“, see Baran<br />

und Davis 2000, S. 120-148).


5.2.2. Das Aufkommen des Fernsehens in den Vereinigten Staaten<br />

In den frühen zwanziger Jahren bemühten sich zahlreiche Forscher in aller Welt um<br />

eine geeignete Technik, mittels derer Bilder über Funkwellen weiterverbreitet werden<br />

konnten. Der kommerzielle Erfolg des Radios weckte in den USA die Hoffnung, daß<br />

auch das Fernsehen ein lukratives Geschäft sein könnte. 1925 gelang es dem<br />

amerikanischen Erfinder Charles F. Jenkins, ein Bildsignal zu einem fünf Meilen<br />

entfernten Receiver zu übermitteln. 1926 demonstrierte der Brite John Baird einen sog.<br />

„Televisor“: In einem Schaufenster eines Londoner Geschäftshauses zeigte er dem<br />

erstaunten Publikum dre<strong>im</strong>al täglich eine Show: dies wird in der Literatur als das erste<br />

„Fernsehprogramm der Welt“ bezeichnet.<br />

Der „Erfolg“ des Fernsehens lockte sofort potentielle Investoren und Interessenten<br />

an. Schon 1929 hatte die Federal Radio Commission (FRC) achtzehn „visual broadcast<br />

stations“ lizenziert (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 52), die mit der<br />

neuen Technologie exper<strong>im</strong>entierten und deren Marktfähigkeit prüften. In New York,<br />

Boston und Chicago wurden die ersten Fernsehsendungen ausgestrahlt, die be<strong>im</strong><br />

Publikum auf große Resonanz stießen. Die Weltwirtschaftskrise am Ende der 20er Jahre<br />

bremste jedoch die Entwicklung des Fernsehens auch in den USA, da erstens die<br />

größtenteils privaten Forschungsgelder zur Weiterentwicklung des Fernsehens reduziert<br />

wurden und zweitens angesichts der finanziellen Nöte der Bevölkerung keine breite<br />

Nachfrage nach Empfangsgeräten entstehen konnte.<br />

Mit der wirtschaftlichen Erholung 1935 erhielt das Fernsehen in den Vereinigten<br />

Staaten einen neuen Schub. Der Manager der Radio Corporation of America (RCA),<br />

David Sarnoff 130<br />

, kündigte einen ehrgeizigen Plan an, um das Fernsehen aus seiner<br />

technischen Erprobungsphase in die Öffentlichkeit zu führen und breiten<br />

Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen. Nur zwei Jahre später sendeten<br />

erstmals zwei Fernsehstationen in New York und Philadelphia, die über ein<br />

Telefonkabel verbunden waren, ein gemeinsames Programm. Dieses Exper<strong>im</strong>ent kann<br />

als Vorläufer des sog. „Network Programming“ bezeichnet werden, das für den<br />

amerikanischen Markt kennzeichnend werden sollte. Im gleichen Jahr gelang mit der<br />

ersten Fernsehdirektübertragung ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des<br />

Fernsehens: David Sarnoff moderierte eine Sendung für die RCA von der<br />

Weltausstellung in New York (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 50).<br />

Damit war erstmalig die Direktübertragung von massenattraktiven Programminhalten –<br />

etwa Sportereignisse – technisch möglich geworden; diese Aussicht auf ein lukratives<br />

Geschäft beflügelte die Investoren ebenso wie die Nachfrager, die von den neuen<br />

Verwendungsmöglichkeiten Kenntnis nahmen.<br />

1941 begann die <strong>im</strong> Anschluß an den Federal Communications Act 1934 gegründete<br />

FCC mit der Lizenzierung von kommerziellen Fernsehstationen, die landesweit in<br />

großer Zahl in einer wahren Gründungswelle entstanden. Im gleichen Jahr wurde auch<br />

der erste Werbespot übertragen, womit die kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten<br />

130 David Sarnoff gilt in den Vereinigten Staaten als der „Vater des Fernsehens“.<br />

215


auch für die Fernsehbetreiber <strong>im</strong>mer deutlicher sichtbar wurden. Der Zweite Weltkrieg<br />

beendete diese dynamische Entwicklung jedoch auch in den Vereinigten Staaten: Der<br />

Ausbau weiterer Stationen wurde unterbrochen, und fast alle kommerziellen Stationen<br />

stellten ihren Sendebetrieb bis zum Ende des Krieges ein.<br />

5.2.2.1. Die Nachkriegsphase<br />

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann 1945 der Aufstieg des Fernsehens<br />

zum wichtigsten Kommunikationsmedium der Vereinigten Staaten. Es enstand ein<br />

regelrechter Boom, sowohl hinsichtlich der Gründung neuer Sender als auch der<br />

Nachfrage der Bevölkerung nach Empfangsgeräten: Gab es 1946 gerade einmal 8.000<br />

Haushalte mit Fernsehgeräten, so waren es nur zwei Jahre später bereits 172.000.<br />

Unterstützt und forciert wurde dieser Prozeß durch mehrere ordnungspolitische<br />

Entscheidungen der FCC, die den Rahmen für die weitere Entwicklung des Fernsehens<br />

absteckten. Unter anderem wurde den Fernsehstationen der Zugang zu<br />

leistungsfähigeren Sendefrequenzen ermöglicht, was die Qualität der<br />

Übertragungssignale verbesserte, das kriegsbedingte Verbot des Ausbaus weiterer<br />

Sender wurde aufgehoben, und es wurden verbesserte technische Standards<br />

mitentwickelt, die der Verbreitung des neuen Mediums in der Bevölkerung in<br />

besonderer Weise dienlich waren.<br />

Für die Fernsehunternehmen stellte sich vor allem die Frage, wie sie die nun<br />

reichlich vorhandene Sendezeit mit Programminhalten ausfüllen könnten. Anfänglich<br />

wurden vor allem Sportveranstaltungen übertragen – mehr als 60% der gesamten<br />

Sendezeit wurde hierfür verwendet (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 55).<br />

<strong>Eine</strong> größere inhaltliche Vielfalt stellte sich erst 1948 mit dem entgültigen Aufkommen<br />

des sog. „Network Programming“ ein, bei dem mehrere Fernsehstationen gemeinsame<br />

Sendungen ausstrahlten, die von den Programmlieferanten bereitgestellt wurden. Vier<br />

solcher Networks existierten anfänglich, und zwar NBC, CBS, DuMont und – wettbewerbspolitisch<br />

besonders interessant – ABC, das durch eine Auflage der<br />

Kartellbehörden durch eine Abspaltung von NBC entstanden war, weil diesem Network<br />

nach Meinung der Wettbewerbshüter eine marktbeherrschende Stellung zugewachsen<br />

war 131<br />

.<br />

Die Fernsehstationen gingen in der Regel eine besondere Kundenbeziehung<br />

(„affiliation“) mit einem der Networks ein, und in zunehmendem Maße wurde das<br />

nunmehr für breite Bevölkerungsschichten <strong>im</strong>mer attraktiver werdende Programm zu<br />

einem idealen Werberahmen für die Industrie. Der Zuschauer kam dabei unentgeltlich<br />

131<br />

216<br />

In dieser Abspaltung von ABC von NBC könnte eine interessante Parallele zum<br />

aktuellen Fall des Softwareanbieters Microsoft liegen, der ebenfalls zerlegt werden soll.<br />

Die Wettbewerbsbehörden sahen <strong>im</strong> NBC-Fall eine Monopolmacht, die zum Nachteil der<br />

Konsumenten eingesetzt worden war. Dies allein rechtfertigte schon die Zerlegung.<br />

Hierin zeigt sich wiederum die pragmatische Rechtsprechung der Vereinigten Staaten<br />

auch in Wettbewerbsfragen, die jedoch <strong>im</strong> konketen Anwendungsfall sehr<br />

durchsetzungsfähig ist, wie etwa auch bei der Zerlegung des Telefonmonopolisten AT&T<br />

deutlich wurde.


in den Genuß der Fernsehprogramme 132 ; die Finanzierung des Fernsehens basierte auf<br />

dem Verkauf von Werbezeiten. Das kommerzielle Fernsehen in den Vereinigten Staaten<br />

nahm damit prinzipiell die Struktur an, die bis heute weitgehend erhalten geblieben ist:<br />

Lokale private Fernsehstationen mit begrenzter Reichweite übernehmen zu einem<br />

großen Teil die Programmangebote der verbundenen überregionalen Networks,<br />

ergänzen diese um spezifische lokale Informationen und Nachrichten und verkaufen die<br />

Werbezeiten, nicht selten bevorzugt an lokale Unternehmen aus dem eigenen<br />

Einzugsbereich.<br />

5.2.2.2. Der Gründungsstopp (Freeze)<br />

Der Boom der Neugründungen in der Expansionsphase des Marktes erreichte<br />

allerdings schon 1948 D<strong>im</strong>ensionen, die für die FCC rein organisatorisch kaum noch zu<br />

bewältigen waren: Die Zahl der Neuanträge war so groß, daß völlige Unsicherheit<br />

bestand, in welchem Maße überhaupt noch neue Sender zugelassen werden könnten,<br />

ohne daß es zu gegenseitigen Empfangsstörungen (Interferenzen) gekommen wäre.<br />

Ähnlich wie in der Entstehungsphase des Radios kam es in dieser frühen Phase der<br />

Marktentwicklung zu scheinbar chaotischen Verhältnissen. In dieser Situation und vor<br />

dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Radionmarkt entschloß sich die FCC zu<br />

einem bemerkenswerten ordnungspolitischen Eingriff: Sie erließ einen zeitlich<br />

befristeten Lizenzierungsstop für neue Fernsehsender, der von 1948 bis 1952 andauern<br />

sollte. Diese Maßnahme wird in der Literatur als sog. „Freeze“ bezeichnet, als<br />

„Einfrieren“ des status quo (vgl. Jeter 1994, S. 40ff.). Während dieses Gründungsstopps<br />

wollte die FCC geeignete Untersuchungen darüber anstellen, welche<br />

ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die weitere Marktentwicklung hilfreich<br />

wären, wie die begrenzten Frequenzpotentiale opt<strong>im</strong>al genutzt werden und welche Form<br />

der Frequenzzuteilung den Marktgegebenheiten bestmöglich entsprechen könnten.<br />

Der Eingriff der Regulierungsbehörde FCC hatte – wie dies häufig bei staatlichen<br />

Eingriffen in das Marktgeschehen der Fall ist – vollkommen unvorhergesehene und zum<br />

Teil nicht erwünschte Konsequenzen. Angesichts der rasch expandierenden<br />

Massennachfrage nach Fernsehen, sowohl seitens der Zuschauer als auch potentieller<br />

Investoren, und angesichts des durch die FCC eingefrorenen Angebots kam es zu<br />

Ausweichreaktionen aller Marktteilnehmer. Davon profitierten einerseits die etablierten<br />

lokalen Fernsehunternehmen, die bereits über eine gültige Lizenz verfügten und<br />

nunmehr ihre Marktposition in aller Ruhe ausbauen konnten, aber vor allem auch die<br />

Kabelunternehmen. Diese konnten sich in der Zeit des „Freeze“ unter dem Schutzschild<br />

der FCC-Regulierung zu starken Konkurrenten für die Fernsehanbieter etablieren. De<br />

facto entwickelte sich der Lizenzierungsstopp für Fernsehsender zu einem<br />

Entwicklungsprogramm für das Kabelfernsehen.<br />

Kabelfernsehen (cable, cablecasting oder auch cable TV) war anfänglich eine reine<br />

Ergänzung zur traditionellen terrestrischen Verbreitung des Fernsehens und insofern<br />

132 In diesem Zusammenhang entstand der Begriff des Free-TV.<br />

217


kein Substitut, sondern ein Hilfsfaktor, der die Verbreitung des Fernsehens förderte („a<br />

passive delivery system“, Jeter (1994, S. 40)). Während der Phase der stürmischen<br />

Marktexpansion Ende der 40er Jahre entstand ein großes Interesse am Fernsehen, die<br />

Übertragungsmöglichkeiten waren jedoch angesichts der räumlichen Distanzen in den<br />

Vereinigten Staaten sowie aufgrund der geographischen Besonderheiten sehr begrenzt.<br />

So hatten beispielsweise viele Städte, die in der Nähe großer Gebirge und damit <strong>im</strong> sog.<br />

„Funkschatten“ lagen, überhaupt keinen Empfang. In dieser Situation entschlossen sich<br />

einige Gemeinden, einen besonders leistungsfähigen Empfänger in Form einer<br />

Großantenne an geeigneter Stelle aufzustellen (etwa auf einem nahegelegenen Berg)<br />

und die dort empfangenen Fernsehsignale über frei verlegte Fernmeldekabel an die<br />

Haushalte weiterzuleiten. Diese erste Form des Kabelfernsehens wurde als „Community<br />

Antenna Television“ (CATV) bekannt und diente ausschließlich der Weiterverbreitung<br />

von terrestrisch ausgestrahlten Fernsehprogrammen in solche Gegenden, in denen<br />

regulärer Fernsehempfang technisch nicht möglich war.<br />

Die Unternehmen, die die Kabelnetze innerhalb der Gemeinden verlegten, verlangten<br />

von ihren Kunden für ihre Dienstleistung einen Preis, worin zunächst ihr einziges<br />

Geschäftsinteresse lag. Die Kabelunternehmen produzierten noch keine eigenen<br />

Programme. Die Fernsehunternehmen begrüßten die neu hinzu gekommenen<br />

Marktteilnehmer: Sie profitierten von der Weiterverbreitung ihrer Programme in<br />

funktechnisch schwer zugängliche Gebiete, weil sie hierdurch ein größeres Publikum<br />

erreichen konnten und die Werbezeiten sich dementsprechend besser verkaufen ließen.<br />

Somit bestand zwischen den beiden Industrien anfänglich eine Interessenharmonie.<br />

Diese sollte jedoch <strong>im</strong> Laufe der weiteren Marktentwicklung <strong>im</strong> dem Maße aufhören,<br />

wie sich die Kabelunternehmen <strong>im</strong> Anschluß an den Lizenzierungsstopp 1952 zu<br />

unabhängigen und leistungsstarken Konkurrenten entwickelten.<br />

Durch den Lizenzierungsstopp für neue Fernsehsender wurden nun solche<br />

Aktivitäten besonders gewinnversprechend, die bestehende Fernsehangebote über<br />

Fernmeldekabel in solche Regionen weitertrugen, in denen noch keine Fernsehsender<br />

lizenziert worden waren. Dies führte zu massiven Investitionen in die Kabelnetze, so<br />

daß sich in kürzester Zeit eine alternative Infrastruktur zur terrestrischen<br />

Fernsehübertragung entwickelte. Dabei erwies es sich für die Kabelunternehmen als<br />

sehr vorteilhaft, daß sie als „passives Übertragungsmedium“ nicht durch die FCC<br />

lizensiert werden mußten: die von ihnen weiterverbreiteten Programme der<br />

Fernsehsender waren ja bereits von der FCC lizenziert worden. Außerdem vertrat die<br />

FCC damals den Standpunkt, daß Kabel kein Rundfunk sei und das sie nur die<br />

Kompetenz zur Regelung des Rundfunks hätte. Die Kabelunternehmen konnten also<br />

Programme zusammenstellen – quasi in Weiterentwicklung des CATV – und diese<br />

ihren Kunden gegen Entgelt zur Verfügung stellen.<br />

Nach der Aufhebung des Freeze begann das Kabelfernsehen endgültig seine<br />

„Metamorphose“ (Jeter 1994, S. 40) von einem rein passiven Medium der<br />

Signalübertragung zu einem aktiven Fernsehanbieter, der nicht nur bestehende<br />

Programme weitertrug, sondern sich zunehmend auch mit eigenen Angeboten in neuen<br />

Sendeformaten an die Zuschauer wandte. Von 1952 bis 1960 wuchs die Zahl der<br />

218


Kabelkunden von gerade einmal 14.000 auf über 750.000, die Zahl der<br />

Kabelunternehmen von 70 auf über 600. Mit der Entwicklung des Kabelfernsehens zu<br />

einem starken Wettbewerber des terrestrischen Fernsehens hatte der amerikanische<br />

Fernsehmarkt seine zweite Säule erhalten, die bis heute grundsätzlich Bestand hat. Die<br />

starke wettbewerbliche Komponente durch die lokale Verankerung des Fernsehens<br />

wurde ergänzt durch den Wettbewerb zwischen den einzelnen Übertragungsmedien und<br />

der daraus hervorgehenden Expansion von Fernsehanbietern.<br />

Mit dem Erstarken der Kabelunternehmen zu gleichberechtigten Anbietern von<br />

Fernsehprogrammen endete die anfängliche Interessenharmonie zwischen<br />

Kabelunternehmen und Fernsehunternehmen. Erstmalig wurde die FCC als<br />

Streitschlichter angerufen; die Konkurrenten warfen sich gegenseitig vor, von der<br />

staatlichen Regulierung (oder Untätigkeit) bevorzugt zu werden. Die terrestrischen<br />

Fernsehanbieter forderten, die FCC müsse auch für die Kabelunternehmen die üblichen<br />

Lizenzierungsverfahren des Rundfunks anwenden. Dem widersprachen die<br />

Kabelunternehmen mit dem Argument, Kabeldienste seien kein Rundfunk, sondern eine<br />

reine Dienstleistung. Die unterschiedlichen wettbewerbspolitischen Auffassungen<br />

wirken bis heute nach und haben unter anderem dazu geführt, daß mit den Cable<br />

Communications Acts von 1984 und 1992 eine Trennung der Rechtsbereiche vollzogen<br />

wurde. Diese beendete jedoch keineswegs das Konkurrenzverhältnis zwischen Kabel<br />

und Fernsehen.<br />

Der Lizenzierungsstopp führte aber noch zu weiteren Weichenstellungen für den<br />

amerikanischen Fernsehmarkt. Ordnungsökonomisch könnte man sagen, es wurden<br />

Pfad- oder Verlaufsabhängigkeiten begründet, die bis heute in der amerikanischen<br />

Fernsehlandschaft nachwirken. So wirkte der Freeze beispielsweise wie ein<br />

monopolistisches Schutzschild für die bereits lizenzierten Fernsehanstalten, die gerade<br />

noch rechtzeitig den Sendebetrieb aufgenommen hatten. Für die meisten Städte und<br />

Regionen war erst ein Fernsehsender zugelassen worden; nur 24 Städte verfügten über<br />

zwei oder mehr Anbieter (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 56.). Damit<br />

bestärkte die zeitlich befristete Marktzutrittsschranke die relative Marktposition der<br />

etablierten Sender, die in aller Ruhe sämtliche Wettbewerbsfelder besetzen konnten.<br />

Nach dem Ende des Freeze war es für neue Marktteilnehmer sehr schwer, in diese<br />

verfestigten lokalen Märkte einzutreten.<br />

Ebenfalls hatte der Lizenzierungsstopp eine Konzentration bei den<br />

Programmlieferanten und hier vor allem bei den Networks zur Folge. Da in den meisten<br />

Städten nur ein, in wenigen Städten zwei Fernsehanbieter existierten, suchten diese eine<br />

Anbindung an die beiden großen und vermeintlich leistungsstärkeren Networks NBC<br />

und CBS. Das dritte Network, ABC, geriet in große Schwierigkeiten und wurde fast<br />

vollständig aus dem Markt gedrängt. Erst Mitte der 50er Jahre konnte sich ABC durch<br />

wirtschaftliche Umstrukturierungen und durch erfolgreiche neue Programmformate<br />

langsam wieder erholen. Für das DuMont-Network gab es allerdings keine Rettung<br />

mehr; es mußte seinen Sendebetrieb aufgeben. Damit war auf der Ebene der<br />

Programmlieferanten das über viele Jahrzehnte hinweg stabile „Triopol“ der drei großen<br />

Networks entstanden.<br />

219


5.2.2.3. Der „Sixth Report and Order“<br />

Der Lizenzierungsstopp wurde 1952 mit dem dem sog. „Sixth Report and Order“<br />

aufgehoben, in dem die weiteren zentralen Ordnungsbedingungen für die<br />

Fernsehentwicklung umrissen und wichtige Fragen des neuen Marktes geklärt wurden<br />

(vgl. Dominick, Sherman und Messere 2000). So wurde erstens ein allgemeingültiger<br />

technischer Standard für die Entwicklung des Farbfernsehens benannt. Dies wurde<br />

sowohl von der Industrie begrüßt, die nunmehr Planungssicherheit für die Produktion<br />

der Empfangsgeräte erhielt als auch von den Verbrauchern, die sich nun verstärkt zum<br />

Kauf eines Fernsehapparates entschlossen. Zweitens öffnete die FCC weitere,<br />

wenngleich weniger attraktive Frequenzspektren <strong>im</strong> UHF-Bereich für neue<br />

Lizenzbewerber. Damit wurde die Frequenzknappheit entscheidend gemildert und<br />

neuen Anbietern der Marktzugang ermöglicht. Drittens wurde das Problem der<br />

Interferenzen durch geographische Einschränkungen und L<strong>im</strong>itierung der Reichweite<br />

und Übertragungsstärke gelöst. Auch dies erhöhte de facto die zugänglichen<br />

Frequenzen für neue Anbieter. Viertens wurde das Lokalprinzip ausdrücklich als<br />

generelles Ordnungsprinzip für Fernsehen in den Vereinigten Staaten festgeschrieben<br />

(„small town newspapers on the air“). Fünftens wurden ausreichend Kanäle für nichtkommerzielles<br />

Fernsehen (Public Broadcasting) reserviert, weil dieses als notwendige<br />

Ergänzung zu einem marktlichen Fernsehangebot angesehen wurde. Dem Fernsehen<br />

wurden Eigenschaften zuerkannt, die <strong>im</strong> Sinne des ersten Ordnungsproblems zu einer<br />

verbesserten gesellschaftlichen Arbeitsteilung und demokratischen Partizipation führen<br />

würde. Für die Bereiche Bildungsfernsehen, Integration von Einwanderern,<br />

Kinderprogrammen usw. wurde ein ergänzendes öffentliches Angebot als zweckmäßig<br />

erachtet. Diese letzte Maßnahme, die maßgeblich auf die Initiative der FCC-<br />

Kommissionärin Frieda Hennock zurückgeht, kann als die Geburtsstunde des Public<br />

Television angesehen werden.<br />

5.2.2.4. Bemühungen um Qualitätsstandards und Selbstkontrolle<br />

Neben der technischen und wirtschaftlichen Entfaltung des Fernsehens entwickelte<br />

sich zunehmend die Diskussion um die geeigneten Inhalte, die in Hörfunk und<br />

Fernsehen verbreitet werden konnten und sollten (viertes Ordnungsproblem). So<br />

bestand in der teilweise puritanisch geprägten Bevölkerung der Vereinigten Staaten die<br />

Befürchtung, daß sich die Programmstandards einseitig und nachteilig entwickeln<br />

könnten und daß gar unmoralische und unanständige Inhalte gesendet würden 133<br />

. Schon<br />

1946 hatte die FCC deshalb eine Richtlinie über „Public Broadcasting Responsability of<br />

Broadcasting Licensees“ für den Hörfunk verabschiedet, die in der Fachdiskussion kurz<br />

als das „Blue Book“ (wegen seines Einbandes) bekannt wurde (ausführlich Howard,<br />

Kievman und Moore 1994, S. 122 ff.). Im Blue Book wurden verschiedene Ziele für die<br />

künftige Rundfunkentwicklung angesprochen. So sollte erstens eine<br />

133<br />

220<br />

Dies ist eine bemerkenswerte Parallele zu der aktuellen Diskussion um mögliche<br />

Gefahren, die durch die neuen <strong>Medien</strong> – vor allem das Internet – hervorgerufen werden<br />

können.


„Überkommerzialisierung“ der Rundfunksender verhindert werden. Zweitens wurde vor<br />

der einseitigen Abhängigkeit der Sender von den Networks als Programmlieferanten<br />

gewarnt. Drittens sollten ausreichend Programmplätze für Diskussionen über<br />

„öffentliche Angelegenheiten“ in den Sendungen reserviert und viertens Einseitigkeit<br />

<strong>im</strong> Programmprofil beseitigt werden.<br />

Obwohl diese Richtlinie des Blue Book niemals zu einem offiziellen politischen<br />

Dokument der FCC mit formaler juristischer Bindungskraft wurde, beeinflußte sie als<br />

informelle Institution nachhaltig die wissenschaftliche Diskussion und auch die<br />

Rechtsprechung in den Vereinigten Staaten, etwa zur Lizenzierung oder<br />

Lizenzverlängerung von Fernsehstationen. Mit dem Blue Book war für die<br />

Entscheidungsträger in der Judikative und in der Exekutive eine wichtige<br />

Argumentationshilfe entstanden, die de facto bindende Kraft entfaltete.<br />

Mit der zunehmenden Popularität des Fernsehens weitete sich das Bemühen um<br />

geeignete Ordnungsbedingungen und Qualitätsstandards zunehmend auf den Fernsehmarkt<br />

aus. Im April 1951, also noch während des Zeitraums des Lizenzierungsstopps,<br />

gründete die „National Association of Broadcasters“ (NAB) ein „Television Program<br />

Standard Committee“. Dies geschah, analog zur Entwicklung <strong>im</strong> Radiomarkt, wiederum<br />

in dem Bemühen, geplanten staatlichen Eingriffen vorzugreifen und Selbstregulierung<br />

zu verwirklichen. Im März 1952 wurde ergänzend das Television Code Review Board<br />

als Organisation zur Durchsetzung der qualitativen Standards eingerichtet. Während der<br />

50er Jahre, in denen sich das Fernsehen in den Vereinigten Staaten als Medium<br />

vollständig etablierte, wurde der Television Code permanent überarbeitet und inhaltlich<br />

ergänzt. 1962 wurde eine neue Behörde als Durchsetzungsinstanz gegründet und das<br />

bestehende Television Review Board zu einer Revisionsinstanz bei Streitfragen<br />

abgeändert. Die damit entstandene Struktur der Qualitäts- und Inhaltskontrolle ist<br />

prinzipiell bis heute unverändert geblieben (vgl. MacCarthy 1995).<br />

Genau wie <strong>im</strong> Hörfunk war die Gestaltung des Ordnungsrahmens für den<br />

Fernsehmarkt gekennzeichnet durch ein permanentes Wechselspiel zwischen den<br />

verschiedenen Ordnungsebenen privater Selbstkontrolle und unternehmerischer<br />

Selbstbeschränkung, der Kontrolle durch den Wettbewerb sowie staatlichen<br />

Bemühungen, ordnungsetzend zu wirken (vgl. Edelman 1980). Als die<br />

Zigarettenindustrie sich beispielsweise nicht von selbst auf eine zeitliche Begrenzung<br />

der Werbezeiten für ihre Produkte einigen konnte, handelte der amerikanische Kongreß<br />

unverzüglich und hart mit einem vollständigen Verbot von Zigarettenwerbung <strong>im</strong><br />

Fernsehen (vgl. MacCarthy 1995). Ein ähnlicher Sachverhalt deutete sich bei der<br />

Begrenzung von Werbezeiten in Kindersendungen an. Hier gelang es den privaten<br />

Fernsehsendern jedoch, von sich aus eine L<strong>im</strong>itierung auf 9,5 Minuten pro Stunde<br />

durchzusetzen. Der Gesetzgeber erklärte diese Selbstbeschränkung für ausreichend und<br />

verzichtete auf weiterführende und härtere gesetzgeberische Maßnahmen.<br />

221


5.2.3. Die endgültige Etablierung des Fernsehens<br />

Auch nach den entscheidenden ordnungspolitischen Weichenstellungen zu Beginn<br />

der 50er und 60er Jahre hat sich der amerikanische Fernsehmarkt weiterhin dynamisch<br />

entwickelt. Fernsehen ist in den Vereinigten Staaten einer der bedeutendsten<br />

wirtschaftlichen Faktoren, sowohl was die finanziellen Volumina angeht als auch die<br />

Bedeutung als kultureller Integrationsfaktor sowie als Medium politischer<br />

Kommunikation (vgl. Finney 1994). Seit dem Ende der sechziger Jahre steht in jedem<br />

amerikanischen Haushalt mindestens ein Fernsehapparat. Mit der weiteren technischen<br />

Entwicklung hat sich eine große wettbewerbliche Dynamik entwickelt. Vor allem für<br />

die europäischen Staaten hat sich der amerikanische Markt als wichtige Orientierungs-<br />

und Bezugsgröße etabliert.<br />

Im Vergleich zum deutschen Fernsehmarkt hat sich dabei als sehr positiv<br />

herausgestellt, daß die Federal Communications Commission Verantwortung für den<br />

gesamten Rundfunksektor und zugleich den Telekommunikationssektor trägt (vgl<br />

Kittross 1980; Hilliard 1991): Die FCC ist demnach sowohl verantwortlich für die<br />

Inhalte und Programme (software) als auch für die Übertragungswege (hardware) 134<br />

.<br />

Diese Bündelung von Kompetenzen erlaubt der FCC schnellere Entscheidungen als dies<br />

in Deutschland möglich ist, wo die Kompetenzen von Rundfunk und<br />

Telekommunikation zwischen Bund und Ländern, also auf verschiedenen<br />

Gebietskörperschaftsebenen, getrennt sind. Mit der Gründung der FCC <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem Communications Act 1934, mit dem „Sixth Report and Order“<br />

sowie mit den verschiedenen Versuchen zur Qualitätssicherung wurde in den<br />

Vereinigten Staaten ordnungspolitische Weichenstellungen vollzogen, die sich für die<br />

wirtschaftliche Entwicklung von Hörfunk und Fernsehen als sehr positiv herausgestellt<br />

haben. Auch die Neufassung des Telecommunications Act von 1996 sowie die<br />

Ergänzung des Cable Communications Act von 1984 durch den Cable Television<br />

Cosumer Protection and Competition Act von 1992 haben diese positive Entwicklung<br />

insgesamt bestätigt.<br />

5.2.4. Historische Pfadabhängigkeiten: Ein Zwischenergebnis<br />

Als wichtiger Kernpunkt der historischen Entwicklung kann festgehalten werden,<br />

daß in den Vereinigten Staaten während der gesamten Entwicklung des Rundfunks eine<br />

vergleichsweise kontinuierliche und gleichmäßige Entwicklung unter pr<strong>im</strong>är<br />

privatwirtschaftlichen Vorzeichen stattfand. Dies ist ein entscheidender systematischer<br />

Unterschied zur deutschen Rundfunkentwicklung, die erstens von Beginn an unter<br />

staatlicher Vormacht stand und zweitens mehrere Strukturbrüche erlebt hat. Die „junge<br />

Nation“ USA hat <strong>im</strong> Vergleich zur „alten Nation“ Deutschland nicht nur eine<br />

erstaunliche, mehr als zweihundertjährige Verfassungskontinuität, sondern auch eine<br />

beachtliche Beständigkeit der Wirtschafts- und der <strong>Medien</strong>ordnung. Der Rundfunk war<br />

134<br />

222<br />

Allerdings wurde der FCC durch den Cable Communications Act von 1984<br />

weitestgehend die Kompetenz für die Regulierung der Kabelnetze entzogen (vgl. Hilliard<br />

1991).


von Anfang an privatwirtschaftlich organisiert; es gab zu keinem Zeitpunkt in der<br />

gesamten historischen Entwicklung eine durchgreifende Tendenz, daran etwas zu<br />

ändern. Nicht-kommerzieller Rundfunk (Public Broadcasting) hatte und hat dabei in der<br />

Tat, wie in den Programmwahlmodellen erkennbar, vor allem eine ergänzende Funktion<br />

zu den wettbewerblichen Ergebnissen des Rundfunkmarktes.<br />

Der Fernsehmarkt in den USA wurde von Anfang an dezentral entwickelt. Was in<br />

der Entstehungsphase als spontane Marktentwicklung mit einzelnen Fernsehstationen in<br />

den großen Städten begonnen hatte, wurde mit dem „Sixth Report and Order“ als<br />

fundamentales Organisationsprinzip festgeschrieben. Der Fernsehmarkt ist prinzipiell<br />

ein lokaler Markt, wenngleich es mit den Networks landesweit operierende<br />

Programmlieferanten gibt. Durch das Lokalprinzip ist automatisch ein sehr effizientes<br />

Instrument zur Sicherung des Wettbewerbs eingebaut; die Bestreitbarkeit von Märkten<br />

ist wesentlich größer als in zentral organisierten Rundfunkmärkten, in denen die<br />

Inbetriebnahme eines neuen Senders beinahe mit prohibitiv hohen Investitionskosten<br />

verbunden ist. Be<strong>im</strong> Eintritt in lokale Märkte ist hingegen unternehmerisches Risiko<br />

besser kalkulierbar und leichter einzugrenzen.<br />

Seit der technischen Erfindung und der zunehmenden Popularisierung werden der<br />

Hörfunk und vor allem das Fernsehen in den Vereinigten Staaten als zentrales Element<br />

der demokratischen Meinungs- und Willensbildung verstanden. Rundfunk war und ist<br />

für die Amerikaner das zentrale Medium zur inhaltlichen Verwirklichung des ersten<br />

Verfassungsgrundsatzes, des Rechts der freien Meinungsäußerung. Aus dieser Sicht<br />

leitet die amerikanische Rechtsprechung die Notwendigkeit ab, den Rundfunkmarkt<br />

außenpluralistisch als Markt für Ideen zu organisieren, in dem sich in einem fairen<br />

Wettbewerbsprozeß die beste Idee gemäß der Free-Trade-in-Ideas-Doktrin durchsetzen<br />

möge (drittes und viertes Ordnungsproblem). Jede Einflußnahme des Staates auf den<br />

Rundfunkmarkt und erst recht auf spezifische Programminhalte wird äußerst kritisch<br />

beurteilt, weil hierin eine Einschränkung individueller Freiheitsrechte gesehen wird<br />

(zweites Ordnungsproblem). Dies ist ein systematischer Unterschied zu Deutschland,<br />

wo der staatlichen Problemlösungskompetenz ein wesentlich höherer Stellenwert<br />

zugeschrieben wird, sowohl in der <strong>Medien</strong>- als auch ganz allgemein in der<br />

Wirtschaftsordnungspolitik.<br />

5.3. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen<br />

5.3.1. <strong>Medien</strong>ordnung als Teil der Rechtsordnung<br />

Ein durchgehender rechtlicher Bezugspunkt der amerikanischen <strong>Medien</strong>politik ist<br />

die gesellschaftspolitische Zielsetzung, den Mißbrauch von Meinungsmacht zu<br />

verhindern (zweites Ordnungsproblem) und den Ersten Verfassungszusatz mit Leben zu<br />

erfüllen (drittes und viertes Ordnungsproblem). Mittel hierfür ist eine möglichst große<br />

Anzahl konkurrierender Angebote und Meinungen. Dem Wettbewerb wird dabei eine<br />

lenkende, selektierende und kontrollierende Funktion in einer Weise zugedacht, wie sie<br />

für europäische Verhältnisse zwar von einigen Autoren für zweckmäßig erachtet wird<br />

223


(vgl. Gröner 1988; Mestmäcker 1995), jedoch noch auf absehbare Zeit kaum<br />

realisierbar sein dürfte. Das Gewinnstreben von <strong>Medien</strong>unternehmen als „business as<br />

usual“ gilt in den Vereinigten Staaten als ebenso normal wie die Anwendung der<br />

Antitrust- und Kartellpolitik auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich.<br />

Das Verständnis der <strong>Medien</strong>ordnung als Teil der allgemeinen Rechtsordnung hat ein<br />

wesentlich geringeres Ausmaß an Verrechtlichung und Regulierung zur Folge, als dies<br />

in Europa der Fall ist. Zudem herrscht, wie bereits be<strong>im</strong> kurzen Überblick über die<br />

historische Entwicklung deutlich wurde, die fallbezogene Rechtsprechung und<br />

Weiterentwicklung des <strong>Medien</strong>rechts (siehe den sog. „Writers-Guild-Fall“ 135 ) vor.<br />

Freilich hat die hohe Flexibilität der Rechtsprechung teilweise auch Kosten, denn die<br />

Rechtslage ist keineswegs <strong>im</strong>mer transparent und das Ergebnis von Rechtstreitigkeiten<br />

ist häufig sehr spekulativ. Dies kann wie eine Markteintrittsbarriere für neue Investoren<br />

und Anbieter wirken.<br />

Der amerikanische Fernsehmarkt ist, wie bereits mehrfach erwähnt, lokal<br />

organisiert. Was als spontane Entwicklung begann, wurde mit den Sixth Report on<br />

Order 1952 engültig rechtlich fixiert. Dieser Sachverhalt durchzieht die gesamte<br />

wettbewerbspolitische Betrachtung sämtlicher Elemente der <strong>Medien</strong>ordnung wie ein<br />

roter Faden. Er beeinflußt wesentlich die Marktstruktur und das wettbewerbspolitische<br />

Handlungsfeld. Auch dies ist ein entscheidender Unterschied zu den grundsätzlich<br />

überregional organisierten Fernsehmärkten in Europa. Die großen privaten Networks<br />

ABC, CBS, Fox, NBC, UPN, WBN und PAX sind nämlich, wie aus Abbildung 21<br />

ersichtlich wird, in erster Linie Programmlieferanten und bedürfen keiner<br />

eigenständigen Lizenz als Rundfunkanbieter. Dies bedeutet in der Praxis konkret, daß<br />

die lokalen Fernseh- oder Kabelanbieter die Programme von den großen Networks oder<br />

anderen Programmlieferanten inklusive der überregionalen Werbespots heranführen.<br />

Dann werden die freien Werbeblöcke mit größtenteils lokal orientierten Werbespots<br />

gefüllt und sodann an die Haushalte weitergeleitet 136<br />

. Die großen Networks selbst<br />

unterlagen dabei niemals der Aufsicht der FCC, da sie nur Programme gestalten, diese<br />

aber nicht selbst aussenden. Von der FCC kontrolliert werden hingegen die<br />

Fernsehanbieter. Gleichwohl unterliegen alle <strong>Medien</strong>unternehmen der Aufsicht durch<br />

die Kartellbehörden und das Justizministerium.<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die hohe Flexibilität der amerikanischen<br />

<strong>Medien</strong>ordnung maßgeblich durch die Flexibilität der angelsächsischen Rechtstradition<br />

befördert wurde. Die Initiative zur Rechtsetzung ging in den Vereinigten Staaten sogar<br />

häufig von dem Teilnehmern des <strong>Medien</strong>marktes aus, die quasi als Nachfrager für einen<br />

135<br />

136<br />

224<br />

Der „Writers Guild Fall“ ist einer der meistdiskutieren medienrechtlichen Fälle. In<br />

diesem Fall wurde eine freiwillige Inhaltsbeschränkung der Fernsehanbieter als<br />

verfassungsinkonform bezeichnet. Hierauf wird später <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />

Thema Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen noch genauer einzugehen sein.<br />

Dies ist für Europäer häufig eine bemerkenswerte Erfahrung, wenn etwa während der<br />

Ausstrahlung eines landesweit interessanten Sportereignisses in den USA Werbespots<br />

gesendet werden, in denen etwa der Computerladen der hiesigen Kleinstadt, in der man<br />

sich gerade aufhält, für seine Produkte wirbt.


Ordnungsrahmen auftraten (fünftes Ordnungsproblem). Dies dürfte ein wesentlicher<br />

Unterschied zur deutschen (und europäischen) medienrechtlichen Regulierung sein, die<br />

wesentlich öfter von sich aus initiativ wurde.<br />

5.3.2. Die Federal Communications Commission<br />

5.3.2.1. Die Organisationsstruktur der FCC<br />

Mit dem Communications Act aus dem Jahr 1934 wurde erstmals ein systematischer<br />

Ordnungsrahmen für den Rundfunk in den Vereinigten Staaten geschaffen und zugleich<br />

die Federal Communications Commission als operative Behörde aus der Taufe<br />

gehoben: „ ... for the purpose of securing a more effective execution of this<br />

(communication) policy by centralizing authority heretofore granted by law to several<br />

agencies and by granting additional authority with respect to interstate and foreign<br />

commerce in wire and radio communications, there is hereby created a commission to<br />

be known as the ‚Federal Communications Commission‘, which shall be constituted as<br />

hereinafter provided, and which shall execute and enforce the provisions of this Act“.<br />

Die FCC war seit ihrer Gründung 1934 verantwortlich für die Ordnung der gesamten<br />

nationalen (interstate) Kommunikation in den Bereichen Radio, Television, Drahtfunk,<br />

Kabel und Satellit sowie für die notwendigen Beziehungen der Vereinigten Staaten zu<br />

internationalen Organisationen <strong>im</strong> Bereich von Rundfunk und<br />

Individualkommunikation 137<br />

225<br />

. Im Grundsatz hat sich an dieser umfangreichen<br />

Aufgabenstellung – trotz diverser Reformvorschläge und Ergänzungen – bis heute<br />

nichts geändert, mit der einen Ausnahme: Der FCC wurde die Verantwortung für die<br />

Regulierung der Kabelnetze durch den Cabel Communications Act von 1984 entzogen<br />

(vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996). Dies war notwendig geworden, weil der<br />

Kabelsektor in zunehmendem Maße neue wirtschaftliche Aktivitäten und Zusatzdienste<br />

entwickelt hatte, die mit dem Regulierungsauftrag der Rundfunkbehörde FCC nicht<br />

mehr <strong>im</strong> Einklang standen 138<br />

.<br />

Die FCC, als unabhängige Regierungsagentur („independent agency of the US<br />

government“) gegründet, begann ihre Arbeit am 11. Juli 1934. Sie ist direkt nur<br />

gegenüber dem Kongreß rechenschaftspflichtig, der für die Finanzierung der Behörde<br />

zuständig ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß <strong>im</strong> amerikanischen<br />

Recht zwischen Regulierungsbehörden („regulatory agency“) und Exekutivbehörden<br />

(„executive agency“) unterschieden wird (vgl. ausführlich Hilliard 1991). Der<br />

institutionelle Unterschied besteht darin, daß der Vorsitzende einer<br />

Regulierungsbehörde – wie etwa der FCC – während seiner Amtszeit durch den<br />

Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht abberufen werden kann, wie dies bei<br />

137<br />

<strong>Eine</strong> zwar ältere, dennoch lesenswerte kritische Auseinandersetzung mit der FCC findet<br />

sich bei Coase (1959).<br />

138<br />

Auch in den USA hat die trivial anmutende Frage: „Was ist Rundfunk?“ eine<br />

weitreichende ordnungspolitische Bedeutung.


Exekutivbehörden der Fall ist; der Unabhängigkeitsgrad einer Regulierungsbehörde ist<br />

also vergleichsweise größer. Dies erhöht, wie auch in anderen ordnungspolitischen<br />

Bereichen, die Glaubwürdigkeit und damit die gesellschaftliche Akzeptanz der Behörde<br />

oder Anstalt.<br />

Der Präsident der Vereinigten Staaten schlägt den FCC-Vorsitzenden und die<br />

weiteren Mitglieder der Kommission vor; anfänglich waren dies sieben, mittlerweile<br />

sind es fünf Mitglieder (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996). Der Senat muß<br />

diese Nominierungen bestätigen. Jedes Kommissionsmitglied muß entweder politische<br />

Rückendeckung durch eine Partei haben oder aber als herausragender Experte auf<br />

seinem Fachgebiet parteiübergreifende Wertschätzung und damit die Zust<strong>im</strong>mung <strong>im</strong><br />

Senat erhalten. Dies dient der qualitativen Eignung der Kommissionsmitglieder. Die<br />

FCC ist damit prinzipiell auch offen für Vertreter aus der Wissenschaft oder der<br />

Wirtschaft. Die Amtszeit des FCC-Vorsitzenden ist mit fünf Jahren Laufzeit länger als<br />

die politische Legislaturperiode, wodurch wiederum die Unabhängigkeit von direkter<br />

politischer Einflußnahme gestärkt werden soll. Diese Regelung steht <strong>im</strong> Dienst der<br />

„Checks and Balances“ und entspricht der amerikanischen Rechtstradition.<br />

Gleichwohl ist die FCC ein Teil des demokratischen Prozesses. In der Kommission<br />

haben die Mitglieder der gegenwärtigen Regierungspartei jeweils die Mehrheit mit<br />

genau einer St<strong>im</strong>me, so daß der Präsident der Vereinigten Staaten zumindest einen<br />

„sanften Einfluß“ auf die ordnungspolitische Richtung der FCC ausüben kann: Dies ist<br />

empirisch auch nachweisbar. So fand beispielsweise in den sechziger und siebziger<br />

Jahren unter John F. Kennedy und dessen Nachfolgern aus der Demokratischen Partei<br />

eine stärkere Hinwendung zu vermeintlich verbraucherorientierten Regulierungen der<br />

elektronischen <strong>Medien</strong> statt; der FCC wurde also eine vermeintlich höhere<br />

Regulierungskompetenz und Regulierungslegit<strong>im</strong>ation für die Gestaltung der<br />

<strong>Medien</strong>märkte zugesprochen. Dies ging bekanntlich mit verstärkter staatlicher<br />

Einflußnahme und Regulierung in allen anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik<br />

einher. In den achtziger Jahren kam es unter dem republikanischen Präsidenten Ronald<br />

Reagan und dem von ihm eingesetzen FCC-Vorsitzenden Mark Fowler zu einem<br />

erneuten Wandel <strong>im</strong> ordnungspolitischen Leitbild: Die Philosophie des „marketplace“<br />

setzte sich wie auch in der allgemeinen Wirtschaftspolitik durch und führte zu einer<br />

nachhaltigen und beinahe vollständigen Deregulierung der <strong>Medien</strong> (vgl. Hilliard 1991,<br />

S. 70). Der Vorteil dieses institutionellen Wandels besteht darin, daß es mehr Spielraum<br />

für Revisionen gibt, die Gefahr der institutionellen Einbahnstraßen also geringer ist.<br />

Neben den institutionellen und personellen Verknüpfungen mit dem Kongreß und<br />

dem Präsidenten unterhält die FCC zahlreiche Beziehungen zu nationalen und<br />

internationalen Behörden, etwa dem World Administrative Radio Council (WARC)<br />

oder der International Telecommunications Union (ITU). Intensive Beziehungen zum<br />

Innenministerium und zum Justizministerium sowie zur US-Handelsbehörde („Federal<br />

Trade Commission“, FTC) verdeutlichen die ordnungspolitische Bedeutung gerade auch<br />

in wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen, die die FCC an der Schnittstelle von<br />

Wirtschaft, Recht, Politik und Technikentwicklung hat. Trotz der deutlichen<br />

Verankerung der FCC <strong>im</strong> gesellschaftlichen und politischen Geschehen ist eine<br />

226


tagespolitische Einflußnahme jedoch weitgehend ausgeschlossen. Zudem zwingt die<br />

hauchdünne Mehrheit der Regierungspartei in der Kommission zu sachorientierten<br />

Lösungen über Parteigrenzen hinweg. In den meisten Fällen kommt es innerhalb der<br />

verschiedenen Gremien zu übereinst<strong>im</strong>menden Lösungen.<br />

Die FCC muß dem Kongreß, nicht aber direkt dem Präsidenten über ihre Arbeit<br />

berichten. Die Stellungnahmen von unabhängigen Experten, Wissenschaftlern und<br />

Unternehmern, die die FCC zur Fundierung und Begründung von Entscheidungen<br />

einholt, werden in der Regel höher gewichtet als die Zugehörigkeit zu einer politischen<br />

Partei. Dies wirkt sich in den meisten Fällen positiv aus und erhöht die Qualität der<br />

Entscheidungen und die ordnungspolitische Durchsetzungsfähigkeit (fünftes<br />

Ordnungsproblem). Zudem werden die Themen <strong>Medien</strong>kontrolle, Zensur und politische<br />

Einflußnahme in den Vereinigten Staaten mit Argusaugen betrachtet. Kaum ein<br />

amerikanischer Präsident wird es deshalb wagen, direkten Einfluß oder gar Druck auf<br />

den FCC-Vorsitzenden und die Kommissionsmitglieder auszuüben, um ein kurzfristiges<br />

politisches Ziel durchzusetzen. Er würde hierdurch seinem Ruf schaden und vermutlich<br />

auch seine politische Zukunft aufs Spiel setzen. Die Unabhängigkeit der FCC vor<br />

politischer Bevormundung und Gängelung scheint tatsächlich in einem Ausmaß<br />

gewährleistet zu sein, wie es derzeit für Deutschland <strong>im</strong> Zusammenhang mit den<br />

Landesmedienanstalten noch nicht vorstellbar ist.<br />

5.3.2.2. Die Aufgaben der FCC<br />

Die Aufgaben der FCC sind vielfältig 139<br />

: Für den Rundfunkmarkt ist dies erstens die<br />

Entwicklung von ordnungspolitischen und technischen Rahmenbedingungen für die<br />

Marktteilnehmer. Hierzu gehört etwa die Mitarbeit bei der Suche nach opt<strong>im</strong>alen<br />

technischen Standards für neue Kommunikationsformen; dies ist sozusagen die<br />

grundlegende ordnungspolitische Funktion <strong>im</strong> Sinne des fünften Ordnungsproblems.<br />

Zweitens geht es um die Überwachung der Konzentrationstendenzen am<br />

Rundfunkmarkt <strong>im</strong> Sinne einer Antitrust-Politik; hier ist das zweite und dritte<br />

Ordnungsproblem angesprochen. Drittens ist die Lizenzierung von neuen<br />

Marktteilnehmern und viertens eine Kontrolle von Programminhalten vorzunehmen, ob<br />

diese den FCC-Regeln der politischen Ausgewogenheit (etwa <strong>im</strong> Verständnis der sog.<br />

„equal t<strong>im</strong>e facility“), des Anstands und der guten Sitten 140<br />

(Verbot von obszönen<br />

Darstellungen) entsprechen. Hier ist das vierte Ordnungsproblem angesprochen.<br />

Die verschiedenen Aufgaben der FCC können durch das folgende (vereinfachte)<br />

Organigramm dargestellt werden.<br />

139<br />

140<br />

227<br />

Die Aufgaben der FCC weisen weit über die hier diskutierte Fragestellung des<br />

Rundfunks hinaus. Deshalb wird in der vorliegenden Arbeit nur ein kleiner Ausschnitt<br />

über das Arbeitsgebiet der FCC analysiert.<br />

Appendix C <strong>im</strong> Communication Act 1934: „broadcasting obscene, indecent, or profane<br />

language” wird ausdrücklich verboten. Auch in der Neufassung des Telecommunications<br />

Act von 1996 und <strong>im</strong> damit verbundenen „Communications Decency Act (1996)” werden<br />

klare Maßstäbe <strong>im</strong> Sinne eines Negativkatalogs gesetzt.


Abbildung 22: Das Organigramm der FCC<br />

Office of<br />

Engineering &<br />

Technology<br />

Office of<br />

Administrative<br />

Law Judges<br />

Common<br />

Carrier<br />

Bureau<br />

Enforcement<br />

Bureau<br />

Office of<br />

Inspector<br />

General<br />

Office of<br />

General<br />

Counsel<br />

Office of<br />

Plans & Policy<br />

Wireless<br />

Telecom-<br />

munications<br />

Bureau<br />

Commissioners<br />

Office of<br />

Managing<br />

Director<br />

Office of<br />

Communications<br />

Business<br />

Opportunities<br />

Mass<br />

Media<br />

Bureau<br />

Office of<br />

Media Relations<br />

Consumer<br />

Information<br />

Bureau<br />

Office of<br />

Workplace<br />

Diversity<br />

International<br />

Bureau<br />

228<br />

Office of<br />

Legaslative &<br />

Intergovernmental<br />

Affairs<br />

Cable<br />

Services<br />

Bureau<br />

Für die technischen Rahmenbedingungen ist vor allem das Büro für Entwicklung und<br />

Technologie zuständig („Office of Engeneering and Technology“, kurz OET). Hier geht<br />

es einerseits darum, technische Standards zu bewerten und autorisieren („Authorization<br />

and Evaluation Division“), andererseits geht es um Maßnahmen zur Erweiterung des<br />

Frequenzspektrums („Spectrum Engineering Division“). Das OET leistet Hilfestellung,<br />

um <strong>im</strong> Prozeß der technologischen Weiterentwicklung diejenigen Standards<br />

herauszufiltern, die eine bestmögliche Grundlage („platform“) für eine allgemeine<br />

Marktentwicklung bieten. Dabei besteht das Problem, daß bei Produktinnovationen<br />

(aktuell etwa der Entwicklung des digitalen Fernsehens) anfänglich <strong>im</strong>mer noch<br />

Unklarheit über den besten technischen Standard besteht. Garantiert der Wettbewerb<br />

notwendigerweise, daß sich <strong>im</strong> Selektionsprozeß auch tatsächlich der beste Standard<br />

durchsetzen wird?<br />

Die ökonomische Theorie der Standardisierung hat Situationen herausgearbeitet, in<br />

denen sich ein subopt<strong>im</strong>aler technischer Standard aufgrund kurzfristiger Vorteile<br />

durchsetzt (hierzu Arthur 1989; auch Tietzel 1994b) und dann nach Einführung nur<br />

noch zu vergleichsweise hohen Kosten geändert werden kann, weshalb dies dann in den<br />

meisten Fällen unterbleibt (sog. „lock-in-Effekt“). Auf diesen theoretischen Sachverhalt<br />

ist bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit den Pfadabhängigkeiten eingegangen worden.<br />

Freilich kann in dieser Konstellation der Markttest dafür gesehen werden, daß der<br />

zunächst etablierte Standard zumindest zu diesem Zeitpunkt unter ökonomischen<br />

Gesichtspunkten auch der opt<strong>im</strong>ale ist. Jedenfalls muß einem Standard, der außerhalb


der wettbewerblichen Bewährung dekretiert und für allgemeinverbindlich erklärt wird,<br />

entgegengehalten werden, daß ihm die Basis für einen Kostenvergleich fehlt. Auch ein<br />

von der FCC dekretierter Standard löst unter Umständen Einsperrungseffekte aus, vor<br />

allem bei denjenigen, die bereits erhebliche transaktionsspezifische Aufwendungen zur<br />

Etablierung eines Standards gemacht haben 141 . Wer kann aufgrund welcher Theorie von<br />

oben herunter, wie in einer wohlfahrtstheoretischen Perspektive, den objektiven<br />

Schiedsrichter spielen? Hier besteht in der Tat die Gefahr einer staatlichen Anmaßung<br />

von Wissen und ordnungspolitischer Fehlsteuerungen.<br />

Gleichwohl ist es möglich, daß sich die Marktteilnehmer nicht aus eigenem Antrieb<br />

auf einen gemeinsamen Standard einigen können, wie dies etwa bei der Einführung des<br />

digitalen Fernsehens in Deutschland der Fall gewesen ist. Durch solche wechselseitigen<br />

Blockaden kann sich die Markteinführung einer neuen Technologie unnötig verzögern.<br />

Hier liegt jedoch ein Wissensproblem vor, denn es ist ja keinesfalls sicher, welcher<br />

Standard wirklich der beste <strong>im</strong> ökonomischen – nicht allein <strong>im</strong> technischen – Sinne<br />

wäre. Unter Umständen zögern manche Unternehmen auch mit der Einführung ihres<br />

Standards, weil sie zuerst sehen wollen, wie sich die Konkurrenten mit ihrem Standard<br />

<strong>im</strong> Wettbewerb behaupten 142<br />

. Ein ordnungspolitischer Anstoß „von außen“ kann hier<br />

hilfreich sein, damit sich überhaupt ein Standard durchsetzen kann.<br />

In Situationen, wie sie in der Entstehungsphase eines Standards vorkommen können,<br />

kann das OET jedenfalls mit seiner technischen Hilfestellung einen wichtigen Beitrag<br />

liefern, damit neue <strong>Medien</strong>märkte in den Vereinigten Staaten entstehen und sich weiter<br />

entwickeln. Im OET ist der Versuch zu sehen, eine institutionelles Arrangement zu<br />

finden, um die wettbewerbspolitisch schwierige Abwägungsentscheidung in<br />

Standardisierungsprozessen besser und sachgerechter treffen zu können. Es wird<br />

versucht, einen Verständigungsprozeß zwischen allen Marktteilnehmern und den<br />

politisch Verantwortlichen zu initiieren, um möglichst viel Wissen bei der Gestaltung<br />

eines Ordnungrahmens zu nutzen (fünftes Ordnungsproblem). In dieser Institution ist<br />

sicherlich auch ein Erklärungsgrund dafür zu sehen, warum manche technische<br />

Innovationen und Verbreitungsformen in den Vereinigten Staaten wesentlich schneller<br />

die Marktreife erzielen, als dies in den europäischen Ländern der Fall ist.<br />

Mit ihrer wettbewerbspolitischen Aufgabe überwacht die FCC (zusammen mit der<br />

FTC und dem Justizministerium) Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk, um<br />

möglichen Gefährdungen der freien Meinungsäußerung <strong>im</strong> Sinne des Ersten<br />

Verfassungszusatzes entgegenzuwirken. Solange Sendefrequenzen (<strong>im</strong>mer noch)<br />

knappe Handlungsrechte sind, ist die Vielfalt verschiedener unabhängiger Radio- und<br />

141<br />

142<br />

229<br />

In der ökonomischen Theorie der Standardisierung werden diese nichtberücksichtigten<br />

Standards als „angry orphans“ (ärgerliche Waisen) bezeichnet. Durch die staatliche<br />

Dekretierung eines anderen Standards sind sie über Nacht wertlos geworden.<br />

Diese Verzögerungseffekte werden als „Pinguin-Effekt“ bezeichnet (siehe Tietzel<br />

1994b). Die Pinguine sitzen auf einer Eisscholle gefangen in einem Wasser, in dem<br />

Eisbären schw<strong>im</strong>men. Jeder der Pinguine hofft, daß ein anderer als erster ins Wasser<br />

springt.


Fernsehsender Voraussetzung für ein ausgewogenes Informationsangebot (viertes<br />

Ordnungsproblem). In diesem Zusammenhang ist <strong>im</strong> Gegensatz zum deutschen<br />

Rundfunkmarkt wieder zu betonen, daß es die wettbewerbspolitische Aufgabe der FCC<br />

ist, die Funktionsfähigkeit der lokalen Märkte zu gewährleisten. Die FCC hat hingegen<br />

keine wettbewerbsrechtliche Zuständigkeit für einzelne Unternehmen und derer<br />

Handlungsweisen, soweit sich diese auf den gesamten amerikanischen Rundfunkmarkt<br />

beziehen. Ein Unternehmen kann also durchaus durch Fusionen oder Übernahmen<br />

horizontal und vertikal expandieren, Größenvorteile realisieren und den Marktanteil<br />

vergrößern. Die Großfusionen („Mega-Mergers“) der vergangenen Jahre 143 konnten und<br />

wollten von der FCC nicht behindert werden. Die dahinter stehende Logik ist<br />

vergleichsweise leicht nachvollziehbar und pragmatisch, wenn man bedenkt, daß der<br />

Erste Verfassungszusatz die Orientierungsnorm für das wettbewerbspolitische Handeln<br />

der FCC ist: Nicht potentielle oder tatsächliche Marktmacht einzelner landesweit<br />

agierender <strong>Medien</strong>unternehmen sind für die Gewährleistung von Meinungsvielfalt<br />

letztlich ausschlaggebend, sondern die realen wettbewerblichen Gegebenheiten an den<br />

lokalen Märkten und deren mögliche Konsequenzen für die Entwicklung der<br />

Meinungsfreiheit. Anders formuliert: Unternehmerischer Erfolg per se ist noch kein<br />

Indiz für eine Beschränkung der Meinungsvielfalt (drittes Ordnungsproblem).<br />

5.3.2.3. Zugang zum Fernsehmarkt<br />

Mit dem Telecommunications Act 1996 sind zentrale Anpassungen der<br />

Regulierungsgrundlagen vorgenommen worden, die auch den neuen technischen<br />

Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Als wichtigste Neuerung ist hervorzuheben, daß<br />

die Höchstgrenze für den Besitz von Fernsehstationen aufgehoben (vormals lag die<br />

Höchstgrenze bei 12) und daß eine allgemeine Höchstgrenze der gesamten<br />

Zuschauerschaft auf 35% (vormals 25%) festgeschrieben wurde. Im Gegensatz zu der<br />

vorherigen rechtlichen Regelung wurden auch die Restriktionen zum gleichzeitigen<br />

Besitz von Kabel- und Fernsehunternehmen („Multiple Systems Owners“) aufgehoben -<br />

jedenfalls für die größten Märkte. Ausschlaggebend hierfür war die Erkenntnis, daß die<br />

Wettbewerbsintensität an den elektronischen <strong>Medien</strong>märkten so groß ist, daß die alte<br />

Regel überhaupt keinen Anwendungspunkt mehr hatte.<br />

Mit dem Telecommunications Act 1996 wurden auch die Lizensierungsintervalle<br />

angepaßt - für Radio und Fernsehen nunmehr einheitlich auf acht Jahre. <strong>Eine</strong> weitere<br />

Neuerung betrifft die Hersteller von Fernsehgeräten für den amerikanischen Markt, die<br />

nunmehr „freiwillig“ ihre Geräte mit einer technischen Filtereinrichtung (Violence-<br />

Chip) versehen, die ein Abschalten von best<strong>im</strong>mten Sendungen mit besonders<br />

gewalttätigem Inhalt ermöglicht. Hierauf wird später noch genauer einzugehen sein.<br />

143<br />

230<br />

Als jüngstes Beispiel sei auf den Zusammenschluß von T<strong>im</strong>e Warner und AOL<br />

verwiesen. Weitere spektakuläre Beispiele sind die Fusionen von Disney und Cap Cities/<br />

ABC sowie Westinghouse und CBS. <strong>Eine</strong>n Überblick über die Fusionen bieten<br />

Hachmeister und Rager (2000).


Unmittelbare Konsequenz des Telecommunications Act 1996 war eine<br />

Konsolidierungswelle bei den Eigentümerstrukturen. <strong>Eine</strong> negative Beeinträchtigung<br />

der Meinungsfreiheit kann aber keinesfalls festgestellt werden - <strong>im</strong>merhin hat sich auch<br />

in den USA die Zahl der verfügbaren Programme in den letzten zwanzig Jahren<br />

vervielfacht. Die vormals strikte Trennung des Eigentums an Fernseh- und<br />

Kabelunternehmen machte ordnungspolitisch Sinn unter den Bedingungen stark<br />

l<strong>im</strong>itierter Kanäle - nicht jedoch unter den Bedingungen des digitalisierten<br />

Fernsehmarktes.<br />

Im Gegensatz zum deutschen Rundfunkmarkt sind die amerikanischen Behörden bei<br />

der Zuteilung von Lizenzen an ausländische Anbieter nach wie vor vergleichsweise<br />

restriktiv. Seit dem Radio Act von 1927 und dem Communications Act von 1934 gelten<br />

<strong>im</strong> Prinzip bis heute gültige Beschränkungen, nach denen Ausländer nicht mehr als 25%<br />

an Hörfunklizenzen halten dürfen. Ausgangspunkt dieser Beschränkung war der<br />

„Schutz nationaler Interessen“. Zwar sind unter best<strong>im</strong>mten Umständen auch höhere<br />

ausländische Beteiligungen denkbar, wenn nämlich die FCC diese als unbedenklich<br />

einstufen würde, gleichwohl steht die amerikanische Politik solchen Beteiligungen nach<br />

wie vor skeptisch gegenüber. Allerdings ist mit der weiteren Liberalisierung des<br />

Welthandels <strong>im</strong> Rahmen der WTO und den hieran anschließenden Vertragswerken<br />

(GATS, TRIPs) zu erwarten, daß noch bestehende Restriktionen gegen ausländische<br />

Investoren mehr und mehr verschwinden werden.<br />

5.3.2.4. Lizenzierung und Qualitätskontrolle<br />

Die FCC ist - wie bereits erwähnt - für die Lizenzierung neuer Marktteilnehmer<br />

sowie auch für die Verlängerung von Lizenzen zuständig. Dies geschieht als eine der<br />

zentralen Regulierungsaufgaben („Key Mass Media Regulatory Areas“) mit Hilfe des<br />

„Mass Media Bureau“. In der Regel ist das Bewerbungsprozedere vergleichsweise<br />

unbürokratisch (vgl. Hilliard 1991, S. 76-96): Ein Lizenzbewerber muß nachweisen,<br />

daß er erstens über das nötige technische und publizistische Fachwissen verfügt, um<br />

einen Sendebetrieb aufzunehmen, daß er zweitens über die nötige finanzielle<br />

Rückendeckung verfügt, um einen Sendebetrieb zu starten und aufrecht zu erhalten, daß<br />

er drittens alle technischen Voraussetzungen erfüllt, um einen reibungslosen<br />

Sendebetrieb zu gewährleisten und mögliche technische Interferenzen für andere<br />

Rundfunkteilnehmer auszuschließen, und daß viertens den Bedürfnissen der<br />

Allgemeinheit („public necessity and convenience“) durch den neuen Sender gedient<br />

wird. Wenngleich dieser letzte Punkt in der Gegenwart nur noch eine untergeordnete<br />

Rolle spielt, ist er dennoch <strong>im</strong> Regelwerk der FCC vorhanden und könnte zumindest<br />

prinzipiell jederzeit wieder aktiviert werden, um einem Sender die Lizenz zu<br />

verweigern.<br />

Mit den Lizenzierungsfragen eng verbunden ist die Frage der Frequenzzuteilung<br />

(vgl. Hilliard 1991, S. 8). Jeder Rundfunksender muß über eine legale Frequenz<br />

verfügen, wobei die FCC nur begrenzt die Nachfrage befriedigen kann; best<strong>im</strong>mte<br />

Frequenzbereiche sind für öffentliche und militärische Nutzungen reserviert. Die<br />

Vergabe stellt dementsprechend öffentliche Anliegen („Public Considerations“) in den<br />

231


Vordergrund, nicht etwa das höchste Gebot des Nachfragers in einem<br />

Auktionsverfahren. Danach werden die technischen Voraussetzungen eines jeden<br />

Bewerbers geprüft, ob er auch zur störungsfreien Nutzung fähig ist. Sind diese<br />

Voraussetzungen alle erfüllt, so können Frequenzzusagen auf erster und auf zweiter<br />

Basis gemacht werden („pr<strong>im</strong>ary and secondary assignments“), also für besonders<br />

wichtige und für weniger wichtige Sender. Die Zusagen erster Kategorie genießen<br />

Priorität. Bei Zusagen zweiter Kategorie dürfen die Stationen nur solange senden, wie<br />

sie keine Interferenzen zu den Kategorien höherer Güte verursachen.<br />

Die FCC vergibt die AM- und FM-Frequenzen an die Radioveranstalter sowie die<br />

UHF- und VHF-Frequenzen an die Fernsehsender. Auch verschiedene Varianten von<br />

Bezahlfernsehen (etwa Subskriptionsfernsehen (STV), Pay per View oder Pay per<br />

Channel), bei dem auf den Sendefrequenzen entsprechend verschlüsselte Signale<br />

transportiert werden, erhalten ihre Lizenzen durch die FCC; dies gilt ebenso für<br />

Satellitenfernsehen (DBS). Auch Public Broadcasting Stationen werden durch die FCC<br />

lizenziert und müssen <strong>im</strong> Prinzip das gleiche Anmeldeverfahren durchlaufen wie private<br />

Anbieter, wenngleich mit weniger strengen Auflagen.<br />

Das nächste wichtige Aufgabenfeld der FCC ist die Überwachung und Kontrolle von<br />

Programminhalten. Mit einer Zensur ist dies freilich – wie gesagt – in keiner Weise zu<br />

verwechseln (vgl. Hilliard 1991, S. 29 ff.), wenngleich dies häufig in der politischen<br />

Diskussion von Kritikern der FCC so vorgebracht wird. Der Communication Act von<br />

1934 (section 326) bezeichnet sogar ausdrücklich jede Art von Zensur als<br />

verfassungswidrig: „Nothing in this Act shall be understood or construed to give the<br />

Commission the power of censorship, (...), and no regulation or condition shall be<br />

promulgated or fixed by the Commission which shall interfere with the right of free<br />

speech ...“. Gleichwohl besitzt die FCC eindeutige inhaltliche Standards <strong>im</strong> Sinne eines<br />

Negativkatalogs bezüglich der „Anständigkeit“ von Programminhalten („decency“).<br />

Wenn in Programmen unanständige Beiträge verbreitet werden („sexual and excretory<br />

activities and organs“), kann die FCC die verantwortlichen Sender zur Rechenschaft<br />

ziehen und Bußgelder bis zu 250.000 Dollar verhängen. Untersagt sind ebenfalls auch<br />

Quizshows oder Spielsendungen, bei denen dem Zuschauer ein Wettbewerb zwischen<br />

verschiedenen Spielern nur vorgetäuscht wird und das vermeintliche „Ergebnis“ schon<br />

vorab festgelegt worden ist (sog. „Rigged Quiz Shows“).<br />

Die Sender sind in vollem Umfang für die ausgestrahlten Sendungen verantwortlich.<br />

Ein besonderes Charakteristikum des amerikanischen Marktes und der Rechtsprechung<br />

ist in diesem Zusammenhang die ungeheure Bedeutung von zivilrechtlichen Klagen in<br />

Millionenhöhe, wenn ein Sender durch eine unkorrekte Berichterstattung in irgendeiner<br />

nachteiligen Weise in die Rechte einzelner Personen eingegriffen hat. Aber auch die<br />

FCC kann bei fortgesetztem Verstoß gegen die FCC-Regeln die Lizenz entziehen oder<br />

eine Lizenzverlängerung verweigern. Dies geschah beispielsweise 1975, als der<br />

„Alabama Educational Television“ wegen rassistischer Programminhalte die<br />

Verlängerung der Lizenz verweigert wurde. Allerdings besitzt die FCC keine<br />

organisatorische Struktur, um den amerikanischen Rundfunk gleichsam flächendeckend<br />

bezüglich der Programmstandards überwachen und inhaltlich auswerten zu können.<br />

232


Angesichts der ungeheuren Vielfalt und Größe des amerikanischen Marktes wäre dies<br />

organisatorisch nicht möglich, aber auch aus Kosten-Nutzen-Erwägungen abzulehnen.<br />

Die FCC ist auf Beschwerden und Hinweise von Zuschauern oder von<br />

Konkurrenzunternehmen angewiesen, um handeln zu können. Auch dies erklärt, warum<br />

Selbstregulierungen <strong>im</strong> amerikanischen Markt wesentlich verbreiteter sind als in<br />

kleinen, „überschaubaren“ Märkten.<br />

Die Rundfunkunternehmen haften voll inhaltlich auch für falsche oder irreführende<br />

Werbung. Hierfür ist allerdings nicht die FCC, sondern die Federal Trade Commission<br />

(FTC) zuständig. Auch dies läßt erkennen, daß die Werbung von der amerikanischen<br />

Rechtsprechung zunächst einmal als gewinnorientiertes ökonomisches Gut interpretiert<br />

und dann erst unter Gesichtspunkten eines fairen Wettbewerbs betrachtet wird. Im Falle<br />

irreführender Werbung kann das komplette zivilrechtliche Instrumentarium angewandt<br />

werden – ebenfalls mit sehr hohen Schadensersatzforderungen gegen die<br />

<strong>Medien</strong>unternehmen.<br />

5.3.2.5. Die FCC-Regeln zur politischen Berichterstattung<br />

Die FCC hat eigene Regeln zur Sicherung einer ausgewogenen und fairen politischen<br />

Berichterstattung 144<br />

. Die elektronischen Massenmedien werden als wichtiges Instrument<br />

zur Gewährleistung gesellschaftlicher Partizipation und demokratischer Willensbildung<br />

<strong>im</strong> Verständnis des ersten Ordnungsproblems angesehen. Da das Fernsehen das zentrale<br />

Medium bei der Bewerbung um Bundesämter ist, gelten hier besondere Vorsichtsregeln,<br />

um einen fairen politischen Wettbewerb zu sichern und zu verhindern, daß die<br />

Suggestivkraft des Fernsehens einseitig für eine politische Kraft instrumentalisiert<br />

werden kann (zweites Ordnungsproblem).<br />

5.3.2.5.1. Die Regel der gleichen Sendezeit (Equal T<strong>im</strong>e Rule)<br />

Die FCC-Regeln für die politische Berichterstattung beziehen sich vor allem auf<br />

quantitativ gleiche Sendezeiten für Bewerber auf politische Ämter („Equal T<strong>im</strong>e Rule“)<br />

und auf die – zwischenzeitlich nicht mehr gültige – Fairneß-Doktrin, die allerdings<br />

keineswegs deckungsgleich sind. Die equal t<strong>im</strong>e-Regel besagt, daß ein Sender, der<br />

einem Bewerber für ein öffentliches Amt Sendezeit zur Verfügung stellt, um der<br />

Wahlbevölkerung seine politische Botschaft zu vermitteln, den anderen rechtmäßigen<br />

Bewerbern für dasselbe Amt die gleichen Möglichkeiten („Equal Opportunities“) zur<br />

Verfügung stellen muß. Von diesem Meistbegünstigungsprinzip sind selbstverständlich<br />

die Berichte in den Nachrichtensendungen ausgeschlossen.<br />

Der Anspruch auf Sendezeit ist unabhängig davon, ob der erste Bewerber für die<br />

Sendezeit Geld gezahlt hat oder nicht. Allerdings geht die Regel der gleichen Sendezeit<br />

144<br />

233<br />

Als wichtiger Kanal für die politische Willensbildung ist C-Span hervorzuheben, ein<br />

von der privaten Kabelfernsehindustrie gegründeter Non-Profit-Kanal, der auf die<br />

Übertragung von Debatten <strong>im</strong> US-Kongreß spezialisiert ist. Im Prinzip ist C-Span mit<br />

dem deutschen öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix vergleichbar.


nicht soweit, daß die Sender ihre Sendezeit für die weiteren Kandidaten gleichsam<br />

verschenken müßten. Wenn der erste Bewerber eine best<strong>im</strong>mte Summe für eine<br />

politische Werbesendung gezahlt hat, dann kann der Sender von den anderen<br />

Bewerbern durchaus die gleiche Summe verlangen. Verfügen diese nicht über die<br />

nötigen finanziellen Mittel, so kann der Sender ihnen entsprechende Sendezeit<br />

verweigern. Insofern ist die Umsetzung der equal t<strong>im</strong>e-Regel in der Realität auch von<br />

den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bewerber abhängig, was häufig in den<br />

Vereinigten Staaten als faktische Einschränkung der demokratischen Willensbildung<br />

heftig kritisiert wurde und wird.<br />

5.3.2.5.2. Die Fairneß-Doktrin<br />

Die Fairneß-Doktrin, die zweite wichtige FCC-Regel für die politische<br />

Berichterstattung, wurde als Tatbestand erstmalig <strong>im</strong> Communications Act von 1934<br />

indirekt erwähnt und in späteren Überarbeitungen des Communications Acts<br />

konkretisiert und weiter ausgestaltet (ausführlich Schuster 1990, S. 210-268). Während<br />

der 80er Jahre wurde sie dann <strong>im</strong> Rahmen der allgemeinen medienpolitischen<br />

Neuorientierung der FCC zum Teil heftig kritisiert und schließlich abgeschafft.<br />

Gleichwohl ist die Fairneß-Doktrin, wenn auch de iure nicht mehr einklagbar, de<br />

facto <strong>im</strong>mer noch in der Programmgestaltung präsent. Im Kern besagt diese Doktrin:<br />

Ein Sender, der über einen best<strong>im</strong>mten Sachverhalt berichtet, der in dem Einzugsgebiet<br />

des Senders kontrovers diskutiert wird und die Öffentlichkeit besonders interessiert, ist<br />

zur Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen verpflichtet. Wird ein Thema<br />

einseitig dargestellt oder kommt nur eine involvierte Streitpartei zu Wort, kann die FCC<br />

– unabhängig von der tatsächlichen politischen Bewertung des Sachverhalts – die<br />

Ausstrahlung einer zweiten Sendung verlangen, in der die Gegenpartei ihren<br />

Standpunkt darlegen kann.<br />

Die Fairneß-Doktrin kommt dem Prinzip des Binnenpluralismus des deutschen<br />

Bundesverfassungsgerichts nahe. Doch wie dies bei manchen abstrakten<br />

Gerechtigkeitsprinzipien der Fall ist, fällt die Umsetzung in der Praxis häufig schwer –<br />

auch in den Vereinigten Staaten. In der Fairneß-Doktrin sind Anreize zu strategischem<br />

Verhalten angelegt, die der eigentlichen Idee völlig entgegenstehen: Dies wird schon<br />

aus einfachen demokratie- und bürokratietheoretischen Überlegungen deutlich.<br />

Offensichtlich hängt ein Urteil darüber, ob über einen politisch und gesellschaftlich<br />

relevanten Sachverhalt „ausgewogen und fair“ berichtet wird, maßgeblich vom<br />

subjektiven Empfinden und vom Kenntnisstand des Betrachters ab. Jeder Vertreter einer<br />

Mindermeinung und erst Recht die professionellen Vertreter der Partikularinteressen<br />

(Verbände, Lobbyisten) haben bei Existenz einer solchen Fairneß-Doktrin den Anreiz,<br />

ihren Standpunkt als offiziellen Gegenpol zur herrschenden Meinung darzustellen und<br />

hieraus kostenlose Sendezeit einzuklagen.<br />

Die Frage bei der konkreten Einzelfallentscheidung, ob ein Verstoß gegen die<br />

Fairneß-Doktrin vorliegt, ist jedoch für eine Durchführungsbehörde wie die FCC<br />

realiter kaum objektiv zu klären: Sie würde quasi die vollständige Faktenkenntnis und<br />

234


ein fundiertes Urteil über sämtliche Themen der Tagespolitik voraussetzen, um eine<br />

sachlich fundierte Einzelfallentscheidung zu rechtfertigen. Ein solches übermächtiges<br />

behördliches Wissenszentrum kann es schon aus logischen Gründen nicht geben. Hierzu<br />

wäre eine annähernd vollständige Zentralisierbarkeit von Wissen notwendig. Zudem hat<br />

sich die Fairneß-Regel auch in der Praxis als nicht mehr durchführbar erwiesen. Etwa<br />

10.000 Anzeigen eines vermeintlichen Verstoßes gingen in einem Wahljahr bei der<br />

FCC ein, ca. 6.000 in normalen Jahren (Schuster 1990, S. 221). Die Abschaffung einer<br />

solchen Regel und das Vertrauen, das in einem offenen und vielgestaltigen<br />

<strong>Medien</strong>markt jede Meinung ihren Sendeplatz finden wird, ist aus diesem Blickwinkel<br />

heraus verständlich.<br />

Zwei weitere Gründe sprachen für die Abschaffung der Fairneß-Doktrin. Erstens war<br />

die Regel geschaffen worden, um die Meinungsvielfalt zu erhöhen (zweites und viertes<br />

Ordnungsproblem). De facto stand sie jedoch in der Gefahr, genau das Gegenteil zu<br />

bewirken. Viele Fernsehsender versuchten nämlich, best<strong>im</strong>mten kontroversen Themen<br />

aus dem Weg zu gehen, um nicht den Vertretern von Partikularinteressen einen<br />

Vorwand zu geben, Sendezeit einzuklagen. Diese unternehmensinterne „Vorab-Zensur“<br />

hätte jedoch die Meinungsvielfalt eingeschränkt. Zweitens wurde von den Gegnern der<br />

Fairneß-Regel zurecht betont, daß sich die Zahl der Fernsehstationen seit der<br />

Festschreibung der Regel mehr als verdoppelt hatte. Mit dieser Sendervielfalt sei nun<br />

mit großer Sicherheit zu erwarten, daß jedes Thema auch wirklich seinen Sendeplatz<br />

finden würde.<br />

Im amerikanischen Rundfunkmarkt ist die Fairneß-Doktrin trotz der formalen<br />

Abschaffung gleichwohl <strong>im</strong>mer noch als <strong>im</strong>plizite Regel gegenwärtig. Dies läßt sich<br />

auch mit dem Instrumentarium der Institutionenökonomik erklären, bei dem zwischen<br />

inneren und äußeren Institutionen Institutionen unterschieden wird. Äußere<br />

Institutionen (Regeln, Gesetze) können in der Regel vom Staat durchgesetzt werden und<br />

sind de iure einklagbar; gleichwohl ist damit noch nicht gesagt, wie formale äußere<br />

Institutionen in der Rechtswirklichkeit mit Leben erfüllt werden. Die dahinter stehenden<br />

informalen Institutionen (Konventionen, Gewohnheiten, Traditionen) beruhen auf nichtkodifizierten<br />

Regeln, die eine hohe Bindungskraft aufweisen können und damit die<br />

Wirksamkeit der formalen äußeren Institutionen best<strong>im</strong>men. Die Fairneß-Doktrin ist ein<br />

Beispiel dafür, daß sie trotz formaler Abschaffung informal weiterhin wirksam ist. Alle<br />

großen Fernsehsender und auch die Networks bemühen sich, in ihrer politischen<br />

Berichterstattung ausgewogen und fair zu sein und gegenteilige Auffassungen zu Wort<br />

kommen zu lassen (viertes Ordnungsproblem). Neben dem publizistischen Ethos<br />

dürften hierfür vor allem auch ökonomische Eigeninteressen und der Wettbewerb<br />

ausschlaggebend sein, weil sich zumindest die reichweitenstarken Sender an den großen<br />

Zielgruppen der Mittelschicht orientieren, die man durch eine politisch einseitige<br />

Berichterstattung verprellen könnte. Mit der formal-juristischen Abschaffung der<br />

Fairneß-Regel hat sich gleichsam eine Rückstufung einer formalen zu einer informellen<br />

Institution vollzogen. Manches spricht jedoch dafür, daß die Wirksamkeit der Regel<br />

insgesamt sogar noch erhöht worden ist.<br />

235


5.3.2.6. Die ordnungspolitische Wirkung der FCC: Ein Zwischenergebnis<br />

Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong><br />

insgesamt für die FCC ein recht positives Ergebnis ergibt. Zwar ist die FCC <strong>im</strong><br />

klassischen Verständnis von Max Weber eine Bürokratie – und aus diesem Grund<br />

anfällig für die möglichen Fehlfunktionen, wie sie in der ökonomischen Theorie der<br />

Bürokratie analysiert wurden. Gleichwohl ermöglicht die amerikanische Rechtsordnung<br />

ein vergleichsweise hohes Maß an Transparenz, um möglichen Verfilzungen und<br />

überzogener parteipolitischer Einflußnahme entgegenzuwirken. Die Checks and<br />

Balances scheinen hier tatsächlich vergleichsweise effektiv zu funktionieren.<br />

In der Entstehungsphase des Rundfunks nach 1934 hat die FCC als Schiedsrichter<br />

gewirkt, um überhaupt Ordnung zu ermöglichen und private Gewinninteressen in einen<br />

funktionsfähigen Wettbewerbsrahmen zu integrieren. Es hat sich dabei als zweckmäßig<br />

erwiesen, daß die FCC als Regulierungsbehörde mit allen technischen<br />

Kommunikationsmedien betraut wurde und zudem über eine hinreichende Sanktions-<br />

und Durchsetzungsfähigkeit verfügte. Auch bei technischen und inhaltlichen Standards<br />

hat die FCC mit allgemeinen Regeln ordnungssetzend gewirkt und hierdurch die<br />

weitere Marktentwicklung befördert. Der Einfluß der Parteipolitik scheint geringer zu<br />

sein als etwa in den deutschen Landesmedienanstalten.<br />

Ob die FCC allerdings in der jetzigen Form langfristig noch Bestand haben wird,<br />

kann angezweifelt werden. Immerhin wurde der FCC bereits mit dem Cable<br />

Communications Act ein wichtiger Regulierungsbereich entzogen, der jedoch <strong>im</strong><br />

direkten Wettbewerb mit terrestrischem Fernsehen weiter expandiert. Die Aufgaben der<br />

FCC werden sich also in dem Maße wandeln, wie der klassische Rundfunk <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der <strong>Medien</strong>konvergenz in einer allgemeinen<br />

Kommunikationsordnung aufgeht.<br />

5.4. Private Fernsehsender und Networks<br />

236<br />

„Because commercial TV is first and foremost a<br />

business, to understand TV, one must understand the<br />

business aspects: the dollars and cents of TV.“<br />

Dominick, Sherman, Copeland (1996, S. 173)<br />

5.4.1. Private lokale Fernsehsender als Übertragungsmedium<br />

Von der ersten Minute an wurde der Rundfunk in den Vereinigten Staaten als<br />

privatwirtschaftliche und gewinnorientierte Veranstaltung in lokalen Fernsehmärkten<br />

verstanden. Die nach dem Zweiten Weltkrieg auch von der FCC mitentwickelten<br />

Rahmenbedingungen begünstigten eine Welle privater Neugründungen. Was anfänglich<br />

als spontane Marktentwicklung begonnen hatte, nämlich die Gründung von lokalen<br />

Fernsehstationen, wurde durch den Sixth Report and Order 1952 als grundsätzliches<br />

Organisationsprinzip des amerikanischen Fernsehmarktes festgeschrieben: Fernsehen<br />

und Radio als „small town newspaper on the air“. Diese ordnungspolitische<br />

Weichenstellung hatte unmittelbare Strukturwirkungen: 1959 existierten 98


Fernsehstationen, 1970 waren es schon 862 Sender und 1992 gab es landesweit 1693<br />

Stationen (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 56). An dieser beinahe<br />

unüberschaubaren Vielfalt von Fernsehstationen wird bereits die grundsätzliche<br />

Verschiedenheit zum europäischen und deutschen Fernsehmarkt ersichtlich. Diese<br />

Entwicklung auf der Anbieterseite lief parallel zu einer entsprechender<br />

Nachfrageentwicklung. In der gleichen Zeit stieg der Anteil von Haushalten mit einem<br />

Fernsehempfangsgerät von 9 Prozent auf beinahe 100 Prozent. Zwei Drittel aller<br />

Haushalte in den Vereinigten Staaten haben heute mehrere Empfangsgeräte, die von<br />

verschiedenen Familienmitgliedern parallel benutzt werden.<br />

Die Fernsehstationen sind, wie auch aus Abbildung 21 ersichtlich wird, zunächst als<br />

Übertragungsmedium zu interpretieren; sie arbeiten nach dem Gewinnprinzip durch den<br />

Verkauf von Werbezeiten (siehe Rundfunkmorphologie). Bei den Fernsehstationen ist<br />

technisch zwischen den VHF-Sendern und den UHF-Sendern zu differenzieren 145 . Die<br />

VHF-Sender waren traditionell bei den Fernsehanbietern beliebter, weil zumindest in<br />

der Entstehungsphase des Fernsehens viele Empfangsgeräte noch keine UHF-Signale<br />

aufnehmen konnten: Damit wurde der Sendeplatz und die Frequenz zu einem<br />

entscheidenden Wettbewerbsparameter. Zudem galt die Qualität der VHF-Signale in der<br />

frühen Entstehungsphase des Fernsehens als höher. Mit der technischen<br />

Weiterentwicklung der Übertragungstechnik und der zunehmenden Verbreitung des<br />

Kabels als alternativem Übertragungsmedium für Fernsehsignale hat allerdings die<br />

Unterscheidung der unterschiedlichen Frequenzbereiche wettbewerblich an Relevanz<br />

verloren. Heute hält sich der Marktanteil beider Übertragungsformen in etwa die<br />

Waage.<br />

5.4.2. Networks als Programmlieferanten<br />

Parallel zu der Entstehung einer leistungsfähigen technischen Infrastruktur und der<br />

Neugründung zahlreicher Fernsehsender als Übermittler von Fernsehsignalen in lokalen<br />

Märkten entwickelten sich die Networks zu zentralen, landesweit operierenden<br />

Programmlieferanten 146<br />

237<br />

. Das Jahr 1948 gilt als die Geburtsstunde des Network<br />

Programming <strong>im</strong> Fernsehsektor. Die bereits in den zwanziger Jahren gegründeten<br />

National Broadcasting Company (NBC, gegründet 1926) und Columbia Broadcasting<br />

System (CBS, gegründet 1927) sowie die 1943 aus einer Abspaltung von der NBC<br />

entstandene American Broadcasting Company (ABC) hatten bereits <strong>im</strong> Hörfunk<br />

erfolgreich das Network-Prinzip erprobt, bei dem den lokalen Sendern Programmpakete<br />

angeboten werden, aus dem sie dann ihre Sendungen zu einem großen Teil – neben<br />

lokalen Informationen – bestreiten konnten.<br />

145<br />

146<br />

UHF steht für „ultra high frequency“, VHF für „very high frequency“. In der frühen<br />

Marktentwicklung des Fernsehens galten die VHF wegen technischer Überlegenheit als<br />

die bessere Form der Signalübertragung.<br />

Ausnahme sind einzelne, von den Muttergesellschaften der Networks betriebene lokale<br />

Stationen, etwa WNBC in New York. Diese Stationen werden als Network Owned and<br />

Operated Stations bezeichnet; sie gelten als sehr profitabel.


Anfänglich waren die Networks in einer spontanen Marktentwicklung als<br />

Fernsehketten („Chain Broadcasting“) entstanden; einzelne Sender in lokal<br />

unterschiedlichen Märkten beschlossen, gemeinsam auf attraktive Programmsoftware<br />

zurückzugreifen und damit Sendezeiten zu füllen. Sie standen dabei nicht in einem<br />

wettbewerblichen Verhältnis zueinander, wenn etwa ein erster Sender in Boston und ein<br />

zweiter in Chicago zeitgleich ein Programm in ihrem lokalen Markt ausstrahlten. Beide<br />

Sender profitierten, weil sie die Kosten der Programmerstellung reduzieren konnten.<br />

Auch hier ist das lokale Organisationsprinzip des amerikanischen Fernsehmarktes<br />

entscheidend zur <strong>ordnungsökonomische</strong>n Interpretation dieser Entwicklung.<br />

Im Prozeß der zunehmenden Verdichtung der Fernsehinfrastruktur durch weitere<br />

Neugründungen haben sich dann aus den Fernsehketten („chains“) die<br />

Fernsehnetzwerke entwickelt, die zumindest in den sechziger Jahren eine beinahe<br />

vollständige Marktabdeckung erzielten mit kumulierten Einschaltquoten von weit über<br />

90 Prozent. In dieser Zeit galt der Markt für Programmsoftware mit der Existenz der<br />

„großen Drei“ Programmanbieter als abgeschlossen und nicht bestreitbar. Für die<br />

Kartellbehörden war diese Entwicklung gleichwohl nicht bedenklich <strong>im</strong> Sinne des<br />

dritten Ordnungsproblems, denn für die einzelne lokale Fernsehstation bestand<br />

<strong>im</strong>merhin die freie Auswahl zwischen den drei großen Networks. Außerdem waren<br />

Public Broadcasting Stationen ebenso zu empfangen wie lokale Programme. Angesichts<br />

der damals noch vorherrschenden Frequenzknappheit schien dieses landesweit enge<br />

Oligopol bei den Programmanbietern ausreichend, um die größtmögliche<br />

Meinungsvielfalt auf lokalen Märkten zu sichern (viertes Ordnungsproblem).<br />

Seit den späten sechziger Jahren hat sich jedoch das enge Oligopol der<br />

Programmlieferanten geweitet. Voraussetzung hierfür war, wie etwa auch aus dem<br />

Noam-Modell geschlossen werden kann, die Erweiterung der verfügbaren Sendeplätze.<br />

Das Network Fox Television, das von dem Rupert Murdoch betrieben wird, konnte als<br />

viertes großes Network am Markt etabliert werden, und zwar vor allem durch den<br />

Erwerb von lukrativen Sportverwertungsrechten (in erster Linie American Football). In<br />

den neunziger Jahren sind mit United Paramount Pictures (UPN), Warner Brothers<br />

Networks (WBN) und PAX weitere Networks als Programmlieferanten<br />

hinzugekommen, die den Markt vor allem mit beliebten Filmen („Movies“) angegriffen<br />

und geöffnet haben.<br />

In der Regel haben die Fernsehsender eine exklusive vertragliche Bindung an ein<br />

Network („affiliation“); die drei großen Networks haben allesamt etwa 200 „affiliates“,<br />

das noch jüngere Fox-Network ca. 150. Ausgestattet mit ausreichenden Mengen an<br />

Programmsoftware können die Stationen dann ihre Sendezeit zu einem 24-Stunden<br />

Programm füllen und entsprechende Werbezeiten verkaufen; der Anteil der Network-<br />

Programme an der gesamten Sendezeit beträgt etwa zwei Drittel. Zusätzliche können<br />

dann von den Sendern je nach Interessenlage der Nachfrager lokale Schwerpunkte<br />

gesetzt werden. Durch die Affiliation sollen langfristige Kundenbeziehungen zwischen<br />

Sender und Network aufgebaut und für den Zuschauer ein vertrautes Programmschema<br />

geliefert werden. Gleichwohl sind diese Verträge nicht dauerhaft marktabschließend.<br />

238


So ist es dem Fox Network beispielsweise gelungen, traditionelle Affiliations der<br />

„großen Drei“ aufzubrechen und den Markt zu bestreiten.<br />

Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Finanzierung der Networks. Zumindest<br />

traditionell müssen die Networks die Fernsehstationen dafür bezahlen, daß sie deren<br />

Programme verbreiten (sog. „Network Compensation“). Nicht die Fernsehstationen<br />

zahlen üblicherweise für die Programmsoftware, sondern die Networks zahlen dafür,<br />

daß sie Zuschauer erreichen dürfen. Die Networks verdienen ihr Geld durch die<br />

Werbeeinnahmen, die sie durch solche Kunden erzielen, die überregional und<br />

landesweit für ihr Produkt werben wollen und hierzu den Weg über die Programme der<br />

landesweit operierenden Networks wählen. Die lokalen Fernsehstationen sind in dieser<br />

Verwertungskette sozusagen das „Vehikel“, über das die Networks ihre Werbekunden<br />

erreichen. Die lokalen Sender müssen diese überregionalen Werbespots mit dem<br />

eigentlichen Programm der Networks aussenden.<br />

Allerdings hat der Wettbewerb nach Aufkommen der neuen Networks diese<br />

traditionelle Finanzierungsformen etwas verändert und weiter ausdifferenziert. So ist<br />

das Fox-Network dazu übergegangen, die Kompensationszahlung erfolgsabhängig<br />

durchzuführen; UPN stellt sein Programm unabhängig von einer<br />

Kompensationszahlung zur Weiterverbreitung zur Verfügung, und Warner Brothers<br />

Network (WB) verlangt sogar eine Zahlung von den Fernsehstationen, weil sie<br />

besonders attraktives und neues Filmmaterial verbreiten. In diesem Fall hat sich die<br />

traditionelle Verwertungskette durch die neuen Wettbewerber, die mit neuen Produkten<br />

und unternehmerischen Strategien auf den Markt traten, teilweise sogar umgedreht. Für<br />

die lokalen Fernsehsender ist der Anteil der Einnahmen durch „network compensation“<br />

allerdings vergleichsweise gering. Auch sie verdienen den weitaus größeren Teil ihres<br />

Gewinns durch den Verkauf von Werbezeiten auf lokaler Ebene. Damit sind die<br />

Werbeeinnahmen die wichtigste Einnahmequelle der gesamten Fernsehindustrie.<br />

5.4.3. Konkurrierende Programmlieferanten<br />

Neben den Networks gibt es für die Fernsehstationen noch drei weitere alternative<br />

Formen der Programmbeschaffung 147<br />

. Erstens existieren unabhängige, nicht mit den<br />

Networks verbundene Unternehmen, die einzelne Programme direkt an die lokalen<br />

Fernsehstationen verkaufen. Dieser Prozeß des offenen „Einzelverkaufs“ wird als<br />

„Syndication“ bezeichnet. Zum einen werden Programme verkauft, die bereits über die<br />

Networks vermarktet worden sind („Off Network Content“) und nun <strong>im</strong> Sinne einer<br />

Mehrfachverwertung („Reruns“) weiterverbreitet werden. Diese Strategie gilt als<br />

außerordentlich erfolgreich, denn viele Serien entwickeln einen „Kultstatus“ und eigene<br />

Fan-Gemeinden, die auch bei vielfachen Wiederholungen <strong>im</strong>mer wieder zuschalten. In<br />

diesem speziellen Fall wird die Wiederholung einer Sendung sozusagen zum<br />

Qualitätsmerkmal für best<strong>im</strong>mte Nachfrager. <strong>Eine</strong> zweite Form der Syndication ist die<br />

147 <strong>Eine</strong>n besonders guten Überblick über die Programmbeschaffung und Gestaltung liefern<br />

Howard, Kievman und Moore (1994).<br />

239


Produktion spezifischer Programme für Erstausstrahlungen („First Runs“). Es handelt<br />

sich hierbei in erster Linie um Spielshows oder aber um Talkshows. Als besonders<br />

erfolgreiches Beispiel gilt die Show „Wheel of Fortune“, die als „Glücksrad“ auch den<br />

Weg in das deutsche Fernsehprogramm gefunden hat.<br />

<strong>Eine</strong> weitere Alternative der Programmbeschaffung ist der Ankauf von<br />

Sendematerial mit spezifisch lokalen Inhalten. In der Bevölkerung existiert eine große<br />

Nachfrage nach Informationen aus der eigenen Gemeinde, die in dieser Intensität für<br />

europäische Verhältnisse kaum nachvollziehbar ist. Hierin ist in der Tat ein<br />

fundamentaler kultureller Unterschied zwischen Deutschland und den Vereinigten<br />

Staaten zu sehen, die als echte „Bürgergesellschaft“ (Leipold 2000) in viel stärkerem<br />

Maße auf die Gemeinden und Kommunen als relevante politische Ebene orientiert sind.<br />

Die Ergebnisse des letzten Football-Spiels der hiesigen High School sind eine<br />

Nachricht, die <strong>im</strong>mer mit sehr hohen Einschaltquoten rechnen kann.<br />

Neben dem umfangreichen Angebot an werbefinanziertem Fernsehen existiert in den<br />

Vereinigten Staaten ein beachtlicher Sektor entgeltfinanzierter Fernsehprogramme<br />

(Pay-TV, Pay per Channel, Abonnentenfernsehen) mit zahlreichen Kunden. Dieser<br />

Sektor ist mit der technischen Möglichkeit, Programme verschlüsselt zu senden und<br />

nach dem Äquivalenzprinzip einzeln abzurechnen, entstanden. Besondere Bedeutung<br />

hat das Pay-TV aber vor allem in Verbindung mit dem Satelliten- und dem<br />

Kabelfernsehen: hierauf wird noch genauer eingegangen. In Verbindung mit der<br />

Digitalisierung der Übertragungswege und der <strong>Medien</strong>konvergenz ist hier auch das<br />

größte Wachstumspotential für den Fernsehmarkt zu erkennen. Die Akzeptanz des<br />

Bezahlfernsehens in der Bevölkerung der USA ist dabei wesentlich größer als in<br />

Deutschland: Es existieren etwa 13 große Pay-TV-Anbieter. Das Angebot von aktuellen<br />

attraktiven Spielfilmen oder Sportereignissen beispielsweise wird von der Bevölkerung<br />

als Widerspiegelung individueller Nachfrage verstanden, für die ebenso<br />

selbstverständlich bezahlt wird wie be<strong>im</strong> Eintritt in ein Kino. Auch damit unterscheiden<br />

sich die Verhältnisse in Deutschland (noch) grundlegend von denen in den Vereinigten<br />

Staaten.<br />

5.5. Kabelsender<br />

5.5.1. Der Markterfolg des Kabelfernsehens<br />

Das Kabelfernsehen 148<br />

ist, Jeter (1994, S. 39) zufolge, die älteste der „neuen<br />

Kommunikationstechnologien“. Mit dem Cable Communications Act von 1984 wurde<br />

erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen. Von einem passiven<br />

Übertragungsmedium, das <strong>im</strong> Laufe der 50er Jahre entstand, entwickelte sich das Kabel<br />

<strong>im</strong> amerikanischen <strong>Medien</strong>markt, wie bereits weiter oben ausführlich dargelegt, zu<br />

148<br />

240<br />

Als Standardwerk über das Kabelfernsehen in den USA sei auf Dominick, Sherman und<br />

Copeland (1996) verwiesen. Ebenfalls einen guten Überblick liefert Jeter (1994). <strong>Eine</strong><br />

ökonomische Betrachtung der Lizenzauktionsverfahren zur Vergabe der lokalen<br />

Kabellizenzen ist bei Voigt (1992) nachzulesen.


einer echten Alternative zu traditionellem Fernsehen als „Over-the-Air-Television“<br />

(OTA). Dies liegt vor allem in dem Tatbestand begründet, das die Kabelunternehmen<br />

eine Vielzahl zusätzlicher Dienstleistungen für die Verbraucher anbieten können, etwa<br />

in den Bereichen Home Shopping, Home Banking, interaktives Lernen oder<br />

Unterhaltung. Die Gemeinden können die Kabelnetze nutzen, um Meinungsumfragen<br />

durchzuführen oder um Informationsaustausch zwischen den Bürgern und der<br />

Gemeinde sicherzustellen. Zudem ist das Kabelfernsehen zu einem Wirtschafts- und<br />

Beschäftigungsfaktor erster Güte geworden. Die Unternehmen dieser Branche<br />

beschäftigen Mitte der 90er Jahre etwa 130.000 Mitarbeiter, der kumulierte Wert des<br />

gesamten Netzes (Anzahl der Kunden multipliziert mit einem Durchschnittswert pro<br />

Kopf) wird auf etwa 125 Milliarden Dollar geschätzt (Jeter 1994, S. 39). Die<br />

Kabelpenetration des Marktes stieg von 14,3 Prozent <strong>im</strong> Jahr 1975 auf 63 Prozent <strong>im</strong><br />

Jahr 1995 (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 194). Cable News Networks<br />

(CNN) hat sich landesweit zum Marktführer <strong>im</strong> Segment der Nachrichten entwickelt<br />

und den etablierten Networks den Rang abgelaufen.<br />

Die besondere Popularität des Kabelfernsehens hat mehrere Gründe. Erstens ist das<br />

Kabel nach wie vor die wichtigste Alternative zum Empfang von Fersehen in<br />

geografisch ungünstigen Gebieten – dies war auch der Entstehungsgrund des<br />

Kabelfernsehens. Allerdings hatte in der Vergangenheit keine Gemeinde einen<br />

Anspruch auf Verkabelung. Im Zweifel mußten die Nachfrager das Kabelunternehmen<br />

von der Profitabilität eines Anschlusses überzeugen. In jüngerer Zeit entwickelt sich<br />

zunehmend das Satellitenfernsehen als „cable on the air“ zu einem starken<br />

Konkurrenten. Zweitens entwickelte sich das Kabelfernsehen seit den siebziger Jahren<br />

zu einem Prestigegut für viele Kunden, vergleichbar zum Kauf eines Fernsehapparates<br />

in der Nachkriegszeit. Drittens boten die Kabelkanäle sehr viele ungekürzte,<br />

ungeschnittene und nicht durch Werbung unterbrochene Filme erster Kategorie<br />

(„Movies“) an. Diese waren für das Publikum in besonderer Weise reizvoll, so daß sich<br />

auch sehr schnell eine Zahlungsbereitschaft entwickelte. Viertens konnten die<br />

Kabelanbieter sehr vielfältige Programmbouquets anbieten, die in dieser Form <strong>im</strong><br />

regulären Fernsehen nicht zu sehen waren. Das Kabelfernsehen stellte in dieser Hinsicht<br />

den Einstieg in die Spartenprogramme und damit den Beginn einer weitausgreifenden<br />

Programmdifferenzierung dar. Die von Noam (1995, S. 15 ff.) so beschriebene<br />

Entwicklung vom begrenzten Fernsehen über das Vielkanalfernsehen bis zur völlig<br />

individualisierten Einzelnachfrage nach Programmen („me channel“) ist eng mit dem<br />

Aufstieg des Kabelfernsehens verbunden. Und auch in den klassischen<br />

Programmsegmenten – etwa Information und Nachrichten – hat sich das<br />

Kabelfernsehen stark behauptet und – wie beispielsweise CNN – die Marktführerschaft<br />

übernommen.<br />

5.5.2. Die Struktur des Kabelfernsehens<br />

Das Kabelfernsehen in den Vereinigten Staaten hat prinzipiell eine dreigliedrige<br />

Struktur (siehe Abbildung 23). Es ist zu unterscheiden zwischen den Grunddiensten<br />

(„Basic Cable Services“), zusätzlichen entgeltlichen Diensten („Pay Cable Services“)<br />

241


und Spezialdiensten („Speciality Services“). Für die Grunddienste ist nur ein geringer<br />

Subskriptionspreis zu entrichten. Dabei sind zwei Varianten festzustellen, nämlich<br />

erstens lokale und regionale Programme und zweitens werbefinanzierte Angebote. Die<br />

lokalen Programme, die nach wie vor die wichtigste Säule der Grundkabeldienste<br />

darstellen, mußten bis 1985 nach der „must-carry-Regel“ auch die Signale der hiesigen<br />

Fernsehstationen mit <strong>im</strong> Kabel anbieten. Allerdings wurde diese Regel als<br />

verfassungswidrig und wettbewerbsverzerrend eingestuft; seit 1993 ist mit der<br />

„retransmission-consent-Regel“ eine Kompensationszahlung möglich.<br />

Abbildung 23: Kabelfernsehen in den USA <strong>im</strong> Überblick<br />

Grunddienste<br />

Bezahldienste<br />

Spezialdienste<br />

(Basis Cable Services) (Pay Cable Services) (Speciality Services)<br />

• Geringer Grundpreis • höherer (zusätzlicher) • Radiomusik<br />

• Zwei Varianten<br />

Subskripitionspreis<br />

• Teletext<br />

1. Lokale<br />

regionale Inhalte<br />

• wichtigste Säule<br />

Grunddienste<br />

und<br />

• Einige Kanäle<br />

vollkommen werbe und<br />

• Nachrichten, Verkehr,<br />

unterbrechungsfrei<br />

Wetter, Finanzmärkte,<br />

Börsen<br />

der<br />

• Fünf große Pay-TVs<br />

• Elektronischer<br />

• must-carry-Regel bis 1985<br />

1. HBO<br />

Programmführer<br />

• seit 1993 Wahlmöglichkeit<br />

2. Disney<br />

zwischen must-carry und 3. Showt<strong>im</strong>e<br />

retransmission consent<br />

4. Cinemax<br />

2. Werbungsunterstützt<br />

e Kabeldienste<br />

5. Movie Channel<br />

• Nationale Werbespots<br />

• Prominente Vertreter: CNN<br />

und TNT<br />

Die werbefinanzierten Angebote als „zweites Standbein“ der Grunddienste sind mit<br />

Werbebotschaften versehen, die zumeist landesweit ausgestrahlt werden. Die<br />

bekanntesten Vertreter solcher Kabelprogramme sind CNN oder CNBC. Als weitere<br />

Anbieter in den großen Ballungsgebieten sind zusätzlich unabhängige Stationen zu<br />

erwähnen (sog. „Superstations“), die vor allem Filme und Sportübertragungen anbieten.<br />

Bei den zusätzlichen entgeltlichen Diensten ist regelmäßig ein höherer<br />

Subskriptionspreis zu zahlen; diese Dienste werden als Pay-TV (Pay per Channel, Pay<br />

per View) bezeichnet. Einige Kanäle senden zwar zusätzlich Werbung, jedoch sind die<br />

Subskriptionsentgelte mit ca. 90 Prozent an den Gesamteinnahmen die wichtigste<br />

Finanzierungsquelle (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 202). Die<br />

bekanntesten und größten Anbieter sind derzeit Home Box Office (HBO) mit etwa 18<br />

Millionen Abonnenten und Disney mit etwa 8 Millionen Kunden. Die dritte Variante<br />

des Kabelangebots sind die Spezialdienste. Hier sind beispielsweise besondere<br />

Radioangebote, Teletext mit Informationen zu Wetter, Verkehr, Börsen, Finanzmärkten,<br />

242


Nachrichten usw. zu nennen. Als besonders erfolgreich hat sich beispielsweise der<br />

elektronische Programmführer herausgestellt, den den Fernsehkunden eine Orientierung<br />

durch die kaum überschaubare Angebotsvielfalt ermöglicht.<br />

Die Kabeldienste ermöglichen ein sehr differenziertes Angebot. Dominick, Sherman<br />

und Copeland (1996, S. 198) sprechen von einer Kabelkunden-Pyramide („Cable<br />

Subscriber Pyramid“). Hierin drückt sich der Sachverhalt aus, daß auf der Basis von<br />

vergleichsweise preiswerten Grunddiensten in zunehmendem Maße spezielle<br />

Sendungen angeboten werden, die dann einzeln abgerechnet werden können. Die<br />

Kabeldienste sind somit die entscheidende technische Grundlage oder Plattform für den<br />

„elektronischen Kiosk“.<br />

Aus wettbewerbspolitischem Blickwinkel ist noch auf eine Besonderheit bei der<br />

Veranstaltung von Kabelfernsehen hinzuweisen: Es gibt nämlich keine Grenzen für den<br />

Erwerb von Kabelstationen oder bei der Kundenaquirierung. Tele-Communicatins Inc.<br />

(TCI) als Marktführer versorgt mehr als 12 Millionen Kunden. Folglich ist der Markt<br />

für Kabelfernsehen in hohem Maße konzentriert und von wenigen „Multiple Systems<br />

Operators“ (MSO) dominiert. Gleichwohl haben die Antitrust-Behörden bisher noch<br />

keine nennenswerten Einschränkungen vollzogen. Dies dürfte erst dann geschehen,<br />

wenn die Kabelunternehmen überhöhte Preise einfordernt und damit dem „Wohl der<br />

Konsumenten“ zuwiderhandeln. Dies zu verhindern ist der Sinn des Cable Consumer<br />

Protection and Competition Act von 1992.<br />

5.6. Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten<br />

5.6.1. Tradition und Wertschätzung von Public Broadcasting<br />

Es gibt in den Vereinigten Staaten einen beachtlichen Sektor des Public Broadcasting<br />

mit einer Tradition, die bis in die Anfänge des Hörfunks und des Fernsehens<br />

zurückreicht. Im Anschluß an den Lizenzierungsstopp („Freeze“) für neue<br />

Fernsehanbieter 1948-1952 wurden auf Initiative der FCC-Kommissionärin Frieda<br />

Hennock, die gemeinhin als Pionierin des Public Broadcasting gilt, ausreichend<br />

Sendeplätze für nicht-kommerzielles Fernsehen „<strong>im</strong> Dienste der Allgemeinheit“<br />

reserviert. Dies wurde <strong>im</strong> Sixth Report and Order als eigenständiger Punkt ausdrücklich<br />

festgeschrieben. Mit dem Public Broadcasting Act von 1967 ist eine weitere gesetzliche<br />

Basis geschaffen worden, die den nicht-kommerziellen Rundfunk neben den<br />

gewinnorientieren privaten Rundfunkanbietern sichert.<br />

Public Broadcasting – auch Educational, Non-Commercial oder Community<br />

Broadcasting genannt – hat allerdings <strong>im</strong> Vergleich zu Europa einen deutlich<br />

geringeren, von manchen Autoren gar als „stiefkindlich“ bezeichneten Umfang (vgl.<br />

Grothe und Woldt 1995; Kleinsteuber 1995). Gleichwohl ist die Bedeutung von Public<br />

Broadcasting in den Vereinigten Staaten nicht zu unterschätzen (vgl. McQuail 1992).<br />

243


So bestätigen Meinungsumfragen in der amerikanischen Bevölkerung 149 , daß die<br />

Unterstützung für Public Broadcasting außerordentlich groß ist. Selbst Zuhörer und<br />

Zuschauer, die selten diese Programme nutzen, sprechen sich für deren Erhalt aus und<br />

sind bereit, einen indirekten Finanzierungsbeitrag über Steuern zu leisten. Bei der in<br />

den Vereinigten Staaten sehr wichtigen Frage, welchen materiellen Gegenwert der<br />

Steuerzahler vom Staat für einen geleisteten Steuer-Dollar erhält, steht Public<br />

Television an dritter Stelle der Wertschätzung in der Bevölkerung, Public Radio an<br />

vierter Stelle 150 .<br />

5.6.2. Die Organisationsstruktur von Public Broadcasting<br />

Die Dachorganisation des Public Broadcasting ist die 1967 vom Kongreß <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit der Verabschiedung des Public Broadcasting Acts gegründete<br />

Corporation for Public Broadcasting (CPB) mit Sitz in Washington. Die CPB ist eine<br />

private, nicht-profitorientierte Gesellschaft mit dem gesetzlichen Auftrag, nichtkommerziellen<br />

Rundfunk in den USA durch verschiedene Maßnahmen,<br />

organisatorische Hilfe und finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Die CPB<br />

unterscheidet sich trotz der sprachlichen Ähnlichkeiten von den öffentlich-rechtlichen<br />

Sendeanstalten in Deutschland und in den anderen europäischen Staaten in vielfältiger<br />

Weise.<br />

Die CPB ist erstens eine zentrale Einrichtung für alle lokalen Public Broadcasting<br />

Stationen in den Vereinigten Staaten, die vor allem den kleinen Sendern<br />

organisatorische Hilfestellung leistet. Die CPB ist aber nicht notwendig ein<br />

eigenständiger Programmanbieter, sondern vielmehr ein Dienstleister, den lokale<br />

Stationen jederzeit in Anspruch nehmen können. Zweitens ist die CPB wesentlich<br />

schlanker organisiert als die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Aufgrund der<br />

völlig unterschiedlichen Aufgabenstellung und Struktur ist die CPB auch quantitativ<br />

kaum mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland 151<br />

244<br />

vergleichbar. So sind<br />

beispielsweise auch der Personalbestand und das insgesamt zur Verfügung stehende<br />

Haushaltsbudget <strong>im</strong> direkten Vergleich wesentlich geringer. Zudem spielt be<strong>im</strong> Public<br />

Broadcasting in den Vereinigten Staaten die freiwillige, unentgeltliche Arbeit<br />

(„voluntary work“) eine bedeutende Rolle – etwa bei den Universitätssendern oder auch<br />

<strong>im</strong> Community Television, wo viele Beiträge von Studierenden und ehrenamtlichen<br />

149<br />

150<br />

151<br />

Meinungsumfragen („polls“) spielen in den Vereinigten Staaten eine wesentlich größere<br />

Rolle als in Europa. So bestätigen Veranstalter von Public Broadcasting, daß ein guter<br />

Rückhalt in der Bevölkerung für das weitere Überleben der Sender wichtiger ist als eine<br />

Expertenmeinung eines vermeintlich hochrangigen Wissenschaftlers. Auch für politische<br />

Entscheidungen sind die Meinungsumfragen ein wichtiger Maßstab.<br />

Die militärische Verteidigung erhält bei dieser Umfrage den höchsten Stellenwert (60%)<br />

vor der inneren Sicherheit (59%), Public Television (57%) und Public Radio (53%).<br />

Quelle: http://www.cpb.org/about/faq1997/faqp9.html<br />

So n<strong>im</strong>mt beispielsweise die ARD unter den fünfzig größten <strong>Medien</strong>konzernen der Welt<br />

derzeit den 12. Platz ein mit einem Etat von ca. 11,135 Mrd. DM ein (siehe Hachmeister<br />

und Rager 2000, S. 132 ff.).


Mitarbeitern unentgeltlich erstellt werden. Solche Gruppen sind konkret bei Putnam<br />

(2000) angesprochen, wenn er von Sozialkapital in den USA spricht.<br />

Drittens finanziert sich die CPB aus verschiedenen Quellen. Durch die<br />

Mischfinanzierung soll die Unabhängigkeit des Systems gefördert werden. Staatliche<br />

Zuwendungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen machen etwas weniger als die<br />

Hälfte des Budgets aus 152 , erfüllen also neben „fund raising“, Spenden und<br />

Mitgliedsbeiträgen eine Art von Grundfinanzierung. Werbeeinnahmen sind den Sendern<br />

gesetzlich untersagt; dies ist vermutlich der markanteste Unterschied zum öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk in Deutschland, bei dem die Werbeeinnahmen nach wie vor einen<br />

wichtigen Teil der Einnahmen ausmachen. Die nicht-kommerziellen Sender in den<br />

Vereinigten Staaten sollen keine Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren privaten und<br />

gewinnorientierten Konkurrenten erhalten und vollkommen unabhängig von der<br />

Wirtschaft und von Interessengruppen sein. Noch viel weniger wäre es in den<br />

Vereinigten Staaten denkbar, daß die Public Broadcasting Stationen sich wie in<br />

Deutschland über Gebühren finanzieren würden. Diese offenkundig nicht mit dem<br />

Äquivalenzprinzip <strong>im</strong> Einklang stehende Regelung wird von der Bevölkerung und von<br />

den politischen Entscheidungsträgern grundsätzlich abgelehnt.<br />

Viertens zeichnen sich die CPB und die von ihr geförderten Stationen vor allem auch<br />

durch eine vergleichsweise größere Staatsferne aus als etwa die öffentlich-rechtlichen<br />

Sendeanstalten in Deutschland, insbesondere was den Einfluß von Politikern und<br />

Parteien angeht. Dies mag zu einem gewissen Teil auf die <strong>im</strong>mer noch nachwirkende<br />

Fairneß-Doktrin in den USA zurückzuführen sein. Wichtiger erscheint in diesem<br />

Zusammenhang jedoch, daß in der amerikanischen Gesellschaft eine geradezu panische<br />

Angst besteht, daß die Politik inhaltlichen Einfluß auf die <strong>Medien</strong> nehmen könnte<br />

(zweites Ordnungsproblem). Auch hierin manifestiert sich wiederum der Gedanke der<br />

„Bürgergesellschaft“, der dem Staat mit einem gesunden Mißtrauen begegnet. Allein<br />

der Verdacht der politischen Einflußnahme dürfte für jeden Public Broadcasting Sender<br />

das finanzielle Ende bedeuten, weil sich sofort auch die anderen Sponsoren<br />

zurückziehen würden.<br />

5.6.3. Der Umfang des Public Broadcasting<br />

Auch <strong>im</strong> Public Broadcasting Sektor ist ein außergewöhnlich hohes Maß an Vielfalt<br />

und Ausdifferenzierung festzustellen. Knapp 700 Radio-Stationen und mehr als 350<br />

Fernsehstationen landesweit erhalten finanzielle und ideelle Unterstützung durch die<br />

Corporation of Public Broadcasting (CPB). Manche Bundesstaaten unterhalten eigene<br />

Public Broadcasting Networks, um auch überregional präsent zu sein. Beispielsweise<br />

erfreuen sich die speziellen Radio- und Fernsehprogramme der Universitäten, die einen<br />

beachtlichen quantitativen Anteil der Stationen ausmachen (siehe Abbildung 24),<br />

152<br />

245<br />

Die staatlichen Zuwendungen stehen in den USA <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Verdacht, mit best<strong>im</strong>mten<br />

Zugeständnissen und Entgegenkommen verbunden zu sein. Deshalb ist es für die<br />

Reputation der Public Broadcasting Stationen wichtig, möglichst viele unabhängige<br />

zusätzliche Einkommensquellen zu haben.


esonderer Beliebtheit bei den Studierenden und den Universitäts-Mitarbeitern, aber<br />

auch in der Bevölkerung <strong>im</strong> näheren Umkreis des Campus. Die Programme erfüllen in<br />

der Regel hochprofessionelle technische, redaktionelle und publizistische Standards.<br />

Alle zentralen Informationen über die Universität, beispielsweise über neue Studien-<br />

und Austauschprogramme, über sportliche Ereignisse, über Serviceangebote und<br />

Dienstleistungen, werden dort verbreitet. Zugleich werden die ehemaligen Absolventen<br />

(„Alumni“) kontinuierlich und dauerhaft über die Neuigkeiten an „ihrer“ Universität<br />

informiert 153 . Die Ehemaligen tragen mit ihren Spenden und den Mitgliedsbeiträgen zur<br />

Finanzierung der Universitätssender bei: Weit mehr als die Hälfte der finanziellen<br />

Mittel dieser Einrichtungen stammen aus diesen privaten Quellen 154 .<br />

Abbildung 24: Public Broadcasting Stationen (März 1999)<br />

Radio Stationen Finanzielle<br />

Förderung<br />

Nicht-kommerzielle<br />

Gemeindeorganisation<br />

Lizenzen<br />

236 151 133<br />

Universitäten 362 218 194<br />

Gemeinden 33 28 27<br />

Bundesstaaten 63 11 8<br />

Gesamtsumme 694 408 362<br />

Fernsehen Stationen Finanzielle<br />

Förderung<br />

Nicht-kommerzielle<br />

Gemeindeorganisation<br />

Lizenzen<br />

136 90 90<br />

Universitäten 85 60 60<br />

Gemeinden 8 8 8<br />

Bundesstaaten 123 21 21<br />

Gesamtsumme 352 179 179<br />

Quelle: http://www.cpb.org/about/faq1997/faqp3.html<br />

5.6.4. Ziele und Aufgaben von Public Broadcasting<br />

Schon seit den frühen Tagen und Anfängen des Rundfunks hat die FCC Frequenzen<br />

für nicht-kommerzielle Rundfunkanbieter, etwa Gemeinden, Universitäten, Schulen,<br />

153<br />

154<br />

246<br />

Die Hörfunk- und Fernsehprogramme der amerikanischen Universitäten genügen in der<br />

Regel höchsten qualitativen Ansprüchen: sie sind markt- und konkurrrenzfähig. Dies<br />

hängt u.a. auch zusammen mit dem besonderen Stellenwert der Universitäten und<br />

Colleges in der amerikanischen Gesellschaft (vgl. B. Wentzel 2000).<br />

Dieses Faktum widerspricht der in Deutschland häufig geäußerten Vermutung, bei<br />

einem Rückzug des Staates müßten nicht-kommerzielle Stationen ihren Sendebetrieb<br />

einstellen.


gemeinnützige Einrichtungen oder sonstige Anbieter eines „Public Interest<br />

Programms“, reserviert (ausführlich Edelmann 1980). Public Broadcasting hat somit<br />

nicht nur eine durchaus beachtliche historische Tradition, sondern zudem<br />

Rückendeckung durch die politischen Entscheidungsträger, vor allem aber durch die<br />

Öffentlichkeit. Der nicht-kommerzielle Rundfunk erfüllt eine ergänzende Funktion zu<br />

den privaten Programmangeboten mit einem ganz eindeutigen inhaltlichen Schwerpunkt<br />

auf Erziehungs- und Bildungsangeboten sowie speziellen Angeboten für Randgruppen<br />

und Minderheiten, Jugendliche und Kinder. So äußerte sich die FCC 1934: „Radio<br />

might easily deteriorate into a means of amusing only one cultural stratum of the<br />

American Public if commercially sponsored entertainment were not leavened by<br />

programs having a different cultural appeal“ (zitiert nach Edelman 1980, S. 114). Die<br />

vermutlich berühmteste und erfolgreichste selbstproduzierte Sendung von Public<br />

Broadcasting ist die auch in Europa sehr populär gewordene „Sesam-Straße“, die seit<br />

Jahrzehnten als Aushängeschild für qualitativ hochwertiges Kinderfernsehen gilt. Aber<br />

auch bei speziellen Informationsangeboten für Erwachsene, etwa Dokumentarfilme,<br />

Wirtschafts- und Börseninformationen und politische Hintergrundberichte (etwa die<br />

bekannte „News Hour“ mit J<strong>im</strong> Lehrer), werden die Beiträge <strong>im</strong> Public Broadcasting<br />

häufig wegen ihrer hohen Qualität besonders geschätzt.<br />

Die Ziele und Aufgaben von Public Broadcasting sind eindeutig durch den Kongreß<br />

definiert 155<br />

: Im Zentrum steht „Rundfunk <strong>im</strong> öffentlichen Interesse“. Public<br />

Broadcasting bemüht sich zu allererst um qualitativ hochwertige Berichterstattung<br />

(„Excellence“). Die Sender können nur dann mit finanziellen Zuwendungen durch<br />

private Spender oder von staatlichen Stellen rechnen, wenn hohe Qualität nachgewiesen<br />

wird, die so von privaten Anbietern nicht, jedenfalls nicht ständig zu erwarten wäre.<br />

Andernfalls könnte die Gefahr bestehen, daß öffentliche Sender private Anbieter aus<br />

dem Markt drängen: Berry und Waldfogel (1996b) würden dies als unerwünschten<br />

„Kannibalisierungseffekt“ bezeichnen. Zwar bleibt die konkrete Messung von Qualität<br />

in der Praxis letztendlich ein Problem: Gleichwohl besteht in der öffentlichen Meinung<br />

und erst recht bei den Geldgebern und Sponsoren ein feines Gespür dafür, ob ein<br />

Rundfunksender eher als qualitativ anspruchsvoll oder nicht einzuordnen ist. In diesem<br />

Sinne scheint Public Broadcasting den eigenen hochgesteckten Ansprüchen durchaus<br />

gerecht zu werden, denn die Wertschätzung in der Bevölkerung ist außerordentlich hoch<br />

– und die Sponsorengelder fließen weiter. Diese freiwillig gezahlten Sponsorengelder<br />

haben eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Markttest, denn eine dauerhafte<br />

Leistungsschwäche wird in der Regel mit Abwanderung bestraft.<br />

Ein zweites Ziel von Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten ist die<br />

Darstellung von Vielfalt („Diversity“). Es wird versucht, durch die Präsentation von<br />

ethnischer und kultureller Vielfalt einen gesellschaftlich integrativen Beitrag zu leisten.<br />

Gerade in einem klassischen Einwanderungsland wie den USA sind die <strong>Medien</strong><br />

sozusagen die erste kulturelle und sprachliche Sozialisationsinstanz für die neu<br />

155 Siehe ausführlich http://www.cpb.org/about/faq1997/faqp2.html<br />

247


Zugewanderten. Soziologische Studien 156 bestätigen in der Tat, daß Hörfunk und<br />

Fernsehen eine solche Integrationsfunktion haben (ausführlich McQuail 1992).<br />

Allerdings n<strong>im</strong>mt diese ab, je mehr sich die Sendelandschaft ausdifferenziert und<br />

gemeinsame Programmerlebnisse für breite Bevölkerungsschichten ausbleiben.<br />

Als weiteres Ziel ist be<strong>im</strong> Public Broadcasting das „Lokalprinzip“ („Community“)<br />

erkennbar. Dieses Prinzip steht wiederum <strong>im</strong> direkten Zusammenhang mit dem<br />

allgemeinen Ordnungsprinzip, daß der gesamte amerikanische Rundfunkmarkt lokal als<br />

„small-town newspaper on the air“ (Zöller 1984b, S. 260) organisiert ist. Wie in Kapitel<br />

2 bereits dargelegt, besteht für private Rundfunkanbieter eine Tendenz zur<br />

Reichweitenmax<strong>im</strong>ierung, weil hierdurch die Werbeeinnahmen erhöht werden können.<br />

Dies kann dazu führen, daß spezifische lokale Informationen einer Region in einem<br />

größeren Sendegebiet nicht mehr verbreitet werden. Um dieser Tendenz<br />

entgegenzuwirken, ist Public Broadcasting als komplementäres Angebot vor allem auch<br />

in kleineren Sendegebieten zu verstehen. So unterstützt die CPB mehr als 1000 lokale<br />

Radio- und Fernsehstationen einerseits durch direkte finanzielle Transfers, die in der<br />

Regel projektbezogen sind, andererseits durch organisatorische Beratung.<br />

Ein weiteres Ziel für Public Broadcasting ist die Vermittlung von pädagogischen<br />

Inhalten („Learning“) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; hier kommt der<br />

Gedanke des Educational TV zum Tragen. Aus verschiedenen Studien zur<br />

<strong>Medien</strong>nutzung ist bekannt, daß vor allem Einwanderer und Minoritäten diese für sie<br />

kostenlosen Bildungsangebote nutzen. Zusätzlich zu nennen sind die Ziele Nicht-<br />

Kommerzialität („Noncommercialism“) und Unabhängigkeit („Independence“) von<br />

Wirtschaft und Politik. Diese Punkte hängen insofern zusammen, als sich darin das<br />

Bemühen der Sender manifestiert, best<strong>im</strong>mte hochwertige Programminhalte zu<br />

produzieren, unabhängig von marktlichen Notwendigkeiten und Gewinninteressen der<br />

Aktionäre und Gesellschafter einerseits und von politischen Einflußnahmen<br />

andererseits.<br />

Die Fernseh-Programme werden zu einem großen Teil über das Public Broadcasting<br />

Service (PBS) als Übertragungsmedium weitergeleitet; die Radio-Programme finden<br />

einerseits Verbreitung über das National Public Radio (NPR), andererseits über das<br />

Public Radio International (PRI). Der letztgenannte Sender hat dabei auch die<br />

außenpolitische Funktion, <strong>im</strong> Ausland lebende amerikanische Staatsbürger über aktuelle<br />

Entwicklungen in den USA angemessen zu informieren – vergleichbar etwa zur<br />

„Deutschen Welle“ – und die gesellschaftliche Realität der Vereinigten Staaten für<br />

interessierte Ausländer zu präsentieren.<br />

In ihrem Umfang und erst recht in ihrer politischen und gesellschaftlichen Bedeutung<br />

st<strong>im</strong>men die Public Broadcasting Sender nur sehr begrenzt mit den großen öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten in Deutschland überein. Gleichwohl wird die positive Wirkung<br />

dieser Sender in den Vereinigten Staaten, etwa bei spezifischen Bildungsangeboten für<br />

156 An dieser Stelle sei auf die klassischen soziologischen bzw. demoskopischen Studien<br />

von Luhmann (1996) und Noelle-Neumann (1996) verwiesen.<br />

248


Kinder und für Erwachsene, <strong>im</strong>mer wieder hervorgehoben (etwa Bertelsmann-Stiftung<br />

1995, Noam 1995). Dies geschieht vor allem dann, wenn die öffentliche Meinung in den<br />

Vereinigten Staaten die Angebote privater Sender kritisiert, etwa wegen ihres<br />

vergleichsweise hohen Anteils an quotenwirksamen Programmen mit gewalttätigen<br />

Inhalten (Action-Filme, Reality TV oder Wrestling). Public Broadcasting ist hier ein<br />

wichtiges Gegengewicht gegen mögliche Qualitätsverschlechterungen der<br />

Programminhalte bei privaten Anbietern.<br />

Ein weiterer inhaltlicher Unterschied zwischen den Public Broadcasting Sendern in<br />

den Vereinigten Staaten und den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland besteht<br />

darin, daß in Deutschland vor allem den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen<br />

ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Qualität attestiert wird und ihre Dominanz bei<br />

den Einschaltquoten nach wie vor ungebrochen ist, während die amerikanische<br />

Öffentlichkeit mit der Nachrichten-Berichterstattung ihrer privaten Rundfunkanbieter<br />

sehr zufrieden ist. Dies mag mit verschiedenen organisatorischen Fragen<br />

zusammenhängen. Zum einen werden die öffentlich-rechtlichen Nachrichten in<br />

Deutschland in der Regel auf mehreren Kanälen parallel ausgestrahlt – die Tagesschau<br />

um 20.15 Uhr ist auf dem Ersten und allen Dritten zeitgleich zu sehen. Dieses massive<br />

Angebot an einer best<strong>im</strong>mten Nachrichtensendung führt mit großer Sicherheit zu hohen<br />

Zuschauerkontakten. Andererseits sind die öffentlich-rechtlichen Nachrichten auch ein<br />

sehr gutes Beispiel, um Gewöhnungseffekte (oder Pfadabhängigkeiten) in der<br />

<strong>Medien</strong>nutzung zu beschreiben. So wird aus Zuschauerbefragungen deutlich, daß vor<br />

allem die Bevölkerungsschichten, die noch mit dem öffentlich-rechtlichen Duopol in<br />

Deutschland aufgewachsen sind, die Nachrichten <strong>im</strong> Ersten oder <strong>im</strong> Zweiten als<br />

traditionellen Einstieg in das Abendprogramm verinnerlicht haben. In den USA ist dies<br />

genau anders herum: hier sind zwar ähnliche Gewöhnungseffekte festzustellen – nur mit<br />

umgekehrten Vorzeichen.<br />

Es mag auch sein, daß sich in der großen Wertschätzung für die öffentlichrechtlichen<br />

Nachrichten in Deutschland ein wichtiger kultureller Unterschied zu den<br />

USA zeigt: In Deutschland erwartet der Zuschauer Ausgewogenheit und objektive<br />

Berichterstattung eher von staatlichen und öffentlichen Stellen, während in den<br />

Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht private Institutionen ein wesentlich größeres<br />

Vertrauen genießen als staatliche Stellen. Inhaltsanalytische Untersuchungen<br />

bescheinigen jedenfalls den amerikanischen Sendern ein hohes Maß an politischer<br />

Ausgewogenheit; hierfür dürften vor allem die „Equal T<strong>im</strong>e-Doktrin“ und die de facto<br />

<strong>im</strong>mer noch wirksame Doktrin politischer Fairneß, aber auch die ökonomische<br />

Notwendigkeit, Zielgruppen nicht zu verprellen, verantwortlich sein. CNN hat<br />

beispielsweise bei der politischen Berichterstattung über nationale wie auch über<br />

spezifische weltpolitische Themen, etwa bei der Berichterstattung über die<br />

Präsidentschaftswahlen in den USA <strong>im</strong> November 2000 oder über den Golfkrieg 1991,<br />

verläßlich berichtet und deshalb auch außerhalb der Vereinigten Staaten hohes Ansehen<br />

gewonnen. Dies läßt darauf schließen, daß das Eigeninteresse und der Wettbewerb in<br />

hohem Maße ordnungsstiftende Kraft entfalten.<br />

249


Bei der Einschätzung von Public Broadcasting in den USA darf jedoch nicht<br />

übersehen werden, daß bei aller Wertschätzung in jüngster Zeit auch vermehrt kritische<br />

St<strong>im</strong>men aufgetreten sind. Ein erster Kritikpunkt bezieht sich auf die<br />

Kommerzialisierung, die zunehmend feststellbar ist. Die populären Kindersendungen<br />

etwa werden in vielfältiger Weise weitervermarktet (mit Videos, Puppen, Kleidung etc.)<br />

- zum Ärger der privaten Konkurrenten. Auch das Werbeverbot wird in Ansätzen<br />

unterlaufen - etwa durch gezieltes "sponsoring" einzelner Sendungen. Ebenfalls stark<br />

kritisiert werden die teilweise extrem hohen Gehälter der Spitzenmanager, mit denen<br />

diese von den privaten Konkurrenten weggelockt werden sollen.<br />

Die zunehmende Programmdiversifizierung hat zudem auch in den Bereichen hohe<br />

Programmqualitäten zusätzlicher Angebote herbeigeführt. Die Rechtfertigung für Public<br />

Broadcasting wird deshalb <strong>im</strong>mer schwieriger - manche Kritiker meinen gar, Public<br />

Broadcasting sein auf der Suche nach einer neuen Aufgabe (searching for a mission). Es<br />

könnte deshalb sein, daß Public Broadcasting mittelfristig als eigenständiger<br />

Fernsehsender verschwindet und in den allgemeinen Bildungsinstitutionen (Schulen,<br />

Universitäten, Museen) aufgeht.<br />

5.7. Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle: Die Rolle der National<br />

Association of Broadcasters (NAB)<br />

250<br />

„There are many situations, however, that are not<br />

strictly covered by law or FCC regulations. (...) In this<br />

situation the main consideration is not what is legal<br />

but what is the right thing to do“.<br />

Dominick, Sherman, Copeland (1996, S. 320)<br />

Die Entwicklung des amerikanischen Fernsehmarktes stand von Beginn an <strong>im</strong><br />

Spannungsverhältnis der verschiedenen Ordnungsebenen Selbstkontrolle aus<br />

Eigeninteresse, Wettbewerb und staatlichen Regelungsbemühungen. In diesem<br />

Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Selbstkontrolleinrichtungen der<br />

Unternehmen – sowohl aus eigener Initiative als auch <strong>im</strong> Zusammenschluß mehrerer<br />

Unternehmen – in den Vereinigten Staaten ähnlich wie in England eine sehr viel längere<br />

Tradition haben als auf dem europäischen Festland. Selbstkontrolleinrichtungen sind in<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>r Sicht der Versuch der Privaten, staatlichen Regelungen<br />

zuvorzukommen und aus eigenem Antrieb Regeln eines funktionsfähigen<br />

Marktgeschehens zu entwickeln (fünftes Ordnungsproblem).<br />

Als erste Selbstkontrolleinrichtung <strong>im</strong> Rundfunk wurde die National Association of<br />

Broadcasters (NAB) 1923 gegründet 157 . Sie stellte gleichsam eine unabhängige<br />

Interessenvertretung der Rundfunkanbieter gegenüber dem Staat dar. 1926 sollte die<br />

NAB erstmals ordnungssetzend eingreifen und die chaotischen Zustände bei der<br />

157<br />

<strong>Eine</strong>n guten Überblick über die Bemühungen zur Selbstkontrolle in den USA bietet<br />

McCarthy (1995). Die Arbeit von Campbell (1999) analysiert zahlreiche empirische<br />

Beispiele. Ein ausführlicher Ansatz zu einer ökonomischen Theorie der Selbstregulierung<br />

findet sich bei Wentzel (2001).


ungeregelten Frequenzbelegung beseitigen – dieser Zusammenhang wurde bereits<br />

ausführlich dargelegt. Die NAB konnte jedoch nicht genügend Durchsetzungskraft<br />

entfalten und die Unternehmen von sich aus zu einem Verzicht auf die<br />

Inanspruchnahme einer Frequenz bewegen. In Verbindung mit der Entstehung der FRC<br />

und der Notwendigkeit zur Lizenzierung der Stationen entwickelte sich jedoch ein<br />

Ordnungsgefüge, in dem die NAB zunehmend Wirkung erzielen konnte. 1928 erließ die<br />

NAB erstmals allgemeine und ethische Grundsätze zur Ausübung der journalistischen<br />

und wirtschaftlichen Tätigkeit (drittes Ordnungsproblem).<br />

Die frühen NAB-Grundsätze dienten den Rundfunkunternehmen als wichtige<br />

Orientierung (vgl. McCarthy 1995). Da sie indirekt in die Lizenzierung einflossen,<br />

entfalteten sie neben der informellen Wirkung auch gesetzesähnliche Kraft. Mit der<br />

weiteren Ausdifferenzierung des Marktes wurden diese weiter präzisiert. 1939 wurde<br />

für den Hörfunk das NAB Code Commitee gegründet. 1951 wurde für das Fernsehen<br />

das Television Program Standard Commitee ins Leben gerufen. Ferner wurde<br />

beschlossen, daß der Öffentlichkeit jährlich ein Bericht über den inhaltlichen Zustand<br />

des Fernsehens vorgelegt werden mußte. Als Durchsetzungsinstrumentarium wurde das<br />

Television Code Review Board gegründet.<br />

In den sechziger Jahren wurden verschiedene Änderungen des bestehenden<br />

Ordnungsgefüges vorgenommen. Die „Codes of Conduct“ wurden an neue<br />

Marktentwicklungen angepaßt. Die besondere Schwierigkeit der Selbstkontrolle in den<br />

Vereinigten Staaten besteht jedoch in dem Umstand, daß jede auch nur min<strong>im</strong>ale<br />

Einschränkung der Meinungsäußerung oder der unternehmerischen Freiheit in den<br />

Verdacht der Zensur gerät 158<br />

. Dies ist jedoch nicht mit dem Ersten Verfassungszusatz<br />

konform. Selbst freiwillige Beschränkungen der Anbieter, die als Negativkatalog<br />

wirken sollten und die sozusagen den Buchananschen Zust<strong>im</strong>mungstest bestehen<br />

könnten, etwa über die Begrenzung von Werbezeiten oder für ein familienfreundliches<br />

Programm zu den hervorgehobenen Sendezeiten, wurden von den Gerichten für<br />

unwirksam erklärt – hierauf wird später noch ausführlicher eingegangen. 1983 wurde<br />

deshalb auch der NAB Code insgesamt aufgehoben. Die NAB hat jedoch auch <strong>im</strong><br />

weiteren Versuche unternommen, Maßstäbe zur Selbstbeschränkung zu entwickeln. Vor<br />

allem der Jugendschutz 159<br />

und die Verdrängung von Darstellungen von Gewalt und<br />

Drogenmißbrauch zu Sendezeiten, in denen Kinder noch erreicht werden können, stand<br />

<strong>im</strong> Zentrum der Bemühungen. 1990 hat das Executive Commitee der NAB einen<br />

modifizierten Code vorgelegt, der seitdem als Richtlinie Geltung hat.<br />

Die Liste weiterer Beispiele für Selbstregulierungen <strong>im</strong> amerikanischen<br />

<strong>Medien</strong>markt kann beliebig verlängert werden. Hervorzuheben wäre etwa das Children<br />

158<br />

Aktuell sei in diesem Zusammenhang auf rechtsextremistischen Internetseiten<br />

verwiesen, die fast alle aus den USA stammen. Dort sind sie zwar politisch geächtet,<br />

gleichwohl werden selbst solche Ansichten, die in Deutschland einen Straftatbestand<br />

darstellen würden, mit dem Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt.<br />

159<br />

Stephens (1994) analysiert ausführlich die Auswirkungen des Fernsehkonsums von<br />

Kindern.<br />

251


Advertising Review Unit (CARU), oder auch die verschiedenen Entwürfe eines<br />

Presserates (Press Council). Ansätze zur erfolgreichen Selbstregulierung gab es auch<br />

bei Video-Spielen, Spielfilmen, Comics oder auch bei der Werbung für Alkohol und<br />

Cigaretten. Viele dieser bestehenden oder ehemaligen Selbstregulierungen münden ein<br />

in die aktuelle Debatte um Selbstregulierung und den Schutz der Privatssphere <strong>im</strong><br />

Internet. In der ökonomischen und juristischen Literatur ist die Einschätzung der<br />

Wirksamkeit von Selbstregulierungen allerdings umstritten. Während Campbell (1999)<br />

zu sehr pess<strong>im</strong>istischen Schlußfolgerungen gelangt, kommen andere Autoren zu<br />

opt<strong>im</strong>istischeren Einschätzungen (vgl. Wentzel 2001). Grundvoraussetzung für<br />

erfolgreiche Selbstregulierung scheint zu sein, daß die Teilnehmer die gemeinsamen<br />

Regeln als fair und gerecht empfinden und daß die Selbstregulierung den<br />

konstitutionellen Interessen der Beteiligten zumindest dem Grundsatz nach entsprechen.<br />

5.8. Inhaltliche Vielfalt des amerikanischen Rundfunkmarktes<br />

5.8.1. Kiosk-Modell und lokale Bezüge<br />

Ein qualitatives Urteil über die inhaltliche Vielfalt des amerikanischen<br />

Rundfunkmarktes ist schwierig und hängt sicherlich auch vom subjektiven<br />

Vorverständnis der Betrachter ab. Der amerikanische Markt ist in jeder Hinsicht<br />

wesentlich stärker ausdifferenziert als der deutsche und andere europäische<br />

Vergleichsmärkte. Lokale und regionale Sender haben eine größere Bedeutung, was<br />

sich auch in Berichten und Informationen aus Staat und Region widerspiegelt.<br />

Weltpolitische Ereignisse werden zumeist nur dann zu hervorgehobenen Sendezeiten<br />

präsentiert, wenn ein unmittelbarer Bezug für die amerikanische Wirtschaft oder Politik<br />

besteht.<br />

Die Rundfunkordnung in den Vereinigten Staaten kann in der Tat am besten mit dem<br />

Bild des Kiosk-Modells beschrieben werden. Es gibt vielfältige Spartenkanäle <strong>im</strong><br />

Bereich des werbefinanzierten und <strong>im</strong> entgeltfinanzierten Fernsehen. Es existieren<br />

beispielsweise Kanäle, die 24 Stunden Politik senden (CNN, FOX Newschannel), Sport<br />

übertragen (ESPN), Zeichentrickfilme (CARTOON) oder Kochrezepte präsentieren<br />

(„food network“). Dabei zeigt sich eine qualitative Ausdifferenzierung gemäß den<br />

offenbarten Zuschauerpräferenzen, so wie dem Noam-Modell (1987) zu entnehmen,<br />

nach oben und nach unten. Anspruchsvolle Darbietungen kultureller und künstlerischer<br />

Ereignisse sind ebenso anzutreffen wie beispielsweise pr<strong>im</strong>itives Show-Catchen. Die<br />

meisten Angebote orientieren sich eindeutig an den (Median-) Präferenzen der<br />

Mittelschicht.<br />

5.8.2. Das Problem von Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen<br />

Als problematisch wird der hohe Anteil von Programmen mit gewalttätigem Inhalt<br />

und mit jugendgefährdender Wirkung in den kommerziellen Sendern registriert und<br />

kritisiert (vgl. MacCarthy 1995; McQuail 1992). Hier ist das dritte und vierte<br />

Ordnungsproblem angesprochen. Obwohl es seit den frühen sechziger Jahren intensive<br />

252


Bemühungen gibt, Gewaltdarstellungen zumindest zur besten Sendezeit<br />

zurückzudrängen, ist bis heute noch keine zufriedenstellende institutionelle Regelung<br />

zur Lösung dieses offensichtlichen Problems gefunden worden. Dies liegt vor allem an<br />

der amerikanischen Rechtsordnung, in der jede auch noch so geringe inhaltliche<br />

Einschränkung der Sender gleich als unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit<br />

und damit in die Nähe einer Zensur gestellt wird. Dies führt dann zum sofortigen<br />

Konflikt mit dem Ersten Verfassungszusatz.<br />

1974 wurde in einem Konsensgespräch zwischen den verschiedenen<br />

Interessenparteien (FCC, NAB, Fernsehveranstalter, Kirchen, Jugendschutzgruppen,<br />

etc.) vereinbart, daß alle Sendungen vor 21.00 Uhr jugendfrei, familienfreundlich und<br />

„politisch korrekt“ sein sollen. Dies wurde als „family viewing hour“ bezeichnet, die<br />

einen sicheren Hafen („safe harbor policy“) gegenüber unerwünschten<br />

Programminhalten darstellen sollte. Diese Regelung wurde jedoch am 4. November<br />

1976 von einem Bezirksgericht für rechtswidrig erklärt, nachdem Fernsehautoren und<br />

unabhängige Produzenten unter Führung der „Writers Guild of America“ eine Klage<br />

gegen die zeitliche Einschränkung angestrengt hatten. Die Urteilsbegründung <strong>im</strong><br />

berühmten „Writers Guild Fall“ sah in der Regelung von 1974 die Rechte <strong>im</strong> Sinne des<br />

Ersten Verfassungszusatzes und die eigenverantwortliche unternehmerische<br />

Entscheidung unangemessen eingeschränkt. Die FCC und die NAB hätten, so<br />

argumentierte das Bezirksgericht, die Fernsehsender gegen ihren Willen zu einer Regel<br />

genötigt, die diese aus freien Stücken nie angenommen hätten. Dies widerspräche in<br />

jeder Beziehung dem Sinn des Ersten Verfassungszusatzes und sei damit nicht<br />

rechtmäßig (vgl. McQuail 1992).<br />

Unmittelbar nach dieser weitreichenden juristischen Entscheidung bildeten sich<br />

jedoch verschiedene Interessengruppen aus Eltern, Lehrern, Medizinern etc., die<br />

ihrerseits ein Mittel zur Begrenzung von Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen entwickelten, das in<br />

höchstem Masse wirksam und zugleich marktkonform war. Erstmalig wurde das<br />

nachfrageseitige Instrument des Konsumenten-Boykotts erfolgreich angewandt. Allen<br />

Firmen, die in Sendungen mit besonders abstoßenden Gewaltdarstellungen Werbung<br />

ausstrahlten, wurden Sanktionen in Form eines sofortigen Entzugs der Nachfrage<br />

angedroht. Die enge Verzahnung von Rezipientenmarkt und Werbekundenmarkt führte<br />

für die Elterngruppen zum gewünschten Resultat: Die glaubwürdige Möglichkeit einer<br />

Ächtung durch die Konsumenten reduzierte nachweislich die Bereitschaft der Firmen<br />

zum Ankauf von Sendezeiten in den indexierten Filmen und Programminhalten.<br />

Hierdurch verringerte sich der Anteil von Filmen mit gewalttätigen Szenen beträchtlich.<br />

Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen hat jedoch als Thema in den neunziger Jahren wieder an<br />

Bedeutung gewonnen. Im Kongreß wurde eine deshalb Gesetzesvorlage eingebracht<br />

und verabschiedet, die inhaltlich stark an die älteren NAB-Vorschriften erinnerte, die<br />

Gegenstand der Writers-Guild-Klage waren. Gleichzeitig kündigten die<br />

Fernsehveranstalter 1994 an, auf freiwilliger Basis jährlich eine Dokumentation über<br />

Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen vorzulegen, um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu<br />

werden. Auf Drängen der politischen Entscheidungsträger bot die Industrie für<br />

Unterhaltungselektronik zudem an, Fernsehgeräte mit einer elektronischen<br />

253


Schutzvorrichtung (sog. „Violence-Chip“) zu versehen, die bei entsprechender<br />

Programmierung Sendungen mit gewalttätigem Inhalt automatisch abschaltet. Trotz<br />

dieser Bemühungen bleibt kritisch festzuhalten, daß es bisher noch nicht gelungen ist,<br />

das Angebot an solchen Sendungen, von denen vermutlich in hohem Maß negative<br />

Externalitäten 160 ausgehen, wirksam zu begrenzen (viertes Ordnungsproblems) 161 .<br />

5.8.3. Begrenzung der Werbezeiten<br />

Für die Entwicklung der amerikanischen <strong>Medien</strong>ordnung und für ein tiefergehendes<br />

Verständis der Eigentümlichkeiten der amerikanischen Rechtsprechung ist noch ein<br />

zweiter Rechtsstreit aus dem Jahre 1974 von Bedeutung (ausführlich MacCarthy 1995).<br />

Die National Association of Broadcasters (NAB) hatte max<strong>im</strong>ale Werbezeiten<br />

festgelegt, um der ständigen Ausweitung von Werbung <strong>im</strong> Fernsehen Einhalt zu<br />

gebieten (drittes Ordnungsproblem). Diese Regelung fand zumindest in der<br />

Bevölkerung großen Anklang und wurde auch von den politischen Parteien begrüßt.<br />

Das Justizministerium klagte jedoch gegen die NAB und bezog sich ganz konkret auf<br />

die amerikanischen Antitrust-Gesetze. Die Beschränkung der Werbung führe dazu, so<br />

wurde argumentiert, daß Sendezeiten kartellförmig verknappt würden. Hierdurch<br />

würden die Preise für Werbezeiten steigen, Verbraucher und Industrie geschädigt.<br />

Ferner wurde in der Klageschrift argumentiert, eine Wettbewerbsbeschränkung – und<br />

als solche wurde die Begrenzung der Werbezeiten interpretiert – könne nicht damit<br />

gerechtfertigt werden, daß ihre Einhaltung auf freiwilliger Basis erfolge.<br />

Der Klage des Justizministeriums hatte Erfolg, die NAB-Vorschriften wurden für<br />

ungültig erklärt. Bis heute existiert in den Vereinigten Staaten für private<br />

Rundfunkanbieter keine gesetzliche Begrenzung der Werbezeiten; Public Broadcasting<br />

darf allerdings wegen seines staatlichen Auftrags und der finanziellen Sonderstellung<br />

keine Werbung ausstrahlen. Im übrigen hat sich eine marktliche Selbstregulierung<br />

eingestellt, indem Sender mit zu langen Werbezeiten in der Regel Einbußen bei der<br />

Einschaltquote erleiden. Der Beginn einer Werbesendung führt nämlich bekanntlich<br />

auch in den USA in vielen Fällen zum Wechsel des Kanals (sog. „Zapping“, „Channel<br />

hopping“), so daß die Ermittlung einer opt<strong>im</strong>alen Werbezeit Abwägungen zwischen den<br />

Bedürfnissen des Werbekunden- und Rezipientenmarktes erfordert. Im Kern handelt es<br />

sich um eine unternehmerische Opt<strong>im</strong>ierungsentscheidung der Rundfunkveranstalter bei<br />

gegenläufigen Interessen (drittes Ordnungsproblem). In keinem Fall hat jedoch die<br />

Abschaffung von Höchstgrenzen für Werbung zu einer ständigen Ausweitung des<br />

Werbeanteils am Gesamtprogramm geführt. Hier liegt also, ordnungsökonomisch<br />

160<br />

1999 kam es in den USA <strong>im</strong> Anschluß an den Amoklauf zweier Jugendlicher an der<br />

Columbine High School in Littleton/Colorado zu einer massiven Diskussion in der<br />

Öffentlichkeit, inwieweit der Konsum von gewaltbetonten Filmen ursächlich für diese<br />

Tragödie gewesen sei.<br />

161<br />

Zur Sicherung des Jugendschutzes <strong>im</strong> Internet wurde 1998 der Children Online<br />

Protection Act verabschiedet.<br />

254


interpretiert, der Fall einer selbstbindenden Regel oder der Selbstkontrolle aus<br />

Eigeninteresse vor.<br />

5.8.4. Ausdifferenzierung des Programmangebots<br />

Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Übertragungswege und<br />

Programmangebote in den Vereinigten Staaten gibt jedem Zuschauer die Möglichkeit,<br />

gemäß seinen Präferenzen – und nicht zuletzt nach finanziellem Können be<strong>im</strong> Ankauf<br />

von Pay-TV-Kanälen – das gewünschte Programm zu wählen. Noam (1995) zufolge hat<br />

das Fernsehen dabei eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen vom begrenzten<br />

Fernsehen („l<strong>im</strong>ited television“) mit sehr beschränkten Reichweiten und einer nur<br />

kleinen Anzahl verschiedener Kanäle über das Vielkanalfernsehen („multi-channeltelevision“)<br />

hin zum interaktiven Fernsehen („distributed television“). In dieser letzten<br />

digitalisierten Entwicklungsstufe besteht letztlich eine beinahe unüberschaubare Menge<br />

von Programmangeboten, aus denen der Zuschauer wählen kann. Der Verbraucher<br />

betrachtet also nicht mehr einen speziellen Sender und baut zu diesem ein besonderes<br />

und dauerhaftes „Treue“-Verhältnis auf, sondern er stellt sich seinen eigenen Sender<br />

(sog. „me-channel“) zusammen, in dem gleichsam aus allen angebotenen<br />

Programmalternativen ein Bündel von Sendungen selektiert wird, das eigenen<br />

Wünschen entspricht. Diese Tendenz zur speziellen Einzelnachfrage von<br />

Rundfunkgütern schwächt die zukünftige Bedeutung von Vollprogrammen – diese<br />

Entwicklung dürfte auch in absehbarer Zeit nach Deutschland und Europa übergreifen.<br />

Aus der Sicht des vierten Ordnungsproblems ist diese Entwicklung prinzipiell zu<br />

begrüßen, denn ist davon auszugehen, daß für den Zuschauer die Möglichkeit besteht,<br />

in der Vielfalt des Angebots die gewünschten Programmformate zu finden.<br />

Diese Stärkung der Konsumentensouveränität bei der Programmwahl kann jedoch<br />

auch zu zwei Konsequenzen beitragen, die von <strong>Medien</strong>wissenschaftlern negativ<br />

eingeschätzt werden. Erstens wird es weniger gebildeten Bevölkerungschichten<br />

erleichtert, systematisch jeder Informationssendung aus dem Wege zu gehen. Dies<br />

entspräche der vielbeachteten These von Neil Postman (1985), der die Qualität des<br />

öffentlichen Diskurses <strong>im</strong> Zeitalter des Showbusiness zerfallen sieht und dies in der<br />

drastischen Formulierung „Wir amüsieren uns zu Tode“ zum Ausdruck gebracht hat 162<br />

.<br />

Zweitens vermittelt Fernsehen in einer ausdifferenzierten Senderlandschaft keine<br />

„gemeinschaftsstiftenden Erlebnisse“ mehr, von wichtigen politischen Ereignissen wie<br />

Wahlen, militärischen Konflikten oder großen Sportübertragungen wie dem „Super-<br />

Bowl“ in den USA einmal abgesehen. Die Zeit, in der das Fernsehen das „gemeinsame<br />

Wohnz<strong>im</strong>mer der Nation“ (Noam 1995) darstellte, sind durch die zunehmende<br />

wettbewerbliche Ausweitung des Angebots vorbei. Allerdings dürfte die von manchen<br />

162<br />

255<br />

Ob diese kulturpess<strong>im</strong>istische Perspektive aber realistisch ist, darf zumindest in Zweifel<br />

gezogen werden. Die Geschichte der elektronischen Kommunikation belegt jedenfalls<br />

eindeutig, daß jede Innovation zugleich auch warnende St<strong>im</strong>men hervorrief, die den<br />

Verfall der Demokratie befürchteten. Hinter dieser vorgeschobenen Argumentation<br />

standen nicht selten handfeste protektionistische Interessen.


Autoren kritisch als „Verspartung“ 163 gekennzeichnete Entwicklung nicht auf die<br />

Vereinigten Staaten beschränkt bleiben. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird es<br />

zu dieser Entwicklung auch in Deutschland und in Europa zunehmend kommen.<br />

163<br />

256<br />

Die Kritik an der „Verspartung“ des Fernsehprogramms und an der nachlassenden<br />

Integrationsfunktion des Fernsehens ist teilweise sehr vordergründig und politisch<br />

durchsichtig. Es ist daran zu erinnern, daß in Deutschland <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />

Zulassung privater Rundfunkanbieter Mitte der achtziger Jahre die Gefahr der<br />

„Vermassung“ durch das Fernsehen beschworen worden ist. Diese Prognose, die auf<br />

einem verkürzten Wettbewerbsverständnis beruhte, ist vollständig falsifiziert. Statt dessen<br />

hat eine wettbewerbliche Ausdifferenzierung der Angebote stattgefunden, die nunmehr<br />

plötzlich als „Verspartung“ kritisiert wird.


6. Vergleich der deutschen und amerikanischen Rundfunkordnung:<br />

Die Ergebnisse<br />

257<br />

„If one were to combine the best features of the<br />

broadcast systems (…), would it be possible to<br />

develop an ideal system of broadcasting?“<br />

Donald R. Browne (1989, S. 390)<br />

Der Vergleich verschiedener realer Rundfunkordnungen verdeutlicht zunächst<br />

einmal den Sachverhalt, daß die Entstehung und der Wandel von Rundfunkordnungen<br />

kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Einflüssen unterliegen. Die<br />

Widerspiegelung kultureller Besonderheiten in der <strong>Medien</strong>entwicklung eines Landes<br />

findet sich dann auch in den (ordnungs-) politischen und über diese in den<br />

wirtschaftlichen Determinanten, also <strong>im</strong> Umgang mit knappen Ressourcen, wieder.<br />

Hierbei ist festzuhalten, daß die dem Bereich des Politischen und Wirtschaftlichen<br />

zugrunde liegenden Institutionen und Organisationen eine Ausprägung des Kulturellen<br />

sind. <strong>Eine</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks in Deutschland und in den<br />

Vereinigten Staaten, die sich der inneren Einheit des politischen, wirtschaftlichen und<br />

kulturellen Lebens einer Gesellschaft bewußt ist, entgeht der Gefahr, sich nur auf eine<br />

verkürzte neoklassische Betrachtung zu beschränken.<br />

Im folgenden werden die Ergebnisse der Arbeit noch einmal thesenartig<br />

zusammengefaßt. Dabei wird zwischen den theoretischen und den empirischen<br />

Ergebnissen unterschieden. Zugleich wird der Versuch unternommen, in den Resultaten<br />

Ansatzpunkte für weitergehende <strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellungen aufzuzeigen.<br />

6.1. Die Ergebnisse der theoretischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks<br />

Die Behandlung der methodologischen Grundfragen der <strong>Medien</strong>ökonomik <strong>im</strong><br />

zweiten Kapitel ergibt folgende Ergebnisse:<br />

1. Die Fragestellung der <strong>Medien</strong>ökonomik wird in fünf Ordnungsproblemen<br />

gesehen. Hierbei geht es um die Arbeits- und Wissensteilung in Staat, Wirtschaft und<br />

Gesellschaft, um die besondere Suggestivkraft des Fernsehens, um das<br />

Spannungsverhältnis von ökonomischem und publizistischem Wettbewerb, um<br />

inhaltliche und qualitative Präferenzen sowie um die Steuerungspotentiale moderner<br />

Ordnungspolitik. Euckens These von der Bedeutung des gesellschaftlichen<br />

„Datenkranzes“ für die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> wird in der Betrachtung der<br />

Rundfunkordnung als integraler Bestandteil des gesellschaftlichen Systems<br />

offenkundig. <strong>Eine</strong> demzufolge weiter angelegte <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong>, die<br />

offen ist für Erkenntnisse aus anderen Wissenschaftsdisziplinen, vor allem der<br />

Geschichte, der Rechtswissenschaft und der <strong>Medien</strong>wirkungsforschung, führt zu<br />

leistungsfähigeren Erklärungsansätzen. Die Leistungsfähigkeit wird daran zu messen<br />

sein, inwieweit ein solcher Ansatz zur „Aufklärung und Steuerung“ (Hans Albert) eines<br />

sozialwissenschaftlichen Problems beitragen kann.


2. <strong>Medien</strong>ökonomik bedarf der Wertorientierung. Jede <strong>Medien</strong>ordnung basiert auf<br />

best<strong>im</strong>mten Werten und ethischen Grundlagen. Diese Wertperspektiven unterliegen<br />

dem Wandel. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der<br />

Untersuchungsgegenstand auch in Deutschland als Teil der freiheitlichen und<br />

demokratischen Ordnung angesehen. Er ist damit unausweichlich in einem Kl<strong>im</strong>a der<br />

Wettbewerbskultur angesiedelt. Das war in den Vereinigten Staaten von Anfang an eine<br />

Selbstverständlichkeit. In Deutschland war das keineswegs der Fall. In der allgemeinen<br />

Wirtschaftspolitik wurde ebenso wie <strong>im</strong> Rundfunk der privaten unternehmerischen<br />

Initiative, der Eigenverantwortung und dem Wettbewerb mit großem Mißtrauen<br />

begegnet.<br />

3. Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Methode ist geeignet, die klassischen Fragen<br />

politischer Ökonomik auch <strong>im</strong> Rundfunk systematisch zu diskutieren. Durch die<br />

Verwendung hypothetischer Imperative und die Zerlegung der <strong>Analyse</strong> in ein Werturteil<br />

und in die Abschätzung der Folgewirkungen können verschiedene Ordnungsideen<br />

vergleichend diskutiert werden. Diese Ideen können sich auf der Grundlage<br />

unterschiedlicher Menschenbilder und Staatsverständnisse <strong>im</strong> Kräftefeld zwischen den<br />

beiden Polen des verstaatlichten und des privatwirtschaftlichen Rundfunks, der<br />

vollständigen Politisierung und Ökonomisierung, bewegen. Die Euckensche These von<br />

der Interdependenz der wirtschaftlichen Teilordnungen sowie von der Interdependenz<br />

der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Ordnung trifft auch in der<br />

<strong>Medien</strong>ökonomik zu. Die Auswahl einer Rundfunkordnung erfordert letztlich eine<br />

ordnungspolitische Gesamtentscheidung. <strong>Eine</strong> offene und wettbewerbliche<br />

Wirtschaftsverfassung wird auch <strong>im</strong> Rundfunk zumindest in mittlerer Frist eine<br />

Entsprechung finden müssen. Die Abschließung und Protektion von best<strong>im</strong>mten<br />

wirtschaftspolitischen Ausnahmebereichen ist aus einem liberalen<br />

Wirtschaftsverständnis grundsätzlich abzulehnen: dies gilt auch für den Rundfunk.<br />

4. Damit ist auch das mögliche Untersuchungsfeld für den empirischen Vergleich<br />

abgesteckt. Um die konträren Ordnungskonzepte und die Zwischenformen <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Lösung der fünf Ordnungsprobleme zu analysieren, wird die Methode des<br />

<strong>Systemvergleich</strong>s herangezogen. Als hilfreich erweist sich hierfür eine dem<br />

Vergleichsgegenstand angepaßte Morphologie. Sie ermöglicht eine systematische<br />

Strukturierung der Ordnungsformen und Handlungsoptionen <strong>im</strong> Rahmen<br />

unterschiedlich ausgebauter Ordnungskonzepte. Die hieraus entwickelten Hypothesen<br />

beziehen sich auf empirisch beobachtbare Phänomene; sie sind daher grundsätzlich<br />

prüfbar <strong>im</strong> Verständnis des kritischen Rationalismus von Karl Popper.<br />

5. Pfad- oder Verlaufsabhängigkeiten spielen auch <strong>im</strong> Rundfunk eine Rolle. Die<br />

Kenntnis der historischen Wurzeln und Entwicklungen erleichtert es, die verschiedenen<br />

Ordnungskonzepte zu analysieren und Reformpotentiale aufzuzeigen. Freilich ist die<br />

Beobachtung eines pfadabhängigen Verlaufs wirtschaftlicher Entwicklungen auch in<br />

dem hier interessierenden Zusammenhang vielfach dem Vorwurf der Unschärfe<br />

ausgesetzt. Der Versuch, das Konzept mit Hilfe eines Entscheidungsbaums präziser zu<br />

fassen, zielt darauf ab, das Ausmaß der Pfadabhängigkeit genauer zu best<strong>im</strong>men.<br />

Liegen lediglich Pfadumwege vor, die – wie bei chaotischen Entscheidungsbäumen –<br />

258


mit einem kalkulierbaren Aufwand über mehrere Zeitperioden hinweg beschritten<br />

werden können, oder liegt ein symmetrischer Entscheidungsbaum vor, der tatsächlich zu<br />

dauerhaften Aussperrungseffekten führen würde? Für die <strong>ordnungsökonomische</strong><br />

<strong>Analyse</strong> ist zu prüfen, mit welcher Baumstruktur die historischen Vorläufe am besten<br />

beschrieben werden können. Angewandt auf die deutsche Rundfunkordnung ist<br />

festzuhalten, daß keine systematischen Aussperrungseffekte vorliegen, die einer<br />

wettbewerblichen Ordnung dauerhaft entgegenstehen. Gleichwohl ist aufgrund der<br />

institutionellen Struktur, die <strong>im</strong> Anschluß an den Zweiten Weltkrieg in Deutschland<br />

entstanden ist, mit einem sehr zeitaufwendigen Reformprozeß zu rechnen.<br />

Im Mittelpunkt des dritten Kapitels steht die Frage der Leistungsfähigkeit<br />

theoretischer Erklärungsansätze, aus denen vielfach wegweisende Entscheidungsgründe<br />

für die Entstehung unterschiedlicher Rundfunkordnungen gefolgert werden. Folgende<br />

Resultate sind zu nennen:<br />

6. Die Theorie öffentlicher Güter wird häufig zur Rechtfertigung öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunks angeführt. Die Leistungen des Rundfunks sind aber kein<br />

erklärungsstarkes Beispiel für ein öffentliches Gut: Durch die Verschlüsselung von<br />

Sendungen ist in zunehmendem Maße der Ausschluß von Nicht-Zahlungswilligen<br />

möglich. Insoweit kann das Äquivalenzprinzip voll zur Geltung kommen. Zwar ist auch<br />

<strong>im</strong> dekodierten Rundfunk <strong>im</strong> gewissen Umfang die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum<br />

gegeben. Gleichwohl muß dieses Argument mit Vorsicht behandelt werden:<br />

Keineswegs ist daraus der (Fehl-) Schluß zu ziehen, daß eine unentgeltliche<br />

Weiterverbreitung von Programmen volkswirtschaftlich effizienter wäre. Immerhin hat<br />

ein Rundfunkunterneher durch spezifische Investitionen in ein Programm<br />

Eigentumsrechte begründet, die einer unentgeltlichen Weiterverbreitung der Sendungen<br />

entgegenstehen. Mit der Theorie öffentlicher Güter läßt sich insgesamt keine<br />

Vorherrschaft für ein staatliches Rundfunkangebot begründen, noch nicht einmal für ein<br />

solches, das als Ergänzung zum marktlichen Rundfunk dienen soll. Der amerikanische<br />

Fernsehmarkt ist das besonders anschauliche empirische Beispiel, daß Rundfunk<br />

größtenteils ein privates Gut ist.<br />

7. Die Theorie meritorischer Güter ist ebenfalls wenig hilfreich, um als verläßliche<br />

Orientierung für Ordnungsfragen des Rundfunks zu dienen. Zwar besteht Anlaß zu der<br />

Vermutung, daß durch verschiedene Sendungen <strong>im</strong> günstigen Fall positive<br />

Externalitäten erzeugt und <strong>im</strong> ungünstigen Fall negative Externalitäten vermieden<br />

werden können. Positive Externalitäten wären etwa die Vermittlung von<br />

Bildungsinhalten (sowohl für Kinder als auch für Erwachsene), die soziale Integration<br />

und die Vermittlung eines kulturellen Gemeinsamkeitsbewußtseins. <strong>Eine</strong> negative<br />

Externalität wäre beispielsweise ein erhöhtes Ausmaß an Gewaltbereitschaft, das durch<br />

das Anschauen von Filmen mit übertriebenen Gewaltdarstellungen begünstigt werden<br />

kann. Die konkrete empirische Überprüfung solcher Externalitäten und wissenschaftlich<br />

eindeutige Zuordnung in einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang sind jedoch<br />

außerordentlich schwierig. Bei der <strong>Medien</strong>wirkungsforschung geht es um<br />

Massenphänomene, die sich <strong>im</strong> individuellen Einzelfall durchaus unterschiedlich<br />

darstellen können. Ordnungsökonomisch bedenklich ist es demnach, wenn aus dem<br />

259


theoretischen Konzept der Meritorik die Berechtigung für Eingriffe in die<br />

Konsumentensouveränität abgeleitet oder gar inhaltliche Zensur begründet werden soll<br />

(viertes Ordnungsproblem). Gleichwohl bleibt ein Rest des Meritorik-Arguments<br />

bedenkenswert. Programme <strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen Interesses werden zumindest<br />

nicht <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> ausreichendem Maße vom Markt bereitgestellt. Die daraus resultierende<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Schlußfolgerung wäre ein ergänzendes nicht-marktliches<br />

Angebot, um weiterreichende Programmziele zu verwirklichen, von denen<br />

einigermaßen zuverlässig positive Externalitäten erwartet werden können. Die zentrale<br />

Ordnungsfrage ist in diesem Zusammenhang also nicht, ob öffentlich-rechtliches<br />

Fernsehen eine <strong>ordnungsökonomische</strong> Begründung erfährt, sondern wieviel öffentlichrechtliches<br />

Fernsehen als zweckmäßige Ergänzung zu einem marktlichen Angebot<br />

angesehen wird.<br />

8. Die genaue inhaltliche Deutung, was Programme <strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen<br />

Interesses sind, ist <strong>im</strong>mer mit einem großen Interpretationsspielraum verbunden (viertes<br />

Ordnungsproblem). Aus einem <strong>ordnungsökonomische</strong>n Verständnis scheint es nicht<br />

möglich, den Ergebnissen eines offenen, wettbewerblichen Suchprozesses vorzugreifen.<br />

Allerdings wird in der vorliegenden Untersuchung die Auffassung vertreten, daß es für<br />

die Beteiligten am Marktgeschehen zweckmäßig ist, sich auf einen Negativkatalog von<br />

allgemeinen Regeln und Inhalten zu einigen, die bei der Programmgestaltung zu<br />

beachten sind. Elemente eines solchen Negativkatalogs wären etwa die Sicherstellung<br />

eines effizienten Jugendschutzes, vor allem zu den besonders attraktiven Sendezeiten<br />

(Familienzeiten), der Verzicht auf zweifelhafte Quellen in Nachrichtensendungen, die<br />

Zurückdrängung von Tendenzen zur Skandalisierung in der politischen<br />

Berichterstattung und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Menschen, über die<br />

berichtet wird. Mit einem solchen Negativkatalog ist es möglich, die Offenheit des<br />

wettbewerblichen Suchprozesses zu erhalten (und damit auch zu gesellschaftlichen<br />

Innovationen zu gelangen) und zugleich eine Orientierung für die Marktteilnehmer zu<br />

bieten, die die Selbstkontrolle und den Wettbewerb stärkt.<br />

9. Im Rundfunk bestehen – wie auch in anderen Wirtschaftszweigen – gewisse<br />

Neigungen zur Anbieterkonzentration. Hohe Investitionskosten, versunkene Kosten, die<br />

Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale, Kontaktkostendegression und auch<br />

Siegermarkteffekte können die Entstehung weniger großer Sender begünstigen. Im<br />

Hinblick auf die daraus resultierenden möglichen Beschränkungen der Meinungsfreiheit<br />

(zweites und drittes Ordnungsproblem) stellt sich die Frage, mit welchem<br />

wettbewerbspolitischen Leitbild einer solchen Entwicklung begegnet werden soll. Das<br />

konstruktivistische Ideal einer opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität erweist sich als nicht<br />

geeignet, der Dynamik international offener Rundfunkmärkte gerecht zu werden.<br />

Opt<strong>im</strong>ale Betriebsgrößen sind ebenso wie opt<strong>im</strong>ale Marktformen als solche nicht<br />

bekannt. Sie bedürfen der Entdeckung in einem wettbewerblichen Suchprozeß. Hierfür<br />

ist ein möglichst großer wettbewerblicher Freiraum zu sichern und die Offenheit der<br />

Märkte zu garantieren. Dem zugrunde liegenden Anspruch, die Meinungsfreiheit als<br />

Bedingung der Konsumentensouveränität zu gewährleisten, kommt eine Antitrust-<br />

Politik entgegen, wie sie <strong>im</strong> Prinzip in den Vereinigten Staaten betrieben wird.<br />

260


10. Die unterschiedlichen Programmwahlmodelle sind hilfreich und zielführend, um<br />

Marktstrukturen und charakteristische Programmangebote vereinfachend abzubilden<br />

(drittes Ordnungsproblem). Besonders die ältere Modellgeneration (Steiner, Beebe u.a.)<br />

hat der rundfunkökonomischen Debatte eine maßgebliche Orientierung gegeben. Mit<br />

dem spieltheoretischen S<strong>im</strong>ulationsmodell von Beebe ist es erstmals gelungen, die<br />

Komplexität der Rundfunkordnung und die Sensibilität der einzelnen Regeln <strong>im</strong><br />

Hinblick auf die daraus resultierenden Ergebnisse in einer ökonomischen <strong>Analyse</strong><br />

systematisch zu erfassen. Die Modelle sind heuristisch wertvoll, aber veraltet und – wie<br />

etwa das Steiner-Modell – in mancher Hinsicht unterkomplex. Für<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Handlungsempfehlungen sind diese Modelle nicht mehr<br />

geeignet.<br />

11. Die neueren Programmwahlmodelle – vor allem von Noam – haben die<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion belebt und weitergeführt. Das Noam-Modell bietet<br />

eine gehaltvolle Erklärung der dynamischen Entwicklung von Rundfunkmärkten, die<br />

zudem <strong>im</strong> Popperschen Verständnis eindeutig prüfbar ist. Vor allem werden in diesem<br />

Modell dynamische Komponenten berücksichtigt, die den institutionellen Wandel<br />

begünstigen. Damit kann die Realität moderner Rundfunkmärkte besser abgebildet<br />

werden als in den älteren Modellen – etwa <strong>im</strong> Hinblick auf technische Entwicklungen,<br />

internationalen Wettbewerb und <strong>Medien</strong>konvergenz. In Abhängigkeit von den<br />

Übertragungskapazitäten kommt es <strong>im</strong> Wettbewerb zu einer starken Ausdifferenzierung<br />

des Angebots. Die neuere Modellgeneration bietet damit auch eine Orientierung für<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong> Handlungsempfehlungen.<br />

12. Die Hypothese eines allgemeinen Marktversagens <strong>im</strong> Rundfunk ist vollständig<br />

falsifiziert. In den meisten Programmsegmenten begünstigen das Eigeninteresse der<br />

<strong>Medien</strong>unternehmer und der wettbewerbliche Druck ein Programmangebot, das den<br />

Präferenzen der Zuschauer entspricht (drittes und viertes Ordnungsproblem). Dies gilt<br />

sowohl für den werbefinanzierten Bereich des Free-TV als auch für das Pay-TV. Das<br />

steht nicht <strong>im</strong> Widerspruch zur Berechtigung eines nicht-kommerziell organisierten<br />

Fernsehens als Ergänzung zu einem marktlichen Angebot. Vor allem das Noam-Modell,<br />

aber auch die Untersuchungen von Spence und Owen unterstreichen, daß es in einem<br />

wettbewerblichen Prozeß zu einer Unterversorgung in manchen Programmsegmenten<br />

kommen kann – wenngleich keinesfalls zwangsläufig kommen muß. Wenn dem so ist,<br />

dann kann eine nicht-marktliche Ergänzung die Vielfalt der Programmangebote und<br />

damit die Qualität der gesamten Ordnung erhöhen. Es wäre deshalb<br />

ordnungsökonomisch verfehlt, aus den positiven Ergebnissen von Eigeninteresse und<br />

Wettbewerb in den meisten Programmsparten die grundsätzliche Abschaffung des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Public Broadcasting zu fordern.<br />

13. Die Modelle zur Programmwahl verdeutlichen, daß eine Ergänzung der<br />

Marktergebnisse durch „Public Broadcasting“ zweckmäßig sein kann. Nichtkommerzieller<br />

Rundfunk ist komplementär zu einem privatwirtschaftlichen<br />

Rundfunkangebot, das sich an den Präferenzen der kaufkräftigen Mittelschicht<br />

orientieren muß. Dies bestätigen vor allem auch die empirischen Untersuchungen des<br />

amerikanischen Fernsehmarktes. Insofern hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch<br />

261


ordnungsökonomisch seine Existenzberechtigung. Umstritten sind jedoch Organisation,<br />

Finanzierung sowie Art und Ausmaß der Aktivitäten, vor allem in den<br />

Programmsegmenten, in denen ein funktionierendes privates Angebot existiert.<br />

14. Auch <strong>im</strong> Rundfunk kann es zu Politik- oder Staatsversagen kommen. <strong>Eine</strong>r<br />

medienökonomischen <strong>Analyse</strong>, die in einem spezifischen Programmsegment ein<br />

Marktversagen konstatiert, ist die Frage entgegenzuhalten, ob der Staat oder eine von<br />

ihm beauftragte Organisation zu einem überlegenen Angebot fähig wären. Die völlige<br />

Indienststellung des Rundfunks für politische Propaganda ist ein extremes Beispiel für<br />

das Versagen des Staates (zweites Ordnungsproblem). Hierfür gibt es in der Geschichte<br />

und in der Gegenwart zahlreiche Belege. Die Politisierung und Lösung des Rundfunks<br />

aus dem Bindungszusammenhang des wirtschaftlichen Wettbewerbs sind auch in<br />

modernen Demokratien ein mindestens so großes <strong>ordnungsökonomische</strong>s Problem, wie<br />

die Elemente einer vollständigen privatwirtschaftlichen Ökonomisierung des<br />

Rundfunks.<br />

15. Die Public Choice-Lehre in ihren unterschiedlichen Facetten steht <strong>im</strong><br />

Widerspruch zur neoklassischen Wohlfahrtstheorie, die zu einer Überschätzung<br />

staatlicher Regelungskompetenz, auch <strong>im</strong> Rundfunk, beigetragen hat. Die Annahme von<br />

eigeninteressierten Politikern, die <strong>im</strong> Rundfunk ein wichtiges Hilfsmittel sehen, um<br />

eigene Ziele zu erreichen, erweist sich als wesentlich tragfähiger als das Bild vom<br />

ausschließlich gemeinwohlorientierten Politiker, dem es bei der Ordnung des<br />

Rundfunks nur um die Interessen der Allgemeinheit geht. Insbesondere mit Hilfe der<br />

Rent Seeking-Theorie ist es möglich, die Zusammensetzung der Gremien,<br />

beispielsweise der Rundfunkräte oder der Landesmedienanstalten, zu analysieren und<br />

auch relativ gut zu prognostizieren, zu welchen Entscheidungen die Beteiligten<br />

kommen werden.<br />

16. Die Ökonomische Theorie der Bürokratie ist vergleichsweise gut geeignet, um<br />

Bürokratisierungs- und Vermachtungstendenzen in öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunkanstalten zu analysieren. Angesichts der relativ genau fixierten Gehälter und<br />

der exakt geregelten (oder begrenzten) Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Behörde<br />

läßt sich das Niskanen-Modell gut auf den nicht-kommerziellen Rundfunk anwenden.<br />

Innerhalb einer solchen Bürokratie, die dem marktlichen Wettbewerb entzogen ist,<br />

besteht eine permanente Tendenz zur Kostenproduktion und zur Schaffung von<br />

Sachzwängen, die dann - angesichts der mit der Konkursunfähigkeit verbundenen<br />

Finanzierungsgarantie – durch neue nicht-marktliche Einnahmen (Steuern, Gebühren)<br />

gedeckt werden. Das aktuelle Budget der ARD mit mehr als 11 Mrd. DM ist hierfür ein<br />

sehr anschaulicher Beleg. Zudem ist bei Bürokratien eine gewisse Reformresistenz und<br />

-abneigung <strong>im</strong> Sinne von Parkinsons Gesetz festzustellen; auch dies läßt sich in der<br />

deutschen Rundfunkordnung nachweisen.<br />

17. Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk ist aber keine Zwangsläufigkeit; dies ist auch<br />

theoretisch nicht zu begründen. Es wäre falsch, die Public Choice-Theorie<br />

überzustrapazieren und in allen Politikern und Bürokraten ausschließlich Schurken zu<br />

sehen, die jede Gelegenheit zur Manipulation am Zuschauer schamlos ausnutzen<br />

262


würden. Diese übertriebene Verwendung eines Homo oeconomicus-Ansatzes wäre eine<br />

grobe Fehlinterpretation der Handlungsanreize <strong>im</strong> Rundfunk und würde auch zu<br />

unausgewogenen Politikempfehlungen führen. Diese Feststellung gilt auch allgemein<br />

für die Theorie der Wirtschaftspolitik. Zudem ist festzuhalten, daß ein solches<br />

überzogenes Zerrbild der politisch Verantwortlichen zumindest nicht <strong>im</strong>mer mit den<br />

empirischen Beobachtungen in Einklang zu bringen ist – zumindest in den etablierten<br />

Demokratien. Journalistische und berufsethische Standards sind in den öffentlichrechtlichen<br />

Anstalten ebenso vertreten wie bei privaten Anbietern. Es ist der Vorteil<br />

einer <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong> des Rundfunks <strong>im</strong> Vergleich zu einer<br />

ausschließlich neoklassischen Modellwelt, daß die Wertgrundlagen einer<br />

Rundfunkordnung systematisch mitberücksichtigt werden.<br />

18. Im Zusammenhang mit der These vom Politikversagen wird dem Argument der<br />

Lösung der elektronischen <strong>Medien</strong> aus ordnungspolitischen Bindungen besondere<br />

Beachtung geschenkt. Tatsächlich begrenzt die Globalisierung der internationalen<br />

<strong>Medien</strong>märkte, ordnungsökonomisch interpretiert als ein Prozeß der Netzverdichtung<br />

und der Zunahme der Ausweichmöglichkeiten, die ordnungspolitischen<br />

Handlungspotentiale auf nationaler Ebene. Manche Autoren sehen in diesen<br />

Isolierungsprozessen auch in den <strong>Medien</strong> die Gefahr eines „race to the bottom“. In der<br />

vorliegenden Untersuchung wird in der Globalisierung die Chance einer generellen<br />

Stärkung von Entscheidungs- und Verantwortungskompetenzen in den <strong>Medien</strong> gesehen,<br />

die aus dem Wettbewerb der Systeme resultiert. Im Gefolge dieses Wettbewerbs werden<br />

ineffiziente Institutionen sanktioniert und selektiert, und es wird staatlichen<br />

Protektionsneigungen entgegengewirkt, wie es auf andere Weise nicht erreichbar sein<br />

dürfte. So ist es unbestritten, daß die öffentlich-rechtlichen Monopole in Deutschland<br />

nur durch den Wettbewerb von außen aufgebrochen werden konnten.<br />

19. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Reichweite ordnungspolitischer<br />

Steuerungspotentiale (fünftes Ordnungsproblem) wird die <strong>ordnungsökonomische</strong><br />

Relevanz des Konzepts der Kontextsteuerung, das auf der Systemtheorie von Luhmann<br />

basiert, überprüft. Es wird für komplexe gesellschaftliche und wirtschaftliche<br />

Zusammenhänge ein hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem Hayekschen Konzept der<br />

spontanen Ordnung festgestellt. Demzufolge kann ein staatlicher Eingriff „von oben“ in<br />

eine funktional ausdifferenzierte, polykontextuale Gesellschaft kaum die gewünschten<br />

Steuerungswirkung entfalten. Vielmehr ist damit zu rechnen, daß der direkte staatliche<br />

Eingriff als Störgröße wahrgenommen wird und völlig unbeabsichtigte Ergebnisse nach<br />

sich ziehen kann. Die staatlichen Steuerungsbemühungen, wenn sie auf ein best<strong>im</strong>mtes<br />

materielles Ergebnis ausgerichtet sind, kommen auch <strong>im</strong> Rundfunk einer „Anmaßung<br />

von Wissen“ (von Hayek) gleich.<br />

20. Auch der Ordnungsökonomom zieht aus den nur begrenzten Möglichkeiten<br />

einer direkten staatlichen Einflußnahme auf das Wirtschaftsgeschehen nicht den<br />

Schluß, daß der Staat sich <strong>im</strong> Sinne eines Laisser Faire vollkommen zurückziehen soll.<br />

Gefragt sind vielmehr Konzepte der Selbststeuerung in einem langfristig angelegten<br />

Ordnungsrahmen für wettbewerbliche Lösungen der Ordnungsprobleme des Rundfunks<br />

und der elektronischen <strong>Medien</strong>. Von kooperativen Verhandlungslösungen erwarten die<br />

263


Anhänger des Konzepts der Kontextsteuerung, daß die daran Beteiligten in einem<br />

ständigen Kommunikationsprozeß an der (Weiter-) Entwicklung von zweckmäßigen<br />

Ordnungsbedingungen mitwirken und somit zur Zentralisierung verstreuten Wissens<br />

beitragen. Diese gemeinsamen Bemühungen um sachdienliche Regeln stehen jedoch in<br />

der Gefahr, zu Kartellösungen und Fortschrittsblockaden zu führen, wie sie für „runde<br />

Tische“ typisch sind, bei denen es um die Erzielung von dauerhaften Renten zu Lasten<br />

Dritter geht.<br />

21. Diese Gefahr wird gebannt, wenn sich die staatliche <strong>Medien</strong>ordnungspolitik<br />

darauf beschränkt, nur wenige allgemeine Regeln vorzugeben und deren Einhaltung zu<br />

überwachen. Besondere ordnende Kraft kommt hierbei dem internationalen Wettbewerb<br />

und in diesem Rahmen der Selbstregulierung und der daraus erwachsenden Stärkung<br />

der Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz der Rundfunkanbieter zu.<br />

6.2. Die Ergebnisse der empirischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks<br />

Im vierten und fünften Kapitel werden die Rundfunkordnungen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und der Vereinigten Staaten mit Hilfe des theoretischen Instrumentariums<br />

vergleichend untersucht. Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:<br />

22. Die ordnungspolitischen Weichenstellungen für die realen Rundfunkordnungen<br />

beider Länder differieren stark. Hierin spiegeln sich unterschiedliche geistig-kulturelle<br />

Traditionen wider. In Deutschland ist die Neigung zur Verstaatlichung und<br />

Politisierung aller Lebensbereiche, besonders aber der Rundfunkeinrichtungen, sehr<br />

viel größer als in den Vereinigten Staaten, wo durchgehend die Bereitschaft besteht,<br />

auch bei der Ordnung des Rundfunks Aspekten der ökonomischen Rationalität größere<br />

Beachtung zu schenken. Dies geschieht in Verbindung mit einem hochentwickelten<br />

kulturellen Bewußtsein der amerikanischen Gesellschaft für die Bedeutung der<br />

Meinungsfreiheit <strong>im</strong> Rahmen einer freiheitlichen Verfassung des Wettbewerbs. Das<br />

First Amendment ist geradezu das Herzstück der amerikanischen Verfassung.<br />

23. Dies zeigt sich an der unterschiedlichen Entwicklung der beiden<br />

Rundfunkordnungen. Während die „junge Nation“ USA <strong>im</strong> Rundfunk wie auch in der<br />

Gesamtwirtschaft eine erstaunlich gleichmäßige Entwicklung in dominierender<br />

privatwirtschaftlicher Initiative nahm, gab es in Deutschland mehrere Strukturbrüche –<br />

wie auch in der Gesamtentwicklung der Wirtschaft seit der Reichsgründung von 1871.<br />

Zunächst auf privater Initiative beruhend geriet der deutsche Rundfunk schnell unter<br />

staatlichen Zugriff. Die nationalsozialistische Propaganda stellte den negativen<br />

Höhepunkt der Politisierung des deutschen Rundfunks dar. Danach gab es eine Phase<br />

eines öffentlich-rechtlichen Monopols bis zur Entstehung der dualen Ordnung Mitte der<br />

achtziger Jahre.<br />

24. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde unter alliierter Aufsicht eine öffentlichrechtliche<br />

Rundfunkordnung eingeführt. Diese hat in der Nachkriegszeit durchaus ihre<br />

Verdienste bei der Lösung der fünf Ordnungsprobleme erworben. Allerdings hat es auch<br />

berechtigte Kritik an teilweise unausgewogener Berichterstattung gegeben (zweites und<br />

viertes Ordnungsproblem). Zudem erwies sich diese Ordnung durch den vielfältigen<br />

264


Einfluß der politischen Parteien auf die rundfunkrelevante Gesetzgebung in Bund und<br />

Ländern, auf die Finanzierung durch Gebühren und auf die „binnenpluralistischen“<br />

Rundfunk- und Verwaltungsräte als höchst reformunwillig. Nur durch den<br />

wettbewerblichen Druck von außen konnte die starke Politisierung des Rundfunks<br />

zurückgedrängt und eine außenpluralistische Öffnung des Rundfunks bewirkt werden.<br />

Freilich besteht auch heute noch ein starker politischer Einfluß auf den Rundfunk, der in<br />

dieser Intensität in anderen Ländern nicht anzutreffen ist. In den Vereinigten Staaten<br />

wäre ein vergleichbarer Einfluß der politischen Parteien <strong>im</strong> Rundfunk so nicht<br />

akzeptabel. Die politische Neutralität ist dort eines der wichtigsten Kennzeichen des<br />

Public Broadcasting.<br />

25. Die verschiedenen Rechtssysteme sind Ausdruck unterschiedlicher geistigkultureller<br />

Traditionen der Interpretation der Grundrechte durch den Gesetzgeber und<br />

die Gerichte – in den Vereinigten Staaten eine liberale, in Deutschland eine<br />

sozialstaatliche Deutung. Hierin liegt letztlich auch die Ursache für eine höhere<br />

Innovations- und Anpassungsfähigkeit der amerikanischen Rundfunkordnung und die<br />

Neigung des Auslands, sich an den Neuerungen in den USA zu orientieren. Die<br />

Innovationsprozesse in beiden Rundfunkordnungen weisen tiefgreifende Unterschiede<br />

auf. Während in Deutschland die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit als<br />

Gewährleistungsaufgabe des Staates interpretiert wird und somit jede Änderung der<br />

Rundfunkordnung quasi unausweichlich eine rechtsetzende Initiative des Staates<br />

erfordert, kommt in den Vereinigten Staaten durch die individualistische Interpretation<br />

der Rundfunkfreiheit als Freiheit zur Veranstaltung von Rundfunk ein wesentlich<br />

größeres unternehmerisches Element in die <strong>Medien</strong>ordnung hinein. Institutioneller<br />

Wandel basiert in diesem Umfeld eher auf der Initiative einzelner Unternehmer und<br />

weniger auf der ordnungspolitischen Neuorientierung der politischen<br />

Entscheidungsträger oder der obersten Gerichte. Aus diesem Blickwinkel wird auch<br />

verständlich, warum fast alle Innovationen <strong>im</strong> Programmbereich am amerikanischen<br />

Markt entstanden und dann mit einigen Jahren zeitlichem Abstand nach Europa<br />

exportiert wurden.<br />

26. Die rechtlichen, inhaltlichen und technischen D<strong>im</strong>ensionen des Rundfunks sind<br />

vielfach miteinander verknüpft. Die Entwicklung der Marktstruktur in diesem Bereich<br />

<strong>im</strong> allgemeinen und der Anbietervielfalt <strong>im</strong> besonderen ist davon beeinflußt. Diesem<br />

Zusammenhang wird in den Vereinigten Staaten institutionell dadurch Rechnung zu<br />

tragen versucht, daß die Federal Communications Commission (FCC) als zentrale<br />

Regulierungsbehörde sowohl für die Übertragungsnetze (hardware) zuständig ist als<br />

auch für die Zulassung und Lizenzierung verschiedener Rundfunkanbieter (software) –<br />

das Sonderproblem des Kabelfernsehens in den Vereinigten Staaten sei an dieser Stelle<br />

ausgeklammert. In der Bundesrepublik Deutschland hingegen sind die<br />

Regulierungskompetenzen auf verschiedenen föderativen Ebenen verankert: Der Bund<br />

hat die Aufsicht über die Telekommunikationsnetze (Art. 73 GG), die 16 Bundesländer<br />

haben <strong>im</strong> Rahmen der Kulturhoheit die Trägerschaft für die öffentlich-rechtlichen<br />

ARD-Anstalten und gemeinsam für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sowie für<br />

die insgesamt 15 Landesmedienanstalten, die über die Zulassung privater Anbieter<br />

265


entscheiden und deren Tätigkeit und Programmgestaltung überwachen. Zudem sind<br />

weitere Aufgaben an spezifische Behörden delegiert, etwa die Kommission zur<br />

Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) oder die Kommission zur Ermittlung der<br />

Konzentrationskontrolle (KEK). Aus dieser vergleichsweise unübersichtlichen Anreiz-<br />

und Kontrollsituation ergeben sich unmittelbare Strukturwirkungen für die deutsche<br />

Rundfunklandschaft. Die Zersplitterung der Handlungskompetenzen reduziert die<br />

ordnungspolitische Gestaltungskraft <strong>im</strong> Rundfunk.<br />

27. Die Bündelung von Kompetenzen ist zweckmäßig, um einen funktionsfähigen<br />

Ordnungsrahmen <strong>im</strong> Rundfunk zu erhalten. <strong>Eine</strong> klare Zuständigkeit einer<br />

durchsetzungsfähigen Ordnungsbehörde erleichtert es zudem, die<br />

Kommunikationsprozesse mit den verschiedenen Marktteilnehmern durchzuführen und<br />

damit die notwendigen Anpassungen an neue Marktgegebenheiten zu erreichen. Die<br />

prinzipielle Bereitschaft einer solchen Behörde, einzugreifen und etwaige Mißstände<br />

auch mit Hilfe von Sanktionen zu beseitigen, scheint hilfreich dafür zu sein, das<br />

gewinnorientierte <strong>Medien</strong>unternehmen die Bereitschaft zur kooperativen<br />

Regelbefolgung aufbringen oder effektive Selbstkontrolle betreiben. In diesem Sinne<br />

muß auch die bisherige Arbeit der FCC als relativ erfolgreich eingestuft werden.<br />

Gleichwohl bestehen auch in den Vereinigten Staaten angesichts des internationalen<br />

Wettbewerbs und der zunehmenden Konvergenz der <strong>Medien</strong> Entwicklungstendenzen,<br />

die die Sanktionsgewalt einer nationalen Behörde begrenzen.<br />

28. Die direkte Übertragung einer Institution wie der FCC nach Deutschland ist<br />

jedoch nicht ohne weiteres möglich. Die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> hat gezeigt,<br />

daß Institutionen <strong>im</strong>mer in ihrem spezifischen kulturellen Umfeld zu interpretieren sind.<br />

Die FCC war deshalb vergleichsweise erfolgreich, weil sie trotz verschiedener<br />

Richtungsänderungen <strong>im</strong> Prinzip <strong>im</strong>mer einen marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen<br />

favorisiert hat, sie also einer liberalen Grundrechtsinterpretation <strong>im</strong> Rundfunk<br />

zugeneigt war. Häufig hat die FCC bei auftretenden Problemen von sich aus auf<br />

Gesetzesinitiativen verzichtet und abgewartet, ob die Marktteilnehmer aus eigenem<br />

Antrieb Problemlösungen entwickeln. Ob die FCC sich allerdings ähnlich erfolgreich<br />

hätte darstellen können, wenn sie einer sozialstaatlichen Interpretation der<br />

Rundfunkfreiheit gefolgt wäre, wie sie etwa das Deutsche Bundesverfassungsgericht<br />

favorisiert, muß stark bezweifelt werden.<br />

29. Die Bedeutung von Selbstregulierung und Selbstkontrolle <strong>im</strong> Rundfunk dürfte<br />

<strong>im</strong> offenen Wettbewerb der Regelsysteme weiter an Bedeutung gewinnen. Private<br />

Bemühungen um Ordnungsbedingungen und Qualitätsstandards haben<br />

ordnungsökonomisch betrachtet mehrere Vorteile gegenüber staatlicher<br />

Programmaufsicht: Erstens dürfte die Akzeptanz von Regeln größer sein, wenn sie von<br />

den Marktteilnehmern selbst (mit-) entwickelt worden sind. Zweitens können durch<br />

Selbstregulierungen negative inhaltliche Tendenzen ex ante verhindert werden, während<br />

eine staatliche Kontrolle best<strong>im</strong>mte negative Programminhalte oder Sendungen in der<br />

Regel <strong>im</strong>mer erst ex post kritisieren und bestrafen kann. Unter Umständen kann dann<br />

aber bereits eine negative Externalität eingetreten sein, etwa wenn ein vermeintlich<br />

sozial schädlicher Programminhalt schon ausgestrahlt wurde. Wenn eine effektive<br />

266


Selbstkontrolle und Selbstregulierung möglich ist, dann ist sie aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel in jedem Fall staatlicher Regulierung<br />

vorzuziehen.<br />

30. In der Entwicklung der Rundfunkordnungen in Deutschland und in den<br />

Vereinigten Staaten zeigt sich seit den achtziger Jahren <strong>im</strong> dem Maße eine „Konvergenz<br />

der Systeme“, in dem mit der Zulassung privater Anbieter in Deutschland eine Abkehr<br />

von einem „reinen“ öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Hinwendung zu einem<br />

dualen System vollzogen worden ist. Diese Annäherung ist vor allem durch von außen<br />

kommende technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb begünstigt<br />

worden. Die deutsche Rundfunkordnung hat dabei größere Schritte in Richtung des<br />

amerikanischen Modells vollzogen als umgekehrt. Gleichwohl wäre es angesichts der<br />

dargestellten Besonderheiten des amerikanischen Marktes und Rechtssystems zu<br />

einfach und oberflächlich, von einer „Amerikanisierung“ der deutschen<br />

Rundfunklandschaft zu sprechen. Allein die Vervielfachung der verfügbaren<br />

Frequenzen hat hier bereits sehr wettbewerbsfördernd gewirkt. Außerdem ist<br />

festzustellen, daß Deutschland nach wie vor über den quantitativ größten öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk der Welt verfügt und auch zumindest in mittlerer Perspektive<br />

verfügen wird.<br />

31. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Übertragungswege dürfte das<br />

Problem des Zugangs zum Fernsehmarkt als materielles Knappheitsproblem endgültig<br />

beseitigt sein. Die Digitalisierung öffnet weitere Konvergenz- und<br />

Ökonomisierungspotentiale sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfragerseite.<br />

Auch in Deutschland wird sich das Angebot verschiedener Sender in absehbarer Zeit<br />

zumindest dem Umfang nach an amerikanische Verhältnisse annähern. Es ist aber in<br />

ordnungspolitischer Hinsicht zweifelhaft, ob der digitale „elektronische Kiosk“ mit den<br />

Institutionen steuerbar sein wird, die zu einem großen Teil noch aus der Zeit des<br />

öffentlich-rechtlichen Monopols oder aber aus der Entstehungsphase des dualen<br />

Systems stammen. Das klassische deutsche Ordnungsrecht wird sich zunehmend den<br />

Anforderungen einer offenen internationalen <strong>Medien</strong>ordnung anzupassen haben. Vor<br />

allem die Interpretation der Rundfunkfreiheit als Gewährleistungsaufgabe des Staates<br />

wird sich dauerhaft <strong>im</strong> internationalen Wettbewerb kaum behaupten können. Dies<br />

zeigen schon heute die Konflikte, die das deutsche Rundfunkrecht mit der<br />

Rechtsprechung der Europäischen Union hat.<br />

32. In den Vereinigten Staaten sind Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong><br />

<strong>Medien</strong>bereich feststellbar, und zwar über sämtliche Wertschöpfungsstufen hinweg. Die<br />

neunziger Jahre waren gekennzeichnet durch spektakuläre Großfusionen („Mega-<br />

Mergers“) zwischen Kabelunternehmen, Filmstudios und Fernsehstationen. Es<br />

existieren beispielsweise nur wenige große Networks als Programmlieferanten, und die<br />

Möglichkeit zu weiteren Marktzutritten wird als eher gering eingeschätzt. Die<br />

amerikanische Antitrust-Politik reagiert darauf jedoch sehr gelassen. Im Zentrum der<br />

wettbewerbspolitischen Betrachtung steht <strong>im</strong>mer die Frage: „Does it serve the<br />

consumer, or not?“ Der direkte Vergleich der Konzentrationstendenzen mit dem<br />

deutschen Rundfunkmarkt ist jedoch insofern schwierig, weil der amerikanische<br />

267


Fernsehmarkt lokal organisiert ist. Lokale Fernsehsender in den USA gelten als „smalltown<br />

newspaper on the air“ mit relevanten Zielgruppen schon ab etwa 5000 Personen,<br />

woraus sich ganz spezifische wettbewerbspolitische Strukturen und Aufgaben herleiten,<br />

die sich vom deutschen Fernsehmarkt grundsätzlich unterscheiden. Zudem ist be<strong>im</strong><br />

amerikanischen Markt zwischen Fernsehen („over-the-air-television“), Kabel („cable“)<br />

und Satellit zu unterscheiden. Allerdings ist auch hier mittelfristig eine Annäherung der<br />

deutschen und der amerikanischen Ordnung zu erwarten, wenn nämlich auch in<br />

Deutschland das Konzept des regionalen (lokalen) Privatfernsehens Verbreitung finden<br />

sollte.<br />

Aus der systemvergleichenden <strong>Analyse</strong> lassen sich folgende ordnungspolitische<br />

Einschätzungen und Handlungsempfehlungen ableiten:<br />

33. Die Rundfunkordnungen der Vereinigten Staaten und Deutschlands haben<br />

verschiedene geistig-kulturelle Wurzeln. Es bestehen von daher institutionelle<br />

Pfadabhängigkeiten, die die Entwicklungspotentiale nachhaltig beeinflußt haben und<br />

weiterhin beeinflussen. Die Ordnungsvorstellungen der Politiker und der Bevölkerung<br />

haben sich in beiden Ländern über eine lange Zeitspanne auch in der Nachkriegszeit<br />

grundlegend unterschieden. Um es deutlich zu formulieren: Der Versuch, die<br />

amerikanische Rundfunkordnung nach Deutschland zu exportieren, dürfte ebenso<br />

erfolglos sein wie ein umgekehrter Wunsch. Freilich ist nicht zu übersehen, daß der<br />

internationale Rundfunkwettbewerb die bisherige Bindungskraft der überkommenen<br />

Institutionen in Deutschland schwächt. Die Frage ist, ob die geistig-kulturellen<br />

Entwicklungsbesonderheiten in Deutschland und in Europa eine so starke<br />

Bindungskraft haben, daß grundlegende Anpassungen <strong>im</strong> Rahmen der bestehenden<br />

institutionellen Tradition ausgeschlossen sind. Das scheinbar unaufhaltsame Vordringen<br />

des privatwirtschaftlichen Rundfunks und von Konzepten der Selbsteuerung in den<br />

elektronischen <strong>Medien</strong> spricht dagegen.<br />

34. Auch in Deutschland dürften – analog zur amerikanischen Tradition –<br />

Meinungspluralismus und Angebotsvielfalt <strong>im</strong>mer weniger durch staatliche Vorgaben<br />

und Korporatismus erzwungen werden können. Meinungspluralismus und<br />

Angebotsvielfalt werden auch hier in der Regel durch Entwicklungen auf dem freien<br />

Markt entstehen. Dieser Meinungsmarkt ist – wie auch in den USA –<br />

überwachungsbedürftig, da der freie Wettbewerb ebenso wie auf anderen Märkten auch<br />

hier die Tendenz hat, sich selbst auszuschalten. Die Gefahr der Entstehung von<br />

monopolistischer Meinungsmacht ist stets gegeben (siehe drittes Ordnungsproblem).<br />

Die amerikanische Antitrust-Politik von FCC, FTC und Justizministerium ist in dieser<br />

Hinsicht vergleichsweise erfolgreich gewesen. Der lokale Fernsehmarkt ist in den<br />

Vereinigten Staaten nach wie vor für neue Anbieter offen, das Marktgeschehen<br />

weitgehend von Kräften der Selbsteuerung best<strong>im</strong>mt, so wie dies <strong>im</strong> übrigen auch be<strong>im</strong><br />

deutschen Printmarkt der Fall ist. <strong>Eine</strong> wirksame Konzentrationskontrolle bleibt, wie<br />

aus der historischen Entwicklung deutlich wird, gleichwohl notwendig, um über ein<br />

glaubwürdiges Drohpotential für den Fall möglicher wettbewerbsbeschränkender<br />

Unternehmensstrategien zu verfügen. <strong>Eine</strong> schwere Hypothek für eine wirksame<br />

Wettbewerbspolitik in Deutschland bilden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,<br />

268


solange in diesen wettbewerbsfeindliche politisch-bürokratische Verfahren der<br />

Entscheidung, Kontrolle und Bestandssicherung vorherrschen, die – jenseits aller<br />

Beteuerungen von Gemeinwohlpflichtigkeit – parteipolitischen Sonderinteressen<br />

dienen. Wegen der vom Staat garantierten und finanziell abgesicherten Sonderform<br />

dieses Rundfunkangebots können sich die hierfür Verantwortlichen in einem Maße dem<br />

Leistungsanreiz und der Leistungskontrolle entziehen, wie es bei alternativen<br />

privatwirtschaftlichen Lösungen nicht möglich ist.<br />

35. Bei dem Wunsch, hohe Qualitäten <strong>im</strong> Sinne von Public Interest Programmen<br />

sicherzustellen, die der kulturellen Integration dienen und die demokratische<br />

Partizipation fördern, dürfte die unternehmerische Eigenverantwortung und<br />

Selbstbeschränkung der Programmanbieter Ausgangspunkt einer pluralistisch<br />

orientierten Rundfunkordnung sein. <strong>Eine</strong> Qualitätskontrolle ist dann vermutlich<br />

besonders effektiv, wenn sie direkt in den unternehmerischen Zielsetzungen verankert<br />

ist und durch geeignete Maßnahmen der Selbstkontrolle unterstützt wird. In einer<br />

funktionsfähigen Kontrolle durch den Wettbewerb wird hier eine notwendige<br />

Voraussetzung gesehen. Ordnungspolitische Zwangsmaßnahmen seitens des Staates<br />

erscheinen erst dann sinnvoll, wenn private Regelungsversuche erfolglos bleiben: Dies<br />

jedenfalls läßt sich an der Entwicklung der amerikanischen Rundfunkordnung<br />

verdeutlichen.<br />

36. Auch private Programme können dem öffentlichen Interesse nachhaltig dienen.<br />

Der private „Discovery Channel“ gilt beispielsweise als Musterbeispiel für<br />

hochwertiges Dokumentationsfernsehen, welches frei von staatlichen Subventionen und<br />

Einflußnahmen zu einem Qualitätsstandard entwickelt wurde, der sich auch <strong>im</strong><br />

marktlichen Wettbewerb sehr gut behaupten kann. Auch der private Nachrichtensender<br />

CNN hat sich zur wichtigsten unabhängigen Nachrichtenquelle weltweit entwickelt -<br />

gerade auch in Krisenzeiten. Neuseeland etwa hat vor dem Hintergrund dieser<br />

Erfahrungen öffentlich-rechtliches Fernsehen als eigenständige Institution vollständig<br />

abgeschafft und vergibt gezielt einzelne staatliche Aufträge für Sendungen „<strong>im</strong><br />

öffentlichen Interesse“ mit konkreten inhalten Auflagen und Vorgaben an private<br />

Anbieter, die sich in einem offenen und transparenten Verfahren um den Auftrag<br />

bewerben können, wobei das günstigste Preis-Leistungsverhältnis den Zuschlag erhält.<br />

Durch eine solche Auslagerung der Produktion von Public Interest Programming an<br />

private Anbieter – so die Befürworter des „Neuseeland-Modells“ – werde die<br />

spezifische Zielsetzung eines qualitätsorientierten Rundfunks inhaltlich voll<br />

befriedigend und zugleich wesentlich kostengünstiger und effizienter erfüllt.<br />

37. Soweit davon auszugehen ist, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in<br />

Deutschland politisch nicht zur Disposition steht, ist es umso wichtiger, die Aufgaben<br />

und die Finanzierungsgrundlagen restriktiv zu best<strong>im</strong>men. Die gilt vor allem für den<br />

Grundversorgungs- oder Funktionsauftrag. Auch für den öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunk hat die Beweislastthese zu gelten, das ein öffentliches Angebot erst dann<br />

legit<strong>im</strong>iert ist, wenn die private unternehmerische Initiative zu unbefriedigenden<br />

Ergebnissen führt. <strong>Eine</strong> generelle Marktversagensvermutung ist weder theoretisch zu<br />

begründen noch empirisch in den Vereinigten Staaten oder in Deutschland nachweisbar.<br />

269


38. Die Idee eines freien und für jedermann zugänglichen öffentlichen<br />

Meinungsmarktes <strong>im</strong> Sinne der Free-Trade-in-Ideas-Doktrin ist ein nützliches Leitbild<br />

für eine offene <strong>Medien</strong>ordnung. Die wichtigste ordnungspolitische Voraussetzung<br />

hierfür sind die Gewährleistung eines möglichst freien Zugangs zu den Sendefrequenzen<br />

sowie eine Erweiterung der bestehenden Kapazitäten. Wie aus den<br />

Programmwahlmodellen und aus den empirischen Studien ersichtlich wird, sind es<br />

zuallererst die Marktzutrittsbeschränkungen, die die etablierten Anbieter dazu zwingen,<br />

sich an den Präferenzen der Mittelschicht zu orientieren und erfolgreiche Programme zu<br />

duplizieren. <strong>Eine</strong> Öffnung der Märkte <strong>im</strong> Verständnis einer Wirtschaftsverfassung des<br />

Rundfunkwettbewerbs hingegen vergrößert die Chancen für Minderheitenprogramme<br />

und hohe Qualitäten der ausgestrahlten Sendungen und trägt bestmöglich zur Lösung<br />

der fünf Ordnungsprobleme bei.<br />

270


Literatur<br />

Aberle, G. (1992): Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, 2. überarbeitete<br />

Auflage, Stuttgart, Berlin, Köln.<br />

Albert, Hans (1967a): Marktsoziologie und Entscheidungslogik, Berlin.<br />

Albert, Hans (1967b): Modell-Platonismus: Der neoklassische Denkstil des<br />

ökonomischen Denkens in kritischer Beleuchtung, in: Albert (1967a), S. 331-367.<br />

Albert, Hans (1976): Aufklärung und Steuerung: Aufsätze zur Sozialphilosophie und<br />

zur Wissenschaftslehre der Sozialwissenschaften, Hamburg.<br />

Albert, Hans; Stapf, Kurt H. (Hrsg.) (1979): Theorie und Erfahrung – Beiträge zur<br />

Grundlagenproblematik der Sozialwissenschaften, Stuttgart.<br />

Alexander, Alison; Owers, James; Carveth, Rod (Hrsg.) (1998): Media Economics,<br />

Theory and Practice, zweite Auflage, Mahwah, New Jersey.<br />

Altmeppen, Klaus-Dieter (Hrsg.) (1996): Ökonomie der <strong>Medien</strong> und des<br />

<strong>Medien</strong>systems, Grundlagen, Ergebnisse und Perspektiven medienökonomischer<br />

Forschung, Opladen.<br />

ARD-Jahrbuch 1995, 1996, 1997, 1998, 1999.<br />

Arthur, Brian (1989): Competing Technologies, Increasing Returns, and Lock-In by<br />

Historical Events, in: Economic Journal, Vol. 99, S. 116-131.<br />

Arthur, Brian (1996): Increasing Returns an Path Dependence in the Economy,<br />

Michigan Press.<br />

Baran, Stanley J.; Davis, Dennis K. (2000): Mass Communication Theory. Foundations,<br />

Ferment, and Future, Belmont Ca.<br />

Barnett, Stephen R. (1988): Regulation of Mass Media, in: Barnett; Botein; Noam<br />

(1988), S. 81-246.<br />

Barnett, Stephen R.; Botein, Michäl; Noam, Eli M. (Hrsg.) (1988): Law of International<br />

Telecommunications in the United States, Baden-Baden.<br />

Baughman, James L. (1992): The Republic of the Mass Culture, Balt<strong>im</strong>ore Maryland.<br />

Beaumol, William J. (1982): Contestable Markets – An Uprising in the Theory of<br />

Industry Structure, in: The American Economic Review, Vol. 72, S. 1-15.<br />

Beaumol, William J.; Panzar, J.C.; Willig, R.D. (1982): Contestable Markets and the<br />

Theory of Industry Structure, New York.<br />

Beck, Kurt (2000): Gesellschaftspolitische Verantwortung des Rundfunks, in:<br />

Wirtschaftsdienst 2000/I, S. 10-13.<br />

Becker, Gary S. (1982): Der ökonomische Ansatz zur Erklärung menschlichen<br />

Verhaltens, Tübingen.<br />

Becker, Gary S. (1996): Familie, Gesellschaft, Politik, Tübingen.<br />

Becker, Gary S.; Stiglitz, Joseph (1977/96): De gustibus non est disputandum, in: Becker<br />

(1996), S. 217-226.<br />

Beebe, Jack H. (1977): Institutional Structure and Program Choice in Television<br />

Markets, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 91, S. 15-37.<br />

Berg, Hartmut (1995): Wettbewerbspolitik, in: Vahlens Kompendium der<br />

Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Band 2, 6. Auflage, München, S. 239-<br />

300.<br />

Berg, Hartmut; Rott, Armin (2000): Eintritts- und Mobilitätsbarrieren <strong>im</strong> deutschen<br />

Fernsehmarkt: Das Beispiel tm3, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und<br />

Gesellschaftspolitik, Band 45, S. 317-334.<br />

Bergedorder Gesprächskreis (1996): <strong>Medien</strong> – Macht – Politik. Verantwortung in der<br />

Demokratie, hrsg. von der Körber-Stiftung, Protokoll Nr. 107, 1996.<br />

Berry, Steven; Waldfogel, Joel (1996a): Free Entry and Social Inefficiency in Radio<br />

Broadcasting, NBER working paper No. 5528.<br />

Berry, Steven; Waldfogel, Joel (1996b): Public Radio in the United States: Does it<br />

Correct Market Failure or Cannibalize Commercial Stations?, NBER working<br />

paper No. 60575528.<br />

271


Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (1993): Beziehungsspiele – <strong>Medien</strong> und Politik in der<br />

öffentlichen Diskussion, Gütersloh.<br />

Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (1994): Gesellschaftliche Verantwortung <strong>im</strong> Fernsehen,<br />

Arbeitspapier, Gütersloh.<br />

Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (1995): Fernsehen in den USA. Erfahrungen mit<br />

Regulierung und Selbstkontrolle, Gütersloh.<br />

Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.) (1996): Politik überzeugend vermitteln.<br />

Wahlkampfstrategien in Deutschland und den USA, Gütersloh.<br />

Bethge, Herbert (1991): Staatliche Finanzgewährleistungspflicht und<br />

Konkursunfähigkeit öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, in: Media<br />

Perspektiven, 11/1991, S. 720-726.<br />

Biskup, Reinhold (Hrsg.) (1996): Globalisierung und Wettbewerb, Bern, Stuttgart,<br />

Wien.<br />

Bleicher, Joan Kristin (1993): Chronik zur Programmgeschichte des deutschen<br />

Fernsehens, Berlin.<br />

Böhm, Franz (1980): Freiheit und Ordnung in der Marktwirtschaft, hrsg. von Ernst-<br />

Joach<strong>im</strong> Mestmäcker, Baden-Baden.<br />

Bombach, Gottfried; Gahlen, Bernhard; Ott, Alfred E. (1985): Industrieökonomik,<br />

Theorie und Empirie, Tübingen.<br />

Booz Allen & Hamilton (1995): Zukunft Mult<strong>im</strong>edia. Grundlagen, Märkte und<br />

Perspektiven in Deutschland, hrsg. vom Institut für <strong>Medien</strong>entwicklung und<br />

Kommunikation GmbH in der Verlagsgruppe der Frankfurter Allgemeinen<br />

Booz Allen Zeitung, & Hamilton Frankfurt. (1999): Aufsicht auf dem Prüfstand. Herausforderungen an die<br />

deutsche <strong>Medien</strong>- und Telekommunikationsaufsicht, Studie <strong>im</strong> Auftrag der<br />

Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh.<br />

Borchers, Detlef (2000): Grosse Schirme, kleine Schirme: Auf allen Kanälen der „me<br />

channel“, in: Neue Zürcher Zeitung, Internationale Ausgabe, Nr. 174 vom<br />

28.07.2000, S. 38.<br />

Borchert, Manfred; Fehl, Ulrich; Oberender, Peter (Hrsg.) (1987): Markt und<br />

Wettbewerb, Bern und Stuttgart.<br />

Braun, Gabriele (1988): Öffentliche Meinung als öffentliches Gut?, in: Mestmäcker<br />

(1988), S. 223-263.<br />

Braun, Matthias u.a. (1996): Spartenkanäle: Grenzen einer Zukunftsperspektive für den<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in: ZUM, 40. Jahrgang, Heft 3, S. 201-213.<br />

Bremer, Eckhard (1995): <strong>Medien</strong>planwirtschaft, in: ORDO, Band 46, S. 361-389.<br />

Bremer, Eckhard; Esser, Michael; Hoffmann, Martin (1992): Der Rundfunk in der<br />

Verfassungs- und Wirtschaftsordnung in Deutschland, in: Wirtschaftsrecht der<br />

internationalen Telekommunikation, Band 17, Baden-Baden.<br />

Breunig, Christian (1999): Programmqualität <strong>im</strong> deutschen Fernsehen, in: Media<br />

Perspektiven, Heft 3, S. 94-110.<br />

Breunig, Florian (1997): Marktchancen des digitalen Fernsehens: <strong>Eine</strong> Untersuchung<br />

zur Einführung digitaler Spartensender, München.<br />

Brennan, Geoffrey H.; Buchanan, James M. (1993): Die Begründung von Regeln,<br />

Tübingen.<br />

Browne, Donald R. (1989): Comparing Broadcasting Systems, The Experiences of Six<br />

Industrialized Nations, Iowa State University Press.<br />

Browne, Donald R. (1999): Electronic Media and Industrialized Nations. A<br />

Comparative Study, Iowa State University Press.<br />

Buchanan, James M. (1949): The Pure Theory of Government Finance: A Suggested<br />

Approach, in: Journal of Public Economics, Dezember 1949, Vol. 19, S. 311-331.<br />

Buchanan, James M. (1984): Die Grenzen der Freiheit: Zwischen Anarchie und<br />

Leviathan, Tübingen.<br />

Bullinger, Martin (1998): Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – Wege<br />

zu einem Funktionsauftrag, Freiburg.<br />

272


Bundesregierung (1998): Bericht der Bundesregierung über die Lage der <strong>Medien</strong> in der<br />

Bundesrepublik Deutschland 1998, Bonn.<br />

Campbell, Angela J. (1999): Self-Regulation and the Media, in: Federal<br />

Communications Law Journal, Vol. 51, No. 3, S. 711-771.<br />

Carroll, Sidney L.; Howard, Herbert H. (1998): The Economics of the Cable Industry,<br />

in: Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 151-174.<br />

Carveth, Rod; Owers, James; Alexander, Alison; Fletcher, James (1998a): The<br />

Economics of International Media, in: Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 223-<br />

Carveth, 245. Rod; Owers, James; Alexander, Alison (1998b): The Economics of Online<br />

Media, in: Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 247-273.<br />

Cassel, Dieter (Hrsg.) (1998): 50 Jahre Soziale Marktwirtschaft. Ordnungstheoretische<br />

Grundlagen, Realisierungsprobleme und Zukunftsperspektiven einer<br />

wirtschaftspolitischen Konzeption, Stuttgart und New York.<br />

Cassel, Dieter (Hrsg.) (1999): Perspektiven der Systemforschung, Berlin.<br />

CLT-UFA (Hrsg.) (1998): Geschäftsbericht für das Jahr 1998.<br />

Coase, Ronald (1937/88): The Nature of the Firm, in: Coase, Ronald (1988): The Firm,<br />

the Market, and the Law, Chicago, London.<br />

Coase, Ronald (1959): The Federal Communications Commission, in: Journal of Law<br />

and Economics, Vol. 2, S. 1-40.<br />

Coase, Ronald (1966): The Economics of Broadcasting and Government Policy, in: The<br />

American Economic Review, Vol 56, S. 440-445.<br />

Coase, Ronald (1974): The Economics of the First Amendment: The Market for Goods<br />

and the Market for Ideas, in: The American Economic Review, Vol 64, No. 2, S.<br />

384-391.<br />

Cook, Philip; Frank, Robert H. (1995): The Winner-Take-All-Society, New York.<br />

Corn-Revere, Robert; Carveth, Rod (1998): Economics and Media Regulation, in:<br />

Alexander; Owers; Carveth (1998.), S. 53-72.<br />

Delhaes, Karl von; Fehl, Ulrich (Hrsg.) (1997a): D<strong>im</strong>ensionen des Wettbewerbs,<br />

Stuttgart.<br />

Delhaes, Karl von; Fehl, Ulrich (1997b): D<strong>im</strong>ensionen des Wettbewerbs:<br />

Problemstellungen, in: Delhaes; Fehl (1997a), S. 1-27.<br />

Demsetz, Harold (1982): Economic, legal, and political d<strong>im</strong>ensions of competition,<br />

Amsterdam, New York, Oxford.<br />

Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) (1996): Künftige Entwicklung des<br />

<strong>Medien</strong>- und Kommunikationsektors in Deutschland, Beiträge zur<br />

Strukturforschung, Heft 162, Gutachten <strong>im</strong> Auftrag des Bundesministers für<br />

Wirtschaft, Berlin.<br />

Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (Hrsg.) (1997): Weiterentwicklung der<br />

Vorkehrungen zur Sicherung des chancengleichen Zugangs gegenüber<br />

technischen und Programmplattformen, 16. Dezember 1997.<br />

Doering, Thomas (2000): Finanzföderalismus in den Vereinigten Staaten von Amerika<br />

und in der Bundesrepublik Deutschland <strong>im</strong> Vergleich, in: Wentzel; Wentzel<br />

(2000), S. 53-112.<br />

Doetz, Jürgen (2000): Welchen Rahmen braucht eine „offene <strong>Medien</strong>ordnung“, in:<br />

Wirtschaftsdienst 2000/I, S. 18-21.<br />

Dominick, Joseph R.; Sherman, Barry L.; Copeland, Gary A. (1996): Broadcasting/<br />

Cable and Beyond: An Introduction to Modern Electronic Media, McGraw-Hill.<br />

Dominick, Joseph R.; Sherman, Barry L.; Messere, Fritz (2000): Broadcasting, Cable,<br />

the Internet, and Beyond, McGraw-Hill.<br />

Donges, Jürgen B.; Freytag, Andreas (Hrsg.) (1998): Die Rolle des Staates in einer<br />

globalisierten Wirtschaft, Stuttgart.<br />

Donsbach, Wolfgang (1991): <strong>Medien</strong>wirkung trotz Selektion, Köln.<br />

Downs, Anthony (1967): Inside Bureaucracy, Boston.<br />

Downs, Anthony (1968): Die ökonomische Theorie der Demokratie, Tübingen.<br />

273


Duvvuri, Stefan; Schellmoser, Friedrich (1996): Der Deutsche Fernsehmarkt. Struktur<br />

und Entwicklungstrends, hrsg. von der Hypo-Bank München.<br />

Eatwell, John; Milgate, Murray; Newman, Peter (Hrsg.) (1991): The World of<br />

Economics, The New Palgrave, London und Basingstoke.<br />

Eckart, Karl; Hacker, Jens; Mampel, Siegfried (Hrsg.) (1998): Wiedervereinigung<br />

Deutschlands, Festschrift zum 20-jährigen Bestehen der Gesellschaft für<br />

Deutschlandforschung, Berlin.<br />

Edelman, Murray (1980): The Licensing of Radio Services in the United States, 1927 to<br />

1947, in: Kittross (1980), S. 1-229.<br />

Eickhof, Norbert; Never, Henning (2000): Rundfunkfreiheit ohne traditionellen<br />

Anstaltsschutz, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik,<br />

Band 45, S. 293-315.<br />

Engel, Christoph (1999): The Internet and the Nation State, in: Lectiones Jenenses,<br />

Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von<br />

Wirtschaftssystemen, Heft 21.<br />

Engelhard, Peter; Geue, Heiko (Hrsg.) (1999): Theorie der Ordnungen, Stuttgart.<br />

Engelhard, Peter; Fehl, Ulrich; Geue, Heiko (1998): Konzertierte Aktionen, Runde<br />

Tische, Aktionsbündnisse: Machtbeteiligung und Machtkontrolle organisierter<br />

Interessen durch korporatistische Politikbeteiligung?, in: Cassel (1998), S. 741-<br />

768.<br />

Engels, Wolfram; Hamm, Walter; Issing, Otmar; Möschel, Wernhard; Sievert, Olaf;<br />

Willgerodt, Hans (Kronberger Kreis) (1989): Mehr Markt <strong>im</strong> Hörfunk und<br />

Fernsehen, Bad Homburg.<br />

Eucken, Walter (1950/65): Die Grundlagen der Nationalökonomie, Berlin, Heidelberg,<br />

New York.<br />

Eucken, Walter (1952/90): Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1990.<br />

Eucken, Walter (1954): Kapitaltheoretische Untersuchungen, Tübingen, Zürich.<br />

European Institute for the Media (Hrsg.) (1998): Media in Europa, Yearbook 1998,<br />

Special Anniversary Edition, Düsseldorf.<br />

Fehl, Ulrich (1985): Das Konzept der Contestable Markets und der Marktprozeß, in:<br />

Bombach; Gahlen; Ott (1985), S. 29-49.<br />

Fehl, Ulrich (1987): Unternehmertheorie, Unternehmertypen und Marktanalyse, in:<br />

Borchert; Fehl; Oberender (1987), S. 17-37.<br />

Fehl, Ulrich (1991a): Public Choice, in: Schüller; Krüsselberg (1991), S. 118-120.<br />

Fehl, Ulrich (1991b): Bürokratie, in: Schüller; Krüsselberg (1991), S. 121-123.<br />

Fehr, Ernst; Schmidt, Klaus M. (2000): Theories of Fairness and Reciprocity. Evidence<br />

and Economic Applications, CESifo Working Paper Series, Nr. 403, Dezember<br />

2000.<br />

Fetzer, Joach<strong>im</strong>; Gerlach, Jochen (Hrsg.) (1998): Gemeinwohl – mehr als gut gemeint?,<br />

Klärungen und Denkanstöße, Gütersloh.<br />

Frey, Bruno S. (1981): Theorie demokratischer Wirtschaftspolitik, München.<br />

Frey, Bruno S. (2000): Was bewirkt die Volkswirtschaftslehre, in: Perspektiven der<br />

Wirtschaftspolitik, Band 1, Heft 1, S. 5-33.<br />

Finney, Robert G. (1994): Television, in: Thomas; Carpenter (1994), S. 167-188.<br />

Firestone, Charles M.; Korzick Garmer, Amy (1998): Digital Broadcasting and the<br />

Public Interest, hrsg. vom Aspen Institute, Washington D.C.<br />

Frank, Robert H. (1992): Strategie der Emotionen, München.<br />

Friedman, Milton (1953): The Methodology of Positive Economics, in: Friedman<br />

(1953): Essays in Positive Economics, Chicago, S. 3-43.<br />

Friedman, Milton (1979): The Economics of Free Speech, in: ORDO, Band 30, S. 221-<br />

227.<br />

Fromme, Friedrich Karl (1995): Die Welt der <strong>Medien</strong> ist in heftiger Bewegung, in:<br />

Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.10.95, S. 5.<br />

Geller, Henry (1995): Zugangsregelungen für den amerikanischen<br />

Telekommunikationsmarkt, in: Bertelsmann-Stiftung (1995), S. 29-51.<br />

274


Gellner, W. (1990): Ordnungspolitik <strong>im</strong> Fernsehwesen: Bundesrepublik Deutschland<br />

und Großbritannien, Frankfurt.<br />

Glotz, Peter (1994): Das visuelle Zeitalter, in: Hoffmann (1994), S. 38-44.<br />

Glotz, Peter; Groebel, Jo; Mestmäcker, Ernst-Joach<strong>im</strong> (1998): Zur Wirklichkeit der<br />

Grundversorung, in: Hamm (1998b), S. 87-100.<br />

Goffe, William L.; Parks, Robert P. (1997): The Future Information Structure in<br />

Economics, in: Journal of Economic Perspectives, Vol. 11, No. 3, S. 75-94.<br />

Gomery, Douglas (Hrsg.) (1998a): Media in America, John Hopkins University Press.<br />

Gomery, Douglas (1998b): Media Ownership: Concepts and Principles, in: Alexander;<br />

Owers; Carveth (1998), S. 45-52.<br />

Gomery, Douglas (1998c): The Economics of Hollywood, Money and Media, in:<br />

Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 175-183.<br />

Graf, Friedrich Wilhelm; Platthaus, Andreas; Schleissing, Stephan (Hrsg.) (1999):<br />

Soziales Kapital in der Bürgergesellschaft, Stuttgart.<br />

Greiffenberg, Horst (1989): Neue <strong>Medien</strong>, in: Oberender (1989), S. 571-631:<br />

Greiffenberg, Horst (1996): Mult<strong>im</strong>edia zwischen Rundfunkregulierung und<br />

wettbewerblicher <strong>Medien</strong>ordnung, in: Wirtschaftsdienst, 1996/XI, S. 590-595.<br />

Gröner, Helmut (1979): Meinungsfreiheit und Wettbewerb, in: ORDO, Band 30, S.<br />

229-242.<br />

Gröner, Helmut (1988): Wettbewerb <strong>im</strong> Rundfunk, in: Mestmäcker (1988), S. 349-361.<br />

Grothe, Thorsten; Woldt, Runar (1995): Ergebnisse des Symposiums, in: Bertelsmann-<br />

Stifung (1995), S. 7-13.<br />

Gundlach, Hardy (1998): Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen zwischen<br />

öffentlichem Auftrag und marktwirtschaftlichem Wettbewerb, Duisburg.<br />

Gutmann, Gernot (1983): Probleme des Vergleichs alternativer Wirtschaftssysteme, in:<br />

Zieger, Gottfried (Hrsg.) (1983): Recht, Wirtschaft, Politik <strong>im</strong> geteilten<br />

Deutschland, Köln, Berlin, Bonn, München, S. 271-295.<br />

Gutmann, Gernot; Mampel, Siegfried (Hrsg.) (1986): Probleme systemvergleichender<br />

Betrachtung, Berlin.<br />

Gutmann, Peter (2001): Telecommunications Act of 1996. Impact on Broadcast.<br />

http://www.commlaw.com/pepper/memos/broadcast/telbcst.html<br />

Hachmeister, Lutz; Rager, Günther (2000): Wer beherrscht die <strong>Medien</strong>. Die 50 größten<br />

<strong>Medien</strong>konzerne der Welt, Jahrbuch 2000, Becksche Reihe, München.<br />

Hamm, Ingrid (Hrsg.) (1995): Bericht zur Lage des Fernsehens für den Präsidenten der<br />

Bundesrepublik Deutschland, unter Mitarbeit von Jo Groebel, Wolfgang<br />

Hoffmann-Riem, Renate Köcher, Bernd-Peter Lange, Ernst Gottfried Mahrenholz,<br />

Ernst-Joach<strong>im</strong> Mestmäcker, Ingrid Scheithauer und Norbert Schneider, hrsg. von<br />

der Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh.<br />

Hamm, Ingrid (Hrsg.) (1998a): Die Zukunft des dualen Systems, Gütersloh.<br />

Hamm, Ingrid (Hrsg.) (1998b): Fernsehen auf dem Prüfstand, Gütersloh.<br />

Hartwig, Karl-Hans; Schröder, Guido (1998): Bei uns zahlen Sie in der ersten Reihe,<br />

in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 265, 14.11.98, S. 15.<br />

Hartwig, Karl-Hans; Schröder, Guido (1999): Das deutsche <strong>Medien</strong>system zwischen<br />

Markt- und Politikversagen – Wege zu einer rationalen <strong>Medien</strong>politik, in:<br />

Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, Band 44, S. 275-<br />

Hayek, 293. Friedrich August von (1945): The Use of Knowledge in Society, in: The<br />

American Economic Review, Vol. 35, No. 4, 1945, S. 519-530.<br />

Hayek, Friedrich August von (1968): Der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren,<br />

Tübingen.<br />

Hayek, Friedrich August von (1969a): Freiburger Studien, Gesammelte Aufsätze,<br />

Tübingen.<br />

Hayek, Friedrich August von (1969b): Arten der Ordnung, in: von Hayek (1969a), S.<br />

32-46.<br />

Hayek, Friedrich August von (1969c): Die Ergebnisse menschlichen Handelns, aber<br />

nicht menschlichen Entwurfs, in: von Hayek (1969a), S. 97-107.<br />

275


Hayek, Friedrich August von (1969d): Rechtsordnung und Handelnsordnung, in: von<br />

Hayek (1969a), S. 161-198.<br />

Hayek, Friedrich August von (1972): Die Theorie komplexer Phänomene, Tübingen.<br />

Hayek, Friedrich August von (1975): Die Anmaßung von Wissen, Wiederabdruck der<br />

Nobelpreisrede, in: ORDO, Band 26, S. 12-21.<br />

Hazlett, Thomas W. (1998): Oak Leaves and the Origins of the 1927 Radio Act:<br />

Comment, in: Public Choice, Vol. 95, S. 277-285.<br />

Heinen, Irene (Hrsg.) (1998): Internet – von der Idee zum kommerziellen Einsatz,<br />

Stuttgart.<br />

Heinrich, Jürgen (1994): <strong>Medien</strong>ökonomie, Bd. 1: <strong>Medien</strong>system, Zeitung, Zeitschrift,<br />

Anzeigenblatt, Opladen.<br />

Heinrich, Jürgen (1999): <strong>Medien</strong>ökonomie, Bd. 2: Hörfunk und Fernsehen, Opladen.<br />

Hensel, Karl Paul (1954/79): Einführung in die Theorie der<br />

Zentralverwaltungswirtschaft, 3. unveränderte Auflage, Stuttgart und New York.<br />

Hensel, Karl Paul (1972/92): Grundformen der Wirtschaftsordnung, 4. Auflage,<br />

Hamburg, Münster.<br />

Hensel, Karl Paul (1977): <strong>Systemvergleich</strong> als Aufgabe: Aufsätze und Vorträge, hrsg.<br />

von Hannelore Hamel, Stuttgart, New York.<br />

Herdzina, Klaus (1991): Wettbewerbspolitik, 3. Auflage, Stuttgart.<br />

Heuß, Ernst (1965): Allgemeine Markttheorie, Tübingen, Zürich.<br />

Hillebrand, Annette (1999): Wirtschafts- und ordnungspolitische Entscheidungen <strong>im</strong><br />

Bereich der Telekommunikation in Deutschland <strong>im</strong> Jahr 1998, in: Jahrbuch<br />

Telekommunikation und Gesellschaft, Heidelberg, 1999, S. 446-456.<br />

Hilliard, Robert L. (1991): The Federal Communications Commission, A Pr<strong>im</strong>er,<br />

Boston, London.<br />

Hilliard, Robert L.; Keith, Michael C. (1997): The Broadcast Century, A Biography of<br />

American Broadcasting, Boston, Oxford.<br />

Hilterhaus, Friedhelm; Scholz, Rupert (1996): <strong>Medien</strong>entwicklung: Von der Selektion<br />

der Anbieter zur Selektion der Bürger - Individualisierung der Nachfrage als<br />

Gefährdung der kulturellen Integration? hrsg. von der Hanns Martin Schleyer-<br />

Stiftung, Köln.<br />

Hirschman, Albert O. (1974): Abwanderung und Widerspruch, Tübingen.<br />

Hoffmann, Hilmar (Hrsg.) (1994): Gestern begann die Zukunft: Entwicklung und Bedeutung<br />

der <strong>Medien</strong>vielfalt, Darmstadt.<br />

Hoffmann-Riem, Wolfgang (1981): Kommerzielles Fernsehen, Baden-Baden.<br />

Hoffmann-Riem, Wolfgang (Hrsg.) (1988): Rundfunk <strong>im</strong> Wettbewerbsrecht, Baden-<br />

Baden.<br />

Höhmann, Hans-Hermann (1999): Spontaner oder gestalteter Prozeß. Die Rolle des<br />

Staates bei der Transformation osteuropäischer Länder, Baden-Baden.<br />

Holtfrerich, Carl-Ludwig (Hrsg.) (1991): Wirtschaft USA: Strukturen, Institutionen und<br />

Prozesse, München und Wien.<br />

Holznagel, Bernd (1999): Der spezifische Funktionsauftrag des ZDF, in: ZDF-<br />

Schriftenreihe, Band 55, Mainz.<br />

Hömberg, Walter; Pürer, Heinz (Hrsg.) (1996): <strong>Medien</strong>transformation. Zehn Jahre<br />

dualer Rundfunk in Deutschland, Schriftenreihe der deutschen Gesellschaft für<br />

Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Band 22, Konstanz.<br />

Hoppmann, Erich (1967): Die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs: Bemerkungen zu<br />

Kantzenbachs Erwiderung, in: Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik, Band<br />

181, S. 251-264.<br />

Hoppmann, Erich (1988): Meinungswettbewerb als Entdeckungsverfahren, in:<br />

Mestmäcker (1988), S. 163-198.<br />

Howard, Herbert H.; Kievman, Michael S.; Moore, Barbara A. (1994): Radio, TV, and<br />

Cable Programming, Iowa State University Press.<br />

Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen 1996/97, hrsg. vom Hans-<br />

Bredow-Institut (1996), Baden-Baden.<br />

276


Jäger, Wolfgang; Welz, Wolfgang (Hrsg.) (1995), Regierungssystem USA, München.<br />

Jarren, Otfried (1999): Schwer kontrollierbarer medialer Eigensinn: Von der ehernen<br />

(Staats-) Ordnung zum Prozessmanagement, in: NZZ Fernausgabe vom 05.02.99,<br />

S. 51.<br />

Jarren, Otfried; Donges, Patrick (2000a): Verhandlungssysteme statt zentrale Kontrolle<br />

– <strong>Eine</strong> neue Rolle für den Staat, in: Neue Zürcher Zeitung, Internationale<br />

Ausgabe, 7. April 2000, Nr. 83, S. 50.<br />

Jarren, Otfried; Donges, Patrick (2000b): <strong>Medien</strong>regulierung durch die Gesellschaft?<br />

<strong>Eine</strong> steuerungstheoretische und komparative Studie mit Schwerpunkt Schweiz,<br />

Wiesbaden.<br />

Jenöffy-Lochau, Marek (1997): <strong>Medien</strong>, Propaganda und Public Choice, Wiesbaden.<br />

Jeter, James Phillip (1994): Cable, in: Thomas; Carpenter (1994), S. 39-60.<br />

Kantzenbach, Erhard (1967): Das Konzept der opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität. <strong>Eine</strong><br />

Erwiderung auf den gleichnamigen Besprechungsaufsatz von Erich Hoppmann,<br />

in: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Band 181, S. 193-241.<br />

Kantzenbach, Erhard (1988): Zum Verhältnis von publizistischem und ökonomischem<br />

Wettbewerb aus ökonomischer Sicht, in: Hoffmann-Riem (1994), S. 78-83.<br />

Kalt, Gero; Hanfeld, Michael (1995): Schlecht informiert (Teil 2): Wie <strong>Medien</strong> die<br />

Wirklichkeit verzerren. Fallbeispiele aus den Jahren 1993-1995, <strong>Medien</strong>kritische<br />

Reihe, Frankfurt.<br />

Kasper, Wolfgang; Streit, Manfred E. (1999): Institutional Economics, Social Order and<br />

Public Policy, Cheltenham, UK, Northampton, MA, USA.<br />

Katona, George (1960): Das Verhalten der Verbraucher und Unternehmer, Tübingen.<br />

Kiefer, Marie-Luise (1996): Das deutsche Rundfunksystem – wirtschaftstheoretisch<br />

betrachtet, in: Hömberg, Pürer (1996), S. 81-97.<br />

Kirzner, Israel M. (1978): Wettbewerb und Unternehmertum, Tübingen.<br />

Kittross, John M. (Hrsg.) (1980): Administration of American Telecommunication<br />

Policy, New York.<br />

Kleinsteuber, Hans J. (1995): Massenmedien und öffentliche Meinung, in: Jäger; Welz<br />

(1995), S. 343-356.<br />

Kleinsteuber, Hans J.; Rosenbach, Marcel (1998): Digitales Fernsehen in Europa: <strong>Eine</strong><br />

Bestandsaufnahme, in: Rundfunk und Fernsehen 46/1998, Nr. 1, S. 24-57.<br />

Kl<strong>im</strong>ent, Tibor; Brunner, Wolfram (1998): Angebotsprofile und Nutzungsmuster <strong>im</strong><br />

dualen Rundfunksystem, in: Hamm (1998a), S. 231-321.<br />

Koerber-Stiftung (1996): Bergedorfer Gesprächskreis; <strong>Medien</strong> – Macht – Politik.<br />

Verantwortung in der Demokratie, Protokoll Nr. 107, Hamburg.<br />

Kommission zur Ermittlung der Konzentrationskontrolle (1999): Jahresbericht zur<br />

Ermittlung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich, Berichtszeitraum 01. Juli 1998<br />

bis 30. Juni 1999.<br />

Korf-Sage, Kirsten (1999): <strong>Medien</strong>konkurrenz auf dem Werbemarkt,<br />

Zielgruppendifferenzierung in der Angebotsstrategie der Werbeträger Presse,<br />

Rundfunk und Fernsehen, Berlin.<br />

Krüsselberg, Hans-Günter (1969): Wettbewerb und ökonomische Theorie, Freiburg.<br />

Kruse, Jörn (1988): Märkte für Rundfunkprogramme, in: Mestmäcker (1988), S. 275-<br />

308.<br />

Kruse, Jörn (1989): Ordnungspolitik <strong>im</strong> Rundfunk, in: Schenk; Donnerstag (1989), S.<br />

77-111.<br />

Kruse, Jörn (1996a): Publizistische Vielfalt und <strong>Medien</strong>konzentration zwischen<br />

Marktkräften und politischen Entscheidungen, in: Altmeppen (1996), S. 25-52.<br />

Kruse, Jörn (1996b): <strong>Medien</strong> unter dem Diktat der Ökonomie oder der Politik? in: Mast<br />

(1996), S. 57-62.<br />

Kübler, Friedrich (1999): <strong>Medien</strong>konzentrationskontrolle <strong>im</strong> Streit, in: Media<br />

Perspektiven 7/1999, S. 379-385.<br />

Kürble, Peter (1997): Branchenstrukturanalyse <strong>im</strong> Mult<strong>im</strong>edia-Markt am Beispiel der<br />

Spielfilmbranche und der Branche der Programmveranstalter, in:<br />

Wissenschaftliches Institut für Kommunikationsdienste (WIK),<br />

277


ches Institut für Kommunikationsdienste (WIK), Diskussionsbeiträge Nr. 172,<br />

Bad Honnef.<br />

Leibenstein, Harvey (1966): Allocative Efficiency versus „X-Efficiency“, in: American<br />

Economic Review, Vol. 56, S. 392-415.<br />

Leipold, Helmut (1989): Neuere Ansätze zur Weiterentwicklung der Ordnungstheorie,<br />

in: Jahrbuch für Neue Politische Ökonomie, Band 8, S. 13-29.<br />

Leipold, Helmut (1991): Institutioneller Wandel und Systemtransformation –<br />

Ökonomische Erklärungsansätze und ordnungspolitische Folgerungen, in:<br />

Wagener (1991), S. 17-38.<br />

Leipold, Helmut (1996): Zur Pfadabhängigkeit der institutionellen Entwicklung,<br />

Erklärungsansätze des Wandels von Ordnungen, in: Schriften des Vereins für<br />

Socialpolitik, N.F., Band 246, S. 93-115.<br />

Leipold, Helmut (1997a): Der Zusammenhang zwischen der Entstehung und dem<br />

Wettbewerb von Ordnungen, in: Delhaes; Fehl (1997), S. 397-427.<br />

Leipold, Helmut (1997b): Der Zusammenhang zwischen gewachsener und gesetzter<br />

Ordnung: Einige Lehren aus den postsozialistischen Reformerfahrungen, in:<br />

Schriften des Vereins für Socialpolitik, Neue Folge Band 254, hrsg. von Dieter<br />

Cassel, S. 43-69.<br />

Leipold, Helmut (1998): Die große Antinomie in der Nationalökonomie: Versuch einer<br />

Standortbest<strong>im</strong>mung, in: ORDO, Band 49, S. 15-42.<br />

Leipold, Helmut (2000): Die kulturelle Einbettung der Wirtschaftsordnungen:<br />

Bürgergesellschaft versus Sozialstaatsgesellschaft, in: Wentzel; Wentzel (2000), S.<br />

Leipold, 1-52. Helmut; Pies, Ingo (Hrsg.) (2000): Ordnungstheorie und Ordnungspolitik:<br />

Konzeptionen und Entwicklungsperspektiven, Schriften zu Ordnungsfragen der<br />

Wirtschaft, Band 64, Stuttgart und New York.<br />

Leube, Kurt R. (Hrsg.) (2000): Vordenker einer neuen Wirtschaftspolitik,<br />

Wirtschaftsordnung, Marktwirtschaft und Ideengeschichte, The International<br />

Library of Austrian Economics, Band 5, hrsg. vom Friedrich A. von Hayek<br />

Liebewitz, Institut, Stan Hanau. J.; Margolis, Stephen E. (1989): The Fable of the Keys, in: Journal of<br />

Law and Economics, Vol. 33, S. 1.25.<br />

Lenel, Hans Otto (1968): Ursachen der Konzentration, 2. Auflage, Tübingen.<br />

Litman, Barry R. (1998): The Economics of Television Networks: New D<strong>im</strong>ensions and<br />

New Alliances, in: Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 131-149.<br />

Lübbe, Hermann (1994): <strong>Medien</strong>nutzungsethik. <strong>Medien</strong>konsum als moralische<br />

Herausforderung, in: Hoffmann (1994), S. 313-318.<br />

Lübbe, Hermann (1996): Globalisierung - Zur Theorie der zivilisatorischen Evolution,<br />

in: Biskup (1996), S. 39-63.<br />

Luhmann, Niklas (1994): Soziale Systeme, Grundriß einer allgemeinen Theorie, 4.<br />

Auflage, Frankfurt.<br />

Luhmann, Niklas (1996): Die Realität der Massenmedien, Opladen.<br />

MacCarthy, Mark (1995): Selbstkontrolle bei Rundfunk und Fernsehen, in:<br />

Bertelsmann-Stiftung (1995), S. 53-73.<br />

Mailänder, Peter (2000): Konzentrationskontrolle zur Sicherung von Meinungsvielfalt<br />

<strong>im</strong> privaten Rundfunk: <strong>Eine</strong> vergleichende Untersuchung der Rechtslage in<br />

Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien, Spanien, Österreich und den<br />

Niederlanden und <strong>im</strong> europäischen Recht, Baden-Baden.<br />

Marcinkowski, Frank (1993): Publizistik als autopoietisches System, Baden-Baden.<br />

Mast, Claudia (Hrsg.) (1996): Markt – Macht – <strong>Medien</strong>, Publizistik zwischen<br />

gesellschaftlicher Verantwortung und ökonomischen Zielen, Schriftenreihe der<br />

Deutschen Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Band<br />

23, Konstanz.<br />

Mattern, Klaus; Künstner, Thomas (1998): Fernsehsysteme <strong>im</strong> internationalen<br />

Vergleich, in: Hamm (1998a), S. 15-204.<br />

Matzen, Christiane (1996): Chronik des Hörfunks und des Fernsehens in Deutschland,<br />

in: Hans-Bredow-Institut (1996), S. 183-229.<br />

278


McQuail, Denis (1992): Media Performance, Mass Communication and the Public<br />

Interest, London.<br />

Mestmäcker, Ernst-Joach<strong>im</strong> (1986): Meinungsfreiheit und <strong>Medien</strong>wettbewerb, in:<br />

Mestmäcker (1993), S. 513-523.<br />

Mestmäcker, Ernst-Joach<strong>im</strong> (Hrsg.) (1988): Offene Rundfunkordnung, Gütersloh.<br />

Mestmäcker, Ernst-Joach<strong>im</strong> (1990): Selbstkontrolle und Persönlichkeitsschutz in den<br />

<strong>Medien</strong>, hrsg. von der Bertelsmann-Stiftung.<br />

Mestmäcker, Ernst-Joach<strong>im</strong> (Hrsg.) (1995): Kommunikation ohne Monopole II, Baden-<br />

Baden.<br />

Meyer, Willi (1979): Ökonomische Theorien und menschliches Verhalten. Zwischen<br />

theoretischen Fiktionen und empirischen Illusionen, in: Albert; Stapf (1979), S.<br />

269-312.<br />

Meyer, Willi (1989): Geschichte und Nationalökonomie: Historische Einbettung und<br />

allgemeine Theorien, in: ORDO, Band 40, S. 31-54.<br />

Monopolkommission (Hrsg.) (1996): Wettbewerbspolitik in Zeiten des Umbruchs, 11.<br />

Hauptgutachten 1994/1995, Baden-Baden.<br />

Monopolkommission (Hrsg.) (1998): Marktöffnung umfassend verwirklichen, 12.<br />

Hauptgutachten 1996/97, Baden-Baden.<br />

Monopolkommission (Hrsg.) (2000): Wettbewerb in Netzstrukturen, 13. Hauptgutachten<br />

1998/99, Baden-Baden.<br />

Möschel, Wernhard (1991): Die Rundfunkordnung als ordnungspolitisches Ärgernis, in:<br />

Neue Zürcher Zeitung vom 17.04.91.<br />

Möschel, Wernhard (1994): Zur Sicherung der Meinungsvielfalt nach §21<br />

Rundfunkstaatsvertrag, in: Möschel; Streit; Witt (1994), S. 329-347.<br />

Möschel, Wernhard; Streit, Manfred; Witt, Ulrich (Hrsg.) (1994): Marktwirtschaft und<br />

Rechtsordnung, Baden-Baden.<br />

Mueller, Dennis (1989): Public Choice II, Cambridge.<br />

Musgrave, Richard A. (1969): Finanztheorie, 2. Auflage, Tübingen.<br />

Müller, Monica (1998): Markt- oder Politikversagen <strong>im</strong> Fernsehsektor, Frankfurt.<br />

Neue Zürcher Zeitung (1999): Die Mattscheibe lockt: Die Tageszeitungen verlieren<br />

Anteile am Werbemarkt, in: NZZ Fernausgabe vom 08.01.99, S. 37.<br />

Neue Zürcher Zeitung (1999): Schöne Bilder, astronomische Preise: USA – heftige<br />

Geburtswehen bei der Einführung des Digital-TV, in: NZZ Fernausgabe vom<br />

05.02.99, S. 51.<br />

Neumann, Manfred J.M. (2000): Für eine offene <strong>Medien</strong>ordnung, in: Wirtschaftsdienst<br />

2000/I, S. 7-10.<br />

Niklas, Mark (1998): Wettbewerb be<strong>im</strong> digitalen Fernsehen, in: Orientierungen zur<br />

Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik 3/1998, S. 47-50.<br />

Niskanen, William A. (1971): Bureaucracy and Representative Government, Chicago.<br />

Noam, Eli M. (1983a): Telecommunications Regulation Today and Tomorrow, New<br />

York.<br />

Noam, Eli M. (1983b): Local Distribution Monopolies in Cable Television and<br />

Telephone Service: The Scope for Competition, in: Noam (1983a), S. 351-416.<br />

Noam, Eli M. (1987): A Public and Private-Choice Model of Broadcasting, in: Public<br />

Choice, Vol. 55, S. 163-187.<br />

Noam, Eli M. (1988): Der Einfluß von Marktstruktur und Eintrittsschranken auf die<br />

Vielfalt der Fernsehprogramme, in: Mestmäcker (1988), S. 199-221.<br />

Noam, Eli M. (1991): Television in Europe, New York, Oxford.<br />

Noam, Eli M. (1995): Die Entwicklungsstufen des Fernsehens, in: Bertelsmann-Stiftung<br />

(Hrsg.), S. 15-28.<br />

Noam, Eli M. (1998): Public Interesting Programme <strong>im</strong> kommerziellen Fernsehmarkt<br />

der USA, in: Hamm (1998a), S. 205-230.<br />

Noam, Eli M.; NiShuilleabhain, Aine (Hsrg.) (1996): Private Networks, Public<br />

Objectives, Amsterdam, New York, Tokyo 1996.<br />

279


Noam, Eli M.; Pogorel, Gerard (Hrsg.) (1994): Asymetric Deregulation: The Dynamics<br />

of Telecommunications Policy in Europe and the United States, Norwood, New<br />

Jersey.<br />

Noelle-Neumann, Elisabeth (1982): Die Legit<strong>im</strong>ation der Massenmedien, in:<br />

Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, 27. Jahr, S. 215-<br />

231.<br />

Noelle-Neumann, Elisabeth (1996): Öffentliche Meinung - Die Entdeckung der<br />

Schweigespirale, Frankfurt.<br />

North, Douglas C. (1992): Institutionen, institutioneller Wandel und<br />

Wirtschaftsleistung, Tübingen.<br />

North, Douglas C. (1999): Understanding the Process of Economic Change, Institute of<br />

Economic Affairs, London.<br />

Oberender, Peter (Hrsg.) (1989): Marktökonomie. Marktstruktur und Wettbewerb in<br />

ausgewählten Branchen der Bundesrepublik Deutschland, München.<br />

Oberender, Peter (Hrsg.) (1997): Herausforderung <strong>Medien</strong> zwischen Freiheit und<br />

Zwang, Berlin.<br />

Ockenfels, Axel (1999): Fairneß, Reziprozität und Eigennutz, Tübingen.<br />

Olson, Mancur (1968): Die Logik kollektiven Handelns, Tübingen.<br />

Olson, Mancur (1982): The Rise and Decline of Nations, New Haven, London.<br />

Owen, Bruce M. (1975): Economics and Freedom of Expression, Cambridge.<br />

Owen, Bruce M.; Beebe, Jack H.; Manning, W.G. (1974): Television Economics,<br />

Lexington/Mass.<br />

Owers, James; Carveth, Rod; Alexander, Alision (1998): An Introduction to Media<br />

Economics Theory and Practice, in: Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 1-43.<br />

Parlasca, Susanne (1994): <strong>Medien</strong>konzentration und <strong>Medien</strong>verflechtung – Zur<br />

Reichweite des kartellrechtlichen Instrumentariums, in: Wirtschaft und<br />

Wettbewerb, Heft 3, Jahrgang 35, S. 210-220.<br />

Pfähler, Wilhelm (1986): Markt und Staat – Ökonomische Begründungen der<br />

Staatstätigkeit, in: Vaubel; Barbier (1986), S. 52-66.<br />

Pfeifer, Hans-Wolfgang (1997): Die Zukunft der <strong>Medien</strong> – <strong>Medien</strong> der Zukunft.<br />

Verdrängen die elektronischen <strong>Medien</strong> das gedruckte Wort?, in: Marburger<br />

<strong>Medien</strong>beiträge Band 1.<br />

Picot, Arnold; Rippberger, Tanja; Wolff, Brigitta (1996): The Fading Boundaries of the<br />

Firm: The Role of Information and Communication Technology, in: Journal for<br />

Institutional and Theoretical Economics, Vol. 152/1, S. 65-88.<br />

Poll, Karolin (1999): Fernsehspartenprogramme und Pluralismus, Schriften zu<br />

Kommunikationsfragen, Band 25, Berlin.<br />

Popper, Karl R. (1956): Die öffentliche Meinung <strong>im</strong> Lichte der Grundsätze des<br />

Liberalismus, in: ORDO, Bd. 8, S. 7-17.<br />

Popper, Karl (1965/87): Das Elend des Historizismus, 6. Auflage, Tübingen.<br />

Popper, Karl (1957/92): Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. 1 und 2, 7.<br />

überarbeitete Auflage, Tübingen.<br />

Postman, Neil (1985): Amusing Ourselves to Death. Public Discourse in the Age of<br />

Show Business, New York, deutsch: Wir amüsieren uns zu Tode, 6. Auflage,<br />

Frankfurt/Main.<br />

Prosi, Gerhard (1996): Der Kulturbürger und seine Wahlfreiheit: Wer und was<br />

best<strong>im</strong>men Vielfalt und „Qualität“ der Kultur, in: Hilterhaus; Scholz (1996), S.<br />

Putnam, 21-26. Robert D. (1995): Bowling Alone: America‘s Declining Social Capital, in:<br />

Journal of Democracy, Vol. 6, No. 1, S. 65-78.<br />

Putnam, Robert D. (1999): Demokratie in Amerika am Ende des 20. Jahrhunderts, in:<br />

Graf; Platthaus; Schleissing (1999), S. 21-70.<br />

Putnam, Robert D. (2000): Bowling Alone: The Collapse and Revival of American<br />

Community, New York.<br />

280


Ress, Georg; Bröhmer, Jürgen (1998): Europäische Gemeinschaft und <strong>Medien</strong>vielfalt.<br />

Die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft zur Sicherung des Pluralismus<br />

<strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich, in: Marburger <strong>Medien</strong>schriften, Frankfurt.<br />

Röper, Burkhardt (Hrsg.) (1989): Wettbewerbsprobleme öffentlich- und<br />

privatrechtlicher <strong>Medien</strong>, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 185, Berlin.<br />

Röper, Horst (1999): Formation deutscher <strong>Medien</strong>multies 1998/99, in: Media<br />

Perspektiven 7/1999, S. 345-377.<br />

Röpke, Jochen (1970a): Zur politischen Ökonomie von Hörfunk und Fernsehen, in:<br />

Publizistik, 15, S. 98-113.<br />

Röpke, Jochen (1970b): Wettbewerb, Pressefreiheit und öffentliche Meinung: <strong>Eine</strong><br />

<strong>Analyse</strong> der Wirkungen, in: Schmollers Jahrbuch für Wirtschafts- und<br />

Gesellschaftswissenschaften, 90. Jahrgang, S. 171-192.<br />

Röpke, Wilhelm (1954): Internationale Ordnung – heute, 2. veränderte und erweiterte<br />

Auflage, Stuttgart.<br />

Röpke, Wilhelm (1994): Die Lehre von der Wirtschaft, 13. Auflage, UTB für<br />

Wissenschaft, Bern, Stuttgart, Wien.<br />

Rothenbuhler, Eric W.; Streck, John M. (1998): The Economics of Music Industry, in:<br />

Alexander; Owers; Carveth (1998), S. 199-221.<br />

Seufert, W. (1992): Die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Hörfunk- und<br />

Fernsehmärkten in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin.<br />

Schatz, H.; Schulz, W. (1992): Qualität von Fernsehprogrammen. Überlegungen zu<br />

Kriterien und Methoden eines Leistungsvergleichs zwischen den öffentlichrechtlichen<br />

und den privaten Anbietern von Fernsehprogrammen in der<br />

Bundesrepublik Deutschland. Gutachten <strong>im</strong> Auftrag der ARD-/ZDF-<br />

<strong>Medien</strong>forschung, Duisburg und Nürnberg.<br />

Schellhaaß, Horst M. (1994a): Instrumente zur Sicherung der Meinungsvielfalt <strong>im</strong><br />

Fernsehen, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik,<br />

Band 39, S. 233-253.<br />

Schellhaaß, Horst M. (1994b): Sicherung der Rundfunkfreiheit – <strong>Eine</strong> ökonomische<br />

Interpretation der Fernsehurteile, in: Jahrbuch für Sozialwissenschaften, Band 45,<br />

S. 228-244.<br />

Schellhaaß, Horst M. (1999): Die deutsche Rundfunkordnung <strong>im</strong> Wandel, Vortrag<br />

anläßlich eines Symposiums in Köln anläßlich des 70. Geburtstags von Gernot<br />

Gutmann.<br />

Schenk, Michael; Donnerstag, Joach<strong>im</strong> (1989): <strong>Medien</strong>ökonomie, Stuttgart.<br />

Schenk, Michael; Gralla, Susanne (1993): Qualitätsfernsehen aus der Sicht des<br />

Publikums, in: Media Perspektiven, 1/93, S. 8-15.<br />

Schmidtchen, Dieter (1978): Wettbewerbspolitik als Aufgabe, Methodologische und<br />

systemtheoretische Grundlagen für eine Neuorientierung, Baden-Baden.<br />

Schmitz, Alfred (1990): Rundfunkfinanzierung: Bestandsaufnahme der<br />

Rundfunkfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland und ökonomische<br />

<strong>Analyse</strong> der Interdependenzen von Finanzierungsformen und medienpolitischen<br />

Schneider, Zielen, Hans Köln. K.; Watrin, Christian (Hrsg.) (1973): Macht und ökonomisches<br />

Gesetz, Tagungsband anläßlich der Jahrestagung des Vereins für Socialpolitik<br />

1972, in Bonn, Berlin.<br />

Schneider, Norbert (1997): <strong>Medien</strong> zwischen Markt und Regulierung, in: Oberender<br />

(1997), S. 73-83.<br />

Schröder, Guido (1997): Die Ökonomie des Fernsehens – eine mikroökonomische<br />

<strong>Analyse</strong>, Münster.<br />

Schüller, Alfred (1986a): Die institutionellen Voraussetzungen einer<br />

marktwirtschaftlichen Ordnung, in: Vaubel; Barbier (1986), S. 34-44.<br />

Schüller, Alfred (1986b): Der theoretische Institutionalismus als Methode des<br />

<strong>Systemvergleich</strong>s, in: Gutmann; Mampel (1986), S. 131-162.<br />

281


Schüller, Alfred (1987): Grundlagen der Wettbewerbspolitik, in: Materialien zum<br />

Bericht zur Lage der Nation <strong>im</strong> geteilten Deutschland 1987, hrsg. vom<br />

Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, Bonn.<br />

Schüller, Alfred (1992): Ansätze einer Theorie der Transformation, in: ORDO, Band 43,<br />

S. 35-63.<br />

Schüller, Alfred (1996): Ordnungspolitische D<strong>im</strong>ensionen der Globalisierung, in:<br />

Biskup (1996), S. 81-127.<br />

Schüller, Alfred (1998): Der wirtschaftspolitische Punktualismus: Triebkräfte, Ziele,<br />

Eingriffsformen und Wirkungen, in: ORDO, Band 49, S. 105-126.<br />

Schüller, Alfred (2000): Theorie des wirtschaftlichen <strong>Systemvergleich</strong>s –<br />

Ausgangspunkte, Weiterentwicklungen und Perspektiven, in: Leipold; Pies<br />

(2000), S. 51-81.<br />

Schüller, Alfred; Krüsselberg, Hans-Günter (Hrsg) (1991): Grundbegriffe zur<br />

Ordnungstheorie und Politischen Ökonomik, Arbeitsbericht zum <strong>Systemvergleich</strong><br />

der Marburger Gesellschaft für Ordnungsfragen der Wirtschaft, Nr. 7, 2. Auflage,<br />

Marburg.<br />

Schüller, Alfred; Watrin, Christian (Hrsg.) (1999): Wirtschaftliche Systemforschung<br />

und Ordnungspolitik, Studien zur Ordnungsökonomik der Marburger Gesellschaft<br />

für Ordnungsfragen der Wirtschaft, Nr. 22, Stuttgart.<br />

Schmidt, Kurt (1988): Mehr zur Meritorik, Kritisches und Alternatives zu der Lehre von<br />

den öffentlichen Gütern, in: Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften<br />

108, 1988, S. 383-403.<br />

Schulz, Wolfgang; Seufert, Wolfgang; Holznagel, Bernd (1999): Digitales Fernsehen,<br />

Regulierungskonzepte und- perspektiven, Opladen.<br />

Schuster, Detlev (1990): Meinungsvielfalt in der dualen Rundfunkordnung, Berlin.<br />

Seidel, Norbert (1993): Rundfunkökonomie, Wiesbaden.<br />

Selmer, Peter (1988): Bestands- und Entwicklungsgarantien für den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk in einer dualen Rundfunkordnung. <strong>Eine</strong><br />

verfassungsrechtliche Untersuchung ihrer Zulässigkeit und Reichweite, Schriften<br />

zu Kommunikationsfragen, Band 10, Berlin.<br />

Siebert, Fred S.; Peterson, Theodore; Schramm, Wilbur (1976): Four Theories of the<br />

Press, Illinois.<br />

Siegert, Gabriele (1996): Die Beziehung zwischen <strong>Medien</strong> und Ökonomie als<br />

systemtheoretisches Problem, in: Mast (1996), S. 43-55.<br />

S<strong>im</strong>on, Herbert A. (1993): Homo rationalis: Die Vernunft <strong>im</strong> menschlichen Leben,<br />

Frankfurt, New York.<br />

Sinn, Hans-Werner (1990): The L<strong>im</strong>its to Competition Between Economic Reg<strong>im</strong>es, in:<br />

Empirica – Austrian Economic Papers 7, S. 3-14.<br />

Smith, Adam (1776/1990): Wohlstand der Nationen, München.<br />

Sobotta, Joach<strong>im</strong> (1994): Die Presse in Deutschland und ihre gesellschaftspolitische<br />

Bedeutung, in: Hoffmann (1994), S. 114-121.<br />

Spence, Michael A.; Owen, Bruce M. (1977): Television, Programming, Monopolistic<br />

Competition and Welfare, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 91. S. 103-<br />

126.<br />

Steiner, Peter O. (1952): Program Patterns and Preferences and the Workability of<br />

Competition in Radio Broadcasting, in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 66,<br />

S. 194-223.<br />

Steiner, Peter O. (1961): Monopoly and Competition in Television: Some Policy Issues,<br />

in: The Manchester School of Economics and Political Science, Vol. 29, S. 107-<br />

131.<br />

Stephens, Lowndes F. (1994): Children and Youth Audiences, in: Thomas; Carpenter<br />

(1994), S. 231-250.<br />

Sternburg, Wilhelm von (Hrsg.) (1995): Tagesthema ARD – Der Streit um das Erste<br />

Programm, Frankfurt.<br />

282


Stolte, Dieter (1977): Was heißt Programmerfolg <strong>im</strong> Fernsehen, Versuch einer<br />

Definition, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, 22.<br />

Jahr, S. 179-190.<br />

Stolte, Dieter (1994): Öffentliche Kommunikation und Gemeinwohl, in:<br />

Dokumentation, Beilage zum IW-<strong>Medien</strong>spiegel, Nr. 26, Jahrgang 18, vom<br />

Stolte, 27.07.1994. Dieter (1998): Fernsehen ist ein Kulturgut eigener Art, in: Frankfurter<br />

Allgemeine Zeitung, 25.11.98, S. 18.<br />

Streit, Manfred E. (1994): Westeuropas Wirtschaftsverfassungen unter dem Druck des<br />

Systemwettbewerbs, in: Listforum 20, S. 111-124.<br />

Streit, Manfred E. (1995): D<strong>im</strong>ensionen des Wettbewerbs – Systemwandel aus<br />

<strong>ordnungsökonomische</strong>r Sicht, in: Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 44, S. 113-134.<br />

Streit, Manfred E. (1999): Rechtsordnung und Handelnsordnung, in: ORDO, Band 50,<br />

S. 93-104.<br />

Stuiber, Heinz-Werner (1998): <strong>Medien</strong> in Deutschland, zwei Bände, Konstanz.<br />

Thaler, Richard H. (1991): Quasi Rational Economics, New York.<br />

Thaler, Richard H. (1992): The Winner's Curse. Paradoxes and Anomalies of Economic<br />

Life, Princeton, New Jersey.<br />

Thomas, Erwin K.; Carpenter, Brown H. (Hrsg.) (1994): Handbook of the Mass Media<br />

in the United States: The Industry and its Audiences, Westport Connecticut.<br />

Thum, Marcel (1994): Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Standardsetzung, in:<br />

Tietzel (1994a), S. 465-499.<br />

Tiebout, Charles M. (1956): A Pure Theory of Local Expenditures, in: Journal of<br />

Political Economy, October 1956, S. 416-426.<br />

Tietzel, Manfred (1985): Wirtschaftstheorie und Unwissen, Tübingen.<br />

Tietzel, Manfred (1995): Literaturökonomik, Tübingen.<br />

Tietzel, Manfred (Hrsg.) (1994a): Ökonomik der Standardisierung, in: Homo<br />

Oeconomicus XI (3), München.<br />

Tietzel, Manfred (Hrsg.) (1994b): Von Schreibmaschinen, Lemmingen und verärgerten<br />

Waisen, in: Tietzel (1994a), S. 339-347.<br />

Toqueville, Alexis de (1835): Über die Demokratie in Amerika, Neudruck Manesse<br />

Bibliothek der Weltgeschichte, Zürich.<br />

Tullock, Gordon (1991): Rent Seeking, in: Eatwell (et. al) (1991), S. 604-609.<br />

Vanberg, Viktor (1997): Die normativen Grundlagen von Ordnungspolitik, in: ORDO,<br />

Band 48, S. 707-726.<br />

Vaubel, Roland; Barbier, Hans D. (Hrsg.) (1986): Handbuch Marktwirtschaft,<br />

Pfullingen.<br />

Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) (1997): Diskussionspapier<br />

des VPRT-Vorstands zum Rahmenkonzept einer <strong>Medien</strong>ordnung 2000 plus,<br />

Bonn.<br />

Verband privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) (1998): Zu den digitalen<br />

Bouquets von ARD und ZDF, Bonn.<br />

Voigt, Stefan (1992): Das Lizenzauktionsverfahren: Ein zielkonformes Instrument zur<br />

Regulierung lokaler Kabelfernsehstationen, in: Communications, The European<br />

Journal of Communications, Vol. 17, S. 67-90.<br />

Voigt, Stefan (1998): Making Constitutions Work: Conditions for Maintaining the Rule<br />

of Law, in: Cato Journal, Vol. 18, 1998, S. 191-208.<br />

Voß, Peter (1997): Zwischen Freiheit und Zwang – Wer braucht den öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunk und wie lange noch? in: Oberender (1997), S. 27-39.<br />

Voß, Peter (2000): Das beste aller bisher praktizierten Verfahren, Rede anläßlich des<br />

25-jährigen Bestehens der KEF am 4.5.2000 in Mainz, abgedruckt in IW-<br />

<strong>Medien</strong>spiegel, Nr. 21, 22. Mai 2000, Dokumentation.<br />

Voß, Peter (2000b): Das Kartellrecht allein ist kein ausreichendes Instrument zur<br />

Kontrolle des Rundfunks, in: Wirtschaftsdienst 2000/I, S. 13-17.<br />

283


Vultejus, Ulrich (1999): Zwei wären genug: Die Zukunft der Landesmedienanstalten,<br />

in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 164, 19.07.1999, S. 8.<br />

Wagener, Hans-Jürgen (1991): Anpassung durch Wandel. Evolution und<br />

Transformation von Wirtschaftssystemen, Schriften des Vereins für Socialpolitik,<br />

Band 191, Berlin.<br />

Watrin, Christian (1985): Staatsaufgaben – Die ökonomische Sicht, in: Zeitschrift für<br />

Wirtschaftspolitik, 34. Jg., S. 131-159.<br />

Weber, Max (1906/88): Kritische Studien auf dem Gebiet der kulturwissenschaftlichen<br />

Logik, in: Weber (1988), S. 146-214.<br />

Weber, Max (1947): The Theory of Social and Economic Organization, Glencoe, Ill.<br />

Weber, Max (1964): Wirtschaft und Gesellschaft, 2. Halbband, Köln und Berlin.<br />

Weber, Max (1988): Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, hrsg. von Johannes<br />

Winkelmann, Tübingen.<br />

Wegner, Gerhard (1993): Kontextsteuerung – Alternative zu Dirigismus und Laissez-<br />

Faire?, in: ORDO, Band 44, S. 271-290.<br />

Wentzel, Bettina (1998): Der Methodenstreit, Frankfurt, New York 1999.<br />

Wentzel, Bettina; Wentzel, Dirk (1998): Das Gemeinwohl – <strong>Eine</strong> Fiktion?, in: Fetzer;<br />

Gerlach (1998), S. 53-69.<br />

Wentzel, Bettina; Wentzel, Dirk (Hrsg.) (2000): Wirtschaftlicher <strong>Systemvergleich</strong><br />

Deutschland/USA, UTB-Taschenbuch, Stuttgart und New York.<br />

Wentzel, Dirk (1995): Geldordnung und Systemtransformation: Ein Beitrag zur<br />

ökonomischen Theorie der Geldverfassung, Schriften zum Vergleich von<br />

Wirtschaftsordnungen, Band 50, Stuttgart, Jena, New York.<br />

Wentzel, Dirk (1998a): Politischer Wettbewerb in der Informationsgesellschaft: <strong>Medien</strong><br />

als Einflußträger und Kontrollinstanz der Wirtschaftspolitik, in: Cassel (1998), S.<br />

711-740.<br />

Wentzel, Dirk (1998b): Die Transformation der Währungsordnung in der DDR, in:<br />

Eckart; Hacker; Mampel (1998), S. 521-536.<br />

Wentzel, Dirk (1999a): Die Rolle der <strong>Medien</strong> bei der Transformation von<br />

Wirtschaftsordnungen, in: Höhmann (1999), S. 95-115.<br />

Wentzel, Dirk (1999b): Globalisierung als Ordnungsproblem, in: Engelhard; Geue<br />

(1999), S. 335-369.<br />

Wentzel, Dirk (2000a): Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen zwischen<br />

öffentlich-rechtlichem Auftrag und marktwirtschaftlichem Wettbewerb.<br />

Anmerkungen zu dem gleichnamigen Buch von Hardy Gundlach, in: ORDO,<br />

Band 50, S. 501-507.<br />

Wentzel, Dirk (2000b): Der Ordnungsbezug der Spieltheorie, in: Leipold; Pies (2000),<br />

S. S. 197-223.<br />

Wentzel, Dirk (2000c): Vielfalt und qualitative Standards <strong>im</strong> Rundfunk: Ein<br />

<strong>Systemvergleich</strong>, in: Wentzel; Wentzel (2000), S. 281-334.<br />

Wentzel, Dirk (2001): Ökonomische Theorie der Selbstregulierung. Zum Verhältnis von<br />

staatlicher Regulierung und Selbstregulierung in den elektronischen <strong>Medien</strong>.<br />

Forschungsprojekt, gefördert durch ein Feodor Lynen-Forschungsstipendium der<br />

Alexander von Humboldt-Stiftung, durchgeführt an der Pennsylvania State<br />

University.<br />

Wickert-Nick, Dorothea (1999): Wettbewerb <strong>im</strong> lokalen Telekommunikationsmarkt.<br />

Zwischen sektorspezifischer Regulierung und allgemeinem Wettbewerbsrecht,<br />

Baden-Baden.<br />

Wiechers, Ralph (1992): Markt und Macht <strong>im</strong> Rundfunk: Zur Stellung der öffentlichrechtlichen<br />

Rundfunkanstalten <strong>im</strong> dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik<br />

Deutschland, Frankfurt.<br />

Wiegerling, Klaus (1998): <strong>Medien</strong>ethik, Stuttgart und We<strong>im</strong>ar.<br />

Wieandt, Axel; Wiese, Harald (1993): Die Theorie der „contestable markets“ – ein<br />

Leitbild für die Wettbewerbspolitik? in: ORDO, Band 44, S. 185-201.<br />

284


Willgerodt, Hans (1975): Fehlurteile über vielzahligen Wettbewerb, in: ORDO, Band<br />

26, S. 97-130.<br />

Willke, Helmut (1992): Ironie des Staates, Grundlinien einer Staatstheorie<br />

polyzentrischer Gesellschaft, Frankfurt.<br />

Willke, Helmut (1996): Systemtheorie I: Grundlagen, 5. überarbeitete Auflage, Stuttgart.<br />

Williamson, Oliver E. (1968): Economies as an Antitrust Defense: The Welfare<br />

Tradeoffs, in: American Economic Review, Vol. 58, S. 18-36.<br />

Wirtz, Bernd W. (1994): Neue <strong>Medien</strong>, Unternehmensstrategien und Wettbewerb <strong>im</strong><br />

<strong>Medien</strong>sektor, Frankfurt.<br />

Wissenschaftlicher Beirat be<strong>im</strong> Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie<br />

(Hrsg.) (1999): Offene <strong>Medien</strong>ordnung, Berlin, November 1999.<br />

Z<strong>im</strong>mermann, Horst; Henke, Klaus-Dirk (1994): Finanzwissenschaft, 7. Auflage,<br />

München.<br />

Zohlnhöfer, Werner (1991): Marktstruktur und funktionsfähiger Wettbewerb: Versuch<br />

einer Erweiterung des Konzepts von Kantzenbach, in: Hamburger Jahrbuch für<br />

Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik, 36. Jahr, S. 71-85.<br />

Zöller, Michael (1984a): Massengesellschaft und Massenkommunikation, Köln.<br />

Zöller, Michael (1984b): Öffentliche Kontrolle und öffentliches Interesse: Die<br />

Diskussion um Binnenpluralismus und Aussenpluralismus in der amerikanischen<br />

<strong>Medien</strong>politik, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik,<br />

29. Jahr, S. 257-273.<br />

Zöller, Michael (1989): Von den Milieus zum Pluralismus der Lebensstile: Der<br />

sogenannte Wertwandel als Alibi der Politik, in: ORDO, Band 40, S. 243-264.<br />

Zöller, Michael (Hrsg.) (1997a): Informationsgesellschaft – Von der organisierten<br />

Geborgenheit zur unerwarteten Selbständigkeit, Köln.<br />

Zöller, Michael (1997b): Die unerwartete Rückkehr der Selbständigkeit:<br />

Kommunikationstechnik und gesellschaftlicher Wandel, in: Zöller (1997a), S.<br />

Zöller, 306-312. Michael (2000): Wissen und Handeln oder warum Ordnung möglich ist, in:<br />

Leube (2000), S. 301-311.<br />

285


286

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!