Medien im Systemvergleich - Eine ordnungsökonomische Analyse ...
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<strong>Medien</strong> <strong>im</strong> <strong>Systemvergleich</strong> -<br />
<strong>Eine</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong><br />
des deutschen und amerikanischen Fernsehmarktes<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
von Dirk Wentzel<br />
Abbildungsverzeichnis: .................................................................................................. VI<br />
1. Ordnungsprobleme elektronischer <strong>Medien</strong> in systemvergleichender Perspektive<br />
...............................................................................................................................1<br />
1.1. Zur Bedeutung des Mediums Fernsehen...............................................................1<br />
1.2. Ordnungsfragen des Fernsehens ...........................................................................3<br />
1.2.1. Erstes Ordnungsproblem: Arbeits- und Wissensteilung..............................3<br />
1.2.2. Zweites Ordnungsproblem: Die Suggestivkraft des Fernsehens .................5<br />
1.2.3. Drittes Ordnungsproblem: Die Interdependenz von wirtschaftlichem<br />
und publizistischem Wettbewerb.................................................................6<br />
1.2.4. Viertes Ordnungsproblem: Inhaltliche und qualitative Präferenzen ...........8<br />
1.2.5. Fünftes Ordnungsproblem: Steuerungs- und Wirkungspotentiale<br />
moderner Ordnungspolitik.........................................................................11<br />
1.3. Fragestellungen und Gang der Untersuchung.....................................................13<br />
2. Methodologische Grundfragen der Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik ......................16<br />
2.1. Das Spannungsverhältnis zwischen dem ökonomischen Ansatz und der<br />
Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik .......................................................................16<br />
2.2. Normativität, Wertfreiheitspostulat und Rundfunkökonomik ............................21<br />
2.3. Zur Interdependenz von <strong>Medien</strong>ordnung und Wirtschaftsordnung....................26<br />
2.3.1. Die Begriffe Ordnung und Gemeinwohl in Rundfunk und Wirtschaft .....26<br />
2.3.2. Interdependenzen zwischen <strong>Medien</strong>, Wirtschaft und Politik ....................29<br />
2.4. Wirtschaftlicher Vergleich der Rundfunkordnungen..........................................34<br />
2.5. <strong>Eine</strong> Morphologie möglicher Rundfunkordnungen ............................................40
2.6. Pfadabhängigkeiten als Erklärungsmuster für den Wandel und das<br />
Beharren von Ordnungen ....................................................................................45<br />
2.6.1. Das Konzept der Pfadabhängigkeit als Gegenstand<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>r Forschung............................................................45<br />
2.6.2. Möglichkeiten zur Operationalisierung des Konzepts der<br />
Pfadabhängigkeit .......................................................................................48<br />
3. Theoretische Argumente für die Ordnung der elektronischen <strong>Medien</strong> ......................51<br />
3.1. Zur Marktversagensthese <strong>im</strong> Rundfunk ..............................................................51<br />
3.1.1. Rundfunk als öffentliches Gut ...................................................................53<br />
3.1.2. Rundfunk als meritorisches Gut ................................................................57<br />
3.1.3. Die These von der Zwangsläufigkeit der Anbieterkonzentration<br />
<strong>im</strong> Rundfunk ..............................................................................................62<br />
3.1.3.1. Der Wettbewerb als wirtschaftliches<br />
Koordinationsinstrument ..............................................................63<br />
3.1.3.2. Der Wettbewerb auf den Rundfunkmärkten.................................70<br />
3.1.3.3. Ordnungspolitische Einschätzung der Konzentrationen <strong>im</strong><br />
Rundfunk: Ein Zwischenergebnis ................................................76<br />
3.1.4. Der Erklärungsbeitrag der „Program Choice-Modelle“ ............................79<br />
3.1.4.1. Entwicklungsmuster und Strukturen von Programmen................79<br />
3.1.4.2. „Program Choice“ und Marktform: Die Steinerschen<br />
Überlegungen................................................................................83<br />
3.1.4.3. „Program Choice“ und werbefinanzierte Programme: Das<br />
Modell von Beebe.........................................................................88<br />
3.1.4.4. „Programm Choice“ und Entgeltfinanzierung: Das Modell<br />
von Spence und Owen...................................................................94<br />
3.1.4.5. „Program Choice“ und marktunabhängige<br />
Programmfinanzierung: Das Modell von Noam...........................99<br />
3.1.5. Zur Hypothese des Marktversagens <strong>im</strong> Rundfunk:<br />
Ein Zwischenergebnis..............................................................................104<br />
3.2. Zur These vom Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk ..................................................107<br />
3.2.1. Der Erklärungsbeitrag der Public Choice-Theorie ..................................110<br />
3.2.2. Der Erklärungsbeitrag der Ökonomischen Theorie der Bürokratie.........114<br />
3.2.3. Zur Hypothese des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk:<br />
Ein Zwischenergebnis..............................................................................117<br />
3.3. Zur These von der abnehmenden politischen Gestaltungsmacht in<br />
internationalen Rundfunkmärkten.....................................................................119<br />
3.3.1. Allgemeine Ordnungsfragen der Globalisierung.....................................120<br />
3.3.2. Verschiedene Ebenen der Ordnung .........................................................121<br />
3.3.3. Das Konzept der Kontextsteuerung .........................................................124<br />
3.3.3.1. Gründzüge der Kontextsteuerung...............................................124<br />
II
3.3.3.2. Kontextsteuerung und <strong>Medien</strong>ökonomik ...................................132<br />
3.3.3.3. Das Drei-Ebenen-Modell von Jarren und Donges.....................133<br />
3.3.3.4. Kritik und offene Fragen des Konzepts der<br />
Kontextsteuerung........................................................................135<br />
3.3.4. <strong>Medien</strong> als selbstreferentielles System: Zur kontrollierenden<br />
Funktion des Wettbewerbs und der Selbstbeschränkung ........................137<br />
3.3.5. Zur Hypothese der Steuerungsohnmacht: Ein Zwischenergebnis ...........139<br />
4. Die duale Rundfunkordnung in Deutschland ...........................................................142<br />
4.1. Historischer Hintergrund...................................................................................147<br />
4.1.1. Die Anfänge des Rundfunks in Deutschland...........................................147<br />
4.1.2. Rundfunk in der Zeit des Nationalsozialismus........................................149<br />
4.1.3. Die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ............................151<br />
4.1.4. Die Entstehung des dualen Systems ........................................................155<br />
4.1.5. Pfadabhängigkeiten in der deutschen Rundfunkentwicklung:<br />
Ein Zwischenergebnis..............................................................................159<br />
4.2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen ....................................162<br />
4.2.1. Das Deutsche Grundgesetz und der Rundfunk........................................163<br />
4.2.1.1. Die institutionelle Ausgestaltung der Meinungs- und<br />
Rundfunkfreiheit.........................................................................163<br />
4.2.1.2. Grundgesetz und Rundfunkurteile..............................................164<br />
4.2.2. Zur Ordnungsökonomik der Rundfunkstaatsverträge .............................167<br />
4.2.3. Die Bedeutung der Rechtsprechung der Europäischen Union ................171<br />
4.3. Binnenpluralistische öffentlich-rechtliche Anstalten........................................173<br />
4.3.1. Zum Verhältnis von Institutionen und Personen .....................................173<br />
4.3.2. Die Zusammensetzung der Rundfunkräte................................................175<br />
4.3.3. Finanzierung ............................................................................................177<br />
4.4. Außenpluralistische private Anbieter................................................................179<br />
4.4.1. Lizenzierungsverfahren und unternehmerische Zielsetzung ...................179<br />
4.4.2. Inhalts- und Konzentrationskontrolle ......................................................181<br />
4.4.2.1. Die Notwendigkeit zur inhaltlichen und<br />
wettbewerbspolitischen Rahmensetzung....................................181<br />
4.4.2.2. Die Organisationen zur Inhalts- und<br />
Konzentrationskontrolle .............................................................182<br />
4.4.2.3. Verflechtungserscheinungen <strong>im</strong> deutschen Fernsehmarkt .........183<br />
4.5. Marktteilnehmer und inhaltliche Angebotsvielfalt ...........................................184<br />
4.5.1. Marktverhalten der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter ................185<br />
4.5.1.1. Das Programmangebot ...............................................................185<br />
4.5.1.2. Die Vollprogramme und die Marginalisierungshypothese.........187<br />
4.5.1.3. Die Spartenprogramme...............................................................189<br />
III
4.5.2. Marktverhalten der privaten Programmanbieter......................................190<br />
4.5.2.1. Die Marktteilnehmer und das Programmangebot.......................190<br />
4.5.2.2. Die Hypothese von der Qualitätsverschlechterung privater<br />
Fernsehprogramme .....................................................................191<br />
4.6. Elemente der dauerhaften Qualitätssicherung...................................................194<br />
4.6.1. Steuerungswirkungen freiwilliger und organisierter Selbstkontrolle......194<br />
4.6.2. Organisatorische Regelung: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen .......197<br />
5. Die marktwirtschaftliche Rundfunkordnung der Vereinigten Staaten .....................200<br />
5.1. Strukturen des amerikanischen Fernsehmarktes: Ein Überblick ......................200<br />
5.1.1. Die Philosophie des Free Trade in Ideas .................................................200<br />
5.1.2. Marktstrukturen und Lokalprinzip...........................................................203<br />
5.2. Historischer Hintergrund...................................................................................205<br />
5.2.1. Die Entstehung des Hörfunks in den Vereinigten Staaten.......................206<br />
5.2.1.1. Der Gründungsboom ..................................................................206<br />
5.2.1.2. Erste Ansätze zur Selbstregulierung...........................................209<br />
5.2.2. Das Aufkommen des Fernsehens in den Vereinigten Staaten .................210<br />
5.2.2.1. Die Nachkriegsphase ..................................................................212<br />
5.2.2.2. Der Gründungsstopp (Freeze) ....................................................213<br />
5.2.2.3. Der „Sixth Report and Order“ ....................................................215<br />
5.2.2.4. Bemühungen um Qualitätsstandards und Selbstkontrolle..........216<br />
5.2.3. Die endgültige Etablierung des Fernsehens.............................................217<br />
5.2.4. Historische Pfadabhängigkeiten: Ein Zwischenergebnis.........................218<br />
5.3. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen ....................................219<br />
5.3.1. <strong>Medien</strong>ordnung als Teil der Rechtsordnung............................................219<br />
5.3.2. Die Federal Communications Commission .............................................220<br />
5.3.2.1. Die Organisationsstruktur der FCC............................................220<br />
5.3.2.2. Die Aufgaben der FCC...............................................................223<br />
5.3.2.3. Zugang zum Fernsehmarkt .........................................................226<br />
5.3.2.4. Lizenzierung und Qualitätskontrolle ..........................................227<br />
5.3.2.5. Die FCC-Regeln zur politischen Berichterstattung....................229<br />
5.3.2.6. Die ordnungspolitische Wirkung der FCC:<br />
Ein Zwischenergebnis ................................................................231<br />
5.4. Private Fernsehsender und Networks................................................................232<br />
5.4.1. Private lokale Fernsehsender als Übertragungsmedium..........................232<br />
5.4.2. Networks als Programmlieferanten .........................................................233<br />
5.4.3. Konkurrierende Programmlieferanten .....................................................235<br />
IV
5.5. Kabelsender.......................................................................................................236<br />
5.5.1. Der Markterfolg des Kabelfernsehens .....................................................236<br />
5.5.2. Die Struktur des Kabelfernsehens ...........................................................237<br />
5.6. Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten...............................................239<br />
5.6.1. Tradition und Wertschätzung von Public Broadcasting ..........................239<br />
5.6.2. Die Organisationsstruktur von Public Broadcasting................................240<br />
5.6.3. Der Umfang des Public Broadcasting......................................................241<br />
5.6.4. Ziele und Aufgaben von Public Broadcasting .........................................242<br />
5.7. Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle:<br />
Die Rolle der National Association of Broadcasters (NAB) ............................246<br />
5.8. Inhaltliche Vielfalt des amerikanischen Rundfunkmarktes ..............................248<br />
5.8.1. Kiosk-Modell und lokale Bezüge ............................................................248<br />
5.8.2. Das Problem von Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen ..................................................248<br />
5.8.3. Begrenzung der Werbezeiten...................................................................250<br />
5.8.4. Ausdifferenzierung des Programmangebots............................................250<br />
6. Vergleich der deutschen und amerikanischen Rundfunkordnung: Die<br />
Ergebnisse.................................................................................................................252<br />
6.1. Die Ergebnisse der theoretischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks...............................252<br />
6.2. Die Ergebnisse der empirischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks.................................259<br />
Literatur .........................................................................................................................265<br />
V
Abbildungsverzeichnis:<br />
Abbildung 1: <strong>Medien</strong>sektor in einem Drei-Sektoren-Modell ........................................ 30<br />
Abbildung 2: Ebenen des allgemeinen <strong>Systemvergleich</strong>s.............................................. 38<br />
Abbildung 3: Ebenen des speziellen <strong>Systemvergleich</strong>s <strong>im</strong> Rundfunk ........................... 39<br />
Abbildung 4: Morphologie verschiedener Rundfunkordnungen (Reine Typen) ........... 44<br />
Abbildung 5: Muster von Verlaufsabhängigkeiten ........................................................ 50<br />
Abbildung 6: Systematik öffentlicher Güter .................................................................. 54<br />
Abbildung 7: Allgemeine Ursachen und Komponenten der Konzentration .................. 65<br />
Abbildung 8: Interdependenzen an den TV-Märkten..................................................... 68<br />
Abbildung 9: Allgemeine Ursachen der Konzentration <strong>im</strong> privaten Rundfunk............. 76<br />
Abbildung 10: Allgemeine angebotsseitige Einflußfaktoren von Programmen............. 82<br />
Abbildung 11: Allgemeine nachfrageseitige Einflußfaktoren........................................ 82<br />
Abbildung 12: Wohlfahrtwirkungen be<strong>im</strong> Ausschlußprinzip ........................................ 96<br />
Abbildung 13: Entgeltfinanzierung und Minderheitenprogramme ................................ 97<br />
Abbildung 14: Einfaches Noam-Modell....................................................................... 100<br />
Abbildung 15: Noam-Modell mit zwei Anbietern........................................................ 103<br />
Abbildung 16: Noam-Modell eines ausdifferenzierten Angebots................................ 103<br />
Abbildung 17: Triviale und nicht-triviale Systeme...................................................... 129<br />
Abbildung 18: Entwicklung der Marktanteile (Zuschauer < 50 Jahre)........................ 159<br />
Abbildung 19: Zusammensetzung des Rundfunkrates bei ARD und ZDF .................. 176<br />
Abbildung 20: Zuschauer und Marktanteil der Nachrichtensendungen....................... 192<br />
Abbildung 21: Vereinfachte Übersicht des amerikanischen Fernsehmarktes.............. 204<br />
Abbildung 22: Das Organigramm der FCC.................................................................. 223<br />
Abbildung 23: Kabelfernsehen in den USA <strong>im</strong> Überblick........................................... 238<br />
Abbildung 24: Public Broadcasting Stationen (März 1999) ........................................ 242<br />
VI
Abkürzungsverzeichnis:<br />
ABC American Broadcasting Company<br />
AER American Economic Review<br />
AfP Archiv für Presserecht<br />
AG Aktiengesellschaft<br />
AGF Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung<br />
ALM Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten<br />
AM Radio Amplitude modulation<br />
ANGA Verband privater Kabelnetzbetreiber<br />
AOL American Online (Internet)<br />
ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der<br />
Bundesrepublik Deutschland<br />
ASCAP American Society of Composers, Authors, and Publishers<br />
BBC British Broadcasting Company<br />
BfP Büro für Publizistik<br />
BLM Bayerische Landeszentrale für neue <strong>Medien</strong><br />
BR Bayerischer Rundfunk<br />
BskyB British Sky Broadcasting Group plc.<br />
BVerfG Bundesverfassungsgericht<br />
CARU Children Advertising Review Unit<br />
CATV Community Antenna Television<br />
CBS Columbia Broadcasting System<br />
CDU Christlich Demokratische Union<br />
CFR Code of Federal Regulations<br />
CLT-UFA Compagnie Luxembougoise de Telediffusion Universum Film AG<br />
CNN Cable News Network<br />
CPB Corporation for Public Broadcasting<br />
CSU Christlich Soziale Union<br />
DBS Direct Broadcast Satellite<br />
DDR Deutsche Demokratische Republik<br />
DF 1 Digitales Fernsehen 1<br />
DFB Deutscher Fußball Bund<br />
DFF Deutscher Fernsehfunk<br />
DLM Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten<br />
DM Deutsche Mark<br />
DSF Deutsches Sportfernsehen<br />
VII
VIII<br />
DVB-T Terrestrisches Digital Video Broadcasting<br />
DW Deutsche Welle<br />
EBS Emergency Broadcasting Station<br />
EBU European Broadcasting Union<br />
EEO Equal Employment Opportunity<br />
EG Europäische Gemeinschaft<br />
EGV Vertrag über die Europäische Gemeinschaft<br />
EPG Electronic Program Guide<br />
EU Europäische Union<br />
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />
EWR Europäischer Wirtschaftsrat<br />
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung<br />
FCC Federal Communications Commission<br />
FDP Freie Demokratische Partei<br />
FM Radio frequency modulation<br />
FRC Federal Radio Commission<br />
FSK Freiwillige Selbstkontrolle<br />
FUEG Fernsehsignalübertragungsgesetz<br />
FSF Freiwillige Selbskontrolle Fernsehen<br />
FTC Federal Trade Commission<br />
GATS General Agreement on Trade in Services<br />
GATT General Agreement on Tariffs and Trade<br />
GEZ Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland<br />
GfK Gesellschaft für Konsumforschung<br />
GG Grundgesetz<br />
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
HBO Home Box Office<br />
HDTV High Definition Television<br />
HR Hessischer Rundfunk<br />
ICC Interstate Commerce Commission<br />
IuKDG Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz<br />
ITU International Telecommunications Union<br />
IW Institut der deutschen Wirtschaft<br />
KDLM Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten<br />
KEF Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunkanstalten
KEK Kommission zur Ermittlung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich<br />
KiKa Kinderkanal der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
KW Kurzwelle<br />
LfR Landesanstalt für Rundfunk<br />
LPR Hessen Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk<br />
LW Langwelle<br />
MDR Mitteldeutscher Rundfunk<br />
MDStV <strong>Medien</strong>dienste-Staatsvertrag<br />
MHz Megahertz<br />
MMBG Mult<strong>im</strong>edia-Betriebsgesellschaft<br />
MSG Media Service GmbH<br />
MSO Multiple Systems Operators<br />
MTV Musik TV<br />
MW Mittelwelle<br />
n-tv Nachrichten TV (deutsche CNN-Tochter)<br />
NBC National Broadcastion Company<br />
NDR Norddeutscher Rundfunk<br />
NGO Non Government Organization<br />
NPR National Public Radio<br />
NTIA National Telecommunications and Information Administration<br />
NWDR Nordwestdeutscher Rundfunk<br />
NZZ Neue Zürcher Zeitung<br />
OET Office for Engeneering and Technology der FCC<br />
ORF Österreichischer Rundfunk<br />
PBS Public Broadcasting System<br />
PC Personal Computer<br />
PPV Pay Per View (Bezahlfernsehen mit Einzelsendungsabrechnung)<br />
PTV Pay-TV (Bezahlfernsehen allgemein)<br />
RIAS Rundfunk <strong>im</strong> amerikanischen Sektor (von Berlin)<br />
RB Radio Bremen<br />
RCA Radio Corporation of America<br />
RStV Rundfunkstaatsvertrag<br />
RTL Radio Television Luxembourg<br />
SDR Süddeutscher Rundfunk<br />
SES Société Europeéne des Satellites<br />
SMS Subscriber Management Service<br />
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands<br />
IX
STV Subscription TV<br />
SWF Südwestfunk<br />
SWR Südwest Rundfunk (Zusammenschluß von SDR und SWF)<br />
TBS Turner Broadcasting System<br />
TCI Tele-Communications Incorporation<br />
TONI Tele-Online-Navigations-Instrument<br />
TNT Turner Network Television<br />
TV Television<br />
UHF Ultra High Frequency<br />
UKW Ultrakurzwelle<br />
UNO United Nations Organization<br />
UPN United Paramount Pictures<br />
USA United States of America<br />
UWG Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb<br />
VHF Very High Frequency<br />
VPRT Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation<br />
WARC World Administrative Radio Council<br />
WBN Warner Brothers Pictures<br />
WDR Westdeutscher Rundfunk<br />
WIPO World Intellectual Property Organization<br />
WRC World Radiocommunications Conference<br />
WTO World Trade Organization<br />
ZDF Zweites Deutsches Fernsehen<br />
ZUM Zeitschrift für Urheber- und <strong>Medien</strong>recht<br />
X
1. Ordnungsprobleme elektronischer <strong>Medien</strong> in systemvergleichender<br />
Perspektive<br />
1.1. Zur Bedeutung des Mediums Fernsehen<br />
„Es gibt keine objektiven Kriterien,<br />
verschiedenartige Werteordnungen zu vergleichen.<br />
Die Wertgrundlagen einer Rundfunkordnung bzw. die<br />
allgemeinen Ziele, denen sie dienen soll, können<br />
deshalb auch nicht einer Wissenschaft entnommen<br />
werden, die sich als Erfahrungswissenschaft versteht,<br />
sondern sind ihr vorgegeben.“<br />
Erich Hoppmann (1988, S. 164)<br />
Das Fernsehen ist in den Augen der meisten Deutschen die wichtigste Erfindung des<br />
zwanzigsten Jahrhunderts (IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 13, 17.03.2000, S. 4). In einer<br />
repräsentativen Umfrage der Forsa-<strong>Medien</strong>gruppe nannten 25,5 Prozent aller Befragten<br />
das Fernsehen an erster Stelle, und zwar mit großem Abstand vor anderen technischen<br />
Innovationen, etwa dem Computer oder dem Telefon, aber auch deutlich vor der<br />
Erfindung von Elektrizität und Strom oder dem Fortschritt in den medizinischen<br />
Behandlungsmethoden. Die besondere Wertschätzung des Fernsehens durch die<br />
Bevölkerung wird auch an den Fernsehnutzungszeiten ersichtlich. Im Durchschnitt<br />
verbrachten die Deutschen 1999 ca. drei Stunden täglich vor dem Fernsehapparat. In<br />
den Vereinigten Staaten oder in Japan liegt diese Zeit sogar noch wesentlich höher. Für<br />
einen Großteil der Bevölkerung ist das Fernsehen als wichtigstes<br />
Kommunikationsmedium in der Tat „das Fenster zur Welt“.<br />
Das Fernsehen ist auch quantitativ ein Wirtschaftsfaktor von besonderer Bedeutung.<br />
Der größte <strong>Medien</strong>konzern der Welt, das amerikanische Unternehmen T<strong>im</strong>e Warner,<br />
hatte 1999 einen Jahresumsatz von etwa 50 Mrd. DM und beschäftigte ca. 96.900<br />
Menschen in den verschiedenen Wertschöpfungsstufen, die dem Fernsehen vor- oder<br />
nachgelagert sind. Der größte deutsche <strong>Medien</strong>konzern, die Bertelsmann AG, brachte es<br />
1999 auf ca. 29 Mrd. DM Umsatz bei etwa 65.000 Beschäftigten 1<br />
. In der jüngeren<br />
Vergangenheit, aber auch aktuell hat es zudem zahlreiche internationale Großfusionen<br />
zwischen <strong>Medien</strong>unternehmen gegeben, die wegen ihres Ausmaßes die<br />
wettbewerbspolitische Aufmerksamkeit der Kartellbehörden hervorgerufen haben – so<br />
etwa jüngst die Fusion zwischen T<strong>im</strong>e Warner und dem weltweit größten Internet-<br />
Anbieter AOL. Die Börsennotierungen und Kursgewinne der international operierenden<br />
<strong>Medien</strong>konzerne haben in den vergangenen Jahren jeden anderen Wirtschaftsbereich<br />
klar in den Schatten gestellt. Aus diesen Daten und Fakten wird bereits unschwer<br />
1<br />
<strong>Eine</strong>n gründlichen aktuellen Überblick über die größten <strong>Medien</strong>konzerne der Welt<br />
bieten Hachmeister und Rager (2000). Angesichts der ständig neuen Fusionen und<br />
Unternehmensneuordnungen in diesem Sektor können solche empirischen Übersichten<br />
aber <strong>im</strong>mer nur eine Momentaufnahme sein.<br />
1
ersichtlich, warum das Fernsehen und die angrenzenden <strong>Medien</strong> als Wirtschaftsfaktor<br />
zum Gegenstand eines ordnungspolitischen Interesses werden.<br />
Das Fernsehen ist ein Teil, vielleicht sogar das Kernstück einer zunehmend<br />
ausdifferenzierten <strong>Medien</strong>ordnung. Diese scheint in besonderer Weise Einfluß auf die<br />
wirtschaftliche Entwicklung und die politische Stabilität und Kultur eines Landes zu<br />
haben. In den <strong>Medien</strong> wird – neben der Legislative, der Judikative und der Exekutive –<br />
eine „vierte Gewalt“ gesehen, die als eine eigenständige Ordnungskraft wirkt. Über die<br />
<strong>Medien</strong> 2 werden die Kommunikation und die Verständigung sowohl zwischen den<br />
Teilnehmern am Produkt- und Faktormarktgeschehen als auch zwischen den Bürgern<br />
<strong>im</strong> politischen Prozeß demokratischer Willensbildung prinzipiell ermöglicht. Vor allem<br />
von den Massenmedien 3 können politische, kulturelle, gesellschaftliche und<br />
ökonomische Anstöße, aber auch Denk- und Handlungsblockaden ausgehen<br />
(ausführlich Baran und Davis 2000); die Marktteilnehmer, die politischen<br />
Entscheidungsträger und die Bevölkerung beziehen einen Großteil ihrer Informationen<br />
und Kenntnisse zu allen denkbaren Themen aus diesen Quellen und bereiten damit ihre<br />
Entscheidungen vor.<br />
Dabei ist grundsätzlich hervorzuheben, daß die <strong>Medien</strong> einerseits „Medium“, also<br />
Träger der Informations- und Wissensübermittlung sind, andererseits aber auch ein<br />
Faktor der öffentlichen Meinungsbildung (hierzu Noelle-Neumann 1996); über die<br />
<strong>Medien</strong> werden „St<strong>im</strong>mungen“ und „kollektive Gefühle“ vermittelt, Erklärungsmuster<br />
für best<strong>im</strong>mte Entwicklungen angeboten und letztlich auch Erwartungen prädisponiert.<br />
Diese Dualität der <strong>Medien</strong>wirkung spiegelt sich in der bekannten „Medium-Faktor-<br />
Hypothese“ wider, die in der Kommunikationsforschung, aber auch in der<br />
Rechtsprechung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts in den acht sog.<br />
„Fernsehurteilen“ eine Rolle spielt. Dabei ist mit dem Bundesverfassungsgericht<br />
(BVerfGE 12, 205, 260) hervorzuheben, daß öffentliche Meinungsbildung keineswegs<br />
ausschließlich nur in den Nachrichtensendungen und den politischen Magazinen und<br />
Dokumentationen vermittelt wird. Auch in Unterhaltungssendungen, populären Serien<br />
oder Spielfilmen wird nachweislich Einfluß auf die öffentliche Meinung ausgeübt. Die<br />
Ordnung der Massenmedien hat somit Auswirkungen auf zwei verschiedene<br />
D<strong>im</strong>ensionen: <strong>Eine</strong>rseits geht es um eine „informative Dienstleistung“ für die Bürger,<br />
die über die <strong>Medien</strong> transportiert wird. Andererseits geht es aber auch um den Prozeß<br />
2<br />
3<br />
Der <strong>Medien</strong>begriff ist vielschichtig. Es können einerseits <strong>Medien</strong> der Individual- und<br />
der Massenkommunikation, andererseits <strong>Medien</strong> der synchronen (zeitgleichen) und der<br />
asynchronen (zeitlich versetzten) Kommunikation unterschieden werden. Nach dem<br />
<strong>Medien</strong>träger können Druck- und Funkeinrichtungen unterschieden werden. Für eine<br />
ausführliche Darstellung der Vielfalt des <strong>Medien</strong>begriffs sei auf von Altmeppen (1996)<br />
und Heinrich (1994 und 1999) verwiesen.<br />
Unter Massenmedien werden die Einrichtungen verstanden, die sich zu verschiedenen<br />
Inhalten an ein anonymes, größeres Publikum wenden. Hörfunk und Fernsehen, aber auch<br />
die Printmedien wirken massenmedial. Hiervon abzugrenzen sind die <strong>Medien</strong> der<br />
Individualkommunikation wie die Telefonie.<br />
2
der demokratischen Willensbildung <strong>im</strong> politischen Geschehen und die Vermittlung von<br />
wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Leitbildern.<br />
1.2. Ordnungsfragen des Fernsehens<br />
1.2.1. Erstes Ordnungsproblem: Arbeits- und Wissensteilung<br />
„Die Mittel der Kommunikation und die Formen<br />
des Zusammenlebens haben etwas miteinander zu tun.<br />
Gesellschaft war also <strong>im</strong>mer schon<br />
Kommunikationsgesellschaft. Gesellschaften durch<br />
die jeweils vorherrschende Kommunikationstechnik<br />
zu charakterisieren ist deshalb ebenso plausibel wie<br />
der Versuch, die Verwandschafts- oder<br />
Besitzverhältnisse als Unterscheidungskriterium zu<br />
nutzen“.<br />
Michael Zöller (2000, S. 301)<br />
Gemäß der sog. „Widerspiegelungsthese“ ist jede <strong>Medien</strong>ordnung indirekt ein<br />
Abbild der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung mit allen dazugehörigen<br />
Teilordnungen. In den <strong>Medien</strong> spiegeln sich die Wertvorstellungen, historische und<br />
kulturelle Besonderheiten sowie die politischen Bedingtheiten einer Gesellschaft wider.<br />
Die bekannte These von Walter Eucken (1952/90, S. 304 ff.) über die<br />
Zusammengehörigkeit, die „Interdependenz der Ordnungen“ findet ihre institutionelle<br />
Ausgestaltung gleichsam in den Massenmedien, die als Bindeglied zwischen den<br />
einzelnen Teilordnungen die Kommunikation und Wissensteilung überhaupt erst<br />
ermöglichen. Die <strong>Medien</strong> dienen den verschiedenen Subsystemen in modernen,<br />
funktional ausdifferenzierten Gesellschaften <strong>im</strong> Luhmannschen Verständnis (1996) als<br />
Mittel der Selbstreflexion sowie der Verständigung mit anderen wirtschaftlichen und<br />
gesellschaftlichen Teilordnungen. Vor diesem Hintergrund kann die These vertreten<br />
werden, daß auch die Erklärung wirtschaftlicher Prozesse in modernen arbeits- und<br />
wissensteiligen Gesellschaften notwendig an ein Verständnis der Wirkungen der<br />
Massenmedien gebunden ist 4 . Die Bedeutung der <strong>Medien</strong> für die Arbeits- und<br />
Wissensteilung in einer Wirtschaftsordnung stellt also ein erstes Ordnungsproblem dar.<br />
Erkenntnistheoretisch wäre es wünschenswert, präzise Hypothesen zu formulieren<br />
über die Wirkungen von <strong>Medien</strong> auf das wirtschaftliche Ordnungsgefüge. Die<br />
Wirkungskette zwischen den <strong>Medien</strong>, der Bevölkerung und den verschiedenen Faktoren<br />
der Meinungsbildung und „ordnenden Potenzen“ (Eucken) ist allerdings nur schwer in<br />
einen eindeutig überprüfbaren Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zu stellen (hierzu<br />
Wentzel 1998a). Vor allem die empirische <strong>Medien</strong>wirkungsforschung und die<br />
Demoskopie sind bemüht, die allgemein plausible Hypothese, daß „<strong>Medien</strong> wirken“<br />
4<br />
Zu einer soziologischen Sichtweise dieser Hypothese siehe Luhmann (1996) und<br />
Marcinkowski (1993); einen demoskopischen Blickwinkel präsentiert Noelle-Neumann<br />
(1996). <strong>Eine</strong> ökonomische Interpretation dieser These liefert Müller (1998) oder<br />
Gundlach (1998). Es sei auch auf die medienökonomischen Lehrbücher von Altmeppen<br />
(1996) und Heinrich (1994) verwiesen.<br />
3
(media matters), genauer zu prüfen (vgl. Baran und Davis 2000). Zwar ist aus einem<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Blickwinkel grundsätzlich zu vermuten, daß eine möglichst<br />
freie und wettbewerbliche Fernsehordnung schon allein dadurch positiv wirkt, daß der<br />
Bestand an verfügbaren Alternativen vergrößert wird: Meinungsfreiheit und<br />
<strong>Medien</strong>wettbewerb lassen sich nach Hoppmann (1988, S. 176) auch gar nicht<br />
voneinander trennen. Es bleibt aber nach wie vor klärungsbedürftig, wie die<br />
Nachrichten und Informationen, die in den <strong>Medien</strong> verbreitet werden, von den<br />
Nachfragern aufgenommen werden und damit zu einer intensiveren und produktiveren<br />
Arbeits- und Wissensteilung beitragen.<br />
Die Wirkungen der Massenmedien auf die Arbeits- und Wissensteilung sind mit<br />
ihrer Verbreitungsform verbunden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, daß bei<br />
der Massenkommunikation die Informationen indirekt, einseitig und öffentlich<br />
vermittelt werden (vgl. Noelle-Neumann 1996). Dies bedeutet, daß der Empfängerkreis<br />
der Informationen <strong>im</strong> Gegensatz zur Individualkommunikation nicht genau best<strong>im</strong>mt<br />
ist. Der Sender und die Empfänger sind räumlich voneinander getrennt und die<br />
Informationen gehen <strong>im</strong>mer von der gleichen Seite aus – wenngleich die Digitalisierung<br />
der Übertragungswege mit der Möglichkeit eines Rückkanals (sog. „interaktives<br />
Fernsehen“) diese Charakterisierung zu verändern beginnt. In diesem Zusammenhang<br />
ist darauf hinzuweisen, daß die Massenkommunikation der natürlichen menschlichen<br />
Kommunikation „von Angesicht zu Angesicht“ in mancher Hinsicht widerspricht. Der<br />
Fernsehzuschauer kann „nur“ abschalten, er kann aber in der Regel – zumindst be<strong>im</strong><br />
traditionellen analogen Fernsehen – nicht direkt widersprechen und einen Sachverhalt<br />
„richtigstellen“. Dies ist einerseits eine relevante verfassungs- und staatsrechtliche<br />
Fragestellung, denn es gilt bei der Ordnung des Rundfunks 5<br />
, die Meinungs- und<br />
Pressefreiheit des Art. 5 GG zu sichern und die Bürger vor der einseitigen und<br />
unausgewogenen Übermittlung von Informationen und Propaganda zu schützen. Dies<br />
ist andererseits aber auch eine relevante ökonomische Fragestellung, denn es ist zu<br />
vermuten, daß eine einseitige und verkürzte Berichterstattung auch den Prozeß der<br />
Wissensverbreitung empfindlich stören würde.<br />
Die Bedeutung der <strong>Medien</strong> und vor allem des Fernsehens für die Verbreitung von<br />
Informationen und Wissen könnte in dem Maße zunehmen, wie die „ordnenden<br />
Potenzen“ <strong>im</strong> Euckenschen Verständnis sich schwer tun, auf herkömmlichen Wegen<br />
beachtet zu werden. Hierin liegt die besondere Brisanz dieses ersten<br />
Ordnungsproblems. Empirisch läßt sich nachweisen, daß alle gesellschaftlichen<br />
Gruppierungen, die als „klassische Diskussionsforen“ und Ideenbörsen galten, also etwa<br />
politische Parteien und Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, aber auch die großen<br />
Kirchen, unter Mitgliederschwund leiden. Hierdurch wird deren Einfluß <strong>im</strong><br />
wirtschaftlichen Geschehen und bei der Formulierung öffentlicher Meinung zunächst<br />
5 Rundfunk ist der Oberbegriff zu Hörfunk (Radio) und Fernsehen.<br />
4
einmal reduziert 6 . In mancherlei Hinsicht tritt das Fernsehen nun in zunehmendem<br />
Maße an die Stelle der traditionellen gesellschaftlichen Diskussionsforen. Die<br />
Konzentration der werbetreibenden Industrie und der politischen Parteien auf den<br />
Fernsehzuschauer als Adressat für Produktwerbung und politische Botschaften ist<br />
demzufolge leicht nachvollziehbar und offensichtlich. Hierin liegt quasi die dynamische<br />
D<strong>im</strong>ension des ersten Ordnungsproblems, daß nämlich die Bedeutung der <strong>Medien</strong> für<br />
die Arbeits- und Wissensteilung <strong>im</strong> Zeitablauf tendenziell weiter zunehmen wird.<br />
1.2.2. Zweites Ordnungsproblem: Die Suggestivkraft des Fernsehens<br />
Aus dem ersten Ordnungsproblem leitet sich das zweite Ordnungsproblem ab,<br />
welches in dem besonderen manipulativen Potential des Fernsehens zu sehen ist. Die<br />
hervorgehobene Bedeutung der <strong>Medien</strong> für den Wissenstransfer innerhalb einer<br />
Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung birgt die Gefahr in sich der mißbräuchlichen<br />
Nutzung durch einzelne (politische) Parteien oder durch Unternehmen mit einer<br />
marktbeherrschenden Stellung.<br />
Bei den Massenmedien ist zwischen den Printmedien und dem Rundfunk (Hörfunk<br />
und Fernsehen) zu differenzieren. Es bestehen zahlreiche Unterschiede zwischen den<br />
<strong>Medien</strong>, etwa in bezug auf die Verbreitungsformen, die Zielgruppenansprache, die<br />
Konsumgewohnheiten der Nachfrager oder auch die Finanzierungsmöglichkeiten der<br />
Anbieter. Bei den Printmedien existiert in den meisten Ländern ein rein<br />
privatwirtschaftliches sog. „Kioskmodell“. Über die wettbewerblichen Marktkräfte und<br />
die Nachfragepräferenzen ergibt sich eine mehr oder minder ausgewogene Mischung<br />
zwischen journalistischen Qualitätserzeugnissen und weniger anspruchsvollen<br />
Boulevardblättern. Der deutsche Pressemarkt gilt jedenfalls <strong>im</strong> internationalen<br />
Vergleich als qualitativ besonders hochwertig. Zwar besteht auch <strong>im</strong> Pressemarkt die<br />
Gefahr, daß wirtschaftliche Konzentrationstendenzen zu einer Monopolisierung von<br />
Meinungsmacht führen können, weshalb auch bei der Presse eine effektive<br />
Fusionskontrolle notwendig bleibt. Gleichwohl ist das manipulative Potential der Presse<br />
insgesamt geringer als <strong>im</strong> Massenmedium Fernsehen. Insofern ist der Pressemarkt auch<br />
nur indirekt als Vergleichs- und Referenzmaßstab für den Fernsehmarkt geeignet.<br />
Die Presse erfüllt – wie Sobotta (1994, S. 118) betont – einen spezifischen<br />
Informationsauftrag mit einer wichtigen gesellschaftspolitischen Bedeutung. Bei<br />
Regional- oder Lokalzeitungen erhält der Leser beispielsweise Informationen über<br />
aktuelle weltpolitische Ereignisse ebenso wie die Wahlergebnisse des örtlichen<br />
Pfarrgemeinderates, über die Ergebnisse der Fußballbundesliga ebenso wie den<br />
Spielverlauf des ortsansäßigen Kreisligisten, Hochzeits-, Geburts- und Sterbeanzeigen<br />
usw. Zwar können ein lokaler Hörfunk oder ein lokales Fernsehen ein ähnliches<br />
Informationsportfolio bereitstellen – wie dies beispielsweise in den Vereinigten Staaten<br />
zu beobachten ist. Jedoch ist aufgrund der großen Unterschiede bei der Darbietung der<br />
6<br />
Dies ist auch die vielbeachtete These von Putnam (2000), der eine stark rückläufige<br />
Bereitschaft zum öffentlichen Engagement in den USA feststellt und hierfür ursächlich<br />
die <strong>Medien</strong> für verantwortlich hält.<br />
5
Informationen nicht mit einer Verdrängung des einen durch das andere Medium zu<br />
rechnen (ausführlich Pfeifer 1997). Der Rundfunk und die Presse sind keine<br />
vollkommenen Substitute, sie stehen vielmehr in einem komplementären Verhältnis<br />
zueinander.<br />
Das Fernsehen spricht <strong>im</strong>mer mehrere Sinne des Menschen gleichzeitig an. Durch<br />
die Kombination von Audio und Video werden besonders nachhaltige Eindrücke<br />
vermittelt; dies bestätigen zahlreiche empirische Untersuchungen aus der<br />
<strong>Medien</strong>wirkungsforschung (vgl. Baran und Davis 2000). Die Authentizität von<br />
Fernsehbildern kann durch ästhetische Hilfsmittel – etwa musikalische Untermalung –<br />
sowie durch erläuternde Kommentare zusätzlich gesteigert werden und ein besonders<br />
hohes Ausmaß an Emotionalisierung und Erregung be<strong>im</strong> Zuschauer hervorrufen. Hierin<br />
liegt zweifelsohne ein wesentlich höheres manipulatives Potential als <strong>im</strong> Markt für<br />
Printerzeugnisse. Die in verhaltenswissenschaftlichen Untersuchungen empirisch<br />
vielfach nachgewiesene Suggestivkraft des Fernsehens erfordert deshalb weitergehende<br />
Vorsichtsmaßnahmen, um das Medium vor dem Mißbrauch zu schützen und die<br />
Meinungsfreiheit als eines der höchsten Verfassungsgüter zu sichern. Vor dem<br />
Hintergrund des zweiten Ordnungsproblems ist verständlich, warum die Gesetzgeber in<br />
Deutschland, in den Vereinigten Staaten und in anderen Ländern für den Rundfunk als<br />
„Leitmedium“ andere, zumeist schärfere Maßstäbe anlegen als für die Presse. Auch der<br />
Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der USA hat diese differenzierte Behandlung in<br />
mehrerer Verlautbarungen und Gerichtsentscheidungen gerechtfertigt: „Each new<br />
medium requires its own First Amendment analysis“ (siehe Barnett 1988, S. 83).<br />
1.2.3. Drittes Ordnungsproblem: Die Interdependenz von wirtschaftlichem und<br />
publizistischem Wettbewerb<br />
Die Ordnung des Rundfunks umfaßt ganz allgemein eine technologische sowie eine<br />
inhaltliche Komponente. Die erste D<strong>im</strong>ension ergibt sich für den Gesetzgeber aus der<br />
Notwendigkeit, die Infrastruktur der Datenübertragung zu gestalten. Hier sind die<br />
technische Erschließung und die wirtschaftlichen Handlungs- und Verfügungsrechte an<br />
den verschiedenen Telekommunikationsnetzen zu klären. Bekanntlich kann Rundfunk<br />
über terrestrische Frequenzen (Funkwellen), über Breitbandkabelnetze oder über<br />
Satelliten übertragen werden. Die öffentliche oder private Bereitstellung dieser<br />
Infrastruktur sowie die finanziellen und inhaltlichen Restriktionen be<strong>im</strong> Zugang zu<br />
diesen Netzen sind Sachverhalte, die unmittelbare Auswirkungen auf die<br />
wettbewerbliche Struktur des Rundfunkmarktes sowie auf die qualitative Ausgestaltung<br />
verschiedener Programme der dort handelnden Marktteilnehmer haben. <strong>Eine</strong> „offene<br />
Rundfunkordnung“ als ordnungspolitisches Leitbild (Mestmäcker 1988) muß sozusagen<br />
in einem ersten Schritt den freien Zugang für alle Interessierten zu den technischen<br />
Übertragungsmöglichkeiten gewährleisten.<br />
Die inhaltliche D<strong>im</strong>ension der Massenkommunikation setzt an der Vielfalt<br />
unterschiedlicher Meinungen an, die dort Verbreitung finden sollen: Schutzobjekt<br />
innerhalb einer Rundfunkordnung ist die Meinungs- und Rundfunkfreiheit.<br />
Rechtsgrundlage hierfür ist in Deutschland das Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1, Satz 2, in<br />
6
den Vereinigten Staaten der erste Zusatz (First Amendment) der Verfassung 7 . In seiner<br />
verfassungsrechtlichen Ausprägung dürfte dieser Grundsatz allgemein auf breiten<br />
Konsens stoßen; in Deutschland und in den Vereinigten Staaten ist hierzu prinzipielle<br />
Übereinst<strong>im</strong>mung festzustellen. Gleichwohl sind in beiden Ländern unterschiedliche<br />
Vorstellungen anzutreffen, wie dem konsensfähigen Verfassungsideal der<br />
Meinungsfreiheit in der Realität Geltung verschafft werden könnte.<br />
Neben den unterschiedlichen juristischen und gesellschaftlichen Vorverständnissen<br />
über den Tatbestand der Rundfunkfreiheit ist die reale Ausgestaltung eines<br />
Ordnungsrahmens für den Rundfunksektor, der eben jene „Meinungsvielfalt als<br />
Entdeckungsverfahren“ (Hoppmann 1988) ermöglichen soll, in der Wissenschaft und<br />
erst recht <strong>im</strong> politischen Prozeß heftig umstritten. Die verschiedenen Auffassungen um<br />
eine vielfaltssichernde Organisation des Rundfunks durchziehen die rundfunkpolitische<br />
Diskussion in Deutschland seit dessen Wiederbegründung <strong>im</strong> Anschluß an den Zweiten<br />
Weltkrieg und sind auch jüngst wieder Gegenstand heftiger Kontroversen (siehe<br />
Wissenschaftlicher Beirat 1999; Holznagel 1999). Soll sich, so lautet die grundlegende<br />
Frage, Meinungsvielfalt und Pluralität in jedem einzelnen Sender und vielleicht sogar in<br />
jedem einzelnen Programm wiederfinden (binnenpluralistische Perspektive), oder<br />
vermag der gewinnorientierte Wettbewerb verschiedener Sendeanstalten um die Gunst<br />
der Fernsehzuschauer ein möglichst breites Angebot verschiedener, unabhängig<br />
nebeneinander stehender Sichtweisen hervorzubringen (außenpluralistische<br />
Perspektive)? Kann Pluralismus ex ante vor Sendebeginn durch ein wie auch <strong>im</strong>mer<br />
zusammengesetztes Gremium festgestellt und zentralisiert werden, oder ist Pluralismus<br />
das ex post-Resultat eines evolutionären wettbewerblichen Suchprozesses auf einem<br />
„Markt der Meinungen“? Und welcher Zusammenhang existiert zwischen der<br />
realisierten Marktform <strong>im</strong> Rundfunk (Ebene des ökonomischen Wettbewerbs) und dem<br />
inhaltlichen Wettbewerb der Meinungen? (Ebene des publizistischen Wettbewerbs). Ein<br />
wirksamer ökonomischer Wettbewerb mit vielen verschiedenen, voneinander<br />
unabhängigen Anbietern garantiert jedenfalls noch keinen publizistischen Pluralismus,<br />
ebenso wie das Fehlen von Wettbewerb keinesfalls gleichbedeutend ist mit dem Fehlen<br />
von Meinungspluralismus (siehe Kantzenbach 1988; Kruse 1996a).<br />
Das Vorverständnis der politischen Entscheidungsträger zu diesem dritten<br />
Ordnungsproblem prädeterminiert die Auswahl des realisierten Rundfunkmodells, wie<br />
sich in Deutschland und in den Vereinigten Staaten in der Realität zeigt. Während in<br />
den Vereinigten Staaten der „free-trade-in-ideas-Doktrin“ und dem freien<br />
unternehmerischen Wettbewerb geradezu verfassungsstiftender Charakter zuerkannt<br />
wird, erfährt die binnenpluralistische Konzeption <strong>im</strong> Rundfunk und die Idee der<br />
öffentlichen Wirtschaft in Deutschland nach wie vor eine sehr hohe Wertschätzung in<br />
7<br />
Es sei darauf hingewiesen, daß sich das deutsche Grundgesetz und die amerikanische<br />
Verfassung trotz großer inhaltlicher Überschneidungen in ihrer Struktur stark<br />
unterscheiden. Das deutsche Grundgesetz beginnt mit einer Absicherung der Grundrechte<br />
(Art 1-19, sog. Staatsfundamentalnormen); diese Individualrechte finden sich in der<br />
amerikanischen Verfassung in den Zusätzen (Amendments).<br />
7
der Bevölkerung und bei den Vertretern der politischen Parteien. Dem Wettbewerb<br />
hingegen wird eher mit Skepsis und einem gewissen Mißtrauen begegnet.<br />
1.2.4. Viertes Ordnungsproblem: Inhaltliche und qualitative Präferenzen<br />
Rundfunkangebote beanspruchen vielfach, qualitative Vorstellungen über<br />
gesellschaftlich wünschenswerte und förderungswürdige Inhalte zu vermitteln (hierzu<br />
Stolte 1977; Holznagel 1999). Qualitativ hochwertige Programme sollen „ausgewogen<br />
und vielfältig informieren, die pluralistische Gesellschaft abbilden, gesellschaftliche<br />
Partizipation durch Bildungs- und Kulturangebote befördern und zur kulturellen<br />
Innovation der Gesellschaft beitragen“ (Hamm 1998a, Vorwort S. 8). Es geht also um<br />
die Wahrhaftigkeit und Genauigkeit der Berichterstattung ebenso wie um das Bemühen,<br />
breiten Teilen der Bevölkerung Bildungschancen und Teilhabe am kulturellen<br />
Geschehen zu eröffnen. In der medienökonomischen Diskussion werden Programme,<br />
die diese Funktionen wahrnehmen, als „Public Interest Programming“ bezeichnet, als<br />
Programmangebote „<strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen Interesses“.<br />
Freilich kann nicht übersehen werden, daß diese Beschreibungen von Public Interest<br />
Programming ein Stück weit willkürlich und nebulös bleiben und dem Betrachter ein<br />
hohes Maß an Ermessensspielräumen ermöglichen (grundlegend McQuail 1992).<br />
Ebenfalls ist mit dieser Charakterisierung weder theoretisch noch praktisch eine<br />
konkrete Aussage zu verbinden, ob die Programmbeiträge von privaten oder von<br />
öffentlich-rechtlichen Anbietern bereitgestellt werden können oder sollen, denn auch<br />
zahlreiche Programmangebote privater Rundfunkanstalten können die vorgegebenen<br />
Kriterien erfüllen (siehe Firestone und Korzick Garmer 1998). Noam (1998, S. 205)<br />
schlägt deshalb vor, „Public Television“ sorgfältig von „Public Interest Television“ zu<br />
unterscheiden.<br />
Die Qualität des Fernsehangebots spiegelt sich grundsätzlich in zwei Sachverhalten<br />
wider. Erstens geht es um die Bandbreite und das Mischungsverhältnis verschiedener<br />
Programmsparten (strukturelle Vielfalt) und zweitens um die Qualität innerhalb eines<br />
Programmsegments – etwa bei der Produktion von Informationssendungen. Bei der<br />
Bandbreite verschiedener Programmformen ist beispielsweise zu unterscheiden<br />
zwischen Informationssendungen, Musikdarbietungen, nonfiktionaler Unterhaltung,<br />
fiktionaler Unterhaltung, Kinder- und Jungendsendungen, Sportübertragungen,<br />
sonstigen Formaten und – gerade <strong>im</strong> privaten Fernsehen wichtig – den Werbesendungen<br />
oder Sponsoring. Innerhalb der einzelnen Programmsparten kann weiter nach<br />
verschiedenen Gesichtspunkten differenziert werden. Bei der Unterhaltung etwa, die<br />
mit ca. der Hälfte der täglichen Sendezeit den größten Anteil unter den verschiedenen<br />
Programmen einn<strong>im</strong>mt (vgl. Hamm 1995, S. 86-103), können beispielsweise<br />
Fernsehserien, Fernsehspiele, Spielfilme (Movies), Bühnenstücke, Spiele und Shows<br />
sowie Talkshows unterschieden werden, die wiederum inhaltlich stark variieren können.<br />
Sportübertragungen können sich auf einzelne Sportarten oder auf den Zeitpunkt der<br />
Übertragung (live-Berichterstattung versus Aufzeichnung) beziehen.<br />
8
Ein erstes Kriterium zur Einschätzung der Qualität einer Fernsehordnung setzt somit<br />
an der Vielfalt der unterschiedlichen Programmformate an, die insgesamt für den<br />
Zuschauer verfügbar sind (vgl. Browne 1999). Hier geht es aus einer übergeordneten<br />
Perspektive um das Gesamtangebot verschiedener Sendungen. Aus<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel ist dabei zu vermuten, daß vom Zuschauer<br />
grundsätzlich eine größere Auswahl begrüßt wird. Dabei ist hervorzuheben, daß Vielfalt<br />
keinesfalls nur an einen best<strong>im</strong>mten Sender gebunden sein muß. Ein breites Angebot<br />
verschiedener Spartenprogramme (ausführlich Poll 1999) könnte grundsätzlich auch<br />
dem genannten Qualitätskriterium der strukturellen Vielfalt entsprechen.<br />
Das zweite Kriterium betrifft die Qualität innerhalb eines einzelnen Programms. Hier<br />
geht es um die Innenansicht einer einzelnen, spezifischen Sendung. Diese D<strong>im</strong>ension ist<br />
offenkundig mit zahlreichen ästhetischen und publizistischen Werturteilen verbunden.<br />
Über die Qualität einer künstlerischen Darbietung kann man bekanntlich trefflich<br />
streiten – und gerade <strong>im</strong> Fernsehen wird dieser Streit ja nicht selten bewußt inszeniert.<br />
Ob eine Fernsehsendung ex post best<strong>im</strong>mten Qualitätskriterien entsprach, darüber sind<br />
sich auch die Experten in den publizierten Fernsehkritiken höchst selten einig gemäß<br />
der alten Weisheit: „De gustibus non est disputandum“. Gleichwohl sind in der<br />
Diskussion zumindest allgemeine Kriterien der Qualitätseinschätzung zu benennen, und<br />
zwar in Form eines Negativkatalogs. Dies entspricht auch dem liberalen Verständnis<br />
von einem offenen wettbewerblichen Suchprozeß, bei dem zunächst einmal alles erlaubt<br />
ist, was nicht ausdrücklich aus guten Gründen verboten ist. Regeln beruhen demnach<br />
nicht auf dem Gebots-, sondern auf dem Verbotsprinzip. Da auch der Prozeß der<br />
Programmgestaltung letztlich ein Suchprozeß unter Unsicherheit ist (kann der<br />
Fernsehunternehmer seine Nachfrage erreichen?), wären konkrete Inhaltsvorgaben als<br />
Ergebnis eines Suchprozesses letztlich weder zweckmäßig noch in irgend einer Weise<br />
praktikabel. Vielmehr erscheint es zielführend, best<strong>im</strong>mte Grenzen für die<br />
Programmanbieter einzuziehen und auf diesem Wege den wettbewerblichen Prozeß<br />
be<strong>im</strong> Werben um die Gunst der Zuschauer in geeignete Bahnen zu lenken.<br />
Ein solcher Negativkatalog ermöglicht somit eine hilfreiche Orientierung bei der<br />
Diskussion von Programmqualitäten und vermeidet die letztlich normative Vorgabe<br />
best<strong>im</strong>mter Inhalte. <strong>Eine</strong> Unterhaltungssendung oder ein Spielfilm können<br />
beispielsweise als qualitativ minderwertig angesehen werden, wenn in einem Ausmaß<br />
Sex und Gewaltdarstellungen präsentiert werden, die weit über normale<br />
Lebenserfahrungen hinausgehen oder wenn solche Darstellung gar der Verherrlichung<br />
von Gewalt dienen sollen. Ob ein spezifischer Programminhalt verboten werden soll<br />
(etwa extremistische politische Propaganda) oder aber durch geeignete institutionelle<br />
Regeln wie beispielsweise Dekodierung oder sehr späte Sendezeiten nur der Zugang für<br />
best<strong>im</strong>mte Zuschauergruppen – etwa Jugendliche – beschränkt wird (beispielsweise bei<br />
Actionfilmen oder bei Erotiksendungen), ist eine nachgelagerte Frage. Ebenfalls zu<br />
kritisieren sind Programme, in denen stereotype und unzulässig vereinfachende<br />
Verhaltensmuster für einzelne Geschlechter oder Bevölkerungsgruppen dargestellt oder<br />
aber sogar rassistische Vorurteile geweckt oder bestärkt werden (vgl. Hamm 1995, S. 98<br />
ff.).<br />
9
Auch bei den Nachrichten- und Informationssendungen stellt sich die Frage nach<br />
geeigneten Qualitätsmaßstäben. Da es sich bei Nachrichten zumeist um überprüfbare,<br />
objektive Sachverhalte handelt, kann der Negativkatalog als Ausgangsbasis durchaus<br />
auch um einzelne konkrete positive Sachverhalte ergänzt werden. Hier sind mit Schatz<br />
und Schulz (1992) die Aspekte der Vielfalt der dargebotenen Themen, der Relevanz<br />
dieser Themen, der journalistischen Professionalität sowie der Rechtmäßigkeit (etwa in<br />
Bezug auf rechtliche Vorgaben, Jugendschutz u.ä.) zu nennen. Zwar sind die einzelnen<br />
Vorgaben nicht <strong>im</strong>mer eindeutig quantifizierbar in dem Sinne, daß objektive<br />
Kennziffern oder Maßzahlen festgestellt werden können; gleichwohl sind sie als<br />
Hilfsmittel zur Einschätzung unterschiedlicher Qualitäten durchaus hilfreich. So ist<br />
etwa die Intensität der Recherche (Zeitaufwand, Anzahl der Kontaktpersonen,<br />
wissenschaftliche Fundierung etc.) ein vergleichsweise objektiver positiver Maßstab für<br />
Qualität ebenso wie die Art der Präsentation. Werden beispielsweise Nachrichten und<br />
Fakten sauber von Kommentaren und Meinungen getrennt? Werden medienethische<br />
Standards – etwa bei der Präsentation von Bildmaterial aus Krisengebieten –<br />
eingehalten? Werden komplexe Sachverhalte differenziert dargestellt oder aber auf 15-<br />
Sekunden-Meldungen kompr<strong>im</strong>iert, die einer „ritualisierten Politikdarstellung“ 8<br />
Vorschub leisten könnten? (hierzu Wentzel 1998a) Wie sachkundig sind die<br />
Journalisten, wenn es um die Präsentation von Hintergrundinformationen geht?<br />
Das vierte Ordnungsproblem bezieht sich also auf den Sachverhalt, wie gleichzeitig<br />
Vielfalt <strong>im</strong> Rahmen des gesamten Fernsehangebots und Qualität innerhalb eines<br />
Programms sichergestellt werden können. Die Schwierigkeit, geeignete<br />
Rahmenbedingungen zu entwerfen und durchzusetzen, die diesen Programmzielen<br />
bestmöglich dienen, ist offenkundig. Dies liegt nicht zuletzt in dem Faktum begründet,<br />
daß es keine zweifelsfreie und objektive Bewertung von Programmqualitäten geben<br />
kann; hierin wird <strong>im</strong>mer ein subjektives Element enthalten sein. Die Wertgeladenheit<br />
der Diskussion in Politik und Wissenschaft über die Qualität des Fernsehens dürfte vor<br />
allem in diesem Ordnungsproblem verwurzelt liegen.<br />
Freilich ist erstens mit Hoppmann (1988) daran zu erinnern, daß Wertfragen <strong>im</strong>mer<br />
auch Gegenstand politischer Ökonomik waren – gerade auch <strong>im</strong> Rundfunk. Die<br />
Wertgeladenheit an sich sollte noch keinen Ökonomen von der Behandlung des Themas<br />
abhalten. Zweitens ist <strong>im</strong> Sinne einer liberalen Rechtstradition zu betonen, daß ein<br />
wettbewerblicher Suchprozeß <strong>im</strong>mer ergebnisoffen ist. Hierin liegt gerade die<br />
besondere Bedeutung des Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren <strong>im</strong> Hayekschen<br />
Verständnis, daß ständig neue Problemlösungen entdeckt, getestet und je nach<br />
Leistungsfähigkeit angenommen oder wieder verworfen werden. Bezogen auf die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellung bedeutet dies konkret, daß neue Programmformate<br />
entwickelt und getestet werden, die sich <strong>im</strong> Einzelfall durchsetzen werden oder nicht.<br />
8<br />
Mit dem Sachverhalt der „ritualisierten Politikdarstellung“ ist die Erscheinung gemeint,<br />
daß für Politiker in kurzen Nachrichtensendungen zumeist keine Möglichkeit zu einer<br />
differenzierten und ausführlichen Darlegung eines Sachverhalts besteht. Stattdessen<br />
werden einzelne Symbole oder Rituale vollzogen, die dann auch fernsehwirksam<br />
präsentiert werden können.<br />
10
<strong>Eine</strong> ex ante Best<strong>im</strong>mung konkreter Ergebnisse widerspricht der Offenheit dieses<br />
Entdeckungsverfahrens; sie würde vermutlich sehr schnell in die Gefahr einer Zensur<br />
gelangen.<br />
Aus dem vierten Ordnungsproblem leitet sich also die Fragestellung ab, welche<br />
ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geeignet erscheinen, um einen<br />
konsensfähigen Negativkatalog – gesellschaftliche, publizistische und ethische<br />
Standards 9 – zu beschließen und zu erhalten und gleichzeitig die Offenheit des<br />
gesellschaftlichen Suchprozesses zu befördern und möglichst innovative Programme<br />
hervorzubringen. Hiermit ist offensichtlich auch die Frage des politisches Prozesses<br />
angesprochen, denn es sind letztlich die politischen Entscheidungsträger, die diese<br />
Gesetze beschließen. Die Diskussion um „wünschenswerte“ Fernsehinhalte steht daher<br />
<strong>im</strong>mer auch in der Gefahr, für best<strong>im</strong>mte parteipolitische Ziele vereinnahmt zu werden.<br />
1.2.5. Fünftes Ordnungsproblem: Steuerungs- und Wirkungspotentiale moderner<br />
Ordnungspolitik<br />
<strong>Eine</strong> systemvergleichende Betrachtung des Rundfunks in verschiedenen Ländern<br />
offenbart zunächst eine beachtliche und überraschende Vielfalt verschiedener<br />
Rundfunkordnungen (vgl. etwa Noam 1991; Mattern und Künstner 1998). Hiermit ist<br />
eine Fragestellung angedeutet, die in jüngster Zeit vor allem in den wirtschaftshistorisch<br />
angelegten Arbeiten von Douglas C. North (1992) thematisiert wird, welche Faktoren<br />
Einfluß auf die Entstehung und den Wandel von Ordnungen haben können. Die<br />
Verschiedenartigkeit der Ordnungsentwürfe bedarf der Erklärung, denn daß der<br />
Differenzierungsprozeß den gleichzeitig wirkenden Nivellierungsprozeß so stark<br />
dominiert, ist nicht selbstverständlich. Was, so lautet die Frage, ist das Ergebnis von<br />
Ordnungspolitik <strong>im</strong> Rundfunk und in den elektronischen <strong>Medien</strong> und was ist das<br />
Ergebnis von spontanen Prozessen, die vielfältigen anderen Motiven unterliegen<br />
können?<br />
Die Unterschiedlichkeit der realen Rundfunkordnungen in den verschiedenen<br />
Ländern führt zu der Hypothese, daß diese kaum allein nach rationalen ökonomischen<br />
Kriterien konstruiert worden sind, sondern daß sie vielmehr das Resultat einer<br />
spontanen kulturellen Evolution sind, bei der neben ökonomischen auch historische,<br />
gesellschaftliche und politische und kulturelle Einflußfaktoren maßgeblich waren und<br />
bis heute geblieben sind. Die medienökonomischen Standardmodelle, auf die noch<br />
ausführlich einzugehen sein wird, sind jedenfalls allein nicht in der Lage, die großen<br />
Differenzierungen zu erklären. Nach den vorwiegend neoklassisch ausgerichteten<br />
Modellen zur Erklärung des Rundfunks wäre jedenfalls eine wesentlich größere<br />
9<br />
Auch bei der Diskussion der ethischen Standards darf jedoch nicht übersehen werden,<br />
daß diese einem Wandel unterliegen. Fernsehbilder, die noch in den fünfziger Jahren als<br />
„kritisch“ eingestuft wurden, weil etwa junge Damen <strong>im</strong> Badeanzug zu sehen waren,<br />
werden heute selbst in Kindersendungen gezeigt. Dabei ist jedoch, wie Zöller (1989 oder<br />
1997b) mehrfach betont hat, nicht nur ein Werteverfall zu konzedieren; zugleich<br />
entstehen auch neue Werte, die gesellschaftliche Relevanz erlangen.<br />
11
Ähnlichkeit der Rundfunkordnungen weltweit zu erwarten, weil die Auswahl und<br />
Gestaltung einer solchen Ordnung in diesem Verständnis vorwiegend aus rationalen und<br />
ökonomischen Motiven vollzogen würde.<br />
Aus diesem Sachverhalt resultiert ein fünftes Ordnungsproblem, bei dem es um die<br />
Wirkungspotentiale von Ordnungspolitik in modernen Gesellschaften <strong>im</strong> allgemeinen<br />
und <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong> <strong>im</strong> besonderen geht. Das fünfte<br />
Ordnungsproblem bezieht sich auf zwei unterschiedliche D<strong>im</strong>ensionen, nämlich erstens<br />
auf das Erkenntnisproblem und zweitens auf das Umsetzungsproblem. Mit dem<br />
Erkenntnisproblem ist die grundsätzliche Schwierigkeit von Theoriebildung in der<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Forschung angedeutet. Wie ist der Gehalt medienökonomischer<br />
Standardmodelle zur Erklärung realer Rundfunkordnungen einzuschätzen? Wie weit<br />
sind die bestehenden Theorien um außerökonomische Faktoren zu ergänzen? Wenn<br />
etwa Weltanschauungen, Ideologien, Menschenbilder und Staatsverständnisse,<br />
Traditionen oder auch religiöse Prägungen eine „ordnende Potenz“ (Eucken 1952/90)<br />
und prägende Bedeutung für die Entwicklung einer Wirtschaftsordnung haben, dann<br />
sind diese in einer systemvergleichenden <strong>Analyse</strong> herauszuarbeiten. Bei diesem<br />
erweiterten Erklärungsversuch besteht jedoch die Gefahr, daß die kulturellen<br />
Einflußfaktoren als Elemente des „Datenkranzes“, wie Eucken sie bezeichnet, als ad<br />
hoc-Erklärungen verwendet werden. Um dies zu vermeiden, ist eine systematische und<br />
nachvollziehbare <strong>ordnungsökonomische</strong> Vorgehensweise zu entwickeln. Es geht also<br />
um die Erkenntnis der entscheidenden Faktoren für die Entstehung und den Wandel<br />
von Ordnungen, und zwar ganz speziell mit Bezug auf die Rundfunkordnung.<br />
Die zweite D<strong>im</strong>ension des Ordnungsproblems ist die Umsetzung. Welche<br />
ordnungspolitischen Handlungspotentiale existieren in einer offenen <strong>Medien</strong>ordnung,<br />
die zunehmend international verflochten ist, und zwar sowohl auf der Anbieterseite als<br />
auch bezüglich des Nachfrageverhaltens der Rezipienten? Offensichtlich besteht be<strong>im</strong><br />
Umsetzungsproblem ein unmittelbarer Anknüpfungspunkt an das Erkenntnisproblem,<br />
denn <strong>im</strong>merhin ist eine ordnungspolitische Handlungsempfehlung und Reformoption<br />
für bestehende Rundfunkordnungen zwingend an eine theoretische Orientierung<br />
geknüpft, also an eine Erkenntnis der Anreiz- und Kontrollmechanismen alternativer<br />
Rahmenbedingungen. In dem Maße, wie außerökonomische Einflußfaktoren Relevanz<br />
besitzen oder an Geltung gewinnen, müssen sie bei einer ordnungspolitischen<br />
Handlungsempfehlung an die politischen Entscheidungsträger berücksichtigt werden.<br />
Zudem ist festzustellen, daß sich die normativen Grundlagen der <strong>Medien</strong>politik, wie<br />
Jarren (1999, S. 51) betont, vollständig gewandelt haben. <strong>Medien</strong>politik war vormals<br />
aufs engste mit kultur- und integrationspolitischen Zielen eines Landes verknüpft und<br />
unmittelbar Gegenstandsbereich nationalstaatlicher Handlungskompetenz. Durch die<br />
fortschreitende Internationalisierung des Handels und der Dienstleistungen, den<br />
gleichzeitigen Abbau von Zoll- und Handelsschranken <strong>im</strong> Rahmen der WTO-<br />
Verhandlungen sowie durch die technischen Entwicklungen haben sich diese<br />
Zuordnungen jedoch nachhaltig verändert. <strong>Medien</strong>ordnungspolitik verlagert sich in<br />
zunehmender Weise in übernationale Entscheidungszirkel und entzieht sich<br />
einzelstaatlicher Regelungskompetenz. Selbst autoritären Staaten gelingt es <strong>im</strong>mer<br />
12
weniger, die Reichweite elektronischer <strong>Medien</strong> (Rundfunk, Internet) einzugrenzen:<br />
Rundfunk ist aus diesem Blickwinkel entgrenzte Kommunikation. Direkte Steuerung ist<br />
kaum durchführbar. In kaum einem anderen wirtschaftlichen Ordnungsbereich ist es für<br />
die Anbieter und Nachfrager so leicht, staatlich gesetzten Rahmenbedingungen zu<br />
entgehen. Damit stellt sich für eine an konkreten Handlungsempfehlungen orientierte<br />
Ordnungspolitik die Frage, auf welchem Wege effektive Rahmenbedingungen einer<br />
offenen Rundfunkordnung (überhaupt noch) gesetzt werden können, oder ob der Staat<br />
lediglich nur noch Zuschauer einer spontanen Ordnungsentstehung ist.<br />
1.3. Fragestellungen und Gang der Untersuchung<br />
Vor dem Hintergrund der voranstehenden Ordnungsprobleme ist die vorliegende<br />
Untersuchung der Frage nach geeigneten Lösungen gewidmet: Erstens ist zu prüfen,<br />
inwieweit eine weitere Öffnung der <strong>Medien</strong>- und Rundfunkordnung zu einer<br />
Verbesserung der Arbeits- und Wissensteilung beitragen kann. Zweitens ist zu<br />
diskutieren, durch welche institutionellen Arrangements die Suggestivkraft des<br />
Fernsehens in gesellschaftliche und unternehmerische Verantwortung eingebunden<br />
werden kann. Drittens ist zu fragen, welche Ordnung des Fernsehmarktes geeignet ist,<br />
um einen fairen wirtschaftlichen und publizistischen Wettbewerb zu ermöglichen.<br />
Viertens ist zu untersuchen, wie ein breites Maß an Meinungsvielfalt <strong>im</strong> Rundfunk<br />
gewährleistet und zugleich hohe qualitative Standards <strong>im</strong> Programmangebot dauerhaft<br />
sichergestellt werden können. Und schließlich ist fünftens zu analysieren, welche<br />
Möglichkeiten für Ordnungspolitik <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong> angesichts<br />
der prinzipiellen Offenheit dieser Märkte und der weiteren Konvergenz der <strong>Medien</strong><br />
zukünftig bestehen.<br />
Zur Klärung dieser Fragen wird eine systemvergleichende ökonomische Perspektive<br />
und Methodik gewählt. Hierbei dienen die Ordnungskonzeptionen der Vereinigten<br />
Staaten und der Bundesrepublik Deutschland als Untersuchungsgegenstand sowie als<br />
theoretischer und empirischer Bezugspunkt. Nach der Einführung in die Thematik<br />
(Kapitel 1) folgt <strong>im</strong> zweiten Kapitel eine methodologische Betrachtung 10<br />
Grundfragen der <strong>Medien</strong>- und Rundfunkökonomik. Zunächst wird dabei das<br />
offenkundige Spannungsfeld zwischen dem allgemeinen ökonomischen Ansatz mit<br />
seinen zentralen Annahmen des Eigeninteresses und der Rationalität und den<br />
Fragestellungen der Rundfunkökonomik thematisiert. Anschließend werden anhand<br />
eines einfachen Modells die Wechselwirkungen zwischen den <strong>Medien</strong>, der Wirtschaft<br />
und dem politischen Sektor aufgezeigt. Daran schließt sich eine Skizze an, wie<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>r <strong>Systemvergleich</strong> <strong>im</strong> Rundfunk durchgeführt werden kann. Es<br />
folgt der Versuch, die Vielfalt der möglichen Rundfunkordnungen <strong>im</strong> Sinne der<br />
Methodik Euckens in einer „Morphologie“, einer Lehre von den verschiedenen<br />
Ordnungsformen also, abzubilden. Den Abschluß findet das zweite Kapitel in einer<br />
10<br />
In der Wissenschaftstheorie wird der Weg des wissenschaftlichen Vorgehens als<br />
Methode bezeichnet. Die übergeordnete Untersuchung der Gesamtheit der verwendeten<br />
und möglichen Methoden wird demgegenüber als Methodologie bezeichnen.<br />
13<br />
der
<strong>Analyse</strong> des Konzepts der Pfadabhängigkeit zur Erklärung institutionellen Wandels,<br />
konkret angewandt auf den Rundfunk und die Frage der prinzipiellen Reformfähigkeit<br />
moderner Rundfunksysteme.<br />
Im dritten Kapitel folgt eine theoriebasierte Betrachtung des Rundfunks anhand<br />
verschiedener Modelle und Theorien. Nach einer kurzen Diskussion der gängigen<br />
Marktversagensargumente (These von den öffentlichen und meritorischen Gütern) wird<br />
die These von der Zwangsläufigkeit der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk vorgestellt und<br />
ausführlich diskutiert. Im Anschluß daran wird auf die auch in der ökonomischen<br />
Literatur vielbeachteten Modelle zur Programmwahl und –finanzierung sowie zum<br />
Programmniveau eingegangen. Es ist erstens zu prüfen, ob mit Hilfe der<br />
Programmwahlmodelle ein besseres Verständnis für die Komplexität der<br />
Ordnungsfragen <strong>im</strong> Rundfunk gewonnen werden kann. Zweitens geht es um<br />
Argumente, die bei der empirischen Betrachtung der deutschen und der amerikanischen<br />
Rundfunkordnung sowie bei der Entwicklung von Handlungsempfehlungen für die<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik als Orientierung und Referenzmaßstab dienen können.<br />
Im dritten Kapitel wird ferner die Frage des Staats- und Politikversagens <strong>im</strong><br />
Rundfunk aufgeworfen. Sowohl die Public Choice-Theorie als auch die Ökonomische<br />
Theorie der Bürokratie bieten Argumente, die bei der <strong>Analyse</strong> bestehender Rundfunkordnungen<br />
zu bedenken sind. Ebenfalls wird, direkt bezugnehmend auf das fünfte<br />
Ordnungsproblem, der Frage nachgegangen, welche ordnungspolitischen<br />
Steuerungspotentiale in modernen Rundfunkordnungen existieren und welche<br />
normativen Handlungsempfehlungen hergeleitet werden können. Anhand des<br />
systemtheoretischen Konzepts der Kontextsteuerung wird diskutiert, inwieweit<br />
„funktional ausdifferenzierte Systeme“ (Luhmann 1994) wie der Rundfunk, die sich<br />
über nationale Grenzen entfalten, überhaupt noch einer direkten ordnungspolitischen<br />
Steuerung „von oben“ durch einen einzelnen Nationalstaat zugänglich sind. Zugespitzt<br />
lautet die Frage: Inwieweit erhalten Rundfunkordnungen selbstreferentiellen Charakter<br />
und entwickeln aus sich heraus ihre eigenen Regeln und Maßnahmen zu deren<br />
Befolgung?<br />
Die Kapitel vier und fünf sind den empirischen Aspekten der Untersuchung<br />
gewidmet, und zwar anhand der amerikanischen und der deutschen Rundfunkordnung.<br />
Zur besseren Vergleichbarkeit wird versucht, die gleichen Sachverhalte in den<br />
jeweiligen Unterkapiteln – soweit sachgerecht möglich – symmetrisch aufzugreifen.<br />
Angesichts der raschen und gravierenden Veränderungen in den Fernseh- und<br />
<strong>Medien</strong>ordnungen beider Länder erscheint es zweckmäßig, den Schwerpunkt der<br />
<strong>Analyse</strong> auf die grundlegendenen Strukturen 11 zu legen. Ein kurzer historischer Abriß<br />
der Rundfunkentwicklung dient jeweils als Einstieg in das Kapitel, um gleichsam das<br />
Ausmaß bestehender Pfadabhängigkeiten besser einschätzen zu können. Darauf folgt <strong>im</strong><br />
Hinblick auf das zweite und dritte Ordnungsproblem eine Betrachtung der rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen für Rundfunkanbieter, der Marktteilnehmer und<br />
11 Zu den aktuellsten Entwicklungen sei auf das Internationale Handbuch Hörfunk und<br />
Fernsehen sowie auf die einschlägigen Fachzeitschriften (siehe Anhang) verwiesen.<br />
14
Marktzutrittsschranken sowie eine Einschätzung der realisierten Vielfalt und Qualität<br />
<strong>im</strong> Programmangebot auf der Basis der theoretischen <strong>Analyse</strong> und der empirischen<br />
Fakten. Ebenfalls wird der Frage nachgegangen, in wie weit Institutionen der<br />
Selbstkontrolle Einfluß auf den Ordnungsrahmen ausüben können.<br />
Im sechsten Kapitel wird abschließend versucht, allgemeine<br />
Handlungsempfehlungen zu entwickeln und Potentiale aufzuzeigen, mit denen die<br />
bestehenden Rundfunkordnungen in beiden Ländern bezüglich der oben aufgeworfenen<br />
Ordnungsfragen verbessert werden können. Ebenfalls wird der Frage nachgegangen,<br />
inwieweit die Rundfunkordnung angesichts der zunehmenden Verschmelzung und<br />
Konvergenz der <strong>Medien</strong> und der intensivierten internationalen Arbeits- und<br />
Wissensteilung – gerade <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong> – unter einen<br />
allgemeinen wettbewerblichen Ordnungsrahmen zu integrieren ist, die den<br />
Funktionsanforderungen an eine qualitativ anspruchsvolle und zugleich<br />
entwicklungsoffene <strong>Medien</strong>ordnung gerecht wird. Hier verbinden sich das erste und das<br />
fünfte Ordnungsproblem.<br />
15
2. Methodologische Grundfragen der Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik<br />
16<br />
„When my colleagues at The New York T<strong>im</strong>es use<br />
the word „academic“, they intend no compl<strong>im</strong>ent;<br />
they mean irrelevant. And when my former colleagues<br />
in the academy describe someone’s work as<br />
‘journalistic’, they invariably mean shallow.“<br />
Michael Weinstein (1992, S. 73)<br />
2.1. Das Spannungsverhältnis zwischen dem ökonomischen Ansatz und der<br />
Rundfunk- und <strong>Medien</strong>ökonomik<br />
Die ökonomische Forschung hat sich in jüngerer Zeit auf Gebiete vorgewagt, die<br />
traditionell eher anderen sozialwissenschaftlichen Disziplinen zugeordnet wurden –<br />
etwa der Soziologie, der Geschichte, der Psychologie oder dem Recht. Damit handelten<br />
sich die Wirtschaftswissenschaftler häufig den Vorwurf des „ökonomischen<br />
Imperialismus“ ein. Der Vorstoß auf fremdes Terrain sei – so die Kritiker – auch als<br />
Versuch zu deuten, von den offensichtlichen Erklärungsdefiziten <strong>im</strong> eigenen Fachgebiet<br />
abzulenken. Wenn jedoch die ökonomischen <strong>Analyse</strong>n von Fragestellungen<br />
angrenzender Forschungsgebiete – etwa die „ökonomische Theorie der Demokratie”<br />
und der Bürokratie von Anthony Downs (1968) oder der „allgemeine ökonomische<br />
Ansatz zur Erklärung menschlichen Verhaltens” <strong>im</strong> Sinne von Gary S. Becker (1982) –<br />
als Maßstab herangezogen und einem empirischen Test <strong>im</strong> Sinne des kritischen<br />
Rationalismus Poppers unterzogen werden, so muß die Leistungsfähigkeit des<br />
ökonomischen Ansatzes 12<br />
als vergleichsweise hoch angesehen werden (vgl. Meyer<br />
1979).<br />
Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Leistungsfähigkeit des ökonomischen<br />
Ansatzes verwundert es umso mehr, daß bis in die jüngste Zeit nur vergleichsweise<br />
wenige Versuche offenkundig geworden sind, die Ordnung der <strong>Medien</strong> einer<br />
ökonomischen <strong>Analyse</strong> zu unterziehen: „It is therefore somewhat surprising to note how<br />
little interest academic economists have taken in the study of the medium, and<br />
particularly in the more theoretical aspects of program diversity“ (Noam 1987, S. 163).<br />
Oder wie Schröder (1997) es treffend formuliert: „Der geringe Umfang an<br />
medienökonomischer Literatur <strong>im</strong> Vergleich zu den Mengen, die andere<br />
gesellschaftswissenschaftliche Forschungsrichtungen zusammengetragen haben, spricht<br />
hier eine deutliche Sprache“, und zwar für die seit langem „stiefmütterliche<br />
Behandlung“ der <strong>Medien</strong> durch die ökonomische Forschung.<br />
12<br />
Es ist sicher methodologisch stark vereinfachend, wenn von dem ökonomischen Ansatz<br />
gesprochen wird. Dies könnte den (falschen) Anschein eines einheitlichen ökonomischen<br />
Ansatzes erwecken. Für die meisten Ökonomen dürften jedoch die Annahmen<br />
allgemeiner Güterknappheit sowie (zumindest begrenzt) rationaler Wahlhandlungen<br />
allgemein akzeptiert sein. In diesem Sinne wird in der vorliegenden Untersuchung auch<br />
der Begriff „ökonomischer Ansatz” verwendet.
In mancher Hinsicht scheint es nicht nur ein akademisches Desinteresse, sondern<br />
sogar, wie Weinstein (1992) feststellt, ein geradezu gespanntes Verhältnis zwischen der<br />
ökonomischen Wissenschaft und den <strong>Medien</strong> zu geben. Dies ist in mancher Hinsicht<br />
verwunderlich, da spätestens seit dem vielbeachteten Aufsatz von Friedrich August von<br />
Hayek über „Die Verwertung des Wissens in der Gesellschaft“ (The Use of Knowledge<br />
in Society) aus dem Jahre 1945 auch unter Ökonomen weitgehende Übereinkunft<br />
darüber besteht, daß die Sammlung, Weiterverbreitung und Verwertung von<br />
Informationen und Wissen der Kernpunkt einer jeden arbeitsteiligen Wirtschaft ist<br />
(erstes Ordnungsproblem). Wenn realistisch davon ausgegangen wird, daß die meisten<br />
Informationen, die das Verhalten der Menschen <strong>im</strong> täglichen Wirtschaftsverkehr<br />
beeinflussen, über die <strong>Medien</strong> transportiert werden, dann liegt es nahe, die<br />
medienökonomische Forschung, die bisher vernachlässigt worden ist, zu verstärken und<br />
sich um einen brauchbaren Grundriß für ein Forschungsprogramm zu bemühen, welches<br />
das bestehende theoretische Erklärungsdefizit beseitigen könnte.<br />
Die distanzierte Haltung in der Wirtschaftswissenschaft zur <strong>Analyse</strong> des<br />
<strong>Medien</strong>sektors dürfte in erster Linie methodische Gründe haben. Das wichtigste<br />
Kennzeichen und zugleich die besondere Stärke des ökonomischen Ansatzes <strong>im</strong><br />
Vergleich zu den Ansätzen anderer Sozialwissenschaften sind bekanntlich weniger in<br />
seinem eigentlichen Forschungsgebiet angesiedelt, sondern vielmehr in seiner Methode<br />
zur <strong>Analyse</strong> sozialwissenschaftlicher Probleme zu sehen. So hat beispielsweise Becker<br />
(1982) seine Untersuchungen – etwa über Diskr<strong>im</strong>inierung, Partnerwahl, Kr<strong>im</strong>inalität<br />
oder Drogenkonsum – konsistent mit dem gleichen Modellaufbau durchgeführt. Der<br />
ökonomische Ansatz in dieser Lesart unterstellt einen eigeninteressierten Homo<br />
oeconomicus, der nutzenmax<strong>im</strong>ierend und vollkommen rational seine Ziele verfolgt und<br />
dabei lediglich durch seine harten Budgetbedingungen eingeschränkt wird. Vereinfacht<br />
ausgedrückt: menschliches Verhalten ist in dieser Sichtweise in erster Linie<br />
Opt<strong>im</strong>ierungsverhalten unter gegebenen (monetären) Restriktionen. Nicht-ökonomische<br />
Einflußfaktoren (etwa moralische und ethische Dispositionen, familiäre Bindungen,<br />
Traditionen, Erziehung, Gruppenverhalten u.v.m.) werden bewußt ausgeblendet.<br />
Becker und Stigler (1977) erwähnen in ihrem viel beachteten Artikel zur Methodik<br />
moderner ökonomischer Theoriebildung noch einen weiteren zentralen Punkt. Sie<br />
betonen, daß die Präferenzen der Individuen als gegeben und konstant angesehen<br />
werden nach dem Prinzip: „de gustibus non est disputandum“. Menschliches Verhalten<br />
wird demnach nicht durch eine Veränderung der Präferenzen und Geschmäcker,<br />
sondern durch die Veränderung der Budgetrestriktion und damit der ökonomischen<br />
Knappheiten und Ausstattungen best<strong>im</strong>mt. <strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise mag für viele<br />
sozialwissenschaftliche Fragestellungen durchaus zweckmäßig und leistungsfähig sein.<br />
So hat Becker (1982) in seiner „allgemeinen Theorie menschlichen Verhaltens”<br />
beispielsweise mit Hilfe dieser Methodik dargelegt, daß Entscheidungen zur<br />
Partnerwahl oder zur Anzahl gewünschter Kinder maßgeblich von den hiermit<br />
verbundenen Kosten abhängen. Ebenso kann eine kr<strong>im</strong>inelle Vorgehensweise eines<br />
Straftäters von der Entdeckungswahrscheinlichkeit und dem hiermit verbundenen<br />
Straßmaß systematisch beeinflußt sein. Unabhängig davon, zu welcher Bewertung der<br />
Beckerschen Thesen der Betrachter gelangt, kann festgehalten werden, daß mit einer<br />
17
solchen Vorgehensweise in einigen Anwendungsgebieten „kühne Vermutungen“<br />
(Popper) und zugleich prüfbare Hypothesen formuliert werden, die ihre relative<br />
Leistungsfähigkeit auch <strong>im</strong> Wettstreit mit anderen Theorieentwürfen beweisen können.<br />
Bei der <strong>Analyse</strong> der <strong>Medien</strong>ordnung als komplexe wirtschaftliche Teilordnung ist<br />
die ökonomische Methode <strong>im</strong> Beckerschen Verständnis jedoch kaum nutzbringend zu<br />
verwenden. Es ist, wie weiter oben mit der sog. „Medium-Faktor-Hypothese” bereits<br />
angedeutet, geradezu das zentrale Kennzeichen des Forschungsgebietes, daß <strong>Medien</strong><br />
einen Einfluß auf die Menschen ausüben und deren Präferenzen ändern. Bei der<br />
Diskussion um vermeintlich negative Programminhalte, Selbstregulierung und<br />
staatliche Ordnungseingriffe steht sozusagen die These <strong>im</strong> Vordergrund, daß die<br />
Rezipienten durch die Präsentation best<strong>im</strong>mter Sachverhalte <strong>im</strong> Fernsehen in ihrem<br />
Handeln und Denken beeinflußt werden: Die Veränderung der Präferenzen <strong>im</strong><br />
Zeitablauf ist der Kernpunkt der gesamten <strong>Medien</strong>wirkungsforschung.<br />
Für die medienökonomische Diskussion ist auch die in der neoklassisch geprägten<br />
ökonomischen Theorie häufig verwendete Annahme vollständiger Information kaum<br />
sinnvoll zu verwenden. Ein stets vollständig informierter Mensch hat selbstverständlich<br />
keinen Bedarf an zusätzlichen Informationen. Ein solches Individuum wird auch nicht<br />
durch die <strong>Medien</strong> beeinflußt, denn es hat ja bereits sein opt<strong>im</strong>ales Portfolio an<br />
Informationen und Wissen erworben; es braucht keine <strong>Medien</strong> mehr, es sei denn, um<br />
sich zu unterhalten. Da aber die Annahme perfekter Information – vielleicht mit der<br />
Ausnahme einfacher mikroökonomischer Modelle, die zu didaktischen Zwecken<br />
verwendet werden – schon seit geraumer Zeit nicht mehr als zielführend angesehen<br />
wird, verwundert es umso mehr, daß der Weg der Informations- und<br />
Wissensübermittlung und dessen institutionelle Kanalisierung durch die Massenmedien<br />
in der ökonomischen Theoriebildung kaum berücksichtigt wird.<br />
Prinzipiell wäre es für sehr einfache und überschaubare Entscheidungssituationen<br />
möglich, <strong>Medien</strong>signale als Einflußgrößen für menschliches Verhalten bei der Bildung<br />
von Modellen konsequent mit zu berücksichtigen: Ein solcher Versuch einer<br />
systematischen mikroökonomischen Modellierung von <strong>Medien</strong>signalen wurde<br />
beispielsweise von Jenöffy-Lochau (1997) unternommen. <strong>Eine</strong> logische Anwendung der<br />
Beckerschen Methode würde aber erfordern, daß die <strong>Medien</strong>wirkungen nicht über eine<br />
Präferenzänderung modelliert werden, sondern anhand der Veränderung der<br />
Budgetrestriktion. Die Signale würden also bei einem solchen Theorieentwurf nicht die<br />
Präferenzen der Individuen verändern, sondern die erwarteten Kosten der<br />
entsprechenden Handlungsalternativen der Rezipienten ebenso wie der<br />
Programmanbieter. Diese Modellierung könnte zwar grundsätzlich methodisch<br />
interessant erscheinen, dürfte jedoch zur Beantwortung der medienökonomischen<br />
Fragestellung wenig hilfreich sein und sich zudem der empirischen Prüfung (Popper-<br />
Kriterium) entziehen. Offensichtlich würde die Formulierung von formalen<br />
Budgetrestriktionen in der <strong>Medien</strong>ökonomik bereits voraussetzen, daß die Ursache-<br />
Wirkungs-Zusammenhänge zumindest in den Grundzügen erkannt worden sind, um<br />
überhaupt den Kostenbegriff sinnvoll formulieren und anwenden zu können. Die<br />
Komplexität der <strong>Medien</strong>signale und <strong>Medien</strong>wirkungen läßt sich jedoch kaum in einer<br />
18
so vereinfachten formalen Abstraktion erfassen. Es dürfte zudem auch nur sehr wenige<br />
Detailfragen in der <strong>Medien</strong>ordnung geben, in denen sich eine solche neoklassisch<br />
orientierte Vorgehensweise zweckmäßig durchführen ließe.<br />
Die Frage nach der Ordnung der <strong>Medien</strong> und der Lösung der eingangs skrizzierten<br />
Ordnungsprobleme ist vielschichtig und prinzipiell auf eine interdisziplinäre<br />
Arbeitsweise angelegt. Die schematische Übertragung von ökonomischen<br />
<strong>Analyse</strong>techniken (Max<strong>im</strong>ierungshypothese, Rationalitätsannahme, ceteris paribus-<br />
Klausel) auf angrenzende Forschungsgebiete reicht keinesfalls aus. Neben den<br />
klassischen ökonomischen Sachverhalten – wie etwa die Beschaffung, die Produktion<br />
und der Absatz von <strong>Medien</strong>inhalten – sind es vor allem Fragen des öffentlichen und des<br />
Privatrechts, die zum Verständnis der Ordnungsbedingungen und ihrer Wirkungen<br />
grundlegend sind. Soziologische Erwägungen (vgl. Luhmann 1996; Marcinkowski<br />
1993) spielen in der <strong>Medien</strong>ordnung ebenso eine Rolle wie demoskopische<br />
Einflußfaktoren (hierzu Noelle-Neumann 1996) und historische Determinanten und<br />
daraus resultierende Pfadabhängigkeiten. Die Politik und vor allem der politische<br />
Unternehmer setzen Rahmenbedingungen, die das Verhalten der Anbieter von<br />
<strong>Medien</strong>dienstleistungen und der Nachfrager in best<strong>im</strong>mte Bahnen lenken können. Wie<br />
sich die Ordnungsbedingungen dabei konkret auswirken, ist eine Frage, auf die wir an<br />
späterer Stelle unter Verwendung systemtheoretischer Argumente und anhand von<br />
empirischen Beispielen noch mehrfach stoßen werden. Die Reaktion der<br />
Marktteilnehmer auf best<strong>im</strong>mte Rahmenbedingungen ist letztlich ein empirischer<br />
Sachverhalt, der von der <strong>Medien</strong>wissenschaft und allgemeiner von der<br />
Verhaltensforschung untersucht wird.<br />
Damit wird ein Umstand deutlich, den von Hayek (1972; S. 17 f.) in seiner „Theorie<br />
komplexer Phänomene“ bereits grundlegend behandelt hat: „Der Fortschritt der<br />
Wissenschaft wird sich so in zwei verschiedene Richtungen entwickeln müssen:<br />
Während es einerseits gewiß wünschenswert ist, unsere Theorien so falsifizierbar wie<br />
möglich zu machen, müssen wir andererseits in Gebiete vorstossen, in denen, wenn wir<br />
vordringen, der Grad der Falsifizierbarkeit notwendigerweise abn<strong>im</strong>mt (Heraushebung<br />
d.V.). Das ist der Preis, den wir für ein Vordringen in das Gebiet der komplexen<br />
Phänomene zu zahlen haben“. Offenkundig sind der Erkenntnisgegenstand „<strong>Medien</strong>“<br />
und dessen Auswirkungen auf den ökonomischen Prozeß in höchstem Maße komplex<br />
und vielschichtig. Es geht um die Erklärung, in welcher Weise <strong>Medien</strong> als Institutionen<br />
und meinungsbildende Faktoren <strong>im</strong> ökonomischen Prozeß und in der demokratischen<br />
Gesellschaft verhaltensbest<strong>im</strong>mend oder beeinflussend wirken. Dabei ist es, Hayek<br />
(1972) folgend, nur möglich, „Mustervorhersagen“ zu gewinnen, mit denen die<br />
wirtschaftlichen Entwicklungen auch auf die Wirkung der <strong>Medien</strong> zurückgeführt<br />
werden können. Exakte, genau quantifizierbare Ergebnisse sind hingegen bei dem<br />
vorliegenden Forschungsgegenstand nur sehr begrenzt zu gewinnen – etwa durch die<br />
Auswertung von Sendezeiten und Programminhalten (siehe Noam 1998). In der<br />
Komplexität der Fragestellung liegt zugleich auch die größte Schwierigkeit, mit der ein<br />
solches Forschungsprogramm konfrontiert ist. Schon der Problemaufriß erfordert das<br />
Bemühen, alle relevanten Faktoren als solche zu identifizieren, systematisch zu erfassen<br />
und zueinander in Beziehung zu setzen: Hierin liegt ein besonderer Reiz des<br />
19
Forschungsgegenstandes „<strong>Medien</strong>“. Die Ordnung der <strong>Medien</strong> unterscheidet sich<br />
demnach grundlegend von den „einfachen Phänomenen“ <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis.<br />
Gleichwohl gibt es auch in der <strong>Medien</strong>ökonomik einzelne Fragestellungen, die mit<br />
neoklassisch orientierten formalen Modellen unter Verwendung der ceteris-paribus-<br />
Annahme zweckmäßig bearbeitet werden können und zu prüfbaren Hypothesen führen.<br />
So sind erstens die sog. Programmwahlmodelle (Steiner, Beebe, Noam) aufschlußreich,<br />
um die Wirkung von Ordnungsbedingungen auf die Vielfalt der angebotenen<br />
Programme analysieren zu können. Allerdings liefern die Ergebnisse dieser<br />
modelltheoretischen Überlegungen ebenfalls „nur“ Musteraussagen. Ob die Modelle<br />
auch leistungsfähig sind, um ganz konkret best<strong>im</strong>mte Ordnungsformen, Programm- und<br />
Anbieterstrukturen in einem Land zu prognostizieren, wird noch empirisch zu prüfen<br />
sein (siehe Kapitel 4 und 5). Die Tendenzaussagen, die sich ableiten lassen, sind dann<br />
an der Realität zu messen.<br />
Zweitens können anhand von wohlfahrtstheoretischen Modellen Überlegungen<br />
vorgenommen werden, wie sich ein Mehr oder Weniger an Programmangeboten auf den<br />
Gesamtnutzen der Bevölkerung auswirken würde (hierzu Spence und Owen 1977). Der<br />
Wert solcher Modelle liegt vor allem in ihrem heuristischen Potential. Gleichwohl ist<br />
zur wohlfahrtstheoretischen Methode kritisch zu vermerken, daß die qualitativen<br />
Ergebnisse solcher Modelle kaum zu wirklich prüfbaren Hypothesen <strong>im</strong> Popperschen<br />
Verständnis führen. So ist es beispielsweise nicht möglich, die Relevanz oder den<br />
Nutzen zu messen, den die Bevölkerung durch die Ausstrahlung einer einzelnen<br />
Fernsehsendung erfährt (vgl Schatz und Schulz 1992).<br />
Ganz besondere Vorsicht ist zudem angezeigt, wenn aus sehr abstrakten Modellen<br />
konkrete wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. In den<br />
wohlfahrtstheoretischen Modellen wird ganz gezielt mit der ceteris paribus-Annahme<br />
gearbeitet, es wird also versucht, die isolierte Wirkung einzelner Faktoren bei Konstanz<br />
aller anderen Faktoren zu ermitteln. <strong>Eine</strong> wirtschaftspolitische Handlungsanweisung,<br />
die auf solche modelltheoretischen Überlegungen baut, steht in der Gefahr,<br />
unterkomplex zu sein, also bewußt in Kauf zu nehmen, daß wichtige Einflußfaktoren<br />
vernachlässigt werden. Damit wäre eine solche Handlungsempfehlung letztlich völlig<br />
unbrauchbar. Gleichwohl darf diese Einschränkung nicht dahingehend mißverstanden<br />
werden, daß diese Modelle methodisch wertlos seien und grundsätzlich keinen<br />
Erkenntnisgewinn brächten. Wirtschaftstheoretische Modelle zeichnen sich nicht durch<br />
„Wahrheitsgehalt” aus (ausführlich B. Wentzel 1999), sondern sind daran zu messen, ob<br />
sie die Komplexität der Realität reduzieren können und einen leistungsfähigen Beitrag<br />
zur Klärung einer theoretischen Fragestellung liefern können.<br />
Wenn auf eine enge neoklassische Analye <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden<br />
Untersuchung weitgehend verzichtet wird, so interessiert umso mehr die Frage: Welche<br />
Ordnungsbedingungen sind geeignet, eine möglichst große Vielfalt verschiedener<br />
Meinungen und kultureller Erscheinungen und zugleich einen hohen qualitativen<br />
Standard der Rundfunkdarbietungen dauerhaft zu gewährleisten? Im Hinblick auf die<br />
Klärung dieser Frage scheint eine breiter angelegte <strong>ordnungsökonomische</strong><br />
Vorgehensweise zielführend. Hoppmann (1995) hat vorgeschlagen, staat der<br />
20
herkömmlichen Unterscheidung von Ordnungstheorie und Ordnungspolitik von<br />
Ordnungsökonomik zu sprechen. Dieser Vorschlag erscheint zweckmäßig, weil mit<br />
einer (positiven) ordnungstheoretischen <strong>Analyse</strong> <strong>im</strong>mer auch die (normative)<br />
ordnungspolitische Handlungsempfehlung verbunden ist, wie eine als vorteilhaft<br />
eingeschätzte Institution realiter umgesetzt werden kann. Theoretische <strong>Analyse</strong> und<br />
wirtschaftspolitische Anwendung und Beratung lassen sich jedenfalls nicht sauber<br />
trennen, so daß die Hoppmannsche Notation auch in der vorliegenden Arbeit<br />
zugrundegelegt wird.<br />
2.2. Normativität, Wertfreiheitspostulat und Rundfunkökonomik<br />
Wirtschaftspolitische und medienökonomische Fragestellungen haben stets einen<br />
normativen Bezug. Wissenschaft soll aber nach Max Weber werturteilsfrei sein. Zwar<br />
kann an dieser Stelle nicht ausführlich diskutiert werden, ob das Webersche<br />
Werturteilsfreiheitspostulat nur eine prinzipielle Orientierung für den Wissenschaftler<br />
darstellt – gleichsam wie ein Ehrenkodex in sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher<br />
Forschung – oder aber als praktischer Leitfaden für Wissenschaft verwendet werden<br />
kann. Es genügt in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß es eine in jeder<br />
Hinsicht wertfreie Wissenschaft nicht gibt und auch nicht geben kann. Allein schon die<br />
Auswahl und Selektion einer Fragestellung durch einen Wissenschaftler erfordert eine<br />
subjektive Entscheidung, in der sich persönliche Vorlieben, Neigungen, Fähigkeiten<br />
und eben auch Werturteile widerspiegeln.<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Antwort auf die Frage,<br />
welche <strong>Medien</strong>ordnung denn nun wünschenswert sei – eine vorwiegend öffentlichrechtliche<br />
nach deutschem Vorbild oder aber eine pr<strong>im</strong>är privatwirtschaftlich<br />
organisierte nach amerikanischem Muster – letztlich <strong>im</strong>mer auch ein Werturteil<br />
beinhaltet, welches nicht eindeutig und abschließend wissenschaftlich begründet<br />
werden kann (hierzu Hoppmann 1988). Die kulturellen und publizistischen<br />
Vorprägungen und Einstellungen des jeweiligen Landes tragen maßgeblich zu der<br />
letztendlich realisierten Ordnungsform bei. Der offenkundige Einfluß persönlicher und<br />
kollektiver Vorlieben und Werturteile kann und soll aber eine wissenschaftliche<br />
<strong>Analyse</strong> des Sachverhalts keineswegs ausschließen. Wissenschaft kann auch bei der<br />
vorliegenden Fragestellungen einen sinnvollen Beitrag zu „Aufklärung und Steuerung“<br />
(Albert 1976) leisten.<br />
Für eine <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks und einen zweckmäßigen<br />
Umgang mit dem Weberschen Werturteilspostulat erscheint es in diesem<br />
Zusammenhang zweckmäßig, die beispielsweise von Vanberg (1997) in Anlehnung an<br />
Hans Albert vorgeschlagene Konstruktion hypothetischer Imperative zu verwenden.<br />
Diese liegen in der Form vor: „Wenn X wünschenswert ist, dann ist Y der richtige Weg,<br />
um X zu erreichen“. Auf die vorliegende Fragestellung bezogen könnte dies<br />
umformuliert werden: Wenn X (eine gewünschte Rundfunkordnung, die zu best<strong>im</strong>mten<br />
qualitativen Ergebnissen bei der Versorgung mit best<strong>im</strong>mten Programmformaten führt)<br />
wünschenswert ist, dann ist Y (best<strong>im</strong>mte ökonomische und rechtliche<br />
21
Ordnungsdingungen) der richtige Weg, um X zu erreichen. Mit Y sind dann best<strong>im</strong>mte<br />
Nutzen verbunden, denen jedoch gleichzeitig nachweisbare Kosten gegenüberstehen.<br />
<strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise ermöglicht eine Interpretation der<br />
medienökonomischen Fragestellung <strong>im</strong> Sinne einer angewandten Ordnungsökonomik.<br />
Sie kann damit die gerade <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Rundfunk häufig stark<br />
emotionalen und von persönlichen Präferenzen best<strong>im</strong>mten Diskussionen über die<br />
Qualität von Programmen (beispielhaft siehe von Sternburg 1995) vermeiden. <strong>Eine</strong><br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks geht dann – wie bereits angedeutet –<br />
über die Formulierung von Werturteilen hinaus, weil sie <strong>im</strong> Popperschen Verständnis<br />
Tatsachenbehauptungen liefert, die zumindest grundsätzlich empirisch prüfbar sind. Mit<br />
Hilfe des oben beschriebenen hypothetischen Imperativs kann der werturteilgeladene<br />
„Wenn-Teil“ (X) einer <strong>Analyse</strong> von der „Dann-Aussage“ (Y) getrennt werden. <strong>Eine</strong><br />
solche systematische Zerlegung in einen Wenn-Teil und einen Dann-Teil ermöglicht es<br />
etwa, die verschiedenen Hypothesen über die Leistungsfähigkeit verschiedener<br />
Rundfunkordnungen auf ihre theoretische und empirische Relevanz hin zu prüfen, ohne<br />
daß man sogleich in die stark politisierte Diskussion um die Leistungsfähigkeit<br />
verschiedener Rundfunkmodelle einsteigen müßte. Freilich stellt sich bei der<br />
empirischen Überprüfung der Hypothesen die Frage des objektiven<br />
Vergleichsmaßstabs. Ein Verweis auf ein hypothetisches Idealmodell bleibt theoretisch<br />
unbefriedigend, denn es ist ja gerade das Charakteristikum eines wettbewerblichen<br />
Suchprozesses, wie dies die Veranstaltung von Rundfunk zweifelsohne darstellt, daß die<br />
Ergebnisse ex ante unbekannt sind. Aus diesem Grund spricht manches dafür, daß eine<br />
vergleichende Perspektive, in der zwei Länder systematisch gebenübergestellt werden,<br />
vermutlich besser zur Überprüfungen der Hypothesen geeignet ist.<br />
Ein wichtiges Kriterium, um die Qualität einer Ordnung prüfen zu können, ist in der<br />
Frage verankert, ob die in dieser Ordnung lebenden Menschen diesem Regelwerk denn<br />
auch zust<strong>im</strong>men würden. Das Prinzip der Regelgerechtigkeit wird also mit dem<br />
Zust<strong>im</strong>mungstest verknüpft. Vanberg (1997) hat hierzu den methodisch interessanten<br />
Versuch unternommen, das auf Buchanans konstitutionelle Ökonomik zurückgehende<br />
Prinzip der freiwilligen Zust<strong>im</strong>mung mit dem klassischen Forschungsprogramm der<br />
Ordnungstheorie Euckenscher Prägung zu verbinden. <strong>Eine</strong> positive <strong>Analyse</strong> einer<br />
wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Teilordnung und die Erkenntnis der<br />
Wirklichkeit lassen sich Vanberg zufolge kombinieren mit der Frage der Gestaltung<br />
einer wünschenswerten Ordnung. Normatives Kriterium wäre hierbei der freiwillige<br />
Tausch: In dieser Sichtweise ist das wünschenswert, was auf freiwilligem Tausch beruht<br />
und aus freiwilliger Zust<strong>im</strong>mung der Beteiligten entstanden ist. Der Vanbergsche<br />
Ansatz ist somit ein „konsensorientierter Ansatz konstitutioneller Ökonomik“. Für die<br />
postkonstitutionelle Ebene sind in diesem Zusammenhang Verfahren und Regeln zu<br />
entwickeln, um Konflikte des täglichen Miteinanders lösen zu können.<br />
<strong>Eine</strong> solche Vorgehensweise ist für die vorliegende Fragestellung der<br />
Rundfunkordnung außerordentlich interessant. Sie erlaubt es, verschiedene Elemente<br />
einer <strong>Medien</strong>ordnung in einer Weise zu diskutieren, die die Frage „Wäre eine solche<br />
Ordnung für alle Beteiligten prinzipiell zust<strong>im</strong>mungsfähig?” in den Vordergrund stellt<br />
22
und damit unabhängig von den jeweiligen Präferenzen über spezifische<br />
Programminhalte ist. Zumindest theoretisch lassen sich damit konsensfähige<br />
konstitutionelle Interessen herausarbeiten, deren konkrete materielle und publizistische<br />
Resultate jedoch hinter dem Rawlsschen „Schleier des Nichtwissens“ verborgen liegen.<br />
Die konstitutionellen Rahmenbedingungen, also die allgemeinen Regeln des Rundfunks<br />
werden dem Zust<strong>im</strong>mungstest unterzogen, nicht jedoch die tatsächlichen Programme,<br />
über deren Qualität sich dann wieder trefflich streiten ließe. Für die<br />
medienökonomische Problemstellung wäre hier erstens auf den bereits diskutierten<br />
Negativkatalog von unverwünschten Verhaltensweisen der Rundfunkanbieter sowie auf<br />
die Einhaltung von ethischen und beruflichen Qualitätsstandards zu verweisen. Zweitens<br />
wäre auf die Verwendung des Wettbewerbs als Entdeckungs- und<br />
Entmachtungsverfahren hinzuweisen, der <strong>im</strong> konstitutionellen Interesse aller<br />
Rundfunkteilnehmer liegen dürfte.<br />
Gegen den Buchananschen Zust<strong>im</strong>mungstest ist kritisch einzuwenden, daß es<br />
keineswegs sicher ist, daß die Beteiligten auch tatsächlich eine Lösung finden, die für<br />
alle von Vorteil wäre und die den Einst<strong>im</strong>migkeitstest auch bestehen könnte. Und<br />
ebenso ist festzuhalten, daß der Einst<strong>im</strong>migkeitstest eine theoretische Fiktion ist ebenso<br />
wie der Rawlssche „Schleier des Nichtwissens“, der über den Entscheidungen liegt:<br />
Keinesfalls eignet sich eine solche Regel als praktisches institutionelles Arrangement.<br />
Die Problematik, daß keine einst<strong>im</strong>migen Lösungen zustandekommen, kann auf der<br />
postkonstitutionellen Ebene ebenso auftreten wie auf der präkonstitutionellen. Die<br />
Entstehung eines komplexen Regelwerks unterliegt bekanntlich dem Problem des<br />
Gefangenendilemmas (hierzu Leipold 1997; Wentzel 2000b). Einzelne<br />
„Spielteilnehmer” können kurzfristige Sondervorteile erlangen, wenn sie die<br />
Kooperationsregeln verletzen, während sich gleichzeitig alle anderen Spielteilnehmer<br />
regeltreu verhalten. In der Sprache der Spieltheorie spricht man von einem „defektiven<br />
Nash-Gleichgewicht“, also einem Spielergebnis, in dem es gleichzeitig zur<br />
individuellen und zur kollektiven Schädigung aller Beteiligten kommt, und zwar in<br />
einer Situation, in der es offenkundig eine für alle vorteilhaftere Pareto-superiore<br />
Kooperationslösung gäbe. Der Buchanansche Opt<strong>im</strong>ismus, daß sich gemeinsame<br />
konstitutionelle Interessen finden lassen, die einst<strong>im</strong>mig zust<strong>im</strong>mungsfähig wären, wird<br />
hierdurch relativiert.<br />
Das Gefangenendilemma, das neuerdings häufig in der Ordnungsökonomik diskutiert<br />
wird, verdeutlicht, daß eine funktionsfähige Ordnung häufig auf eine glaubwürdige und<br />
durchsetzungsfähige Sanktionsgewalt angewiesen ist, die dem Rechtsstaat Geltung<br />
verschaffen kann (siehe schon Hensel 1978, S. 47 ff.). Die präventive Wirkung einer<br />
Sanktionsandrohung steht und fällt mit deren Glaubwürdigkeit und Durchsetzbarkeit.<br />
Gerade die empirische Betrachtung der amerikanischen Rundfunkordnung und die Rolle<br />
der Federal Communications Commission (FCC) werden noch verdeutlichen, wie<br />
grundlegend dieser Sachverhalt auch für medienökonomische Fragestellungen ist.<br />
Schneider (1997, S. 82) formuliert diesen Sachverhalt eindeutig: „<strong>Eine</strong> Ordnung ohne<br />
Hüter ist nichts wert“. Wer Ordnung haben will, welche, ist dann eine zweite Frage –<br />
braucht Instanzen, die sie kontrollieren und durchsetzen können.<br />
23
Im Zusammenhang mit der Sanktionsfähigkeit von Institutionen erscheint es<br />
zweckmäßig, die von Leipold (1997b) eingeführte Unterscheidung zwischen<br />
selbstbindenden und bindungsbedürftigen Institutionen zu beachten und für die<br />
vorliegende Fragestellung nutzbar zu machen. Selbstbindende Institutionen werden<br />
bekanntlich in der Spieltheorie durch sog. „Koordinationsspiele“ gekennzeichnet. Ein<br />
Beispiel hierfür wäre etwa die Abst<strong>im</strong>mung der Bürger für Links- oder Rechtsverkehr.<br />
Die starke Vorliebe der Menschen für eine einheitliche – weil gefahrenreduzierende –<br />
Lösung dominiert die nachgelagerten schwächeren Präferenzen für Links- oder<br />
Rechtsverkehr. Es ist davon auszugehen, daß sich die Individuen <strong>im</strong> wohlverstandenen<br />
Eigeninteresse freiwillig auf eine gemeinsame Lösung einigen werden, die dann auch<br />
den Buchananschen Abst<strong>im</strong>mungstest bestehen könnte. Best<strong>im</strong>mte<br />
Interessenkonstellationen sind also durch etwas wie eine „natürliche Harmonie“<br />
gekennzeichnet, so daß sich die Spieler ohne Anleitung von außen – konkret ohne die<br />
Androhung von staatlichem Zwang – auf ein gutes Ergebnis einigen und freiwillig<br />
binden. Selbstbindende Institutionen entsprechen damit der idealen Vorstellung, wie sie<br />
beispielsweise in dem „Theorem der unsichtbaren Hand“ von Adam Smith zum<br />
Ausdruck kommt. Bezogen auf den Rundfunkmarkt dürften solche Interessenharmonien<br />
noch am ehesten <strong>im</strong> Bereich der nicht-rivalisierenden technischen Standards anzutreffen<br />
sein, weil alle Programmanbieter gemeinsam das Interesse haben, ein möglichst großes<br />
Publikum auf der Basis einer technisch störungsfreien Plattform erreichen zu können.<br />
Allerdings wäre es zu opt<strong>im</strong>istisch und wenig realitätsnah, eine solche<br />
Interessenharmonie für sämtliche Marktkonstellationen zu unterstellen; dies wird durch<br />
die sog. überwachungsbedürftigen Institutionen deutlich. Diese werden in der<br />
Spieltheorie – wie bereits erwähnt – in erster Linie durch das Gefangenendilemmaspiel<br />
abgebildet (hierzu Wentzel 2000b). Bei einmaligem Spiel kommt es grundsätzlich nicht<br />
zu einer kooperativen Lösung; die defektive Lösung ist ein stabiles Nash-<br />
Gleichgewicht. Bei mehrmaligem wiederholten Spiel – wie etwa in der bekannten<br />
Computers<strong>im</strong>ulation von Axelrod (1984) empirisch getestet – ist die<br />
Kooperationsbereitschaft und –fähigkeit prinzipiell möglich, gleichwohl an best<strong>im</strong>mte<br />
Voraussetzungen geknüpft und ebenfalls keinesfalls selbstverständlich.<br />
Bindungsbedürftige Interessenkonstellationen sind also durch ein unauflösbares<br />
Konfliktpotential charakterisiert, daß zumindest teilweise zur gegenseitigen Blockade<br />
der Spielteilnehmer führen kann. In dieser Situation mag es von Vorteil sein, auf eine<br />
neutrale durchsetzungsfähige Regelungsinstanz als Schiedsrichter zurückgreifen zu<br />
können, der die Spielteilnehmer entweder vor einem Dilemma bewahrt oder aus einem<br />
Dilemma befreit und zu kooperativem Verhalten <strong>im</strong> Verständnis einer gegenseitigen<br />
Regelbefolgung anhält.<br />
<strong>Eine</strong> bindungsbedürftige Institution ist typischerweise der Wettbewerb, der <strong>im</strong>mer in<br />
der Gefahr steht, durch Monopolisierungstendenzen besonders starker Marktteilnehmer<br />
und Kartellabsprachen ausgeschaltet zu werden: Wettbewerb setzt Marktfreiheit voraus.<br />
Marktfreiheit jedoch ist ein öffentliches Gut, bei dem die Gefahr besteht, daß die<br />
Marktteilnehmer nur eine begrenzte Bereitschaft zu dessen Erstellung und Sicherung<br />
aufbringen werden. Die Nachfrage nach Marktfreiheit von seiten der Verbraucher, die<br />
24
in besonderer Weise von den Vorteilen einer wettbewerblichen Ordnung profitieren, ist<br />
strukturell größer als das Freiheitsangebot durch die Anbieter, die den Wettbewerb –<br />
ganz konkret in der Person des Konkurrenten – nicht selten als Bedrohung und als<br />
Einschränkung der eigenen Aktionsparameter empfinden. Diese Tendenz zur<br />
Wettbewerbsbeschränkung gilt gerade auch für die <strong>Medien</strong>ordnung, die aufgrund<br />
verschiedener Marktspezifika in besonderer Weise zur Konzentration neigt. Dies wird<br />
an späterer Stelle noch ausführlich diskutiert werden.<br />
Der Wettbewerb ist <strong>im</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong>n Verständnis eine staatliche<br />
Veranstaltung: Wie Eucken (1952/90 S. 43) dies anschaulich formuliert: „Laissez-faire<br />
und Wettbewerb sind nicht <strong>im</strong> mindesten identisch“. Gerade auch in <strong>Medien</strong>ordnung<br />
kann die Gefahr bestehen, daß einzelne Marktteilnehmer sich Vorteile gegenüber den<br />
Mitspielern verschaffen, indem sie wettbewerbssichernde Regeln blockieren oder<br />
verletzen. Wenn sich beispielsweise die Marktteilnehmer freiwillig darauf einigen,<br />
best<strong>im</strong>mte qualitativ minderwertige Sendeformate <strong>im</strong> Sinne des diskutierten<br />
Negativkatalogs einzustellen, in denen in bedenklicher Weise gegen den<br />
journalistischen Anstand und Professionalitätsstandards verstoßen wird (viertes<br />
Ordnungsproblem), so wäre ein Vorteil für alle Beteiligten erreicht, weil sich insgesamt<br />
die Akzeptanz der <strong>Medien</strong>ordnung – quasi als eine spezifische Art von Vertrauensgut –<br />
sowohl be<strong>im</strong> Rezipienten als auch bei den Nachfragern nach Werbezeiten erhöht. Es<br />
besteht dann jedoch für einen einzelnen regeluntreuen Rundfunkanbieter der Anreiz,<br />
durch gezielte Regelverletzung zumindest kurzfristig einen sehr hohen Marktanteil zu<br />
erzielen. Diesen Gefahren möglichst frühzeitig entgegenzutreten, ist Aufgabe der<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik, die durch eindeutige Regelsetzung und eine<br />
durchsetzungsfähige Sanktionsgewalt eine glaubwürdige Ordnung für die<br />
Marktteilnehmer bereitstellt.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß auch für Ökonomen ein methodischer<br />
Zugang zur <strong>Analyse</strong> der <strong>Medien</strong>ordnung und für den Umgang mit Normativität und<br />
Werturteilen besteht. Gleichwohl ist es anzuraten, von einem zu eng ausgelegten<br />
neoklassischen Ansatz abzuweichen und stattdessen eine weiter angelegte<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Forschungsstrategie zu verfolgen. Ferner erscheint die<br />
Verwendung von hypothetischen Imperativen durchaus als zweckmäßige<br />
Vorgehensweise, um die Werturteilsproblematik einzudämmen. Auch der<br />
Buchanansche Ansatz konstitutioneller Ökonomik kann hilfreich sein, um verschiedene<br />
Ordnungsentwürfe sachlich zu diskutieren. Die Komplexität und Vielschichtigkeit des<br />
Untersuchungsgegenstandes begünstigt jedoch eine interdisziplinäre Betrachtung und<br />
erfordert die Einbeziehung von Erkenntnissen aus anderen sozial-, rechts- und<br />
medienwissenschaftlichen Disziplinen. Das Ziel auch der medienökonomischen<br />
Forschung ist in Übertragung von Albert (1976) „Aufklärung und Steuerung”. Die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks und die daraus abgeleiteten<br />
Handlungsempfehlungen werden daran zu messen sein, ob erstens prüfbare Hypothesen<br />
und Theorien mit hohem Erklärungsgehalt entwickelt werden und zweitens<br />
Ordnungsentwürfe vorgelegt werden, die sich als leistungsfähig erweisen.<br />
25
2.3. Zur Interdependenz von <strong>Medien</strong>ordnung und Wirtschaftsordnung<br />
26<br />
„The Thesis ... is that the press always takes on the<br />
form and coloration of the social and political<br />
structures within it operates“.<br />
Siebert, Peterson, Schramm (1976, S. 1)<br />
2.3.1. Die Begriffe Ordnung und Gemeinwohl in Rundfunk und Wirtschaft<br />
Der Begriff der Ordnung <strong>im</strong> Verständnis von Eucken (1952/90, S. 372 f.) umfaßt<br />
zwei Aspekte. Zunächst geht es bei der Wirtschaftsordnung um eine „konkrete, positiv<br />
gegebene Tatsache“. Diese umfaßt die „Gesamtheit der realisierten Formen, in denen in<br />
concreto jeweils der alltägliche Wirtschaftsprozeß abläuft“. Die Untersuchung dieses<br />
Anschauungsgegenstandes liefert empirische Tatsachen und ist die Voraussetzung für<br />
Ordnungspolitik. Die Beobachtung muß dabei jedoch – wie Eucken (1954) in dem<br />
methodologischen Kapitel seiner kapitaltheoretischen Untersuchungen zurecht betont –<br />
theoriegeleitet und anhand systematisch nachvollziehbarer Kriterien vorgehen, damit<br />
die methodischen Schwächen der historischen Schule, die in einer theorielosen<br />
Anhäufung von Fakten gesehen werden, vermieden werden können.<br />
Neben dieser empirischen Auslegung umfaßt der Begriff der Ordnung jedoch auch<br />
noch einen anderen Sachverhalt, nämlich den des ORDO. In diesem Verständnis ist<br />
Ordnung der Bezugsrahmen für menschliches ein Zusammenleben, das „dem Wesen<br />
des Menschen und der Sache entspricht“ und in dem „Maß und Gleichgewicht“<br />
(Eucken) bestehen. ORDO bedeutet in diesem Verständnis die „sinnvolle<br />
Zusammenfügung des Mannigfaltigen zu einem Ganzen“. Mit diesem Sachverhalt ist –<br />
zunächst noch sehr abstrakt – der Gedanke der Interdependenz der Teilordnungen<br />
angesprochen, bei dem es also darum geht, Mannigfaltiges zu einer funktionsfähigen<br />
politischen und wirtschaftlichen Gesamtordnung zusammenzufügen.<br />
Diese Ausgangsfragestellung einer jeden <strong>ordnungsökonomische</strong>n Untersuchung ist<br />
unmittelbar auf die Rundfunkordnung anzuwenden. Moderne und funktional<br />
ausdifferenzierte <strong>Medien</strong>- und Rundfunkordnungen stehen nicht außerhalb der<br />
Gesellschaft, sondern sind mit dieser aufs engste verknüpft und integraler Bestandteil.<br />
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilordnungen sind <strong>im</strong> Euckenschen<br />
Verständnis durch ein dichtes Geflecht wechselseitiger Beziehungen charakterisiert.<br />
Dabei ist festzuhalten, daß die Ordnungsfrage <strong>im</strong> Verständnis des ORDO zwar für jede<br />
einzelne Teilordnung einzeln beantwortet werden muß, jedoch <strong>im</strong>mer auch <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die gesamtwirtschaftlichen Ordnungsbezüge. Die Entscheidung für eine<br />
marktwirtschaftliche Ordnung erfordert <strong>im</strong> Grundsatz eine ordnungspolitische<br />
Gesamtentscheidung – mit weitreichenden Konsequenzen auch für den Rundfunk.<br />
Es ist bemerkenswert, wie sehr sich Auffassungen in der Wissenschaft und in der<br />
Politik über die Leistungsfähigkeit verschiedener gesellschaftlicher<br />
Koordinationsmechanismen auch in den Debatten über die Ordnung des Rundfunks und
der Presse widerspiegeln 13 . Die Vertreter einer marktlichen Wirtschaftsordnung<br />
befürworten in der Regel einen freien, auf privater unternehmerischer Initiative<br />
beruhenden Wettbewerb auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor. Der anreizkompatiblen Steuerung der<br />
Verbraucher und Anbieter über Märkte und Preise wird eine hohe Leistungsfähigkeit<br />
attestiert. Diese Autoren – beispielsweise sei hier auf Mestmäcker (1986), Möschel<br />
(1991), Hoppmann (1988) oder Bremer (1995) verwiesen – sehen in einem großen<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunächst einen Fremdkörper <strong>im</strong> Rahmen einer<br />
freiheitlichen Marktwirtschaft, der der spezifischen Begründung bedarf. In der Literatur<br />
wird diese Auffassung als „liberale Fremdkörperthese“ diskutiert (vgl. etwa Gundlach<br />
1998, S. 116 f.). Wissenschaftler anderer Disziplinen, besonders aber Vertreter der<br />
Politik und der Interessensverbände, mißtrauen dem Wettbewerb als dem<br />
entscheidenden Ordnungsprinzip auf Märkten – und erst recht <strong>im</strong> „gesellschaftlich<br />
sensiblen“ Rundfunk, der kein reines Wirtschaftsgut sei, sondern in erster Linie ein<br />
„schützenswertes Kulturgut“ besonderer Art.<br />
Die Vertreter dieser Auffassung sehen in der öffentlichen Wirtschaft grundsätzlich<br />
eine notwendige Ergänzung und Verbesserung einer marktwirtschaftlichen Ordnung.<br />
Ebenso wie es beispielsweise öffentlich-rechtliche Kreditinstitute gäbe (etwa die<br />
Sparkassen), die neben ihrer ökonomischen Tätigkeit auch spezifische Aufgaben für das<br />
Gemeinwohl 14<br />
und außerhalb einer engen betriebswirtschaftlichen Kalkulation<br />
wahrnähmen, müße der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Gegengewicht gegen<br />
privaten „kommerziellen“ Rundfunk bilden und damit dem Gemeinwohl dienen (vgl.<br />
Stolte 1994). Trotz der Unschärfe des Begriffs bleibt festzuhalten, daß eine<br />
Gemeinwohlorientierung sowohl für die allgemeine <strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion<br />
als auch bei medienökonomischen Fragen von großer Bedeutung ist. Selbst <strong>im</strong><br />
marktwirtschaftlichen Prototyp des Rundfunks, in den Vereinigten Staaten, ist „Public<br />
Convenience and Necessity“ Ausgangspunkt der gesamten medienrelevanten<br />
Rechtsprechung.<br />
Der Begriff des Gemeinwohls hat Ähnlichkeit mit den unbest<strong>im</strong>mten Rechtsnormen<br />
in der Rechtswissenschaft (siehe Wentzel und Wentzel 1998, S. 54 f.). Auch diese sind<br />
<strong>im</strong> spezifischen Kontext durch die Rechtsprechung zu interpretieren. Die<br />
schützenswerte „Würde des Menschen“ (Art. 1, GG) oder die „guten Sitten“ <strong>im</strong><br />
Wettbewerbsrecht (Generalklausel UWG, §1) sind ebenfalls nicht eindeutig<br />
best<strong>im</strong>mbar, gleichwohl als Orientierung für die Judikative und auch die Legislative<br />
unverzichtbar. Die Verwendung einer situationsunabhängigen und präzisen<br />
Terminologie wäre dort, wo diese unbest<strong>im</strong>mten Begriffe benutzt werden, zumeist<br />
weder möglich und häufig auch gar nicht wünschenswert. Ähnliches gilt für den<br />
Gemeinwohlbegriff. Als eine zentrale Orientierung ist er für die <strong>Medien</strong>ordnungspolitik<br />
13<br />
14<br />
Zur Wertgeladenheit der Debatte siehe beispielsweise den von von Sternburg (1995)<br />
herausgegebenen Sammelband, die Protokolle der Körber-Stiftung (1996) oder aber die<br />
verschiedenen Beiträge in dem von Mast (1996) herausgegebenen Buch.<br />
<strong>Eine</strong> ausführliche Diskussion des Begriffs des Gemeinwohl und der Schwierigkeiten,<br />
diesen Begriff für eine <strong>ordnungsökonomische</strong> und wirtschaftsethische Diskussion<br />
operationalisierbar zu machen, findet sich bei Wentzel und Wentzel (1998, S. 53-69).<br />
27
trotz seiner inhaltlichen Unschärfe wichtig, wenngleich er auch Gefahren in sich birgt.<br />
Denn die Unmöglichkeit einer exakten Begriffsdeutung kann dazu führen, daß <strong>im</strong><br />
politischen Prozeß eine persönliche Interpretation und Neigung mit dem Mantel der<br />
wissenschaftlichen Objektivität umhüllt wird.<br />
Gleichwohl ist es bei der Verwendung des Gemeinwohlbegriffs zweckmäßig, auf<br />
kollektivistische Gemeinwohlvorstellungen zu verzichten. Dies hat mehrere Gründe<br />
(ausführlich Wentzel und Wentzel 1998, S. 55-61). Erstens ist darauf hinzuweisen, daß<br />
es rein logisch nicht möglich ist, eine exakte Deutung des Gemeinwohls vorzunehmen<br />
und hieraus eine soziale Wohlfahrtsfunktion zu entwickeln, die dann durch die<br />
Regierung gleichsam als ausführendes Organ max<strong>im</strong>iert werden könnte. Vor allem die<br />
Ausführungen und Diskussionen <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem sog.<br />
„Unmöglichkeitstheorem“ (Arrow-Paradoxon) zeigen, daß eine solche<br />
Wohlfahrtsfunktion nicht existiert. Zweitens ist daran zu erinnern, daß kollektivistische<br />
Gemeinwohlvorstellungen <strong>im</strong>mer mit dem Konstrukt des „wohlmeinenden Diktators“<br />
arbeiten müssen. Dieser wohlmeinende Diktator handelt uneigennützig und kann die<br />
übergeordneten Interessen aller Bürger problemlos durchsetzen. <strong>Eine</strong> solche<br />
Vorstellung negiert aber vollständig die Schwierigkeiten der realen Umsetzung von<br />
ordnungspolitischen Reformen ebenso wie die Eigeninteressen des wohlmeinenden<br />
Diktators. Brennan und Buchanan (1993, S. 48 f.) kritisieren eine solche<br />
Vorgehensweise als völlig untauglich für eine theoretische Sozialwissenschaft und sie<br />
bezweifeln nachdrücklich den Nutzen von Politikempfehlungen, die mittels dieser<br />
Methode hergeleitet worden sind. Drittens ist gegen eine kollektivistische Deutung des<br />
Gemeinwohls kritisch einzuwenden, daß gerade Interessengruppen und Verbände<br />
diesen Begriff <strong>im</strong>mer wieder verwenden, um <strong>im</strong> politischen Prozeß spezifische<br />
Partikularinteressen zulasten schlechter organisierbarer Gruppen durchzusetzen (rent<br />
seeking). Der Begriff des Gemeinwohls steht dann in der Gefahr, instrumentalisiert zu<br />
werden und damit zu einem „Wiesel-Wort“ (von Hayek) zu degenerieren, daß letztlich<br />
vollkommen inhaltsleer ist.<br />
Gerade auch <strong>im</strong> Rundfunk sind kollektivistische Deutungen des Gemeinwohls in<br />
allen europäischen Staaten anzutreffen. Dies ist erstens der Fall, wenn der öffentlichrechtliche<br />
Rundfunk a priori zum Hüter des Gemeinwohls ernannt wird und hieraus<br />
weitreichende Beschäftigungsgarantien und Finanzierungszusagen abgeleitet werden.<br />
Mit einer solchen Gemeinwohldeutung verbunden sind regelmäßig<br />
Marktzutrittsschranken für private Wettbewerber. Dies ist zweitens der Fall, wenn<br />
best<strong>im</strong>mte Inhalte a priori als normativ wünschenswerte Programme definiert werden<br />
und der Wettbewerb als Such- und Entdeckungsverfahren eingeschränkt wird. <strong>Eine</strong><br />
solche Gemeinwohldeutung über best<strong>im</strong>mte Programminhalte kann leicht in die Nähe<br />
der Zensur gelangen.<br />
Wesentlich zweckmäßiger erscheint es sowohl für allgemeine <strong>ordnungsökonomische</strong><br />
Fragen als auch für die medienökonomische Fragestellung von einem<br />
individualistischen Gemeinwohlverständnis auszugehen. Dies ist <strong>im</strong> Grundsatz die<br />
Vorgehensweise, wie sie ebenfalls in der klassischen Nationalökonomie von Adam<br />
Smith (1776/1990) angelegt ist. In einer solchen Vorgehensweise geht es darum,<br />
28
echtsstaatlich garantierte individuelle Freiheitsrechte zu beschreiben und<br />
unternehmerische Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Das Gemeinwohl leitet sich in<br />
dieser Sichtweise letztlich aus individuellen Handlungen ab. Staatliche Ordnungspolitik<br />
dient vor allem der Sicherung der Rahmenbedingungen und dem Schutz vor solchen<br />
Verhaltensweisen, die der Funktionsfähigkeit der Gesamtordnung Schaden zufügen<br />
könnten. Damit kommt wiederum der bereits angesprochene konsensfähige<br />
Negativkatalog unerlaubter Handlungen ins Spiel, der die Handlungspotentiale der<br />
Unternehmer begrenzt. <strong>Eine</strong> konkrete inhaltliche Beschreibung von zukünftig<br />
wünschenswerten Inhalten ist mit einem individualistischen Gemeinwohlverständnis<br />
jedoch nicht zu vereinbaren.<br />
Auch für die Diskussion der Marktstruktur und der Wettbewerbsd<strong>im</strong>ensionen spielt<br />
der Gemeinwohlbegriff und das Verständnis der Wirkungsweise der Gemeinwirtschaft<br />
eine entscheidende Rolle. Gundlach (1998) geht beispielsweise in seiner Arbeit<br />
grundsätzlich von der erkenntnisleitenden Annahme aus, daß der öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunk schon durch seine bloße Existenz für die gesamte Rundfunkordnung<br />
qualitätsverbessernd wirke, weil er <strong>im</strong> publizistischen Wettbewerb Maßstäbe setze und<br />
damit die „Tendenz zur permanenten Qualitätsverschlechterung“ (Kiefer 1996)<br />
begrenze, die durch den ökonomischen Wettbewerb unausweichlich bestehe. Dies<br />
entspräche also <strong>im</strong> Kern der bekannten „Gegengiftthese“, wie sie von Befürwortern<br />
öffentlicher („gemeinwirtschaftlicher“) Unternehmen vorgetragen wird. Ob eine solche<br />
Hypothese dauerhaft tragfähig ist, wird empirisch daran zu prüfen sein, inwieweit der<br />
öffentlich-rechtliche Rundfunk den Qualitätsstandards des Negativkatalogs entsprechen<br />
kann und ob er darüber hinaus als „kreativer Rundfunkanbieter“ zu neuen und<br />
innovativen Programmangeboten fähig sein wird. Auch hier besteht für den öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk die Beweislast, ob er die Stabilität der Gesamtordnung insgesamt<br />
erhöht.<br />
2.3.2. Interdependenzen zwischen <strong>Medien</strong>, Wirtschaft und Politik<br />
Um die Interdependenz von <strong>Medien</strong>- und Wirtschaftsordnung systematisch zu<br />
erfassen, bedarf es zunächst eines theoretischen Bezugsrahmen. Es erscheint<br />
zweckmäßig, hierbei zunächst die Informations- und Kommunikationsbeziehungen<br />
zwischen den einzelnen Teilordnungen und Sektoren in den Vordergrund zu stellen. Die<br />
elektronischen <strong>Medien</strong> liefern zahlreiche „Übersetzungsleistungen“ zwischen<br />
Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur (vgl. Wentzel 1998a) und ermöglichen<br />
Kommunikation zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen (vgl. Baran und Davis<br />
2000). In einem Dreisektoren-Modell können grundsätzliche Wirkungsrichtungen des<br />
<strong>Medien</strong>sektors und Interdependenzen zu den angrenzenden Ordnungsbereichen<br />
festgestellt werden. Der Vorteil einer solchen Darstellung liegt nach Jenöffy-Lochau<br />
(1997, S. 27 f.) darin, daß die beiden Fragestellungen, wie einerseits <strong>Medien</strong>inhalte<br />
entstehen und produziert werden und wie sie andererseits auf die Menschen wirken,<br />
voneinander getrennt werden können. Hierdurch wird die Untersuchung wesentlich<br />
sachbezogener; die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> kann unabhängig davon<br />
29
durchgeführt werden, ob der <strong>Medien</strong>sektor und die darin produzierten Inhalte positiv<br />
oder negativ eingeschätzt werden.<br />
30
Abbildung 1: <strong>Medien</strong>sektor in einem Drei-Sektoren-Modell<br />
Ökonomisches<br />
System<br />
VI<br />
Quelle: Jennöffy-Lochau 1997, S. 27.<br />
I<br />
IV III<br />
<strong>Medien</strong>sektor<br />
II<br />
V<br />
Politisches<br />
System<br />
Der erste Pfeil (I) stellt die Einwirkungsmöglichkeit des Staates auf die<br />
volkswirtschaftliche Entwicklung dar. Hier wäre zunächst die aktive<br />
Wirtschaftsprozeßpolitik zu nennen, etwa die Geld-, Fiskal-, Konjunktur- und<br />
Wachstumspolitik, die zur Steuerung und Beeinflussung des wirtschaftlichen<br />
Geschehens <strong>im</strong> Hinblick auf best<strong>im</strong>mte makroökonomische Ziele eingesetzt werden<br />
können – etwa bezüglich der Stabilisierung des Geldwertes oder der Erhöhung der<br />
Beschäftigung. Als noch bedeutsamer erscheint in diesem Zusammenhang die<br />
allgemeine Ordnungspolitik <strong>im</strong> Verständnis einer „Wirtschaftsverfassung des<br />
Wettbewerbs“ (Eucken), die durch ein ganzes Bündel von institutionellen<br />
Rahmenbedingungen Anreize vermittelt, die best<strong>im</strong>mte wirtschaftliche Aktivitäten der<br />
Menschen hervorrufen.<br />
Gemäß dem zweiten Zusammenhang (II) beeinflußt die wirtschaftliche Entwicklung<br />
das Ansehen der Politiker und damit die Wahlentscheidungen der Bevölkerung<br />
nachhaltig (vgl. grundsätzlich Downs 1968; Noelle-Neumann 1996). Amerikanische<br />
Wahlkampfstrategen, die sog. „spin masters“ oder auch „spin doctors“, haben die<br />
besondere Bedeutung der wirtschaftlichen Entwicklung für die Wahlentscheidung<br />
herausgestellt und hierfür die markante Formulierung geprägt: „You can’t beat the<br />
boom“. Es ist in der Realität kaum möglich, einen Präsidenten, der einen<br />
Wirtschaftsaufschwung herbeigeführt hat oder der vielleicht auch nur zufällig das Glück<br />
hatte, während eines konjunkturellen Aufschwungs <strong>im</strong> Amt zu sein, zu besiegen 15<br />
.<br />
Ebenso kann ein Präsident mit einem „guten“ Programm <strong>im</strong> Wahlkampf hoffnungslos<br />
15<br />
An dieser Stelle sei beispielsweise auf die Clinton-Lewinski-Affäre hingewiesen. Nach<br />
allen Meinungsumfragen in den Vereinigten Staaten hat vor allem die hervorragende<br />
Wirtschaftslage Bill Clinton die Rückendeckung in der Bevölkerung gegeben, die<br />
notwendig war, um das Amtsenthebungsverfahren zu überstehen. Im Gegensatz dazu ist<br />
der nach dem Golfkrieg 1990/91 zunächst außerordentlich populäre Präsident George<br />
Bush bei seinem Bemühen um eine zweite Amtszeit vor allem deshalb gescheitert, weil<br />
die Bevölkerung zunehmend Kritik an der Entwicklung der Wirtschaft übte.<br />
31
verloren sein, wenn er zufällig und ohne eigenes Verschulden in eine<br />
weltwirtschaftliche Rezession gerät.<br />
Diese beiden Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft und Politik sind in der<br />
Ordnungstheorie und in der Public Choice-Theorie in vielfältiger Weise dokumentiert<br />
und empirisch überprüft. Die weiteren Effekte beziehen nun den <strong>Medien</strong>sektor als<br />
Signalgeber und Verstärker mit in die <strong>Analyse</strong> ein (vgl. Jenöffy-Lochau 1997, S. 28).<br />
Effekt III betont den <strong>Medien</strong>einfluß auf das politische System in zweierlei Hinsicht:<br />
Erstens werden die Politiker Signale der <strong>Medien</strong> wahrnehmen und diese bei ihren<br />
eigenen Entscheidungen berücksichtigen. Best<strong>im</strong>mte Themen werden durch eine<br />
Sequenz von Beiträgen und häufige Wiederholung ins Bewußtsein der Öffentlichkeit<br />
gebracht; sie werden dadurch verhandlungsfähig gemacht (vgl. Noelle-Neumann 1996,<br />
S. 219 ff.). Journalisten haben das wichtige Privileg, neuen Themen Öffentlichkeit zu<br />
verleihen – oder andere Themen gezielt zu verschweigen: In diesem Zusammenhang ist<br />
in der Literatur von der sog. “Gate-keeper-Funktion” der Journalisten die Rede.<br />
Hierdurch entwickeln sich die <strong>Medien</strong> in gewisser Hinsicht zum politischen „agenda<br />
setter“ 16<br />
, best<strong>im</strong>men also die Tagesordnung der politischen Gremien.<br />
Zweitens werden über die <strong>Medien</strong> <strong>im</strong> politischen Raum Personalentscheidungen<br />
vorgeprägt. Es ist ein Charakteristikum moderner (<strong>Medien</strong>-) Demokratien, daß das<br />
äußere Erscheinungsbild von Bewerbern um ein politisches Amt maßgeblichen Einfluß<br />
hat auf die Erfolgsaussichten bei der Wahl. Die Personalisierung der Politik – etwa <strong>im</strong><br />
deutschen Bundestagswahlkampf von 1998 reduziert auf die Alternative Kohl versus<br />
Schröder – ist letztlich eine Reaktion auf den zunehmenden Einfluß der <strong>Medien</strong> auf das<br />
politische Geschehen; in diesem Zusammenhang wird in der Literatur von der<br />
„Mediatisierung der Politik“ oder auch von der „Fernsehdemokratie“ gesprochen. Diese<br />
Entwicklung kann aber, wie es <strong>im</strong> „Bericht zur Lage des Fernsehens“ (Hamm 1995, S.<br />
80) heißt, zu „ritualisierter Politikdarstellung“ und zur Reduktion von Politik auf reine<br />
Symbole führen (hierzu auch Wentzel 1998a).<br />
Der nächste Sachverhalt (IV) deutet vom <strong>Medien</strong>sektor auf das Wirtschaftssystem<br />
hin. Unter anderem durch Signale aus den <strong>Medien</strong> wird das Konsumkl<strong>im</strong>a nachhaltig<br />
beeinflußt. Bekanntlich können durch best<strong>im</strong>mte Nachrichten kurzfristig beispielsweise<br />
„Hamsterkäufe oder sonstige Panikreaktionen“ ausgelöst werden (Jenöffy-Lochau 1997,<br />
S. 28). Gerade an den internationalen Finanzmärkten und Börsen reicht oftmals schon<br />
ein kleines Gerücht aus, um einen „Herdentrieb“ (sog. „herding“) auszulösen (vgl.<br />
Thaler 1991) und Überreaktionen herbeizuführen, die nicht durch die wirtschaftlichen<br />
Fundamentaldaten gerechtfertigt sind. Dieser Effekt ist zwar nicht grundsätzlich neu: In<br />
allen Zeiten hat es Gerüchte gegeben, die sich dann in verschiedenen Weisen weiter<br />
verbreitet haben. Mit der Entstehung der elektronischen <strong>Medien</strong> und der<br />
fortschreitenden internationalen Vernetzung hat sich dieser Effekt jedoch um ein<br />
vielfaches verstärkt.<br />
16 Aus der Public Choice-Theorie ist bekannt, daß der agenda setter entscheidenden<br />
Einfluß auf das Abst<strong>im</strong>mungsergebnis ausübt.<br />
32
Auch das Investitionskl<strong>im</strong>a wird durch die <strong>Medien</strong> entscheidend mitgeprägt. Die<br />
Berichterstattung in den <strong>Medien</strong> kann dabei ausgehend von einzelnen Fakten und<br />
Informationen zu „Verstärkungseffekten“ führen (vgl. Wentzel 1998a). Diese sind vor<br />
allem dort zu erwarten, wo die Produkte auf internationalen Märkten gehandelt werden.<br />
Dies gilt aber auch für die internationale Bewertung nationaler Wirtschaftspolitik:<br />
Wenn ein Land sich für Investoren als vielversprechend darstellt und entsprechend in<br />
den internationalen <strong>Medien</strong> herausgestellt wird, dann werden potentielle Investoren in<br />
diesem Land vergleichsweise früher oder schneller aktiv werden. Aber auch ein<br />
andersgerichteter Verstärkungseffekt ist denkbar: Gerät eine international tätige Firma<br />
oder ein Land in eine nachhaltig negative und selbstverstärkende Berichterstattung, wie<br />
etwa in jüngster Zeit die ostasiatischen Länder, dann können unabsehbare<br />
Entwicklungen entstehen. Durch die <strong>Medien</strong> können nationale Fragen zu großen<br />
internationalen Themen werden (vgl. S<strong>im</strong>on 1993). Gleichwohl ist festzuhalten, daß die<br />
<strong>Medien</strong> in diesem Zusammenhang meist nur ein Verstärker, seltener aber ein Auslöser<br />
eines Trends sind. Dauerhaft ist es jedenfalls nicht möglich, „Rauch ohne Feuer“ zu<br />
erzeugen 17<br />
.<br />
Der fünfte Pfeil (V) kennzeichnet die Einflüsse der Politik auf den <strong>Medien</strong>sektor.<br />
Ausgangspunkt aller Überlegungen ist die Ordnungsfrage: In welchem<br />
Mischungsverhältnis sollen staatliche, öffentlich-rechtliche und private <strong>Medien</strong>anbieter<br />
zueinander stehen? Wer soll welche Aufgaben übernehmen? Was sind die<br />
Regulierungskompetenzen der Politik? Welche Eigeninteressen verfolgen die Politiker<br />
bei der Gestaltung des Ordnungsrahmens? Diese Fragen stehen <strong>im</strong> Zentrum des<br />
wissenschaftlichen und politischen Interesses, da die Globalisierung des <strong>Medien</strong>sektors<br />
die Reichweite nationaler Regulierungskompetenz beeinflußt und damit völlig neue<br />
Fragestellungen aufwirft (ausführlich Wentzel 1999). Vor allem die<br />
grenzüberschreitenden neuen <strong>Medien</strong> – hier ist insbesondere das Internet hervorzuheben<br />
– entziehen sich in zunehmendem Maße einer staatlichen Regulierung (fünftes<br />
Ordnungsproblem).<br />
Wenn die grundsätzliche Entscheidung über die Wahl einer Rundfunkordnung und<br />
das Mischungsverhältnis öffentlich-rechtlicher und privater Anbieter auf der<br />
konstitutionellen Ebene getroffen sind, dann sind <strong>im</strong> Anschluß daran die medienspezifischen<br />
Prozeßfragen relevant. Wie soll der Zugang zu den <strong>Medien</strong> geregelt<br />
werden? Wer übt die Kontrolle über die Regeleinhaltung aus? Wie werden die<br />
Handlungs- und Verfügungsrechte zugeteilt? Allerdings ist genau zu prüfen, ob<br />
best<strong>im</strong>mte Ordnungsfunktionen tatsächlich <strong>im</strong>mer von staatlichen Stellen<br />
wahrgenommen werden müssen oder ob private Selbstregulierung und Selbstkontrolle<br />
ausreichend oder gar besser geeignet sind. In diesem Zusammenhang geht es zum einen<br />
17<br />
Es ist davon auszugehen, daß in den meisten Fällen zumindest <strong>im</strong>mer ein wahrer Kern<br />
in der <strong>Medien</strong>berichterstattung liegt. Es ist schwer möglich, dauerhaft gegen objektive<br />
Fakten und Fundamentaldaten zu schreiben. Gleichwohl gibt es bemerkenswerte,<br />
teilweise ausgesprochen lustige Beispiele für eine völlig falsche oder verzerrende<br />
Berichterstattung in den <strong>Medien</strong>. Kalt und Hanfeld (1995) greifen in ihrem Buch:<br />
„Schlecht informiert. Wie <strong>Medien</strong> die Wirklichkeit verzerren“ zahlreiche Fälle auf.<br />
33
um die Bereitstellung von Inhalten und die Sicherung von Qualitätsstandards (viertes<br />
Ordnungsproblem), zum anderen darum, finanzielle Rahmenbedingungen für die<br />
einzelnen Anbieter zu setzen. Vor allem in einem binnenpluralistischen öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunksystem wie in Deutschland ist zu erwarten, daß die politischen<br />
Parteien die Personalentscheidungen beeinflussen wollen, um die <strong>Medien</strong> als<br />
Sprachrohr für die eigenen parteipolitischen Positionen zu nutzen. Dies kann zur<br />
Politisierung des Rundfunks führen und dadurch die Legit<strong>im</strong>ationsbasis für öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk schwächen, die unmittelbar von der Staatsferne hergeleitet<br />
werden kann (siehe Kapitel 4).<br />
Im Zusammenhang mit der Gefahr der <strong>Medien</strong>, zum „Sprachrohr“ der politischen<br />
Parteien zu werden, ist daran zu erinnern, daß jede wirtschaftspolitische Maßnahme der<br />
Regierung einer gründlichen Erläuterung bedarf; sie muß in Zusammenhang mit einem<br />
wirschaftspolitischen Leitbild und einer politischen Zielrichtung verdeutlicht werden.<br />
Selbst wirtschaftspolitische Zwangsmaßnahmen einer autoritären Regierung, etwa in<br />
Kriegs- und Krisenzeiten, müssen zumindest in der mittleren Frist die prinzipielle<br />
Zust<strong>im</strong>mung der Bevölkerung finden. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu zahlreichen<br />
Ausweichreaktionen der Menschen, vor allem in die Schattenwirtschaft. Wie Noelle-<br />
Neumann (1996, S. 274 ff.) dies treffend formuliert: „Wer die öffentliche Meinung<br />
verliert, ist kein König mehr“. Wenngleich neben den elektronischen Massenmedien<br />
auch andere Kommunikationskanäle existieren, um der Bevölkerung politische<br />
Botschaften zu vermitteln, bleibt das Fernsehen in diesem Bereich unangefochten das<br />
Leitmedium für eine politische Kommunikation, mit der breite Bevölkerungs- und<br />
Wählerschichten erreicht werden können.<br />
Die Bedeutung der elektronischen <strong>Medien</strong> für die Darstellung und Vermittlung von<br />
Politik dürfte in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Manche Zeitgenossen sehen sich<br />
sogar am Beginn eines „visuellen Zeitalters“. Die Bedeutungszunahme des Fernsehens<br />
ist insbesondere dann zu erwarten, wenn sich die Individualisierungtendenzen in der<br />
Gesellschaft weiter verstärken (vgl. Putnam 2000; Wentzel 1998a). Es ist offenkundig,<br />
daß die „klassischen Diskussionsforen“ der Demokratie, also etwa die politischen<br />
Parteien und Bürgervereinigungen, die Gewerkschaften und die Kirchen, unter<br />
permanentem Mitgliederschwund leiden. Hierdurch wird – wie bereits erwähnt – deren<br />
Wirkung als „ordnende Potenz“ in der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sowie als<br />
„Träger von Sozialkapital“ (Putnam 2000) gemindert. Putnam sieht in diesem<br />
Zusammenhang sogar die Gefahr, daß das Sozialkapital einer Gesellschaft hierdurch<br />
dauerhaft schaden nehmen kann 18<br />
. Um diesen Effekt zu kompensieren, dürften sich die<br />
politischen Parteien in besonderer Weise um den Fernsehzuschauer bemühen – und daß<br />
nicht nur zu Zeiten des Wahlkampfes. In der medienwissenschaftlichen Diskussion wird<br />
18<br />
Die Studie von Putnam (2000) ist in diesem Zusammenhang besonders zu beachten,<br />
weil er als Ursache für die zunehmende Individualisierung und das abnehmende<br />
gesellschaftliche Engagement, die er empirisch in den Vereinigten Staaten feststellt, von<br />
allem den hohen Fernsehkonsum verantwortlich macht.<br />
34
vom „télécteur“ gesprochen, einem Mittelding zwischen Télévision und élécteur<br />
(Wähler). Danach werden politische Entscheidungen vor dem Fernseher getroffen.<br />
Der letzte Zusammenhang (VI) schließlich deutet die Einflüsse der Wirtschaft auf<br />
den <strong>Medien</strong>sektor an. Es gilt zu bedenken, daß die Attraktivität eines<br />
<strong>Medien</strong>erzeugnisses unmittelbaren Einfluß auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit<br />
ausübt. <strong>Eine</strong> Sendung mit hoher Zuschauerresonanz stellt einen attraktiven<br />
Werberahmen dar und ist deshalb für die werbetreibende Wirtschaft geeignet, hohe<br />
Einkünfte zu erzielen. Andererseits wäre zu befürchten, daß eine enge Verzahnung<br />
zwischen Rundfunksender und privater Wirtschaft dazu führen kann, daß eine kritische<br />
Berichterstattung über Produkte des Werbekunden unterdrückt wird. Die<br />
wirtschaftlichen Interessen und Notwendigkeiten könnten deshalb dazu führen, daß der<br />
<strong>Medien</strong>sektor unter starken Druck geriete und Qualitätseinbußen bei den<br />
Programminhalten hinnehmen müsste. Hier ist vor allem die staatliche Ordnungspolitik<br />
gefordert, denjenigen Entwicklungen entgegenzutreten, die eine Beeinträchtigung oder<br />
Ausschaltung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (vgl. Mestmäcker 1986).<br />
2.4. Wirtschaftlicher Vergleich der Rundfunkordnungen<br />
<strong>Eine</strong> Wirtschaftsordnung entsteht aus dem Zusammenspiel einer Vielzahl von<br />
gewachsenen, spontan entstandenen Regeln einerseits und gesetzten, bewußt geschaffen<br />
Regeln andererseits. Ordnung ist in diesem Verständnis ein Regelwerk, innerhalb<br />
dessen sich menschliches Verhalten entfaltet. Hayek (1969b) klassifiziert diese<br />
verschiedenen Arten der Ordnung als „kosmos“ und „taxis“. Neben den konkrete<br />
Regeln und rechtlichen Rahmenbedingungen, die best<strong>im</strong>mte Verhaltensweisen<br />
vorschreiben, sind es vor allem die in einem evolutorischen Prozeß entstandenen<br />
Traditionen und Konventionen, die Überzeugungen und Sitten, die das Verhalten der<br />
Menschen auch in wirtschaftlichen Entscheidungssituationen kanalisieren. Die<br />
Interaktion dieser Einflußfaktoren führt zur Ausprägung wirtschaftlicher Ordnungen.<br />
Ordnung ist dabei auch als Ergebnis untendierter Aktionen zu interpretieren, als<br />
„Ergebnis menschlichen Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs“.<br />
Die wirtschaftlichen Teilordnungen sind durch zahlreiche Interdependenzen<br />
untereinander und auch mit den politischen und gesellschaftlichen Ordnungselementen<br />
verbunden (hierzu Eucken 1952/90). Nach North (1992) best<strong>im</strong>men aber nicht alleine<br />
eigeninteressierte Wahlhandlungen nutzenmax<strong>im</strong>ierender Individuen die Struktur und<br />
die Leistungsfähigkeit einer Wirtschaftsordnung, wie dies in den neoklassischen<br />
Modellen und wohlfahrtstheoretischen Betrachtungen vereinfacht angenommen wird,<br />
sondern vor allem politische und ökonomische Institutionen, aber auch<br />
„Weltanschauungen“ („mental models of the world“), Traditionen und „Ideologien“.<br />
Zudem haben individuelle und gesellschaftliche Lernprozesse 19<br />
zentrale Bedeutung für<br />
19<br />
Die Formulierung „gesellschaftliche Lernprozesse” klingt zunächst etwas<br />
mißverständlich, wenn, wie in der vorliegenden Untersuchung, vom methodologischen<br />
Individualismus ausgegangen wird. Offenkundig gibt es jedoch best<strong>im</strong>mte historische<br />
Ereignisse, die sich <strong>im</strong> Gedächtnis der Bevölkerung festsetzen und die Wahl von<br />
35
die Ansammlung von entscheidungsrelevantem Wissen und damit für die<br />
wirtschaftliche Entwicklung <strong>im</strong> Zeitablauf.<br />
Im Verlauf der historischen Entwicklung passen sich die Menschen an bestehende<br />
Institutionen an, bilden neue Strategien <strong>im</strong> Umgang mit den institutionellen<br />
Gegebenheiten und passen diese <strong>im</strong>mer wieder an neue Entwicklungen an. Nur selten<br />
kommt es dabei zu fundamentalen Umwälzungen und zur Neuentwicklung der<br />
verfassungsrechtlichen Grundlagen – Buchanan spricht dann von „konstitutionellen<br />
Momenten“. Wesentlich häufiger sind kleine „Stückwerksänderungen“ (Popper), die<br />
zum langsamen Wandel von Institutionen beitragen. Dabei ist mit Eucken (1952/90) zu<br />
betonen, daß diese Entwicklungen keineswegs linear verlaufen müssen. In demokratisch<br />
verfaßten Gesellschaften ist die Entwicklung der Ordnung prinzipiell ergebnisoffen und<br />
nicht durch „historizistische Gesetzmäßigkeiten“ (Popper 1965/87) determiniert.<br />
Für die vorliegende systemvergleichende <strong>Analyse</strong> des Rundfunks in der<br />
Bundesrepublik Deutschland und in den Vereinigten Staaten ist der Hayeksche<br />
Ordnungsbegriff und der Institutionenbegriff nach North von zentraler Bedeutung.<br />
Denn ginge man von einer typischen neoklassischen <strong>Analyse</strong> mit<br />
nutzenmax<strong>im</strong>ierenden, rationalen Individuen aus, die unter vollkommener Voraussicht<br />
und Information handeln, sich mit unendlicher Geschwindigkeit an Datenänderungen<br />
anpassen, konstante Präferenzen aufweisen und zudem auch keine Transaktionskosten<br />
verursachen, so wäre davon auszugehen, daß sämtliche Rundfunkordnungen der Welt<br />
ausschließlich nach ökonomischen Gesichtspunkten konstruiert wären und damit mehr<br />
oder minder gleich aussehen müßten. Die Wahl einer Rundfunkordnung wäre ebenso<br />
wie die Wahl jeder anderen wirtschaftlichen Teilordnung letztlich nur ein<br />
entscheidungslogisches Max<strong>im</strong>ierungsproblem oder, bei gegebenen inhaltlichen<br />
Vorstellungen über gewünschte Rundfunkprogramme, ein<br />
Kostenmin<strong>im</strong>ierungsproblem. De facto sind jedoch die realen Wirtschafts- und auch die<br />
<strong>Medien</strong>ordnungen in dieser Welt in höchstem Maße heterogen 20<br />
, so daß zweifelsohne<br />
eine Vielzahl von weiteren nicht-ökonomischen Einflußfaktoren für die Entstehung und<br />
den Ordnungswandel mitentscheidend sind.<br />
Wenn verschiedene Wirtschaftsordnungen oder Teilelemente hiervon einer<br />
systemvergleichenden <strong>Analyse</strong> unterzogen werden sollen, so sind zunächst einmal die<br />
Kriterien zu benennen, die für die weitere Vorgehensweise erkenntnisleitend sein<br />
sollen. Gutmann (1983, S. 276) zeigt hierzu in einem grundlegenden Beitrag zur<br />
20<br />
zukünftigen Institutionen präjudizieren. Der Stabilitätswille der Deutschen Bundesbank<br />
und deren großer Rückhalt in der Bevölkerung sind sicherlich zu einem großen Teil auch<br />
auf die deutschen Erfahrungen mit zwei Hyperinflationen innerhalb von dreißig Jahren<br />
zurückzuführen. Auch in der Diskussion über die Ordnung des Rundfunks in Deutschland<br />
wirkt die Erfahrung mit dem Rundfunk in der NS-Diktatur nach, weil es das gemeinsame<br />
Interesse aller Beteiligten ist, eine ähnliche Vereinnahmung für alle Zeit zu verhindern.<br />
Zur Heterogenität der Rundfunkordnungen sei auf das von Hans-Bredow-Institut<br />
herausgegebene “Internationale Handbuch Hörfunk und Fernsehen” (1996) verwiesen.<br />
Einschlägig ist auch die Untersuchung von Mattern und Künstner (1998) über<br />
Fernsehsysteme <strong>im</strong> internationalen Vergleich.<br />
36
Methode des <strong>Systemvergleich</strong>s drei unterschiedliche Forschungsbereiche auf, die sich<br />
bezüglich des konkreten Untersuchungsgegenstandes unterscheiden:<br />
Zuerst kann <strong>Systemvergleich</strong> durch die konkrete „Gegenüberstellung<br />
unterschiedlicher Ausprägungen der einzelnen Elemente der Wirtschaftsordnung“<br />
erfolgen. So können etwa die unterschiedlichen Entscheidungs-, Informations- und<br />
Motivationsstrukturen herausgearbeitet werden. Zu den „vergleichswerten<br />
ökonomischen Informationen“ zählen nach Gutmann (1983) unter anderem die<br />
Eigentumsordnung, die Planungs- und Lenkungsordnung, die Betriebsverfassungen, die<br />
Organisation der Arbeitsmärkte sowie der Grad an Wettbewerb, der in den einzelnen<br />
Teilordnungen vorherrscht. <strong>Eine</strong> solche systemvergleichende <strong>Analyse</strong> setzt somit an<br />
den ordnungspolitischen Rahmenbedingungen eines Landes an und ist unmittelbar auf<br />
die medienökonomische Fragestellung anwendbar.<br />
Zweitens kann <strong>Systemvergleich</strong> „Aussagen über unterschiedliche Verhaltensweisen<br />
der Akteure und Funktionsabläufe des Wirtschaftens zulassen“ (Gutmann 1983, S. 276).<br />
<strong>Eine</strong> solche <strong>Analyse</strong> erfordert best<strong>im</strong>mte mikroökonomische Verhaltenshypothesen<br />
sowie Kenntnisse über die Anreiz- und Kontrollwirkungen verschiedener<br />
ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. <strong>Eine</strong> solche prozeßorientierte Untersuchung<br />
offenbart beispielsweise, wie stabil eine Ordnung ist, welches Maß an Flexibilität<br />
existiert und ob die Wirtschaftsordnung und die in ihr handelnden Wirtschaftssubjekte<br />
prinzipiell innovationsfähig sind. Vor allem in der Anpassung an neue Bedürfnisse der<br />
Verbraucher sowie an technische Neuerungen liegt eine Funktionsanforderung an<br />
leistungsfähige Wirtschaftsordnungen. Dieser Punkt ist in höchstem Maße<br />
anschlußfähig an die medienökonomischen Fragestellungen, denn die bereits erwähnten<br />
„konstitutionellen Momente“ (Buchanan) treten regelmäßig nur dann auf, wenn<br />
technische Innovationen – etwa die Digitalisierung des Fernsehens – den bestehenden<br />
Ordnungsrahmen in Frage stellen und institutionelle Reformen erzwingen.<br />
Drittens kann <strong>Systemvergleich</strong> anhand von konkreten quantitativen Ergebniskriterien<br />
vollzogen werden. Wenn die statistischen Methoden zur Datenerhebung valide sind und<br />
eine methodisch saubere Vergleichbarkeit ermöglichen, ist diese quantitative<br />
Herangehensweise an den <strong>Systemvergleich</strong> vergleichsweise objektiv 21<br />
. Gerade die<br />
volkswirtschaftlichen Eckdaten wie beispielsweise die Wachstumsraten, Inflationsraten,<br />
Beschäftigungsquoten, Staatsverschuldung und Nettokreditaufnahme,<br />
Firmenneugründungen und Insolvenzen ermöglichen <strong>im</strong> konkreten Vergleich zweier<br />
Länder Aussagen über die relative wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Allerdings<br />
besteht bei einem ausschließlich quantitativ orientierten <strong>Systemvergleich</strong> die Gefahr,<br />
daß <strong>im</strong> „Zahlendickicht“ das Gespür und die Sensibilität für ordnungspolitische<br />
21<br />
Bis zum Zusammenbruch der sozialistischen Wirtschaftsordnungen 1989/90 wurde<br />
<strong>Systemvergleich</strong> als wissenschaftliche Methode in erster Linie auf den Vergleich der<br />
marktwirtschaftlichen mit den zentralverwaltungswirtschaftlichen Ordnungen angewandt<br />
– so etwa auch der Beitrag von Gutmann (1983). Bei diesem Teilgebiet des<br />
<strong>Systemvergleich</strong>s erwies sich jedoch die quantitative Zugehensweise als ausgesprochen<br />
schwierig, da das von den sozialistischen Regierungen vorgelegte Zahlenmaterial häufig<br />
lückenhaft, teilweise sogar vorsätzlich gefälscht worden war (vgl. Wentzel 1998b).<br />
37
Fehlentwicklungen verloren geht und daß Prognosen über weitere wirtschaftliche<br />
Entwicklungen nur in einer Fortschreibung der bisherigen Zahlen bestehen. Dies<br />
entspräche quasi statischen oder <strong>im</strong> günstigsten Falle noch adaptiven Erwartungen. <strong>Eine</strong><br />
rationale Erwartungsbildung hingegen muß neben der quantitativen Basis <strong>im</strong>mer auch<br />
eine qualitative D<strong>im</strong>ension umfassen, die in einer fundierten ordnungspolitischen<br />
<strong>Analyse</strong> verankert ist.<br />
Auch die quantitative D<strong>im</strong>ension des <strong>Systemvergleich</strong>s ist durchaus auf die<br />
medienpolitische Fragestellung anzuwenden. Die Anzahl der konkurrierenden privaten<br />
Fernsehstationen, der Umfang der öffentlich-rechtlichen Sender, die Zahl der<br />
Beschäftigten, die verschiedenen Programmformate, die Gewinn- und Umsatzzahlen<br />
sowie das Gesamtbudget eines Senders oder auch die Aktienentwicklung sind<br />
vergleichsweise „objektive“ Daten, die sich auch systematisch statistisch erfassen<br />
lassen (vgl. Internationales Handbuch Hörfunk und Fernsehen 1999; Jahrbuch ARD<br />
1999 etc.). Gleichwohl kann eine isolierte Betrachtung des reinen Zahlenmaterials<br />
Fehlorientierungen bewirken, wenn sie ohne eine begleitende ordnungspolitische<br />
Würdigung der gesamten Ordnung durchgeführt wird.<br />
Neben den Kriterien des <strong>Systemvergleich</strong>s sind ferner die konkreten Untersuchungsebenen<br />
zu benennen, auf die sich die <strong>Analyse</strong> bezieht. Es gilt der Grundsatz, daß nur<br />
Vergleichbares auch miteinander verglichen werden kann. Leipold (1991, S. 15 f.) zu<br />
Folge ist zwischen konzeptionellem und realem <strong>Systemvergleich</strong> auf der einen Seite<br />
und <strong>im</strong>manentem <strong>Systemvergleich</strong> auf der anderen Seite zu differenzieren. Be<strong>im</strong><br />
konzeptionellem Vergleich werden Idealsysteme zueinander in Relation gesetzt;<br />
beispielsweise wird das wirtschaftspolitische Leitbild der Sozialen Marktwirtschaft der<br />
Ordnungsidee der sozialistischen Gesellschaft gegenübergestellt. Be<strong>im</strong> realen<br />
<strong>Systemvergleich</strong> hingegen werden real existierende Wirtschaftsordnungen anhand<br />
geeigneter quantitativer und qualitativer Kriterien verglichen, so etwa bei der<br />
Gegenüberstellung der Wirtschaftsordnungen der Bundesrepublik Deutschland und der<br />
DDR. In diesem Zusammenhang ist mit Leipold (1991) darauf hinzuweisen, daß<br />
Überkreuzvergleiche, bei denen eine reale Wirtschaftsordnung des Typs A mit einer<br />
idealen Wirtschaftsordnung des Typs B verglichen werden, unzulässig sind: keines der<br />
denkbaren Vergleichskriterien <strong>im</strong> Gutmannschen Verständnis ließe sich hier sinnvoll<br />
anwenden. Wenn reale Wirtschaftsordnungen mit idealen Entwürfen konfrontiert<br />
werden sollen, so ist vielmehr ein <strong>im</strong>manenter Vergleich angeraten, bei dem ein ideales<br />
Modell eines Typs A neben die realiter existente Ordnung des Typs A gestellt werden<br />
kann.<br />
38
Abbildung 2: Ebenen des allgemeinen <strong>Systemvergleich</strong>s<br />
Idealsystem in Form<br />
wirtschafts- und<br />
sozialpolitischer<br />
Konzeptionen, z.B.<br />
Leitbild der sozialen<br />
Marktwirtschaft<br />
Immanenter<br />
<strong>Systemvergleich</strong><br />
Reale, konkrete<br />
Wirtschaftssysteme,<br />
z.B. Bundesrepublik<br />
Deutschland<br />
Quelle: Leipold (1991, S. 15).<br />
Realer<br />
<strong>Systemvergleich</strong><br />
Unzulässiger<br />
Überkreuzvergleich<br />
von Ideal- und<br />
Realsystemen<br />
Realer<br />
<strong>Systemvergleich</strong><br />
Idealsystem in Form<br />
gesellschaftspolitischer<br />
Entwürfe, z.B.<br />
Ordnungsidee der<br />
sozialistischen oder<br />
kommunistischen<br />
Gesellschaft<br />
Immanenter<br />
<strong>Systemvergleich</strong><br />
Wirtschaftssysteme<br />
des real existierenden<br />
Sozialismus, z.B.<br />
ehemalige DDR<br />
Bezogen auf die vorliegende Fragestellung des Vergleichs zweier<br />
Rundfunkordnungen erscheinen die vorgestellten Kriterien und Ebenen des<br />
<strong>Systemvergleich</strong>s durchaus zielführend und anwendbar. Es erscheint sinnvoll, zunächst<br />
die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen in beiden Ländern aufzuzeigen, innerhalb<br />
derer sich Rundfunk entwickeln kann. Eng damit verbunden ist das zweite Kriterium<br />
der unterschiedlichen Prozeßabläufe, die sich mittels empirischer Betrachtung in beiden<br />
Rundfunkordnungen nachweisen lassen. Ebenfalls erscheint eine quantitative<br />
Gegenüberstellung geeigneter Indikatoren durchführbar, etwa die statistische<br />
Auswertung best<strong>im</strong>mter Programmformate, Anteile von Informationssendungen etc.<br />
Bei den Ebenen des <strong>Systemvergleich</strong>s gestaltet sich die Anwendung auf das Beispiel<br />
des Rundfunks schon schwieriger. Während der reale <strong>Systemvergleich</strong> vergleichsweise<br />
problemlos durchführbar ist, weil die real existenten Rundfunkordnungen gleichsam als<br />
Anschauungsobjekt vorliegen und damit einer empirisch fundierten <strong>Analyse</strong> zugänglich<br />
sind, stellt sich be<strong>im</strong> konzeptionellen <strong>Systemvergleich</strong> die Frage, ob denn überhaupt<br />
unterschiedliche „ideale Modellentwürfe“ in beiden Ländern vorliegen. Wenn<br />
beispielsweise die Rechtsprechung des Deutschen Bundesverfassungsgerichts zugrunde<br />
gelegt wird, dann ist Rundfunk eine öffentliche Aufgabe, die zumindest zu einem<br />
großen Teil nur durch öffentlich-rechtliche Anstalten zu gewährleisten ist. Zu einer<br />
ähnlichen Sichtweise gelangen die Befürworter einer gemeinwirtschaftlichen Ordnung,<br />
die in der Existenz öffentlicher Unternehmen per se eine Verbesserung der marktlichen<br />
39
Effizienz vermuten (hierzu Gundlach 1998). In dieser Interpretation ist demzufolge das<br />
duale System mit einem großen öffentlich-rechtlichen Sektor das „Idealsystem“ und<br />
somit Bezugs- und Referenzpunkt einer <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong>, weil es die<br />
Vorteile eines privaten und eines öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots ideal<br />
miteinander verbinden kann (siehe auch Steiner 1961).<br />
Werden die ökonomischen <strong>Analyse</strong>n über den Rundfunk – etwa der<br />
Monopolkommission (1996; 2000) oder des Wissenschaftlichen Beirats be<strong>im</strong><br />
Bundesministerium für Wirtschaft (1999) – zugrunde gelegt, so wandelt sich das Bild<br />
eines idealen Rundfunksystems. Erst recht ist dies der Fall, wenn Erfahrungen des<br />
Auslands und die dortige Rechtsprechung in die Betrachtung einfließen. Die<br />
Vereinigten Staaten oder Neuseeland favorisieren beispielsweise eine<br />
marktwirtschaftliche Ordnung auch <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong>. Aus diesem<br />
Blickwinkel wäre das deutsche duale System ein unnötiger und möglicherweise sogar<br />
schädlicher Staatseingriff, der der verfassungsrechtlichen Maßgabe nach<br />
Rundfunkfreiheit entgegenstünde. Vielmehr wird in einer Stärkung des Wettbewerbs<br />
und einem reduzierten öffentlich-rechtlichen Sektor ein Pendant zu einer<br />
marktwirtschaftlichen Ordnung gesehen.<br />
Abbildung 3: Ebenen des speziellen <strong>Systemvergleich</strong>s <strong>im</strong> Rundfunk<br />
Konzeptioneller<br />
Vergleich<br />
Rundfunk in<br />
Land B<br />
„Ideales“ Referenzsystem<br />
– Allgemeine Zust<strong>im</strong>mungsfähigkeit<br />
(Buchanan-Test)<br />
– Sicherung der Meinungsfreiheit<br />
– Unternehmerische Freiheit<br />
– Public Interest Programming<br />
– Kommunikationsfunktion<br />
Realer<br />
<strong>Systemvergleich</strong><br />
Vergleich<br />
Konzeptioneller<br />
Rundfunk in<br />
Land A<br />
Der Unterschied vom <strong>Systemvergleich</strong> <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Vergleich zum allgemeinen<br />
<strong>Systemvergleich</strong> liegt in dem Umstand, daß ein „ideales Referenzsystem“ nicht als<br />
geschlossene Konzeption vorliegt 22<br />
. Gleichwohl können Elemente und Bausteine eines<br />
idealen Systems über die funktionalen Eigenschaften hergeleitet werden, die <strong>im</strong><br />
Rundfunk zweckmäßigerweise erfüllt sein müssen. Dies wären <strong>im</strong> einzelnen:<br />
22<br />
- Die allgemeine Zust<strong>im</strong>mungsfähigkeit („Buchanan-Test“) als theoretischer<br />
Bezugspunkt über die Wünschenswertigkeit der vorgeschlagenen Ordnung,<br />
Siebert et. al (1976) führten die Diskussion über die „vier Theorien der Presse“ und die<br />
„ideale Struktur“ der <strong>Medien</strong> in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen. Für die<br />
vorliegende <strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellung ist dieser Ansatz aber nur bedingt<br />
aussagefähig.<br />
40
- die Sicherheit der Meinungsfreiheit als Verfassungsvorgabe und demokratische<br />
Legit<strong>im</strong>ation,<br />
- die unternehmerische Freiheit als Ausdruck einer freiheitlichen Wirtschafts- und<br />
Gesellschaftsordnung,<br />
- die Orientierung an „Public Interest Programming“ als inhaltlicher und<br />
publizistischer Bezugspunkt,<br />
- die effektive Wahrnehmung der Funktion als Kommunikationsmedium zwischen<br />
den verschiedenen gesellschaftlichen Teilordnungen.<br />
Methodisch hervorzuheben ist nun, daß sich der konzeptionelle <strong>Systemvergleich</strong> von<br />
beiden Ordnungen auf dasselbe Referenzsystem bezieht. Zwar können – wie in der<br />
vorliegenden Untersuchung – zwei reale Rundfunkordnungen miteinander vergleichen<br />
werden, wobei deutliche inhaltliche Unterschiede zutage treten. Gleichwohl gilt bei der<br />
Bewertung der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Vorteilhaftigkeit beider Ordnungsmodelle die<br />
Orientierung an den gleichen Maßstäben.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Methode des wirtschaftlichen<br />
<strong>Systemvergleich</strong>s auch in der <strong>Medien</strong>ökonomik sinnvoll und zielführend anwendbar ist.<br />
Wenngleich nicht alle <strong>Medien</strong>wirkungen <strong>im</strong> Detail eindeutig best<strong>im</strong>mt werden können,<br />
so sind doch durch die Gegenüberstellung von Ordnungsbedingungen, Prozeßabläufen<br />
und quantitativen Ergebnissen Rückschlüsse möglich über die Anreizwirkungen<br />
verschiedener institutioneller Arrangements <strong>im</strong> Bereich der elektronischen <strong>Medien</strong>.<br />
Wenn diese <strong>Analyse</strong> durch interdisziplinäre Erkenntnisse ergänzt wird, so läßt sich ein<br />
fundiertes Bild gewinnen über die Verfaßtheit der Rundfunkmärkte in Deutschland und<br />
in den Vereinigten Staaten.<br />
2.5. <strong>Eine</strong> Morphologie möglicher Rundfunkordnungen<br />
Der Gedanke, verschiedenartige Wirtschaftsordnungen mit Hilfe einer Morphologie<br />
zu systematisieren, geht auf Walter Eucken (1950; 1952/90) und dessen Schüler Karl<br />
Paul Hensel (1972/90; 1977) zurück. Beide Autoren bemühten sich in ihrem ordnungstheoretischen<br />
Forschungsprogramm 23<br />
, mit Hilfe der Methode der pointierend-hervorhebenden<br />
Abstraktion das Spezifische einer best<strong>im</strong>mten historischen Situation zu<br />
erfassen und zu „reinen Ordnungsformen“ des Wirtschaftens zu verdichten. Der<br />
theoretische Zugang beider Forscher war dabei durch die kontroverse<br />
Auseinandersetzung mit der historischen Schule der Nationalökonomie <strong>im</strong> Anschluß an<br />
Gustav von Schmoller beeinflußt, die durch ihre übertriebene Ansammlung von Details<br />
zu einer gewissen Orientierungslosigkeit <strong>im</strong> theoretischen Denken beigetragen hatte.<br />
Eucken versuchte mit seinem Ansatz die „große Antinomie“ – historische Schule versus<br />
exakte Theorie – zu überwinden. Er sah dabei in der Morphologie „das adäquate<br />
Instrument zur Beschreibung und Erfassung der Wirtschaftsordnung einer jeden Zeit<br />
23<br />
Zur methodologischen Würdigung des Euckenschen Forschungsprogramms siehe B.<br />
Wentzel (1999).<br />
41
und eines jeden Landes, womit für ihn auch die erste wichtige Frage der<br />
Nationalökonomie beantwortet war“ (Leipold 1998, S. 24.).<br />
Ausgehend von der Morphologie wendet sich Eucken dann der zweiten zentralen<br />
Fragestellung der Nationalökonomie zu: Gibt es allgemeine, zeit- und raumunabhängige<br />
ökonomische Gesetze? Diese Vorgehensweise ist auch für die medienökonomische<br />
Fragestellung relevant, weil sie es ermöglicht, die offenkundige Vielfalt realer<br />
Rundfunkordnungen zum Ausgangspunkt einer systematischen, theoriegeleiteten<br />
<strong>Analyse</strong> zu nehmen. Gleichwohl stellt Eucken gegenüber seiner eigenen Methode<br />
kritisch fest, daß eine umfassende geschichtliche Anschauung einer Ordnung erst dann<br />
gelingen kann, wenn „die Einfügung der Wirtschaftsordnung in die jeweilige natürlichgeistige-politisch-soziale<br />
Umwelt“ (Eucken 1950, S. 169) berücksichtigt wird. Damit<br />
sind bei Eucken die Elemente des sog. „Datenkranzes“ angesprochen, also zweifelsfrei<br />
auch die informellen Institutionen, die sich zwar nicht in der Vorgehensweise einer<br />
neoklassischen Modellanalyse formalisieren lassen, gleichwohl aber zentrale Bedeutung<br />
für die Entwicklung einer Wirtschaftsordnung haben.<br />
Die Morphologie <strong>im</strong> Euckenschen Verständnis läßt sich <strong>im</strong> Prinzip auch für die<br />
medienökonomische Fragestellung anwenden. Grundsätzlich existieren drei „reine<br />
Typen“ möglicher Rundfunkordnungen. Erstens der Staatsrundfunk, der typischerweise<br />
in totalitären autokratischen Systemen anzutreffen ist und in der Regel ausschließlich<br />
als Sprachrohr der Regierung zur direkten Beeinflussung der Bevölkerung dient.<br />
Zweitens der öffentlich-rechtliche Rundfunk (oder auch Public Broadcasting), der<br />
staatsfern (nicht <strong>im</strong>mer parteienfern) als Anstalt öffentlichen Rechts – zumindest in<br />
Deutschland – organisiert ist und verschiedene informative, gesellschafts- und<br />
kulturpolitische Ziele verfolgt. Die britische BBC gilt weltweit als das bekannteste<br />
Beispiel für öffentlichen, gleichwohl staatsfernen Rundfunk. Drittens ist der private<br />
Rundfunk zu nennen. Dieser ist zuallererst als eine unternehmerische Tätigkeit<br />
anzusehen, die mit dem Ziel ausgeübt wird, einen angemessenen Gewinn zu<br />
erwirtschaften, der entweder aus dem Verkauf von Sendezeit an Werbeträger oder aber<br />
aus dem Direktverkauf des Programms an den Zuschauer resultiert (Pay-TV).<br />
Die Differenzierungskriterien der Rundfunkmorphologie fokussieren auf<br />
unterschiediche Sachverhalte. Zuerst ist die zugehörige Wirtschaftsordnung zu nennen.<br />
Wie bereits erwähnt, besteht <strong>im</strong> Sinne der Widerspiegelungsthese eine enge<br />
Verknüpfung zwischen der Wirtschafts- und der <strong>Medien</strong>ordnung, so daß die<br />
hervorgehobene Stellung als erstes Differenzierungskriterium gerechtfertigt erscheint.<br />
Danach sind, ganz <strong>im</strong> Sinne der „klassischen“ Morphologie Euckens, die Frage der<br />
Eigentumsordnung sowie der Planungsordnung zu nennen, die den Charakter einer<br />
Ordnung nachhaltig beeinflussen, ja prägen: Bei beiden Ordnungsbereichen geht es<br />
demnach um die Frage der Wirtschaftsrechnung. Als weiteres formales Kriterium in der<br />
Morphologie ist dann die Anstalts- und Unternehmensverfassung zu nennen, die die<br />
Rechtsform der Rundfunkanstalten begründet und unterschiedliche Anreiz- und<br />
Kontrollmechanismen zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Rechnungsführung<br />
erzwingt.<br />
42
Eng damit verbunden sind die Ziele, die <strong>im</strong> Rundfunk und von den<br />
Rundfunkanbietern verfolgt werden. Politische Propagandaziele können ebenso verfolgt<br />
werden wie unternehmerische Gewinninteressen: in beiden Fällen wird eine hohe<br />
Zuschauerreichweite und Einschaltquote willkommen sein. Daran schließt eine<br />
Betrachtung der Regulierungen und Restriktionen an, denen die verschiedenen reinen<br />
Typen unterworfen sind. Rundfunkordnungen befinden sich nicht <strong>im</strong> luftleeren Raum,<br />
sondern sind durch rechtliche und informelle Rahmenbedingungen begrenzt. Neben<br />
diesen Handlungsbeschränkungen interessieren sodann die finanziellen<br />
Budgetbedingungen. Offenkundig ist das Verhalten von Sendern als Programmanbieter<br />
maßgeblich von den Finanzierungsmöglichkeiten best<strong>im</strong>mt 24 . Private Sender können<br />
illiquide werden und in Konkurs gehen; öffentlich-rechtliche Sender können dies<br />
aufgrund einer staatlichen Finanzierungsgarantie in Verbindung mit einem „sicheren“<br />
Gebührenaufkommen in der Regel nicht. Diese finanziellen Restriktionen haben<br />
Konsequenzen für die Ausrichtung an den Zuschauerpräferenzen, die es bei der<br />
Entwicklung eines Rundfunkprogramms letztlich zu bedienen gilt.<br />
Die Zuschauer werden regelmäßig dann ein Programm wählen, wenn die<br />
angebotenen Sendungen den eigenen Präferenzen und Wünschen entsprechen, mithin<br />
attraktive Inhalte gesendet werden. Die Programmschwerpunkte unterscheiden sich<br />
jedoch signifikant zwischen den verschiedenen reinen Typen, weil sie neben der<br />
ökonomischen Funktion, nämlich einen großen Zuschauermarktanteil zu erzielen und<br />
damit die Refinanzierung zu sichern, <strong>im</strong>mer auch an die spezifische Zielsetzung des<br />
Senders geknüpft sind. Dies spiegelt sich auch in den Bemühungen wieder, best<strong>im</strong>mte<br />
Qualitätsstandards in den Programmen sicherzustellen. Während der staatliche<br />
Rundfunk hier vor allem mit den Mitteln der unmittelbaren Zensur arbeitet, bemühen<br />
sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten um Qualitätsstandards innerhalb der eigenen<br />
Sendungen durch die Einbeziehung verschiedener institutioneller Sicherungen. Dies<br />
können interne Gremien (Rundfunkräte o.ä.), aber auch unanhängige externe Kontrolleinrichtungen<br />
(Rating-Agenturen o.ä.) sein. Bei den privaten Rundfunkanbietern greifen<br />
<strong>im</strong> Idealfall Instrumente der Selbstregulation und Selbstkontrolle.<br />
Bei der inhaltlichen Vielfalt sind weitere signifikante Unterschiede zwischen den<br />
reinen Typen festzustellen. Im Staatsrundfunk ist kaum mit einer großen Vielfalt<br />
unterschiedlicher Standpunkte zu rechnen; dies widerspräche dem zentralen Ziel,<br />
nämlich der Beeinflussung <strong>im</strong> Sinne einer best<strong>im</strong>mten herrschenden Partei. Im<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen wird versucht, Pluralismus ex ante zu<br />
organisieren und alle gesellschaftlich relevanten Gruppen an der Meinungsbildung zu<br />
beteiligen – auf die mit diesem Prinzip des Binnenpluralismus verbundenen<br />
institutionellen Probleme wird an späterer Stelle ausführlich einzugehen sein (Kapitel<br />
4). Im Gegensatz dazu wird <strong>im</strong> privaten Rundfunk eine außenpluralistische Perspektive<br />
als grundlegendes Organisationsprinzip verfolgt: Auf einem „Jahrmarkt der<br />
24 Die Interdependenzen zwischen den Finanzierungsformen und den medienpolitischen<br />
Zielen werden einschlägig bei Schmitz (1990) aufgearbeitet.<br />
43
Meinungen“ sollen sich alle verschiedenen Standpunkte in einem wettbewerblichen<br />
Entdeckungs- und Selektionsverfahren miteinander messen.<br />
Jede Rundfunkordnung bedarf der Erfolgskontrolle, ob die eigenen Ziele erreicht und<br />
die vorgegebenen Kostenrestriktionen eingehalten wurden. Im privaten Rundfunk ist<br />
der Erfolgsmaßstab vergleichsweise einfach zu benennen. <strong>Eine</strong> möglichst hohe<br />
Einschaltquote ist in der Regel systematisch mit der Gewinnentwicklung verknüpft.<br />
Wenn ein Verlust gemacht wurde, so muß das Unternehmensziel als gefährdet oder<br />
verfehlt angesehen werden. Schwieriger gestaltet sich die Erfolgsmessung jedoch in<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zumeist wird ein Expertengremium mit der<br />
Inhaltsanalyse befaßt; die finanziellen Transaktionen werden durch öffentliche<br />
Behörden auf Wirtschaftlichkeit hin untersucht.<br />
Den Abschluß der Morphologie bildet eine Betrachtung der Offenheit des Systems.<br />
Die privaten Rundfunkanbieter sind zumeist alle „internationale Spieler“ (global<br />
players), was vor allem an den angebotenen Produkten liegt. Unterhaltung ist fast<br />
<strong>im</strong>mer ein international handelbares Produkt – hierauf wird noch genauer einzugehen<br />
sein. Im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ist eine bedingte Offenheit zu konstatieren,<br />
die häufig an politische Vorgaben gebunden ist. Zumeist existieren konkrete<br />
Partnerschaften und Kooperationen zwischen verschiedenen öffentlich-rechtlichen<br />
Sendern in gemeinsamen Sprachregionen – hier sei etwa auf die enge Zusammenarbeit<br />
zwischen den deutschen Anstalten ARD und ZDF sowie dem Schweizer SRG und dem<br />
österreichischen ORF verwiesen. Staatsrundfunk ist hingegen typischerweise ein<br />
geschlossenes System, um die eigenen Programme vor dem Einfluß anderer Meinungen<br />
zu schützen, die dem eigenen Zielsystem widersprechen könnten.<br />
44
Abbildung 4: Morphologie verschiedener Rundfunkordnungen (Reine Typen)<br />
Entsprechende<br />
Wirtschaftsordnung<br />
Eigentumsordnung<br />
(Wirtschaftsrechnung<br />
I)<br />
Planungsordnung<br />
(Wirtschaftsrechnung<br />
II)<br />
Anstalts- oder<br />
Unternehmens-<br />
verfassung<br />
Staatsrundfunk Öffentlich-rechtlicher<br />
Rundfunk<br />
Monopolistische<br />
Staatswirtschaft<br />
Öffentliche Wirtschaft<br />
(„Gemeinwirtschaft“)<br />
Staatseigentum Öffentliches Eigentum,<br />
Eigentum spezieller<br />
Körperschaften (etwa<br />
Universitätsrundfunk in den<br />
USA)<br />
Zentral Zentral (BBC),<br />
Dezentral (ARD);<br />
Kommunal (Public Broadcasting<br />
in den USA)<br />
Teil der<br />
Staatsverwaltung<br />
Ziele Propaganda,<br />
politische Beeinflussung<br />
und Manipulation<br />
Regulierung und<br />
politische<br />
Einflußnahme<br />
Finanzierung Staatshaushalt,<br />
Gebühren<br />
Programm-<br />
schwerpunkte<br />
Privater<br />
Rundfunk<br />
45<br />
Private Marktwirtschaft,<br />
Wettbewerbsordnung<br />
Privateigentum<br />
Dezentral<br />
Anstalt öffentlichen Rechts Privates Unternehmen als AG<br />
oder GmbH<br />
Erziehung, Bildung,<br />
Information und<br />
Aufklärung (<strong>im</strong> Sinne von<br />
Meritorik)<br />
Stark und direkt Formal (Rundfunkstaatsverträge),<br />
informal<br />
(personelle<br />
Verflechtungen),<br />
„Parteienproporz“<br />
Ideologie, Kultur, Politik<br />
Erziehung, unabhängig<br />
von den Zuschauerpräferenzen<br />
Staatshaushalt, Gebühren,<br />
Werbung<br />
Kultur, Information, Politik<br />
Erziehung, Unterhaltung,<br />
bedingt unabhängig von<br />
den Zuschauerpräferenzen<br />
Inhaltskontrolle Zensur Anstaltsinterne Gremien zur<br />
Sicherstellung best<strong>im</strong>mter<br />
Anforderungen (etwa<br />
Jugendschutz)<br />
Inhaltliche<br />
Vielfalt<br />
Geringe Vielfalt,<br />
Innovationsschwach<br />
Erfolgskontrolle Kontrolle der Propagandawirkung<br />
durch<br />
die Regierung<br />
Organisierter Pluralismus,<br />
Innovations<strong>im</strong>port<br />
Kontrolle durch<br />
Rundfunkräte,<br />
Einschaltquoten<br />
Internationalität Geschlossenes System Bedingt offenes System<br />
nach politischen Vorgaben<br />
Empirisches<br />
Beispiel<br />
Rundfunk der DDR Rundfunk in der<br />
Bundesrepublik<br />
Deutschland oder in<br />
Gewinn,<br />
Vergrößerung von<br />
Zuschauermarktanteilen<br />
Schwach<br />
Werbung,<br />
Entgelte (Pay-TV)<br />
Unterhaltung, Sport,<br />
Information, starke<br />
Orientierung an den<br />
Zuschauerpräferenzen<br />
Freiwillige Selbstkontrolle<br />
und Selbstregulierung<br />
Spontaner Pluralismus,<br />
„Jahrmarkt der Ideen“,<br />
Innovationsstark<br />
Einschaltquoten und Gewinn<br />
als unternehmerischer<br />
Erfolgsmaßstab<br />
Grundsätzlich offenes System<br />
Rundfunk in den USA oder<br />
in Neuseeland
England<br />
2.6. Pfadabhängigkeiten als Erklärungsmuster für den Wandel und das<br />
Beharren von Ordnungen<br />
2.6.1. Das Konzept der Pfadabhängigkeit als Gegenstand <strong>ordnungsökonomische</strong>r<br />
Forschung<br />
Die voranstehende Morphologie möglicher Rundfunkordnungen ermöglicht eine<br />
erste Systematisierung der verschiedenen „reinen Typen“ des Rundfunks aus<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>r Perspektive. Gleichwohl ist offensichtlich, daß die Vielfalt real<br />
existenter Ordnungen ungleich größer ist, als dies in einer ersten und bewußt abstrakten<br />
Systematisierung abgebildet werden kann. Zudem kann die Morphologie den Anschein<br />
erwecken, als ob die wirtschafts- und medienpolitisch Verantwortlichen zu jedem<br />
Zeitpunkt zwischen verschiedenen Ordnungstypen gleichsam „wie in einem Kaufladen“<br />
auswählen und zwischen diesen beliebig hin und her wechseln könnten 25<br />
. Historische<br />
Prozesse sind jedoch stets zeitintensiv, und bestehende Institutionen passen sich meist<br />
nur sehr langsam an neue Ordnungsbedingungen und technische Innovationen an.<br />
Grundsätzliche Umwälzungen bestehender Ordnungen – die „konstitutionellen<br />
Momente“ <strong>im</strong> Buchananschen Verständnis – sind in der Geschichte jedoch nur äußerst<br />
selten anzutreffen. Aus diesem Blickwinkel wäre es eigentlich treffender, nicht von<br />
einer „Theorie des institutionellen Wandels“ <strong>im</strong> Northschen Verständnis zu sprechen,<br />
sondern von einer „Theorie des institutionellen Beharrens“ oder einer „Theorie der<br />
begrenzten und zeitintensiven Reformpotentiale“. Gerade bei der Ordnung des<br />
Rundfunks scheinen – zumindest in Deutschland, aber auch in anderen europäischen<br />
Ländern – Beharrungskräfte oder auch Pfadabhängigkeiten zu existieren, die die<br />
Reformpotentiale begrenzen und die Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen<br />
Ordnungsentwürfen einschränken beziehungsweise die Kosten des Pfadwechsels<br />
deutlich erhöhen. Das Erklärungspotential der Rundfunkmorphologie wird also<br />
tendenziell größer, wenn diese Beharrungsfaktoren als Restriktionen berücksichtigt<br />
werden.<br />
Um den Sachverhalt der Pfad- oder Verlaufsabhängigkeit sinnvoll auf die<br />
voranstehenden Ordnungsprobleme anwenden zu können, ist es zweckmäßig, das<br />
Institutionenverständnis von Douglas C. North kurz zu beleuchten, durch dessen<br />
Arbeiten zur Theorie des institutionellen Wandels der Gedanke der Pfadabhängigkeit<br />
systematischen Eingang in die Institutionen- und Ordnungsökonomik gefunden hat<br />
(hierzu Leipold 1996 und 1997b). Gemäß diesem Ansatz wird zwischen formalen<br />
Beschränkungen menschlichen Handelns (Regeln, Gesetze, Verfassungen) und<br />
informalen Restriktionen (Sitten, Gebräuchen, Konventionen und Verhaltenskodizes)<br />
25<br />
Ein solch seltener historischer Moment, in dem die politisch Verantwortlichen zwischen<br />
verschiedenen Ordnungsentwürfen auswählen konnten, war <strong>im</strong> Anschluß an den<br />
Zusammenbruch der Zentralverwaltungswirtschaften Osteuropas nach 1989 gegeben<br />
(siehe Wentzel 1995).<br />
46
sowie den jeweiligen Verfahrensregeln unterschieden, die der Umsetzung dienen.<br />
Während die formalen Beschränkungen vergleichsweise schnell geändert werden<br />
können, etwa in Form einer Gesetzesnovelle oder der Abschaffung bestehender<br />
Gesetze, sind die informalen Beschränkungen kaum einer direkten Beeinflussung durch<br />
Ordnungspolitik zugänglich. Zur Änderung solcher „weichen Restriktionen“ sind in der<br />
Regel langwierige Sozialisations- und Erziehungsprozesse vonnöten, deren konkretes<br />
Ergebnis für die politischen Entscheidungsträger auch nur begrenzt plan- und<br />
prognostizierbar ist. Die Erkenntnis, wie langwierig die Änderung solcher informeller<br />
Institutionen ist, wurde besonders <strong>im</strong> Anschluß an die politischen und ökonomischen<br />
Umwälzungen in Ost- und Mitteleuropa in den Ansätzen zu einer „Theorie der<br />
Transformation von Wirtschaftsordnungen“ herausgearbeitet (hierzu Schüller 1992).<br />
Institutionen geben in diesem Verständnis den Rahmen für die Handlungen der<br />
Menschen ab und legen die grundlegenden Beziehungen der Kommunikation und der<br />
Zusammenarbeit, also den tatsächlichen „Ordnungsgrad“, fest. Es geht dabei einerseits<br />
um die Regeln, nach denen die Märkte und wirtschaftlichen Teilordnungen organisiert<br />
sind, aber auch um die Regeln des politischen Prozesses. North (1992) betont dabei<br />
zurecht, daß Institutionen und Regeln vielfach nicht entstehen zum Zweck einer<br />
vermeintlich effizienten Gestaltung wirtschaftlicher Prozesse und Strukturen, wie dies<br />
beispielsweise <strong>im</strong> neoklassischen Modell des „wohlmeinenden Diktators“ zum<br />
Ausdruck kommt, der unter der Annahme der vollständigen Information die<br />
Gesamtwohlfahrt der Volkswirtschaft opt<strong>im</strong>iert. In der Realität entstehen Institutionen<br />
hingegen häufig nach Maßgabe von (kurzfristigen) Vorteilen, die die politischen<br />
Entscheidungsträger dadurch zu erlangen versuchen. Der persönliche, menschliche<br />
Faktor ist für die Entwicklung und den Wandel von Ordnungen stets von nachhaltiger<br />
Bedeutung 26<br />
. Diese Sichtweise, die vor allem durch die starke wirtschaftshistorische<br />
Fundierung der Arbeiten von North betont wird, ist durchaus mit Hayeks Auffassung<br />
vereinbar, nach der best<strong>im</strong>mte Ordnungen häufig nach Maßgabe der jeweiligen<br />
Umstände von Raum und Zeit zufällig entstanden sind („Ergebnis menschlichen<br />
Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs“) und sich dann in einem Prozeß der<br />
Bewährung entweder verfestigt haben oder aber als untauglich selektiert wurden.<br />
North unterscheidet zwischen Institutionen und Organisationen in Analogie zum<br />
Verhältnis eines Spiels und dessen Spielern zu den Spielregeln. <strong>Eine</strong> Organisation ist<br />
dabei eine Gruppe von Spielern, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt. Die<br />
Institutionen hingegen best<strong>im</strong>men als Spielregeln das Verhalten und die Strategien der<br />
Spieler und damit den eigentlichen Charakter und Verlauf des Spiels. Gleichwohl ist<br />
dieses Institutionenverständnis keinesfalls deterministisch. Selbst wenn die spielenden<br />
Personen und die zugehörigen Regeln eindeutig bekannt sind, können jedoch oftmals<br />
nur musterhafte Vorhersagen über den eigentlichen Spielverlauf und die gewählten<br />
Strategien getroffen werden. Und selbst wenn ein spieltheoretisch fundiertes Modell<br />
eindeutig und vollständig beschrieben ist, so ist noch keineswegs garantiert, daß die<br />
26 Zum Verhältnis von Institutionen und persönlichen Faktoren siehe grundlegend Popper<br />
(1957/92), vor allem Kapitel 7 (Seite 144-164).<br />
47
opt<strong>im</strong>ale Lösung in der Realität auch tatsächlich angewandt wird (ausführlich Wentzel<br />
2000b). Die Entscheidungen der Spielteilnehmer werden neben den bestehenden<br />
Institutionen und Handlungsanzeizen von exogenen Faktoren sowie durch Lernprozesse<br />
beeinflußt. Sie verändern die Entscheidungsgrundlage der Individuen <strong>im</strong> Zeitablauf und<br />
verursachen dadurch wirtschaftlichen Wandel. Zudem ist mit Kirzner (1978) die Rolle<br />
des Unternehmers hervorzuheben, der sich genau dadurch auszeichnet, daß er nicht auf<br />
vorgezeichneten Wegen geht, sondern neue, zum Teil ungewöhnliche Dinge ausprobiert<br />
und hierdurch Innovationen entwickelt. Die wichtigste unternehmerische Eigenschaft in<br />
diesem Verständnis ist also die Kreativität. Je nach Marktphase sind unterschiedliche<br />
Unternehmertypen mit unterschiedlichen Eigenschaften und Zielsetzungen anzutreffen.<br />
Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt, um die dynamische Veränderung von Ordnungen zu<br />
erklären (vgl. Fehl 1987).<br />
North hält Ideen, Ideologien, Traditionen, Mythen und Dogmen für relevante<br />
exogene Faktoren, um den Wandel von Wirtschaftsordnungen zu erklären – zumindest<br />
in einer ex post-Perspektive. Er betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit,<br />
bei der <strong>Analyse</strong> von menschlichen Entscheidungen über wirtschaftliche Fragen die<br />
neoklassische Rationalitätsannahme zu erweitern. Die Menschen ausschließlich als<br />
Nutzenmax<strong>im</strong>ierer in einer Art von institutionellem Vakuum zu modellieren, werde<br />
zumindest einer wirtschaftshistorisch orientierten Fragestellung nicht gerecht und könne<br />
auch kaum einer empirischen Prüfung standhalten. Ohne Berücksichtigung der<br />
komplexen institutionellen Strukturen und Ordnungsbedingungen, innerhalb derer sich<br />
Entscheidungen vollziehen, könne nicht erklärt werden, daß wirtschaftliche und<br />
politische Entwicklungen verschiedener Länder in unterschiedlicher Weise und<br />
Geschwindigkeit abliefen.<br />
Genau in diesem Zusammenhang gewinnt das Konzept der Pfad- oder<br />
Verlaufsabhängigkeit an Bedeutung. Waren nämlich, wie Leipold (1996) zutreffend<br />
feststellt, die ersten Arbeiten von North noch sehr stark am rein ökonomischen<br />
Erklärungsmuster orientiert und wurde vermutetet, daß sich <strong>im</strong> Selektionsprozeß <strong>im</strong>mer<br />
die effizienten, transaktionskostensenkenden und damit leistungsfähigeren Institutionen<br />
durchsetzen würden, so wurden in den späteren Arbeiten hieran Zweifel angemeldet<br />
(etwa North 1999). Angesichts der offensichtlichen Existenz und Persistenz von<br />
zahlreichen ineffizienten Institutionen in Wirtschaft und Gesellschaft ist die<br />
evolutionsopt<strong>im</strong>istische Sichtweise zumindest in Zweifel zu ziehen. North vermutet<br />
deshalb, daß vor allem Pfadabhängigkeiten als Ursache für die fortdauernde Existenz<br />
ineffizienter Regeln verantwortlich sind und die Reformträgheit sozialer Systeme<br />
bewirken.<br />
Angewandt auf die medienökonomische Fragestellung läßt sich demnach festhalten,<br />
daß das Konzept der Pfadabhängigkeit, ganz allgemein verstanden als der Versuch der<br />
Konkretisierung von Reformpotentialen und –fähigkeiten, durchaus Erklärungsrelevanz<br />
besitzt. Der status quo der verschiedenen <strong>Medien</strong>ordnungen weltweit ist nur dann<br />
ordnungsökonomisch analysierbar, wenn die „institutionellen Vorläufe“ und<br />
historischen Gegebenheiten berücksichtigt werden, da sie maßgeblich in die Gegenwart<br />
hineinwirken. Insofern ist auch verständlich, daß fast alle ländervergleichenden Studien<br />
48
in der <strong>Medien</strong>ökonomik (vgl. etwa Noam 1991) besonderen Wert auf die Erläuterung<br />
der historischen Umstände legen.<br />
2.6.2. Möglichkeiten zur Operationalisierung des Konzepts der Pfadabhängigkeit<br />
Be<strong>im</strong> Konzept der Pfadabhängigkeit ist zwischen technologischen und<br />
institutionellen Pfadabhängigkeiten zu differenzieren (vgl. Leipold 1996). Das<br />
klassische Beispiel für technologische Pfadabhängigkeiten wurde von Arthur (1989;<br />
1996) in die Diskussion eingeführt und in späteren, z.T. kontroversen Debatten in der<br />
Wissenschaft verfeinert (siehe etwa Liebowitz und Margolis 1989). Arthur analysiert<br />
die Entwicklung der Schreibmaschinentastatur, die weltweit nach dem sog. „QWERTY-<br />
System” der oberen linken Tastenreihe angeordnet ist. Diese Tastenanordnung war bei<br />
damals vorherrschenden mechanischen Maschinen notwendig, um bei schneller<br />
Schreibweise das Verhaken der Anschlagbolzen zu verhindern. Bei elektrischen<br />
Schreibmaschinen und erst recht bei modernen Computertastaturen könnte – wie Arthur<br />
(1989) dies vermutet – sicherlich ein andere Tastenanordnung zweckmäßig sein, um<br />
höhere Schreibgeschwindigkeiten zu realisieren. Aufgrund dieser Vorgeschichte und<br />
der weltweit in das Humanvermögen der Anwender investierten Zeit läßt sich eine<br />
solche Reform der Anordnung der Tastatur – also eines als subopt<strong>im</strong>al angesehenen<br />
technischen Standards – jedoch nicht mehr realisieren.<br />
Solche „Pfadabhängigkeiten” sind in der Entwicklung technologischer Standards<br />
allgegenwärtig (vgl. Tietzel 1994; Glanz 1994), weil zum Beginn einer technischen<br />
Entwicklung zumeist die Entscheidung für einen best<strong>im</strong>mten Standard getroffen werden<br />
muß, auf dessen Basis sich dann die Folgeprodukte entwickeln. Ob diese Entscheidung<br />
sich auch langfristig als opt<strong>im</strong>al erweist oder ob es zur Sackgasse subopt<strong>im</strong>aler<br />
Standards (sog. „lock-in-Effekt“) kommt, läßt sich ex ante nicht eindeutig<br />
prognostizieren. Für die medienökonomische Fragestellung ist dies jedoch von<br />
besonderer Wichtigkeit, denn es geht hier um die Entwicklung der technischen<br />
Plattformen, der Infrastruktur also. In den Vereinigten Staaten ist deshalb die für<br />
<strong>Medien</strong>fragen zuständige Regulierungsbehörde, die Federal Communications<br />
Commission (FCC), nachhaltig bemüht, in Verständigung mit den privaten<br />
Unternehmern die Selektion der opt<strong>im</strong>alen Standards zu befördern.<br />
Nach Leipold (1996) sind jedoch die technologischen Pfadabhängigkeiten für die<br />
Entwicklung wirtschaftlicher Ordnungen in ihrer Gesamtheit von eher nachgelagerter<br />
Bedeutung. Wesentlich wichtiger dürften seiner Meinung nach die sog. „institutionellen<br />
Pfadabhängigkeiten“ einzuschätzen sein, die als entscheidungsrelevante Daten die<br />
Menge der potentiellen Aktivitäten einengen. Dies sind beispielsweise best<strong>im</strong>mte<br />
Traditionen, kulturelle oder religiöse Bindungen, die das Verhalten der Menschen auch<br />
über lange Zeiträume hinweg beeinflussen. Historische Ereignisse prägen sowohl die<br />
Gegenwart als auch zukünftige Entwicklungslinien. Das Konzept der Pfadabhängigkeit<br />
verknüpft in diesem Verständnis also die Vergangenheit, die Gegenwart und die<br />
Zukunft und ist so in mancher Hinsicht hilfreich, um einerseits die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Entwicklungspotentiale, andererseits die Reformbarrieren der<br />
deutschen <strong>Medien</strong>landschaft zu analysieren.<br />
49
Gleichwohl darf bei einer kritischen Würdigung des Konzepts der Pfadabhängigkeit<br />
nicht übersehen werden, daß es ausgesprochen schwierig ist, den Begriff genauer zu<br />
operationalisieren und über das Stadium einer ex post-Erklärung auch für wirtschafts-<br />
und medienpolitische Handlungsempfehlungen sowie für theoriebasierte Prognosen<br />
nutzbar zu machen. Neben der sehr allgemeinen und sicherlich konsensfähigen<br />
Erkenntnis, daß Geschichte, Traditionen und Weltanschauungen für die Entwicklung<br />
von Ordnungen von nachhaltiger Bedeutung sind und zugleich die Reformpotentiale<br />
eingrenzen, fällt es schwer, konkrete Argumente als Bausteine einer allgemeinen<br />
Theorie herauszufiltern. Pfadabhängigkeiten selbst sind ja keine Ursache für den<br />
Wandel oder das Verharren einer Ordnung, sondern sie verweisen nur auf eine<br />
Entscheidung zu einem früheren Zeitpunkt, durch die best<strong>im</strong>mte Verlaufsstrukturen<br />
angelegt worden sind. Je nach dem, wie die Strukturen des (zeitlichen)<br />
Entscheidungsbaums angelegt sind, können manche Entscheidungen revidiert werden,<br />
andere wiederum nicht. Das Problem der Pfadabhängigkeit ist dann in erster Linie eine<br />
Frage, zu welchen Kosten und mit welchem Zeitaufwand getroffene Entscheidungen<br />
revidiert werden können und wie die Nutzungsperspektive ist. Die Darstellung<br />
verschiedener Entscheidungsbäume (siehe Abbildung 5) kann diesen wichtigen<br />
Sachverhalt kurz veranschaulichen.<br />
Pfad 1 stellt einen symmetrischen Verlauf eines Entscheidungsbaums dar.<br />
Ausgehend vom ersten Knoten in Periode t0 wird eine Entscheidung zwischen a1 und b1<br />
in Periode t1 getroffen. In den folgenden Perioden ist es bei dieser symmetrischen<br />
Baumstruktur nicht mehr möglich, nach einmaliger Entscheidung für a1 zu einem auf b1<br />
folgenden Knoten zu gelangen. In diesem Entscheidungsbaum wäre also eine starke<br />
Pfadabhängigkeit eingetreten in dem Verständnis, das die Hälfte aller zukünftig<br />
erreichbaren Knoten (also alle b-Knoten für den a-Entscheider) nicht mehr zugängig<br />
wären. Mit jeder Entscheidung reduziert sich die Zahl der möglichen Knoten für die<br />
Folgeperioden um den Faktor 0,5.<br />
Pfad 2 stellt einen nicht-symmetrischen, chaotischen Verlauf eines<br />
Entscheidungsbaums dar. Nach der Entscheidung in der Periode t0 sind zwar in der<br />
unmittelbaren Folgeperiode best<strong>im</strong>mte Knoten (etwa b12) nicht erreichbar. Prinzipiell ist<br />
es jedoch für den a1-Entscheider möglich, bei geschickter Strategiewahl in der letzten<br />
Periode t3 jeden beliebigen Knoten wieder zu erreichen: In diesem Verständnis wäre<br />
von einer schwachen Pfadabhängigkeit zu sprechen, weil zumindest mit Blick auf die<br />
letzte Periode keine Knoten systematisch ausgeschlossen würden, wie dies be<strong>im</strong><br />
symmetrischen Entscheidungsbaum der Fall ist.<br />
50
Abbildung 5: Muster von Verlaufsabhängigkeiten<br />
Pfad 1:<br />
a 1<br />
b 1<br />
t 0 t 1 t 2 t 3<br />
Pfad 2:<br />
a 1<br />
b 1<br />
t 0 t 1 t 2 t 3<br />
Konkret bezogen auf die medienökonomische Fragestellung ist die voranstehende<br />
Unterscheidung zwischen einer starken und einer schwachen Form der<br />
Pfadabhängigkeit hilfreich. Bei symmetrischen Baumstrukturen kann es in der Tat zum<br />
Ausschluß best<strong>im</strong>mter zukünftiger Optionen kommen: dies scheint vor allem für die<br />
technologischen Pfadabhängigkeiten von großer Relevanz zu sein. So hat sich<br />
beispielsweise der Video-Standard VHS weltweit durchgesetzt, obwohl es<br />
ernstzunehmende Hinweise gibt, das die damals konkurrienden Standards (Video 2000<br />
und Betamax) technisch überlegen waren, jedoch nunmehr als Optionen ausgeschieden<br />
sind (vgl. Arthur 1989). Dies würde bedeuten, daß vor allem bei der technologischen<br />
D<strong>im</strong>ension der <strong>Medien</strong>, bei der Entwicklung der Infrastruktur einer offenen Rundfunk-<br />
und <strong>Medien</strong>ordnung also, mit der Gefahr von starken Pfadabhängigkeiten zu rechnen<br />
wäre.<br />
Die institutionellen Pfadabhängigkeiten hingegen scheinen eher einen nichtsymmetrischen,<br />
chaotischen Verlauf zu nehmen. Zwar schließen einmal getroffene<br />
Entscheidungen in den unmittelbaren Folgeperioden Handlungsoptionen aus;<br />
mittelfristig ist jedoch davon auszugehen, daß Entscheidungsprozesse in einer<br />
demokratischen Gesellschaft prinzipiell offen und damit revidierbar sind. Zudem kann<br />
ein sehr komplexer, nicht-symmetrischer Entscheidungsbaum durchaus beispielhaft für<br />
Reformprozesse in modernen Gesellschaften angesehen werden. Zwar sind<br />
grundsätzlich die Optionen für zukünftige Perioden erreichbar; gleichwohl sind für<br />
erfolgreiche Reformen zumeist sehr viele Zwischenschritte und damit vor allem ein sehr<br />
großer Zeitaufwand zu kalkulieren. Die langwierige Entwicklung <strong>im</strong> deutschen<br />
Rundfunk mit zahlreichen Entscheidungen sowohl der Legislative als auch der<br />
Judikative, die den Weg vom geschlossenen Duopol der öffentlich-rechtlichen Anbieter<br />
ARD und ZDF hin zum dualen System mit privaten Anbietern geebnet haben, ist hierfür<br />
in der Tat ein sehr anschauliches Beispiel. Die unter der Aufsicht der Alliierten<br />
entstandene Nachkiegsordnung des Rundfunks in Deutschland hat gleichsam einen Pfad<br />
begründet, der nur sehr schwer – und zumeist nur unter dem Druck internationaler<br />
Wettbewerber und der Rechtsprechung der Europäischen Union – zu verlassen ist.<br />
b 12<br />
51
3. Theoretische Argumente für die Ordnung der elektronischen<br />
<strong>Medien</strong><br />
3.1. Zur Marktversagensthese <strong>im</strong> Rundfunk<br />
52<br />
„Given the heated rhetoric surrounding broadcasting<br />
and new electronic media, it is surprising how<br />
few analytic tools exist for an evaluation of media<br />
structure and its change.“<br />
Eli Noam (1991, S. 45)<br />
Der Rundfunk ist ein Markt, der durch verschiedene Spezifika und Besonderheiten<br />
gekennzeichnet ist, die ihn von anderen Märkten unterscheiden. Die hervorgehobene<br />
Bedeutung der Dienstleistung „Rundfunk“ für die demokratische Willensbildung und<br />
den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist über die Grenzen der verschiedenen<br />
wissenschaftlichen Disziplinen hinweg unbestritten (vgl. Mestmäcker 1988). Zwar<br />
scheinen auch <strong>im</strong> Rundfunk die ökonomischen Gesetze Gültigkeit zu besitzen: So kann<br />
erstens ein unattraktives Angebot zumindest dauerhaft keine Nachfrage binden.<br />
Zweitens wird eine überteuerte und kostenineffiziente Programmproduktion zu<br />
Finanzierungsschwierigkeiten führen. Gleichwohl ist das produzierte Gut, nämlich das<br />
konkrete Angebot an Rundfunksendungen, nicht nur unter ökonomischen<br />
Gesichtspunkten, sondern <strong>im</strong>mer auch unter ästhetischen, publizistischen und letztlich<br />
gesellschaftspolitischen Aspekten zu betrachten. Marktversagen oder, wie später noch<br />
diskutiert werden wird, auch Staatsversagen oder Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk und ein<br />
hieraus resultierendes qualitativ oder quantitativ minderwertiges Rundfunkangebot<br />
würden also dazu führen, daß die Bevölkerung mit einem besonders einflußreichen Gut<br />
„unterversorgt“ würde. Um die Vermutung des Marktversagens aber überhaupt<br />
zielgerichtet diskutieren zu können, sind zunächst die Bereiche zu benennen, in denen<br />
es zu marktlichen Fehlsteuerungen kommen könnte. Hierzu ist es hilfreich, einen<br />
Überblick über die grundsätzliche Struktur des Marktes zu gewinnen.<br />
Der Rundfunkmarkt umfaßt prinzipiell drei verschiedene D<strong>im</strong>ensionen, die durch<br />
zahlreiche Wechselwirkungen und Interdependenzen miteinander verflochten sind (vgl.<br />
hierzu Müller 1998, S. 42 ff.). Erstens die Ebene der Programmproduktion (software),<br />
zweitens die Ebene der Programmgestaltung und Programmdistribution mittels<br />
verschiedener Übertragungskapazitäten und Übertragungsstandards (hardware), und<br />
drittens die Marktebene, auf der verschiedene Rundfunkprogramme konkurrieren. Wie<br />
aus der Rundfunkmorphologie ersichtlich wird, bemühen sich die Programmanbieter<br />
einerseits <strong>im</strong> Wettbewerb um die Zuschauer, andererseits um die werbetreibende<br />
Industrie, soweit diese vor allem in einer privatwirtschaftlichen Rundfunkordnung mit<br />
ihren Aufträgen zur Finanzierung der Sender beiträgt. Diese Dualität innerhalb der<br />
Zielgruppe ist für den Rundfunkanbieter eine unternehmerische Aufgabe mit offenem<br />
Ergebnis, denn die Präferenzen der Nachfrager sind keineswegs <strong>im</strong>mer deckungsgleich<br />
mit den Präferenzen und Wünschen der werbetreibenden Industrie. Es kann hierbei<br />
durchaus zu Zielkonflikten kommen, die allerdings nicht rundfunkspezisch sind,<br />
sondern auch bei den Printmedien auftreten. <strong>Eine</strong>rseits besteht die Notwendigkeit, durch
eine kritische und faire Berichterstattung eine große Zuhörer- bzw. Leserschaft zu<br />
binden. Andererseits dürfen potentielle Werbekunden auch nicht verprellt werden. Es<br />
geht hier um das spezifische Spannungsverhältnis von ökonomischem und<br />
publizistischem Wettbewerb (drittes Ordnungsproblem), das sich wie ein roter Faden<br />
durch die meisten medienökonomischen Fragestellungen zieht.<br />
Die vielfältigen Interdependenzen zwischen den einzelnen Segmenten und<br />
Teilbereichen des Rundfunkmarktes sowie die besondere Verflechtung von politischen,<br />
kulturellen und ökonomischen Interessen erschweren eine theoretisch eindeutige<br />
Marktabgrenzung (vgl. Gundlach 1998). Wenn eine solche Marktabgrenzung aber nicht<br />
durchführbar ist, dann ist zwangsläufig auch die Marktversagenshypothese nur begrenzt<br />
anwendbar und zudem schwer zu prüfen. Wie Lachmeister und Rager (2000) in einer<br />
empirischen Untersuchung über die 50 größten <strong>Medien</strong>konzerne der Welt belegen, sind<br />
fast alle <strong>Medien</strong>unternehmen in den verschiedenen Sparten und Wertschöpfungsstufen<br />
vertreten. Die für wettbewerbs- und kartellrechtliche <strong>Analyse</strong>n wichtige Frage des<br />
relevanten Marktes ist <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich besonders schwierig zu beantworten, da die<br />
meisten Unternehmen durch Beteiligungen und Partnerschaften weltweit operieren.<br />
Auch die Dienstleistung „Rundfunk“, also die konkret produzierte Sendung, ist zu<br />
einem großen Teil weltweit ausgerichtet: Viele Sendungen sind in allen Ländern dieser<br />
Welt anzutreffen. Dies gilt in erster Linie für populäre massenattraktive Serien 27<br />
Shows, aber in zunehmendem Maße auch für Informations- und Nachrichtensendungen<br />
– hier sei beispielsweise auf die zunehmende Bedeutung von Cable News Network<br />
(CNN) als „Weltnachrichtensender“ verwiesen.<br />
Empirisch feststellbar sind vertikale, horizontale und diagonale<br />
Unternehmenskonzentrationen über die verschiedenen Wertschöpfungsstufen und<br />
Distributionskanäle des Rundfunks hinweg (vgl. Hachmeister und Rager 2000). Die<br />
Konzentrationsneigungen liegen erstens in den Absatzwegen für erfolgreiche<br />
Programmsoftware begründet. Zweitens werden in der Literatur die Kostenfunktionen<br />
der Programmerstellung als Grund genannt, warum nur vergleichsweise wenige große<br />
<strong>Medien</strong>unternehmen als Teilnehmer <strong>im</strong> Rundfunkmarkt existieren. - Auf die genauen<br />
Ursachen für Konzentrationen in den elektronischen <strong>Medien</strong> wird später noch<br />
ausführlich einzugehen sein. Zwar gibt es auch erfolgreiche preisgünstige<br />
Programmsoftware („low-budget-Produktionen“): <strong>im</strong> Prinzip benötigt man für einen<br />
Markteintritt „nichts weiter als eine gute Idee“ (vgl. Kruse 1988, S. 290) und vor allem<br />
solche Personen, die in besonderer Weise Publikumswirksamkeit erzielen können und<br />
Bindungskraft entfalten. Aus diesem Grund werden die bekannten und<br />
„erfolgswahrscheinlichen“ Produzenten und Regisseure wie etwa Steven Spielberg und<br />
Oliver Stone oder die besonders beliebten Schauspieler wie etwa Dustin Hoffman,<br />
Harrison Ford oder Tom Cruise mit zweistelligen Millionenbeträgen pro Film<br />
umworben. Sie sind, wie Kruse (1988, S. 291) es formuliert, gleichsam als<br />
27<br />
Amerikanische Serien wie beispielsweise „Kojak“, „Baywatch“ oder „Seinfeld“ sind in<br />
fast allen Ländern dieser Erde erfolgreich gelaufen. Die international erfolgreichste<br />
deutsche Serie ist der vom ZDF produzierte Kr<strong>im</strong>i „Derrick“.<br />
53<br />
und
„idiosynkratische Faktoren“ nicht beliebig vermehrbar und nicht gleichwertig durch<br />
andere zu ersetzen. Allerdings begrenzt die Spezifität dieser idiosynkratischen Faktoren<br />
gleichzeitig auch die Dauerhaftigkeit des Markterfolges für erfolgreiche Unternehmen,<br />
denn wenn sich diese Personen aus dem Geschäft zurückziehen, ist es durchaus<br />
möglich, daß die entsprechenden <strong>Medien</strong>unternehmen unverzüglich Marktanteile<br />
verlieren und zurückgebliebene Wettbewerber und neue Konkurrenten wieder Anschluß<br />
gewinnen 28 .<br />
Weitere Besonderheiten des Rundfunkmarktes <strong>im</strong> Vergleich zu einigen anderen<br />
Gütermärkten sind die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum und die eingeschränkte<br />
Ausschließbarkeit von Nicht-Zahlungswilligen. Aus diesen und anderen Argumenten,<br />
die es <strong>im</strong> folgenden genauer zu untersuchen gilt, wird in der Literatur häufig eine<br />
Marktversagensvermutung und eine Begründung für öffentlich-rechtliches Fernsehen<br />
abgeleitet (vgl. etwa Gundlach 1998) – zumeist jedoch, ohne in diesem Zusammenhang<br />
die gleichzeitigen Gefahren des Staats- oder Politikversagens zu thematisieren.<br />
Allerdings scheint angesichts der Heterogenität der angesprochenen Ordnungsbereiche<br />
<strong>im</strong> Rundfunk, daß eine verallgemeinernde Marktversagensvermutung theoretisch kaum<br />
zu begründen und empirisch auch nicht zu beobachten ist. Vielmehr gilt es nach<br />
spezifischen Programmformen und -kategorien zu unterscheiden, in denen ein<br />
komplementäres, nicht gewinnorientiertes Rundfunkangebot die Marktergebnisse<br />
verbessern kann. Um eine solche differenzierte Betrachtung durchzuführen, sollen <strong>im</strong><br />
folgenden die zentralen Bausteine der Marktversagenshypothese konkret vorgestellt<br />
werden.<br />
3.1.1. Rundfunk als öffentliches Gut<br />
Hörfunk und Fernsehen waren in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion lange<br />
Jahre durch die Theorie der öffentlichen Güter gekennzeichnet und geprägt (vgl. Kruse<br />
1989; Wiechers 1992; Kiefer 1996). Der Rundfunk als Konsumgut oder, genauer<br />
formuliert, als inhaltlich gefüllte Sendezeit, die dem Hörer und Zuschauer zur<br />
Verfügung gestellt wird, trägt tatsächlich einige Merkmale eines „öffentlichen Gütes“.<br />
Diese sind erstens die Nicht-Ausschließbarkeit von Marktteilnehmern als<br />
angebotseitiges Argument und zweitens die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum als<br />
nachfrageseitiges Argument (vgl. Z<strong>im</strong>mermann und Henke 1994, S. 45 ff.). Wenn beide<br />
Merkmale in reiner Form anzutreffen sind, dann liegen öffentliche Güter oder auch<br />
Kollektivgüter vor. Ist nur eines der Merkmale anwendbar, so liegen Mischgüter vor.<br />
Trifft keines der beiden Kritierien zu, so handelt es sich um private Güter. Z<strong>im</strong>mermann<br />
und Henke betonen in diesem Zusammenhang, daß das nachfrageseite Argument der<br />
Rivalität des Konsums das eigentliche konstitutive Merkmal zur Klassifizierung der<br />
Güter darstelle.<br />
28<br />
Ein empirisches Beispiel liefert das amerikanische Network ABC, das in den 60er<br />
Jahren beinahe schon vor dem wirtschaftlichen Ende stand und dann durch eine sehr<br />
erfolgreiche neue Serie rasch wieder Marktanteile zurückgewinnen konnte. Siehe<br />
ausführlich Kapitel 5.<br />
54
Folgende kurze Abbildung mit einigen Beispielen kann diese Klassifikation<br />
verdeutlichen.<br />
55
Abbildung 6: Systematik öffentlicher Güter<br />
Güter mit Rivalität be<strong>im</strong><br />
Konsum<br />
Güter mit teilweiser<br />
Rivalität be<strong>im</strong> Konsum<br />
Güter mit Nichtrivalität<br />
be<strong>im</strong> Konsum<br />
Ausschlußprinzip<br />
anwendbar<br />
Privates Gut:<br />
Auto<br />
Mischgut:<br />
Impfschutz für Ge<strong>im</strong>pfte<br />
Öffentliches Gut:<br />
Nutzung nicht überfüllter<br />
Autobahnen<br />
Quelle: Z<strong>im</strong>mermann/Henke 1994, S. 47.<br />
Ausschlußprinzip<br />
nicht anwendbar<br />
Privates Gut:<br />
Nutzung einer überfüllten<br />
Innenstadtstraße<br />
56<br />
Mischgut:<br />
Schutzwirkung der Impfung<br />
für Nichtge<strong>im</strong>pfte<br />
Öffentliches Gut:<br />
Nutzung eines Leuchturms<br />
Zumindest bei traditioneller und unverschlüsselter terrestrischer<br />
Rundfunkübertragung ist das angebotsseitige Problem der Nicht-Ausschließbarkeit<br />
zwar nicht de iure, zumindest aber de facto gegeben. Jeder Rundfunkteilnehmer kann<br />
sich in ein ausgestrahltes Programm einschalten, ohne daß er sich an der Finanzierung<br />
des Programms beteiligen müßte. Es liegt ein Anreiz zum Schwarzfahrerverhalten vor,<br />
wie sich auch empirisch bestätigt 29 . Stünden dem Anbieter eines attraktiven<br />
Rundfunkprogramms keine Finanzierungsquellen zur Verfügung (etwa wie in der<br />
Morphologie dargelegt über den Verkauf von Werbezeiten an die Industrie oder aber<br />
über direkte Entgelte durch den Einzelverkauf von Sendungen oder Kanälen), so käme<br />
kein privates Rundfunkangebot zustande. Kein gewinnorientierter Anbieter wäre bei<br />
gegebenen Kosten in der Lage, unentgeltlich ein inhaltlich anspruchsvolles Programm<br />
zu verbreiten. Unter diesen Bedingungen wäre ein gebühren- oder steuerfinanziertes<br />
öffentliches Angebot eine bedenkenswerte Möglichkeit zur Veranstaltung von<br />
Rundfunk.<br />
Allerdings ist in diesem Zusammenhang ernsthaft zu prüfen, ob die <strong>im</strong>plizit<br />
enthaltene Annahme der Nicht-Finanzierbarkeit eines privaten Rundfunkangebots<br />
tatsächlich geeignet ist, um die Funktionsweise der Rundfunkmärkte grundsätzlich zu<br />
analysieren. Immerhin ist in der Realität zu beobachten, daß viele<br />
Rundfunkdienstleistungen tatsächlich scheinbar unentgeltlich an den Zuschauer<br />
abgegeben werden. So beliefern beispielsweise die großen amerikanischen Networks<br />
die angeschlossenen Sender teilweise kostenlos: Nicht die Sendestationen zahlen für die<br />
Network-Programme, sondern die Networks zahlen dafür, daß sie Fernsehzuschauer mit<br />
29<br />
Man denke an die aufwendigen Bemühungen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die „Schwarzhörer“ und „Schwarzseher“ ausfindig<br />
zu machen und zur Gebührenzahlung zu bewegen.
Werbebotschaften erreichen dürfen (ausführlich Kapitel 5). Die Networks wiederum<br />
refinanzieren sich dann bei der werbetreibenden Industrie.<br />
Zudem ist kritisch einzuwenden, daß die technische Entwicklung das theoretische<br />
Argument der Nicht-Ausschließbarkeit realiter weitgehend entkräftet; schon in wenigen<br />
Jahren dürfte es völlig ohne jeden Realitätsbezug sein. Be<strong>im</strong> Kabelfernsehen muß der<br />
Verbraucher beispielsweise die entsprechende technische Infrastruktur be<strong>im</strong><br />
Netzbetreiber anmieten, um überhaupt eine Fernsehsendung empfangen zu können.<br />
Durch die Digitalisierung 30 sämtlicher Übertragungskanäle wird es zunehmend möglich,<br />
die Nachfrage nach Fernsehen vollständig zu individualisieren und auch eine konkrete<br />
monetäre Abrechnung der einzelnen genutzten Sendungen gemäß dem<br />
Äquivalenzprinzip zu gewährleisten.<br />
Das nachfrageseitige Argument der Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum ist bei<br />
Rundfunkprogrammen jedoch nach wie vor gegeben und wird auch seine empirische<br />
Relevanz behalten (vgl. Wiechers 1992). Die Nutzung eines Fernsehprogramms durch<br />
einen Rezipienten beeinträchtigt in keiner Weise den gleichzeitigen Konsum eines<br />
anderen. Besonders attraktive Programme werden von Millionen von Zuschauern<br />
gleichzeitig verfolgt. Prinzipiell ist es also bei einem einmal produzierten Programm mit<br />
gegebenen Kosten – sog. „Set up-Kosten“ der Produktion der ersten Kopie einer<br />
Programmeinheit – jederzeit möglich, unendlich viele zusätzliche Nutzungen mit<br />
Grenzkosten der Rezeption von Null zu erzeugen. Gemäß Kruse (1988, S. 279 ff.) liegt<br />
damit eine „s<strong>im</strong>ultane“ oder auch „repetitive Nicht-Rivalität“ vor.<br />
Konsequenz der Nicht-Rivalität ist jedoch, daß aus wohlfahrtstheoretischem<br />
Blickwinkel eine Pareto-effiziente Allokation selbst dann nicht zustande kommt, wenn<br />
eine Ausschließbarkeit prinzipiell technisch möglich wäre. Kommt es nämlich zu einem<br />
Ausschluß von Rundfunkkonsumenten über die Dekodierung und eine positive<br />
Preisstellung, so weicht der Anbieter von der neoklassisch marktlichen<br />
Opt<strong>im</strong>alitätsbedingung ab, daß der Preis gleich den Grenzkosten der reproduzierten<br />
Bereitstellung sein muß. Es wäre aus diesem neoklassischen Blickwinkel<br />
volkswirtschaftlich ineffizient, wenn Rezipienten von dem für sie nutzenstiftenden<br />
Konsum ausgeschlossen würden, obwohl der Anbieter der Rundfunkleistung dies ohne<br />
Mehrkosten leisten könnte. Es sind also in wohlfahrtstheoretischer Betrachtung<br />
alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu erwägen, um den Anbieter dennoch zu einer<br />
Leistung zu bewegen und einen möglichen Verlust an Konsumentenrente zu verhindern:<br />
Hier stünden einerseits Gebühren, andererseits Werbeeinnahmen zur Verfügung.<br />
30<br />
Die Digitalisierung von Rundfunkausstrahlungen - <strong>im</strong> Gegensatz zur analogen<br />
Übertragung - bedeutet konkret, daß binäre Datenpakete versandt werden. Be<strong>im</strong><br />
Empfänger ist dann eine sog. „Set-Top-Box“ notwendig (Dekoder), die die digitalen<br />
Signale in analoge rückverwandelt. Durch die Digitalisierung werden vielfältige neue<br />
Nutzungsmöglichkeiten erschlossen, beispielsweise interaktives Fernsehen. Für die<br />
vorliegende Fragestellung ist wichtig, daß mit Pay-per-view oder Pay-per-channel eine<br />
Ausschlußmöglichkeit für nicht zahlungswillige Nutzer entsteht.<br />
57
Die Finanzierungsalternativen Gebühren und Werbung haben aber, bei aller<br />
grundsätzlichen Verschiedenheit ihrer Wirkungsweise, auf die noch genauer einzugehen<br />
sein wird, eines gemeinsam: Sie führen beide dazu, daß sich das realisierte<br />
Programmangebot nicht notwendigerweise an den Präferenzen der Konsumenten<br />
orientieren muß. Bei reiner Werbefinanzierung etwa bestünde zurecht die Befürchtung,<br />
daß das Fernsehprogramm ausschließlich als inhaltlicher Rahmen für Werbung<br />
betrachtet und dementsprechend zuerst auf die Präferenzen der konsumfreudigsten<br />
Bevölkerungsschichten ausgerichtet würde. Zudem könnten kritische Informationen, die<br />
den Interessen der Werbekunden widersprächen, aus dem Programmangebot verdrängt<br />
werden. Bei reiner Gebührenfinanzierung hingegen sind die Anbieter vollständig von<br />
der Marktnachfrage der Verbraucher abgekoppelt. Die Konsumentenpräferenz ist dann<br />
nur ein Motiv neben anderen Motiven für ein Programmangebot. Politische und<br />
zumindest teilweise auch bürokratische Erwägungen werden bedeutsamer und<br />
best<strong>im</strong>men das tatsächliche Programmangebot.<br />
Die Marktversagensvermutung in Bezug auf Quantität und Qualität eines privat bereitgestellten<br />
Programms, die also aus der Argumentation der öffentlichen Güter<br />
hergeleitet wird, könnte und wird vielfach als eine Begründung für ein ergänzendes<br />
Programmangebot durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk angesehen; dies wird in<br />
der Literatur selbst von den Kritikern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />
durchgehend bestätigt (etwa Wiechers 1992; Müller 1998). Allerdings ist dem<br />
Argument der öffentlichen Güter kritisch zu entgegnen, daß die wohlfahrtstheoretische<br />
Argumentation unter Verwendung des Pareto-Kriteriums kaum geeignet ist, konkrete<br />
ordnungspolitische Handlungsempfehlungen abzuleiten. Immerhin ist hinlänglich<br />
bekannt, daß die „Konsumentenrente“ <strong>im</strong> Verständnis der grundlegenden <strong>Analyse</strong> von<br />
Harberger in der Realität nicht objektiv meßbar ist. Konkret auf das Programmangebot<br />
bezogen, ist keine seriöse wissenschaftliche Aussage möglich, wie hoch etwa der<br />
Nutzenverlust der Bevölkerung wäre, wenn eine best<strong>im</strong>mte Fernsehsendung<br />
verschlüsselt würde und damit ausschließlich einem zahlungswilligen Publikum<br />
vorenthalten bliebe. Es muß in diesem Zusammenhang ernsthaft bezweifelt werden, ob<br />
die dekodierte Ausstrahlung eines Spiels in der Fußballbundesliga tatsächlich zu einem<br />
„unerträglichen Verlust“ für die Bevölkerung würde – wie dies von den politischen<br />
Entscheidungsträgern suggeriert wird.<br />
Ferner ist kritisch einzuwenden, daß die wohlfahrtstheoretische Argumentation die<br />
volkswirtschaftliche Bedeutung von Eigentums- und Verfügungsrechten völlig außer<br />
acht läßt: sie befindet sich in einem institutionellen Vakuum. Sicherlich kann<br />
theoretisch angenommen werden, daß die Dekodierung einer Fernsehsendung<br />
prinzipiell Nutzungswillige ausschließt und damit hypothetisch zu einem<br />
gesamtwirtschaftlichen Nutzenverlust führt. Es darf aber nicht übersehen werden, daß<br />
der Produzent einer Sendung durch hohe finanzielle Investitionen Eigentumsrechte an<br />
seiner Sendung begründet hat; die Verwertung des sendefähigen Materials liegt also<br />
ausschließlich in der Hand des Produzenten. Folgt man der durchaus realistischen<br />
Annahme, daß der Produzent zumindest einen Teil seiner Kosten wieder einspielen will,<br />
so dürfte er bemüht sein, sein Sendematerial in den verschiedenen Verwertungsstufen<br />
58
anzubieten. Der Ausschluß eines interessierten Zuschauers wird also keinesfalls<br />
grundsätzlicher Natur sein. Zudem ist zu vermuten, daß sich das Ausmaß des Interesses<br />
des Zuschauers in der Realität vor allem an seiner Zahlungsbereitschaft ablesen lassen<br />
wird. Ein echter Fußballfan wird sicherlich bereit sein, für eine live-Übertragung seiner<br />
Lieblingsmannschaft ein gewisses Entgelt zu entrichten, während der nur beiläufig<br />
interessierte „Durchschnitts-Fan“ vermutlich mit einer zeitversetzten unentgeltlichen<br />
Zusammenfassung einverstanden sein wird.<br />
Abschließend ist kritisch festzuhalten, daß selbst wenn man einer engen<br />
wohlfahrtstheoretischen Argumentation folgen würde und demzufolge ein privates<br />
Rundfunkangebot kritisch betrachtet, noch keinesfalls sicher feststeht, daß öffentlichrechtlicher<br />
Rundfunk eine wohlfahrtstheoretisch überlegene Option darstellt. Die<br />
Programmschaffenden in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten müssen sich<br />
ebenfalls nicht notwendigerweise an den Präferenzen der Zuschauer ausrichten,<br />
wenngleich führende Vertreter des öffentlich-rechtlichen Fernsehens dies häufig mit<br />
dem Hinweis auf die „Gemeinwohlorientierung“ ihrer Anstalten unter Verweis auf die<br />
einschlägigen Rechtsquellen betonen (vgl. Stolte 1994 und 1998). Die<br />
Gebührenfinanzierung entkoppelt ebenfalls das Programmangebot von den<br />
Nachfragepräferenzen der Zuschauer. Auch hieraus könnte ein Verlust an<br />
Konsumentenrente folgen, wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten nämlich<br />
Sendungen ausstrahlen, die nicht den Interessen und Präferenzen der Zuschauer<br />
entsprechen. Die Zuschauer würden dann vom Konsum der für sie relevanten und<br />
interessanten Sendungen ausgeschlossen.<br />
Zudem wäre auch aus einer prinzipiellen Befürwortung öffentlich-rechtlicher Sender<br />
noch keine konkrete quantitative Aussage über das Ausmaß und die Reichweite eines<br />
möglichen Programmangebotes zu folgern. Und in gar keinem Fall wäre selbst mit einer<br />
wohlfahrtstheoretischen Argumentation ein monopolistisches öffentliches-rechtliches<br />
Rundfunkangebot zu rechtfertigen oder eines, das ein funktionsfähiges privates<br />
Programm aus dem Markt verdrängt.<br />
3.1.2. Rundfunk als meritorisches Gut<br />
„Es ist an der Zeit, sich von der nostalgisch<br />
verklärten Sehnsucht nach einem goldenen Zeitalter<br />
zu verabschieden, das so nie existiert hat, vom elitären<br />
Dünkel gegenüber dem Publikumsgeschmack der<br />
breiten Masse, von der Scheu der Politik vor offenen<br />
Diskussionen und vom Protektionismus etablierter<br />
Unternehmen.“<br />
Eli Noam (1995, S. 28)<br />
In der medienökonomischen Diskussion wird häufig auf die von Musgrave (1969)<br />
begründete Theorie „meritorischer Güter“ hingewiesen (siehe etwa Kruse 1989). Hier<br />
ist das zweite Ordnungsproblem, nämlich die Suggestivkraft des Fernsehens sowie das<br />
dritte Ordnungsproblem, nämlich die Interdependenz von ökonomischem und<br />
publizistischem Wettbewerb, angesprochen. Zumeist wird das Argument vorgetragen<br />
von den Befürwortern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach europäischem Vorbild<br />
59
(vgl. Gundlach 1998), aber auch von den Befürwortern des Public Broadcasting in den<br />
Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 5). Wiechers (1992, S. 120 ff.) zeigt dabei, daß das<br />
Meritorik-Argument in der Literatur vor allem dazu benutzt wird, um (vermeintliche)<br />
Angebotslücken des kommerziellen Rundfunks aufzuzeigen. Die mangelnde<br />
Berücksichtigung von Minoritäten in den Programmen der werbefinanzierten<br />
Rundfunkveranstalter sowie Defizite bei der Wahrnehmung politischer Funktionen<br />
werden dabei meistens an erster Stelle genannt. Allerdings zeigt Wiechers gleichzeitig<br />
auch die Schwächen und Unschärfen einer solchen Argumentation auf, die auf einem<br />
normativen finanzwissenschaftlichen Konzept beruht, das bis heute in der<br />
finanzwissenschaftlichen Fachwelt umstritten und letztlich auch für die konkrete<br />
Politikberatung nicht eindeutig operationalisierbar ist (vgl. Schmidt 1988; Z<strong>im</strong>mermann<br />
und Henke 1994).<br />
Meritorische, also „verdienstvolle“ und deshalb besonders wertvolle Güter, werden<br />
in der Regel zwar zumindest teilweise vom Markt bereitgestellt, jedoch aufgrund<br />
verzerrter individueller Präferenzen der Individuen in zu geringem Ausmaß<br />
nachgefragt. Analog dazu sind demeritorische Güter dadurch gekennzeichnet, daß sie<br />
wenig „verdienstvoll“, teilweise sogar als schädlich eingeschätzt, gleichwohl von den<br />
Individuen zu viel genutzt werden. Bei meritorischen Gütern geht es also nicht um die<br />
Vermeidung eines generellen Marktversagens, sondern um eine Veränderung des<br />
Nachfrageverhaltens. Die „Nicht-Angemessenheit“ der Präferenzen der Menschen wird<br />
in der Regel von einer weder qualitativ noch quantitativ genau eingrenzbaren Gruppe<br />
von besonders einflußreichen Entscheidungsträgern festgestellt, die <strong>im</strong> politischen<br />
Prozeß Maßnahmen zur Förderung oder zur Eindämmung solcher Handlungsweisen<br />
durchzusetzen versuchen, die auf vermeintlich verzerrten Präferenzen beruhen. Als<br />
Leitbild gilt dabei – wie in einigen älteren Staatstheorien – das Leitbild des<br />
„wohlmeinenden Landesvaters“ (Z<strong>im</strong>mermann und Henke 1994, S. 48), der um das<br />
Wohl seiner Bevölkerung ehrlich besorgt ist und dementsprechend weitsichtig handelt.<br />
Meritorische Effekte wirken einerseits unmittelbar auf den betroffenen<br />
Konsumenten, der beispielsweise durch eine Dokumentationssendung oder einen<br />
Theaterbesuch seinen Wissen- und Bildungsstand erhöhen kann. Andererseits können<br />
aber auch zusätzliche positive oder negative Externalitäten entstehen, die nichtbeteiligte<br />
Dritte begünstigen oder schädigen. Gerade in der rundfunkökonomischen<br />
Diskussion werden solche externen Effekte vermutet (siehe Gundlach 1998, S. 73-77):<br />
Positive Externalitäten entstehen beispielsweise – so wird in der Literatur behauptet –<br />
wenn durch faire und ausgewogene politische Informationen <strong>im</strong> Fernsehen die<br />
gesellschaftliche Partizipation in der Demokratie erhöht wird, der Rundfunk also eine<br />
Integrations-, Forums- und Leitbildfunktion erfüllt (vgl. Holznagel 1999, S. 179 f.).<br />
Negative Externalitäten sind zu erwarten, wenn beispielsweise Jugendliche durch den<br />
Konsum von Filmen mit gewalttätigen Inhalten ebenfalls zu aggressivem Verhalten<br />
angestachelt werden und ein vergleichweise höheres Ausmaß an Gewaltbereitschaft<br />
entwickeln.<br />
Das Meritorik-Argument <strong>im</strong> Rundfunk läßt sich bekanntlich in verschiedenen<br />
Variationen diskutieren und anwenden (vgl. Kiefer 1996, S. 87 ff.). Zum ersten und in<br />
60
der einfachsten Version wird angenommen, daß es manchen Konsumenten an<br />
Beurteilungsfähigkeit mangelt, um best<strong>im</strong>mte Situationen zweckmäßig einschätzen zu<br />
können. Diese Leute konsumieren zuwenig von einem best<strong>im</strong>mten Gut – etwa<br />
hochwertigen Nachrichten- und Informationssendungen, obwohl sie einen besonderen<br />
Nutzen hieraus ziehen könnten. Zweitens können manche Individuen ihre<br />
Entscheidungen aufgrund begrenzter Informationsverarbeitungskapazität nicht<br />
hinreichend treffen. Drittens könnten nach Kiefer gespaltene Präferenzordnungen der<br />
Verbraucher der Grund für ein unzureichendes Programmangebot sein, weil sich in der<br />
offenbarten Nachfrage vor dem Fernsehapparat nicht unbedingt die „richtigen“<br />
Präferenzen zeigen.<br />
Das dritte Argument bezieht sich also auf den empirisch zu beobachtenden<br />
Sachverhalt, daß Individuen in manchen Entscheidungssituationen unterschiedliche,<br />
gespaltene Präferenzen aufweisen können. Dieses Argument kann, wie Kiefer betont,<br />
gerade für den Rundfunkbereich einschlägig sein, denn offensichtlich verfügen<br />
Individuen einerseits über eine übergeordnete, reflexive Präferenzordnung (Kiefer 1996,<br />
S. 88: „wie man handeln sollte, sich gerne handeln sähe“), andererseits über<br />
nachgeordnete Präferenzen, die in der konkreten Entscheidungssituation zumindest<br />
teilweise verwirklicht werden. Ein qualitativ anspruchvolles Rundfunkangebot<br />
entspräche aus diesem Blickwinkel zumindest den übergeordneten Präferenzen der<br />
Bürger, obwohl sie sich in der konkreten Entscheidungssituation vor dem Fernsehgerät<br />
zumindest nicht <strong>im</strong>mer für dieses Programm entscheiden würden. Die Einschaltquote<br />
allein wäre in diesem Zusammenhang also nicht hinreichend, um Erkenntnisse über die<br />
Wünsche der Zuschauer zu erhalten. Dieser „duale“ Präferenzbegriff widerspricht zwar<br />
einer engen ökonomischen Auslegung des Begriffs Rationalität, nach dem Individuen<br />
auf der Basis vorhandener Informationen stets die für sie günstigste Lösung eindeutig<br />
best<strong>im</strong>men können und diese dann auch konsequent verwirklichen. Ein solcher dualer<br />
Präferenzbegriff läßt sich jedoch in verhaltenswissenschaftlichen Untersuchungen zur<br />
<strong>Medien</strong>nutzung stabil nachweisen 31<br />
. Allerdings ist mehr als fragwürdig, ob aus dieser<br />
empirischen Beobachtung ein generelles „Marktversagen“ gefolgert werden kann sowie<br />
daran anknüpfend eine normative Empfehlung herzuleiten ist, wie die „wahren“<br />
Präferenzen der Zuschauer herausgefunden und bedient werden können.<br />
Zweifelsohne sind in jeder Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung „meritorische<br />
Bereiche“, in denen es zu partiellem Marktversagen kommen kann, feststellbar und<br />
plausibel zu begründen (vgl. Z<strong>im</strong>mermann und Henke 1994). Sicherlich sind mit einer<br />
solchen Feststellung <strong>im</strong>mer auch best<strong>im</strong>mte Werturteile verbunden, die es in einer<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong> offenzulegen gilt. Die Sicherstellung von<br />
Grundschulausbildung (meritorisch) oder aber das Verbot von Filmdarbietungen mit<br />
rassistischem Inhalt (demeritorisch) wären Beispiele, die wissenschaftlich wie auch<br />
31<br />
So bekennen sich beispielsweise in öffentlichen Befragungen nur wenige Zuschauer<br />
dazu, daß sie Erotik-Sendungen anschauen. Gleichwohl haben diese Sendungen jedoch<br />
stets einen hohen Zuschauerzuspruch und dienen neuen Sendern häufig dazu, neue<br />
Marktanteile hinzuzugewinnen.<br />
61
politisch konsensfähig sein dürften. Allerdings läßt sich diese sehr allgemeine<br />
Plausibilitätsvermutung für Einzelfälle nur schwer <strong>im</strong> Rahmen einer präzise<br />
formulierten und exakt prüfbaren allgemeinen Theorie konkretisieren (vgl. Schmidt<br />
1988) und noch viel weniger praktisch realisieren. Die Theorie der meritorischen Güter<br />
bleibt letztlich vage und unscharf. Zweifelsohne schwingt bei der Diskussion um<br />
meritorische Bereiche <strong>im</strong>mer der Vorwurf einer paternalistischen Bevormundung einer<br />
wie auch <strong>im</strong>mer konstituierten „Bildungselite“ mit, die vermeintlich besser in der Lage<br />
ist als andere, über den Wert und die Wertigkeit von Präferenzen zu best<strong>im</strong>men.<br />
Angewandt auf den Rundfunk bedeutet dies, daß diese selbsternannten<br />
Bildungseliten den „normalen Fernsehzuschauer eigentlich für nicht fähig halten, mit<br />
der Fernbedienung in der Hand Entscheidungen zu treffen, die letztlich in seinem<br />
eigenen Interesse liegen“ (Hartwig und Schröder 1998). Solche Vorstellungen befinden<br />
sich in der Tat in der Nachbarschaft einer elitärer Anmaßung; es liegt die Vorstellung<br />
zugrunde, daß der Rundfunk letztlich eine Art Volkshochschule ist, die die Politik<br />
beliebig für die eigenen Bildungs- und Wahlkampfziele instrumentalisieren kann. Dies<br />
trifft jedoch die Idee einer freien Gesellschaft <strong>im</strong> Kern (vgl. Wissenschaftlicher Beirat<br />
1999): Braun (1988) spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem<br />
„Unmündigkeitstheorem“. Das Problem tritt dann in besonders scharfer Form auf, wenn<br />
über den Negativkatalog unerwünschter Programminhalte hinaus unter Verweis auf<br />
kollektivistische Gemeinwohlvorstellungen spezifische Programminhalte eingefordert<br />
werden, die kaum an den Präferenzen der Nachfrager orientiert sind, sondern vielmehr<br />
den Partikularinteressen der politisch Verantwortlichen dienen.<br />
Es besteht offensichtlich ein Spannungsfeld zwischen der Meritorik und dem<br />
Konzept der individualistisch fundierten Konsumentensouveränität, wie es vor allem<br />
der ökonomischen Methode zugrunde liegt. Dies wird besonders deutlich in jenen<br />
Gebieten, in denen neben ökonomischen Fakten auch noch ein ästhetisches und<br />
künstlerisches Urteil erforderlich ist, also etwa in der Förderung von Filmen, Kunst,<br />
Kultur und Theaterdarbietungen. Obwohl es best<strong>im</strong>mte systematische<br />
Bewertungskriterien gibt und obwohl der Preismechanismus 32<br />
62<br />
als Lenkungsinstrument<br />
auch bei künstlerischen Darbietungen durchaus einen unbestreitbar hohen<br />
Informationswert hat, bleibt eine eindeutige Aussage über die objektive Qualität eines<br />
künstlerischen Angebots <strong>im</strong>mer umstritten. Das meritorische Argument der finanziellen<br />
Förderung oder Behinderung best<strong>im</strong>mter Darbietungen ist also letztlich <strong>im</strong>mer auch mit<br />
einem best<strong>im</strong>mten subjektiven Werturteil des Entscheidungsträgers behaftet. Ferner sei<br />
darauf hingewiesen, daß sich weder empirisch noch theoretisch ein eindeutiger<br />
Zusammenhang herstellen läßt zwischen der Qualität einer künstlerischen Darbietung<br />
und deren Produktionskosten.<br />
32<br />
Dem Preismechanismus als Lenkungsinstrument <strong>im</strong> Bereich von Kunst, Musik,<br />
Literatur und Malerei wird in Deutschland in der Regel von den Kunstschaffenden großes<br />
Mißtrauen entgegengebracht. In den Vereinigten Staaten hingegen genießt die<br />
marktwirtschaftliche Steuerung auch <strong>im</strong> Bereich der schönen Künste ein hohes Maß an<br />
Akzeptanz.
Schließlich muß kritisch angemerkt werden, daß meritorische Staatseingriffe häufig<br />
auch unerwünschte Verteilungseffekte nach sich ziehen. So ist beispielsweise bekannt,<br />
daß Theaterbesucher in der Regel zu den höher gebildeten und wohlhabenderen<br />
Bevölkerungsschichten gehören. Die meritorisch bedingte Subventionierung von<br />
öffentlichen Theatern – wie in Deutschland üblich – führt demnach zu einer<br />
Umverteilung von den ärmeren Bevölkerungsschichten zu den wohlhabenderen, was<br />
mit den finanzwissenschaftlichen Gerechtigkeitsprinzipien nur schwer zu vereinbaren<br />
ist. Der gleiche Effekt ist be<strong>im</strong> Rundfunk zu beobachten. So ist aus der<br />
<strong>Medien</strong>nutzungsforschung bekannt, daß die öffentlich-rechtlichen Programme vor allem<br />
von den höher gebildeten Zuschauern eingeschaltet werden <strong>im</strong> Gegensatz zu den<br />
privaten Programmen mit ihren Schwerpunkten <strong>im</strong> Bereich der Unterhaltung und des<br />
Sports, die zu einem großen Teil von den weniger gebildeten Zuschauern eingeschaltet<br />
werden. Aus finanzwissenschaftlichem Blickwinkel bedeutet dies also, daß das<br />
Fernsehprogramm der Einkommensstärkeren von den unteren Einkommensklassen<br />
subventioniert wird.<br />
Im Bereich von Hörfunk und Fernsehen ist das meritorische Argument in der Realität<br />
auch aus polit-ökonomischem Blickwinkel besonders schwierig anzuwenden. In der<br />
Regel sind nämlich diejenigen, die best<strong>im</strong>mte Güter als meritorisch klassifizieren, die<br />
politischen Entscheidungsträger. Diese sind aber in besonderer Weise auf die<br />
Massenmedien angewiesen und nutzen diese als Sprachrohr für eigene Positionen in der<br />
Öffentlichkeit und damit letztlich auch für die eigene politische Karriere.<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik kann so unter Rückgriff auf das Meritorik-Argument leicht<br />
parteipolitischen Sonderinteressen dienstbar gemacht werden. Vor allem die<br />
binnenpluralistische Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie sie in<br />
Deutschland praktiziert wird, kann die verstärkte parteipolitische Einflußnahme<br />
begünstigen. Dies bestätigen vor allem <strong>Analyse</strong>n ausländischer Wissenschaftler: „In<br />
practice, however, the German institutions are heavily politicised along party lines. This<br />
problem is the cancer that has weakened the system’s independence and legit<strong>im</strong>acy“<br />
(Noam 1991, S. 73).<br />
Empirische Untersuchungen bestätigen, daß die Bevölkerung in Deutschland nach<br />
wie vor den Einfluß der Parteipolitik auf die öffentlich-rechtlichen Sender deutlich<br />
wahrn<strong>im</strong>mt und negativ beurteilt. Wie Kl<strong>im</strong>ent und Brunner (1998, S. 317-321) anhand<br />
einer emnid-Befragung für Deutschland herausarbeiten, vermuten 90 Prozent der<br />
Befragten in einer repräsentativen Untersuchung einen Einfluß der Politik auf die<br />
öffentlich-rechtlichen Sender 33<br />
. Vor allem bei den dritten Fernsehprogrammen der<br />
ARD-Anstalten stellt die Bevölkerung sogar sehr eindeutig Bezüge zu konkreter<br />
Parteipolitik fest: Während der Westdeutsche Rundfunk, der Hessische Rundfunk sowie<br />
der Norddeutsche Rundfunk deutlich der SPD zugeordnet werden, wird der Bayerische<br />
Rundfunk als der CSU nahestehend eingeschätzt. Allerdings sieht die Bevölkerung trotz<br />
dieser Kritik die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nicht<br />
33 In der gleichen Befragung wird allerdings ebenfalls der Einfluß der werbetreibenden<br />
Wirtschaft auf die privaten Fernsehsender erkannt.<br />
63
grundsätzlich gefährdet. Hier offenbaren sich vermutlich auch kulturelle<br />
Einflußfaktoren: In Deutschland ist man offenbar gewöhnt, daß Rundfunk <strong>im</strong>mer unter<br />
starkem parteipolitischen Einfluß stand und steht. In den Vereinigten Staaten jedenfalls<br />
wird die Möglichkeit der direkten oder indirekten politischen Einflußnahme als<br />
wichtiges Argument gegen öffentlich-rechtliches Fernsehen nach europäischem Muster<br />
angesehen.<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß die Verwendung des Meritorik-<br />
Arguments <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Kern eine partielle Marktversagensbehauptung <strong>im</strong>pliziert.<br />
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, daß der Staat dann für ein qualitativ<br />
hochwertiges Angebot <strong>im</strong> Rundfunk sowie für Minderheitenprogramme sorgen muß,<br />
wenn private Anbieter dies nicht aus eigenem Antrieb leisten können oder wollen. Dem<br />
wäre bei best<strong>im</strong>mten einzelnen Programmformaten durchaus nicht zu widersprechen.<br />
Umgekehrt gewendet bedeutet dieses Argument aber auch, daß der öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunk sich aus den Themengebieten zurückziehen sollte, in denen der Markt ein<br />
angemessenes Angebot bereitstellen kann; auch hierfür lassen sich problemlos<br />
empirische Belege anführen, beispielsweise das Angebot an Sportübertragungen <strong>im</strong><br />
amerikanischen Fernsehmarkt. Das Meritorik-Argument zielt eindeutig auf qualitativ<br />
hochwertige Programminhalte und nicht auf massenattraktive und damit dem Grundsatz<br />
nach marktfähige Sendungen. Unterhaltungssendungen und Sportübertragungen werden<br />
aber in reichlichem Umfang vom Markt angeboten; zudem besteht von Seiten der<br />
Verbraucher eine hinreichend große Nachfrage und auch Zahlungsbereitschaft.<br />
Außerdem muß abschließend mit Gröner (1988, S. 352) daran erinnert werden, daß<br />
die aus dem Meritorik-Argument hergeleitete Forderung, ausreichend Minderheiten-<br />
Programme bereitzustellen, in mancher Hinsicht mißverständlich und irreführend ist.<br />
Auf jedem Markt kommen manche Minderheiten nicht sofort und auch keinesfalls<br />
unentgeltlich zum Zug. Dies gilt etwa auf dem Wohnungsmarkt ebenso wie auch auf<br />
dem Markt für Automobile. Daraus jedoch sofort einen allgemeinen<br />
„Versorgungsmangel“ konstruieren zu wollen, ist ordnungsökonomisch mehr als<br />
zweifelhaft. Sicherlich ist der Rundfunk ein besonderes Gut. Daraus aber einen<br />
grundsätzlichen Anspruch auf ein kostenloses Rundfunkangebot in jedem<br />
Programmformat ableiten zu wollen, ist theoretisch nicht stichfest zu begründen.<br />
3.1.3. Die These von der Zwangsläufigkeit der Anbieterkonzentration <strong>im</strong><br />
Rundfunk<br />
„Die freie Meinungsbildung beruht auf<br />
Wettbewerbsprozessen, seien sie nun künstlerisch,<br />
wissenschaftlich, politisch oder anderswie orientiert“.<br />
Helmut Gröner (1988, S. 349)<br />
Ein weiteres ökonomisches Argument, das häufig in der Diskussion um die<br />
ordnungspolitische Gestaltung des Rundfunks anzutreffen ist, wird aus der Gefahr einer<br />
möglichen Konzentration privater Anbieter und einer damit einhergehenden<br />
Beschränkung des ökonomischen und publizistischen Wettbewerbs abgeleitet.<br />
Marktmacht <strong>im</strong> Rundfunk ist zunächst einmal ein ökonomischer Sachverhalt, der an<br />
64
sich schon bedenklich ist, analog zu jeder wettbewerbsbeherrschenden Stellung auf<br />
allen Güter- und Faktormärkten. Die besondere Brisanz von Konzentrationstendenzen<br />
in der <strong>Medien</strong>ordnung resultiert aber aus dem bereits als drittem Ordnungsproblem<br />
angesprochenen Sachverhalt, daß Rundfunk in besonderer Weise auch ein Faktor<br />
öffentlicher Meinungsbildung und demokratischer Willensbildung ist (hierzu<br />
Monopolkommission 1996, S. 348, Ziffer 718) und daß dementsprechend weitreichende<br />
Interdependenzen zwischen ökonomischem und publizistischem Wettbewerb bestehen.<br />
<strong>Eine</strong> marktbeherrschende Stellung <strong>im</strong> Rundfunk bedeutet <strong>im</strong>mer auch zumindest das<br />
Potential für Meinungsmacht, so daß hier nicht nur eine wettbewerbstheoretisches<br />
Problem, sondern zugleich auch eine Frage von staats- und gesellschaftspolitischer<br />
Bedeutung angesprochen ist 34 .<br />
Vor allem von den Kritikern und Gegnern des privaten Fernsehens und den<br />
Befürwortern des öffentlich-rechtlichen Fernsehens wird die These vertreten, daß<br />
Konzentrationsprozesse <strong>im</strong> Rundfunk unvermeidlich seien und letztlich zu privaten<br />
Monopolen führen müßten mit entsprechenden Gefährdungen für den<br />
Meinungspluralismus (etwa Schneider 1997; Knoche 1996; von Sternburg 1995). Im<br />
Kern geht es also auch hier um eine Marktversagenshypothese. Gleichwohl ist einer<br />
solchen pauschalen Konzentrationsvermutung, die von einem zwangsläufigen,<br />
gleichsam naturgesetzlichen Verlauf ausgeht, schon mit Lenel (1968) entgegenzutreten.<br />
Wettbewerbsprozesse verlaufen keinesfalls linear, sondern sind durch vorstoßende<br />
innovative Unternehmer sowie durch nachfolgende Imitatoren gekennzeichnet. Zudem<br />
sind <strong>im</strong> Verständnis einer dynamischen Markttheorie <strong>im</strong> Anschluß an Heuß (1965)<br />
unterschiedliche Marktphasen 35<br />
65<br />
mit der Vorherrschaft von unterschiedlichen<br />
Unternehmertypen und Kompetenzniveaus feststellbar (ausführlich Fehl 1987, S. 25-<br />
37). Die wichtigste Funktion des dynamischen Unternehmers in den frühen<br />
Marktphasen ist es dabei, die Selbstentzündung der Nachfrage zu bewirken und das<br />
eigene Produkt einem größeren Kundenkreis bekannt zu machen. In diesen frühen<br />
Marktphasen kann es dabei zu prozessualen, temporären Monopolen kommen, die<br />
jedoch <strong>im</strong> weiteren Marktphasenverlauf keinesfalls dauerhaft bestehen bleiben. Der<br />
Wettbewerb ist spätestens seit Schumpeter auch als Instrument der schöpferischen<br />
Zerstörung gekennzeichnet, mit dem etablierte oder neu aufkommende Produkte und<br />
Unternehmen aus ihren sicheren Positionen verdrängt werden können und<br />
Vorsprungswissen aufgezerrt wird. Im folgenden wird also zu diskutieren sein, welche<br />
Funktionen der Wettbewerb in einer marktwirtschaftlichen Ordnung allgemein und vor<br />
allem auch <strong>im</strong> Rundfunk erfüllen kann. Im Anschluß daran ist zu prüfen, welche<br />
34<br />
35<br />
<strong>Eine</strong> ausführliche Untersuchung von Konzentrationskontrollen zur Sicherung von<br />
Meinungsvielfalt <strong>im</strong> privaten Rundfunk in europäischer rechtsvergleichender Perspektive<br />
bietet Mailänder (2000).<br />
Auch die Monopolkommission (1996, S. 353, Ziffer 740) argumentiert mit dem<br />
Marktphasenschema <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich. Gleichzeitig wird aber auf die Schwierigkeit<br />
verwiesen, eine tatsächliche Zuordnung von Marktphasen zu vollziehen, da sich sowohl<br />
die Technologien als auch die juristischen Grundlagen und die ökonomischen<br />
Beteiligungsverhältnisse in einem außergewöhnlich raschen Entwicklungsprozeß<br />
befinden.
Konzentrationsprozesse und –ursachen es auch <strong>im</strong> Rundfunk gibt und wie diese<br />
ordnungs- und medienökonomisch zu interpretieren sind.<br />
3.1.3.1. Der Wettbewerb als wirtschaftliches Koordinationsinstrument<br />
Dem Wettbewerb als Koordinationsinstrument innerhalb einer marktwirtschaftlichen<br />
Ordnung werden verschiedene Funktionen zugeschrieben 36 . Ein freier<br />
Leistungswettbewerb innerhalb einer „Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“<br />
(Eucken) führt zu einer intensiven Beachtung der Konsumentenpräferenzen durch die<br />
Anbieter, sichert den kostengünstigen Einsatz der Produktionsfaktoren und reizt zu<br />
Produkt- und Prozeßinnovationen und technischem Fortschritt an. Gleichzeitig ist der<br />
Wettbewerb ein transparentes und wirksames Verfahren zur Begrenzung und Kontrolle<br />
wirtschaftlicher (und politischer) Macht. In allen Phasen einer dynamischen<br />
Marktentwicklung entstehen unterschiedliche Anbieterkonstellationen, die eine<br />
Marktabschließung erreichen wollen, um unangenehme Konkurrenten aus dem Feld zu<br />
drängen oder vom Marktzutritt abzuhalten. Der Wettbewerb als Entdeckungs- und<br />
Entmachtungsverfahren (Böhm 1980) steht solchen Abschließungstendenzen auf Seiten<br />
der Anbieter entgegen und schützt damit vor allem die Interessen der Nachfrager.<br />
Die konkrete ordnungspolitische Ausgestaltung einer wettbewerblichen Ordnung<br />
erfordert wettbewerbspolitische Leitbilder. In der deutschsprachigen Literatur sind hier<br />
vor allem das „Konzept der opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität“ <strong>im</strong> Anschluß an<br />
Kantzenbach sowie das „Konzept der Wettbewerbsfreiheit <strong>im</strong> Anschluß“ an Hoppmann<br />
zum Teil sehr kontronvers diskutiert worden (vgl. Berg 1995, S. 254-258; Schüller<br />
1987). Im Rahmen des ersten Konzepts wird dabei eher ökonomisch-funktionalistisch<br />
argumentiert („what can competition do for us“) und es wird angenommen, daß<br />
best<strong>im</strong>mte wünschenswerte Marktergebnisse auch unmittelbar durch gezielte<br />
Interventionen herbeigeführt werden können (Marktstruktur-, Marktverhaltens-,<br />
Marktergebnis-Paradigma). Daran anknüpfend wird dem Staat die Aufgabe zugewiesen,<br />
die für die Erreichung best<strong>im</strong>mter wirtschaftspolitischer Zielvorgaben jeweils opt<strong>im</strong>ale<br />
Wettbewerbsintensität in den verschiedenen Branchen durch gezielte Eingriffe (mit)<br />
herbeizuführen – so etwa auch durch die Förderung von Konzentrationen in<br />
polypolistisch organisierten Märkten. Der Wettbewerb hat aus diesem Blickwinkel also<br />
ausschließlich eine dienende Funktion.<br />
Im Hoppmannschen Konzept der Wettbewerbsfreiheit hingegen wird dem<br />
Wettbewerb als Wert per se eine hohe Wertschätzung für eine Gesellschaft<br />
selbstbest<strong>im</strong>mter Bürger zugeschrieben und die Ergebnisoffenheit des wirtschaftlichen<br />
Prozesse betont. Außerdem wird vermutet, daß die Erhöhung der Wettbewerbsfreiheit<br />
in der Regel <strong>im</strong>mer auch günstigere ökonomische Resultate nach sich ziehen wird – dies<br />
entspricht der sog. „Harmoniethese“. Die staatliche Wettbewerbspolitik sollte sich aus<br />
36<br />
Grundlegend zur Wirkung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs siehe beispielsweise<br />
von Hayek (1968), Heuß (1965) und Schmidtchen (1978). <strong>Eine</strong>n guten Überblick liefern<br />
die Lehrbücher von Herdzina (1991) und von Aberle (1992) sowie die Übersichtsartikel<br />
von Schüller (1987) und von Berg (1995).<br />
66
dem Blickwinkel dieses ordnungspolitischen Leitbildes in erster Linie auf die<br />
Beseitigung der bestehenden Wettbewerbshemmnisse und Marktzutrittsschranken<br />
konzentrieren, die einerseits aus unternehmerischen Strategien, andererseits aus<br />
staatlichen Eingriffen resultieren können. Zudem sollte die staatliche<br />
Wettbewerbspolitik die Einhaltung der allgemeinen Regeln sicherstellen.<br />
Die Kontroverse zwischen den verschiedenen wettbewerbspolitischen Leitbildern hat<br />
auch für die medienökonomische Fragestellung besondere Relevanz. Je nach dem,<br />
welcher Auffassung der für die <strong>Medien</strong>ordnung verantwortliche Gesetzgeber zuneigt,<br />
dürfte ein unterschiedliches Ausmaß erstens an Regulierung und zweitens an<br />
öffentlicher Wirtschaft anzutreffen sein. Es ist zu vermuten und wird <strong>im</strong> weiteren<br />
Verlauf dieser Arbeit noch zu untersuchen sein, daß beispielsweise die amerikanische<br />
<strong>Medien</strong>ordnung eher an der Gewährleistung der Wettbewerbsfreiheit orientiert ist,<br />
während die deutsche <strong>Medien</strong>ordnungspolitik stärker funktionalistisch ausgerichtet ist<br />
und der Staat zugleich versucht, Einfluß auf die die Marktstrukturen und tatsächliche<br />
Wettbewerbsintensität zu nehmen.<br />
Der Wettbewerb ist ein Such- und Entdeckungsverfahren, bei dem es darum geht,<br />
verstreut vorhandenes gesellschaftliches Wissen nutzbar zu machen (vgl. von Hayek<br />
1968). Konzentrationstendenzen, die entweder durch internes oder häufiger noch durch<br />
externes Unternehmenswachstum verursacht werden, können den Wettbewerb<br />
beschränken. Dabei ist zu unterscheiden zwischen horizontalen, vertikalen und<br />
diagonalen (konglomeraten) Unternehmenszusammenschlüssen. Ursachen der<br />
Konzentration sind in der Art der Produktionstechnologie, in der Höhe der staatlichen<br />
und privaten Marktzutrittsschranken sowie in den Rahmenbedingungen der<br />
Wettbewerbsordnung zu suchen. Die strategische Marktpolitik der Unternehmen, die<br />
Marktstruktur in der jeweiligen Branche sowie die verschiedenen Unternehmertypen<br />
und Kompetenzniveaus haben dabei einen wichtigen Einfluß auf den Ablauf und die<br />
Nachhaltigkeit des Konzentrationsprozesses (hierzu Lenel 1968, S. 245 ff.).<br />
Abbildung 7: Allgemeine Ursachen und Komponenten der Konzentration<br />
67
Finanzierungsna<br />
chteile kleiner<br />
und mittlerer<br />
Unternehmen<br />
Unterschiedlich<br />
es internes<br />
Unternehmensw<br />
achstum durch<br />
Leistungsdiverg<br />
enzen<br />
Größenvorteile<br />
(economies of<br />
scale)<br />
Ursachen der Konzentration<br />
Diversifizierung<br />
svorteile<br />
(economies of<br />
scope)<br />
Staatliche<br />
Rahmenbedingu<br />
ngen (Steuer<br />
system; Patentrecht;Umweltpolitik<br />
u.a.m.)<br />
Komponenten des Konzentrationsprozesses<br />
Marktaustritt<br />
von<br />
Unternehmen<br />
Quelle: Berg 1995, S. 271.<br />
Markteintritt<br />
neuer Anbieter<br />
Unternehmensz<br />
usammenschlüs<br />
se<br />
(externes<br />
Unternehmensw<br />
achstum)<br />
68<br />
Markteintrittsba<br />
rrieren durch<br />
Wettbewerbsna<br />
chteile neuer<br />
Anbieter oder<br />
Importbeschränkungen<br />
Verdrängung<br />
kleinerer<br />
Anbieter durch<br />
Unternehmen<br />
mit<br />
überragender<br />
Marktstellung<br />
Als zentrale Ursachen der internen und auch der externen Konzentration 37<br />
sind – wie<br />
in Abbildung 7 dargestellt – vor allem die Größenvorteile (economies of scale) und die<br />
Diversifizierungsvorteile (economies of scope) zu nennen. Diese werden maßgeblich<br />
auch durch die staatlichen Rahmenbedingungen (etwa das Patentrecht oder das<br />
Steuerrecht und vor allem das Wettbewerbs- und Kartellrecht) mitbest<strong>im</strong>mt. Für kleine<br />
und mittlere Unternehmen sowie für Marktneulinge wirken sich die eher schwierigen<br />
Finanzierungsmöglichkeiten (in Deutschland) an den Kapitalmärkten nachteilig aus.<br />
Großunternehmen, vor allem Aktiengesellschaften, verfügen über wesentlich bessere<br />
Zugangsmöglichkeiten zu den Kapitalmärkten. Dies kann Übernahmetendenzen kleiner<br />
und mittlerer Unternehmen befördern und damit ebenfalls zu verstärkter Konzentration<br />
beitragen.<br />
Dabei ist hervorzuheben, daß Konzentrationsprozesse ein vielschichtiges Phänomen<br />
sind und keinesfalls <strong>im</strong>mer nur negativ beurteilt werden dürfen. Unterschiedliches<br />
internes Unternehmenswachstum als Komponente der Konzentration kann unmittelbar<br />
auf Leistungsdifferenzen zurückzuführen sein, und es wäre volkswirtschaftlich sogar<br />
ausgesprochen schädlich, wenn eine staatliche Wettbewerbsbehörde solche<br />
Konzentrationen zu verhindern suchte und sich schützend vor den leistungsschwächeren<br />
Wettbewerber stellen würde. In der sog. „Chicago-Schule“ der Wettbewerbstheorie, zu<br />
der Vertreter wie etwa George J. Stigler oder Harold Demsetz zu rechnen sind, wird<br />
beispielsweise von der Vermutung ausgegangen, das Unternehmensgröße und<br />
Konzentration zumeist als Ergebnis höherer Effizienz anzusehen sind. Nicht die<br />
37 Zu der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Einschätzung der Konzentration siehe auch Böhm in<br />
seinen Ausführungen über “das Janusgesicht der Konzentration“ (1980, S. 213 ff.).
Marktstruktur oder die tatsächliche Unternehmensgröße sind in dieser Sichtweise<br />
entscheidend, sondern die tatsächliche Versorgung des Verbrauchers mit preiswerten<br />
Gütern und Dienstleistungen. Aus dem Blickwinkel der Chicago-Schule ist nicht der<br />
Tatbestand des Monopols an sich kritisch, sondern höchstens der Mißbrauch von<br />
Monopol-Macht in Form von überhöhten Preisen oder schlechten Qualitäten zu Lasten<br />
der Konsumenten.<br />
Die Einschätzung der Wohlfahrtseffekte von Konzentrationen ist meistens<br />
ambivalent. So hat beispielsweise schon Williamson (1968) anhand eines einfachen<br />
Tradeoff-Modells dargelegt, daß bei einem Unternehmenszusammenschluß häufig<br />
Kostenvorteile realisiert werden, was zur Erhöhung der Konsumentenwohlfahrt führen<br />
würde, wenn diese an den Konsumenten weitergegeben würden. Gleichzeitig ist zu<br />
erwarten, daß das fusionierte Unternehmen die vergrößerte Marktmacht zur<br />
Durchsetzung höherer Preise ausnutzen kann – dies würde einen Verlust an<br />
Konsumentenwohlfahrt bewirken. Ob der Nettoeffekt positiv oder negativ ist, kann nicht<br />
pauschal beantwortet werden, sondern muß in einer Einzelfallbetrachtung geklärt<br />
werden.<br />
Neben der <strong>Analyse</strong> der Ursachen der Konzentration und der Einschätzung der<br />
hiermit verbundenen Vor- und Nachteile treten zusätzlich zwei weitere Fragestellungen<br />
auf. Erstens ist der relevante Markt festzulegen, der Gegenstand einer<br />
wettbewerbspolitischen Untersuchung <strong>im</strong> Rundfunk werden soll. Zweitens ist die Frage<br />
zu klären, wie und mit welcher Methode Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk empirisch<br />
festgestellt werden können. Zur Frage des relevanten Marktes ist es hilfreich, die von<br />
Wirtz vorgeschlagene Systematisierung zu verwenden, um die Interdependenzen der<br />
TV-Märkte zu veranschaulichen (siehe Abbildung 8):<br />
69
Abbildung 8: Interdependenzen an den TV-Märkten<br />
Erlöse<br />
TV-Programmbeschaffungsmarkt<br />
Höhe der<br />
Werbepreise<br />
Beschaffungserfolg<br />
TV-Werbemarkt<br />
TV-Unternehmen<br />
Programmstruktur<br />
Werbespotzuspruch<br />
Zuschauererfolg<br />
TV-<br />
Zuschauermarkt<br />
Quelle: Wirtz (1994, S. 19)<br />
Die Fernsehunternehmen stehen in direktem Kontakt erstens mit dem<br />
Rezipientenmarkt, also ganz konkret dem Fernsehzuschauer, der über sein Zuschalten<br />
seine Wertschätzung für ein Programmangebot offenbaren kann. Zweitens müssen die<br />
Fernsehunternehmen auf dem Markt für Programmsoftware tätig werden, um die<br />
Sendezeit mit attraktiven Programminhalten zu füllen. Drittens müssen die<br />
Fernsehunternehmen am Werbemarkt aktiv sein, um durch den Verkauf von<br />
Werbespots die Finanzierungsgrundlage für den Geschäftsbetrieb zu sichern. Für den<br />
unternehmerischen Erfolg des <strong>Medien</strong>unternehmers ist es dabei von zentraler<br />
Bedeutung, eine Art von „Gleichgewicht“ zwischen den drei Märkten zu halten, da<br />
zwischen diesen keinesfalls zwingend eine Interessenharmonie bestehen muß. <strong>Eine</strong> zu<br />
starke Orientierung auf die Interessen der Werbekunden kann beispielsweise dazu<br />
führen, daß die Zuschauerzahlen sinken, weil ein Übermaß an Werbung vom Kunden<br />
als störend empfunden wird. Für die wettbewerbspolitische Betrachtung ist diese<br />
Systematisierung der Märkte von großer Bedeutung. Ein „normaler Wettbewerber“ auf<br />
dem Werbemarkt kann beispielsweise eine sehr starke Stellung <strong>im</strong> Bereich der<br />
Programmsoftware innehaben (Sportverwertungsrechte, Programmpakete, Lizenzen<br />
erfolgreicher ausländischer Serien etc.) und von dort aus wettbewerbsbeschränkende<br />
Strategien verfolgen. Der Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung 38 ist jedoch in<br />
solchen Fällen nur sehr schwer zu führen.<br />
38<br />
Im deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, § 22) wird der<br />
Tatbestand der Marktbeherrschung anhand verschiedener Kriterien beschrieben. Dies sind<br />
beispielsweise Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- und<br />
Absatzmärkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen und auch rechtliche und<br />
tatsächliche Schranken gegen den Marktzutritt von Konkurrenten. Die Einschätzung, ob<br />
70
<strong>Eine</strong> weitere Schwierigkeit der Marktabgrenzung resultiert aus den verschiedenen<br />
Produktionsebenen, die mit dem Angebot von Rundfunk verbunden sind. In Anlehnung<br />
an Owen (1975, S. 12 f.) und Kruse (1989, S. 80) sind hier erstens die Ebene der<br />
Programmproduktion, zweitens die Ebene der Programmgestaltung und drittens die<br />
Märkte für Rundfunkprogramme zu unterscheiden. Bei den Märkten für<br />
Rundfunkprogramme sind einerseits die Distributionsebene (terrestrische<br />
Signalübertragung, Kabel oder Satellit) sowie andererseits die unmittelbare<br />
Konsumebene be<strong>im</strong> Publikum zu differenzieren. Die Übertragungsnetze sind wiederum<br />
über verschiedene Netzebenen verknüpft, die durch unterschiedliche technische und<br />
wettbewerbspolitische Parameter gekennzeichnet sind (ausführlich Hillebrand 1999).<br />
Die verschiedenen Ebenen können als eigenständiges Geschäft organisiert sein, aber<br />
auch durch vertikale Unternehmenszusammenschlüsse gemeinsam unter einem Dach<br />
betrieben werden. <strong>Eine</strong> marktbeherrschende Stellung kann also prinzipiell auf jeder<br />
einzelnen Produktionsebene bestehen (vgl. Müller 1998, S. 42-75) und durch<br />
konglomerate Fusionen weiter verstärkt werden. Die vertikalen Verflechtungen sind<br />
dabei wettbewerbspolitisch nicht unbedenklich, weil Marktmacht auf vor- und<br />
nachgelagerte Produktionsstufen übertragen werden kann, die für tatsächliche oder<br />
potentielle Konkurrenten wie eine Marktzutrittsschranke wirken können 39<br />
. Damit<br />
entstehen für die Unternehmen stratetische Verhaltensspielräume, die sich einer<br />
direkten Kontrolle durch den Wettbewerb und die Wettbewerbsbehörden entziehen.<br />
Im direkten Zusammenhang mit dem Nachweis von Marktmacht steht die genaue<br />
Messung von Konzentration, die auch als vergleichsweise „objektive“ Grundlage für<br />
Entscheidungen der Kartellbehörden verwendet werden kann. Wann genau ist ein<br />
Unternehmen marktmächtig oder gar marktbeherrschend? In der Literatur und bei den<br />
Wettbewerbsbehörden werden hierzu bekanntlich verschiedene Maßzahlen<br />
vorgeschlagen und angewandt. Erstens ist hier der CN-Index zu nennen, der den<br />
kumulierten Marktanteil der N größten Anbieter anzeigt. Dieser Index kann auf<br />
verschiedene Märkte angewandt werden und ermöglicht vor allem <strong>im</strong> Zeitablauf über<br />
eine längere Periode hinweg aussagekräftige Ergebnisse. Der C2-Index für den TV-<br />
Werbemarkt für das Jahr 1984 betrug beispielsweise 100, das heißt also ARD und ZDF<br />
als damals noch alleinige Fernsehanbieter konnten die kompletten Werbeeinnahmen<br />
unter sich aufteilen. Seit der Zulassung privater Wettbewerber ist der Anteil sehr stark<br />
39<br />
ein Unternehmen marktbeherrschend ist, erfordert jedoch <strong>im</strong>mer eine Gesamtbetrachtung.<br />
Zudem ist mit der Feststellung des Tatbestandes der Marktbeherrschung noch keinesfalls<br />
gesagt, daß auch eine mißbräuchliche Ausnutzung dieser Marktmacht stattfindert.<br />
Ausführlich zur Marktbeherrschung siehe Schüller (1987, S. 66 ff.).<br />
Aus diesem Grunde hat beispielsweise die EU-Kommission am 28. Juli 1994 die<br />
Gründung des Gemeinschaftsunternehmens „Media Service GmbH“ durch die Kirch-<br />
Gruppe, Bertelsmann und die Deutsche Telekom untersagt. Die Unternehmen wollten mit<br />
diesem Zusammenschluß das digitale Fernsehen in Deutschland entwickeln. Die EU-<br />
Kommission befürchtete jedoch, daß die vereinigte Marktmacht dieser drei Unternehmen<br />
und die strategische Besetzung aller Engpaßfaktoren (Netze, Programminhalte,<br />
Abonnementskunden) zu einer vollständigen Abschließung des Marktes führen würde<br />
(vgl. Amtsblatt der EG 1994, Teilziffer 2).<br />
71
ückläufig. 1995 betrug der gemeinsame Anteil der beiden öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten am gesamten Werbebudget gerade noch 11 Prozent (Duvvuri und Schellmoser<br />
1996, S. 41). Die Interpretation des CN-Index für wettbewerbspolitische<br />
Handlungsempfehlungen ist jedoch außerordentlich schwierig, da es je nach<br />
Produktionstechnik durchaus Märkte geben kann, in denen sich nur wenige Anbieter<br />
etablieren können; jedes Unternehmen muß seine opt<strong>im</strong>ale Betriebsgröße in einem<br />
wettbewerblichen Suchprozeß entdecken. Ein hoher CN-Index ist also keinesfalls a<br />
priori gleichzusetzen mit dem Mißbrauch von Marktmacht. Die isolierte Aussagekraft<br />
des Indexes ist also höchst eingeschränkt und bedarf der Ergänzung durch qualitative<br />
Faktoren.<br />
Ein weiterer, in der Wettbewerbspolitik gebräuchlicher Indikator zu Messung von<br />
Konzentration ist der sog. Hirschman-Herfindahl-Index, der erstmals 1982 durch die<br />
vom US Department of Justice veröffentlichten „Merger Guidelines“ in die Diskussion<br />
eingeführt worden ist und beispielsweise auch von der deutschen Monopolkommission<br />
verwendet wird. Dieser Index findet auch zunehmend in der <strong>Medien</strong>ökonomik<br />
Anwendung (vgl. Wirtz 1994, S. 33 ff.). Be<strong>im</strong> Hirschman-Herfindahl-Index werden die<br />
Marktanteile der Anbieter zuerst quadriert und dann summiert. Durch die Quadrierung<br />
werden die Anteile der marktmächtigen Unternehmen relativ stärker gewichtet. Die<br />
Summe wird dann aus Gründen des vereinfachten Umgangs mit den Werten mit dem<br />
Faktor 10.000 multipliziert. Wenn nur ein einzelner Anbieter am Markt existieren<br />
würde, so würde also ein Hirschman-Herfindahl-Wert von genau 10.000 resultieren.<br />
Bei der Interpretation dieses Indexes ist jedoch ebenfalls Vorsicht walten zu lassen.<br />
Ohne ergänzende Informationen über Marktstrukturen und Marktteilnehmer wird es<br />
nicht möglich sein, aus diesem Index eine wirtschafts- und medienpolitische<br />
Handlungsempfehlung abzuleiten. Ebenfalls ist es ratsam, den Hirschman-Herfindahl-<br />
Index <strong>im</strong> Zeitablauf zu betrachten, um Aufschluß über die Veränderung von<br />
Konzentrationen zu erhalten.<br />
3.1.3.2. Der Wettbewerb auf den Rundfunkmärkten<br />
Unter der durchaus realistischen Annahme, daß der Wettbewerb auch <strong>im</strong> Rundfunk<br />
positive Wirkungen entfalten wird, sind die Faktoren herauszuarbeiten, die allgemeine<br />
und wettbewerbsbeschränkende Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk bewirken oder<br />
begünstigen können 40<br />
. Sodann ist zu prüfen, ob Rückwirkungen auf den publizistischen<br />
Wettbewerb resultieren (drittes Ordnungsproblem) und ob hierdurch<br />
wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf begründet wird. In der medienökonomischen<br />
Literatur werden dabei verschiedene Gesichtspunkte diskutiert 41 .<br />
40<br />
Am 30. Juni 2000 hat die Deutsche Monopolkommission das 13. Hauptgutachten über<br />
Wettbewerbspolitik in Netzstrukturen vorgelegt. Hierin wird eine umfassende und<br />
detaillierte empirische Übersicht über die Wettbewerbsentwicklung <strong>im</strong> deutschen<br />
Rundfunkmarkt vorgelegt.<br />
41<br />
Einschlägig ist die Untersuchung von Wirtz (1994), der empirische Fragen des<br />
Wettbewerbs <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor untersucht. Lesenswert sind ebenfalls die<br />
72
Ausgangspunkt der Argumentation um allgemeine Konzentrationstendenzen <strong>im</strong><br />
Rundfunk sind die außerordentlich hohen Investitionskosten, die anfänglich bei der<br />
Inbetriebnahme eines Rundfunksenders aufzubringen sind 42 ; diese sind in der Tat ein<br />
Branchenspezifikum (hierzu Gundlach 1998; Monopolkommission 1996 und 2000),<br />
wenngleich keineswegs einzigartig. Für kleine Unternehmen ist die Finanzierung der<br />
startnotwendigen Investitionen nur schwer organisierbar – hier kann eine erste Ursache<br />
der Konzentration festgestellt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinen<br />
verschiedenen Urteilen zur Ordnung des Rundfunks diesen Sachverhalt <strong>im</strong>mer wieder<br />
besonders hervorgehoben. Die Herstellung der ersten Kontakte zu den Zuhörern und<br />
Zuschauern geht in der Regel mit einem hohen Fixkostenblock einher. Im Anschluß an<br />
diesen folgt eine starke Degression der durchschnittlichen Kontaktkosten (vgl. Müller<br />
1998, S. 47 ff.). Dieser Kostenverlauf begünstigt reichweitenstarke große Sender, die<br />
Größenvorteile (economies of scale) realisieren können. Unterstellt man hypothetisch<br />
eine unendliche Kontaktkostendegression, so würde unter reinen Kostengesichtspunkten<br />
eine vollständige Marktabdeckung durch einen monopolistischen Rundfunkanbieter<br />
resultieren. Dieser kostenbedingten Tendenz zur Konzentration <strong>im</strong> Bereich der<br />
Übertragungskapazitäten stehen in der Realität aber in den meisten Programmformaten<br />
regionale und zielgruppenspezifische Besonderheiten sowie sprachliche Barrieren der<br />
Zuschauer entgegen (vgl. Browne 1999).<br />
Die hohen Kosten, die bei der erstmaligen Aufnahme des Sendebetriebs entstehen,<br />
tragen in mancher Hinsicht Merkmale sog. „versunkener Kosten“ <strong>im</strong> Verständnis der<br />
„Theorie der bestreitbaren Märkte“ („contestable markets“) von Baumol (1982). Dies ist<br />
eine zweite allgemeine Ursache der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk. Gemäß dieser<br />
theoretischen Sichtweise sind Märkte dann für neue Teilnehmer „angreifbar“, wenn<br />
erstens der Zugang zum Markt frei ist, also keine Marktzutrittsschranken („barriers to<br />
entry“) bestehen, zweitens alle potentiellen Marktteilnehmer den Zugang zur gleichen<br />
Produktionstechnik haben und wenn drittens das Ausscheiden aus dem Markt kostenlos<br />
möglich ist, wenn also keine Marktaustrittsschranken durch versunkene Kosten („sunk<br />
costs“) bestehen. Sind alle drei Bedingungen erfüllt, so die Baumolsche Argumentation,<br />
dann kann es dauerhafte Marktmacht nicht geben, denn jeder Versuch, am Markt einen<br />
Preis oberhalb der Durchschnittskosten durchzusetzen, würde unverzüglich neue<br />
42<br />
Herausgeberbände von B. Röper (1989) und Oberender (1997) und die dort publizierten<br />
Einzelbeiträge. Grundlegend und mit zahlreichem empirischem Material angereichert<br />
sind die Gutachten der Monopolkommission. Beachtenswert ist auch der Artikel von<br />
Parlasca (1994), in dem die Reichweite des kartellrechtlichen Instumentariums bei der<br />
<strong>Medien</strong>konzentration geprüft wird. <strong>Eine</strong>n aktuellen und detaillierten Überblick über die<br />
Verflechtungen der <strong>Medien</strong>unternehmen bietet H. Röper (1999).<br />
Die hohen Kosten entstehen zunächst beispielsweise durch die Anschaffung oder<br />
Anmietung der Übertragungskapazitäten (beispielsweise Miete für einen Satelliten),<br />
durch den Aufbau eines Sendestudios, durch den Erwerb von attraktivem Sendematerial<br />
(Filme, Sportverwertungsrechte, Show-Programme etc.) sowie für die Anwerbung und<br />
Beschäftigung von qualifiziertem Personal vor und hinter der Kamera. Ein ausführlicher<br />
Überblick über die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Rundfunkproduktion findet sich<br />
bei Duvvuri und Schellmoser (1996).<br />
73
Anbieter auf den Markt locken und den Anreiz zu einer „Hit and Run-Strategie“<br />
vermitteln. Aus den Bedingungen der bestreitbaren Märkte ist aber noch kein Hinweis<br />
auf die tatsächliche Marktstruktur 43 zu ziehen: Selbst ein einziger großer Anbieter wäre<br />
wettbewerbstheoretisch unproblematisch, wenn denn nur die prinzipielle Bestreitbarkeit<br />
und Offenheit der Märkte für neue Wettbewerber gewährleistet wäre. Nicht die<br />
Marktform, also etwa Polypol, Oligopol oder Monopol, sondern die Bedingungen des<br />
Marktzutritts für neue Konkurrenten geraten ins Zentrum einer<br />
wettbewerbstheoretischen und wettbewerbspolitischen Betrachtung.<br />
Werden die Baumolschen Kriterien auf den Rundfunk angewendet, so wird<br />
ersichtlich, daß vor allem be<strong>im</strong> Kriterium des kostenlosen Marktaustritts<br />
Schwierigkeiten bestehen, da Investitionen <strong>im</strong> Rundfunk sowohl <strong>im</strong> hardware-Bereich<br />
als auch bei der Programmsoftware Merkmale versunkener Kosten aufweisen. Das<br />
bedeutet, daß die anfallenden Kosten in besonders hohem Maße irreversibel sind. Sollte<br />
sich die Investition als erfolglos herausstellen, so ist durch die Veräußerung des<br />
Anlagevermögens, also durch die Weiterverwertung der technischen Anlagen, in der<br />
Regel nur noch ein verschwindend kleiner Teil der anfänglichen Investitionssummen zu<br />
erlösen. Ein hohes Risiko versunkener Kosten wirkt jedoch aus dem Blickwinkel der<br />
Theorie der bestreitbaren Märkte wie eine Marktzutrittsschranke und reduziert die<br />
Bereitschaft möglicher Investoren zum Markteintritt und damit die potentielle<br />
Konkurrenz: Versunkene Kosten reduzieren also die „Bestreitbarkeit“ von Märkten:<br />
hierin wäre also eine zweite Ursache der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk angedeutet.<br />
Die Auswirkungen der außerordentlich schwierigen Bestreitbarkeit von<br />
Rundfunkmärkten auf die tatsächliche Wettbewerbsintensität und die<br />
wettbewerbstheoretische Bewertung von hohen Konzentrationsmaßen ist jedoch<br />
umstritten. So hat beispielsweise Kantzenbach (1967) in seiner „Theorie der opt<strong>im</strong>alen<br />
Wettbewerbsintensität“ 44<br />
behauptet, daß die Reduktion der Marktteilnehmer unter<br />
best<strong>im</strong>mten Umständen sogar zur Erhöhung der Wettbewerbsintensität führen kann.<br />
Aus dem Blickwinkel dieser Theorie existiert beispielsweise die max<strong>im</strong>ale<br />
Wettbewerbsintensität <strong>im</strong> sog. „homogenen Dyopol“ (vgl. auch Berg 1995, S. 254 ff.).<br />
Polypolistischer Wettbewerb wird hingegen als volkswirtschaftlich ineffizient<br />
eingeschätzt. <strong>Eine</strong> mögliche wirtschaftspolitische Handlungsempfehlung könnte nach<br />
Kantzenbach dann sogar in der staatlichen Förderung von<br />
Unternehmenszusammenschlüssen, also der zusätzlichen Verstärkung von<br />
Konzentrationsprozessen gesehen werden.<br />
43<br />
44<br />
Zum Verhältnis von „bestreitbaren Märkten“ und Marktstruktur siehe ausführlich Fehl<br />
(1985).<br />
Es würde den Rahmen der vorliegenden Untersuchung sprengen, wenn auf sämtliche<br />
Details der Kantzenbach-Hoppmann-Kontroverse eingegangen würde. Siehe hierzu die<br />
Originalbeiträge von Hoppmann (1967) und Kantzenbach (1967) sowie auch die<br />
Übersichtsartikel von Berg (1995) und Schüller (1987). Zur Kritik der Kantzenbachschen<br />
Konzeption siehe Willgerodt (1975) und Zohlnhöfer (1991).<br />
74
Die theoretische Konzeption der opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität von Kantzenbach<br />
ist jedoch in der wettbewerbstheoretischen Literatur aus verschiedenen Gründen stark<br />
kritisiert worden (siehe etwa Zohlnhöfer 1991). Auch die Kantzenbachsche Sichtweise<br />
der vermeintlichen Unzulänglichkeiten des polypolistischen Wettbewerbs ist mehrfach<br />
zurückgewiesen worden (etwa Willgerodt 1975), vor allem wegen der viel zu<br />
opt<strong>im</strong>istischen Einschätzung der Effizienz von Großunternehmen und – anders herum<br />
formuliert – der Unterschätzung der Wettbewerbsfunktionen gerade von kleinen und<br />
mittleren Unternehmen. In der Tat beinhaltet die Kantzenbachsche Konzeption ein stark<br />
konstruktivistisches Element. Denn wenn es eine opt<strong>im</strong>ale Wettbewerbsintensität gäbe<br />
und wenn eine Wettbewerbsbehörde über das Wissen und die Kompetenz verfügen<br />
könnte, diese zu erreichen, dann wäre es quasi logische Konsequenz, den Staat zu<br />
entsprechenden Interventionen anzuleiten. Ob der Staat aber jemals das Wissen zu einer<br />
solchen Wettbewerbssteuerung aufbringen kann, muß stark bezweifelt werden, und<br />
zwar sowohl auf einer theoretischen Diskussionsebene als auch auf in bezug zu den<br />
praktischen Fragen der realen Wettbewerbspolitik.<br />
Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß Unternehmenszusammenschlüsse aus<br />
volkswirtschaftlichem Blickwinkel keinesfalls grundsätzlich abzulehnen sind. Fusionen<br />
oder Unternehmenszukäufe sind, wie bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Tradeoff-<br />
Modell von Williamson (1968) angedeutet, häufig Ausdruck des unternehmerischen<br />
Bemühens, die Produktion und den Absatz eines Gutes effizienter zu organisieren. Hier<br />
ist an Coase (1937/88) zu erinnern, der darauf hinweist, daß die Nutzung des Markt-<br />
Preis-Systems keinesfalls kostenlos ist und daß es deshalb für Marktteilnehmer unter<br />
best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen zweckmäßig sein kann, best<strong>im</strong>mte Transaktionen<br />
innerhalb eines Unternehmens zu integrieren. In diesem Zusammenhang ist auf die in<br />
der Literatur so diskutierte sog. „Dilemmathese“ der Wettbewerbspolitik zu verweisen<br />
(Herdzina 1991, S. 40 ff.), die besagt, daß in konzentrierten Bereichen mit wenigen<br />
Anbietern Größenvorteile realisiert und größere Forschungs- und<br />
Entwicklungspotentiale genutzt werden können, während dezentralisierte Bereiche vor<br />
allen Dingen größere Freiheitsspielräume für Anbieter und Nachfrager ermöglichen.<br />
Im Rundfunkmarkt wird eine Einschätzung der Auswirkungen von<br />
Konzentrationsprozessen zusätzlich erschwert, weil neben dem ökonomischen<br />
Wettbewerb <strong>im</strong>mer auch der parallel stattfindende publizistische Wettbewerb als<br />
Instrument zur Sicherung des Meinungspluralismus beachtet werden muß (drittes<br />
Ordnungsproblem). <strong>Eine</strong> ökonomische Konzentration der Anbieter kann sogar unter<br />
spezifischen Annahmen, wie sie beispielsweise <strong>im</strong> Programmwahlmodell von Beebe<br />
(1977) getroffen werden, zu einer Erhöhung der publizistischen Meinungsvielfalt<br />
führen. Dies ist dann der Fall, wenn die Reduktion der Marktteilnehmer dazu führt, daß<br />
die verbliebenen Anbieter nicht mehr ihr Zuschaueraufkommen dadurch zu max<strong>im</strong>ieren<br />
versuchen, daß sie besonders populäre Programme für die Zuschauermehrheit anbieten,<br />
indem sie erfolgreiche Programme von Konkurrenten duplizieren (Strategie des „more<br />
of the same“), sondern stattdessen ein diversifiziertes Programmangebot bereitstellen,<br />
daß auch verschieden gelagerte Präferenzen bedienen soll. Im monopolistischen<br />
Grenzfall eines werbefinanzierten Programms bei Beebe könnte sogar ein publizistisch<br />
75
sehr vielfältiges Programm entstehen, weil der Monopolist sich dann um die<br />
Herstellung von Kontakten zu allen Zuschauern bemühen müßte, um die<br />
Werbeeinnahmen zu max<strong>im</strong>ieren. Das Beebe-Modell ist zwar extrem rigide und abstrakt<br />
in seinen Annahmen und keinesfalls für eine isolierte wirtschaftspolitische<br />
Handlungsempfehlung geeignet – hierauf wird später noch genauer eingegangen.<br />
Gleichwohl wird mit diesem Modell besonders deutlich, daß der Zusammenhang<br />
zwischem ökonomischem und publizistischem Wettbewerb nicht linear ist und daß aus<br />
einer Unternehmenskonzentration und Reduktion des ökonomischen Wettbewerbs noch<br />
nicht sofort auf eine Einschränkung des publizistischen Wettbewerbs geschlossen<br />
werden kann.<br />
Ein weiterer Sachverhalt, der allgemeine Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk<br />
begünstigen könnte, wird mit der sog. „Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale“ 45<br />
angesprochen. Dies ist die dritte allgemeine Ursache für Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk.<br />
Gemäß dieser empirisch <strong>im</strong>mer wieder beobachtbaren Erscheinung korrelieren die<br />
möglichen Erlöse aus dem Verkauf von Zeiten für Werbesendungen für die<br />
Programmanbieter direkt mit der Anzahl der kontaktierten Haushalte (vgl. Wirtz 1994,<br />
S. 43). Der Werbemarkt ist direkt mit dem Rezipientenmarkt verzahnt. So ergibt sich<br />
der Preis für den Verkauf von Werbezeiten in Deutschland bekanntlich aus dem sog.<br />
„Tausendkontaktpreis“. Dieser gibt an, wieviel für einen 30 Sekunden-Spot gezahlt<br />
werden muß, der gerade 1000 Zuschauer erreicht. Je größer die Zahl der Rezipienten<br />
eines best<strong>im</strong>mten Programms ist, desto attraktiver wird der Sendeplatz für die<br />
werbetreibende Wirtschaft; deren Zahlungsbereitschaft wird systematisch ansteigen.<br />
Hier ist also eine dritte Ursache der Unternehmenskonzentration <strong>im</strong> (privaten)<br />
Rundfunk festzustellen. Die Verbindung von Kontaktkostendegression mit der<br />
Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale begünstigt große und finanzstarke<br />
Rundfunkanbieter in doppelter Hinsicht.<br />
Die Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk werden zudem durch den sog. „Siegermarkteffekt“<br />
verstärkt (vgl. Wentzel 1998a). Hierin kann eine vierte allgemeine Ursache<br />
für Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk gesehen werden. Cook und Frank (1995)<br />
sprechen in diesem Zusammenhang von einer „winner-take-all-society“. In diesem<br />
Spezialfall erhält der Erstplazierte in einem wettbewerblichen Prozeß unter den<br />
Bedingungen von Siegermärkten beinahe die gesamte Entlohnung, während die anderen<br />
Teilnehmer nur min<strong>im</strong>ale Entlohnungen erhalten oder gänzlich leer ausgehen. Am<br />
Markt ist nur Platz für „den“ Sieger. Entscheidendes theoretisches Kriterium für<br />
„winner-take-all-Effekte“ ist die relative Position eines Teilnehmers <strong>im</strong> Wettbewerb,<br />
nicht aber die absoluten Aufwendungen und Leistungen. Anhand zahlreicher<br />
empirischer Untersuchungen und Beispiele aus dem Bereich der Unterhaltung, der<br />
Film- und Musikindustrie sowie des Sports verdeutlichen Cook und Frank, daß<br />
beispielsweise ein Olympiasieger in der Regel mit sehr großen finanziellen<br />
Zuwendungen und lukrativen Werbeeinnahmen rechnen kann, während der min<strong>im</strong>al<br />
45<br />
Bei den Tages- und Wochenzeitungen wird dieser Effekt als „Auflagen-Anzeigen-<br />
Spirale“ bezeichnet.<br />
76
geschlagene Zweitplazierte häufig nur vergleichsweise bescheidene finanzielle<br />
Zuwendungen und Einkommensmöglichkeiten erhält.<br />
Siegermarkteffekte sind eine eher ungewöhnliche Erscheinung in einem<br />
wettbewerblichen Selektionsprozeß und keineswegs repräsentativ für alle Märkte.<br />
Gleichwohl ist festzustellen, daß sie auch in Hörfunk und Fernsehen anzutreffen sind 46 .<br />
Entscheidend hierfür sind, wie bereits oben angedeutet, die Kostenstrukturen des<br />
Produktionsprozesses für attraktives Film-Material sowie die Einkommenserwartungen<br />
der Anbieter. Programmsoftware hat in der Regel hohe einmalige Produktions- oder<br />
Anschaffungskosten, etwa die eines Fernseh- oder Kinofilms (first copy costs). Die<br />
nachfolgenden Reproduktionskosten sind jedoch für den Anbieter vergleichsweise<br />
gering. Ein erfolgreicher Kino-Streifen kann also gleichsam „kostenlos“ über die ganze<br />
Welt verbreitet werden 47 und weniger attraktive Programminhalte verdrängen. Aus<br />
dieser allgemeinen Ursache für Konzentrationstendenzen können auch spezifische<br />
wettbewerbsbeschränkende Strategien für einen einzelnen <strong>Medien</strong>unternehmer<br />
resultieren.<br />
Diese Siegermarkteffekte begünstigen die Eigentümer großer Programmpakete 48 ,<br />
weil sie vorhandene Filme beliebig häufig auf verschiedenen Kanälen verwerten<br />
können. Zugleich erschweren sie neuen Marktteilnehmern den Marktzutritt, weil die<br />
Preise für den Erwerb von Erstverwertungsrechten exorbitant ansteigen (vgl. Duvvuri<br />
und Schellmoser 1996). In der Regel können nur sehr finanzstarke Anbieter in den<br />
Markt eintreten, wodurch eine enge oligopolistische Marktstruktur und die Bildung von<br />
„Senderfamilien“ begünstigt werden. Siegermarkteffekte sind also als eine vierte<br />
Ursache der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk einzuordnen.<br />
Zudem ist festzuhalten, daß die Produktion der ersten Kopie eines Films in<br />
besonderer Weise ein Marktrisiko darstellt, das sich vom üblichen Produktrisiko an<br />
vielen anderen Gütermärkten unterscheidet. Der Erfolg eines Films ist nicht<br />
vorhersehbar und nur begrenzt planbar; es gibt zahlreiche Beispiele für Filme, die trotz<br />
erfolgversprechender Besetzung mit beliebten Schauspielern, eines spannenden<br />
Drehbuchs und hoher Produktionskosten be<strong>im</strong> Publikum durchfielen 49<br />
. Finanzstarke<br />
46<br />
Siegermarkteffekte treten beispielsweise häufig in der Welt des Sports auf – vor allem,<br />
wenn die Sportart international von großem Interesse und damit medienwirksam ist.<br />
Beispielsweise sei hier auf die amerikanische Basketball-Liga NBL verwiesen, die<br />
praktisch weltweit übertragen wird. Auch in der Musik und in der Kunst sind<br />
Siegermarkteffekte anzutreffen ebenso wie in der Mode- und Designbranche. Zur<br />
ökonomischen Theorie der Musikmärkte siehe beispielsweise Rothenbuhler und Streck<br />
(1998), die zu ähnlichen Ergebnissen gelangen wie Cook und Frank.<br />
47<br />
Dieser Effekt hat auch beachtliche negative Externalitäten, wenn es etwa um den Schutz<br />
geistiger Eigentumsrechte geht. Im Internet kann beispielsweise Unterhaltungssoftware,<br />
aber auch Musik etc. heruntergeladen und weiterverbreitet werden. Die Diskussion um<br />
den sog. Napster-Fall sind hierzu sehr aufschlußreich.<br />
48<br />
Bekanntlich hat die Kirch-Gruppe ihre starke Marktposition <strong>im</strong> privaten Fernsehen<br />
gerade auch durch die Filmpakete von Leo Kirch erworben.<br />
49<br />
<strong>Eine</strong> ausführliche <strong>Analyse</strong> der Filmbranche sowie der vor- und nachgelagerten<br />
Wertschöpfungsstufen findet sich bei Kürble (1997).<br />
77
<strong>Medien</strong>unternehmen sind dabei eher in der Lage, die Risiken der Filmproduktion und<br />
möglicher Fehlversuche zu tragen und durch erfolgreiche andere Produktionen zu<br />
kompensieren. Vor diesem Hintergrund sind auch die Bemühungen der<br />
<strong>Medien</strong>konzerne zu verstehen, durch eine Vorwärts-Rückwärts-Integration sämtliche<br />
Bereiche der Wertschöpfungskette und Programmdistribution abzudecken.<br />
Filmproduzenten schließen sich vor allem deshalb mit Fernsehsendern, mit Kabel-TV<br />
und Bezahlfernsehen sowie mit Kinoketten zusammen, um das Produktionsrisiko für<br />
neue Programmsoftware zu verringern und um eine Strategie der Mehrfachverwertung<br />
erfolgreicher Programme in unterschiedlichen Vertriebskanälen durchzuführen.<br />
Zusammenschlüsse sind also auch aus den Bemühungen der Unternehmen zu erklären,<br />
Transaktionskosten zu senken und eine opt<strong>im</strong>ale Unternehmensgröße zu finden, die<br />
langfristig am Markt bestehen kann. Diese opt<strong>im</strong>ale Unternehmensgröße ist aber nicht<br />
exakt <strong>im</strong> voraus festzulegen oder durch abstrakte Maßzahlen best<strong>im</strong>mbar. Es existiert,<br />
wie Krüsselberg (1969, S. 155 ff.) es ganz allgemein für Märkte formuliert, ein<br />
„Kontinuum effizienter Betriebsgrößen“, so daß jedes einzelne Unternehmen seine<br />
spezifische opt<strong>im</strong>ale Betriebsgröße letztlich nur in einem wettbewerblichen Suchprozeß<br />
entdecken kann. Dies gilt auch für die Produktion und Veranstaltung von Fernsehen.<br />
Die allgemeinen Ursachen der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk können wie folgt<br />
zusammengefaßt werden.<br />
Abbildung 9: Allgemeine Ursachen der Konzentration <strong>im</strong> privaten Rundfunk<br />
1. Ursache 2. Ursache 3. Ursache 4. Ursache<br />
Besonders hohe<br />
Investitionen in<br />
Verbindung mit<br />
eingeschränkten<br />
Finanzierungsmöglichkeiten<br />
für<br />
kleine und mittlere<br />
Unternehmen<br />
Versunkene Kosten<br />
<strong>im</strong> Verständnis der<br />
Theorie der<br />
bestreitbaren Märkte<br />
Werbeeinnahmen-<br />
Reichweiten-Spirale<br />
Besonders starke<br />
Kontaktkostendegre<br />
ssion (hoher<br />
Fixkostenblock)<br />
Siegermarkteffekte<br />
internationaler<br />
<strong>Medien</strong>güter<br />
3.1.3.3. Ordnungspolitische Einschätzung der Konzentrationen <strong>im</strong> Rundfunk:<br />
Ein Zwischenergebnis<br />
Marktmacht <strong>im</strong> Rundfunk und in den angrenzenden <strong>Medien</strong> ist, wie auch die<br />
Monopolkommission (1996; 2000) feststellt, ein ernst zu nehmender und<br />
überwachungsbedürftiger Tatbestand. Hier sind alle fünf Ordnungsprobleme des<br />
Rundfunks gleichermaßen angesprochen. Aus den Konzentrationstendenzen <strong>im</strong><br />
Rundfunk, die theoretisch ableitbar und empirisch feststellbar sind (vgl. Wirtz 1994;<br />
Bericht der KEK 1999), kann unter Umständen eine Berechtigung für öffentlichrechtliches<br />
Fernsehen als Ergänzung zu einem privaten Fernsehangebot gefolgert<br />
werden, um die Erhaltung des publizistischen Wettbewerbs und damit die<br />
Gewährleistung des Meinungspluralismus dauerhaft sicherzustellen. Im theoretischen<br />
Grenzfall könnte es dann zu einem Duopol kommen, bei dem ein privater Anbieter<br />
78
neben einem öffentlich-rechtlichen Sender stünde. Allerdings kann das Argument auch<br />
so interpretiert werden, daß die Existenz eines großen öffentlich-rechtlichen Senders die<br />
Konzentrationsneigungen privater Anbieter forciert, weil diese sich nur durch<br />
Zusammenschlüsse und strategische Allianzen in eine Position bringen können, in der<br />
sie <strong>im</strong> Wettbewerb mit den staatlich privilegierten reichweitenstarken und finanziell<br />
durch Gebühren abgesicherten öffentlich-rechtlichen Anstalten konkurrieren können.<br />
Die tatsächliche Struktur des deutschen Fernsehmarktes liegt, wie empirische<br />
Untersuchungen bestätigen, von dieser theoriebasierten Prognose gar nicht weit entfernt<br />
– hierauf wird später noch genauer einzugehen sein. Neben dem großen öffentlichrechtlichen<br />
Block aus den Vollprogrammen von ARD und ZDF existieren mit den<br />
privaten Sendern RTL, Sat1 und ProSieben drei weitere große Vollprogrammanbieter 50 .<br />
Gemeinsam erreichen die fünf großen Sender einen kumulierten Anteil am<br />
Zuschauermarkt von etwa 59 Prozent (Zahl für April 2000, siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel<br />
Nr. 19 vom 8. Mai 2000, S. 8). Mit diesen Anbietern ist der Markt für landesweit<br />
verbreitete Vollprogramme bisher weitgehend geschlossen und für neue Anbieter <strong>im</strong><br />
Sinne der Theorie der „bestreitbaren Märkte“ derzeit nur schwierig angreifbar.<br />
Bei den zahlreichen Spartenprogrammen sowie bei den kleineren Sendern ist die<br />
Situation angesichts der kleineren Zielgruppen und der spezifischen<br />
Programmschwerpunkte etwas anders gelagert (Überblick bei Poll 1999). Die<br />
Konzentration äußert sich hier vor allem in den Gesellschafterstrukturen und<br />
Beteiligungsverhältnissen, die <strong>im</strong> Hintergrund wirken (siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr.<br />
31 vom 02.08.99). Allerdings ist bislang keinesfalls ersichtlich, daß aus den<br />
ökonomischen Konzentrationstendenzen eine Einschränkung des Meinungspluralismus<br />
folgen würde. Die Programmvielfalt ist sehr groß und wird auch bezüglich der<br />
qualitativen Standards weltweit sehr hoch eingeschätzt (vgl. Noam 1998).<br />
Auch in den Vereinigten Staaten sind Konzentrationen <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich über<br />
sämtliche Wertschöpfungsstufen hinweg feststellbar. In den 90er Jahre kam es dabei zu<br />
spektakulären Großfusionen („Mega-Mergers“) zwischen Kabelunternehmen,<br />
Filmstudios und Fernsehstationen (siehe Hachmeister und Rager 2000), um die<br />
verschiedenen Wertschöpfungsstufen abzudecken. Ebenso ist die Zahl der<br />
Programmanbieter begrenzt. Es existieren beispielsweise nur wenige große Networks<br />
als Programmlieferanten 51 , und die Möglichkeit zu weiteren Marktzutritten wird als eher<br />
gering eingeschätzt. Der direkte Vergleich mit dem deutschen Rundfunkmarkt ist<br />
jedoch schwierig, weil der amerikanische Markt in seinem Grundprinzip lokal<br />
organisiert ist, woraus sich ganz spezifische wettbewerbliche Strukturen und<br />
50<br />
51<br />
Am 1. Juli 2000 haben sich Sat1 und ProSieben zu einer Senderfamilie<br />
zusammengeschlossen.<br />
Die drei traditionellen Networks sind die National Broadcasting Company (NBC), das<br />
Columbia Broadcasting System (CBS) und die American Broadcasting Company (ABC).<br />
Seit den 60er Jahren hat sich auch das Network Fox Television von Rupert Murdoch mit<br />
enormem Kapitalaufwand etabliert. Zudem existieren seit den 90er Jahren noch UPN,<br />
WBN und das „familienfreundliche“ PAX-Network (siehe Kapitel 5).<br />
79
Fragestellungen herleiten, die sich vom deutschen Fernsehmarkt grundsätzlich<br />
unterscheiden. Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß die<br />
Unternehmenszusammenschlüsse in den Vereinigten Staaten in keiner Weise von den<br />
Antitrust-Behörden und auch nicht von der Federal Communications Commission<br />
beanstandet wurden. Aus der ökonomischen Konzentration wurden keine Gefährdungen<br />
für den Wettbewerb der Meinungen gesehen.<br />
Öffentlich-rechtliche Sender oder Public Broadcasting können unter best<strong>im</strong>mten<br />
Umständen ein Gegengewicht gegen große private <strong>Medien</strong>konzerne sein. Dies liegt, wie<br />
in der Rundfunkmorphologie dargelegt, vor allem in den Zielsetzungen und<br />
Finanzierungsmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Sender begründet. Als<br />
zusätzliche Marktteilnehmer können sie die Wettbewerbsintensität wie auch die<br />
Meinungsvielfalt erhöhen. Jeder zusätzliche Marktteilnehmer erhöht zumindest<br />
potentiell die inhaltliche Vielfalt. Dies ist die positive Interpretation und entspräche der<br />
sog. „Gegengiftthese“, die häufig auch von den Befürwortern gemeinwirtschaftlicher<br />
Unternehmen angeführt wird. Dieses Argument ist aber mit Vorsicht zu behandeln.<br />
Immerhin ist zu bedenken, daß auch öffentliche Unternehmen als Bürokratien eigene<br />
Zielsetzungen verfolgen, die erfahrungsgemäß in erheblichem Ausmaß auf die<br />
Reduzierung von Wettbewerb gerichtet sein können. Außerdem ist aus der Theorie der<br />
Eigentumsrechte hinlänglich bekannt, daß eine dauerhaft effiziente Nutzung von<br />
Handlungsrechten in der öffentlichen Wirtschaft nicht selten unterbleibt. Dies ist die<br />
kritische Interpretation. Zudem suchen Bürokratien häufig neue Betätigungsfelder<br />
abseits ihres eigentlichen Aufgabengebietes; hierbei stoßen sie auch in Teilmärkte vor,<br />
in denen ein funktionsfähiger privater Wettbewerb existiert oder zumindest entstehen<br />
könnte 52<br />
. <strong>Eine</strong> solche Verdrängung ist jedoch ordnungsökonomisch nicht zu<br />
rechtfertigen.<br />
Öffentlich-rechtliche Anstalten sind zudem keineswegs ein sicheres Mittel, um<br />
angesichts der festgestellten ordnungspolitischen Besonderheiten des Rundfunks ein<br />
qualitativ anspruchsvolles und an den Präferenzen der Verbraucher ausgerichtetes<br />
Programm dauerhaft sicherzustellen (vgl. Wiechers 1992; Schröder 1997). Dies<br />
bestätigen vor allem die Erfahrungen in Deutschland bis 1984, als die öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten noch über das gemeinsame Sendemonopol verfügten. Damals<br />
befanden sich die Anstalten noch nicht in einer Konkurrenzsituation mit privaten<br />
Anbietern und mußten sich dementsprechend auch nicht an einem „Qualitätswettbewerb<br />
nach unten“ beteiligen, wie ihnen dies heute von den Kritikern des privaten Fernsehens<br />
häufig unterstellt wird. Sie konnten die Programminhalte und –strukturen alleine<br />
best<strong>im</strong>men. Gleichwohl gab es vielfältige Kritik an der mangelhaften Qualität des<br />
Programms, an der hohen Anzahl der Wiederholungen, an der geringen<br />
Innovationsbereitschaft sowie an der politisch keineswegs <strong>im</strong>mer ausgewogenen<br />
Berichterstattung (vgl. Mestmäcker 1995). Vor allem von Ökonomen wurde damals der<br />
52<br />
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten unterhalten beispielsweise ein unentgeltliches<br />
Informationsangebot und Archiv über das Internet. Hierdurch wird privaten<br />
gewinnorientierten Informationsdiensten der Marktzutritt massiv erschwert.<br />
80
Vorwurf erhoben, die öffentlich-rechtlichen Anstalten würden sich nicht in<br />
ausreichendem Maße um Kosteneffizienz bei der Produktion von Programmen<br />
bemühen. Das mangelhafte Kostenbewußtsein, das sehr häufig in öffentlichen<br />
Unternehmen anzutreffen ist, wird auch in zahlreichen neueren Untersuchungen zum<br />
dualen System in Deutschland zumindest zeitweilig <strong>im</strong>mer noch nachgewiesen (vgl.<br />
etwa Mattern und Künstner 1998).<br />
Abschließend und zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß der These von der<br />
Zwangsläufigkeit der Konzentration <strong>im</strong> Rundfunk als pauschaler<br />
Marktversagensvermutung zu widersprechen ist. Sicherlich gibt es<br />
Konzentrationstendenzen, die dauerhaft Gegenstand einer wettbewerbspolitischen<br />
Beobachtung bleiben müssen. Es existieren aber <strong>im</strong>mer auch Gegentendenzen, vor<br />
allem bei international offenen Märkten. So hat beispielsweise der Sender tm3, hinter<br />
dem der international operierende <strong>Medien</strong>unternehmer Murdoch steht, in Deutschland<br />
den Markteintritt durch den Erwerb von attraktiven Sportverwertungsrechten geschafft<br />
– trotz der massiven Konkurrenz der am Markt etablierten Unternehmen. Die Offenheit<br />
der Märkte nach innen und außen bleibt nach wie vor ein zentrales Instrument zur<br />
Begrenzung von Marktmacht und zur Sicherstellung einer Wirtschaftsverfassung des<br />
Wettbewerbs auch <strong>im</strong> Rundfunk.<br />
Ökonomische Konzentration, die zur Erhöhung der unternehmerischen Effizienz und<br />
zur gleichzeitigen Kostensenkung durchgeführt wird, ist volkswirtschaftlich<br />
wünschenswert, wenn die Konsumenten und Nachfrager ebenfalls an den positiven<br />
Effekten teilhaben können. Dies wird regelmäßig durch den Wettbewerb und die<br />
potentielle Konkurrenz sichergestellt. Unternehmenskonzentration wird in allen<br />
wirtschaftlichen Teilbereichen und auch in der Rundfunkordnung erst dann zum<br />
Problem, wenn die Konsumentensouveränität und Wahlmöglichkeiten eingeschränkt<br />
werden oder überhöhte Preise durchgesetzt werden sollen. <strong>Eine</strong> solche Entwicklung<br />
innerhalb der elektronischen <strong>Medien</strong> ist bislang aber noch nicht empirisch festzustellen.<br />
Zusätzlich wirkt der Wettbewerb zwischen der verschiedenen <strong>Medien</strong> (Zeitungen,<br />
Hörfunk und Fernsehen) um Werbekunden auch schützend für den Verbraucher (hierzu<br />
Korf-Sage 1999). <strong>Eine</strong> Zwangsläufigkeit der Anbieterkonzentration mit nachteiligen<br />
Konsequenzen für den Verbraucher und für den grundgesetzlich geschützten<br />
Sachverhalt des Meinungspluralismus kann daher bislang nicht festgestellt werden.<br />
3.1.4. Der Erklärungsbeitrag der „Program Choice-Modelle“<br />
3.1.4.1. Entwicklungsmuster und Strukturen von Programmen<br />
„What is essential if the major opportunity is to be<br />
seized is to get the co-ordinating benefits of<br />
monopoly, the deep sense of public service<br />
responsibility of the public corporation, the rivalry<br />
and open access of competition, and the max<strong>im</strong>um<br />
range of programming possible“.<br />
Peter O. Steiner (1961, S. 130).<br />
81
Die Frage nach den Rahmenbedingungen einer Rundfunkordnung ist <strong>im</strong>mer mit<br />
best<strong>im</strong>mten Vorstellungen von den inhaltlichen und qualitativen Aspekten der<br />
gesendeten Programme verbunden (viertes Ordnungsproblem). Dabei gibt es, wie<br />
Steiner (1961, S. 130) feststellt, durchaus unterschiedliche Gesichtspunkte zu beachten.<br />
Betrachtet man anhand der Rundfunkmorphologie die denkbaren Ordnungsmodelle des<br />
Rundfunks, so wird deutlich, daß mit jeder Option spezifische Vorteile, aber auch<br />
Nachteile verbunden sein können. Die typischen Gestaltungsentwürfe und deren<br />
Wertschätzung in der wissenschaftlichen Diskussion und bei den politischen<br />
Entscheidungsträgern sind offensichtlich nachhaltig von unterschiedlichen<br />
wettbewerbstheoretischen Leitbildern geprägt. Verursacht freier Wettbewerb <strong>im</strong><br />
Rundfunk eine abwärtsgerichtete Qualitätsspirale bei den Inhalten, wie dies<br />
beispielsweise Kiefer (1996) erwartet, oder führt der „Wettbewerb als<br />
Entdeckungsverfahren“ auch <strong>im</strong> Rundfunk zu Qualitätsverbesserungen und enger<br />
Orientierung an den Präferenzen der Verbraucher, vielleicht sogar zu ihrer<br />
Weiterentwicklung? Kann ein „wohlmeinender Rundfunkmonopolist“ in idealer Weise<br />
die Präferenzen der Konsumenten befriedigen und gleichzeitig übergeordneten<br />
meritorischen Zielen dienen, oder führt das Monopol zu X-Ineffizienzen in der<br />
Produktion von Rundfunk, zu Bürokratisierung, zu einer Beschränkung der inhaltlichen<br />
Vielfalt und schlechtestenfalls sogar zu der einseitigen Bevorzugung einer politischen<br />
Meinung? Welcher Ordnungsentwurf ist geeignet, um ein Programmangebot dauerhaft<br />
sicherzustellen, das den weiter oben skizzierten allgemeinen Regeln (<strong>im</strong> Sinne des<br />
Negativkatalogs) bestmöglich entspricht?<br />
Zur Beantwortung dieser Fragen und zur Verdeutlichung der Wettbewerbs- und<br />
Strukturwirkungen alternativer Rahmenbedingungen <strong>im</strong> Rundfunk wird in der<br />
medienökonomischen Literatur zumeist auf die sog. Programmwahlmodelle („Program<br />
Choice“) verwiesen 53 . Diese stellen gleichsam einen Spezialfall der hier entwickelten<br />
Rundfunkmorphologie dar, denn in diesen Modellen werden nach verschiedenen<br />
Kriterien anbieterseitige und nachfrageseitige Gesichtspunkte und deren Auswirkungen<br />
auf die Programmstrukturen diskutiert. Erklärungsziel der Programmwahlmodelle ist es<br />
also, das tatsächliche Programmangebot aus den konkreten Ordnungsbedingungen des<br />
Fernsehmarktes heraus zu erklären.<br />
Anbieterseitige Kriterien sind etwa die Unternehmensformen und<br />
Unternehmensziele, die Finanzierungsmöglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und<br />
Rahmenbedingungen der Inhaltskontrolle, die Marktformen und Konzentrationsmaße<br />
sowie die Struktur der Übertragungskapazitäten. Aus der Kombination dieser<br />
Einflußfaktoren, die letztlich eine Art von Marktstruktur konstituieren, werden<br />
Marktergebnisse und Marktverhalten der Anbieter und Nachfrager gefolgert. In den<br />
53<br />
Einschlägig sind hier unter anderem die Beiträge von Steiner (1952 und 1961), Beebe<br />
(1977), Spence und Owen (1977) und Noam (1987). <strong>Eine</strong> zusammenfassende Übersicht<br />
und kritische Würdigung der wichtigsten älteren Modelle zur Programmwahl findet sich<br />
bei Werner Müller (1978), eine neuere Übersicht bei Monica Müller (1998), die auch die<br />
formalen Schritte der einzelnen Modelle systematisch nachvollzieht. <strong>Eine</strong> kurze<br />
Zusammenfassung der wichtigsten Modellergebnisse bietet Schröder (1997).<br />
82
einzelnen Modellen zur Programmwahl werden unter Verwendung der ceteris paribus-<br />
Annahme jeweils spezifische Aspekte des Marktgeschehens isoliert herausgegriffen<br />
und analysiert. Die komplexeren Modelle, etwa das S<strong>im</strong>ulationsmodell von Beebe<br />
(1977), analysieren mehrere Einflußfaktoren gleichzeitig. Nachfrageseitig ist zu<br />
differenzieren nach den technischen Möglichkeiten für den Empfang von Fernsehen,<br />
nach den Kosten, die dem Empfänger von Rundfunk entstehen, nach der Intra- und<br />
Intermedienkonkurrenz sowie nach den Programmpäferenzen der Zuschauer. Im Beebe-<br />
Modell werden beispielsweise diese nachfrageseitigen Faktoren hervorgehoben und mit<br />
berücksichtigt <strong>im</strong> Gegensatz zu den früheren Modellen, die sich in erster Linie auf die<br />
Anbieterfaktoren konzentrierten. Die folgenden Tabellen 11 und 12 bieten einen<br />
Überblick über die verschiedenen Faktoren.<br />
83
Abbildung 10: Allgemeine angebotsseitige Einflußfaktoren von Programmen<br />
Ziele - Erziehung und Bildung<br />
- Information<br />
- Gewinnmax<strong>im</strong>ierung<br />
- Max<strong>im</strong>ierung des<br />
Zuschauermarktanteils<br />
Finanzierung - Staatshaushalt<br />
- Gebühren<br />
- Werbung<br />
- Entgelte (Pay-TV)<br />
Verfügbarkeit von<br />
Übertragungskanälen<br />
und<br />
Frequenzen<br />
- Staatliche<br />
Frequenzzuteilung<br />
- Frequenzauktionen<br />
Inhaltskontrolle - Anstaltsinterne Gremien zur<br />
Inhaltskontrolle<br />
- Freiwillige Selbstkontrolle<br />
- Externe Programmaufsicht<br />
Marktform - Monopol<br />
- Dyopol<br />
- Oligopol<br />
- Polypol<br />
Erfolgskontrolle - Kontrolle durch<br />
Rundfunkräte<br />
- Einschaltquoten<br />
- Gewinn<br />
Abbildung 11: Allgemeine nachfrageseitige Einflußfaktoren<br />
Technische<br />
Ausstattung der<br />
Haushalte<br />
Kosten der<br />
Fernsehnutzung<br />
Intermedienkonkurrenz <br />
Intramedienkonkurrenz<br />
Programm-<br />
präferenzen der<br />
Zuschauer<br />
- Terrestrische<br />
Empfangsmöglichkeiten<br />
- Kabelpenetration<br />
- Satelliten<br />
- Rundfunkgebühren<br />
(deutsches Modell)<br />
- Kabelgebühren<br />
- Entgelte für Bezahl-<br />
fernsehen (Pay-TV)<br />
- Anzahl der Voll- und<br />
Spartenprogramme<br />
- Angebotssituation<br />
alternativer <strong>Medien</strong> (Presse,<br />
Online)<br />
- Nachrichten und<br />
Informationen<br />
- Unterhaltung, Sport<br />
- Filme, Serien<br />
84
Es ist prinzipiell zwischen drei verschiedenen Modelltypen zur Programmwahl zu<br />
unterscheiden: Erstens gibt es Modelle, die eine reine Werbefinanzierung der<br />
gesendeten Programme thematisieren. Dies entspräche damit dem marktwirtschaftlichen<br />
Prototyp, bei dem der Verkauf von Werbezeiten Mittel zum Erreichen der pr<strong>im</strong>ären<br />
unternehmerischen Zielsetzung, nämlich der Gewinnerzielung, ist. Hier sind vor allem<br />
die frühen Arbeiten von Steiner (1952 und 1961) und die Erweiterungen und<br />
Modifizierungen von Beebe (1977) zu erwähnen. Zweitens ist auf die Arbeiten von<br />
Spence und Owen (1977) und deren Verfeinerungen zu verweisen, die von einer reinen<br />
Entgeltfinanzierung <strong>im</strong> Sinne eines vollständigen „Bezahl-Fernsehens“ (Pay-TV)<br />
ausgehen; dies entspräche Fernsehen nach dem sog. Äquivalenzprinzip. Die dritte<br />
Modellgeneration, etwa bei Noam (1987), knüpft an die Methode der „ökonomischen<br />
Theorie der Demokratie“ (Downs 1968) an. Damit wird es auch möglich, marktunabhängigen<br />
Rundfunk <strong>im</strong> Sinne eines öffentlich-rechtlichen Angebots und dessen<br />
Wechselwirkung zu privatwirtschaftlichen Anbietern zu diskutieren. Mit dem Noam-<br />
Modell ist es ebenfalls möglich, die substitutiven und komplementären Aspekte des<br />
Nebeneinanders von privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern sowie die<br />
dynamischen Aspekte der Fernsehmarktentwicklung abzubilden.<br />
3.1.4.2. „Program Choice“ und Marktform: Die Steinerschen Überlegungen<br />
Die ersten Modelle zur Programmwahl wurden von Steiner (1952 und 1961) in die<br />
<strong>Medien</strong>ökonomik eingeführt. Trotz ihres hohen Alters weisen die Modelle nach wie vor<br />
einen beachtlichen heuristischen Wert auf. Sie stellen gewissermaßen den<br />
Ausgangspunkt für die theoretische ökonomische Behandlung des Rundfunks dar. In<br />
seinem ersten Beitrag (1952) hat Steiner versucht, über die Determinanten von<br />
Hörfunkprogrammen unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierungsfrage zu<br />
modellieren. Diese Vorgehensweise wurde 1977 von Beebe verfeinert und erweitert; die<br />
Steinerschen Überlegungen werden deshalb an späterer Stelle in der weitergehenden<br />
Fassung von Beebe vorgestellt.<br />
In seinem zweiten grundlegenden Beitrag aus dem Jahr 1961 legte Steiner eine<br />
Studie über Monopol und Wettbewerb <strong>im</strong> Fernsehen und daraus resultierende Fragen<br />
der Wirtschaftspolitik vor. Empirischer Bezugspunkt war dabei – aus historischem<br />
Blickwinkel verständlich – einerseits die britische BBC als Aushängeschild des Public<br />
Broadcasting und der privatwirtschaftlich organisierte amerikanische Fernsehmarkt<br />
andererseits. Der Beitrag von Steiner hat die nachfolgende Debatte maßgeblich<br />
strukturiert, denn es wurde erstmalig versucht, ökonomische Kriterien einer<br />
„opt<strong>im</strong>alen“ Rundfunkordnung zu entwickeln (1961, S. 107 ff.).<br />
Die Steinerschen Beurteilungsmaßstäbe sind <strong>im</strong> einzelnen:<br />
1. Der Rundfunk muß eine umfassende und neutrale Informationsquelle sein<br />
(„ample and unbiassed source of news“) und ein Forum für Kommentare und<br />
öffentliche Diskussionen bieten.<br />
2. Der Rundfunk muß für die Journalisten und die <strong>Medien</strong>schaffenden eine Quelle<br />
unabhängiger Beschäftigungsmöglichkeiten sein (Arbeitsmarktargument).<br />
85
3. Der Rundfunk muß dem Gemeinwohl verpflichtet sein („commitment to public<br />
service“) und in diesem Sinne verantwortungsbewußt bei der Verbreitung von<br />
Programminhalten sein.<br />
4. Der Rundfunk muß eine größtmögliche inhaltliche Vielfalt („rich and varied<br />
choice of programmes“) bereitstellen, die den Präferenzen der Bevölkerung<br />
bestmöglichst entspricht.<br />
Steiner (1961, S. 107) verweist in diesem Zusammenhang auch schon auf mögliche<br />
Zielkonflikte zwischen den einzelnen Kriterien: „A form of organisation that performs<br />
well when judged by one standard may do poorly by another. Indeed, this sort of<br />
conflict is the crux of the debate between the advocates of public monopoly and private<br />
competition in broadcasting“. Die Entscheidung für eine best<strong>im</strong>mte Rundfunkordnung<br />
ist damit <strong>im</strong>mer auch eine Abwägungsentscheidung zwischen verschiedenen<br />
Sachverhalten. Ein erstes Resultat von Steiner ist somit, daß es keinesfalls notwendig<br />
eine Rundfunkordnung geben muß, die alle Kriterien opt<strong>im</strong>al erfüllt. Dieses Ergebnis<br />
hat auch in der modernen Diskussion um die Ordnung des Rundfunks nach wie vor<br />
beachtliches Gewicht.<br />
Diese Beurteilungskriterien werden nun von Steiner einzeln durchgespielt anhand<br />
der Frage, ob das Monopol oder der Wettbewerb zu ihrer Verwirklichung besser<br />
geeignet wären. Nachgelagert ist bei diesen theoretischen Überlegungen die Frage der<br />
Rechtsform des Monopols oder der Wettbewerber. Das Monopol beispielsweise kann<br />
sowohl privat als auch öffentlich-rechtlich sein. Auf die Modellergebnisse hat dies<br />
keine Auswirkungen. Im Steinerschen Modell wird jedoch zumeist als Referenzfall des<br />
Monopols auf die öffentlich-rechtliche BBC verwiesen.<br />
Die Schwierigkeit, mittels einer solchen <strong>Analyse</strong> zu eindeutigen Ergebnissen und<br />
damit auch zu Politikempfehlungen zu gelangen, wird bereits be<strong>im</strong> ersten Punkt sehr<br />
deutlich. Selbst wenn die Zielsetzung, eine umfassende und neutrale Informationsquelle<br />
zu sein, sehr verantwortungsbewußt vom monopolistischen Rundfunkanbieter<br />
wahrgenommen wird – die BBC galt damals und gilt nach wie vor als ein wichtiger<br />
Maßstab für Glaubwürdigkeit <strong>im</strong> Rundfunk 54<br />
86<br />
–, bleibt die Einschätzung des<br />
Sachverhalts der umfassenden Information zwiespältig. Dieser kritische Punkt wurde<br />
auch schon von Steiner selbst erkannt: „At best, and the BBC frequently achieves this<br />
best, it produces the broadcasting equivalent of a superbly balanced book. But this is not<br />
the equivalent of a balanced library“ (Steiner 1961, S. 111). <strong>Eine</strong> wettbewerbliche<br />
Vorgehensweise zur Entdeckung neuen Wissens (erstes Ordnungsproblem) erscheint<br />
hier überlegen, wobei keineswegs zwingend von einem polypolistischen Wettbewerb<br />
ausgegangen werden muß. Der Wettbewerb zwischen den (damals noch) drei großen<br />
amerikanischen Networks NBC, CBS und ABC sei sehr intensiv und der Zielsetzung<br />
förderlich. Auch aktuelle Untersuchungen über die „Economics of Television<br />
54<br />
Zum Zeitpunkt der Steinerschen Untersuchungen war die BBC wichtigstes<br />
Aushängeschild für glaubwürdigen Rundfunk. Das Motto der BBC, „to inform and to<br />
enlighten“, ist für viele Nachrichtensender zum Vorbild und Leitmotiv geworden – auch<br />
für private Anbieter.
Networks“ (Litman 1998) bestätigen die nach wie vor hohe Wettbewerbsintensität<br />
zwischen den (nunmehr sieben) großen amerikanischen Fernseh-Networks.<br />
Bezüglich des zweiten Kriteriums (unabhängige Beschäftigungsmöglichkeiten)<br />
kommt Steiner ebenfalls zu einer vergleichsweise positiven Einschätzung des<br />
Wettbewerbs. Der Rundfunkmonopolist hat nicht nur Angebotsmacht, sondern<br />
zusätzlich auch an den vorgelagerten Produktmärkten – und vor allem am Arbeitsmarkt<br />
– eine beachtliche Nachfragemacht. Diese kann wettbewerbsbeschränkend und zu Preis-<br />
und Lohnmanipulationen eingesetzt werden. Zudem ergibt sich die Möglichkeit, weitere<br />
nicht-marktliche Anforderungen – etwa die Mitgliedschaft in einer best<strong>im</strong>mten<br />
politischen Partei – diskr<strong>im</strong>inierend zum Nachteil der Beschäftigten einzusetzen und<br />
damit auch auf indirektem Wege Einfluß auf die Programminhalte zu nehmen. Über<br />
Steiner hinaus ist festzuhalten, daß selbst min<strong>im</strong>aler Wettbewerb zwischen wenigen<br />
Rundfunkunternehmen einem solchen Monopolfall vorzuziehen ist, weil damit<br />
zumindest die potentielle Konkurrenz als Kontrolle aktiviert wird.<br />
Das dritte Bewertungskriterium, die Orientierung am Gemeinwohl, ist ebenfalls<br />
schwierig einzuschätzen. Der Rundfunkmonopolist kann unter best<strong>im</strong>mten Annahmen<br />
hinsichtlich der Zielfunktion sowie der Qualifikation der Mitarbeiter durchaus zu einem<br />
gemeinwohlorientierten Programmangebot in der Lage sein – die BBC ist hier<br />
wiederum ein durchaus glaubwürdiges Anschauungsbeispiel. Gleichwohl bleibt<br />
grundsätzlich kritisch einzuwenden, daß die Programmschaffenden <strong>im</strong>mer vor dem<br />
Wissensproblem stehen, was denn ein gemeinwohlorientieres Programm ist. Aus einem<br />
liberalen Grundrechtsverständnis kann hier, wie bereits erwähnt, nur auf den<br />
Negativkatalog unerwünschter Programminhalte <strong>im</strong> Sinne allgemeiner Regeln<br />
verwiesen werden. Die Vorgabe von positiven Programmzielen wäre jedoch<br />
ausgesprochen gefährlich. An dieser Stelle wäre nämlich ein Einfallstor für inhaltliche<br />
Willkür und sogar Zensur der Entscheidungsträger geöffnet. Zudem ist nicht<br />
auszuschließen, daß von den verantwortlichen Redakteuren auch andere Ziele als<br />
lediglich Programmziele verfolgt werden. Nicht jeder öffentlich-rechtliche Sender darf<br />
mit der BBC gleichgesetzt werden, und nicht <strong>im</strong>mer ist das vermeintliche öffentliche<br />
Interesse auch gleichzusetzen mit den Interessen der Menschen: „Public service is not<br />
identical with private interest“ (Steiner 1961, S. 113). Hierauf wird <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit den Public Choice-Überlegungen an späterer Stelle noch ausführlich einzugehen<br />
sein.<br />
Im privaten Wettbewerb kann die Verantwortlichkeit für das Gemeinwohl durch die<br />
Verletzung der allgemeinen Spielregeln des Negativkatalogs allerdings ebenfalls<br />
beeinträchtigt werden. Die Nachfrage best<strong>im</strong>mt letztlich das Programmangebot: „As to<br />
entertainment, the creed is to give them (...) what they want“ (Steiner 1961, S. 113).<br />
Durch die permanente Konkursandrohung können privatwirtschaftliche Unternehmen<br />
zumindest in Grenzsituationen geneigt sein, ethische und publizistische Berufsstandards<br />
zu umgehen, um die wirtschaftliche Situationen des Unternehmens zu verbessern. Aus<br />
diesem Blickwinkel ist ganz allgemein festzustellen, daß es für ein<br />
gemeinwohlorientiertes Programmangebot hilfreich sein kann, wenn es von marktlichen<br />
Zwängen befreit ist. Es ist aber keinesfalls daraus zu schließen, daß ein<br />
87
gemeinwohlorientiertes Programm und privates Rundfunkangebot a priori unvereinbar<br />
seien.<br />
Be<strong>im</strong> vierten Kriterium, der Reichhaltigkeit und Vielfalt des Programmangebots,<br />
scheint auf den ersten Blick eine wettbewerbliche Lösung grundsätzlich überlegen zu<br />
sein. Anhand einer einfachen modelltheoretischen Überlegung verdeutlicht Steiner<br />
(1961, S. 114 ff.) jedoch, daß dies keineswegs zwangsläufig so sein muß und daß es in<br />
einer wettbewerblichen Ordnung unter ganz best<strong>im</strong>mten Annahmen durchaus<br />
Tendenzen zur Duplizierung und Variation erfolgreicher Programme und damit zur<br />
Vereinheitlichung des Programmangebots geben kann, was dem Vorwurf des „more of<br />
the same“ und der Beschränkung der Vielfalt entspräche. Hier offenbart sich das<br />
spezifische Spannungsverhältnis zwischen ökonomischem und publizistischem<br />
Wettbewerb (drittes Ordnungsproblem).<br />
Im Modell von Steiner ist angenommen, es gäbe drei miteinander konkurrierende<br />
Kanäle, die möglichst viele Zuschauer erreichen wollen. Bei insgesamt 100 Zuschauern<br />
sei das folgende Präferenzmuster gegeben: 80 Zuschauer möchten einen Western sehen<br />
(Programmtyp A), 18 Zuschauer präferieren ein Schauspiel (Programmtyp B) und nur<br />
zwei wollen eine Informationssendung über aktuelle gesellschaftliche Fragen verfolgen<br />
(Programmtyp C). Weiter wird bei Steiner (1961) angenommen, daß der Zuschauer nur<br />
dann den Apparat einschaltet, wenn er ein Programm seiner ersten Präferenz nutzen<br />
kann; andernfalls schaltet er ab. Es gibt also in diesem s<strong>im</strong>plen Modell keine<br />
Substitutionsbeziehungen zwischen den Programmen. Ebenfalls werden die Kosten der<br />
Programmerstellung bewußt ausgeklammert.<br />
In einer ersten Annahme existiere nun ein Rundfunkmonopolist, der alle drei Kanäle<br />
belegt. Es ist bei dieser Überlegung nicht wichtig, ob es sich um ein privates oder ein<br />
öffentliches Monopol handelt: Entscheidend ist, daß es nur einen einzigen Anbieter<br />
gibt. Ziel des Monopolisten sei die Max<strong>im</strong>ierung der gesamten Zuschauerzahl. Der<br />
Monopolist wird nun versuchen, auf den drei Kanälen die drei unterschiedlichen<br />
Programmtypen anzubieten, um das max<strong>im</strong>ale Publikum von 100 Personen zu<br />
erreichen. Entspricht das Angebot nicht den Präferenzen, so schaltet der Zuschauer ab,<br />
was aber der Zielsetzung des Monopolisten widerspräche. Der Angebotsvielfalt wäre in<br />
diesem Modell also bestmöglich gedient, weil alle Präferenzen zum Zuge kämen. In<br />
jedem Falle wäre es für den Monopolisten noch lukrativ, ein Programm C für nur zwei<br />
Zuschauer anzubieten, da er anderenfalls diese Zuschauergruppe nicht erreichen könnte.<br />
Die Kosten der Programmerstellung spielen in diesen Überlegungen keine Rolle.<br />
In einer zweiten Überlegung sei nun angenommen, die drei Kanäle seien von<br />
Wettbewerbern belegt – ebenfalls spielt die Frage, ob öffentlich-rechtliche Anstalten<br />
oder private Firmen miteinander konkurrieren, keine Rolle. Zielsetzung sei ebenfalls die<br />
Max<strong>im</strong>ierung der Gesamtzuschauerzahl. Die drei Wettbewerber werden unter den<br />
gegebenen Annahmen nun alle den Programmtyp A anbieten und sich die 80 Zuschauer<br />
jeweils zu einem Drittel aufteilen. Selbst wenn ein vierter Anbieter hinzukäme, würde<br />
dieser noch mit einem Programm A in den Markt treten, weil ein 25-prozentiger<br />
Zuschaueranteil von 80 Zuschauern <strong>im</strong>mer noch größer wäre, als wenn er die<br />
88
Programpräferenz B bedienen würde (20 > 18). Erst bei einer Anbieterzahl von fünf<br />
ergäbe sich für einen neuen Anbieter ein Anreiz, die Zuschauerpräferenz B anzubieten,<br />
und erst bei der außerordentlich großen Anbieterzahl von 48 Stationen würde das<br />
Minderheitenprogramm Typ C überhaupt eine Chance erhalten. Damit entsteht eine Art<br />
von Mikro-Makro-Paradoxon: „While each of the duplicating programme producers can<br />
cla<strong>im</strong> that ‚we give people what they want‘, this is not so in the aggregate“ (Steiner<br />
1961, S. 115). Die Vielfalt der Programmtypen wird beschränkt, und es kommt in<br />
diesem Modell in der Tat zu einer Duplizierung erfolgreicher Programme und zu einer<br />
Beschränkung von Minderheitenprogrammen. Diese Tendenz wird in einer dritten<br />
Überlegung sogar noch verstärkt, wenn angenommen wird, daß die Zuschauer nicht nur<br />
ein einziges exklusives Programm erster Wahl haben und anderenfalls abschalten,<br />
sondern daß sie nach der ersten Präferenz noch eine zweite Programmpräferenz<br />
akzeptieren, ehe sie den Apparat abgeschalten würden.<br />
Das interessante Ergebnis der Steinerschen Überlegungen ist es also, daß unter den<br />
gegebenen Modellannahmen die Existenz mehrerer konkurrierender Anbieter insgesamt<br />
zu einer Verengung der Angebotsvielfalt führen kann: „Monopoly, even private<br />
monopoly, is motivated to avoid duplication; competitors are not“ (1961, S. 116).<br />
Steiner kommt deshalb zu der Schlußfolgerung, daß ein reines wettbewerbliches<br />
Rundfunksystem Nachteile haben könnte. Ein ideales 2-Kanal-System müßte in seiner<br />
Vorstellung gleichsam die Vorteile von beiden Organisationsformen nutzen und<br />
öffentliche und private Anbieter nebeneinander stellen. Das Interesse der privaten<br />
Anbieter <strong>im</strong> Sinne der betrieblichen Ergebnisrechnung wäre es, ihren<br />
Zuschauermarktanteil zu max<strong>im</strong>ieren, während die öffentlichen Sender gleichsam<br />
kompensierend und ergänzend den Gesamtzuschaueranteil erhöhen sollten. Damit<br />
wären die Steinerschen Überlegungen gar nicht so weit entfernt von der Idee einer<br />
dualen Rundfunkordnung, wie sie in der Rechtsprechung des Deutschen<br />
Bundesverfassungsgerichts eingefordert wird. Ob allerdings die öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten in Deutschland tatsächlich eher ergänzend wirken oder aber ebenfalls eine<br />
Strategie der Zuschauermarktanteilsmax<strong>im</strong>ierung verfolgen – und hiermit ebenfalls zur<br />
Duplizierung erfolgreicher Programme beitragen –, wird an späterer Stelle noch zu<br />
diskutieren sein.<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß es der Verdienst von Steiner ist, die<br />
Debatte um die Ordnung des Rundfunks entscheidend strukturiert und auch erstmals<br />
Wettbewerbsfragen zumindest ansatzweise thematisiert zu haben. Die Systematisierung<br />
anhand der verschiedenen Beurteilungskriterien ist hilfreich und führt zu<br />
Fragestellungen, wie sie auch in der vorliegenden Untersuchung <strong>im</strong> dritten und vierten<br />
Ordnungsproblem angesprochen sind. Bezüglich der ersten drei Kriterien kommt<br />
Steiner zu einer eindeutig positiven Bewertung der Wirkungen des Wettbewerbs.<br />
Lediglich be<strong>im</strong> vierten Beurteilungskriterium, der realisierten Angebotsvielfalt, kann<br />
ein ergänzendes Angebot zweckmäßig sein, das durch einen Sender bereitgestellt wird,<br />
der nicht unter Konkurrenzdruck steht. Es ist aber kritisch darauf hinzuweisen, daß die<br />
Steinerschen Überlegungen auf sehr abstrakten Modellannahmen beruhen. Außerdem<br />
ist kritisch einzuwenden, daß mit der vorliegenden Modellierung kein echter<br />
89
Wettbewerb dargestellt wird, sondern eher eine Form von Kartellabsprache, gezielter<br />
Marktaufteilung und abgest<strong>im</strong>mter Verhaltensweise. Vor allem die Annahme der<br />
begrenzten Kanalzahl präjudiziert das Modellergebnis entscheidend.<br />
3.1.4.3. „Program Choice“ und werbefinanzierte Programme: Das Modell von<br />
Beebe<br />
90<br />
„In short, for advertiser-supported broadcasting the<br />
model’s predictions support the expansion of channels<br />
as a necessary condition for viewers‘ attainment of<br />
preferred choices“.<br />
Jack H. Beebe (1977, S. 35)<br />
Das in der medienökonomischen Literatur meistdiskutierte Modell zur<br />
Programmwahl unter der Annahme einer ausschließlichen Finanzierung durch Werbung<br />
wurde 1977 von Beebe vorgelegt. Beebes Überlegungen sind eine wesentliche<br />
Erweiterung und Verfeinerung des Modells von Steiner, der 1952 eine ausführliche<br />
Untersuchung über das Programmangebot <strong>im</strong> Hörfunk vorgelegt hatte und dabei zu dem<br />
Ergebnis gelangt war, das ein monopolistisches Angebot unter spezifischen Annahmen<br />
zu einer größeren Programmvielfalt führen könnte – ein ähnliches Resultat, wie es auch<br />
in seinen späteren Überlegungen (Steiner 1961) nochmals zum Ausdruck kam. Beebe<br />
setzt sich mit diesen Ausführungen und vor allem mit den Steinerschen Ergebnissen<br />
sehr kritisch auseinander. Er bemüht sich um den Nachweis, daß der Steinersche<br />
Monopolfall lediglich ein Spezialfall eines Rundfunkmarktes ist – zudem kein<br />
besonders realistischer. Außerdem seien die Steinerschen Annahmen aus den 50er<br />
Jahren bezüglich der Anzahl verfügbarer Kanäle und bezüglich der<br />
Konsumentenpräferenzen zu eng – jedenfalls vor der sich abzeichnenden technischen<br />
Entwicklung und der vergrößerten Angebotsvielfalt <strong>im</strong> Fernsehen am Ende der 70er<br />
Jahre.<br />
Beebe stützt sein Programmwahlmodell auf ein spieltheoretisches<br />
„S<strong>im</strong>ulationsmodell“. Unter spezifischen Annahmen an die Marktstruktur und die<br />
Verhaltensweisen der Marktteilnehmer, die <strong>im</strong> folgenden spezifiziert werden, wird<br />
mittels einer spieltheoretischen Methode das Erklärungsziel verfolgt, welche<br />
Programmuster sich bei reiner Werbefinanzierung ergeben. Das Modell beruht auf<br />
einem nicht-kooperativen Nicht-Nullsummenspiel, an dem n Personen teilnehmen<br />
(Beebe 1977, S. 22 ff.). Es wird angenommen, daß die Anzahl der Spielteilnehmer n so<br />
begrenzt ist, daß die Entscheidungen eines Spielers <strong>im</strong>mer noch die Profite der anderen<br />
Spieler spürbar beeinflussen 55 . Das Modell enthält verschiedene Parameter, mit deren<br />
Hilfe versucht wird, das Rundfunkgeschehen auf wesentliche Einflußgrößen zu<br />
beschränken. Die Parameter sind <strong>im</strong> einzelnen die Verteilung der<br />
Zuschauerpräferenzen, die Präferenzmuster der Nachfrager, die Anzahl verfügbarer<br />
55<br />
Auf die Darstellung der konkreten spieltheoretischen Details sei hier verzichtet. Siehe<br />
ausführlich Beebe (1977). Grundsätzlich zum Ordnungsbezug der Spieltheorie siehe<br />
Wentzel (2000b).
Kanäle, die Marktform sowie die Kosten der Programmerstellung. Diese Größen lassen<br />
sich <strong>im</strong> Modell jeweils variieren. Insgesamt sind 82 verschiedene<br />
Parameterkonstellationen darstellbar (vgl. ausführlich Müller 1998, S. 110 ff.);<br />
gleichwohl ist das Beebe-Modell <strong>im</strong>mer noch stark vereinfachend, gemessen an der<br />
Komplexität des Rundfunkgeschehens.<br />
Die Modell-Struktur ist auf der Anbieterseite durch die folgenden Annahmen<br />
charakterisiert (siehe Beebe 1977, S. 18 ff.):<br />
1. Im Modell wird die Anzahl der technischen Übertragungskanäle berücksichtigt, also<br />
die konkrete Infrastruktur des Rundfunks. Die Kanäle sind entweder auf drei<br />
begrenzt (Variante 1) oder unbegrenzt (Variante 2).<br />
2. Die Rundfunkunternehmen bieten entweder als Monopolist oder als Oligopolist an.<br />
Der „Steinerfall“ eines monopolitischen Rundfunkangebots ist hier als ein möglicher<br />
Unterfall mit enthalten.<br />
3. Alle Programme werden durch Werbung finanziert. Alternative Einnahmequellen<br />
(Gebühren, Spenden oder Entgelte) stehen den Anbietern nicht zur Verfügung.<br />
Implizit steckt darin auch die nicht ganz unproblematische Annahme eines so großen<br />
Budgets der werbetreibenden Industrie, daß alle Anbieter existieren können.<br />
Substitutionskonkurrenz zwischen den verschiedenen Werbeträgern <strong>im</strong> Rundfunk<br />
und in der Presse besteht also nicht 56<br />
.<br />
4. Die Werbeeinnahmen der Rundfunkanbieter berechnen sich nach den Pro-Kopf-<br />
Erlösen pro Rezipient. Sie können <strong>im</strong> Modell entweder für alle Programmformen<br />
gleich sein (Variante 1) oder aber entsprechend der Attraktivität des<br />
Programminhalts und der potentiellen Zahlungsbereitschaft der Zielgruppe variiert<br />
werden (Variante 2). Bei einheitlichem Werbepreis max<strong>im</strong>iert ein Anbieter seinen<br />
Gewinn durch die Max<strong>im</strong>ierung der Zuschauerzahl, also der insgesamt möglichen<br />
Einschaltquote. Diese Annahme ist realitätsnah, da in der Praxis die Werbezeiten<br />
<strong>im</strong>mer direkt von der Zuschauerreichweite abhängen (sog. „Tausendkontaktpreis“).<br />
5. Die Kosten der Programmerstellung sind <strong>im</strong> Modell exogen gegeben. Sie werden<br />
ausgedrückt durch ein sog. „Schwellenpublikum“, das der Werbetreibende<br />
mindestens erreichen muß, um die Kosten zu decken. Bei hohen Programmkosten<br />
muß also ein großes Publikum erreicht werden. Bei niedrigen Programmkosten ist<br />
schon eine vergleichsweise geringe Einschaltquote ausreichend, um in die<br />
Gewinnzone zu gelangen.<br />
Nachfrageseitig geht Beebe von folgenden Annahmen aus:<br />
1. Es existieren 25 verschiedene Programmtypen und 25 verschiedene<br />
Rezipientengruppen.<br />
56<br />
<strong>Eine</strong> solche Substitutionskonkurrenz ist jedoch realiter in Deutschland zu beobachten.<br />
Hier zieht der Fernsehmarkt zunehmend Werbemittel aus den anderen <strong>Medien</strong>,<br />
inbesondere aus dem Zeitungsmarkt, ab. Insgesamt hat diese Konkurrenz durchaus<br />
positive Wirkungen für den Wettbewerb (siehe Monopolkommission 2000).<br />
91
2. Die Präferenzen der Rezipienten können sich annahmegemäß in drei verschiedenen<br />
Verhaltensmustern äußern:<br />
i. Rezipient A wählt nur ein Programm erster Wahl oder er schaltet ab. Dies ist der<br />
Fall einer sog. „exklusiven Präferenz“.<br />
ii. Rezipient B wählt entweder ein Programm erster oder zweiter Wahl oder er<br />
schaltet ab.<br />
iii. Rezipient C wählt ein Programm erster Wahl oder zweiter Wahl. In jedem Fall<br />
zieht er aber ein „Jedermann-Programm“, einen sog. „Common Denominator“,<br />
dem Abschalten vor. Dies bedeutet also, daß der Zuschauer auch dann vor dem<br />
Fernsehapparat be<strong>im</strong> Jedermann-Programm verbleibt, wenn seine erste oder<br />
zweite Präferenz nicht bedient wird.<br />
3. Die Rezipientenverteilung auf Zuschauerklassen erfolgt stark schiefsymmetrisch,<br />
schwach schiefsymmetrisch oder gleichverteilt.<br />
4. Die Präferenzen der Verbraucher sind ordinal skaliert, d.h. es werden „bessere“ oder<br />
„schlechtere“ Programme unterschieden. <strong>Eine</strong> exakte Nutzenmessung einzelner<br />
Programme ist nicht möglich.<br />
5. Die Popularität eines Programms äußert sich in der Anzahl der ersten Wahlen durch<br />
den Zuschauer.<br />
Anhand von willkürlich gewählten Zahlenbeispielen, die einen fiktiven Markt<br />
beschreiben, lassen sich nunmehr auf spieltheoretischer Basis S<strong>im</strong>ulationen<br />
durchführen, die zu prüfbaren Hypothesen über Programmstrukturen unter<br />
unterschiedlichen Ordnungsbedingungen führen. Beebe unterscheidet dabei<br />
verschiedene Fälle mit jeweils differierenden Parameterkonstellationen 57<br />
. Angesichts<br />
der großen Zahl verschiedener Kombinationsmöglichkeiten der genannten Parameter<br />
sollen hier nur einige besonders aussagekräftige Fälle exemplarisch dargestellt werden<br />
(ausführlich Beebe 1977, S. 24 ff.).<br />
In einem ersten Fall wird von einer stark schiefsymmetrischen Präferenzverteilung<br />
ausgegangen. Die Zuschauer haben „exklusive Präferenzen“, sie wollen also nur einen<br />
ganz best<strong>im</strong>mten Programmtyp anschauen. Die Übertragungsmöglichkeiten sind auf<br />
drei Kanäle l<strong>im</strong>itiert. Unter diesen Bedingungen führt die spieltheoretische S<strong>im</strong>ulation<br />
zu dem Ergebnis, daß der Monopolist die absolute Zuschauerzahl max<strong>im</strong>iert mit zwei<br />
verschiedenen Programmtypen. Die oligopolistischen Wettbewerber bemühen sich um<br />
die Max<strong>im</strong>ierung der relativen Zuschauerzahl mit dem beliebtesten Programmtyp. Es<br />
kommt zur Duplizierung erfolgreicher Programme. Dieses Ergebnis entspricht <strong>im</strong> Kern<br />
auch der Steinerschen Deduktion.<br />
In einem zweiten Fall wird ebenfalls von einer stark schiefsymmetrischen<br />
Präferenzverteilung und einem exklusiven Präferenzmuster ausgegangen. Allerdings<br />
57<br />
<strong>Eine</strong> gründliche tabellarische Übersicht der verschiedenen Varianten des Beebe-Modells<br />
liefert Müller (1998, S. 111 ff.).<br />
92
sind die Übertragungsmöglichkeiten erweitert; es stehen also ausreichend Kanalplätze<br />
zur Verfügung. Bei diesen Annahmen führt die spieltheoretische S<strong>im</strong>ulation zu dem<br />
Ergebnis, daß der monopolistische Anbieter das gleiche Angebot unterbreitet wie <strong>im</strong><br />
ersten Fall. Die oligopolistischen Wettbewerber hingegen duplizieren anfänglich<br />
ebenfalls wieder das erfolgreichste Programm. Nach der fünften Programmduplikation<br />
durch Wettbewerber setzt jedoch bereits ein Prozeß der Programmdifferenzierung ein,<br />
und die nachgelagerten Zuschauerpräferenzen werden bedient. Im Endergebnis<br />
erreichen beide Anbieterformen die gleiche Befriedigung der Zuschauerwünsche.<br />
In einem dritten Fall wird von gleichverteilten Präferenzen und einem „exklusiven<br />
Präferenzmuster“ der Nachfrager ausgegangen. Die Übertragungskapazitäten seien, wie<br />
in Fall 1, wieder auf drei Kanäle l<strong>im</strong>itiert. Unter diesen Voraussetzung ergibt die<br />
S<strong>im</strong>ulation ein überraschendes Ergebnis, denn der Monopolist und der Oligopolist<br />
verhalten sich vollkommen identisch. Sie max<strong>im</strong>ieren die gleiche Zuschauerzahl mit<br />
exakt dem gleichen Programmangebot. Bereits in diesem dritten Fall wird deutlich, wie<br />
sensibel das S<strong>im</strong>ulationsmodell in seinen Annahmen ist.<br />
Im vierten Fall wird wieder von einer schwach schiefsymetrischen<br />
Präferenzverteilung ausgegangen. Die Zuschauer präferieren ein Programm zweiter<br />
Wahl gegenüber dem Abschalten. Die Übertragungskapazitäten seien wiederum auf drei<br />
Kanäle l<strong>im</strong>itiert. Unter diesen Bedingungen wird der Monopolist die Programmtypen 1<br />
und 3 anbieten, der Oligopolist dupliziert Programm 1 und bietet ergänzend Programm<br />
2 an. <strong>Eine</strong> präzise Aussage über die Effizienz der Marktform und das Ausmaß an<br />
Konsumentenbefriedigung ist jedoch nicht möglich. Die Präferenzintensität – die weder<br />
<strong>im</strong> Modell noch in der Realität tatsächlich gemessen werden kann – wäre für die<br />
Bewertung entscheidend.<br />
In einem fünften Fall wird von einer gleichverteilten Präferenzverteilung<br />
ausgegangen. Wiederum präferieren die Zuschauer ein Programm zweiter Wahl<br />
gegenüber dem Abschalten; die Übertragungskapazitäten seien auf drei Kanäle<br />
begrenzt. Unter diesen Bedingungen ergibt sich für den Oligopolisten eine strategische<br />
Verhaltensoption, nämlich <strong>im</strong>mer die Nischen neu zu besetzen, die ein Konkurrent bei<br />
seiner Neuorientierung hinterläßt. Das Angebotsverhalten der Oligopolisten ist also <strong>im</strong><br />
Gegensatz zum Monopolisten tendenziell instabil. Langfristig dürfte daraus eine<br />
Mischstrategie aller Marktteilnehmer resultieren.<br />
In einer tabellarischen Zusammenfassung stellt Beebe (1977, S. 29) dann die<br />
S<strong>im</strong>ulationsergebnisse für alle Fälle nebeneinander. Es wird vorgestellt, inwieweit die<br />
Anbieter unter verschiedenen Rahmenbedingungen die erste Wahl der Verbraucher<br />
(first choice) erfüllen, wer die größere Zuschauermenge erreicht (total viewers), wer<br />
einen größeren Beitrag zur Konsumentenwohlfahrt erbringt („Consumer surplus“) und<br />
wer insgesamt den größeren Wohlfahrtsüberschuß verspricht. Dabei wird deutlich, daß<br />
der Monopolist bezüglich der Konsumentenbefriedigung und der inhaltlichen Vielfalt<br />
nur bei begrenzter Kanalkapazität Vorteile gegenüber einer wettbewerblichen Situation<br />
erzielen kann. Bei unbegrenzter Kanalzahl und normalenverteilten Präferenzen<br />
hingegen führt ein wettbewerbliches Programmangebot praktisch <strong>im</strong>mer zu einer<br />
93
esseren Bedienung erster Zuschauerpräferenzen und zur Erzielung eines höheren<br />
Zuschaueranteils.<br />
Die Ergebnisse des S<strong>im</strong>ulationsmodells unterstreichen jedoch auch, daß<br />
oligopolistischer Wettbewerb bei alleiniger Werbefinanzierung und bei einer eng<br />
l<strong>im</strong>itierten Anzahl von Übertragungskanälen zu einer Vervielfachung bestehender<br />
erfolgreicher Programmformen führen könnte: Dies entspräche dem häufig von<br />
Kritikern des Privatfernsehens geäußerten Vorwurf des „more of the same“ und damit<br />
dem Fall, den Steiner bereits diskutiert hat. Das Gesamtangebot würde in zunehmendem<br />
Maße homogenisiert und auf Massenattraktivität zugeschnitten. Bei monopolistischem<br />
(privatem) Angebot und begrenzten Frequenzen hingegen wäre, wie <strong>im</strong> Steiner-Modell,<br />
zumindest eine größere Vielfalt des Programmangebots zu erwarten, da der Monopolist<br />
versuchen würde, alle Zuschauerpräferenzen abzudecken, um auf diesem Weg seine<br />
Werbeeinnahmen zu max<strong>im</strong>ieren. Das Ausmaß der Duplikation ist dabei eine Funktion<br />
der Popularität der einzelnen Programmtypen. Ob sich ein öffentlich-rechtlicher<br />
Monopolist angesichts der staatlichen Finanzierungsgarantie und der damit<br />
einhergehenden Konkursunfähigkeit auch tatsächlich darum bemühen würde, für alle<br />
Zuschauer ein attraktives Programmangebot bereitzustellen, muß als eine sehr<br />
unrealistische Annahme in Zweifel gezogen werden. Auch dies schränkt die<br />
Aussagekraft und den Erklärungsgehalt dieses Spezialfalls deutlich ein.<br />
Die Ergebnisse von Beebe sind entscheidend durch die getroffenen Annahmen<br />
prädeterminiert; schon geringfügige Variationen einzelner Modellparameter verändern<br />
das Ergebnis grundsätzlich und nachhaltig: Dies ist die besondere Stärke des<br />
S<strong>im</strong>ulationsmodells. Der „Monopolfall“ kann beispielsweise nur unter den Annahmen<br />
konstanter einheitlicher Werbepreise und begrenzter Übertragungskanäle positiv auf die<br />
inhaltliche Vielfalt wirken. Wenn z.B. die Werbezeiten in „Qualitätssendungen“ höhere<br />
Preise erzielen als in massenattraktiven Programmen – etwa weil ein besonders<br />
gebildetes und in der Regel zahlungskräftigeres Publikum angesprochen wird –, dann<br />
sinkt die Tendenz zur Duplizierung von Programmen mit hoher Massenattraktion. Das<br />
Modell ist ebenfalls sensibel bezüglich der Annahmen über die Zahl der<br />
Übertragungskanäle. Mit steigender Anzahl von Sendeplätzen erhöht sich die Menge<br />
unterschiedlicher Programmformen, wobei auch zunehmend Minderheitenprogramme<br />
Nachfrage und Verbreitung finden. Auch die Popularitätsgrade der unterschiedlichen<br />
Programmformen und deren Veränderung beeinflussen die Programmuster nachhaltig.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß das Beebe-Modell gut geeignet ist, um<br />
verschiedene Programmstrukturen auch in unterschiedlichen Ländern je nach gewählter<br />
Kombination der einzelnen Parameter zu erklären. Zudem wird deutlich, daß der<br />
Vorwurf des „more of the same“, also der Duplizierung erfolgreicher Sendeformate, nur<br />
unter der spezifischen Annahme des begrenzten Kanalzugangs zutreffen kann. Dies ist<br />
auch die entscheidende inhaltliche Kritik von Beebe an Steiner, der grundsätzlich<br />
zuzust<strong>im</strong>men ist. Aus Steiners Modell könnte der Fehlschluß gezogen werden, daß der<br />
Spezialfall allgemeingültig wäre. Angesichts der mit der Digitalisierung der<br />
Übertragungswege einhergehenden Vervielfachung der Sendeplätze ist die Annahme<br />
begrenzter Sendeplätze heute aber nicht mehr realitätsnah. Minderheitenprogramme und<br />
94
hochwertige kulturelle Sendungen werden nur dann verdrängt, wenn die Anzahl der<br />
Kanäle l<strong>im</strong>itiert ist. In den Vereinigten Staaten, deren realisiertes Rundfunksystem dem<br />
Modell des werbefinanzierten Rundfunks von Beebe am nächsten kommt, hat sich die<br />
Vermutung der Duplizierung erfolgreicher massenattraktiver Programme auch<br />
empirisch nicht bestätigt (Noam 1991, S. 34 ff.; 1995, S. 25). Bei uneingeschränktem<br />
Zugang zu den Übertragungswegen und Sendefrequenzen ist damit zu rechnen und auch<br />
empirisch feststellbar, daß jedes Programm, das ein gewinnträchtiges<br />
„Schwellenpublikum“ erreichen und erhalten kann, auch produziert und gesendet wird.<br />
Kritisch ist zu vermerken, daß das Beebe-Modell nicht hinreichend geeignet ist,<br />
verschiedene Aspekte eines dynamischen Wettbewerbs auf Rundfunkmärkten<br />
abzubilden. So wäre es beispielsweise zweckmäßig, die jeweilige Entwicklungsphase<br />
des Marktes mitzuberücksichtigen, denn offensichtlich werden von den<br />
Rundfunkanbietern in unterschiedlichen Marktphasen unterschiedliche Programme<br />
angeboten. Ebenfalls wäre es zweckmäßig, zwischen Vollprogrammen und<br />
Spartenprogrammen zu differenzieren. Im Beebe-Modell wird nämlich <strong>im</strong>plizit nur von<br />
Vollprogrammen ausgegangen; in diesen werden zwangsläufig Minderheitspräferenzen<br />
unterrepräsentiert. Spartenprogramme hingegen sind geradezu auf der Suche nach<br />
Minderheitspräferenzen, um diese exklusiv zu bedienen. Ebenfalls könnte das Beebe-<br />
Modell an Aussagekraft gewinnen, wenn unterschiedliche Wettbewerbsstrategien<br />
mitberücksichtigt werden. Zwar geht Beebe schon deutlich über Steiner hinaus, der<br />
Wettbewerb in erster Linie als abgest<strong>im</strong>mte Verhaltensweise modelliert. Gleichwohl<br />
würde auch das Beebe-Modell weiter gewinnen, wenn der Wettbewerb auch als<br />
Rivalität zwischen Anbietern und nicht lediglich als (gleichmäßige) Aufteilung eines<br />
vorhandenen Zuschauerpools analysiert würde. Ebenfalls werden <strong>im</strong> Beebe-Modell die<br />
Auswirkungen der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen vernachlässigt. Es ist<br />
nicht ganz befriedigend, die Frage der Marktstruktur anhand der dualen Begrifflichkeit<br />
Monopol versus Wettbewerb zu diskutieren, ohne dabei beispielsweise zu<br />
berücksichtigen, wie sich das Monopol finanziert.<br />
Die ordnungspolitische Empfehlung für eine größere inhaltliche Vielfalt <strong>im</strong><br />
Rundfunk, die sich aus dem Beebe-Modell ableiten läßt, zielt direkt auf eine<br />
Erweiterung der technischen Übertragungskapazitäten. Minderheitenprogramme haben<br />
dann die größte Chance, sich neben massenattraktiven und häufig nicht <strong>im</strong>mer qualitativ<br />
anspruchsvollen Sendungen dauerhaft zu plazieren (viertes Ordnungsproblem). Bei<br />
hinreichend großer Kanalzahl ist auch bei reiner Werbefinanzierung mit einer großen<br />
inhaltlichen Vielfalt zu rechnen. Ebenfalls n<strong>im</strong>mt die Suggestivkraft eines Senders mit<br />
steigender Anzahl von Konkurrenten ab, wodurch die politischen Mißbrauchs- und<br />
Einflußmöglichkeiten eingeschränkt werden (zweites Ordnungsproblem). Unter der<br />
realistischen Vermutung, daß bei steigender Vielfalt auch höhere Qualitäten<br />
systematisch mitgefördert werden, liegt in der Erschließung neuer Sendeplätze ein<br />
ordnungspolitisches Instrument zur Verbesserung der Programmstruktur. Diese<br />
Hypothese ist allerdings insoweit abzuschwächen, als mit der Aussage über gesteigerte<br />
Vielfalt letztlich keine eindeutige Aussage verbunden werden kann, welche<br />
„Wohlfahrtswirkungen“ unterschiedliche Programmstrukturen letztlich erzielen können.<br />
95
Generelles Marktversagen oder eine zwangsläufige qualitative Abwärtsspirale <strong>im</strong><br />
Sinne der These von Kiefer (1996) hingegen läßt sich mit dem voranstehenden Modell<br />
von Beebe nicht nachweisen, so daß eine unmittelbare Notwendigkeit für ein staatliches<br />
oder öffentliches Fernsehen zumindest aus diesen Überlegungen heraus nicht zwingend<br />
ist – solange nur ausreichend Sendeplätze vorhanden sind. Allerdings weist Müller<br />
(1998, S. 117 ff.) zurecht darauf hin, daß auch eine Wechselwirkung besteht zwischen<br />
der Zahlungsbereitschaft der Werbewirtschaft und dem gesendeten Rundfunkprogramm<br />
in seiner Funktion als Werbeträger. So vertritt Hoffmann-Riem (1981) die These, daß in<br />
den Vereinigten Staaten politisch brisante Themen, die politischen und ökonomischen<br />
Interessen der Werbewirtschaft widersprechen, häufig unterdrückt werden oder nur zu<br />
unattraktiven Zeiten gesendet werden. Hierdurch könnte in der Tat der Meinungspluralismus<br />
als wichtiges Rechtsgut beeinträchtigt und gefolgert werden, zumindest ein<br />
Nachrichtenprogramm als „Qualitätsstandard“ marktunabhängig bereitzustellen.<br />
Allerdings zeigen neuere Untersuchungen (etwa Noam 1998), daß diese theoretisch<br />
durchaus gegebene Gefahr in der Praxis des Vielkanalfernsehens empirisch nicht<br />
feststellbar sind. Die Vielzahl der vorhandenen Sendeplätze und das wettbewerbliche<br />
Umfeld führen dazu, daß auch kritische St<strong>im</strong>men ihren Sendeplatz finden.<br />
Beispielsweise konnten selbst einflußreiche und finanzkräftige Werbekunden in den<br />
Vereinigten Staaten – etwa die Tabakindustrie – nicht verhindern, daß in allen <strong>Medien</strong><br />
kritisch über die gesundheitlichen Spätfolgen des Rauchens berichtet wurde.<br />
Grundsätzlich ist zwar festzuhalten, daß es in einem gewinnorientierten und unter<br />
Wettbewerbsdruck stehenden Rundfunkunternehmen Zielkonflikte zwischen<br />
Werbefinanzierung und Programminhalten geben kann (drittes und viertes<br />
Ordnungsproblem). Ein Unternehmen muß versuchen, seine Marktstrategie so zu<br />
wählen, daß es beiden interdependenten Zielen bestmöglich gerecht werden kann. <strong>Eine</strong><br />
alleinige Ausrichtung an der Zielsetzung, die verkauften Werbezeiten „um jeden Preis“<br />
zu max<strong>im</strong>ieren, wie dies in der These von Hoffmann-Riem (1981) für die Vereinigten<br />
Staaten vermutet wird, dürfte jedoch allenfalls kurzfristig erfolgversprechend sein.<br />
Mittelfristig ist eine Abkehr der Zuschauer wahrscheinlich. Auch dies würde bei der<br />
Gestaltung der Programminhalte einer Qualitätsspirale nach unten entgegenwirken.<br />
3.1.4.4. „Programm Choice“ und Entgeltfinanzierung: Das Modell von Spence<br />
und Owen<br />
96<br />
„Even under pay TV, (...), there are potential<br />
problems with program selection. These result from<br />
the fact that revenues are only a fraction of the<br />
benefits generated by a program“.<br />
Michael Spence und Bruce Owen (1977, S. 105)<br />
Ausgehend von der Rundfunkmorphologie ist privater Rundfunk prinzipiell über<br />
Werbung oder über direkte Entgelte finanzierbar. Entgeltfinanzierte<br />
Rundfunkprogramme, also „Bezahlfernsehen“ (Pay-TV, Pay per View, Pay per<br />
Channel), haben aus einem allgemeinen ökonomischem Blickwinkel heraus zunächst<br />
den Vorteil, so wird jedenfalls angenommen, daß sie die Präferenzen der
Fernsehzuschauer genauer als andere Finanzierungsalternativen reflektieren und mit den<br />
knappen Mitteln sorgfältiger (unter Abwägung der Opportunitätskosten) umgehen. Der<br />
Rezipient sucht, genau wie be<strong>im</strong> täglichen Zeitungskauf am Kiosk, ein konkretes<br />
Produkt seiner Wahl aus und bezahlt dafür einen marktüblichen Preis. Die individuelle<br />
Wertschätzung für ein Produkt manifestiert sich in der tatsächlichen<br />
Zahlungsbereitschaft. Nutzung und Gegenleistung entsprechen somit dem<br />
Äquivalenzprinzip. In den Vereinigten Staaten hat diese Art von direkt finanzierter<br />
Programmbereitstellung <strong>im</strong> Rundfunk auch bereits einen beachtlichen Marktanteil<br />
erlangt, während in Deutschland nach wie vor große Widerstände in der Bevölkerung<br />
und in der Politik gegen das Bezahlfernsehen existieren.<br />
Ausgangspunkt der wirtschaftstheoretischen Debatte um entgeltfinanzierten<br />
Rundfunk ist das Modell von Spence und Owen 58 . Erkenntnisziel ist es, die<br />
wohlfahrtsökonomische Effizienz verschiedener Finanzierungsformen unter<br />
unterschiedlichen Marktformen einzuschätzen. Spence und Owen (1977, S. 104 ff.)<br />
unterscheiden hierzu vier Fälle: „There are four pure cases of interest: advertiser<br />
support, or direct payment (pay TV), with either l<strong>im</strong>ited or unl<strong>im</strong>ited channels“.<br />
Anhand eines formalen neoklassischen Modells prüfen die Autoren zunächst die<br />
Wohlfahrtseffekte der Entgeltfinanzierung <strong>im</strong> Rundfunk. Dann leiten sie vergleichend<br />
Programmstruktureffekte für den Wettbewerbs- und den Monopolfall ab, einerseits<br />
unter Bedingungen der Werbe-, andererseits der Entgeltfinanzierung. Da die Wirkungen<br />
von Werbefinanzierung auf die Programmstruktur bereits <strong>im</strong> Beebe-Modell ausführlich<br />
diskutiert worden sind, sollen hier vor allen Dingen die Ausführungen über das<br />
entgeltfinanzierte Fernsehen <strong>im</strong> Vordergrund stehen.<br />
Das Modell von Spence und Owen beruht auf den folgenden neoklassisch<br />
wohlfahrtstheoretischen Annahmen 59<br />
:<br />
1. Die Programme werden als heterogene Güter betrachtet.<br />
2. Die Präferenzen der Zuschauer für die einzelnen Programme werden durch deren<br />
Zahlungsbereitschaft ausgedrückt. Hierdurch läßt sich typischerweise eine abwärts<br />
geneigte Nachfragekurve ableiten (vgl. Spence und Owen 1977, S. 108).<br />
3. Die Zuschauer haben – ganz in neoklassischer Tradition – vollkommene Voraussicht<br />
und Information über die möglichen Programmalternativen und treffen eine rationale<br />
Wahl, die ihren Präferenzen bestmöglich entspricht.<br />
58<br />
59<br />
Zu einer ausführlichen Darstellung des Modells von Spence und Owen sowie zu einer<br />
kritischen Diskussion der Methodik und der Modellergebnisse siehe Monica Müller<br />
(1998). Einschlägig ist auch die Untersuchung von Schmitz (1990), der auch den Versuch<br />
untern<strong>im</strong>mt, das Modell weiterzuentwickeln.<br />
Viele Autoren, so beispielsweise auch Demsetz (1982), haben sich sehr kritisch mit<br />
dieser neoklassischen Modellwelt auseinandergesetzt. Vor allem die Annahmen der<br />
vollständigen Information und der unendlichen Anpassungsgeschwindigkeit seien<br />
letztlich völlig irreführend.<br />
97
4. Zwischen den einzelnen Programmen besteht Konkurrenz, die in einem<br />
Substitutionskoeffizienten ausgedrückt werden kann. Dieser steigt, je bessere<br />
Substitute die Programme sind 60 .<br />
5. Zwei Marktformen werden unterschieden: Erstens der Monopolfall, in dem alle<br />
Programme durch einen Anbieter bereitgestellt werden, zweitens der Oligopolfall<br />
(Wettbewerbsfall), bei dem jeder Anbieter über ein Programm verfügt. Im<br />
Wettbewerbsfall gilt die bekannte Cournot-Annahme, daß das Konkurrenzverhalten<br />
der anderen Marktteilnehmer (etwa bezüglich der verfolgten Programmstrategie) bei<br />
den eigenen strategischen Entscheidungen mitberücksichtigt wird.<br />
6. Die Programmkosten sind <strong>im</strong> Modell exogen vorgegeben; sind unabhängig von der<br />
Menge der erreichten Zuschauer (Spence und Owen 1977, S. 110).<br />
Zunächst prüfen die Autoren die Wohlfahrtswirkungen, die bei einem<br />
monopolistischen Anbieter bei Anwendung des Ausschlußprinzips, also einer positiven<br />
Preisstellung, auftreten können. Diese Überlegungen lassen sich anhand folgender<br />
einfacher Abbildung darstellen (vgl. Müller 1998, S. 125):<br />
Abbildung 12: Wohlfahrtwirkungen be<strong>im</strong> Ausschlußprinzip<br />
P ep<br />
p 0<br />
0<br />
PAF<br />
PAF‘<br />
Quelle: in Anlehnung an Müller (1998, S. 125).<br />
A<br />
x 0<br />
B<br />
Summe der<br />
Rezipienten<br />
Abbildung 13 beschreibt eine Preis-Absatz-Funktion (PAF) für ein spezielles<br />
Fernsehprogramm. Die zugehörige Grenzerlös-Funktion PAF’ schneidet die Abzisse <strong>im</strong><br />
Punkt x0. Annahmegemäß hat der Programmanbieter einen Preissetzungsspielraum. Im<br />
Punkt x0 realisiert sich die opt<strong>im</strong>ale Zahl der Rezipienten bei<br />
Bereitstellungsgrenzkosten eines Fernsehprogramms von Null. Gemäß dem<br />
60<br />
Im Prinzip besagt dieser Koeffizient das gleiche wie der sog. Triffin-Koeffizient, der die<br />
Märkte nach dem Ausmaß der Interdependenz zwischen den Anbietern (oder den<br />
Nachfragern) klassifiziert.<br />
98
monopolistischen Preiskalkül wählt der Anbieter den zu x0 zugehörigen positiven Preis<br />
p0, der sich aus der Spiegelung an der Preis-Absatz-Funktion ergibt. Die Forderung<br />
eines positiven Preises schließt jedoch einen Teil der prinzipiell nutzungswilligen<br />
Zuschauer bei Bereitstellungsgrenzkosten von Null aus, so daß ein Verlust an<br />
Konsumentenwohlfahrt (dead weight loss) resultiert, der durch das Dreieck x0AB<br />
dargestellt wird.<br />
Einige weitere Effekte werden von Spence und Owen (1977, S. 112 ff.) aus dieser<br />
einfachen wohlfahrtstheoretischen Überlegung gefolgert. Erstens würde die gesamte<br />
Fläche unter der Kurve PAF nur dann abgedeckt werden, wenn verschiedene Preise<br />
gefordert werden könnten, also wenn perfekte Preisdiskr<strong>im</strong>inierung vorläge. Ist dies<br />
nicht der Fall, wovon realistischerweise auszugehen ist, dann wird entgeltfinanziertes<br />
Fernsehen den gesamtwirtschaftlichen Konsumentennutzen nicht opt<strong>im</strong>al realisieren<br />
können. Zweitens wird aus den einfachen wohlfahrtstheoretischen Überlegungen<br />
deutlich, daß der Gesamterlös des Anbieters (p0x0, also die markierte Fläche unter der<br />
PAF) durch den Verlauf und die Neigung der Preisabsatz-Funktion determiniert ist. Bei<br />
sehr steilem oder sehr flachem Verlauf der Preisabsatzfunktion kann der Gesamterlös<br />
stark sinken und nicht mehr zur Deckung der <strong>im</strong> Modell exogen vorgegebenen<br />
Produktionskosten ausreichen. Dann könnte der Fall eintreten, daß diese –<br />
möglicherweise künstlerisch besonders wertvollen – Programme privatwirtschaftlich<br />
nicht mehr angeboten werden: „... the general bias is against programs that have<br />
demands such that revenues capture a small fraction of the gross benefits. This comes as<br />
no surprise. When the entry condition is profitability, revenues are the signal of<br />
benefits“ (Spence und Owen 1977, S. 112). Die publizistische Vielfalt würde also durch<br />
einfache Kostenkalküle der Anbieter reduziert. Damit ergibt sich, wie Schmitz (1990, S.<br />
263 f.) darlegt, ein wichtiger neuer Gesichtspunkt aus der Spence-Owen-Argumentation,<br />
daß nämlich auch ein „gewisser überzogener Opt<strong>im</strong>ismus hinsichtlich der opt<strong>im</strong>alen<br />
Konsumentenbefriedigung durch Pay-TV“ zu relativieren ist.<br />
Das Modell von Spence und Owen ist auch noch in einem weiteren Punkt für die<br />
medienökonomische Fragestellung relevant, wenn die Bedingungen für Vielfalt und<br />
qualitative Standards <strong>im</strong> Rundfunk preistheoretisch analysiert werden. Auch bei<br />
Entgeltfinanzierung kann es nämlich – analog zum werbefinanzierten Fernsehen – zu<br />
einer Benachteiligung von Minderheitenprogrammen kommen. Folgende Abbildung<br />
mag diesen Zusammenhang veranschaulichen:<br />
Abbildung 13: Entgeltfinanzierung und Minderheitenprogramme<br />
99
P 1 , P 2<br />
p 0<br />
0<br />
PAF 1<br />
PAF 2<br />
p 0 x 0 = K<br />
Quelle: in Anlehnung an Müller (1998, S. 129).<br />
x 0<br />
Summe der<br />
Rezipienten<br />
Per Annahme seien zwei unterschiedliche Preisabsatz-Funktionen PAF 1 und 2 für<br />
zwei unterschiedliche Programme gegeben. Es wird ferner angenommen, daß der<br />
kumulierte Nutzen der Fernsehzuschauer, also die Fläche unter der Kurve, in beiden<br />
Fällen identisch (vgl. Müller 1998, S 129). Das erste Programm bedient Zielgruppen<br />
mit etwas ausgefalleneren Präferenzen, was zur vergleichsweise stärkeren Wölbung von<br />
PAF 1 führt. Bei gegebenen Gesamtkosten K, die über den Preis und die Summe der<br />
erreichten Rezipienten mindestens aufgebracht werden müssen, wird aber das<br />
Programm 2 vom Anbieter gegenüber dem Programm 1 vorgezogen. „Therefore, the<br />
bias is against programs with steep inverse demand functions. These are precisely<br />
programs with small groups of high-value viewers after which reservation prices fall of<br />
rapidly“ (Spence und Owen 1977, S. 112). Konkret auf die inhaltliche Ebene bezogen<br />
bedeutet dies, daß Programme für Minderheiten oder spezifische Gruppen auch bei<br />
Entgeltfinanzierung gegenüber massenattraktiven Programmen benachteiligt sein<br />
können. Aus der gleichen Überlegung heraus wird ersichtlich, daß Programme mit<br />
hohen Produktionskosten systematisch gegenüber preiswerteren Programmen<br />
benachteiligt werden. Dies hängt zwar letztendlich von der tatsächlichen<br />
Zahlungsbereitschaft der Zuschauer ab. Gleichwohl könnte ein systematischer bias<br />
gegen höhere Programmqualitäten bestehen.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß das Modell von Spence und Owen einen<br />
interessanten qualitativen Hinweis darauf gibt, daß entgeltfinanzierter Rundfunk zwar<br />
eine enge Korrelation zwischen den Zuschauerpräferenzen und dem tatsächlichen<br />
Programmangebot sicherstellt (viertes Ordnungsproblem), gleichwohl auch bei dieser<br />
Finanzierungsform ein wohlfahrtstheoretisches Opt<strong>im</strong>um nicht sichergestellt ist. Damit<br />
ist das Stichtwort für die Kritik gefallen, denn das Modell ist bezüglich der Annahmen<br />
und der wohlfahrtstheoretischen Methode wesentlich realitätsferner ist als<br />
beispielsweise das Beebe-Modell. Die neoklassischen Annahmen vollständiger<br />
100
Information und unendlicher Anpassungsgeschwindigkeit sind ausgesprochen<br />
unzweckmäßig, um einen ausdifferenzierten Rundfunkmarkt zu analysieren. Außerdem<br />
werden Wettbewerbsprozesse zwischen verschiedenen Rundfunkanbietern völlig<br />
vernachlässigt; diese sind durch die neoklassischen Annahmen quasi von Beginn an<br />
ausgeschlossen. Auch unternehmerische Strategien werden in diesem Modell nicht<br />
berücksichtigt. Es ist aufgrund der großen Realitätsferne deshalb auch nicht möglich,<br />
aus dem Modell Empfehlungen für reale Politikberatung abzuleiten.<br />
Die Grundaussage des Spence-Owen-Modells ist letztlich trivial: Sie besagt, daß<br />
anbieterseitig ein systematischer bias zugunsten von kostengünstigen Programmen<br />
besteht oder zu Programmen, die ein möglichst großes Publikum erreichen können.<br />
Diese Aussage wäre prinzipiell auch ohne die wohlfahrtstheoretische Methode<br />
abzuleiten gewesen. In der medienökonomischen Literatur ist das Modell aber deshalb<br />
so weit verbreitet, weil in ihm erstmalig Zweifel an der grundsätzlichen ökonomischen<br />
Überlegenheit der Entgeltfinanzierung angedeutet werden. Dieser Einwand ist zu<br />
bedenken. Auch entgeltfinanzierter Rundfunk muß nicht opt<strong>im</strong>al bezüglich sämtlicher<br />
ökonomischer und publizistischer Kriterien sein, wenngleich auch Spence und Owen die<br />
positive Wirkung des Markt-Preis-Mechanismus grundsätzlich befürworten. Aber, so<br />
die Aussage der Autoren, auch unter den Bedingungen reiner Entgeltfinanzierung kann<br />
es durchaus sinnvoll sein, daß das private Programmangebot ergänzt wird durch ein<br />
Angebot, welches, wie in der Rundfunkmorphologie angedeutet, nicht ausschließlich<br />
durch ökonomische Überlegungen best<strong>im</strong>mt wird. Dies könnte als ein weiteres<br />
Argument für öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Ergänzung zu einem marktlichen<br />
Angebot sein, und zwar wenn es konkret um die Bereitstellung von spezifischen<br />
Sendeformaten geht (Kinderprogramme, spezielle Minderheitenprogramme, Programme<br />
zur Erwachsenenbildung, künstlerische Darstellungen). Allerdings ist das Modell von<br />
Spence und Owen keinesfalls geeignet, konkrete quantitative Aussagen über<br />
wünschenswerte Programminhalte zu liefern (siehe auch Schmitz 1990, S. 263). Dies<br />
liegt – wie bereits angedeutet – einerseits an der ohnehin begrenzten Aussagekraft von<br />
wohlfahrtstheoretischen <strong>Analyse</strong>n, andererseits an der besonderen<br />
medienökonomischen Schwierigkeit, die tatsächlichen Wohlfahrtswirkungen<br />
verschiedener Programme einzuschätzen.<br />
Zudem bestätigt das Spence-Owen-Modell, daß massenattraktive Programminhalte<br />
durchaus marktfähig sind. Dies ist die andere Seite des Arguments, die stets mit zu<br />
bedenken ist. Dies wäre ein Argument gegen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der<br />
auch in marktfähigen Bereichen massiv als Anbieter auftritt. Die Kritik, daß best<strong>im</strong>mte<br />
Minderheitenprogramme nicht marktfähig sind, beinhaltet gleichsam logisch den<br />
Sachverhalt, daß Mehrheitenprogramme effizient vom Markt angeboten werden<br />
können. Dies können werbefinanzierte als auch entgeltfinanzierte Programme sein.<br />
Diese Programmformen bedürfen nicht notwendig einer öffentlich-rechtlichen<br />
Ergänzung. Öffentlich-rechtliche Sender wären demzufolge gehalten, ihren<br />
Programmauftrag genau zu spezifizieren (siehe auch Monopolkommission 2000).<br />
101
3.1.4.5. „Program Choice“ und marktunabhängige Programmfinanzierung: Das<br />
Modell von Noam<br />
102<br />
„Es mag sein, daß man eine große Anzahl von<br />
zusätzlichen privaten Rundfunkstationen braucht, um<br />
einen zusätzlichen Niveaupunkt zu erreichen. Man<br />
kann daher einen öffentlichen Fernsehsender<br />
benutzen, um ein außenliegendes Programmniveau zu<br />
erreichen“.<br />
Eli M. Noam (1988, S. 212)<br />
In der neueren medienökonomischen Literatur zur Ordnung des Fernsehens wird der<br />
Aspekt des dynamischen Wettbewerbs stärker betont, als dies in den älteren<br />
Programmwahlmodellen von Steiner, Beebe sowie von Spence und Owen der Fall war.<br />
In der neueren Diskussion wird dabei zumeist die Auffassung vertreten, daß ein<br />
wettbewerblich organisierter Markt zu einem hohen Maß an inhaltlicher Vielfalt führen<br />
wird. Diese Auffassung wird auch gestützt durch das Programmwahlmodell von Noam<br />
(1987; 1991; 1995; 1998), auf das in der Literatur zumeist verwiesen wird, wenn die<br />
Programmstruktureffekte verschiedener Finanzierungsformen und<br />
rundfunkökonomischer Zielsetzungen diskutiert werden. Es ist mit diesem Modell auch<br />
möglich, genauere Aussagen über den Aufgabenbereich des öffentlich-rechtlichen<br />
Fernsehens zu entwickeln. Das Programmwahlmodell von Noam ist ebenfalls geeignet,<br />
die verschiedenen Entwicklungsstufen des Fernsehens – vom begrenzten Fernsehen über<br />
das Vielkanalfernsehen bis hin zum interaktiven digitalen Fernsehen – und die hiermit<br />
verbundene Zunahme an inhaltlicher Vielfalt abzubilden (ausführlich Noam 1995).<br />
Damit ist das Noam-Modell <strong>im</strong> Gegensatz zu den anderen vorgestellten<br />
Programmwahlmodellen das einzige dynamische Modell, das unterschiedliche<br />
Marktphasen abbilden kann.<br />
Ausgangspunkt bei Noam ist die Idee, die älteren preistheoretischen Programmwahl-<br />
Modelle von Steiner und Beebe um Public Choice-Überlegungen und Erklärungsmuster<br />
der ökonomischen Theorie der Demokratie <strong>im</strong> Anschluß an Anthony Downs (1968) zu<br />
erweitern. Dem Modell von Noam (1987, S. 165; 1991, S. 45-57) liegt die Annahme<br />
zugrunde, daß es eine ordinale Skala der verschiedenen Programmniveaus gibt; es gibt<br />
anspruchsvolle und weniger anspruchsvolle Programme. Durch diese einfache, aber<br />
plausible Annahme wird die Schwierigkeit einer exakten (kardinalen) Messung von<br />
Programmqualitäten vermieden. Die Niveau-Präferenzen der Gesamtheit der<br />
Fernsehzuschauer werden ferner als statistisch normalverteilt angenommen, wobei um<br />
ein gewünschtes opt<strong>im</strong>ales persönliches Programmniveau (p*) herum ein Intervall (p* -<br />
B; p* + B) existiert, innerhalb dessen die Zuschauer bereit sind, auch andere<br />
Fernsehprogramme anzuschauen 61 . Die Größe des Präferenz-Intervalls wird als endlich<br />
und konstant angenommen. Wenn das opt<strong>im</strong>ale Programmniveau (p*) nicht realisiert<br />
61<br />
Prinzipiell könnten auch linksschiefe oder rechtsschiefe Verteilungen untersucht<br />
werden. Dabei kompliziert sich gegenüber der Normalverteilung lediglich die<br />
mathematische Berechnung der Max<strong>im</strong>a. Entscheidend für ein eindeutiges<br />
Modellergebnis ist, daß die Verteilungen eingipfelig sind.
werden kann, so akzeptieren die Zuschauer auch Programme mit höherem oder<br />
niedrigerem Niveau. Diese „Unschärferelation“ erhöht für die Anbieter die<br />
Wahrscheinlichkeit, die Präferenzen der Nachfrager gut zu bedienen. Die Annahme<br />
eines solchen Toleranzintervalls ist einerseits eine sinnvolle Weiterentwicklung der<br />
Steinerschen Methodik, andererseits durchaus realitätsnah und entspricht auch den<br />
Ergebnissen der <strong>Medien</strong>wirkungsforschung.<br />
Die ersten Überlegungen von Noam (1987) lassen sich wie folgt grafisch<br />
veranschaulichen.<br />
Abbildung 14: Einfaches Noam-Modell<br />
(p*-B) p* (p*+B)<br />
Niveau<br />
Ausgangspunkt der <strong>Analyse</strong> bei Noam ist zunächst die Annahme eines einzigen<br />
privaten Programmanbieters, der seinen größtmöglichen Gewinn bei gegebenen<br />
Produktionskosten des Programms und normalverteilten Zuschauerpräferenzen durch<br />
die Max<strong>im</strong>ierung der Zuschaueranzahl realisiert (erster Fall). In Abbildung 14 wird die<br />
Zuschauermax<strong>im</strong>ierung erreicht, wenn die Fläche des Dreiecks unter der<br />
Normalverteilung max<strong>im</strong>al wird. Das Programmniveau p* entspricht den Präferenzen<br />
des Medians, es ist also <strong>im</strong> wahrsten Sinne des Wortes „mittelmäßig“. Dieses Resultat<br />
deckt sich mit den demokratietheoretischen Überlegungen von Downs (1968) über die<br />
Formulierung von Parteiprogrammen <strong>im</strong> politischen Prozeß, auf die sich Noam (1987)<br />
in seinem Aufsatz auch direkt bezieht. Auch politische Wahlen werden in der Mitte<br />
gewonnen: Zu einer Ausdifferenzierung politischer Themen und zu der Besetzung von<br />
extremen Positionen kommt es erst mit einer quantitativen Zunahme der<br />
Parteienlandschaft.<br />
In diesem einfachen Modell eines einzelnen privaten Anbieters werden keine<br />
besonders hochwertigen qualitativen Programme angeboten; sie liegen außerhalb des<br />
Toleranz-Intervalls um die Median-Präferenzen und der potentiellen Kaufkraft der<br />
werberelevanten Zielgruppe (vgl. Noam 1991). Extreme Qualitätsverschlechterungen<br />
nach unten, wie in der These der permanenten Qualitätsverschlechterung postuliert,<br />
werden jedoch auch nicht eintreten, da sich ein gewinnmax<strong>im</strong>ierender Anbieter bei<br />
normalverteilten Zuschauerpräferenzen dann selbst von seinen Opt<strong>im</strong>alitätsbedingungen<br />
entfernen würde. Mit einer solchen Qualitätsverschlechterung wäre nur dann zu<br />
103
echnen, wenn die Annahme der normalverteilten Zuschauerpräferenz durch eine<br />
(extrem) linksschiefe Verteilung ersetzt würde.<br />
Anhand von einfachen Modellvariationen können nunmehr Strukturwirkungen<br />
verschiedener Konkurrenzsituationen am Fernsehmarkt <strong>im</strong> Zeitablauf dargestellt<br />
werden (siehe Noam 1991, S. 51ff.). Tritt beispielsweise in einer Folgeperiode ein<br />
zweiter privater Mitbewerber auf den Markt, so wird die für beide geltende<br />
Gewinnmax<strong>im</strong>ierungsannahme dazu führen, daß sich beide Konkurrenten um das<br />
Median-Niveau herum möglichst überschneidungsfrei mit unterschiedlichen Niveaus<br />
E1 und E2 positionieren werden (Abbildung 15). Dabei ist davon auszugehen, daß<br />
stillschweigend oder auch spontan eine Absprache über die unterschiedlichen<br />
Programmangebote stattfinden wird, denn es ist für beide Wettbewerber von Interesse,<br />
sich nicht gegenseitig Zuschauer abzuwerben. Ein Anbieter wird bei normalverteilten<br />
Präferenzen also eher die höheren, der andere eher die niedrigeren<br />
Programmpräferenzen abdecken 62 .<br />
62 Diese Überlegung würde sich bei schiefen Präferenzverteilungen verkomplizieren, da<br />
dann die Zielgruppengröße nicht mehr identisch wäre.<br />
104
Abbildung 15: Noam-Modell mit zwei Anbietern<br />
p* Niveau<br />
Damit beginnt <strong>im</strong> Zeitablauf ein Prozeß der Ausdifferenzierung der Qualitäten nach<br />
oben und nach unten, wie aus Abbildung 16 ersichtlich wird. Dies ist vor allem auch<br />
durch das ergänzende Angebot von Spartenprogrammen zu erwarten. Je mehr<br />
Mitbewerber auf den Markt treten, um so dichter wird das „Netz“ der angebotenen<br />
Programmqualitäten, bis <strong>im</strong> Extremfall des unbeschränkten Marktzugangs sämtliche<br />
Qualitätsniveaus nach unten, aber auch nach oben abgedeckt werden.<br />
Abbildung 16: Noam-Modell eines ausdifferenzierten Angebots<br />
p* Niveau<br />
Bei einer zunehmenen dynamischen Ausdifferenzierung des Fernsehmarktes <strong>im</strong><br />
Zeitablauf und ausreichend verfügbaren Senderfrequenzen ist davon auszugehen, daß in<br />
zunehmendem Maße auch hohe Programmniveaus rechts von E2, aber auch niedrige<br />
Niveaus links von E1 angeboten werden. Es resultiert ein Art von „elektronischer<br />
Kiosk“ mit einer großen Anzahl verschiedener Angebote. Dies stärkt de facto auch die<br />
Wirkung der Konsumentensouveränität. Allerdings ist mit neuen Programmformen nur<br />
dann zu rechnen, wenn über die erreichte Zuschauerzahl und die hieraus resultierenden<br />
Werbeeinnahmen die Produktionskosten des Programms gedeckt werden können. Dies<br />
105
ist aber keineswegs zwangsläufig der Fall, insbesondere dann nicht, wenn die Annahme<br />
der Normalverteilung der Zuschauerpräferenzen aufgegeben wird und eine eher<br />
linksschiefe Verteilung unterstellt wird.<br />
Wenn die weitergehende Annahme zugelassen wird, daß qualitativ besonders<br />
hochwertige Programme rechts von E2 zumeist auch mit sehr hohen Produktionskosten<br />
verbunden sein können, dann wäre eventuell die Gefahr gegeben, daß der<br />
wettbewerbliche Ausdifferenzierungsprozeß in die hohen Programmqualitäten ab einem<br />
best<strong>im</strong>mten Punkt von den Unternehmen aus Kostenerwägungen abgebrochen würde. In<br />
dieser speziellen Situation ließe sich aus kulturpolitischen oder publizistischen<br />
Überlegungen die Berechtigung für öffentlich-rechtliches Fernsehen ableiten (vgl.<br />
Noam 1991, S. 56 f.). Die Bereitstellung von hohen Programmniveaus als kulturelle<br />
Qualitätsstandards ist aber rein logisch nur dann möglich, wenn die Zielsetzung des<br />
Programmanbieters nicht die Zuschauermax<strong>im</strong>ierung ist. Da öffentlich-rechtliches<br />
Fernsehen durch nicht-marktliche Zahlungen (Steuern oder Gebühren) finanziert wird,<br />
ist eine solche qualitative Orientierung oberhalb der Median-Präferenzen auch durchaus<br />
realisierbar und sachlich gerechtfertigt. In diesem Verständnis ist in Deutschland also<br />
der „Grundversorgungsauftrag“ der öffentlich-rechtlichen Sender auf gehobene<br />
Programmsegmente jenseits der Massenattraktivität zu spezifizieren.<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß Noam mit seinen theoretischen<br />
Überlegungen und mit seinen empirischen Untersuchungen einen wichtigen Beitrag zur<br />
Neuorientierung und Weiterentwicklung der medienökonomischen Diskussion geleistet<br />
hat. Das besondere Verdienst seines Modells ist darin zu sehen, daß hierin dynamische<br />
Aspekte des Marktgeschehens abgebildet und erklärt werden können. So ist es in einer<br />
frühen Marktphase – wie etwa in Abbildung 15 abgebildet – kein Problem, wenn nur<br />
wenige Anbieter am Markt existieren (eine isolierte Anwendung des CN-Indexes käme<br />
hier zu einer ganz anderen Interpretation). Ebenfalls ermöglicht das Noam-Modell – <strong>im</strong><br />
Gegensatz zu den älteren Programmwahlmodellen – Aussagen über die Aufgaben eines<br />
ergänzenden, nicht-marktlichen Angebots. Ein solches Rundfunkangebot hat in diesen<br />
Überlegungen erstens deshalb seine Berechtigung, weil es auch schon in frühen<br />
Marktphasen zur Bereitstellung von hohen Programmqualitäten führt und diese nicht<br />
erst das Ergebnis eines längeren Prozesses der Marktausdifferenzierung sind. Zweitens<br />
erfährt ein marktunabhängiges Rundfunkangebot eine Berechtigung, weil es qualitativ<br />
hochwertige Programme von der Restriktion befreit, <strong>im</strong>mer ein kostendeckendes<br />
Publikum finden zu müssen. Dies heißt allerdings keineswegs, daß hochwertige<br />
Programminhalte a priori nicht marktfähig wären.<br />
3.1.5. Zur Hypothese des Marktversagens <strong>im</strong> Rundfunk: Ein Zwischenergebnis<br />
Die verschiedenen kurz skizzierten Überlegungen über geeignete<br />
Ordnungsbedingungen des Rundfunks und die Marktversagenshypothese verdeutlichen<br />
zunächst einmal einen zentralen Sachverhalt: Auch aus wirtschaftstheoretischem<br />
Blickwinkel sind Hörfunk und Fernsehen Dienstleistungen, die zu einem großen Teil<br />
ökonomisch effizient sowie quantitativ und qualitativ angemessen in einer<br />
106
Wettbewerbsordnung von privaten Unternehmen angeboten werden können. Es besteht<br />
keinerlei Hinweis auf ein generelles Marktversagen <strong>im</strong> Rundfunk.<br />
Die meisten Programmformate sind marktfähig; dies bestätigen die theoretischen<br />
Überlegungen ebenso wie die empirischen Erfahrungen in verschiedenen Ländern, vor<br />
allem auch in den Vereinigten Staaten (siehe Kapitel 5). Ökonomischer Wettbewerb<br />
und publizistische Qualitäten stehen zwar in einem gewissen Spannungsverhältnis<br />
(drittes Ordnungsproblem), stehen einander jedoch keinesfalls unvereinbar gegenüber.<br />
Gleichwohl lassen sich einzelne Programmformate (Informationssendungen, Kinder-<br />
und Minderheitenprogramme, Übertragung hochwertiger Kulturereignisse) benennen, in<br />
denen die marktlichen Ergebnisse unbefriedigend sein können und deshalb einer nichtmarktlichen<br />
Ergänzung bedürfen.<br />
Der Rundfunk ist aufgrund des Fortschritts in der Verschlüsselungstechnik<br />
hinsichtlich der Ausschließbarkeit kein reines öffentliches Gut mehr, wie er es in seiner<br />
frühen Entstehungszeit gewesen sein mag; prinzipiell ist heute das Äquivalenzprinzip<br />
anwendbar. Allerdings bleibt ein Rest des finanzwissenschaftlichen Arguments des<br />
öffentlichen Gutes durch die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum erhalten. Dies gilt auch für die<br />
problematische Verwendung des Meritorik-Arguments, das zwar über keine<br />
befriedigende theoretische Basis verfügt, jedoch ebenfalls nicht gänzlich beiseite<br />
geschoben werden kann, wenn die Integrations- und Forumsfunktion des Rundfunks in<br />
Betracht gezogen werden. Ferner ist unter best<strong>im</strong>mten Bedingungen nicht<br />
auszuschliessen, daß private Gewinninteressen, die Rundfunkdarbietungen zunächst<br />
einmal als geeigneteten Rahmen für die eigenen Werbebotschaften interpretieren, unter<br />
Umständen Einfluß nehmen können auf die Präsentation von Informationen und<br />
Nachrichten und damit die Unabhängigkeit des publizistischen Wettbewerbs gefährden<br />
(drittes Ordnungsproblem). Aus diesen <strong>ordnungsökonomische</strong>n Überlegungen läßt sich<br />
zusammenfassend folgern, daß öffentlich-rechtlicher Rundfunk (in Deutschland) oder<br />
Public Broadcasting (in den Vereinigten Staaten) mit einem spezifischen<br />
Funktionsauftrag durchaus eine zweckmäßige Ergänzung zu einem<br />
privatwirtschaftlichen und gewinnorientierten Rundfunkangebot sein können.<br />
Die Modelle zur Programmwahl liefern ebenfalls einen Beitrag zur Klärung der<br />
erkenntnisleitenden Fragestellung, wie nämlich Vielfalt und qualitative Standards <strong>im</strong><br />
Rundfunk entstehen und dauerhaft sichergestellt werden können (viertes<br />
Ordnungsproblem). Ein generelles Marktversagen kann mit diesen Modellen aber auch<br />
nicht gefolgert werden. Allerdings muß bezüglich der Erklärungskraft einschränkend<br />
auf die zum Teil sehr restriktiven neoklassischen Annahmen dieser Modelle<br />
hingewiesen werden. So gehen etwa die Modelle von Steiner und Beebe von<br />
vollständiger Informationen der Rundfunkanbieter bezüglich der Nachfragepräferenzen<br />
der Verbraucher aus. Diese Annahme ist aber keinesfalls vereinbar mit dem bereits<br />
mehrfach angesprochenen besonderen Erfolgsrisiko von Programmsoftware und der<br />
häufig nur sehr unzureichend kalkulierbaren Erfolgswahrscheinlichkeit von neuen<br />
Filmen und Sendeformaten. Auch die wohlfahrtstheoretische <strong>Analyse</strong> von Spence und<br />
Owen ist sehr abstrakt und kaum geeignet, eindeutige Bewertungen von<br />
Programmstrukturen vorzunehmen und Politikempfehlungen zu geben.<br />
107
Die Programmwahl-Modelle verdeutlichen jedoch, daß werbefinanzierte<br />
Vollprogramme sich tendenziell an den Präferenzen der kaufkräftigen Mittelschicht<br />
orientieren. Es kann in einer Art von Mikro-Makro-Paradoxon zu einer<br />
Unterversorgung mit qualitativ hochwertigen Programmen kommen, die aus<br />
gesellschaftlichen, kulturellen und pädagogischen Erwägungen als sinnvoll erachtet<br />
werden. Bei entgeltfinanziertem Angebot hingegen besteht zwar eine direkte Kopplung<br />
von Zahlungsbereitschaft und Zuschauerpräferenzen gemäß dem Äquivalenzprinzip,<br />
jedoch kann es auch hier bei hohen Produktionkosten von vermeintlich hochwertigen<br />
Programminhalten – etwa Opernaufführungen oder ähnliche Darbietungen – zu einer zu<br />
geringen Bereitstellung dieser kulturpolitisch als wichtig angesehenen Qualitäten<br />
kommen.<br />
Aus dem Noam-Modell schließlich wird deutlich, daß öffentlich-rechtlicher<br />
Rundfunk oder Public Broadcasting prinzipiell in der Lage ist, Programminhalte von<br />
deren kommerzieller Marktfähigkeit zu entkoppeln, wenn die Zielsetzung der<br />
Zuschauermax<strong>im</strong>ierung aufgegeben wird. Hier bietet sich die Möglichkeit, die<br />
inhaltliche Angebotsvielfalt durch weitere Minderheitenprogramme zu erhöhen und<br />
hohe Qualitäten jenseits der Präferenzen des Medians bereitzustellen. Gleichwohl darf<br />
dieses Argument nicht überinterpretiert werden und öffentlich-rechtlichen Sendern ein<br />
Art von „Freibrief“ ausgestellt werden, der jede Programmproduktion unabhängig von<br />
dem damit verbundenen Kosten rechtfertigt. Ebenfalls läßt sich aus diesen Modellen<br />
keine ökonomische Legit<strong>im</strong>ierung von zuschauermax<strong>im</strong>ierenden öffentlich-rechtlichen<br />
Vollprogrammen ableiten, die als Konkurrenz zu privaten Anstalten in den<br />
marktfähigen Bereichen der Unterhaltung und des Sports auftreten. Öffentlichrechtlicher<br />
Rundfunk hat seine Existenzberechtigung als komplementäres Angebot <strong>im</strong><br />
Bereich hochwertiger Informationssendungen und Programmqualitäten.<br />
Die voranstehenden Modelle mögen in mancher Hinsicht kritisierbar und<br />
ergänzungsbedürftig sein, in erster Linie bezüglich ihrer teilweise irrealen Annahmen.<br />
Doch bleibt festzuhalten, daß mit diesen Modellen ein leistungsfähiger Referenzpunkt<br />
geboten wird, um reale Rundfunkordnungen analysieren und vergleichen zu können.<br />
Dies wird in den noch folgenden Kapiteln deutlich, wenn die Rundfunkordnungen der<br />
Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten vorgestellt werden. Die<br />
theoretischen Kriterien und Modelle werden bei diesem Vergleich systematisch<br />
aufgegriffen; sie dienen damit der Versachlichung der wissenschaftlichen Diskussion<br />
und ermöglichen eine Distanzierung von den politisch wertgeladenen (Vor-) Urteilen,<br />
wie sie in der deutschen Öffentlichkeit, aber auch in den Vereinigten Staaten<br />
anzutreffen sind.<br />
108
3.2. Zur These vom Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk<br />
109<br />
„In practice, however, the German institutions are<br />
heavily politicised along party lines. This problem is<br />
the cancer that has weakened the system’s<br />
independence and legit<strong>im</strong>acy“.<br />
Eli Noam (1991, S. 73).<br />
Von den Kritikern des privaten Rundfunks und den Gegnern der „Amerikanisierung“<br />
der <strong>Medien</strong> wird – wie bereits ausführlich diskutiert – zumeist die<br />
Marktversagenshypothese für den Rundfunk in verschiedenen Varianten vorgetragen.<br />
Implizit darin enthalten ist die allgemeine Vermutung, daß eine nicht-marktliche<br />
Lösung in manchen Situationen besser zur Realisierung spezifischer politischer<br />
Zielvorgaben geeignet wäre. <strong>Eine</strong> solche Sichtweise ist zumeist opt<strong>im</strong>istisch bezüglich<br />
der Regelungs- und Handlungskompetenz von staatlichen oder öffentlichen<br />
Institutionen. Dies entspräche allgemein der Argumentation der Befürworter von<br />
öffentlichen Unternehmen, die dem Wettbewerb als gesellschaftlichem<br />
Koordinationsinstrument und dem Gewinnprinzip als unternehmerischer Zielsetzung<br />
mißtrauen.<br />
Allerdings ist keinesfalls eindeutig gesagt, daß selbst <strong>im</strong> Falle eines Marktversagens<br />
der Staat <strong>im</strong>mer in der Lage ist, ein vergleichsweise besseres Ergebnis herbeizuführen.<br />
Markt und Staat sind zwei unterschiedliche Systeme der Ressourcenallokation.<br />
Marktversagen ist die eine Seite der Medaille, Staats-, Politik- oder auch<br />
Bürokratieversagen die andere Seite (vgl. Schüller 1986b). Damit ist eine wichtige<br />
grundsätzliche <strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellung der <strong>Medien</strong>ökonomik<br />
angesprochen, die auch in anderen Anwendungsfeldern der Wirtschaftspolitik <strong>im</strong>mer<br />
wieder auftritt: Wie und unter welchen Bedingungen können durch staatliche<br />
Aktivitäten Marktergebnisse verbessert werden? Kann man die Effekte einerseits von<br />
Marktversagen und andererseits von Staatsversagen genauer spezifizieren und <strong>im</strong><br />
konkreten Anwendungsfall gegeneinander abwägen? Welche Annahmen über das<br />
Verhalten der Teilnehmer <strong>im</strong> Marktgeschehen und <strong>im</strong> politischen Prozeß sind<br />
zweckmäßig, um zu befriedigenden Erklärungen zu gelangen? Wo liegen die originären<br />
Aufgaben des Staates in der Wirtschaftspolitik <strong>im</strong> allgemeinen und ganz speziell in der<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik? Inwieweit können auch vom Staat Gefährdungen für die<br />
Meinungsfreiheit ausgehen (zweites Ordnungsproblem)? Wo liegen die Möglichkeiten<br />
des Staates und der politischen Parteien, durch eine direkte oder indirekte Einflußnahme<br />
auf die Programme den eigenen Interessen zu dienen (viertes Ordnungsproblem)?<br />
Eucken (1952/90) hebt in seinen „staatspolitischen Grundsätzen“ hervor, der Staat<br />
solle sich auf die Gewährleistung einer „Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“<br />
konzentrieren, ohne selbst als Akteur <strong>im</strong> Marktprozeß tätig zu werden. Die Aufgabe des<br />
Staates wäre also die eines Schiedsrichters, nicht aber eines eigenständigen<br />
Spielteilnehmers. Zudem sieht Eucken staatlichen Handlungsbedarf bei der Sicherung<br />
der regulierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung. Für die medienökonomische<br />
Fragestellung wären hierbei sicherlich die Prinzipien der Monopolkontrolle und der<br />
Vermeidung und Korrektur von negativen Externalitäten besonders hervorzuheben. Als
konstituierende Prinzipien wären für die medienökonomische Fragestellung erstens das<br />
Privateigentum <strong>im</strong> Sinne spezifischer medienpolitischer Handlungs- und<br />
Verfügungsrechte zu sichern. Zweitens wäre die Vertragsfreiheit sowie, daran<br />
anknüpfend, die Haftung zu garantieren. Und drittens ist schließlich die Gewährleistung<br />
national und international offener Märkte zu betonen.<br />
<strong>Eine</strong> solche Schiedsrichterfunktion fair, gerecht, dauerhaft und glaubwürdig zu<br />
erfüllen, stellt an den Staat oder an eine staatliche Regulierungsbehörde sowie an die<br />
dort handelnden Menschen hohe Anforderungen. In diesem Verständnis ist auch<br />
Euckens Plädoyer für einen starken Staat zu interpretieren, der sich nicht in den Dienst<br />
von Partikularinteressen stellen läßt, sondern möglichst unabhängig und neutral seine<br />
Aufgabe als Wettbewerbshüter erfüllt. Zudem ist – wie Max Weber bereits festgestellt<br />
hat – ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz notwendig, um der Komplexität der<br />
Regelungsaufgabe gerecht zu werden.<br />
Die Einnahme einer neutralen Schiedsrichterposition wird für jede staatliche<br />
Behörde erschwert, wenn sie selbst an den Märkten als Anbieter auftritt und in<br />
Wettbewerb zu privaten Unternehmen tritt. Der Staat kann dann – <strong>im</strong> wahrsten Sinne<br />
des Wortes – nicht mehr unparteiisch sein: Er wird selbst zur Partei mit eigenen<br />
Interessen und unternehmerischen Strategien. <strong>Eine</strong> solche Tendenz ist zweifelsfrei in<br />
der deutschen Rundfunkordnung zu erkennen. Die engen personellen und<br />
institutionellen Verknüpfungen zwischen dem Personal in den öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten, in den Landesmedienanstalten, in der Kommission zur Ermittlung des<br />
Finanzbedarfs (KEF) sowie in den politischen Parteien erschweren eine systematische<br />
Trennung in Schiedsrichteraufgabe und Spielstrategie der Marktteilnehmer. Vor allem<br />
in <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong>n wurde das Problem von „Markt und Macht <strong>im</strong><br />
Rundfunk“ (Wiechers 1992) thematisiert; neben die These vom Marktversagen ist<br />
zunehmend die Vermutung des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk gestellt worden 63<br />
.<br />
Die Politikversagenshypothese <strong>im</strong> Rundfunk äußert sich in verschiedenen Aspekten.<br />
Erstens wird dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine überteuerte<br />
Programmproduktion, also mangelnde Kosteneffizienz, vorgeworfen. Das mangelnde<br />
Kostenbewußtsein zeige sich auch in überzogenen Prestigeprojekten und unnötig<br />
repräsentativen Verwaltungsbauten. Zweitens wird eine zu geringe inhaltliche<br />
Innovationsbereitschaft und Flexibilität kritisiert; damit einher ginge ein gewisser<br />
Paternalismus bei der Programmgestaltung, der teilweise an die Bevormundung der<br />
Zuschauer grenze. Drittens wird vor allem den ARD-Anstalten eine zu große<br />
Parteiennähe vorgeworfen, und zwar sowohl in personellen als auch in redaktionellen<br />
Fragen. Vor allem das Konzept des sog. „Binnenpluralismus“ öffne dem<br />
63<br />
110<br />
Aspekte des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk mit spezifischem Bezug zur Situation in<br />
Deutschland wurde beispielsweise vorgetragen von Gröner (1988), Wiechers (1992),<br />
Bremer (1995), Müller (1998), Hamm (1998), Hartwig und Schröder (1998 und 1999).<br />
Auch in der amerikanischen Literatur werden mögliche nachteilige Konsequenzen von<br />
Public Broadcasting für private Programmanbieter diskutiert, etwa unter dem<br />
Gesichtspunkt der sog. „Kannibalisierungsthese“ (Berry und Waldfogel 1996b).
Parteienproporz alle Türen und gefährde <strong>im</strong> Kern die Unabhängigkeit des Rundfunks.<br />
Viertens werden den öffentlich-rechtlichen Anstalten wettbewerbsverzerrendes<br />
Verhalten gegenüber privaten Konkurrenten („Kanalverstopfung“) und unzulässiges<br />
Quersubventionieren vorgeworfen (siehe Monopolkommission 2000). Der Einfluß der<br />
politischen Parteien in den öffentlich-rechtlichen Sendern und gleichzeitig in den<br />
Landesmedienanstalten, die mit den Lizenzierungsfragen befaßt sind, führe zu<br />
Verdrängungsstrategien gegenüber privaten Anbietern. Fünftens wird kritisiert, daß die<br />
Kontrolleinrichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund der zahlreichen<br />
personellen Verflechtungen ineffizient seien. Die Aufsichtsbehörden würden<br />
zunehmend die Interessen der Sender vertreten, anstatt sie effektiv zu kontrollieren –<br />
ein Anwendungsbeispiel also für die sog. „Capture-Theorie“. Sechstens seien die<br />
Rundfunkanstalten und noch viel mehr die Landesmedienanstalten ein Beispiel für<br />
Parkinsons Gesetz, das besagt, daß Bürokratien zunehmend um eine Ausweitung des<br />
eigenen Einflußbereiches bemüht sind und daß sie auch dann noch weiterleben, wenn<br />
der eigentliche Grund für deren Existenz längst schon beseitigt ist.<br />
Ob und in welchem Ausmaß diese Vorwürfe zutreffend sind, wird <strong>im</strong> einzelnen noch<br />
zu diskutieren sein. In jedem Falle bilden sie aber ein wichtiges Gegengewicht in der<br />
Diskussion um die Marktversagenshypothese, denn offenkundig besteht auch der<br />
begründete Anlaß zu einer Politikversagensvermutung. Die Annahme eines<br />
benevolenten Rundfunkanbieters, der in seiner Programmgestaltung an nichts anderes<br />
denkt als an die Verwirklichung „des Gemeinwohls“, ist ebenso eine theoretische<br />
Fiktion wie die unrealistische Annahme der vollkommenen Konkurrenz in einfachen<br />
Modellen des Wettbewerbs. Die Entscheidung, ob dem Markt oder der staatlichen<br />
Regelungskompetenz <strong>im</strong> Rundfunk mehr vertraut wird, scheint also keinesfalls so<br />
eindeutig zu klären zu sein, wie dies von den Vertretern der Marktversagenshypothese<br />
vorgetragen wird. Vielmehr liegt eine Opt<strong>im</strong>ierungsentscheidung zwischen zwei<br />
Steuerungsprinzipien vor, die beide durch spezifische Vorteile, aber auch durch manche<br />
Nachteile charakterisiert sind. Diese gilt es systematisch gegeneinander abzuwägen.<br />
Um die erhobenen Vorwürfe gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die<br />
Hypothese des Politikversagens theoriegeleitet diskutieren zu können, werden <strong>im</strong><br />
folgenden die wichtigsten Elemente der Public Choice-Theorie sowie der<br />
Ökonomischen Theorie der Bürokratie kurz vorgestellt. Dabei wird auf eine umfassende<br />
inhaltliche Darstellung dieser Konzeptionen verzichtet 64<br />
. Vielmehr geht es darum, die<br />
zentralen Argumente hervorzuheben, die auch für die medienökonomische Diskussion<br />
nutzbar gemacht werden können.<br />
64<br />
<strong>Eine</strong>n umfassenden Überblick über die Public Choice-Theorie findet sich <strong>im</strong> Lehrbuch<br />
von Mueller (1989).<br />
111
3.2.1. Der Erklärungsbeitrag der Public Choice-Theorie<br />
112<br />
„Public Choice can be defined as the ecconomic<br />
study of nonmarket decision making, or s<strong>im</strong>ply the<br />
application of economics to political science“.<br />
Dennis Mueller (1989, S. 1)<br />
Die Public Choice-Theorie hat sich als eigenständiges Forschungsgebiet seit 1948<br />
systematisch entwickelt (Mueller 1989, S. 2). In der Public Choice-Theorie – auch<br />
ökonomische Theorie der Politik genannt – wird mit Hilfe eines mikroökonomischen<br />
Instrumentariums versucht, politische und bürokratische Entscheidungsprozesse und<br />
Wahlhandlungen zu erklären. Das entscheidende methodische Prinzip ist dabei, die<br />
politischen Akteure als nutzenmax<strong>im</strong>ierende Individuen zu modellieren, die keineswegs<br />
zwingend um die Verbesserung des Gemeinwohls bemüht sind, sondern die durchaus<br />
handfeste Eigen- und vor allem Wiederwahlinteressen verfolgen. <strong>Eine</strong> solche<br />
Vorgehensweise vereinheitlicht somit die Annahmen, die an die Akteure einerseits <strong>im</strong><br />
Marktgeschehen, andererseits <strong>im</strong> politischen Geschehen gestellt werden. Die<br />
verschiedenen Gesellschaftsbereiche sollen, so Fehl (1991a, S. 118), „auf der<br />
Grundlage einer einheitlichen Axiomatik“ durchleuchtet werden.<br />
Die Public Choice-Theorie ist, wie Mueller (1989, S. 2-6) ausführt, auch eine<br />
Reaktion auf die Ausbreitung wohlfahrtstheoretischen Denkens und die daran<br />
anknüpfenden Politikempfehlungen. In der Wohlfahrtstheorie Bergson-Samuelsonscher<br />
Prägung wird davon ausgegangen, daß der Staat eine soziale Wohlfahrtsfunktion zum<br />
Wohle aller Mitbürger max<strong>im</strong>iere. Implizit darin enthalten sind die Annahmen, daß der<br />
Staat erstens das Wissen und die Informationen hat, welche Präferenzen die einzelnen<br />
Individuen haben und wie er diese zu einer sozialen Wohlfahrtsfunktion aggregieren<br />
kann, daß der Staat zweitens weiß, wie und mit welchen Maßnahmen er diesem Ziel<br />
bestmöglich dient und schließlich, drittens, daß der Staat keine anderen Interessen hat,<br />
als die vorgestellte Wohlfahrtsfunktion zu max<strong>im</strong>ieren. In dieser<br />
wohlfahrtstheoretischen Sichtweise wird also dem Staat eine besondere<br />
Problemlösungskompetenz und Steuerungsfähigkeit zugeschrieben, wenn es um die<br />
Beseitigung von Marktversagen geht. Dies deckt sich auch weitestgehend mit den<br />
keynesianischen Konzepten einer makroökonomischen Steuerung und<br />
Stabilisierungspolitik (vgl. Mueller 1989, S. 5).<br />
Die wohlfahrtstheoretische Konzeption ist in der Wirtschaftswissenschaft in<br />
zunehmendem Maße umstritten. Bereits in seinem ersten Aufsatz aus dem Jahre 1949<br />
hat sich James M. Buchanan, der als einer der Gründungsväter der Public Choice-<br />
Schule und der Ökonomischen Theorie der Verfassung gilt, kritisch mit dieser<br />
idealisierten („organischen“) Sichtweise des Staates auseinandergesetzt. Die<br />
Erwartungen in die Wissensverarbeitungskapazität des Staates sowie an die<br />
charakterlichen Eigenschaften der Politiker stehen in krassem Widerspruch zu den<br />
tatsächlich beobachtbaren Tätigkeiten des Staates. Mit von Hayek (1945) ist zutreffend<br />
von einer Anmaßung von Wissen zu sprechen. Die wohlfahrtstheoretische Konzeption<br />
mag durchaus heuristischen Erklärungsgehalt in einfachen Modellstrukturen haben; als
Leitbild für tatsächliche Politikberatung scheint sie jedoch in hohem Maße ungeeignet,<br />
ja geradezu gefährlich zu sein. Die Vertreter der Public Choice-Lehre sind dagegen<br />
bemüht, so Fehl (1991a, S. 119), den normativen Ansatz der Wohlfahrtsökonomik<br />
durch eine „positive, d.h. erfahrungswissenschaftliche, <strong>Analyse</strong> der tatsächlichen<br />
Staatstätigkeit zu ergänzen“ und damit zu einer realistischeren Sichtweise staatlicher<br />
Aktivität zu gelangen.<br />
Um den theoretischen Defiziten der Wohlfahrtstheorie entgegenzutreten, wird in der<br />
Public Choice-Lehre systematisch von eigeninteressierten Politikern ausgegangen, die<br />
sich am Wählerst<strong>im</strong>menmarkt behaupten müssen und die deshalb eine Politik verfolgen,<br />
die ihre Wiederwahlchancen max<strong>im</strong>iert. Wie Downs (1968) in seiner „ökonomischen<br />
Theorie der Demokratie“ feststellt, formulieren Politiker Parteiprogramme nicht etwa,<br />
um dem Gemeinwohl zu dienen, sondern vor allem zur Erhöhung der eigenen<br />
Popularität. Der methodologische Individualismus ist deshalb eine entscheidende Stütze<br />
des gesamten Forschungsprogramms der Public Choice, weil hierdurch politische<br />
Entscheidungen auf die Interessen der Involvierten zurückgeführt werden können. Der<br />
Irrglaube an einen „wohlmeinenden Diktator“, der nach wie vor auch in manchen Teilen<br />
der Wirtschaftswissenschaft und vor allem in der Wohlfahrtstheorie weit verbreitet ist,<br />
führt hingegen zu einer vollkommen falschen Einschätzung des politischen Prozesses<br />
(ausführlich Brennan und Buchanan 1993). Der Rückgriff auf den methodologischen<br />
Individualismus dient gleichsam der „Vorab-Prüfung“ von Theorien auf ihren empirisch<br />
überprüfbaren Kern. Der Staat ist in dieser Sichtweise kein monolithischer Block,<br />
sondern setzt sich aus einer Vielzahl von handelnden Menschen mit teilweise sehr<br />
unterschiedlichen Interessen zusammen.<br />
In der Public Choice-Lehre wird ein positiver und ein normativer Zweig<br />
unterschieden. In der positiven Perspektive geht es pr<strong>im</strong>är um die Wahl- und<br />
Abst<strong>im</strong>mungsmechanismen in einer direkten oder in einer repräsentativen Demokratie.<br />
<strong>Eine</strong> zentrale Erkenntnis für Abst<strong>im</strong>mungen <strong>im</strong> ersten Fall ist dabei zunächst, daß die<br />
Entscheidung über einen politischen Sachverhalt – völlig unabhängig vom tatsächlichen<br />
Inhalt – maßgeblich vom gewählten Abst<strong>im</strong>mungsmechanismus beeinflußt wird. Je<br />
nach dem, ob es sich um eine einfache Mehrheitsabst<strong>im</strong>mung oder um differenziertere<br />
und komplexere Mechanismen handelt (etwa das Rangsummen- oder das<br />
Punktwahlverfahren) 65<br />
113<br />
, werden andere Abst<strong>im</strong>mungsergebnisse erwartet. Die<br />
Ergebnisse müssen dabei jedoch keinesfalls eindeutig und stabil sein, wie vor allem das<br />
„Condorcet-Paradoxon“ verdeutlicht. Je nach der vorgenommenen Reihenfolge des<br />
Abst<strong>im</strong>mungsprozesses können die Ergebnisse unterschiedlich sein. Mit der Wahl der<br />
65<br />
Be<strong>im</strong> Rangsummenverfahren werden die Alternativen mittels einer vorgegebenen<br />
Punkteskala aufgereiht. Bei fünf Alternativen erhält beispielsweise die erste Wahl fünf<br />
Punkte, die letzte Wahl einen Punkt. Die Addition der Bewertungen aller Beteiligten<br />
ergibt dann den Sieger. Be<strong>im</strong> Punktwahlverfahren (Borda-Regel) erhält jeder Kandidat<br />
eine best<strong>im</strong>mte Summe an Punkten, die er beliebig auf eine oder mehrere Alternativen<br />
verteilen kann. Zur axiomatischen Fundierung der verschiedenen Abst<strong>im</strong>mungsverfahren<br />
siehe ausführlich Mueller (1989).
Abst<strong>im</strong>mungsregel und mit der zeitlichen Reihung des Wahlverfahrens wird also das<br />
spätere inhaltliche Ergebnis ganz nachhaltig vorgeprägt.<br />
Ebenfalls von Bedeutung ist, ob über einen Sachverhalt einzeln oder <strong>im</strong> Paket<br />
abgest<strong>im</strong>mt wird: dies kommt in dem sog. „logrolling-Theorem“ zum Ausdruck. Gerade<br />
bei Paketlösungen treten abst<strong>im</strong>mungsstrategische Überlegungen in den Vordergrund,<br />
so daß ex ante schwer abzuschätzen ist, wie ein Abst<strong>im</strong>mungsprozeß realiter verlaufen<br />
wird, selbst wenn die „ersten Präferenzen“ aller Spielteilnehmer bekannt wären. Mit der<br />
Zust<strong>im</strong>mung für einen eigentlich unerwünschten, aber persönlich weniger wichtigen<br />
Sachverhalt kann sich ein Teilnehmer von seinen Konkurrenten die Zust<strong>im</strong>mung für<br />
einen individuell wichtigen Abst<strong>im</strong>mungsgegenstand „erkaufen“. Damit kommen<br />
vielfältige nachgelagerte Präferenzen ins Spiel. In dieser Erkenntnis liegt auch die<br />
Bedeutung für die medienökonomische Fragestellung, denn offensichtlich ist die Frage<br />
nach geeigneten Ordnungsbedingungen <strong>im</strong> Rundfunk auch eine Frage, wie, von wem,<br />
nach welchen Kriterien und in welcher zeitlichen Reihenfolge über einen<br />
Ordnungsrahmen abgest<strong>im</strong>mt wird.<br />
Der zweite Gesichtspunkt der positiven Public Choice-Lehre beleuchtet die<br />
Komplexität von Abst<strong>im</strong>mungsprozessen in einer repräsentativen Demokratie. Vor<br />
allem die demokratietheoretischen Überlegungen von Anthony Downs (1968) sind<br />
hierbei in ihrer wissenschaftlichen Tragweite und Erklärungskraft hervorzuheben.<br />
Allgemein sind für die medienökonomische Fragestellung zwei Erkenntnisse zentral:<br />
Erstens ist darauf hinzuweisen, daß in einem demokratischen Abst<strong>im</strong>mungsprozeß<br />
keineswegs sichergestellt ist, daß die Ergebnisse tatsächlich aus einem übergeordneten<br />
Blickwinkel als opt<strong>im</strong>al eingestuft werden können. In einem Zwei-Parteien-System<br />
beispielsweise werden sich beide Parteien nach dem sog. „Median-Wähler-Theorem“<br />
von Downs bemühen, die politische Mitte zu besetzen. Damit werden jedoch best<strong>im</strong>mte<br />
politische Themen systematisch ausgeblendet, weil sie sich zu weit vom<br />
Durchschnittswähler entfernen. Die Politiker beider Parteien werden bemüht sein, keine<br />
„heißen Eisen“ anzufassen und dadurch Wähler zu verprellen. Dieser Zusammenhang<br />
ist beispielsweise eine sehr gute Erklärung für die Reformträgheit der Regierungen,<br />
selbst wenn Mißstände in best<strong>im</strong>mten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Teilordnungen längst offenkundig geworden sind.<br />
Zweitens ist mit der auf Gordon Tullock zurückgehenden sog. „Theorie des Rent<br />
Seeking“ ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erklärung von tatsächlich beobachtbarem<br />
Politikversagen geleistet worden (ausführlich Mueller 1989, S. 229-246). Der<br />
Grundgedanke dieses Ansatzes ist dabei denkbar einfach. Am Beispiel der<br />
Monopoltheorie wird verdeutlicht, daß sich die Produzentenrente erhöhen kann, wenn<br />
es dem Anbieter aufgrund seiner Marktmacht oder aufgrund sonstiger<br />
Einflußmöglichkeiten gelingt, einen überhöhten Preis als unter<br />
Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen. Das Ausmaß der so gewonnenen zusätzlichen<br />
Produzentenrente hängt dabei von der Nachfrageelastitzität ab. Es wird unter diesen<br />
Monopolbedingungen weniger produziert und konsumiert, als dies bei<br />
Wettbewerbspreisen möglich wäre.<br />
114
Der neue Gesichtspunkt, der von Tullock in die Debatte eingebracht wird, ist nun,<br />
daß ein solcher überhöhter Monopolpreis vom Anbieter keinesfalls kostenlos<br />
durchgesetzt werden kann. Die politische Einflußnahme und der Lobbyismus binden<br />
materielle Ressourcen und verursachen zusätzliche volkswirtschaftliche Kosten und<br />
Ineffizienzen. Der Verlust an sozialer Wohlfahrt ist demnach noch deutlich größer, als<br />
zunächst in der Monopol-Theorie angenommen, weil die unproduktiven Tätigkeiten des<br />
politischen Antichambrierens effektiver zur Produktion knapper Güter eingesetzt<br />
werden könnten. Zudem ist mit der politischen Einflußnahme keinesfalls sichergestellt,<br />
daß sich auch tatsächlich die gewünschte Begünstigung durchsetzen läßt. Tullock (1991,<br />
S. 605) vergleicht Rent Seeking-Aktivitäten zutreffend mit dem Kauf eines Loses in<br />
einer Lotterie, bei dem einige wenige Erfolgreiche viel gewinnen, während die große<br />
Mehrheit ihren Einsatz verliert. Rent Seeking ist dann also ein unternehmerisches<br />
Risiko, bei dem keineswegs sicher ist, daß die Kosten des Rent Seeking durch spätere<br />
Erträge aus Monopolpreisen überkompensiert werden. In jedem Fall ist Rent Seeking<br />
von Nachteil für die Nicht-Begünstigten.<br />
Das Konzept des Rent Seeking ist besonders gut geeignet, um politische<br />
Reformblockaden zu erklären. Mit Mancur Olson (1982) ist darauf hinzuweisen, daß<br />
solche Rent Seeking Aktivitäten in größerer Zahl zu gesellschaftlichen Verkrustungen<br />
führen, die über einen längeren Zeitraum zum wirtschaftlichen Niedergang von<br />
Nationen beitragen können. Auch für die medienökonomische Fragestellung scheint die<br />
Rent Seeking-Theorie nachdrücklichen Erklärungsgehalt aufzuweisen. Die Lobbyisten<br />
innerhalb der öffentlich-rechtlichen Anstalten bemühen sich durch konkrete<br />
Einflußnahme auf die Politik um eine dauerhafte Absicherung ihrer Monopolstellung<br />
sowie um eine Finanzierung, die deutlich über einer marktüblichen<br />
Mittelerwirtschaftung liegt. Zudem wird der Versuch unternommen, den Einflußbereich<br />
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in verschiedene Gebiete auch der neuen <strong>Medien</strong><br />
auszuweiten, um so dauerhaft die eigene Position zu sichern. Mit der Lobbytätigkeit<br />
verbunden sind attraktive und prestigeträchtige Beschäftigungsmöglichkeiten – in<br />
Deutschland etwa in den Rundfunkräten oder den Landesmedienanstalten.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß es das Verdienst der Public Choice-Lehre<br />
ist, die Eigeninteressen der politisch Verantwortlichen in das Zentrum<br />
wissenschaftlicher Aufmerksamkeit gerückt zu haben. Hierdurch ist eine wesentlich<br />
realitätsnähere Einschätzung des politischen Prozesses möglich als unter der<br />
idealistischen, fast schon naiven Annahme eines gemeinwohlorientierten Staates. Die<br />
Konzeption einer Theorie des Staats- und Politikversagens durch die Vertreter der<br />
Public Choice-Schule bedeutet allerdings keinesfalls, wie Fehl (1991a, S. 120) zurecht<br />
betont, daß diese Wissenschaftler „staatsfeindlich eingestellt wären“. Vielmehr geht es<br />
um den Nachweis, daß es keine perfekten Institutionen gibt und daß jedes<br />
Steuerungsprinzip mit gewissen Unzulänglichkeiten ausgestattet ist.<br />
Auch für die <strong>Medien</strong>ökonomik ist es zweckmäßig, neben den möglichen Gefahren<br />
des Marktversagens, wie sie in Teilaspekten in den Programmwahlmodellen<br />
thematisiert werden, <strong>im</strong>mer auch eine besondere Wachsamkeit bezüglich der Gefahren<br />
des Staats- oder Politikversagens aufzubringen. Ein solches „gesundes Mißtrauen“ ist<br />
115
allein schon deshalb angeraten, weil in den öffentlich-rechtlichen Institutionen <strong>im</strong>mer<br />
die Gefahr einer Interessenverquickung zwischen verschiedenen Zielen besteht. Da in<br />
der Regel der kontrollierende Druck des Wettbewerbs und der Öffentlichkeit fehlt oder<br />
zumindest nur begrenzt wirksam wird, müssen interne und externe Kontrollorgane<br />
kompensierend eingreifen. Diese können durchaus in Einzelfällen gut arbeiten;<br />
gleichwohl ist davon nicht generell auszugehen.<br />
3.2.2. Der Erklärungsbeitrag der Ökonomischen Theorie der Bürokratie<br />
116<br />
„Any theory of the behavior of bureaus that does<br />
not incorporate the personal preferences of<br />
bureaucrats, however, will be relevant only in the<br />
most rigidly authoritarian environments“.<br />
William Niskanen (1971, S. 5)<br />
Der Begriff der Bürokratie ist zumindest umgangssprachlich in vielen Fällen negativ<br />
besetzt. Häufig wird das Adjektiv „bürokratisch“ synonym verwendet für unflexibel,<br />
kundenunfreundlich, neuerungsfeindlich oder langatmig. <strong>Eine</strong> solche Sichtweise kann<br />
sich auf Alltagserfahrungen stützen. Mit Max Weber (1947) ist jedoch darauf<br />
hinzuweisen, daß Bürokratien auch aus einem anderen Gesichtspunkt betrachtet werden<br />
müssen. Jedes Gemeinwesen benötigt gleichsam einen Transmissionsapparat, mit<br />
dessen Hilfe politische Impulse innerhalb eines gegebenen legislativen Rahmens<br />
umgesetzt werden können. Die Bürokratie ist also ein gesellschaftliches Entscheidungs-<br />
und Koordinationsverfahren, um verschiedene Interessen und Ziele in zumeist großen<br />
Organisationen durchzusetzen. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß der Begriff der<br />
Bürokratie zumeist mit öffentlichen oder staatlichen Einrichtungen in Verbindung<br />
gebracht wird; dann wird häufig von der sog. Verwaltungsbürokratie gesprochen. Aber<br />
auch in großen Unternehmen gibt es hierarchische Abst<strong>im</strong>mungsprinzipien, die<br />
prinzipiell als Bürokratie bezeichnet werden können.<br />
Bürokraten verfügen in der Regel über Expertenwissen. Von den Politikern selbst<br />
kann nicht erwartet werden, daß sie in jeder spezifischen Fachfrage kompetent wären.<br />
Die Komplexität der Ordnungsbereiche innerhalb einer modernen, ausdifferenzierten<br />
Gesellschaft und auch in einem Großunternehmen ist viel zu groß, als daß einzelne<br />
Personen in allen Fachfragen die nötige Detailkenntnis und Kompetenz aufweisen<br />
könnten. Bürokraten übernehmen diese wichtige Mittlerfunktion zwischen politischen<br />
Ideen und der Realität und verfügen über das Wissen zu deren Umsetzung. Außerdem<br />
sind Bürokraten zumeist über einen wesentlich längeren Zeitraum mit einer Materie<br />
befaßt <strong>im</strong> Gegensatz zu Politikern, die teilweise nur für eine kurze Zeit oder eine<br />
Legislaturperiode Verantwortung übernehmen. Politiker kommen und gehen, die<br />
Verwaltungsbürokratie aber bleibt. In diesem Sinne erfüllen Bürokraten, so Max Weber<br />
(1947), auch eine wichtige staatstragende Funktion innerhalb einer Demokratie.<br />
Bürokratien haben jedoch auch ein Eigenleben, das keinesfalls <strong>im</strong>mer mit der<br />
eigentlichen Aufgabe der Umsetzung politischer Vorgaben in Einklang stehen muß. So<br />
ist beispielsweise in empirischen Untersuchungen festgestellt worden, daß Bürokratien<br />
nur selten <strong>im</strong> ökonomischen Sinne effizient arbeiten und aus sich heraus praktisch nicht
zu Innovationen fähig sind. Dieser Sachverhalt wird in Anlehnung an Leibenstein<br />
(1966) als X-Ineffizienz bezeichnet. Ebenfalls haben Bürokratien die Tendenz, auch<br />
noch lange nach Beendigung ihrer eigentlichen Aufgabe weiterzuexistieren und sich in<br />
zunehmendem Maße mit sich selbst zu beschäftigen 66 : Dies bezeichnet man als das<br />
Parkinsonsche Gesetz der Bürokratie. Die ökonomische Theorie der Bürokratie, die vor<br />
allem durch die frühen Arbeiten von Anthony Downs (1967) und William Niskanen<br />
(1971) geprägt worden ist, hat diese Gesichtspunkte in den Vordergrund gestellt.<br />
Ausgangspunkt des Basismodells von Niskanen (1971, S. 45-77) ist wiederum die<br />
Annahme, daß Bürokraten vor allem durch Eigeninteressen charakterisiert sind. Der<br />
Ansatz ist also individualistisch fundiert und unterscheidet sich damit vor allem von den<br />
juristisch geprägten Staatstheorien, die in der Bürokratie zuerst eine pflichtbewußte und<br />
vor allem gehorsame Institution zu Umsetzung politischer und gesetzlicher Vorgaben<br />
sieht. Im Modell wird von einer Staatsbürokratie ausgegangen, die einen best<strong>im</strong>mten<br />
output mit „nicht-Markt-Charakteristik“ (These Downs) herstellt. Allerdings werden<br />
keine meßbaren output-Einheiten angeboten, sondern entsprechende Aktivitäten. Das<br />
durch die Regierung zugewiesene Budget richtet sich dabei nach der Gesamthöhe der<br />
Aktivitäten.<br />
Der Bürokrat hat <strong>im</strong> Niskanen-Modell eine Reihe verschiedener Ziele. Nicht alle<br />
Ziele müssen dabei in gleichem Ausmaß und zu jeder Zeit verfolgt werden. Zuerst geht<br />
es dem Bürokraten um die Max<strong>im</strong>ierung seines individuellen Einkommens, wobei<br />
jedoch in der Regel verwaltungsrechtliche Höchstgrenzen bestehen. Nicht zuletzt<br />
deshalb werden weitere nicht-monetäre Ziele verfolgt, beispielsweise eine<br />
repräsentative Büroausstattung oder auch ein hohes Prestige, das zumeist mit der Größe<br />
der zu leitenden Behörde positiv korreliert ist. Ein weiteres wichtiges Ziel ist es,<br />
möglichst viel Macht zu erlangen, die ebenfalls direkt von der Größe der Behörde sowie<br />
von der Höhe des verfügbaren Budgets abhängt. Auch Fürsorge, d.h. ein hohes Maß an<br />
Sozialleistungen sowie die Sicherheit des Arbeitsplatzes können Ziele des Bürokraten<br />
sein. Schließlich sind Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeiten <strong>im</strong> positiven oder auch <strong>im</strong><br />
negativen Sinne zu nennen, mit denen Bürokraten sich „Denkmäler“ errichten können.<br />
Die Niskanen-Annahmen lassen sich zu einer Zielfunktion zusammenfassen, die der<br />
Bürokrat zu max<strong>im</strong>ieren versucht. Dies geschieht in der Regel dadurch, daß der<br />
Bürokrat seine Budgetforderung erhöht und sie in einem Verhandlungsprozeß<br />
gegenüber der Regierung durchsetzt. In diesem Verhandlungspiel ist der Bürokrat in<br />
einem entscheidenden Vorteil, weil er einen Wissensvorsprung gegenüber seinen<br />
Geldgebern hat. Die spezifische Kostenfunktion der Leistungserstellung ist in der Regel<br />
nur ihm bekannt und kann zumeist auch durch externe Rechnungsprüfer nur<br />
unzureichend erkannt werden. Diese Art von Wissensasymmetrie ist typisch für jede<br />
Form der nicht-marktlichen Leistungserstellung. Der Bürokrat kann also nunmehr seine<br />
Budgetforderung systematisch erhöhen, kostenwirksame Sachzwänge schaffen und<br />
damit zum Wachstum und zur dauerhaften gesicherten Existenz seiner Behörde<br />
66 Diese Beharrungskräfte von Bürokratien werden häufig durch spezifische rechtliche<br />
Rahmenbedingungen (Kündigungsschutz, Beamtenrecht, o.ä.) befördert.<br />
117
eitragen. Diese Tendenz wird umso stärker sein, je enger die persönlichen Aufstiegs-<br />
und Karrieremöglichkeiten mit der Höhe des Budgets korrelieren.<br />
Das Basismodell von Niskanen umfaßt eine Vielzahl verschiedener Facetten und<br />
Modellvariationen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll. Für die<br />
medienökonomische Fragestellung ausreichend ist bereits die Grundhypothese des<br />
Basis-Modells, das nämlich Bürokratien systematisch nachweisbare Verhaltensweisen<br />
an den Tag legen, die mit ihrem eigentlichen rechtlichen Auftrag nicht notwendig in<br />
Einklang stehen. Dies liegt unter anderem auch in dem Umstand begründet, daß in den<br />
politischen Vorgaben <strong>im</strong>mer auch Gestaltungs- und Interpretationsspielräume für den<br />
Bürokraten enthalten sein müssen, um in der jeweiligen Entscheidungssituation<br />
angemessen reagieren zu können.<br />
Ganz offensichtlich hat die ökonomische Bürokratietheorie einen hohen<br />
Erklärungsgehalt bei der <strong>Analyse</strong> des öffentlich-rechtlichen Rundfunks europäischer<br />
und speziell deutscher Tradition. Wiechers (1992, S. 166 ff.) zeigt beispielsweise, daß<br />
die Macht der Parteien und Verbände ein ganz gewichtiger Einflußfaktor <strong>im</strong> deutschen<br />
Rundfunk war und ist. Die Vorsitzenden der ARD-Anstalten und des ZDF haben<br />
ebenfalls gewichtigen politischen Einfluß und können diesen nutzen, um eigene<br />
Zielvorstellungen zu verwirklichen. Auch die repräsentativen Verwaltungsbauten der<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten deuten auf die besondere Bedeutung von Prestige und<br />
Macht <strong>im</strong> Rundfunk hin.<br />
Weiteres Indiz für die Validität der Budgetmax<strong>im</strong>ierungshypothese sind die stets<br />
steigenden Rundfunkgebühren, in denen sich permanent der gelungene Nachweis eines<br />
höheren Finanzmittel“bedarfs“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten manifestiert. Trotz<br />
der Zulassung privater Vollprogramm- und Spartenprogrammanbieter und der damit<br />
einhergehenden Vervielfachung des Programmangebots steigen die Ausgaben der<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland weiter. Die durch die<br />
Gebührenfinanzierung bedingte weitgehende Entkoppelung von der Notwendigkeit,<br />
sich erstens <strong>im</strong> Wettbewerb um die Zuschauer mit anderen Anbietern behaupten zu<br />
müssen und zweitens Vorsorge für eine kostenmin<strong>im</strong>ale Programmproduktion zu<br />
treffen, führt zu den bekannten Erscheinungen regelmäßiger Gebührenerhöhungen, die<br />
vollständig kompatibel mit der ökonomischen Theorie der Bürokratie sind.<br />
Ferner ist festzustellen, daß die Verwaltungs- und Produktionsapparate der<br />
Sendeanstalten in der Regel personell sehr großzügig ausgestattet sind. Setzt man die<br />
Kosten einer produzierten Programmeinheit in Relation zu der Mitarbeiteranzahl, so<br />
fällt auf, daß die Produktivität der Mitarbeiter deutlich geringer ist als bei<br />
entsprechenden privaten Anbietern (vgl. Duvvuri und Schellmoser 1996); dies<br />
entspräche der Vermutung von X-Ineffizienzen. Zudem fördert die parteipolitische<br />
Einflußnahme zur Sicherung der „Binnenpluralität“ Proporzdenken <strong>im</strong><br />
Programmangebot (vgl. Wiechers 1992); Qualifikationskriterien werden dabei nicht<br />
selten in den Hintergrund gedrängt. Ferner gilt der Einfluß der Parteien und Verbände<br />
bei der Besetzung der Entscheidungsgremien der Sendeanstalten nach wie vor als<br />
dominant. Vor allem für das dritte und vierte Ordnungsproblem ergeben sich hieraus<br />
118
Konsequenzen. Offensichtlich bestehen für die Bürokraten in den Rundfunkanstalten<br />
direkte und indirekte Möglichkeiten, best<strong>im</strong>mte Programminhalte mehr oder weniger<br />
stark zu beeinflussen. Dies könnte <strong>im</strong> äußersten Fall sogar zu einer Beschränkung der<br />
Meinungsvielfalt führen.<br />
3.2.3. Zur Hypothese des Politikversagens <strong>im</strong> Rundfunk: Ein Zwischenergebnis<br />
Die kurz skizzierten Überlegungen zur Politikversagenshypothese verdeutlichen, daß<br />
in einer öffentlich-rechtlichen Organisation systematische Tendenzen zum Politik- und<br />
Bürokratieversagen existieren. Für die medienökonomische Fragestellung sind dabei<br />
mehrere Sachverhalte zu betonen.<br />
Erstens ist die Betonung des methodologischen Individualismus auch für die<br />
<strong>Medien</strong>ökonomik wichtig. Wenn etwa der ZDF-Intendant Stolte (1998, S. 18) feststellt,<br />
daß „<strong>im</strong> Unterschied zu kommerziellen Sendern (...) die Zielsetzung nicht<br />
Gewinnmax<strong>im</strong>ierung, sondern Gemeinwohlorientierung (...) lautet“, dann mag dies<br />
nachvollziehbar sein, wenn hierbei darauf abgestellt wird, daß für die Einhaltung des<br />
Negativkatalogs die öffentlich-rechtlichen Anstalten komparative Vorteile haben<br />
könnten. Gleichwohl ist eine solche Deutung <strong>im</strong>mer in einem hohen Maße spekulativ<br />
und von den jeweils handelnden Personen abhängig. Hier ist mit Fehl (1987) auf die<br />
verschiedenen Unternehmertypen und Kompetenzniveaus zu verweisen, die nicht nur<br />
bei der <strong>Analyse</strong> eines Marktprozesses, sondern auch bei der Untersuchung eines<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders hilfreich sein können, um zu wirklich<br />
gehaltvollen Erklärungen zu gelangen.<br />
Zweitens ist es das Verdienst der Public Choice-Lehre, die Bedeutung von<br />
Abst<strong>im</strong>mungsprozessen systematisch in die wirtschaftstheoretische Debatte eingeführt<br />
zu haben. Ökonomische first-best-Lösungen müssen keineswegs in der Realität<br />
umgesetzt werden. Es gibt zahlreiche Beispiele für ökonomisch durchdachte<br />
Lösungskonzepte, die dennoch <strong>im</strong> politischen Prozeß keine Mehrheit fanden; hierfür<br />
dürfte auch die Struktur der Abst<strong>im</strong>mungsprozesse in modernen Gesellschaften<br />
entscheidend sein. Dieses Argument ist für die medienökonomische Fragestellung vor<br />
allem dann relevant, wenn die realistischen Reformpotentiale einer Rundfunkordnung<br />
diskutiert werden.<br />
Die Public Choice-Argumente haben jedoch auch gewisse Schwächen, die an dieser<br />
Stelle keineswegs übersehen werden sollten. Erstens ist darauf hinzuweisen, daß die<br />
empirische Überprüfung der Public Choice-Hypothesen umstritten ist. Zwar werden<br />
gehaltvolle qualitative Argumente entwickelt, um politische Prozesse besser verstehen<br />
zu können, jedoch ist eine tatsächliche Quantifizierung dieser Einflußfaktoren nur<br />
schwer zu leisten. Die gleichen empirischen Argumente, die gegen die<br />
Marktversagenshypothese vorgetragen wurden, greifen auch hier. Diese Feststellung<br />
relativiert auch die Möglichkeit für die Politikberatung, Markt- und Politikversagen<br />
sozusagen quantitativ gegeneinander aufzuwiegen.<br />
Zweitens ist davor zu warnen, die Public Choice-Überlegungen überzustrapazieren<br />
und ein verkürztes und verzerrtes Bild der politisch Verantwortlichen zu zeichnen. Die<br />
119
übertriebene Annahme des Eigennutzes von Politikern, die jede „goldene Gelegenheit“<br />
zu Betrug und Diebstahl systematisch nutzen, ist ebenso unsinnig wie die übertriebene<br />
Verwendung des Homo oeconomicus-Modells in der Institutionenökonomik. Vor allem<br />
die empirische Wirtschaftsforschung hat dieses Modell in jüngerer Zeit vollständig<br />
falsifiziert (etwa Ockenfels 1999; Fehr und Schmidt 2000). Auch aus der<br />
Geschichtsforschung ist hinlänglich bekannt, wie vielschichtig Handlungsmotive<br />
realiter sind. Ein lediglich nutzen- und wählerst<strong>im</strong>mermax<strong>im</strong>ierender Politiker<br />
entspricht nicht den historischen Tatsachen. In diesem Zusammenhang relativiert sich<br />
auch die Gemeinwohlorientierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten. Das<br />
Gemeinwohl ist zwar, wie weiter oben bereits angesprochen, ein kaum genau zu<br />
spezifizierender Tatbestand, der den unbest<strong>im</strong>mten Rechtsbegriffen in der<br />
Rechtswissenschaft ähnelt und damit ein hohes Maß an Interpretations- und<br />
Gestaltungsspielraum beinhaltet. Gleichwohl ist es unzulässig zu schließen, daß eine<br />
solche Gemeinwohlorientierung zumindest <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs nicht<br />
tatsächlich in manchen Teilgebieten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks existieren<br />
kann.<br />
120
3.3. Zur These von der abnehmenden politischen Gestaltungsmacht in<br />
internationalen Rundfunkmärkten<br />
121<br />
„Wenn der Mensch in seinem Bemühen, die<br />
Gesellschaftsordnung zu verbessern, nicht mehr<br />
Schaden stiften soll als Nutzen, wird er lernen<br />
müssen, daß er in diesem wie in anderen Gebieten, in<br />
denen inhärente Komplexität von organisierter Art<br />
besteht, nicht volles Wissen erwerben kann, das die<br />
Beherrschung des Geschehens möglich machen<br />
würde. Er wird daher, was <strong>im</strong>mer er an Wissen<br />
erwerben kann, nicht dazu verwenden dürfen, um die<br />
Ergebnisse zu formen wie der Handwerker sein Werk<br />
formt, sondern ein Wachsen zu kultivieren, indem er<br />
die geeignete Umgebung schafft, wie es der Gärtner<br />
für seine Pflanzen macht.“<br />
Friedrich August von Hayek (1975, S. 21)<br />
In den vorangegangenen Abschnitten wurde die These vom Marktversagen ebenso<br />
wie die These vom Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk vorgestellt und ausführlich diskutiert.<br />
Es ging <strong>im</strong> Kern dieser Debatte <strong>im</strong>mer um die Frage, ob der Markt oder der Staat besser<br />
geeignet ist, um die knappen Produtionsfaktoren bestmöglich zu verwenden. In der<br />
ordnungs- wie auch in der medienökonomischen Literatur ist diese „Dualität“ in<br />
jüngster Zeit um einen dritten Gesichtspunkt ergänzt und erweitert worden. Es wird die<br />
These diskutiert, ob der (National-) Staat überhaupt noch in der Lage ist, gestaltend in<br />
die Wirtschaftsordnung und in die Wirtschaftsprozesse einzugreifen, oder ob nicht in<br />
zunehmendem Maße eine Ohnmacht des Staates festzustellen ist.<br />
Empirisch ist diese <strong>im</strong> Grundsatz keineswegs neue Debatte um die Ohnmacht des<br />
Staates vor allem durch die Globalisierungserscheinungen in den neunziger Jahren<br />
ausgelöst oder wiederbelebt worden 67<br />
. Diese sind in Güter- und Faktormärkten eindeutig<br />
festzustellen und von manchen politisch Verantwortlichen – zumindest in Europa – laut<br />
beklagt worden. In der allgemeinen <strong>ordnungsökonomische</strong>n, aber auch in der<br />
medienökonomischen Diskussion hat sich diese Debatte vor allem auf einen sehr<br />
interessanten theoretischen Sachverhalt konzentriert, wie nämlich grundsätzlich die<br />
Steuerungspotentiale moderner Ordnungspolitik in sehr komplexen und international<br />
offenen Volkswirtschaften einzuschätzen sind. In diesem Zusammenhang sind auch<br />
verstärkt systemtheoretische Gesichtspunkte in die Theorie der Wirtschaftspolitik<br />
eingeführt worden – so etwa bei Wegner (1993). Es geht <strong>im</strong> Kern um die Frage, wie sie<br />
auch schon bei von Hayek (1975) angelegt ist, ob nämlich der Staat über die Kompetenz<br />
verfügt, gezielt in wirtschaftspolitische Prozesse einzugreifen, um auch best<strong>im</strong>mte,<br />
vorgegebene Ziele zu verwirklichen, oder ob eine solche Staatstätigkeit letztendlich<br />
eine „Anmaßung von Wissen“ (von Hayek) darstellt.<br />
67<br />
<strong>Eine</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> der Globalisierungerscheinungen findet sich bei<br />
Schüller (1996), Wentzel (1999b) sowie in den Herausgeberbänden von Biskup (1996)<br />
und Donges und Freytag (1998).
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird erstens zu diskutieren sein,<br />
inwieweit die empirischen Globalisierungserscheinungen für die medienökonomische<br />
Fragestellung relevant sind und zweitens, inwieweit aus dieser Debatte neue allgemeine<br />
Gesichtspunkte in die <strong>ordnungsökonomische</strong> Theoriebildung integriert werden können.<br />
In diesem Zusammenhang wird versucht, die systemtheoretischen Erkenntnisse<br />
daraufhin zu prüfen, ob sie mit den <strong>ordnungsökonomische</strong>n Theorien kompatibel sind<br />
und inwieweit auch eine Übereinst<strong>im</strong>mung in den ordnungspolitischen<br />
Handlungsempfehlungen vorliegt.<br />
3.3.1. Allgemeine Ordnungsfragen der Globalisierung<br />
122<br />
„Die normativen Grundlagen der <strong>Medien</strong>politik<br />
haben sich gleichsam unter der Hand gewandelt.<br />
<strong>Medien</strong>politik, einst aufs engste mit kultur- und<br />
integrationspolitischen Zielen verknüpft (…) verlagert<br />
sich in übernationale Entscheidungszirkel.“<br />
Otfried Jarren (1999, S. 51)<br />
Die Globalisierung ist durch die Entwicklung der elektronischen <strong>Medien</strong> maßgeblich<br />
befördert worden (ausführlich Lübbe 1996). Die bekannte Vision vom „global village“<br />
(Marshall McLuhan) ist Ausdruck eines Entwicklungsprozesses, in dem die<br />
Informations- und Kommunikationstechnologie den tauschwirtschaftlichen Einfluß<br />
nationalstaatlicher Grenzen entscheidend vermindert und die Welt ein „globales Dorf“<br />
wird. In diesem Zusammenhang wird etwa von Jarren (1999) vermutet, daß die<br />
Wirkungspotentiale traditioneller (nationalstaatlicher) Ordnungspolitik gerade auch <strong>im</strong><br />
<strong>Medien</strong>bereich zunehmend geringer werden (fünftes Ordnungsproblem).<br />
Die Frage nach den allgemeinen <strong>ordnungsökonomische</strong>n D<strong>im</strong>ensionen der<br />
Globalisierung kann zunächst über die empirisch beobachtbaren Erscheinungen<br />
beantwortet werden. So ist festzustellen, daß die internationale Arbeitsteilung in den<br />
vergangenen Jahrzehnten intensiver und seit 1989, dem Fall des „eisernen Vorhangs“,<br />
weltumspannend geworden ist. Dies ist beispielsweise darauf zurückzuführen, daß die<br />
Rechtsregeln des Welthandelssystems an Reichweite und Akzeptanz zugenommen<br />
haben. Mit der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) ist der Anfang eines<br />
übergreifenden Rechtsrahmens für internationale Handels- und Dienstleistungsströme<br />
gemacht worden. Die fortschreitende Integration der internationalen Finanzmärkte hat<br />
zudem die weltoffene Tauschgemeinschaft zu einer entsprechenden<br />
Zahlungsgemeinschaft erweitert 68<br />
. Dies wurde vor allem durch konvertible Währungen<br />
innerhalb eines Systems flexibler Wechselkurse begünstigt. Schließlich hat die<br />
geographische Erweiterung des Geltungsbereichs der WTO auch in die vormals<br />
hermetisch abgeschlossenen Staaten des Warschauer Paktes die Entwicklung eines<br />
Weltmarktes gefördert. Die Zahl der Produktionsmöglichkeiten für die Unternehmen<br />
68<br />
In diesem Zusammenhang ist schon auf Wilhelm Röpke (1954) zu verweisen, der die<br />
Anforderung an eine internationale Ordnung in der Errichtung einer Tausch-, Preis- und<br />
Zahlungsgemeinschaft sah.
und die Größe des Konsumangebots für die Verbraucher haben sich systematisch<br />
erhöht. Mit dieser Entwicklung eng verbunden ist die Abnahme der Möglichkeiten zur<br />
isolierten nationalstaatlichen Steuerung; dies allein schon wegen der<br />
Bedeutungszunahme multinationaler Konzerne – gerade auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich. In<br />
zunehmendem Maße werden klassische nationalstaatliche Symbole wie etwa „made in<br />
Germany“ durch firmenspezifische Marken- und Qualitätsstandards substituiert.<br />
Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Deutung dieser Vorgänge ist ebenso umstritten wie die<br />
daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen. So vertritt etwa Sinn (1990) die These,<br />
durch die Globalisierung könne der Staat an der Finanzierung seiner wesentlichen<br />
Aufgaben (Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit, Bereitstellung öffentlicher<br />
Güter) gehindert werden. Den Unternehmen, aber auch den Besitzern von liquiden<br />
Vermögen gelinge es zunehmend, sich ihren steuerlichen Verpflichtungen zu entziehen.<br />
Das berühmte Tiebout-Modell des „voting with the feet“ erhält aus diesem Blickwinkel<br />
sozusagen eine ganz realistische D<strong>im</strong>ension. Dabei bestehe jedoch – anders als <strong>im</strong><br />
Tiebout-Modell – die Gefahr eines „race to the bottom“. Sinn befürchtet, daß die<br />
Globalisierung zu einer fortschreitenden Erosion staatlicher Autorität und Finanzkraft<br />
führen könne mit nachteiligen Konsequenzen, vor allem wenn der Staat in seiner<br />
Handlungsfähigkeit als „Schiedsrichter“ über das rechtsstaatliche und<br />
marktwirtschaftliche Regelwerk eingeschränkt würde.<br />
Die Gegenposition zu Sinn vertritt Streit (1995). In Anlehnung an die weiter oben<br />
bereits angesprochenen Argumente von Olson über die Logik kollektiven Handelns<br />
vermutet Streit, daß nur der Wettbewerb der Systeme dazu beitragen könne,<br />
Verkrustungen und Verteilungskoalitionen in einzelnen Ländern aufzubrechen und<br />
kartellähnliche Absprachen von Regierungen zu Lasten der Verbraucher dauerhaft zu<br />
verhindern. Ohne den disziplinierenden Einfluß des Wettbewerbs würden die<br />
Regierungen dazu tendieren, sich selbst zu schwächen und ihre Handlungsfähigkeit<br />
durch weitreichende Zugeständnisse an rentensuchende Gruppen und Verbände zu<br />
verlieren. Der Verteilungsstaat werde, so Streit, zum erpressbaren Staat und damit zu<br />
einem schwachen Staat. Dieser empirisch beobachtbaren Niedergangsgefahr<br />
(ausführlich Olson 1982) wirke der grenzübergreifende Systemwettbewerb entgegen,<br />
weil er die Machtanmaßung von nationalen Regierungen und ihre Neigungen<br />
beschränke, sich in sozialen Dilemmata zu verstricken. Die Globalisierung, verstanden<br />
als ein offener Wettbewerb der Systeme, ist in dieser Sichtweise also eher „ein Segen<br />
als ein Fluch“, weil er ein vergleichsweise effizientes Entmachtungsverfahren gegen<br />
ausufernde staatliche Regulierungsansprüche darstellt.<br />
3.3.2. Verschiedene Ebenen der Ordnung<br />
Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Interpretation dieser Erscheinungen läßt sich mit den drei<br />
verschiedenen Ebenen, auf denen Ordnung entstehen und verankert sein kann,<br />
verdeutlichen. Die Lösung des fünften Ordnungsproblems setzt voraus, daß die<br />
Einhaltung allgemeiner und akzeptierter Regeln des Wirtschafts- und Tauschverkehrs<br />
durchgesetzt werden kann. Dies kann erstens auf der Ebene der Selbstkontrolle<br />
stattfinden, wenn nämlich über Werte und ethisch-moralische Bindungen die<br />
123
Überzeugung besteht, daß die Einhaltung der allgemeinen Regeln wünschenswert wäre.<br />
Zweitens kann eine Kontrolle durch den Wettbewerb stattfinden. Wenn die Einhaltung<br />
allgemeiner Regeln <strong>im</strong> Sinne eines Qualitätsstandards interpretiert wird, dann wird der<br />
Konkurrenzdruck dazu führen, daß ein „Abweichen nach unten“ für den<br />
Marktteilnehmer nachteilige Konsequenzen bewirken könnte. Drittens ist die<br />
Staatskontrolle zu erwähnen. Der Staat kann in dieser Sichtweise positiv als<br />
Einrichtung zur Durchsetzung institutioneller Arrangements und zur Vermeidung von<br />
Gefangenendilemmata interpretiert werden – zum Vorteil aller Marktteilnehmer. Der<br />
Staat kann aber auch negativ als Leviathan beurteilt werden, wenn er der Versuchung<br />
erliegt, seine legislative Gewalt zum Nachteil der Bürger einzusetzen. Wenn – und dies<br />
ist nun die theoretische D<strong>im</strong>ension der Globalisierung – der Staat in seiner<br />
Regelungskompetenz (Wissensproblem) und in seiner Durchsetzungsfähigkeit<br />
(Handelnsproblem) eingeschränkt wird, etwa weil die Zahl der Ausweichmöglichkeiten<br />
für die Bürger zun<strong>im</strong>mt, dann gewinnen die vorgelagerten Ordnungsebenen, also der<br />
Wettbewerb und die Selbstkontrolle, verstärkt Geltung.<br />
Für die medienökonomischen Fragestellungen ist diese Interpretation der<br />
Globalisierung in mehrfacher Hinsicht bedeutsam und weiterführend. Erstens hat die<br />
Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik entscheidend zur<br />
Integration der Weltwirtschaft beigetragen. Das Internet als jüngstes Beispiel der<br />
„<strong>Medien</strong>konvergenz und <strong>Medien</strong>integration“ 69<br />
124<br />
ist vermutlich das treffendste Beispiel<br />
eines wirklich globalen Marktes auf der Grundlage spontaner Ordnungen <strong>im</strong><br />
Hayekschen Verständnis. Das Internet ist nicht auf eine gezielte staatliche Anweisung<br />
hin entstanden (dritte Ordnungsebene), sondern ist vielmehr Ausdruck privater<br />
unternehmerischer Initiative und eines dynamischen Wettbewerbs (zweite<br />
Ordnungsebene). Selbst die Regeln eines fairen und anständigen Umgangs <strong>im</strong> Internet –<br />
die sog. „Nettiquette“ –, die eine Art von Ehrenkodex der Netznutzer darstellen, sind in<br />
einem spontanen Prozeß ohne staatliche Regulierung entstanden (erste<br />
Ordnungsebene).<br />
Zweitens ist die Frage zu diskutieren, wie dauerhaft wirksame Rechtsregeln in einer<br />
solchen grenzüberschreitenden dezentralen (<strong>Medien</strong>-) Ordnung entwickelt und<br />
durchgesetzt werden können – etwa wenn es um die Sicherstellung von geistigem<br />
Eigentum geht oder um die Gewährleistung des Negativkatalogs. Wie Jarren und<br />
Donges (2000, S. 50) vermuten, ist auch hier von einer isolierten Vorgehensweise der<br />
klassischen Nationalstaaten kaum eine große Unterstützung zu erwarten: „Die Fähigkeit<br />
69<br />
Unter <strong>Medien</strong>integration und <strong>Medien</strong>konvergenz werden in der Fachliteratur die<br />
Erscheinungen diskutiert, daß die <strong>Medien</strong> der Individual- und der Massenkommunikation<br />
sowie der synchronen und der asynchronen Kommunikation zunehmend verschmelzen.<br />
Das Fernsehen und der Hörfunk als Massenkommunikationsmittel sowie der Computer<br />
(Internet) vereinigen sich zum sog. „Webcasting“. Auch die Individualkommunikation<br />
(Telefonie) wird in diesen Prozeß eingebunden, an dessen Ende ein übergreifendes<br />
Kommunikationsmedium stehen wird. Auch die entsprechenden rechtlichen Grundlagen<br />
dieser Ordnungsbereiche werden in einer umfassenden „Kommunikationsordnung“<br />
aufgehen.
des Staates, hierarchisch mit Hilfe des Rechts steuernd in den Prozess der<br />
Rundfunkentwicklung einzugreifen, wird zunehmend geringer“. Die<br />
„Enthierarchisierung des Staates“ erfordere, so die These von Jarren und Donges, neue<br />
indirekte Formen der ordnungspolitischen Steuerung. Enthierarchisierung bedeutet in<br />
diesem Fall, daß die Bürger und die Unternehmen <strong>im</strong>mer mehr Ausweichmöglichkeiten<br />
gegenüber staatlicher Einflußnahme haben. Wettbewerbstheoretisch könnte man von<br />
einer Zunahme der „exit-Optionen“ (Hirschman 1974) sprechen. Unter diesen<br />
Bedingungen können staatliche Eingriffe aber völlig unerwartete Auswirkungen nach<br />
sich ziehen. Vor allem prozeßpolitische Eingriffe, die auf ein best<strong>im</strong>mtes Ziel<br />
ausgerichtet sind, können höchstens zufällig die gewünschte Wirkung erzielen (vgl. von<br />
Hayek 1969c).<br />
Die fortschreitende Integration der internationalen <strong>Medien</strong>märkte ist dabei als ein<br />
Prozeß der „Netzverdichtung“ (vgl. Lübbe 1996; Wentzel 1999b) zu interpretieren. In<br />
traditioneller <strong>ordnungsökonomische</strong>r Notation könnte man von einer Zunahme der<br />
Interdependenzen (Eucken) sprechen. Die wichtigste Struktureigenschaft von Netzen<br />
ist, daß sie keinen Mittelpunkt haben: Ein Netz ist sozusagen ein gleichberechtigtes<br />
Nebeneinander von Knoten, bei denen keine Hierarchie besteht. In diesem<br />
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß von Hayek (1969b, S. 35) eine spontane<br />
Ordnung auch als polyzentrische Ordnung bezeichnet. Diese Ordnungsstruktur schränkt<br />
auch die Möglichkeiten der Regeldurchsetzung „von oben“ ein (dritte Ordnungsebene),<br />
weil es aus diesem Blickwinkel kein oben und unten mehr gibt. Hiermit ist aber, wie<br />
Wegner (1993) ausführt, ein gewisses Defizit einer normativen Theorie der<br />
Wirtschaftspolitik angesprochen, in der häufig „ideale“ Problemlösungen angesprochen<br />
werden, ohne aber Hinweise darauf zu geben, wie diese Lösungen in einem politischen<br />
Beratungsprozeß wirklich vermittelt und dann auch durchgesetzt werden könnten. In<br />
der Theorie der Wirtschaftspolitik bleibt – so behauptet Wegner (1993) – der Prozeß der<br />
Wissensansammlung für die Entscheidungsträger häufig ebenso unterbelichtet wie die<br />
Frage der Umsetzung und des Vollzugs.<br />
In diesem Zusammenhang kommen Fragen einer international ausgerichteten<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik zum Vorschein und damit wiederum die verschiedenen Ebenen<br />
ins Spiel, auf denen Ordnungselemente verankert sein können. Wie sollen erstens die<br />
Kommunikations- und Interaktionsprozesse organisiert werden, damit die Interessen<br />
aller Beteiligten bestmöglich berücksichtigt werden und dezentral verstreutes<br />
Spezialwissen über Bausteine einer „opt<strong>im</strong>alen“ <strong>Medien</strong>ordnung gesammelt wird (dritte<br />
Ordnungsebene des Staates oder der Staatengemeinschaft)? Wer soll in einer solchen<br />
globalen Ordnung Sanktionsgewalt ausüben und wie sehen diese Sanktionen aus (dritte<br />
Ordnungsebene)? Welche Rolle spielt die Bereitschaft der beteiligten Unternehmen,<br />
von sich aus best<strong>im</strong>mte Selbstbeschränkungen <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs<br />
glaubwürdig einzugehen und hiermit die Gefahr eines inhaltlichen „race to the bottom“<br />
zu verhindern (zweite Ordnungsebene des Wettbewerbs)? Kann der Wettbewerb quasi<br />
kompensierend als Ordnungsfaktor wirken (zweite Ordnungsebene)? Ist der<br />
Wettbewerb ohne eine staatliche Wettbewerbsaufsicht denkbar (zweite<br />
Ordnungsebene)? Kann der Wettbewerb eventuell Druck auf die erste Ordnungsebene<br />
125
ausüben (Verbindung von erster Ordnungsebene der Selbstkontrolle und Selbstbindung<br />
und zweiter Ordnungsebene)? Welche ethischen und moralischen Anforderungen sind<br />
an einen international operierenden <strong>Medien</strong>unternehmer zu stellen (erste<br />
Ordnungsebene) – und welche sind realistisch zu erwarten? Die abschließende<br />
Beantwortung dieser Fragestellungen wird <strong>im</strong> Laufe der vorliegenden Untersuchung<br />
nicht möglich sein. Vielmehr geht es dabei um die Skizzierung eines<br />
Forschungsprogramms, das sich mit Hilfe der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Methode den<br />
Fragen einer internationalen <strong>Medien</strong>ordnung widmet.<br />
3.3.3. Das Konzept der Kontextsteuerung<br />
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die ordnungspolitischen<br />
Steuerungspotentiale in einer zunehmend „funktional ausdifferenzierten Gesellschafts-<br />
und Wirtschaftsordnung“ ist von Wegner (1993) das aus der Luhmannschen<br />
Systemtheorie stammende Konzept der sog. „Kontextsteuerung“ in die<br />
Ordnungsökonomik eingeführt worden. Dieser Versuch, die Theorie der<br />
Wirtschaftspolitik weiterzuentwickeln, hat auch in der medienökonomischen<br />
Diskussion zunehmend Beachtung gefunden – etwa jüngst wieder bei Jarren und<br />
Donges (2000). Dies begründet eine ausführliche Darstellung dieses Konzepts <strong>im</strong><br />
Rahmen der vorliegenden Untersuchung. Im folgenden werden deshalb die Grundzüge<br />
der Theorie der Kontextsteuerung <strong>im</strong> Anschluß an Luhmann (1994) und Willke (1996)<br />
kurz vorgestellt und die möglichen Bezüge zu den medienökonomischen<br />
Fragestellungen aufgezeigt. Es wird auch zu prüfen sein, inwieweit Übereinst<strong>im</strong>mungen<br />
zu der Theorie spontaner Ordnungen von von Hayek bestehen, der von der mangelnden<br />
Zentralisierbarkeit des Wissens ausgeht und deshalb ebenfalls die staatliche<br />
Steuerungskompetenz in Zweifel zieht (etwa von Hayek 1945; 1975; 1969b; 1969c).<br />
Im Anschluß an die Diskussion der Kontextsteuerung wird ein weiterer<br />
systemtheoretischer Sichtpunkt aufgegriffen. Dabei wird die Hypothese von der<br />
„Publizistik als autopoietisches System“ (Marcinkowski 1993) kurz vorgestellt und in<br />
ihren <strong>ordnungsökonomische</strong>n Implikationen diskutiert. Es geht auch darum zu zeigen,<br />
daß die Konzeption der Selbstreferenz in den <strong>Medien</strong> <strong>im</strong>plizit erstens den<br />
Wettbewerbsgedanken und zweitens die Idee der Selbstkontrolle in sich trägt.<br />
3.3.3.1. Gründzüge der Kontextsteuerung<br />
Die Idee der Kontextsteuerung oder auch „Steuerung in polykontexturalen<br />
Gesellschaften“ basiert auf Luhmanns Theorie sozialer Systeme und seinem Modell der<br />
„funktionalen Differenzierung der Gesellschaft“ sowie der Weiterentwicklung dieser<br />
Ideen durch Willke 70 . Von Wegner (1993) wurde diese Konzeption erstmals in die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion eingebracht und der Versuch einer Integration<br />
70<br />
126<br />
Grundlegend zur Systemtheorie ist die Arbeit von Luhmann (1996); <strong>im</strong> Anschluß daran<br />
ist das Lehrbuch von Willke (1996) zu empfehlen. Die <strong>ordnungsökonomische</strong>n<br />
Implikationen werden sehr anschaulich bei Wegner (1993) thematisiert. <strong>Eine</strong> Anwendung<br />
der Systemtheorie Luhmanns auf den Rundfunk findet sich bei Marcinkowski (1993).
unternommen. Um den Gang der Argumentation und die Bedeutung gerade auch für die<br />
medienökonomische Fragestellung nachvollziehen zu können, ist es zunächst<br />
zweckmäßig, einige zentrale Bausteine der Systemtheorie und die dort verwendeten<br />
termini vorzustellen. Gleichzeitig wird zur besseren Lesbarkeit der Versuch<br />
unternommen, die häufig nicht <strong>im</strong>mer einfach verständlichen systemtheoretischen<br />
Begrifflichkeiten in <strong>ordnungsökonomische</strong> Formulierungen zu übertragen.<br />
Luhmann (1994) geht in seiner Systemtheorie davon aus, daß die funktional<br />
ausdifferenzierte Gesellschaft den bisherigen Höchststand einer evolutorischen<br />
Entwicklung darstellt, die von einer segmentären Differenzierung über eine<br />
stratifikatorische Differenzierung bis hin zu einer funktionalen Ausdifferenzierung<br />
geführt hat. Funktionale Differenzierung <strong>im</strong>pliziert dabei ein Höchstmaß an<br />
gesellschaftlicher Arbeits- und Wissensteilung. Dies bedeutet, daß das Ganze nicht mehr<br />
aus einer Vielzahl gleicher oder ähnlicher Einheiten wie Familien, Clans oder Gruppen<br />
(segmentäre Differenzierung) besteht, die weitgehend voneinander abgeschottet sind,<br />
sondern aus einer Vielzahl unterschiedlicher, spezialisierter Teile, die in engen<br />
wechselseitigen Tauschbeziehungen stehen (siehe Willke 1996, S. 18). Wenn sich<br />
Willke in diesen Zusammenhang ausdrücklich auf Adam Smith und dessen These beruft,<br />
nach der die Ursache der Arbeitsteilung in der natürlichen Neigung des Menschen liegt,<br />
Dinge zu handeln und zu tauschen, so wird deutlich, daß die Systemtheorie durchaus in<br />
einer erkenntnistheoretischen Tradition steht, nach der die Arbeitsteilung die<br />
entscheidende Triebkraft moderner Großgesellschaften ist und den zunehmenden<br />
Wohlstand der Nationen begründet.<br />
Auch von Smith wurde erkannt, daß die zunehmende Komplexität der Arbeitsteilung<br />
und der sozialen Interaktionen in modernen Gesellschaften eine Spezialisierung der<br />
Menschen und ihrer Organisationen erfordert. Die Systemtheorie spricht von<br />
Subsystemen und geht davon aus, daß diese jeweils eine eigene Sprache und ein eigenes<br />
Begriffssystem entwickeln. Ein Subsystem ist also ein Element (oder eine Teilordnung)<br />
eines größeren Ganzen. Wichtig ist in diesem Konzept die Zuordnung der<br />
verschiedenen Subsysteme zueinander. Diese sind nämlich nicht hierarchisch<br />
angeordnet, sondern stehen mehr oder minder gleichrangig nebeneinander. Jedes<br />
Subsystem best<strong>im</strong>mt sich durch die Abgrenzung gegen benachbarte Subsysteme selbst,<br />
und zwar durch die Festlegung einer Systemgrenze. Diese besteht aus einem „binären<br />
Code“ (Wegner 1993, S. 274), der von Luhmann als Leitunterscheidung bezeichnet<br />
wird. So grenze sich in systemtheoretischer Betrachtung beispielsweise die Ökonomie<br />
von anderen gesellschaftlichen Subsystemen ab, in dem sie alle „systeminternen<br />
Operationen in Form von Zahlungen kommuniziert“ (Wegner 1993, S. 274). Das<br />
monetäre Äquivalent als Gegenleistung für eine Tätigkeit sei damit die<br />
Leitunterscheidung der Ökonomie.<br />
Wichtig sind be<strong>im</strong> systemtheoretischen Konzept die drei D<strong>im</strong>ensionen Komplexität,<br />
Kontingenz und Konflikt (ausführlich Willke 1996, S. 17-40). Die Komplexität bedeutet,<br />
daß best<strong>im</strong>mte Verhältnisse unter den Bedingungen der modernen Gesellschaft nicht<br />
mehr einfach und durchschaubar, sondern stattdessen vielschichtig, verwickelt,<br />
interdependent und unübersichtlich geworden sind. Auf diesen Sachverhalt und die<br />
127
daraus folgenden Konsequenzen für sozialwissenschaftliche Theoriebildung hat auch<br />
von Hayek (1972) in seiner „Theorie komplexer Phänomene“ mehrfach hingewiesen.<br />
„Komplexität bezeichnet den Grad der Vielschichtigkeit, Vernetzung und<br />
Folgelastigkeit eines Entscheidungsfeldes“ (Willke 1996, S. 22). Dabei ist – anders als<br />
bei naturwissenschaftlichen Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen – in vielen<br />
sozialwissenschaftlichen Fragestellungen keine eindeutige Wirkung von Impulsen<br />
quantifizierbar (vgl. von Hayek 1972).<br />
Dies steht in direktem Zusammenhang mit einem weiteren zentralen<br />
systemtheoretischen Begriff, der sog. Kontingenz. Menschen haben die Möglichkeit –<br />
<strong>im</strong> Gegensatz zu Automaten oder auch <strong>im</strong> Gegensatz zu instinktgeleiteten Tieren –<br />
„unvorhergesehen, überraschend, variabel, offen, also kontingent zu handeln und<br />
ebenso kontingent zu reagieren“ (Willke 1996, S. 26). Die Umweltoffenheit und das<br />
Neugierverhalten des Menschen, also letztlich die Kreativität und unternehmerische<br />
Phantasie, erschweren die konkrete Einschätzung und Prognose zukünftiger<br />
gesellschaftlicher Entwicklungen. Diese Einschätzung ist kompatibel mit der<br />
dynamischen Wettbewerbstheorie, die ebenfalls die Rolle des Unternehmers und seine<br />
kreativen Handlungspotentiale thematisiert (siehe Kirzner 1978; Fehl 1987). Ein<br />
Unternehmer ist eben kein (neoklassischer) Max<strong>im</strong>ierungsautomat, sondern bisweilen<br />
ein kreativer Typ, dessen Handlungen nicht eindeutig vorherzusagen sind.<br />
Im Zusammenhang mit Komplexität und Kontingenz wird in der Systemtheorie<br />
schließlich die Bedeutung des Konflikts hervorgehoben. Durch die gestiegene<br />
Komplexität erhöht sich für die Beteiligten die Wahlmöglichkeiten und die Chancen,<br />
das zu finden, was den eigenen Vorstellungen entspricht. Damit stellt sich die Frage,<br />
wie und unter welchen Bedingungen und Anreizen innerhalb eines Subsystems über den<br />
Zugang zu den entsprechenden Gütern und Leistungen entschieden werden kann. Hierin<br />
findet sich <strong>im</strong> Grundsatz die allgemeine ökonomische Annahme von Güterknappheit<br />
wieder, nach der die Wünsche der Menschen regelmäßig größer sind als die materiellen<br />
Ressourcen zu deren Befriedigung. Die Abst<strong>im</strong>mung über den angemessenen Zugang<br />
zu best<strong>im</strong>mten Gütern – ordnungsökonomisch geht es um die Best<strong>im</strong>mung von<br />
Handlungs- und Verfügungsrechten – ist jedoch aus systemtheoretischer Perspektive<br />
keinesfalls eindeutig. Die Muster kollektiver Entscheidungsprozesse führen nicht<br />
automatisch – wie bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit den Public Choice-Überlegungen<br />
dargelegt – zu gesellschaftlich wünschenwerten, opt<strong>im</strong>alen Ergebnissen. Damit besteht<br />
in modernen Gesellschaften <strong>im</strong>mer ein inhärentes Konfliktpotential widerstreitender<br />
Interessen.<br />
Neben den zentralen Erklärungselementen Komplexität, Kontingenz und Konflikt<br />
sind einige weitere systemtheoretische Bausteine einzuführen. So sind soziale Systeme<br />
zudem durch das Kriterium der Emergenz 71 gekennzeichnet (Willke 1996, S. 43 ff.).<br />
Dies bedeutet, daß sich die Struktur eines Systems nicht aus Anzahl und Art seiner<br />
einzelnen Elemente best<strong>im</strong>men läßt. <strong>Eine</strong> Ordnung ist also emergent, „wenn sie aus der<br />
71 Zum Begriff der Emergenz in der Ordnungsökonomik siehe auch Streit (1999).<br />
128
loßen Aggregation von Teilen oder aus den summierten Eigenschaften der Teile nicht<br />
mehr erklärbar ist“ (Willke 1996, S. 144). Stark vereinfacht formuliert <strong>im</strong>pliziert dies,<br />
daß das Ganze mehr sein kann als die Summe seiner Einzelteile. Dieser Gedanke ist<br />
ebenfalls bei Eucken angelegt und Kernstück der Ordnungstheorie: Ordnung <strong>im</strong><br />
Verständnis von Eucken (1952/90, S. 372 f.) umfaßt auch den Gedanken des ORDO,<br />
wonach Ordnung die „sinnvolle Zusammenfügung des Mannigfaltigen zu einem<br />
Ganzen“ ist; hiermit ist der Gedanke der Interdependenz angesprochen. Ebenfalls tritt<br />
dieser Gedanke zentral bei von Hayek (1969d, S. 172) hervor: „Es ist hoffentlich schon<br />
klar geworden, daß das Zusammenspiel, das das Ganze der gesellschaftlichen Ordnung<br />
(oder irgendeiner anderen spontanen Ordnung) ausmacht, etwas anderes ist als die<br />
Regelmäßigkeit des Verhaltens der Teile“. Die Eigenschaften einer Ordnung sind nach<br />
von Hayek erst durch die spezifische Verknüpfung der einzelnen Elemente erkennbar.<br />
Von den Systemtheoretikern wird dabei vor allem die in der Biologie empirisch<br />
beobachtbare Emergenz von Systemen als Argument „gegen reduktionistische“<br />
<strong>Analyse</strong>n in der Wissenschaft vorgetragen. Der Begriff der Emergenz hat dabei vor<br />
allem für das intuitive Verstehen von Ordnungen seine Berechtigung. Gleichwohl kann<br />
wissenschaftstheoretisch die Gefahr einer gewissen Beliebigkeit der <strong>Analyse</strong> und der<br />
Nicht-Meßbarkeit von Einflußfaktoren gegeben sein.<br />
Wichtig für die systemtheoretische Argumentation ist auch der Gedanke der<br />
Autopoiese oder der Selbst-Reproduktion (ausführlich Willke 1996, S. 60 ff.). Der<br />
Grundgedanke ist dabei relativ einfach und beruht auf der Beobachtung in der Biologie,<br />
daß es offensichtlich Systeme gibt, die sich selbst reproduzieren können. Ein<br />
autopoietisches System „reproduziert also die Elemente, aus denen es besteht, mit Hilfe<br />
der Elemente, aus denen es besteht“ (ebenda). Dieser Sachverhalt ist prinzipiell auch<br />
aus der Hayekschen Theorie der spontanen Ordnung bekannt. Er klingt trivial, hat aber<br />
einen auch für die Ordnungsökonomik sehr interessanten Kern, denn dieses Konzept<br />
führt zu der Hypothese, daß Systeme zwar Umweltkontakte pflegen und<br />
dementsprechende Anpassungsreaktionen vollziehen, jedoch in ihrer Tiefenstruktur<br />
unabhängig und nicht oder nur sehr schwer zu beeinflussen sind. Wird diese<br />
Tiefenstruktur verändert, hört das System auf zu existieren. Für die systemtheoretische<br />
<strong>Analyse</strong> ist dieser Sachverhalt außerordentlich wichtig, denn hierdurch wird einer<br />
einseitigen Betonung von Umweltabhängigkeiten von Systemen widersprochen. Auch<br />
in der <strong>ordnungsökonomische</strong>n Diskussion ist dieser Gedanke in jüngerer Zeit intensiv<br />
thematisiert worden, etwa in der Theorie des institutionellen Wandels bei North (1992).<br />
Um eine Wirtschaftsordnung dauerhaft und tiefgehend zu beeinflussen, ist es keinesfalls<br />
ausreichend, einzelne formale Restriktionen zu ändern. Vielmehr seien, so North, auch<br />
„weiche“ Erklärungsfaktoren wie etwa Tradition, Erziehung, Religion, Mythen und<br />
Weltanschauungen mit zu berücksichtigen. Diese liegen aber, um den<br />
systemtheoretischen Ausdruck zu verwenden, in der Tiefenstruktur der Ordnungen und<br />
sind kaum oder nur mit einem sehr langen Zeithorizont zu beeinflussen. Gerade die<br />
Erfahrungen, die <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Einführung von Demokratie und<br />
Marktwirtschaft in die ehemals zentral gelenkten Volkswirtschaften Osteuropas<br />
gemacht wurden, unterstreichen diesen Gesichtspunkt nachdrücklich.<br />
129
Als letzter systemtheoretischer Baustein für das Konzept der Kontextsteuerung sei<br />
auf den Begriff der Selbstreferenz hingewiesen. Auch hier ist die Grundidee<br />
vergleichsweise einfach. Ein System ist dann selbstreferent, wenn es selbst die<br />
Maßstäbe und Kriterien für die Geeignetheit seiner Handlungen bietet. Die Umwelt in<br />
Form der anderen Teilsysteme bietet zwar Anhaltspunkte und Vergleichsmaßstäbe für<br />
eine angemessene Selbsteinschätzung, sie gibt Rückmeldungen und setzt auch<br />
Restriktionen für Handlungspotentiale. Letztendlich wird dies alles aber nur durch die<br />
Art, wie das System agiert, überhaupt wahrgenommen und sichtbar. Für die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Interpretation bedeutet dies also, daß selbstreferentielle Systeme<br />
kaum durch hierarchische Befehlsanordnungen steuerbar sind, sondern vielmehr eine<br />
Tendenz aufweisen, aus sich heraus selbstregulierend zu wirken.<br />
Mit Hilfe der vorgestellten Theorieelemente werden soziale Systeme von den<br />
Vertretern dieser systemtheoretischen Denkrichtung unterschieden in triviale und nichttriviale<br />
Ausprägungen (vgl. Willke 1996, S. 40 und Abbildung 17). Gerade für die<br />
medienökonomische Fragestellung ist diese Unterscheidung relevant, denn die<br />
Vielschichtigkeit der <strong>Medien</strong>ordnung charakterisiert diese als ideales Beispiel für ein<br />
nicht-triviales System. In trivialen Systemen führt ein input letztlich berechenbar und<br />
linear zu einem best<strong>im</strong>mten output. Hayeks Theorie komlexer Phänomene (1972)<br />
folgend sind viele naturwissenschaftliche Versuchsanordnungen nach diesem Schema<br />
aufgebaut. Diese Systeme basieren letztlich auf einer Wenn-Dann-Logik, bei der<br />
einzelne Wirkungsfaktoren isoliert werden. Viele einfache mikroökonomische Modelle<br />
verwenden diese sog. ceteris paribus-Methode, mit der isolierte Wirkungsfaktoren<br />
herausgefunden werden sollen. Die empirische Prüfbarkeit von Hypothesen in trivialen<br />
Systemen ist vergleichsweise einfach.<br />
Bei nicht-trivialen Systemen hingegen treten wesentlich komplexere Einflußfaktoren<br />
hinzu. Die Beobachtung steht dabei am Beginn einer Wirkungskette, die auf jeder Stufe<br />
verschiedene Handlungsspielräume beinhaltet. Die Beobachtung selbst ist schon in<br />
höchstem Maße subjektiv: Wenn verschiedene Menschen einen Sachverhalt<br />
beobachten, können sie dabei zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen und<br />
Schlußfolgerungen gelangen. Keineswegs ist dabei sichergestellt, daß diese <strong>im</strong>mer<br />
„rational“ und eindeutig in einem formalen oder logischen Verständnis sein müssen.<br />
Dies ist vor allem durch die exper<strong>im</strong>entelle Wirtschaftsforschung 72<br />
130<br />
in jüngster Zeit in<br />
vielen Beispielen belegt worden. So ist zum Beispiel empirisch feststellbar, daß die<br />
Präsentation einer Fragestellung systematischen Einfluß hat auf die Einschätzung der<br />
Beobachter. Dieser Präsentationseffekt (framing of decisions) deutet darauf hin, daß es<br />
einen Unterschied macht, ob von einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 80% oder von<br />
einer Verlustwahrscheinlichkeit von 20% gesprochen wird. Auch die<br />
<strong>Medien</strong>wirkungsforschung liefert empirische Belege dafür, daß die Einschätzung einer<br />
Beobachtung sehr stark von der Person des Beobachters abhängt.<br />
72<br />
Zu dieser Thematik siehe ausführlich Thaler (1991 und 1992) sowie Fehr und Schmidt<br />
(2000).
Zudem wird die Beobachtung durch kognitive Fähigkeiten, durch Geschichte sowie<br />
durch die Identität des Beobachters geprägt. Je nach dem, welche Bildung und<br />
Erfahrung be<strong>im</strong> Beobachter vorliegt, wird er einen objektiv gleichen Sachverhalt<br />
unterschiedlich wahrnehmen. Die Gegenstände der Beobachtung werden in einem<br />
Kommunikationsprozeß gewichtet und bewertet. Daran schließt sich eine Handlung an,<br />
die durch die Eigenschaft der Kontingenz best<strong>im</strong>mt ist, die also durchaus<br />
unterschiedlich in verschiedenen Alternativen verlaufen kann. In nicht-trivialen<br />
Systemen kann also schon eine sehr einfache Beobachtungskonstellation zu einer sehr<br />
vielschichtigen Handlung führen. Hayek (1969b, S. 35) weist in diesem Zusammenhang<br />
darauf hin, daß es in einer solchen komplexen Ordnung nicht möglich ist, die<br />
Einzelheiten einer sich so ergebenden Ordnung zu best<strong>im</strong>men; vielmehr kann nur der<br />
allgemeine Charakter einer solchen Ordnung best<strong>im</strong>mt werden. „All das ist <strong>im</strong><br />
physikalisch-biologischen Bereich bekannt. Wir können niemals durch bewußte<br />
Anordnung der einzelnen Moleküle einen Kristall aufbauen. Aber wir können die<br />
Voraussetzungen schaffen, unter denen sich der Kristall bilden kann“ (von Hayek<br />
1969b, S. 35).<br />
Abbildung 17: Triviale und nicht-triviale Systeme<br />
Komplexität triviales System<br />
Kontingenz<br />
Input<br />
Berechenbarkeit<br />
Linearität<br />
Serialität<br />
Output<br />
Komplexität Nicht-triviales System<br />
Kontingenz<br />
Beobachtung<br />
Kognition<br />
Geschichte<br />
Identität<br />
Kommunikation<br />
131
Quelle: in Anlehnung an Willke (1996, S. 40).<br />
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen formuliert Wegner (1993) seine Kritik am<br />
Entwicklungsstand der Theorie normativer Wirtschaftspolitik. Dem Grundsatz nach<br />
greift Wegner dabei den Konstruktivismusvorwurf von von Hayek auf, allerdings unter<br />
stärkerer Verwendung systemtheoretischer Argumente und Begrifflichkeiten.<br />
Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist die These von der Gleichrangigkeit der<br />
verschiedenen gesellschaftlichen Teilsysteme (Politik, Wirtschaft, Wissenschaft,<br />
Kultur). Der Staat als klassischer Träger der Wirtschaftspolitik sei gar nicht (mehr) in<br />
der Lage, in einem dominanten Sinne auf die anderen Teilsysteme einzuwirken. Alle<br />
Teilsysteme erfahren eine deutliche Steigerung ihrer eigenen Bedeutung und<br />
Wichtigkeit; gleichwohl ist keines für sich genommen einseitig hervorgehoben und<br />
damit fähig, die „Gesellschaft in der Gesellschaft“ (Luhmann) zu repräsentieren 73 .<br />
Die Beziehungen und Kommunikationsprozesse zwischen den einzelnen<br />
Teilsystemen werden zudem durch den Umstand erschwert, daß sich gemäß Luhmann<br />
jedes System nur in seiner eigenen Systemsprache ausdrücken und verständigen kann.<br />
Prinzipiell sind Systeme also gleichsam in ihrer eigenen Sprache und Methodik<br />
„gefangen“. Es bedarf also <strong>im</strong>mer spezifischer Übersetzungsleistungen zwischen den<br />
Systemen, um überhaupt Informationsaustausch zu ermöglich. Die hieraus folgende<br />
systemtheoretische Überlegung ist vergleichweise einfach: Ein Steuerungskonzept, daß<br />
Systeme beeinflussen kann und will, muß den Funktionserfordernissen und<br />
Interdependenzen sämtlicher beteiligter Teilsysteme entsprechen.<br />
Die zentrale Idee der Kontextsteuerung besagt demnach, daß in modernen funktional<br />
ausdifferenzierten Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungen der Versuch einer<br />
hierarischen und <strong>im</strong> Kern konstruktivistischen Fremdsteuerung einer Ordnung – etwa<br />
der Wirtschaft oder der <strong>Medien</strong> – durch eine andere Ordnung – etwa durch die Politik –<br />
zwangsläufig zu Mißerfolgen führen muß. Stattdessen sei es zweckmäßig, von<br />
netzwerkartigen Interdependenzen auszugehen (polyzentrische Ordnungen <strong>im</strong><br />
Hayekschen Verständnis, siehe 1969b), in dem Entscheidungsprozesse in einem<br />
permantenten Kommunikationsprozeß mit allen Beteiligten entwickelt werden.<br />
Ordnungsökonomische Systeme sind eben nicht trivial, sondern durch das<br />
Zusammenwirken von Komplexität und Kontingenz außerordentlich sensible und<br />
vielschichtige Konstrukte. Dabei ist zu klären, wie „Systeme erfolgreich aufeinander<br />
reagieren können, die – systemtheoretisch formuliert – einander nur begrenzt verstehen“<br />
(Wegner 1993, S. 277).<br />
Die Idee der Kontextsteuerung steht also in dem Bemühen, unmittelbar an die<br />
Tradition Hayekscher Ordnungstheorie anknüpfen und gleichzeitig eine Integration der<br />
Systemtheorie leisten zu wollen. Wenn davon ausgegangen wird, daß eine direkte<br />
73<br />
132<br />
Die Steuerbarkeit von Wirtschaft und Gesellschaft mittels eines hierarchischen<br />
staatlichen Lenkungsapparates ist von Luhmann <strong>im</strong>mer wieder in Abrede gestellt worden.<br />
Selbst unter den Bedingungen des totalitären Staates und zentraler Wirtschaftsplanung,<br />
wie beispielsweise in der früheren UdSSR, ließ sich die Wirtschaft nicht in<br />
Übereinst<strong>im</strong>mung mit den politischen Vorgaben bringen.
Lenkung und Steuerung komplexer spontaner Ordnungen über Befehle und Anordnung<br />
nicht möglich ist, gleichzeitig jedoch auch einem Laissez Faire-Ansatz eine Absage<br />
erteilt wird, dann sind die Bedingungen zu benennen, unter denen Ordnungspolitik in<br />
einer modernen Gesellschaft möglich ist. Es geht – so Wegner (1993) – um eine<br />
reflexive und dezentrale Steuerung der Kontextbedingungen, unter denen Systeme<br />
handeln bei gleichzeitiger autonomer Selbststeuerung der internen Prozesse der<br />
Subsysteme. <strong>Eine</strong> dezentrale Steuerung der Kontextbedingungen heißt, so Willke (1992,<br />
S. 341), „daß ein Mindestmaß an gemeinsamer Orientierung oder Weltsicht zwar<br />
unumgänglich ist für die Konstitution einer komplexen, differenzierten Organisation;<br />
daß aber dieser gemeinsame Kontext nicht mehr von einer zentralen Einheit oder von<br />
einer hierarchischen Spitze erzeugt oder vorgegeben werden kann“ 74 . Es geht also bei<br />
staatlicher Aktivität um eine Intervention in die Interaktions- und<br />
Kommunikationsbeziehungen zwischen den einzelen Teilsystemen, nicht aber um eine<br />
Intervention in die Tiefenstruktur der Teilsysteme, weil diese letztlich erfolglos bleiben<br />
müsse.<br />
Aus der Idee der Kontextsteuerung leitet Wegner (1993, S. 277 ff.) drei<br />
Gegenstandsbereiche zukünftiger Steuerungsbemühungen ab. Erstens geht es darum,<br />
ein Verfahren zu entwickeln, in dem sich die Beteiligten über Interventionsformen und<br />
–anlässe verständigen können. Ein konkreter Katalog möglicher Interventionen<br />
hingegen wird abgelehnt, weil der in der Regel nur aus dem Blickwinkel eines Systems<br />
dargestellt werden kann. Es geht jedoch um eine systemübergreifende Sicht. <strong>Eine</strong><br />
übergreifende Systemsprache (Metasprache) kann es jedoch systemtheoretisch nicht<br />
geben, sondern höchstens Verständigungs- und Kommunikationsprozesse zwischen den<br />
Subsystemen, die mehr oder minder erfolgreich sein können.<br />
Zweitens fordert Wegner die „Überwindung systemischer Weltsichten“, also letztlich<br />
die Bevorzugung einer Systemsprache. Am Ende eines solchen<br />
Verständigungsprozesses könne nicht die Einigung auf eine gemeinsame Weltsicht<br />
stehen, sondern letztlich nur ein „Min<strong>im</strong>um an gemeinsamer Weltsicht“ (vgl. Röpke<br />
1994). Dies wären letztlich wenige allgemeine Regeln, die den Entwicklungsrahmen für<br />
eine spontane Ordnung eröffnen. Drittens erhält die Politik ein min<strong>im</strong>ales Privileg<br />
gegenüber anderen Teilsystemen, weil die Politik den Dialog zwischen den Systemen<br />
anstoßen kann, ohne jedoch selbst Einfluß auf oder gar Vorgaben für die Ziele der<br />
Subsysteme zu best<strong>im</strong>men. Die Politik ist – in der Sprache der Public Choice-Lehre –<br />
agenda setter. Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, daß die Ansprüche an die<br />
74<br />
133<br />
Auch dieser Gedanke ist vollständig mit der traditionellen Ordnungsökonomik<br />
kompatibel. So schreibt etwa Wilhelm Röpke (1994, S. 73 ff.) über die Voraussetzungen<br />
internationaler Arbeitsteilung: „Damit hängt eine andere Voraussetzung einer<br />
weitgetriebenen gesellschaftlichen Arbeitsteilung zusammen. Die großen Risiken, die in<br />
einer starken wechselseitigen Abhängigkeit der Individuen liegen, können nämlich auf<br />
die Dauer nur dann getragen werden, wenn durch eine straffe Rechtsordnung und durch<br />
einen ungeschriebenen, aber allgemein anerkannten Kodex sittlicher Mindestnormen<br />
dafür gesorgt wird, daß sich alle Mitglieder der arbeitsteiligen Gesellschaft in einem<br />
gegenseitigen Vertrauen und in einer Atmosphäre der Sicherheit geborgen fühlen<br />
können“ (Heraushebungen <strong>im</strong> Original).
Politik stark zurückgedrängt werden, nämlich erstens auf die Bereitstellung allgemeiner<br />
Regeln und Ordnungsbedingungen und zweitens auf die Rolle eines Vermittlers<br />
zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Subsystemen.<br />
3.3.3.2. Kontextsteuerung und <strong>Medien</strong>ökonomik<br />
Für die medienökonomische Fragestellung scheint die Idee der Kontextsteuerung<br />
relevant zu sein. Die internationale <strong>Medien</strong>ordnung erweist sich in mancher Hinsicht<br />
geradezu als Musterbeispiel einer spontanen, polyzentrischen Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen<br />
Verständnis oder einer funktional ausdifferenzierten Gesellschaft in der Notation<br />
Luhmanns, die hierarchisch nicht direkt steuerbar ist.<br />
Die internationale <strong>Medien</strong>ordnung ist erstens nicht durch die isolierte Rechtsetzung<br />
und Rechtsprechung eines einzelnen Nationalstaates beeinflußbar. Zwar wäre es<br />
denkbar, daß sich eine Gruppe von Staaten auf einen Ordnungsrahmen einigt – wie dies<br />
ja beispielsweise auch bei der Welthandelsorganisation (WTO) nach einigen<br />
Jahrzehnten des Vorlaufs gelungen ist – und diesen Ordnungsentwurf gegenüber den<br />
anderen nicht-beitrittswilligen Staaten durchsetzt. Ferner wäre denkbar, daß Nicht-<br />
Regierungsorganisationen (NGOs) an Handlungsmacht gewinnen und ordnungssetzend<br />
wirken. Gleichwohl steht die internationale Verhandlung über solche Ordnungsentwürfe<br />
<strong>im</strong>mer vor dem bekannten und bereits mehrfach diskutierten Problem sozialer<br />
Dilemmata, das sich nämlich einzelne durch gezielte Regelverletzung einen Vorteil<br />
gegenüber den regeltreuen Spielern verschaffen können. Außerdem ist die<br />
Durchsetzung einer solchen Ordnung ausgesprochen schwierig, wie beispielsweise<br />
gegenwärtig aus der Diskussion um fragwürdige Inhalte <strong>im</strong> Internet deutlich wird.<br />
Zweitens ist die internationale <strong>Medien</strong>ordnung bezüglich der Anpassungsfähigkeit an<br />
neue staatliche Vorgaben in besonderer Weise flexibel. Die nicht-intendierten<br />
Konsequenzen staatlicher Eingriffe sind vielfältiger Natur. Selbst eine einfache<br />
ordnungspolitische Regelsetzung kann ungeahnte und für die Beteiligten ungewollte<br />
Konsequenzen haben: So hat beispielsweise das Marktanteilsmodell in Deutschland, das<br />
den Konzentrationsprozessen deutscher <strong>Medien</strong>konzerne entgegenwirken sollte, eine<br />
völlig gegenteilige Wirkung entfaltet. Hierauf wird später (Kapitel 4) noch ausführlich<br />
einzugehen sein.<br />
Drittens ist die internationale <strong>Medien</strong>ordnung angebotsseitig durch<br />
länderübergreifende Konzentrationsprozesse multinationaler Konzerne gekennzeichnet.<br />
Die meisten <strong>Medien</strong>konzerne stehen unter der Jurisdiktion verschiedener Rechtsquellen.<br />
Im Konfliktfall mit einer Regierung ist es dem Unternehmen relativ leicht möglich,<br />
einer ungewollten Regelung durch unternehmensinterne Umschichtungen zu entgehen.<br />
Die klassische Theorie des internationalen Handels – etwa <strong>im</strong> Anschluß an David<br />
Ricardo –, nach der ein Land A mit einem Land B Handel treibt, wird zunehmend durch<br />
eine Theorie der internationalen Firma in Anlehnung an Coase (1937/88) ergänzt.<br />
Vor dem Hintergrund dieser Einschätzungen können für die medienökonomische<br />
Fragestellung zwei Aspekte zusammenfassend festgehalten werden. Sowohl die<br />
systemtheoretische <strong>Analyse</strong> <strong>im</strong> Anschluß an Luhmann und Willke wie auch die<br />
134
Anwendung der Theorie spontaner Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis führt zu der<br />
Bewertung, daß direkte staatliche Eingriffe in die internationale <strong>Medien</strong>ordnung kaum<br />
geeignet sind, um best<strong>im</strong>mte medienpolitische Ziele zu verwirklichen. Gleichwohl<br />
bleibt es auch aus diesem Ordnungsverständnis heraus wünschenswert, best<strong>im</strong>mte<br />
allgemeine Regeln <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs des Zusammenlebens zu verankern<br />
und damit die Entwicklung der <strong>Medien</strong>ordnung in einer Weise zu kanalisieren, die auch<br />
übergeordneten staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen Rechnung<br />
trägt. Auch Willke (1996) betont mehrfach, daß ein Min<strong>im</strong>um an gemeinsamer<br />
Weltsicht und Werte notwendig ist. Es gilt, den Gefahren negativer Programminhalte<br />
entgegenzutreten, zu deren Produktion kr<strong>im</strong>inelle oder menschenunwürdige<br />
Produktionstechniken notwendig sind (etwa Kinderpornografie) oder die potentiell zu<br />
kr<strong>im</strong>inellen Handlungen anregen könnten (etwa die „how to make“ homepages<br />
politischer Extremisten). Wenn aber die Durchsetzung des Negativkatalogs <strong>im</strong> Wege<br />
hierarchischer Steuerung durch den isolierten Nationalstaat wenig erfolgversprechend<br />
erscheint und gleichzeitig ein reiner Laissez Faire-Ansatz abgelehnt wird, dann kann<br />
eine „kontextuelle Steuerung“ hilfreich sein, um die Entstehung eines Rahmens für eine<br />
spontane Ordnung zu befördern. Es geht also konkret darum, einen<br />
Kommunikationsprozeß in Gang zu setzen, der zu der Verabschiedung eines<br />
Negativkatalogs beitragen kann.<br />
3.3.3.3. Das Drei-Ebenen-Modell von Jarren und Donges<br />
Das Modell der Kontextsteuerung hat ebenso wie die Theorie spontaner Ordnung<br />
sicherlich einen beachtlichen Erklärungsgehalt. Gleichwohl stellt sich die Frage, welche<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Schlußfolgerungen für die tatsächliche Politikberatung hieraus<br />
zu ziehen sind, wenn einerseits eine konstruktivistische „Anmaßung von Wissen“<br />
vermieden und andererseits dem Vorwurf eines nihilistischen Laissez Faire<br />
entgegengetreten werden soll. Jarren und Donges (2000, S. 50) haben den Versuch<br />
unternommen, das Konzept der Kontextsteuerung in einen konkreten institutionellen<br />
Vorschlag zu fassen. Die Autoren sehen dabei die neue Aufgabe des Staates,<br />
„Verhandlungssysteme statt zentraler Kontrolle“ zu schaffen. Es gehe darum, so die<br />
Autoren, „Advokaten des Publikums“ zu suchen, die zu einer effektiven Kontrolle des<br />
Programmangebots fähig sein. Hier sind die Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs)<br />
angesprochen. Wissensbasierte Organisationen wie beispielsweise eine Stiftung „Media<br />
Watch seien dazu ebenso notwendig wie „gesellschaftliche Reflexionsinstanzen“, wie<br />
sie etwa ein <strong>Medien</strong>rat darstellen könnte. In diesem Zusammenhang ist mit Blick auf<br />
die amerikanische <strong>Medien</strong>landschaft ergänzend darauf hinzuweisen, daß solche<br />
nachfrageseitigen Kontrollinstanzen durchaus zu einer effektiven Angebotskontrolle<br />
fähig sind, vor allem in Verbindung mit dem sehr wirkungsvollen Sanktionsinstrument<br />
des Nachfrageboykotts.<br />
Jarren und Donges (2000, S. 50) schlagen zur institutionellen Verankerung von<br />
Kontextsteuerung <strong>im</strong> Rundfunk ein Drei-Ebenen-Modell vor, das auch den<br />
unterschiedlichen Regulierungsanforderungen <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor Rechnung trägt.<br />
Hiermit sind auch die verschiedenen Ebenen angesprochen, auf denen Ordnung<br />
135
verankert sein kann. Auf einer ersten Handlungsebene sollen die grundlegenden<br />
ordnungspolitischen Entscheidungen über die Marktbedingungen, die technische<br />
Infrastruktur, die Standards sowie der Zugangsbedingungen für die Nachfrager geregelt<br />
werden. Auf dieser ersten Handlungsebene werden also vor allem die technischen<br />
Details der <strong>Medien</strong>entwicklung (Übertragungsstandards usw.) festgelegt. Hier wäre der<br />
Staat oder eine Gruppe von Staaten gefordert, allgemeine Ordnungsbedingungen<br />
vorzugeben, um die Marktentwicklung zu befördern. Auch internationale<br />
Organisationen und NGOs sowie private Stiftungen können hier ordnungssetzend<br />
wirken.<br />
Auf einer zweiten Handlungsebene sollen Maßnahmen zur Förderung einer<br />
effektiven Selbstorganisation und Selbstkontrolle der Programminhalte verwirklicht<br />
werden. Dabei geht es darum, publizistische Verantwortung mit unternehmerischer<br />
ökonomischer Kompetenz zu verbinden und den Erfordernissen beider Zielsetzungen in<br />
einem wettbewerblichen Umfeld bestmöglich zu entsprechen. Es geht also auch bei<br />
Jarren und Donges um die Aufstellung des Negativkatalogs, der dann als Richtlinie und<br />
Qualitätsstandard innerhalb eines wettbewerblichen Prozesses dienen kann.<br />
Auf einer dritten Verhandlungsebene, auf der wissensbasierte Organisationen agieren<br />
sollen, geht es bei Jarren und Donges schließlich um die permanente Reflexion von<br />
Inhaltsfragen. Hiermit soll ein gesellschaftlicher und internationaler Dialog über<br />
unterschiedliche Wege der <strong>Medien</strong>entwicklung angeregt werden. Dies geschieht vor<br />
dem Hintergrund, daß die Qualitätsstandards <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs<br />
anpassungsfähig sein müssen. <strong>Medien</strong>anbieter und <strong>Medien</strong>nachfrager müssen also in<br />
einen kontinuierlichen Beratungsprozeß eingebunden sein, um <strong>Medien</strong>inhalte, die in<br />
einem wettbewerblichen Entdeckungs- und Suchprozeß permanent neu hervortreten, auf<br />
ihre Kompatibilität mit dem Negativkatalog zu überprüfen.<br />
Über alle diese Elemente des Modells übergeordnet ist nach Jarren und Donges das<br />
sog. „Transparenzgebot“. Nur die Gewährleistung von kontrollierender Öffentlichkeit<br />
kann die Funktionsfähigkeit der Ordnung dauerhaft sicherstellen. So seien<br />
beispielsweise Geschäftsberichte und Beteiligungsverhältnisse regelmäßig zu<br />
publizieren. Rundfunkanstalten müßten sich um die Darstellung ihrer publizistischen<br />
und ökonomischen Ziele bemühen; hier ist das dritte Ordnungsproblem angesprochen.<br />
Ferner seien die Zusammensetzungskriterien für Beratungs- und Kontrollgremien<br />
offenzulegen, um der personellen Verfilzung entgegenzuwirken. Die Öffentlichkeit<br />
erfüllt in dieser Sichtweise Funktionen, die einem offenen Leistungswettbewerb ähneln,<br />
weil sie für Schlechtleistungen Sanktionen androht und <strong>im</strong>mer gewährleistet, daß<br />
potentielle Konkurrenten um eine best<strong>im</strong>mte Tätigkeit oder eine Position wachsam auf<br />
Fehler und Verfehlungen eines Amtsinhabers warten.<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, das <strong>im</strong> Modell von Jarren und Donges<br />
ähnlich wie in der <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong> der Globalisierungserscheinungen<br />
die drei Ebenen angesprochen sind, auf denen Ordnung verankert sein kann; die<br />
systemtheoretisch orientierte Vorgehensweise gelangt in diesem Fall also zu einem<br />
institutionellen Vorschlag, wie er in ähnlicher Weise auch von Ordnungsökonomen<br />
136
mitgetragen werden kann. Auf der Ebene staatlicher Kontrolle (dritte Ordnungsebene)<br />
geht es um die Garantie von technischen Standards und Rechtssicherheit. Dies ist<br />
Kerngebiet der Ordnungspolitik, wenn es nämlich um einen allgemeinen Rahmen für<br />
wirtschaftliches Handeln geht. Auf der Ebene des Wettbewerbs (zweite Ordnungsebene)<br />
geht es um Spielregeln für einen fairen Leistungswettbewerb privater Unternehmen.<br />
Auf der Ebene der Selbstkontrolle (erste Ordnungsebene) geht es um journalistische<br />
Standards und unternehmische Selbstbeschränkung. Ohne diese erste Ordnungsebene<br />
kann es letztlich keine funktionsfähige <strong>Medien</strong>ordnung geben. Über diesen<br />
Ordnungsebenen liegt das Transparenzgebot, also die Kontrolle durch die<br />
Öffentlichkeit.<br />
3.3.3.4. Kritik und offene Fragen des Konzepts der Kontextsteuerung<br />
Die Idee der Kontextsteuerung, wie sie mit den Namen Luhmann, Willke und Wegner<br />
verbunden ist, ist der Versuch, systemtheoretische Überlegungen für die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Debatte nutzbar zu machen. Aus methodologischem Blickwinkel<br />
sind dabei zwei Verdienste positiv zu würdigen.<br />
Erstens ist es das Verdienst der Vertreter der Kontextsteuerung, auf die<br />
Handlungsdefizite einer normativen Theorie der Wirtschaftspolitik erneut<br />
nachdrücklich hingewiesen zu haben. Damit greifen sie eine Kritik auf, wie sie bereits<br />
auch schon <strong>im</strong> Werk von von Hayek in vielfältiger Weise angelegt ist. Die<br />
wohlfahrtstheoretische Modellierung von wirtschaftspolitischen Fragestellungen<br />
reduziert diese auf einen einfachen, linearen und letztlich trivialen Zusammenhang.<br />
Gegen eine solche Reduktion von Komplexität ist a priori nichts zu sagen, da jede<br />
modelltheoretische Abbildung letztlich auf wenige relevante Sachverhalte konzentriert<br />
wird. Als einfache Heuristik mag sie auch durchaus verdienstvoll erscheinen. Es besteht<br />
jedoch Anlaß zu der Vermutung, daß manche wohlfahrtstheoretische und neoklassische<br />
Modelle zu stark vereinfachen und keinen tragfähigen Erklärungsbeitrag mehr leisten<br />
können; sie sind unterkomplex und liefern nur triviale Erkenntnisse. Für konkrete<br />
Politikberatung sind solche Modelle häufig nicht geeignet 75<br />
. Sie können dann sogar<br />
gefährlich sein, wenn sie bei den politisch Verantwortlichen den Eindruck beliebiger<br />
Steuerbarkeit erwecken und damit zu einer „Anmaßung von Wissen“ beitragen.<br />
Zweitens ist als Verdienst hervorzuheben, daß systemtheoretische Kategorien in die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion eingeführt worden sind. Die Idee der<br />
Kontextsteuerung ist dabei sicherlich ein interessanter Ansatz, um ordnungspolitische<br />
Steuerungsprobleme in modernen Gesellschaften abzubilden. Wie an verschiedenen<br />
Stellen ja auch bereits deutlich wurde, besteht ein hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung mit<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Theorieelementen, vor allem mit der Konzeption der<br />
spontanen, polyzentrischen Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis. Vieles spricht in der<br />
Tat dafür, daß in komplexen Gesellschaften hierarchische Regelungszuordnungen nur<br />
75<br />
137<br />
<strong>Eine</strong> aktuelle und scharfe Kritik am gegenwärtigen Zustand dieser Art der<br />
Volkswirtschaftslehre und vor allem an den politischen Beratungsleistungen findet sich<br />
bei Frey (2000).
sehr begrenzt existieren und daß die verschiedenen Teilordnungen einer Gesellschaft<br />
mehr oder minder gleichberechtigt nebeneinander stehen. <strong>Eine</strong> solche Hypothese ist –<br />
<strong>im</strong> Gegensatz zu den meisten wohlfahrtstheoretischen Modellen – auch wirklich<br />
empirisch überprüfbar. Ordnungspolitische Steuerung in der modernen Gesellschaft<br />
bedeutet, Verständigung und Kommunikation zwischen verschiedenen Sektoren der<br />
Gesellschaft herbeizuführen. Die quasi autoritäre Durchsetzung von Reformen „von<br />
oben“ mittels direkter Anweisungen ist selbst in einfachsten Zusammenhängen kaum<br />
möglich.<br />
Ein zentrales Bindeglied zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen sind dabei<br />
die <strong>Medien</strong>, die Kommunikation in der modernen Gesellschaft überhaupt erst<br />
ermöglichen (vgl. Luhmann 1996). Wie Zöller (2000, S. 301) betont, sind die Mittel der<br />
Kommunikation <strong>im</strong>mer prägend für die Formen des Zusammenlebens in einer<br />
Gesellschaft. Zöller zufolge kann eine Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung durch die<br />
jeweils vorherrschende Kommunikationstechnik charakterisiert werden. Jeder politisch<br />
Verantwortliche muß die <strong>Medien</strong> nutzen, um in der Bevölkerung für seine politischen<br />
Überzeugungen zu werben und die notwendige Unterstützung für Reformvorhaben zu<br />
erlangen. Dieser Zusammenhang ist besonders interessant und spannend, wenn<br />
Reformvorhaben innerhalb des <strong>Medien</strong>sektors diskutiert werden. Dann nämlich sind die<br />
<strong>Medien</strong> sozusagen Agenten und Advokaten in eigener Sache – was dann auch in<br />
entsprechenden Kommentaren und Stellungnahmen teilweise sehr deutlich wird.<br />
Kritisch ist gegen die Konzeption der Kontextsteuerung jedoch einzuwenden, daß die<br />
genaue Struktur des Kommunikationsprozesse theoretisch unterbelichtet bleibt. Daß<br />
Kommunikation zwischen den Teilsystemen stattfindet, ist letztlich keine neue<br />
Erkenntnis. Wie diese Kommunikation aber zur Ansammlung, zur Weiterverbreitung<br />
und zur systematischen Nutzung von Wissen in einer Gesellschaft beiträgt (erstes<br />
Ordnungsproblem), bleibt offen. Und wie dieser Kommunikationsprozeß <strong>im</strong><br />
Albertschen Sinne zu „Aufklärung und Steuerung“ genutzt werden kann, ist letztlich<br />
ebenfalls nur vage angedeutet. Auch die Systemtheorie beinhaltet keine<br />
<strong>Medien</strong>wirkungstheorie. Damit gelangt das Konzept der Kontextsteuerung nicht<br />
unbedingt weiter, als schon von Hayek in seiner Theorie der spontanen Ordnung<br />
gekommen ist.<br />
Außerdem ist kritisch festzuhalten, daß die tatsächliche Umsetzung der<br />
Kontextsteuerung in einem institutionellen Arrangement schwierig, ja sogar mit<br />
manchen Gefahren verbunden ist. So liegt für die politisch Verantwortlichen<br />
beispielsweise die Versuchung nahe, die Lösung wirtschaftspolitischer Probleme in<br />
Verabredungen an „runden Tischen“ und mittels „konzertierter Aktionen“ zu suchen.<br />
Hiermit verbunden ist aber die Gefahr des Korporatismus und der Verfilzung und<br />
Verfestigung der Verbändewirtschaft, der es um die einseitige Durchsetzung von<br />
Partikularinteressen geht. Es besteht begründeter Anlaß zu der Vermutung, daß es in<br />
solchen bürokratischen Organisationen weniger um die Ansammlung von verstreutem<br />
Wissen und die Entwicklung effizienter Institutionen geht, sondern vielmehr um eine<br />
Plattform für rentensuchende Aktivitäten und die Vereinbarung von Kartellabsprachen<br />
zu Lasten Dritter – in der Regel der Verbraucher (ausführlich Engelhard, Fehl und<br />
138
Geue 1998). Solche Politik-Kartelle werden sich gerade um die Beseitigung von<br />
Transparenz bemühen und damit gleichsam der zentralen Funktionsbedingung einer<br />
effektiven Kontextsteuerung entgegenwirken.<br />
Für die <strong>ordnungsökonomische</strong> Interpretation ist abschließend festzuhalten, daß die<br />
Kontextsteuerung zwar aus einem theoretischen Blickwinkel interessant ist. Gleichwohl<br />
bleibt eine Frage offen <strong>im</strong> Raum: Wenn – wie <strong>im</strong> Konzept der Kontextsteuerung<br />
postuliert – der Staat in seiner ordnungspolitischen Gestaltungskraft zunehmend<br />
eingeschränkt ist, kann dann vom Staat überhaupt realistisch erwartet werden, daß er in<br />
der Lage wäre, die notwendigen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, um die<br />
kontextuelle Steuerung zu verwirklichen? Damit stellt sich erneut die Frage nach den<br />
vorgelagerten Ebenen der Ordnung. Auch hier bietet die Systemtheorie ebenso wie die<br />
traditionelle Ordnungsökonomik Argumente, die <strong>im</strong> folgenden anzusprechen sind.<br />
3.3.4. <strong>Medien</strong> als selbstreferentielles System: Zur kontrollierenden Funktion des<br />
Wettbewerbs und der Selbstbeschränkung<br />
139<br />
„Publizistische Massenmedien beobachten<br />
Beobachter in ihrer Umwelt und werden dabei<br />
beobachtet“.<br />
Frank Marcinkowski (1993, S. 122)<br />
Die medienökonomische Fragestellung sei noch einmal kurz rekapituliert. Die<br />
forschreitende Arbeits- und Wissensteilung innerhalb der Gesellschaft erfordert ein<br />
Medium zur Informationsübermittlung zwischen den gesellschaftlichen Subsystemen<br />
(erstes Ordnungsproblem). Diese informative Dienstleistung übernehmen in modernen<br />
Gesellschaften in der Regel die Massenmedien (Luhmann 1996), die als autonomes und<br />
selbstreferentielles Teilsystem die Kommunikation zwischen den verschiedenen<br />
anderen Teilsystemen ermöglichen 76<br />
. Selbstreferenz bedeutet dabei, wie bereits<br />
erläutert, daß ein System aus sich heraus die Maßstäbe und Kriterien zur Bewertung<br />
seiner Handlungen bietet. Gleichzeitig sind die Massenmedien auch Träger der<br />
öffentlichen Meinung (Noelle-Neumann 1996), woraus sich ihre besondere Funktion in<br />
einem demokratisch verfaßten Gemeinwesen herleitet. Hier besteht <strong>im</strong>mer die Gefahr,<br />
daß die Suggestivkraft der <strong>Medien</strong> – besonders des Fernsehens – mißbraucht werden<br />
kann (zweites Ordnungsproblem).<br />
Die „Selbstbeobachtung der Gesellschaft“ über die <strong>Medien</strong> ist die zentrale<br />
publizistische Funktion, oder, wie Marcinkowski (1993, S. 120) es formuliert: „Was die<br />
Gesellschaft über sich weiß, weiß sie aus Veröffentlichungen über sich“. Vor allem die<br />
elektronischen <strong>Medien</strong> sind ohne Zweifel die wichtigste Informationsquelle in einer<br />
modernen Gesellschaft. Dabei ist hervorzuheben, daß die Publizistik ebenso wie die<br />
Gesellschaft – zumindest in den etablierten Demokratien – in hohem Maße<br />
76<br />
Einschlägig ist die Untersuchung von Marcinkowski (1993) über den Rundfunk als<br />
selbstreferentielles System. Die zentralen Ideen dieser Arbeit können hier aus<br />
Platzgründen nur begrenzt dargestellt werden.
ausdifferenziert ist, daß es also politische Veröffentlichungen ebenso gibt wie<br />
wissenschaftliche, künstlerische und wirtschaftliche und viele mehr. Hierin ist der große<br />
Vorteil des publizistischen Systems zu sehen, weil es die „Beschränkung des<br />
Blickfeldes aufhebt (...), die mit einfacheren Formen der Selbstbeobachtung<br />
unweigerlich verbunden wären“ (Marcinkowski 1993, S. 121). Solche einfacheren<br />
Beobachtungsmethoden können zwar unter Umständen wesentlich tiefere Einblicke in<br />
einen Sachverhalt ermöglichen, aber keinesfalls die Breite der Information vermitteln,<br />
wie dies z.B. das Fernsehen kann 77 .<br />
Die Leitunterscheidung des publizistischen Systems, um den Luhmannschen Begriff<br />
noch einmal aufzugreifen, ist die Unterscheidung öffentlich versus nicht-öffentlich. Das<br />
publizistische System verleiht best<strong>im</strong>mten Themen Öffentlichkeit (hierzu Wentzel<br />
1998). Ob und welche Themen publizierbar sind, hängt von systeminternen<br />
Entscheidungsgrundlagen ab. Hier können sowohl ökonomische Interessen (was kann<br />
ein Rundfunkunternehmen durch eine best<strong>im</strong>mte Sendung verdienen) als auch<br />
publizistische Interessen von Bedeutung sein (drittes Ordnungsproblem).<br />
Vor allem eine größere Anbietervielfalt verbunden mit größerer Nachfrageautonomie<br />
verstärkt die selbstreferentiellen Eigenschaften einer Rundfunkordnung, weil sich die<br />
relevanten Wettbewerbsparameter erhöhen. Dies war zu Zeiten des öffentlichrechtlichen<br />
Monopols in Deutschland bis 1984 anders. Vor allem der Verbraucher hatte<br />
wenig Wahlmöglichkeiten; <strong>im</strong> Falle von Unzufriedenheit mit der Programmgestaltung<br />
blieb ihm eigentlich nur die Möglichkeit des Abschaltens. Mit der Öffnung des<br />
Fernsehmarktes für die privaten Anbieter und der damit einhergehenden Vervielfachung<br />
des Angebots ist es zu einem wesentlich komplexeren System gekommen, in dem auch<br />
die Zuschauer über vergleichsweise effektive Möglichkeiten der Einflußnahme auf das<br />
Angebotsverhalten verfügen (viertes Ordnungsproblem). Die Zunahme der Vielfalt und<br />
Handungsoptionen reduziert aber zugleich – wie bereits diskutiert – die Möglichkeit<br />
direkter Steuerung (fünftes Ordnungsproblem) und erhöht damit die Selbstreferenz des<br />
Systems.<br />
Das Konzept der Selbstreferenz aus systemtheoretischer Sicht bedeutet dabei vor<br />
allem, daß die <strong>Medien</strong> selbst dazu tendieren, die geringer werdende staatliche<br />
Regelungskompetenz durch eigene Anstrengungen zur gegenseitigen Kontrolle zu<br />
kompensieren. Die Massenmedien beobachten andere gesellschaftliche Teilsysteme in<br />
ihrer Umwelt und sie werden dabei selbst beobachtet. So wird beispielsweise in den<br />
<strong>Medien</strong> über einen best<strong>im</strong>mten politischen Sachverhalt berichtet; gleichzeitig ist aber<br />
<strong>im</strong>mer auch von Interesse, was andere <strong>Medien</strong> dazu berichtet haben. <strong>Medien</strong> sind damit<br />
Beobachter und werden selbst zum Gegenstand der Beobachtung. Damit kommt der<br />
Wettbewerb als zweite Ebene, auf der Ordnung verankert sein kann, ins Spiel. Es geht<br />
hier, ordnungsökonomisch interpretiert, um Selbstkontrolle aus Eigeninteresse. Dieser<br />
77<br />
140<br />
<strong>Eine</strong> Studienreise ins Ausland kann beispielsweise sehr tiefe Einblicke ermöglichen.<br />
Das 45-minütige Auslandsjournal hingegen bietet wöchentlich meist sehr gut<br />
recherchierte Berichte aus den verschiedensten Ländern der Welt.
medieninterne Kontrollprozeß, der auf publizistischen und ökonomischen<br />
Wettbewerbsprozessen beruht, ist außerordentlich produktiv, denn er sichert dauerhaft<br />
die Unabhängigkeit der Presse. Für die <strong>Medien</strong>unternehmen geht es dabei auch um<br />
Reputation, Image und gesellschaftliches Ansehen, letztlich also um<br />
Wettbewerbsfaktoren, die die Marktchancen erhöhen und damit die Chancen zur<br />
spezifischen Zielerreichung der Rundfunkanstalten (siehe Rundfunkmorphologie)<br />
vergrößern.<br />
Die Zunahme der selbstreferentiellen Eigenschaften des publizistischen Systems<br />
reduziert damit aber auch die Notwendigkeit für staatliche Regelsetzung und erhöht die<br />
Bereitschaft und Aktivität der Marktteilnehmer zur spontanen Problemlösung. Die<br />
klassischen Formen der direkten Rundfunkregulierung, also vor allem die Einflußnahme<br />
auf die Finanzierung (Gebühren, Werbung) und die rechtliche Einflußnahme über die<br />
Verabschiedung und Durchsetzung entsprechender Gesetze, werden zunehmend durch<br />
indirekte Faktoren der Regulierung kompensiert und durch Institutionen der<br />
Selbstregulierung ergänzt. Ausdruck dieser Entwicklung ist beispielsweise, daß sich in<br />
fast allen Bereichen der elektronischen <strong>Medien</strong> freiwillige Selbstkontrolleinrichtungen<br />
gebildet haben, und zwar auch in den Bereichen, in denen keine staatliche Autorität die<br />
Bildung einer solchen Organisation hätte erzwingen können – hierauf wird an späterer<br />
Stelle noch ausführlicher einzugehen sein. Dies bedeutet also, daß die erste<br />
Ordnungsebene freiwilliger Selbstkontrolle und Selbstbindung an Bedeutung gewinnt.<br />
Zusammenfassend läßt sich hervorheben, daß das Konzept der Selbstreferenz ein<br />
interessanter Baustein ist, um die Rundfunkordnung analysieren zu können. Sowohl die<br />
systemtheoretische Beschreibung – Selbstreferenz als Konsequenz einer zunehmenden<br />
Wahl- und Ausweichmöglichkeit – als auch die empirische Beobachtung dieser<br />
Erscheinungen <strong>im</strong> Rundfunksektor führt zu der Einschätzung, daß moderne<br />
<strong>Medien</strong>systeme nur durch indirekte Formen der ordnungspolitischen Steuerung<br />
beeinflußt werden können. Konstruktivistische staatliche Eingriffe in die<br />
Rundfunkordnung und Beschränkungen des Wettbewerbs sind zurückzuweisen. Sie<br />
werden, systemtheoretisch formuliert, lediglich als Störgrößen wahrgenommen. Die<br />
Einschränkung staatlicher Regulierungsgewalt stärkt jedoch die vorgelagerten<br />
Ordnungsebenen des Wettbewerbs und der Selbstkontrolle. Auch an dieser Stelle ist ein<br />
hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung zwischen systemtheoretischen Überlegungen und der<br />
traditionellen Ordnungsökonomik festzustellen. Um mit Siegert (1996, S. 53) zu<br />
sprechen: „Die systemtheoretische Devise lautet also: Selbstbindung staat<br />
Fremdsteuerung!“<br />
3.3.5. Zur Hypothese der Steuerungsohnmacht: Ein Zwischenergebnis<br />
Der These von der weiter abnehmenden politischen Gestaltungmacht für einzelne<br />
Staaten in internationalen Rundfunkmärkten ist differenziert zu diskutieren. Wie <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der „Sinn-Streit-Kontroverse“ angedeutet wurde, hat der<br />
Wettbewerb der Systeme bei gleichzeitig verbesserten Möglichkeiten der<br />
Faktorwanderung dazu beigetragen, nationalstaatlichen Neigungen zu Protektionismus<br />
entgegenzuwirken. Dies ist aus <strong>ordnungsökonomische</strong>r Sicht prinzipiell positiv<br />
141
einzuschätzen. Die fortschreitende Internationalisierung und Vernetzung der Märkte,<br />
die neuerdings unter dem Schlagwort Globalisierung diskutiert wird, zwingt die<br />
nationalen Regierungen zu wesentlich größerer Vorsicht bei Staatseingriffen, als dies in<br />
geschlossenen Volkswirtschaften mit <strong>im</strong>mobilen Produktionsfaktoren der Fall wäre.<br />
Dieser Wettbewerb der Systeme hat auch in der europäischen und vor allem der<br />
deutschen <strong>Medien</strong>ordnung ihre Spuren hinterlassen. So wäre vermutlich das<br />
Aufbrechen des öffentlich-rechtlichen Monopols in Deutschland zu Beginn der<br />
achtziger Jahre ohne den Druck des internationalen Wettbewerbs kaum möglich<br />
gewesen.<br />
Mit der Globalisierung und der abnehmenden Gestaltungsmacht des Staates geraten<br />
die verschiedenen Ebenen, auf denen (internationale) Ordnung verankert sein kann,<br />
verstärkt ins Blickfeld. Der Staat kann zwar noch durch Interventionen in<br />
Marktprozesse eingreifen; die Ziel-Mittel-Effizienz wird jedoch in komplexen<br />
Ordnungen zunehmend geringer. Der Staat (oder die Staatengemeinschaft) wird also<br />
zunehmend auf ihre ursprünglichen Ordnungsaufgaben zurückgeführt, nämlich die<br />
Bereitstellung eines institutionellen Rahmens einer marktwirtschaftlichen Ordnung.<br />
Hierzu zählen auf nationaler (und internationaler) Ebene die Verhinderung von Raub,<br />
Betrug, Diebstahl sowie die Gewährleistung von Rechtschutz. In einer modernen<br />
<strong>Medien</strong>ordnung müssen diese Sachverhalte stets neu überprüft werden – etwa die<br />
Garantie von geistigem Eigentum an Film- oder Musikerzeugnissen <strong>im</strong> Zeitalter des<br />
Internets. Als kompensierende Ordnungsfaktoren gewinnen der internationale<br />
Wettbewerb sowie die Selbstkontrolle an Bedeutung. Hiermit sind die D<strong>im</strong>ensionen<br />
Selbstkontrolle aus Eigeninteresse und Selbstkontrolle aus ethischer und moralischer<br />
Überzeugung angesprochen.<br />
<strong>Eine</strong>n möglichen theoretischen Zugang, um die These von der abnehmenden<br />
Gestaltungsfähigkeit des Staates zu diskutieren, bietet das systemtheoretische Konzept<br />
der Kontextsteuerung. Im Rahmen der voranstehenden <strong>Analyse</strong> konnte gezeigt werden,<br />
daß eine hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung zwischen systemtheoretischen und<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Kategorien, vor allem der Theorie der spontanen oder<br />
polyzentrischen Ordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis, besteht. Beide Theorieentwürfe<br />
zeichnen sich durch eine große Skepsis gegenüber konstruktivistischer staatlicher<br />
Wissensanmaßung aus und plädieren für allgemeine Regeln. Die Luhmannsche<br />
Konzeption der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft weist ein hohes Maß an<br />
Gemeinsamkeit mit den Smithschen Überlegungen zur Arbeitsteilung und dem hieraus<br />
resultierenden Wohlstand der Nationen auf. Der systemtheoretische Ansatz der<br />
Kontingenz hat starke Ähnlichkeit mit dem Gedanken des kreativen Unternehmers, der<br />
in der dynamischen Wettbewerbstheorie betont wird. Die Emergenz <strong>im</strong><br />
systemtheoretischen Verständnis erinnert stark an den Euckenschen Gedanken des<br />
ORDO. Auch die systemtheoretische Charakterisierung der <strong>Medien</strong> als<br />
selbstreferentielles System ist mit den <strong>ordnungsökonomische</strong>n Kategorien des<br />
Wettbewerbs und der Selbstbindung kompatibel.<br />
In den ordnungspolitischen Handlungsempfehlungen kommen beide<br />
Theorieentwürfe zu ähnlichen Schlußfolgerungen. Hier ist auf das Drei-Ebenen-Modell<br />
142
von Jarren und Donges (2000) hinzuweisen. Den Autoren geht es darum, die<br />
verschiedenen Handlungsebenen internationaler <strong>Medien</strong>ordnung zu trennen und<br />
abgestufte Handlungskompetenzen zuzuweisen. Die Kernaussage dieses Modells ist es,<br />
die Möglichkeiten zu einer effektiven Selbstkontrolle und unternehmerischer<br />
Eigenverantwortung zu stärken. Der gegenwärtige Stand der Diskussion läßt noch keine<br />
Rückschlüsse zu, inwieweit dieses Modell auch wirklich umsetzbar wäre und inwieweit<br />
es empirisch positive Wirkungen nach sich ziehen würde. Positiv ist aber grundsätzlich<br />
zu vermerken, daß dieser institutionelle Vorschlag der prinzipiellen Ergebnisoffenheit<br />
wettbewerblicher Suchprozesse Rechnung trägt.<br />
Damit stellt sich abschließend die Frage nach der erkenntnistheoretischen<br />
Einschätzung der systemtheoretischen Vorgehensweise. Die Antwort auf diese Frage ist<br />
<strong>im</strong> Prinzip schon gegeben mit dem Verweis auf das hohe Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung,<br />
daß zumindest in diesem Anwendungsgebiet zwischen der traditionellen<br />
Ordnungsökonomik und der Systemtheorie besteht. Die Systemtheorie weist einen<br />
beachtlichen Erklärungsgehalt auf und führt zu prüfbaren Hypothesen. Das theoretische<br />
Defizit, nicht über eine <strong>Medien</strong>wirkungstheorie zu verfügen, schränkt die konkrete<br />
Anwendung dieser Theorie jedoch ein.<br />
Ob die systemtheoretische <strong>Analyse</strong> Ergebnisse bringt, die deutlich über die<br />
Ordnungsökonomik hinausgeht, muß allerdings in Zweifel gezogen werden. Für die<br />
vorliegende medienökonomische Fragestellung hat sie dennoch ein beachtliches<br />
Gewicht, weil letztlich über zwei unabhängige Theoriestränge ein ähnliches Ergebnis<br />
hergeleitet wird. Sowohl die Systemtheorie als auch die Ordnungsökonomik sehen in<br />
der Stärkung der Selbstkontrolle und <strong>im</strong> Wettbewerb entscheidende Bausteine einer<br />
internationalen <strong>Medien</strong>ordnung.<br />
143
4. Die duale Rundfunkordnung in Deutschland<br />
144<br />
„Wie Wettbewerbsprozesse, so stellt auch die freie<br />
Meinungsbildung ein Entdeckungsverfahren dar, das<br />
sich dadurch selbst rechtfertigt, daß ohne diesen<br />
Meinungsfindungsprozeß den Wirtschaftseinheiten<br />
relevante Informationen unbekannt blieben oder<br />
wegen mangelhafter Ausbreitungseffekte allenfalls<br />
mäßig genutzt würden.“<br />
Helmut Gröner (1979, S. 231)<br />
In Deutschland existiert seit Mitte der achtziger Jahre eine duale Rundfunkordnung.<br />
Anhand der Rundfunkmorphologie kann man diese Ordnung als ein Mischsystem<br />
zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk charakterisieren, wobei die<br />
beiden Teilbereiche einander teils substitutiv, teils komplementär zugeordnet sind.<br />
Aufgrund der nach wie vor außerordentlich großen politischen und gesellschaftlichen<br />
Bedeutung und der <strong>im</strong>mensen Finanzkraft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in<br />
Deutschland rechtfertigt sich der Begriff der dualen Rundfunkordnung, weil sich in<br />
einer Gesamtbetrachtung beide Teilelemente annähernd gleichgewichtig<br />
gegenüberstehen – etwa in Bezug auf die Gesamtzahl der erreichten Zuschauer. <strong>Eine</strong><br />
solche Charakterisierung wäre beispielsweise für den amerikanischen Vergleichsmarkt<br />
nicht angebracht. Auch in der Vereinigten Staaten gibt es zwar Public Broadcasting,<br />
allerdings in einem quantitativ wesentlich geringeren Umfang und in erster Linie in<br />
ergänzender Funktion, so daß es nicht zweckmäßig wäre, von einem dualen System <strong>im</strong><br />
amerikanischen Rundfunk zu sprechen.<br />
Ergänzt wird die deutsche Rundfunkordnung nach wie vor durch die Deutsche Welle<br />
und den Deutschlandfunk, die als Rundfunkanstalten des Bundes besondere gesetzliche<br />
Aufgaben wahrnehmen – etwa <strong>im</strong> Ausland lebende Bundesbürger kontinuierlich über<br />
das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen in Deutschland zu informieren<br />
und als „St<strong>im</strong>me Deutschlands“ in der Welt zu dienen. Vergleichbare Sender gibt es<br />
auch in anderen europäischen Staaten und in den Vereinigten Staaten („Voice of<br />
America“). Da diese Sender anderen gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen unterliegen und<br />
vornehmlich außen- und kulturpolitischen Zielen dienen, soll auf sie hier nicht weiter<br />
eingegangen werden (ausführlich siehe Internationales Handbuch 1996).<br />
Mit der erstmaligen Zulassung privater Anbieter <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Jahre 1984 <strong>im</strong><br />
Rahmen des sog. „Ludwigshafener Projekts“ 78<br />
wurde in Deutschland das<br />
Angebotsdyopol 79<br />
der öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF aufgehoben, das<br />
78<br />
Das Ludwigshafener Projekt war ein von der damaligen Bundesregierung initiiertes sog.<br />
„Kabelpilot-Projekt“, mit dessen Hilfe die Folgen eines liberalisierten Fernsehmarktes in<br />
einem Großversuch getestet werden sollten. De facto wirkte das Projekt wie eine<br />
Marktöffnung, denn angesichts des großen Erfolgs wurde es für die Gegner des privaten<br />
Rundfunks zunehmend schwieriger, gegen die Zulassung privater Anbieter zu<br />
argumentieren.<br />
79<br />
In der Literatur wird häufig auch vom öffentlich-rechtlichen Monopol gesprochen. Dies<br />
bezieht sich dann in erster Linie auf den Sachverhalt der Rundfunkmorphologie, daß
nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden war. Damit konnte erstmalig ein<br />
wettbewerblicher Markt für Rundfunkgüter mit unterschiedlich verfaßten,<br />
konkurrierenden Anbietern und mit einer entfesselten Nachfrage entstehen. Diese<br />
ordnungspolitische Weichenstellung kann als Aufbruch in ein neues medienpolitisches<br />
Zeitalter in Deutschland bezeichnet werden. Darin kann auch <strong>im</strong> nachhinein das<br />
ungeheure Ausmaß an staatlicher Regulierung geschlossen werden, das bis Mitte der<br />
achtziger Jahre bestanden hat: Innerhalb weniger Jahre entwickelten sich private<br />
Vollprogrammanbieter von Außenseitern zu Marktführern – gemessen an der<br />
beachtlichen Ausweitung der Zuschaueranteile und der Werbeeinahmen. Die Rasanz<br />
dieser Entwicklung kann als ein Indiz gewertet werden, daß hier über Jahrzehnte ein<br />
Reformstau entstanden war, der nunmehr mit ungeahnter Heftigkeit durch die<br />
Zulassung von wettbewerblichen Suchprozessen abgebaut werden konnte. Die<br />
Beseitigung der Marktzutrittsschranken für private Anbieter stand am Anfang dieser<br />
Entwicklung und zeigt die Abhängigkeit der Rundfunkentwicklung vom politischen<br />
System.<br />
Aus dem Blickwinkel der Rundfunkmorphologie handelt es sich bei der<br />
Umwandlung von einem ausschließlich öffentlich-rechtlichen System zu einer dualen<br />
Rundfunkordnung um die Transformation 80<br />
einer Rundfunkordnung. Im Grundsatz ist<br />
also nicht die bestehende alte Ordnung verändert oder reformiert worden, sondern es ist<br />
eine völlig neue Ordnung entstanden. Es wurden erstens völlig neue Rechtsgrundlagen<br />
geschaffen (etwa auf der Verfassungsebene und auf der Ebene der<br />
Rundfunkstaatsverträge), zweitens wurde eine Pluralität der<br />
Unternehmensverfassungen, der rundfunkpolitischen Zielsetzungen sowie der<br />
Eigentumsordnung vollzogen. Hierdurch hat sich drittens eine völlig neue<br />
Marktstruktur ergeben mit verschiedenen Anbietern aus dem In- und Ausland. Im<br />
Zusammenhang mit der Transformationen von Ordnungen ist aber zu betonen, daß es<br />
neben den Gewinner <strong>im</strong>mer auch Verlierer gibt, die beispielsweise in der alten Ordnung<br />
durch spezifische Privilegien geschützt waren (vgl. Schüller 1992). Selbst wenn die<br />
Gruppe der Verlierer zumindest quantitativ sehr klein einzuschätzen ist, können aus ihr<br />
Beharrungskräfte erwachsen, die die Funktionsfähigkeit der neuen Ordnung<br />
einschränken.<br />
Innerhalb kürzester Zeit entstand eine beachtliche Angebotsvielfalt. Neben den<br />
privaten Vollprogrammen ist inzwischen durch eine Vielzahl privater und auch<br />
öffentlich-rechtlicher Spartenkanäle in den Bereichen Sport, Musik, Kultur,<br />
Unterhaltung, Zeitgeschehen und Politik, Nachrichten, Kinderprogramme etc. eine<br />
beachtliche inhaltliche Breite entstanden, die bis zu Beginn der achtziger Jahre in<br />
Deutschland unbekannt war. Begonnen hat dieser Prozeß der Ausdifferenzierung mit<br />
sowohl ARD und ZDF öffentlich-rechtlich verfaßt waren, das also nur eine Anstalts- und<br />
Unternehmensverfassung sowie nur eine einheitliche Zielsetzung bestand. Wenn aber das<br />
spezifische Konkurrenzverhältnis zwischen ARD und ZDF ins Blickfeld genommen wird,<br />
dann ist es zweckmäßiger, von einem öffentlich-rechtlichen Duopol zu sprechen.<br />
80<br />
Zum Unterschied zwischen der Transformation einer Ordnung und einer Reform siehe<br />
Wentzel (1995).<br />
145
privaten Spartenkanälen als Reaktion auf Anzeichen der Marktsättigung bei den<br />
Vollprogrammen; dieser Vorgang wurde dann zunehmend auch durch öffentlichrechtliche<br />
Spartenkanäle (Arte, KiKa, Phoenix, 3Sat) ergänzt. Die Inbetriebnahme eines<br />
Spartensenders ist zudem wesentlich kostengünstiger als die Einführung eines<br />
Vollprogramms; die effektiven Marktzutrittsschranken sind wesentlich niedriger. Es ist<br />
davon auszugehen, daß mit der fortschreitenden Ausweitung der Übertragungswege<br />
zukünftig noch weitere Spartenkanäle entstehen, denn offensichtlich sind <strong>im</strong>mer noch<br />
Zielgruppen zu identifizieren, die bisher noch nicht durch einen eigenen Spartenkanal<br />
bedient werden.<br />
Begleitet und gefördert wurde der Prozeß der Marktentstehung und<br />
Programmdiversifizierung durch vielfältige Einflußfaktoren. Zuerst ist dabei neben der<br />
Beseitigung der rechtlichen Zutrittsschranken für Private die technische Entwicklung <strong>im</strong><br />
Bereich der Breitband- oder Satelliten-Kommunikation zu nennen, durch die es zu einer<br />
großen Ausweitung der Übertragungskapazitäten und der<br />
Übertragungsgeschwindigkeiten gekommen ist. Hierdurch wurden wirtschaftliche<br />
Potentiale für kreative und dynamische private Unternehmer geschaffen, die nunmehr in<br />
den Rundfunkmarkt drängten. Die technische Entwicklung allein wäre jedoch nicht<br />
hinreichend gewesen, um wirtschaftliche Dynamik zu entfalten. Die spezifische<br />
Zuordnung und effiziente Nutzung von Handlungs- und Verfügungsrechten (Property<br />
Rights) <strong>im</strong> Rundfunk erwies sich dabei als zweite tragende Säule der Entwicklung; sie<br />
wurde besonders gefördert durch die fortschreitende Liberalisierung des Handels und<br />
der Dienstleistungen <strong>im</strong> Rahmen der Europäischen Integration sowie durch den<br />
verbesserten Schutz von Eigentumsrechten – auch und gerade be<strong>im</strong> Schutz geistigen<br />
Eigentums – <strong>im</strong> Rahmen der WTO-Verträge. Die technische und die rechtliche<br />
Entwicklung haben sich in diesem Prozeß der Marktentstehung maßgeblich gegenseitig<br />
beeinflußt und befruchtet und zu einer Vergrößerung der Angebotsvielfalt beigetragen –<br />
wie dies etwa auch <strong>im</strong> Program Choice-Modell von Noam (1991) angedeutet wird<br />
(siehe Kapitel 3).<br />
Maßgeblich beteiligt an der Gestaltung und am Wandel der Rundfunkordnung in<br />
Deutschland war die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Seit 1961 hat sich<br />
das höchste deutsche Gericht zu Rundfunkfragen geäußert, zuletzt <strong>im</strong> achten Rundfunk-<br />
Urteil vom 22. Januar 1994. Darin wurde die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit des<br />
„dualen Systems“, bestehend aus „binnenpluralistisch“ organisierten öffentlichrechtlichen<br />
Sendeanstalten einerseits sowie „außenpluralistischen“ privaten Anbietern<br />
andererseits, festgestellt. Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wurde ein<br />
Grundversorgungsauftrag erteilt sowie eine Bestands- und Entwicklungsgarantie<br />
zugesprochen, die auch neueren technischen Entwicklungen gerecht werden müsse.<br />
Hiermit verbunden war der Auftrag an den Gesetzgeber, die hierzu notwendigen<br />
finanziellen Mittel oder Möglichkeiten zu deren Beschaffung sicherzustellen. Das<br />
Bundesverfassungsgericht war und ist bis heute die wichtigste „Schutzmacht“ des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, wiederum ein Zeichen dafür, in<br />
welchem Maße die Rundfunkordnung kein Eigendasein führt, sondern als Subsystem<br />
innhalb der politisch-rechtlichen Ordnung anzusehen ist.<br />
146
Freilich sind die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichts keineswegs<br />
unumstritten, zumindest nicht unter Ökonomen (vgl. Gröner 1988; Wiechers 1992;<br />
Schröder 1997). Auch von juristischer Seite hat es zahlreiche Einwände gegen die<br />
Argumentation des Bundesverfassungsgerichts gegeben (etwa Mestmäcker 1988;<br />
Bremer, Esser und Hoffmann 1992; Bullinger 1998). Die durch die Rechtsprechung des<br />
Bundesverfassungsgerichts entscheidend mitgeprägte Struktur des Rundfunkmarktes in<br />
Deutschland und die herausgehobene quantitative Stellung des öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunks widersprechen – wie in Kapitel 3 ausführlich analysiert – in mancherlei<br />
Hinsicht wirtschaftlicher Rationalität. Hierin manifestiert sich ein konstruktivistisches<br />
Ordnungsverständnis, bei dem es nicht um die Entwicklung allgemeiner Regeln für<br />
einen entwicklungsoffenen Suchprozeß geht, sondern um die Vorgabe ganz best<strong>im</strong>mter<br />
Prozeßergebnisse. Es ist daher nicht verwunderlich, daß der öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunk auch in jüngerer Zeit <strong>im</strong>mer wieder Ziel scharfer Kritik gewesen ist (vgl.<br />
Gröner 1988; Hartwig und Schröder 1998; 1999) und nach wie vor in der Wissenschaft<br />
unter erheblichem Rechtfertigungszwang steht. In der Öffentlichkeit entsteht ein solcher<br />
Rechtfertigungszwang vor allem dann, wenn neue Gebührenerhöhungen ins Haus<br />
stehen, die angesichts des großen privaten Angebots <strong>im</strong> Free-Tv in der Bevölkerung<br />
<strong>im</strong>mer schwerer vermittelbar und letzlich auch durchsetzbar ist.<br />
Im Rundfunk steht der deutsche Gesetzgeber dem marktlichen Wettbewerb und<br />
seinen Möglichkeiten, einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der vierten<br />
Ordnungsproblems zu leisten, nach wie vor sehr kritisch gegenüber. Für den Rundfunk<br />
wird zumindest partiell <strong>im</strong>mer noch ein inakzeptables „Marktversagen“ vermutet.<br />
Deshalb soll ein großer gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Sektor eine breite<br />
und qualitativ anspruchsvolle „Grundversorgung“ frei von den Zwängen des<br />
marktwirtschaftlichen Erfolgsdrucks sicherstellen. Der Begriff der Grundversorgung –<br />
der sich <strong>im</strong> Zeitablauf zum Begriff des „Funktionsauftrages“ hin gewandelt hat – wurde<br />
vom Bundesverfassungsgericht erstmalig <strong>im</strong> vierten Rundfunkurteil vom 4. November<br />
1986 geprägt. Das Gericht bezeichnet damit eine Art von rundfunkspezifischer<br />
Daseinsvorsorge, die möglichst allen Interessenten einen Zugang zum Rundfunk unter<br />
„sozialen Bedingungen“ ermöglichen soll; gemeint sind damit wohl die als gerecht oder<br />
angemessen ausgewiesenen Pflichtgebühren.<br />
An dieser Stelle ist bereits festzuhalten, daß eine solche staatliche Unterstützung und<br />
Subventionierung des Rundfunks in den Vereinigten Staaten vom Gesetzgeber und von<br />
der Rechtsprechung nicht so praktiziert wird. Dem wirtschaftlichen Wettbewerb als<br />
Entdeckungs- und Entmachtungsverfahren wird – wie wir noch sehen werden – deutlich<br />
mehr zugetraut, als dies in Deutschland der Fall ist – auch in der Bevölkerung. In den<br />
USA besteht demnach ein pr<strong>im</strong>är privatwirtschaftliches gewinnorientiertes<br />
Ordnungsmodell nicht nur für die Presse, sondern auch für den Hörfunk und das<br />
Fernsehen: „Because commercial TV is first and foremost a business, to understand TV,<br />
one must understand the business aspects: the dollars and cents of TV“ (Dominick,<br />
Sherman und Copeland 1996, S. 173).<br />
147
Der Marktanteil des „Public Broadcasting“ 81 in den Vereinigten Staaten ist <strong>im</strong><br />
Vergleich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland ebenfalls deutlich<br />
geringer. Gleichwohl wird auch in den Vereinigten Staaten den nachweislichen<br />
negativen Gefährdungspotentialen des Rundfunks sowie dessen positiven edukativen<br />
und integrativen Funktionen besondere Beachtung geschenkt. Der Supreme Court als<br />
wichtigste juristische Instanz der Vereinigten Staaten hat diese differenzierte<br />
Behandlung in mehrerer Verlautbarungen folgendermassen begründet: „ … each new<br />
medium requires its own First Amendment analysis“ (siehe Barnett 1988, S. 83).<br />
Bei der Ordnung der Printmedien sind hingegen kaum nennenswerte<br />
ordnungspolitische Unterschiede zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland<br />
festzustellen. Der Markt für Printerzeugnisse in Deutschland ist heute ebenso wie in den<br />
USA ein völlig freier Markt mit <strong>im</strong>menser Vielfalt. Es sind Zeitungen und Zeitschriften<br />
von verschiedenen Qualitäten in allen Kategorien vorhanden (regionale und<br />
überregionale Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Programmzeitungen, Fachmagazine,<br />
etc.). Allerdings existieren in den Vereinigten Staaten <strong>im</strong> Vergleich zu Deutschland<br />
relativ wenige staatliche Reglementierungen, etwa in bezug auf Persönlichkeitsschutz<br />
und Urheberrecht. In den Vereinigten Staaten gibt es sogar noch nicht einmal ein<br />
eigenes Pressegesetz: Hier werden in der typischen angelsächsischen Rechtstradition<br />
sämtliche medienrelevanten Fragen mit dem allgemeinen privatrechtlichen<br />
Instrumentarium behandelt, wobei der richterlichen Rechtsprechung und spektakulären<br />
Einzelfällen, die gleichsam rechtsetzende Wirkung erlangen, besondere Bedeutung<br />
zukommt. Für europäische Verhältnisse kaum nachvollziehbar sind in diesem<br />
Zusammenhang die sehr hohen Summen, die beispielsweise bei<br />
Schadensersatzforderungen eingeklagt werden können. Trotz dieser unterschiedlichen<br />
rechtlichen Gestaltung des Ordnungsrahmen am Markt für Printerzeugnisse kann jedoch<br />
ein hohes Maß an Ähnlichkeit zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Markt<br />
attestiert werden. Die vorliegende Untersuchung betrachtet in erster Linie die<br />
Rundfunkordnung, bei der das deutsche Modell des sog. „dualen Systems“ quasi als<br />
ordnungspolitischer Gegenentwurf zum privatwirtschaftlich dominierten <strong>Medien</strong>sektor<br />
der Vereinigten Staaten angesehen werden kann.<br />
Die Situation des Rundfunks in Deutschland zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist auch<br />
durch die besondere historische Entwicklung in Deutschland mitverursacht. Der<br />
öffentlich-rechtliche Rundfunk ist – etwas vereinfachend und plakativ formuliert –<br />
einerseits ein unmittelbares Produkt der deutschen Nachkriegszeit mit alliierter<br />
Besatzung und Gesetzgebung, andererseits der Versuch, aus den bitteren Erfahrungen<br />
mit totalitärem Rundfunk als Propaganda-Instrument während der zwölfjährigen<br />
Herrschaft des Nationalsozialismus Lehren zu ziehen. Rundfunk in Deutschland ist<br />
zwar seit seiner Entstehung in den zwanziger Jahren ein noch recht junges Medium <strong>im</strong><br />
81<br />
148<br />
<strong>Eine</strong> präzise Übersetzung des Begriffs „Public Broadcasting“ ist aus mehreren Gründen<br />
äußert schwierig. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, wie in Deutschland, ist sachlich keine<br />
direkte Entsprechung. Deshalb wird <strong>im</strong> folgenden aus Gründen der sachlichen<br />
Abgrenzung einheitlich die englische Bezeichnung verwendet.
Vergleich zu anderen wirtschaftlichen Teilordnungen. Gleichwohl hat die<br />
Rundfunkentwicklung in Deutschland durch die besonderen historischen Umstände<br />
mehrere Strukturbrüche erlitten, die in vergleichbarer Form in keinem anderen Land zu<br />
beobachten sind. Hier sind sog. „institutionelle Pfadabhängigkeiten“ (vgl. North 1992;<br />
Leipold 2000) entstanden, die auch noch in der aktuellen Situation des Rundfunks<br />
nachwirken und dessen Entwicklungspotentiale nachhaltig beeinflussen. Um diese<br />
systematisch erfassen zu können, erscheint ein kurzer Abriß der deutschen<br />
Rundfunkgeschichte 82 hilfreich.<br />
4.1. Historischer Hintergrund<br />
4.1.1. Die Anfänge des Rundfunks in Deutschland<br />
Der Rundfunk begann in Deutschland zunächst als Hörfunk <strong>im</strong> Anschluß an den<br />
Ersten Weltkrieg. Nach verschiedenen funktechnischen Exper<strong>im</strong>enten und Vorläufen<br />
erfolgte <strong>im</strong> April 1923 die Gründung des ersten deutschen „Radioclub“ Berlin. Am 29.<br />
Oktober 1923 fand die erste Übertragung eines Konzerts aus Berlin 83 statt, was als die<br />
eigentliche Geburtsstunde des Rundfunks in Deutschland anzusehen ist. Im Anschluß<br />
daran begann mit der Gründung verschiedener regionaler und lokaler<br />
Rundfunkgesellschaften mit großem Anteil privater Unternehmen (Überblick siehe<br />
Stuiber 1998, S. 144 ff.) und der entsprechenden Verbreitung von Empfangsgeräten<br />
eine rasche Expansion des Rundfunks sowohl auf der Nachfrager- als auch auf der<br />
Anbieterseite.<br />
Zeitgleich unternahm die Deutsche Reichspost intensive Bemühungen zur Errichtung<br />
und zum Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur und eines leistungsfähigen<br />
Sendenetzes. Diese „Vorleistung“ wurde damals als originäre „öffentliche Aufgabe“<br />
angesehen. Private Initiativen zum Ausbau der Infrastruktur – wie sie beispielsweise in<br />
dieser Zeit in den Vereinigten Staaten bereits anzutreffen waren – unterblieben. Das<br />
Sendenetz wurde neben staatlichen Zuwendungen aus dem allgemeinen<br />
Steueraufkommen finanziert durch die Entrichtung einer Rundfunkgebühr in Höhe von<br />
jährlich 24 Reichsmark, die jeder Eigentümer eines Radios an die Reichspost zahlen<br />
mußte 84 . Die auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts in Deutschland gültige Ausgestaltung<br />
der Rundfunk„gebühr“ als Gerätesteuer, die unabhängig von der tatsächlichen Intensität<br />
82<br />
83<br />
84<br />
149<br />
<strong>Eine</strong> umfassende Darstellung der Geschichte des Rundfunks in Deutschland findet sich<br />
bei Stuiber (1998). Die vollständige chronologische Darstellung ist bei Matzen (1996, S.<br />
183 ff.) nachzulesen. Kürzere ökonomische Abhandlungen der Rundfunkgeschichte<br />
finden sich bei Wiechers (1992), Müller (1998) und Gundlach (1998). <strong>Eine</strong>n<br />
amerikanischen Blickwinkel auf die deutsche Rundfunkgeschichte präsentiert Browne<br />
(1989). Die erste Rundfunksendung in Deutschland war das Cellosolo mit Klavierbegleitung<br />
„Andantino von Kreisler“ (vgl. Stuiber 1998, S. 144).<br />
Aus finanzwissenschaftlicher Sicht ist die Verwendung des Begriffs „Gebühr“ falsch;<br />
eigentlich handelt es sich um eine zweckgebundene Steuer auf den Besitz eines<br />
Rundfunkgerätes, der sich kein Rundfunkteilnehmer entziehen kann.
der Nutzung von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben wird, hat somit eine<br />
lange Tradition.<br />
Begünstigt wurde die Verbreitung des neuen Mediums zudem durch die<br />
Veranstaltung der ersten „Großen Deutschen Funkausstellung“ 1924 in Berlin. Hier<br />
konnte sich die Bevölkerung über den Rundfunk und die hiermit verbundenen<br />
Nutzungsmöglichkeiten informieren. Im Anschluß an die erste Funkausstellung, die in<br />
der Tat eine Initialzündung bewirkte, kam es zu einem rasanten Anstieg der Nachfrage<br />
nach Empfangsgeräten. Die Zahl der Rundfunkteilnehmer wuchs mit der Popularität des<br />
neuen Mediums rasch an, von zunächst 1000 Teilnehmern <strong>im</strong> Jahre 1923 auf über zwei<br />
Millionen <strong>im</strong> Jahre 1927. Ab 1926 sendete mit der Deutschen Welle der erste Sender ein<br />
landesweites Programm als Zentralsender für das Deutsche Reich, was zur Verbreitung<br />
des Hörfunks in der Bevölkerung erheblich beitrug.<br />
Zugleich aber entstanden Begehrlichkeiten und Herrschaftsansprüche der Politik, die<br />
<strong>im</strong> Rundfunk ein ideales Mittel zur politischen Einflußnahme auf die Bevölkerung<br />
erkannte. Dabei ist weniger verwunderlich, daß die Regierenden der Versuchung kaum<br />
widerstehen konnten, die mit der Ausnutzung eines solchen Propaganda-Instruments für<br />
ihre Interessen verbunden sein können – dies entspricht durchaus den Vermutungen,<br />
wie sie aus der Public Choice-Lehre hergeleitet werden können. Vielmehr ist es sowohl<br />
ordnungsökonomisch als auch historisch von Interesse, daß sich in der deutschen<br />
Gesellschaft in dieser Zeit keine wirksame Gegenmacht etabliert hatte, die dieser<br />
Vereinnahmung des Rundfunks durch den Staat hätte Einhalt gebieten können und<br />
wollen.<br />
Im denkbar größten Kontrast zu der deutschen Erscheinung stand die amerikanische<br />
Rundfunkentwicklung, in der die Bevölkerung und vor allem die Rechtsprechung jede<br />
staatliche Einflußnahme geradezu panisch als unberechtigten Eingriff in die<br />
unternehmerische Freiheit zurückwies und deshalb ein einheitlicher Ordnungsrahmen<br />
schwer zu entwickeln war. In Deutschland hingegen waren Berechtigung und<br />
Kompetenz des Staates unbestritten, die Rundfunkentwicklung zu steuern. Zudem wurde<br />
Wert gelegt auf einen „einheitlichen deutschen Rundfunk“; die Dezentralisierung und<br />
unabhängige Entwicklung der regionalen Rundfunkgesellschaften wurde als Gefahr<br />
eingeschätzt. Schon 1926 <strong>im</strong> Rahmen der ersten Rundfunkreform mußten deshalb alle<br />
privatwirtschaftlichen Sender 85<br />
51% ihrer St<strong>im</strong>mrechtsanteile an die neugegründete<br />
Reichs-Rundfunk-Gesellschaft abtreten, die zur Dachgesellschaft des Rundfunks <strong>im</strong><br />
Deutschen Reich wurde. An der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft hatte jedoch die<br />
Deutsche Reichspost eine Mehrheitsbeteiligung, so daß der Staat de facto schon 1926<br />
85<br />
150<br />
Die regionalen Funkgesellschaften hatten sich unter Beteiligung verschiedenster<br />
Kapitalgeber gegründet – von der Deutschen Bank bei der „Westdeutschen Rundfunk<br />
AG“ bis hin zum örtlichen Orchesterverein in der „Schlesischen Funkstunde AG“. Die<br />
„Norddeutsche Rundfunk AG“ wurde von Hamburger Kaufleuten begründet (siehe<br />
Stuiber 1998, S. 146 ff.). Die auf den ersten Blick föderale Komponente hatte jedoch in<br />
der Realität vor allem technische, reichweitenbedingte Gründe.
den Rundfunk durch Mehrheitsbeteiligung als Gesellschafter unter seine Kontrolle<br />
genommen hatte.<br />
Neben der Einflußnahme auf die Geschäftspolitik durch die Übernahme der<br />
Gesellschafteranteile wurde <strong>im</strong> Rahmen der Rundfunkreform von 1926 auch eine<br />
Programmaufsicht eingerichtet, die sich der Postminister und der Innenminister des<br />
Reichs in Verbindung mit den Ländern teilte. Der Staat war auch hier wieder die<br />
treibende Kraft; er sah es gleichsam als seine ureigene Aufgabe an, in geeigneter Weise<br />
auf die Inhalte einzuwirken und „schädlichen Entwicklungen“ entgegenzuwirken.<br />
Hierin spiegelt sich die Auffassung wider, daß geeignete Inhalte nur vom Staat<br />
sichergestellt werden können. Privater Initiative und unternehmerischen<br />
Gewinninteressen wurde keine Gestaltungskompetenz für den Rundfunk zugetraut.<br />
1932 mußten dann <strong>im</strong> Zusammenhang mit der zweiten Rundfunkreform die letzten noch<br />
<strong>im</strong> Privatbesitz verbliebenen privaten Geschäftsanteile der Rundfunkunternehmen an<br />
das Reich und die Länder vollständig abgetreten werden: Der Rundfunk in Deutschland<br />
stand nur wenige Jahre nach seinem Beginn bereits vollends unter staatlicher Kontrolle.<br />
Zudem wurde den politischen Parteien und der Reichsregierung die Möglichkeit<br />
eingeräumt, in der „Stunde der Regierung“ eigene Positionen zu verbreiten. Die<br />
Rundfunkentwicklung in Deutschland stand also von Beginn an unter dem starken<br />
Einfluß der politischen Parteien. Dieser ist, wie Gundlach (1998, S. 17) zutreffend<br />
feststellt, „als strukturelles Merkmal der deutschen Rundfunkordnung anzusehen“.<br />
In dieser frühen Entstehungsphase des Rundfunks ist ordnungsökonomisch ein<br />
Sachverhalt besonders hervorzuheben. Die Argumente, die von den politisch<br />
Verantwortlichen dieser Tage über die sachdienliche Ordnung des Rundfunks<br />
vorgetragen wurden, gingen fast alle davon aus, daß die Veranstaltung von Rundfunk<br />
am besten in den Händen des Staates aufgehoben sei. Dabei wurden noch nicht einmal<br />
konkrete Marktversagensvermutungen vorgetragen, wie sie heute zur Rechtfertigung<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks angeführt werden; auf schlechte Erfahrungen mit<br />
privatem Rundfunk konnte man ohnehin noch nicht verweisen. Vielmehr war es einfach<br />
allgemeine Überzeugung, daß dieses neue und unbekannte Betätigungsfeld sowohl<br />
technisch als auch inhaltlich nur vom Staat als „Träger des Gemeinwohls“ bearbeitet<br />
werden könne. In dieser Auffassung zeigt sich die gleiche marktskeptische<br />
Grundhaltung, wie sie von den Vertretern aller Parteien während der We<strong>im</strong>arer<br />
Republik vorgetragen wurde. In diesem „Zeitalter der wirtschaftspolitischen<br />
Exper<strong>im</strong>ente“, wie Walter Eucken es bezeichnet hat, standen die Zeichen in<br />
Deutschland von Beginn an auf Staatslösungen. Die frühe Entwicklung des Rundfunks<br />
in Deutschland ist insofern ein wichtiger historischer Beleg für die Interdependenz von<br />
<strong>Medien</strong>- und Wirtschaftsordnung.<br />
4.1.2. Rundfunk in der Zeit des Nationalsozialismus<br />
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 begann die völlige<br />
Instrumentalisierung des Rundfunks für die politische Propaganda. Bezogen auf die<br />
Rundfunkmorphologie läßt sich die Verwandlung zu einem reinen Staatsrundfunk<br />
feststellen <strong>im</strong> Dienst einer einzigen politischen Partei. Für die Nationalsozialisten<br />
151
erwies es sich als vorteilhaft, daß der Rundfunk schon während der We<strong>im</strong>arer Republik<br />
in den direkten Einflußbereich des Staates überführt worden war. Das neugeschaffene<br />
„Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda“ unter Joseph Goebbels<br />
übernahm zunächst die Kompetenzen des Reichsinnenministers und des<br />
Reichspostministers und erließ Richtlinien zur Gestaltung der Programminhalte – bis<br />
hin zum Verbot vermeintlich schädlicher Musikdarbietungen wie etwa Jazz und Swing.<br />
Die Programmschwerpunkte lagen in der Vermittlung der nationalsozialistischen<br />
Ideologie. Die Inhalte wurden streng zensiert und auf ihre politische Wirkung hin<br />
untersucht. Zudem wurde die gesamte Leitungshierarchie zentralisiert und der Partei<br />
dienstbar gemacht.<br />
Parallel zu der inhaltlichen Indienststellung des Rundfunks forcierten die<br />
Nationalsozialisten die Produktion eines kompakten Radios, des sog.<br />
„Volksempfängers“, um die Empfangsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu<br />
verbessern. Hierdurch sollte sichergestellt werden, daß die politische Propaganda auch<br />
direkt die Bevölkerung erreichte und einen hohen Wirkungsgrad erzielte. Der<br />
„Volksempfänger“ (VE 301) war ein preisgünstiges Radio und als solches für alle<br />
Schichten der Bevölkerung erschwinglich. Der niedrige Preis wurde durch staatliche<br />
Subventionen sichergestellt, was ein klares Indiz für das außerordentliche politische<br />
Interesse der Machthaber an diesem Propagandainstrument ist. Schon <strong>im</strong> Mai 1933<br />
wurden die ersten 100.000 Exemplare von der Reichsregierung bestellt und innerhalb<br />
kürzester Zeit an die Bevölkerung ausgeliefert (siehe Stuiber 1998).<br />
Mit zunehmender Verfestigung der nationalsozialistischen Herrschaft degenerierte<br />
der Hörfunk vollends zum Sprachrohr der politischen Führung. Politischer Pluralismus<br />
und Vielfalt wurden vollständig unterbunden, aber auch regionale und<br />
landsmannschaftliche Programmdifferenzierungen verschwanden zunehmend. Ab 1940<br />
wurde nur noch ein landesweites Einheitsprogramm gesendet, dessen Hauptfunktion in<br />
der propagandistischen Begleitung des Krieges lag; diese Sendungen waren<br />
Pflichtprogramm für die gesamte Bevölkerung. Das Abhören ausländischer Sender, vor<br />
allem der britischen BBC und amerikanischer Sender, aber auch deutscher<br />
Auslandssender, stand unter hoher Strafandrohung bis hin zur Todesstrafe. Hieraus wird<br />
unschwer ersichtlich, welchen <strong>im</strong>mensen Stellenwert die Nazis der politischen und<br />
propagandistischen Wirkung von Rundfunkübertragungen be<strong>im</strong>aßen.<br />
Von den Nationalsozialisten weniger beachtet wurde das Fernsehen, das als<br />
technische Invention in dieser Zeit Einzug hielt. Sowohl in Europa als auch in den<br />
Vereinigten Staaten gelang die Übertragung von bewegten Bildern über Funkwellen,<br />
und es deuteten sich bereits die großen Nutzungsmöglichkeiten für die Verbraucher an.<br />
Gleichwohl blieben die Nationalsozialisten bezüglich der propagandistischen Nutzung<br />
zurückhaltend. Diese nur auf den ersten Blick verwunderliche Tatsache dürfte schlicht<br />
darin begründet liegen, daß die damaligen Bild- und Tonqualitäten der Fernsehgeräte<br />
noch sehr schwach waren und somit den politischen Machthabern nicht zur<br />
propagandistischen Verwendung geeignet schienen (vgl. Browne 1989). Der Hörfunk<br />
war zu dieser Zeit das wesentlich effektivere Propagandainstrument. Zwar erkannten<br />
und nutzen die nationalsozialistischen Machthaber die ungeheure manipulative und<br />
152
emotionalisierende Bedeutung des Mediums Film 86 , zogen aber bei dessen technischer<br />
Verbreitung die sog. „Wochenschauen“ vor, die in den Lichtspielhäusern vor<br />
Filmbeginn präsentiert wurden.<br />
Am 22. März 1935 begann das erste regelmäßige Fernsehprogramm in Berlin; schon<br />
kurz darauf enstanden die ersten sog. „Fernsehstuben“ in der deutschen Hauptstadt. Vor<br />
allem während der Übertragungen der Olympischen Spiele 1936 nahm die Populärität<br />
des Mediums stark zu. Gleichwohl gelang dem Fernsehen noch nicht der Durchbruch zu<br />
einer breiten Popularität in der Bevölkerung und zu einem Mittel der<br />
Massenkommunikation, wie dies etwa zeitgleich in den Vereinigten Staaten schon der<br />
Fall war. Dies lag auch in dem Faktum begründet, das Empfangsgeräte trotz<br />
bestehender Nachfrage seitens der Verbraucher nur in geringerem Maße produziert<br />
wurden, da in der zentral gelenkten und administrierten Wirtschaft der<br />
Nationalsozialisten der Herstellung des Volksempfängers der politische Vorrang<br />
eingeräumt wurde. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges war dann ohnehin die<br />
wirtschaftliche und politische Situation zur Verbreitung des Fernsehens nicht mehr<br />
gegeben, so daß der eigentliche Startschuß zum Fernsehzeitalter in Deutschland erst mit<br />
einiger Verspätung nach der Beendigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft<br />
erfolgen konnte.<br />
4.1.3. Die Entstehung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks<br />
Die alliierte Besatzung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges markiert den<br />
eigentlichen Beginn des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Westzonen<br />
Deutschlands 87 (vgl. Browne 1989). Sämtliche Radiosender der Reichs-Rundfunk-<br />
Gesellschaft wurden von den Alliierten zunächst beschlagnahmt und als Sender der<br />
Militärregierungen genutzt. Im Zuge der allgemeinen Neuordnung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse wurden dann Überlegungen über die künftige Gestaltung des Rundfunks in<br />
Deutschland angestellt. Die westlichen Siegermächte hatten untereinander – wie auch<br />
auf anderen Gebieten der Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik – noch unterschiedliche<br />
Vorstellungen über die Ausgestaltung der Rundfunkordnung. So präferierten die<br />
Amerikaner zunächst ein privatwirtschaftlich dominiertes System nach eigenem<br />
Vorbild. Die Briten plädierten für „Public Broadcasting“ und meinten damit einen<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem Vorbild der auch international hoch<br />
86<br />
87<br />
153<br />
In diesem Zusammenhang sei auf die Filme von Leni Riefenstahl, etwa über die<br />
Olympischen Spiele in Berlin 1936, verwiesen. Diese Filmbeiträge erfüllten in der Tat in<br />
höchstem Maße propagandistische Funktionen.<br />
In der östlichen Besatzungszone, der späteren DDR, wurde der Rundfunk nach<br />
sowjetischem Vorbild organisiert. Pr<strong>im</strong>äre Aufgabe war die propagandistische Begleitung<br />
des „Aufbaus des Sozialismus“. Im kulturpolitischen Wörterbuch der DDR hieß es<br />
hierzu: „Die Massenkommunikationsmittel haben als Instrumente der herrschenden<br />
Klasse große Bedeutung für die ideologische und kulturelle Beeinflussung der<br />
Volksmassen. (...) Die Massenkommunikationsmittel der Arbeiterklasse verbreiten auf<br />
der Grundlage der Prinzipien der Parteilichkeit (Heraushebung D.W.),<br />
Wissenschaftlichkeit und Massenverbundenheit die marxistisch-leninistische<br />
Weltanschauung in vielfältigen Formen“ (zitiert nach Stuiber 1998, S. 244).
angesehenen British Broadcasting Company (BBC). Die Franzosen hatten ebenfalls<br />
eine zentralistische Idealvorstellung vom Rundfunk und standen einer wettbewerblichen<br />
Ordnung ablehnend gegenüber.<br />
Ordnungsökonomisch sind diese unterschiedlichen konzeptionellen Vorstellungen<br />
der Siegermächte außerordentlich interessant, denn in ihnen dokumentieren sich in der<br />
Tat die unterschiedlichen Menschenbilder und Staatsverständnisse sowie die<br />
wertmäßigen und kulturellen Grundlagen einer Wirtschaftsordnung. In dieser<br />
intellektuellen Auseinandersetzung nahmen die Amerikaner gleichsam den<br />
marktopt<strong>im</strong>istischen Standpunkt ein, während die Franzosen den etatistischen und<br />
zentralistischen Gegenpol vertraten. Die Briten, während dieser Zeit stark durch die<br />
lenkungsopt<strong>im</strong>istischen Lehren von Keynes geprägt, nahmen eine Mittelposition ein.<br />
Die Amerikaner als einflußreichste und stärkste politische Kraft wichen allerdings<br />
relativ rasch von ihren anfänglichen Plänen für einen privatwirtschaftlichen Rundfunk<br />
ab. Ob hierfür ausschlaggebend war, daß in den politischen Nachkriegswirren in<br />
Deutschland ebenso wie in anderen europäischen Staaten die institutionelle und die<br />
finanzielle Basis für privaten Rundfunk nur sehr begrenzt gegeben war, wie Browne<br />
(1989) meint, darf man bezweifeln. Denn in den Printmedien vollzog sich parallel dazu<br />
eine privatwirtschaftliche Entwicklung. Wichtiger dürfte gewesen sein, daß die<br />
Alliierten die besondere Suggestivkraft des Rundfunks (zweites Ordnungsproblem)<br />
nutzen wollten, um mit spezifischen Programminhalten (viertes Ordnungsproblem)<br />
best<strong>im</strong>mte gesellschaftspolitische Ziele („Entnazifizierung“, „Umerziehung“,<br />
Demokratisierung) erreichen zu können. Immerhin herrschte damals nach wie vor<br />
großes Mißtrauen gegenüber den Deutschen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />
erschien den politisch Verantwortlichen bei den Alliierten als vergleichsweise besserer<br />
Weg, um diese politischen Ziele zu erreichen. In einer öffentlich-rechtlichen<br />
Senderstruktur hatten die Alliierten wesentlich größere politische Einfluß- und<br />
Kontrollmöglichkeiten. Erst die Stabilisierung der deutschen Demokratie wurde als<br />
Voraussetzung angesehen, um seit den sechziger Jahren das öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunkmonopol allmählich aufzugeben.<br />
Technisch wie ökonomisch hätte eine Privatisierung des Rundfunks allerdings schon<br />
wesentlich früher beginnen können, wenn dies politisch gewollt worden wäre. Die<br />
zeitgleiche Entwicklung des amerikanischen Rundfunkmarktes in einem<br />
wettbewerblichen Umfeld dokumentiert jedenfalls, daß von den Anfängen des<br />
Rundfunks an private unternehmerische Initiative <strong>im</strong> Dienst der fünf Ordnungsprobleme<br />
stehen kann. Die gemeinsame politische Intention aller am Neuaufbau des deutschen<br />
Rundfunks Beteiligten war es aber, aus den negativen Erfahrungen während der<br />
nationalsozialistischen Diktatur Konsequenzen zu ziehen und den Rundfunk als<br />
Medium mit hoher Suggestiv- und Manipulationskraft dem Zugriff einzelner Personen<br />
oder politischer Gruppierungen zu entziehen. Dies konnte nach damaliger Auffassung<br />
nur dadurch erreicht werden, daß für den Rundfunk in Deutschland eine<br />
Organisationsform gewählt wurde, bei der möglichst viele gesellschaftliche<br />
Gruppierungen demokratisch und binnenpluralistisch innerhalb des Senders und bei der<br />
Programmgestaltung mitwirken konnten.<br />
154
Unterschiedliche Auffassungen zwischen Briten, Franzosen und Amerikanern<br />
bestanden anfänglich auch in der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk dezentral<br />
oder zentralistisch organisiert werden sollte. Die Briten und Franzosen favorisierten die<br />
Gründung einer einzelnen großen Sendeanstalt nach he<strong>im</strong>ischem Vorbild. Die<br />
Amerikaner hingegen gaben mehreren kleineren Anstalten den Vorzug, was auch in<br />
dem Umstand begründet liegen dürfte, daß der Rundfunk in den USA – allein schon aus<br />
geographischen Gründen sowie wegen der unterschiedlichen Zeitzonen – lokal<br />
organisiert ist (vgl. ausführlich Kapitel 5). Sie setzten sich mit dieser dezentralen und<br />
stark föderalistisch geprägten Ordnungsvorstellung eines lokal verankerten Rundfunks<br />
zumindest mittelfristig auch durch.<br />
In den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands wurden seit 1948 mehrere<br />
Rundfunkanstalten des öffentlichen Rechts gegründet. In der britischen Besatzungszone<br />
wurde zunächst eine große Anstalt, der Nord-Westdeutsche Rundfunk (NWDR),<br />
gegründet, aus dem später durch Aufspaltung drei kleinere Sender entstanden<br />
(Norddeutscher Rundfunk (NDR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und der Sender<br />
Freies Berlin (SFB)). In der französischen Zone wurde ebenfalls ein großer Sender, der<br />
Süd-Westfunk (SWF), etabliert, aus dem später der SWF und der Süddeutsche<br />
Rundfunk (SDR) wurden, und in der amerikanischen Zone entstanden vier Sender<br />
(Hessischer Rundfunk (HR), Bayerischer Rundfunk (BR), Radio Bremen (RB) und<br />
Süddeutscher Rundfunk (SDR)). Die föderalistische Struktur der neu entstehenden<br />
Bundesrepublik Deutschland spiegelte sich damit also auch in der Rundfunklandschaft<br />
wider.<br />
<strong>Eine</strong> politisch wichtige Funktion <strong>im</strong> Nachkriegsdeutschland erfüllte zudem der<br />
„Rundfunk <strong>im</strong> amerikanischen Sektor von Berlin“ (RIAS), der am 5. September 1946<br />
<strong>im</strong> freien Teil von Berlin den Sendebetrieb aufnahm und zu einer wichtigen<br />
Informationsquelle für die gesamte Berliner Bevölkerung und für die Menschen in der<br />
1949 gegründeten DDR wurde 88<br />
. Da der RIAS sich zudem nachhaltig um<br />
parteipolitische Neutralität bemühte, genoß der Sender auch in der Westberliner<br />
Bevölkerung ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. Für die westdeutschen Sender erwies<br />
sich dieser amerikanische „Konkurrent“ als wichtiger Orientierungspunkt.<br />
1950 wurden die rechtlich nach wie vor selbständigen Sender in der<br />
„Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der<br />
Bundesrepublik Deutschland“ (ARD) organisatorisch zusammengeschlossen; diese<br />
wurde allein schon durch ihre Größe und zahlenmäßige Stärke zu einem bedeutenden<br />
gesellschaftlichen und politischen Einflußfaktor in der deutschen Nachkriegsgeschichte<br />
– und ist dies bis heute geblieben. Als temporärer deutscher Rundfunkmonopolist von<br />
1950 bis 1961 hatte die ARD zudem einen <strong>im</strong>mensen Einfluß auf die politische<br />
Willensbildung und die öffentliche Meinung in dieser Zeit.<br />
88<br />
Bis in die siebziger Jahre meldete sich RIAS mit der Eröffnung: “Hier ist RIAS, eine<br />
freie St<strong>im</strong>me der freien Welt”.<br />
155
Am 25. Dezember 1952 begann in Deutschland offiziell die Ausstrahlung von<br />
regelmäßigen Fernsehprogrammen. Ab 1954 wurde erstmalig ein<br />
Gemeinschaftsprogramm der ARD landesweit gesendet. Die Nachfrage in der<br />
Bevölkerung nach „Fernsehen“ stieg innerhalb kürzester Zeit rapide an. Der Erwerb<br />
eines Fernsehgerätes stellte auch ein besonderes Prestigegut zur Zeit des sog.<br />
„Wirtschaftswunders“ <strong>im</strong> Nachkriegsdeutschland dar. Konnten 1954 gerade einmal<br />
300.000 Bürger „fernsehen“, so waren es 1959 bereits ca. sechs Millionen Zuschauer.<br />
1964, also gerade zwölf Jahre nach der Geburtsstunde des Fernsehens, lag die<br />
erreichbare Zuschauerzahl bereits über zehn Millionen. Durch verschiedene technische<br />
Innovationen – etwa die Einführung des Farbfernsehens – wurde die Popularität weiter<br />
befördert. Anfang der siebziger Jahre stand beinahe in jedem deutschen Haushalt ein<br />
Fernsehapparat. Mit der Zahl der Zuschauer und der zunehmenden Verbreitung des<br />
Mediums wuchs entsprechend die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten als wirtschaftlicher und politischer Faktor. Das Fernsehen war zu<br />
einem Massenmedium geworden.<br />
Ein erster Versuch, die Zulassung privater Rundfunkanbieter zu erwirken, geht auf<br />
das Jahr 1959 zurück. Auf Initiative von Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde <strong>im</strong><br />
Bundestag ein Gesetzesentwurf eingebracht, der erstens die Gründung einer<br />
„Deutschland-Fernsehen-GmbH“ und zweitens die Gründung eines „Deutschland-<br />
Funks“ vorsah. Hiermit sollten <strong>im</strong> Hinblick auf die offensichtlich als gefährdet<br />
betrachtete Lösung des zweiten und des vierten Ordnungsproblem, private, werbefinanzierte<br />
Anstalten (Unternehmen) eigene Programme anbieten können – als<br />
Konkurrenz und Gegengewicht zum ersten Programm der ARD 89 . Nach der<br />
Verabschiedung des Gesetzes <strong>im</strong> Deutschen Bundestag mit der Mehrheit der<br />
Regierungsst<strong>im</strong>men bei gleichzeitiger Ablehnung durch die SPD-Opposition und der<br />
Unterzeichnung der Gesellschaftsverträge 1960 erklärte das von der SPD angerufene<br />
Deutsche Bundesverfassungsgericht in seinem ersten „Fernsehurteil“ zum sog.<br />
„Adenauer-Fernsehen“ die Vorgehensweise der Bundesregierung für<br />
verfassungswidrig. Die Veranstaltung von Rundfunk sei, so die obersten Richter,<br />
„prinzipiell eine öffentliche Aufgabe“ (Heraushebung D.W.); zudem seien<br />
Rundfunkdarbietungen so zu organisieren, daß „alle gesellschaftlich relevanten<br />
Gruppen“ innerhalb eines Programms „Gehör und Verbreitung“ finden müssten. In<br />
diesem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts manifestierte sich nachdrücklich<br />
die Vorstellung eines „binnenpluralistischen“ Rundfunks und zugleich das Mißtrauen,<br />
wenn nicht gar die Ablehnung der Verfassungsrichter gegenüber einer<br />
„außenpluralistischen“ und marktwirtschaftlichen Variante von Meinungsvielfalt als<br />
Mittel zur Lösung des zweiten und vierten Ordnungsproblems. Hierauf wird an späterer<br />
Stelle noch näher einzugehen sein.<br />
89<br />
156<br />
Es ist kein Gehe<strong>im</strong>nis, daß Bundeskanzler Adenauer in höchstem Maße mit der<br />
politschen Berichterstattung innerhalb der ARD unzufrieden war. Das private Fernsehen<br />
sollte deshalb ein politisches Gegengewicht gegen die Meinungsmacht der öffentlichrechtlichen<br />
Sender bieten.
Am 1. Juni 1961 wurde, auch als Reaktion auf die vorangegangene Diskussion um<br />
ein Konkurrenzprogramm zur ARD, von den Länderanstalten gemeinsam das Zweite<br />
Deutsche Fernsehen (ZDF) gegründet. Im Gegensatz zur ARD verbreitet das ZDF aber<br />
ausschließlich ein Fernsehprogramm und keine Hörfunkprogramme. Damit hatte die<br />
Rundfunkordnung in Deutschland prinzipiell die institutionelle Form angenommen, die<br />
bis Mitte der achtziger Jahre unverändert bleiben sollte. Im Fernsehbereich bildeten<br />
ARD und ZDF ein unangefochtenes öffentlich-rechtliches Duopol, das sowohl die<br />
Zuschauer als auch die Werbekunden unter sich aufteilte. Ergänzt wurde das Angebot<br />
noch durch ein „drittes“ ARD-Programm, das durch ein spezifisches lokales und<br />
regionales Informationsangebot gekennzeichnet sein sollte. Der Hörfunk wurde<br />
ausschließlich von den öffentlich-rechtlichen Sendern der ARD gestaltet, wobei die<br />
Sender durch die terrestrischen Beschränkungen der Reichweiten quasi lokale<br />
Monopole erhielten. Die einzige Wahlmöglichkeit für die Zuhörer bestand in der Regel<br />
zwischen den verschiedenen Programmen einer ARD-Anstalt (beispielsweise HR1 bis<br />
HR4) innerhalb eines Sendegebietes. In manchen Regionen, in denen<br />
Reichweitenüberschneidungen verschiedener ARD-Sender vorlagen, konnte zumindest<br />
noch zwischen diesen Programmen gewählt werden. Bezogen auf die<br />
Rundfunkmorphologie läßt sich festhalten, daß in dieser Zeit die reine Form eines<br />
öffentlich-rechtlichen Systems vorlag.<br />
4.1.4. Die Entstehung des dualen Systems<br />
1984 kam nach beinahe drei Jahrzehnten der Stagnation wieder Bewegung in die<br />
deutsche Rundfunklandschaft. Der Anlaß für die Veränderungen waren drei Faktoren.<br />
Erstens hatte die technische Entwicklung die Verbreitung von Rundfunk über<br />
Breitbandkabel und über Satellit als Ergänzung zur terrestrischen Übermittlung<br />
ermöglicht. Diese Erweiterung der Trägerkapazitäten hatte maßgeblich zur<br />
Verringerung der Frequenzknappheit als Engpaßfaktor beigetragen. Zu dieser Zeit lag<br />
die alleinige Kompetenz zur Frequenzzuteilung bei der noch in Staatsbesitz<br />
befindlichen Deutschen Bundespost 90<br />
. Die konkreten Auswirkungen dieser technischen<br />
Innovationen wurden <strong>im</strong> Ludwigshafener Kabelpilotprojekt und später in weiteren<br />
Pilotprojekten in Berlin und München erprobt. Diese Versuchsphase war auch das<br />
Ergebnis der massiven Widerstände gegen die Einführung privaten Rundfunks: Zum<br />
damaligen Zeitpunkt wäre noch keine politische Mehrheit für die sofortige Einführung<br />
privaten Rundfunks möglich gewesen. Durch die erfolgreiche Erprobung wuchs jedoch<br />
90<br />
157<br />
Die Frequenzzuteilung und –verwaltung ist nach wie vor ein zentrales Einfallstor für<br />
staatliche Regulierung und für die einseitige Bevorzugung von öffentlich-rechtlichen<br />
Sendern. Zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Praxis der Frequenzvergabe<br />
siehe ausführlich Bremer, Esser und Hoffmann (1992). Vor allem von privaten Anbietern<br />
werden diese Marktzutrittsschranken kritisiert. So ist beispielsweise <strong>im</strong> 4.<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag der vorrangige Zugang der öffentlich-rechtlichen Sender<br />
zu den Kabelnetzen durch eine sog. „Must Carry-Regel“ für alle digitalen ARD und ZDF<br />
Programme festgeschrieben worden. Ordnungsökonomisch können diese Regeln als der<br />
Versuch der öffentlich-rechtlichen Anstalten gewertet werden, zumindest Reste ihrer<br />
Monopolprivilegien ins digitale Fernsehzeitalter zu retten.
die Nachfrage in der Bevölkerung nach weiteren Fernsehangeboten stark an, so daß die<br />
Gegner privaten Rundfunks unter großen politischen Druck gerieten.<br />
Zweitens wirkte sich die europäische Konkurrenz durch größer werdende<br />
Reichweiten langsam auch auf Deutschland aus. So begann Radio Luxemburg ab<br />
Februar 1984 mit der Ausstrahlung eines deutschsprachigen Fernsehprogramms „RTL<br />
plus“, das auch in vielen Teilen Deutschlands terrestrisch zu empfangen war. Weitere<br />
private Sender mit großen Reichweiten waren in verschiedenen europäischen Ländern<br />
geplant. Hierdurch wurde eine Art von „Wettbewerb der Rundfunksysteme“ in Gang<br />
gesetzt. <strong>Eine</strong> „Abwehr“ dieser Funksignale durch die Deutsche Post wäre technisch<br />
kaum möglich und angesichts des europäischen Integrationsprozesses politisch auch<br />
nicht durchführbar gewesen. Die europäischen Wettbewerber hatten sich sozusagen ein<br />
Einfallstor geschaffen, um das nationale öffentlich-rechtliche Duopol <strong>im</strong> Fernsehen de<br />
facto aufzubrechen.<br />
Drittens fand auch zwischen den Bundesländern, in deren Gesetzgebungskompetenz<br />
der Rundfunk lag und liegt, eine ordnungspolitische Neuorientierung statt. Diese<br />
Neuorientierung wurde gefördert erstens durch zahlreiche wissenschaftliche Beiträge, in<br />
denen eine offene Rundfunkordnung eingefordert wurde und zweitens durch die<br />
Erfahrungen mit privatem Rundfunk aus anderen Ländern. So war es politisch einfach<br />
nicht mehr vermittelbar, daß andere Länder Europas und auch die Vereinigten Staaten<br />
einen diversifizierten Rundfunkmarkt mit vielfältigen Angeboten haben sollten,<br />
während nur in Deutschland der Rundfunk nach wie vor als öffentliche Aufgabe fixiert<br />
blieb mit entsprechender Angebotsverengung. Auch vor dem Hintergrund dieser<br />
Gesichtspunkte verabschiedete das Bundesland Niedersachsen 1984 ein Gesetz, daß<br />
erstmalig die Zulassung privater Rundfunkanbieter auf Dauer regelte. Hierdurch wurde<br />
eine ordnungspolitische Entwicklung eingeleitet, durch die auch de iure die<br />
„Gleichstellung“ von öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern erreicht werden<br />
sollte. Die anderen Bundesländer gerieten dadurch in Zugzwang und mußten ihrerseits<br />
nachziehen, wenn sie nicht als Standort für <strong>Medien</strong>unternehmen ausscheiden wollten.<br />
Die Auseinandersetzung um die Zulassung privater Rundfunkanbieter spiegelte auch<br />
die verschiedenen medienpolitischen und wirtschaftspolitischen Grundpositionen der<br />
Parteien wider. So ist es sicherlich kein Zufall, daß das erste Kabelpilotprojekt in<br />
Ludwigshafen angesiedelt wurde und vom damaligen rheinland-pfälzischen<br />
Ministerpräsidenten und späteren Bundeskanzler Helmut Kohl, einem Befürworter<br />
privaten Rundfunks, mitinitiiert wurde. Die Sozialdemokraten hingegen standen der<br />
Zulassung privater Anbieter – wie auch schon be<strong>im</strong> ersten Versuch Konrad Adenauers<br />
– anfänglich ablehnend gegenüber, relativierten ihre Position aber <strong>im</strong> Laufe der Zeit,<br />
wohl auch unter dem Druck der eigenen Parteibasis sowie auch aus standortpolitischen<br />
Erwägungen. Die rechtlichen Grundlagen für eine duale Rundfunkordnung, die Mitte<br />
der achtziger Jahre sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene geschaffen wurden,<br />
waren letztlich dann ein Kompromiß zwischen den verschiedenen Positionen der<br />
CDU/CSU, der SPD, der FDP, der Arbeitgeberverbände und der großen Kirchen. Die<br />
Gewerkschaften und die Grünen hingegen lehnten privaten Rundfunk ab (siehe<br />
Gundlach 1998, S. 18) und stehen diesem auch heute noch ablehnend gegenüber. Hierin<br />
158
dokumentiert sich ein Mißtrauen dieser Gruppen gegen marktliche Lenkungsprozesse<br />
und Wettbewerb, das sich auch in anderen Wirtschaftsbereichen wiederfindet.<br />
Die Zulassung privater Konkurrenz führte zu einer völligen Neustrukturierung der<br />
deutschen Fernsehlandschaft, die in diesem Ausmaß und in dieser Schnelligkeit selbst<br />
von ihren größten Befürwortern nicht vorhergesehen worden war 91 . Den privaten<br />
Anbietern von Vollprogrammen ist es relativ schnell gelungen, gegenüber den<br />
etablierten öffentlich-rechtlichen Anstalten die Gunst der Zuschauer zu erringen und mit<br />
massenattraktiven Programmen beinahe das vollständige Werbebudget des Fernsehens 92<br />
an sich zu ziehen (vgl. Duvvuri und Schellmoser 1996). Dies liegt auch in dem<br />
juristischen Sachverhalt begründet, daß die öffentlich-rechtlichen Sender aufgrund ihrer<br />
staatlich gesicherten Gebührenfinanzierung nur in engen zeitlichen Grenzen (max<strong>im</strong>al<br />
20 Minuten pro Tag, nicht nach 20 Uhr, nicht an Sonn- und Feiertagen)<br />
Werbesendungen ausstrahlen dürfen; eine kleine Ausnahme davon ist lediglich das sog.<br />
„Sponsoring“ 93 . Die Monopolkommission (2000, S. 14) fordert sogar schon seit vielen<br />
Jahren ein grundsätzliches Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender, um<br />
angesichts des öffentlich-rechtlichen Gebührenprivilegs die wettbewerbliche<br />
Chancengleichheit zu den Privaten zu sichern. Die privaten Anbieter von<br />
unverschlüsselten Fernsehsendungen hingegen, die sich ja ausschließlich über Werbung<br />
finanzieren, dürfen prinzipiell zu jeder Zeit und an jedem Tag Werbesendungen<br />
ausstrahlen und haben hierbei nur vergleichsweise geringe quantitative Begrenzungen<br />
zu beachten.<br />
Vor allem jüngeren Fernsehzuschauern kommen die neuen Sendeformate der<br />
privaten Programmanbieter offensichtlich entgegen (vgl. Abbildung 18). Aus der<br />
<strong>Medien</strong>wirkungsforschung ist bekannt, daß ältere Menschen auch in ihren<br />
Sehgewohnheiten vergleichsweise inflexibel sind und ihrem vertrauten Programm<br />
länger treu bleiben. Junge Zuschauer hingegen wechseln auf der Suche nach einem<br />
Programm, das ihren Präferenzen entspricht, wesentlich häufiger die Kanäle (sog.<br />
„Channel hopping“ oder „Zapping“) – welcher Sender das <strong>im</strong> speziellen Fall sein mag,<br />
spielt keine bedeutende Rolle. Die öffentlich-rechtlichen Sender sehen diese<br />
Entwicklung mit großer Sorge, weil der Verlust der jugendlichen Zuschauer mittel- bis<br />
langfristig zu einer Erosion der Legit<strong>im</strong>ationsgrundlage führen könnte. Auch dies dürfte<br />
91<br />
92<br />
93<br />
159<br />
Auch <strong>im</strong> Hörfunk kam es zu einer enormen Gründungswelle privater Sender. So<br />
existieren derzeit in Deutschland etwa 200 private Anbieter sowie ca. 60 ARD-Wellen.<br />
Allerdings haben die ARD-Anstalten aufgrund ihrer Reichweitenvorteile und der<br />
offensichtlichen Bevorzugung bei der Zuteilung von Sendefrequenzen nach wie vor <strong>im</strong><br />
gesamten Sendegebiet eine sehr starke Stellung.<br />
RTL beispielsweise hat nach anfänglichen Verlusten von 1994 bis 1998 kontinuierlich<br />
seinen Gewinn vor Steuern von DM 140 Mio. auf DM 291. Mio ausgebaut und ist <strong>im</strong><br />
Jahre 2000 der wirtschaftlich erfolgreichste Sender Europas.<br />
Be<strong>im</strong> Sponsoring handelt es sich um eine kurze Einblendung eines Markenartikels <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Bemerkung: „Die nachfolgende Sendung (oder spannende<br />
Unterhaltung) wird ihnen präsentiert von...“. Das Sponsoring wird vor allem bei<br />
Sportübertragungen, aber auch bei Kr<strong>im</strong>is oder in Kulturmagazinen eingesetzt.
ein Grund sein, warum die öffentlich-rechtlichen Anstalten sich so massiv um den<br />
Erwerb von massenattraktiven Sport- und Unterhaltungssendungen bemühen.<br />
Maßgeblich wurde die Neuordnung des Rundfunks wiederum durch die<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mitbeeinflußt, das nunmehr die<br />
Verfassungskonformität auch des privaten Rundfunks anerkennen mußte - hierauf wird<br />
später noch ausführlich einzugehen sein. Allerdings ist kritisch zu vermerken, daß das<br />
Bundesverfassungsgericht nicht von sich aus zu einer Liberalisierung des Rundfunks<br />
beigetragen hat, sondern vielmehr von den technischen Entwicklungen sowie von der<br />
ausländischen Konkurrenz getrieben wurde. Die mangelnde Steuerbarkeit der<br />
Rundfunkordnung als Ergebnis der Fesselung durch die ersten Rundfunkurteile hat das<br />
Gericht zu einer Anpassung der Rechtsprechung gezwungen. Diese Entwicklungen<br />
wurden dann in den Gerichtsentscheidungen letztlich nur nachvollzogen, ohne daß das<br />
Gericht aus eigenem Antrieb gestalterisch tätig geworden wäre. Bremer, Esser und<br />
Hoffmann (1992, S. 41 ff.) kritisieren in diesem Zusammenhang, daß das<br />
Bundesverfassungsgericht in Fragen des Rundfunkrechts letztlich ohne Grund einen<br />
Abschied von einem liberalen Grundrechtsverständnis genommen habe.<br />
Im bisher letzten, dem achten „Fernsehurteil“ vom 22. Februar 1994, betonte das<br />
Bundesverfassungsgericht die „Notwendigkeit 94<br />
eines dualen Systems“ aus privaten und<br />
öffentlich-rechtlichen Anbietern. Gleichzeitig sprach es den letzteren eine Bestandsund<br />
Entwicklungsgarantie für die neuen technologischen Entwicklungen aus. Privater<br />
Rundfunk sei nämlich, so die Richter, nur zulässig, wenn der öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunk als „Träger des Gemeinwohls“ in seiner Existenz garantiert wäre. Mit<br />
Bremer, Esser und Hoffmann (1992) ist aber darauf hinzuweisen, daß das Gericht<br />
hierbei letztlich einen kollektivistischen Gemeinwohlbegriff einführt und den Anschein<br />
erweckt, als ob spezifische gemeinwohlfördernde Programminhalte durch eine<br />
spezifische Institution problemlos bereitgestellt werden könnten. Dieser<br />
Gemeinwohlbegriff ist aber wesentlich weitreichender, als er <strong>im</strong> Rahmen der<br />
vorliegenden Untersuchung mitgetragen werden kann. Es kann nicht übersehen werden,<br />
daß ein Gemeinwohlbegriff <strong>im</strong> Rundfunk, der über die allgemeinen Regeln eines<br />
Negativkatalogs hinaus in die Ergebnisse eines wettbewerblichen Suchprozesse<br />
interveniert, letztlich vielfaltsbeschränkende Wirkungen haben kann.<br />
Privater Rundfunk wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls als mögliche<br />
Ordnungsalternative anerkannt. Die in früheren Urteilen geäußerte Sichtweise, daß<br />
94<br />
160<br />
Die „Notwendigkeit“ des dualen Systems, so die Formulierung des<br />
Bundesverfassungsgerichts, dürfte auch vor dem Hintergrund der vorhergehenden<br />
Gerichtsentscheide zu sehen sein. Das Gericht konnte sich rechtsdogmatisch<br />
offensichtlich nicht ohne Gesichtsverlust von seiner früheren Rechtsprechung<br />
verabschieden. In dieser Hinsicht ist der Terminus „Notwendigkeit“ eine Verbindung zu<br />
den frühen Fernsehurteilen, die <strong>im</strong>mer sehr stark pro öffentlich-rechtlicher Rundfunk<br />
ausgefallen waren. Insofern bestehen auch Pfadabhängigkeiten in der Rechtsentwicklung<br />
mit Begründungstatbeständen, die wahrscheinlich in erheblichem Ausmaß auf die<br />
politisch verankerte Praxis der Berufung der Verfassungsrichter zurückzuführen sein<br />
dürfte.
Rundfunk a priori ein öffentliches Gut sei, wurde aufgegeben. Den privaten Anbietern<br />
seien ebenfalls „in ausreichendem Maße Sendefrequenzen“ zur Verfügung zu stellen.<br />
Dies ist zwar de facto bisher noch nicht ausreichend geschehen ist, dürfte aber durch die<br />
Digitalisierung der Übertragungswege und die damit einhergehende Vervielfachung der<br />
Sendefrequenzen in absehbarer Zukunft umgesetzt werden. Mit dieser<br />
verfassungsrechtlichen Vorgabe und der Anerkennung privater Anbieter war das<br />
öffentlich-rechtliche Duopol aus ARD und ZDF <strong>im</strong> Rundfunk endgültig auch formal<br />
aufgebrochen worden. Für die öffentlich-rechtlichen Sender war der Gerichtsentscheid<br />
dennoch ein großer Erfolg, denn die Bestands- und Entwicklungsgarantie wirkt auch für<br />
die Zukunft wie ein Schutzschild gegen den Wettbewerbsdruck des Marktes und als<br />
Garantie für weitere Gebühreneinnahmen.<br />
Begleitet wurde der Prozeß der Marktentstehung durch zahlreiche gesetzgeberische<br />
Maßnahmen, um etwa die Lizenzierung und Kontrolle privater Anbieter zu regeln und<br />
etwaigen Konzentrationstendenzen und Gefährdungen der Meinungsvielfalt (zweites<br />
und drittes Ordnungsproblem) vorzubeugen (vgl. Schuster 1990). Kritisch ist in diesem<br />
Zusammenhang zu vermerken, daß die Konzentrationstendenzen und die möglichen<br />
Gefährdungen der Meinungsfreiheit nur auf die Privaten bezogen wurden. Das<br />
offenkundige manipulative Potential, das auch in öffentlich-rechtlichen Sendern<br />
existieren kann (zweites Ordnungsproblem) wurde durch die kollektivistische<br />
Gemeinwohldeutung ausgeblendet. Es wurde <strong>im</strong>plizit angenommen, daß der öffentlichrechtliche<br />
Rundfunk allein schon durch seine organisatorische Grundstruktur mit<br />
„Vertretern aller gesellschaftlich relevanter Gruppen“ gemeinwohlfördernd wirke.<br />
Abbildung 18: Entwicklung der Marktanteile (Zuschauer < 50 Jahre)<br />
1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996<br />
RTL 12,8 14,7 16,8 19,5 21,6 19,8 19,7 19,0<br />
Pro7 0 1,8 5,6 9,2 13,4 14,5 15,2 14,8<br />
Sat1 9,8 10,2 11,6 13,4 14,8 14,4 14,2 13,1<br />
ARD 29,6 28,5 24,3 19,3 14,4 13,3 10,8 10,9<br />
ZDF 29,3 24,7 20,9 16,7 12,5 11,4 9,1 9,2<br />
Quelle: Duvvuri und Schellmoser 1996, S. 27<br />
4.1.5. Pfadabhängigkeiten in der deutschen Rundfunkentwicklung: Ein<br />
Zwischenergebnis<br />
Die deutsche Rundfunkentwicklung ist durch mehrere geschichtliche Strukturbrüche<br />
gekennzeichnet, aus denen sich best<strong>im</strong>mte Verlaufsabhängigkeiten ableiten lassen, die<br />
bis in die heutige Zeit nachwirken.<br />
- Erstens wurde durch die politischen Wirren in der Entstehungszeit des Rundfunks in<br />
der We<strong>im</strong>arer Republik privates Unternehmertum <strong>im</strong> Rundfunk systematisch<br />
beseitigt. Es gab in dieser Zeit keine „ordnende Potenz“ (Eucken) in Wirtschaft und<br />
161
Gesellschaft, die eine liberale und auf privater Initiative beruhende Komponente in<br />
der deutschen Wirtschaftsordnung hätte durchsetzen können. Die Veranstaltung von<br />
Rundfunk war in Deutschland praktisch von Beginn an eine Sache des Staates;<br />
private Ansätze wurden ausgeschaltet. Negativer Höhepunkt dieser Entwicklung war<br />
die nationalsozialistische Vereinnahmung des Rundfunks für die politische<br />
Propaganda. Die starke Hinwendung zur Verstaatlichung des Rundfunks in den<br />
dreißiger Jahren war Ausdruck des Wandels und schließlich der Transformation der<br />
gesamten deutschen Wirtschaftsordnung.<br />
Auch heute noch wird die staatliche Problemlösungskompetenz in der Wirtschaft und<br />
in den <strong>Medien</strong> in Deutschland <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Ländern sehr hoch<br />
eingeschätzt. Hierin manifestiert sich eine spezifisch deutsche Denktradition, die in<br />
der Philosophie vor allem bis auf Hegel zurückreicht. Hegel sah <strong>im</strong> Staat die<br />
Verkörperung einer „göttlichen Idee“ und ein funktionsfähiges Instrument zur<br />
Verwirklichung des Gemeinwohls. Das Gemeinwohl wurde dabei nicht auf der Basis<br />
individueller Werte, sondern als kollektivistische Größe interpretiert. In dieser<br />
Denktradition offenbart sich ein kultureller und ideengeschichtlicher Einflußfaktor,<br />
der nach wie vor Wirkungskraft entfaltet und der von großer Bedeutung ist, wenn die<br />
Unterschiedlichkeit in der Ordnungsentwicklung in Deutschland und in den<br />
Vereinigten Staaten zum Gegenstand einer systematischen Vergleichsstudie gemacht<br />
wird (ausführlich Leipold 2000).<br />
- Zweitens wurde der Rundfunk nach dem Zweiten Weltkrieg <strong>im</strong> Zusammenwirken<br />
mit den Siegermächten öffentlich-rechtlich verfaßt. Mit dieser Rundfunkordnung<br />
wurden den politischen Parteien, den Bundesländern und den „gesellschaftlich<br />
relevanten Gruppierungen“ (Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen, Künstlern etc.)<br />
massive inhaltliche und personelle Einflußmöglichkeiten eingeräumt. Wie die<br />
Überlegungen <strong>im</strong> Anschluß an die ökonomische Theorie der Bürokratie sowie die<br />
Public Choice-Lehre (siehe Kapitel 3) gezeigt haben, ist eine solche<br />
Interessenkoalition zwangsläufig reformunwillig, da jede auch nur min<strong>im</strong>ale<br />
Veränderung des status quo zu einer Reduktion ihres Einflusses in den <strong>Medien</strong><br />
führen muß. Die politischen Parteien, die <strong>im</strong> Bundestag über die<br />
Gesetzgebungskompetenz verfügen, sowie die Bundesländer, die <strong>im</strong> Bundesrat die<br />
Entscheidungsgewalt ausüben, waren aus eigenem Antrieb kaum zu einer<br />
durchgreifenden Reform fähig und bereit. Das öffentlich-rechtliche Monopol in<br />
Deutschland mußte deshalb durch den wettbewerblichen Druck von außen<br />
aufgebrochen werden.<br />
- Drittens hat die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und des<br />
unausweichlichen internationalen Wettbewerbs zu einer Belebung der Diskussion<br />
über die Ordnung des Rundfunks in Deutschland geführt. Im Spannungsfeld von<br />
technischen Innovationen, wirtschaftlichen Chancen und daraus abgeleiteten<br />
politisch-rechtlichen Überzeugungen entstand eine Rundfunkordnung, in der<br />
erstmals in der deutschen Rundfunkgeschichte auch private Anbieter Zugang<br />
erhielten und damit eine außenpluralistische Komponente eingefügt wurde. Durch<br />
die Vernetzung der internationalen <strong>Medien</strong> war die deutsche Insellösung des<br />
162
öffentlich-rechtlichen Monopols nicht mehr durchzuhalten. Gleichwohl blieb bislang<br />
auch nach der Zulassung privater Anbieter als „deutscher Sonderweg <strong>im</strong> Rundfunk“<br />
der weltweit größte öffentlich-rechtliche Sektor erhalten, der zudem bemüht ist,<br />
seine Privilegien auch in die neuen elektronischen <strong>Medien</strong> zu übertragen.<br />
Bei der Diskussion um die Ordnung des Rundfunks in Deutschland spielten<br />
ökonomische Effizienzüberlegungen <strong>im</strong> Hinblick auf die Lösung der ersten vier<br />
Ordnungsprobleme mit wenigen Ausnahmen eine eher untergeordnete Rolle. Mit North<br />
(1992) ist diesem Zusammenhang nochmals daran zu erinnern, daß Institutionen, soweit<br />
ihre Entstehung einem politischen Einfluß ausgesetzt ist, nur höchst selten nach der<br />
Maßgabe entstehen, ob sie ökonomisch effizient sind, sondern das vielmehr die<br />
spezifischen Vorteile zählen, die sie den einzelnen Gruppen erbringen können. Hier<br />
stehen offensichtlich Fragen der Macht und der Durchsetzungsfähigkeit des politischen<br />
Unternehmers und der Parteien <strong>im</strong> Vordergrund 95 . „Macht ist die Chance, ... , den<br />
eigenen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchzusetzen“ (Max Weber 1964,<br />
S. 678). Die Frage nach geeigneten Ordnungsbedingungen des Rundfunks ohne die<br />
Frage der Machtkonstellation der Entscheidungsträger zu diskutieren, stellt letztlich<br />
eine nicht angemessene und verkürzte Behandlung des Themas dar 96<br />
.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, daß Macht als Ordnungsfaktor <strong>im</strong>mer einen<br />
doppelgesichtigen Charakter ausweist. <strong>Eine</strong>rseits ist jede funktionsfähige<br />
Wirtschaftsordnung auf politische und ökonomische Handlungsmacht angewiesen, um<br />
überhaupt handlungsfähig zu sein (positiver Gesichtspunkt der Macht). Andererseits<br />
birgt die Macht eines besonders starken Akteurs die Gefahr, daß Handlungspotentiale<br />
anderer Marktteilnehmer unzulässig beschränkt werden könnten (negativer<br />
Gesichtspunkt der Macht). Außerdem ist Macht kein dauerhaftes, statisches Phänomen.<br />
In einem wettbewerblichen Umfeld können neue Machtpotentiale entstehen und<br />
bestehende Machtpotentiale <strong>im</strong> Zeitablauf geschwächt werden; dies ist der Blickwinkel<br />
der dynamischen Markttheorie. Auch empirisch lassen sich zahlreiche Belege finden,<br />
daß Macht und ökonomisches Gesetz (Böhm-Bawerk) zumindest dauerhaft nicht <strong>im</strong><br />
Widerspruch stehen können. Auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland<br />
konnten ihr Monopol, das sie bis 1984 innehatten, trotz der massiven Rückendeckung<br />
aus der Bundes- und der Landespolitik nicht dauerhaft gegen den internationalen<br />
Wettbewerb verteidigen.<br />
Dominiert wurde und wird die Diskussion um die Ordnung des Rundfunks in der<br />
Wissenschaft und in der Politik nach wie vor von verfassungsrechtlichen,<br />
kulturpolitischen und letztlich auch machtpolitischen Erwägungen. Dieser Sachverhalt<br />
95<br />
96<br />
163<br />
Zur ausführlichen Diskussion der Thematik „Macht und ökonomisches Gesetz“ siehe<br />
den von Schneider und Watrin (1973) herausgegebenen Band. Grundlegend ist auch der<br />
Beitrag von Max Weber (1964).<br />
Die Vernachlässigung des Faktors Macht in sozialwissenschaftlichen <strong>Analyse</strong>n hat<br />
Böhm-Bawerk (1910) sehr drastisch formuliert: „ ... man müßte ein Idiot sein, wenn man<br />
einen Einfluß der sozial geschaffenen Einrichtungen und Maßregeln auf die<br />
Güterverteilung leugnen wollte“ (zitiert nach Fritz Machlup (S. 18) <strong>im</strong> Grußwort in dem<br />
von Schneider und Watrin (1973) herausgegebenen Band).
erschwert die Möglichkeit zur erfolgreichen Umsetzung von <strong>ordnungsökonomische</strong>n<br />
Reformvorschlägen, wenn diese nicht auch den besonderen historischen Gegebenheiten,<br />
den Traditionen und Wertvorstellungen innerhalb einer Gesellschafts- und<br />
Wirtschaftsordnung Rechnung tragen. Wenn in Deutschland beispielsweise der Erwerb<br />
der Fernseh-Verwertungsrechte der nächsten beiden Fußballweltmeisterschaften durch<br />
die Kirch-Gruppe für ca. 3 Mrd. DM zu massiven Protesten in der Öffentlichkeit führt<br />
und es in der Politik zu einer „großen Koalition“ aller Parteien kommt, die ein<br />
unentgeltliches „Grundrecht auf Fußball“ und anderer wichtiger Sportereignisse <strong>im</strong> 5.<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag fixieren, so widerspricht dies aus einem<br />
übergeordneten Blickwinkel jeder ökonomischen Rationalität <strong>im</strong> Sinne einer opt<strong>im</strong>alen<br />
Faktorallokation: Es geht hier lediglich um die Durchsetzung und Absicherung<br />
politischer Macht oder, aus der Sicht der begünstigten öffentlich-rechtlichen Anstalten,<br />
um die Garantie ökonomischer Privilegien. Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel<br />
wäre dies als Rent Seeking-Aktivität einzuordnen.<br />
Gleichzeitig offenbaren sich aber auch die unterschiedlichen Wertmaßstäbe, die<br />
einer Wirtschafts- und <strong>Medien</strong>ordnung zugrunde liegen. In den Vereinigten Staaten<br />
wäre es beispielsweise undenkbar, ein Recht auf den unentgeltlichen Zugang zu<br />
attraktiven Sportveranstaltungen einzufordern. Gleichwohl dürfen solche politischkulturellen<br />
„Reformbarrieren“ den wissenschaftlichen Berater in seinen<br />
Handlungsempfehlungen nicht dazu verleiten, zu früh aufzugegen mit dem Hinweis auf<br />
die „bestehenden und unabänderlichen Verhältnisse“. Die Reformwahrscheinlichkeit<br />
wächst in dem Maße, wie <strong>ordnungsökonomische</strong> Erkenntnisse sich auch bei den<br />
politischen Entscheidungsträgern verbreiten. Dies kann unter Umständen einen längeren<br />
zeitlichen Vorlauf erfordern.<br />
4.2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen<br />
Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunks in Deutschland sind<br />
unübersichtlich. Glotz, Groebel und Mestmäcker (1998, S. 99 f.) sprechen von einem<br />
„komplizierten Gewirr verschiedener Regulierungsinstanzen“ und verweisen unter<br />
anderem auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die fünfzehn<br />
Landesmedienanstalten, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), die<br />
Kommission zur Ermittlung der Konzentration <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich (KEK), das<br />
Bundeskartellamt und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF). Dabei gibt es<br />
zahlreiche Überschneidungen in den Aufgabenstellungen, die zu<br />
Kompetenzstreitigkeiten führen.<br />
Im Vergleich zum amerikanischen, aber auch <strong>im</strong> Vergleich zum europäischen<br />
Rundfunkmarkt ist die deutsche Rundfunkordnung durch eine extreme<br />
Regulierungsdichte gekennzeichnet, wie insbesondere Mattern und Künstner (1998) in<br />
einer ländervergleichenden Studie nachweisen 97<br />
. Diese Kritik am legislativen Rahmen<br />
97<br />
164<br />
Die Studien von Mattern und Künstner (1998) vergleicht die Fernsehordnungen von<br />
Großbritannien, Frankreich, Australien, Neuseeland, Deutschland und den USA. <strong>Eine</strong><br />
weitere ländervergleichende Studie wurde von Browne (1999) vorgelegt.
der deutschen Rundfunkordnung wird ausnahmslos in allen aktuellen Studien zu diesem<br />
Thema bestätigt 98 . Insgesamt gibt es in Deutschland etwa dreißig medienrelevante<br />
Rechtsbereiche, die ein <strong>Medien</strong>unternehmen beachten muß (vgl. Bundesregierung 1998,<br />
S. 184-195). Im <strong>Medien</strong>sektor ist das in besonders reiner Form vorzufinden, was<br />
Schüller (1998) als die „Verinselung der Rechts- und Wirtschaftsordnung“ durch<br />
wirtschaftspolitischen Punktualismus bezeichnet hat. Diese Regulierungsdichte und<br />
Unübersichtlichkeit wirkt vor allem für neue Unternehmen und für ausländische<br />
Wettbewerber wie eine Marktzutrittsschranke. Es ist verständlich, wenn der Verband<br />
privater Rundfunk und Telekommunikation den Rechtsrahmen als strukturellen<br />
Nachteil für deutsche <strong>Medien</strong>-Unternehmen <strong>im</strong> internationalen Wettbewerb bezeichnet<br />
und schon seit langem eine integrierte <strong>Medien</strong>ordnung fordert, die für sämtliche<br />
elektronischen <strong>Medien</strong> größere Entwicklungsfreiräume öffnet (VPRT 1997).<br />
4.2.1. Das Deutsche Grundgesetz und der Rundfunk<br />
4.2.1.1. Die institutionelle Ausgestaltung der Meinungs- und Rundfunkfreiheit<br />
Die inhaltliche D<strong>im</strong>ension der Massenkommunikation setzt an der Vielfalt<br />
unterschiedlicher Meinungen an, die in den Massenmedien Verbreitung finden sollen<br />
(viertes Ordnungsproblem). Schutzobjekt innerhalb einer Rundfunkordnung ist die<br />
Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Rechtsgrundlage hierfür ist in Deutschland das<br />
Grundgesetz, Art. 5 Abs. 1, Satz 2, in den Vereinigten Staaten der erste Zusatz (First<br />
Amendment) der Verfassung 99 . In seiner verfassungsrechtlichen Ausprägung dürfte<br />
dieser Grundsatz auf breiten Konsens stossen; in Deutschland und in den Vereinigten<br />
Staaten ist hierzu prinzipielle Übereinst<strong>im</strong>mung festzustellen. Ein systematischer<br />
rechtsdogmatischer Unterschied zwischen beiden Ländern besteht jedoch schon<br />
insofern, als in Deutschland die Sicherung der Rundfunkfreiheit als Gewährleistungs-<br />
und Ausgestaltungsaufgabe des Gesetzgebers verstanden wird, während in den USA<br />
Rundfunkfreiheit zunächst als individuelles Abwehrrecht gegenüber dem Staat gesehen<br />
wird.<br />
In Deutschland ist Rundfunkfreiheit gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts<br />
grundsätzlich eine öffentliche Aufgabe und damit durch einen<br />
konkreten staatlichen Eingriff zur Gestaltung der Rundfunkorganisation zu sichern. Der<br />
Selbstorganisation von Wirtschaft und Gesellschaft <strong>im</strong> Verständnis einer spontanen<br />
98<br />
99<br />
165<br />
Scharfe Kritik am legislativen Rahmen der deutschen Rundfunkordnung findet sich<br />
beispielsweise bei Mestmäcker (1988), Gröner (1988), Wiechers (1992), Müller (1998),<br />
Hamm (1998), Hartwig und Schröder (1998). Auch von Seiten potentieller Investoren<br />
wird das überkomplizierte deutsche Recht als Investitionshemmnis angesehen (vgl.<br />
Duvvuri und Schellmoser 1996).<br />
Es sei darauf hingewiesen, daß sich das deutsche Grundgesetz und die amerikanische<br />
Verfassung trotz großer inhaltlicher Überschneidungen in ihrer Struktur stark<br />
unterscheiden. Das deutsche Grundgesetz beginnt mit einer Absicherung der Grundrechte<br />
(Art 1-19, die sog. Staatsfundamentalnormen); diese Individualrechte finden sich in der<br />
amerikanischen Verfassung in den Zusätzen (Amendments).
Ordnung wird vergleichsweise wenig zugetraut. Demgegenüber besteht, wie Bremer<br />
(1995, S. 363) kritisch vermerkt, bei den Vertretern des „Ausgestaltungsgedankens“ ein<br />
beinahe „grenzenloses Vertrauen in die freiheitsstiftende Wirkung staatlicher<br />
Organisation“. Aus diesem grundverschiedenen Vorverständnis über staatliche<br />
Aufgaben und Kompetenzen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten wird bereits<br />
ersichtlich, wie sehr die historischen, kulturellen und politischen Wertvorstellungen in<br />
beiden Ländern differieren und die reale Ausgestaltung von wirtschaftlichen<br />
Institutionen entscheidend prägen.<br />
4.2.1.2. Grundgesetz und Rundfunkurteile<br />
Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten und auch für die privaten Rundfunksender<br />
ist die erste und zugleich wichtigste allgemeine Rechtsquelle Art. 5, Abs. 1, Satz 2 des<br />
Grundgesetzes 100 . Hier wird die Rundfunkfreiheit garantiert und jedem Bürger das<br />
Recht zugesprochen, sich aus „allgemein zugänglichen Quellen umfassend und frei“ zu<br />
informieren. Für die vielschichtigen Rechtsquellen gilt das Grundgesetz <strong>im</strong>mer als<br />
Ausgangspunkt. Da Art. 5 <strong>im</strong> Grundrechtskatalog verankert ist, kann er zunächst wie in<br />
den USA als liberales Abwehrrecht gegenüber dem Staat interpretiert werden, zugleich<br />
aber auch in Verbindung mit der Gewerbefreiheit als unternehmerisches<br />
Individualrecht, Rundfunk zu veranstalten (vgl. Bremer, Esser und Hoffmann 1992, S.<br />
30 f.). In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts werden diese<br />
Individualrechte jedoch nicht besonders betont, ganz <strong>im</strong> Gegensatz zur<br />
Verfassungsrechtsprechung in den Vereinigten Staaten. In Deutschland ist ferner Art.<br />
30 GG von besonderer Bedeutung, weil hieraus das Rundfunkrecht als Ländersache<br />
abgeleitet wird. Schließlich ist Art. 73, Abs. 7 hervorzuheben, der das Post- und<br />
Fernmeldewesen dem Bund zuordnet.<br />
Aus der Orientierung am Grundgesetz leitet sich die umstrittene Einstufung des<br />
Rundfunks als wettbewerbspolitischer Ausnahmebereich in der Sozialen<br />
Marktwirtschaft ab. Hervorzuheben ist, daß diese Interpretation durch die<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit herbeigeführt worden ist. Bremer,<br />
Esser und Hoffmann (1992, S. 32 ff.) weisen darauf hin, daß das Verfassungsgericht das<br />
individuelle Grundrecht der Rundfunkfreiheit in drei aufeinanderfolgenden Schritten<br />
„umgedeutet“ hat. In einem ersten Schritt wurde die Rundfunkfreiheit demokratischfunktional<br />
interpretiert. Der Rundfunk erfülle eine Vermittlungsfunktion <strong>im</strong><br />
demokratischen Kommunikationsprozeß. In einem zweiten Schritt hat das<br />
Bundesverfassungsgericht dann seine Zweifel angemeldet, ob der Wettbewerb geeignet<br />
wäre, diese Vermittlungsfunktion auch wirklich zu gewährleisten und hierbei mit der<br />
„Sondersituation des Rundfunks“ argumentiert. Hier ist das dritte Ordnungsproblem der<br />
Interdependenz von wirtschaftlichem und publizistischen Wettbewerb angesprochen. In<br />
einem dritten Schritt wurde sodann die Rundfunkfreiheit als Aufgabe des Gesetzgebers<br />
100<br />
166<br />
Art. 5 GG, Abs. 1, Satz 2 und 3: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der<br />
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. <strong>Eine</strong> Zensur findet<br />
nicht statt.“
neu interpretiert. Bremer, Esser und Hoffmann (1992, S. 41 ff.) kritisieren diese<br />
Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts sehr scharf und attestieren einen<br />
Abschied vom individualrechtlichen Schutzzweck ebenso wie einen Abschied vom<br />
liberalen Gemeinwohlkonzept.<br />
Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel ist diese Vorgehensweise des<br />
Bundesverfassungsgerichts in der Tat sehr fragwürdig. Schon in den beiden ersten<br />
Rundfunkurteilen aus den Jahren 1961 und 1971 (BVerfGE 12, 205,<br />
Deutschlandfernsehen; BVerfGE 31, 314, Umsatzsteuerpflicht der öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunkanstalten) hatte das Bundesverfassungsgericht bei seiner<br />
Begründung für öffentlich-rechtliches Fernsehen mit der sog. „Sondersituation“ des<br />
Rundfunks argumentiert (vgl. Selmer 1988, S. 22) und dabei die<br />
Marktversagensbehauptung vertreten (siehe Kapitel 3). Die Knappheit der verfügbaren<br />
Frequenzen sowie die außergewöhnlich hohen finanziellen Aufwendungen und Risiken<br />
bei der Veranstaltung von Rundfunk – mithin also zwei ökonomische Argumente –<br />
würden <strong>im</strong> Falle eines privaten Angebots eine hohe <strong>Medien</strong>konzentration begünstigen,<br />
so daß hieraus Gefährdungen für den verfassungsrechtlich geschützten Tatbestand des<br />
Meinungspluralismus zu erwarten wären. Das Bundesverfassungsgericht betont also<br />
insbesondere das zweite und dritte Ordnungsproblem und kommt dabei zu dem<br />
eigenartigen Schluß, daß die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit durch ihre massive<br />
Beschränkung durch ein öffentlich-rechtliches Monopol zu sichern sei. In dieser<br />
Argumentation manifestiert sich nachdrücklich die wettbewerbsfeindliche Auffassung<br />
des Gerichts.<br />
Mit den ersten beiden Rundfunkurteilen wurde der Weg für private<br />
Rundfunkanbieter zu einer Zeit versperrt, als deren Marktzutritt zumindest technisch,<br />
sehr wahrscheinlich auch ökonomisch möglich gewesen wäre. Zwar wurden<br />
ökonomische Argumente vom Bundesverfassungsgericht verwendet, aber nicht<br />
konsequent zu Ende diskutiert: Frequenzknappheit als per se-Begründung für die in<br />
Frage stehende Art staatlichen Handelns zu interpretieren, ist jedenfalls ökonomisch<br />
nicht überzeugend. Bekanntlich ist gerade bei Knappheit ein marktlicher<br />
Zuteilungsmechanismus gegenüber einer bürokratischen Faktorlenkung und<br />
Rationierung vorzuziehen. Auch 1961 wäre es schon möglich gewesen, beispielsweise<br />
über ein Auktionsverfahren, Sendefrequenzen zu versteigern und die Lizenz dann mit<br />
best<strong>im</strong>mten Programmvorgaben zu verbinden. Ein solches Lizenzauktionsverfahren<br />
wird beispielsweise in England und in den Vereinigten Staaten <strong>im</strong> Bereich des<br />
Kabelfernsehens schon seit Jahren mit Erfolg praktiziert (hierzu Voigt 1992). Das<br />
Bundesverfassungsgericht hat sich diese Form des Umgangs mit der Frequenzknappheit<br />
allerdings zu keinem Zeitpunkt zu eigen machen wollen und stattdessen den Rundfunk<br />
grundsätzlich als „öffentliche Aufgabe“ charakterisiert.<br />
Mit dem dritten Rundfunkurteil vom 16. Juni 1981 (BverfGE 57, 295, FRAG-Urteil,<br />
Grundlinien der Rundfunkordnung gegenüber einem sich abzeichnenden Wandel der<br />
Übertragungstechniken) hat das Bundesverfassungsgericht dann erste vorsichtige<br />
Schritte zur Zulassung privater Anbieter eingeleitet. Aber auch mit dem Wegfall der<br />
Sondersituation der Frequenzknappheit, so das Gericht, bleibe das verfassungsrechtliche<br />
167
Erfordernis gesetzlicher Vorschriften zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erhalten<br />
(siehe Greiffenberg 1989, S. 626 ff.). Es wird hierdurch der Eindruck verstärkt, daß die<br />
ökonomische Argumentation schon in den ersten beiden Urteilen <strong>im</strong> Hinblick auf die<br />
vermeintliche Sondersituation eher vorgeschoben war. Mit dem dritten Rundfunkurteil<br />
wurde diese Argumentationslinie zwar aufgegegen; es vollzog sich stattdessen der<br />
Übergang zu einer kulturpolitisch motivierten Rechtfertigung für öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunk und die damit legit<strong>im</strong>ierte Beschränkung des Wettbewerbs.<br />
Im vierten Rundfunkurteil vom 4. November 1986 (BVverfGE 73, 118,<br />
Niedersachsen-Urteil, Grundlinien einer dualen Rundfunkordnung) mußte das<br />
Bundesverfassungsgericht zum niedersächsischen Rundfunkgesetz Stellung beziehen, in<br />
dem erstmals die Zulassung privaten Rundfunks als gleichberechtigte Verbreitungsform<br />
dauerhaft geregelt worden war. Zwar wies das Bundesverfassungsgericht das<br />
niedersächsische Gesetz in Teilen zurück, bestätigte jedoch die grundsätzliche<br />
Stoßrichtung. Dies bedeutete den Übergang zum dualen System aus öffentlichrechtlichen<br />
und privaten Anbietern, wobei erstgenannten die Aufgabe zukomme, eine<br />
informative „Grundversorgung“ der Bevölkerung sicherzustellen. Trotz der Zulassung<br />
privater Anbieter wurde die Rundfunkfreiheit jedoch nach wie vor als<br />
Gewährleistungsaufgabe des Staates interpretiert, eine positive Ordnung bereitzustellen,<br />
innerhalb derer „die Vielfalt der bestehenden Meinungen <strong>im</strong> Rundfunk in ihrer ganzen<br />
Breite und Vollständigkeit“ dargestellt werden kann; hierzu sei der öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunk unverzichtbar. Diese Sichtweise änderte sich auch nicht in den<br />
nachfolgenden weiteren vier Rundfunkurteilen. Von Seiten des<br />
Bundesverfassungsgerichts wird dem Gesetzgeber dabei eine Kompetenz zur<br />
Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit eingeräumt; der Gesetzgeber ist in dieser<br />
Rechtsauffassung nicht nur der Bewahrer und Hüter, sondern gleichsam der „Stifter<br />
grundgesetzlicher Freiheit“ (vgl. Bremer 1995, S. 361). Der individuelle Blickwinkel<br />
der Rundfunkfreiheit als unternehmerische Rundfunkgründungs- und<br />
Rundfunkveranstaltungsfreiheit bleibt von nachgelagerter Bedeutung.<br />
Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfüllen die öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten die „öffentliche Aufgabe“, den „chancengleichen Zugang<br />
verschiedener Meinungen“ zum Rundfunk zu gewährleisten (viertes Ordnungsproblem)<br />
und hierdurch zur sozialen Integration der Menschen in der Gesellschaft beizutragen;<br />
hierin kommt die gesellschaftspolitische Sichtweise von Rundfunk als<br />
Integrationsmedium zum Ausdruck. Ferner soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als<br />
Gesprächsforum für verschiedene Auffassungen in der Demokratie dienen und zugleich<br />
qualitative Standards in der Berichterstattung setzen. Öffentlich-rechtliche<br />
Rundfunkanstalten sind in dieser Betrachtung <strong>im</strong> Prinzip öffentliche Unternehmen, die<br />
als Instrument dienen, allgemeine Interessen zu verwirklichen, die der Gesetzgeber<br />
jeweils zu best<strong>im</strong>men hat. Offensichtlich wird hierbei über die Festlegung eines<br />
Negativkatalogs von Verhaltensnormen hinaus auf die Erstellung eines Positivkatalogs<br />
hingewirkt. Die Aufgabenstellung der „Grundversorgung“ ist hierfür beredter<br />
Ausdruck. Das Bundesverfassungsgericht sieht dabei keine Notwendigkeit, die<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Wettbewerb zu kontrollieren. Die Existenz<br />
168
möglicher Eigeninteressen der Anstalten, die dem vom Gesetzgeber intendierten<br />
Auftrag entgegenstehen könnten, wie es in der ökonomischen Theorie der Bürokratie<br />
thematisiert wird, spielt in der Argumentation des Verfassungsgerichts keine Rolle.<br />
Aus verfassungsrechtlichem Blickwinkel stellt die Erfüllung der informativen<br />
Grundversorgung der Bevölkerung den unmittelbaren Unternehmenszweck der<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten dar; hier ist das vierte Ordnungsproblem angesprochen.<br />
Der konkrete Programmauftrag leitet sich aus den Rundfunkgesetzen und<br />
Staatsverträgen über die Rundfunkanstalten ab. So veranstaltet etwa der WDR 101<br />
„Rundfunk als Medium und Faktor freier Meinungsbildung“ (§4 Abs. 1 WDR-Gesetz).<br />
Er will „in seinen Sendungen einen umfassenden Überblick über das internationale und<br />
das nationale Geschehen in allen wichtigen Lebensbereichen“ (§4 Abs. 2) liefern. Das<br />
Programm habe der Information, Bildung und in gewissem Umfang auch der<br />
Unterhaltung zu dienen. Die Einschaltquote, also die Gesamtheit der erreichten<br />
Zuschauer, hat für öffentlich-rechtliche Sender, zumindest bei enger Auslegung der<br />
verfassungsrechtlichen Grundlagen, nur nachgelagerte Bedeutung (vgl. Stolte 1977).<br />
Gleichwohl ist die Einschaltquote de facto in dem Maße ein wichtiges Kriterium<br />
geworden, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen und die Akzeptanz in der<br />
Bevölkerung dauerhaft zu sichern (hierzu Voß 1997), in dem die Privaten auf dem<br />
Vormarsch sind und den Öffentlich-rechtlichen Zuschauer abwerben. Seitdem stehen<br />
die öffentlich-rechtlichen Anstalten in einem heiklen Spannungsfeld zwischen dem<br />
eigentlichen Programmauftrag und dem <strong>im</strong>mer offeneren Schauen auf die<br />
Einschaltquote.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten: Das Grundgesetz, die ihm entsprechende<br />
Staatsverfassung und die Deutung und Weiterentwicklung der zugrundeliegenden<br />
Normen durch höchstrichterliche Rechtsprechung spiegeln grundlegende<br />
Wertverständnisse der Gesellschaft wieder. Es würde die <strong>ordnungsökonomische</strong><br />
<strong>Analyse</strong> unzulässig verkürzen, wenn diese Werturteile ausgeblendet würden.<br />
Hinsichtlich der Wirtschaftsordnung ist in Deutschland <strong>im</strong> allgemeinen eine rechtliche<br />
und politische Konstellation entstanden, die der unternehmerischen Freiheit und<br />
privaten Inititative einen vergleichsweise großen Spielraum gelassen hat, wenngleich<br />
nicht so weitgehend wie in den Vereinigten Staaten. Hinsichtlich der Rundfunkordnung<br />
<strong>im</strong> speziellen hat das gleiche Grundgesetz eine davon weitgehend abweichende<br />
Interpretation der Ausgestaltung gefunden. Rundfunk wird verfassungsrechtlich in<br />
erster Linie als Kulturgut interpretiert, woraus sich weitreichende protektionistische<br />
Neigungen ableiten. Die politischen und rechtlichen Umstände, die dazu geführt haben,<br />
lassen – wie gezeigt wurde – erkennen, daß die Entstehung und der Wandel einer<br />
wirtschaftlichen Teilordnung keineswegs nur unter ökonomischen<br />
Effizienzgesichtspunkten abläuft, sondern daß vielfältige außerökonomische<br />
Einflußfaktoren <strong>im</strong> Verständnis des Euckenschen Datenkranzes wirken.<br />
101<br />
169<br />
Das Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk (WDR-Gesetz) kann exemplarisch für<br />
alle anderen Landesrundfunkgesetze angesehen werden, die sich nur in Nuancen<br />
unterscheiden.
4.2.2. Zur Ordnungsökonomik der Rundfunkstaatsverträge<br />
Die zweite wichtige Rechtsquelle für die deutsche Rundfunkordnung ist der<br />
Rundfunkstaatsvertrag aller nunmehr 16 Bundesländer. In diesem Vertragswerk spiegelt<br />
sich die Kulturhoheit der Länder wider, die nach Art. 30 GG die Regelungskompetenz<br />
über den Rundfunk haben. Der Rundfunkstaatsvertrag ist dabei die gemeinsame<br />
rechtliche Klammer, durch die ein Kompetenzgerangel zwischen den Bundesländern<br />
verhindert werden soll. Den Rundfunkunternehmen soll dieser Staatsvertrag Klarheit<br />
und Planungssicherheit bezüglich der relevanten Wettbewerbsfaktoren bringen. Der<br />
Staatsvertrag war notwendig geworden, um die Rechtsunsicherheit, die sich mit der<br />
Entstehung eines dualen Systems nach dem 4. Rundfunkurteil des<br />
Bundesverfassungsgerichts abzeichnete, zu beseitigen.<br />
Die erstmalige und neue Wettbewerbssituation zwischen öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten und Privaten hat den Gesetzgeber zu einer Vorgabe von Rahmenbedingungen<br />
veranlaßt und letzlich die Schaffung von rechtlichen Grundlagen ermöglicht. Der<br />
Rundfunkstaatsvertrag – einschließlich aller fünf Änderungsstaatsverträge – hat eine<br />
ähnliche Stoßrichtung wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und<br />
wirkt gleichsam als Präzisierung von dessen Urteilen. Allerdings ist der Einfluß der<br />
politischen Parteien wesentlich größer, da der Rundfunkstaatsvertrag direkt von den<br />
Landesregierungen verhandelt und verabschiedet wird. Der Staatsvertrag ist auch ein<br />
Beispiel für Pfadabhängigkeiten in der Rechtsentwicklung. Der Staatsvertrag soll die<br />
Kontinuität der Rechtsentwicklung gewährleisten, wobei dem graduellen Wandel der<br />
Vorzug vor einschneidenden radikalen Reformen gegeben wird. Die Anstöße hierzu<br />
kommen in Deutschland meist von außen.<br />
Der Rundfunkstaatsvertrag geht auf das Jahr 1987 zurück. Darin wird nach langen<br />
und schwierigen Verhandlungen das Nebeneinander von privaten und öffentlichrechtlichen<br />
Anbietern festgestellt. Ländereinheitlich wurden neben<br />
Programmgrundsätzen die Nutzung der Übertragungsnetze, die Sicherung der<br />
Meinungsvielfalt, der Jugendschutz, die Weiterverbreitung ausländischer<br />
Rundfunkprogramme sowie die Finanzierung der Sender geregelt. Die Entwicklung der<br />
Übertragungstechnik sowie die Umstände der deutschen Vereinigung mit der<br />
Entstehung von fünf neuen Bundesländern erforderten aber schon bald die Novellierung<br />
des Staatsvertrags von 1987. Auch dieser zweite Staatsvertrag bestand nicht lange, weil<br />
das Bundesverfassungsgericht erstens die Praxis der Gebührenerhebung durch die<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten in Teilen als verfassungswidrig beurteilte (durch die<br />
staatliche Festsetzung der Gebühren könne der Grundsatz der Staatsferne beeinträchtigt<br />
werden) und zweitens die Konzentrationskontrolle neu geregelt sehen wollte – hierauf<br />
wird noch genauer einzugehen sein.<br />
Es folgte der am 1. Januar 1997 in Kraft getretene dritte Rundfunkänderungs-<br />
Staatsvertrag, der jedoch vor allem in Bezug auf die konkrete Regelung der<br />
Werbezeiten (zulässige Gesamtwerbung nach dem Bruttoprinzip), der<br />
Werbehäufigkeiten sowie der zulässigen Werbeformate (Teleshopping etc.)<br />
ergänzungsbedürftig war und seit dem 1. April 2000 durch den 4.<br />
170
Rundfunkänderungsstaatsvertrag ersetzt worden ist (siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 15,<br />
10. April 2000, S. 1 sowie Dokumentation). Ab dem 1. Januar 2001 hat der 5.<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag Geltung erhalten. Neben Detailregelungen zur<br />
Werbung (siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 26, 26. Juni 2000, S. 1) ist<br />
wettbewerbspolitisch insbesondere von Interesse, daß Sportverantstaltungen von<br />
„herausragendem allgemeinen Interesse“ (Fußballwelt- und Europameisterschaften,<br />
Finalspiele <strong>im</strong> DFB-Pokal und in der Chamions-League, olympische Winter- und<br />
Sommerspiele) nicht ausschließlich <strong>im</strong> Pay-TV gezeigt werden dürfen, sondern „<strong>im</strong><br />
Interesse der Allgemeinheit“ <strong>im</strong> Free-TV gesendet werden müssen.<br />
Die schnelle Abfolge der verschiedenen Änderungsstaatsverträge kann als Indiz<br />
dafür gelten, daß die Legislative hier einer Marktentwicklung hinterherläuft.<br />
Offensichtlich fehlt es bisher an einer konkreten ordnungspolitischen Orientierung, wie<br />
eine offene digitale Rundfunkordnung aussehen könnte ebenso sehr wie an der<br />
Bereitschaft, durch wenige allgemeine Rahmenbedingungen ein größeres spontanes<br />
Element in der Marktentstehung zuzulassen. Das „Hinterherlaufen“ der Legislative<br />
kann empirisch als Hinweis darauf gewertet werden, daß ordnungspolitische Steuerung<br />
in einer modernen <strong>Medien</strong>ordnung zukünftig nicht mehr allein mit dem Rundfunkrecht<br />
gewährleistet werden kann (fünftes Ordnungsproblem).<br />
Der Rundfunkstaatsvertrag garantiert – auf der Basis der Rechtsprechung des<br />
Bundesverfassungsgerichts – den Bestand der öffentlich-rechtlichen Anstalten und eine<br />
„ausreichende“ Finanzierung über Gebühreneinnahmen. Ergänzend sind in begrenztem<br />
Rahmen Werbeeinnahmen zulässig (sog. Konzept der Mischfinanzierung). Diese<br />
Bestandsgarantie war auch das entscheidende Motiv der Bundesländer schon be<strong>im</strong><br />
ersten Staatsvertrag von 1987. Der unterschiedlichen Größe der einzelnen Sender – der<br />
WDR auf der einen Seite und das vergleichsweise kleine Radio Bremen auf der anderen<br />
Seite – wird durch einen Länderfinanzausgleich Rechnung getragen, der finanzpolitisch<br />
nach dem Vorbild des allgemeinen föderalistischen Länderfinanzausgleichs zwischen<br />
den Bundesländern organisiert ist. Die kleinen Sender werden hier nach dem<br />
Solidaritätsprinzip durch die großen Sender mitfinanziert. Zudem sollen die öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten in „angemessener Weise“ an den neuen technischen<br />
Entwicklungen (Digitalisierung der Vertriebswege, neue <strong>Medien</strong>, <strong>Medien</strong>integration<br />
und <strong>Medien</strong>konvergenz, usw.) partizipieren können 102<br />
; hiermit ist wiederum die sog.<br />
„Bestands- und Entwicklungsgarantie“ angesprochen. Im Zentrum der Argumentation<br />
steht dabei die Vermutung, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten ohne das<br />
Gebührenprivileg und ohne die bevorzugte Behandlung bei der Frequenzzuteilung nicht<br />
102<br />
171<br />
Thematisch eng verbunden mit dem Rundfunkstaatsvertrag ist der sog. „<strong>Medien</strong>- und<br />
Informationsdienstestaatsvertrag”, der den verschiedenen mult<strong>im</strong>edialen Ausprägungen<br />
der Informationsgesellschaft Rechnung tragen soll. Im Kern geht es den Bundesländern<br />
strategisch darum, ihre grundgesetzlich zugesicherte Rundfunkhoheit auf alle anderen<br />
Gebiete der neuen <strong>Medien</strong> auszudehnen. Unter diesem Blickwinkel hat die trivial<br />
anmutende Frage: „Was ist Rundfunk?“ und daran anknüpfend: „Was dürfen die Länder<br />
regeln?“ eine außerordentliche große Bedeutung für die zukünftige<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik in Deutschland.
<strong>im</strong> Wettbewerb mit den Privaten bestehen könnten (drittes Ordnungsproblem). Diese<br />
Rechtsgrundlage wirkt de facto wie ein Wettbewerbsschutz für den öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk.<br />
Den privaten Anbietern werden <strong>im</strong> Staatsvertrag „in ausreichender Zahl“ technisch<br />
leistungsfähige Kanäle zugesichert – zumindest aus der Sicht der privaten Sender ist<br />
diese Forderung bisher aber noch nicht materiell verwirklicht. Die Frequenzzuteilung ist<br />
<strong>im</strong>mer noch ein Ansatzpunkt für wettbewerbsbeschränkende Strategien öffentlichrechtlicher<br />
Anbieter (siehe Bremer, Esser und Hoffmann 1992). Vor allem die <strong>im</strong> 4.<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgeschriebene Regelung des vorrangigen Zugangs<br />
der Öffentlich-rechtlichen zu den Kabelnetzen durch die „Must Carry-Regel“ für alle<br />
digitalen Programme kann kaum mit dem quantitativ ohnehin sehr unscharfen<br />
Grundversorgungsauftrag in Einklang gebracht werden und ist deshalb kritisch zu<br />
bewerten.<br />
Die Zulassung der privaten Sender ist in §§ 20-24 geregelt; zur Erlangung einer<br />
Lizenz sind die Beteiligungsverhältnisse und Gesellschaftsverträge bei der<br />
Landesmedienanstalt des Bundeslandes offenzulegen, in dem die Ansiedlung des<br />
Senders geplant ist. Die Finanzierung der privaten Rundfunkanbieter ist über Werbung<br />
und Entgelte (§§ 7, 8, 14 - 18, 44 - 46) sicherzustellen, wobei für den Umfang (gesamte<br />
Werbezeit, Anzahl der erlaubten Unterbrechungen pro Film etc.) und die<br />
Zielgruppenorientierung der Werbung spezifische Vorschriften existieren, durch die die<br />
Qualität des publizistischen Wettbewerbs gesichert werden soll (drittes<br />
Ordnungsproblem). Der Staatsvertrag sieht zudem besondere publizistische<br />
Sorgfaltspflichten für die einzelnen Sender vor.<br />
Gegenüber dem ersten Rundfunkstaatsvertrag wurde in den nachfolgenden<br />
Änderungsstaatsverträgen bezüglich der Konzentrationsfrage eine neue<br />
Rechtsgrundlage geschaffen. Das Modell der sog. „Anbietergemeinschaft“, das pro<br />
Unternehmen mehrere Gesellschafter zwingend vorschrieb und auf diesem Wege<br />
Macht- und Meinungskonzentrationen <strong>im</strong> privaten Rundfunk verhindern sollte, wurde<br />
aufgegeben. Es beruhte letztlich auf der irrigen Vorstellung, eine Vielzahl verschiedener<br />
Gesellschafter würde auch zu einer größeren Vielfalt innerhalb des ausgestrahlten<br />
Programms führen. Mit diesem Modell der Anbietergemeinschaft war der Versuch<br />
unternommen worden, ein „binnenpluralistisches Element“ in die private<br />
Rundfunkordnung einzubauen, nämlich durch den Zwang, mehrere unabhängige<br />
Gesellschafter innerhalb eines Rundfunkunternehmens einzubinden. Diese vormalige<br />
Begründung für das Modell der Anbietergemeinschaft und dessen Wirkung auf die reale<br />
<strong>Medien</strong>ordnung sind übrigens ein ausgezeichnetes Beispiel, um die häufig feststellbare<br />
Divergenz zwischen „Rechtsordnung“ und „Handelnsordnung“ zu illustrieren. Der<br />
Gesetzgeber ging bei der juristischen Festschreibung dieses Modells letztlich von einem<br />
linearen, verkürzten Wettbewerbsverständnis aus. Die Fähigkeiten der<br />
<strong>Medien</strong>unternehmer, kreativ und kontingent zu handeln, wurden systematisch<br />
unterschätzt.<br />
172
Die Idee der Anbietergemeinschaft verkennt zudem die Beweggründe für einen<br />
Unternehmer, sich an einem Fernseh-Sender zu beteiligen: Wie sich aus der<br />
Rundfunkmorphologie ergibt, ist nicht publizistische Vielfalt an sich die Zielsetzung,<br />
sondern zunächst Verlustvermeidung und Gewinnerzielung durch ein für die Zuschauer<br />
attraktives Programm, das sich als Werberahmen an die Werbekunden verkaufen oder<br />
aber als Entgeltfernsehen direkt be<strong>im</strong> Kunden absetzten läßt (drittes Ordnungsproblem).<br />
Selbst wenn mehrere unabhängige Unternehmen an einem Sender beteiligt sind, dürfte<br />
sich an der gewinnorientierten Programmgestaltung mit massenattraktiven Sendungen<br />
kaum etwas ändern. Die ökonomische Realität entwickelte sich <strong>im</strong> privaten Rundfunk<br />
vollkommen anders, als es sich der Gesetzgeber vorgestellt hatte. Durch die<br />
Anbietergemeinschaften entstand ein beinahe unüberschaubares Netz gegenseitiger<br />
Verflechtungen und „Senderfamilien“, das wettbewerbspolitisch kaum durchschaut und<br />
ebenso wenig kontrolliert werden konnte.<br />
Diese vor allem von Ökonomen für eine effektive Konzentrationskontrolle als<br />
nachteilig angesehene Entwicklung erforderte eine ordnungspolitische Neuorientierung,<br />
die den Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern in den Vordergrund stellt und<br />
die eindeutige unternehmerische Verantwortung – auch für Programminhalte –<br />
ermöglicht. Mit dem neuen „Marktanteilsmodell“ können private Unternehmen intern<br />
wachsen und andere Unternehmen zukaufen, bis ein Zuschauermarktanteil von<br />
insgesamt dreißig Prozent erreicht ist. Allerdings ist unter wettbewerblichen<br />
Bedingungen am Fernsehmarkt selbst für die Marktführer kaum damit zu rechnen, daß<br />
ein einzelnes Unternehmen jemals einen solchen Marktanteil erreichen könnte. Würde<br />
dieser hohe Zuschauermarktanteil erreicht, so würden erstens solchen<br />
<strong>Medien</strong>unternehmen keine weiteren Sendelizenzen erteilt und zweitens begännen<br />
Beratungen zwischen den Aufsichtsbehörden (der KEK und den<br />
Landesmedienanstalten) und dem <strong>Medien</strong>unternehmen, wie durch gezielte Verkäufe<br />
von Beteiligungen eine unbedenkliche Marktposition wieder erlangt werden könnte.<br />
Das medienpolitische Ziel des Meinungspluralismus und der Vielfalt soll durch eine<br />
zusätzliche institutionelle Vorkehrung geschützt und durchgesetzt werden. Schon bei<br />
einem Zuschauermarktanteil von 10%, den die großen privaten Vollprogrammanbieter<br />
heute erreichen, sind die Sender verpflichtet, sog. „lokale Programmfenster“ für<br />
Mitbewerber einzurichten und diesen Sendezeit zur Verfügung zu stellen. Geschieht<br />
dies nicht auf freiwilliger Basis, können die Landesmedienanstalten dies erzwingen.<br />
Durch diese Regelung soll eine lokale Komponente in der privaten Rundfunkordnung<br />
verankert werden. Diese Regel wird jedoch von den privaten Rundfunkanbietern als<br />
massive Wettbewerbsbenachteiligung gegenüber den öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />
kritisiert, weil Markterfolg durch die Abtretung von Sendezeit quasi bestraft wird. Auch<br />
in der wissenschaftlichen Diskussion wurden Zweifel angemeldet, welche<br />
Wettbewerbseffekte durch dieses institutionelle Arrangement mittel- bis langfristig<br />
enstehen werden. Aus dem Blickwinkel der dynamischen Markttheorie ist ein solcher<br />
Eingriff kritisch zu bewerten, vor allem wenn er in frühen Marktphasen stattfindet. Ein<br />
solcher Markteingriff geht letztlich zumindest <strong>im</strong>plizit davon aus, daß eine „opt<strong>im</strong>ale<br />
Marktstruktur“ <strong>im</strong> Rundfunk bekannt ist und durch gezielte staatliche Eingriffe<br />
173
herbeigeführt werden kann. <strong>Eine</strong> solche Regelungskompetenz dürfte jedoch jeden Staat<br />
überfordern.<br />
4.2.3. Die Bedeutung der Rechtsprechung der Europäischen Union<br />
Die deutsche Rundfunklandschaft wird neben den nationalen Rechtsquellen mehr<br />
und mehr vom Recht der Europäischen Union (EU) beeinflußt 103 . Die EU, die <strong>im</strong><br />
übrigen häufig wegen ihrer starken Bürokratisierungstendenzen in manchen<br />
Wirtschaftsbereichen kritisiert wird, hat zweifelsfrei den Wettbewerb <strong>im</strong> Rundfunk<br />
erheblich begünstigt. 1984 wurde ein Grünbuch „über die Errichtung des gemeinsamen<br />
Marktes für Rundfunk, insbesondere über Kabel und Satellit“ („Fernsehen ohne<br />
Grenzen“) verabschiedet. Dieses Grünbuch erschien zeitgleich mit den ersten<br />
Kabelpilotprojekten in Deutschland und förderte den damit aufke<strong>im</strong>enden Wettbewerb<br />
<strong>im</strong> Rundfunk nachdrücklich, etwa durch die Zulassung privater Anbieter auf<br />
europäischer Ebene, aber auch durch die Einflußnahme auf die politischen Parteien und<br />
Verbände in Deutschland. Das Ende des öffentlich-rechtlichen Monopols und die hieran<br />
anschließende Rechtsentwicklung mit den Rundfunkurteilen und den Staatsverträgen in<br />
Deutschland ist maßgeblich von der Europäischen Union vorangetrieben worden.<br />
Die Verabschiedung der „Europäischen Konvention über grenzüberschreitendes<br />
Fernsehen des Europarates“ („Fernseh-Konvention“) und die „Richtlinie des Rates zur<br />
Koordinierung best<strong>im</strong>mter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten bei<br />
der Ausübung der Fernsehtätigkeit“ („Fernseh-Richtlinie“), die 1989 verabschiedet<br />
wurden und die bis 1991 in nationales Recht umgesetzt werden mußten, haben den<br />
protektionistischen Vorstellungen nationaler Regierungen Einhalt geboten. Es wurden<br />
von der EU zudem Mindeststandards für den Jugendschutz etc. europaweit eingeführt.<br />
Diese Vorgehensweise ist aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinken zweckmäßig, weil<br />
hier entscheidende Elemente des Negativkatalogs verwirklicht wurden. In Verbindung<br />
mit den vier Grundfreiheiten (Freiheit des Waren und Dienstleistungsverkehrs,<br />
Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Kapitalverkehrsfreiheit)<br />
wurde damit das Umfeld für mehr Wettbewerb geschaffen. Erklärtes Ziel der<br />
europäischen Politik war und ist es, den gemeinsamen Binnenmarkt auch <strong>im</strong><br />
<strong>Medien</strong>sektor zu verwirklichen.<br />
Vor allem Frankreich wollte unter dem Vorwand, die eigene kulturelle Identität<br />
gegen die „Amerikanisierung“ zu schützen, Beschränkungen der Freizügigkeit<br />
zugunsten der eigenen <strong>Medien</strong>industrie durchsetzen. Art. 59 des EWG-Vertrages<br />
interpretiert jedoch Hörfunk und Fernsehen als Teil des freien Dienstleistungsverkehrs<br />
und untersagt damit jede Diskr<strong>im</strong>inierung ausländischer Anbieter. Der Rundfunk wird<br />
103<br />
174<br />
Es ist <strong>im</strong> Rahmen der vorliegenden Untersuchung nicht möglich, auf sämtliche Details<br />
der europäischen <strong>Medien</strong>rechtsprechung einzugehen. Hierzu siehe etwa Ress und<br />
Bröhmer (1998). Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die europäischen<br />
Ländervergleichsstudien – etwa bei Mattern und Künstner (1998) oder <strong>im</strong> Internationalen<br />
Handbuch für Hörfunk und Fernsehen.
zwar von der EU-Kommission als kulturelle Einrichtung gewürdigt 104 und staatliche<br />
Beihilfen werden in diesem Ordnungsbereich der Sache nach zumindest bisher erlaubt,<br />
gleichwohl ohne damit den medienpolitischen Protektionismus der Nationalstaaten zu<br />
akzeptieren. Ebenso wie für den Güterverkehr gilt das sog. „Ursprungslandprinzip“,<br />
nachdem ein Rundfunkprogramm, wenn es in einem Mitgliedsland der Europäischen<br />
Union genehmigt worden ist, grundsätzlich in allen anderen europäischen Staaten<br />
Verbreitung finden darf. Damit war den privaten Rundfunkanbietern auch eine<br />
Rechtsgrundlage an die Hand gegeben worden, mit deren Hilfe sie eine Marktöffnung<br />
durchsetzen konnten.<br />
Mit dieser liberalen Argumentation hat die EU den Weg für einen freien<br />
europaweiten Rundfunkmarkt geebnet und privaten Anbietern einen beachtlichen<br />
wettbewerblichen Freiraum ermöglicht. Die deutschen Bundesländer sehen in dieser<br />
Interpretation allerdings eine Einschränkung ihrer grundgesetzlich garantierten<br />
Rundfunkkompetenz und fürchten um ihren politischen Einfluß auf die öffentlichrechtlichen<br />
Sender. Hierin offenbaren sich auch starke bürokratische<br />
Beharrungstendenzen. Die Bundesländer haben sich in mehreren juristischen Verfahren<br />
– wenngleich erfolglos – gegen die Rundfunkkonzeption der Europäischen Kommission<br />
gewehrt. Mit der europarechtlichen Garantie der wirtschaftlichen Grundfreiheiten ist die<br />
nationale Abschließung der Rundfunkmärkte de facto nicht mehr möglich.<br />
<strong>Eine</strong> wettbewerbspolitisch offene Frage bleibt, inwieweit die medienrechtlichen<br />
Konzentrationsvorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedsländern einer Angleichung<br />
und Harmonisierung bedürfen, um <strong>Medien</strong>vielfalt zu sichern. Hier bedarf es weiterer<br />
wettbewerbspolitischer Maßnahmen, um eine europaweite Wettbewerbsordnung zu<br />
schaffen und dauerhaft funktionsfähig zu erhalten und damit Gefährdungen der<br />
Meinungsvielfalt entgegenzutreten (drittes und viertes Ordnungsproblem). Aus diesem<br />
Grund legte die EU 1996 einen Richtlinienentwurf „zur <strong>Medien</strong>vielfalt“ vor (vgl.<br />
ausführlich Ress und Bröhmer 1998), mußte diesen aber bereits nach kurzer Zeit wegen<br />
unscharfer Formulierungen zurückziehen. Seit 1997 wird an einer neuen Version<br />
gearbeitet mit dem Titel „<strong>Medien</strong>eigentum <strong>im</strong> Binnenmarkt“. Aus den Rechtsquellen<br />
des EG-Vertrags läßt sich nämlich keine unmittelbare Kompetenz der EU für die<br />
Sicherung der Meinungsvielfalt ableiten. Allerdings könnten die unterschiedlichen<br />
Konzentrationsvorschriften in den einzelnen Mitgliedsländern unter Umständen wie<br />
Marktzutrittsschranken wirken und damit der Errichtung des Binnenmarktes <strong>im</strong><br />
Rundfunks entgegenwirken. <strong>Eine</strong> genaue juristische Prüfung dieser Sachverhalte steht<br />
in den kommenden Jahren auf der Agenda der Europäischen Union.<br />
104<br />
175<br />
In allen europäischen Ländern existieren öffentlich-rechtliche Rundfunksender. Die<br />
jeweilige Organisationsstruktur ist dabei sehr unterschiedlich. Groß-Britannien hat<br />
beispielsweise eine ausschließlich öffentlich finanzierte BBC und zugleich einen rein<br />
werbefinanzierten Anbieter (Channel 4) mit öffentlichem Auftrag. In Frankreich und<br />
Italien hingegen haben alle öffentlich-rechtlichen Sender hohe Werbeeinnahmen.
4.3. Binnenpluralistische öffentlich-rechtliche Anstalten<br />
4.3.1. Zum Verhältnis von Institutionen und Personen<br />
176<br />
„Hinzuzufügen ist allerdings, daß sich auch ein<br />
reiner Institutionalismus nicht durchführen läßt. Es ist<br />
nicht nur so, daß die Konstruktion von Institutionen<br />
wichtige persönliche Entscheidungen nötig macht: das<br />
Funktionieren auch der besten Institutionen (wie der<br />
demokratischen Kontrolle der Mächte <strong>im</strong> Staate und<br />
ihres Ausgleichs) hängt stets in beträchtlichem<br />
Ausmaße von den Personen ab, die <strong>im</strong> Rahmen dieser<br />
Institutionen arbeiten. Institutionen sind wie<br />
Festungen; sie müssen wohlgeplant und wohlbemannt<br />
sein“<br />
Karl Popper (1957/92, S. 151)<br />
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist so organisiert, daß dem<br />
verfassungsrechtlich vorgegebenen Gedanken des „Binnenpluralismus“ Geltung<br />
verschafft werden soll. Hierin spiegelt sich die politische Vorstellung wider, man könne<br />
durch geeignete institutionelle und organisatorische Regeln Meinungsfreiheit und –<br />
vielfalt innerhalb einer Organisation sicherstellen, sie gleichsam von oben „anordnen“.<br />
Diese Auffassung wird <strong>im</strong> Prinzip auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten.<br />
Der Binnenpluralismus kann als eine äußere institutionelle Vorgabe angesehen<br />
werden, die gleichsam durch innere Institutionen, also durch abgeleitete Regeln oder<br />
Organisationen, konkretisiert und dauerhaft gesichert werden soll. In der Idee des<br />
Binnenpluralismus spiegelt sich eine spezifisch deutsche Wertvorstellung wider, die so<br />
in der Vereinigten Staaten beispielsweise nicht konsensfähig wäre, weil dort dem<br />
Modell des „Außenpluralismus“ und der lenkenden und selektierenden Funktion des<br />
Wettbewerbs auf dem Jahrmarkt der Meinungen größeres Vertrauen geschenkt wird.<br />
Um dieses Konzept des Binnenpluralismus umzusetzen, haben sowohl ARD als auch<br />
ZDF eine dreigliedrige Organisationsstruktur. An der Spitze der einzelnen ARD-<br />
Anstalten und des ZDF steht ein Intendant. Dieser wird vom Rundfunkrat (bzw. vom<br />
Fernsehrat be<strong>im</strong> ZDF) auf Vorschlag des Verwaltungsrats (siehe ARD 1995; Müller<br />
1998) in gehe<strong>im</strong>er Wahl gewählt. <strong>Eine</strong> Wiederwahl ist möglich. Als oberstes<br />
Leitungsorgan ist der Intendant für die rechtlichen, personellen, inhaltlichen und<br />
wirtschaftlichen Entscheidungen letztendlich verantwortlich und rechenschaftspflichtig;<br />
zudem repräsentiert er seine Anstalt nach außen. Die Amtszeit des Intendanten variiert<br />
bei den einzelnen ARD-Anstalten zwischen vier, fünf und sechs Jahren, be<strong>im</strong><br />
Hessischen Rundfunk bis zu neun Jahren, wodurch eine größere politische<br />
Unabhängigkeit über die Legislaturperiode des Parlaments hinaus sichergestellt werden<br />
soll. Der ZDF-Intendant ist für fünf Jahre gewählt. Inhaltliches Kontrollorgan ist bei<br />
den ARD-Anstalten der Rundfunkrat, be<strong>im</strong> ZDF der sog. Fernsehrat. Die Aufgaben sind<br />
jeweils identisch, nämlich den gesetzlich vorgegebenen Programmauftrag<br />
sicherzustellen (siehe Rundfunkmorphologie). Der Verwaltungsrat schließlich hat die
wirtschaftliche Rechnungsführung und eine sparsame Mittelverwendung zu<br />
überwachen.<br />
Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel ist festzuhalten, daß <strong>im</strong> dreigliedrigen<br />
Aufbau der öffentlich-rechtlichen Anstalten prinzipiell der Versuch zu erkennen ist,<br />
durch verschiedene Kontrollmöglichkeiten und Rechenschaftspflichten („checks and<br />
balances“) die Unabhängigkeit und Staatsferne der Sender zu gewährleisten. Die<br />
internen Anreiz- und Kontrollschwierigkeiten einer solchen Behörde – man könnte auch<br />
von einer Bürokratie sprechen – können durch eine mehrstufige Organisationsstruktur<br />
gemildert werden. Ob allerdings auch Parteienferne sichergestellt ist, kann <strong>im</strong> Einzelfall<br />
bezweifelt werden. Aus dem Blickwinkel der Bürokratietheorie besteht jedenfalls die<br />
Gefahr, daß es zu Interessenüberschneidungen zwischen den verschiedenen Kontrollebenen<br />
kommt und daß die tatsächliche Kontrollwirkung eher gering ist. In neueren<br />
Untersuchungen ist jedenfalls wiederholt kritisch vermerkt worden, daß sowohl die<br />
Rundfunkräte der ARD-Anstalten als auch die Verwaltungsräte ihre Kontrollfunktionen<br />
nur sehr schwach wahrnehmen.<br />
Hier offenbart sich ein spezifisches Spannungsverhältnis zwischen den<br />
institutionellen Arrangements und den Personen, die hier in die Verantwortung<br />
genommen werden, gerade mit Bezug zu den hier interessierenden fünf<br />
Ordnungsproblemen. Wie Popper (1957/92, S. 151 ff.) in diesem Zusammenhang<br />
betont, kann der Glaube an einen reinen Institutionalismus auch Gefahren in sich<br />
bergen. So ist beispielsweise durch keine denkbare institutionelle Lösung zu<br />
garantieren, daß sich die Mitglieder des Rundfunkrates auch tatsächlich um staatsferne<br />
und objektive Berichterstattung bemühen werden. Zumindest theoretisch wäre denkbar,<br />
daß die Mitglieder dieses Gremiums einst<strong>im</strong>mig (und gehe<strong>im</strong>) beschließen, andere als<br />
die ihnen vorgegebenen Ziele zu verfolgen. Um dieses Szenario diskutieren zu können,<br />
ist zu klären, wie und von wem die Personen in der dreigliedrigen Organisationsstruktur<br />
bestellt werden, was sie genau zu tun haben, welche persönlichen Ziele sie verfolgen<br />
und wie sie kontrolliert werden. Nur wenn diese Fragen systematisch geklärt werden,<br />
sind Rückschlüsse möglich, inwieweit diese Gremien verantwortungsvoll mit der<br />
Suggestivkraft des Fernsehens umgehen können (zweites Ordnungsproblem), inwieweit<br />
den Zuschauerpräferenzen Beachtung geschenkt wird (viertes Ordnungsproblem) und<br />
schließlich, inwieweit die Teilnahme dieser Gremien für eine ordnungspolitische<br />
Steuerung überhaupt möglich oder wünschenswert sein kann (fünftes<br />
Ordnungsproblem).<br />
Ferner ist zu beachten, daß das Verhältnis von Institutionen und Personen keinesfalls<br />
statischer Natur ist, sondern typischerweise dynamische Elemente zu entwickeln<br />
vermag. <strong>Eine</strong> langandauernde Beziehung zwischen einer kontrollierenden Institution<br />
und den zu Kontrollierenden kann <strong>im</strong> Zeitablauf zu Interessenverschmelzungen führen.<br />
Die Kontrollbehörde n<strong>im</strong>mt zunehmend die Interessen derjenigen war, die sie eigentlich<br />
überwachen sollte (sog. Capture-Theorie). Dies ist auch bei den Rundfunkräten zu<br />
beobachten, die in Befragungen eine enge Verbundenheit mit „ihrer Anstalt“ zeigen. So<br />
gibt es von diesen Gremien kaum Kritik am Expansionsstreben der öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten, obwohl beispielsweise die Ausweitung aller dritten ARD-<br />
177
Programme zu Vollprogrammen zumindest Anlaß zu Diskussionen hätte geben müssen.<br />
Hier entsteht die Vermutung, daß die persönlichen Ziele der Gremiumsmitglieder in der<br />
Regel mit der Ausweitung des öffentlich-rechtlichen Geltungsbereichs positiv korreliert<br />
sind. Auch der (ursprüngliche) Plan des ZDF zur gebührenfinanzierten Errichtung eines<br />
<strong>Medien</strong>parks ist kaum kritisch von den Mitgliedern des Fernsehrates diskutiert<br />
worden 105 . Anstöße zur (Weiter-) Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und<br />
zur Straffung des organisatorischen Aufbaus sind zumindest in den letzten Jahren fast<br />
alle von außen gekommen, etwa aus der Wissenschaft, von den privaten Konkurrenten<br />
oder auch durch die europäische Rechtsprechung.<br />
4.3.2. Die Zusammensetzung der Rundfunkräte<br />
Das bezüglich der tatsächlichen Gestaltungskraft und Einflußmöglichkeit wichtigste<br />
Gremium bei ARD und ZDF ist zweifelsohne der Rundfunk- bzw. der Fernsehrat; er<br />
gilt als Instrument zur konkreten Verwirklichung des Binnenpluralismus. Im<br />
Rundfunkrat sollen sich alle gesellschaftlich relevanten Gruppen, politischen Parteien,<br />
Regierungen, Gewerkschaften, Arbeitgeber und Persönlichkeiten des öffentlichen<br />
Lebens wiederfinden. Die Mitgliederzahl variiert von mindestens 16 be<strong>im</strong> Hessischen<br />
Rundfunk bis zu 77 be<strong>im</strong> ZDF (siehe Abbildung).<br />
105<br />
178<br />
Ein solcher <strong>Medien</strong>park, der vor allem bildungspolitische Ziele verfolgt und<br />
<strong>Medien</strong>kompetenz vermitteln soll, ist - wie ähnliche Beispiele aus den USA belegen - in<br />
idealer Weise privat (Eintrittsgelder, Werbung etc.) und durch Spenden finanzierbar.<br />
Nach intensiver Kritik aus der Öffentlichkeit an der Gebührenfinanzierung hat das ZDF<br />
erfolgreiche Schritte zur privaten Finanzierung vollzogen.
Abbildung 19: Zusammensetzung des Rundfunkrates bei ARD und ZDF<br />
Anstalt * BR SR HR WDR MDR ORB SFB RB NDR ZDF<br />
Stände<br />
Glaubensgeme<br />
inschaften<br />
Wissenschaft,<br />
Bildung,<br />
Kutur<br />
Wirtschaft,<br />
Kammern,<br />
Gewerkschaft<br />
3 3 3 3 5 3 3 3 5 5<br />
10 8 4 6 - 4 4 6 3 -<br />
6 6 2 6 11 3 6 7 13 8<br />
<strong>Medien</strong> 2 1 - 3 - - 5 2 - 4<br />
Sonstige 17 12 Min.1 11 15 10 5 13 26 27<br />
Politik<br />
Parlamente a) b) 5 12 a) b) 8 - Max.1<br />
1<br />
Regierung 1 1 1 - 3 - - - - 21<br />
Sonstige 3 - - - - - - 3 - -<br />
Gesamt Min.<br />
39<br />
Min.<br />
28<br />
Min.<br />
16<br />
41 Min.<br />
34<br />
Min.<br />
20<br />
31 34 Max.<br />
58<br />
a) entsprechend den Fraktionen, b) jede Fraktion, * In der Darstellung fehlt der SWR, der aus der<br />
Zusammenlegung von SDR und SWF entstanden ist. Der gemeinsame SWR-Rundfunkrat wird insgesamt<br />
89 Mitglieder haben, die sich auf zwei Gremien aufteilen (Rundfunkrat Baden-Würtemberg mit 62<br />
Mitgliedern und Rundfunkrat Rheinland-Pfalz mit 27 Mitglieder).<br />
Quelle: Müller 1998, S. 90<br />
Die Frage ist: Nach welchen Kriterien können die „gesellschaftlich relevanten<br />
Gruppen“ ausgewählt und welche Gewichtung sollen sie bei der Entsendung ihrer<br />
Mitglieder in den Rundfunkrat erhalten? Welche Aufgaben sollen diese Mitglieder<br />
wahrnehmen und wer kontrolliert deren Tätigkeit? In den rechtlichen Grundlagen des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks finden sich hierzu einige Hinweise. Gleichwohl<br />
werden die persönlichen Ziele der Gremiumsmitglieder nicht ausreichend beachtet.<br />
Außerdem ist kritisch zu vermerken, daß die tatsächliche Auswahl von Personen aus<br />
„gesellschaftlich relevanten Gruppen“ in hohem Maße willkürlich ist.<br />
Im Gedanken des „Binnenpluralismus“ und in der Institution des Rundfunkrates<br />
manifestiert sich in besonderer Weise die korporatistische deutsche Tradition. Danach<br />
werden in „runden Tischen“, „konzertierten Aktionen“ und „Konsensgesprächen“<br />
probate Koordinationsformen gesehen, um gesellschaftliche und wirtschaftliche<br />
Probleme zu lösen. Mestmäcker (1986) merkt hierzu treffend an, daß die Vorstellung,<br />
man könne Binnenpluralismus direkt über die Beteiligung der Parteien, Verbände und<br />
Interessengruppen sicherstellen, deren institutionelle Eigengesetzlichkeiten und<br />
besondere Beziehungen zum Staat verkenne. In der Realität führt das Bemühen um eine<br />
179<br />
12<br />
77
inhaltlich ausgewogene Berichterstattung eher zum Parteienproporz, der jedoch<br />
keinesfalls mit Meinungspluralismus gleichzusetzen ist.<br />
Aktuelle Untersuchungen bestätigen nachdrücklich die Gefahr, daß die Rundfunkräte<br />
ein Betätigungsfeld für parteipolitische Partikularinteressen und Verbändevertreter sind<br />
(vgl. Wiechers 1992). Müller (1998, S. 89-98) vertritt sogar die These, daß mit dem<br />
vorgegebenen institutionellen Rahmen für die Rundfunkräte der Binnenpluralismus <strong>im</strong><br />
Verständnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht effektiv<br />
gewährleistet werden kann. Ordnungsökonomisch wäre es deshalb erstens angeraten,<br />
den Einfluß der politischen Parteien massiv zurückzudrängen, weil die Politisierung der<br />
öffentlich-rechtlichen Anstalten deren Legit<strong>im</strong>ation dauerhaft schwächt. Zweitens wäre<br />
eine effektivere Kontrolle des Finanzgebarens und der Unternehmensstrategien<br />
angeraten. Hierzu müßte aber der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten genauer<br />
gefaßt werden, als dies derzeit der Fall ist.<br />
4.3.3. Finanzierung<br />
Aus der Rundfunkmorphologie sowie den Programmwahlmodellen ist zu folgern,<br />
daß die Finanzierung der Sender deren Geschäftsstrategie maßgeblich beeinflußt. Auch<br />
empirisch wird diese Vermutung bestätigt. Während die Marktfinanzierung zumindest<br />
für die privaten Vollprogrammanbieter eine Orientierung an den Präferenzen der<br />
kaufkräftigen Mittelschichten nahelegt, sind die gebührenfinanzierten öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten in der Programmgestaltung prinzipiell unabhängig. Gleichwohl<br />
birgt die Entkopplung von der Zahlungsbereitschaft und den Präferenzen der<br />
Verbraucher die Gefahr in sich, daß diese Anstalten bei der Programmgestaltung eigene<br />
Interessen einfließen lassen, die keineswegs mit den formalen Zielen der Anstalten in<br />
Einklang stehen müssen. Dies entspräche auch den üblichen Erwartungen der<br />
ökonomischen Theorie der Bürokratie.<br />
Die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollen, so die Rechtsprechung, bei der Erfüllung<br />
ihres Programmauftrags finanziell unabhängig sein; hierzu wird eine Rundfunkgebühr<br />
von jedem Besitzer eines Radios und eines Fernsehgeräts erhoben. Gleichzeitig ist es<br />
den öffentlich-rechtlichen Sendern erlaubt, in best<strong>im</strong>mten zeitlichen und quantitativen<br />
Grenzen Werbung zu senden (Prinzip der Mischfinanzierung). Seit dem 1. Januar 1997<br />
beträgt die monatliche Fernsehgebühr DM 18,80, wovon das ZDF mit DM 6,6349 ca.<br />
ein Drittel erhält. Die gesamte Rundfunkgebühr beträgt DM 28,25. Das Gesamtvolumen<br />
der Gebühreneinnahmen betrug <strong>im</strong> Jahr 2000 etwa 11,5 Milliarden DM (IWD-<br />
<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 7 vom 14.02.2000, S. 1). Ab dem 1. Januar 2001 ist eine weitere<br />
Gebührenerhöhung beschlossen.<br />
Die Ausgestaltung der Rundfunkgebühr als Gerätesteuer ist vor allem unter<br />
Ökonomen umstritten, weil auch derjenige zur Leistung herangezogen wird, der die<br />
öffentlich-rechtlichen Programme nicht nutzen will; dies widerspricht dem<br />
Äquivalenzprinzip. Selbst Hotelbetreiber, die über einen dekodierten Kanalzugang die<br />
öffentlich-rechtlichen Sender „wegschalten“ können, müssen die Rundfunkgebühr<br />
zahlen. Auch die Praxis der Gebührenerhebung ist ein Relikt des staatsnahen Rundfunks<br />
180
in Deutschland und ein Beispiel für eine ökonomisch ineffiziente Regel, die gleichwohl<br />
seit beinahe achtzig Jahren Bestand hat. Allerdings düfte der technische Wandel eine<br />
neue Regelung erzwingen, da durch die Konvergenz der <strong>Medien</strong> der Personal Computer<br />
(PC) und das Fernsehen zunehmend zu einem Medium verschmelzen und es in diesem<br />
Zusammenhang unwahrscheinlich ist, daß die bestehende Gebührenregelung auch auf<br />
den Besitz von PCs erweitert werden kann.<br />
ARD und ZDF sind gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht<br />
auf Selbstverwaltung; sie zählen damit finanzpolitisch zu den „Parafisci“. Den<br />
Anstalten werden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie bei der Verwendung ihrer<br />
Gebühreneinnahmen weitreichende Autonomierechte zugesichert. Dies kann<br />
ordnungsökonomisch Vor- und Nachteile haben: Größere Handlungsspielräume<br />
einerseits, fehlende Kontrollmöglichkeiten andererseits. Öffentlich-rechtliche Sender<br />
sind konkursunfähig. Deshalb sind ihre wirtschaftliche Rechnungsführung und<br />
Programmerfolge anders als bei privaten Unternehmen zu kontrollieren, die in der<br />
Regel von den Gesellschaftern oder Kapitaleignern überwacht werden (siehe<br />
Rundfunkmorphologie).<br />
Die Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten sowie die Planung des mittelfristigen Finanzbedarfs werden intern durch den<br />
Verwaltungsrat und extern durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs<br />
(KEF) überwacht. Die KEF ist <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem Dritten<br />
Rundfunkänderungsstaatsvertrag 1996 ins Leben gerufen worden. Sie setzt sich aus<br />
Vertretern verschiedener politischer Gruppierungen sowie aus unabhängigen Experten<br />
zusammen, informiert die Ministerpräsidenten der Länder regelmäßig über die<br />
finanzielle Situation der ARD-Anstalten und des ZDF und gibt Empfehlungen für die<br />
Gebührengestaltung. Die von den Ministerpräsidenten beschlossene Gebührenhöhe muß<br />
dann von allen 16 Landtagen ratifiziert werden. Auch hier können wieder die<br />
politischen Parteien, also letzten Endes die „Eigentümer“ selbst, Einfluß nehmen. Über<br />
die parteipolitische Schiene entsteht wiederum die Gefahr der Interessenverquickung<br />
zwischen der dreigliedrigen Organisationsstruktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />
einerseits und der KEF andererseits. Schon von daher ist wenig gewonnen.<br />
Finanziell disziplinierend hat die KEF in der Realität tatsächlich kaum gewirkt: So<br />
bestätigen aktuelle Untersuchungen, daß in den öffentlich-rechtlichen Anstalten <strong>im</strong>mer<br />
noch beachtliche Einsparpotentiale existieren, vor allem be<strong>im</strong> Personalbestand, aber<br />
auch bei der Programmproduktion (siehe Hartwig und Schröder 1998; auch 1999). Die<br />
unternehmerische Effizienz der privaten Sender (beispielsweise gemessen an Kapital-<br />
und Personaleinsatz pro eigenproduzierter Sendestunde) liegt etwa zwei- bis dre<strong>im</strong>al<br />
höher als bei den Öffentlich-Rechtlichen. Die vergleichsweise großzügige und<br />
unbestrittene finanzielle Ausstattung der Anstalten läßt systematisch ein eher schwaches<br />
Kostenbewußtsein erwarten. Dies ist eine Erkenntnis, die übrigens schon in Theorie der<br />
Zentralverwaltungswirtschaft von Hensel (1954/79) grundlegend mit dem Begriff der<br />
„weichen Pläne“ charakterisiert worden ist. Bei der Festsetzung des Finanzbedarfs<br />
besteht ein systematischer Anreiz zur Angabe überhöhter Kosten. Gleichzeitig besteht<br />
keinerlei Anreiz zur Unterschreitung eines einmal gewährten Budgets.<br />
181
Das aus dem Gebührenprivileg resultierende mangelnde Kostenbewußtsein läßt sich<br />
auch an den Programmstrategien erkennen: So bemühen sich die öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten um den Ankauf von teuren massenattraktiven Programmen – etwa um die<br />
Übertragungsrechte für Olympische Spiele oder für Fußball-Weltmeisterschaften. Dies<br />
ist angesichts des funktionierenden Free-TV-Marktes <strong>im</strong> Bereich der<br />
Sportübertragungen nicht mit dem Gedanken des Grundversorgungsauftrags in<br />
Einklang zu bringen, zumal wenn durch die Beteiligung an kostspieligen<br />
Bietungsverfahren weitere Gebührenanhebungen verursacht werden oder aber der Preis,<br />
den private Unternehmen letztlich be<strong>im</strong> Rechteerwerb zahlen müssen, künstlich in die<br />
Höhe getrieben wird. Das großzügige Gebührenprivileg ist letztlich mit der<br />
Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu legit<strong>im</strong>ieren, sich von<br />
massenattraktiven Programmen fernzuhalten, wie es auch der Erkenntnis der<br />
Programmwahlmodelle entspricht.<br />
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten begründen ihre Bemühungen um den<br />
kostspieligen Erwerb von massenattraktiven Programminhalten mit der sog.<br />
„Marginalisierungs-Spirale“ (hierzu Gundlach 1998, S. 337 ff.). Hiernach würde eine<br />
Beschränkung der öffentlich-rechtlichen Sender auf deren Kernkompetenzen, wie etwa<br />
von der Monopolkommission (2000) wiederholt in allen medienrelevanten Gutachten<br />
gefordert, zu einem weitreichenden Verlust von Anteilen am Fernsehmarkt führen.<br />
Diese These beruht auf einem verzerrten Wettbewerbsverständnis, welches die<br />
<strong>Medien</strong>präferenzen als uniform und allgemeingültig charakterisiert. Zumindest <strong>im</strong>plizit<br />
ist hier die kulturpess<strong>im</strong>istische Sichtweise von Postman wiederzufinden, der einem<br />
privaten Fernsehmarkt die beinahe lineare Entwicklung zu einem mehr oder minder<br />
niveaulosen Unterhaltungsmedium zuschreibt. Diese These ist jedoch empirisch leicht<br />
zu widerlegen. Ordnungsökonomisch bleibt deshalb festzuhalten, daß auch die<br />
Finanzierungsfrage der Öffentlich-Rechtlichen dringend eine Präzisierung des<br />
Funktionsauftrags erfordert.<br />
4.4. Außenpluralistische private Anbieter<br />
4.4.1. Lizenzierungsverfahren und unternehmerische Zielsetzung<br />
Pr<strong>im</strong>äre Rechtsquellen für den privaten Rundfunk in Deutschland sind ebenfalls die<br />
Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts (insbesondere gilt dies für das vierte<br />
Urteil) sowie die Rundfunkstaatsverträge. In diesen sind die Zulassung, die Kontrolle,<br />
die Finanzierung sowie Sonderfragen geregelt – etwa über max<strong>im</strong>ale Anteile der<br />
Werbezeit <strong>im</strong> Programm. <strong>Eine</strong> Besonderheit der Zulassung ist darin zu sehen, daß die<br />
konkrete Betriebserlaubnis für einen privaten Anbieter von einem einzelnen Bundesland<br />
erteilt wird, zugleich aber sog. „Durchleitungsregelungen“ für die anderen Länder<br />
existieren. Dies bedeutet, daß ein Sender sich in einem beliebigen Bundesland um eine<br />
Betriebsgenehmigung bemühen kann und gegebenenfalls sodann das Recht erhält, in<br />
allen anderen Bundesländern sein Programm zu verbreiten.<br />
182
<strong>Eine</strong> solche institutionelle Ausgestaltung der freien Standortwahl mit daraus<br />
abgeleiteten Freiheitsrechten auch bei der Programmverbreitung in den anderen<br />
Bundesländern kann aus einem liberalen <strong>ordnungsökonomische</strong>n Blickwinkel durchaus<br />
positiv beurteilt werden, denn damit ist ein Element für den „Wettbewerb der<br />
Regionen“ verbunden. Freilich kann (und wird) die Standortfrage gleichzeitig die<br />
Landespolitiker dazu verleiten, <strong>Medien</strong>politik als Standortpolitik zu verstehen und<br />
„ihrem“ Haussender, ob privat oder öffentlich-rechtlich, politische und ökonomische<br />
Zugeständnisse einzuräumen – etwa Subventionen oder Kreditgarantien. Diese reale<br />
Gefahr besteht über die politischen Parteigrenzen hinweg, etwa in Bayern, wo die<br />
Kirch-Gruppe und der Bayerische Rundfunk (BR) behe<strong>im</strong>atet sind, oder in Nordrhein-<br />
Westfalen, wo mit dem Bertelsmann-Konzern und dem WDR ein großer privater<br />
Anbieter und zugleich die größte und politisch einflußreichste ARD-Anstalt zu Hause<br />
sind.<br />
Die Lizenzierung eines neuen Senders verläuft <strong>im</strong> Prinzip in zwei Schritten. Erstens<br />
müssen die Interessenten sich bei ihrer zuständigen Landesmedienanstalt um die<br />
Zulassung bemühen. Hierzu sind die Kapitaleignerstrukturen sowie die Programmziele<br />
und Inhalte vorzustellen. Es ist sicherzustellen, daß diese mit den staatsvertraglich<br />
fixierten Programmgrundsätzen, etwa zum Jugendschutz, übereinst<strong>im</strong>men. Dieser erste<br />
Schritt ist vergleichsweise problemlos, wenngleich es in der Vergangenheit auch hier<br />
schon zu Konflikten gekommen ist. Zweitens muß sich der neue Interessent dann um<br />
eine Sendefrequenz bemühen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind <strong>im</strong><br />
Telekommunikationsgesetz (TKG) fixiert. Die Allokation der Frequenzen erfolgt in<br />
einem Prozeß zentraler Planung (ausführlich Müller 1998, S. 152-168). Aus dem<br />
„Frequenznutzungsplan“ werden dann die Senderechte durch die Landesregierung, die<br />
oberste Landesbehörde oder die Landesrundfunkanstalt zugeteilt. Gerade in diesem<br />
Bereich besteht jedoch eine Diskr<strong>im</strong>inierungsmöglichkeit gegenüber den privaten<br />
Sendern, da die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei der Frequenzvergabe grundsätzlich<br />
zu bevorzugen sind. Dies gilt auch bei der Einspeisung der Programme in private<br />
Kabelnetze.<br />
Die unternehmerische Zielsetzung und betriebliche Ergebnisrechnung privater<br />
Rundfunkanbieter leitet sich vom Gewinnprinzip ab. Der Verkauf von Fernsehzeiten an<br />
die werbetreibende Industrie ist die pr<strong>im</strong>äre Erlösquelle für werbefinanziertes<br />
Fernsehen. Das Bezahlfernsehen bezieht seine Einnahmen durch den Verkauf von<br />
Abonnements (Pay per Channel) beziehungsweise durch den Einzelverkauf von<br />
besonders attraktiven Programminhalten (Pay per View). Die Kontrolle des marktlichen<br />
Erfolgs geschieht in beiden Formen privaten Rundfunkangebots durch die<br />
Gesellschafter bzw. die Aktionäre und den Wettbewerb. Ein attraktives<br />
Programmangebot steigert das Zuschauerinteresse und vergrößert den Marktanteil. Die<br />
„Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale“ kommt Sendern mit großer Reichweite<br />
entgegen, da die Erlöse aus dem Verkauf von Werbezeiten mit der Zahl der<br />
kontaktierten Haushalte steigen. Je größer die Zuschauerzahl, desto höher ist der Erlös<br />
be<strong>im</strong> Verkauf von Werbezeiten. Be<strong>im</strong> Bezahlfernsehen geht es darum, möglichst viele<br />
Abonnenten zu erwerben, beziehungsweise einzelne Sendungen <strong>im</strong> Pay per view zu<br />
183
verkaufen. Vor allem Sportereignisse (Fußballspiele, Autorennen, Olympische Spiele)<br />
bieten sich hierfür an.<br />
Empirisch bestätigt sich die bereits mehrfach angesprochene Hypothese, daß die<br />
Veranstaltung von privatem Rundfunk mit einem hohem Kapitalrisiko einhergeht. Ein<br />
privates Fernseh-Angebot benötigt sehr lange Anlaufzeiten und hohen Kapitalaufwand,<br />
bis die Gewinnzone erreicht wird. Dies gilt für die werbefinanzierten Sender, bei denen<br />
das börsennotierte ProSieben als erstes Unternehmen in Deutschland in die Gewinnzone<br />
gelangt ist; auch RTL fährt nach anfänglichen Verlusten nunmehr beachtliche Gewinne<br />
ein und ist derzeit das wirtschaftlich erfolgreichste Rundfunkunternehmen in Europa<br />
(siehe IWD <strong>Medien</strong>spiegel Nr. 18 vom 1. Mai 2000, S. 1). Dies gilt aber auch für<br />
entgeltfinanziertes Fernsehen – in Deutschland zuerst der Sender Premiere und dann der<br />
digitale Kanal DF1 (vgl. Duvvuri und Schellmoser 1996), die seit Ende 1999 als<br />
Premiere World miteinander fusioniert sind. Um neue Kunden zu erwerben und diese zu<br />
vergleichsweise hohen Ausgaben für die Dekodertechnik und die Kanalmiete zu<br />
bewegen, muß ein besonders attraktives, meist auch sehr teures Programm gesendet<br />
werden. Die ökonomischen Gründe für die nur sehr langsame Marktdurchdringung in<br />
Deutschland liegen dabei auf der Hand: Zum einen gibt es einen großen Sektor des<br />
werbefinanzierten „Free-TV“ 106 mit zahlreichen ausdifferenzierten Vollprogrammen<br />
sowie den quantitativ größten öffentlich-rechtlichen Fernsehsektor weltweit, zum<br />
anderen werden die Eigentümer eines Fernsehapparates ohnehin durch die<br />
Rundfunkgebühr mit 28,25 DM monatlich belastet, so daß das Budget für weitere<br />
Kanäle Bezahlfernsehen, bei denen die Monatsmiete ca. bei 50 DM plus Dekodermiete<br />
liegt, insoweit eingeschränkt ist. Die Anlaufkosten für Premiere World als digitales<br />
Programm werden allein auf ca. 6 Mrd. DM geschätzt.<br />
Ordnungsökonomisch bleibt festzuhalten, daß der freie Marktzugang <strong>im</strong> Prinzip für<br />
neue Interessenten sichergestellt ist. Gleichwohl bleibt der tatsächliche Marktzugang<br />
verbesserungsfähig, insbesondere die Frequenzzuteilung. Möschel (1991) kritisiert<br />
beispielsweise die „Marktverstopfung“ der öffentlich-rechtlichen Sender, die mit der<br />
umfangreichen (und bevorzugten) Kanalbelegung private Anbieter vom Marktzutritt<br />
abzuhalten. Auch hier wäre es wiederum <strong>im</strong> Interesse des dritten und vierten<br />
Ordnungsproblems wichtig, wenn eine genauere Spezifizierung des öffentlichrechtlichen<br />
Funktionsauftrags vorgenommen würde und, daraus folgend, vor allem die<br />
dritten ARD-Programme auf ihren regionalen Informationsauftrag zurückgeführt<br />
würden.<br />
106<br />
184<br />
Der Begriff „Free TV“ ist ökonomisch nicht ganz korrekt. Genau genommen geht es um<br />
den Sachverhalt, daß dem Zuschauer ein Programm unentgeltlich zur Verfügung gestellt<br />
wird, das dem Produzenten pr<strong>im</strong>är als Werberahmen dient.
4.4.2. Inhalts- und Konzentrationskontrolle<br />
4.4.2.1. Die Notwendigkeit zur inhaltlichen und wettbewerbspolitischen<br />
Rahmensetzung<br />
Die Kontrolle über die Einhaltung der Programmgrundsätze für privates Fernsehen,<br />
vor allem die Gewährleistung des Jugendschutzes, sowie die Überwachung möglicher<br />
Konzentrationstendenzen, die die Meinungsvielfalt beeinträchtigen könnten, geschieht<br />
pr<strong>im</strong>är durch die Landesmedienanstalten sowie durch die Kommission zur Ermittlung<br />
der Konzentrationskontrolle (KEK). Die insgesamt fünfzehn Landesmedienanstalten 107<br />
beziehen ihre juristische Legit<strong>im</strong>ation aus den Landesmediengesetzen sowie aus den<br />
Rundfunkstaatsverträgen und sind Ausdruck der Kulturhoheit der Länder. Da die<br />
Landesmedienanstalten allein schon wegen der Schwierigkeit der<br />
Interessenkoordination zwischen den Anstalten – häufig angesichts auch<br />
parteipolitischer Konfliktpunkte – zu einer effektiven Konzentrationskontrolle <strong>im</strong><br />
<strong>Medien</strong>bereich nicht in der Lage waren, wurde die KEK als ergänzende Institution ins<br />
Leben gerufen. Die KEK ist dem Grundsatz nach unabhängig und agiert<br />
länderübergreifend. Sie gibt jährlich einen Bericht über die Verflechtungen und<br />
Beteiligungsverhältnisse der <strong>Medien</strong>unternehmen ab.<br />
Ordnungsökonomisch ist <strong>im</strong> Hinblick auf die Vermeidung negativer externer Effekte<br />
zunächst festzuhalten, daß es unausweichlich ist, wenn der Gesetzgeber best<strong>im</strong>mte<br />
Qualitätsstandards <strong>im</strong> Sinne des Negativkatalogs bei den Programminhalten benennt<br />
(viertes Ordnungsproblem) und sich auch um die Einhaltung bemüht (fünftes<br />
Ordnungsproblem). Auch <strong>im</strong> Wettbewerbsrecht (UWG) gibt es solche normativen<br />
Vorgaben, um die Qualität des Wettbewerbs dauerhaft zu sichern. Selbstverständlich<br />
erfordern solche Qualitätsstandards – etwa hinsichtlich des Jugendschutzes oder des<br />
Verbots gewaltverherrlichender Sendungen – eine inhaltliche Kontrolle be<strong>im</strong> Verdacht<br />
des Gesetzesverstoßes. Ebenfalls hat der Gesetzgeber der Gefahr einer wirtschaftlichen<br />
Vermachtung vorzubeugen, und zwar <strong>im</strong> Hinblick auf den Erhalt der Meinungsvielfalt<br />
in einem demokratischen Gemeinwesen (zweites und drittes Ordnungsproblem). <strong>Eine</strong><br />
„Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“ (Eucken) ist auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor stets<br />
durch Konzentrationstendenzen gefährdet und bedarf des Schutzes durch eine<br />
handlungsfähige Wettbewerbspolitik.<br />
4.4.2.2. Die Organisationen zur Inhalts- und Konzentrationskontrolle<br />
Die prinzipielle Anerkennung der Inhalts- und Konzentrationskontrolle mag sowohl<br />
in der Wissenschaft als auch zwischen den politischen Parteien konsensfähig sein.<br />
Gleichwohl ist zu fragen, ob die gewählten Institutionen zweckmäßig sind, um diese<br />
107<br />
185<br />
Berlin und Brandenburg waren die einzigen Bundesländer, deren Regierungen zu einer<br />
Zusammenlegung ihrer Landesmedienanstalten bereit waren. Hieraus wird ersichtlich,<br />
wie sehr die Rundfunkpolitik in Deutschland von bürokratischen und parteipolitischen<br />
Erwägungen dominiert wird und wie wenig ökonomische und organisatorische Effizienz<br />
zählt oder <strong>Medien</strong>autonomie besteht.
Ziele zu verwirklichen. Von Ökonomen werden vor allem die Landesmedienanstalten<br />
kritisch betrachtet. In diesen Anstalten wird ein bürokratischer Aufwand betrieben, der<br />
mit den tatsächlichen Ergebnissen kaum in Einklang zu bringen ist. Zu recht führt<br />
Vultejus (1999) aus, daß mit der Ausweitung der Übertragungskanäle, die mit der<br />
Digitalisierung einhergeht, die Aufgabe der Lizenzierung auf die Aufgabe der<br />
Registrierung reduziert werden kann.<br />
Die Konzentrationskontrolle wird heute schon vornehmlich durch die KEK<br />
wahrgenommen. Zudem gibt es in Deutschland nur fünf große <strong>Medien</strong>standorte. Einige<br />
Landesmedienanstalten sind deshalb sachlich arbeitslos. Hier zeigt sich aber in idealer<br />
Weise das aus der Bürokratietheorie bekannte Parkinsonsche Gesetz, wonach<br />
Bürokratien auch nach Wegfall ihres eigentlichen Best<strong>im</strong>mungszwecks problemlos<br />
fortbestehen können und jederzeit bemüht sind, sich mit der Erfindung neuer Aufgaben<br />
und der Erweiterung ihres Tätigkeitsfeldes zu legitmieren. Es wäre also dringend<br />
geboten, die Zahl der Landesmedienanstalten allein schon aus Kostengründen drastisch<br />
zu reduzieren. Der Vorschlag, die verbleibenden Aufgaben auf zwei große<br />
Landesmedienanstalten (eine für Süddeutschland und eine für Norddeutschland) zu<br />
konzentrieren (siehe etwa Vultejus 1999), geht in diese Richtung. Damit könnte die<br />
Einhaltung der Programmgrundsätze sichergestellt werden. <strong>Eine</strong> Bündelung von<br />
Kompetenz und Durchsetzungsfähigkeit könnte durchaus positiv auf die<br />
Glaubwürdigkeit dieser Anstalten wirken. Die amerikanische FCC kann hierfür als<br />
Beispiel dienen.<br />
Ferner ist den Landesmedienanstalten vorzuhalten, daß sie anfällig für<br />
parteipolitische Partikularinteressen in der täglichen Arbeit sind, wie <strong>im</strong>mer wieder<br />
sachlich unbegründete Konflikte zwischen den Landesmedienanstalten verschiedener<br />
Bundesländer zeigen. Die unterschiedlichen Auffassungen der politischen Parteien zur<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik werden teilweise in den Anstalten ausgetragen und nicht <strong>im</strong><br />
Parlament, wo eigentlich der geeignete Platz für eine öffentlich Diskussion<br />
unterschiedlicher Standpunkte wäre. Ferner ist fraglich, ob die Anstalten ihre<br />
eigentliche Aufgabe, nämlich die Sicherstellung wettbewerblicher Strukturen auf dem<br />
deutschen Fernsehmarkt, tatsächlich in einer Weise erfüllen, wie es aus einem<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>n Blickwinkel angezeigt wäre. Insgesamt dürfte der<br />
Zielerreichungsgrad der Landesmedienanstalten bezüglich der Sicherung des<br />
Wettbewerbs vergleichsweise gering sein und in keinem tragbaren Verhältnis zu den<br />
damit verbundenen Kosten stehen.<br />
4.4.2.3. Verflechtungserscheinungen <strong>im</strong> deutschen Fernsehmarkt<br />
Im Zusammenhang mit der Konzentrationskontrolle ist festzuhalten, daß die<br />
Beteiligungs- und Eigentumsverhältnisse <strong>im</strong> privatwirtschaftlichen Teil des deutschen<br />
Rundfunkmarktes ausgesprochen unübersichtlich sind (vgl. Gundlach 1998). Es liegen<br />
vielfältige horizontale und vertikale Verflechtungen zwischen den verschiedenen<br />
Programmanbietern vor. Zudem sind zahlreiche internationale Beteiligungen<br />
feststellbar. Der Anteil ausländischer Investoren am privaten deutschen Fernsehmarkt<br />
liegt nach Duvvuri und Schellmoser (1996, S. 4) bezüglich der Kapitalanteile deutlich<br />
186
über 50%. Hieraus wird unschwer ersichtlich, daß der Rundfunkmarkt trotz der hohen<br />
staatlichen Regulierungsdichte vom Eigentümereinfluß her ein international<br />
ausgerichteter und offener Markt ist, der weit über die nationalen Landesgrenzen und<br />
Regulierungskompetenzen hinausreicht. Dies dürfte, wie bereits erwähnt, der<br />
europäischen Wettbewerbspolitik <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>sektor zuzuschreiben sein.<br />
Die zahlreichen Verflechtungen und gegenseitigen Beteiligungen der deutschen<br />
Programmanbieter sind, wie auch <strong>im</strong> „Bericht zur Lage des Fernsehens“ (vgl. Hamm<br />
1995) festgestellt wird, eindeutig das Ergebnis einer ordnungspolitischen<br />
Fehlsteuerung. Bei der Zulassung privater Anbieter mißtraute der Gesetzgeber – wie<br />
bereits erwähnt – der Funktionsfähigkeit eines auf Marktkräften und Wettbewerb<br />
beruhenden Außenpluralismus. Mit dem Modell der sog. „Anbietergemeinschaft“<br />
wollte er ein zusätzliches binnenpluralistisches Element in den privatwirtschaftlichen<br />
Teil des Rundfunkmarktes einbauen. Diese sollte zur Sicherung von Vielfalt und<br />
Ausgewogenheit auch innerhalb einzelner Sender beitragen. Dies bedeutete konkret,<br />
daß kein einzelnes <strong>Medien</strong>unternehmen die absolute Mehrheit der Gesellschafteranteile<br />
an einem Sender übernehmen durfte; jeder Sender mußte mindestens drei verschiedene<br />
Gesellschafter haben, so daß keiner allein die inhaltliche Ausrichtung best<strong>im</strong>men<br />
konnte. Aus der Property-Rights-Theorie ist jedoch hinlänglich bekannt, daß eine<br />
Beschränkung von Handlungs- und Verfügungsrechten <strong>im</strong>mer auch mit einer<br />
Reduzierung von unternehmerischer Initiative und Verantwortung einhergeht. Genau<br />
diese Entwicklung war bei dem Modell der Anbietergemeinschaft festzustellen: In der<br />
Praxis führte die Zersplitterung der Eigentümerstrukturen dazu, daß vielfältigste<br />
gegenseitige Beteiligungen eingegangen wurden.<br />
Die massive Kritik am Modell der Anbietergemeinschaft, gerade auch von<br />
Wirtschaftswissenschaftlern, und die fortschreitenden Unternehmensverflechtungen <strong>im</strong><br />
Fernsehmarkt führten zu einer neuen Regelung, nämlich dem sog. „Marktanteilsmodell“.<br />
Bei diesem Modell steht die tatsächliche Sicherung der<br />
Meinungsfreiheit <strong>im</strong> Zentrum der ordnungspolitischen Steuerungsbemühungen. Ein<br />
Programmanbieter kann nunmehr völlig eigenständig einen oder mehrere Sender<br />
betreiben und dabei <strong>im</strong> Laufe seiner wirtschaftlichen Entwicklung und auch durch<br />
Aquisitionen bis zu 30% Zuschauermarktanteile gewinnen. Erst danach greifen<br />
Entflechtungsauflagen. Diese Regelung hat insofern Vorteile, als erstens die<br />
Verantwortlichkeit für Programminhalte direkt zugeordnet und eingefordert werden<br />
kann und zweitens die wettbewerbspolitische Aufsicht konkretere Eingriffskriterien an<br />
die Hand bekommen hat. Für die werbetreibende Industrie auf der Nachfragerseite des<br />
Rundfunkmarktes können diese Unternehmenszusammenschlüsse gleichwohl<br />
nachteilige Folgen haben, wenn es nämlich durch die Verengung des Marktes und die<br />
Entstehung von Marktmacht zu einem stärkeren Anstieg der Werbepreise kommt – wie<br />
dies auch schon zu beobachten ist.<br />
4.5. Marktteilnehmer und inhaltliche Angebotsvielfalt<br />
Der deutsche Fernsehmarkt ist bezüglich der Kriterien Umsatz, Beschäftigtenzahl<br />
und Zuwachsraten <strong>im</strong> Vergleich mit anderen Märkten in Deutschland als besonders<br />
187
expansiv und wachstumsstark einzuschätzen. 16 Mrd. DM Gesamtumsatz (1997) mit<br />
stark steigender Tendenz und insgesamt etwa 60.000 Arbeitsplätze, die direkt und<br />
indirekt mit dem Fernsehen befaßt sind, verdeutlichen auch die rein quantitative<br />
Bedeutung des Fernsehens als Wirtschaftsfaktor 108 . Auch <strong>im</strong> europäischen Vergleich ist<br />
der deutsche Fernsehmarkt bezüglich der erreichten Zuschauer sowie der Werbeumsätze<br />
und der öffentlich-rechtlichen Gebühreneinnahmen Spitzenreiter.<br />
Ein qualitatives Urteil über den deutschen Fernsehmarkt insgesamt abzugeben, ist<br />
jedoch schwierig und hängt nicht zuletzt vom kulturpolitischen Vorverständnis des<br />
Beobachters und davon ab, wie dieser die Möglichkeiten zur Lösung der fünf<br />
Ordnungsprobleme einschätzt. Während einerseits, wie weiter oben bereits ausgeführt,<br />
eine deutliche Tendenz zur inhaltlichen Qualitätsverschlechterung durch den<br />
Wettbewerbsdruck privater Anbieter konstatiert wird – auch bei den öffentlichrechtlichen<br />
Sendern, kommen andere Studien zu einem völlig gegenteiligen Ergebnis;<br />
auch international wird der deutsche Fernsehmarkt in seiner Gesamtheit als der weltweit<br />
„qualitativ beste“ bezeichnet. Dieses positive Urteil wird auch in empirischen<br />
Ländervergleichsstudien bekräftigt (siehe etwa Mattern und Künstner 1998 sowie Noam<br />
1991, S. 73).<br />
4.5.1. Marktverhalten der öffentlich-rechtlichen Programmanbieter<br />
4.5.1.1. Das Programmangebot<br />
Der deutsche Fernsehmarkt ist trotz der Zulassung privater Konkurrenten <strong>im</strong>mer<br />
noch durch die Existenz des weltweit größten und teuersten öffentlich-rechtlichen<br />
Sektors gekennzeichnet. Neben den Vollprogrammen von ARD („Das Erste“) und ZDF<br />
existieren insgesamt acht weitere „Dritte“ ARD-Programme, die mit einem spezifischen<br />
lokalen Informationsauftrag begannen, zwischenzeitlich aber zu echten<br />
Vollprogrammen ausgebaut worden sind. ARD, ZDF und die Dritten erreichen<br />
insgesamt einen Zuschauermarktanteil von ca. 40% (Zahlen für Mai 2000, siehe IWD-<br />
<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 24 vom 12. Juni 2000, S. 8). Daneben existieren noch zahlreiche<br />
öffentlich-rechtliche Spartenkanäle (ausführlich Poll 1999): das deutschsprachige<br />
Satellitenprogramm 3Sat – gemeinsam produziert mit der Schweizer SRG und dem<br />
österreichischen ORF –, der werbefreie Kinderkanal KiKa, der europäische Kulturkanal<br />
ARTE, der Ereignis- und Parlamentskanal Phoenix sowie seit neuestem ein Theaterund<br />
Opernkanal. Auch <strong>im</strong> digitalen Fernsehen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />
mit einem eigenen Programmbouquet 109<br />
vertreten.<br />
Das Marktverhalten der öffentlich-rechtlichen Anstalten hat sich in gleichem Maße<br />
gewandelt wie die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihres<br />
108<br />
Nach Duvvuri und Schellmoser (1996, S. 3) sind 8000 Arbeitsplätze direkt be<strong>im</strong><br />
Fernsehen angesiedelt. Ca. 52.000 Arbeitsplätze entstehen durch indirekte Anstöße.<br />
109<br />
Mit dem Begriff Bouquet wird in der Fachsprache die Gesamtheit der Spartenkanäle<br />
eines digitalen Fernsehangebots bezeichnet.<br />
188
Handelns. Hierbei sind folgende Schritte festzustellen. In einem ersten Schritt haben die<br />
Öffentlich-Rechtlichen eine Expansion ihres Wirkungsbereichs vollzogen. Dies geschah<br />
– wie bereits angesprochen – durch den Ausbau aller dritten Programme zu<br />
Vollprogrammen sowie durch die Neugründungen von Spartensendern. Durch diese<br />
große Senderzahl waren zudem übergreifende Programmstrategien möglich geworden,<br />
um in den beiden Hauptprogrammen Sendeplatz für massenattraktive Sendeformate zu<br />
schaffen. In einem zweiten Schritt haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten dann eine<br />
Anpassung der Programmformate an die neuen Gegenheiten des Wettbewerbs<br />
vollzogen. Es wurden dabei neue Programmformen entwickelt; ebenso wurden<br />
beispielsweise Seifenopern (soaps) und best<strong>im</strong>mte Talkshow-Formate von den privaten<br />
Konkurrenten übernommen.<br />
Aus den oben entwickelten theoretischen Kriterien über Programmstrukturwirkungen<br />
(Kapitel 3) und aus dem spezifischen Programmauftrag, vorgegeben durch die<br />
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie durch die<br />
Rundfunkstaatsverträge, kann das öffentlich-rechtliche Angebot in Deutschland<br />
zumindest in quantitativer Hinsicht kritisch beurteilt werden. Seit der Zulassung<br />
privater Anbieter sind erst zwe<strong>im</strong>al öffentlich-rechtliche (Sparten-) Sender eingestellt<br />
worden 110 , was auch als Hinweis auf die bürokratischen Beharrungstendenzen innerhalb<br />
der Anstalten und die weichen Budgetbedingungen gewertet werden kann. Selbst die<br />
Chancen für eine Zusammenlegung und Bündelung von ARD-Anstalten <strong>im</strong> Rahmen der<br />
deutschen Vereinigung sind relativ leichtfertig vergeben worden 111<br />
. Möschel (1991)<br />
vermutet hierin – wie bereits angesprochen – sogar eine gezielte Strategie „der<br />
Marktverstopfung“ durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten, die dem Ziel dienen soll,<br />
private Anbieter vom Marktzutritt abzuhalten oder zu gar zu verdrängen. Dies wäre in<br />
der Tat wettbewerbspolitisch bedenklich. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten hingegen<br />
rechtfertigen die extensive Kanal- und Frequenzbelegung mit der Wahrnehmung des<br />
Grundversorgungsauftrags.<br />
Der verfassungsrechtliche Auftrag der „Grundversorgung“ ist inhaltlich und<br />
bezüglich des Umfangs schwer zu präzisieren. Sicherlich deckt er prinzipiell zwei<br />
konkurrierende Vollprogramme von ARD und ZDF ab, die häufig auch hohe<br />
Programmqualitäten und Minderheitenprogramme bereitstellen. Dies entspricht in etwa<br />
dem öffentlich-rechtlichen Angebot in den europäischen Partnerländern – etwa<br />
England, Frankreich und Italien (vgl. Hamm 1998). Nicht zu rechtfertigen ist jedoch aus<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>r Perspektive der Ausbau der dritten ARD-Programme zu<br />
Vollprogrammen. Die „Dritten“ legit<strong>im</strong>ieren sich mit lokalen und regionalen<br />
Informationen in der Annahme, daß private Anbieter hierfür nicht zu interessieren sind.<br />
Daraus können dann „angemessene Beiträge“ für das Gemeinschaftsprogramm der<br />
ARD entstehen. Die „leise Expansion“ der Dritten zu gleichberechtigten<br />
110<br />
Der Satellitenkanal 1plus wurde eingestellt bzw. in 3Sat eingebracht. Der Bildungskanal<br />
BRalpha wurde bereits nach kurzer Anlaufphase eingestellt.<br />
111<br />
<strong>Eine</strong> Ausnahme war der organisatorische Zusammenschluß von SDR und SWF zum<br />
SWR <strong>im</strong> Jahr 1998.<br />
189
Vollprogrammanbietern mit entsprechendem Finanzierungs“bedarf“ führt jedoch<br />
erstens zu einem starken Kostenanstieg sowie zweitens zur ungerechtfertigten<br />
Verdrängung privater Anbieter auch in den Bereichen, in denen prinzipiell ein<br />
marktfähiges Rundfunkangebot erstellt werden könnte: Diese Verdrängung privater<br />
Anbieter durch öffentlich subventionierte Anstalten bezeichnen Berry und Waldfolgel<br />
(1996b) als „Kannibalisierungseffekt“, was aus ordnungspolitischem Blickwinkel<br />
heraus nicht zu akzeptieren ist, selbst wenn man prinzipiell die Existenz des öffentlichrechtlichen<br />
Fernsehens akzeptiert. Die dritten Programme tragen auch zur<br />
Verschwendung von knappen Sendefrequenzen bei: Die „Tagesschau“ etwa wird<br />
zeitgleich auf zehn Kanälen gesendet (ARD, dritte Programme, 3Sat), was auf eine<br />
übermäßige Ausstattung mit Sendefrequenzen hindeutet, die durch den Zwang der<br />
Landesmedienanstalten zur bevorzugten Bedienung der öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />
entsteht.<br />
Bei der qualitativen Beurteilung der beiden großen öffentlich-rechtlichen Vollprogramme<br />
ist zunächst festzuhalten, daß der Anteil der Informationssendungen<br />
(Nachrichten, Dokumentationen etc.) bei über 40% der gesamten Sendezeit liegt.<br />
Zudem ergeben Untersuchungen zum Inhalt, daß Minoritäten und Randgruppen ein<br />
ausreichendes Forum für die Artikulation von eigenen Interessen gegeben wird. Damit<br />
erfüllen die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine wichtige integrative Funktion in der<br />
Gesellschaft, die auch zukünftig bedeutsam sein wird (Glotz, Groebel und Mestmäcker<br />
1998, S. 99). <strong>Eine</strong> Image-Studie der Bertelsmann-Stiftung 112<br />
belegt, daß die öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten eine hohe Wertschätzung in der Bevölkerung erfahren. So<br />
schätzen 58 Prozent der Befragten in einer repräsentativen Umfrage das Programm der<br />
ARD sehr gut oder gut ein, gefolgt vom ZDF (55 Prozent). Die dritten Programme<br />
werden zu 51 Prozent als gut oder sehr gut bewertet, gefolgt dann erst von den privaten<br />
Anbietern (RTL: 40%; Sat1: 39%; ProSieben: 37%). Diese repräsentativen<br />
Umfrageergebnisse deuten darauf hin, daß die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten<br />
also durchaus Erfolge bei der Erfüllung ihres Programmauftrags vorweisen können. Vor<br />
allem bei den Nachrichten gelten die Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen nach wie<br />
vor als Qualitätsstandards. Die Umfrageergebnisse bestätigen ebenfalls die These von<br />
den gespaltenen Präferenzordnungen der Fernsehzuschauer: Zwar werden die<br />
Programme der Öffentlich-rechtlichen in repräsentativen Umfragen besser bewertet als<br />
die der Privaten; gleichwohl ist die realisierte Einschaltquote geringer.<br />
4.5.1.2. Die Vollprogramme und die Marginalisierungshypothese<br />
Allerdings muß kritisch festgehalten werden, daß die Max<strong>im</strong>ierung der<br />
Zuschauerzahl nach wie vor eine zentrale, wenn auch nicht <strong>im</strong>mer offen<br />
ausgesprochene Zielsetzung der öffentlich-rechtlichen Anstalten ist. Nur hieraus ist zu<br />
erklären, daß sich die Anstalten, wie bereits diskutiert, so massiv um den Ankauf und<br />
um die Eigenproduktion von massenattraktiven Programminhalten (Sport, Shows, Pop-<br />
112 Siehe Pressemitteilung der Bertelsmann-Stiftung vom 5. Februar 1998<br />
(http://www.stiftung.bertelsmann.de/presse/archiv/m980205.htm).<br />
190
Musikkonzerte) bemühen. In diesen Programmsegmenten existiert jedoch ein mehr als<br />
zufriedenstellendes privatwirtschaftliches Angebot, sowohl <strong>im</strong> Free-TV als auch <strong>im</strong><br />
Pay-TV. Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel wäre somit dringend eine<br />
Reduzierung des Programmangebots auf die öffentlich-rechtlichen Kernbereiche<br />
angeraten. Dies vor allem deshalb, weil in den massenattraktiven Programmformaten<br />
der öffentlich-rechtlichen Sender eine ganz starke Annäherung an erfolgreiche<br />
Sendeformate privater Anbieter feststellbar ist, etwa bei den Unterhaltungssendungen<br />
oder bei den Seifenopern <strong>im</strong> Vorabendprogramm. Hier vermögen sie keine eigenen<br />
Qualitätsstandards zu setzen, sondern beschränken sich darauf, zu <strong>im</strong>itieren und hierbei<br />
den Wettbewerb dadurch zu verzerren, daß sie der marktmäßigen Kostenkontrolle<br />
entzogen sind.<br />
Die öffentlich-rechtlichen Anstalten begründen ihre Bemühungen um<br />
massenattraktive Unterhaltungssendungen und Sportverwertungsrechte einerseits mit<br />
dem Programmauftrag des Gesetzgebers, der laut Staatsvertrag auch Unterhaltung<br />
umfaßt, ohne daß dieser Begriff qualitativ und quantitativ präzise best<strong>im</strong>mt wird. Die<br />
Sender nehmen sich also de facto das Recht, diese unscharfe Vorgabe nach eigenen<br />
Vorstellungen zu interpretieren. Andererseits wird mit der bereits erwähnten<br />
Marginalisierungsthese argumentiert. Nach dieser führt eine Reduktion der öffentlichrechtlichen<br />
Sender auf deren Kernkompetenzen, wie etwa mehrfach von der<br />
Monopolkommission (zuletzt 2000) oder auchvom Wissenschaftlichen Beirat bei<br />
Bundeswirtschaftsministerium (1999) gefordert, zu einer Marginalisierungsspirale. Am<br />
Ende dieser Entwicklung, so etwa Stolte (1998) oder Voß (1997), stünde letztlich<br />
unausweichlich die vollständige Verdrängung der öffentlich-rechtlichen Anstalten<br />
durch die privaten Sender, und zwar auch in den Bereichen, in denen kein qualitativ<br />
angemessenes privates Angebot existiert. Um dauerhaft am Markt überlebensfähig zu<br />
sein, müßten die öffentlich-rechtlichen Anstalten also auch <strong>im</strong> Sport und bei den<br />
massenattraktiven Unterhaltungssendungen vertreten sein und nach Möglichkeit auch<br />
dort Maßstäbe setzen.<br />
Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Beurteilung der Marginalisierungsthese ist schwierig. Es<br />
scheint, daß deren Vertreter von einem Wettbewerbsverständnis ausgehen, in dem<br />
Wettbewerb einseitig der Qualität des Angebots schadet (<strong>im</strong> Sinne eines „race to the<br />
bottom“). Dies ist jedoch gerade <strong>im</strong> Rundfunk zu bezweifeln. So läßt sich<br />
beispielsweise mit keinem Modell zur Programmwahl nachweisen, daß nur<br />
Vollprogramme dauerhaft am Fernsehmarkt überleben können. Ebenfalls ist aus der<br />
Programmwahltheorie keine zwangsläufige und unaufhaltsame<br />
Qualitätsverschlechterung abzuleiten. Mit diesen Modellen läßt sich geradezu das<br />
Gegenteil behaupten, wenn nämlich der wettbewerbliche Druck die Anbieter dazu<br />
zwingt, innovative Programmformate zu entwickeln. Und auch empirisch ist die<br />
Marginalisierungsthese nur schwer zu vertreten. Ein Blick nach England auf die BBC<br />
verdeutlicht, daß ein präzise beschriebener Funktionsauftrag und eine eindeutige<br />
Finanzierung ohne gleichzeitige Werbeeinnahmen durchaus zweckmäßig sein können,<br />
um das Profil eines öffentlich-rechtlichen Senders zu schärfen und ihm dauerhaft eine<br />
191
hohe Reputation bei den Zuschauern zu sichern. Von einer Marginalisierung dürfte die<br />
BBC jedenfalls in naher Zukunft kaum bedroht sein.<br />
Sicher ist es richtig und empirisch nachweisbar, daß massenattraktive Sendungen<br />
<strong>im</strong>mer als „Anker“ bei der Einschaltquote wirken. So ist beispielsweise die<br />
Zuschauerzahl vor und nach einem bedeutenden Sportereignis nachweislich größer,<br />
weil die Zuschauer zumindest teilweise be<strong>im</strong> übertragenden Kanal verweilen oder auch<br />
schon früher einschalten, um den Anfang des Sportereignisses in keinem Fall zu<br />
verpassen. Voß (1997, S. 36) spricht dies auch offen aus: „Wir müssen einen Mix<br />
anbieten, ganz abgesehen davon, daß wir mit dem Mix durch die Unterhaltung natürlich<br />
auch die Quoten erhöhen bei den anspruchsvollen Programmen. <strong>Eine</strong><br />
Informationssendung nach ‚Wetten daß ...?‘ hat eben eine höhere Quote als sonst. Es<br />
gibt <strong>im</strong>mer noch, trotz des Zappens, diese Lokomotivfunktion massenattraktiver<br />
Programme“. Für die Programmplaner ergibt sich also die Möglichkeit, weniger<br />
quotenwirksame und weniger attraktive Sendungen, etwa politische Magazine, um ein<br />
Sportereignis herum zu plazieren und damit dessen Einschaltquote zu erhöhen.<br />
Allerdings bleibt ausgesprochen fragwürdig, ob dieser quantitativ doch eher<br />
bescheidene programmstrategische Effekt die <strong>im</strong>mensen Kosten bei der Anschaffung<br />
der Sportverwertungsrechte oder bei der Produktion von Unterhaltungssendungen<br />
rechtfertigt. Ordnungsökonomisch ist besonders zu kritisieren, daß die<br />
Marginalisierungsthese, die letztlich theoretisch nicht befriedigend begründet werden<br />
kann und empirisch zumindest zweifelhaft erscheint, vor allem als<br />
Marktzutrittsschranke für neue private Programmanbieter und damit für eine<br />
systematische Verzerrung des Wettbewerbs verwendet wird.<br />
4.5.1.3. Die Spartenprogramme<br />
Die Beurteilung des öffentlich-rechtlichen Spartenangebots ist aus dem Blickwinkel<br />
der Programmwahltheorie prinzipiell positiv. Angewandt auf das Noam-Modell sind die<br />
Programme ARTE oder 3Sat hochwertige Kultursendungen, die in erster Linie für<br />
Minderheiten deutlich oberhalb der Median-Präferenzen angeboten werden. Damit<br />
könnte man diese Sendungen als „Qualitätsstandards“ akzeptieren, die ein öffentlichrechtliches<br />
Angebot prinzipiell rechtfertigen. Schwieriger gestaltet sich die<br />
ökonomische Bewertung des sog. Ereigniskanals „Phoenix“ und des Kinderkanals<br />
„KiKa“, da hier offensichtlich Verdrängungs- oder „Kannibalisierungseffekte“ (Berry<br />
und Waldfogel 1996b) zu privaten Fernsehanbietern (etwa n-tv und Nickelodeon)<br />
feststellbar sind, obgleich das Sendeformat und die Zielgruppen nicht identisch sind.<br />
Von Seiten der Befürworter des KiKa wird aber das zutreffende und wichtige<br />
Argument vorgetragen, daß die Programminhalte des öffentlich-rechtlichen<br />
Kinderkanals nicht durch Werbesendungen unterbrochen und zudem garantiert<br />
gewaltfrei sind. Damit entsprächen sie eindeutig besser den pädagogischen<br />
Anforderungen als der zwischenzeitlich in Deutschland schon eingestellte private<br />
Anbieter Nickelodeon, der vor allem wegen seiner langen und für kleine Kinder<br />
suggestiven Werbeeinblendungen sowie wegen pädagogisch fragwürdiger<br />
Zeichentricksendungen mit zahlreichen Gewaltdarstellungen kritisiert wurde. In diesem<br />
192
Sinne wären also die Sendungen des KiKa als positive Qualitätsstandards zu bewerten.<br />
Kritisch ist jedoch zu vermerken, daß die öffentlich-rechtlichen Vollprogrammanbieter<br />
die Existenz des KiKa nutzen, um die ehemals für Kinder reservierten attraktiven<br />
Sendezeiten am Nachmittag und am Vorabend ausschließlich mit massenattraktiven<br />
Talk-Shows oder Seifenopern zu füllen, die hohe Werbeeinnahmen sichern.<br />
Auch der Parlaments- und Ereigniskanal Phoenix kann insgesamt positiv bewertet<br />
werden. In den üblichen Nachrichten- und Informationssendungen zwingt der Zeitdruck<br />
dazu, best<strong>im</strong>mte Äußerungen von interviewten Personen extrem zu verkürzen. Dies<br />
kann zu einer „ritualisierten Politikdarstellung“ führen (ausführlich Wentzel 1998a) und<br />
den Informationsgehalt von Interviews auf reine Symbolik reduzieren. Im Ereigniskanal<br />
Phoenix hingegen werden beispielsweise Pressekonferenzen und Interviews in voller<br />
Länge widergegeben – auch von weniger bekannten Politikern. Somit kann sich der<br />
Zuschauer ein objektiveres Bild machen, als es in den stark kompr<strong>im</strong>ierten<br />
Informationssendungen der Fall ist.<br />
Insgesamt erfreut sich Phoenix seit seiner Inbetriebnahme am 7. April 1997 bei den<br />
Zuschauern auch großer Wertschätzung: Im ersten Quartal 2000 hat der Kanal einen<br />
Zuschauermarktanteil von ca. 0,5 Prozent errungen, was etwa 2,37 Millionen<br />
Zuschauern entspricht und für einen Spartenkanal ein beachtliches Ergebnis darstellt<br />
(ausführlich siehe IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Nr. 16 vom 17. April 2000, S. 3, sowie die<br />
Dokumentation). In Meinungsumfragen bekunden 68 Prozent aller Deutschen die<br />
Auffassung, das ein Fernsehangebot wie Phoenix notwendig sei; 60 Prozent der<br />
Zuschauer des Ereigniskanals bewerten ihn mit den Noten „gut“ bis „sehr gut“<br />
(ebenda). - Allerdings ist festzuhalten, dass aehnliche Dokumentationskanaele auch in<br />
den USA existieren (CSPAN 1 und CSPAN 2) - und zwar auf privater Basis.<br />
4.5.2. Marktverhalten der privaten Programmanbieter<br />
4.5.2.1. Die Marktteilnehmer und das Programmangebot<br />
Das Marktverhalten der privaten Sender ist durch den Wandel der<br />
ordnungspolitischen Rahmenbedingungen überhaupt erst ermöglicht und dann auch <strong>im</strong><br />
weiteren Verlauf entscheidend mitgeprägt worden. Hierbei sind folgende Schritte<br />
festzustellen. In einem ersten Schritt haben die Privaten sich um den Marktzutritt<br />
bemüht, und zwar technisch über die Beantragung von Sendelizenzen und inhaltlich<br />
durch den Versuch, Zuschauermarktanteile und Werbemarktanteile zu gewinnen. Dies<br />
geschah gegen den erbitterten Widerstand der öffentlich-rechtlichen Konkurrenten.<br />
Strategisch setzten die Privaten bei diesem Vorgehen vor allem be<strong>im</strong> Ankauf von<br />
massenattraktiven Programmen an, in erster Linie Sportverwertungsrechte und<br />
Spielfilme. In einem zweiten Schritt haben die Privaten dann eine Anpassung der<br />
Programmformate an die Marktnachfrage vollzogen. Vor allem <strong>im</strong><br />
Unterhaltungsbereich wurden neue Programmformate entwickelt, die zu hohen<br />
Einschaltquoten beitrugen und damit auch die wirtschaftliche Basis für die weitere<br />
Existenz sicherten.<br />
193
Auf Seiten der privaten Anbieter haben sich drei große Vollprogramme (Sat 1, RTL,<br />
Pro 7) und eine Vielzahl kleinerer Kanäle (etwa RTL 2, SuperRTL, Kabel 1, VOX,<br />
tm3) am Markt etabliert. Zumindest für Vollprogramme dürfte damit in mittlerer Frist<br />
der Markt weitgehend gesättigt sein (siehe Duvvuri und Schellmoser 1996).<br />
Marktzutritte sind zwar prinzipiell möglich, können aber realistisch nur dann erwartet<br />
werden, wenn ein neuer Marktteilnehmer über den Ankauf von exklusiven<br />
Programminhalten, vor allem von Sportverwertungsrechten, versucht, wettbewerbsfähig<br />
zu werden 113 . Hierzu ist ein extrem hoher Kapitalaufwand notwendig. Die<br />
Vollprogrammanbieter und die kleineren Sender sind in der Regel durch Beteiligungen<br />
miteinander verbunden, beispielsweise ProSieben und Kabel 1 sowie RTL und RTL II.<br />
In diesen Senderfamilien wird in der Regel eine Mehrfachverwertung attraktiver<br />
Programminhalte angestrebt; die Programmpakete werden aufgesplittert. Seit dem<br />
Sommer 2000 haben die Senderfamilien von Sat 1 (Kirch-Gruppe) und die ProSieben-<br />
Gruppe fusioniert.<br />
Zudem existieren zahlreiche private Spartenprogramme, etwa <strong>im</strong> Bereich der<br />
Nachrichtensendungen n-tv, N24, und Bloomberg, be<strong>im</strong> Sport DSF und Euro-Sport, in<br />
der Sparte Musik MTV, Viva, VH1 und viele mehr 114 . Die mit diesem Angebot<br />
verbundene inhaltliche Vielfalt kann als positiv eingeschätzt werden. Bei besonders<br />
massenattraktiven Programinhalten kommt es sogar schon zu der „Verspartung<br />
innerhalb der Sparte“ (vgl. Poll 1999). Musiksender beispielsweise differenzieren klar<br />
zwischen dem Alter und Musikgeschmack der Zielgruppen: MTV beispielsweise zielt<br />
auf Jugendliche, VH1 orientiert sich an der Zielgruppe der zwanzig bis dreißigjährigen<br />
Zuschauer. Diese Entwicklung beruht letztlich auf einem wettbewerblichen Suchprozeß<br />
mit Angebotsdifferenzierungen, wie sie auch in anderen expandierenden Märkten zu<br />
beobachten sind. Die private Fernsehlandschaft nähert sich in der Tat langsam dem<br />
Kiosk-Modell mit verschiedensten Qualitäten an und entspricht damit auch durchaus<br />
den Prognosen, wie sie aus den Programmwahl-Modellen ableitbar sind.<br />
4.5.2.2. Die Hypothese von der Qualitätsverschlechterung privater<br />
Fernsehprogramme<br />
Vor allem von den Kritikern des privaten Fernsehens wird die angesprochene<br />
Hypothese von der wettbewerbsbedingten „permanenten Qualitätsverschlechterung“<br />
113<br />
114<br />
194<br />
Angesichts der hohen Konzentration der deutschen <strong>Medien</strong>märkte (vgl. KEK-<br />
Jahresbericht 1999) kann ein Marktzutritt bei den Vollprogrammen zumindest in mittlerer<br />
Frist nur von einem ausländischen Wettbewerber erwartet werden. Der australische<br />
<strong>Medien</strong>unternehmer Rupert Murdoch hat beispielsweise durch den Erwerb der<br />
Verwertungsrechte für die „Champions League” (tm3) erste Schritte in diese Richtung<br />
getan. Mit der gleichen Strategie ist es ihm auch in den USA gelungen, daß Oligopol der<br />
drei großen Networks ABC, CBS und NBC aufzubrechen und sein eigenes Fox-Network<br />
am Markt zu etablieren.<br />
Für einen vollständigen Überblick sei auf das vom Hans-Bredow-Institut<br />
herausgegebene Internationale Handbuch Hörfunk und Fernsehen (1996/97) verwiesen.<br />
Einschlägig ist auch die Untersuchung von Poll (1999) über Spartenprogramme und<br />
Pluralismus.
vorgetragen (vgl. Kiefer 1996). Die qualitative Bewertung des privaten<br />
Fernsehangebotes ist aber zwangsläufig – wie schon oben betont – subjektiv. In der<br />
Literatur wird allerdings ziemlich einheitlich festgestellt, daß die privaten<br />
Vollprogramme sehr stark auf den Geschmack des breiten Massenpublikums und die<br />
meist jüngeren und besonders konsumfreudigen Zielgruppen ausgerichtet sind: dies<br />
entspricht auch den Modellprognosen von Noam (1991). Aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m<br />
Blickwinkel ist hiergegen nichts einzuwenden, denn die Orientierung an den<br />
Präferenzen der Verbraucher ist in jedem wettbewerblich organisierten Marktprozeß<br />
Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Kritisiert wird allerdings der relativ hohe<br />
Anteil an quotenwirksamen Filmen mit gewalttätigem Inhalt, denen in besonderer<br />
Weise eine jugendgefährdende Wirkung zugeschrieben wird (vgl. Hamm 1995).<br />
Gleichwohl ist bei der Kritik an den Privaten auch Vorsicht anzumahnen und das<br />
Möschelsche Argument der Marktverstopfung der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu<br />
bedenken. Solange wie das Erste ARD-Programm, das ZDF sowie die zu<br />
Vollprogrammen ausgebauten dritten Fernsehprogramme alle Median-Präferenzen<br />
bedienen wollen, kann sich für private Marktneulinge nur der Ausweg in die unterern<br />
Qualitätssegmente zu bieten.<br />
Objektiv feststellbar ist, daß die privaten Sender deutlich weniger Informations- und<br />
Nachrichtensendungen ausstrahlen als die öffentlich-rechtlichen Konkurrenten: Der<br />
Anteil an der gesamten Sendezeit der privaten Anbieter liegt bei etwa 20% gegenüber<br />
40% bei den Öffentlich-Rechtlichen. Zudem ist kritisch festzuhalten, daß bei den<br />
Privaten häufiger best<strong>im</strong>mte publikumswirksame Sendeformate präsentiert werden, die<br />
nur bedingt mit publizistischen Qualitätskriterien in Einklang zu bringen sind. „Reality-<br />
TV“ etwa vermischt fiktionale und reale Inhalte und kann deshalb zu einer verzerrten<br />
Wirklichkeitswahrnehmung der Betrachter beitragen. Diese Sendeformate können zwar<br />
unter speziellen Umständen kurzfristig quotenwirksam und ökonomisch erfolgreich<br />
sein, tragen aber auch entscheidend dazu bei, daß der Repuationsvorsprung öffentlichrechtlicher<br />
Nachrichtensendungen gegenüber den Privaten nach wie vor <strong>im</strong>mens ist,<br />
und zwar sowohl bezüglich der Einschaltquoten als auch in der tatsächlichen<br />
Wertschätzung, sie sie beispielsweise in Image-Befragungen zum Ausdruck kommt<br />
(vgl. Abbildung 20). Dies ist für die privaten Anbieter insofern auch ein ökonomisches<br />
Problem, als die Nachrichtensendungen in Deutschland, die „Tagesschau“ <strong>im</strong> Ersten<br />
und „heute“ <strong>im</strong> ZDF, nach wie vor einen traditionellen „Einstieg“ ins Abendprogramm<br />
darstellen und die Auswahl der nachfolgenden Sendungen häufig zugunsten der<br />
öffentlich-rechtlichen Sender positiv beeinflussen.<br />
195
Abbildung 20: Zuschauer und Marktanteil der Nachrichtensendungen<br />
Sender<br />
Zuschauer<br />
Jan – Mai 99 (in Mio)<br />
Marktanteil<br />
Jan. – Mai 99 (in v.H.)<br />
Tagesschau (20.00 Uhr) 10,07 34,8<br />
Heute (19.00 Uhr) 5,70 24,8<br />
RTL aktuell/weekend (18.45<br />
Uhr)<br />
4,40 20,3<br />
Sat1: 18.30 (18.30 Uhr) 2,14 10,8<br />
Pro7 Nachrichten (19.30 Uhr) 1,37 5,4<br />
Quelle: GfK/NDR-<strong>Medien</strong>forschung, IWD-<strong>Medien</strong>spiegel Jg. 23, Nr. 26, 28. Juni 99, S. 2.<br />
Gleichwohl ist es zu einfach und in vielen Aspekten auch sachlich nicht<br />
gerechtfertigt, den privaten Programmanbietern ausschließlich anspruchslose<br />
„Unterhaltung für Jedermann“ auf inhaltlich geringem Niveau zu unterstellen. Die<br />
empirischen Ergebnisse widersprechen dieser kulturpess<strong>im</strong>istischen Sichtweise des<br />
Wettbewerbs in den <strong>Medien</strong> eindeutig. Ein dauerhafter Erfolg be<strong>im</strong> Werben um die<br />
Gunst der Zuschauer erfordert für die privaten Vollpogrammanbieter, daß auch<br />
Programmniveaus oberhalb der Medianpräferenz bedient werden. Die demoskopische<br />
und kulturelle Heterogenität der Zielgruppen sowie die enge Verzahnung von<br />
Werbemarkt und Rezipientenmarkt erzwingen eine Programmdifferenzierung über die<br />
gesamte Bandbreite möglicher Qualitäten.<br />
In vielen Bereichen hat der private Wettbewerb auch qualitativ anspruchsvolle neue<br />
Sendeformate hervorgebracht, die nun von den öffentlich-rechtlichen Anbietern kopiert<br />
werden, etwa bei der unterhaltsamen, gleichwohl anspruchsvollen Aufbereitung von<br />
Informationssendungen (sog. „Infotainment“ oder „Docutainment“), bei familienfreundlichen<br />
Unterhaltungs- und Musiksendungen zu den hervorgehobenen Sendezeiten und<br />
vor allem auch bei der Sportberichterstattung. Bei den Spartenkanälen ist zudem<br />
festzustellen, daß kulturell und informativ anspruchsvolle Programme in zunehmendem<br />
Maße Eingang in die Kabelnetze finden. Der private Discovery-Channel etwa oder<br />
Planet senden durchgehend Dokumentationen und Informationen aus Natur und<br />
Umwelt, die allerhöchsten publizistischen Qualitätsansprüchen gerecht werden können.<br />
Auch die politische Berichterstattung der privaten Anbieter gilt als ausgewogen und<br />
fair. Es hat bisher noch keine diesbezüglichen Beanstandungen durch die<br />
Landesmedienanstalten gegeben, die angesichts des Parteienproporzes bei der<br />
Besetzung in dieser Frage vermutlich besonders sensibel sind. Ein italienischer<br />
„Berlusconi-Effekt“ der unmittelbaren Indienststellung privater Fernsehsender für einen<br />
politischen Kandidaten oder eine politische Partei kann bislang in Deutschland nicht<br />
festgestellt werden. Politische Einseitigkeiten sind häufig eher ein Problem mancher<br />
ARD-Anstalten. Die politische Ausgewogenheit der Nachrichtensendungen und<br />
196
Magazine privater Anbieter dürfte vor allem auch daran liegen, daß sich die Sender die<br />
eigene Einschaltquote und Zuschauerschaft nicht durch politische Einseitigkeiten<br />
gefährden wollen. Der Nachrichtensender n-tv beispielsweise bemüht sich, dem Vorbild<br />
der amerikanischen Muttergesellschaft CNN folgend, um eine möglichst nüchterne und<br />
kommentarlose Übermittlung der Fakten, ohne dabei eine politische Partei oder<br />
Gruppierung zu bevorzugen. Auch N24 oder Bloomberg TV wird ein hohes Maß an<br />
Ausgewogenheit und Qualität attestiert.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die Zulassung privater Rundfunkanbieter<br />
zu einer Vergrößerung der Angebotsvielfalt beigetragen hat. Die These von der<br />
permantenten Qualitätsverschlechterung kann zumindest als allgemeingültige Aussage<br />
nicht bestätigt werden. Der Zuschauer hat nunmehr eine wesentlich größere Auswahl<br />
verschiedener Programme zur Verfügung und kann die eigenen Präferenzen stärker<br />
verwirklichen (viertes Ordnungsproblem). Dies ist eine Entwicklung, die vor allem<br />
unter dem Gesichtspunkt der Konsumentensouveränität zu begrüßen ist. Das Bemühen<br />
um den Zuschauer <strong>im</strong> wettbewerblichen Prozeß hat zudem zu zahlreichen Innovationen<br />
<strong>im</strong> Programmbereich geführt – wenngleich manche von diesen nicht unumstritten sind.<br />
Letztlich hat sich jedoch auch bei den Kritikern des privaten Fernsehens – und sogar<br />
be<strong>im</strong> Bundesverfassungsgericht – die Erkenntnis durchgesetzt, daß eine leistungsfähige<br />
Rundfunkordnung nicht ohne private Anbieter denkbar ist.<br />
4.6. Elemente der dauerhaften Qualitätssicherung<br />
Wettbewerbsprozesse sind stets ordnungsbedürftig und erfordern Vorkehrungen zum<br />
fairen Leistungswettbewerb. Für den Fernsehmarkt ist dabei in erster Linie die<br />
dauerhafte Einhaltung best<strong>im</strong>mter berufsethischer Standards sicherzustellen, damit vom<br />
ökonomischen Wettbewerb keine Störungen oder gar Schädigungen der publizistischen<br />
Qualität ausgehen (drittes Ordnungsproblem). Die hohe Suggestivkraft des Fernsehens<br />
erfordert besondere Vorkehrungen zur Qualitätssicherung (zweites Ordnungsproblem).<br />
Die allgemeine Regelbefolgung wirkt dabei wie ein typisches Vertrauensgut und bietet<br />
allen Beteiligten Vorteile. Gleichwohl können einzelne Sender zumindest kurzfristig<br />
durch eine gezielte Regelverletzung Sondervorteile in Form einer erhöhten<br />
Einschaltquote erzielen, die zu Lasten der regeltreuen Anstalten geht. Damit ein solcher<br />
Prozeß nicht selbstverstärkend und ansteckend wirkt, sind institutionelle Regelungen zu<br />
entwerfen, die die Regelbefolgung (<strong>im</strong> Sinne der Einhaltung der berufsethischen<br />
Standards) sicherstellen.<br />
Ordnungsökonomisch können verschiedene Ebenen der Kontrolle differenziert<br />
werden. Erstens existiert eine spontane Selbstkontrolle durch ethische und moralische<br />
Bindungen der <strong>Medien</strong>schaffenden sowie durch ein best<strong>im</strong>mtes Berufsethos. Es wäre<br />
der Realität der <strong>Medien</strong>ordnung keinesfalls angemessen, diese informellen<br />
institutionellen Bindungen zu vernachlässigen. Wie <strong>im</strong> Kapitel über die kontextuelle<br />
Steuerung dargelegt, wird diese Ordnungsebene zukünftig weiter an Bedeutung<br />
gewinnen. In diesem Zusammenhang sind auch die Einrichtungen zur organisierten<br />
Selbstkontrolle hervorzuheben. Diese stellen gleichsam eine Zwischenlösung zwischen<br />
den ethischen Bindungen und der wettbewerblichen Kontrolle dar. Indem die<br />
197
<strong>Medien</strong>unternehmer das gemeinsame konstitutionelle Interesse erkennen, einigen sie<br />
sich auf ein Regelwerk mit selbstbindender Kraft. Zweitens existiert eine<br />
Wettbewerbskontrolle durch den Markt. Ein Zuschauer hat die Möglichkeiten zu „exit<br />
und voice“ (Hirschman), wodurch zumindest eine dauerhafte Schlechtleistung eines<br />
Fernsehanbieters bestraft wird. Drittens sind direkte staatliche Kontrollen zu nennen.<br />
Wie bereits <strong>im</strong> dritten Kapitel angedeutet, sind solche hierarchischen<br />
Steuerungsverfahren in modernen <strong>Medien</strong>ordnungen jedoch nur noch begrenzt<br />
einsatzfähig.<br />
4.6.1. Steuerungswirkungen freiwilliger und organisierter Selbstkontrolle<br />
Qualitativ anspruchsvolle <strong>Medien</strong>erzeugnisse können letztlich nicht durch eine<br />
staatliche Aufsichts- und Kontrollbehörde erzwungen werden (viertes und fünftes<br />
Ordnungsproblem). Zwar können geeignete ordnungspolitische Rahmenbedingungen<br />
die Produktion gehobener Programmqualitäten offensichtlich begünstigen; Programme<br />
<strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen Interesses („Public Interest Programming“) sind aber<br />
<strong>im</strong>mer auch ein Resultat publizistischer Eigenverantwortung und berufsethischer<br />
Standards. Wenn gesellschaftliche Verantwortung in den Zielsetzungen der <strong>Medien</strong>-<br />
Unternehmen und der Journalisten verankert ist – auf der individuellen Ebene also –,<br />
wird die Notwendigkeit für staatliche Eingriffe deutlich reduziert. Ebenfalls wird eine<br />
funktionsfähige Kontrolle durch den Wettbewerb qualitätsfördernd wirken.<br />
<strong>Eine</strong> freiwillige Selbstregulierung 115<br />
der Programmanbieter bei der Weiterverbreitung<br />
von best<strong>im</strong>mten „qualitativ minderwertigen“ oder jugendgefährdenden<br />
Programminhalten hat ordnungsökonomisch betrachtet mehrere Vorteile. Erstens ist die<br />
freiwillige Einigung der Marktteilnehmer auf best<strong>im</strong>mte Regeln der Interaktion – wenn<br />
sie denn möglich ist – einer ordnungsrechtlichen Vorgabe „von oben“ allein schon aus<br />
Gründen der ökonomischen Effizienz vorzuziehen. Die Fähigkeit, verstreutes Wissen<br />
und Informationen zu sammeln, mithin Problemlösungskompetenz zu entwickeln, ist in<br />
dezentralen System der Wissensverarbeitung bekanntlich um ein Vielfaches größer als<br />
in zentral administrierten Behörden (vgl. Hayek 1945). Die Teilnehmer <strong>im</strong><br />
Marktgeschehen kennen die besonderen Umstände von Raum und Zeit und verfügen<br />
damit über ein besonderes, nur begrenzt zentralisierbares Systemwissen. Angesichts der<br />
Komplexität der <strong>Medien</strong>ordnung, der Vielfalt der involvierten Interessen und der<br />
Vielzahl möglicher Programmformate ist kaum vorstellbar, daß eine zentralisierte<br />
staatliche <strong>Medien</strong>kontrolle in irgendeiner Weise der ordnungspolitischen<br />
Problemstellung gerecht werden könnte.<br />
Zweitens ist die Möglichkeit zur direkten staatlichen Einflußnahme auf best<strong>im</strong>mte<br />
Programminhalte und Marktstrukturen ohnehin begrenzt. Dies liegt vor allem darin<br />
begründet, daß sich in einer international offenen und dynamischen <strong>Medien</strong>ordnung das<br />
Mischungsverhältnis von Eigenkontrolle, Wettbewerbskontrolle und staatlicher<br />
115 Die grundlegenden Funktionsprinzipien einer „ökonomischen Theorie der<br />
Selbstregulierung“ finden sich bei Wentzel (2001).<br />
198
Kontrolle permanent verschiebt und je nach Marktphase neu entdeckt werden muß. Ein<br />
dirigistischer staatlicher Eingriff kann völlig unvorhersehbare Folgewirkungen haben.<br />
Die Entwicklung des weiter oben bereits ausführlich diskutierten Marktanteilsmodells<br />
etwa, dessen juristische Vorgaben zu überraschenden und vom Gesetzgeber kaum<br />
intendierten Wirkungen führten, ist ein sehr gutes Beispiel für die mögliche Divergenz<br />
zwischen Rechtsordnung und Handelnsordnung <strong>im</strong> Hayekschen Verständnis. Die<br />
Realität der elektronischen Massenmedien ist derart komplex und vielschichtig, daß<br />
allenfalls eine sehr vorsichtige Rahmensetzung möglich erscheint, bei der zielbezogene<br />
Vorgaben durch allgemeine Regeln ersetzt werden, die zudem <strong>im</strong> permanenten Dialog<br />
mit allen am Marktprozeß beteiligten Parteien entwickelt werden, um möglichst viel<br />
verstreutes Wissen zu verwerten. Die normativen Enscheidungsgrundlagen der<br />
<strong>Medien</strong>ordnungspolitik entziehen sich nationalstaatlichen Regelungskompetenzen und<br />
Wertvorstellungen und werden durch den internationalen Wettbewerb der Regelsysteme<br />
begrenzt. Damit wird die Notwendigkeit erhöht, die individuellen<br />
Problemlösungspotentiale systematisch zu erfassen und bei der Diskussion<br />
ordnungspolitischer Konzeptionen zu berücksichtigen.<br />
Drittens ist, wie bereits <strong>im</strong> dritten Kapitel dargelegt, die <strong>Medien</strong>ordnung ein Beispiel<br />
für ein funktional ausdifferenziertes, selbstreferentielles System. Dies kommt in dem<br />
Sachverhalt zum Ausdruck, daß in den <strong>Medien</strong> <strong>im</strong>mer auch berichtet wird, was andere<br />
<strong>Medien</strong> etwa zu einem best<strong>im</strong>mten Sachverhalt berichtet haben. Somit werden die<br />
<strong>Medien</strong> selbst Gegenstand der Berichterstattung in den <strong>Medien</strong>. Die Kontrolle des<br />
Wettbewerbs untereinander führt dazu, daß handwerkliche Fehler der Konkurrenten<br />
unverzüglich als eigene Nachricht an die Öffentlichkeit gebracht werden.<br />
Beispielsweise berichteten zahlreiche Magazine und Nachrichtensendungen sowohl in<br />
den öffentlich-rechtlichen als auch in den privaten Sendern geradezu „genüßlich” über<br />
„Stern-TV“. Dessen Redakteure hatten ungeprüft vermeintliche<br />
„Dokumentationssendungen“ gekauft und weiterverbreitet, die sich <strong>im</strong> nachhinein als<br />
vollständiger Betrug erwiesen. Durch diesen besonders drastischen „Fall“ wurden bei<br />
allen Sendern Maßnahmen zur internen Qualitätskontrolle bewirkt, um ähnliche Image-<br />
Schäden zu vermeiden. In einem solchen interdependenten System gewinnen<br />
individuelle berufsethische Standards der Programmanbieter eine besondere<br />
„multiplikative Bedeutung“, weil durch sie eine Kritik möglicher Fehlentwicklungen<br />
„von innen heraus“ begünstigt wird. Die informalen moralischen Institutionen befördern<br />
die spontane Selbstkontrolle und erzeugen hierdurch positive Externalitäten.<br />
Viertens spricht noch ein ganz pragmatischer Sachverhalt für die Betonung<br />
freiwilliger Selbstkontrolle. So kann eine staatliche Inhaltsaufsicht <strong>im</strong>mer erst ex post<br />
greifen, etwa nachdem ein best<strong>im</strong>mtes, als „jugendgefährdend“ oder „sozial schädlich“<br />
eingeschätztes Programm bereits ausgestrahlt worden ist. <strong>Eine</strong> freiwillige<br />
Selbstbeschränkung der Marktteilnehmer greift jedoch zeitlich schon vor der<br />
Ausstrahlung eines qualitativ minderwertigen Programms. Der Rundfunkanbieter führt<br />
in diesem Verständnis quasi eine Selbstzensur durch; nur hierdurch wird ein effektiver<br />
Jugendschutz sichergestellt. Zudem können die Rundfunkanbieter wesentlich schneller<br />
und früher auf neue Marktentwicklungen und Trends reagieren. Neue Programmformate<br />
199
und Inhalte entstehen <strong>im</strong> Marktgeschehen und gelangen in der Regel erst sehr viel<br />
später in das Bewußtsein einer staatlichen Behörde.<br />
Freiwillige Selbstkontrolle <strong>im</strong> Rundfunk bedarf jedoch <strong>im</strong>mer einer konkreten<br />
Sanktionsmöglichkeit. Qualitätsstandards <strong>im</strong> Rundfunk können nämlich teilweise auch<br />
Anreize für einzelne Rundfunksender aufweisen, diese bewußt zu unterbieten. Wenn<br />
sich beispielsweise die Gesamtheit der Rundfunkanbieter aus berufsethischen<br />
Überzeugungen einigt, auf die Ausstrahlung best<strong>im</strong>mten Sendematerials zu verzichten,<br />
zu dem aber eine große Publikumsnachfrage besteht, könnte ein Sender zumindest<br />
kurzfristig seine Einschaltquote in die Höhe treiben, wenn er den Konsens verletzt.<br />
Dieser Effekt, daß das eigene Ergebnis für einen Spieler dann opt<strong>im</strong>iert werden kann,<br />
wenn er sich regeluntreu verhält bei gleichzeitiger Regeltreue aller anderen<br />
Spielteilnehmer, ist in der Institutionenökonomik hinlänglich durch das<br />
Gefangenendilemma beschrieben worden (ausführlich Wentzel 2000b). In diesem<br />
Zusammenhang ist an die Unterscheidung in selbstbindende und bindungsbedürftige<br />
Institutionen zu erinnern. Letztere sind <strong>im</strong>mer der Gefahr ausgesetzt, durch<br />
opportunistische Verhaltensweisen einzelner verletzt zu werden.<br />
Die freiwillige Selbstkontrolle trägt Merkmale einer bindungsbedürftigen Institution.<br />
Es besteht offensichtlich ein Anreiz zu Schwarzfahrerverhalten zu Lasten der anderen<br />
Spielteilnehmer. In diesem Fall kann eine kooperative Lösung des Interessenkonfliktes<br />
erschwert werden, weshalb eine „zentrale Autorität“ vorteilhaft sein kann, die<br />
gleichsam als neutraler Schiedsrichter regelgetreues Verhalten zum Vorteil aller<br />
Beteiligten durchsetzt und Bindungsbereitschaft erzwingt. Dabei ist es noch nicht<br />
einmal notwendig, daß der Schiedsrichter auch tatsächlich aktiv in das Spielgeschehen<br />
eingreift. Wie aus der Geschichte der amerikanischen <strong>Medien</strong>ordnung ersichtlich wird,<br />
genügt zumeist schon die bloße Anwesenheit und das Drohpotential eines solchen<br />
Schiedsrichters, daß die Beteiligten von sich aus Regelverletzungen vermeiden. Solche<br />
externen Referees wirken allein schon dadurch, daß sie Öffentlichkeit erzeugen und<br />
damit verdeckte Strategien erschweren.<br />
In der Realität der <strong>Medien</strong>ordnung muß eine solche zentrale Autorität über wirksame<br />
Eingriffsmittel verfügen. Dies können Geldstrafen, <strong>im</strong> besonders schweren Fall aber<br />
auch der Entzug der Sendelizenz oder auch eine öffentlichkeitswirksame Rüge sein,<br />
durch die ein Programmanbieter einen Image-Schaden und damit Einbußen bei den<br />
Werbeeinnahmen hinnehmen muß. Dabei ist es aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m<br />
Blickwinkel gar nicht einmal entscheidend, ob die Sanktionsmöglichkeit direkt bei der<br />
entsprechenden Aufsichtsbehörde angesiedelt ist oder aber bei einer Organisation der<br />
Selbstkontrolle; hier sind mehrere institutionelle Optionen denkbar (vgl. Hamm 1995, S.<br />
183 ff.). Vielmehr ist entscheidend, daß zumindest prinzipiell eine glaubwürdige,<br />
handlungsstarke Instanz der Regeldurchsetzung existiert.<br />
4.6.2. Organisatorische Regelung: Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen<br />
Die Kontrolle inhaltlicher Standards <strong>im</strong> deutschen Rundfunk umfaßt verschiedene<br />
D<strong>im</strong>ensionen und Handlungsebenen. Die staatliche Programmaufsicht durch die<br />
200
Landesmedienanstalten, wie in den Rundfunkstaatsverträgen festgelegt, kann dabei nur<br />
als einer von mehreren Ansatzpunkten benannt werden, der jedoch bei isolierter Durchführung<br />
vermutlich erfolglos bliebe. Zudem ist festzuhalten, daß die<br />
Landesmedienanstalten in Deutschland de facto weder personell noch finanziell über<br />
die notwendigen Mittel verfügen, um eine lückenlose Programmüberwachung aller<br />
privaten und öffentlich-rechtlichen Kanäle rund um die Uhr sicherzustellen (vgl.<br />
Vultejus 1999). Die Programmhüter sind insofern ohnehin bei Verstößen gegen die<br />
Programmauflagen häufig auf Hinweise seitens der Zuschauer oder der Mitbewerber<br />
angewiesen und können diese dann <strong>im</strong>mer erst <strong>im</strong> nachhinein verfolgen. Offensichtlich<br />
ist die Qualitätskontrolle der Programminhalte durch die Landesmedienanstalten<br />
vergleichsweise ineffektiv und wenig zielführend. Zudem besteht bei den<br />
Landesmedienanstalten durch den großen Einfluß der politischen Parteien <strong>im</strong>mer die<br />
Gefahr, daß auch parteistrategische Interessen die Entscheidungen beeinflussen können.<br />
Das zweite wichtige Element zur Gewährleistung inhaltlicher Mindeststandards <strong>im</strong><br />
privaten deutschen Rundfunk ist die „Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V.“ (FSF).<br />
Sie ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der laut seiner Satzung den<br />
Jugendschutz <strong>im</strong> Fernsehen verbessern und einen bewußteren Umgang mit den <strong>Medien</strong><br />
fördern will. Gegründet wurde die FSF von verschiedenen privaten<br />
Fernsehveranstaltern am 23. November 1993 aus eigener Initivative – nicht zuletzt aber<br />
auch, um dem Drängen der Öffentlichkeit zu entsprechen. Derzeit beteiligen sich 13<br />
private Sender an der Arbeit und der Finanzierung der FSF. Die öffentlich-rechtlichen<br />
Sendeanstalten haben sich bisher aus verschiedenen Gründen geweigert, der FSF<br />
beizutreten, obwohl sie hierzu mehrfach aufgefordert wurden. Sie argumentieren, daß<br />
sie bereits durch die internen Gremien eine ausreichende Qualitätskontrolle erzielen.<br />
Die erste Aufgabe der FSF ist zunächst die Begutachtung von Sendematerial, das aus<br />
dem Blickwinkel der Programmgrundsätze als kritisch eingestuft wird. In der Regel<br />
werden die entsprechenden Beiträge von den Jugendschutzbeauftragten 116<br />
der Sender in<br />
eigener Initiative zur Prüfung vorgelegt. Das solche Institutionen in den privaten<br />
Sendern existieren, kann als ein Hinweis auf die Bereitschaft zur systematischen<br />
Selbstkontrolle angesehen werden. Die FSF kann jedoch auch von sich aus aktiv<br />
werden und die Vorlage best<strong>im</strong>mter Beiträge verlangen. Hierdurch wird sichergestellt,<br />
daß die FSF auch wirklich Zugriff auf alle relevanten Programmteile erhält.<br />
Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß die FSF nicht in einem<br />
Konkurrenzverhältnis zu anderen Institutionen stehen will (vgl. Poll 1999, S. 59). Die<br />
116<br />
201<br />
Für den Jugendschutz hat der deutsche digitale Fernsehsender Premiere World einen<br />
beachtlichen Standard gesetzt, der durchaus auch in anderen europäischen und <strong>im</strong><br />
amerikanischen Markt Anwendung finden könnte. Zuerst ist zum Einschalten des<br />
Dekoders eine Chip-Karte notwendig, die ebenso einfach wieder aus dem Gerät entfernt<br />
und damit dem ungewünschten Zugriff von Jugendlichen entzogen werden kann.<br />
Zweitens ist zur Aktivierung des Dekoders eine Gehe<strong>im</strong>nummer notwendig, die auch<br />
einfach wieder geändert werden kann. Drittens werden Sendungen mit vermeintlich<br />
jugendgefährdendem Inhalt durch einen weiteren Pin-Code geschützt. Die Eltern haben<br />
damit ein sehr sicheres Instrument zur Hand, ihre Kinder von unerwünschten<br />
Programmen fernzuhalten.
FSF ist gemäß §2 der eigenen Satzung um eine „sachdienliche Zusammenarbeit“ mit<br />
den Landesmedienanstalten bemüht.<br />
<strong>Eine</strong> weitere Aktivität der FSF ist die Veranstaltung von Fachtagungen sowie<br />
verschiedener medienpädagogischer Projekte. Hierdurch soll einerseits der Dialog<br />
zwischen Fernsehproduzenten und der Wissenschaft belebt werden, etwa wenn es<br />
darum geht, die Auswirkung spezifischer Programmformate auf ihre Zuschauer besser<br />
einschätzen zu können. Da der wettbewerbliche Entdeckungsprozeß <strong>im</strong>mer auch<br />
Innovationen hervorbringt, bedarf es eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der<br />
Wissenschaft und der <strong>Medien</strong>praxis. Andererseits soll auf der Nachfrageseite<br />
<strong>Medien</strong>kompetenz vermittelt werden – gerade für jüngere Zuschauer. Der Sachverhalt<br />
der Konsumentensouveränität erfordert die Fähigkeit des Verbrauchers, sich in der<br />
Vielfalt des Programmangebots orientieren zu können und verantwortliche<br />
Entscheidungen zu treffen.<br />
Die FSF versucht ebenfalls, <strong>im</strong> Dialog mit den beteiligten Sendern qualitative<br />
Standards für best<strong>im</strong>mte Programmformate zu entwickeln. So wurden beispielsweise<br />
am 30. Juni 1998 freiwillige Verhaltensgrundsätze der privaten Fernsehveranstalter für<br />
Talkshows <strong>im</strong> Tages- und Vorabendprogramm verabschiedet. Diese Programmformate,<br />
die von den privaten Sendern neu eingeführt worden sind, sind seit Beginn der<br />
neunziger Jahre wie Pilze aus dem Boden geschossen 117<br />
. Sie entfalteten rasch eine starke<br />
Zuschauerwirkung, vor allem bei Heranwachsenden. Auch die öffentlich-rechtlichen<br />
Anstalten zogen nach und baten eigene Talkshows an, um den Verlust an<br />
Einschaltquoten <strong>im</strong> Nachmittagsprogramm zu begrenzen. Allerdings wurden diese<br />
Sendungen wegen Themen aus den Bereichen Sexualität und Partnerschaft zur<br />
nachmittäglichen Sendezeit kritisiert und zumindest teilweise in Widerspruch zu den<br />
Erfordernissen des Jugendschutzes eingeschätzt.<br />
Die Verhaltensgrundsätze für die Veranstaltung von nachmittäglichen Talkshows<br />
sind nunmehr der Versuch, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und der Kritik von<br />
Eltern- und Verbraucherverbänden wirksam zu begegnen. Exemplarisch sei auf einige<br />
Sachverhalte hingewiesen 118<br />
: So gilt als Grundsatz der redaktionellen Arbeit, Vertreter<br />
unterschiedlicher Auffassungen zu Wort kommen zu lassen (Satz 1). Meinungspluralität<br />
bedeutet dabei nicht Meinungsbeliebigkeit (Satz 2): Den Vertretern extremer<br />
rassistischer oder volksverhetzender Anschauungen soll kein Forum für die<br />
unwidersprochene Verbreitung ihrer Thesen gegeben werden. Bei der Auswahl der<br />
Studiogäste sind besondere Sorgfaltspflichten anzuwenden, um den Anforderungen des<br />
Jugendschutzes sowohl für die Zuschauer als auch für die eventuell minderjährigen<br />
Studiogäste ausreichend Rechnung zu tragen (Satz 3). Gesprächsrunden, die Sexualität,<br />
Gewalt und den Umgang mit Minderheiten thematisieren, sind mit besonderer<br />
Sensibilität zu behandeln und gründlich vorzubereiten (Satz 4). Zwischenmenschliche<br />
117<br />
Exemplarisch für die zahlreichen Nachmittags-Talkshows sei auf Hans Meiser, Ilona<br />
Christen oder Arabella Kiesbauer verwiesen.<br />
118<br />
Der vollständige Wortlaut der freiwilligen Verhaltensgrundsätze ist <strong>im</strong> internet<br />
nachzulesen. http://www.fsf.de/texte/talkshow/vprt/body_vprt.htm<br />
202
Konflikte sind nicht ohne das gleichzeitige Angebot von möglichen Lösungen zu<br />
behandeln (Satz 5). In diesem Zusammenhang sind auch positive Aspekte zu<br />
berücksichtigen, damit bei den Heranwachsenden „kein pess<strong>im</strong>istisches Weltbild“<br />
entsteht.<br />
Die kurz angeführten Beispiele stellen nur einen beispielhaften Ausschnitt zum<br />
Thema freiwillige Verhaltensgrundsätze dar, der sicherlich kein vollständiges Abbild<br />
der Diskussion liefern kann. Allerdings wird in diesen Bemühungen um qualitative<br />
Standards der Versuch erkennbar, auf freiwilliger Basis Lösungen zu entwickeln und<br />
offenkundig negativen Entwicklungen in der Programmgestaltung entgegenzuwirken;<br />
dies ist eine Maßnahme zu einer internen Qualitätssicherung und damit ein Schritt in die<br />
richtige Richtung, wie auch <strong>im</strong> Bericht zur Lage des Fernsehens (1995) von einer<br />
unabhängigen und parteiübergreifenden Expertenkommission bestätigt wurde.<br />
Da die FSF noch eine sehr junge Institution ist, bleibt die Einschätzung ihrer<br />
längerfristigen Wirkungsweise in gewisser Hinsicht spekulativ. Gleichwohl ist die<br />
grundsätzliche Konzeption aus <strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel positiv zu<br />
bewerten, weil sie die Selbsteuerungspotentiale aktivieren will. Zudem ist positiv zu<br />
vermerken, daß die FSF entwicklungsoffen konstruiert ist, daß also die weiteren<br />
technischen Innovationen und die Konvergenz der elektronischen <strong>Medien</strong> integriert<br />
werden können. In diesem Verständnis ist die FSF eine Institution, die durchaus den<br />
Anforderungen einer indirekten, kontextuellen Steuerung entspricht, ohne dabei in die<br />
Gefahr des Korporatismus oder aber der Kartellbildung zu verfallen.<br />
203
5. Die marktwirtschaftliche Rundfunkordnung der Vereinigten<br />
Staaten<br />
204<br />
„But when men have realized that t<strong>im</strong>e has upset<br />
many fighting faiths, they come to believe (...) that the<br />
ult<strong>im</strong>ate good desired is better reached by free trade in<br />
ideas – that the best test of truth is the power of the<br />
thought to get accepted in the market (...). That, in any<br />
rate, ist the theory of our Constitution. It is an<br />
exper<strong>im</strong>ent, as all life is an exper<strong>im</strong>ent“.<br />
Justice Oliver Wendell Holmes (1919)<br />
5.1. Strukturen des amerikanischen Fernsehmarktes: Ein Überblick<br />
Die amerikanische <strong>Medien</strong>landschaft unterscheidet sich von der deutschen und der<br />
europäischen Tradition in vielfältiger Weise 119 . Kleinsteuber (1995) zufolge zeichnet<br />
sich das <strong>Medien</strong>system der Vereinigten Staaten ganz allgemein durch zwei<br />
Charakteristika aus: erstens durch weitgehende Staatsferne, zweitens durch eine<br />
privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Verfassung. Die Vereinigten Staaten sind der<br />
marktwirtschaftliche Prototyp unter den <strong>Medien</strong>- und Rundfunksystemen der Welt und<br />
insofern ein idealer Referenzpunkt für eine systemvergleichende <strong>Analyse</strong> des<br />
Rundfunks. Be<strong>im</strong> konzeptionellen <strong>Systemvergleich</strong> besteht insofern kaum ein<br />
Unterschied zwischem einer „reinen privatwirtschaftlichen“ Rundfunkordnung und der<br />
tatsächlich realisierten Ordnung in den USA. Bezogen auf die Rundfunkmorphologie<br />
sind die USA in der Tat das treffendste Beispiel für eine private Rundfunkordnung.<br />
5.1.1. Die Philosophie des Free Trade in Ideas<br />
Die Freiheit der Presse und des Rundfunks vor staatlicher Bevormundung hat in den<br />
Vereinigten Staaten einen herausragenden Stellenwert (vgl. Zöller 1984b). Die<br />
mißtrauische Abwehrhaltung der Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat und seinen<br />
freiheitsbeschränkenden Neigungen ist ein Hauptmerkmal der kulturellen Evolution in<br />
den USA (hierzu Leipold 2000; grundsätzlich Toqueville 1835); sie durchzieht die<br />
gesamte Rechtsprechung wie ein roter Faden und prägt auch die Einstellung zu<br />
wirtschafts- und medienpolitischen Fragestellungen. Vor allem der Zugang zum zweiten<br />
Ordnungsproblem, nämlich des angemessenen Umgangs mit der hohen Suggestivkraft<br />
des Fernsehens, geschieht in erster Linie in dem Bemühen, staatliche<br />
Meinungsführerschaft und Einflußnahme zurückzudrängen. Der erste Zusatz zur<br />
Verfassung, das sog. „First Amendment“, sichert die Versammlungs- und die<br />
119<br />
<strong>Eine</strong>n sehr guten Überblick über die elektronischen <strong>Medien</strong> in den Vereinigten Staaten<br />
bieten Gomery (1998) und Hilliard und Keith (1997). Einschlägig ist auch das von<br />
Thomas und Carpenter herausgegebene „Handbook of the Mass Media in the United<br />
States“ (1994) sowie die Grundlagenwerke von Dominick, Sherman und Copeland (1996)<br />
und von Dominick, Sherman und Messere (2000). Sehr gut strukturiert ist auch das<br />
Lehrbuch von Howard, Kievman und Moore (1994). <strong>Systemvergleich</strong>end angelegt sind<br />
die Studien von Mattern und Künstner (1998) und auch von Noam (1991).
Pressefreiheit und den ungehinderten Zugang der Bürger zu allen Informationsquellen<br />
in den Vereinigten Staaten 120 . Für viele Amerikaner ist der Erste Verfassungszusatz<br />
geradezu das Herzstück der gesamten Verfassung, das wie keine andere Rechtsquelle<br />
die amerikanischen Ideale von Freiheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit verkörpert.<br />
Für deutsche und europäische Verhältnisse erstaunlich und kaum nachvollziehbar ist<br />
das Faktum, daß es in den USA keine grundlegende Regelung der Rechtsverhältnisse<br />
der Presse gibt, etwa vergleichbar dem deutschen Pressegesetz. In den Vereinigten<br />
Staaten wird in der angelsächsischen Tradition sehr viel mehr mit allgemeinen<br />
Rechtsquellen gearbeitet: Selbst komplexe staatsrechtliche und fiskalpolitische<br />
Beziehungen werden der richterlichen Rechtsprechung sowie dem<br />
Verhandlungsgeschick der beteiligten Parteien anvertraut (hierzu Döring 2000). Dabei<br />
ist die Rechtsprechung vergleichsweise flexibel am konkreten Fall orientiert und<br />
weniger – wie in Deutschland oder in Europa – an der Entwicklung einer konsistenten<br />
Rechtsdogmatik. Hieraus sind Rückschlüsse zu ziehen über die Steuerungspotentiale<br />
der <strong>Medien</strong>ordnungspolitik (fünftes Ordnungsproblem).<br />
Die medienbezogene Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (Supreme Court)<br />
der Vereinigten Staaten oder auch der Bundesgerichte bezieht sich in der Regel ganz<br />
allgemein auf das First Amendment der Verfassung oder auf die allgemeinen<br />
Bundesgesetze. Als Orientierung dient dabei die sog. „Free-Trade-in-Ideas-Doktrin“,<br />
nach der letztlich die gesamte <strong>Medien</strong>ordnung gleichsam als „öffentlicher Marktplatz<br />
für neue Ideen“ interpretiert wird und von der Freiheit und Offenheit des Marktzugangs<br />
für alle Individuen erwartet wird, daß sich die besten Ideen in einem wettbewerblichen<br />
Such- und Diskussionsprozeß zum Nutzen und Wohle der Allgemeinheit durchsetzen<br />
werden. Die Free-Trade-in-Ideas-Doktrin gibt eindeutig der außenpluralistischen<br />
Orientierung den Vorzug in der Annahme, daß „richtige“ und „wahre“ Auffassungen zu<br />
best<strong>im</strong>mten Sachfragen nicht ex ante durch irgendein Gremium festgestellt werden<br />
können, sondern sich <strong>im</strong> Wettbewerb zu bewähren haben. Von jeder zusätzlichen neuen<br />
Meinung wird sozusagen eine Annäherung an die „Wahrheit“ erwartet.<br />
Folgerichtig waren und sind die Zulassung möglichst vieler unabhängiger privater<br />
Sender und die Offenheit der Märkte für neue Anbieter entscheidendes Element der<br />
außenpluralistisch orientierten amerikanischen Rundfunkpolitik. Dies wird besonders<br />
eindeutig <strong>im</strong> „First Report on Multiple Ownership“ der FCC formuliert: „Anzustreben<br />
ist die größtmögliche Zahl verschiedener Betreiber, welche die technischen<br />
Gegebenheiten <strong>im</strong> jeweiligen Gebiet erlauben. Wir sind der Auffassung, daß 60<br />
verschiedene Lizenzteilnehmer 50 vorzuziehen und selbst 51 noch 50 vorzuziehen sind.<br />
In einem sich rasch wandelnden sozialen Kl<strong>im</strong>a ist die Verbreitung von Ideen<br />
lebensnotwendig. (...) Gerade der 51. Lizenznehmer könnte das Kommunikationsforum<br />
zur Lösung einer ernsten sozialen Krise vor Ort bieten. Niemand vermag zu behaupten,<br />
120<br />
205<br />
First Amendment to the Constitution of the USA: „Congress shall make no law<br />
respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or<br />
abriding the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceable to<br />
assemble, and to petition the government for a redress of grievances.“
daß die derzeitigen Lizenzinhaber alles senden, das mitzuteilen und zu verbreiten sich<br />
lohnt“ (zitiert nach Geller 1995, S. 32).<br />
Gleichwohl bleibt festzuhalten, daß der Supreme Court der Vereinigten Staaten –<br />
ebenso wie das deutsche Bundesverfassungsgericht – in seiner Rechtsprechung<br />
differenziert zwischen elektronischen und Print-<strong>Medien</strong>. Den elektronischen <strong>Medien</strong><br />
werden auch in den USA wegen ihrer hohen meinungsbildenden Bedeutung und der<br />
besonderen Suggestivkraft größere Verantwortlichkeit abverlangt als der übrigen<br />
Presse. Die hervorgehobene Bedeutung des Fernsehens in den Vereinigten Staaten ist<br />
offensichtlich, und zwar sowohl bezüglich der quantitativen Nutzung als<br />
Informationsquelle 121 als auch hinsichtlich der Glaubwürdigkeit (erstes und zweites<br />
Ordnungsproblem). Aus diesen Gründen bedarf es einer effektiven<br />
Konzentrationskontrolle, um der Entstehung von unkontrollierter Meinungsmacht<br />
glaubwürdig und effektiv entgegenwirken zu können. Dies geschieht in den Vereinigten<br />
Staaten unter Verwendung der allgemeinen Antitrust-Gesetze <strong>im</strong> Zusammenspiel von<br />
FCC, FTC und dem Justizministerium. Hieraus wird bereits unschwer ersichtlich, daß<br />
Rundfunk zunächst als eine unternehmerische Tätigkeit angesehen wird, die keiner<br />
spezifischen Rechtsgrundlage bedarf. Dem Spannungsverhältnis zwischen<br />
ökonomischem und publizistischem Wettbewerb wird geringere Bedeutung<br />
beigemessen als in Europa (drittes Ordnungsproblem).<br />
Trotz der Anwendung der Antitrust-Gesetze würde das amerikanische<br />
Ordnungsmodell keineswegs so weit gehen, den privaten Fernsehsektor prinzipiell zu<br />
beschränken oder gar Fernsehen und die elektronischen <strong>Medien</strong> zu einer pr<strong>im</strong>ären<br />
Angelegenheit öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu machen. Allerdings gibt es in den<br />
USA durchaus zahlreiche Befürworter eines größeren steuer- und spendenfinanzierten<br />
Public Broadcasting, um qualitativ höherwertige Programme neben den kommerziellen<br />
Anbietern langfristig zu etablieren, spezifische lokale Informationen zu verbreiten und<br />
zudem best<strong>im</strong>mte Bildungsangebote bereitzustellen. Dies wird an späterer Stelle <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit den Ausführungen über Public Broadcasting noch ausführlich<br />
erläutert.<br />
In den Vereinigten Staaten ist das Fernsehen sowohl in ökonomischer, in<br />
gesellschaftlicher als auch in politischer Hinsicht das Medium der Meinungsführung.<br />
Dies wird allein schon aus der Tatsache ersichtlich, daß mehr als 60% aller<br />
Wahlkampfmittel bei der Bewerbung um Bundesämter direkt in die Fernsehwerbung<br />
fließen. Jede erfolgreiche politische Kampagne bedarf der Unterstützung durch das<br />
Fernsehen. Anders herum formuliert: Ohne das Fernsehen ist keine politische Karriere<br />
mehr realisierbar. Hieraus können negative Entwicklungen resultieren, wie sie etwa<br />
unter dem Stichwort der „Mediatisierung“ der Politik diskutiert werden, wenn nämlich<br />
eine Erörterung von politischen Sachfragen unterbleibt und stattdessen nur noch die<br />
mediengerechte Präsentation eines geeigneten Bewerbers in der Vordergrund der<br />
121<br />
206<br />
Gemäß den Informationen der A.C. Nielsen Ratings Company ist das Fernsehgerät in<br />
einem durchschnittlichen amerikanischen Haushalt etwa 7 Stunden täglich eingeschaltet<br />
(siehe Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 172).
Berichterstattung gestellt und einer „ritualisierten Politikdarstellung“ Vorschub geleistet<br />
wird. Dem ist positiv jedoch zu entgegnen, daß nur durch das Fernsehen auch weniger<br />
gebildete Bevölkerungsschichten oder Menschen in sehr entlegenen Gebieten überhaupt<br />
mit Politik in Berührung kommen. Für diese Menschen ist das Fernsehen ganz praktisch<br />
der Jahrmarkt der Ideen, auf dem sie sonst nicht teilnehmen könnten.<br />
5.1.2. Marktstrukturen und Lokalprinzip<br />
Die Infrastruktur des amerikanischen Fernsehmarktes unterscheidet sich vom<br />
deutschen Markt in vielfältiger Weise. Dies liegt allein schon in den geographischen<br />
Besonderheiten (räumliche Distanzen, Zeitzonen) begründet 122 sowie in der Vielzahl von<br />
unterschiedlichen Ethnien und Gruppierungen, deren Nachfrage zu berücksichtigen ist<br />
(vgl. Thomas und Carpenter 1994, Part II). Der amerikanische Fernsehmarkt ist<br />
wesentlich unübersichtlicher und ausdifferenzierter als jeder andere europäische<br />
Vergleichsmarkt. Hier zeigen sich in hohem Maße die Kräfte einer spontanen<br />
Marktentwicklung und des Wettbewerbs. Es gibt ca. 1500 verschiedene<br />
Fernsehstationen. Vergleicht man dies mit europäischen Zahlen, so wird bereits<br />
ersichtlich, wie grundverschieden die Strukturen der Märkte sind.<br />
Aufgrund der großen räumlichen Distanzen und der damit einhergehenden<br />
Unmöglichkeit, das ganze Land flächendeckend terrestrisch zu erreichen, ist<br />
beispielsweise schon sehr früh die Kabeltechnik („cable“) als Ergänzung und<br />
Konkurrenz zu terrestrischem Rundfunk (OTA: „Over the Air Television“) entwickelt<br />
worden (Jeter 1994). Wenn also ganz allgemein vom Fernsehen die Rede ist, dann muß<br />
zunächst genau spezifiziert werden, ob von Kabelfernsehen oder von terrestrischem<br />
Fernsehen die Rede ist. Beide Teilordnungen entwickelten sich sehr unterschiedlich<br />
und gerieten nach anfänglicher Interessenkonvergenz zunehmend in eine echte<br />
Wettbewerbssituation, so daß eine <strong>Analyse</strong> des US-Marktes <strong>im</strong>mer auch dieses<br />
spezifische Wettbewerbsverhältnis berücksichtigen muß 123<br />
. In jüngerer Zeit hat sich<br />
zudem das Satellitenfernsehen als eine dritte Alternative entwickelt.<br />
Für eine <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des amerikanischen Fernsehmarktes ist vor<br />
allem das Lokalprinzip hervorzuheben, auf das noch genauer einzugehen sein wird. Das<br />
Lokalprinzip ist das entscheidende Ordnungsprinzip des amerikanischen<br />
Fernsehmarktes. Lokale Fernsehstationen führen verschiedenste Programme heran; sie<br />
bedienen damit einen lokalen Markt. Selbst wenn landesweit verbreitete Programme –<br />
etwa NBC, CBS, ABC oder Fox – auf dem Bildschirm zu sehen sind, so werden sie von<br />
122<br />
123<br />
207<br />
Browne (1999) zufolge sind die geographischen Besonderheiten (Form, Größe,<br />
Topographie) eines Landes eine zentrale Strukturdeterminante in der Entwicklung<br />
terrestrischen Rundfunks.<br />
In der amerikanischen Rechtsprechung zu Wettbewerbsfragen sowie in der gesamten<br />
einschlägigen Literatur zu <strong>Medien</strong>fragen wird ebenfalls streng zwischen Kabel und<br />
Fernsehen unterschieden. Durch die unterschiedlichen Verbreitungsformen und<br />
Anwendungsmöglichkeiten liegen unterschiedliche relevante Märkte vor. Seit 1984<br />
unterliegt das Kabelfernsehen mit dem Cable Communications Act auch einer eigenen<br />
Rechtsgrundlage.
lokalen Fernsehstationen verbreitet. Das gleiche gilt prinzipiell auch für das<br />
Kabelfernsehen. Das landesweit operierende Cable News Network (CNN) wird<br />
ebenfalls über lokale Netzwerke transportiert. Im Zentrum der gesamten<br />
medienpolitischen Diskussion steht das Bemühen, lokale Märkte <strong>im</strong> Sinne des Ersten<br />
Verfassungszusatzes mit möglichst vielfältigen Meinungen zu versorgen (viertes<br />
Ordnungsproblem). Die Lizenzen zum Betrieb eines Kabelsenders werden<br />
beispielsweise von den Kommunen vergeben – <strong>im</strong> Gegensatz zum terrestrischen<br />
Fernsehen, bei dem die Federal Communications Commission die Lizenz erteilt. Die<br />
Kabelanbieter verfügen zumeist über lokale oder regionale Monopole 124 , wobei seitens<br />
der Kommunen eine Mißbrauchsaufsicht vorgenommen wird. Hierauf wird noch<br />
ausführlicher einzugehen sein.<br />
Folgende Abbildung gibt einen ersten allgemeinen Überblick über die Struktur des<br />
amerikanischen Fernsehmarktes:<br />
Abbildung 21: Vereinfachte Übersicht des amerikanischen Fernsehmarktes<br />
Traditionelle<br />
Wettbewerbsd<strong>im</strong>ension<br />
Terrestrisches<br />
Fernsehen<br />
- Lokalprinzip<br />
- unentgeltlich<br />
Private Networks<br />
Kabelfernsehen<br />
- Lokalprinzip<br />
- entgeltlich<br />
- Zusatzdienste<br />
möglich (PPV)<br />
Wettbewerb<br />
Programmlieferanten<br />
Wettbewerb<br />
Public<br />
Broadcasting<br />
Neuere<br />
Wettbewerbsd<strong>im</strong>ension<br />
Satellitenfernsehen<br />
- National Stations<br />
- entgeltlich<br />
- Zusatzdienste<br />
möglich (PPV)<br />
Unabhängige<br />
Stationen<br />
Um die grundsätzliche Struktur des amerikanischen Fernsehmarktes zu erfassen und<br />
einen ersten Überblick zu gewinnen, ist es zunächst hilfreich, die verschiedenen<br />
Wettbewerbsfelder auseinanderzuhalten. <strong>Eine</strong>rseits findet Wettbewerb direkt zwischen<br />
den Fernsehstationen statt. Traditionell fand der Wettbewerb vor allem zwischen dem<br />
terrestrischen Fernsehen und dem Kabelfernsehen statt; dieses ist allerdings erst <strong>im</strong><br />
Laufe des Wandels des Kabels von einer reinen Dienstleistung zu einem unabhängigen<br />
124<br />
208<br />
Auch in diesen regionalen Monopolen zeigt sich der spezifisch amerikanische Zugang<br />
zu Wettbewerbsfragen. Das Kabel-Monopol wird nicht unter der Vorgabe einer<br />
spezifischen „wünschenswerten“ Marktform, sondern pragmatisch bewertet nach dem<br />
Grundsatz: Does it serve the consumer, or not?
Programmanbieter entstanden. In jüngerer Zeit hat sich mit dem Satellitenfernsehen ein<br />
dritter Wettbewerber eingestellt.<br />
Von den eigentlichen Fernsehanbietern sind die Programmanbieter zu unterscheiden.<br />
Hier gibt es vielfältige unternehmerische (und öffentliche) Zielsetzungen und<br />
Finanzierungsformen. Auch zwischen den Programmanbietern herrscht Wettbewerb.<br />
Zwischen den Programmanbietern und den verschiedenen Fernsehstationen liegen<br />
unterschiedlichste Verknüpfungen vor: dies hängt entscheidend von der jeweiligen<br />
Marktstruktur vor Ort ab. Ein Nachfrager muß zunächst eine für ihn günstige<br />
Übertragungs-Infrastruktur herausfinden. Sodann kann er aus verschiedenen<br />
Programmanbietern und Programmpaketen wählen. Inhaltlich herrscht zumindest bei<br />
den Kabel- und Satellitendiensten beinahe schon ein unbegrenztes Angebot vor; das<br />
Bild vom „me channel“ (Eli Noam) ist hier durchaus schon Realität. Bei den<br />
terrestrischen Fernsehprogrammen ist die Vielfalt zumindest in ländlichen Gegenden<br />
deutlich geringer. Allerdings sind die landesweit operierenden Programmanbieter und<br />
Networks in der Regel <strong>im</strong>mer vertreten.<br />
5.2. Historischer Hintergrund<br />
Die heute vorliegende Rundfunkordnung ist über ca. achtzig Jahre hinweg<br />
gewachsen; sie ist, um einen Hayekschen Terminus zu verwenden, Ergebnis<br />
menschlichen Handelns, aber nicht menschlichen Entwurfs. Es hat dabei zu keinem<br />
Zeitpunkt einen grundsätzlichen Ordnungsentwurf gegeben, der von den<br />
medienpolitisch Verantwortlichen hätte umgesetzt werden sollen. Stattdessen wurde mit<br />
Hilfe von wenigen allgemeinen Regeln ein vergleichweise großer Freiraum geschaffen,<br />
in dem der Wettbewerb als Entdeckungsverfahren wirken konnte. Die für<br />
Außenstehende hervorstehende Unübersichtlichkeit ist Konsequenz dieser spontanen<br />
Suchprozesse. Ohne eine Kenntnis dieser Entwicklungslinien und Pfadabhängigkeiten<br />
ist es kaum möglich, die heutigen Marktstrukturen und Wettbewerbsprozesse zu<br />
erklären.<br />
Der Beginn des Rundfunks in den Vereinigten Staaten ist ein bemerkenswertes<br />
Beispiel, um die beabsichtigten und unbeabsichtigten Lenkungswirkungen von<br />
Ordnungsbedingungen in marktlichen Wettbewerbsprozessen zu veranschaulichen.<br />
Zudem wird deutlich, wie schwierig es für die politisch Verantwortlichen und für die<br />
Marktteilnehmer ist, in einem völlig neu entstehenden Markt mit <strong>im</strong>mensen<br />
Unsicherheiten über technische Standards und rechtliche Grundlagen sowie über die<br />
realisierbare Nachfrage überhaupt zu „tragfähigen“ Ordnungsbedingungen zu gelangen,<br />
die eine weitere Marktentwicklung ermöglichen. Die ersten Dekaden des Radios und<br />
später auch des Fernsehens waren geprägt von einem faszinierenden Wechselspiel<br />
zwischen privaten unternehmerischen Gewinninteressen – die wie in einem<br />
„Goldrausch“ <strong>im</strong> Kampf um Marktanteile standen – und staatlichen Bemühungen, die<br />
daraus entstehenden Marktprozesse und Marktergebnisse den Regeln eines fairen<br />
Wettbewerbs zu unterwerfen (vgl. Hilliard und Keith 1997).<br />
209
Der permanente Versuch des Interessenausgleichs zwischen privaten Unternehmern<br />
und staatlicher Ordnungspolitik stand sozusagen unter der „Oberaufsicht“ des ersten<br />
Verfassungsgrundsatzes der freien und ungehinderten Meinungsäußerung, der<br />
zielführend für die gesuchte neue Rundfunkordnung war und bis heute geblieben ist<br />
(zweites und viertes Ordnungsproblem). <strong>Medien</strong>ordnungspolitik war und ist in den<br />
Vereinigten Staaten der Versuch, best<strong>im</strong>mte Ordnungsbedingungen für den<br />
Rundfunkmarkt zu schaffen, die ex post für die Öffentlichkeit und das „Allgemeinwohl“<br />
wünschenswerte Sendungen, also ganz konkrete inhaltliche Vielfalt hervorbringen. Das<br />
Gemeinwohl wird dabei individualistisch individuell interpretiert, und zwar <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die Wahrung einer größtmöglichen angebotsseitigen Vielfalt und nachfrageseitig<br />
der Konsumentensouveränität. Dies ist der große systematische Unterschied zu einer<br />
binnenpluralistischen <strong>Medien</strong>ordnung nach deutschem Vorbild, bei der an einem<br />
„runden Tisch“ mit den vermeintlich gesellschaftlich relevanten Gruppierungen<br />
versucht wird, Pluralismus und Meinungsvielfalt ex ante zu realisieren und dann dem<br />
Zuschauer in einem Programm zu präsentieren.<br />
5.2.1. Die Entstehung des Hörfunks in den Vereinigten Staaten<br />
5.2.1.1. Der Gründungsboom<br />
Der Rundfunk begann in den Vereinigten Staaten als Hörfunk zu Beginn der<br />
zwanziger Jahre als privatwirtschaftliche Veranstaltung 125 . Juristischer Referenzpunkt<br />
war unter anderem der Radio Act von 1912 mit best<strong>im</strong>mten Regeln für die Nutzung des<br />
Äthers und der Funkfrequenzen. Durch den Radio Act sollten vor allem<br />
Senderüberlagerungen verhindert und eine systematische Nutzung und Ordnung der<br />
begrenzten und insgesamt sehr knappen Funkwellen ermöglicht werden. Am 8. Juli<br />
1926 untersagte der Justizminister jedoch der Regierung bzw. staatlichen Stellen die<br />
Kontrolle des Äthers (vgl. MacCarthy 1995, S. 53f.). Der Äther gehöre jedermann, so<br />
daß der Staat nicht legit<strong>im</strong>iert sei, einzelne Bürger oder Gruppen von der Nutzung<br />
desselben auszuschließen.<br />
Dieses Urteil war und ist in zweierlei Hinsicht bemerkenswert und beispielhaft: Zum<br />
ersten manifestiert sich in diesem Verdikt die in der gesamten amerikanischen<br />
<strong>Medien</strong>ordnung feststellbare Überzeugung, daß der Staat die freie Meinungsäußerung<br />
durch keine wie auch <strong>im</strong>mer geartete Regelsetzung beeinträchtigen und einschränken<br />
dürfe; jeder soll das Recht haben, seinen eigenen Radiosender zu eröffnen, wann <strong>im</strong>mer<br />
er dies wolle. Rundfunkfreiheit sei in diesem Verständnis eine individuelle Freiheit.<br />
Zum zweiten stand diese Entscheidung in krassem Widerspruch zu den zeitgleich in<br />
Europa und vor allem in Deutschland beobachtbaren Bemühungen der Regierungen, die<br />
staatliche Kontrolle über den Rundfunk zu gewinnen und privatwirtschaftliches<br />
Engagement systematisch zurückzudrängen.<br />
125<br />
210<br />
<strong>Eine</strong> ausführliche Darstellung der historischen Entwicklung einschließlich zahlreicher<br />
Originalquellen findet sich bei Kittross (1980) und Edelman (1980). Ebenfalls<br />
einschlägig sind Dominick, Sherman und Copeland (1996).
Unmittelbare Folge dieser ordnungspolitischen Weichenstellung durch den<br />
Justizminister war eine ab Mitte 1926 einsetzende, völlig unreglementierte Welle von<br />
neu gegründeten Radiosendern <strong>im</strong> ganzen Sendegebiet der Vereinigten Staaten.<br />
MacCarthy (1995) zufolge gab es wöchentlich etwa fünf neue Sender mit der<br />
Konsequenz, daß in den meisten Ballungsgebieten und Großstädten durch massive<br />
Frequenzüberlagerung gar kein Radio-Empfang mehr möglich war. Die 1923<br />
gegründete National Association of Broadcasters (NAB), ein freiwilliger<br />
Zusammenschluß der privaten Rundfunkveranstalter, versuchte daraufhin erstmalig<br />
ordnungssetzend zu wirken und einige Anbieter zu einem freiwilligen Verzicht zu<br />
bewegen, um störende Frequenzüberlagerungen zu vermeiden. Dieser erste Versuch der<br />
Selbstkontrolle und Selbstorganisation in der amerikanischen Rundfunkgeschichte<br />
schlug jedoch fehl. Die mit dem Betrieb eines Radiosenders verbundenen<br />
Gewinnaussichten waren zu groß, um Marktteilnehmer zu einer Selbstaufgabe „um der<br />
höheren Sache eines funktionsfähigen Hörfunks willen“ zu bewegen. Von 536 Sendern,<br />
die von der NAB angeschrieben worden waren, antworteten gerade einmal 150, und<br />
auch bei diesen war keinerlei Bereitschaft zur freiwilligen Selbstaufgabe ihrer<br />
Sendetätigkeit gegeben (vgl. MacCarthy 1995; Dominick, Sherman und Copeland<br />
1996). <strong>Eine</strong> solche Verhaltensweise wäre bei der vorgegebenen Anreizstruktur und<br />
großen Gewinnerwartungen auch kaum zu erwarten gewesen. Aus<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel bleibt festzuhalten, daß das Chaos bei den<br />
Sendefrequenzen in erster Linie durch nicht spezifizierte Eigentumsrechte (Property<br />
Rights) verursacht wurde.<br />
So war der amerikanische Rundfunkmarkt in dieser frühen Phase von der Gefahr<br />
bedroht, durch die mangelnde Koordinationsbereitschaft der unternehmerischen<br />
Eigeninteressen und die unzureichend spezifizierten und zugeordneten Property Rights<br />
zugrunde zu gehen, bevor er überhaupt erst richtig zur Entfaltung gelangt war. Der<br />
amerikanische Kongreß mußte letztlich rechts- und ordnungssetzend einschreiten und<br />
die Rundfunkunternehmen aus diesem „Gefangenendilemma“ der kollektiven<br />
Selbstschädigung und Selbstblockade befreien. Am 23. Februar 1927 wurde ein<br />
novellierter „Radio Act“ durch den Präsidenten unterzeichnet und die mit<br />
weitreichenden Handlungsbefugnissen und Kompetenzen ausgestattete Federal Radio<br />
Commission (FRC) gegründet: diese ist der Vorläufer der heute noch bestehenden<br />
Federal Communications Commission (FCC) (vgl. Edelman 1980). Im Radio Act waren<br />
Eckpunkte für die Nutzung des Äthers sowie die Modalitäten der Lizenzierung<br />
enthalten. Hierdurch wurden die Property Rights spezifiziert und es entstand erstmals<br />
ein formaler Ordnungsrahmen und ein Rechnungszusammenhang, der Planungs- und<br />
Rechtssicherheit schuf und der die weitere Entwicklung des Rundfunkmarktes<br />
überhaupt erst ermöglichte. Die ordnungspolitische Steuerungswirkung des Radio Acts<br />
<strong>im</strong> Sinne des fünften Ordnungsproblems ist außerordentlich hoch einzuschätzen.<br />
Diese kurze Episode zu Beginn des amerikanischen Rundfunks ist besonders aus<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel interessant. Es existieren bindungsbedürftige<br />
versus selbstbindende Institutionen sowie zahlreiche Wechselwirkungen zwischen<br />
beiden. In manchen „Spielsituationen“ führt das Eigeninteresse der Individuen zu einer<br />
211
freiwilligen Einigung auf einen best<strong>im</strong>mten Ordnungsrahmen der Interaktion. In<br />
anderen Spielsituationen wiederum leitet das Eigeninteresse (wie <strong>im</strong> sog.<br />
Gefangenendilemma der Spieltheorie expliziert) zu individueller und kollektiver<br />
Selbstschädigung. Für den amerikanischen Rundfunkmarkt bedeutet dies, daß sich die<br />
Bemühungen und Vorschriften der National Association of Broadcasters (NAB) als<br />
Element der freiwilligen Selbstorganisation in dieser Konfliktsituation <strong>im</strong> neu<br />
entstehenden amerikanischen Rundfunk nicht durchsetzen konnten: Sie entfalteten<br />
aufgrund der bestehenden Anreizstrukturen keine „selbstbindende“ Kraft. Auch der<br />
Wettbewerb konnte hier nicht ordnungssetzend wirken. Es zeigte sich aber in der<br />
unmittelbaren Folgezeit, daß in dieser Phase der Marktentstehung offensichtlich eine<br />
direkte Beziehung zu einem System staatlicher Regelsetzung existierte. Die FRC<br />
versuchte nämlich Ordnung in die chaotischen Frequenzverhältnisse zu bringen, indem<br />
sie nur Sendern mit „anspruchsvollem Programmprofil“ eine Sendelizenz zuteilte.<br />
Durch diesen Ordnungsfaktor wurden sofort die auf freiwilliger Basis beruhenden<br />
NAB-Vorschläge über ethische Grundsatze und wirtschaftliche Praktiken zur<br />
Sicherstellung von qualitativen Standards <strong>im</strong> neuen Rundfunkmarkt ernst genommen:<br />
sie entfalteten Bindungskraft. Erst die Einrichtung einer mit konkreten<br />
Handlungsbefugnissen ausgestatteten und durchsetzungsfähigen Behörde, der FRC,<br />
ermöglichte die positive Wirkung von solchen Institutionen und Organisationen, die –<br />
wie der NAB – auf „weichen“ Regelungs- und Kontrollmechanismen beruhte. Auf der<br />
Ordnungsebene des Staates mußten also einige (wenige) Eckpunkte fixiert werden,<br />
damit <strong>im</strong> folgenden die Ordnungsebenen des Wettbewerbs und der Selbstkontrolle<br />
Wirkung entfalten konnten.<br />
Auch der weitere Verlauf der amerikanischen Rundfunkordnung entwickelte sich <strong>im</strong><br />
Spannungsfeld zwischen den verschiedenen Ordnungsebenen der privaten<br />
unternehmerischen Initiative und Selbstregulierung, des Wettbewerbs und den<br />
staatlichen Versuchen, eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung zu schaffen (vgl.<br />
Kittross 1980; Edelman 1980). Mit dem Federal Communications Act von 1934 und der<br />
Einrichtung der Federal Communications Commission (FCC) 126<br />
212<br />
wurde eine staatliche<br />
Kommunikationsaufsicht ins Leben gerufen, die jedoch weitgehend von der Politik und<br />
der Regierung unabhängig war und ist (vgl. Barnett 1988) – vergleichbar etwa zu der<br />
ebenfalls politisch unabhängigen amerikanischen Zentralnotenbank. Damit entsprach<br />
die FCC der amerikanischen Rechtsphilosophie, möglichst handlungsfähige politische<br />
Institutionen zu schaffen, gleichzeitig jedoch durch den Einbau von „Checks and<br />
Balances“ zu verhindern, daß diese durch eine übermäßige Machtkonzentration einen<br />
unkontrollierbaren Einfluß ausüben könnten.<br />
Der Federal Communications Act in der Fassung von 1934 war der Versuch von<br />
Präsident Franklin D. Roosevelt, die traditionellen mit den neu entstehenden<br />
elektronischen <strong>Medien</strong> (Telegraph, Telefon, Radio, Fernsehen) einer einheitlichen<br />
Jurisdiktion zu unterstellen (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 31). Durch<br />
126 <strong>Eine</strong>n guten Überblick über die Arbeit der FCC (Aufgabe, Ziele, Organisation etc.)<br />
bietet das Buch von Hilliard (1991).
einen gemeinsamen und verläßlichen Rechtsrahmen sollte die weitere spontane<br />
Marktentwicklung gefördert werden. Es ist dabei sicherlich kein Zufall, daß der<br />
Communications Act gerade unter Roosevelt verabschiedet wurde. Roosevelt hatte mit<br />
der sog. „New Deal Policy“ eine stärkere Verantwortung des Staates auch für soziale<br />
Belange eingefordert und hiermit gewissermaßen einen Paradigmenwechsel in der<br />
amerikanischen Marktphilosophie vollzogen (ausführlich Holtfrerich 1980). Der<br />
Supreme Court hat dies 1937 als verfassungskonform bezeichnet. Auch in der<br />
<strong>Medien</strong>politik mag dies eine Rolle gespielt haben. Gleichwohl ging vom<br />
Communications Act nicht unbedingt ein dirigistischer Impetus aus. Es war ohne<br />
Zweifel für alle Beteiligten von Vorteil, daß der Staat gewisse Rechtsstandards<br />
einführte und hierdurch eine Wettbewerbsordnung schuf.<br />
Der Communications Act sah relativ klare Kriterien für die Aufnahme und den<br />
Betrieb eines Rundfunksenders vor. Die Lizenzvergabe an Bewerber durch die FCC war<br />
unmittelbar an vermeintlich „weiche und wirtschaftsferne“ Kriterien wie „public<br />
interest, convenience, and necessity“ gebunden (siehe Barnett 1988) 127 . Der Sachverhalt<br />
der politischen Ausgewogenheit („equal t<strong>im</strong>e“) und der Fairneß 128<br />
wurde ausdrücklich<br />
genannt (vgl. Schuster 1990) und später <strong>im</strong> Jahre 1959 in einer Neufassung des<br />
Communications Act weiter ausformuliert. Zudem sollten solche Bewerber bevorzugt<br />
werden, die sich um „anspruchsvollere Programminhalte“ bemühten. Gleichwohl blieb<br />
das Bemühen der FCC, konkret auf Programminhalte <strong>im</strong> Rundfunk einzuwirken und<br />
damit nachvollziehbare und anerkannte Qualitätsstandards einzuführen, relativ<br />
erfolglos.<br />
5.2.1.2. Erste Ansätze zur Selbstregulierung<br />
<strong>Eine</strong>n wichtigen Einschnitt in der amerikanischen Rundfunkgeschichte stellte kurz<br />
darauf ein bemerkenswertes Ereignis dar, das aus heutiger Sicht beinahe amüsant<br />
anmutet. Im November 1938 fand eine berühmt gewordene Hörspielausstrahlung von<br />
Orson Welles „Krieg der Welten“ statt, die mit starken dramaturgischen und<br />
akustischen Effekten die Eroberung der Vereinigten Staaten und die Zerstörung von<br />
New York City durch Außerirdische thematisierte. Diese Radiosendung wurde jedoch<br />
in großen Teilen der Bevölkerung, die den Vorspann zu der Sendung nicht gehört hatte,<br />
nicht als fiktional erkannt, sondern als vermeintlich reale Berichterstattung über einen<br />
127<br />
128<br />
213<br />
Die Sachverhalte public interest, convenience and necessity sind trotz der Unschärfen<br />
bei der inhaltlichen Auslegung in der amerikanischen Rechtsetzung nach wie vor aktuell.<br />
Firestone und Korzick Garmer (1998, S. viii) erläutern an Beispielen, daß diese<br />
Rechtsbegriffe <strong>im</strong> Laufe der Jahrzehnte unterschiedlich ausgelegt worden sind;<br />
gleichwohl sind sie nicht veraltet oder überholt. Auch der Digital Television Act von<br />
1996 greift auf diese Orientierungen zurück.<br />
Am 4. August 1987 wurde die Fairneß-Doktrin durch ein Gericht als Einschränkung des<br />
Rechts auf freie Meinungsäußerung und damit als Verstoß gegen den ersten<br />
Verfassungszusatz wieder gestrichen. Vor allem die Schwierigkeit der Anwendung und<br />
die Gefahr der strategischen Ausnutzung dieser Regel durch Vertreter von Partikular-<br />
Interessen hatten massive Kritik hervorgerufen und letztlich deren Abschaffung bewirkt.<br />
Gleichwohl wirkt die Fairneß-Doktrin als informelle Institution bis heute nach.
Angriff aus dem Weltall fehlinterpretiert (vgl. Baran und Davis 2000, S. 120 ff.).<br />
Zudem kam es zu „Ansteckungseffekten“ durch Mund-zu-Mund-Propaganda sowie<br />
durch eine Flucht der Bevölkerung aus New York. Konsequenz war eine landesweite<br />
Massenpanik (vgl. Noam 1995), die zu <strong>im</strong>mensen materiellen Schäden führte.<br />
Die Auswirkungen des Hörspiels lösten eine intensive Diskussion in Wissenschaft<br />
und Politik darüber aus, welche legislativen Maßnahmen geeignet sein könnten, um<br />
ähnliche Irritationen der Bevölkerung zukünftig zu verhindern 129 . Der FCC-Vorsitzende<br />
McNinch äußerte sich hierzu unmißverständlich: „Wenn Sie [die Radioveranstalter,<br />
Anm. D.W.] nicht in der Lage sind, selbst Kontrolle auszuüben, wird das jemand<br />
anderer für sie tun“ (zitiert nach MacCarthy 1995, S. 56). Für den Fall, daß das<br />
Eigeninteresse und der Wettbewerb nicht von sich aus in der Lage wären, Ordnung zu<br />
schaffen, wurden also staatliche Eingriffe angekündigt. Das neue Medium Rundfunk<br />
hatte erstmals seine ungeheure emotionalisierende und manipulative Wirkung auf die<br />
Bevölkerung von New York in einem unfreiwilligen „Laborexper<strong>im</strong>ent“ unter Beweis<br />
gestellt. Die Notwendigkeit von Ordnungsbedingungen, die geeignet schienen, solche<br />
negativen Externalitäten zukünftig zu verhindern, war offenkundig geworden (zweites<br />
Ordnungsproblem).<br />
Der durch die FCC und die Öffentlichkeit ausgeübte Druck auf die<br />
Rundfunkunternehmer zeigte Wirkung. 1939 beschloß die NAB einen<br />
Maßnahmenkatalog, um qualtitative Standards <strong>im</strong> Rundfunk <strong>im</strong> Sinne eines<br />
Negativkatalogs zu sichern. Zeitgleich wurde das sog. „NAB Code Committee“<br />
gegründet, das die Durchführung und Einhaltung dieser Vorschriften überwachen sollte.<br />
Dieser Verhaltenskodex („Code of Conduct“) enthielt unter anderem Vorschriften über<br />
Qualitätsstandards bei Kinderprogrammen, das Verbot von Angriffen auf Rassen- und<br />
Religionszugehörigkeit, Werbung nur für legale Produkte von anerkannten Firmen und<br />
die allgemeine Begrenzung der Werbezeiten (siehe MacCarthy 1995, S. 56 f.). Durch<br />
diese Standards war es erstmalig möglich geworden, eine Art von Gleichgewicht<br />
zwischen unternehmerischen Gewinninteressen und politischen Vorgaben über „sozial<br />
wünschenswerte“ Programmstandards herzustellen (drittes und viertes<br />
Ordnungsproblem). Für die privaten Rundfunkanbieter bildete dieser Verhaltenskodex<br />
eine unausweichliche Notwendigkeit, da eine Mißachtung erstens zum Verlust der<br />
Sendelizenz und zweitens zu Boykott-Maßnahmen der Verbraucher und auch der<br />
Werbekunden hätte führen können. Damit hatte sich zumindest <strong>im</strong> Hörfunk erstmalig<br />
ein verläßlicher Ordnungsrahmen <strong>im</strong> Zusammenspiel von Eigeninteresse, Wettbewerb<br />
und staatlichen Ordnungsvorgaben etabliert, der sich für die weitere Entwicklung des<br />
Marktes als sehr vorteilhaft herausstellte.<br />
129<br />
214<br />
Auf dieses Ereignis wird auch heute noch <strong>im</strong>mer in Diskussionen verwiesen, wenn die<br />
besondere Suggestivkraft des Rundfunks veranschaulicht werden soll. Der „Krieg der<br />
Welten“ war zudem Ausgangspunkt einer intensiven theoretischen Debatte über die<br />
Wirkung der Massenmedien („Mass Society“ versus „L<strong>im</strong>ited Effect Theory“, see Baran<br />
und Davis 2000, S. 120-148).
5.2.2. Das Aufkommen des Fernsehens in den Vereinigten Staaten<br />
In den frühen zwanziger Jahren bemühten sich zahlreiche Forscher in aller Welt um<br />
eine geeignete Technik, mittels derer Bilder über Funkwellen weiterverbreitet werden<br />
konnten. Der kommerzielle Erfolg des Radios weckte in den USA die Hoffnung, daß<br />
auch das Fernsehen ein lukratives Geschäft sein könnte. 1925 gelang es dem<br />
amerikanischen Erfinder Charles F. Jenkins, ein Bildsignal zu einem fünf Meilen<br />
entfernten Receiver zu übermitteln. 1926 demonstrierte der Brite John Baird einen sog.<br />
„Televisor“: In einem Schaufenster eines Londoner Geschäftshauses zeigte er dem<br />
erstaunten Publikum dre<strong>im</strong>al täglich eine Show: dies wird in der Literatur als das erste<br />
„Fernsehprogramm der Welt“ bezeichnet.<br />
Der „Erfolg“ des Fernsehens lockte sofort potentielle Investoren und Interessenten<br />
an. Schon 1929 hatte die Federal Radio Commission (FRC) achtzehn „visual broadcast<br />
stations“ lizenziert (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 52), die mit der<br />
neuen Technologie exper<strong>im</strong>entierten und deren Marktfähigkeit prüften. In New York,<br />
Boston und Chicago wurden die ersten Fernsehsendungen ausgestrahlt, die be<strong>im</strong><br />
Publikum auf große Resonanz stießen. Die Weltwirtschaftskrise am Ende der 20er Jahre<br />
bremste jedoch die Entwicklung des Fernsehens auch in den USA, da erstens die<br />
größtenteils privaten Forschungsgelder zur Weiterentwicklung des Fernsehens reduziert<br />
wurden und zweitens angesichts der finanziellen Nöte der Bevölkerung keine breite<br />
Nachfrage nach Empfangsgeräten entstehen konnte.<br />
Mit der wirtschaftlichen Erholung 1935 erhielt das Fernsehen in den Vereinigten<br />
Staaten einen neuen Schub. Der Manager der Radio Corporation of America (RCA),<br />
David Sarnoff 130<br />
, kündigte einen ehrgeizigen Plan an, um das Fernsehen aus seiner<br />
technischen Erprobungsphase in die Öffentlichkeit zu führen und breiten<br />
Bevölkerungsschichten zur Verfügung zu stellen. Nur zwei Jahre später sendeten<br />
erstmals zwei Fernsehstationen in New York und Philadelphia, die über ein<br />
Telefonkabel verbunden waren, ein gemeinsames Programm. Dieses Exper<strong>im</strong>ent kann<br />
als Vorläufer des sog. „Network Programming“ bezeichnet werden, das für den<br />
amerikanischen Markt kennzeichnend werden sollte. Im gleichen Jahr gelang mit der<br />
ersten Fernsehdirektübertragung ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des<br />
Fernsehens: David Sarnoff moderierte eine Sendung für die RCA von der<br />
Weltausstellung in New York (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 50).<br />
Damit war erstmalig die Direktübertragung von massenattraktiven Programminhalten –<br />
etwa Sportereignisse – technisch möglich geworden; diese Aussicht auf ein lukratives<br />
Geschäft beflügelte die Investoren ebenso wie die Nachfrager, die von den neuen<br />
Verwendungsmöglichkeiten Kenntnis nahmen.<br />
1941 begann die <strong>im</strong> Anschluß an den Federal Communications Act 1934 gegründete<br />
FCC mit der Lizenzierung von kommerziellen Fernsehstationen, die landesweit in<br />
großer Zahl in einer wahren Gründungswelle entstanden. Im gleichen Jahr wurde auch<br />
der erste Werbespot übertragen, womit die kommerziellen Verwertungsmöglichkeiten<br />
130 David Sarnoff gilt in den Vereinigten Staaten als der „Vater des Fernsehens“.<br />
215
auch für die Fernsehbetreiber <strong>im</strong>mer deutlicher sichtbar wurden. Der Zweite Weltkrieg<br />
beendete diese dynamische Entwicklung jedoch auch in den Vereinigten Staaten: Der<br />
Ausbau weiterer Stationen wurde unterbrochen, und fast alle kommerziellen Stationen<br />
stellten ihren Sendebetrieb bis zum Ende des Krieges ein.<br />
5.2.2.1. Die Nachkriegsphase<br />
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs begann 1945 der Aufstieg des Fernsehens<br />
zum wichtigsten Kommunikationsmedium der Vereinigten Staaten. Es enstand ein<br />
regelrechter Boom, sowohl hinsichtlich der Gründung neuer Sender als auch der<br />
Nachfrage der Bevölkerung nach Empfangsgeräten: Gab es 1946 gerade einmal 8.000<br />
Haushalte mit Fernsehgeräten, so waren es nur zwei Jahre später bereits 172.000.<br />
Unterstützt und forciert wurde dieser Prozeß durch mehrere ordnungspolitische<br />
Entscheidungen der FCC, die den Rahmen für die weitere Entwicklung des Fernsehens<br />
absteckten. Unter anderem wurde den Fernsehstationen der Zugang zu<br />
leistungsfähigeren Sendefrequenzen ermöglicht, was die Qualität der<br />
Übertragungssignale verbesserte, das kriegsbedingte Verbot des Ausbaus weiterer<br />
Sender wurde aufgehoben, und es wurden verbesserte technische Standards<br />
mitentwickelt, die der Verbreitung des neuen Mediums in der Bevölkerung in<br />
besonderer Weise dienlich waren.<br />
Für die Fernsehunternehmen stellte sich vor allem die Frage, wie sie die nun<br />
reichlich vorhandene Sendezeit mit Programminhalten ausfüllen könnten. Anfänglich<br />
wurden vor allem Sportveranstaltungen übertragen – mehr als 60% der gesamten<br />
Sendezeit wurde hierfür verwendet (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 55).<br />
<strong>Eine</strong> größere inhaltliche Vielfalt stellte sich erst 1948 mit dem entgültigen Aufkommen<br />
des sog. „Network Programming“ ein, bei dem mehrere Fernsehstationen gemeinsame<br />
Sendungen ausstrahlten, die von den Programmlieferanten bereitgestellt wurden. Vier<br />
solcher Networks existierten anfänglich, und zwar NBC, CBS, DuMont und – wettbewerbspolitisch<br />
besonders interessant – ABC, das durch eine Auflage der<br />
Kartellbehörden durch eine Abspaltung von NBC entstanden war, weil diesem Network<br />
nach Meinung der Wettbewerbshüter eine marktbeherrschende Stellung zugewachsen<br />
war 131<br />
.<br />
Die Fernsehstationen gingen in der Regel eine besondere Kundenbeziehung<br />
(„affiliation“) mit einem der Networks ein, und in zunehmendem Maße wurde das<br />
nunmehr für breite Bevölkerungsschichten <strong>im</strong>mer attraktiver werdende Programm zu<br />
einem idealen Werberahmen für die Industrie. Der Zuschauer kam dabei unentgeltlich<br />
131<br />
216<br />
In dieser Abspaltung von ABC von NBC könnte eine interessante Parallele zum<br />
aktuellen Fall des Softwareanbieters Microsoft liegen, der ebenfalls zerlegt werden soll.<br />
Die Wettbewerbsbehörden sahen <strong>im</strong> NBC-Fall eine Monopolmacht, die zum Nachteil der<br />
Konsumenten eingesetzt worden war. Dies allein rechtfertigte schon die Zerlegung.<br />
Hierin zeigt sich wiederum die pragmatische Rechtsprechung der Vereinigten Staaten<br />
auch in Wettbewerbsfragen, die jedoch <strong>im</strong> konketen Anwendungsfall sehr<br />
durchsetzungsfähig ist, wie etwa auch bei der Zerlegung des Telefonmonopolisten AT&T<br />
deutlich wurde.
in den Genuß der Fernsehprogramme 132 ; die Finanzierung des Fernsehens basierte auf<br />
dem Verkauf von Werbezeiten. Das kommerzielle Fernsehen in den Vereinigten Staaten<br />
nahm damit prinzipiell die Struktur an, die bis heute weitgehend erhalten geblieben ist:<br />
Lokale private Fernsehstationen mit begrenzter Reichweite übernehmen zu einem<br />
großen Teil die Programmangebote der verbundenen überregionalen Networks,<br />
ergänzen diese um spezifische lokale Informationen und Nachrichten und verkaufen die<br />
Werbezeiten, nicht selten bevorzugt an lokale Unternehmen aus dem eigenen<br />
Einzugsbereich.<br />
5.2.2.2. Der Gründungsstopp (Freeze)<br />
Der Boom der Neugründungen in der Expansionsphase des Marktes erreichte<br />
allerdings schon 1948 D<strong>im</strong>ensionen, die für die FCC rein organisatorisch kaum noch zu<br />
bewältigen waren: Die Zahl der Neuanträge war so groß, daß völlige Unsicherheit<br />
bestand, in welchem Maße überhaupt noch neue Sender zugelassen werden könnten,<br />
ohne daß es zu gegenseitigen Empfangsstörungen (Interferenzen) gekommen wäre.<br />
Ähnlich wie in der Entstehungsphase des Radios kam es in dieser frühen Phase der<br />
Marktentwicklung zu scheinbar chaotischen Verhältnissen. In dieser Situation und vor<br />
dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Radionmarkt entschloß sich die FCC zu<br />
einem bemerkenswerten ordnungspolitischen Eingriff: Sie erließ einen zeitlich<br />
befristeten Lizenzierungsstop für neue Fernsehsender, der von 1948 bis 1952 andauern<br />
sollte. Diese Maßnahme wird in der Literatur als sog. „Freeze“ bezeichnet, als<br />
„Einfrieren“ des status quo (vgl. Jeter 1994, S. 40ff.). Während dieses Gründungsstopps<br />
wollte die FCC geeignete Untersuchungen darüber anstellen, welche<br />
ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für die weitere Marktentwicklung hilfreich<br />
wären, wie die begrenzten Frequenzpotentiale opt<strong>im</strong>al genutzt werden und welche Form<br />
der Frequenzzuteilung den Marktgegebenheiten bestmöglich entsprechen könnten.<br />
Der Eingriff der Regulierungsbehörde FCC hatte – wie dies häufig bei staatlichen<br />
Eingriffen in das Marktgeschehen der Fall ist – vollkommen unvorhergesehene und zum<br />
Teil nicht erwünschte Konsequenzen. Angesichts der rasch expandierenden<br />
Massennachfrage nach Fernsehen, sowohl seitens der Zuschauer als auch potentieller<br />
Investoren, und angesichts des durch die FCC eingefrorenen Angebots kam es zu<br />
Ausweichreaktionen aller Marktteilnehmer. Davon profitierten einerseits die etablierten<br />
lokalen Fernsehunternehmen, die bereits über eine gültige Lizenz verfügten und<br />
nunmehr ihre Marktposition in aller Ruhe ausbauen konnten, aber vor allem auch die<br />
Kabelunternehmen. Diese konnten sich in der Zeit des „Freeze“ unter dem Schutzschild<br />
der FCC-Regulierung zu starken Konkurrenten für die Fernsehanbieter etablieren. De<br />
facto entwickelte sich der Lizenzierungsstopp für Fernsehsender zu einem<br />
Entwicklungsprogramm für das Kabelfernsehen.<br />
Kabelfernsehen (cable, cablecasting oder auch cable TV) war anfänglich eine reine<br />
Ergänzung zur traditionellen terrestrischen Verbreitung des Fernsehens und insofern<br />
132 In diesem Zusammenhang entstand der Begriff des Free-TV.<br />
217
kein Substitut, sondern ein Hilfsfaktor, der die Verbreitung des Fernsehens förderte („a<br />
passive delivery system“, Jeter (1994, S. 40)). Während der Phase der stürmischen<br />
Marktexpansion Ende der 40er Jahre entstand ein großes Interesse am Fernsehen, die<br />
Übertragungsmöglichkeiten waren jedoch angesichts der räumlichen Distanzen in den<br />
Vereinigten Staaten sowie aufgrund der geographischen Besonderheiten sehr begrenzt.<br />
So hatten beispielsweise viele Städte, die in der Nähe großer Gebirge und damit <strong>im</strong> sog.<br />
„Funkschatten“ lagen, überhaupt keinen Empfang. In dieser Situation entschlossen sich<br />
einige Gemeinden, einen besonders leistungsfähigen Empfänger in Form einer<br />
Großantenne an geeigneter Stelle aufzustellen (etwa auf einem nahegelegenen Berg)<br />
und die dort empfangenen Fernsehsignale über frei verlegte Fernmeldekabel an die<br />
Haushalte weiterzuleiten. Diese erste Form des Kabelfernsehens wurde als „Community<br />
Antenna Television“ (CATV) bekannt und diente ausschließlich der Weiterverbreitung<br />
von terrestrisch ausgestrahlten Fernsehprogrammen in solche Gegenden, in denen<br />
regulärer Fernsehempfang technisch nicht möglich war.<br />
Die Unternehmen, die die Kabelnetze innerhalb der Gemeinden verlegten, verlangten<br />
von ihren Kunden für ihre Dienstleistung einen Preis, worin zunächst ihr einziges<br />
Geschäftsinteresse lag. Die Kabelunternehmen produzierten noch keine eigenen<br />
Programme. Die Fernsehunternehmen begrüßten die neu hinzu gekommenen<br />
Marktteilnehmer: Sie profitierten von der Weiterverbreitung ihrer Programme in<br />
funktechnisch schwer zugängliche Gebiete, weil sie hierdurch ein größeres Publikum<br />
erreichen konnten und die Werbezeiten sich dementsprechend besser verkaufen ließen.<br />
Somit bestand zwischen den beiden Industrien anfänglich eine Interessenharmonie.<br />
Diese sollte jedoch <strong>im</strong> Laufe der weiteren Marktentwicklung <strong>im</strong> dem Maße aufhören,<br />
wie sich die Kabelunternehmen <strong>im</strong> Anschluß an den Lizenzierungsstopp 1952 zu<br />
unabhängigen und leistungsstarken Konkurrenten entwickelten.<br />
Durch den Lizenzierungsstopp für neue Fernsehsender wurden nun solche<br />
Aktivitäten besonders gewinnversprechend, die bestehende Fernsehangebote über<br />
Fernmeldekabel in solche Regionen weitertrugen, in denen noch keine Fernsehsender<br />
lizenziert worden waren. Dies führte zu massiven Investitionen in die Kabelnetze, so<br />
daß sich in kürzester Zeit eine alternative Infrastruktur zur terrestrischen<br />
Fernsehübertragung entwickelte. Dabei erwies es sich für die Kabelunternehmen als<br />
sehr vorteilhaft, daß sie als „passives Übertragungsmedium“ nicht durch die FCC<br />
lizensiert werden mußten: die von ihnen weiterverbreiteten Programme der<br />
Fernsehsender waren ja bereits von der FCC lizenziert worden. Außerdem vertrat die<br />
FCC damals den Standpunkt, daß Kabel kein Rundfunk sei und das sie nur die<br />
Kompetenz zur Regelung des Rundfunks hätte. Die Kabelunternehmen konnten also<br />
Programme zusammenstellen – quasi in Weiterentwicklung des CATV – und diese<br />
ihren Kunden gegen Entgelt zur Verfügung stellen.<br />
Nach der Aufhebung des Freeze begann das Kabelfernsehen endgültig seine<br />
„Metamorphose“ (Jeter 1994, S. 40) von einem rein passiven Medium der<br />
Signalübertragung zu einem aktiven Fernsehanbieter, der nicht nur bestehende<br />
Programme weitertrug, sondern sich zunehmend auch mit eigenen Angeboten in neuen<br />
Sendeformaten an die Zuschauer wandte. Von 1952 bis 1960 wuchs die Zahl der<br />
218
Kabelkunden von gerade einmal 14.000 auf über 750.000, die Zahl der<br />
Kabelunternehmen von 70 auf über 600. Mit der Entwicklung des Kabelfernsehens zu<br />
einem starken Wettbewerber des terrestrischen Fernsehens hatte der amerikanische<br />
Fernsehmarkt seine zweite Säule erhalten, die bis heute grundsätzlich Bestand hat. Die<br />
starke wettbewerbliche Komponente durch die lokale Verankerung des Fernsehens<br />
wurde ergänzt durch den Wettbewerb zwischen den einzelnen Übertragungsmedien und<br />
der daraus hervorgehenden Expansion von Fernsehanbietern.<br />
Mit dem Erstarken der Kabelunternehmen zu gleichberechtigten Anbietern von<br />
Fernsehprogrammen endete die anfängliche Interessenharmonie zwischen<br />
Kabelunternehmen und Fernsehunternehmen. Erstmalig wurde die FCC als<br />
Streitschlichter angerufen; die Konkurrenten warfen sich gegenseitig vor, von der<br />
staatlichen Regulierung (oder Untätigkeit) bevorzugt zu werden. Die terrestrischen<br />
Fernsehanbieter forderten, die FCC müsse auch für die Kabelunternehmen die üblichen<br />
Lizenzierungsverfahren des Rundfunks anwenden. Dem widersprachen die<br />
Kabelunternehmen mit dem Argument, Kabeldienste seien kein Rundfunk, sondern eine<br />
reine Dienstleistung. Die unterschiedlichen wettbewerbspolitischen Auffassungen<br />
wirken bis heute nach und haben unter anderem dazu geführt, daß mit den Cable<br />
Communications Acts von 1984 und 1992 eine Trennung der Rechtsbereiche vollzogen<br />
wurde. Diese beendete jedoch keineswegs das Konkurrenzverhältnis zwischen Kabel<br />
und Fernsehen.<br />
Der Lizenzierungsstopp führte aber noch zu weiteren Weichenstellungen für den<br />
amerikanischen Fernsehmarkt. Ordnungsökonomisch könnte man sagen, es wurden<br />
Pfad- oder Verlaufsabhängigkeiten begründet, die bis heute in der amerikanischen<br />
Fernsehlandschaft nachwirken. So wirkte der Freeze beispielsweise wie ein<br />
monopolistisches Schutzschild für die bereits lizenzierten Fernsehanstalten, die gerade<br />
noch rechtzeitig den Sendebetrieb aufgenommen hatten. Für die meisten Städte und<br />
Regionen war erst ein Fernsehsender zugelassen worden; nur 24 Städte verfügten über<br />
zwei oder mehr Anbieter (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 56.). Damit<br />
bestärkte die zeitlich befristete Marktzutrittsschranke die relative Marktposition der<br />
etablierten Sender, die in aller Ruhe sämtliche Wettbewerbsfelder besetzen konnten.<br />
Nach dem Ende des Freeze war es für neue Marktteilnehmer sehr schwer, in diese<br />
verfestigten lokalen Märkte einzutreten.<br />
Ebenfalls hatte der Lizenzierungsstopp eine Konzentration bei den<br />
Programmlieferanten und hier vor allem bei den Networks zur Folge. Da in den meisten<br />
Städten nur ein, in wenigen Städten zwei Fernsehanbieter existierten, suchten diese eine<br />
Anbindung an die beiden großen und vermeintlich leistungsstärkeren Networks NBC<br />
und CBS. Das dritte Network, ABC, geriet in große Schwierigkeiten und wurde fast<br />
vollständig aus dem Markt gedrängt. Erst Mitte der 50er Jahre konnte sich ABC durch<br />
wirtschaftliche Umstrukturierungen und durch erfolgreiche neue Programmformate<br />
langsam wieder erholen. Für das DuMont-Network gab es allerdings keine Rettung<br />
mehr; es mußte seinen Sendebetrieb aufgeben. Damit war auf der Ebene der<br />
Programmlieferanten das über viele Jahrzehnte hinweg stabile „Triopol“ der drei großen<br />
Networks entstanden.<br />
219
5.2.2.3. Der „Sixth Report and Order“<br />
Der Lizenzierungsstopp wurde 1952 mit dem dem sog. „Sixth Report and Order“<br />
aufgehoben, in dem die weiteren zentralen Ordnungsbedingungen für die<br />
Fernsehentwicklung umrissen und wichtige Fragen des neuen Marktes geklärt wurden<br />
(vgl. Dominick, Sherman und Messere 2000). So wurde erstens ein allgemeingültiger<br />
technischer Standard für die Entwicklung des Farbfernsehens benannt. Dies wurde<br />
sowohl von der Industrie begrüßt, die nunmehr Planungssicherheit für die Produktion<br />
der Empfangsgeräte erhielt als auch von den Verbrauchern, die sich nun verstärkt zum<br />
Kauf eines Fernsehapparates entschlossen. Zweitens öffnete die FCC weitere,<br />
wenngleich weniger attraktive Frequenzspektren <strong>im</strong> UHF-Bereich für neue<br />
Lizenzbewerber. Damit wurde die Frequenzknappheit entscheidend gemildert und<br />
neuen Anbietern der Marktzugang ermöglicht. Drittens wurde das Problem der<br />
Interferenzen durch geographische Einschränkungen und L<strong>im</strong>itierung der Reichweite<br />
und Übertragungsstärke gelöst. Auch dies erhöhte de facto die zugänglichen<br />
Frequenzen für neue Anbieter. Viertens wurde das Lokalprinzip ausdrücklich als<br />
generelles Ordnungsprinzip für Fernsehen in den Vereinigten Staaten festgeschrieben<br />
(„small town newspapers on the air“). Fünftens wurden ausreichend Kanäle für nichtkommerzielles<br />
Fernsehen (Public Broadcasting) reserviert, weil dieses als notwendige<br />
Ergänzung zu einem marktlichen Fernsehangebot angesehen wurde. Dem Fernsehen<br />
wurden Eigenschaften zuerkannt, die <strong>im</strong> Sinne des ersten Ordnungsproblems zu einer<br />
verbesserten gesellschaftlichen Arbeitsteilung und demokratischen Partizipation führen<br />
würde. Für die Bereiche Bildungsfernsehen, Integration von Einwanderern,<br />
Kinderprogrammen usw. wurde ein ergänzendes öffentliches Angebot als zweckmäßig<br />
erachtet. Diese letzte Maßnahme, die maßgeblich auf die Initiative der FCC-<br />
Kommissionärin Frieda Hennock zurückgeht, kann als die Geburtsstunde des Public<br />
Television angesehen werden.<br />
5.2.2.4. Bemühungen um Qualitätsstandards und Selbstkontrolle<br />
Neben der technischen und wirtschaftlichen Entfaltung des Fernsehens entwickelte<br />
sich zunehmend die Diskussion um die geeigneten Inhalte, die in Hörfunk und<br />
Fernsehen verbreitet werden konnten und sollten (viertes Ordnungsproblem). So<br />
bestand in der teilweise puritanisch geprägten Bevölkerung der Vereinigten Staaten die<br />
Befürchtung, daß sich die Programmstandards einseitig und nachteilig entwickeln<br />
könnten und daß gar unmoralische und unanständige Inhalte gesendet würden 133<br />
. Schon<br />
1946 hatte die FCC deshalb eine Richtlinie über „Public Broadcasting Responsability of<br />
Broadcasting Licensees“ für den Hörfunk verabschiedet, die in der Fachdiskussion kurz<br />
als das „Blue Book“ (wegen seines Einbandes) bekannt wurde (ausführlich Howard,<br />
Kievman und Moore 1994, S. 122 ff.). Im Blue Book wurden verschiedene Ziele für die<br />
künftige Rundfunkentwicklung angesprochen. So sollte erstens eine<br />
133<br />
220<br />
Dies ist eine bemerkenswerte Parallele zu der aktuellen Diskussion um mögliche<br />
Gefahren, die durch die neuen <strong>Medien</strong> – vor allem das Internet – hervorgerufen werden<br />
können.
„Überkommerzialisierung“ der Rundfunksender verhindert werden. Zweitens wurde vor<br />
der einseitigen Abhängigkeit der Sender von den Networks als Programmlieferanten<br />
gewarnt. Drittens sollten ausreichend Programmplätze für Diskussionen über<br />
„öffentliche Angelegenheiten“ in den Sendungen reserviert und viertens Einseitigkeit<br />
<strong>im</strong> Programmprofil beseitigt werden.<br />
Obwohl diese Richtlinie des Blue Book niemals zu einem offiziellen politischen<br />
Dokument der FCC mit formaler juristischer Bindungskraft wurde, beeinflußte sie als<br />
informelle Institution nachhaltig die wissenschaftliche Diskussion und auch die<br />
Rechtsprechung in den Vereinigten Staaten, etwa zur Lizenzierung oder<br />
Lizenzverlängerung von Fernsehstationen. Mit dem Blue Book war für die<br />
Entscheidungsträger in der Judikative und in der Exekutive eine wichtige<br />
Argumentationshilfe entstanden, die de facto bindende Kraft entfaltete.<br />
Mit der zunehmenden Popularität des Fernsehens weitete sich das Bemühen um<br />
geeignete Ordnungsbedingungen und Qualitätsstandards zunehmend auf den Fernsehmarkt<br />
aus. Im April 1951, also noch während des Zeitraums des Lizenzierungsstopps,<br />
gründete die „National Association of Broadcasters“ (NAB) ein „Television Program<br />
Standard Committee“. Dies geschah, analog zur Entwicklung <strong>im</strong> Radiomarkt, wiederum<br />
in dem Bemühen, geplanten staatlichen Eingriffen vorzugreifen und Selbstregulierung<br />
zu verwirklichen. Im März 1952 wurde ergänzend das Television Code Review Board<br />
als Organisation zur Durchsetzung der qualitativen Standards eingerichtet. Während der<br />
50er Jahre, in denen sich das Fernsehen in den Vereinigten Staaten als Medium<br />
vollständig etablierte, wurde der Television Code permanent überarbeitet und inhaltlich<br />
ergänzt. 1962 wurde eine neue Behörde als Durchsetzungsinstanz gegründet und das<br />
bestehende Television Review Board zu einer Revisionsinstanz bei Streitfragen<br />
abgeändert. Die damit entstandene Struktur der Qualitäts- und Inhaltskontrolle ist<br />
prinzipiell bis heute unverändert geblieben (vgl. MacCarthy 1995).<br />
Genau wie <strong>im</strong> Hörfunk war die Gestaltung des Ordnungsrahmens für den<br />
Fernsehmarkt gekennzeichnet durch ein permanentes Wechselspiel zwischen den<br />
verschiedenen Ordnungsebenen privater Selbstkontrolle und unternehmerischer<br />
Selbstbeschränkung, der Kontrolle durch den Wettbewerb sowie staatlichen<br />
Bemühungen, ordnungsetzend zu wirken (vgl. Edelman 1980). Als die<br />
Zigarettenindustrie sich beispielsweise nicht von selbst auf eine zeitliche Begrenzung<br />
der Werbezeiten für ihre Produkte einigen konnte, handelte der amerikanische Kongreß<br />
unverzüglich und hart mit einem vollständigen Verbot von Zigarettenwerbung <strong>im</strong><br />
Fernsehen (vgl. MacCarthy 1995). Ein ähnlicher Sachverhalt deutete sich bei der<br />
Begrenzung von Werbezeiten in Kindersendungen an. Hier gelang es den privaten<br />
Fernsehsendern jedoch, von sich aus eine L<strong>im</strong>itierung auf 9,5 Minuten pro Stunde<br />
durchzusetzen. Der Gesetzgeber erklärte diese Selbstbeschränkung für ausreichend und<br />
verzichtete auf weiterführende und härtere gesetzgeberische Maßnahmen.<br />
221
5.2.3. Die endgültige Etablierung des Fernsehens<br />
Auch nach den entscheidenden ordnungspolitischen Weichenstellungen zu Beginn<br />
der 50er und 60er Jahre hat sich der amerikanische Fernsehmarkt weiterhin dynamisch<br />
entwickelt. Fernsehen ist in den Vereinigten Staaten einer der bedeutendsten<br />
wirtschaftlichen Faktoren, sowohl was die finanziellen Volumina angeht als auch die<br />
Bedeutung als kultureller Integrationsfaktor sowie als Medium politischer<br />
Kommunikation (vgl. Finney 1994). Seit dem Ende der sechziger Jahre steht in jedem<br />
amerikanischen Haushalt mindestens ein Fernsehapparat. Mit der weiteren technischen<br />
Entwicklung hat sich eine große wettbewerbliche Dynamik entwickelt. Vor allem für<br />
die europäischen Staaten hat sich der amerikanische Markt als wichtige Orientierungs-<br />
und Bezugsgröße etabliert.<br />
Im Vergleich zum deutschen Fernsehmarkt hat sich dabei als sehr positiv<br />
herausgestellt, daß die Federal Communications Commission Verantwortung für den<br />
gesamten Rundfunksektor und zugleich den Telekommunikationssektor trägt (vgl<br />
Kittross 1980; Hilliard 1991): Die FCC ist demnach sowohl verantwortlich für die<br />
Inhalte und Programme (software) als auch für die Übertragungswege (hardware) 134<br />
.<br />
Diese Bündelung von Kompetenzen erlaubt der FCC schnellere Entscheidungen als dies<br />
in Deutschland möglich ist, wo die Kompetenzen von Rundfunk und<br />
Telekommunikation zwischen Bund und Ländern, also auf verschiedenen<br />
Gebietskörperschaftsebenen, getrennt sind. Mit der Gründung der FCC <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit dem Communications Act 1934, mit dem „Sixth Report and Order“<br />
sowie mit den verschiedenen Versuchen zur Qualitätssicherung wurde in den<br />
Vereinigten Staaten ordnungspolitische Weichenstellungen vollzogen, die sich für die<br />
wirtschaftliche Entwicklung von Hörfunk und Fernsehen als sehr positiv herausgestellt<br />
haben. Auch die Neufassung des Telecommunications Act von 1996 sowie die<br />
Ergänzung des Cable Communications Act von 1984 durch den Cable Television<br />
Cosumer Protection and Competition Act von 1992 haben diese positive Entwicklung<br />
insgesamt bestätigt.<br />
5.2.4. Historische Pfadabhängigkeiten: Ein Zwischenergebnis<br />
Als wichtiger Kernpunkt der historischen Entwicklung kann festgehalten werden,<br />
daß in den Vereinigten Staaten während der gesamten Entwicklung des Rundfunks eine<br />
vergleichsweise kontinuierliche und gleichmäßige Entwicklung unter pr<strong>im</strong>är<br />
privatwirtschaftlichen Vorzeichen stattfand. Dies ist ein entscheidender systematischer<br />
Unterschied zur deutschen Rundfunkentwicklung, die erstens von Beginn an unter<br />
staatlicher Vormacht stand und zweitens mehrere Strukturbrüche erlebt hat. Die „junge<br />
Nation“ USA hat <strong>im</strong> Vergleich zur „alten Nation“ Deutschland nicht nur eine<br />
erstaunliche, mehr als zweihundertjährige Verfassungskontinuität, sondern auch eine<br />
beachtliche Beständigkeit der Wirtschafts- und der <strong>Medien</strong>ordnung. Der Rundfunk war<br />
134<br />
222<br />
Allerdings wurde der FCC durch den Cable Communications Act von 1984<br />
weitestgehend die Kompetenz für die Regulierung der Kabelnetze entzogen (vgl. Hilliard<br />
1991).
von Anfang an privatwirtschaftlich organisiert; es gab zu keinem Zeitpunkt in der<br />
gesamten historischen Entwicklung eine durchgreifende Tendenz, daran etwas zu<br />
ändern. Nicht-kommerzieller Rundfunk (Public Broadcasting) hatte und hat dabei in der<br />
Tat, wie in den Programmwahlmodellen erkennbar, vor allem eine ergänzende Funktion<br />
zu den wettbewerblichen Ergebnissen des Rundfunkmarktes.<br />
Der Fernsehmarkt in den USA wurde von Anfang an dezentral entwickelt. Was in<br />
der Entstehungsphase als spontane Marktentwicklung mit einzelnen Fernsehstationen in<br />
den großen Städten begonnen hatte, wurde mit dem „Sixth Report and Order“ als<br />
fundamentales Organisationsprinzip festgeschrieben. Der Fernsehmarkt ist prinzipiell<br />
ein lokaler Markt, wenngleich es mit den Networks landesweit operierende<br />
Programmlieferanten gibt. Durch das Lokalprinzip ist automatisch ein sehr effizientes<br />
Instrument zur Sicherung des Wettbewerbs eingebaut; die Bestreitbarkeit von Märkten<br />
ist wesentlich größer als in zentral organisierten Rundfunkmärkten, in denen die<br />
Inbetriebnahme eines neuen Senders beinahe mit prohibitiv hohen Investitionskosten<br />
verbunden ist. Be<strong>im</strong> Eintritt in lokale Märkte ist hingegen unternehmerisches Risiko<br />
besser kalkulierbar und leichter einzugrenzen.<br />
Seit der technischen Erfindung und der zunehmenden Popularisierung werden der<br />
Hörfunk und vor allem das Fernsehen in den Vereinigten Staaten als zentrales Element<br />
der demokratischen Meinungs- und Willensbildung verstanden. Rundfunk war und ist<br />
für die Amerikaner das zentrale Medium zur inhaltlichen Verwirklichung des ersten<br />
Verfassungsgrundsatzes, des Rechts der freien Meinungsäußerung. Aus dieser Sicht<br />
leitet die amerikanische Rechtsprechung die Notwendigkeit ab, den Rundfunkmarkt<br />
außenpluralistisch als Markt für Ideen zu organisieren, in dem sich in einem fairen<br />
Wettbewerbsprozeß die beste Idee gemäß der Free-Trade-in-Ideas-Doktrin durchsetzen<br />
möge (drittes und viertes Ordnungsproblem). Jede Einflußnahme des Staates auf den<br />
Rundfunkmarkt und erst recht auf spezifische Programminhalte wird äußerst kritisch<br />
beurteilt, weil hierin eine Einschränkung individueller Freiheitsrechte gesehen wird<br />
(zweites Ordnungsproblem). Dies ist ein systematischer Unterschied zu Deutschland,<br />
wo der staatlichen Problemlösungskompetenz ein wesentlich höherer Stellenwert<br />
zugeschrieben wird, sowohl in der <strong>Medien</strong>- als auch ganz allgemein in der<br />
Wirtschaftsordnungspolitik.<br />
5.3. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen<br />
5.3.1. <strong>Medien</strong>ordnung als Teil der Rechtsordnung<br />
Ein durchgehender rechtlicher Bezugspunkt der amerikanischen <strong>Medien</strong>politik ist<br />
die gesellschaftspolitische Zielsetzung, den Mißbrauch von Meinungsmacht zu<br />
verhindern (zweites Ordnungsproblem) und den Ersten Verfassungszusatz mit Leben zu<br />
erfüllen (drittes und viertes Ordnungsproblem). Mittel hierfür ist eine möglichst große<br />
Anzahl konkurrierender Angebote und Meinungen. Dem Wettbewerb wird dabei eine<br />
lenkende, selektierende und kontrollierende Funktion in einer Weise zugedacht, wie sie<br />
für europäische Verhältnisse zwar von einigen Autoren für zweckmäßig erachtet wird<br />
223
(vgl. Gröner 1988; Mestmäcker 1995), jedoch noch auf absehbare Zeit kaum<br />
realisierbar sein dürfte. Das Gewinnstreben von <strong>Medien</strong>unternehmen als „business as<br />
usual“ gilt in den Vereinigten Staaten als ebenso normal wie die Anwendung der<br />
Antitrust- und Kartellpolitik auch <strong>im</strong> <strong>Medien</strong>bereich.<br />
Das Verständnis der <strong>Medien</strong>ordnung als Teil der allgemeinen Rechtsordnung hat ein<br />
wesentlich geringeres Ausmaß an Verrechtlichung und Regulierung zur Folge, als dies<br />
in Europa der Fall ist. Zudem herrscht, wie bereits be<strong>im</strong> kurzen Überblick über die<br />
historische Entwicklung deutlich wurde, die fallbezogene Rechtsprechung und<br />
Weiterentwicklung des <strong>Medien</strong>rechts (siehe den sog. „Writers-Guild-Fall“ 135 ) vor.<br />
Freilich hat die hohe Flexibilität der Rechtsprechung teilweise auch Kosten, denn die<br />
Rechtslage ist keineswegs <strong>im</strong>mer transparent und das Ergebnis von Rechtstreitigkeiten<br />
ist häufig sehr spekulativ. Dies kann wie eine Markteintrittsbarriere für neue Investoren<br />
und Anbieter wirken.<br />
Der amerikanische Fernsehmarkt ist, wie bereits mehrfach erwähnt, lokal<br />
organisiert. Was als spontane Entwicklung begann, wurde mit den Sixth Report on<br />
Order 1952 engültig rechtlich fixiert. Dieser Sachverhalt durchzieht die gesamte<br />
wettbewerbspolitische Betrachtung sämtlicher Elemente der <strong>Medien</strong>ordnung wie ein<br />
roter Faden. Er beeinflußt wesentlich die Marktstruktur und das wettbewerbspolitische<br />
Handlungsfeld. Auch dies ist ein entscheidender Unterschied zu den grundsätzlich<br />
überregional organisierten Fernsehmärkten in Europa. Die großen privaten Networks<br />
ABC, CBS, Fox, NBC, UPN, WBN und PAX sind nämlich, wie aus Abbildung 21<br />
ersichtlich wird, in erster Linie Programmlieferanten und bedürfen keiner<br />
eigenständigen Lizenz als Rundfunkanbieter. Dies bedeutet in der Praxis konkret, daß<br />
die lokalen Fernseh- oder Kabelanbieter die Programme von den großen Networks oder<br />
anderen Programmlieferanten inklusive der überregionalen Werbespots heranführen.<br />
Dann werden die freien Werbeblöcke mit größtenteils lokal orientierten Werbespots<br />
gefüllt und sodann an die Haushalte weitergeleitet 136<br />
. Die großen Networks selbst<br />
unterlagen dabei niemals der Aufsicht der FCC, da sie nur Programme gestalten, diese<br />
aber nicht selbst aussenden. Von der FCC kontrolliert werden hingegen die<br />
Fernsehanbieter. Gleichwohl unterliegen alle <strong>Medien</strong>unternehmen der Aufsicht durch<br />
die Kartellbehörden und das Justizministerium.<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die hohe Flexibilität der amerikanischen<br />
<strong>Medien</strong>ordnung maßgeblich durch die Flexibilität der angelsächsischen Rechtstradition<br />
befördert wurde. Die Initiative zur Rechtsetzung ging in den Vereinigten Staaten sogar<br />
häufig von dem Teilnehmern des <strong>Medien</strong>marktes aus, die quasi als Nachfrager für einen<br />
135<br />
136<br />
224<br />
Der „Writers Guild Fall“ ist einer der meistdiskutieren medienrechtlichen Fälle. In<br />
diesem Fall wurde eine freiwillige Inhaltsbeschränkung der Fernsehanbieter als<br />
verfassungsinkonform bezeichnet. Hierauf wird später <strong>im</strong> Zusammenhang mit dem<br />
Thema Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen noch genauer einzugehen sein.<br />
Dies ist für Europäer häufig eine bemerkenswerte Erfahrung, wenn etwa während der<br />
Ausstrahlung eines landesweit interessanten Sportereignisses in den USA Werbespots<br />
gesendet werden, in denen etwa der Computerladen der hiesigen Kleinstadt, in der man<br />
sich gerade aufhält, für seine Produkte wirbt.
Ordnungsrahmen auftraten (fünftes Ordnungsproblem). Dies dürfte ein wesentlicher<br />
Unterschied zur deutschen (und europäischen) medienrechtlichen Regulierung sein, die<br />
wesentlich öfter von sich aus initiativ wurde.<br />
5.3.2. Die Federal Communications Commission<br />
5.3.2.1. Die Organisationsstruktur der FCC<br />
Mit dem Communications Act aus dem Jahr 1934 wurde erstmals ein systematischer<br />
Ordnungsrahmen für den Rundfunk in den Vereinigten Staaten geschaffen und zugleich<br />
die Federal Communications Commission als operative Behörde aus der Taufe<br />
gehoben: „ ... for the purpose of securing a more effective execution of this<br />
(communication) policy by centralizing authority heretofore granted by law to several<br />
agencies and by granting additional authority with respect to interstate and foreign<br />
commerce in wire and radio communications, there is hereby created a commission to<br />
be known as the ‚Federal Communications Commission‘, which shall be constituted as<br />
hereinafter provided, and which shall execute and enforce the provisions of this Act“.<br />
Die FCC war seit ihrer Gründung 1934 verantwortlich für die Ordnung der gesamten<br />
nationalen (interstate) Kommunikation in den Bereichen Radio, Television, Drahtfunk,<br />
Kabel und Satellit sowie für die notwendigen Beziehungen der Vereinigten Staaten zu<br />
internationalen Organisationen <strong>im</strong> Bereich von Rundfunk und<br />
Individualkommunikation 137<br />
225<br />
. Im Grundsatz hat sich an dieser umfangreichen<br />
Aufgabenstellung – trotz diverser Reformvorschläge und Ergänzungen – bis heute<br />
nichts geändert, mit der einen Ausnahme: Der FCC wurde die Verantwortung für die<br />
Regulierung der Kabelnetze durch den Cabel Communications Act von 1984 entzogen<br />
(vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996). Dies war notwendig geworden, weil der<br />
Kabelsektor in zunehmendem Maße neue wirtschaftliche Aktivitäten und Zusatzdienste<br />
entwickelt hatte, die mit dem Regulierungsauftrag der Rundfunkbehörde FCC nicht<br />
mehr <strong>im</strong> Einklang standen 138<br />
.<br />
Die FCC, als unabhängige Regierungsagentur („independent agency of the US<br />
government“) gegründet, begann ihre Arbeit am 11. Juli 1934. Sie ist direkt nur<br />
gegenüber dem Kongreß rechenschaftspflichtig, der für die Finanzierung der Behörde<br />
zuständig ist. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß <strong>im</strong> amerikanischen<br />
Recht zwischen Regulierungsbehörden („regulatory agency“) und Exekutivbehörden<br />
(„executive agency“) unterschieden wird (vgl. ausführlich Hilliard 1991). Der<br />
institutionelle Unterschied besteht darin, daß der Vorsitzende einer<br />
Regulierungsbehörde – wie etwa der FCC – während seiner Amtszeit durch den<br />
Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht abberufen werden kann, wie dies bei<br />
137<br />
<strong>Eine</strong> zwar ältere, dennoch lesenswerte kritische Auseinandersetzung mit der FCC findet<br />
sich bei Coase (1959).<br />
138<br />
Auch in den USA hat die trivial anmutende Frage: „Was ist Rundfunk?“ eine<br />
weitreichende ordnungspolitische Bedeutung.
Exekutivbehörden der Fall ist; der Unabhängigkeitsgrad einer Regulierungsbehörde ist<br />
also vergleichsweise größer. Dies erhöht, wie auch in anderen ordnungspolitischen<br />
Bereichen, die Glaubwürdigkeit und damit die gesellschaftliche Akzeptanz der Behörde<br />
oder Anstalt.<br />
Der Präsident der Vereinigten Staaten schlägt den FCC-Vorsitzenden und die<br />
weiteren Mitglieder der Kommission vor; anfänglich waren dies sieben, mittlerweile<br />
sind es fünf Mitglieder (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996). Der Senat muß<br />
diese Nominierungen bestätigen. Jedes Kommissionsmitglied muß entweder politische<br />
Rückendeckung durch eine Partei haben oder aber als herausragender Experte auf<br />
seinem Fachgebiet parteiübergreifende Wertschätzung und damit die Zust<strong>im</strong>mung <strong>im</strong><br />
Senat erhalten. Dies dient der qualitativen Eignung der Kommissionsmitglieder. Die<br />
FCC ist damit prinzipiell auch offen für Vertreter aus der Wissenschaft oder der<br />
Wirtschaft. Die Amtszeit des FCC-Vorsitzenden ist mit fünf Jahren Laufzeit länger als<br />
die politische Legislaturperiode, wodurch wiederum die Unabhängigkeit von direkter<br />
politischer Einflußnahme gestärkt werden soll. Diese Regelung steht <strong>im</strong> Dienst der<br />
„Checks and Balances“ und entspricht der amerikanischen Rechtstradition.<br />
Gleichwohl ist die FCC ein Teil des demokratischen Prozesses. In der Kommission<br />
haben die Mitglieder der gegenwärtigen Regierungspartei jeweils die Mehrheit mit<br />
genau einer St<strong>im</strong>me, so daß der Präsident der Vereinigten Staaten zumindest einen<br />
„sanften Einfluß“ auf die ordnungspolitische Richtung der FCC ausüben kann: Dies ist<br />
empirisch auch nachweisbar. So fand beispielsweise in den sechziger und siebziger<br />
Jahren unter John F. Kennedy und dessen Nachfolgern aus der Demokratischen Partei<br />
eine stärkere Hinwendung zu vermeintlich verbraucherorientierten Regulierungen der<br />
elektronischen <strong>Medien</strong> statt; der FCC wurde also eine vermeintlich höhere<br />
Regulierungskompetenz und Regulierungslegit<strong>im</strong>ation für die Gestaltung der<br />
<strong>Medien</strong>märkte zugesprochen. Dies ging bekanntlich mit verstärkter staatlicher<br />
Einflußnahme und Regulierung in allen anderen Bereichen der Wirtschaftspolitik<br />
einher. In den achtziger Jahren kam es unter dem republikanischen Präsidenten Ronald<br />
Reagan und dem von ihm eingesetzen FCC-Vorsitzenden Mark Fowler zu einem<br />
erneuten Wandel <strong>im</strong> ordnungspolitischen Leitbild: Die Philosophie des „marketplace“<br />
setzte sich wie auch in der allgemeinen Wirtschaftspolitik durch und führte zu einer<br />
nachhaltigen und beinahe vollständigen Deregulierung der <strong>Medien</strong> (vgl. Hilliard 1991,<br />
S. 70). Der Vorteil dieses institutionellen Wandels besteht darin, daß es mehr Spielraum<br />
für Revisionen gibt, die Gefahr der institutionellen Einbahnstraßen also geringer ist.<br />
Neben den institutionellen und personellen Verknüpfungen mit dem Kongreß und<br />
dem Präsidenten unterhält die FCC zahlreiche Beziehungen zu nationalen und<br />
internationalen Behörden, etwa dem World Administrative Radio Council (WARC)<br />
oder der International Telecommunications Union (ITU). Intensive Beziehungen zum<br />
Innenministerium und zum Justizministerium sowie zur US-Handelsbehörde („Federal<br />
Trade Commission“, FTC) verdeutlichen die ordnungspolitische Bedeutung gerade auch<br />
in wettbewerbs- und kartellrechtlichen Fragen, die die FCC an der Schnittstelle von<br />
Wirtschaft, Recht, Politik und Technikentwicklung hat. Trotz der deutlichen<br />
Verankerung der FCC <strong>im</strong> gesellschaftlichen und politischen Geschehen ist eine<br />
226
tagespolitische Einflußnahme jedoch weitgehend ausgeschlossen. Zudem zwingt die<br />
hauchdünne Mehrheit der Regierungspartei in der Kommission zu sachorientierten<br />
Lösungen über Parteigrenzen hinweg. In den meisten Fällen kommt es innerhalb der<br />
verschiedenen Gremien zu übereinst<strong>im</strong>menden Lösungen.<br />
Die FCC muß dem Kongreß, nicht aber direkt dem Präsidenten über ihre Arbeit<br />
berichten. Die Stellungnahmen von unabhängigen Experten, Wissenschaftlern und<br />
Unternehmern, die die FCC zur Fundierung und Begründung von Entscheidungen<br />
einholt, werden in der Regel höher gewichtet als die Zugehörigkeit zu einer politischen<br />
Partei. Dies wirkt sich in den meisten Fällen positiv aus und erhöht die Qualität der<br />
Entscheidungen und die ordnungspolitische Durchsetzungsfähigkeit (fünftes<br />
Ordnungsproblem). Zudem werden die Themen <strong>Medien</strong>kontrolle, Zensur und politische<br />
Einflußnahme in den Vereinigten Staaten mit Argusaugen betrachtet. Kaum ein<br />
amerikanischer Präsident wird es deshalb wagen, direkten Einfluß oder gar Druck auf<br />
den FCC-Vorsitzenden und die Kommissionsmitglieder auszuüben, um ein kurzfristiges<br />
politisches Ziel durchzusetzen. Er würde hierdurch seinem Ruf schaden und vermutlich<br />
auch seine politische Zukunft aufs Spiel setzen. Die Unabhängigkeit der FCC vor<br />
politischer Bevormundung und Gängelung scheint tatsächlich in einem Ausmaß<br />
gewährleistet zu sein, wie es derzeit für Deutschland <strong>im</strong> Zusammenhang mit den<br />
Landesmedienanstalten noch nicht vorstellbar ist.<br />
5.3.2.2. Die Aufgaben der FCC<br />
Die Aufgaben der FCC sind vielfältig 139<br />
: Für den Rundfunkmarkt ist dies erstens die<br />
Entwicklung von ordnungspolitischen und technischen Rahmenbedingungen für die<br />
Marktteilnehmer. Hierzu gehört etwa die Mitarbeit bei der Suche nach opt<strong>im</strong>alen<br />
technischen Standards für neue Kommunikationsformen; dies ist sozusagen die<br />
grundlegende ordnungspolitische Funktion <strong>im</strong> Sinne des fünften Ordnungsproblems.<br />
Zweitens geht es um die Überwachung der Konzentrationstendenzen am<br />
Rundfunkmarkt <strong>im</strong> Sinne einer Antitrust-Politik; hier ist das zweite und dritte<br />
Ordnungsproblem angesprochen. Drittens ist die Lizenzierung von neuen<br />
Marktteilnehmern und viertens eine Kontrolle von Programminhalten vorzunehmen, ob<br />
diese den FCC-Regeln der politischen Ausgewogenheit (etwa <strong>im</strong> Verständnis der sog.<br />
„equal t<strong>im</strong>e facility“), des Anstands und der guten Sitten 140<br />
(Verbot von obszönen<br />
Darstellungen) entsprechen. Hier ist das vierte Ordnungsproblem angesprochen.<br />
Die verschiedenen Aufgaben der FCC können durch das folgende (vereinfachte)<br />
Organigramm dargestellt werden.<br />
139<br />
140<br />
227<br />
Die Aufgaben der FCC weisen weit über die hier diskutierte Fragestellung des<br />
Rundfunks hinaus. Deshalb wird in der vorliegenden Arbeit nur ein kleiner Ausschnitt<br />
über das Arbeitsgebiet der FCC analysiert.<br />
Appendix C <strong>im</strong> Communication Act 1934: „broadcasting obscene, indecent, or profane<br />
language” wird ausdrücklich verboten. Auch in der Neufassung des Telecommunications<br />
Act von 1996 und <strong>im</strong> damit verbundenen „Communications Decency Act (1996)” werden<br />
klare Maßstäbe <strong>im</strong> Sinne eines Negativkatalogs gesetzt.
Abbildung 22: Das Organigramm der FCC<br />
Office of<br />
Engineering &<br />
Technology<br />
Office of<br />
Administrative<br />
Law Judges<br />
Common<br />
Carrier<br />
Bureau<br />
Enforcement<br />
Bureau<br />
Office of<br />
Inspector<br />
General<br />
Office of<br />
General<br />
Counsel<br />
Office of<br />
Plans & Policy<br />
Wireless<br />
Telecom-<br />
munications<br />
Bureau<br />
Commissioners<br />
Office of<br />
Managing<br />
Director<br />
Office of<br />
Communications<br />
Business<br />
Opportunities<br />
Mass<br />
Media<br />
Bureau<br />
Office of<br />
Media Relations<br />
Consumer<br />
Information<br />
Bureau<br />
Office of<br />
Workplace<br />
Diversity<br />
International<br />
Bureau<br />
228<br />
Office of<br />
Legaslative &<br />
Intergovernmental<br />
Affairs<br />
Cable<br />
Services<br />
Bureau<br />
Für die technischen Rahmenbedingungen ist vor allem das Büro für Entwicklung und<br />
Technologie zuständig („Office of Engeneering and Technology“, kurz OET). Hier geht<br />
es einerseits darum, technische Standards zu bewerten und autorisieren („Authorization<br />
and Evaluation Division“), andererseits geht es um Maßnahmen zur Erweiterung des<br />
Frequenzspektrums („Spectrum Engineering Division“). Das OET leistet Hilfestellung,<br />
um <strong>im</strong> Prozeß der technologischen Weiterentwicklung diejenigen Standards<br />
herauszufiltern, die eine bestmögliche Grundlage („platform“) für eine allgemeine<br />
Marktentwicklung bieten. Dabei besteht das Problem, daß bei Produktinnovationen<br />
(aktuell etwa der Entwicklung des digitalen Fernsehens) anfänglich <strong>im</strong>mer noch<br />
Unklarheit über den besten technischen Standard besteht. Garantiert der Wettbewerb<br />
notwendigerweise, daß sich <strong>im</strong> Selektionsprozeß auch tatsächlich der beste Standard<br />
durchsetzen wird?<br />
Die ökonomische Theorie der Standardisierung hat Situationen herausgearbeitet, in<br />
denen sich ein subopt<strong>im</strong>aler technischer Standard aufgrund kurzfristiger Vorteile<br />
durchsetzt (hierzu Arthur 1989; auch Tietzel 1994b) und dann nach Einführung nur<br />
noch zu vergleichsweise hohen Kosten geändert werden kann, weshalb dies dann in den<br />
meisten Fällen unterbleibt (sog. „lock-in-Effekt“). Auf diesen theoretischen Sachverhalt<br />
ist bereits <strong>im</strong> Zusammenhang mit den Pfadabhängigkeiten eingegangen worden.<br />
Freilich kann in dieser Konstellation der Markttest dafür gesehen werden, daß der<br />
zunächst etablierte Standard zumindest zu diesem Zeitpunkt unter ökonomischen<br />
Gesichtspunkten auch der opt<strong>im</strong>ale ist. Jedenfalls muß einem Standard, der außerhalb
der wettbewerblichen Bewährung dekretiert und für allgemeinverbindlich erklärt wird,<br />
entgegengehalten werden, daß ihm die Basis für einen Kostenvergleich fehlt. Auch ein<br />
von der FCC dekretierter Standard löst unter Umständen Einsperrungseffekte aus, vor<br />
allem bei denjenigen, die bereits erhebliche transaktionsspezifische Aufwendungen zur<br />
Etablierung eines Standards gemacht haben 141 . Wer kann aufgrund welcher Theorie von<br />
oben herunter, wie in einer wohlfahrtstheoretischen Perspektive, den objektiven<br />
Schiedsrichter spielen? Hier besteht in der Tat die Gefahr einer staatlichen Anmaßung<br />
von Wissen und ordnungspolitischer Fehlsteuerungen.<br />
Gleichwohl ist es möglich, daß sich die Marktteilnehmer nicht aus eigenem Antrieb<br />
auf einen gemeinsamen Standard einigen können, wie dies etwa bei der Einführung des<br />
digitalen Fernsehens in Deutschland der Fall gewesen ist. Durch solche wechselseitigen<br />
Blockaden kann sich die Markteinführung einer neuen Technologie unnötig verzögern.<br />
Hier liegt jedoch ein Wissensproblem vor, denn es ist ja keinesfalls sicher, welcher<br />
Standard wirklich der beste <strong>im</strong> ökonomischen – nicht allein <strong>im</strong> technischen – Sinne<br />
wäre. Unter Umständen zögern manche Unternehmen auch mit der Einführung ihres<br />
Standards, weil sie zuerst sehen wollen, wie sich die Konkurrenten mit ihrem Standard<br />
<strong>im</strong> Wettbewerb behaupten 142<br />
. Ein ordnungspolitischer Anstoß „von außen“ kann hier<br />
hilfreich sein, damit sich überhaupt ein Standard durchsetzen kann.<br />
In Situationen, wie sie in der Entstehungsphase eines Standards vorkommen können,<br />
kann das OET jedenfalls mit seiner technischen Hilfestellung einen wichtigen Beitrag<br />
liefern, damit neue <strong>Medien</strong>märkte in den Vereinigten Staaten entstehen und sich weiter<br />
entwickeln. Im OET ist der Versuch zu sehen, eine institutionelles Arrangement zu<br />
finden, um die wettbewerbspolitisch schwierige Abwägungsentscheidung in<br />
Standardisierungsprozessen besser und sachgerechter treffen zu können. Es wird<br />
versucht, einen Verständigungsprozeß zwischen allen Marktteilnehmern und den<br />
politisch Verantwortlichen zu initiieren, um möglichst viel Wissen bei der Gestaltung<br />
eines Ordnungrahmens zu nutzen (fünftes Ordnungsproblem). In dieser Institution ist<br />
sicherlich auch ein Erklärungsgrund dafür zu sehen, warum manche technische<br />
Innovationen und Verbreitungsformen in den Vereinigten Staaten wesentlich schneller<br />
die Marktreife erzielen, als dies in den europäischen Ländern der Fall ist.<br />
Mit ihrer wettbewerbspolitischen Aufgabe überwacht die FCC (zusammen mit der<br />
FTC und dem Justizministerium) Konzentrationstendenzen <strong>im</strong> Rundfunk, um<br />
möglichen Gefährdungen der freien Meinungsäußerung <strong>im</strong> Sinne des Ersten<br />
Verfassungszusatzes entgegenzuwirken. Solange Sendefrequenzen (<strong>im</strong>mer noch)<br />
knappe Handlungsrechte sind, ist die Vielfalt verschiedener unabhängiger Radio- und<br />
141<br />
142<br />
229<br />
In der ökonomischen Theorie der Standardisierung werden diese nichtberücksichtigten<br />
Standards als „angry orphans“ (ärgerliche Waisen) bezeichnet. Durch die staatliche<br />
Dekretierung eines anderen Standards sind sie über Nacht wertlos geworden.<br />
Diese Verzögerungseffekte werden als „Pinguin-Effekt“ bezeichnet (siehe Tietzel<br />
1994b). Die Pinguine sitzen auf einer Eisscholle gefangen in einem Wasser, in dem<br />
Eisbären schw<strong>im</strong>men. Jeder der Pinguine hofft, daß ein anderer als erster ins Wasser<br />
springt.
Fernsehsender Voraussetzung für ein ausgewogenes Informationsangebot (viertes<br />
Ordnungsproblem). In diesem Zusammenhang ist <strong>im</strong> Gegensatz zum deutschen<br />
Rundfunkmarkt wieder zu betonen, daß es die wettbewerbspolitische Aufgabe der FCC<br />
ist, die Funktionsfähigkeit der lokalen Märkte zu gewährleisten. Die FCC hat hingegen<br />
keine wettbewerbsrechtliche Zuständigkeit für einzelne Unternehmen und derer<br />
Handlungsweisen, soweit sich diese auf den gesamten amerikanischen Rundfunkmarkt<br />
beziehen. Ein Unternehmen kann also durchaus durch Fusionen oder Übernahmen<br />
horizontal und vertikal expandieren, Größenvorteile realisieren und den Marktanteil<br />
vergrößern. Die Großfusionen („Mega-Mergers“) der vergangenen Jahre 143 konnten und<br />
wollten von der FCC nicht behindert werden. Die dahinter stehende Logik ist<br />
vergleichsweise leicht nachvollziehbar und pragmatisch, wenn man bedenkt, daß der<br />
Erste Verfassungszusatz die Orientierungsnorm für das wettbewerbspolitische Handeln<br />
der FCC ist: Nicht potentielle oder tatsächliche Marktmacht einzelner landesweit<br />
agierender <strong>Medien</strong>unternehmen sind für die Gewährleistung von Meinungsvielfalt<br />
letztlich ausschlaggebend, sondern die realen wettbewerblichen Gegebenheiten an den<br />
lokalen Märkten und deren mögliche Konsequenzen für die Entwicklung der<br />
Meinungsfreiheit. Anders formuliert: Unternehmerischer Erfolg per se ist noch kein<br />
Indiz für eine Beschränkung der Meinungsvielfalt (drittes Ordnungsproblem).<br />
5.3.2.3. Zugang zum Fernsehmarkt<br />
Mit dem Telecommunications Act 1996 sind zentrale Anpassungen der<br />
Regulierungsgrundlagen vorgenommen worden, die auch den neuen technischen<br />
Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Als wichtigste Neuerung ist hervorzuheben, daß<br />
die Höchstgrenze für den Besitz von Fernsehstationen aufgehoben (vormals lag die<br />
Höchstgrenze bei 12) und daß eine allgemeine Höchstgrenze der gesamten<br />
Zuschauerschaft auf 35% (vormals 25%) festgeschrieben wurde. Im Gegensatz zu der<br />
vorherigen rechtlichen Regelung wurden auch die Restriktionen zum gleichzeitigen<br />
Besitz von Kabel- und Fernsehunternehmen („Multiple Systems Owners“) aufgehoben -<br />
jedenfalls für die größten Märkte. Ausschlaggebend hierfür war die Erkenntnis, daß die<br />
Wettbewerbsintensität an den elektronischen <strong>Medien</strong>märkten so groß ist, daß die alte<br />
Regel überhaupt keinen Anwendungspunkt mehr hatte.<br />
Mit dem Telecommunications Act 1996 wurden auch die Lizensierungsintervalle<br />
angepaßt - für Radio und Fernsehen nunmehr einheitlich auf acht Jahre. <strong>Eine</strong> weitere<br />
Neuerung betrifft die Hersteller von Fernsehgeräten für den amerikanischen Markt, die<br />
nunmehr „freiwillig“ ihre Geräte mit einer technischen Filtereinrichtung (Violence-<br />
Chip) versehen, die ein Abschalten von best<strong>im</strong>mten Sendungen mit besonders<br />
gewalttätigem Inhalt ermöglicht. Hierauf wird später noch genauer einzugehen sein.<br />
143<br />
230<br />
Als jüngstes Beispiel sei auf den Zusammenschluß von T<strong>im</strong>e Warner und AOL<br />
verwiesen. Weitere spektakuläre Beispiele sind die Fusionen von Disney und Cap Cities/<br />
ABC sowie Westinghouse und CBS. <strong>Eine</strong>n Überblick über die Fusionen bieten<br />
Hachmeister und Rager (2000).
Unmittelbare Konsequenz des Telecommunications Act 1996 war eine<br />
Konsolidierungswelle bei den Eigentümerstrukturen. <strong>Eine</strong> negative Beeinträchtigung<br />
der Meinungsfreiheit kann aber keinesfalls festgestellt werden - <strong>im</strong>merhin hat sich auch<br />
in den USA die Zahl der verfügbaren Programme in den letzten zwanzig Jahren<br />
vervielfacht. Die vormals strikte Trennung des Eigentums an Fernseh- und<br />
Kabelunternehmen machte ordnungspolitisch Sinn unter den Bedingungen stark<br />
l<strong>im</strong>itierter Kanäle - nicht jedoch unter den Bedingungen des digitalisierten<br />
Fernsehmarktes.<br />
Im Gegensatz zum deutschen Rundfunkmarkt sind die amerikanischen Behörden bei<br />
der Zuteilung von Lizenzen an ausländische Anbieter nach wie vor vergleichsweise<br />
restriktiv. Seit dem Radio Act von 1927 und dem Communications Act von 1934 gelten<br />
<strong>im</strong> Prinzip bis heute gültige Beschränkungen, nach denen Ausländer nicht mehr als 25%<br />
an Hörfunklizenzen halten dürfen. Ausgangspunkt dieser Beschränkung war der<br />
„Schutz nationaler Interessen“. Zwar sind unter best<strong>im</strong>mten Umständen auch höhere<br />
ausländische Beteiligungen denkbar, wenn nämlich die FCC diese als unbedenklich<br />
einstufen würde, gleichwohl steht die amerikanische Politik solchen Beteiligungen nach<br />
wie vor skeptisch gegenüber. Allerdings ist mit der weiteren Liberalisierung des<br />
Welthandels <strong>im</strong> Rahmen der WTO und den hieran anschließenden Vertragswerken<br />
(GATS, TRIPs) zu erwarten, daß noch bestehende Restriktionen gegen ausländische<br />
Investoren mehr und mehr verschwinden werden.<br />
5.3.2.4. Lizenzierung und Qualitätskontrolle<br />
Die FCC ist - wie bereits erwähnt - für die Lizenzierung neuer Marktteilnehmer<br />
sowie auch für die Verlängerung von Lizenzen zuständig. Dies geschieht als eine der<br />
zentralen Regulierungsaufgaben („Key Mass Media Regulatory Areas“) mit Hilfe des<br />
„Mass Media Bureau“. In der Regel ist das Bewerbungsprozedere vergleichsweise<br />
unbürokratisch (vgl. Hilliard 1991, S. 76-96): Ein Lizenzbewerber muß nachweisen,<br />
daß er erstens über das nötige technische und publizistische Fachwissen verfügt, um<br />
einen Sendebetrieb aufzunehmen, daß er zweitens über die nötige finanzielle<br />
Rückendeckung verfügt, um einen Sendebetrieb zu starten und aufrecht zu erhalten, daß<br />
er drittens alle technischen Voraussetzungen erfüllt, um einen reibungslosen<br />
Sendebetrieb zu gewährleisten und mögliche technische Interferenzen für andere<br />
Rundfunkteilnehmer auszuschließen, und daß viertens den Bedürfnissen der<br />
Allgemeinheit („public necessity and convenience“) durch den neuen Sender gedient<br />
wird. Wenngleich dieser letzte Punkt in der Gegenwart nur noch eine untergeordnete<br />
Rolle spielt, ist er dennoch <strong>im</strong> Regelwerk der FCC vorhanden und könnte zumindest<br />
prinzipiell jederzeit wieder aktiviert werden, um einem Sender die Lizenz zu<br />
verweigern.<br />
Mit den Lizenzierungsfragen eng verbunden ist die Frage der Frequenzzuteilung<br />
(vgl. Hilliard 1991, S. 8). Jeder Rundfunksender muß über eine legale Frequenz<br />
verfügen, wobei die FCC nur begrenzt die Nachfrage befriedigen kann; best<strong>im</strong>mte<br />
Frequenzbereiche sind für öffentliche und militärische Nutzungen reserviert. Die<br />
Vergabe stellt dementsprechend öffentliche Anliegen („Public Considerations“) in den<br />
231
Vordergrund, nicht etwa das höchste Gebot des Nachfragers in einem<br />
Auktionsverfahren. Danach werden die technischen Voraussetzungen eines jeden<br />
Bewerbers geprüft, ob er auch zur störungsfreien Nutzung fähig ist. Sind diese<br />
Voraussetzungen alle erfüllt, so können Frequenzzusagen auf erster und auf zweiter<br />
Basis gemacht werden („pr<strong>im</strong>ary and secondary assignments“), also für besonders<br />
wichtige und für weniger wichtige Sender. Die Zusagen erster Kategorie genießen<br />
Priorität. Bei Zusagen zweiter Kategorie dürfen die Stationen nur solange senden, wie<br />
sie keine Interferenzen zu den Kategorien höherer Güte verursachen.<br />
Die FCC vergibt die AM- und FM-Frequenzen an die Radioveranstalter sowie die<br />
UHF- und VHF-Frequenzen an die Fernsehsender. Auch verschiedene Varianten von<br />
Bezahlfernsehen (etwa Subskriptionsfernsehen (STV), Pay per View oder Pay per<br />
Channel), bei dem auf den Sendefrequenzen entsprechend verschlüsselte Signale<br />
transportiert werden, erhalten ihre Lizenzen durch die FCC; dies gilt ebenso für<br />
Satellitenfernsehen (DBS). Auch Public Broadcasting Stationen werden durch die FCC<br />
lizenziert und müssen <strong>im</strong> Prinzip das gleiche Anmeldeverfahren durchlaufen wie private<br />
Anbieter, wenngleich mit weniger strengen Auflagen.<br />
Das nächste wichtige Aufgabenfeld der FCC ist die Überwachung und Kontrolle von<br />
Programminhalten. Mit einer Zensur ist dies freilich – wie gesagt – in keiner Weise zu<br />
verwechseln (vgl. Hilliard 1991, S. 29 ff.), wenngleich dies häufig in der politischen<br />
Diskussion von Kritikern der FCC so vorgebracht wird. Der Communication Act von<br />
1934 (section 326) bezeichnet sogar ausdrücklich jede Art von Zensur als<br />
verfassungswidrig: „Nothing in this Act shall be understood or construed to give the<br />
Commission the power of censorship, (...), and no regulation or condition shall be<br />
promulgated or fixed by the Commission which shall interfere with the right of free<br />
speech ...“. Gleichwohl besitzt die FCC eindeutige inhaltliche Standards <strong>im</strong> Sinne eines<br />
Negativkatalogs bezüglich der „Anständigkeit“ von Programminhalten („decency“).<br />
Wenn in Programmen unanständige Beiträge verbreitet werden („sexual and excretory<br />
activities and organs“), kann die FCC die verantwortlichen Sender zur Rechenschaft<br />
ziehen und Bußgelder bis zu 250.000 Dollar verhängen. Untersagt sind ebenfalls auch<br />
Quizshows oder Spielsendungen, bei denen dem Zuschauer ein Wettbewerb zwischen<br />
verschiedenen Spielern nur vorgetäuscht wird und das vermeintliche „Ergebnis“ schon<br />
vorab festgelegt worden ist (sog. „Rigged Quiz Shows“).<br />
Die Sender sind in vollem Umfang für die ausgestrahlten Sendungen verantwortlich.<br />
Ein besonderes Charakteristikum des amerikanischen Marktes und der Rechtsprechung<br />
ist in diesem Zusammenhang die ungeheure Bedeutung von zivilrechtlichen Klagen in<br />
Millionenhöhe, wenn ein Sender durch eine unkorrekte Berichterstattung in irgendeiner<br />
nachteiligen Weise in die Rechte einzelner Personen eingegriffen hat. Aber auch die<br />
FCC kann bei fortgesetztem Verstoß gegen die FCC-Regeln die Lizenz entziehen oder<br />
eine Lizenzverlängerung verweigern. Dies geschah beispielsweise 1975, als der<br />
„Alabama Educational Television“ wegen rassistischer Programminhalte die<br />
Verlängerung der Lizenz verweigert wurde. Allerdings besitzt die FCC keine<br />
organisatorische Struktur, um den amerikanischen Rundfunk gleichsam flächendeckend<br />
bezüglich der Programmstandards überwachen und inhaltlich auswerten zu können.<br />
232
Angesichts der ungeheuren Vielfalt und Größe des amerikanischen Marktes wäre dies<br />
organisatorisch nicht möglich, aber auch aus Kosten-Nutzen-Erwägungen abzulehnen.<br />
Die FCC ist auf Beschwerden und Hinweise von Zuschauern oder von<br />
Konkurrenzunternehmen angewiesen, um handeln zu können. Auch dies erklärt, warum<br />
Selbstregulierungen <strong>im</strong> amerikanischen Markt wesentlich verbreiteter sind als in<br />
kleinen, „überschaubaren“ Märkten.<br />
Die Rundfunkunternehmen haften voll inhaltlich auch für falsche oder irreführende<br />
Werbung. Hierfür ist allerdings nicht die FCC, sondern die Federal Trade Commission<br />
(FTC) zuständig. Auch dies läßt erkennen, daß die Werbung von der amerikanischen<br />
Rechtsprechung zunächst einmal als gewinnorientiertes ökonomisches Gut interpretiert<br />
und dann erst unter Gesichtspunkten eines fairen Wettbewerbs betrachtet wird. Im Falle<br />
irreführender Werbung kann das komplette zivilrechtliche Instrumentarium angewandt<br />
werden – ebenfalls mit sehr hohen Schadensersatzforderungen gegen die<br />
<strong>Medien</strong>unternehmen.<br />
5.3.2.5. Die FCC-Regeln zur politischen Berichterstattung<br />
Die FCC hat eigene Regeln zur Sicherung einer ausgewogenen und fairen politischen<br />
Berichterstattung 144<br />
. Die elektronischen Massenmedien werden als wichtiges Instrument<br />
zur Gewährleistung gesellschaftlicher Partizipation und demokratischer Willensbildung<br />
<strong>im</strong> Verständnis des ersten Ordnungsproblems angesehen. Da das Fernsehen das zentrale<br />
Medium bei der Bewerbung um Bundesämter ist, gelten hier besondere Vorsichtsregeln,<br />
um einen fairen politischen Wettbewerb zu sichern und zu verhindern, daß die<br />
Suggestivkraft des Fernsehens einseitig für eine politische Kraft instrumentalisiert<br />
werden kann (zweites Ordnungsproblem).<br />
5.3.2.5.1. Die Regel der gleichen Sendezeit (Equal T<strong>im</strong>e Rule)<br />
Die FCC-Regeln für die politische Berichterstattung beziehen sich vor allem auf<br />
quantitativ gleiche Sendezeiten für Bewerber auf politische Ämter („Equal T<strong>im</strong>e Rule“)<br />
und auf die – zwischenzeitlich nicht mehr gültige – Fairneß-Doktrin, die allerdings<br />
keineswegs deckungsgleich sind. Die equal t<strong>im</strong>e-Regel besagt, daß ein Sender, der<br />
einem Bewerber für ein öffentliches Amt Sendezeit zur Verfügung stellt, um der<br />
Wahlbevölkerung seine politische Botschaft zu vermitteln, den anderen rechtmäßigen<br />
Bewerbern für dasselbe Amt die gleichen Möglichkeiten („Equal Opportunities“) zur<br />
Verfügung stellen muß. Von diesem Meistbegünstigungsprinzip sind selbstverständlich<br />
die Berichte in den Nachrichtensendungen ausgeschlossen.<br />
Der Anspruch auf Sendezeit ist unabhängig davon, ob der erste Bewerber für die<br />
Sendezeit Geld gezahlt hat oder nicht. Allerdings geht die Regel der gleichen Sendezeit<br />
144<br />
233<br />
Als wichtiger Kanal für die politische Willensbildung ist C-Span hervorzuheben, ein<br />
von der privaten Kabelfernsehindustrie gegründeter Non-Profit-Kanal, der auf die<br />
Übertragung von Debatten <strong>im</strong> US-Kongreß spezialisiert ist. Im Prinzip ist C-Span mit<br />
dem deutschen öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix vergleichbar.
nicht soweit, daß die Sender ihre Sendezeit für die weiteren Kandidaten gleichsam<br />
verschenken müßten. Wenn der erste Bewerber eine best<strong>im</strong>mte Summe für eine<br />
politische Werbesendung gezahlt hat, dann kann der Sender von den anderen<br />
Bewerbern durchaus die gleiche Summe verlangen. Verfügen diese nicht über die<br />
nötigen finanziellen Mittel, so kann der Sender ihnen entsprechende Sendezeit<br />
verweigern. Insofern ist die Umsetzung der equal t<strong>im</strong>e-Regel in der Realität auch von<br />
den finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Bewerber abhängig, was häufig in den<br />
Vereinigten Staaten als faktische Einschränkung der demokratischen Willensbildung<br />
heftig kritisiert wurde und wird.<br />
5.3.2.5.2. Die Fairneß-Doktrin<br />
Die Fairneß-Doktrin, die zweite wichtige FCC-Regel für die politische<br />
Berichterstattung, wurde als Tatbestand erstmalig <strong>im</strong> Communications Act von 1934<br />
indirekt erwähnt und in späteren Überarbeitungen des Communications Acts<br />
konkretisiert und weiter ausgestaltet (ausführlich Schuster 1990, S. 210-268). Während<br />
der 80er Jahre wurde sie dann <strong>im</strong> Rahmen der allgemeinen medienpolitischen<br />
Neuorientierung der FCC zum Teil heftig kritisiert und schließlich abgeschafft.<br />
Gleichwohl ist die Fairneß-Doktrin, wenn auch de iure nicht mehr einklagbar, de<br />
facto <strong>im</strong>mer noch in der Programmgestaltung präsent. Im Kern besagt diese Doktrin:<br />
Ein Sender, der über einen best<strong>im</strong>mten Sachverhalt berichtet, der in dem Einzugsgebiet<br />
des Senders kontrovers diskutiert wird und die Öffentlichkeit besonders interessiert, ist<br />
zur Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen verpflichtet. Wird ein Thema<br />
einseitig dargestellt oder kommt nur eine involvierte Streitpartei zu Wort, kann die FCC<br />
– unabhängig von der tatsächlichen politischen Bewertung des Sachverhalts – die<br />
Ausstrahlung einer zweiten Sendung verlangen, in der die Gegenpartei ihren<br />
Standpunkt darlegen kann.<br />
Die Fairneß-Doktrin kommt dem Prinzip des Binnenpluralismus des deutschen<br />
Bundesverfassungsgerichts nahe. Doch wie dies bei manchen abstrakten<br />
Gerechtigkeitsprinzipien der Fall ist, fällt die Umsetzung in der Praxis häufig schwer –<br />
auch in den Vereinigten Staaten. In der Fairneß-Doktrin sind Anreize zu strategischem<br />
Verhalten angelegt, die der eigentlichen Idee völlig entgegenstehen: Dies wird schon<br />
aus einfachen demokratie- und bürokratietheoretischen Überlegungen deutlich.<br />
Offensichtlich hängt ein Urteil darüber, ob über einen politisch und gesellschaftlich<br />
relevanten Sachverhalt „ausgewogen und fair“ berichtet wird, maßgeblich vom<br />
subjektiven Empfinden und vom Kenntnisstand des Betrachters ab. Jeder Vertreter einer<br />
Mindermeinung und erst Recht die professionellen Vertreter der Partikularinteressen<br />
(Verbände, Lobbyisten) haben bei Existenz einer solchen Fairneß-Doktrin den Anreiz,<br />
ihren Standpunkt als offiziellen Gegenpol zur herrschenden Meinung darzustellen und<br />
hieraus kostenlose Sendezeit einzuklagen.<br />
Die Frage bei der konkreten Einzelfallentscheidung, ob ein Verstoß gegen die<br />
Fairneß-Doktrin vorliegt, ist jedoch für eine Durchführungsbehörde wie die FCC<br />
realiter kaum objektiv zu klären: Sie würde quasi die vollständige Faktenkenntnis und<br />
234
ein fundiertes Urteil über sämtliche Themen der Tagespolitik voraussetzen, um eine<br />
sachlich fundierte Einzelfallentscheidung zu rechtfertigen. Ein solches übermächtiges<br />
behördliches Wissenszentrum kann es schon aus logischen Gründen nicht geben. Hierzu<br />
wäre eine annähernd vollständige Zentralisierbarkeit von Wissen notwendig. Zudem hat<br />
sich die Fairneß-Regel auch in der Praxis als nicht mehr durchführbar erwiesen. Etwa<br />
10.000 Anzeigen eines vermeintlichen Verstoßes gingen in einem Wahljahr bei der<br />
FCC ein, ca. 6.000 in normalen Jahren (Schuster 1990, S. 221). Die Abschaffung einer<br />
solchen Regel und das Vertrauen, das in einem offenen und vielgestaltigen<br />
<strong>Medien</strong>markt jede Meinung ihren Sendeplatz finden wird, ist aus diesem Blickwinkel<br />
heraus verständlich.<br />
Zwei weitere Gründe sprachen für die Abschaffung der Fairneß-Doktrin. Erstens war<br />
die Regel geschaffen worden, um die Meinungsvielfalt zu erhöhen (zweites und viertes<br />
Ordnungsproblem). De facto stand sie jedoch in der Gefahr, genau das Gegenteil zu<br />
bewirken. Viele Fernsehsender versuchten nämlich, best<strong>im</strong>mten kontroversen Themen<br />
aus dem Weg zu gehen, um nicht den Vertretern von Partikularinteressen einen<br />
Vorwand zu geben, Sendezeit einzuklagen. Diese unternehmensinterne „Vorab-Zensur“<br />
hätte jedoch die Meinungsvielfalt eingeschränkt. Zweitens wurde von den Gegnern der<br />
Fairneß-Regel zurecht betont, daß sich die Zahl der Fernsehstationen seit der<br />
Festschreibung der Regel mehr als verdoppelt hatte. Mit dieser Sendervielfalt sei nun<br />
mit großer Sicherheit zu erwarten, daß jedes Thema auch wirklich seinen Sendeplatz<br />
finden würde.<br />
Im amerikanischen Rundfunkmarkt ist die Fairneß-Doktrin trotz der formalen<br />
Abschaffung gleichwohl <strong>im</strong>mer noch als <strong>im</strong>plizite Regel gegenwärtig. Dies läßt sich<br />
auch mit dem Instrumentarium der Institutionenökonomik erklären, bei dem zwischen<br />
inneren und äußeren Institutionen Institutionen unterschieden wird. Äußere<br />
Institutionen (Regeln, Gesetze) können in der Regel vom Staat durchgesetzt werden und<br />
sind de iure einklagbar; gleichwohl ist damit noch nicht gesagt, wie formale äußere<br />
Institutionen in der Rechtswirklichkeit mit Leben erfüllt werden. Die dahinter stehenden<br />
informalen Institutionen (Konventionen, Gewohnheiten, Traditionen) beruhen auf nichtkodifizierten<br />
Regeln, die eine hohe Bindungskraft aufweisen können und damit die<br />
Wirksamkeit der formalen äußeren Institutionen best<strong>im</strong>men. Die Fairneß-Doktrin ist ein<br />
Beispiel dafür, daß sie trotz formaler Abschaffung informal weiterhin wirksam ist. Alle<br />
großen Fernsehsender und auch die Networks bemühen sich, in ihrer politischen<br />
Berichterstattung ausgewogen und fair zu sein und gegenteilige Auffassungen zu Wort<br />
kommen zu lassen (viertes Ordnungsproblem). Neben dem publizistischen Ethos<br />
dürften hierfür vor allem auch ökonomische Eigeninteressen und der Wettbewerb<br />
ausschlaggebend sein, weil sich zumindest die reichweitenstarken Sender an den großen<br />
Zielgruppen der Mittelschicht orientieren, die man durch eine politisch einseitige<br />
Berichterstattung verprellen könnte. Mit der formal-juristischen Abschaffung der<br />
Fairneß-Regel hat sich gleichsam eine Rückstufung einer formalen zu einer informellen<br />
Institution vollzogen. Manches spricht jedoch dafür, daß die Wirksamkeit der Regel<br />
insgesamt sogar noch erhöht worden ist.<br />
235
5.3.2.6. Die ordnungspolitische Wirkung der FCC: Ein Zwischenergebnis<br />
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong><br />
insgesamt für die FCC ein recht positives Ergebnis ergibt. Zwar ist die FCC <strong>im</strong><br />
klassischen Verständnis von Max Weber eine Bürokratie – und aus diesem Grund<br />
anfällig für die möglichen Fehlfunktionen, wie sie in der ökonomischen Theorie der<br />
Bürokratie analysiert wurden. Gleichwohl ermöglicht die amerikanische Rechtsordnung<br />
ein vergleichsweise hohes Maß an Transparenz, um möglichen Verfilzungen und<br />
überzogener parteipolitischer Einflußnahme entgegenzuwirken. Die Checks and<br />
Balances scheinen hier tatsächlich vergleichsweise effektiv zu funktionieren.<br />
In der Entstehungsphase des Rundfunks nach 1934 hat die FCC als Schiedsrichter<br />
gewirkt, um überhaupt Ordnung zu ermöglichen und private Gewinninteressen in einen<br />
funktionsfähigen Wettbewerbsrahmen zu integrieren. Es hat sich dabei als zweckmäßig<br />
erwiesen, daß die FCC als Regulierungsbehörde mit allen technischen<br />
Kommunikationsmedien betraut wurde und zudem über eine hinreichende Sanktions-<br />
und Durchsetzungsfähigkeit verfügte. Auch bei technischen und inhaltlichen Standards<br />
hat die FCC mit allgemeinen Regeln ordnungssetzend gewirkt und hierdurch die<br />
weitere Marktentwicklung befördert. Der Einfluß der Parteipolitik scheint geringer zu<br />
sein als etwa in den deutschen Landesmedienanstalten.<br />
Ob die FCC allerdings in der jetzigen Form langfristig noch Bestand haben wird,<br />
kann angezweifelt werden. Immerhin wurde der FCC bereits mit dem Cable<br />
Communications Act ein wichtiger Regulierungsbereich entzogen, der jedoch <strong>im</strong><br />
direkten Wettbewerb mit terrestrischem Fernsehen weiter expandiert. Die Aufgaben der<br />
FCC werden sich also in dem Maße wandeln, wie der klassische Rundfunk <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der <strong>Medien</strong>konvergenz in einer allgemeinen<br />
Kommunikationsordnung aufgeht.<br />
5.4. Private Fernsehsender und Networks<br />
236<br />
„Because commercial TV is first and foremost a<br />
business, to understand TV, one must understand the<br />
business aspects: the dollars and cents of TV.“<br />
Dominick, Sherman, Copeland (1996, S. 173)<br />
5.4.1. Private lokale Fernsehsender als Übertragungsmedium<br />
Von der ersten Minute an wurde der Rundfunk in den Vereinigten Staaten als<br />
privatwirtschaftliche und gewinnorientierte Veranstaltung in lokalen Fernsehmärkten<br />
verstanden. Die nach dem Zweiten Weltkrieg auch von der FCC mitentwickelten<br />
Rahmenbedingungen begünstigten eine Welle privater Neugründungen. Was anfänglich<br />
als spontane Marktentwicklung begonnen hatte, nämlich die Gründung von lokalen<br />
Fernsehstationen, wurde durch den Sixth Report and Order 1952 als grundsätzliches<br />
Organisationsprinzip des amerikanischen Fernsehmarktes festgeschrieben: Fernsehen<br />
und Radio als „small town newspaper on the air“. Diese ordnungspolitische<br />
Weichenstellung hatte unmittelbare Strukturwirkungen: 1959 existierten 98
Fernsehstationen, 1970 waren es schon 862 Sender und 1992 gab es landesweit 1693<br />
Stationen (vgl. Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 56). An dieser beinahe<br />
unüberschaubaren Vielfalt von Fernsehstationen wird bereits die grundsätzliche<br />
Verschiedenheit zum europäischen und deutschen Fernsehmarkt ersichtlich. Diese<br />
Entwicklung auf der Anbieterseite lief parallel zu einer entsprechender<br />
Nachfrageentwicklung. In der gleichen Zeit stieg der Anteil von Haushalten mit einem<br />
Fernsehempfangsgerät von 9 Prozent auf beinahe 100 Prozent. Zwei Drittel aller<br />
Haushalte in den Vereinigten Staaten haben heute mehrere Empfangsgeräte, die von<br />
verschiedenen Familienmitgliedern parallel benutzt werden.<br />
Die Fernsehstationen sind, wie auch aus Abbildung 21 ersichtlich wird, zunächst als<br />
Übertragungsmedium zu interpretieren; sie arbeiten nach dem Gewinnprinzip durch den<br />
Verkauf von Werbezeiten (siehe Rundfunkmorphologie). Bei den Fernsehstationen ist<br />
technisch zwischen den VHF-Sendern und den UHF-Sendern zu differenzieren 145 . Die<br />
VHF-Sender waren traditionell bei den Fernsehanbietern beliebter, weil zumindest in<br />
der Entstehungsphase des Fernsehens viele Empfangsgeräte noch keine UHF-Signale<br />
aufnehmen konnten: Damit wurde der Sendeplatz und die Frequenz zu einem<br />
entscheidenden Wettbewerbsparameter. Zudem galt die Qualität der VHF-Signale in der<br />
frühen Entstehungsphase des Fernsehens als höher. Mit der technischen<br />
Weiterentwicklung der Übertragungstechnik und der zunehmenden Verbreitung des<br />
Kabels als alternativem Übertragungsmedium für Fernsehsignale hat allerdings die<br />
Unterscheidung der unterschiedlichen Frequenzbereiche wettbewerblich an Relevanz<br />
verloren. Heute hält sich der Marktanteil beider Übertragungsformen in etwa die<br />
Waage.<br />
5.4.2. Networks als Programmlieferanten<br />
Parallel zu der Entstehung einer leistungsfähigen technischen Infrastruktur und der<br />
Neugründung zahlreicher Fernsehsender als Übermittler von Fernsehsignalen in lokalen<br />
Märkten entwickelten sich die Networks zu zentralen, landesweit operierenden<br />
Programmlieferanten 146<br />
237<br />
. Das Jahr 1948 gilt als die Geburtsstunde des Network<br />
Programming <strong>im</strong> Fernsehsektor. Die bereits in den zwanziger Jahren gegründeten<br />
National Broadcasting Company (NBC, gegründet 1926) und Columbia Broadcasting<br />
System (CBS, gegründet 1927) sowie die 1943 aus einer Abspaltung von der NBC<br />
entstandene American Broadcasting Company (ABC) hatten bereits <strong>im</strong> Hörfunk<br />
erfolgreich das Network-Prinzip erprobt, bei dem den lokalen Sendern Programmpakete<br />
angeboten werden, aus dem sie dann ihre Sendungen zu einem großen Teil – neben<br />
lokalen Informationen – bestreiten konnten.<br />
145<br />
146<br />
UHF steht für „ultra high frequency“, VHF für „very high frequency“. In der frühen<br />
Marktentwicklung des Fernsehens galten die VHF wegen technischer Überlegenheit als<br />
die bessere Form der Signalübertragung.<br />
Ausnahme sind einzelne, von den Muttergesellschaften der Networks betriebene lokale<br />
Stationen, etwa WNBC in New York. Diese Stationen werden als Network Owned and<br />
Operated Stations bezeichnet; sie gelten als sehr profitabel.
Anfänglich waren die Networks in einer spontanen Marktentwicklung als<br />
Fernsehketten („Chain Broadcasting“) entstanden; einzelne Sender in lokal<br />
unterschiedlichen Märkten beschlossen, gemeinsam auf attraktive Programmsoftware<br />
zurückzugreifen und damit Sendezeiten zu füllen. Sie standen dabei nicht in einem<br />
wettbewerblichen Verhältnis zueinander, wenn etwa ein erster Sender in Boston und ein<br />
zweiter in Chicago zeitgleich ein Programm in ihrem lokalen Markt ausstrahlten. Beide<br />
Sender profitierten, weil sie die Kosten der Programmerstellung reduzieren konnten.<br />
Auch hier ist das lokale Organisationsprinzip des amerikanischen Fernsehmarktes<br />
entscheidend zur <strong>ordnungsökonomische</strong>n Interpretation dieser Entwicklung.<br />
Im Prozeß der zunehmenden Verdichtung der Fernsehinfrastruktur durch weitere<br />
Neugründungen haben sich dann aus den Fernsehketten („chains“) die<br />
Fernsehnetzwerke entwickelt, die zumindest in den sechziger Jahren eine beinahe<br />
vollständige Marktabdeckung erzielten mit kumulierten Einschaltquoten von weit über<br />
90 Prozent. In dieser Zeit galt der Markt für Programmsoftware mit der Existenz der<br />
„großen Drei“ Programmanbieter als abgeschlossen und nicht bestreitbar. Für die<br />
Kartellbehörden war diese Entwicklung gleichwohl nicht bedenklich <strong>im</strong> Sinne des<br />
dritten Ordnungsproblems, denn für die einzelne lokale Fernsehstation bestand<br />
<strong>im</strong>merhin die freie Auswahl zwischen den drei großen Networks. Außerdem waren<br />
Public Broadcasting Stationen ebenso zu empfangen wie lokale Programme. Angesichts<br />
der damals noch vorherrschenden Frequenzknappheit schien dieses landesweit enge<br />
Oligopol bei den Programmanbietern ausreichend, um die größtmögliche<br />
Meinungsvielfalt auf lokalen Märkten zu sichern (viertes Ordnungsproblem).<br />
Seit den späten sechziger Jahren hat sich jedoch das enge Oligopol der<br />
Programmlieferanten geweitet. Voraussetzung hierfür war, wie etwa auch aus dem<br />
Noam-Modell geschlossen werden kann, die Erweiterung der verfügbaren Sendeplätze.<br />
Das Network Fox Television, das von dem Rupert Murdoch betrieben wird, konnte als<br />
viertes großes Network am Markt etabliert werden, und zwar vor allem durch den<br />
Erwerb von lukrativen Sportverwertungsrechten (in erster Linie American Football). In<br />
den neunziger Jahren sind mit United Paramount Pictures (UPN), Warner Brothers<br />
Networks (WBN) und PAX weitere Networks als Programmlieferanten<br />
hinzugekommen, die den Markt vor allem mit beliebten Filmen („Movies“) angegriffen<br />
und geöffnet haben.<br />
In der Regel haben die Fernsehsender eine exklusive vertragliche Bindung an ein<br />
Network („affiliation“); die drei großen Networks haben allesamt etwa 200 „affiliates“,<br />
das noch jüngere Fox-Network ca. 150. Ausgestattet mit ausreichenden Mengen an<br />
Programmsoftware können die Stationen dann ihre Sendezeit zu einem 24-Stunden<br />
Programm füllen und entsprechende Werbezeiten verkaufen; der Anteil der Network-<br />
Programme an der gesamten Sendezeit beträgt etwa zwei Drittel. Zusätzliche können<br />
dann von den Sendern je nach Interessenlage der Nachfrager lokale Schwerpunkte<br />
gesetzt werden. Durch die Affiliation sollen langfristige Kundenbeziehungen zwischen<br />
Sender und Network aufgebaut und für den Zuschauer ein vertrautes Programmschema<br />
geliefert werden. Gleichwohl sind diese Verträge nicht dauerhaft marktabschließend.<br />
238
So ist es dem Fox Network beispielsweise gelungen, traditionelle Affiliations der<br />
„großen Drei“ aufzubrechen und den Markt zu bestreiten.<br />
Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Finanzierung der Networks. Zumindest<br />
traditionell müssen die Networks die Fernsehstationen dafür bezahlen, daß sie deren<br />
Programme verbreiten (sog. „Network Compensation“). Nicht die Fernsehstationen<br />
zahlen üblicherweise für die Programmsoftware, sondern die Networks zahlen dafür,<br />
daß sie Zuschauer erreichen dürfen. Die Networks verdienen ihr Geld durch die<br />
Werbeeinnahmen, die sie durch solche Kunden erzielen, die überregional und<br />
landesweit für ihr Produkt werben wollen und hierzu den Weg über die Programme der<br />
landesweit operierenden Networks wählen. Die lokalen Fernsehstationen sind in dieser<br />
Verwertungskette sozusagen das „Vehikel“, über das die Networks ihre Werbekunden<br />
erreichen. Die lokalen Sender müssen diese überregionalen Werbespots mit dem<br />
eigentlichen Programm der Networks aussenden.<br />
Allerdings hat der Wettbewerb nach Aufkommen der neuen Networks diese<br />
traditionelle Finanzierungsformen etwas verändert und weiter ausdifferenziert. So ist<br />
das Fox-Network dazu übergegangen, die Kompensationszahlung erfolgsabhängig<br />
durchzuführen; UPN stellt sein Programm unabhängig von einer<br />
Kompensationszahlung zur Weiterverbreitung zur Verfügung, und Warner Brothers<br />
Network (WB) verlangt sogar eine Zahlung von den Fernsehstationen, weil sie<br />
besonders attraktives und neues Filmmaterial verbreiten. In diesem Fall hat sich die<br />
traditionelle Verwertungskette durch die neuen Wettbewerber, die mit neuen Produkten<br />
und unternehmerischen Strategien auf den Markt traten, teilweise sogar umgedreht. Für<br />
die lokalen Fernsehsender ist der Anteil der Einnahmen durch „network compensation“<br />
allerdings vergleichsweise gering. Auch sie verdienen den weitaus größeren Teil ihres<br />
Gewinns durch den Verkauf von Werbezeiten auf lokaler Ebene. Damit sind die<br />
Werbeeinnahmen die wichtigste Einnahmequelle der gesamten Fernsehindustrie.<br />
5.4.3. Konkurrierende Programmlieferanten<br />
Neben den Networks gibt es für die Fernsehstationen noch drei weitere alternative<br />
Formen der Programmbeschaffung 147<br />
. Erstens existieren unabhängige, nicht mit den<br />
Networks verbundene Unternehmen, die einzelne Programme direkt an die lokalen<br />
Fernsehstationen verkaufen. Dieser Prozeß des offenen „Einzelverkaufs“ wird als<br />
„Syndication“ bezeichnet. Zum einen werden Programme verkauft, die bereits über die<br />
Networks vermarktet worden sind („Off Network Content“) und nun <strong>im</strong> Sinne einer<br />
Mehrfachverwertung („Reruns“) weiterverbreitet werden. Diese Strategie gilt als<br />
außerordentlich erfolgreich, denn viele Serien entwickeln einen „Kultstatus“ und eigene<br />
Fan-Gemeinden, die auch bei vielfachen Wiederholungen <strong>im</strong>mer wieder zuschalten. In<br />
diesem speziellen Fall wird die Wiederholung einer Sendung sozusagen zum<br />
Qualitätsmerkmal für best<strong>im</strong>mte Nachfrager. <strong>Eine</strong> zweite Form der Syndication ist die<br />
147 <strong>Eine</strong>n besonders guten Überblick über die Programmbeschaffung und Gestaltung liefern<br />
Howard, Kievman und Moore (1994).<br />
239
Produktion spezifischer Programme für Erstausstrahlungen („First Runs“). Es handelt<br />
sich hierbei in erster Linie um Spielshows oder aber um Talkshows. Als besonders<br />
erfolgreiches Beispiel gilt die Show „Wheel of Fortune“, die als „Glücksrad“ auch den<br />
Weg in das deutsche Fernsehprogramm gefunden hat.<br />
<strong>Eine</strong> weitere Alternative der Programmbeschaffung ist der Ankauf von<br />
Sendematerial mit spezifisch lokalen Inhalten. In der Bevölkerung existiert eine große<br />
Nachfrage nach Informationen aus der eigenen Gemeinde, die in dieser Intensität für<br />
europäische Verhältnisse kaum nachvollziehbar ist. Hierin ist in der Tat ein<br />
fundamentaler kultureller Unterschied zwischen Deutschland und den Vereinigten<br />
Staaten zu sehen, die als echte „Bürgergesellschaft“ (Leipold 2000) in viel stärkerem<br />
Maße auf die Gemeinden und Kommunen als relevante politische Ebene orientiert sind.<br />
Die Ergebnisse des letzten Football-Spiels der hiesigen High School sind eine<br />
Nachricht, die <strong>im</strong>mer mit sehr hohen Einschaltquoten rechnen kann.<br />
Neben dem umfangreichen Angebot an werbefinanziertem Fernsehen existiert in den<br />
Vereinigten Staaten ein beachtlicher Sektor entgeltfinanzierter Fernsehprogramme<br />
(Pay-TV, Pay per Channel, Abonnentenfernsehen) mit zahlreichen Kunden. Dieser<br />
Sektor ist mit der technischen Möglichkeit, Programme verschlüsselt zu senden und<br />
nach dem Äquivalenzprinzip einzeln abzurechnen, entstanden. Besondere Bedeutung<br />
hat das Pay-TV aber vor allem in Verbindung mit dem Satelliten- und dem<br />
Kabelfernsehen: hierauf wird noch genauer eingegangen. In Verbindung mit der<br />
Digitalisierung der Übertragungswege und der <strong>Medien</strong>konvergenz ist hier auch das<br />
größte Wachstumspotential für den Fernsehmarkt zu erkennen. Die Akzeptanz des<br />
Bezahlfernsehens in der Bevölkerung der USA ist dabei wesentlich größer als in<br />
Deutschland: Es existieren etwa 13 große Pay-TV-Anbieter. Das Angebot von aktuellen<br />
attraktiven Spielfilmen oder Sportereignissen beispielsweise wird von der Bevölkerung<br />
als Widerspiegelung individueller Nachfrage verstanden, für die ebenso<br />
selbstverständlich bezahlt wird wie be<strong>im</strong> Eintritt in ein Kino. Auch damit unterscheiden<br />
sich die Verhältnisse in Deutschland (noch) grundlegend von denen in den Vereinigten<br />
Staaten.<br />
5.5. Kabelsender<br />
5.5.1. Der Markterfolg des Kabelfernsehens<br />
Das Kabelfernsehen 148<br />
ist, Jeter (1994, S. 39) zufolge, die älteste der „neuen<br />
Kommunikationstechnologien“. Mit dem Cable Communications Act von 1984 wurde<br />
erstmals eine eigenständige Rechtsgrundlage geschaffen. Von einem passiven<br />
Übertragungsmedium, das <strong>im</strong> Laufe der 50er Jahre entstand, entwickelte sich das Kabel<br />
<strong>im</strong> amerikanischen <strong>Medien</strong>markt, wie bereits weiter oben ausführlich dargelegt, zu<br />
148<br />
240<br />
Als Standardwerk über das Kabelfernsehen in den USA sei auf Dominick, Sherman und<br />
Copeland (1996) verwiesen. Ebenfalls einen guten Überblick liefert Jeter (1994). <strong>Eine</strong><br />
ökonomische Betrachtung der Lizenzauktionsverfahren zur Vergabe der lokalen<br />
Kabellizenzen ist bei Voigt (1992) nachzulesen.
einer echten Alternative zu traditionellem Fernsehen als „Over-the-Air-Television“<br />
(OTA). Dies liegt vor allem in dem Tatbestand begründet, das die Kabelunternehmen<br />
eine Vielzahl zusätzlicher Dienstleistungen für die Verbraucher anbieten können, etwa<br />
in den Bereichen Home Shopping, Home Banking, interaktives Lernen oder<br />
Unterhaltung. Die Gemeinden können die Kabelnetze nutzen, um Meinungsumfragen<br />
durchzuführen oder um Informationsaustausch zwischen den Bürgern und der<br />
Gemeinde sicherzustellen. Zudem ist das Kabelfernsehen zu einem Wirtschafts- und<br />
Beschäftigungsfaktor erster Güte geworden. Die Unternehmen dieser Branche<br />
beschäftigen Mitte der 90er Jahre etwa 130.000 Mitarbeiter, der kumulierte Wert des<br />
gesamten Netzes (Anzahl der Kunden multipliziert mit einem Durchschnittswert pro<br />
Kopf) wird auf etwa 125 Milliarden Dollar geschätzt (Jeter 1994, S. 39). Die<br />
Kabelpenetration des Marktes stieg von 14,3 Prozent <strong>im</strong> Jahr 1975 auf 63 Prozent <strong>im</strong><br />
Jahr 1995 (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 194). Cable News Networks<br />
(CNN) hat sich landesweit zum Marktführer <strong>im</strong> Segment der Nachrichten entwickelt<br />
und den etablierten Networks den Rang abgelaufen.<br />
Die besondere Popularität des Kabelfernsehens hat mehrere Gründe. Erstens ist das<br />
Kabel nach wie vor die wichtigste Alternative zum Empfang von Fersehen in<br />
geografisch ungünstigen Gebieten – dies war auch der Entstehungsgrund des<br />
Kabelfernsehens. Allerdings hatte in der Vergangenheit keine Gemeinde einen<br />
Anspruch auf Verkabelung. Im Zweifel mußten die Nachfrager das Kabelunternehmen<br />
von der Profitabilität eines Anschlusses überzeugen. In jüngerer Zeit entwickelt sich<br />
zunehmend das Satellitenfernsehen als „cable on the air“ zu einem starken<br />
Konkurrenten. Zweitens entwickelte sich das Kabelfernsehen seit den siebziger Jahren<br />
zu einem Prestigegut für viele Kunden, vergleichbar zum Kauf eines Fernsehapparates<br />
in der Nachkriegszeit. Drittens boten die Kabelkanäle sehr viele ungekürzte,<br />
ungeschnittene und nicht durch Werbung unterbrochene Filme erster Kategorie<br />
(„Movies“) an. Diese waren für das Publikum in besonderer Weise reizvoll, so daß sich<br />
auch sehr schnell eine Zahlungsbereitschaft entwickelte. Viertens konnten die<br />
Kabelanbieter sehr vielfältige Programmbouquets anbieten, die in dieser Form <strong>im</strong><br />
regulären Fernsehen nicht zu sehen waren. Das Kabelfernsehen stellte in dieser Hinsicht<br />
den Einstieg in die Spartenprogramme und damit den Beginn einer weitausgreifenden<br />
Programmdifferenzierung dar. Die von Noam (1995, S. 15 ff.) so beschriebene<br />
Entwicklung vom begrenzten Fernsehen über das Vielkanalfernsehen bis zur völlig<br />
individualisierten Einzelnachfrage nach Programmen („me channel“) ist eng mit dem<br />
Aufstieg des Kabelfernsehens verbunden. Und auch in den klassischen<br />
Programmsegmenten – etwa Information und Nachrichten – hat sich das<br />
Kabelfernsehen stark behauptet und – wie beispielsweise CNN – die Marktführerschaft<br />
übernommen.<br />
5.5.2. Die Struktur des Kabelfernsehens<br />
Das Kabelfernsehen in den Vereinigten Staaten hat prinzipiell eine dreigliedrige<br />
Struktur (siehe Abbildung 23). Es ist zu unterscheiden zwischen den Grunddiensten<br />
(„Basic Cable Services“), zusätzlichen entgeltlichen Diensten („Pay Cable Services“)<br />
241
und Spezialdiensten („Speciality Services“). Für die Grunddienste ist nur ein geringer<br />
Subskriptionspreis zu entrichten. Dabei sind zwei Varianten festzustellen, nämlich<br />
erstens lokale und regionale Programme und zweitens werbefinanzierte Angebote. Die<br />
lokalen Programme, die nach wie vor die wichtigste Säule der Grundkabeldienste<br />
darstellen, mußten bis 1985 nach der „must-carry-Regel“ auch die Signale der hiesigen<br />
Fernsehstationen mit <strong>im</strong> Kabel anbieten. Allerdings wurde diese Regel als<br />
verfassungswidrig und wettbewerbsverzerrend eingestuft; seit 1993 ist mit der<br />
„retransmission-consent-Regel“ eine Kompensationszahlung möglich.<br />
Abbildung 23: Kabelfernsehen in den USA <strong>im</strong> Überblick<br />
Grunddienste<br />
Bezahldienste<br />
Spezialdienste<br />
(Basis Cable Services) (Pay Cable Services) (Speciality Services)<br />
• Geringer Grundpreis • höherer (zusätzlicher) • Radiomusik<br />
• Zwei Varianten<br />
Subskripitionspreis<br />
• Teletext<br />
1. Lokale<br />
regionale Inhalte<br />
• wichtigste Säule<br />
Grunddienste<br />
und<br />
• Einige Kanäle<br />
vollkommen werbe und<br />
• Nachrichten, Verkehr,<br />
unterbrechungsfrei<br />
Wetter, Finanzmärkte,<br />
Börsen<br />
der<br />
• Fünf große Pay-TVs<br />
• Elektronischer<br />
• must-carry-Regel bis 1985<br />
1. HBO<br />
Programmführer<br />
• seit 1993 Wahlmöglichkeit<br />
2. Disney<br />
zwischen must-carry und 3. Showt<strong>im</strong>e<br />
retransmission consent<br />
4. Cinemax<br />
2. Werbungsunterstützt<br />
e Kabeldienste<br />
5. Movie Channel<br />
• Nationale Werbespots<br />
• Prominente Vertreter: CNN<br />
und TNT<br />
Die werbefinanzierten Angebote als „zweites Standbein“ der Grunddienste sind mit<br />
Werbebotschaften versehen, die zumeist landesweit ausgestrahlt werden. Die<br />
bekanntesten Vertreter solcher Kabelprogramme sind CNN oder CNBC. Als weitere<br />
Anbieter in den großen Ballungsgebieten sind zusätzlich unabhängige Stationen zu<br />
erwähnen (sog. „Superstations“), die vor allem Filme und Sportübertragungen anbieten.<br />
Bei den zusätzlichen entgeltlichen Diensten ist regelmäßig ein höherer<br />
Subskriptionspreis zu zahlen; diese Dienste werden als Pay-TV (Pay per Channel, Pay<br />
per View) bezeichnet. Einige Kanäle senden zwar zusätzlich Werbung, jedoch sind die<br />
Subskriptionsentgelte mit ca. 90 Prozent an den Gesamteinnahmen die wichtigste<br />
Finanzierungsquelle (Dominick, Sherman und Copeland 1996, S. 202). Die<br />
bekanntesten und größten Anbieter sind derzeit Home Box Office (HBO) mit etwa 18<br />
Millionen Abonnenten und Disney mit etwa 8 Millionen Kunden. Die dritte Variante<br />
des Kabelangebots sind die Spezialdienste. Hier sind beispielsweise besondere<br />
Radioangebote, Teletext mit Informationen zu Wetter, Verkehr, Börsen, Finanzmärkten,<br />
242
Nachrichten usw. zu nennen. Als besonders erfolgreich hat sich beispielsweise der<br />
elektronische Programmführer herausgestellt, den den Fernsehkunden eine Orientierung<br />
durch die kaum überschaubare Angebotsvielfalt ermöglicht.<br />
Die Kabeldienste ermöglichen ein sehr differenziertes Angebot. Dominick, Sherman<br />
und Copeland (1996, S. 198) sprechen von einer Kabelkunden-Pyramide („Cable<br />
Subscriber Pyramid“). Hierin drückt sich der Sachverhalt aus, daß auf der Basis von<br />
vergleichsweise preiswerten Grunddiensten in zunehmendem Maße spezielle<br />
Sendungen angeboten werden, die dann einzeln abgerechnet werden können. Die<br />
Kabeldienste sind somit die entscheidende technische Grundlage oder Plattform für den<br />
„elektronischen Kiosk“.<br />
Aus wettbewerbspolitischem Blickwinkel ist noch auf eine Besonderheit bei der<br />
Veranstaltung von Kabelfernsehen hinzuweisen: Es gibt nämlich keine Grenzen für den<br />
Erwerb von Kabelstationen oder bei der Kundenaquirierung. Tele-Communicatins Inc.<br />
(TCI) als Marktführer versorgt mehr als 12 Millionen Kunden. Folglich ist der Markt<br />
für Kabelfernsehen in hohem Maße konzentriert und von wenigen „Multiple Systems<br />
Operators“ (MSO) dominiert. Gleichwohl haben die Antitrust-Behörden bisher noch<br />
keine nennenswerten Einschränkungen vollzogen. Dies dürfte erst dann geschehen,<br />
wenn die Kabelunternehmen überhöhte Preise einfordernt und damit dem „Wohl der<br />
Konsumenten“ zuwiderhandeln. Dies zu verhindern ist der Sinn des Cable Consumer<br />
Protection and Competition Act von 1992.<br />
5.6. Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten<br />
5.6.1. Tradition und Wertschätzung von Public Broadcasting<br />
Es gibt in den Vereinigten Staaten einen beachtlichen Sektor des Public Broadcasting<br />
mit einer Tradition, die bis in die Anfänge des Hörfunks und des Fernsehens<br />
zurückreicht. Im Anschluß an den Lizenzierungsstopp („Freeze“) für neue<br />
Fernsehanbieter 1948-1952 wurden auf Initiative der FCC-Kommissionärin Frieda<br />
Hennock, die gemeinhin als Pionierin des Public Broadcasting gilt, ausreichend<br />
Sendeplätze für nicht-kommerzielles Fernsehen „<strong>im</strong> Dienste der Allgemeinheit“<br />
reserviert. Dies wurde <strong>im</strong> Sixth Report and Order als eigenständiger Punkt ausdrücklich<br />
festgeschrieben. Mit dem Public Broadcasting Act von 1967 ist eine weitere gesetzliche<br />
Basis geschaffen worden, die den nicht-kommerziellen Rundfunk neben den<br />
gewinnorientieren privaten Rundfunkanbietern sichert.<br />
Public Broadcasting – auch Educational, Non-Commercial oder Community<br />
Broadcasting genannt – hat allerdings <strong>im</strong> Vergleich zu Europa einen deutlich<br />
geringeren, von manchen Autoren gar als „stiefkindlich“ bezeichneten Umfang (vgl.<br />
Grothe und Woldt 1995; Kleinsteuber 1995). Gleichwohl ist die Bedeutung von Public<br />
Broadcasting in den Vereinigten Staaten nicht zu unterschätzen (vgl. McQuail 1992).<br />
243
So bestätigen Meinungsumfragen in der amerikanischen Bevölkerung 149 , daß die<br />
Unterstützung für Public Broadcasting außerordentlich groß ist. Selbst Zuhörer und<br />
Zuschauer, die selten diese Programme nutzen, sprechen sich für deren Erhalt aus und<br />
sind bereit, einen indirekten Finanzierungsbeitrag über Steuern zu leisten. Bei der in<br />
den Vereinigten Staaten sehr wichtigen Frage, welchen materiellen Gegenwert der<br />
Steuerzahler vom Staat für einen geleisteten Steuer-Dollar erhält, steht Public<br />
Television an dritter Stelle der Wertschätzung in der Bevölkerung, Public Radio an<br />
vierter Stelle 150 .<br />
5.6.2. Die Organisationsstruktur von Public Broadcasting<br />
Die Dachorganisation des Public Broadcasting ist die 1967 vom Kongreß <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit der Verabschiedung des Public Broadcasting Acts gegründete<br />
Corporation for Public Broadcasting (CPB) mit Sitz in Washington. Die CPB ist eine<br />
private, nicht-profitorientierte Gesellschaft mit dem gesetzlichen Auftrag, nichtkommerziellen<br />
Rundfunk in den USA durch verschiedene Maßnahmen,<br />
organisatorische Hilfe und finanzielle Zuwendungen zu unterstützen. Die CPB<br />
unterscheidet sich trotz der sprachlichen Ähnlichkeiten von den öffentlich-rechtlichen<br />
Sendeanstalten in Deutschland und in den anderen europäischen Staaten in vielfältiger<br />
Weise.<br />
Die CPB ist erstens eine zentrale Einrichtung für alle lokalen Public Broadcasting<br />
Stationen in den Vereinigten Staaten, die vor allem den kleinen Sendern<br />
organisatorische Hilfestellung leistet. Die CPB ist aber nicht notwendig ein<br />
eigenständiger Programmanbieter, sondern vielmehr ein Dienstleister, den lokale<br />
Stationen jederzeit in Anspruch nehmen können. Zweitens ist die CPB wesentlich<br />
schlanker organisiert als die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland. Aufgrund der<br />
völlig unterschiedlichen Aufgabenstellung und Struktur ist die CPB auch quantitativ<br />
kaum mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland 151<br />
244<br />
vergleichbar. So sind<br />
beispielsweise auch der Personalbestand und das insgesamt zur Verfügung stehende<br />
Haushaltsbudget <strong>im</strong> direkten Vergleich wesentlich geringer. Zudem spielt be<strong>im</strong> Public<br />
Broadcasting in den Vereinigten Staaten die freiwillige, unentgeltliche Arbeit<br />
(„voluntary work“) eine bedeutende Rolle – etwa bei den Universitätssendern oder auch<br />
<strong>im</strong> Community Television, wo viele Beiträge von Studierenden und ehrenamtlichen<br />
149<br />
150<br />
151<br />
Meinungsumfragen („polls“) spielen in den Vereinigten Staaten eine wesentlich größere<br />
Rolle als in Europa. So bestätigen Veranstalter von Public Broadcasting, daß ein guter<br />
Rückhalt in der Bevölkerung für das weitere Überleben der Sender wichtiger ist als eine<br />
Expertenmeinung eines vermeintlich hochrangigen Wissenschaftlers. Auch für politische<br />
Entscheidungen sind die Meinungsumfragen ein wichtiger Maßstab.<br />
Die militärische Verteidigung erhält bei dieser Umfrage den höchsten Stellenwert (60%)<br />
vor der inneren Sicherheit (59%), Public Television (57%) und Public Radio (53%).<br />
Quelle: http://www.cpb.org/about/faq1997/faqp9.html<br />
So n<strong>im</strong>mt beispielsweise die ARD unter den fünfzig größten <strong>Medien</strong>konzernen der Welt<br />
derzeit den 12. Platz ein mit einem Etat von ca. 11,135 Mrd. DM ein (siehe Hachmeister<br />
und Rager 2000, S. 132 ff.).
Mitarbeitern unentgeltlich erstellt werden. Solche Gruppen sind konkret bei Putnam<br />
(2000) angesprochen, wenn er von Sozialkapital in den USA spricht.<br />
Drittens finanziert sich die CPB aus verschiedenen Quellen. Durch die<br />
Mischfinanzierung soll die Unabhängigkeit des Systems gefördert werden. Staatliche<br />
Zuwendungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen machen etwas weniger als die<br />
Hälfte des Budgets aus 152 , erfüllen also neben „fund raising“, Spenden und<br />
Mitgliedsbeiträgen eine Art von Grundfinanzierung. Werbeeinnahmen sind den Sendern<br />
gesetzlich untersagt; dies ist vermutlich der markanteste Unterschied zum öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk in Deutschland, bei dem die Werbeeinnahmen nach wie vor einen<br />
wichtigen Teil der Einnahmen ausmachen. Die nicht-kommerziellen Sender in den<br />
Vereinigten Staaten sollen keine Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren privaten und<br />
gewinnorientierten Konkurrenten erhalten und vollkommen unabhängig von der<br />
Wirtschaft und von Interessengruppen sein. Noch viel weniger wäre es in den<br />
Vereinigten Staaten denkbar, daß die Public Broadcasting Stationen sich wie in<br />
Deutschland über Gebühren finanzieren würden. Diese offenkundig nicht mit dem<br />
Äquivalenzprinzip <strong>im</strong> Einklang stehende Regelung wird von der Bevölkerung und von<br />
den politischen Entscheidungsträgern grundsätzlich abgelehnt.<br />
Viertens zeichnen sich die CPB und die von ihr geförderten Stationen vor allem auch<br />
durch eine vergleichsweise größere Staatsferne aus als etwa die öffentlich-rechtlichen<br />
Sendeanstalten in Deutschland, insbesondere was den Einfluß von Politikern und<br />
Parteien angeht. Dies mag zu einem gewissen Teil auf die <strong>im</strong>mer noch nachwirkende<br />
Fairneß-Doktrin in den USA zurückzuführen sein. Wichtiger erscheint in diesem<br />
Zusammenhang jedoch, daß in der amerikanischen Gesellschaft eine geradezu panische<br />
Angst besteht, daß die Politik inhaltlichen Einfluß auf die <strong>Medien</strong> nehmen könnte<br />
(zweites Ordnungsproblem). Auch hierin manifestiert sich wiederum der Gedanke der<br />
„Bürgergesellschaft“, der dem Staat mit einem gesunden Mißtrauen begegnet. Allein<br />
der Verdacht der politischen Einflußnahme dürfte für jeden Public Broadcasting Sender<br />
das finanzielle Ende bedeuten, weil sich sofort auch die anderen Sponsoren<br />
zurückziehen würden.<br />
5.6.3. Der Umfang des Public Broadcasting<br />
Auch <strong>im</strong> Public Broadcasting Sektor ist ein außergewöhnlich hohes Maß an Vielfalt<br />
und Ausdifferenzierung festzustellen. Knapp 700 Radio-Stationen und mehr als 350<br />
Fernsehstationen landesweit erhalten finanzielle und ideelle Unterstützung durch die<br />
Corporation of Public Broadcasting (CPB). Manche Bundesstaaten unterhalten eigene<br />
Public Broadcasting Networks, um auch überregional präsent zu sein. Beispielsweise<br />
erfreuen sich die speziellen Radio- und Fernsehprogramme der Universitäten, die einen<br />
beachtlichen quantitativen Anteil der Stationen ausmachen (siehe Abbildung 24),<br />
152<br />
245<br />
Die staatlichen Zuwendungen stehen in den USA <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Verdacht, mit best<strong>im</strong>mten<br />
Zugeständnissen und Entgegenkommen verbunden zu sein. Deshalb ist es für die<br />
Reputation der Public Broadcasting Stationen wichtig, möglichst viele unabhängige<br />
zusätzliche Einkommensquellen zu haben.
esonderer Beliebtheit bei den Studierenden und den Universitäts-Mitarbeitern, aber<br />
auch in der Bevölkerung <strong>im</strong> näheren Umkreis des Campus. Die Programme erfüllen in<br />
der Regel hochprofessionelle technische, redaktionelle und publizistische Standards.<br />
Alle zentralen Informationen über die Universität, beispielsweise über neue Studien-<br />
und Austauschprogramme, über sportliche Ereignisse, über Serviceangebote und<br />
Dienstleistungen, werden dort verbreitet. Zugleich werden die ehemaligen Absolventen<br />
(„Alumni“) kontinuierlich und dauerhaft über die Neuigkeiten an „ihrer“ Universität<br />
informiert 153 . Die Ehemaligen tragen mit ihren Spenden und den Mitgliedsbeiträgen zur<br />
Finanzierung der Universitätssender bei: Weit mehr als die Hälfte der finanziellen<br />
Mittel dieser Einrichtungen stammen aus diesen privaten Quellen 154 .<br />
Abbildung 24: Public Broadcasting Stationen (März 1999)<br />
Radio Stationen Finanzielle<br />
Förderung<br />
Nicht-kommerzielle<br />
Gemeindeorganisation<br />
Lizenzen<br />
236 151 133<br />
Universitäten 362 218 194<br />
Gemeinden 33 28 27<br />
Bundesstaaten 63 11 8<br />
Gesamtsumme 694 408 362<br />
Fernsehen Stationen Finanzielle<br />
Förderung<br />
Nicht-kommerzielle<br />
Gemeindeorganisation<br />
Lizenzen<br />
136 90 90<br />
Universitäten 85 60 60<br />
Gemeinden 8 8 8<br />
Bundesstaaten 123 21 21<br />
Gesamtsumme 352 179 179<br />
Quelle: http://www.cpb.org/about/faq1997/faqp3.html<br />
5.6.4. Ziele und Aufgaben von Public Broadcasting<br />
Schon seit den frühen Tagen und Anfängen des Rundfunks hat die FCC Frequenzen<br />
für nicht-kommerzielle Rundfunkanbieter, etwa Gemeinden, Universitäten, Schulen,<br />
153<br />
154<br />
246<br />
Die Hörfunk- und Fernsehprogramme der amerikanischen Universitäten genügen in der<br />
Regel höchsten qualitativen Ansprüchen: sie sind markt- und konkurrrenzfähig. Dies<br />
hängt u.a. auch zusammen mit dem besonderen Stellenwert der Universitäten und<br />
Colleges in der amerikanischen Gesellschaft (vgl. B. Wentzel 2000).<br />
Dieses Faktum widerspricht der in Deutschland häufig geäußerten Vermutung, bei<br />
einem Rückzug des Staates müßten nicht-kommerzielle Stationen ihren Sendebetrieb<br />
einstellen.
gemeinnützige Einrichtungen oder sonstige Anbieter eines „Public Interest<br />
Programms“, reserviert (ausführlich Edelmann 1980). Public Broadcasting hat somit<br />
nicht nur eine durchaus beachtliche historische Tradition, sondern zudem<br />
Rückendeckung durch die politischen Entscheidungsträger, vor allem aber durch die<br />
Öffentlichkeit. Der nicht-kommerzielle Rundfunk erfüllt eine ergänzende Funktion zu<br />
den privaten Programmangeboten mit einem ganz eindeutigen inhaltlichen Schwerpunkt<br />
auf Erziehungs- und Bildungsangeboten sowie speziellen Angeboten für Randgruppen<br />
und Minderheiten, Jugendliche und Kinder. So äußerte sich die FCC 1934: „Radio<br />
might easily deteriorate into a means of amusing only one cultural stratum of the<br />
American Public if commercially sponsored entertainment were not leavened by<br />
programs having a different cultural appeal“ (zitiert nach Edelman 1980, S. 114). Die<br />
vermutlich berühmteste und erfolgreichste selbstproduzierte Sendung von Public<br />
Broadcasting ist die auch in Europa sehr populär gewordene „Sesam-Straße“, die seit<br />
Jahrzehnten als Aushängeschild für qualitativ hochwertiges Kinderfernsehen gilt. Aber<br />
auch bei speziellen Informationsangeboten für Erwachsene, etwa Dokumentarfilme,<br />
Wirtschafts- und Börseninformationen und politische Hintergrundberichte (etwa die<br />
bekannte „News Hour“ mit J<strong>im</strong> Lehrer), werden die Beiträge <strong>im</strong> Public Broadcasting<br />
häufig wegen ihrer hohen Qualität besonders geschätzt.<br />
Die Ziele und Aufgaben von Public Broadcasting sind eindeutig durch den Kongreß<br />
definiert 155<br />
: Im Zentrum steht „Rundfunk <strong>im</strong> öffentlichen Interesse“. Public<br />
Broadcasting bemüht sich zu allererst um qualitativ hochwertige Berichterstattung<br />
(„Excellence“). Die Sender können nur dann mit finanziellen Zuwendungen durch<br />
private Spender oder von staatlichen Stellen rechnen, wenn hohe Qualität nachgewiesen<br />
wird, die so von privaten Anbietern nicht, jedenfalls nicht ständig zu erwarten wäre.<br />
Andernfalls könnte die Gefahr bestehen, daß öffentliche Sender private Anbieter aus<br />
dem Markt drängen: Berry und Waldfogel (1996b) würden dies als unerwünschten<br />
„Kannibalisierungseffekt“ bezeichnen. Zwar bleibt die konkrete Messung von Qualität<br />
in der Praxis letztendlich ein Problem: Gleichwohl besteht in der öffentlichen Meinung<br />
und erst recht bei den Geldgebern und Sponsoren ein feines Gespür dafür, ob ein<br />
Rundfunksender eher als qualitativ anspruchsvoll oder nicht einzuordnen ist. In diesem<br />
Sinne scheint Public Broadcasting den eigenen hochgesteckten Ansprüchen durchaus<br />
gerecht zu werden, denn die Wertschätzung in der Bevölkerung ist außerordentlich hoch<br />
– und die Sponsorengelder fließen weiter. Diese freiwillig gezahlten Sponsorengelder<br />
haben eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Markttest, denn eine dauerhafte<br />
Leistungsschwäche wird in der Regel mit Abwanderung bestraft.<br />
Ein zweites Ziel von Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten ist die<br />
Darstellung von Vielfalt („Diversity“). Es wird versucht, durch die Präsentation von<br />
ethnischer und kultureller Vielfalt einen gesellschaftlich integrativen Beitrag zu leisten.<br />
Gerade in einem klassischen Einwanderungsland wie den USA sind die <strong>Medien</strong><br />
sozusagen die erste kulturelle und sprachliche Sozialisationsinstanz für die neu<br />
155 Siehe ausführlich http://www.cpb.org/about/faq1997/faqp2.html<br />
247
Zugewanderten. Soziologische Studien 156 bestätigen in der Tat, daß Hörfunk und<br />
Fernsehen eine solche Integrationsfunktion haben (ausführlich McQuail 1992).<br />
Allerdings n<strong>im</strong>mt diese ab, je mehr sich die Sendelandschaft ausdifferenziert und<br />
gemeinsame Programmerlebnisse für breite Bevölkerungsschichten ausbleiben.<br />
Als weiteres Ziel ist be<strong>im</strong> Public Broadcasting das „Lokalprinzip“ („Community“)<br />
erkennbar. Dieses Prinzip steht wiederum <strong>im</strong> direkten Zusammenhang mit dem<br />
allgemeinen Ordnungsprinzip, daß der gesamte amerikanische Rundfunkmarkt lokal als<br />
„small-town newspaper on the air“ (Zöller 1984b, S. 260) organisiert ist. Wie in Kapitel<br />
2 bereits dargelegt, besteht für private Rundfunkanbieter eine Tendenz zur<br />
Reichweitenmax<strong>im</strong>ierung, weil hierdurch die Werbeeinnahmen erhöht werden können.<br />
Dies kann dazu führen, daß spezifische lokale Informationen einer Region in einem<br />
größeren Sendegebiet nicht mehr verbreitet werden. Um dieser Tendenz<br />
entgegenzuwirken, ist Public Broadcasting als komplementäres Angebot vor allem auch<br />
in kleineren Sendegebieten zu verstehen. So unterstützt die CPB mehr als 1000 lokale<br />
Radio- und Fernsehstationen einerseits durch direkte finanzielle Transfers, die in der<br />
Regel projektbezogen sind, andererseits durch organisatorische Beratung.<br />
Ein weiteres Ziel für Public Broadcasting ist die Vermittlung von pädagogischen<br />
Inhalten („Learning“) für Kinder, Jugendliche und Erwachsene; hier kommt der<br />
Gedanke des Educational TV zum Tragen. Aus verschiedenen Studien zur<br />
<strong>Medien</strong>nutzung ist bekannt, daß vor allem Einwanderer und Minoritäten diese für sie<br />
kostenlosen Bildungsangebote nutzen. Zusätzlich zu nennen sind die Ziele Nicht-<br />
Kommerzialität („Noncommercialism“) und Unabhängigkeit („Independence“) von<br />
Wirtschaft und Politik. Diese Punkte hängen insofern zusammen, als sich darin das<br />
Bemühen der Sender manifestiert, best<strong>im</strong>mte hochwertige Programminhalte zu<br />
produzieren, unabhängig von marktlichen Notwendigkeiten und Gewinninteressen der<br />
Aktionäre und Gesellschafter einerseits und von politischen Einflußnahmen<br />
andererseits.<br />
Die Fernseh-Programme werden zu einem großen Teil über das Public Broadcasting<br />
Service (PBS) als Übertragungsmedium weitergeleitet; die Radio-Programme finden<br />
einerseits Verbreitung über das National Public Radio (NPR), andererseits über das<br />
Public Radio International (PRI). Der letztgenannte Sender hat dabei auch die<br />
außenpolitische Funktion, <strong>im</strong> Ausland lebende amerikanische Staatsbürger über aktuelle<br />
Entwicklungen in den USA angemessen zu informieren – vergleichbar etwa zur<br />
„Deutschen Welle“ – und die gesellschaftliche Realität der Vereinigten Staaten für<br />
interessierte Ausländer zu präsentieren.<br />
In ihrem Umfang und erst recht in ihrer politischen und gesellschaftlichen Bedeutung<br />
st<strong>im</strong>men die Public Broadcasting Sender nur sehr begrenzt mit den großen öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten in Deutschland überein. Gleichwohl wird die positive Wirkung<br />
dieser Sender in den Vereinigten Staaten, etwa bei spezifischen Bildungsangeboten für<br />
156 An dieser Stelle sei auf die klassischen soziologischen bzw. demoskopischen Studien<br />
von Luhmann (1996) und Noelle-Neumann (1996) verwiesen.<br />
248
Kinder und für Erwachsene, <strong>im</strong>mer wieder hervorgehoben (etwa Bertelsmann-Stiftung<br />
1995, Noam 1995). Dies geschieht vor allem dann, wenn die öffentliche Meinung in den<br />
Vereinigten Staaten die Angebote privater Sender kritisiert, etwa wegen ihres<br />
vergleichsweise hohen Anteils an quotenwirksamen Programmen mit gewalttätigen<br />
Inhalten (Action-Filme, Reality TV oder Wrestling). Public Broadcasting ist hier ein<br />
wichtiges Gegengewicht gegen mögliche Qualitätsverschlechterungen der<br />
Programminhalte bei privaten Anbietern.<br />
Ein weiterer inhaltlicher Unterschied zwischen den Public Broadcasting Sendern in<br />
den Vereinigten Staaten und den öffentlich-rechtlichen Sendern in Deutschland besteht<br />
darin, daß in Deutschland vor allem den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen<br />
ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Qualität attestiert wird und ihre Dominanz bei<br />
den Einschaltquoten nach wie vor ungebrochen ist, während die amerikanische<br />
Öffentlichkeit mit der Nachrichten-Berichterstattung ihrer privaten Rundfunkanbieter<br />
sehr zufrieden ist. Dies mag mit verschiedenen organisatorischen Fragen<br />
zusammenhängen. Zum einen werden die öffentlich-rechtlichen Nachrichten in<br />
Deutschland in der Regel auf mehreren Kanälen parallel ausgestrahlt – die Tagesschau<br />
um 20.15 Uhr ist auf dem Ersten und allen Dritten zeitgleich zu sehen. Dieses massive<br />
Angebot an einer best<strong>im</strong>mten Nachrichtensendung führt mit großer Sicherheit zu hohen<br />
Zuschauerkontakten. Andererseits sind die öffentlich-rechtlichen Nachrichten auch ein<br />
sehr gutes Beispiel, um Gewöhnungseffekte (oder Pfadabhängigkeiten) in der<br />
<strong>Medien</strong>nutzung zu beschreiben. So wird aus Zuschauerbefragungen deutlich, daß vor<br />
allem die Bevölkerungsschichten, die noch mit dem öffentlich-rechtlichen Duopol in<br />
Deutschland aufgewachsen sind, die Nachrichten <strong>im</strong> Ersten oder <strong>im</strong> Zweiten als<br />
traditionellen Einstieg in das Abendprogramm verinnerlicht haben. In den USA ist dies<br />
genau anders herum: hier sind zwar ähnliche Gewöhnungseffekte festzustellen – nur mit<br />
umgekehrten Vorzeichen.<br />
Es mag auch sein, daß sich in der großen Wertschätzung für die öffentlichrechtlichen<br />
Nachrichten in Deutschland ein wichtiger kultureller Unterschied zu den<br />
USA zeigt: In Deutschland erwartet der Zuschauer Ausgewogenheit und objektive<br />
Berichterstattung eher von staatlichen und öffentlichen Stellen, während in den<br />
Vereinigten Staaten in dieser Hinsicht private Institutionen ein wesentlich größeres<br />
Vertrauen genießen als staatliche Stellen. Inhaltsanalytische Untersuchungen<br />
bescheinigen jedenfalls den amerikanischen Sendern ein hohes Maß an politischer<br />
Ausgewogenheit; hierfür dürften vor allem die „Equal T<strong>im</strong>e-Doktrin“ und die de facto<br />
<strong>im</strong>mer noch wirksame Doktrin politischer Fairneß, aber auch die ökonomische<br />
Notwendigkeit, Zielgruppen nicht zu verprellen, verantwortlich sein. CNN hat<br />
beispielsweise bei der politischen Berichterstattung über nationale wie auch über<br />
spezifische weltpolitische Themen, etwa bei der Berichterstattung über die<br />
Präsidentschaftswahlen in den USA <strong>im</strong> November 2000 oder über den Golfkrieg 1991,<br />
verläßlich berichtet und deshalb auch außerhalb der Vereinigten Staaten hohes Ansehen<br />
gewonnen. Dies läßt darauf schließen, daß das Eigeninteresse und der Wettbewerb in<br />
hohem Maße ordnungsstiftende Kraft entfalten.<br />
249
Bei der Einschätzung von Public Broadcasting in den USA darf jedoch nicht<br />
übersehen werden, daß bei aller Wertschätzung in jüngster Zeit auch vermehrt kritische<br />
St<strong>im</strong>men aufgetreten sind. Ein erster Kritikpunkt bezieht sich auf die<br />
Kommerzialisierung, die zunehmend feststellbar ist. Die populären Kindersendungen<br />
etwa werden in vielfältiger Weise weitervermarktet (mit Videos, Puppen, Kleidung etc.)<br />
- zum Ärger der privaten Konkurrenten. Auch das Werbeverbot wird in Ansätzen<br />
unterlaufen - etwa durch gezieltes "sponsoring" einzelner Sendungen. Ebenfalls stark<br />
kritisiert werden die teilweise extrem hohen Gehälter der Spitzenmanager, mit denen<br />
diese von den privaten Konkurrenten weggelockt werden sollen.<br />
Die zunehmende Programmdiversifizierung hat zudem auch in den Bereichen hohe<br />
Programmqualitäten zusätzlicher Angebote herbeigeführt. Die Rechtfertigung für Public<br />
Broadcasting wird deshalb <strong>im</strong>mer schwieriger - manche Kritiker meinen gar, Public<br />
Broadcasting sein auf der Suche nach einer neuen Aufgabe (searching for a mission). Es<br />
könnte deshalb sein, daß Public Broadcasting mittelfristig als eigenständiger<br />
Fernsehsender verschwindet und in den allgemeinen Bildungsinstitutionen (Schulen,<br />
Universitäten, Museen) aufgeht.<br />
5.7. Institutionen der freiwilligen Selbstkontrolle: Die Rolle der National<br />
Association of Broadcasters (NAB)<br />
250<br />
„There are many situations, however, that are not<br />
strictly covered by law or FCC regulations. (...) In this<br />
situation the main consideration is not what is legal<br />
but what is the right thing to do“.<br />
Dominick, Sherman, Copeland (1996, S. 320)<br />
Die Entwicklung des amerikanischen Fernsehmarktes stand von Beginn an <strong>im</strong><br />
Spannungsverhältnis der verschiedenen Ordnungsebenen Selbstkontrolle aus<br />
Eigeninteresse, Wettbewerb und staatlichen Regelungsbemühungen. In diesem<br />
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß Selbstkontrolleinrichtungen der<br />
Unternehmen – sowohl aus eigener Initiative als auch <strong>im</strong> Zusammenschluß mehrerer<br />
Unternehmen – in den Vereinigten Staaten ähnlich wie in England eine sehr viel längere<br />
Tradition haben als auf dem europäischen Festland. Selbstkontrolleinrichtungen sind in<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>r Sicht der Versuch der Privaten, staatlichen Regelungen<br />
zuvorzukommen und aus eigenem Antrieb Regeln eines funktionsfähigen<br />
Marktgeschehens zu entwickeln (fünftes Ordnungsproblem).<br />
Als erste Selbstkontrolleinrichtung <strong>im</strong> Rundfunk wurde die National Association of<br />
Broadcasters (NAB) 1923 gegründet 157 . Sie stellte gleichsam eine unabhängige<br />
Interessenvertretung der Rundfunkanbieter gegenüber dem Staat dar. 1926 sollte die<br />
NAB erstmals ordnungssetzend eingreifen und die chaotischen Zustände bei der<br />
157<br />
<strong>Eine</strong>n guten Überblick über die Bemühungen zur Selbstkontrolle in den USA bietet<br />
McCarthy (1995). Die Arbeit von Campbell (1999) analysiert zahlreiche empirische<br />
Beispiele. Ein ausführlicher Ansatz zu einer ökonomischen Theorie der Selbstregulierung<br />
findet sich bei Wentzel (2001).
ungeregelten Frequenzbelegung beseitigen – dieser Zusammenhang wurde bereits<br />
ausführlich dargelegt. Die NAB konnte jedoch nicht genügend Durchsetzungskraft<br />
entfalten und die Unternehmen von sich aus zu einem Verzicht auf die<br />
Inanspruchnahme einer Frequenz bewegen. In Verbindung mit der Entstehung der FRC<br />
und der Notwendigkeit zur Lizenzierung der Stationen entwickelte sich jedoch ein<br />
Ordnungsgefüge, in dem die NAB zunehmend Wirkung erzielen konnte. 1928 erließ die<br />
NAB erstmals allgemeine und ethische Grundsätze zur Ausübung der journalistischen<br />
und wirtschaftlichen Tätigkeit (drittes Ordnungsproblem).<br />
Die frühen NAB-Grundsätze dienten den Rundfunkunternehmen als wichtige<br />
Orientierung (vgl. McCarthy 1995). Da sie indirekt in die Lizenzierung einflossen,<br />
entfalteten sie neben der informellen Wirkung auch gesetzesähnliche Kraft. Mit der<br />
weiteren Ausdifferenzierung des Marktes wurden diese weiter präzisiert. 1939 wurde<br />
für den Hörfunk das NAB Code Commitee gegründet. 1951 wurde für das Fernsehen<br />
das Television Program Standard Commitee ins Leben gerufen. Ferner wurde<br />
beschlossen, daß der Öffentlichkeit jährlich ein Bericht über den inhaltlichen Zustand<br />
des Fernsehens vorgelegt werden mußte. Als Durchsetzungsinstrumentarium wurde das<br />
Television Code Review Board gegründet.<br />
In den sechziger Jahren wurden verschiedene Änderungen des bestehenden<br />
Ordnungsgefüges vorgenommen. Die „Codes of Conduct“ wurden an neue<br />
Marktentwicklungen angepaßt. Die besondere Schwierigkeit der Selbstkontrolle in den<br />
Vereinigten Staaten besteht jedoch in dem Umstand, daß jede auch nur min<strong>im</strong>ale<br />
Einschränkung der Meinungsäußerung oder der unternehmerischen Freiheit in den<br />
Verdacht der Zensur gerät 158<br />
. Dies ist jedoch nicht mit dem Ersten Verfassungszusatz<br />
konform. Selbst freiwillige Beschränkungen der Anbieter, die als Negativkatalog<br />
wirken sollten und die sozusagen den Buchananschen Zust<strong>im</strong>mungstest bestehen<br />
könnten, etwa über die Begrenzung von Werbezeiten oder für ein familienfreundliches<br />
Programm zu den hervorgehobenen Sendezeiten, wurden von den Gerichten für<br />
unwirksam erklärt – hierauf wird später noch ausführlicher eingegangen. 1983 wurde<br />
deshalb auch der NAB Code insgesamt aufgehoben. Die NAB hat jedoch auch <strong>im</strong><br />
weiteren Versuche unternommen, Maßstäbe zur Selbstbeschränkung zu entwickeln. Vor<br />
allem der Jugendschutz 159<br />
und die Verdrängung von Darstellungen von Gewalt und<br />
Drogenmißbrauch zu Sendezeiten, in denen Kinder noch erreicht werden können, stand<br />
<strong>im</strong> Zentrum der Bemühungen. 1990 hat das Executive Commitee der NAB einen<br />
modifizierten Code vorgelegt, der seitdem als Richtlinie Geltung hat.<br />
Die Liste weiterer Beispiele für Selbstregulierungen <strong>im</strong> amerikanischen<br />
<strong>Medien</strong>markt kann beliebig verlängert werden. Hervorzuheben wäre etwa das Children<br />
158<br />
Aktuell sei in diesem Zusammenhang auf rechtsextremistischen Internetseiten<br />
verwiesen, die fast alle aus den USA stammen. Dort sind sie zwar politisch geächtet,<br />
gleichwohl werden selbst solche Ansichten, die in Deutschland einen Straftatbestand<br />
darstellen würden, mit dem Verfassungsrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt.<br />
159<br />
Stephens (1994) analysiert ausführlich die Auswirkungen des Fernsehkonsums von<br />
Kindern.<br />
251
Advertising Review Unit (CARU), oder auch die verschiedenen Entwürfe eines<br />
Presserates (Press Council). Ansätze zur erfolgreichen Selbstregulierung gab es auch<br />
bei Video-Spielen, Spielfilmen, Comics oder auch bei der Werbung für Alkohol und<br />
Cigaretten. Viele dieser bestehenden oder ehemaligen Selbstregulierungen münden ein<br />
in die aktuelle Debatte um Selbstregulierung und den Schutz der Privatssphere <strong>im</strong><br />
Internet. In der ökonomischen und juristischen Literatur ist die Einschätzung der<br />
Wirksamkeit von Selbstregulierungen allerdings umstritten. Während Campbell (1999)<br />
zu sehr pess<strong>im</strong>istischen Schlußfolgerungen gelangt, kommen andere Autoren zu<br />
opt<strong>im</strong>istischeren Einschätzungen (vgl. Wentzel 2001). Grundvoraussetzung für<br />
erfolgreiche Selbstregulierung scheint zu sein, daß die Teilnehmer die gemeinsamen<br />
Regeln als fair und gerecht empfinden und daß die Selbstregulierung den<br />
konstitutionellen Interessen der Beteiligten zumindest dem Grundsatz nach entsprechen.<br />
5.8. Inhaltliche Vielfalt des amerikanischen Rundfunkmarktes<br />
5.8.1. Kiosk-Modell und lokale Bezüge<br />
Ein qualitatives Urteil über die inhaltliche Vielfalt des amerikanischen<br />
Rundfunkmarktes ist schwierig und hängt sicherlich auch vom subjektiven<br />
Vorverständnis der Betrachter ab. Der amerikanische Markt ist in jeder Hinsicht<br />
wesentlich stärker ausdifferenziert als der deutsche und andere europäische<br />
Vergleichsmärkte. Lokale und regionale Sender haben eine größere Bedeutung, was<br />
sich auch in Berichten und Informationen aus Staat und Region widerspiegelt.<br />
Weltpolitische Ereignisse werden zumeist nur dann zu hervorgehobenen Sendezeiten<br />
präsentiert, wenn ein unmittelbarer Bezug für die amerikanische Wirtschaft oder Politik<br />
besteht.<br />
Die Rundfunkordnung in den Vereinigten Staaten kann in der Tat am besten mit dem<br />
Bild des Kiosk-Modells beschrieben werden. Es gibt vielfältige Spartenkanäle <strong>im</strong><br />
Bereich des werbefinanzierten und <strong>im</strong> entgeltfinanzierten Fernsehen. Es existieren<br />
beispielsweise Kanäle, die 24 Stunden Politik senden (CNN, FOX Newschannel), Sport<br />
übertragen (ESPN), Zeichentrickfilme (CARTOON) oder Kochrezepte präsentieren<br />
(„food network“). Dabei zeigt sich eine qualitative Ausdifferenzierung gemäß den<br />
offenbarten Zuschauerpräferenzen, so wie dem Noam-Modell (1987) zu entnehmen,<br />
nach oben und nach unten. Anspruchsvolle Darbietungen kultureller und künstlerischer<br />
Ereignisse sind ebenso anzutreffen wie beispielsweise pr<strong>im</strong>itives Show-Catchen. Die<br />
meisten Angebote orientieren sich eindeutig an den (Median-) Präferenzen der<br />
Mittelschicht.<br />
5.8.2. Das Problem von Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen<br />
Als problematisch wird der hohe Anteil von Programmen mit gewalttätigem Inhalt<br />
und mit jugendgefährdender Wirkung in den kommerziellen Sendern registriert und<br />
kritisiert (vgl. MacCarthy 1995; McQuail 1992). Hier ist das dritte und vierte<br />
Ordnungsproblem angesprochen. Obwohl es seit den frühen sechziger Jahren intensive<br />
252
Bemühungen gibt, Gewaltdarstellungen zumindest zur besten Sendezeit<br />
zurückzudrängen, ist bis heute noch keine zufriedenstellende institutionelle Regelung<br />
zur Lösung dieses offensichtlichen Problems gefunden worden. Dies liegt vor allem an<br />
der amerikanischen Rechtsordnung, in der jede auch noch so geringe inhaltliche<br />
Einschränkung der Sender gleich als unzulässige Beschränkung der Meinungsfreiheit<br />
und damit in die Nähe einer Zensur gestellt wird. Dies führt dann zum sofortigen<br />
Konflikt mit dem Ersten Verfassungszusatz.<br />
1974 wurde in einem Konsensgespräch zwischen den verschiedenen<br />
Interessenparteien (FCC, NAB, Fernsehveranstalter, Kirchen, Jugendschutzgruppen,<br />
etc.) vereinbart, daß alle Sendungen vor 21.00 Uhr jugendfrei, familienfreundlich und<br />
„politisch korrekt“ sein sollen. Dies wurde als „family viewing hour“ bezeichnet, die<br />
einen sicheren Hafen („safe harbor policy“) gegenüber unerwünschten<br />
Programminhalten darstellen sollte. Diese Regelung wurde jedoch am 4. November<br />
1976 von einem Bezirksgericht für rechtswidrig erklärt, nachdem Fernsehautoren und<br />
unabhängige Produzenten unter Führung der „Writers Guild of America“ eine Klage<br />
gegen die zeitliche Einschränkung angestrengt hatten. Die Urteilsbegründung <strong>im</strong><br />
berühmten „Writers Guild Fall“ sah in der Regelung von 1974 die Rechte <strong>im</strong> Sinne des<br />
Ersten Verfassungszusatzes und die eigenverantwortliche unternehmerische<br />
Entscheidung unangemessen eingeschränkt. Die FCC und die NAB hätten, so<br />
argumentierte das Bezirksgericht, die Fernsehsender gegen ihren Willen zu einer Regel<br />
genötigt, die diese aus freien Stücken nie angenommen hätten. Dies widerspräche in<br />
jeder Beziehung dem Sinn des Ersten Verfassungszusatzes und sei damit nicht<br />
rechtmäßig (vgl. McQuail 1992).<br />
Unmittelbar nach dieser weitreichenden juristischen Entscheidung bildeten sich<br />
jedoch verschiedene Interessengruppen aus Eltern, Lehrern, Medizinern etc., die<br />
ihrerseits ein Mittel zur Begrenzung von Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen entwickelten, das in<br />
höchstem Masse wirksam und zugleich marktkonform war. Erstmalig wurde das<br />
nachfrageseitige Instrument des Konsumenten-Boykotts erfolgreich angewandt. Allen<br />
Firmen, die in Sendungen mit besonders abstoßenden Gewaltdarstellungen Werbung<br />
ausstrahlten, wurden Sanktionen in Form eines sofortigen Entzugs der Nachfrage<br />
angedroht. Die enge Verzahnung von Rezipientenmarkt und Werbekundenmarkt führte<br />
für die Elterngruppen zum gewünschten Resultat: Die glaubwürdige Möglichkeit einer<br />
Ächtung durch die Konsumenten reduzierte nachweislich die Bereitschaft der Firmen<br />
zum Ankauf von Sendezeiten in den indexierten Filmen und Programminhalten.<br />
Hierdurch verringerte sich der Anteil von Filmen mit gewalttätigen Szenen beträchtlich.<br />
Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen hat jedoch als Thema in den neunziger Jahren wieder an<br />
Bedeutung gewonnen. Im Kongreß wurde eine deshalb Gesetzesvorlage eingebracht<br />
und verabschiedet, die inhaltlich stark an die älteren NAB-Vorschriften erinnerte, die<br />
Gegenstand der Writers-Guild-Klage waren. Gleichzeitig kündigten die<br />
Fernsehveranstalter 1994 an, auf freiwilliger Basis jährlich eine Dokumentation über<br />
Gewalt <strong>im</strong> Fernsehen vorzulegen, um der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu<br />
werden. Auf Drängen der politischen Entscheidungsträger bot die Industrie für<br />
Unterhaltungselektronik zudem an, Fernsehgeräte mit einer elektronischen<br />
253
Schutzvorrichtung (sog. „Violence-Chip“) zu versehen, die bei entsprechender<br />
Programmierung Sendungen mit gewalttätigem Inhalt automatisch abschaltet. Trotz<br />
dieser Bemühungen bleibt kritisch festzuhalten, daß es bisher noch nicht gelungen ist,<br />
das Angebot an solchen Sendungen, von denen vermutlich in hohem Maß negative<br />
Externalitäten 160 ausgehen, wirksam zu begrenzen (viertes Ordnungsproblems) 161 .<br />
5.8.3. Begrenzung der Werbezeiten<br />
Für die Entwicklung der amerikanischen <strong>Medien</strong>ordnung und für ein tiefergehendes<br />
Verständis der Eigentümlichkeiten der amerikanischen Rechtsprechung ist noch ein<br />
zweiter Rechtsstreit aus dem Jahre 1974 von Bedeutung (ausführlich MacCarthy 1995).<br />
Die National Association of Broadcasters (NAB) hatte max<strong>im</strong>ale Werbezeiten<br />
festgelegt, um der ständigen Ausweitung von Werbung <strong>im</strong> Fernsehen Einhalt zu<br />
gebieten (drittes Ordnungsproblem). Diese Regelung fand zumindest in der<br />
Bevölkerung großen Anklang und wurde auch von den politischen Parteien begrüßt.<br />
Das Justizministerium klagte jedoch gegen die NAB und bezog sich ganz konkret auf<br />
die amerikanischen Antitrust-Gesetze. Die Beschränkung der Werbung führe dazu, so<br />
wurde argumentiert, daß Sendezeiten kartellförmig verknappt würden. Hierdurch<br />
würden die Preise für Werbezeiten steigen, Verbraucher und Industrie geschädigt.<br />
Ferner wurde in der Klageschrift argumentiert, eine Wettbewerbsbeschränkung – und<br />
als solche wurde die Begrenzung der Werbezeiten interpretiert – könne nicht damit<br />
gerechtfertigt werden, daß ihre Einhaltung auf freiwilliger Basis erfolge.<br />
Der Klage des Justizministeriums hatte Erfolg, die NAB-Vorschriften wurden für<br />
ungültig erklärt. Bis heute existiert in den Vereinigten Staaten für private<br />
Rundfunkanbieter keine gesetzliche Begrenzung der Werbezeiten; Public Broadcasting<br />
darf allerdings wegen seines staatlichen Auftrags und der finanziellen Sonderstellung<br />
keine Werbung ausstrahlen. Im übrigen hat sich eine marktliche Selbstregulierung<br />
eingestellt, indem Sender mit zu langen Werbezeiten in der Regel Einbußen bei der<br />
Einschaltquote erleiden. Der Beginn einer Werbesendung führt nämlich bekanntlich<br />
auch in den USA in vielen Fällen zum Wechsel des Kanals (sog. „Zapping“, „Channel<br />
hopping“), so daß die Ermittlung einer opt<strong>im</strong>alen Werbezeit Abwägungen zwischen den<br />
Bedürfnissen des Werbekunden- und Rezipientenmarktes erfordert. Im Kern handelt es<br />
sich um eine unternehmerische Opt<strong>im</strong>ierungsentscheidung der Rundfunkveranstalter bei<br />
gegenläufigen Interessen (drittes Ordnungsproblem). In keinem Fall hat jedoch die<br />
Abschaffung von Höchstgrenzen für Werbung zu einer ständigen Ausweitung des<br />
Werbeanteils am Gesamtprogramm geführt. Hier liegt also, ordnungsökonomisch<br />
160<br />
1999 kam es in den USA <strong>im</strong> Anschluß an den Amoklauf zweier Jugendlicher an der<br />
Columbine High School in Littleton/Colorado zu einer massiven Diskussion in der<br />
Öffentlichkeit, inwieweit der Konsum von gewaltbetonten Filmen ursächlich für diese<br />
Tragödie gewesen sei.<br />
161<br />
Zur Sicherung des Jugendschutzes <strong>im</strong> Internet wurde 1998 der Children Online<br />
Protection Act verabschiedet.<br />
254
interpretiert, der Fall einer selbstbindenden Regel oder der Selbstkontrolle aus<br />
Eigeninteresse vor.<br />
5.8.4. Ausdifferenzierung des Programmangebots<br />
Die Ausdifferenzierung der unterschiedlichen Übertragungswege und<br />
Programmangebote in den Vereinigten Staaten gibt jedem Zuschauer die Möglichkeit,<br />
gemäß seinen Präferenzen – und nicht zuletzt nach finanziellem Können be<strong>im</strong> Ankauf<br />
von Pay-TV-Kanälen – das gewünschte Programm zu wählen. Noam (1995) zufolge hat<br />
das Fernsehen dabei eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen vom begrenzten<br />
Fernsehen („l<strong>im</strong>ited television“) mit sehr beschränkten Reichweiten und einer nur<br />
kleinen Anzahl verschiedener Kanäle über das Vielkanalfernsehen („multi-channeltelevision“)<br />
hin zum interaktiven Fernsehen („distributed television“). In dieser letzten<br />
digitalisierten Entwicklungsstufe besteht letztlich eine beinahe unüberschaubare Menge<br />
von Programmangeboten, aus denen der Zuschauer wählen kann. Der Verbraucher<br />
betrachtet also nicht mehr einen speziellen Sender und baut zu diesem ein besonderes<br />
und dauerhaftes „Treue“-Verhältnis auf, sondern er stellt sich seinen eigenen Sender<br />
(sog. „me-channel“) zusammen, in dem gleichsam aus allen angebotenen<br />
Programmalternativen ein Bündel von Sendungen selektiert wird, das eigenen<br />
Wünschen entspricht. Diese Tendenz zur speziellen Einzelnachfrage von<br />
Rundfunkgütern schwächt die zukünftige Bedeutung von Vollprogrammen – diese<br />
Entwicklung dürfte auch in absehbarer Zeit nach Deutschland und Europa übergreifen.<br />
Aus der Sicht des vierten Ordnungsproblems ist diese Entwicklung prinzipiell zu<br />
begrüßen, denn ist davon auszugehen, daß für den Zuschauer die Möglichkeit besteht,<br />
in der Vielfalt des Angebots die gewünschten Programmformate zu finden.<br />
Diese Stärkung der Konsumentensouveränität bei der Programmwahl kann jedoch<br />
auch zu zwei Konsequenzen beitragen, die von <strong>Medien</strong>wissenschaftlern negativ<br />
eingeschätzt werden. Erstens wird es weniger gebildeten Bevölkerungschichten<br />
erleichtert, systematisch jeder Informationssendung aus dem Wege zu gehen. Dies<br />
entspräche der vielbeachteten These von Neil Postman (1985), der die Qualität des<br />
öffentlichen Diskurses <strong>im</strong> Zeitalter des Showbusiness zerfallen sieht und dies in der<br />
drastischen Formulierung „Wir amüsieren uns zu Tode“ zum Ausdruck gebracht hat 162<br />
.<br />
Zweitens vermittelt Fernsehen in einer ausdifferenzierten Senderlandschaft keine<br />
„gemeinschaftsstiftenden Erlebnisse“ mehr, von wichtigen politischen Ereignissen wie<br />
Wahlen, militärischen Konflikten oder großen Sportübertragungen wie dem „Super-<br />
Bowl“ in den USA einmal abgesehen. Die Zeit, in der das Fernsehen das „gemeinsame<br />
Wohnz<strong>im</strong>mer der Nation“ (Noam 1995) darstellte, sind durch die zunehmende<br />
wettbewerbliche Ausweitung des Angebots vorbei. Allerdings dürfte die von manchen<br />
162<br />
255<br />
Ob diese kulturpess<strong>im</strong>istische Perspektive aber realistisch ist, darf zumindest in Zweifel<br />
gezogen werden. Die Geschichte der elektronischen Kommunikation belegt jedenfalls<br />
eindeutig, daß jede Innovation zugleich auch warnende St<strong>im</strong>men hervorrief, die den<br />
Verfall der Demokratie befürchteten. Hinter dieser vorgeschobenen Argumentation<br />
standen nicht selten handfeste protektionistische Interessen.
Autoren kritisch als „Verspartung“ 163 gekennzeichnete Entwicklung nicht auf die<br />
Vereinigten Staaten beschränkt bleiben. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird es<br />
zu dieser Entwicklung auch in Deutschland und in Europa zunehmend kommen.<br />
163<br />
256<br />
Die Kritik an der „Verspartung“ des Fernsehprogramms und an der nachlassenden<br />
Integrationsfunktion des Fernsehens ist teilweise sehr vordergründig und politisch<br />
durchsichtig. Es ist daran zu erinnern, daß in Deutschland <strong>im</strong> Zusammenhang mit der<br />
Zulassung privater Rundfunkanbieter Mitte der achtziger Jahre die Gefahr der<br />
„Vermassung“ durch das Fernsehen beschworen worden ist. Diese Prognose, die auf<br />
einem verkürzten Wettbewerbsverständnis beruhte, ist vollständig falsifiziert. Statt dessen<br />
hat eine wettbewerbliche Ausdifferenzierung der Angebote stattgefunden, die nunmehr<br />
plötzlich als „Verspartung“ kritisiert wird.
6. Vergleich der deutschen und amerikanischen Rundfunkordnung:<br />
Die Ergebnisse<br />
257<br />
„If one were to combine the best features of the<br />
broadcast systems (…), would it be possible to<br />
develop an ideal system of broadcasting?“<br />
Donald R. Browne (1989, S. 390)<br />
Der Vergleich verschiedener realer Rundfunkordnungen verdeutlicht zunächst<br />
einmal den Sachverhalt, daß die Entstehung und der Wandel von Rundfunkordnungen<br />
kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Einflüssen unterliegen. Die<br />
Widerspiegelung kultureller Besonderheiten in der <strong>Medien</strong>entwicklung eines Landes<br />
findet sich dann auch in den (ordnungs-) politischen und über diese in den<br />
wirtschaftlichen Determinanten, also <strong>im</strong> Umgang mit knappen Ressourcen, wieder.<br />
Hierbei ist festzuhalten, daß die dem Bereich des Politischen und Wirtschaftlichen<br />
zugrunde liegenden Institutionen und Organisationen eine Ausprägung des Kulturellen<br />
sind. <strong>Eine</strong> <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> des Rundfunks in Deutschland und in den<br />
Vereinigten Staaten, die sich der inneren Einheit des politischen, wirtschaftlichen und<br />
kulturellen Lebens einer Gesellschaft bewußt ist, entgeht der Gefahr, sich nur auf eine<br />
verkürzte neoklassische Betrachtung zu beschränken.<br />
Im folgenden werden die Ergebnisse der Arbeit noch einmal thesenartig<br />
zusammengefaßt. Dabei wird zwischen den theoretischen und den empirischen<br />
Ergebnissen unterschieden. Zugleich wird der Versuch unternommen, in den Resultaten<br />
Ansatzpunkte für weitergehende <strong>ordnungsökonomische</strong> Fragestellungen aufzuzeigen.<br />
6.1. Die Ergebnisse der theoretischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks<br />
Die Behandlung der methodologischen Grundfragen der <strong>Medien</strong>ökonomik <strong>im</strong><br />
zweiten Kapitel ergibt folgende Ergebnisse:<br />
1. Die Fragestellung der <strong>Medien</strong>ökonomik wird in fünf Ordnungsproblemen<br />
gesehen. Hierbei geht es um die Arbeits- und Wissensteilung in Staat, Wirtschaft und<br />
Gesellschaft, um die besondere Suggestivkraft des Fernsehens, um das<br />
Spannungsverhältnis von ökonomischem und publizistischem Wettbewerb, um<br />
inhaltliche und qualitative Präferenzen sowie um die Steuerungspotentiale moderner<br />
Ordnungspolitik. Euckens These von der Bedeutung des gesellschaftlichen<br />
„Datenkranzes“ für die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> wird in der Betrachtung der<br />
Rundfunkordnung als integraler Bestandteil des gesellschaftlichen Systems<br />
offenkundig. <strong>Eine</strong> demzufolge weiter angelegte <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong>, die<br />
offen ist für Erkenntnisse aus anderen Wissenschaftsdisziplinen, vor allem der<br />
Geschichte, der Rechtswissenschaft und der <strong>Medien</strong>wirkungsforschung, führt zu<br />
leistungsfähigeren Erklärungsansätzen. Die Leistungsfähigkeit wird daran zu messen<br />
sein, inwieweit ein solcher Ansatz zur „Aufklärung und Steuerung“ (Hans Albert) eines<br />
sozialwissenschaftlichen Problems beitragen kann.
2. <strong>Medien</strong>ökonomik bedarf der Wertorientierung. Jede <strong>Medien</strong>ordnung basiert auf<br />
best<strong>im</strong>mten Werten und ethischen Grundlagen. Diese Wertperspektiven unterliegen<br />
dem Wandel. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird der<br />
Untersuchungsgegenstand auch in Deutschland als Teil der freiheitlichen und<br />
demokratischen Ordnung angesehen. Er ist damit unausweichlich in einem Kl<strong>im</strong>a der<br />
Wettbewerbskultur angesiedelt. Das war in den Vereinigten Staaten von Anfang an eine<br />
Selbstverständlichkeit. In Deutschland war das keineswegs der Fall. In der allgemeinen<br />
Wirtschaftspolitik wurde ebenso wie <strong>im</strong> Rundfunk der privaten unternehmerischen<br />
Initiative, der Eigenverantwortung und dem Wettbewerb mit großem Mißtrauen<br />
begegnet.<br />
3. Die <strong>ordnungsökonomische</strong> Methode ist geeignet, die klassischen Fragen<br />
politischer Ökonomik auch <strong>im</strong> Rundfunk systematisch zu diskutieren. Durch die<br />
Verwendung hypothetischer Imperative und die Zerlegung der <strong>Analyse</strong> in ein Werturteil<br />
und in die Abschätzung der Folgewirkungen können verschiedene Ordnungsideen<br />
vergleichend diskutiert werden. Diese Ideen können sich auf der Grundlage<br />
unterschiedlicher Menschenbilder und Staatsverständnisse <strong>im</strong> Kräftefeld zwischen den<br />
beiden Polen des verstaatlichten und des privatwirtschaftlichen Rundfunks, der<br />
vollständigen Politisierung und Ökonomisierung, bewegen. Die Euckensche These von<br />
der Interdependenz der wirtschaftlichen Teilordnungen sowie von der Interdependenz<br />
der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Ordnung trifft auch in der<br />
<strong>Medien</strong>ökonomik zu. Die Auswahl einer Rundfunkordnung erfordert letztlich eine<br />
ordnungspolitische Gesamtentscheidung. <strong>Eine</strong> offene und wettbewerbliche<br />
Wirtschaftsverfassung wird auch <strong>im</strong> Rundfunk zumindest in mittlerer Frist eine<br />
Entsprechung finden müssen. Die Abschließung und Protektion von best<strong>im</strong>mten<br />
wirtschaftspolitischen Ausnahmebereichen ist aus einem liberalen<br />
Wirtschaftsverständnis grundsätzlich abzulehnen: dies gilt auch für den Rundfunk.<br />
4. Damit ist auch das mögliche Untersuchungsfeld für den empirischen Vergleich<br />
abgesteckt. Um die konträren Ordnungskonzepte und die Zwischenformen <strong>im</strong> Hinblick<br />
auf die Lösung der fünf Ordnungsprobleme zu analysieren, wird die Methode des<br />
<strong>Systemvergleich</strong>s herangezogen. Als hilfreich erweist sich hierfür eine dem<br />
Vergleichsgegenstand angepaßte Morphologie. Sie ermöglicht eine systematische<br />
Strukturierung der Ordnungsformen und Handlungsoptionen <strong>im</strong> Rahmen<br />
unterschiedlich ausgebauter Ordnungskonzepte. Die hieraus entwickelten Hypothesen<br />
beziehen sich auf empirisch beobachtbare Phänomene; sie sind daher grundsätzlich<br />
prüfbar <strong>im</strong> Verständnis des kritischen Rationalismus von Karl Popper.<br />
5. Pfad- oder Verlaufsabhängigkeiten spielen auch <strong>im</strong> Rundfunk eine Rolle. Die<br />
Kenntnis der historischen Wurzeln und Entwicklungen erleichtert es, die verschiedenen<br />
Ordnungskonzepte zu analysieren und Reformpotentiale aufzuzeigen. Freilich ist die<br />
Beobachtung eines pfadabhängigen Verlaufs wirtschaftlicher Entwicklungen auch in<br />
dem hier interessierenden Zusammenhang vielfach dem Vorwurf der Unschärfe<br />
ausgesetzt. Der Versuch, das Konzept mit Hilfe eines Entscheidungsbaums präziser zu<br />
fassen, zielt darauf ab, das Ausmaß der Pfadabhängigkeit genauer zu best<strong>im</strong>men.<br />
Liegen lediglich Pfadumwege vor, die – wie bei chaotischen Entscheidungsbäumen –<br />
258
mit einem kalkulierbaren Aufwand über mehrere Zeitperioden hinweg beschritten<br />
werden können, oder liegt ein symmetrischer Entscheidungsbaum vor, der tatsächlich zu<br />
dauerhaften Aussperrungseffekten führen würde? Für die <strong>ordnungsökonomische</strong><br />
<strong>Analyse</strong> ist zu prüfen, mit welcher Baumstruktur die historischen Vorläufe am besten<br />
beschrieben werden können. Angewandt auf die deutsche Rundfunkordnung ist<br />
festzuhalten, daß keine systematischen Aussperrungseffekte vorliegen, die einer<br />
wettbewerblichen Ordnung dauerhaft entgegenstehen. Gleichwohl ist aufgrund der<br />
institutionellen Struktur, die <strong>im</strong> Anschluß an den Zweiten Weltkrieg in Deutschland<br />
entstanden ist, mit einem sehr zeitaufwendigen Reformprozeß zu rechnen.<br />
Im Mittelpunkt des dritten Kapitels steht die Frage der Leistungsfähigkeit<br />
theoretischer Erklärungsansätze, aus denen vielfach wegweisende Entscheidungsgründe<br />
für die Entstehung unterschiedlicher Rundfunkordnungen gefolgert werden. Folgende<br />
Resultate sind zu nennen:<br />
6. Die Theorie öffentlicher Güter wird häufig zur Rechtfertigung öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunks angeführt. Die Leistungen des Rundfunks sind aber kein<br />
erklärungsstarkes Beispiel für ein öffentliches Gut: Durch die Verschlüsselung von<br />
Sendungen ist in zunehmendem Maße der Ausschluß von Nicht-Zahlungswilligen<br />
möglich. Insoweit kann das Äquivalenzprinzip voll zur Geltung kommen. Zwar ist auch<br />
<strong>im</strong> dekodierten Rundfunk <strong>im</strong> gewissen Umfang die Nicht-Rivalität <strong>im</strong> Konsum<br />
gegeben. Gleichwohl muß dieses Argument mit Vorsicht behandelt werden:<br />
Keineswegs ist daraus der (Fehl-) Schluß zu ziehen, daß eine unentgeltliche<br />
Weiterverbreitung von Programmen volkswirtschaftlich effizienter wäre. Immerhin hat<br />
ein Rundfunkunterneher durch spezifische Investitionen in ein Programm<br />
Eigentumsrechte begründet, die einer unentgeltlichen Weiterverbreitung der Sendungen<br />
entgegenstehen. Mit der Theorie öffentlicher Güter läßt sich insgesamt keine<br />
Vorherrschaft für ein staatliches Rundfunkangebot begründen, noch nicht einmal für ein<br />
solches, das als Ergänzung zum marktlichen Rundfunk dienen soll. Der amerikanische<br />
Fernsehmarkt ist das besonders anschauliche empirische Beispiel, daß Rundfunk<br />
größtenteils ein privates Gut ist.<br />
7. Die Theorie meritorischer Güter ist ebenfalls wenig hilfreich, um als verläßliche<br />
Orientierung für Ordnungsfragen des Rundfunks zu dienen. Zwar besteht Anlaß zu der<br />
Vermutung, daß durch verschiedene Sendungen <strong>im</strong> günstigen Fall positive<br />
Externalitäten erzeugt und <strong>im</strong> ungünstigen Fall negative Externalitäten vermieden<br />
werden können. Positive Externalitäten wären etwa die Vermittlung von<br />
Bildungsinhalten (sowohl für Kinder als auch für Erwachsene), die soziale Integration<br />
und die Vermittlung eines kulturellen Gemeinsamkeitsbewußtseins. <strong>Eine</strong> negative<br />
Externalität wäre beispielsweise ein erhöhtes Ausmaß an Gewaltbereitschaft, das durch<br />
das Anschauen von Filmen mit übertriebenen Gewaltdarstellungen begünstigt werden<br />
kann. Die konkrete empirische Überprüfung solcher Externalitäten und wissenschaftlich<br />
eindeutige Zuordnung in einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang sind jedoch<br />
außerordentlich schwierig. Bei der <strong>Medien</strong>wirkungsforschung geht es um<br />
Massenphänomene, die sich <strong>im</strong> individuellen Einzelfall durchaus unterschiedlich<br />
darstellen können. Ordnungsökonomisch bedenklich ist es demnach, wenn aus dem<br />
259
theoretischen Konzept der Meritorik die Berechtigung für Eingriffe in die<br />
Konsumentensouveränität abgeleitet oder gar inhaltliche Zensur begründet werden soll<br />
(viertes Ordnungsproblem). Gleichwohl bleibt ein Rest des Meritorik-Arguments<br />
bedenkenswert. Programme <strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen Interesses werden zumindest<br />
nicht <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> ausreichendem Maße vom Markt bereitgestellt. Die daraus resultierende<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Schlußfolgerung wäre ein ergänzendes nicht-marktliches<br />
Angebot, um weiterreichende Programmziele zu verwirklichen, von denen<br />
einigermaßen zuverlässig positive Externalitäten erwartet werden können. Die zentrale<br />
Ordnungsfrage ist in diesem Zusammenhang also nicht, ob öffentlich-rechtliches<br />
Fernsehen eine <strong>ordnungsökonomische</strong> Begründung erfährt, sondern wieviel öffentlichrechtliches<br />
Fernsehen als zweckmäßige Ergänzung zu einem marktlichen Angebot<br />
angesehen wird.<br />
8. Die genaue inhaltliche Deutung, was Programme <strong>im</strong> Dienste eines öffentlichen<br />
Interesses sind, ist <strong>im</strong>mer mit einem großen Interpretationsspielraum verbunden (viertes<br />
Ordnungsproblem). Aus einem <strong>ordnungsökonomische</strong>n Verständnis scheint es nicht<br />
möglich, den Ergebnissen eines offenen, wettbewerblichen Suchprozesses vorzugreifen.<br />
Allerdings wird in der vorliegenden Untersuchung die Auffassung vertreten, daß es für<br />
die Beteiligten am Marktgeschehen zweckmäßig ist, sich auf einen Negativkatalog von<br />
allgemeinen Regeln und Inhalten zu einigen, die bei der Programmgestaltung zu<br />
beachten sind. Elemente eines solchen Negativkatalogs wären etwa die Sicherstellung<br />
eines effizienten Jugendschutzes, vor allem zu den besonders attraktiven Sendezeiten<br />
(Familienzeiten), der Verzicht auf zweifelhafte Quellen in Nachrichtensendungen, die<br />
Zurückdrängung von Tendenzen zur Skandalisierung in der politischen<br />
Berichterstattung und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Menschen, über die<br />
berichtet wird. Mit einem solchen Negativkatalog ist es möglich, die Offenheit des<br />
wettbewerblichen Suchprozesses zu erhalten (und damit auch zu gesellschaftlichen<br />
Innovationen zu gelangen) und zugleich eine Orientierung für die Marktteilnehmer zu<br />
bieten, die die Selbstkontrolle und den Wettbewerb stärkt.<br />
9. Im Rundfunk bestehen – wie auch in anderen Wirtschaftszweigen – gewisse<br />
Neigungen zur Anbieterkonzentration. Hohe Investitionskosten, versunkene Kosten, die<br />
Werbeeinnahmen-Reichweiten-Spirale, Kontaktkostendegression und auch<br />
Siegermarkteffekte können die Entstehung weniger großer Sender begünstigen. Im<br />
Hinblick auf die daraus resultierenden möglichen Beschränkungen der Meinungsfreiheit<br />
(zweites und drittes Ordnungsproblem) stellt sich die Frage, mit welchem<br />
wettbewerbspolitischen Leitbild einer solchen Entwicklung begegnet werden soll. Das<br />
konstruktivistische Ideal einer opt<strong>im</strong>alen Wettbewerbsintensität erweist sich als nicht<br />
geeignet, der Dynamik international offener Rundfunkmärkte gerecht zu werden.<br />
Opt<strong>im</strong>ale Betriebsgrößen sind ebenso wie opt<strong>im</strong>ale Marktformen als solche nicht<br />
bekannt. Sie bedürfen der Entdeckung in einem wettbewerblichen Suchprozeß. Hierfür<br />
ist ein möglichst großer wettbewerblicher Freiraum zu sichern und die Offenheit der<br />
Märkte zu garantieren. Dem zugrunde liegenden Anspruch, die Meinungsfreiheit als<br />
Bedingung der Konsumentensouveränität zu gewährleisten, kommt eine Antitrust-<br />
Politik entgegen, wie sie <strong>im</strong> Prinzip in den Vereinigten Staaten betrieben wird.<br />
260
10. Die unterschiedlichen Programmwahlmodelle sind hilfreich und zielführend, um<br />
Marktstrukturen und charakteristische Programmangebote vereinfachend abzubilden<br />
(drittes Ordnungsproblem). Besonders die ältere Modellgeneration (Steiner, Beebe u.a.)<br />
hat der rundfunkökonomischen Debatte eine maßgebliche Orientierung gegeben. Mit<br />
dem spieltheoretischen S<strong>im</strong>ulationsmodell von Beebe ist es erstmals gelungen, die<br />
Komplexität der Rundfunkordnung und die Sensibilität der einzelnen Regeln <strong>im</strong><br />
Hinblick auf die daraus resultierenden Ergebnisse in einer ökonomischen <strong>Analyse</strong><br />
systematisch zu erfassen. Die Modelle sind heuristisch wertvoll, aber veraltet und – wie<br />
etwa das Steiner-Modell – in mancher Hinsicht unterkomplex. Für<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Handlungsempfehlungen sind diese Modelle nicht mehr<br />
geeignet.<br />
11. Die neueren Programmwahlmodelle – vor allem von Noam – haben die<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Diskussion belebt und weitergeführt. Das Noam-Modell bietet<br />
eine gehaltvolle Erklärung der dynamischen Entwicklung von Rundfunkmärkten, die<br />
zudem <strong>im</strong> Popperschen Verständnis eindeutig prüfbar ist. Vor allem werden in diesem<br />
Modell dynamische Komponenten berücksichtigt, die den institutionellen Wandel<br />
begünstigen. Damit kann die Realität moderner Rundfunkmärkte besser abgebildet<br />
werden als in den älteren Modellen – etwa <strong>im</strong> Hinblick auf technische Entwicklungen,<br />
internationalen Wettbewerb und <strong>Medien</strong>konvergenz. In Abhängigkeit von den<br />
Übertragungskapazitäten kommt es <strong>im</strong> Wettbewerb zu einer starken Ausdifferenzierung<br />
des Angebots. Die neuere Modellgeneration bietet damit auch eine Orientierung für<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong> Handlungsempfehlungen.<br />
12. Die Hypothese eines allgemeinen Marktversagens <strong>im</strong> Rundfunk ist vollständig<br />
falsifiziert. In den meisten Programmsegmenten begünstigen das Eigeninteresse der<br />
<strong>Medien</strong>unternehmer und der wettbewerbliche Druck ein Programmangebot, das den<br />
Präferenzen der Zuschauer entspricht (drittes und viertes Ordnungsproblem). Dies gilt<br />
sowohl für den werbefinanzierten Bereich des Free-TV als auch für das Pay-TV. Das<br />
steht nicht <strong>im</strong> Widerspruch zur Berechtigung eines nicht-kommerziell organisierten<br />
Fernsehens als Ergänzung zu einem marktlichen Angebot. Vor allem das Noam-Modell,<br />
aber auch die Untersuchungen von Spence und Owen unterstreichen, daß es in einem<br />
wettbewerblichen Prozeß zu einer Unterversorgung in manchen Programmsegmenten<br />
kommen kann – wenngleich keinesfalls zwangsläufig kommen muß. Wenn dem so ist,<br />
dann kann eine nicht-marktliche Ergänzung die Vielfalt der Programmangebote und<br />
damit die Qualität der gesamten Ordnung erhöhen. Es wäre deshalb<br />
ordnungsökonomisch verfehlt, aus den positiven Ergebnissen von Eigeninteresse und<br />
Wettbewerb in den meisten Programmsparten die grundsätzliche Abschaffung des<br />
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Public Broadcasting zu fordern.<br />
13. Die Modelle zur Programmwahl verdeutlichen, daß eine Ergänzung der<br />
Marktergebnisse durch „Public Broadcasting“ zweckmäßig sein kann. Nichtkommerzieller<br />
Rundfunk ist komplementär zu einem privatwirtschaftlichen<br />
Rundfunkangebot, das sich an den Präferenzen der kaufkräftigen Mittelschicht<br />
orientieren muß. Dies bestätigen vor allem auch die empirischen Untersuchungen des<br />
amerikanischen Fernsehmarktes. Insofern hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch<br />
261
ordnungsökonomisch seine Existenzberechtigung. Umstritten sind jedoch Organisation,<br />
Finanzierung sowie Art und Ausmaß der Aktivitäten, vor allem in den<br />
Programmsegmenten, in denen ein funktionierendes privates Angebot existiert.<br />
14. Auch <strong>im</strong> Rundfunk kann es zu Politik- oder Staatsversagen kommen. <strong>Eine</strong>r<br />
medienökonomischen <strong>Analyse</strong>, die in einem spezifischen Programmsegment ein<br />
Marktversagen konstatiert, ist die Frage entgegenzuhalten, ob der Staat oder eine von<br />
ihm beauftragte Organisation zu einem überlegenen Angebot fähig wären. Die völlige<br />
Indienststellung des Rundfunks für politische Propaganda ist ein extremes Beispiel für<br />
das Versagen des Staates (zweites Ordnungsproblem). Hierfür gibt es in der Geschichte<br />
und in der Gegenwart zahlreiche Belege. Die Politisierung und Lösung des Rundfunks<br />
aus dem Bindungszusammenhang des wirtschaftlichen Wettbewerbs sind auch in<br />
modernen Demokratien ein mindestens so großes <strong>ordnungsökonomische</strong>s Problem, wie<br />
die Elemente einer vollständigen privatwirtschaftlichen Ökonomisierung des<br />
Rundfunks.<br />
15. Die Public Choice-Lehre in ihren unterschiedlichen Facetten steht <strong>im</strong><br />
Widerspruch zur neoklassischen Wohlfahrtstheorie, die zu einer Überschätzung<br />
staatlicher Regelungskompetenz, auch <strong>im</strong> Rundfunk, beigetragen hat. Die Annahme von<br />
eigeninteressierten Politikern, die <strong>im</strong> Rundfunk ein wichtiges Hilfsmittel sehen, um<br />
eigene Ziele zu erreichen, erweist sich als wesentlich tragfähiger als das Bild vom<br />
ausschließlich gemeinwohlorientierten Politiker, dem es bei der Ordnung des<br />
Rundfunks nur um die Interessen der Allgemeinheit geht. Insbesondere mit Hilfe der<br />
Rent Seeking-Theorie ist es möglich, die Zusammensetzung der Gremien,<br />
beispielsweise der Rundfunkräte oder der Landesmedienanstalten, zu analysieren und<br />
auch relativ gut zu prognostizieren, zu welchen Entscheidungen die Beteiligten<br />
kommen werden.<br />
16. Die Ökonomische Theorie der Bürokratie ist vergleichsweise gut geeignet, um<br />
Bürokratisierungs- und Vermachtungstendenzen in öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunkanstalten zu analysieren. Angesichts der relativ genau fixierten Gehälter und<br />
der exakt geregelten (oder begrenzten) Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Behörde<br />
läßt sich das Niskanen-Modell gut auf den nicht-kommerziellen Rundfunk anwenden.<br />
Innerhalb einer solchen Bürokratie, die dem marktlichen Wettbewerb entzogen ist,<br />
besteht eine permanente Tendenz zur Kostenproduktion und zur Schaffung von<br />
Sachzwängen, die dann - angesichts der mit der Konkursunfähigkeit verbundenen<br />
Finanzierungsgarantie – durch neue nicht-marktliche Einnahmen (Steuern, Gebühren)<br />
gedeckt werden. Das aktuelle Budget der ARD mit mehr als 11 Mrd. DM ist hierfür ein<br />
sehr anschaulicher Beleg. Zudem ist bei Bürokratien eine gewisse Reformresistenz und<br />
-abneigung <strong>im</strong> Sinne von Parkinsons Gesetz festzustellen; auch dies läßt sich in der<br />
deutschen Rundfunkordnung nachweisen.<br />
17. Politikversagen <strong>im</strong> Rundfunk ist aber keine Zwangsläufigkeit; dies ist auch<br />
theoretisch nicht zu begründen. Es wäre falsch, die Public Choice-Theorie<br />
überzustrapazieren und in allen Politikern und Bürokraten ausschließlich Schurken zu<br />
sehen, die jede Gelegenheit zur Manipulation am Zuschauer schamlos ausnutzen<br />
262
würden. Diese übertriebene Verwendung eines Homo oeconomicus-Ansatzes wäre eine<br />
grobe Fehlinterpretation der Handlungsanreize <strong>im</strong> Rundfunk und würde auch zu<br />
unausgewogenen Politikempfehlungen führen. Diese Feststellung gilt auch allgemein<br />
für die Theorie der Wirtschaftspolitik. Zudem ist festzuhalten, daß ein solches<br />
überzogenes Zerrbild der politisch Verantwortlichen zumindest nicht <strong>im</strong>mer mit den<br />
empirischen Beobachtungen in Einklang zu bringen ist – zumindest in den etablierten<br />
Demokratien. Journalistische und berufsethische Standards sind in den öffentlichrechtlichen<br />
Anstalten ebenso vertreten wie bei privaten Anbietern. Es ist der Vorteil<br />
einer <strong>ordnungsökonomische</strong>n <strong>Analyse</strong> des Rundfunks <strong>im</strong> Vergleich zu einer<br />
ausschließlich neoklassischen Modellwelt, daß die Wertgrundlagen einer<br />
Rundfunkordnung systematisch mitberücksichtigt werden.<br />
18. Im Zusammenhang mit der These vom Politikversagen wird dem Argument der<br />
Lösung der elektronischen <strong>Medien</strong> aus ordnungspolitischen Bindungen besondere<br />
Beachtung geschenkt. Tatsächlich begrenzt die Globalisierung der internationalen<br />
<strong>Medien</strong>märkte, ordnungsökonomisch interpretiert als ein Prozeß der Netzverdichtung<br />
und der Zunahme der Ausweichmöglichkeiten, die ordnungspolitischen<br />
Handlungspotentiale auf nationaler Ebene. Manche Autoren sehen in diesen<br />
Isolierungsprozessen auch in den <strong>Medien</strong> die Gefahr eines „race to the bottom“. In der<br />
vorliegenden Untersuchung wird in der Globalisierung die Chance einer generellen<br />
Stärkung von Entscheidungs- und Verantwortungskompetenzen in den <strong>Medien</strong> gesehen,<br />
die aus dem Wettbewerb der Systeme resultiert. Im Gefolge dieses Wettbewerbs werden<br />
ineffiziente Institutionen sanktioniert und selektiert, und es wird staatlichen<br />
Protektionsneigungen entgegengewirkt, wie es auf andere Weise nicht erreichbar sein<br />
dürfte. So ist es unbestritten, daß die öffentlich-rechtlichen Monopole in Deutschland<br />
nur durch den Wettbewerb von außen aufgebrochen werden konnten.<br />
19. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Reichweite ordnungspolitischer<br />
Steuerungspotentiale (fünftes Ordnungsproblem) wird die <strong>ordnungsökonomische</strong><br />
Relevanz des Konzepts der Kontextsteuerung, das auf der Systemtheorie von Luhmann<br />
basiert, überprüft. Es wird für komplexe gesellschaftliche und wirtschaftliche<br />
Zusammenhänge ein hohes Maß an Übereinst<strong>im</strong>mung mit dem Hayekschen Konzept der<br />
spontanen Ordnung festgestellt. Demzufolge kann ein staatlicher Eingriff „von oben“ in<br />
eine funktional ausdifferenzierte, polykontextuale Gesellschaft kaum die gewünschten<br />
Steuerungswirkung entfalten. Vielmehr ist damit zu rechnen, daß der direkte staatliche<br />
Eingriff als Störgröße wahrgenommen wird und völlig unbeabsichtigte Ergebnisse nach<br />
sich ziehen kann. Die staatlichen Steuerungsbemühungen, wenn sie auf ein best<strong>im</strong>mtes<br />
materielles Ergebnis ausgerichtet sind, kommen auch <strong>im</strong> Rundfunk einer „Anmaßung<br />
von Wissen“ (von Hayek) gleich.<br />
20. Auch der Ordnungsökonomom zieht aus den nur begrenzten Möglichkeiten<br />
einer direkten staatlichen Einflußnahme auf das Wirtschaftsgeschehen nicht den<br />
Schluß, daß der Staat sich <strong>im</strong> Sinne eines Laisser Faire vollkommen zurückziehen soll.<br />
Gefragt sind vielmehr Konzepte der Selbststeuerung in einem langfristig angelegten<br />
Ordnungsrahmen für wettbewerbliche Lösungen der Ordnungsprobleme des Rundfunks<br />
und der elektronischen <strong>Medien</strong>. Von kooperativen Verhandlungslösungen erwarten die<br />
263
Anhänger des Konzepts der Kontextsteuerung, daß die daran Beteiligten in einem<br />
ständigen Kommunikationsprozeß an der (Weiter-) Entwicklung von zweckmäßigen<br />
Ordnungsbedingungen mitwirken und somit zur Zentralisierung verstreuten Wissens<br />
beitragen. Diese gemeinsamen Bemühungen um sachdienliche Regeln stehen jedoch in<br />
der Gefahr, zu Kartellösungen und Fortschrittsblockaden zu führen, wie sie für „runde<br />
Tische“ typisch sind, bei denen es um die Erzielung von dauerhaften Renten zu Lasten<br />
Dritter geht.<br />
21. Diese Gefahr wird gebannt, wenn sich die staatliche <strong>Medien</strong>ordnungspolitik<br />
darauf beschränkt, nur wenige allgemeine Regeln vorzugeben und deren Einhaltung zu<br />
überwachen. Besondere ordnende Kraft kommt hierbei dem internationalen Wettbewerb<br />
und in diesem Rahmen der Selbstregulierung und der daraus erwachsenden Stärkung<br />
der Entscheidungs- und Verantwortungskompetenz der Rundfunkanbieter zu.<br />
6.2. Die Ergebnisse der empirischen <strong>Analyse</strong> des Rundfunks<br />
Im vierten und fünften Kapitel werden die Rundfunkordnungen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und der Vereinigten Staaten mit Hilfe des theoretischen Instrumentariums<br />
vergleichend untersucht. Folgende Ergebnisse sind festzuhalten:<br />
22. Die ordnungspolitischen Weichenstellungen für die realen Rundfunkordnungen<br />
beider Länder differieren stark. Hierin spiegeln sich unterschiedliche geistig-kulturelle<br />
Traditionen wider. In Deutschland ist die Neigung zur Verstaatlichung und<br />
Politisierung aller Lebensbereiche, besonders aber der Rundfunkeinrichtungen, sehr<br />
viel größer als in den Vereinigten Staaten, wo durchgehend die Bereitschaft besteht,<br />
auch bei der Ordnung des Rundfunks Aspekten der ökonomischen Rationalität größere<br />
Beachtung zu schenken. Dies geschieht in Verbindung mit einem hochentwickelten<br />
kulturellen Bewußtsein der amerikanischen Gesellschaft für die Bedeutung der<br />
Meinungsfreiheit <strong>im</strong> Rahmen einer freiheitlichen Verfassung des Wettbewerbs. Das<br />
First Amendment ist geradezu das Herzstück der amerikanischen Verfassung.<br />
23. Dies zeigt sich an der unterschiedlichen Entwicklung der beiden<br />
Rundfunkordnungen. Während die „junge Nation“ USA <strong>im</strong> Rundfunk wie auch in der<br />
Gesamtwirtschaft eine erstaunlich gleichmäßige Entwicklung in dominierender<br />
privatwirtschaftlicher Initiative nahm, gab es in Deutschland mehrere Strukturbrüche –<br />
wie auch in der Gesamtentwicklung der Wirtschaft seit der Reichsgründung von 1871.<br />
Zunächst auf privater Initiative beruhend geriet der deutsche Rundfunk schnell unter<br />
staatlichen Zugriff. Die nationalsozialistische Propaganda stellte den negativen<br />
Höhepunkt der Politisierung des deutschen Rundfunks dar. Danach gab es eine Phase<br />
eines öffentlich-rechtlichen Monopols bis zur Entstehung der dualen Ordnung Mitte der<br />
achtziger Jahre.<br />
24. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde unter alliierter Aufsicht eine öffentlichrechtliche<br />
Rundfunkordnung eingeführt. Diese hat in der Nachkriegszeit durchaus ihre<br />
Verdienste bei der Lösung der fünf Ordnungsprobleme erworben. Allerdings hat es auch<br />
berechtigte Kritik an teilweise unausgewogener Berichterstattung gegeben (zweites und<br />
viertes Ordnungsproblem). Zudem erwies sich diese Ordnung durch den vielfältigen<br />
264
Einfluß der politischen Parteien auf die rundfunkrelevante Gesetzgebung in Bund und<br />
Ländern, auf die Finanzierung durch Gebühren und auf die „binnenpluralistischen“<br />
Rundfunk- und Verwaltungsräte als höchst reformunwillig. Nur durch den<br />
wettbewerblichen Druck von außen konnte die starke Politisierung des Rundfunks<br />
zurückgedrängt und eine außenpluralistische Öffnung des Rundfunks bewirkt werden.<br />
Freilich besteht auch heute noch ein starker politischer Einfluß auf den Rundfunk, der in<br />
dieser Intensität in anderen Ländern nicht anzutreffen ist. In den Vereinigten Staaten<br />
wäre ein vergleichbarer Einfluß der politischen Parteien <strong>im</strong> Rundfunk so nicht<br />
akzeptabel. Die politische Neutralität ist dort eines der wichtigsten Kennzeichen des<br />
Public Broadcasting.<br />
25. Die verschiedenen Rechtssysteme sind Ausdruck unterschiedlicher geistigkultureller<br />
Traditionen der Interpretation der Grundrechte durch den Gesetzgeber und<br />
die Gerichte – in den Vereinigten Staaten eine liberale, in Deutschland eine<br />
sozialstaatliche Deutung. Hierin liegt letztlich auch die Ursache für eine höhere<br />
Innovations- und Anpassungsfähigkeit der amerikanischen Rundfunkordnung und die<br />
Neigung des Auslands, sich an den Neuerungen in den USA zu orientieren. Die<br />
Innovationsprozesse in beiden Rundfunkordnungen weisen tiefgreifende Unterschiede<br />
auf. Während in Deutschland die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit als<br />
Gewährleistungsaufgabe des Staates interpretiert wird und somit jede Änderung der<br />
Rundfunkordnung quasi unausweichlich eine rechtsetzende Initiative des Staates<br />
erfordert, kommt in den Vereinigten Staaten durch die individualistische Interpretation<br />
der Rundfunkfreiheit als Freiheit zur Veranstaltung von Rundfunk ein wesentlich<br />
größeres unternehmerisches Element in die <strong>Medien</strong>ordnung hinein. Institutioneller<br />
Wandel basiert in diesem Umfeld eher auf der Initiative einzelner Unternehmer und<br />
weniger auf der ordnungspolitischen Neuorientierung der politischen<br />
Entscheidungsträger oder der obersten Gerichte. Aus diesem Blickwinkel wird auch<br />
verständlich, warum fast alle Innovationen <strong>im</strong> Programmbereich am amerikanischen<br />
Markt entstanden und dann mit einigen Jahren zeitlichem Abstand nach Europa<br />
exportiert wurden.<br />
26. Die rechtlichen, inhaltlichen und technischen D<strong>im</strong>ensionen des Rundfunks sind<br />
vielfach miteinander verknüpft. Die Entwicklung der Marktstruktur in diesem Bereich<br />
<strong>im</strong> allgemeinen und der Anbietervielfalt <strong>im</strong> besonderen ist davon beeinflußt. Diesem<br />
Zusammenhang wird in den Vereinigten Staaten institutionell dadurch Rechnung zu<br />
tragen versucht, daß die Federal Communications Commission (FCC) als zentrale<br />
Regulierungsbehörde sowohl für die Übertragungsnetze (hardware) zuständig ist als<br />
auch für die Zulassung und Lizenzierung verschiedener Rundfunkanbieter (software) –<br />
das Sonderproblem des Kabelfernsehens in den Vereinigten Staaten sei an dieser Stelle<br />
ausgeklammert. In der Bundesrepublik Deutschland hingegen sind die<br />
Regulierungskompetenzen auf verschiedenen föderativen Ebenen verankert: Der Bund<br />
hat die Aufsicht über die Telekommunikationsnetze (Art. 73 GG), die 16 Bundesländer<br />
haben <strong>im</strong> Rahmen der Kulturhoheit die Trägerschaft für die öffentlich-rechtlichen<br />
ARD-Anstalten und gemeinsam für das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) sowie für<br />
die insgesamt 15 Landesmedienanstalten, die über die Zulassung privater Anbieter<br />
265
entscheiden und deren Tätigkeit und Programmgestaltung überwachen. Zudem sind<br />
weitere Aufgaben an spezifische Behörden delegiert, etwa die Kommission zur<br />
Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) oder die Kommission zur Ermittlung der<br />
Konzentrationskontrolle (KEK). Aus dieser vergleichsweise unübersichtlichen Anreiz-<br />
und Kontrollsituation ergeben sich unmittelbare Strukturwirkungen für die deutsche<br />
Rundfunklandschaft. Die Zersplitterung der Handlungskompetenzen reduziert die<br />
ordnungspolitische Gestaltungskraft <strong>im</strong> Rundfunk.<br />
27. Die Bündelung von Kompetenzen ist zweckmäßig, um einen funktionsfähigen<br />
Ordnungsrahmen <strong>im</strong> Rundfunk zu erhalten. <strong>Eine</strong> klare Zuständigkeit einer<br />
durchsetzungsfähigen Ordnungsbehörde erleichtert es zudem, die<br />
Kommunikationsprozesse mit den verschiedenen Marktteilnehmern durchzuführen und<br />
damit die notwendigen Anpassungen an neue Marktgegebenheiten zu erreichen. Die<br />
prinzipielle Bereitschaft einer solchen Behörde, einzugreifen und etwaige Mißstände<br />
auch mit Hilfe von Sanktionen zu beseitigen, scheint hilfreich dafür zu sein, das<br />
gewinnorientierte <strong>Medien</strong>unternehmen die Bereitschaft zur kooperativen<br />
Regelbefolgung aufbringen oder effektive Selbstkontrolle betreiben. In diesem Sinne<br />
muß auch die bisherige Arbeit der FCC als relativ erfolgreich eingestuft werden.<br />
Gleichwohl bestehen auch in den Vereinigten Staaten angesichts des internationalen<br />
Wettbewerbs und der zunehmenden Konvergenz der <strong>Medien</strong> Entwicklungstendenzen,<br />
die die Sanktionsgewalt einer nationalen Behörde begrenzen.<br />
28. Die direkte Übertragung einer Institution wie der FCC nach Deutschland ist<br />
jedoch nicht ohne weiteres möglich. Die <strong>ordnungsökonomische</strong> <strong>Analyse</strong> hat gezeigt,<br />
daß Institutionen <strong>im</strong>mer in ihrem spezifischen kulturellen Umfeld zu interpretieren sind.<br />
Die FCC war deshalb vergleichsweise erfolgreich, weil sie trotz verschiedener<br />
Richtungsänderungen <strong>im</strong> Prinzip <strong>im</strong>mer einen marktwirtschaftlichen Ordnungsrahmen<br />
favorisiert hat, sie also einer liberalen Grundrechtsinterpretation <strong>im</strong> Rundfunk<br />
zugeneigt war. Häufig hat die FCC bei auftretenden Problemen von sich aus auf<br />
Gesetzesinitiativen verzichtet und abgewartet, ob die Marktteilnehmer aus eigenem<br />
Antrieb Problemlösungen entwickeln. Ob die FCC sich allerdings ähnlich erfolgreich<br />
hätte darstellen können, wenn sie einer sozialstaatlichen Interpretation der<br />
Rundfunkfreiheit gefolgt wäre, wie sie etwa das Deutsche Bundesverfassungsgericht<br />
favorisiert, muß stark bezweifelt werden.<br />
29. Die Bedeutung von Selbstregulierung und Selbstkontrolle <strong>im</strong> Rundfunk dürfte<br />
<strong>im</strong> offenen Wettbewerb der Regelsysteme weiter an Bedeutung gewinnen. Private<br />
Bemühungen um Ordnungsbedingungen und Qualitätsstandards haben<br />
ordnungsökonomisch betrachtet mehrere Vorteile gegenüber staatlicher<br />
Programmaufsicht: Erstens dürfte die Akzeptanz von Regeln größer sein, wenn sie von<br />
den Marktteilnehmern selbst (mit-) entwickelt worden sind. Zweitens können durch<br />
Selbstregulierungen negative inhaltliche Tendenzen ex ante verhindert werden, während<br />
eine staatliche Kontrolle best<strong>im</strong>mte negative Programminhalte oder Sendungen in der<br />
Regel <strong>im</strong>mer erst ex post kritisieren und bestrafen kann. Unter Umständen kann dann<br />
aber bereits eine negative Externalität eingetreten sein, etwa wenn ein vermeintlich<br />
sozial schädlicher Programminhalt schon ausgestrahlt wurde. Wenn eine effektive<br />
266
Selbstkontrolle und Selbstregulierung möglich ist, dann ist sie aus<br />
<strong>ordnungsökonomische</strong>m Blickwinkel in jedem Fall staatlicher Regulierung<br />
vorzuziehen.<br />
30. In der Entwicklung der Rundfunkordnungen in Deutschland und in den<br />
Vereinigten Staaten zeigt sich seit den achtziger Jahren <strong>im</strong> dem Maße eine „Konvergenz<br />
der Systeme“, in dem mit der Zulassung privater Anbieter in Deutschland eine Abkehr<br />
von einem „reinen“ öffentlich-rechtlichen Rundfunk und eine Hinwendung zu einem<br />
dualen System vollzogen worden ist. Diese Annäherung ist vor allem durch von außen<br />
kommende technische Entwicklungen und den internationalen Wettbewerb begünstigt<br />
worden. Die deutsche Rundfunkordnung hat dabei größere Schritte in Richtung des<br />
amerikanischen Modells vollzogen als umgekehrt. Gleichwohl wäre es angesichts der<br />
dargestellten Besonderheiten des amerikanischen Marktes und Rechtssystems zu<br />
einfach und oberflächlich, von einer „Amerikanisierung“ der deutschen<br />
Rundfunklandschaft zu sprechen. Allein die Vervielfachung der verfügbaren<br />
Frequenzen hat hier bereits sehr wettbewerbsfördernd gewirkt. Außerdem ist<br />
festzustellen, daß Deutschland nach wie vor über den quantitativ größten öffentlichrechtlichen<br />
Rundfunk der Welt verfügt und auch zumindest in mittlerer Perspektive<br />
verfügen wird.<br />
31. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Übertragungswege dürfte das<br />
Problem des Zugangs zum Fernsehmarkt als materielles Knappheitsproblem endgültig<br />
beseitigt sein. Die Digitalisierung öffnet weitere Konvergenz- und<br />
Ökonomisierungspotentiale sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfragerseite.<br />
Auch in Deutschland wird sich das Angebot verschiedener Sender in absehbarer Zeit<br />
zumindest dem Umfang nach an amerikanische Verhältnisse annähern. Es ist aber in<br />
ordnungspolitischer Hinsicht zweifelhaft, ob der digitale „elektronische Kiosk“ mit den<br />
Institutionen steuerbar sein wird, die zu einem großen Teil noch aus der Zeit des<br />
öffentlich-rechtlichen Monopols oder aber aus der Entstehungsphase des dualen<br />
Systems stammen. Das klassische deutsche Ordnungsrecht wird sich zunehmend den<br />
Anforderungen einer offenen internationalen <strong>Medien</strong>ordnung anzupassen haben. Vor<br />
allem die Interpretation der Rundfunkfreiheit als Gewährleistungsaufgabe des Staates<br />
wird sich dauerhaft <strong>im</strong> internationalen Wettbewerb kaum behaupten können. Dies<br />
zeigen schon heute die Konflikte, die das deutsche Rundfunkrecht mit der<br />
Rechtsprechung der Europäischen Union hat.<br />
32. In den Vereinigten Staaten sind Unternehmenszusammenschlüsse <strong>im</strong><br />
<strong>Medien</strong>bereich feststellbar, und zwar über sämtliche Wertschöpfungsstufen hinweg. Die<br />
neunziger Jahre waren gekennzeichnet durch spektakuläre Großfusionen („Mega-<br />
Mergers“) zwischen Kabelunternehmen, Filmstudios und Fernsehstationen. Es<br />
existieren beispielsweise nur wenige große Networks als Programmlieferanten, und die<br />
Möglichkeit zu weiteren Marktzutritten wird als eher gering eingeschätzt. Die<br />
amerikanische Antitrust-Politik reagiert darauf jedoch sehr gelassen. Im Zentrum der<br />
wettbewerbspolitischen Betrachtung steht <strong>im</strong>mer die Frage: „Does it serve the<br />
consumer, or not?“ Der direkte Vergleich der Konzentrationstendenzen mit dem<br />
deutschen Rundfunkmarkt ist jedoch insofern schwierig, weil der amerikanische<br />
267
Fernsehmarkt lokal organisiert ist. Lokale Fernsehsender in den USA gelten als „smalltown<br />
newspaper on the air“ mit relevanten Zielgruppen schon ab etwa 5000 Personen,<br />
woraus sich ganz spezifische wettbewerbspolitische Strukturen und Aufgaben herleiten,<br />
die sich vom deutschen Fernsehmarkt grundsätzlich unterscheiden. Zudem ist be<strong>im</strong><br />
amerikanischen Markt zwischen Fernsehen („over-the-air-television“), Kabel („cable“)<br />
und Satellit zu unterscheiden. Allerdings ist auch hier mittelfristig eine Annäherung der<br />
deutschen und der amerikanischen Ordnung zu erwarten, wenn nämlich auch in<br />
Deutschland das Konzept des regionalen (lokalen) Privatfernsehens Verbreitung finden<br />
sollte.<br />
Aus der systemvergleichenden <strong>Analyse</strong> lassen sich folgende ordnungspolitische<br />
Einschätzungen und Handlungsempfehlungen ableiten:<br />
33. Die Rundfunkordnungen der Vereinigten Staaten und Deutschlands haben<br />
verschiedene geistig-kulturelle Wurzeln. Es bestehen von daher institutionelle<br />
Pfadabhängigkeiten, die die Entwicklungspotentiale nachhaltig beeinflußt haben und<br />
weiterhin beeinflussen. Die Ordnungsvorstellungen der Politiker und der Bevölkerung<br />
haben sich in beiden Ländern über eine lange Zeitspanne auch in der Nachkriegszeit<br />
grundlegend unterschieden. Um es deutlich zu formulieren: Der Versuch, die<br />
amerikanische Rundfunkordnung nach Deutschland zu exportieren, dürfte ebenso<br />
erfolglos sein wie ein umgekehrter Wunsch. Freilich ist nicht zu übersehen, daß der<br />
internationale Rundfunkwettbewerb die bisherige Bindungskraft der überkommenen<br />
Institutionen in Deutschland schwächt. Die Frage ist, ob die geistig-kulturellen<br />
Entwicklungsbesonderheiten in Deutschland und in Europa eine so starke<br />
Bindungskraft haben, daß grundlegende Anpassungen <strong>im</strong> Rahmen der bestehenden<br />
institutionellen Tradition ausgeschlossen sind. Das scheinbar unaufhaltsame Vordringen<br />
des privatwirtschaftlichen Rundfunks und von Konzepten der Selbsteuerung in den<br />
elektronischen <strong>Medien</strong> spricht dagegen.<br />
34. Auch in Deutschland dürften – analog zur amerikanischen Tradition –<br />
Meinungspluralismus und Angebotsvielfalt <strong>im</strong>mer weniger durch staatliche Vorgaben<br />
und Korporatismus erzwungen werden können. Meinungspluralismus und<br />
Angebotsvielfalt werden auch hier in der Regel durch Entwicklungen auf dem freien<br />
Markt entstehen. Dieser Meinungsmarkt ist – wie auch in den USA –<br />
überwachungsbedürftig, da der freie Wettbewerb ebenso wie auf anderen Märkten auch<br />
hier die Tendenz hat, sich selbst auszuschalten. Die Gefahr der Entstehung von<br />
monopolistischer Meinungsmacht ist stets gegeben (siehe drittes Ordnungsproblem).<br />
Die amerikanische Antitrust-Politik von FCC, FTC und Justizministerium ist in dieser<br />
Hinsicht vergleichsweise erfolgreich gewesen. Der lokale Fernsehmarkt ist in den<br />
Vereinigten Staaten nach wie vor für neue Anbieter offen, das Marktgeschehen<br />
weitgehend von Kräften der Selbsteuerung best<strong>im</strong>mt, so wie dies <strong>im</strong> übrigen auch be<strong>im</strong><br />
deutschen Printmarkt der Fall ist. <strong>Eine</strong> wirksame Konzentrationskontrolle bleibt, wie<br />
aus der historischen Entwicklung deutlich wird, gleichwohl notwendig, um über ein<br />
glaubwürdiges Drohpotential für den Fall möglicher wettbewerbsbeschränkender<br />
Unternehmensstrategien zu verfügen. <strong>Eine</strong> schwere Hypothek für eine wirksame<br />
Wettbewerbspolitik in Deutschland bilden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten,<br />
268
solange in diesen wettbewerbsfeindliche politisch-bürokratische Verfahren der<br />
Entscheidung, Kontrolle und Bestandssicherung vorherrschen, die – jenseits aller<br />
Beteuerungen von Gemeinwohlpflichtigkeit – parteipolitischen Sonderinteressen<br />
dienen. Wegen der vom Staat garantierten und finanziell abgesicherten Sonderform<br />
dieses Rundfunkangebots können sich die hierfür Verantwortlichen in einem Maße dem<br />
Leistungsanreiz und der Leistungskontrolle entziehen, wie es bei alternativen<br />
privatwirtschaftlichen Lösungen nicht möglich ist.<br />
35. Bei dem Wunsch, hohe Qualitäten <strong>im</strong> Sinne von Public Interest Programmen<br />
sicherzustellen, die der kulturellen Integration dienen und die demokratische<br />
Partizipation fördern, dürfte die unternehmerische Eigenverantwortung und<br />
Selbstbeschränkung der Programmanbieter Ausgangspunkt einer pluralistisch<br />
orientierten Rundfunkordnung sein. <strong>Eine</strong> Qualitätskontrolle ist dann vermutlich<br />
besonders effektiv, wenn sie direkt in den unternehmerischen Zielsetzungen verankert<br />
ist und durch geeignete Maßnahmen der Selbstkontrolle unterstützt wird. In einer<br />
funktionsfähigen Kontrolle durch den Wettbewerb wird hier eine notwendige<br />
Voraussetzung gesehen. Ordnungspolitische Zwangsmaßnahmen seitens des Staates<br />
erscheinen erst dann sinnvoll, wenn private Regelungsversuche erfolglos bleiben: Dies<br />
jedenfalls läßt sich an der Entwicklung der amerikanischen Rundfunkordnung<br />
verdeutlichen.<br />
36. Auch private Programme können dem öffentlichen Interesse nachhaltig dienen.<br />
Der private „Discovery Channel“ gilt beispielsweise als Musterbeispiel für<br />
hochwertiges Dokumentationsfernsehen, welches frei von staatlichen Subventionen und<br />
Einflußnahmen zu einem Qualitätsstandard entwickelt wurde, der sich auch <strong>im</strong><br />
marktlichen Wettbewerb sehr gut behaupten kann. Auch der private Nachrichtensender<br />
CNN hat sich zur wichtigsten unabhängigen Nachrichtenquelle weltweit entwickelt -<br />
gerade auch in Krisenzeiten. Neuseeland etwa hat vor dem Hintergrund dieser<br />
Erfahrungen öffentlich-rechtliches Fernsehen als eigenständige Institution vollständig<br />
abgeschafft und vergibt gezielt einzelne staatliche Aufträge für Sendungen „<strong>im</strong><br />
öffentlichen Interesse“ mit konkreten inhalten Auflagen und Vorgaben an private<br />
Anbieter, die sich in einem offenen und transparenten Verfahren um den Auftrag<br />
bewerben können, wobei das günstigste Preis-Leistungsverhältnis den Zuschlag erhält.<br />
Durch eine solche Auslagerung der Produktion von Public Interest Programming an<br />
private Anbieter – so die Befürworter des „Neuseeland-Modells“ – werde die<br />
spezifische Zielsetzung eines qualitätsorientierten Rundfunks inhaltlich voll<br />
befriedigend und zugleich wesentlich kostengünstiger und effizienter erfüllt.<br />
37. Soweit davon auszugehen ist, das der öffentlich-rechtliche Rundfunk in<br />
Deutschland politisch nicht zur Disposition steht, ist es umso wichtiger, die Aufgaben<br />
und die Finanzierungsgrundlagen restriktiv zu best<strong>im</strong>men. Die gilt vor allem für den<br />
Grundversorgungs- oder Funktionsauftrag. Auch für den öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunk hat die Beweislastthese zu gelten, das ein öffentliches Angebot erst dann<br />
legit<strong>im</strong>iert ist, wenn die private unternehmerische Initiative zu unbefriedigenden<br />
Ergebnissen führt. <strong>Eine</strong> generelle Marktversagensvermutung ist weder theoretisch zu<br />
begründen noch empirisch in den Vereinigten Staaten oder in Deutschland nachweisbar.<br />
269
38. Die Idee eines freien und für jedermann zugänglichen öffentlichen<br />
Meinungsmarktes <strong>im</strong> Sinne der Free-Trade-in-Ideas-Doktrin ist ein nützliches Leitbild<br />
für eine offene <strong>Medien</strong>ordnung. Die wichtigste ordnungspolitische Voraussetzung<br />
hierfür sind die Gewährleistung eines möglichst freien Zugangs zu den Sendefrequenzen<br />
sowie eine Erweiterung der bestehenden Kapazitäten. Wie aus den<br />
Programmwahlmodellen und aus den empirischen Studien ersichtlich wird, sind es<br />
zuallererst die Marktzutrittsbeschränkungen, die die etablierten Anbieter dazu zwingen,<br />
sich an den Präferenzen der Mittelschicht zu orientieren und erfolgreiche Programme zu<br />
duplizieren. <strong>Eine</strong> Öffnung der Märkte <strong>im</strong> Verständnis einer Wirtschaftsverfassung des<br />
Rundfunkwettbewerbs hingegen vergrößert die Chancen für Minderheitenprogramme<br />
und hohe Qualitäten der ausgestrahlten Sendungen und trägt bestmöglich zur Lösung<br />
der fünf Ordnungsprobleme bei.<br />
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Willke, Helmut (1996): Systemtheorie I: Grundlagen, 5. überarbeitete Auflage, Stuttgart.<br />
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Zöller, Michael (1984a): Massengesellschaft und Massenkommunikation, Köln.<br />
Zöller, Michael (1984b): Öffentliche Kontrolle und öffentliches Interesse: Die<br />
Diskussion um Binnenpluralismus und Aussenpluralismus in der amerikanischen<br />
<strong>Medien</strong>politik, in: Hamburger Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik,<br />
29. Jahr, S. 257-273.<br />
Zöller, Michael (1989): Von den Milieus zum Pluralismus der Lebensstile: Der<br />
sogenannte Wertwandel als Alibi der Politik, in: ORDO, Band 40, S. 243-264.<br />
Zöller, Michael (Hrsg.) (1997a): Informationsgesellschaft – Von der organisierten<br />
Geborgenheit zur unerwarteten Selbständigkeit, Köln.<br />
Zöller, Michael (1997b): Die unerwartete Rückkehr der Selbständigkeit:<br />
Kommunikationstechnik und gesellschaftlicher Wandel, in: Zöller (1997a), S.<br />
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