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Kolumne<br />
Milieuschutz – ein<br />
stumpfes Schwert?<br />
Von Rechtsanwalt<br />
Dr. Bertrand Malmendier<br />
Foto: Malmendier Partners<br />
Die neue Berliner Koalition hat sich im<br />
Bereich der Wohnungspolitik den „Milieuschutz“<br />
auf die Fahnen geschrieben. Laut<br />
Koalitionsvertrag soll stadtweit die Festlegung<br />
von sogenannten „Milieuschutzgebieten“<br />
durch die Bezirke vorangetrieben<br />
werden, eine spezielle Kommission der<br />
Senatsverwaltung soll dazu Empfehlungen<br />
und Hilfestellungen entwickeln. Zu diesen<br />
Empfehlungen zählt dem Vernehmen<br />
nach auch, dass die Bezirke in bestehenden<br />
und zukünftigen Erhaltungsgebieten<br />
flächendeckend von ihrem Vorkaufsrecht<br />
Gebrauch machen sollen – nicht etwa, um<br />
die betroffenen Gebäude tatsächlich zu<br />
erwerben, sondern um Druck auf die Käufer<br />
auszuüben, damit sie einer umfangreichen<br />
„Sozialcharta“ zustimmen. Dazu<br />
könnte etwa das Versprechen gehören,<br />
künftig auf Mieterhöhungen zu verzichten<br />
oder einzelne Wohnungen an sozial<br />
Schwache zu vermieten.<br />
Grundlage solcher Pläne sind die Vorschriften<br />
des Baugesetzbuches zu sogenannten<br />
„Sozialen Erhaltungsgebieten“.<br />
Diese können von den Bezirken für einzelne<br />
Kieze durch Verordnung festgesetzt<br />
werden, um die dort lebende, angestammte<br />
Bevölkerung vor Veränderungsdruck<br />
durch „Gentrifizierung“ oder „Luxusmodernisierung“<br />
zu schützen. In rechtskräftig<br />
festgesetzten Erhaltungsgebieten sind<br />
viele Baumaßnah-men und auch Veräußerungsgeschäfte<br />
genehmigungspflichtig,<br />
daneben gilt ein Verbot der Umwandlung<br />
von Miet- in Eigentumswohnungen und<br />
eben ein Vorkaufsrecht der Gemeinde. Die<br />
genannten Genehmigungen sind allerdings<br />
an strenge rechtliche Voraussetzungen<br />
gekoppelt, auf ihre Erteilung besteht<br />
ein Anspruch, der vor den Verwaltungsgerichten<br />
recht effektiv durchgesetzt werden<br />
kann. Der Genehmigungsvorbehalt<br />
ermöglicht es daher nur begrenzt, die<br />
angestrebten sozialen Ziele zu verfolgen.<br />
Deshalb nun die Idee, das parallel bestehende<br />
Vorkaufsrecht zu nutzen. Auch hier<br />
sind aber Zweifel an der Effizienz angebracht:<br />
Nicht nur, dass das Vorkaufsrecht<br />
durch einen share deal umgangen werden<br />
kann; vor allem verfügen die Bezirke gar<br />
nicht über die finanziellen Mitteln, um davon<br />
wirklich „flächendeckend“ Gebrauch<br />
zu machen. Potentielle Käufer von Wohnimmobilien<br />
in Milieuschutzgebieten sind<br />
daher auch künftig gut beraten, sich von<br />
der Verwaltung nicht unter Druck setzen<br />
zu lassen und vorschnell weitreichende<br />
Verpflichtungen einzugehen.<br />
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