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Kolumne<br />

Milieuschutz – ein<br />

stumpfes Schwert?<br />

Von Rechtsanwalt<br />

Dr. Bertrand Malmendier<br />

Foto: Malmendier Partners<br />

Die neue Berliner Koalition hat sich im<br />

Bereich der Wohnungspolitik den „Milieuschutz“<br />

auf die Fahnen geschrieben. Laut<br />

Koalitionsvertrag soll stadtweit die Festlegung<br />

von sogenannten „Milieuschutzgebieten“<br />

durch die Bezirke vorangetrieben<br />

werden, eine spezielle Kommission der<br />

Senatsverwaltung soll dazu Empfehlungen<br />

und Hilfestellungen entwickeln. Zu diesen<br />

Empfehlungen zählt dem Vernehmen<br />

nach auch, dass die Bezirke in bestehenden<br />

und zukünftigen Erhaltungsgebieten<br />

flächendeckend von ihrem Vorkaufsrecht<br />

Gebrauch machen sollen – nicht etwa, um<br />

die betroffenen Gebäude tatsächlich zu<br />

erwerben, sondern um Druck auf die Käufer<br />

auszuüben, damit sie einer umfangreichen<br />

„Sozialcharta“ zustimmen. Dazu<br />

könnte etwa das Versprechen gehören,<br />

künftig auf Mieterhöhungen zu verzichten<br />

oder einzelne Wohnungen an sozial<br />

Schwache zu vermieten.<br />

Grundlage solcher Pläne sind die Vorschriften<br />

des Baugesetzbuches zu sogenannten<br />

„Sozialen Erhaltungsgebieten“.<br />

Diese können von den Bezirken für einzelne<br />

Kieze durch Verordnung festgesetzt<br />

werden, um die dort lebende, angestammte<br />

Bevölkerung vor Veränderungsdruck<br />

durch „Gentrifizierung“ oder „Luxusmodernisierung“<br />

zu schützen. In rechtskräftig<br />

festgesetzten Erhaltungsgebieten sind<br />

viele Baumaßnah-men und auch Veräußerungsgeschäfte<br />

genehmigungspflichtig,<br />

daneben gilt ein Verbot der Umwandlung<br />

von Miet- in Eigentumswohnungen und<br />

eben ein Vorkaufsrecht der Gemeinde. Die<br />

genannten Genehmigungen sind allerdings<br />

an strenge rechtliche Voraussetzungen<br />

gekoppelt, auf ihre Erteilung besteht<br />

ein Anspruch, der vor den Verwaltungsgerichten<br />

recht effektiv durchgesetzt werden<br />

kann. Der Genehmigungsvorbehalt<br />

ermöglicht es daher nur begrenzt, die<br />

angestrebten sozialen Ziele zu verfolgen.<br />

Deshalb nun die Idee, das parallel bestehende<br />

Vorkaufsrecht zu nutzen. Auch hier<br />

sind aber Zweifel an der Effizienz angebracht:<br />

Nicht nur, dass das Vorkaufsrecht<br />

durch einen share deal umgangen werden<br />

kann; vor allem verfügen die Bezirke gar<br />

nicht über die finanziellen Mitteln, um davon<br />

wirklich „flächendeckend“ Gebrauch<br />

zu machen. Potentielle Käufer von Wohnimmobilien<br />

in Milieuschutzgebieten sind<br />

daher auch künftig gut beraten, sich von<br />

der Verwaltung nicht unter Druck setzen<br />

zu lassen und vorschnell weitreichende<br />

Verpflichtungen einzugehen.<br />

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