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Beelitzer Nachrichten - März 2017

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Sie haben nach einem Verkehrsunfallereignis<br />

mit Ihrem Fahrzeug einen Totalschaden<br />

erlitten. Immer wieder kommt<br />

in diesem Fall von Geschädigten die<br />

Frage, ob sie nach Vorlage des eingeholten<br />

Sachverständigengutachtens ihr beschädigtes<br />

Fahrzeug zum angegebenen<br />

Restwert verkaufen oder noch abwarten<br />

müssen, bis die gegnerische Pkw-<br />

Haftpflichtversicherung hierzu nach<br />

Überprüfung Stellung genommen hat.<br />

Auch kommt es vor, dass Mitarbeiter des<br />

gegnerischen Haftpflichtversicherers<br />

anrufen und mitteilen, dass sie das Gutachten<br />

erst überprüfen müssten.<br />

Hierzu hat der Bundesgerichtshof jedoch<br />

jüngst mit Urteil vom 27. 09. 2016 entschieden,<br />

dass der Geschädigte weder<br />

unter den Gesichtspunkten des Wirtschaftlichkeitsgebots<br />

noch der Schadensminderungspflicht<br />

dazu verpflichtet ist,<br />

über die Einholung des Sachverständigengutachtens<br />

hinaus noch etwaige eigene<br />

Marktforschung zu betreiben und<br />

AUS DEN SCHULEN / RATGEBER<br />

Seite 29<br />

Kinder helfen dem „Feenritter“<br />

Anlässlich der Märkischen Literaturtage tauchten die 3. und 4. Klassen der Diesterweg-<br />

Grundschule wieder ein in die Welt der Elfen und Feen<br />

Alexander Hahne (M.) ließ mit Gesang und Spiel die Feenwelt lebendig werden. Foto: Lähns<br />

Für die dritten und vierten<br />

Klassen der Diesterweggrundschule<br />

stand am 8. <strong>März</strong> ein<br />

besonderer Unterricht auf dem<br />

Programm: Mit dem Elfenforscher Doc<br />

MacDoolay gingen die Kinder auf eine<br />

fantastische Reise in den Wald von<br />

Carterhaugh. Dort, in den schottischen<br />

Lowlands, wohnt der Feenritter Tam Lin<br />

– und der möchte gern wieder ein<br />

Mensch werden. Gemeinsam mit der<br />

Grafentochter Janet galt es, ihn aus den<br />

Fängen der Feenkönigin zu befreien.<br />

Mit „Doc MacDooleys Elfenstunde II“<br />

hat sich die Spargelstadt Beelitz in diesem<br />

Jahr wieder an den Märkischen Literaturtagen<br />

des Landkreises Potsdam-<br />

Mittelmark beteiligt. In 18 Städten und<br />

Gemeinden stehen dieser Tage 40 Lesungen<br />

und thematische Veranstaltungen<br />

für alle Altersgruppen auf dem Programm.<br />

Die Veranstaltungsreihe gibt es<br />

seit 14 Jahren, Ziel ist es, das umfangreiche<br />

Netzwerk an Bibliotheken und Kulturstätten<br />

zwischen Havel und Hohem<br />

Fläming bekannter zu machen und<br />

Hemmschwellen abzubauen.<br />

In der <strong>Beelitzer</strong> Stadtbibliothek, die für<br />

viele Bürger eine feste Anlaufstelle ist,<br />

erlebten die Jüngsten mit dem Weimarer<br />

Sänger und Schauspieler Alexander<br />

Hahne eine aufregende Tour mit Erzählung,<br />

Gesang und Mitmach-Aktionen.<br />

So durften die Kinder das Flugzeug des<br />

schrulligen Elfenforschers selber steuern,<br />

für die entsprechenden Fluggeräusche<br />

sorgen und sie mussten Janet unterstützen,<br />

als sie beim nächtlichen Ausritt<br />

der Feen ihren Tam Lin vom Pferd riss<br />

und bis zum Morgengrauen festhielt,<br />

obwohl die Königin ihn ein ums andere<br />

Mal verwandelte – in eine Eidechse,<br />

eine Schlange und in glühendes Metall.<br />

Schließlich aber gab sie ihn widerwillig<br />

frei.<br />

Bürgermeister Bernhard Knuth, der die<br />

„Elfenstunde“ am Morgen eröffnete,<br />

fragte die Kinder dann auch, ob sie<br />

schon mal in der Stadtbibliothek waren<br />

– was alle lauthals bestätigten. Das Programm<br />

von Alexander Hahne sei genau<br />

das Richtige für sie: „Mit einer szenischen<br />

Lesung lernen die Kinder, wie<br />

vielfältig und lebendig Geschichten werden<br />

können. Und vielleicht weckt das<br />

bei dem einen oder anderen auch die<br />

Lust aufs Theater.“<br />

Red.<br />

Infos zum Programm auf<br />

@<br />

alexander-hahne.chayns.net<br />

Verkehrsunfall – Verkauf des Unfallfahrzeugs nach Totalschaden<br />

dabei die Angebote auch räumlich entfernter<br />

Interessenten einzuholen oder<br />

einen Sondermarkt für Restwertaufkäufer<br />

im Internet in Anspruch zu nehmen.<br />

Auch ist er nach der o. g. Entscheidung<br />

des Bundesgerichtshofs nicht gehalten,<br />

abzuwarten, um dem Schädiger oder<br />

dessen Haftpflichtversicherer vor der<br />

Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs<br />

Gelegenheit zu geben, zum eingeholten<br />

Gutachten Stellung zu nehmen<br />

und gegebenenfalls bessere Restwertangebote<br />

vorzulegen. Es besteht demnach<br />

keine Wartepflicht des Geschädigten.<br />

Der Geschädigte kann sein nach einem<br />

Unfall beschädigtes Fahrzeug, welches<br />

laut Gutachten einen Totalschaden erlitten<br />

hat und nicht mehr repariert werden<br />

kann oder soll, unverzüglich nach Vorlage<br />

des Gutachtens seines möglichst frei<br />

gewählten Sachverständigen zum angegebenen<br />

Höchstrestwertangebot verkaufen.<br />

Zur Vermeidung von teilweise erheblichsten<br />

Kürzungen sollten Sie auch von<br />

Rücksprachen mit dem gegnerischen<br />

Pkw-Haftpflichtversicherer Abstand<br />

nehmen und möglichst umgehend nach<br />

einem Verkehrsunfallereignis einen spezialisierten<br />

Rechtsanwalt Ihrer Wahl<br />

kontaktieren. Ihr Rechtsanwalt wird Sie<br />

zur weiteren Vorgehensweise und Geltendmachung<br />

Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche<br />

gern beraten. Die<br />

Kosten Ihres Anwalts sind im Falle eines<br />

unverschuldeten Unfalls vom gegnerischen<br />

Haftpflichtversicherer zu tragen.<br />

Auch Ihre Rechtsschutzversicherung für<br />

Verkehrsrecht ersetzt Ihnen entstehende<br />

Kosten im Falle einer Haftungsteilung<br />

und auch gegebenenfalls notwendigen<br />

gerichtlichen Auseinandersetzung.<br />

Antje Toepel-Berger, Rechtsanwältin<br />

und Fachanwältin für Verkehrsrecht und<br />

Versicherungsrecht<br />

Kontakt und Infos auf<br />

@<br />

www.rechtsanwälte-toepel.de

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