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Wirtschaft Aktiv Handelsagenten März 2017

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Focus<br />

FW-Forderung<br />

Vorsteuerabzug<br />

für alle betrieblichen PKWs!<br />

Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen<br />

oder Krafträdern dürfen nicht abgezogen werden. Lediglich bei sogenannten Fiskal LKWs oder E-Autos<br />

(Angemessenheitsgrenze beachten!) ist dies möglich.<br />

Beruflich genutzte PKWs sind aber ein Betriebsmittel, für das unserer Ansicht nach, ein Vorsteuerabzug gewährt werden<br />

muss. Jedem Unternehmer soll es freigestellt sein, jenes Fahrzeug zu kaufen, das am besten zu den betrieblichen<br />

Erfordernissen passt, ungeachtet dessen, ob ein Auto auf der Liste der Fiskal-LKWs zu finden ist.<br />

Seit beinahe 25 Jahren, genau seit<br />

1.1.1978, dürfen Unternehmer keine<br />

Vorsteuer, die in Zusammenhang mit<br />

der Anschaffung, der Miete oder dem<br />

Betrieb von PKWs und Kombis steht,<br />

geltend machen. Ausnahmen bestehen<br />

nur für Fahrschul- und Vorführkraftfahrzeuge,<br />

sogenannte Fiskal LKW, E-<br />

Autos und Kfz, die zur gewerblichen<br />

Weiterveräußerung oder zu mindestens<br />

80 % zur gewerblichen Personenbeförderung<br />

oder Vermietung bestimmt<br />

sind. Die Geldbeschaffungsaktion der<br />

österreichischen Finanz wird so schon<br />

seit 39 Jahren umgesetzt.<br />

Die Freiheitliche <strong>Wirtschaft</strong> fordert seit<br />

langem ein Streichen des Verbotes des<br />

Vorsteuerabzuges für beruflich genutze<br />

PKW. Während dies in fast allen anderen<br />

EU Ländern möglich ist, wird in<br />

Österreich jeder Selbständige und Unternehmer<br />

bestraft, wenn er nicht einen<br />

der festgelegten Fiskal-LKW kauft. Obwohl<br />

der Unternehmer seitens Finanz<br />

gezwungen wird einen mehr als 50%<br />

betrieblich genutzten PKW in das Betriebseigentum<br />

zu übernehmen, wird<br />

die Möglichkeit der Berücksichtigung<br />

der Vorsteuer bei Anschaffungs- und<br />

Betriebsausgaben verwehrt.<br />

Gerade für uns <strong>Handelsagenten</strong> ist das<br />

KFZ das wichtigste Werkzeug, um Geschäfte<br />

zu machen. Wir leben davon<br />

den direkten Kontakt mit den Kunden<br />

aufrecht zu erhalten. Daher ist es auch<br />

nicht verwunderlich, dass die meisten<br />

unserer Kollegen und Kolleginnen<br />

30.000 bis 70.000 km im Jahr dienstlich<br />

unterwegs sind.<br />

Somit sollte es auch dem Finanzminister<br />

endlich einleuchten, dass uns das<br />

gleiche Recht zusteht wie zum Beispiel<br />

Taxiunternehmen, Bestattern oder<br />

Fahrschulen. Denn auch für uns ist der<br />

PKW ein essentielles Betriebsmittel.<br />

Umso verwunderlicher ist es, dass die<br />

meisten Vertreter im Bundesgremium<br />

hier die Flinte ins Korn werfen und den<br />

Kampf für unser Recht aufgegeben haben.<br />

Bezeichnend dafür ist, dass die<br />

oberösterreichischen Vertreter im Bundesgremium<br />

(FW und WB) bei der letzten<br />

Sitzung einen Vorschlag einbrachten,<br />

wieder einen Vorstoß in Richtung<br />

Abschaffung dieser Ungerechtigkeit zu<br />

starten. Die Mitglieder aus den anderen<br />

Bundesländern (alle <strong>Wirtschaft</strong>sbund)<br />

haben abgelehnt. Deren vorherrschende<br />

Meinung ist, dass alles versucht<br />

wurde und keine Möglichkeit besteht<br />

hier eine Änderung herbeizuführen.<br />

Die Freiheitliche <strong>Wirtschaft</strong> wird jedoch<br />

dieses Thema konsequent weiterverfolgen<br />

und nicht in Lethargie verfallen.<br />

<strong>März</strong> / 17 5

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