Wirtschaft Aktiv Handelsagenten März 2017
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Focus<br />
FW-Forderung<br />
Vorsteuerabzug<br />
für alle betrieblichen PKWs!<br />
Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete oder dem Betrieb von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen<br />
oder Krafträdern dürfen nicht abgezogen werden. Lediglich bei sogenannten Fiskal LKWs oder E-Autos<br />
(Angemessenheitsgrenze beachten!) ist dies möglich.<br />
Beruflich genutzte PKWs sind aber ein Betriebsmittel, für das unserer Ansicht nach, ein Vorsteuerabzug gewährt werden<br />
muss. Jedem Unternehmer soll es freigestellt sein, jenes Fahrzeug zu kaufen, das am besten zu den betrieblichen<br />
Erfordernissen passt, ungeachtet dessen, ob ein Auto auf der Liste der Fiskal-LKWs zu finden ist.<br />
Seit beinahe 25 Jahren, genau seit<br />
1.1.1978, dürfen Unternehmer keine<br />
Vorsteuer, die in Zusammenhang mit<br />
der Anschaffung, der Miete oder dem<br />
Betrieb von PKWs und Kombis steht,<br />
geltend machen. Ausnahmen bestehen<br />
nur für Fahrschul- und Vorführkraftfahrzeuge,<br />
sogenannte Fiskal LKW, E-<br />
Autos und Kfz, die zur gewerblichen<br />
Weiterveräußerung oder zu mindestens<br />
80 % zur gewerblichen Personenbeförderung<br />
oder Vermietung bestimmt<br />
sind. Die Geldbeschaffungsaktion der<br />
österreichischen Finanz wird so schon<br />
seit 39 Jahren umgesetzt.<br />
Die Freiheitliche <strong>Wirtschaft</strong> fordert seit<br />
langem ein Streichen des Verbotes des<br />
Vorsteuerabzuges für beruflich genutze<br />
PKW. Während dies in fast allen anderen<br />
EU Ländern möglich ist, wird in<br />
Österreich jeder Selbständige und Unternehmer<br />
bestraft, wenn er nicht einen<br />
der festgelegten Fiskal-LKW kauft. Obwohl<br />
der Unternehmer seitens Finanz<br />
gezwungen wird einen mehr als 50%<br />
betrieblich genutzten PKW in das Betriebseigentum<br />
zu übernehmen, wird<br />
die Möglichkeit der Berücksichtigung<br />
der Vorsteuer bei Anschaffungs- und<br />
Betriebsausgaben verwehrt.<br />
Gerade für uns <strong>Handelsagenten</strong> ist das<br />
KFZ das wichtigste Werkzeug, um Geschäfte<br />
zu machen. Wir leben davon<br />
den direkten Kontakt mit den Kunden<br />
aufrecht zu erhalten. Daher ist es auch<br />
nicht verwunderlich, dass die meisten<br />
unserer Kollegen und Kolleginnen<br />
30.000 bis 70.000 km im Jahr dienstlich<br />
unterwegs sind.<br />
Somit sollte es auch dem Finanzminister<br />
endlich einleuchten, dass uns das<br />
gleiche Recht zusteht wie zum Beispiel<br />
Taxiunternehmen, Bestattern oder<br />
Fahrschulen. Denn auch für uns ist der<br />
PKW ein essentielles Betriebsmittel.<br />
Umso verwunderlicher ist es, dass die<br />
meisten Vertreter im Bundesgremium<br />
hier die Flinte ins Korn werfen und den<br />
Kampf für unser Recht aufgegeben haben.<br />
Bezeichnend dafür ist, dass die<br />
oberösterreichischen Vertreter im Bundesgremium<br />
(FW und WB) bei der letzten<br />
Sitzung einen Vorschlag einbrachten,<br />
wieder einen Vorstoß in Richtung<br />
Abschaffung dieser Ungerechtigkeit zu<br />
starten. Die Mitglieder aus den anderen<br />
Bundesländern (alle <strong>Wirtschaft</strong>sbund)<br />
haben abgelehnt. Deren vorherrschende<br />
Meinung ist, dass alles versucht<br />
wurde und keine Möglichkeit besteht<br />
hier eine Änderung herbeizuführen.<br />
Die Freiheitliche <strong>Wirtschaft</strong> wird jedoch<br />
dieses Thema konsequent weiterverfolgen<br />
und nicht in Lethargie verfallen.<br />
<strong>März</strong> / 17 5