8. Rebland - Kunst- Ausstellung - Durbach
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Freitag, 1. Juli 2011 Amtsblatt <strong>Durbach</strong> 3<br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch<br />
<strong>Durbach</strong><br />
04. Juli<br />
Eugen Klausmann, Unterweiler 21<br />
82 Jahre<br />
06. Juli<br />
Ottilie Werner, Oberweiler 14 a<br />
70 Jahre<br />
0<strong>8.</strong> Juli<br />
Anna Winter, Am Bühl 3<br />
74 Jahre<br />
Ebersweier<br />
05. Juli<br />
Ernst Stulz, , Kirschenweg 11<br />
72 Jahre<br />
06. Juli<br />
Friedrich Haitz, Kristiansgarten 1<br />
80 Jahre<br />
06. Juli<br />
Egon Morgenthaler, Schulstraße 6<br />
72 Jahre<br />
Toni Vetrano Horst Zentner<br />
Bürgermeister Ortsvorsteher<br />
GESUNDHEITSDIENSTE<br />
Praxis Dr. Drees<br />
Die Praxis ist vom 4.7. – 15.7.11 wegen Urlaub geschlossen.<br />
Vertretung: Dr. Döring, Tel. 34434<br />
Dr. Dogs, Tel. 26492<br />
Anmeldung von Zisternen<br />
Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass § 5 unserer<br />
Wasserversorgungssatzung bestimmt, dass auf Grundstücken,<br />
die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />
sind, die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf<br />
aus dieser zu decken haben (Benutzungszwang). Ausgenommen<br />
hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser<br />
für Zwecke der Gartenbewässerung.<br />
Dies bedeutet, dass bei der Einrichtung von Zisternen, die<br />
nicht nur zur Gartenbewässerung, sondern auch zur Verwendung<br />
von Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt (WC-<br />
Spülung, Waschmaschine und dergleichen) dienen sollen, ein<br />
Antrag auf Teilbefreiung von diesem Benutzungszwang bei der<br />
Gemeinde gestellt werden muss.<br />
AMTLICHE NACHRICHTEN<br />
Sollten Sie bereits eine Zisterne, die nicht nur zur Gartenbewässerung<br />
dient, auf Ihrem Grundstück eingerichtet haben<br />
bzw. in Zukunft einrichten wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam,<br />
dass soweit noch nicht geschehen, bei der Gemeindever-waltung<br />
ein Antrag auf Teilbefreiung von der öffentlichen<br />
Wasserversorgung gestellt werden muss.<br />
Wir weisen Sie auch darauf hin, dass eine Zisterne samt Anschlussleitungen<br />
nur von einem Installationsunternehmen entsprechend<br />
den bestehenden DIN-Vorschriften eingerichtet<br />
werden darf. Zentrale Grundlage ist die DIN 1988 (Trinkwasserinstallation).<br />
Zwischen der Trinkwasserinstallation und dem „Nichttrinkwassersystem“<br />
darf es keine Verbindung geben. Auch unter ungünstigen<br />
Umständen darf kein Zisternenwasser in das öffentliche<br />
Netz fließen. Wenn verkeimtes Wasser aus Zisternen in<br />
das öffentliche Netz eindringt, stellt dies ein Strafbestand nach<br />
dem Bundesseuchengesetz dar.<br />
Nach der neuen Trinkwasserverordnung (ab 01.01.2003) besteht<br />
auch eine Anzeigepflicht beim Landratsamt Ortenaukreis.<br />
Dies betrifft Regenwassernutzungsanlagen, die im Haushalt<br />
betrieben werden. Die Anzeige für Neu- u. Altanlagen sowie<br />
für Eigentumswechsel erfolgt mittels eines Formblattes beim<br />
Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz,<br />
Badstr.20, 77652 Offenburg. Das Formblatt ist bei<br />
der Gemeindeverwaltung <strong>Durbach</strong> oder beim Landratsamt Ortenaukreis<br />
erhältlich. Außerdem kann es von der Hompage des<br />
Landratsamtes heruntergeladen werden: www.ortenaukreis.<br />
de, Stichwort „Regenwassernutzung“.<br />
Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung von<br />
Zisternen haben, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung<br />
<strong>Durbach</strong>, Herrn Helmut Ehret, Telefon 0781-48323, wenden.<br />
Verkehrsunfall am Ortseingang Ebersweier<br />
am Fr., 24.06.2011, gegen 20.45 Uhr, hat sich auf der K<br />
5324, am Ortseingang Ebersweier folgender Verkehrsunfall<br />
ereignet:<br />
Eine Pkw Fahrerin befuhr mit ihrem schwarzen Fiat Panda<br />
die K 5324 von Ebersweier in Richtung Offenburg. Am Ortsausgang<br />
kam ihr ein bislang unbekannter Traktorfahrer entgegen,<br />
der nach Aussage der Pkw Fahrerin über der Fahrbahnmitte<br />
fuhr. Eine Mittelmarkierung ist an der Unfallstelle<br />
allerdings nicht vorhanden. Am Traktor befand sich ein Anhänger.<br />
Im Begegnungsverkehr streifte der Traktor den linken<br />
Außenspiegel und die Außenantenne am Pkw Fiat Panda.<br />
Die Fahrerin des Fiat Panda blieb stehen und stieg aus,<br />
während sich der Traktorfahrer von der Unfallstelle entfernte.<br />
Möglicherweise hatte er den Anstoß nicht wahrgenommen.<br />
Die Pkw Fahrerin wendete, konnte den Traktor aber<br />
nicht mehr ausfindig machen. Ein Kennzeichen des Traktors<br />
ist nicht bekannt. Der Fahrer konnte nicht beschrieben werden.<br />
Der Sachschaden am Pkw Fiat Panda dürfte bei ca.<br />
200 € liegen.<br />
Der Fahrer des Traktors soll sich dringend bei dem Polizeirevier<br />
Offenburg melden.