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8. Rebland - Kunst- Ausstellung - Durbach

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Freitag, 1. Juli 2011 Amtsblatt <strong>Durbach</strong> 3<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch<br />

<strong>Durbach</strong><br />

04. Juli<br />

Eugen Klausmann, Unterweiler 21<br />

82 Jahre<br />

06. Juli<br />

Ottilie Werner, Oberweiler 14 a<br />

70 Jahre<br />

0<strong>8.</strong> Juli<br />

Anna Winter, Am Bühl 3<br />

74 Jahre<br />

Ebersweier<br />

05. Juli<br />

Ernst Stulz, , Kirschenweg 11<br />

72 Jahre<br />

06. Juli<br />

Friedrich Haitz, Kristiansgarten 1<br />

80 Jahre<br />

06. Juli<br />

Egon Morgenthaler, Schulstraße 6<br />

72 Jahre<br />

Toni Vetrano Horst Zentner<br />

Bürgermeister Ortsvorsteher<br />

GESUNDHEITSDIENSTE<br />

Praxis Dr. Drees<br />

Die Praxis ist vom 4.7. – 15.7.11 wegen Urlaub geschlossen.<br />

Vertretung: Dr. Döring, Tel. 34434<br />

Dr. Dogs, Tel. 26492<br />

Anmeldung von Zisternen<br />

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass § 5 unserer<br />

Wasserversorgungssatzung bestimmt, dass auf Grundstücken,<br />

die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen<br />

sind, die Wasserabnehmer ihren gesamten Wasserbedarf<br />

aus dieser zu decken haben (Benutzungszwang). Ausgenommen<br />

hiervon ist die Nutzung von Niederschlagswasser<br />

für Zwecke der Gartenbewässerung.<br />

Dies bedeutet, dass bei der Einrichtung von Zisternen, die<br />

nicht nur zur Gartenbewässerung, sondern auch zur Verwendung<br />

von Regenwasser als Brauchwasser im Haushalt (WC-<br />

Spülung, Waschmaschine und dergleichen) dienen sollen, ein<br />

Antrag auf Teilbefreiung von diesem Benutzungszwang bei der<br />

Gemeinde gestellt werden muss.<br />

AMTLICHE NACHRICHTEN<br />

Sollten Sie bereits eine Zisterne, die nicht nur zur Gartenbewässerung<br />

dient, auf Ihrem Grundstück eingerichtet haben<br />

bzw. in Zukunft einrichten wollen, machen wir Sie darauf aufmerksam,<br />

dass soweit noch nicht geschehen, bei der Gemeindever-waltung<br />

ein Antrag auf Teilbefreiung von der öffentlichen<br />

Wasserversorgung gestellt werden muss.<br />

Wir weisen Sie auch darauf hin, dass eine Zisterne samt Anschlussleitungen<br />

nur von einem Installationsunternehmen entsprechend<br />

den bestehenden DIN-Vorschriften eingerichtet<br />

werden darf. Zentrale Grundlage ist die DIN 1988 (Trinkwasserinstallation).<br />

Zwischen der Trinkwasserinstallation und dem „Nichttrinkwassersystem“<br />

darf es keine Verbindung geben. Auch unter ungünstigen<br />

Umständen darf kein Zisternenwasser in das öffentliche<br />

Netz fließen. Wenn verkeimtes Wasser aus Zisternen in<br />

das öffentliche Netz eindringt, stellt dies ein Strafbestand nach<br />

dem Bundesseuchengesetz dar.<br />

Nach der neuen Trinkwasserverordnung (ab 01.01.2003) besteht<br />

auch eine Anzeigepflicht beim Landratsamt Ortenaukreis.<br />

Dies betrifft Regenwassernutzungsanlagen, die im Haushalt<br />

betrieben werden. Die Anzeige für Neu- u. Altanlagen sowie<br />

für Eigentumswechsel erfolgt mittels eines Formblattes beim<br />

Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft u. Bodenschutz,<br />

Badstr.20, 77652 Offenburg. Das Formblatt ist bei<br />

der Gemeindeverwaltung <strong>Durbach</strong> oder beim Landratsamt Ortenaukreis<br />

erhältlich. Außerdem kann es von der Hompage des<br />

Landratsamtes heruntergeladen werden: www.ortenaukreis.<br />

de, Stichwort „Regenwassernutzung“.<br />

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit der Einrichtung von<br />

Zisternen haben, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung<br />

<strong>Durbach</strong>, Herrn Helmut Ehret, Telefon 0781-48323, wenden.<br />

Verkehrsunfall am Ortseingang Ebersweier<br />

am Fr., 24.06.2011, gegen 20.45 Uhr, hat sich auf der K<br />

5324, am Ortseingang Ebersweier folgender Verkehrsunfall<br />

ereignet:<br />

Eine Pkw Fahrerin befuhr mit ihrem schwarzen Fiat Panda<br />

die K 5324 von Ebersweier in Richtung Offenburg. Am Ortsausgang<br />

kam ihr ein bislang unbekannter Traktorfahrer entgegen,<br />

der nach Aussage der Pkw Fahrerin über der Fahrbahnmitte<br />

fuhr. Eine Mittelmarkierung ist an der Unfallstelle<br />

allerdings nicht vorhanden. Am Traktor befand sich ein Anhänger.<br />

Im Begegnungsverkehr streifte der Traktor den linken<br />

Außenspiegel und die Außenantenne am Pkw Fiat Panda.<br />

Die Fahrerin des Fiat Panda blieb stehen und stieg aus,<br />

während sich der Traktorfahrer von der Unfallstelle entfernte.<br />

Möglicherweise hatte er den Anstoß nicht wahrgenommen.<br />

Die Pkw Fahrerin wendete, konnte den Traktor aber<br />

nicht mehr ausfindig machen. Ein Kennzeichen des Traktors<br />

ist nicht bekannt. Der Fahrer konnte nicht beschrieben werden.<br />

Der Sachschaden am Pkw Fiat Panda dürfte bei ca.<br />

200 € liegen.<br />

Der Fahrer des Traktors soll sich dringend bei dem Polizeirevier<br />

Offenburg melden.

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