8. Rebland - Kunst- Ausstellung - Durbach
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Amtsblatt <strong>Durbach</strong> Freitag, 1. Juli 2011<br />
Gesetzliche Aufgabenzuweisung<br />
tritt am 1. Juli in Kraft<br />
In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber hoheitliche<br />
Vermessungsaufgaben neu verteilt<br />
Seit 10. Dezember 2010 gilt in Baden-Württemberg ein neues<br />
Vermessungsgesetz (VermG 2010). Darin werden alle Aufgaben<br />
des hoheitlichen Vermessungswesens sowie die jeweiligen<br />
Zuständigkeiten vom Gesetzgeber geregelt. Neu ist nun,<br />
dass Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen<br />
von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren<br />
(ÖbVI) zu erledigen sind. Ab 1. Juli 2011 gilt dies für alle Vermessungen,<br />
bei denen im Auftrag von Privatpersonen neue<br />
Flurstücksgrenzen (Flurstückszerlegung) vermessen werden<br />
sollen. Die bisherige Möglichkeit, einen Vermessungsantrag,<br />
beispielsweise beim Vermessungsamt zu stellen, entfällt damit.<br />
Für Grundstückseigentümer bringt diese Neuregelung entscheidende<br />
Vorteile, denn sie können zukünftig auf das engmaschige<br />
Netz von ca. 170 zugelassenen ÖbVI in Baden-<br />
Württemberg zurückgreifen, was vor allem im ländlichen Raum<br />
die örtliche Nähe garantiert. Des Weiteren profitieren sie von<br />
der langjährigen Erfahrung freiberuflicher Vermessungsbüros:<br />
Deren kundenorientierte baurechtliche Beratung ist wichtiger<br />
Bestandteil ihrer Serviceleistungen, genauso gehört dazu die<br />
zeitnahe Abwicklung des Auftrags. Was die Gebühren betrifft,<br />
so richten sie sich nach dem Landesgebührengesetz und der<br />
Gebührenordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum<br />
(GebVO MLR). Deshalb wird für die in Auftrag gegebene Grundstücksvermessung,<br />
unabhängig vom Auftragnehmer, immer<br />
der gleiche Betrag fällig.<br />
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖBVI) sind freiberuflich<br />
tätige Ingenieure, die nach einer Hochschulausbildung,<br />
einer staatlichen Prüfung und nach einigen Jahren praktischer<br />
Berufserfahrung durch das Land Baden-Württemberg zur Ausführung<br />
hoheitlicher Vermessungsarbeiten bestellt werden. Im<br />
Auftrag von Privatpersonen, Firmen, Gemeinden und weiteren<br />
staatlichen Stellen führen sie Vermessungsarbeiten an Grundstücken<br />
und Eigentumsgrenzen aus.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bdv-bw.de sowie<br />
in der Geschäftsstelle des BDVI Baden-Württemberg.<br />
Stadtteilfest der Oststadt 2011 mit Flohmarkt<br />
Am Sonntag, 10. Juli findet wieder das traditionelle Stadtteilfest<br />
der Oststadt in der Prinz-Eugen-Straße statt. Auch in diesem<br />
Jahr wird das Fest vorrangig auf dem Schulhof der Anne-<br />
Frank- und Erich-Kästner-Realschule stattfinden. Die Überdachungen<br />
auf dem Schulhof werden also Schutz vor kurzen<br />
Schauern oder der brennenden Sonne bieten können. Wie in<br />
den Vorjahren sorgen internationale Speisen und ein besonders<br />
musikalisches Bühnenprogramm für viel Abwechslung.<br />
Auch der Straßenraum der Prinz-Eugen-Straße vor dem Schulhof<br />
wird ins Festgeschehen mit einbezogen. Dort wird es Spielangebote<br />
für Kinder geben und außerdem kann wer Lust hat,<br />
ganz unkompliziert einen Flohmarktstand aufschlagen, für den<br />
keine Standgebühr verlangt wird. Den Festauftakt bildet um 10<br />
Uhr ein konfessionsübergreifender Stadtteilgottesdienst, der<br />
von der Evang. Johannes-Brenz-Gemeinde und der Kita Haus<br />
der kleinen Freunde gestaltet wird. Von 11 bis 17 Uhr herrscht<br />
dann Festbetrieb.<br />
Alles in allem wird das Fest wieder Gelegenheit bieten, die Vielfalt<br />
der Oststadt wahrzunehmen und über alle kulturellen Grenzen<br />
hinweg miteinander zu feiern.<br />
Das Fest ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von Vereinen<br />
der Oststadt, verschiedenen Institutionen, Gruppen und engagierten<br />
Einzelpersonen.<br />
Weitere Informationen zum Fest: Tilman Berger, SFZ Oststadt,<br />
Tel.: 93 29 23 4<br />
Noch freie Plätze bei Kindersommerfreizeit!<br />
Die evangelische Jugend in der Ortenau bietet vom 17.-26. <strong>8.</strong><br />
eine Freizeit für Kinder im Alter von 8-13 Jahren auf dem Unterschembachhof<br />
bei Hornberg an.<br />
Ein buntes Programm mit Spaß, Spiel und Spannung wartet<br />
auf die Teilnehmer. Die Kosten für Kinder aus dem Ortenaukreis<br />
betragen 215 EUR. Information und Anmeldung bei Bezirksjugendpfarrer<br />
Axel Malter, Tel. 07824-2347, mail: axel.<br />
malter@kbz.ekiba.de<br />
Auch beim Zeltlager im Odenwald vom 9.-15.<strong>8.</strong> gibt es noch einzelne<br />
freie Plätze für Kinder von 8-12 Jahren. Kosten für das Zeltlager:<br />
150 EUR, Anmeldung ebenfalls bei Pfarrer Axel Malter.<br />
Arbeitskreis Alemannische Heimat e.V.<br />
Freiburg im Breisgau<br />
Sammlung zum Tag der Heimat<br />
Der Tag der Heimat findet landesweit arn Sonntag, dem 11.<br />
September 2011 statt.<br />
Dieses Jahr werden die Heimattage Baden-Württemberg in<br />
der Stadt Bühl/Baden durchgeführt.<br />
Seit vielen Jahrzehnten wird im Regierungsbezirk Freiburg zum<br />
Tag der Heimat traditionell eine Sammlung durchgeführt.<br />
Der Arbeitskreis „Alemannische Heimat“ hilft mit den gespendeten<br />
Geldern verschiedene heimatkundliche Vorhaben und<br />
Projekte zu unterstützen. Die Pflege, Restaurierung und Erhaltung<br />
von Natur- und Baudenkmälern, Volkstums- und Brauchtumspflege<br />
aber auch die regionale Geschichtsforschung und<br />
die Bemühungen um die Erhaltung der alemannischen Sprache<br />
sind weitere Schwerpunkte der Arbeit des Arbeitskreises. Gerade<br />
im abgelaufenen Schuljahr hat der Arbeitskreis den Wettbewerb<br />
„Mundart an der Schule“ mit Preisgeldern unterstützt.<br />
Für eine Spende sind wir Ihnen sehr dankbar. Beträge bis 100,-<br />
Euro können mit dem Überweisungsschein steuerlich abgesetzt<br />
werden. Darüber hinausgehende Beträge können mit einer<br />
Spendenbescheinigung bestätigt werden, da der Arbeitskreis<br />
als gemeinnützig anerkannt ist.<br />
Überweisungsanschrift: Arbeitskreis Alemannische Heimat,<br />
Freiburg Kto. Nr. 2 028781, Sparkasse Freiburg-Nördlicher<br />
Breisgau, BLZ 68050101<br />
Im Voraus herzlichen Dank.<br />
Erich Birkle, Vorsitzender<br />
Adresse für Spendenbescheinigungen: Regierungspräsidium<br />
Freiburg, Frau Gerlinde Brutschin, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg<br />
IZZ-informiert<br />
Zahnmedizinische Zweitmeinung<br />
Schneller Rat zum Nulltarif<br />
Habe ich alles richtig verstanden? Für welche Lösung soll ich<br />
mich entscheiden? Manchmal bleiben nach einem Zahnarztbesuch<br />
noch Fragen offen oder es stellen sich neue.<br />
Die Zahnärzte in Baden-Württemberg lassen ihre Patienten<br />
nicht allein und helfen ihnen mit der kostenlosen zahnmedizinischen<br />
Patientenberatung.<br />
Unter der der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 47 47 800<br />
stehen immer mittwochs von 15 bis 18 Uhr Beratungszahnärzte<br />
Rede und Antwort. Einzig in den Schulferienzeiten pausieren<br />
auch die Experten.<br />
Bei der Zahnmedizinischen Patientenberatung können Sie eine<br />
Zweitmeinung zu Chancen und Risiken einer vorgeschlagenen<br />
Therapie erhalten. Sie unterstützt die Entscheidung und<br />
klärt alle Fragen zur Zahn und Mundgesundheit. Wer bei der<br />
Hotline anruft, erhält kompetente Informationen und praktischen<br />
Rat.