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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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„<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Stadtumbau</strong>“ – Vorbereitungs- und<br />

Qualifizierungsphase zum ExWoSt-Forschungsfeld<br />

Endbericht (externe Fassung)<br />

Auftraggeber: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />

Autoren: Ludger Baba, Iris Fryczewski, Andrea Gr<strong>im</strong>m<br />

(empirica)<br />

in Kooperation mit Bernhard Faller<br />

empirica<br />

Qualitative Marktforschung,<br />

Stadt- und Strukturforschung<br />

GmbH<br />

Kaiserstr. 29 • D- 53113 Bonn<br />

Tel.: 0228 / 914 89-0<br />

Fax: 0228 / 217 410<br />

bonn@empirica-institut.de<br />

www.empirica-institut.de<br />

Projektnummer: 2008029<br />

Bonn: Oktober 2008


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Aufgabe und Struktur des vorliegenden Berichts 1<br />

2. Recherche- und Projektantragsphase 2<br />

2.1 Experteninterviews 2<br />

2.2 Telefonische Kontaktaufnahmen zur Projektrecherche 3<br />

2.3 Bereisungen 4<br />

2.4 Literaturrecherche 5<br />

2.5 Beratung in der Projektantragsphase 5<br />

3. Der gedankliche Rahmen für das Forschungsfeld 5<br />

3.1 Begriffsbest<strong>im</strong>mung: <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> 5<br />

3.2 Ein öffentliches Interesse an <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Stadtumbau</strong>? 7<br />

3.3 <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> und Förderung 9<br />

4. Rechtliche Verankerung und Einbindung in die Städtebauförderung:<br />

Sachstand in den Bundesländern 10<br />

4.1 Gesetzliche Regelungen 11<br />

4.2 Verzahnung von Städtebauförderung und ESG 11<br />

4.3 Unterstützung der zukünftigen ExWoSt-Modellvorhaben mit Mitteln der<br />

Städtebauförderung 13<br />

4.4 Übersicht über den Stand von BIDs/HIDs in den einzelnen Bundesländern 14<br />

5. Diskussions- und Forschungsstand zum Thema<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> 23<br />

5.1 Erfahrungen aus dem Ausland 23<br />

5.2 Forschungsstand zu Business Improvement Districts in Deutschland 25<br />

5.3 Forschungsstand zu Housing Improvement Districts in Deutschland 27<br />

5.4 Wohnungsbezogene <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> aus Sicht von<br />

Verbänden 30<br />

6. Die zentralen Themen und Forschungsfragen 31<br />

6.1 Gesellschafts- und stadtentwicklungspolitischer Rahmen der Förderung von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> 32<br />

6.2 Fragen zur Neuabgrenzung öffentlicher und privater Einflussbereiche und<br />

Zuständigkeiten 32<br />

6.3 Fragen zur (Selbst-)Organisation der Eigentümer 33<br />

6.4 Verknüpfung von Eigentümerengagement mit vorhandenen<br />

Arbeitsstrukturen und Bewohnerengagement 34<br />

- i - empirica


6.5 Integration nicht handlungsfähiger bzw. handlungswilliger Eigentümer 34<br />

6.6 Zusammenarbeit mit den Kommunen und kommunale Rahmenbedingungen<br />

35<br />

6.7 Integration in die Städtebauförderung 36<br />

6.8 Fragen zu Finanzierung und Förderung 37<br />

7. Projektbeispiele 38<br />

7.1 Übersicht über die recherchierten Projekte 38<br />

7.2 Ausführliche Darstellung der bekannten Projekte 52<br />

7.3 Bereisungen 59<br />

7.4 Quartiersbezogene und quartiersübergreifende Aktivierungsstrategien und<br />

Beratungsangebote auf kommunaler Ebene 74<br />

8. Dokumentation und Bewertung des Fachgesprächs 78<br />

8.1 Rahmen, Programm und Teilnehmer 78<br />

8.2 Aufgaben, Inhalte und Ziele des Fachgesprächs 80<br />

8.3 Resonanz des geplanten Forschungsfeldes bei den beteiligten Akteuren 81<br />

8.4 Die wichtigsten Diskussionspunkte 81<br />

8.5 Ergebnisse 84<br />

8.6 Eine kritische Bewertung der Ergebnisse des Fachgespräches 86<br />

9. Empfehlungen zur Ausgestaltung des Forschungsfeldes 88<br />

9.1 Sachliche Auswahlkriterien 88<br />

9.2 Formale Eckpunkte und Auswahlkriterien 94<br />

9.3 Sonder- und Querschnittsthemen 97<br />

9.4 Konzeption des Forschungsfeldes – Phase II 99<br />

LITERATUR 100<br />

ANHANG: PROTOKOLL DES FACHGESPRÄCHS 107<br />

1. Rahmen 107<br />

2. Begrüßung und Ziele des Forschungsfeldes und Fachgesprächs 109<br />

3. Diskussionsverlauf und Ergebnisse 110<br />

3.1 Design des Forschungsfeldes und Grundverständnis von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> (ESG) 110<br />

3.2 Forschungsfragen 114<br />

3.3 Auswahlkriterien 115<br />

3.4 Antragsverfahren 117<br />

- ii - empirica


1. Aufgabe und Struktur des vorliegenden Berichts<br />

Der vorliegende Bericht präsentiert die Ergebnisse der Vorbereitungs- und Qualifizierungsphase zum<br />

geplanten ExWoSt-Forschungsfeld „<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>“. Aufgabe des<br />

Berichts ist es nicht, bestehende Forschungsfragen zum Thema <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

(ESG) zu beantworten. Stattdessen haben die Studie und somit auch der vorliegende Bericht vor allem<br />

die Aufgabe, mögliche Forschungsfragen zu erfassen und zu systematisieren, um auf dieser Basis die<br />

Grundstruktur des geplanten Forschungsfeldes (z. B. Auswahlkriterien für Modellvorhaben) zu<br />

entwickeln. Ausgangspunkt ist das Forschungsfeldpapier des BBR, das hier auf der Grundlage von<br />

Literaturrecherchen, Expertengesprächen (insbesondere mit Vertretern der Länderministerien,<br />

Vertretern der Verbände, Städte und Gemeinden, ESG-Initiativen) und einem Fachgespräch<br />

weiterentwickelt wird.<br />

Parallel zur Fertigstellung des sukzessive mit dem Arbeitsfortschritt entstandenen Berichts wird<br />

bereits das Forschungsfeld eingerichtet. Der Projektaufruf wurde veröffentlicht und die potentiellen<br />

Antragsteller werden von empirica und dem BBR bei der Antragstellung beraten. In diesem Rahmen<br />

findet eine weitere Auseinandersetzung mit dem Arbeits- und dem Organisationsstand der Kontakt<br />

suchenden ESG statt. Die Erkenntnisse hieraus (Stichtag 09.09.2008) wurden weitgehend noch in den<br />

vorliegenden Bericht eingearbeitet. Die Vorbereitungs- und Qualifizierungsstudie soll sowohl die<br />

organisatorischen wie auch die inhaltlichen Eckpunkte des geplanten Forschungsfeldes umreißen.<br />

Dementsprechend haben die einzelnen Kapitel einen sehr unterschiedlichen Charakter. Zudem soll der<br />

Bericht auch den Stand der Diskussion bzw. den Arbeitsstand auf unterschiedlichen Ebenen<br />

dokumentieren. Schließlich war die Vorbereitungs- und Qualifizierungsstudie selbst in einen<br />

Diskussionsprozess eingebettet, der mit dem diesem Bericht ebenfalls zu dokumentieren ist.<br />

Hieraus ergeben sich insgesamt die folgenden Hauptkapitel mit ihren Schwerpunkten:<br />

• Das folgende Kapitel 2 gibt einen Überblick über die Arbeitsweise und verweist dabei auf die<br />

<strong>im</strong> Rahmen der Expertengespräche und der Projektrecherche kontaktierten Gesprächspartner.<br />

Eine Dokumentation der themenspezifischen Literatur findet sich <strong>im</strong> Literaturverzeichnis am<br />

Ende des Berichts.<br />

• Die Begriffsbest<strong>im</strong>mung und eine erste fachliche Einordnung des Themas<br />

„<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>“ findet sich in Kapitel 3.<br />

• Das Kapitel 4 skizziert den gesetzlichen und fördertechnischen Rahmen, in dem sich ESG <strong>im</strong><br />

<strong>Stadtumbau</strong> heute bewegen. Hier ist auch eine sich über alle 16 Bundesländer erstreckende<br />

Recherche dokumentiert, die den Stand der Einführung von BID/HID-Gesetzen dokumentiert.<br />

- 1 - empirica


• Den Diskussions- und Forschungsstand dokumentiert das Kapitel 5. Dabei werden auch die<br />

Erfahrungen aus dem Ausland und die Erfahrungen mit den zentrenbezogenen ESG (BID)<br />

reflektiert.<br />

• Den Schwerpunkt der inhaltlichen Vorbereitung des künftigen Forschungsfeldes repräsentiert<br />

das Kapitel 6. Hier werden die Forschungsfragen abgeleitet, die <strong>im</strong> Forschungsfeld<br />

Berücksichtigung finden sollten und nach Möglichkeit auch beantwortet werden sollten.<br />

• Im Rahmen der Vorbereitungs- und Qualifizierungsstudie war es eine zentral Aufgabe,<br />

Kontakt zu vorhandenen oder in Vorbereitung befindlichen ESG zu suchen, um ein<br />

Grundverständnis für den Arbeitsstand, die Arbeitsweisen und die Vielfalt der ESG zu<br />

erhalten und dies in der Vorbereitung des Forschungsfeldes berücksichtigen zu können. Dies<br />

ist in Kapital 7 dokumentiert.<br />

• Nachdem wichtige Eckpunkte des geplanten Forschungsfeldes vorläufig feststanden, wurde<br />

am 8. Juli 2008 ein Fachgespräch mit Vertretern der Länder, Verbände und anderen<br />

Fachinstitutionen durchgeführt. Die wesentlichen Diskussionsstränge und die Ergebnisse sind<br />

in Kapitel 8 wiedergegeben.<br />

• Das abschließende Kapitel 9 beinhaltet die Empfehlungen zur Ausgestaltung des<br />

Forschungsfeldes. Dabei stehen die Auswahlkriterien für die Modellvorhaben <strong>im</strong> Mittelpunkt.<br />

2. Recherche- und Projektantragsphase<br />

In der Recherchephase fanden verschiedene Arbeitsstränge parallel statt, dazu zählen die Vorbereitung<br />

des Fachgesprächs, telefonische Experteninterviews und allgemeine telefonische Recherchen, Projekt-<br />

Bereisungen, Literaturrecherchen und Auswertung der eigenen Erfahrungen. In der<br />

Projektantragsphase wurden Beratungen zum Projektantrag und Forschungsfeld durchgeführt.<br />

2.1 Experteninterviews<br />

Es wurden mit verschiedenen Bundesländern ca. 1-stündige Experteninterviews per Telefon<br />

durchgeführt.<br />

Folgende Inhalte wurden anhand eines Leitfragebogens abgefragt:<br />

• BID-/ HID-Gesetzgebung: Stand der Diskussion, Einführungsüberlegungen, bereits in Kraft<br />

getretene Gesetze<br />

- 2 - empirica


• <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> und Städtebauförderung: Synergieeffekte, besonders<br />

geeignete Instrumente, Probleme, Voraussetzungen für eine Förderung, Verfahren etc.<br />

• Fachliche und juristische Probleme<br />

• Beispiele zu <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>: Kennzeichen, Ausgangssituation <strong>im</strong><br />

Quartier, Organisationsgrad, Verfahrensstand, Ansprechpartner<br />

Die Ergebnisse der Expertengespräche fließen in die folgenden Kapitel ein und waren die Grundlage<br />

für weitere Recherchen in den genannten Projektstädten.<br />

2.2 Telefonische Kontaktaufnahmen zur Projektrecherche<br />

Mit folgenden Städten, Verbänden und Institutionen fand eine gezielte Kontaktaufnahme mit dem Ziel<br />

statt, konkrete Beispiele für Initiativen zu ermitteln. Dabei standen <strong>im</strong> Rahmen der Abgrenzung von<br />

potentiell in Frage kommenden Initiativen in der Regel auch inhaltliche Fragen zur Diskussion.<br />

Hinweise auf mögliche Beispiele wurden systematisch verfolgt und mit den Ansprechpartnern<br />

diskutiert. Die Auswahl der Städte erfolgte <strong>im</strong> Wesentlichen über bereits bestehende Kontakte von<br />

empirica über frühere Projekte.<br />

- 3 - empirica


Kontakte über die Projektrecherche<br />

Transferstelle <strong>Stadtumbau</strong>-West Stadt Chemnitz<br />

Transferstelle <strong>Stadtumbau</strong>-Ost Stadt Darmstadt<br />

CIMA Projekt + Entwicklung GmbH, München Stadt Dresden<br />

Convent Stadt Eschwege<br />

Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz Stadt Fulda<br />

GDW Stadt Garbsen<br />

HA Hessen Agentur GmbH Stadt Gießen<br />

Haus & Grund Bundesverband, Berlin Stadt Göttingen<br />

Haus & Grund LV Baden Stadt Hanau<br />

Haus & Grund LV Bayern Stadt Heilbronn<br />

Haus & Grund LV Brandenburg Stadt Herne<br />

Haus & Grund LV Bremen Stadt Jena<br />

Haus & Grund LV Hessen Stadt Kempten<br />

Haus & Grund LV Mecklenburg-Vorpommern Stadt Kiel<br />

Haus & Grund LV Niedersachsen Stadt Krefeld<br />

Haus & Grund LV Rheinland-Pfalz Stadt Ludwigshafen<br />

Haus & Grund LV Saarland Stadt Minden<br />

Haus & Grund LV Schleswig-Holstein Stadt Mönchengladbach<br />

Haus & Grund LV Thüringen Stadt Münster<br />

Haus & Grund Völklingen Stadt Osnabrück<br />

HCU Hafen City Universität, Hamburg Stadt Plauen<br />

IHK Hamburg Stadt Potsdam<br />

IFS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik GmbH Stadt Ratingen<br />

IWU Institut Wohnen und Umwelt GmbH Stadt Saarbrücken<br />

LWB Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH, Leipzig Stadt Ulm<br />

Stadt Aalen Stadt Viersen<br />

Stadt Bamberg Stadt Wolfsburg<br />

Stadt Bielefeld Stadt Worms<br />

Stadt Bottrop Wuppertaler Quartiersentwicklungsgesellschaft<br />

2.3 Bereisungen<br />

Bis zum Zeitpunkt des Endberichts wurden folgende drei Projekte bereist:<br />

• Chemnitz-Sonnenberg<br />

• Magdeburg-Guthmutsweg<br />

• Magdeburg-Buckau<br />

empirica<br />

Jede Bereisung umfasste eine Ortsbegehung inklusive einer Fotodokumentation, eine Material-<br />

recherche und –auswertung sowie Experteninterviews mit der Stadt und Eigentümern. Anschließend<br />

wurden zu jedem Projekt Steckbriefe erstellt (vgl. 7.3).<br />

Darüber hinaus sind empirica von den recherchierten Projekten folgende Quartiere aus anderen<br />

Studien persönlich bekannt: Wuppertal-Arrenberg, Dortmund-Nordstadt, Viersen-Dülken,<br />

Königswinter-Altstadt.<br />

- 4 - empirica


2.4 Literaturrecherche<br />

Es wurde die aktuelle, relevante Literatur zum Themenbereich der wohnungsbezogenen<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> (inkl. Housing Improvement Districts) und der<br />

einzelhandelsbezogenen <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> (Business Improvement Districts)<br />

recherchiert (siehe Anhang).<br />

Darüber hinaus wurden die Gesetzestexte zu den bereits eingeführten und in Planung befindlichen<br />

BID-/HID-Gesetzen in den verschiedenen Bundesländern recherchiert. Die dazu erhältlichen<br />

Stellungnahmen von Verbänden wurden ebenfalls ermittelt.<br />

2.5 Beratung in der Projektantragsphase<br />

Nach der Entwicklung des Projektaufrufs zusammen mit dem BBR hat empirica interessierte Projekte<br />

in der Antragsphase begleitet. Dies umfasste <strong>im</strong> Wesentlichen eine telefonische Beratung, z.T. auch<br />

Beantwortung von E-Mail-Anfragen oder eine persönliche Beratung vor Ort (dort wo empirica über<br />

andere Projekte bereits Termine mit denselben Personen hatte). Meist wurden mehrere<br />

Beratungsgespräche zu einem Projekt durchgeführt. Die einzelnen Gespräche dauerten je nach<br />

Anfrage ca. 10-25 Minuten, z.T. jedoch auch deutlich länger.<br />

Inhalt der Beratungen waren meist Fragen zu den einzelnen Punkten <strong>im</strong> Antragsformular und den<br />

notwendigen Voraussetzungen für einen Antrag.<br />

3. Der gedankliche Rahmen für das Forschungsfeld<br />

3.1 Begriffsbest<strong>im</strong>mung: <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong><br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> (ESG) verstehen wir als einen Zusammenschluss von Eigentümern<br />

benachbarter Immobilien mit dem Ziel, durch gemeinsame Aktivitäten oder Maßnahmen die<br />

Verwertungschancen ihrer Objekte zu verbessern 1 . Dabei kann eine ganze Vielfalt von Maßnahmen<br />

zur Anwendung kommen (baulich, sozial, Marketing/Image etc.). Oftmals ist die Verbesserung der<br />

Verwertungschancen <strong>im</strong> Ergebnis gleichzusetzen mit einer Aufwertung des Quartiers. In vielen<br />

Quartieren kann aber auch schon die Stabilisierung als Erfolg gewertet werden.<br />

Die ESG löst sich dabei ein Stück weit aus der einzelwirtschaftlichen Betrachtung des<br />

Einzeleigentümers (Rentabilität des individuellen Immobilieneigentums), um gemeinschaftlich die<br />

1 Abgrenzung siehe Kap. 9.1<br />

- 5 - empirica


Quartiersrentabilität in den Blick zu nehmen. Die Hoffnung, dass sich die Eigentümer sogar über ihre<br />

eigene Immobilie hinaus gemeinschaftlich aktiv für ihr Quartier einsetzen und insofern in<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> zusammenarbeiten, setzt insofern an der Erkenntnis an, dass der<br />

Wohnwert einer Immobilie nicht nur aus der Qualität der Immobilie selbst entsteht, sondern ganz<br />

entscheidend von der Qualität des Umfeldes bzw. des Quartiers beeinflusst wird. Eine Art<br />

„aufgeklärtes Selbstinteresse“ ist daher die Basis einer weitergehenden Eigentümerzusammenarbeit <strong>im</strong><br />

Quartier. Daneben kann als Motiv zur Beteiligung an einer ESG aber auch ein bürgerschaftliches<br />

Engagement und die Verantwortung für das eigene Quartier angeführt werden.<br />

Bislang sind derartige Initiativen vor allem aus dem Einzelhandels- und Zentrenbereich bekannt. Die<br />

vergleichsweise klare und homogene Interessenslage in Einzelhandelsbereichen (gemeinsames<br />

Interesse an einer höheren Frequenz) führt dazu, dass hier die Motivation größer und die<br />

Organisationsfähigkeit besser ist als in Wohn- oder Mischquartieren, so dass bislang vornehmlich<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> in Form von BIDs (Business Improvement Districts) in<br />

Deutschland entstanden sind. Eine wesentliche Frage eines entsprechenden ExWoSt-Forschungsfeldes<br />

wird deswegen auch sein, ob eine Übertragbarkeit auf Wohn- oder Mischquartiere realistisch und auch<br />

politisch sinnvoll ist.<br />

Das geplante ExWoSt-Forschungsfeld ordnet sich mit seinem Titel in den <strong>Stadtumbau</strong>kontext ein. Den<br />

<strong>Stadtumbau</strong> definieren wir dabei (in Anlehnung an das BauGB, § 171a) als eine Reaktion auf<br />

städtebauliche Funktionsverluste, die durch ein vorhandenes oder zu erwartendes dauerhaftes<br />

Überangebot an baulichen Anlagen (insbesondere Wohnen) eintreten können. Übersetzt in die<br />

Perspektive der privaten Eigentümer definieren wir „<strong>Stadtumbau</strong>quartiere“ hier als Stadt- oder<br />

Wohnquartiere sowie auch Dorfgebiete, die entweder in ihrer aktuellen Qualität nicht auf eine<br />

ausreichende Akzeptanz und Zahlungsbereitschaft stoßen oder für die die Investoren dies bei einer<br />

Beibehaltung des Status-Quo angesichts der absehbaren Marktentwicklung zukünftig erwarten.<br />

Insofern ergibt sich der Handlungsbedarf pr<strong>im</strong>är aus der unzureichenden Verwertungsperspektive des<br />

Immobilienbestandes am Markt.<br />

Während sich das Forschungsfeld auf informelle, freiwillige wohnungsbezogene Eigen-<br />

tümerstandortgemeinschaften (ESG) konzentriert, verwenden wir den Begriff „Housing Improvement<br />

Districts“ (HIDs) <strong>im</strong> Folgenden ausschließlich für formelle Kooperationen auf einer gesetzlichen<br />

Grundlage.<br />

- 6 - empirica


3.2 Ein öffentliches Interesse an <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>?<br />

3.2.1 Marktunvollkommenheiten und Koordinationsprobleme<br />

Die Zusammenarbeit der Immobilieneigentümer ist zunächst einmal mit zusätzlichem Aufwand und<br />

entsprechenden Belastungen verbunden und kommt von daher nicht ohne weiteres in Gang. Zudem ist<br />

die Möglichkeit einer entsprechenden Zusammenarbeit in Deutschland derzeit (noch) kaum oder gar<br />

nicht präsent. Im öffentlichen Interesse könnte es liegen, das Zustandskommen von ESG zu<br />

propagieren und besonders in der Anfangsphase Organisationshilfe zu leisten. Argumentativer<br />

Bezugspunkt eines derartigen öffentlichen Engagements können Entwicklungsblockaden <strong>im</strong> Quartier<br />

sein, die aus einem (zumindest partiellen) Marktversagen heraus erklärt werden können. Solches<br />

Marktversagen und entsprechende Entwicklungsblockaden kann man aus unterschiedlichen Gründen<br />

vermuten:<br />

• Die Qualität und damit auch Marktfähigkeit einer Immobilie ist <strong>im</strong>mer auch von der Qualität<br />

und der Marktfähigkeit ihres Umfeldes (des Quartiers) und damit auch der Nachbar-<br />

<strong>im</strong>mobilien abhängig. Von daher besteht eine gewisse Notwendigkeit zu einem koordinierten<br />

Investitions- und Bewirtschaftungsverhalten. Solange der Markt klare Signale sendet, findet<br />

die Koordination quasi mit Hilfe der „unsichtbaren Hand des Marktes“ statt. Es kommt zu<br />

einem relativ gleichgerichteten Investitionsverhalten, dass sich über Nachahmereffekte selbst<br />

stabilisiert und so die Quartiersentwicklung prägt. Man konnte und kann dies in vielen<br />

Gentrifizierungsprozessen beobachten. Demgegenüber sind <strong>Stadtumbau</strong>quartiere geradezu<br />

von einer unklaren Zukunftsperspektive charakterisiert, so dass ein sich verfestigender<br />

Attentismus der Eigentümer und Investoren entstehen kann, der durch eine gezielte<br />

Kooperation durchbrochen werden kann.<br />

• Man muss zudem befürchten, dass <strong>Stadtumbau</strong>quartiere durch eine Negativauslese der<br />

Eigentümer und Investoren zusätzlich geschwächt werden. Die unter dem Druck von<br />

Renditeerwartungen stehenden professionellen Eigentümer ziehen sich wahrscheinlich zurück.<br />

Auf der anderen Seite rücken nur wenig junge und einigermaßen leistungsfähige Haushalte als<br />

Eigentümer nach, so dass vermehrt alte und wirtschaftlich schwache Einzeleigentümer<br />

zurückbleiben (oftmals auch ausländische Haushalte). Diese Eigentümer sind nur unzu-<br />

reichend in der Lage ein den Potenzialen des Quartiers angemessenes Bewirtschaftungs- und<br />

Investitionsverhalten umzusetzen. Dabei kann diese eingeschränkte Fähigkeit auf einen<br />

Mangel an Kenntnissen (Marktkenntnisse, bautechnische Kenntnisse, Fördermöglichkeiten),<br />

eingeschränktes Engagement (z. B. altersbedingt), unzureichende wirtschaftliche Leistungs-<br />

fähigkeit oder auch begrenzte zeitliche Perspektiven zurückgehen. Derartig überforderten oder<br />

bisweilen - bis zur wirtschaftlichen Selbstschädigung – unwilligen Eigentümern durch die<br />

- 7 - empirica


Gründung einer Eigentümerstandortgemeinschaft einen verbesserten Handlungsrahmen zu<br />

geben, kann die entsprechenden Blockaden durchbrechen helfen.<br />

Ein weiterer Grund für eine Zusammenarbeit der Eigentümer ergibt sich aus Unteilbarkeiten, wenn<br />

zum Beispiel die Herrichtung eines Blockinnenbereichs sowohl von den Kosten als auch vom Nutzen<br />

her von der Gemeinschaft der Eigentümer zu tragen ist. Auch andere Maßnahmen, die aus der Sicht<br />

der Eigentümer sinnvoll sein können (z. B. Image- oder Marketingaktivitäten, soziale Maßnahmen),<br />

lassen sich kaum <strong>im</strong> Alleingang umsetzen.<br />

Allerdings ist diese Art der Zusammenarbeit nicht von einem ökonomisch grenzwertigen Kontext wie<br />

in <strong>Stadtumbau</strong>gebieten abhängig. Auch die Eigentümer von stabilen Gebieten mit positiver<br />

Marktperspektive können von einer Zusammenarbeit profitieren und ihr Quartier auf dieser Basis auf<br />

einen noch günstigeren Ertragspfad bringen. Eine öffentliche Förderung dieser Quartiere wäre aber<br />

schwer zu rechtfertigen und würde allenfalls zu Mitnahmeeffekten führen.<br />

3.2.2 Komplementarität öffentlicher und privater Investitionen<br />

Die Funktionsfähigkeit und Attraktivität eines Quartiers entsteht <strong>im</strong>mer aus dem Zusammenspiel<br />

öffentlicher und privater Investitionen. So müssen die privaten Häuser über technische<br />

Leitungsinfrastruktur versorgt werden, sie müssen über öffentliche Wege erreicht werden und nicht<br />

zuletzt haben auch die Qualitäten des öffentlichen Raums und das Angebot an sozialer Infrastruktur<br />

ganz entscheidenden Einfluss auf die Attraktivität einer Wohnquartiers und somit auch auf den Wert<br />

der privaten Immobilien. Von daher ist es üblich, die öffentlichen Investitionen als Voraussetzung<br />

einer privaten Investitionstätigkeit anzusehen.<br />

Gerade <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> ist jedoch auch das Bewusstsein dafür entstanden, dass in umgekehrter Logik<br />

eine private Investition Voraussetzung für die Wertstabilität der öffentlichen Anlagen und<br />

Einrichtungen ist. Hauptbezugspunkt dieser Einsicht sind die sinkenden Kostendeckungsgrade und die<br />

steigenden Betriebskosten in Relation zu den versorgten Personen bei rückläufigen Bevölkerungs-<br />

zahlen bzw. Bevölkerungsdichten. In der Summe entsteht aus dem Nachfrageschwund nach<br />

öffentlichen Leistungen auch ein Wertverlust bei den öffentlichen Anlagen und Einrichtungen. Die oft<br />

diskutierten Sprungkosten oder auch betriebswirtschaftlichen Mindestgrößen (z. B. für den Betrieb<br />

einer Grundschule) führen nun dazu, dass auch die öffentliche Hand ein Interesse an einem räumlichen<br />

koordinierten Investitionsverhalten hat. Aus der Sicht der Stadt lohnt sich beispielsweise die<br />

Instandsetzung und Sanierung einer Schule vor allem dort, wo ein attraktives Wohnquartier die Basis<br />

für den Nachzug junger Familien bildet und so eine langfristige Nutzung der Schule gewährleistet<br />

werden kann.<br />

- 8 - empirica


Wenn nun - wie oben argumentiert – ein Mindestmaß an Kooperation der Eigentümer die<br />

Voraussetzung für ein koordiniertes und damit auch für das Quartier wirksames Investitions- und<br />

Bewirtschaftungsverhalten ist, entsteht hier ein erweitertes Interesse an der Bildung von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>. So betrachtet gewährleistet die Eigentümerkooperation ein Stück<br />

Investitionssicherheit für die öffentliche Hand.<br />

3.2.3 Private Finanzierung öffentlicher Aufgaben?<br />

Im Grundsatz scheint die Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre klar zu sein. Die<br />

Grundstücksgrenze ist demnach auch die Grenze der jeweiligen Verantwortung und damit auch die<br />

Grenze der wirtschaftlichen Zuständigkeit. Angesichts der vielfach einsetzenden demografisch<br />

bedingten Nachfrageschwäche und der parallel fortschreitenden fiskalischen Schwäche klaffen jedoch<br />

Handlungserfordernisse und Finanzierungsmöglichkeiten zunehmend auseinander. Ein Ergebnis ist,<br />

dass die öffentliche Hand vielfach sichtbar die Instandhaltungs- und Pflegestandards der öffentlichen<br />

Einrichtungen auf das rechtlich erforderliche Min<strong>im</strong>um absenkt.<br />

Man kann davon ausgehen, dass die privaten Eigentümer in einem Quartier vielfach höhere Standards<br />

wünschen als die öffentliche Hand finanzieren kann oder will. Hieraus entsteht <strong>im</strong> Zweifel auch der<br />

Impuls, private Gelder für die Aufwertung und Pflege öffentlicher Flächen und Einrichtungen zu<br />

mobilisieren. Letztlich werden geringere öffentliche Standards durch die private Beteiligung leichter<br />

zu rechtfertigen und auch politisch durchzuhalten sein. Aus der Sicht der öffentlichen Hand entsteht<br />

eine Entlastung von Qualitätsansprüchen und damit auch eine wünschenswerte fiskalische Entlastung.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass die öffentliche Hand wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu<br />

einer Mindestausstattung aller öffentlichen Räume annähernd gleicher Funktion verpflichtet ist und<br />

daher eine ESG "on top" tätig werden kann.<br />

3.3 <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> und Förderung<br />

Schon die organisatorische Unterstützung von ESG stellt eine Förderung dar, wenngleich sie sich mit<br />

recht geringem Mittel- und Personaleinsatz organisieren lässt (ca. 10 bis 20 Tsd. €). Sollte der<br />

Gedanke der Eigentümerkooperation sich als sehr fruchtbar erweisen, ist es leicht vorstellbar, dass<br />

angesichts der Vielzahl von Wohnquartieren eine ansehnliche Zahl von ESG in einer Stadt entstehen<br />

kann, so dass daraus schon eine spürbare Belastung des Kommunalhaushalts entsteht. In einer<br />

Anfangsphase wären solche Starthilfen durchaus zu finanzieren und auch zu rechtfertigen, weil sie<br />

dem Grundgedanken einer quartiersbezogenen Eigentümerkooperation zum Durchbruch verhelfen und<br />

somit auch unter öffentlicher Beteiligung Arbeitsweisen erprobt und dokumentiert werden können.<br />

- 9 - empirica


Dem Grundsatz nach ist das gemeinschaftlich wahrgenommene Interesse am <strong>im</strong>mobilienwirt-<br />

schaftlichen Erfolg eines ganzen Quartiers jedoch kein Anlass für eine Förderung. Aus dem <strong>im</strong><br />

Kollektiv der Eigentümerstandortgemeinschaft wahrgenommenen privaten Interesse wird nicht<br />

automatisch ein öffentliches Interesse. Insofern muss sich eine Förderung der ESG und insbesondere<br />

ihrer Maßnahmen in den normalen Begründungszusammenhängen eines öffentlichen finanziellen<br />

Engagements bewegen. Für die Städtebauförderung wird dieser Begründungszusammenhang vor<br />

allem durch die entsprechenden Regelungen <strong>im</strong> besonderen Städtebaurecht des BauGB und in den<br />

entsprechenden Bund-Länder-Vereinbarungen zur Städtebauförderung geliefert. Ob und wenn ja wie<br />

die Städtebauförderung <strong>im</strong> Hinblick auf das Eigentümerengagement zukünftig auszugestalten ist, ist<br />

insofern auch eine wichtige Fragestellung eines entsprechenden ExWoSt-Forschungsfeldes.<br />

Das Interesse an <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> ist jedoch nicht auf die Förderkulisse der<br />

Städtebauförderung beschränkt (z.B. liegen viele Gründerzeitgebiete außerhalb der Fördergebiete).<br />

Denn man kann – wie oben schon argumentiert – bei best<strong>im</strong>mten Konstellationen und insbesondere<br />

bei kleinteiliger Eigentümerstruktur von einem Marktversagen ausgehen, dessen Überwindung<br />

unabhängig von städtebaulichen und stadtentwicklungspolitischen Zielen <strong>im</strong> öffentlichen Interesse<br />

liegt. Insofern sollten <strong>im</strong> Rahmen des anstehenden ExWoSt-Forschungsfeldes auch ESG außerhalb<br />

von Fördergebieten einbezogen werden. Gerade durch den Einbezug von Modellvorhaben außerhalb<br />

der Fördergebiete wird erst deutlich, ob und wie die Immobilieneigentümer zu mehr<br />

Selbstverantwortung in der Immobilienbewirtschaftung übergehen.<br />

Aus der Argumentation folgt die zentrale Frage, ob die Einsicht in die Abhängigkeit von der<br />

Quartiersentwicklung ausreichend ist für ein gemeinschaftliches Engagement?<br />

4. Rechtliche Verankerung und Einbindung in die Städtebauförderung:<br />

Sachstand in den Bundesländern<br />

Mit der am 01.01.2007 in Kraft getretenen Änderung des BauGB 2 wurde der § 171 f BauGB (Private<br />

Initiativen zur Stadtentwicklung, Landesrecht) eingeführt. Dieser best<strong>im</strong>mt, dass nach Maßgabe des<br />

Landesrechts Gebiete festgelegt werden können, „in denen in privater Verantwortung<br />

standortbezogene Maßnahmen durchgeführt werden, die auf der Grundlage eines mit den<br />

städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgest<strong>im</strong>mten Konzepts der Stärkung oder Entwicklung von<br />

Bereichen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartiere und Gewerbezentren sowie von sonstigen<br />

für die städtebauliche Entwicklung bedeutsamen Bereichen dienen. Zur Finanzierung der Maßnahmen<br />

und gerechten Verteilung des damit verbundenen Aufwands können durch Landesrecht Regelungen<br />

2 Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)<br />

- 10 - empirica


getroffen werden.“ Das in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Bodenrecht enthält damit<br />

insoweit eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder.<br />

4.1 Gesetzliche Regelungen<br />

BID-Gesetze wurden bisher in Hamburg (GSED, 2004), Bremen (BID, 2006), Hessen (INGE, 2006),<br />

Saarland (BID, 2006), Schleswig-Holstein (PACT, 2007) und <strong>im</strong> Juni 2008 in Nordrhein-Westfalen<br />

(ISGG) erlassen. In Sachsen wird <strong>im</strong> Juli 2008 ein Gesetzesantrag ins Kabinett gebracht. Die Zahl der<br />

BID-Initiativen, die sich in diesen Ländern zusammengeschlossen haben, ist aktuell noch<br />

überschaubar. Die Anwendung der BID-Regelungen wird zum Teil gescheut, es bestehen weiterhin<br />

Initiativen, die ausschließlich auf freiwilliger Basis agieren. In der Regel wurden <strong>im</strong> Vorfeld der<br />

gesetzlichen Regelung Modellvorhaben durchgeführt mit dem Ziel, Erkenntnisse über die<br />

Notwendigkeit und mögliche Ausgestaltungskriterien zu gewinnen. Bayern entschied sich bewusst<br />

gegen eine Gesetzesvorlage und setzt stattdessen auf freiwillige Zusammenschlüsse.<br />

Bisher ist Hamburg das einzige Bundesland mit einem HID-Gesetz. In den übrigen Bundesländern<br />

herrscht Zurückhaltung in der Regel aus folgenden Gründen<br />

• es bestehen nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken<br />

• die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wird angesichts des fehlenden Handlungs-<br />

drucks als gering eingestuft<br />

• Länder, die BID-Gesetze verabschiedet haben, wollen die Erfahrungsbasis mit diesem<br />

Instrument ausbauen, bevor weitere Gesetzesinitiativen ins Auge gefasst werden.<br />

4.2 Verzahnung von Städtebauförderung und ESG<br />

Die Möglichkeiten für die Förderung der Aktivitäten von ESG <strong>im</strong> Rahmen der Städtebauförderung<br />

sind derzeit nur in indirekter Weise gegeben. Jedoch bietet die Städtebauförderung bereits heute<br />

durchaus Ansatzpunkte für die Unterstützung von ESG. Dazu zählt insbesondere die finanzielle<br />

Förderung von Moderationsleistungen. Ebenso sind vorbereitende Untersuchungen förderfähig und<br />

können ESG in ihrem Diskussions- und Entscheidungsprozess voranbringen. Darüber hinaus wirken<br />

Städtebauförderungsmittel für investive Maßnahmen, wie z.B. Sanierungs- und<br />

Modernisierungsmaßnahmen, als Anreize nicht nur für Einzeleigentümer sondern auch für ESG. Dazu<br />

zählen sowohl direkte Zuschüsse als auch Sonderabschreibungen. Die Untersuchung und Wirkung<br />

dieser Verzahnungsmöglichkeiten zwischen Städtebauförderung und ESG wird eine wichtige<br />

Fragestellung <strong>im</strong> Rahmen des Forschungsfeldes sein. Ggf. bietet sich dieses Thema als Schwerpunkt<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer Veranstaltung <strong>im</strong> Forschungsfeld an.<br />

- 11 - empirica


Neben den genannten Verzahnungsmöglichkeiten soll noch auf folgende für ESG wichtige<br />

Instrumente <strong>im</strong> Rahmen der Städtebauförderung hingewiesen werden, die eine finanzielle Beteiligung<br />

privater Eigentümer ermöglichen:<br />

Die aktuelle Bund-Länder-Vereinbarung VV Städtebauförderung 2008 beinhaltet als zusätzlichen<br />

Schwerpunkt das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Nach Artikel 11 der VV<br />

Städtebauförderung 2008 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) stehen ab 2008 Finanzhilfen des Bundes<br />

für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere<br />

gewerblichen Leerstand, betroffen oder bedroht sind, zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der<br />

Mittel ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept nach 171 b Abs. 2 BauGB. Das<br />

Konzept wird zweckmäßigerweise Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen treffen. Das<br />

Programm sieht neben investiven Maßnahmen auch die Förderung von Citymanagement, die<br />

Beteiligung von Nutzungsberechtigten und deren Beauftragten i. S. v. § 138 BauGB sowie von<br />

Immobilien- und Standortgemeinschaften und die Teilfinanzierung von Verfügungsfonds vor. Manche<br />

Bundesländer klammern diese Optionen in den Landesförderprogrammen aus und beschränken den<br />

Einsatz auf investive Maßnahmen (z.B. Baden-Württemberg, abgewandelt auch Niedersachsen).<br />

Die Gemeinde kann Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen<br />

einrichten, dessen Mittel ein lokales Gremium ausreicht. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50<br />

Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50<br />

Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds<br />

müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht<br />

aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.<br />

Nicht alle Länder haben diese Regelung in ihre Förderbest<strong>im</strong>mungen übernommen.<br />

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Partizipation Privater wurde bereits mit der VV<br />

Städtebauförderung 2007 eröffnet. In der sog. Exper<strong>im</strong>entierklausel (Protokollnotizen Nr. 14 VV<br />

2007, Nr. 13 VV 2008) wird unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, dass „das<br />

Land aufgrund der besonderen Haushaltslage einer Gemeinde auf der Grundlage von allgemein<br />

bekannt gemachten Grundsätzen durch Einzelfallentscheidung zulassen kann, dass Mittel, die der<br />

geförderte Eigentümer aufbringt, als kommunaler Eigenanteil gewertet werden, wenn konkrete<br />

Anhaltspunkte dafür bestehen, dass andernfalls die Investitionen unterbleiben würden“. Der von der<br />

Gemeinde selbst aufgebrachte Eigenanteil muss dabei jedoch mind. 10% der förderfähigen Kosten<br />

betragen. Die Exper<strong>im</strong>entierklausel gilt übergreifend über alle Städtebauförderprogramme. Aber nicht<br />

alle Länder setzen sie ein. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben eigene Regelungen zur<br />

Entlastung finanzschwacher Gemeinden. So bemisst sich in Hessen der Prozentsatz des kommunalen<br />

Eigenanteils grundsätzlich an der Finanzkraft – bei finanzschwachen Gemeinden sinkt der Eigenanteil<br />

bis auf 20%, finanzkräftige Gemeinden entrichten bis zu 80%. In Bayern liegt der Regelfördersatz (=<br />

Anteil der Finanzhilfen an den förderfähigen Kosten) bei 60%, in best<strong>im</strong>mten räumlichen Kulissen<br />

- 12 - empirica


und für best<strong>im</strong>mte Maßnahmen erhöht sich der Landesanteil auf 80%. In Baden-Württemberg können<br />

Gemeinden, die Schwierigkeiten haben, ihren kommunalen Eigenanteil zu bestreiten, Mittel aus dem<br />

Ausgleichstock des Landes beantragen. Zum Teil gibt es aber auch die Übereinkunft, dass der<br />

kommunale Eigenanteil für ein einzelnes Projekte ganz durch private Gelder ersetzt werden kann falls<br />

der durchschnittliche kommunale Eigenanteil innerhalb eines gesamten Fördergebietes trotzdem<br />

mindestens 10% beträgt (z.B. Nordrhein-Westfalen). In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird die Exper<strong>im</strong>entierklausel kritisch beurteilt. Es wird die Gefahr gesehen, dass es in den<br />

finanzschwachen Gemeinden an zahlungskräftigen lokalen Investoren fehlt und die Klausel dadurch<br />

zum Einfallstor überregionaler Investoren ohne lokalen Bezug wird.<br />

4.3 Unterstützung der zukünftigen ExWoSt-Modellvorhaben mit Mitteln der<br />

Städtebauförderung<br />

Da mit den Mitteln aus ExWoSt nur in relativ eingeschränktem Umfang Maßnahmen gefördert werden<br />

können und be<strong>im</strong> derzeitigen Stand der recherchierten Projekte davon auszugehen ist, dass auch<br />

privates Kapital nur in geringem Umfang für Maßnahmen zur Verfügung steht, ist es wesentlich, wie<br />

sich die Länder und Kommunen dem Thema ESG gegenüber positionieren. Sie können durch die<br />

Städtebauförderung einen großen Einfluss auf den Projekterfolg ausüben. Dies beginnt <strong>im</strong> Fall der<br />

Länder mit der Prüfung der Dringlichkeit und der Vorauswahl der vorliegenden Bewilligungsanträge<br />

und überschlägigen Bedarfsermittlungen der Gemeinden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die<br />

städtebauliche Erneuerung. Im Fall der Kommunen signalisiert eine offene Strategie der<br />

Kommunikation, dass private Initiativen erwünscht und notwendig sind und nach den Möglichkeiten<br />

der Kommune unterstützt werden. Positive Beispiele dieser grundsätzlichen Haltung sind z. B. Leipzig<br />

und Dresden, in denen Aktivierungsstrategien z. B. für Bauherrengemeinschaften gezielt und<br />

erfolgreich verfolgt werden. Wenn diese Haltung auf ESG <strong>im</strong> Bestand ausgedehnt und kommuniziert<br />

wird, dass die Kommune bereit ist, entsprechende Initiativen flankierend bzw. <strong>im</strong> Anschluss an die<br />

ExWoSt-Förderung mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen, könnte ein weit höherer Wirkungsgrad<br />

erzielt werden.<br />

Im Rahmen der geltenden städtebaulichen Förderbest<strong>im</strong>mungen können investive Maßnahmen, die<br />

jeweils einzelne Gebäudeeigentümer innerhalb einer ESG betreffen, mit diesen durch die Stadt auch<br />

einzeln verhandelt und abgerechnet werden. Sie tragen dann als (flankierende) Einzelmaßnahmen zum<br />

Gesamtziel der Quartiersaufwertung bei. Dabei kann der Auslöser für diese Maßnahmen durchaus in<br />

der Einbindung des Einzeleigentümers in einer ESG liegen, die den Prozess durch die Erarbeitung<br />

eines gemeinsamen Konzeptes ins Rollen bringt. Ob eine Einzelmaßnahme in das Konzept oder den<br />

Maßnahmenplan einer ESG eingebunden ist, spielt erst dann eine Rolle, wenn <strong>im</strong> Falle ungleicher<br />

Lastenverteilung gemessen an den Zielen der ESG Absprachen über den Lastenausgleich innerhalb der<br />

ESG getroffen werden müssen. Diese sind dann auf privatrechtlicher Basis vertraglich zu regeln.<br />

- 13 - empirica


In allen Bundesländern ist die Förderung von grundstücksübergreifenden Maßnahmen einer ESG<br />

grundsätzlich nur innerhalb definierter Gebietskulissen und der dort bestehenden Schwerpunkte<br />

möglich. Im Zweifelsfall muss <strong>im</strong> Dialog mit der Gemeinde geklärt werden, ob die Gemeinde an dem<br />

Projekt interessiert und damit bereit ist, die Belange der ESG <strong>im</strong> Fördergebiet durch Anpassung der<br />

Maßnahmenpläne zu berücksichtigen. Im Extremfall ist auch vorstellbar, dass eine latent vorhandene<br />

Absicht zur Ausweisung eines Fördergebietes durch eine ESG konkrete Gestalt ann<strong>im</strong>mt.<br />

4.4 Übersicht über den Stand von BIDs/HIDs in den einzelnen Bundesländern<br />

Die folgende Tabelle vermittelt einen Überblick über die Einführungsüberlegungen und den aktuellen<br />

Stand von BID-/HID-Gesetzen in den einzelnen Bundesländern (Stand September 2008). Die Tabelle<br />

basiert auf Expertengesprächen mit Vertretern der einzelnen Länder und konkretisiert die in Kapitel<br />

4.2 dargestellte Verzahnung von Städtebauförderung und ESG. Es handelt sich nicht um einen<br />

abschließenden vollständigen Quervergleich sondern um eine erste Annäherung, die <strong>im</strong> Rahmen des<br />

Forschungsfeldes weiter zu entwickeln ist.<br />

- 14 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Kein BID- oder HID-Gesetz, keine Initiative. Politische und rechtliche<br />

Bedenken sprechen gegen gesetzliche Regelung. ISG-Ansatz<br />

basierend auf Freiwilligkeit.<br />

Bayern Kein BID- oder HID-Gesetz, keine Gesetzesinitiative; <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Stadterneuerung öffentlich-private Kooperationen ohne legislative<br />

Vorgaben.<br />

Die Diskussion um ein BID-Gesetz wurde politisch und mit den<br />

Verbänden 2003-2005 geführt, damals fand auch eine rechtliche<br />

Prüfung durch das Innenministerium statt. Ergebnis war das<br />

Modellvorhaben „Leben findet Innenstadt“, in dem öffentlich-private<br />

Kooperationen ohne gesetzliche Vorgaben erprobt wurden. Die<br />

Ergebnisse des Modellvorhabens wurden am 30.05.2008 vorgestellt.<br />

Das Thema genießt hohe Priorität. Es gibt keine Bestrebungen, eine<br />

gesetzliche Grundlage zu schaffen, da entsprechend dem Ergebnis<br />

des Modellprojektes kein Bedarf erkennbar ist.<br />

Die Ergebnisse des Modellvorhabens „Leben findet Innenstadt“<br />

fließen in die Ausgestaltung des Bund-Länder-Programms „Aktive<br />

Stadt- und Ortsteilzentren“ (VV Städtebauförderung 2008) ein.<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Derzeit gültig ist die Städtebauförderrichtlinie 2007<br />

(StBauFR vom 23. November 2006, Az.: 5-2520.2/8).<br />

In der Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über<br />

die <strong>im</strong> Jahr 2009 vorgesehenen Programme für die<br />

städtebauliche Erneuerung und Entwicklung vom 09. Mai<br />

2008, Az.: 5-2521.2-09/1 (Ausschreibung) finden <strong>im</strong><br />

Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ausschließlich<br />

die investiven Maßnahmen Berücksichtigung.<br />

Verfügungsfonds werden vom Land aktuell nicht gefördert,<br />

eine Förderung in der Zukunft ist jedoch nicht<br />

ausgeschlossen. Insgesamt wird der Bedarf nach der<br />

Beteiligung privaten Kapitals angesichts der Finanzkraft der<br />

baden-württembergischen Kommunen als gering eingestuft.<br />

Sollte eine Kommune Schwierigkeiten haben, den<br />

kommunalen Eigenanteil zu bestreiten, können Mittel aus<br />

dem Ausgleichstock des Landes beantragt werden<br />

(Einzelfallprüfung). Durch dieses Instrument ist die<br />

Exper<strong>im</strong>entierklausel obsolet.<br />

Derzeit gültig ist die Städtebauförderrichtlinie 2007<br />

(StBauFR vom 08. Dezember 2006, Az.: IIC5-4607-003/04)<br />

Im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren sind die<br />

Verfügungsfonds unter dem Namen Quartiersfonds vorgesehen.<br />

Ein Verfügungs- oder Quartiersfonds ist nach den<br />

Förderichtlinien zulässig. In die weitere Ausgestaltung des<br />

Programms fließen die Erkenntnisse des Modellvorhabens<br />

Leben findet Innenstadt ein. Die räumlichen Schwerpunkte<br />

<strong>im</strong> Programm <strong>Stadtumbau</strong>-West liegen in Stadt- und Ortskernen<br />

(und damit nicht in Wohnquartieren, sondern in Gebieten<br />

mit einer gemischten Nutzungsstruktur) in Gemeinden<br />

mit rückläufiger Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung<br />

sowie in Kommunen mit umfangreichen Militär-, Industrie-<br />

und Bahnbrachen.<br />

Wohnquartiere mit besonderem Erneuerungsbedarf werden<br />

<strong>im</strong> Programm Soziale Stadt gefördert.<br />

Der Regelfördersatz des Landes liegt bei 60%, in best<strong>im</strong>mten<br />

räuml. Gebietskulissen und für best. Maßnahmen erhöht<br />

er sich auf bis zu 80%. Gem. Nr. 30 StBauFR bedürfen<br />

Abweichungen der Zust<strong>im</strong>mung der Staatsministerien des<br />

Innern und der Finanzen (Exper<strong>im</strong>entierklausel).<br />

In einem Fördergebiet kommen nicht gleichzeitig mehrere<br />

Städtebauförderprogramme zum Einsatz.<br />

Beispiele für ESG<br />

Keine Beispiele bekannt.<br />

10 Modellprojekte <strong>im</strong> Modellvorhaben ‚Leben<br />

findet Innenstadt – öffentlich-private<br />

Kooperationen zur Standortentwicklung:<br />

Bamberg, Erlangen, Forchhe<strong>im</strong>, Fürstenfeldbruck,<br />

Kaufbeuren, Langquaid, Neunburg vom<br />

Wald, Bad Neustadt a.d. Saale, Passau und<br />

Wunsiedel. Alle Modellprojekte waren u.a. auch<br />

mit dem Handlungsfeld Wohnen befasst,<br />

insbesondere Kaufbeuren und Fürstenfeldbruck<br />

bearbeiten das Thema „Innerstädtisches<br />

Wohnen“.<br />

Für das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt-<br />

und Ortszentren“ sind für die künftigen<br />

Programmgemeinden eine Ausrichtung auf<br />

öffentlich-private Kooperationen und eine<br />

verstärkte Einbindung privater Akteure<br />

vorgesehen. Die positiven Erfahrungen mit der<br />

Einbeziehung der Immobilieneigentümer sollen<br />

vertieft werden. Aufgrund der in der Regel<br />

gemischten Nutzungsstruktur innerörtlicher<br />

Quartiere wird eine Fokussierung alleine auf die<br />

Funktion Wohnen als nicht zielführend erachtet.<br />

- 15 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Berlin<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Ein BID- oder HID-Gesetz ist nicht vorhanden und verwaltungsseitig<br />

auch nicht vorgesehen. Ein Gesetzesentwurf der CDU-Fraktion vom<br />

03.11.2004 für ein „Standortgemeinschaftsgesetz“ in gewachsenen<br />

urbanen Dienstleistungs- und Einzelhandelszentren hat sich durch<br />

Ablauf der Legislaturperiode erledigt. Hierzu fand eine Anhörung <strong>im</strong><br />

Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses statt. Seither ist<br />

kein neuer parlamentarischer Antrag eingebracht worden.<br />

Verwaltungsseitig werden freiwillige Eigentümerkooperationen für<br />

zweckmäßiger gehalten, wenn es gelingt, den Beteiligten die<br />

Vorzüge von win-win-Situationen deutlich zu machen.<br />

Typische Problemlage für Berlin ist der geringe Anteil<br />

gebietsansässiger Eigentümer, die z.B. als Gewerbetreibende<br />

eigene Ortskenntnisse und direkte Interessen an der<br />

Quartiersentwicklung haben.<br />

Brandenburg Aktuell gibt es keine Initiative für ein BID- oder ein HID-Gesetz.<br />

Die räumliche Struktur Brandenburgs mit nur einer Großstadt mit<br />

mehr als 100.000 Einwohnern (Potsdam) lässt vor dem Hintergrund<br />

des hohen Stellenwertes von Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung<br />

ein eigenes BID-Gesetz unverhältnismäßig erscheinen.<br />

Wenn von Kommunen Bedarf über entsprechende Beschlusslagen<br />

dokumentiert wird, wird das Land die Möglichkeiten eines BID-<br />

Gesetzes prüfen.<br />

Für HID bzw. ESG wird vor dem Hintergrund der zukünftig<br />

notwendigen stärkeren Einbeziehung privater Wohnungseigentümer<br />

höherer Bedarf gesehen.<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> auf freiwilliger Basis<br />

werden in verschiedenen Programmbereichen der<br />

Städtebauförderung (mit Schwerpunkten <strong>Stadtumbau</strong> Ost<br />

und allgemeines Programm) praktiziert.<br />

Sie werden voraussichtlich auch Maßnahmenbestandteil des<br />

Programms „aktive Zentren“ (Präsentation der 5<br />

ausgewählten Programmgebiete am 07.07.08) sein.<br />

Die Mischung von Gebietskulissen verschiedener<br />

Programme ist nicht möglich. Keine generellen thematischen<br />

Einschränkungen bei Programmen, aber z.T. Schwerpunkte<br />

in den einzelnen ausgewiesenen Gebieten (überwiegend<br />

Gewerbe bei <strong>Stadtumbau</strong> West). Ansonsten Verknüpfung<br />

von ESG und Sanierungsgebieten sinnvoll, da zusätzliche<br />

Anreize.<br />

Exper<strong>im</strong>entierklausel wird in Berlin angewendet.<br />

Die Städtebauförderrichtlinie 2008 befindet sich in der<br />

Bearbeitung, sie wird sich eng an der VV Städtebauförderung<br />

2008 orientieren. Eine Kombination von ESG mit den<br />

Instrumenten der Städtebauförderung ist möglich.<br />

Anfang der 90er Jahre gab es pragmatische Versuche in<br />

mehreren Städten, Private an der Finanzierung des<br />

kommunalen Anteils zu beteiligen. Dieses Vorgehen wurde<br />

vom Rechnungshof aufgrund haushaltsrechtlicher Bedenken<br />

gestoppt. Die schlechten Erfahrungen wirken nach, eine<br />

Exper<strong>im</strong>entierklausel <strong>im</strong> Hinblick auf den Ersatz des<br />

kommunalen Mitleistungsanteils durch Dritte wird nicht näher<br />

thematisiert.<br />

Die Städtebauförderung wird sich in den kommenden Jahren<br />

vor allem auf die größeren Städte konzentrieren<br />

(<strong>Stadtumbau</strong>-Städte, regionale Wachstumskerne). Innerhalb<br />

dieser ist eine Konzentration auf die Zentren vorgesehen.<br />

Die heute bestehenden rd. 120 Sanierungsgebiete werden<br />

sukzessive nach Beseitigung des Instandhaltungsstaus<br />

auslaufen.<br />

Beispiele für ESG<br />

Freiwillige Formen von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

mit Schwerpunkt gewerbliche<br />

Eigentümer (produzierendes Gewerbe) in<br />

<strong>Stadtumbau</strong>gebieten (West) Moabit-West und<br />

Neukölln existent sowie in der Schöneberger<br />

Linse; <strong>im</strong> Falkenhagener Feld Kooperationsformen<br />

von Wohnungsvermietern.<br />

In Sanierungsgebieten ESG-Formen mit<br />

Schwerpunkt Einzelhandel, Dienstleistungen u.a.<br />

in Altstadt Köpenick und Neukölln Karl-Marx-<br />

Straße.<br />

Für Wohnquartiere erwägen Berliner Mieterverein<br />

und Haus und Grund Berlin das Projekt<br />

einer gemeinsamen „Bürgerbauausstellung“.<br />

Bei der in Arbeit befindlichen „Rahmenstrategie<br />

Soziale Stadtentwicklung“ werden mit<br />

räumlichem Schwerpunkt Reinickendorf-Ost<br />

ebenfalls freiwillige ESG erwogen.<br />

Das Ministerium für Infrastruktur und<br />

Raumordnung führt seit 2004 in 2-jährigem<br />

Turnus einen Wettbewerb „Attraktive Innenstadt“<br />

durch. Schwerpunkte liegen u. a. auf Projekten,<br />

bei denen eine gute Kooperation zwischen<br />

privaten Akteuren (vor allem gewerbliche<br />

Akteure) und öffentlicher Hand besteht.<br />

Bisherige Wettbewerbsbeiträge beziehen sich<br />

allerdings eher auf Einzelprojekte, nicht auf die<br />

Quartiersebene <strong>im</strong> Sinne von ESG.<br />

In mehreren Kommunen gibt es aber derzeit<br />

Überlegungen zur Initiierung von ESG.<br />

- 16 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Bremen BID-Gesetz vom 18.07.2006, zuletzt geändert am 01.05.2008:<br />

Bremisches Gesetz zur Stärkung von Einzelhandel- und<br />

Dienstleistungszentren.<br />

Aktuell noch keine Initiative in Richtung HID-Gesetz. Es wird<br />

allerdings aufgrund der finanziellen Situation der Stadt/des Landes<br />

grundsätzlich die Notwendigkeit gesehen sich damit zu befassen.<br />

Hamburg BID-Gesetz: Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-,<br />

Dienstleistungs- und Gewerbezentren (GSED) vom 28.12.2004<br />

HID-Gesetz: Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private<br />

Initiativen vom 01.12.2007. Gebietkulisse: Innovationsquartiere § 3.<br />

Notwendige Mehrheiten<br />

- Antragstellung: mind. 33% der Eigentümer <strong>im</strong> Innovationsquartier,<br />

deren Grundstücksfläche mind. 33% der <strong>im</strong> Innovationsquartier<br />

gelegenen Grundstücke ausmacht (§5 Abs. 1).<br />

- Einrichtung eines Innovationsquartiers: Mind. 33% der Eigentümer<br />

der <strong>im</strong> Innovationsquartier gelegenen Grundstücke und mind. 33%<br />

der <strong>im</strong> Innovationsquartier gelegenen Grundstücksflächen (§5 Abs.<br />

8).<br />

Problem: Eingriff in das Eigentumsrecht (Bsp. „Graffiti“)<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Maßgebend für die Mittelvergabe ist die „Verwaltungsvorschrift<br />

des Senators für Bau und Umwelt über die<br />

Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen<br />

nach dem Städtebauförderungsrecht <strong>im</strong> Lande<br />

Bremen vom 11.11.1999“<br />

Als Stadtstaat hat Bremen bislang keine weiteren<br />

eigenständigen Städtebauförderrichtlinien erlassen. Auf der<br />

Basis der VV Städtebauförderung werden<br />

Einzelfallentscheidungen getroffen. Innerstädtische<br />

Standorte haben Priorität.<br />

Eine gesonderte Förderung von ESG ist in Bremen zurzeit<br />

nicht möglich.<br />

Aktuell wird eine Wohnungsbaukonzeption für die Stadtgemeinde<br />

Bremen erarbeitet. Falls sich daraus Handlungsdruck<br />

ergibt, kann gezielt mit Instrumentarien reagiert<br />

werden. Es ist vorgesehen, das Instrument der Verfügungsfonds<br />

<strong>im</strong> Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu<br />

nutzen.<br />

Bremen wendet die Exper<strong>im</strong>entierklausel bei<br />

Einzelmaßnahmen mit einem größeren Kostenumfang an.<br />

Spezielle Programme:<br />

Baulückenprogramm (Vergabe zinsgünstiger Darlehen),<br />

WIN – Wohnen in Nachbarschaften (hierüber wäre die<br />

Finanzierung von Aktivierungs- und Beteiligungsprozessen<br />

denkbar)<br />

Zeitgleiche Durchführung von privaten Maßnahmen und<br />

Projekten <strong>im</strong> Rahmen der Städtebauförderung ist schwierig,<br />

da bei ähnlichen Themen den jeweils anderen Akteuren die<br />

Verantwortung und Finanzierung zugeschoben wird.<br />

Sinnvoller: zeitliche Verschiebung der Maßnahmen<br />

Voraussetzung für eine öffentliche Förderung <strong>im</strong> Rahmen<br />

von Städtebauförderungsinstrumenten ist – neben einer<br />

Nicht-Beeinträchtigung der Belange Dritter - in jedem Fall<br />

eine Übereinst<strong>im</strong>mung der Zielsetzungen und eine Lage<br />

innerhalb der Gebietskulissen und dortigen räumlichen<br />

Schwerpunkte. Ausnahmen sind nicht möglich.<br />

Beispiele für ESG<br />

Beispiele für private<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>:<br />

Eigentümergruppe in Bremerhaven-Lehe<br />

ppp-Vertrag zur Umsetzung des <strong>Stadtumbau</strong>s in<br />

Lüssum-Bockhorn<br />

Modellprojekt für energieopt<strong>im</strong>iertes Bauen in<br />

Baugemeinschaften<br />

Hamburg-Steilshoop (bereits in ExWoSt:<br />

Kommunale Konzepte: Wohnen)<br />

Verschiedene Eigentümer-Initiativen zum Thema<br />

Lärmschutz<br />

Das Land hätte gerne ESG zum Thema Müll-<br />

und Parkplatzproblematik, derzeit noch keine<br />

Kontakte zu Eigentümern<br />

- 17 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Hessen BID-Gesetz: Gesetz zur Stärkung innerstädtischer<br />

Geschäftsquartiere (INGE) vom 01.01.2006.<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Insgesamt hat die Resonanz auf das INGE-Gesetz (BID) die<br />

Erwartungen nicht erfüllt. Es wird daher keine Notwendigkeit einer<br />

Gesetzesinitiative für HIDs gesehen.<br />

Keine Initiative für BID- oder HID-Gesetz.<br />

Gegen die Einführung bestehen grundsätzlich Bedenken. Eine<br />

gesetzliche Regelung erscheint weder erforderlich noch hilfreich zu<br />

sein. Von Seiten der Städte oder Verbände ist auch kein Druck<br />

spürbar, das Thema aufzugreifen. Standortgemeinschaften sollen<br />

auf freiwilliger Basis bleiben.<br />

Niedersachsen Keine Initiative für BID- oder HID-Gesetz<br />

Zunächst Erprobung von BIDs auf freiwilliger Basis <strong>im</strong> Modellprojekt<br />

„QiN Quartiersinitiative Niedersachsen“ (ab 2007).<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Ein Entwurf der Städtebauförderrichtlinie 2008 liegt vor, mit<br />

der Veröffentlichung ist in Kürze zu rechnen.<br />

Die Verfügungsfonds wurden in Hessen nicht aufgenommen.<br />

Hinsichtlich des kommunalen Eigenanteils verfolgt das Land<br />

eine eigene Strategie <strong>im</strong> Sinne eines Gemeindefinanzausgleichs:<br />

der Eigenanteil wird nach der finanziellen<br />

Leistungsfähigkeit der Kommune durch das Land berechnet.<br />

Für Kommunen mit eingeschränkten finanziellen<br />

Möglichkeiten kann sich der Eigenanteil bis auf 10%<br />

reduzieren. Finanzkräftige Kommunen zahlen entsprechend<br />

ihrer Möglichkeiten mehr. Aufgrund dieser Regelung wurde<br />

auch auf die Übernahme der Exper<strong>im</strong>entierklausel in die<br />

Städtebauförderrichtlinie 2008 verzichtet.<br />

Die Programmaufstellung für 2008 befindet sich <strong>im</strong> Entwurf.<br />

Der Einsatz von Verfügungsfonds steht den Städten offen.<br />

Die Exper<strong>im</strong>entierklausel ist nicht vorgesehen. Es gibt nur<br />

wenige Gemeinden, die Schwierigkeiten haben, den<br />

kommunalen Eigenanteil aufzubringen.<br />

Das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung M-<br />

V hat die Programme der Städtebau- und Wohnungsbauförderung<br />

2004 in einer "Initiative Innenstadt" gebündelt.<br />

Diese Initiative ist mit den Programmen der Folgejahre<br />

fortgesetzt worden. Die Kommunen sind aufgerufen, an<br />

einer Erweiterung dieser bewusst offen gestalteten "Initiative<br />

Innenstadt" um weitere Bausteine mitzuwirken.<br />

Die Neufassung der Städtebauförderrichtlinie (R-StBauF)<br />

wurde am 09.07.2008 <strong>im</strong> Nds. Ministerialblatt veröffentlicht.<br />

In der Ausschreibung für das Programm Aktive Stadt und<br />

Ortsteilzentren liegt ein klarer Schwerpunkt auf investiven<br />

Maßnahmen. Nichtinvestive Maßnahmen wie die Beteiligung<br />

von Immobilien- und Standortgemeinschaften sind nur dann<br />

förderfähig, wenn sie der Investitionsvorbereitung dienen.<br />

Das Instrument der Verfügungsfonds ist nicht vorgesehen.<br />

Die Exper<strong>im</strong>entierklausel soll dagegen übernommen<br />

werden.<br />

Beispiele für ESG<br />

Bisher gibt es neben 4 BID-Initiativen in Gießen<br />

Ansätze in Frankfurt, Kassel und Baunatal. In<br />

Wiesbaden kam für einen Antrag nicht die<br />

notwendige Mehrheit zustande. In Marburg<br />

wurde eine BID-Initiative auf freiwilliger Basis<br />

gegründet nachdem sich abzeichnete, dass<br />

keine Mehrheit zustande kommen würde.<br />

Beispiele für bereits durchgeführte HIDs sind<br />

nicht bekannt, allerdings gibt es in mehreren<br />

Kommunen entsprechende Überlegungen.<br />

Beispiele für HIDs sind nicht bekannt.<br />

Projekte QiN:<br />

- Alfeld: Einkaufszentrum Innenstadt<br />

- Celle: Innovativer Einkaufsführer<br />

- Cloppenburg: City-Center-Cloppenburg<br />

- Delmenhorst: Innovatives Lichtkonzept<br />

- Hannover: Quartiersmanagement Südl.<br />

Innenstadt/Altstadt<br />

- Holzminden: Holzminden macht Sinn<br />

- Lingen: Fußgängerzone Lingen<br />

- Löningen: Belebung der Innenstadt<br />

- Lüneburg: Lüneburg-City<br />

- Neuenkirchen: Neuenkirchen in Bewegung<br />

- Osterholz-Scharmbeck: Werk-Stadt Innenstadt<br />

- Quakenbrück: Aufwertung Farwicker Straße als<br />

„Nabelschnur für die Innenstadtentwicklung“<br />

- Braunschweig: Eigentümerbündnis<br />

Bankplatz/Friedrich-Wilhelm-Straße<br />

- 18 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Entwurf für BID-Gesetz am 20. Juni 2007: Gesetz über Immobilien-<br />

und Standortgemeinschaften – ISGG NRW, trat Mitte 2008 in Kraft.<br />

Eine ISG kommt zustande, wenn nicht mehr als 25% der Eigentümer<br />

nach Zahl und Fläche widersprechen. Es ist die Ausgestaltung mit<br />

eigener Rechtspersönlichkeit geplant, so dass die ISG selbst<br />

Vertragspartner der Gemeinde werden kann.<br />

Einem HID-Gesetz steht das Ministerium positiv gegenüber, <strong>im</strong><br />

Anschluss an eine derzeit laufende Modellphase ist mittelfristig mit<br />

einer Gesetzes-Initiative zu rechnen.<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

In der derzeit noch in Abst<strong>im</strong>mung befindlichen<br />

Städtebauförderrichtlinie 2008 gibt es keine Ausschlüsse<br />

von Vorgaben der VV, alle Themenbereiche wurden<br />

übernommen. Verfügungsfonds sind kein neues Instrument<br />

in NRW und können gefördert werden. Die<br />

Exper<strong>im</strong>entierklausel wurde ebenfalls übernommen, aber es<br />

war auch schon vorher möglich, dass private Akteure Teile<br />

des kommunalen Eigenanteils übernehmen. Eigenleistungen<br />

werden ebenfalls angerechnet. Es gilt ein kommunaler<br />

Eigenanteil von mind. 10% bezogen auf das Stadterneuerungsgebiet.<br />

Städtebauförderung wird als geeignet bewertet, um ESG zu<br />

fördern. Gegenstand der Förderung wird insbesondere die<br />

fachliche und organisatorische Begleitung der ESG sein.<br />

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die ESG<br />

innerhalb einer Gebietskulisse liegen und den Prioritäten der<br />

Kommune entsprechen. Zur Auszahlung von Fördermitteln<br />

ist es notwendig, dass der Empfänger eine rechtskräftige<br />

Form hat, z.B. Verein, Arbeitsgemeinschaft, GbR. Ggf.<br />

würde es ausreichen, wenn sich z.B. eine<br />

Wohnungsgesellschaft bereit erklärt, die Organisation,<br />

Verantwortung und Haftung zu übernehmen.<br />

Soziale Wohnraumförderung und Städtebauförderung<br />

ergänzen sich, wobei erstere nicht auf die Gebietskulissen<br />

der Städtebauförderung beschränkt ist. Die verschiedenen<br />

Städtebaufördergebiete können sich durchaus überschneiden,<br />

für das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren ist<br />

ein Ratsbeschluss zur Gebietsabgrenzung erforderlich, aus<br />

dem die Bedeutung des Gebietes als Versorgungszentrum<br />

deutlich wird (z. B. <strong>im</strong> Rahmen eines STEK).<br />

Beispiele für ESG<br />

- Wolfenbüttel: Quartiersinitiative Alte<br />

Heinrichtstadt<br />

- Cuxhaven: Quartiersmanager Lotsenviertel<br />

- Einbeck: Brauereiquartier Einbeck<br />

- Hildeshe<strong>im</strong>: Neue Wege in Hildeshe<strong>im</strong><br />

- Nordhorn: Quartiersinitiative Firnhaberstraße<br />

Die Formulierung „Quartiersinitiative“ ist zwar<br />

neutral gehalten, gedacht wird jedoch zunächst<br />

ausschließlich an BIDs. Die Initiative in<br />

Delmenhorst hat evtl. auch das Thema Wohnen<br />

zum Gegenstand.<br />

Ansätze für ESG gibt es in Helmstedt,<br />

Braunschweig und Hildeshe<strong>im</strong>.<br />

Modellprojekte zu wohnungsbezogenen<br />

Immobilien- und Standortgemeinschaften<br />

- Dortmund Brunnenstraßenviertel<br />

- Wuppertal Elberfelder Nordstadt/Ölberg<br />

- Köln Taunusstraße<br />

Weiterhin gibt es erste Überlegungen bzw. z.T.<br />

schon Initiativen in<br />

- Dortmund Mallinckrodtstraße/Nordmarkt<br />

- Duisburg Hochfeld<br />

- Wuppertal Arrenberg<br />

- Herne Wanne-Mitte<br />

- Viersen-Dülken<br />

- Hamm Gartenstadt Dasbeck<br />

- Königswinter Altstadt<br />

- Unna Gartenvorstadt<br />

- 19 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Zurzeit keine Initiative für ein BID-Gesetz.<br />

Es bestehen rechtliche Bedenken (Verfassungsmäßigkeit), der<br />

verwaltungsseitige Aufwand einer Gesetzesinitiative erscheint<br />

angesichts der geringen Zahl zu erwartender Anwendungsfälle nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

Saarland BID-Gesetz „Bündnisse für Investition und Dienstleistung“ in Kraft<br />

seit 07.12.2007.<br />

– Eigentümer von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten<br />

Grundstücken werden auf Antrag befreit (§ 7 Abs. 5 BIDG SL).<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Derzeit gültig ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der<br />

Städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE vom 17.<br />

November 2004, Az.: 1100-1).<br />

Es ist vorgesehen, das Instrument der Verfügungsfonds <strong>im</strong><br />

Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ <strong>im</strong> Rahmen<br />

gebietsbezogener Gesamtmaßnahmen zu nutzen.<br />

Derzeit werden in laufenden Programmen fondsähnliche<br />

Strukturen bereits in mehreren Modellvorhaben <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Projektes „QuartiersGemeinschaften Innenstadt“ als<br />

Teile gebietsbezogener Gesamtmaßnahmen eingesetzt.<br />

Auch die Exper<strong>im</strong>entierklausel findet in Rheinland-Pfalz<br />

Anwendung, allerdings nur als Ausnahmeregelung,<br />

insbesondere bei Einzelmaßnahmen mit einem größeren<br />

Projektumfang.<br />

Synergieeffekte zwischen ESG und Städtebauförderung sind<br />

möglich und sinnvoll. Damit ESG gefördert werden können,<br />

müssen sie die Voraussetzungen der Städtebauförderung<br />

erfüllen und in einem Fördergebiet liegen, eine rechtliche<br />

Formalisierung ist nicht notwendig. Wünschenswert wäre ein<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept und damit der<br />

Nachweis, dass eine entsprechende Maßnahme dort<br />

notwendig ist. Das Land fördert dort, wo die Kommune<br />

Prioritäten setzt, Entscheidung liegt bei Kommunen.<br />

Es gibt keine richtige Exper<strong>im</strong>entierklausel, zwar gibt es<br />

keinen Ausschluss in der Richtlinie, dass Eigentümer den<br />

kommunalen Anteil übernehmen könnten, aber in der Praxis<br />

wird das bewusst vermieden und soll nicht gefördert werden,<br />

„da das nur die bevorteilt, denen es sowieso schon besser<br />

geht“.<br />

Allgemein orientiert sich die Städtebauförderrichtlinie an der<br />

VV Städtebauförderung 2008, nichts wurde ausgeschlossen.<br />

Beispiele für ESG<br />

Landesweiter Wettbewerb „Werkstatt Innenstadt“<br />

2005, in der Folge wurden in einigen Städten<br />

freiwillige innerstädtische Quartiersgemeinschaften<br />

gegründet.<br />

Aufbauend auf dem Wettbewerb ab Okt. 2006<br />

Modellvorhaben des Landes zu Fragen der<br />

Standortgemeinschaften (BIDs): „QuartiersGemeinschaften<br />

Innenstadt“ mit sieben Kommunen<br />

(Bernkastel-Kues, Diez, Bad-Dürkhe<strong>im</strong>, Landau,<br />

Ludwigshafen, Worms, Zweibrücken).<br />

Endbericht Sommer 2008. Ziel war es, untersch.<br />

Organisationsmodelle zu untersuchen und die<br />

Verbindung mit anderen städtebaulichen<br />

Instrumenten zu erproben sowie zu prüfen, ob<br />

eine freiwillige Finanzierungsgrundlage<br />

ausreichend ist.<br />

Die durchgeführten Modellvorhaben bestätigten<br />

ein gutes Funktionieren freiwilliger Gemeinschaften.<br />

Wichtiges Erfolgskriterium war die engagierte<br />

Beteiligung einzelner „Kümmerer“ bzw.<br />

„Motoren“.<br />

Es gibt erste Überlegungen in St. Wendel und<br />

Saarbrücken.<br />

- 20 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Sachsen Aufgrund der Problemsituation am Wohnungsmarkt (Leerstände)<br />

insbesondere in gründerzeitlichen Innenstadtquartieren und der dort<br />

häufig kleinteiligen Eigentümerstruktur werden <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

als wichtiges Zukunftsthema gesehen.<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

Im Juli 2008 wird das Antragsverfahren für ein BID-Gesetz strittig ins<br />

Kabinett gebracht, federführend ist das Sächs. Staatsministerium für<br />

Wirtschaft und Arbeit. Es gibt keine Gesetzes-Initiative für HIDs.<br />

Probleme:<br />

– Kommunaler Eigenanteil kann nicht aufgebracht werden, daher<br />

werden Fördermittel nicht abgerufen<br />

– Die strukturellen Voraussetzungen machen spontane Initiativen<br />

von Privaten unwahrscheinlich (fehlende Kultur des<br />

Wohneigentums, mangelnde finanzielle Möglichkeiten der<br />

Einzeleigentümer etc.)<br />

Es gibt keine Initiative für ein BID- oder HID-Gesetz.<br />

Das Thema hat einen geringen Stellenwert <strong>im</strong> Vergleich zu anderen<br />

Vorhaben. Die Handlungsspielräume privater Eigentümer werden<br />

aufgrund der Einkommenssituation und der geringen Mieterträge als<br />

gering eingestuft.<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Die Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung 2008<br />

liegt <strong>im</strong> Entwurf vor. Förderfähig sind Maßnahmen in<br />

Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern. Das Instrument<br />

der Verfügungsfonds ist für Gebiete der Sozialen Stadt und<br />

der Attraktiven Stadt- und Ortsteilzentren vorgesehen (Pkt.<br />

11.2.2.4). Die Exper<strong>im</strong>entierklausel wird voraussichtlich für<br />

zuwendungsfähige Einzelmaßnahmen Dritter aufgenommen,<br />

wenn neben der schwierigen Haushaltslage<br />

(Haushaltssicherungskonzept nach § 72 Abs. 4 und 5<br />

SächsGemO liegt vor) und der Notwendigkeit der<br />

Übernahme (Maßnahme würde sonst unterbleiben) auch die<br />

Zust<strong>im</strong>mung des Gemeinderates in öffentlicher Sitzung<br />

vorliegt. (Pkt. 5.2.2 Entwurf der VwV StBauE Sachsen)<br />

Die Städtebauförderrichtlinie wird aktuell überarbeitet, ein<br />

Entwurf wird ca. zum August 2008 vorliegen. Die Richtlinie<br />

wird „verschlankt“, Fördermittelschwerpunkte werden in<br />

Zukunft außerhalb der RL formuliert um flexibler reagieren<br />

zu können. Es ist geplant, die Verfügungsfonds in die RL zu<br />

übernehmen. Die Exper<strong>im</strong>entierklausel wurde außerhalb der<br />

bestehenden Städtebauförderrichtlinie den Kommunen<br />

mitgeteilt, sie kann in Sachsen-Anhalt von Kommunen in<br />

Anspruch genommen werden, die sich absehbar in den<br />

nächsten 5 Jahren in der Haushaltskonsolidierung befinden.<br />

Mittel der Wohnraumförderung werden nur innerhalb der<br />

Gebietskulissen der Städtebauförderung, <strong>im</strong> Bestand und<br />

bevorzugt an nachbarschaftliche Zusammenschlüsse und<br />

gemeinschaftliche Projekte vergeben.<br />

Beispiele für ESG<br />

Landesförderung von BID-Pilotprojekten in<br />

Mittelstädten durch das Sächs. Staatsministerium<br />

für Wirtschaft und Arbeit <strong>im</strong> Rahmen der<br />

Richtlinien zur Mittelstandsförderung –<br />

Verbesserung der unternehmerischen<br />

Leistungsfähigkeit (Beginn Mai 2005,<br />

Fortsetzung 2007/2008 mit Option für 2009). Mit<br />

Hilfe der Pilotprojekte sollen die Möglichkeiten<br />

der aktiven Einbeziehung von Eigentümern in<br />

die Entwicklung innerstädtischer Quartiere und<br />

damit verbundene Fragen – speziell der Bedarf<br />

und ggf. die Ausgestaltungserfordernisse für<br />

eine gesetzliche Regelung – vertieft untersucht<br />

werden.<br />

Pilotstädte BID <strong>im</strong> Modellprojekt:<br />

Auerbach/Vogtland<br />

Freiberg<br />

Hoyerswerda<br />

Radebeul<br />

Pirna<br />

Nach Aussagen des Ministeriums spielt der<br />

Bereich Wohnen in den Pilotstädten nur eine<br />

sehr untergeordnete Rolle.<br />

Erste ESG-Ansätze gibt es z.B. in Dresden,<br />

Leipzig und Görlitz.<br />

Es gibt ESG-Ansätze in Magdeburg, Halle,<br />

Bitterfeld-Wolfen und Wittenberg.<br />

- 21 - empirica


Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

BID: PACT-Gesetz vom 13. Juli 2006 – Gesetz über die Einrichtung<br />

von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs-<br />

und Tourismusbereichen.<br />

Es gibt erste Überlegungen zum Thema HID.; erste Privatinitiativen<br />

haben sich zusammengefunden.<br />

Es ist angedacht, zunächst eine Auswertung bestehender Ansätze<br />

und ggf. ein Modellvorhaben durchzuführen, um Erkenntnisse über<br />

die Erforderlichkeit einer Gesetzgebung und die notwendigen<br />

inhaltlichen Eckpunkte zu gewinnen.<br />

Thüringen Es gibt weder ein BID- noch ein HID-Gesetz. Bisher wurde dazu<br />

auch noch keine Diskussion geführt. Dazu wäre ein Anstoß von<br />

Kommunen oder Verbänden notwendig, solange von diesen keine<br />

Initiative kommt, wird auch nicht über ein BID-/HID-Gesetz diskutiert.<br />

Voraussetzung für eine ESG wäre zunächst die Schaffung<br />

geeigneter Rahmenbedingungen durch die Kommunen<br />

(Investitionen in das Wohnumfeld, Grünflächen, Infrastruktur etc.)<br />

und eine höhere Finanzkraft der Eigentümer, welche in<br />

Ostdeutschland noch weniger als in Westdeutschland gegeben ist.<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Es besteht eine enge Verzahnung zwischen der sozialen<br />

Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Auch in<br />

der sozialen Wohnraumförderung werden Quartiersmaßnahmen<br />

gefördert, anstelle von Miet- und<br />

Belegungsbindungen sind investive, soziale oder sonstige<br />

Maßnahmen als Gegenleistung für die Förderung zulässig.<br />

Es wird je nach Maßnahme entschieden, wie gefördert wird.<br />

Eine Einbindung in Maßnahmen der Städtebauförderung<br />

wird grundsätzlich in allen Programmen für möglich<br />

gehalten.<br />

Das Instrument der Verfügungsfonds <strong>im</strong> neuen, noch in der<br />

Entwicklung befindlichen Programms Aktive Stadt- und<br />

Ortsteilzentren ist entsprechend der VV-Städtebauförderung<br />

grundsätzlich vorgesehen.<br />

Die Exper<strong>im</strong>entierklausel wird bisher noch nicht genutzt.<br />

Derzeit werden die Vor- und Nachteile (rechtliche Bedenken,<br />

Steuerungsverlust der Kommune) sowie Alternativen<br />

geprüft.<br />

Die Städtebauförderrichtlinie 2008 liegt <strong>im</strong> Entwurf vor und<br />

wird voraus. noch vor der Sommerpause veröffentlicht.<br />

Die Best<strong>im</strong>mungen über den Verfügungsfonds wurden analog<br />

zur VV Städtebau 2008 aufgenommen. Derzeit ist ein<br />

Wettbewerb ausgeschrieben, mit dem speziell Projekte <strong>im</strong><br />

Bereich der Innenentwicklung gefördert werden sollen. Auch<br />

die Exper<strong>im</strong>entierklausel wurde aufgenommen.<br />

Keine Probleme bei der Überschneidung von Städtebauförderung<br />

und ESG. Voraussetzung ist eine Rechtsform,<br />

damit Fördermittel durch die Kommune an die ESG<br />

weitergeleitet werden können. Es gibt keine spezielle<br />

Förderung für ESG, da Nachfrage fehlt.<br />

Für eine Förderung ist die Lage innerhalb einer<br />

Gebietskulisse nicht so wichtig, Voraussetzung ist aber der<br />

Nachweis der Notwendigkeit des Projektes, eine<br />

innerstädtische Lage und die Verfolgung der von der<br />

Kommune festgelegten Ziele.<br />

Beispiele für ESG<br />

Erste ESG-Überlegungen gibt es in Lübeck-<br />

Buntekuh und Flensburg-Duburg.<br />

Darüber hinaus sind keine konkreten Projekte<br />

bekannt.<br />

Erste ESG-Ansätze gibt es in Meiningen.<br />

- 22 - empirica


5. Diskussions- und Forschungsstand zum Thema <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

5.1 Erfahrungen aus dem Ausland<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> haben zunächst in Kanada und den USA <strong>im</strong> Rahmen von BIDs<br />

(Business <strong>im</strong>provement districts) Bedeutung erlangt. Sie fußen hier auf einer langen Tradition der<br />

Einbeziehung privaten Kapitals unter weitgehender Mitbest<strong>im</strong>mung der Eigentümer in die Aufwertung<br />

von Geschäfts- und Wohngebieten. Die Grundprinzipien des BID-Modells wurden nachfolgend in<br />

verschiedenen US-Bundesstaaten mit unterschiedlichen Schwerpunkten auf Wohngebiete (Housing<br />

<strong>im</strong>provement districts, HIDs) übertragen. In der Verbreitung der rechtlichen Absicherung stehen HIDs<br />

jedoch nach wie vor weit hinter den BIDs zurück. Neben den USA sind BIDs vor allem in<br />

Großbritannien rechtlich verankert worden (town center management partnerships), eine Übertragung<br />

auf andere Gebietstypen (Wohngebiete) unter der Bezeichnung Neighbourhood Improvement District<br />

wurde hier zwar diskutiert, eine gesetzliche Regelung ist jedoch ausdrücklich nicht geplant 3 . Aus den<br />

neuen EU-Mitgliedstaaten sind realisierte Beispiele von BIDs auf gesetzlicher Grundlage bisher nicht<br />

bekannt. In der ungarischen Hauptstadt Budapest gibt es freiwillige Zusammenschlüsse, die allerdings<br />

das Trittbrettfahrer-Problem nicht lösen können. Daher wird <strong>im</strong> Zusammenhang mit Maßnahmen zur<br />

Aufwertung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt die Schaffung von Rechtsgrundlagen für BIDs<br />

diskutiert. 4 Die vorliegende Literatur konzentriert sich auf die stichprobenartige Darstellung von<br />

Projektbeispielen in den USA, die auf der Basis von gesetzlichen Regelungen operieren. Zentrale<br />

Quellen der Erfassung existieren nicht, entsprechend liegt auch keine Dokumentation freiwilliger<br />

Initiativen vor. Im europäischen Ausland konnten keine Beispiele für HIDs ausgemacht werden.<br />

Für die USA lässt sich grundsätzlich feststellen, dass „der Bedarf an und die Möglichkeiten für private<br />

Eigeninitiativen zur Finanzierung und Realisierung von zusätzlichen Maßnahmen desto größer sind, je<br />

geringer der hoheitliche Einfluss auf die Gebietsentwicklung und je geringer die öffentlichen<br />

Standard-Dienstleistungen sind“ 5 . Grund dafür ist die <strong>im</strong> Vergleich zu Europa niederschwelligere<br />

öffentliche Versorgung gekoppelt mit einem hohen Stellenwert der Eigenverantwortung. Sowohl BIDs<br />

als auch HIDs zielen hier <strong>im</strong> Schwerpunkt auf eine Verbesserung der öffentlichen Grundleistungen<br />

durch zusätzliche Maßnahmen oder die Umsetzung einer höheren Qualität (on-top).<br />

Beispielhafte Regelungen sind:<br />

3 Wickel, M. & Kreutz, S. (2007), S. 5<br />

4 Siehe www.studiometropolitana.hu/euprojektek.html (Zugriff am 03.09.2008)<br />

5 Ebda. S. 4<br />

- 23 - empirica


• Finanzierungsmodelle für Erschließungsmaßnahmen (Street Improvements), Georgia<br />

• Parking and Business Improvement Area (PBID), Washington. Dies erstreckt sich auch auf die<br />

Belebung von Nachbarschaften, ebenso wie die Erleichterung der Kooperation von Händlern,<br />

Gewerbetreibenden und Eigentümern von Wohngebäuden. Die Abgabe (spezial assessment)<br />

wird von den Betreibern, nicht notwendigerweise den Eigentümern, geleistet. Für die<br />

Beteiligung wird ein Schwellenwert von mind. 4 Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten<br />

angesetzt, so dass reine Wohngebiete mit einer kleinteiligeren Eigentümerstruktur für die<br />

Etablierung eines PBID in der Regel nicht in Frage kommen.<br />

• Neighborhood Improvement District (NID), Wisconsin. Dieses Instrument bezieht sich<br />

ausdrücklich auf Gebiete mit Wohnnutzungen, da nach der Definition des NID einige der<br />

einbezogenen Grundstücke für Wohnzwecke genutzt werden müssen. Grundstücke, die<br />

ausschließlich Wohnzwecken dienen, aber weniger als acht Wohneinheiten umfassen, werden<br />

nicht von der Abgabepflicht erfasst.<br />

• Objektbezogene Maßnahmen an gemeinschaftlichem Wohneigentum (Housing Improvement<br />

Areas), Minnesota. Dieses Instrument ist speziell auf Eigentumsgemeinschaften (in<br />

Deutschland vergleichbar mit Eigentumsgemeinschaften nach WEG) zugeschnitten und<br />

beschränkt den Anwendungsbereich auf Gemeinschaftseigentum sowie Maßnahmen <strong>im</strong><br />

öffentlichen Raum. HIAs werden organisatorisch nicht verselbständigt.<br />

• Multifamily Improvement Districts (MID), Kalifornien. Stabilisierung und Aufwertung von<br />

Wohngebieten, die durch Geschosswohnungsbau geprägt sind.<br />

• Neighborhood Improvement Districts, Missouri. NIDs werden organisatorisch nicht<br />

verselbständigt. Die Abgabe wird von den einzelnen Eigentümern getragen. Die Maßnahmen<br />

beziehen sich überwiegend auf öffentliche Einrichtungen (z. B. Verbesserung der<br />

Straßenbeleuchtung, von Parks, Spielplätzen, der öffentlichen Sicherheit etc.).<br />

• Im Rahmen der Neighborhood Area Improvements, Michigan, werden auf Initiative der<br />

Gemeinde Pläne aufgestellt (Master Plan, Plan of Neighborhoods, neighborhood<br />

bettermentplan), die weit reichende Maßnahmen vorsehen können (z. B. Verlegung von<br />

Grundstücksgrenzen, Veränderung von Straßen und Wegen bis hin zur Umsiedelung von<br />

Bewohnern). Ein möglicher Weg der Finanzierung ist die Erhebung einer Abgabe bei den<br />

Anliegern (spezial assessment), die der Zust<strong>im</strong>mung der Mehrheit der betroffen<br />

Grundstückseigentümer bedarf. Dieses Modell n<strong>im</strong>mt <strong>im</strong> US-amerikanischen Kontext eine<br />

Sonderstellung ein, da Initiative und Planung von der Gemeinde und nicht von den<br />

Eigentümern ausgehen.<br />

- 24 - empirica


• Rahmengesetzgebung mit dem Titel „Neighborhood Improvement Districts“ zur Förderung<br />

privater Initiativen in unterschiedlichen Gebietstypen, darunter Wohngebiete (Residential<br />

Improvement Districts, RID), Mischgebiete, Industrie- oder Gewerbegebiete, Pennsylvania.<br />

Die Gründungsinitiative kann sowohl von der Gemeinde als auch von den Bewohnern/<br />

Gewerbetreibenden ausgehen. Die Finanzierung kann durch eine Abgabe, die von den<br />

Eigentümern zu entrichten ist erfolgen, möglich ist jedoch auch eine Mischfinanzierung unter<br />

Einbeziehung öffentlicher Mittel. So wird die Gemeinde ermächtigt, öffentliche Mittel<br />

aufzuwenden um Eigentum zu erwerben oder die Kosten von vorbereitenden Planungen und<br />

die Erstellung von Machbarkeitsstudien abzudecken.<br />

Bei den ausländischen Beispielen liegt der Schwerpunkt auf Initiativen, die sich ohne Beteiligung der<br />

Kommune finden (bottom-up). Darüber hinaus sind Wohngebiete mit selbst nutzenden Eigentümern in<br />

vielen Fällen von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen. Der Grund hierfür ist unter anderem in<br />

der Tatsache zu suchen, dass für diese Gebiete bereits andere eigentümerorientierte Organisations- und<br />

Steuerungsformen vorgesehen sind, die einen ähnlichen Zweck erfüllen (z. B. Residential Community<br />

Associations). Spezielle finanzielle Anreizsysteme, die z. B. den Gruppenbildungsprozess unter-<br />

stützen, existieren in den dargestellten US-Bundesstaaten nicht.<br />

5.2 Forschungsstand zu Business Improvement Districts in Deutschland<br />

Das Modell der Business Improvement Districts hat seine Ursprünge in Kanada und den USA und<br />

findet seit der Jahrtausendwende verstärkt auch in Deutschland Beachtung. Die zentralen Leitlinien in<br />

der internationalen wissenschaftlichen Auseinandersetzung verlaufen in den folgenden vier<br />

Hauptsträngen 6 :<br />

• Fallstudien mit nationalem oder lokalem Fokus: Beschreibung des BID-Modells in<br />

unterschiedlichen Kontexten und Untersuchung der lokalen Unterschiede bei der<br />

Implementierung innerhalb eines Landes.<br />

• Praxisbezug vorherrschend: Es dominieren Handbücher zur Umsetzung von BID-Projekten<br />

vor dem Hintergrund von Stadtplanung, Citymarketing und Quartiersmanagement.<br />

• Soziale Ausgrenzung als zentrales sozialwissenschaftliches Forschungsfeld: Negativ-Effekte<br />

des BID-Modells durch Verdrängung alteingesessener Händler und sozioökonomisch<br />

benachteiligter Gruppen werden thematisiert. Im Mittelpunkt steht die Frage der<br />

demokratischen Legit<strong>im</strong>ierung und der Partizipationsmöglichkeiten.<br />

6 Pütz, R. (2008), S. 14<br />

- 25 - empirica


• Privatisierung des öffentlichen Raumes als Schwerpunktthema: BID als neue Form von<br />

Governance <strong>im</strong> Kontext neoliberaler Stadtentwicklungsprozesse.<br />

In der praktischen Umsetzung der BIDs haben sich einige Erfahrungswerte ergeben, die <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf die Übertragbarkeit auf wohnungsbezogene ESG interessant sind:<br />

• Der Gruppenbildungsprozess von der Initiative bis zur (formellen) Gründung eines BIDs<br />

beansprucht rd. 2 Jahre. Entsprechend gering 7 ist zurzeit noch die Zahl der bestehenden BIDs<br />

<strong>im</strong> Vergleich zu den <strong>im</strong> Gründungsprozess befindlichen Gruppen, aus demselben Grund gibt<br />

es auch noch keine tragfähigen Erkenntnisse über die durchschnittliche Lebensdauer von BID-<br />

Initiativen.<br />

• Experten gehen davon aus, dass bis zu einer Teilnehmerzahl von 8-15 Parteien eine freiwillige<br />

Organisation noch möglich ist 8 , wenn über ein relativ hohes Maß an wahrgenommener<br />

gegenseitiger Abhängigkeit ein ausreichend großer sozialer Druck aufgebaut werden kann. Ab<br />

dieser Grenze ist zu erwarten, dass ohne eine gesetzliche Regelung (formelles<br />

Zwangsinstrument) keine ausreichende kollektive Handlungsfähigkeit zu erreichen ist. Im<br />

Falle informeller Zusammenschlüsse verfügen die Kommune – wie zum Beispiel <strong>im</strong> Fall<br />

Passau (Bayerisches Modellvorhaben „Leben findet Innenstadt“) – über das informelle<br />

Zwangsinstrument, die Beisteuerung ihres finanziellen Beitrages (Passau: 50%) von der<br />

Teilnahme aller Betroffenen abhängig zu machen.<br />

• Durch die flächendeckende Vertretung der Gewerbetreibenden 9 in den Industrie- und<br />

Handelskammern können diese die Funktion einer Aufsichtsstelle über das BID-Management<br />

übernehmen, die bei Verfehlungen <strong>im</strong> Extremfall sogar als Inter<strong>im</strong>s-Geschäftsführung<br />

eintritt 10 . Im Falle der wohnungsbezogene ESG gibt es keine vergleichbare<br />

Organisationsstruktur. Im Verband Haus & Grund e.V. als Vertretung der kleinen privaten<br />

Immobilienbesitzer ist nur ein geringer Anteil der deutschen Hausbesitzer organisiert.<br />

Die vorliegende Literatur zu BIDs ist stark praxisbezogen und nur in Ausnahmefällen wissenschaftlich<br />

ausgelegt. Forschungsfragen stellen sich aktuell insbesondere auf folgenden Feldern:<br />

• Internationale Vergleiche und die Suche nach übertragbaren Konzepten sind kennzeichnend<br />

für die Umsetzung des BID-Modells. Internationale Beratungsorganisation (z.B. United States<br />

7 Ende 2004 erstes BID-Gesetz in Hamburg, 2006 BID-Gesetze in Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, 2007 Saarland, 2008 Nordrhein-<br />

Westfalen.<br />

8 Schmidt-Trenz, H.-J. (2006), S. 3<br />

9 Kammerzugehörigkeit: § 2 IHK-Gesetz vom 7.9.2007<br />

10 Beispiel Hamburg, Schmidt-Trenz, H.-J. (2006), S. 5<br />

- 26 - empirica


Agency for International Development USAID; International Downtown Association, IDA)<br />

spielen eine aktive Rolle bei der (globalen) Verbreitung von governance-Modellen 11 . Ihr<br />

Stellenwert und die Frage nach den Prozessen der Internationalisierung von BID wurde bisher<br />

kaum wissenschaftlich untersucht.<br />

• Fraglich ist auch, ob sich auf internationaler Ebene dominante Tätigkeitsfelder von BID<br />

herausbilden, die zur These einer internationalen Homogenisierung von Politikfeldern<br />

berechtigen – insbesondere in Richtung auf eine stärkere Privatisierung und Kommer-<br />

zialisierung der BID-Bereiche in den Innenstädten. Es wäre zu prüfen, ob der Trend hin zu<br />

einem höheren Stellenwert von den Grundstückswert steigernden Interessen bei der<br />

Entwicklung von Stadträumen geht – <strong>im</strong> Unterschied zu sozialökonomischen Zielsetzungen<br />

der Bereitstellung gleichwertiger Angebots- und Versorgungsstandards.<br />

• In der Folge wäre interessant, ob das BID-Modell eher zu einer stärkeren Homogenisierung<br />

von Angebotsstrukturen führt (Mainstream-Shopping, Filialisierung, Herausbildung von<br />

Managementstrukturen in Anlehnung an das Vorbild der Einkaufszentren) oder ob vielmehr<br />

die Chancen für eine stärkere Ausdifferenzierung lokaler Besonderheiten steigen.<br />

• Im internationalen Vergleich nehmen in Deutschland die Fragen der demokratischen<br />

Legit<strong>im</strong>ierung von BID einen besonders breiten Raum ein. Sie rücken durch das zeitliche<br />

Nebeneinander von freiwilligen- und Zwangsgemeinschaften stärker in den Vordergrund. Hier<br />

stellt sich auch verstärkt die Frage nach der in freiwilligen Verbünden mögliche stärkere<br />

Einbeziehung von gewerblichen Mietern, Anwohnern und sozialen Institutionen.<br />

5.3 Forschungsstand zu Housing Improvement Districts in Deutschland<br />

Seit einigen Jahren wird neben BIDs auch das Thema HIDs in der fachöffentlichen Diskussion<br />

behandelt. Dabei wird es häufig in einen Zusammenhang mit der Diskussion um neue Governance-<br />

und Kooperationsformen gebracht.<br />

Während zu Business Improvement Districts aufgrund der internationalen Erfahrungen und der<br />

zeitlich früheren und räumlich breiteren gesetzlichen Verankerung in Deutschland eine Vielzahl von<br />

Publikationen vorliegen, wird das Thema Housing Improvement Districts oder auch wohnungs-<br />

bezogene ESG in Bezug auf private Kleineigentümer erst seit ca. 2006 in der Literatur als<br />

eigenständiges Thema behandelt. Bis heute liegt erst eine überschaubare Anzahl von Publikationen<br />

dazu vor, davon viele auch nur als sog. „graue“ Literatur (z.B. Diplomarbeiten, online-PDF-<br />

11 Pütz, R. (2008), S. 13<br />

- 27 - empirica


Dokumente) oder kurze Zeitungs-/ Zeitschriftenartikel. Umfassende Monographien, Sammelbände<br />

oder Schriftenreihen-Ausgaben allein zu diesem Thema sind nur sehr wenige vorhanden. Allein diese<br />

quantitative Betrachtung zeigt bereits, dass sich die Forschung zum Thema HIDs bzw.<br />

wohnungsbezogene ESG noch am Anfang befindet.<br />

Eine inhaltliche Literaturanalyse zu HIDs/ wohnungsbezogenen ESG <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> unterstützt diese<br />

Einschätzung: Die meisten Publikationen konzentrieren sich zunächst auf die Erklärung und<br />

Funktionsweise von HIDs/ wohnungsbezogenen ESG. Dabei wird häufig zunächst Bezug auf den<br />

BID-Ansatz genommen, dieser eingangs dargestellt und anschließend Übertragungsmöglichkeiten auf<br />

Wohnquartiere diskutiert. Aus diesem Argumentationsstrang heraus begründet sich auch die Tatsache,<br />

dass zumeist von förmlichen HIDs vor dem Hintergrund eines möglichen HID-Gesetzes die Rede ist,<br />

d.h. viele Publikationen beschäftigen sich mit deren Ausgestaltung, Funktionsweise und<br />

Anwendungsmöglichkeiten und damit speziellen Aspekten förmlicher HIDs, wie z.B.<br />

Umlageverfahren zum Ausschluss von Trittbrettfahrern. In diesem Zusammenhang werden auch die<br />

Vor- und Nachteile förmlicher HIDs gegenüber freiwilligen Kooperationen diskutiert. Dabei wird<br />

insbesondere in den aktuelleren Publikationen Bezug zum deutschlandweit ersten HID-Gesetz in<br />

Hamburg genommen und dieses erläutert.<br />

Da bis auf Hamburg jedoch noch kein HID-Gesetz in Kraft getreten ist, verläuft der Diskurs auf einer<br />

theoretisch-abstrakten Ebene – Hamburg-Steilshoop ist das erste und bisher einzige Praxisbeispiel für<br />

einen formellen HID. Insofern wird es <strong>im</strong> Laufe der weiteren Forschung darauf ankommen, praktische<br />

Erfahrungen sowohl mit förmlichen HIDs in Hamburg zu sammeln als auch mit informellen ESG in<br />

anderen Bundesländern.<br />

Informelle ESG, welche bereits heute in allen Bundesländern realisierbar wären, werden <strong>im</strong> engeren<br />

Sinn ebenfalls wenig in der Literatur berücksichtigt. Allerdings gibt es einige Publikationen zur Rolle<br />

privater Einzel-Eigentümer <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> und neuen Aktivierungsstrategien 12 , .<br />

Insgesamt wird in der Literatur weiterhin Forschungs- und Diskussionsbedarf explizit hinsichtlich<br />

folgender Aspekte bezüglich HIDs/ ESG genannt:<br />

• notwendige Begleitleistungen in der Initiativ- und Durchführungsphase (z.B. Moderation,<br />

Koordination…) und deren Finanzierung 13<br />

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.),<br />

(2007a)<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.),<br />

(2007b)<br />

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.),<br />

(2007c)<br />

- 28 - empirica


• notwendige bzw. aktuelle Änderungen in der Planungsmentalität von Kommunen 14 und der<br />

Rolle des Staates, Übertragung von öffentlichen Aufgaben auf Private 15 , Konsequenzen des<br />

stärkeren privaten Engagements auf den öffentlichen Raum, Art und Höhe des öffentlichen<br />

Standards 16<br />

• langfristige soziale und räumliche Auswirkungen von ESG, Grenzen, Risiken und negative<br />

Effekte in der Praxis (z.B. Segregation, stärkere räumliche Polarisierung) 17 , 18 , 19<br />

• Angestrebter Zielzustand des Quartiers/ Leitbild, welches durch eine ESG erreicht werden<br />

soll 20<br />

• Kombination von öffentlichen Förderprogrammen mit ESG 21<br />

• Anwendbarkeit des HID-/ ESG-Konzeptes in Gebieten mit sehr heterogener<br />

Eigentümerschaft 22<br />

• Rolle und Einfluss von Wohnungsgesellschaften und internationalen Investoren 23<br />

• Durchsetzbarkeit von Maßnahmen <strong>im</strong> Rahmen von HID-Gesetzen vor Gericht 24<br />

Darüber hinaus gibt es mit Hinblick auf den aktuellen Stand in der Literatur weiteren Forschungs- und<br />

Diskussionsbedarf zu folgenden Aspekten:<br />

• Rolle und mögliche Aufgaben der Stadt in der Begleitung von ESG, Zusammenarbeit der<br />

Kommune mit den privaten Eigentümern, begleitende Beratungsangebote,<br />

Kommunikationsstrategien der Städte zur Förderung von ESG<br />

• Selbstorganisation der Eigentümer<br />

13 Lerz, J. (2007), S. 127<br />

14 Ebda., S. 127<br />

15 Friesecke, F; Lockemann, S. (2008), S. 4<br />

16 Kreutz; S. (2007), S. 9, 11<br />

17 Ebda., S. 10<br />

18 Gorgol, A. (2007), S. 127<br />

19 Gorgol, A. (2008), S. 290<br />

20 Kreutz; S. (2007), S. 10<br />

21 Vöcks, C. (2007), S. 85<br />

22 Gorgol, A. (2007), S. 128<br />

23 Ebda., S. 128<br />

24 Gorgol, A. (2008), S. 292<br />

- 29 - empirica


• Umgang mit nicht handlungsfähigen oder –willigen Eigentümern<br />

• Verknüpfung von ESG mit vorhandenen Arbeitsstrukturen und Bewohnerengagement<br />

Das ExWoSt-Forschungsfeld „<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>“ greift genau diesen<br />

Forschungsbedarf auf und kann die begonnene Diskussion um HIDs/ ESG weiterführen und anhand<br />

von konkreten Modellprojekten die noch ausstehenden praktischen Erfahrungen sammeln.<br />

5.4 Wohnungsbezogene <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> aus Sicht von Verbänden<br />

Bei den Stellungnahmen der wohnungswirtschaftlichen Verbände zum Thema wohnungsbezogene<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> ist zu unterscheiden zwischen der Haltung zu formellen<br />

Standortgemeinschaften auf der Basis von Gesetzen („Zwangsgemeinschaften“) und informellen<br />

(freiwilligen) Standortgemeinschaften.<br />

Aus den Gesetzgebungsverfahren liegen offizielle Stellungnahmen bisher in Nordrhein-Westfalen und<br />

Hamburg vor. In der nordrhein-westfälischen Anhörung zum Gesetzesentwurf über Immobilien- und<br />

Standortgemeinschaften (ISSG NRW) vom 11.12.2007 war die Reaktion aller Stellung nehmenden<br />

Verbände (21) speziell in der Frage der HIDs positiv bis neutral - mit Ausnahme des Landesverbandes<br />

Haus & Grund e.V., der sich klar gegen eine gesetzliche Regelung von HIDs aussprach. Im Vergleich<br />

zu Nordrhein-Westfalen verlief das Verfahren in Hamburg schnell, reibungslos und weitgehend ohne<br />

eine breite und kontroverse öffentliche Diskussion.<br />

Die Verbände der unternehmerischen Wohnungswirtschaft befürworten eine gesetzliche Regelung.<br />

Ihre Mitgliedsunternehmen setzen bereits vielfach auf die Zusammenarbeit untereinander und mit den<br />

Kommunen, eine Kooperation mit privaten Einzeleigentümern wird häufig als wünschenswert, in der<br />

Praxis jedoch kaum umsetzbar bezeichnet. Die Möglichkeit der Formalisierung von HIDs wird daher<br />

grundsätzlich begrüßt. Die Verbände sehen vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die ihre<br />

Mitgliedsunternehmen in den Programmen der Sozialen Stadt und des <strong>Stadtumbau</strong>s gewonnen haben,<br />

ein potentiell interessantes Geschäftsfeld in der Übernahme von Aufgaben der Organisation,<br />

Moderation und Mediation in ESG. 25<br />

Haus & Grund e.V. ist die bedeutendste Vertretung kleiner privater Haus-, Wohnungs- und<br />

Grundeigentümer in Deutschland. Während die Förderung von privatem Engagement auf freiwilliger<br />

Basis vom Verband grundsätzlich begrüßt wird, stoßen Initiativen der gesetzlichen Regelung von<br />

HIDs auf Ablehnung. Als Grund wird insbesondere die hohe finanzielle Grundbelastung (z.B. durch<br />

25 Stellungnahme des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Fachausschuss für Stadterneuerung<br />

und –entwicklung vom 2. Mai 2007.<br />

- 30 - empirica


Grundsteuer, bau-, bauordnungsrechtliche und energetische Auflagen) privater Immobilieneigentümer<br />

in Deutschland angeführt, die eine zusätzliche finanzielle Einbeziehung als unverhältnismäßig<br />

erscheinen lässt, sowie die fehlende Möglichkeit, die erhobenen Abgaben auf die Mieter umzulegen. 26<br />

Auf der Ebene des Bundesverbandes 27 sowie einzelner Landesverbände (insb. Sachsen-Anhalt) und<br />

Ortsvereine (z.B. Chemnitz, Kiel) hat Haus- und Grund e.V. das Thema in der Praxis und für den<br />

Bereich der freiwilligen Standortgemeinschaften dagegen bereits aktiv aufgegriffen. Die Beratung und<br />

Unterstützung privater Kleineigentümer bei der Gründung von Initiativen und der Planung von<br />

Maßnahmen wird auch hier als neues Aufgabenfeld erkannt.<br />

6. Die zentralen Themen und Forschungsfragen<br />

Das folgende Kapitel stellt die an das Forschungsfeld zu richtenden Fragen in den Mittelpunkt. Die in<br />

den folgenden Unterkapiteln erläuterten Frageblöcke ergeben sich <strong>im</strong> Wesentlichen durch folgende<br />

Punkte:<br />

• eine Weiterentwicklung der <strong>im</strong> BBR-Forschungsfeldpapier angesprochenen Aspekte<br />

• eigene Überlegungen basierend auf Vorwissen und praktischen Erfahrungen in der<br />

Durchführung von ESG<br />

• eine Auswertung des Fachgesprächs<br />

• Ergebnisse der Literaturrecherche<br />

Die Fragestellungen sollen dann durch die auszuwählenden Modellvorhaben bzw. durch eine<br />

entsprechende Querschnittsauswertung und einen Erfahrungsaustausch der Modellvorhaben<br />

beantwortet werden. Wichtige, über die Modellvorhaben hinausgehende Spezial- und<br />

Vertiefungsthemen können durch Sondergutachten bearbeitet werden.<br />

Quer zu den <strong>im</strong> Folgenden genannten Themen sind folgende Aspekte zu untersuchen:<br />

• die Übertragbarkeit der Erfahrungen und Erkenntnisse mit BIDs auf Wohnquartiere<br />

• mögliche Hindernisse und Gründe, warum ggf. die angestrebten (Zwischen-) Ziele und<br />

Schritte nicht erreicht oder erfolgreich abgeschlossen werden<br />

26 Stellungnahme Haus & Grund NRW e.V. zum Antrag der Fraktion der SPD zur Einführung von Housing Improvement Districts (HIDs)<br />

– Drucksache 14/2583 vom 4. Dezember 2007.<br />

27 Mitglieder-Wettbewerb „Stadt braucht starke Eigentümer“ vom 09.06.2005.<br />

- 31 - empirica


6.1 Gesellschafts- und stadtentwicklungspolitischer Rahmen der Förderung von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

Die Diskussion zur Notwendigkeit einer verstärkten Eigentümerkooperation wird auch vom Umstand<br />

eines fiskalisch und zum Teil auch instrumentell überforderten Staates vorangetrieben. Hieraus<br />

entsteht bisweilen der Vorwurf, mit der Befürwortung von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong><br />

Grundsatz öffentliche Aufgaben auf Private verlagern zu wollen. Im Prinzip geht es jedoch darum, aus<br />

der Not des fiskalisch überforderten Staates die Tugend einer neuen zivilgesellschaftlichen<br />

Selbstverantwortung und auch Selbststeuerung zu entwickeln.<br />

Eine Aufgabe in der weiteren Befassung <strong>im</strong> Rahmen des Forschungsfeldes wird es sein, den<br />

gesellschaftspolitischen Rahmen zu diskutieren und entsprechende argumentative Zusammenhänge für<br />

ein stärkeres privates Engagement in der Immobilienbewirtschaftung und damit auch in der<br />

Quartiersentwicklung zu liefern. Das Argument einer unveränderten Bedeutung der Instrumentarien<br />

aus Städtebau- und Wohnungsbauförderung ist zwar kurzfristig richtig, kann jedoch langfristig nicht<br />

überzeugen und trägt auch nicht dazu bei, einen positiv besetzten Begründungszusammenhang für das<br />

Eigentümerengagement zu liefern.<br />

Dabei sollte es gelingen, die stärkere Eigenverantwortung der Eigentümer auch positiv als erweiterte<br />

Möglichkeiten der Selbststeuerung unabhängig von öffentlichen Vorgaben erkennbar werden zu<br />

lassen. Insofern ist es auch von Interesse, ob die Städte die Initiierung von ESG offensiv in ihre<br />

stadtentwicklungspolitische Programmatik einbauen und wie sie diesen Gedanken in die Öffentlichkeit<br />

tragen (Kommunikationsstrategie). In diesem Kontext ist auch interessant, welche begleitenden<br />

Beratungsangebote für die privaten Eigentümer aufgebaut werden.<br />

6.2 Fragen zur Neuabgrenzung öffentlicher und privater Einflussbereiche und<br />

Zuständigkeiten<br />

Durch das stärkere Engagement der Eigentümer werden auch Fragen der Abgrenzung öffentlicher und<br />

privater Einflussbereiche und Verantwortung neu aufgeworfen.<br />

• Zunächst geht es mit Blick auf eine Lösung des Trittbrettfahrerproblems auch um die Fragen<br />

des Verhältnisses der Privaten untereinander: Dürfen private Eigentümer ihr Interesse an einer<br />

verbesserten Ertragsperspektive und entsprechenden Maßnahmen auf andere Eigentümer<br />

übertragen und eine Mitfinanzierung erzwingen?<br />

• Dürfen darüber hinaus Private ein Bewirtschaftungsverhalten eines anderen Eigentümers <strong>im</strong><br />

Quartier erzwingen (z. B. Beseitigung von Graffiti)? Gibt es Fälle, in denen das kollektive<br />

private Interesse den Charakter eines öffentlichen Interesses erhält?<br />

- 32 - empirica


• Wenn die öffentliche Hand nicht in der Lage oder auch nicht willens ist, den öffentlichen<br />

Raum und die öffentlichen Einrichtungen in einem von den Privaten gewünschten Standard zu<br />

halten: Wie lassen sich Mischformen in der Bewirtschaftung in Abhängigkeit vom Charakter<br />

der öffentlichen Einrichtung regeln? Wie können die bislang schon gemachten Erfahrungen<br />

auf die ESG übertragen werden? Ist es gar denkbar, öffentliche Plätze/Spielplätze/Grünflächen<br />

zu privatisieren und unter welchen Voraussetzungen wäre dies akzeptabel?<br />

• Wie können Projekt initiiert werden, welche sowohl für sich sinnvoll sind als auch von hoher<br />

öffentlicher Priorität sind, welche Voraussetzungen müssen sie erfüllen?<br />

6.3 Fragen zur (Selbst-)Organisation der Eigentümer<br />

Die Selbstorganisation der Eigentümer wirft eine Vielfalt ganz praktischer Fragen auf:<br />

• Welche Probleme sind am ehesten geeignet Eigentümer zu sensibilisieren und zu motivieren?<br />

Welcher Grad des <strong>im</strong>mobilienwirtschaftlichen Problemdrucks muss vorliegen, um die<br />

erforderliche Mindestmotivation für die Selbstorganisation zu erzeugen? Wie und unter<br />

welchen Bedingungen gründen sich ESG?<br />

• Ist eine Anschubhilfe erforderlich und wie sollte sie aussehen (Moderationsleistungen,<br />

finanzielle Starthilfen etc.)? Wie können Prozesse gestaltet und Konflikte moderiert werden?<br />

Welche Möglichkeiten zur Unterstützung der ESG gibt es in den verschiedenen Phasen?<br />

• Welche Techniken der Ansprache und Mobilisierung eignen sich für welche<br />

Eigentümergruppen?<br />

• Bis zu welchen Größenordnungen ist eine Zusammenarbeit noch praktikabel und wie<br />

korrelieren die unterschiedlichen Gruppengrößen mit spezifischen Arbeits- und<br />

Organisationsformen?<br />

• Ergeben sich spezifische Probleme in der Selbstorganisation aus einer heterogenen<br />

Zusammensetzung (Ausländer – Deutsche, Alte - Junge, Private – Professionelle, lokal<br />

Verankerte - Auswärtige) und durch welche Organisations- und Arbeitsformen lassen sich<br />

diese überwinden?<br />

• Bei welchen Ausgangssituationen und für welche Handlungsfelder und Maßnahmen ist eine<br />

informelle ESG ausreichend, wann ist eine förmliche Gründung einer ESG sinnvoll? Welche<br />

Organisationsformen (Verein, Gbr, GmbH, Beauftragung eines Dritten etc.) eignen sich für<br />

welche Aufgaben? Inwieweit sind verschiedene Eigentümerkonstellationen ökonomisch<br />

handlungsfähig?<br />

- 33 - empirica


• Wie können Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich besser zu artikulieren und<br />

gemeinsam den <strong>Stadtumbau</strong> mitzugestalten?<br />

6.4 Verknüpfung von Eigentümerengagement mit vorhandenen Arbeitsstrukturen und<br />

Bewohnerengagement<br />

Oftmals haben die in Frage kommenden Quartiere eine Historie unterschiedlicher Programme und<br />

Bemühungen hinter sich, aus denen diverse Arbeitsstrukturen (z. B. Soziale Stadt/ Quartiers-<br />

management, Bürgerbeteiligung <strong>im</strong> Rahmen von anderen Planungsverfahren, Stadtmarketing etc.)<br />

entstanden sind. Zum Teil ergeben sich vorhandene Arbeitsstrukturen aber auch unabhängig von<br />

öffentlich initiierten Programmen (z. B. Bürgervereine, Stadtteilverbände, Bürgerinitiativen).<br />

Die manchmal etwas schwerfälligen und nicht <strong>im</strong>mer entscheidungsfreudigen Arbeitsweisen sind<br />

dabei nicht ohne weiteres mit dem Eigentümerengagement zu verknüpfen. Insbesondere wenn das<br />

Eigentümerengagement mit einem finanziellen Engagement einhergeht, entsteht auch der Druck die<br />

Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen und sichtbare Erfolge zu erzeugen. Diese zunächst positiv zu<br />

wertende Veränderung kann jedoch zu einer Entwertung der vorhandenen Arbeitsstrukturen beitragen,<br />

so dass hier auch Widerstände entstehen, die dem Gesamtprozess schaden können.<br />

6.5 Integration nicht handlungsfähiger bzw. handlungswilliger Eigentümer<br />

In den uns bekannten Fällen hat das Thema der Integration nicht handlungsfähiger oder nicht<br />

handlungswilliger Eigentümer eine hohe Bedeutung. Dabei sollte man von Beginn an die drei Motive<br />

einer Nichtbeteiligung unterscheiden:<br />

Die bewusste Entscheidung für eine Trittbrettfahrerposition kennzeichnet den Nicht-<br />

Handlungswilligen. Mit Blick auf diese Gruppe ist letztlich zu klären, welche Möglichkeiten<br />

bestehen, einen Integrationsdruck auszuüben. Die formale Lösung wäre die Einführung eines<br />

entsprechenden HID-Gesetzes, das mit einer Umlagepflicht einhergeht. Selbst wenn die Umlagepflicht<br />

vor Ort nicht gezielt angestrebt wird, kann eine derartige Lösung als Drohung wirksam sein. Aber<br />

auch Techniken, sozialen Druck aus der Eigentümergemeinschaft heraus auszuüben, können wirksam<br />

sein (z. B. Einzelgespräche mit den Sprechern der Gemeinschaft, Einbezug hochrangiger Personen des<br />

öffentlichen Lebens, andere Formen der öffentlichen Aufmerksamkeit). Ein besonderer Aspekt ist in<br />

diesem Zusammenhang der Umgang mit Eigentümern, welche sich nicht nur weigern, best<strong>im</strong>mte<br />

Maßnahmen durchzuführen, sondern durch diese Ablehnung und Nicht-Agieren andere Eigentümer<br />

schädigen. Aber auch die Frage nach dem Umgang mit Eigentümern, welche keinen Bezug zu ihrem<br />

Quartier haben und z.T. ihr Objekt gar nicht kennen (z.B. weil sie in einer anderen Stadt leben) ist zu<br />

untersuchen.<br />

- 34 - empirica


Die Integration nicht handlungsfähiger Eigentümer ist in der Praxis - nach unserer Erfahrung –<br />

mindestens ebenso bedeutsam. Es existieren unterschiedliche Formen der Überforderung, die ein<br />

Mitwirken und ein Engagement verhindern (Abwesenheit, Alter, Armut, Sprachbarrieren etc.).<br />

Lösungen können auch hier auf zwei Ebenen liegen, die <strong>im</strong> Forschungsvorhaben nach Möglichkeit<br />

erprobt werden sollten:<br />

• Einmal können spezielle Beratungs- und Hilfsangebote entwickelt werden. Hier wäre zu<br />

fragen, welche Angebote für welche Eigentümergruppe geeignet sind?<br />

• Darüber hinaus führt eine zweite Denkrichtung dazu, das Immobilienvermögen vor Ort in<br />

einer Art zu poolen, die eine Bewirtschaftung durch Dritte (ggf. die Eigentümerstandort-<br />

gemeinschaft) ermöglicht, ohne dass der Alteigentümer das Nutzungsrecht verliert und<br />

zugleich auch am Erfolge der nun verbesserten Bewirtschaftung profitiert. Die <strong>im</strong> Viersener<br />

Stadtteil Dülken in Gründung befindliche Dülken AG (Aktiengesellschaft) ist eine innovative<br />

Lösung in diese Richtung. Andere Rechtsformen und Fondskonstruktionen wären<br />

vergleichend mit ihren Vor- und Nachteilen zu diskutieren.<br />

Daneben gibt es noch die bewusst abwartenden Eigentümer. Hierbei handelt es sich um ein<br />

rationales Verhalten, da sich Investitionen aus Sicht des Eigentümers zum jetzigen Zeitpunkt nicht<br />

rentieren. In der Folge wartet der Eigentümer ab und führt nur die notwendigsten Reparaturen durch.<br />

In diesem Fall könnte eine ESG ein sinnvolles Instrument sein, um z.B. eine gegenseitige Blockade<br />

von Nachbareigentümern aufzuheben („Solange mein Nachbar nicht investiert, lohnt sich meine<br />

Investition auch nicht“). Diese Hypothese ist <strong>im</strong> Forschungsfeld zu prüfen und es ist zu untersuchen,<br />

aus welchen Gründen Eigentümer abwarten und inwiefern und durch welche Lösungsansätze eine<br />

ESG auch rationale Eigentümer von einem koordinierten Vorgehen überzeugen kann.<br />

6.6 Zusammenarbeit mit den Kommunen und kommunale Rahmenbedingungen<br />

Eine stärker auf Eigentümerengagement und notwendigerweise <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

zielende Stadterneuerungs- oder <strong>Stadtumbau</strong>politik führt - insbesondere bei entsprechend breiter<br />

Anwendung - zu einem ganzen Bündel an neuen Herausforderungen in den Kommunen. Davon<br />

werden hier nur einige aufgeführt:<br />

• Sofern die Kommunen die <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> auch unabhängig von der<br />

Städtebauförderung und deren Gebietskulissen aktiv unterstützen, stellt sich die Frage nach<br />

der räumlichen Lage und Abgrenzung. Welche Gebiete kommen in Frage? Welche nicht?<br />

• Die stadtentwicklungspolitischen Ziele müssen nicht <strong>im</strong>mer mit den Eigentümerinteressen <strong>im</strong><br />

Einklang stehen: Wie kann <strong>im</strong> Einzelfall eine Harmonisierung gelingen?<br />

- 35 - empirica


• Obwohl sich gegebenenfalls graduellen Verschiebungen zwischen öffentliche und privaten<br />

Aufgaben ergeben, bleibt das private Engagements aufgrund der Komplementarität von<br />

öffentlichen Leistungen und privaten Investitionen auf öffentliche Vorleistungen angewiesen<br />

(öffentlicher Raum, Gewährleistung von Sicherheit <strong>im</strong> Wohnumfeld, Qualität des Schul- oder<br />

Kindergartenangebotes, Bedienungsqualität des ÖV etc.). Hieran schließt sich die Frage an,<br />

wie gewährleistet werden kann, dass die Kommune in einer Eigentümerstandortgemeinschaft<br />

so eingebunden werden kann, dass auf der einen Seite schnelle und unkomplizierte<br />

Entscheidungen/Lösungen herbeigeführt werden ohne dass gleichzeitig eine einseitige<br />

lobbyistische Parteinahme zugunsten der jeweiligen Eigentümerstandortgemeinschaft erfolgt?<br />

• Die konkrete Zusammenarbeit mit den Eigentümern stellt neue Anforderungen an die<br />

Kommunalverwaltungen, die personell in qualitativer und quantitativer Hinsicht über den<br />

bisherigen Planungsalltag hinausgehen. Von daher stellt sich die Frage, welche<br />

Anforderungen <strong>im</strong> Detail entstehen und auf welchem Weg die Qualifikationen mobilisiert<br />

werden können? Darüber hinaus ist auch zu klären, wie viel Aufwand in der Begleitung einer<br />

ESG entsteht und welche finanziellen Konsequenzen das für die Kommune hat. Sind die<br />

Kosten der öffentlichen Beteiligung ggf. von der ESG zu tragen?<br />

6.7 Integration in die Städtebauförderung<br />

ESG sollen zwar nicht auf die Gebiete der Städtebauförderung beschränkt bleiben, doch mit Blick auf<br />

die innerhalb der entsprechenden Gebietskulisse liegenden ESG ergeben sich folgende<br />

Fragestellungen:<br />

• Unter welchen Voraussetzungen können die Privaten den kommunalen Eigenanteil<br />

übernehmen? Gibt es in den Bundesländern praktikable Lösungen mit Blick auf die ESG unter<br />

Anwendung der VV Städtebauförderung 28 ?<br />

• Welcher Regelungsbedarf entsteht, um die Bewilligung und Auszahlung der<br />

Städtebaufördermittel an die ESG zu regeln (Vertragstypen in Abhängigkeit von<br />

verschiedenen Maßnahmen und Eigentümerkonstellationen)?<br />

• Welche Rechtsform empfiehlt sich aus Sicht der Städtebauförderung für eine ESG (ggf. auch<br />

Wiedereinführung der rechtsfähigen Sanierungsgemeinschaft aus dem früheren<br />

Städtebauförderungsgesetz)?<br />

28 Vgl. Artikel 13 Abs. 2 i. V .m. Protokollnotiz Nr. 13 der VV Städtebauförderung 2008<br />

- 36 - empirica


• Sind die bisherigen, eher langwierigen Verfahren kompatibel mit dem an schnellem Erfolg<br />

orientierten privaten Engagement? Wie kann eine Verzahnung bzw. Harmonisierung<br />

gelingen?<br />

6.8 Fragen zu Finanzierung und Förderung<br />

Mit Blick auf das Thema Finanzierung und Förderung sehen wir derzeit folgende Themen:<br />

• Gerade in der Anfangsphase einer Eigentümermobilisierung kann man noch nicht auf die<br />

Bereitschaft zum finanziellen Engagement setzen. Ist dies als eine notwendige Durststrecke<br />

anzusehen oder sollten flexibel einsetzbare Mittel bereitstehen, damit schnell erste Erfolge<br />

erzeugt werden können? Sind dabei flexible Verfügungsfonds (wie bereits in der Sozialen<br />

Stadt erprobt und nun <strong>im</strong> Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) eine sinnvolle<br />

Lösung?<br />

• Die Finanzierung von Eigentümermaßnahmen hängt – das wird in der Literatur vielfach<br />

argumentiert - von der Vermeidung des Trittbrettfahrerproblems und einer entsprechend<br />

breiten Beteiligung der Eigentümer ab, die einen Nutzen aus den Maßnahmen ziehen werden.<br />

Mit Blick auf eine gesetzlich geregelte Umlage ist noch nicht ausreichend klar, welche<br />

Laufzeiten sinnvoll sind, in welcher Höhe ggf. Belastungsgrenzen zu setzen sind, ob eventuell<br />

unterschiedliche Staffelungen in der Umlage nach dem Grad des Nutzens aus den geplanten<br />

Maßnahmen (über die Orientierung an Grundstücksgrößen oder Verkehrswerten hinaus)<br />

sinnvoll sind? Zugleich sind jedoch auch die Möglichkeiten und Wege einer informellen<br />

Umlagefinanzierung zu diskutieren 29 , insbesondere vor dem Hintergrund, dass es derzeit erst<br />

in einem Bundesland eine gesetzliche Grundlage gibt und somit die meisten Modellprojekte<br />

einen informellen Charakter haben werden.<br />

• Nicht für alle Maßnahmen wird es eine klar absehbare Rentabilität geben. Insbesondere die<br />

Entwicklung von Schlüsselgrundstücken kann in schwierigen Konstellationen von der<br />

Förderung abhängig bleiben. Insofern stellt sich die Frage, wie die aus der<br />

Eigentümerzusammenarbeit entstehenden Fördernotwendigkeiten sinnvoll in bestehende<br />

Förderprogramme integriert werden können. Dabei sind nicht nur die rechtlichen Fragen der<br />

Antragstellung oder der Kontrolle der Mittelverwendung wichtig, sondern auch die<br />

organisatorischen Fragen einer zügigen und flexiblen Abwicklung (komplizierte und<br />

langwierige Antragsverfahren können demotivieren).<br />

29 Parallel kann insbesondere zur Bewältigung der Rückbauproblematik auch über ein öffentliches Umlagefinanzierung (in Analogie oder<br />

Abwandlung) diskutiert werden.<br />

- 37 - empirica


• Vielfach werden die Kommunen als Teil einer Förderung oder Risikoübernahme in eine<br />

Entwicklungspartnerschaft mit den <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> eintreten müssen. Von<br />

daher sind hier für unterschiedliche Belange ppp-Lösungen zu suchen und zu erproben<br />

(Entwicklungsgesellschaften in gemeinsamer Trägerschaft, Kooperationsverträge,<br />

unterschiedliche Formen von Fördervereinbarungen).<br />

• Schließlich stellt sich auch die Frage, wie man die Rentabilität von Maßnahmen messen kann,<br />

die sich durch langfristige Stabilität, aber nicht durch höhere Mieteinnahmen oder<br />

Immobilienpreise zeigt?<br />

7. Projektbeispiele<br />

7.1 Übersicht über die recherchierten Projekte<br />

Die unterschiedlichen Herangehensweisen zum Stand Sommer 2008 (Auswertung der dem<br />

Auftraggeber vorliegenden Projekte, gezielte ausführliche Experteninterviews, explorative kurze<br />

Telefoninterviews, Literaturrecherche, Auswertung von empirica bekannten Projekten) vermitteln<br />

einen umfassenden, wenn auch nicht vollständigen, Überblick über geplante und bereits existierende<br />

Eigentümerkooperationen in Deutschland.<br />

Nur wenige fortgeschrittene Projekte<br />

Es zeigt sich, dass es derzeit nur wenige fortgeschrittene Projekte gibt, in denen bereits verlässliche<br />

Strukturen bestehen und erste Maßnahmen angegangen werden oder sogar schon umgesetzt wurden<br />

(z.B. Dortmund, Görlitz, Berlin-Schöneberger Linse). Meist handelt es sich dabei auch zunächst nur<br />

um wenig kostspielige Maßnahmen, so dass der Aufwand der Kommune anfangs größer ist als der<br />

zusätzliche Nutzen durch die Zusammenarbeit. Allerdings bilden diese ersten vertrauensbildenden<br />

Maßnahmen auch die Basis für zukünftiges weitergehendes Engagement mit einer höheren<br />

finanziellen Beteiligung der Eigentümer. Nennenswerte Ausnahmen mit umfangreicheren und teureren<br />

Maßnahmen sind bspw. Hamburg-Steilshoop oder Magdeburg, Gnadauer Straße.<br />

Neben diesen „Vorreitern“ gibt es eine Reihe von Städten (z.B. Dresden, Leipzig, Bremerhaven,<br />

Herne, Wuppertal, Ludwigshafen, Magdeburg), in denen Eigentümer gerade dabei sind, sich<br />

zusammenzuschließen. Es fanden erste Treffen statt, auf denen man sich über die Ausgangssituation<br />

und mögliche Ziele und Handlungserfordernisse verständigt hat. In dieser Phase finden sich zunächst<br />

nur wenige Eigentümer zusammen und bilden eine Kerngruppe, der Einbezug der weiteren<br />

betroffenen Eigentümer <strong>im</strong> Quartier steht noch nicht an und wird allenfalls vorausgedacht.<br />

- 38 - empirica


Schließlich gibt es eine Vielzahl von Städten, in denen von Seiten der Verwaltung oder Politik die<br />

Idee und teilweise konkrete Absicht besteht, <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> zu gründen. Kontakte<br />

zu Eigentümern bestehen noch nicht oder erst vereinzelt. Eine Eigentümergemeinschaft existiert<br />

folglich noch nicht und es ist fraglich, ob die Idee der Stadt auf Interesse bei den Eigentümern stoßen<br />

wird. Dennoch gibt es auch in dieser Gruppe einzelne lohnenswerte Ansätze, welche aufgrund von<br />

innovativen Konzepten oder besonderen Strukturen Erfolg versprechend sind und weiter verfolgt<br />

werden sollten (z.B. Viersen-Dülken, Chemnitz-Sonnenberg, Jüterbog, Spangenberg, Meiningen, St.<br />

Wendel, Helmstedt).<br />

Initiative geht selten von Privateigentümern aus<br />

Eine Initiative „von unten“ ist bei den recherchierten Projekten eher die Ausnahme (z.B. Magdeburg,<br />

Gnadauer Straße, Dortmund-Nordstadt, Dresden, Görlitz). Häufiger initiieren die Stadt oder von ihr<br />

beauftragte Akteure (z.B. die WQG in Wuppertal, empirica in Köln, CIMA in Immenstadt, die<br />

Kommune in Leipzig) erste Treffen mit Eigentümern. Die Hemmnisse zu einer Selbst-Organisation<br />

der Eigentümer scheinen groß zu sein. Wenn jedoch die Stadt oder externe Akteure die Organisation<br />

und Moderation übernehmen, besteht die Herausforderung darin, die höhere Erwartungshaltung der<br />

Eigentümer an begleitende Maßnahmen und finanzielle Unterstützung zu dämpfen und die Strukturen<br />

soweit vorzubereiten, dass die Eigentümer mittelfristig selbst die Prozesssteuerung in die Hand<br />

nehmen können. Ein anderer häufig vorkommender Fall ist, dass die Initiative von einem Eigentümer<br />

mit professionellem Hintergrund (z.B. Wohnungsgesellschaft, Architekt) ausgeht, welche zumindest<br />

in der Initialphase die Steuerung übern<strong>im</strong>mt (z.B. Herne, Görlitz). Auch hier besteht das Risiko, dass<br />

die Privateigentümer das Projekt nicht als ihr eigenes betrachten, in einer passiven Rolle verbleiben<br />

oder sogar skeptisch gegenüber den Eigeninteressen des professionellen Eigentümers sind. In allen<br />

angesprochenen Situationen stellt sich die Frage, wann aus mehreren interessierten Kleineigentümern,<br />

welche an ersten Treffen teilnehmen, tatsächlich eine Eigentümergemeinschaft wird.<br />

Abgrenzung zu anderen Kooperationsformen schwierig<br />

In den geführten Gesprächen zeigte sich, dass der Begriff „Eigentümerstandortgemeinschaft“ häufig<br />

unbekannt ist oder missverstanden wird. Insbesondere in Ostdeutschland ergeben sich Abgrenzungs-<br />

probleme zu Bauherrengemeinschaften, welche entweder gemeinsam Altbauten aufkaufen und<br />

sanieren oder Baulücken mit Neubauten schließen. Noch schwieriger wird die Abgrenzung, wenn<br />

diese Bauherrengemeinschaften eine Mobilisierung und Einbeziehung der Alteigentümer der<br />

Nachbarobjekte anstreben. In solchen Fällen ist zu klären, inwiefern tatsächlich ein Quartiersbezug<br />

besteht und die Maßnahme sich nicht nur auf ein einzelnes Grundstück beschränkt.<br />

Weiterhin werden <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> häufig nur auf Kooperationen von<br />

Einzelhändlern bzw. Eigentümern von Ladengeschäften in Innenstädten bezogen. Es zeigt sich, dass<br />

- 39 - empirica


der BID-Ansatz bereits eine deutliche Verbreitung gefunden hat, wohnungsbezogene ESG bzw. der<br />

HID-Ansatz dagegen vielen Gesprächspartnern unbekannt sind. Das Thema Wohnen ist in der Praxis<br />

jedoch auch bei BIDs relevant, unter den Zielen und Maßnahmen sind neben den<br />

Umfeldverbesserungen in der Regel auch die bessere Vermarktbarkeit von Wohnungen in den<br />

Obergeschossen wichtige Punkte. Hier sind jedoch Zielkonflikte vorprogrammiert (z.B.<br />

Parkraumsituation).<br />

Eine andere Abgrenzungsfrage ergibt sich hinsichtlich Wohnungsgesellschaften. In vielen Projekten<br />

sind Wohnungsgesellschaften Initiatoren und/oder Hauptträger von Kooperationen. Falls jedoch eine<br />

Maßnahme allein von kooperierenden Wohnungsunternehmen (Bsp. Hamm-Gartenstadt Dasbeck,<br />

Essen-Vogelhe<strong>im</strong>, Unna-Gartenvorstadt) durchgeführt wird ohne Beteiligung von privaten<br />

Eigentümern, stellt sich die Frage, inwiefern dies für das geplante ExWoSt-Forschungsvorhaben<br />

relevant ist.<br />

Überschneidung mit anderen Modellvorhaben und Wettbewerben<br />

Ein weiteres Hemmnis für die spätere Auswahl von Modellprojekten liegt in der Tatsache, dass gerade<br />

gut fortgeschrittene Projekte bereits <strong>im</strong> Rahmen von anderen Modellvorhaben und Wettbewerben<br />

untersucht und/oder gefördert worden sind (Bsp. Hamburg-Steilshoop, Wuppertal-Ölberg, Dortmund-<br />

Flensburger Platz/Brunnenstraße, Kaufbeuren, Fürstenfeldbruck) bzw. <strong>im</strong> Rahmen von Modellpro-<br />

jekten mit zunächst anderer Zielsetzung, bei denen jedoch <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> und das<br />

Thema Quartiersentwicklung/Wohnen eine Rolle spielen. Diese Projekte liefern zwar wichtige<br />

Erkenntnisse über <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> in der Praxis, sie kommen jedoch als Vorhaben<br />

für das geplante ExWoSt-Forschungsfeld nicht in Frage.<br />

Die <strong>im</strong> Folgenden dargestellte Tabelle gibt einen Überblick über die recherchierten Projekte. Nach<br />

Bundesländern sortiert werden die Projekte einzeln skizziert. Die Informationen zum Projekt selbst<br />

enthalten Aussagen zu Art und Stand der Kooperation, zur Ausgangssituation und den Problemen <strong>im</strong><br />

Quartier sowie zu den geplanten Maßnahmen.<br />

Die dargestellten Informationen entstammen vorliegenden Unterlagen und/oder Bereisungen sowie<br />

telefonischen Gesprächen mit den jeweiligen Ansprechpartnern, welche von Mai bis Juli 2008<br />

durchgeführt wurden.<br />

- 40 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

B Berlin, Innenstadtrand<br />

Rummelsburger Bucht<br />

B Berlin<br />

Innenstadt/ Innstandrand<br />

Mediaspree<br />

Berlin (rd. 3,4 Mio. EW); Bundeshauptstadt<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Loser freiwilliger Zusammenschluss von 13 ordentlichen „Mitgliedern“ (GbR)<br />

IG „Eigentümer in der Rummelsburger Bucht“<br />

Quartier<br />

130 ha großes ehemaliges Berliner städtebauliches Entwicklungsgebiet in den Bezirken Lichtenberg und Kreuzberg-<br />

Friedrichshain direkt an der Spree gelegen (Halbinsel Strahlau)<br />

Geplante Mischung citynaher Wohnquartiere mit insg. 4.200 WE (davon 2.500 realisiert) und rd. 300.000 m²<br />

Gewerbefläche (davon ca. 60.000 m² realisiert)<br />

Hintergrund<br />

Gründung einer IGS „von unten“ <strong>im</strong> Jahr 2004 nach Ankündigung der Beendigung der städtebauliche<br />

Entwicklungsmaßnahmen <strong>im</strong> Jahr 2006, um die positiven Wirkungen der Maßnahme nachhaltig abzusichern<br />

Maßnahmen<br />

v.a. Marketing- und Imagemaßnahmen für das Gebiet, um die Wettbewerbsfähigkeit der Rummelsburger Bucht als gute<br />

Wohn-, aber problematische und unvollendete Geschäftslage auf diesen Gebieten zu verbessern, um damit<br />

konkurrenzfähig mit anderen Standorten zu sein.<br />

Berlin (rd. 3,4 Mio. EW); Bundeshauptstadt<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG/BID<br />

Eingetragener Verein 21 ordentlichen Mitgliedern; Regionalmanagement „Mediaspree e.V.“<br />

Als Regionalmanagement gefördert durch das BMWT<br />

Quartier<br />

180 ha großes, 3,7 km langes Gebiet beiderseits der Spree zw. Jannowitz- und Elsenbrücke (Bezirke Kreuzberg-<br />

Friedrichshain und Mitte), Kreuzberger Seite <strong>Stadtumbau</strong> West Gebiet<br />

Gemischt genutzte Gebiet in der Realisierung mit weiteren Flächenpotenzialen von rd. 1 Mio. m² BGF (überwiegend<br />

gewerbliche Nutzungen)<br />

Ausgangs-/Problemlage<br />

Hoher Anteil an untergenutzten Fläche oder Brachflächen (Grenzgebiet)<br />

Hohe Entwicklungspotenziale, aber Standort war unbekannt und wenig profiliert<br />

Initiative zur Gründung einer ESG ging von einem Grundstückseigentümer aus, um Voraussetzungen der<br />

Imageprofilierung und Vermarktungschancen des Gebietes zu verbessern<br />

Maßnahmen, v.a. Marketing und Imagemaßnahmen für das Gebiet<br />

– Monitoring und Vernetzung der unterschiedlichen Akteure <strong>im</strong> Gebiet mit dem Ziel der Ansiedlung von Unternehmen<br />

bzw. der Standortsicherung.<br />

– Gezielte Beratung ansässiger und ansiedlungswilliger Unternehmen.<br />

– Marketing + Imagebildung (Öffentlichkeitsarbeit, Vertrieb v. Drucksachen, Präsenz auf Messen u. Ausstellungen).<br />

– Vorbereitung, Erstellung und Pflege eines Internetportals mit umfassenden Detailinformationen für ansiedlungswillige<br />

Unternehmen.<br />

– One point of contact (Aufbau und Pflege eines kontinuierlichen Informationssystems für Grundstückseigentümer,<br />

Investoren, Projektentwickler, Mieter, Initiativen, Verbände sowie Verwaltung und Politik).<br />

- 41 - empirica<br />

Aktiv<br />

Aktiv


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

B Berlin<br />

Innenstadtrand<br />

Schöneberger Linse<br />

BW Kornwesthe<strong>im</strong>-Innenstadt<br />

Berlin (rd. 3,4 Mio. EW); Bundeshauptstadt<br />

Typ: HID/BID<br />

Loser freiwilliger Zusammenschluss der Grundstückseigentümer (GbR in Gründung)<br />

IG „Berlin Südkreuz“ (IGS)<br />

Quartier<br />

53 ha großes Gebiet, überwiegend Brachflächen oder mindergenutzte gewerbliche Flächen <strong>im</strong> Bezirk Schöneberg (direkt<br />

am Bahnhof Südkreuz)<br />

Heterogene Eigentümerstruktur (sowohl Ver- und Entsorgungsunternehmen als auch private Einzeleigentümer)<br />

Seit Anfang der 1990er Jahre Planungen zur Entwicklung eines gemischt genutzten Stadtquartiers<br />

Quartier ist Gebietskulisse des <strong>Stadtumbau</strong> West<br />

Ausgangs-/Problemlage<br />

Bislang keine Entwicklung entsprechend der städtebaulichen Zielsetzungen, wegen fehlender Gebietsprofilierung,<br />

mangelnder Nachfrage, unklarer Interessenpositionen der Eigentümer und in Teilen nicht lage- und standortgeeigneten<br />

Entwicklungsvorstellungen<br />

These: Verbesserung der Entwicklungs- und Vermarktungsbedingungen bei Image- und Profilbildung; geht nur bei<br />

Einbindung der Eigentümer bei gemeinsamer Verfolgung der Ziele<br />

Gründung der ESG auf Initiative von empirica <strong>im</strong> Auftrag von SenStadt<br />

Geplante Maßnahmen, v.a. zur Image- und Profilbildung<br />

– Austausch von Informationen zwischen den Eigentümern (Informationsfunktion)<br />

– Bündelung der Informationen an einer Stelle (Bündelungsfunktion)<br />

Erarbeitung eines Nutzungs- und Standortprofilierungskonzeptes inkl. Umsetzung (Entwicklungsfunktion)<br />

Kornwesthe<strong>im</strong> (rd. 30.000 EW), Großraum Stuttgart<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Private Initiativen der Gewerbetreibenden und bürgerschaftliches Engagement zur Verbesserung der Situation in der<br />

Innenstadt sind vorhanden.<br />

In Teilräumen Verknüpfung mit 3 laufenden Stadterneuerungsmaßnahmen möglich.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Zusammenführung und Aufbau einer koordinierten Netzwerkstruktur mit dem Ziel, ein effektives<br />

Agieren und das Initiieren nachhaltiger Projekte zu ermöglichen.<br />

- Koordination mit investiven Maßnahmen der laufenden Stadterneuerung.<br />

- koordiniertes Flächen- Leerstandsmanagement.<br />

- gezielte und koordinierte Branchenansprache.<br />

- Ausarbeitung von Zwischen- und Nachnutzungskonzepten.<br />

- Verbesserung des Erscheinungsbildes des öffentlichen Raums und Aufwertung des<br />

Gebäudebestands zur Erhöhung der Attraktivität für stabile Bevölkerungsgruppen und Ankermieter.<br />

- Aufwertung des Gebäudebestands<br />

- Aufwertung der relativ ausgedehnten Einkaufsinnenstadt ggf. durch Ansiedlung von<br />

Ankermietern/Magneten und abgest<strong>im</strong>mte Bildung von Schwerpunktbereichen.<br />

- Koordination mit Maßnahmen der Stadterneuerung.<br />

In Gründung<br />

Idee<br />

- 42 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

BW Leinfelden-Echterdingen,<br />

Hauptstraße<br />

BW Ludwigsburg-Innenstadt,<br />

„Marstall“<br />

BW Stadtteilzentren Stuttgart<br />

Leinfelden-Echterdingen (rd. 36.000 EW); Großraum Stuttgart<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

Problemlage:<br />

Laufende Stadterneuerungsmaßnahme „Waldhorn-Echterdingen“: Neubebauung des sog. Nanz-Areals mit zentraler<br />

Funktion (öffentlicher Platz, Einzelhandel, Wohnen); Stadterneuerungsmittel können flankierend für investive<br />

Maßnahmen genutzt werden. Die Hauptstraße ist Hauptgeschäftslage des Stadtteils Echterdingen. Probleme bestehen<br />

in einer hohen Verkehrsbelastung, mangelnder Attraktivität <strong>im</strong> überörtlichen Wettbewerb, mangelnde Angebotsvielfalt,<br />

Leerstandsproblematik. Wohnnutzung in den Obergeschossen leidet unter Lärmbelastung und mangelnder<br />

Umfeldqualität.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Einrichtung einer Kooperationsstelle mit dem Ziel, durch eine ESG zur dauerhaften Aufwertung der<br />

Hauptstraße als Wohn- und Handelsstandort beizutragen.<br />

Ludwigsburg (rd. 87.000 EW); Großraum Stuttgart<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

Antragstellung des Gebiets "Untere Stadt" in das Soziale Stadt-Programm 2008<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Neustrukturierung des Marstall-Centers (Einkaufszentrum der 70er Jahre). Für das Marstall-Center wird ein<br />

Erhalt der Mischnutzung verfolgt. Die bestehenden trading-down-Tendenzen müssen abgefangen werden,<br />

um zum einen den innerstädtischen Handelsstandort zu sichern und zum anderen die in ihrer zentralen Lage<br />

attraktiven Wohnungen <strong>im</strong> und in unmittelbarer Nähe zum Center nicht weiter abzuwerten.<br />

- Verbesserung der Wohnsituation und Wohnzufriedenheit durch Modernisierung unzeitgemäßer<br />

Bausubstanz, Neuordnung und Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen sowie ggf. Abriss nicht mehr<br />

marktfähiger Gebäude; Stärkung des Innerstädtischen Einzelhandels,<br />

- Schaffung eines Kinder- und Familienzentrums.<br />

Stuttgart (rd. 590.000 EW), Landeshauptstadt<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaften formiert.<br />

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in einer Voruntersuchung <strong>im</strong> Rahmen eines vorbereiteten INTERREG IVB Projektes<br />

vier potenzielle Standorte identifiziert, in denen <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> denkbar wären. Dabei haben sich<br />

auch Ortsteile zusammengeschlossen, die ein gemeinsames Stadtteilzentrum besitzen.<br />

- Weil<strong>im</strong>dorf<br />

- Zuffenhausen/Stammhe<strong>im</strong><br />

- Obertürkhe<strong>im</strong>, Untertürkhe<strong>im</strong> und Wangen<br />

- Plieningen-Birkach<br />

Die Bewerbung eines dieser Standorte ist geplant.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Vertikale Nutzungsmischung in den Gebäuden fördern<br />

- Gewerbeentwicklung zur Sicherung der Nahversorgung<br />

- Aufbau eines Leerstandsmanagements zur gezielten Ausarbeitung von Nutzungskonzepten<br />

- Kooperation zwischen Stadtteilverwaltung und örtlichen Akteuren<br />

- 43 - empirica<br />

Idee<br />

Idee<br />

Idee


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

BW Aalen-Innenstadt,<br />

Rittergasse<br />

BY Fürstenfeldbruck-Innenstadt<br />

BY Kaufbeuren-Innenstadt<br />

Aalen (rd. 67.000 EW); Kreisstadt Ostalbkreis<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

Kleines Sanierungsgebiet (nach Landessanierungsprogramm) innerhalb der Altstadt. Sehr kleinteilig parzelliert. Stadt hat<br />

Eigentümer angesprochen, ein gemeinsames Treffen organisiert und Einzelgespräche geführt. Insg. 5-7 Eigentümer<br />

(einer wohnt nicht am Ort). Aussicht: Unsicher, ob Standortgemeinschaft zustande kommt.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Sanierung der Gebäude<br />

Fürstenfeldbruck (rd. 33.500 EW), Oberbayern<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Loser Eigentümerverbund<br />

Modellprojekt in “Leben findet Innenstadt“<br />

Maßnahmen:<br />

- Nutzung der östlich der Hauptstraße gelegenen Flächenpotentiale durch Neuordnung und Aktivierung<br />

- Gestaltung und Öffnung der Hinterhöfe für Gastronomie und als Verbindungsachse<br />

- Neue Nutzungskonzepte für leer stehende ehem. Einzelhandelsflächen<br />

- Durchführung der Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Bewohnern und Gewerbetreibenden<br />

Kaufbeuren (rd. 43.000 EW); Schwaben<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Loser Eigentümerverbund<br />

Modellprojekt in “Leben findet Innenstadt“<br />

BY Immenstadt-Innenstadt Immenstadt (rd. 14.000 EW), Allgäu<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

Maßnahmen:<br />

- Mobilisierung der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer<br />

- enge Kooperation zwischen Eigentümern, Stadt Kaufbeuren und Planern / Beratern<br />

- Beratung der Eigentümer in Einzelgesprächen durch den Projektmanager bzw. wirtschaftliche<br />

und städtebauliche Berater<br />

- Aufbau eines Flächenmanagements zur bedarfsgerechten Entwicklung einer integrierten Einkaufslage<br />

- von der Objektentwicklung einzelner Immobilien zur Standortentwicklung über Grundstücksgrenzen hinweg<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Erstellung eines Innenstadtentwicklungskonzeptes mit kooperativem Flächenmanagement<br />

- Etablierung von Wohnen ab dem 2. OG<br />

- Vorbereitungsphase: Diskussion der Projektidee <strong>im</strong> Sinne eines ganzheitlichen Beratungsansatzes mit<br />

den betroffenen Gruppen und Definition der grundsätzlichen Ziele und Anforderungen an das Projekt.<br />

- Erste Projektphase: Analyse der Ausgangssituation in der Innenstadt und Formulierung von<br />

Vorschlagen zur Profilierung.<br />

- Zweite Projektphase: Der Manager auf Zeit sollte bis dahin eine Vertrauensbasis und ein Umsetzungs-<br />

Netzwerk geschaffen haben, um, gemeinsam mit lokalen und externen Kräften, eine Schlüsselfunktion in der<br />

Belebung der Innenstadt einzunehmen. Langfristiges Ziel wird es sein, das Management auf Zeit durch eine<br />

- 44 - empirica<br />

Idee<br />

Aktiv<br />

Aktiv<br />

Vorbereitung


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

Vor-Ort-Lösung in die eigene Verantwortlichkeit zu überführen.<br />

Stand:<br />

Stattgefunden haben eine Eigentümer-Befragung und Einzelgespräche mit Eigentümern, am 23. Juni 08 fand die erste<br />

Versammlung statt<br />

HH Hamburg Hamburg (rd. 1.770.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

mehrere Eigentümerinitiativen bereits gegründet und organisiert<br />

HH Hamburg- Wandsbek<br />

Steilshoop<br />

MV Stralsund-Altstadt<br />

Ausgangssituation:<br />

- hohe Lärmbelastung in vielen Hamburger Quartieren durch innerstädtische Autobahnen und Bahnlinien<br />

geplante Maßnahmen:<br />

- Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen, welche allen Anwohnern zugute kommen (z.B. Erhöhung der<br />

Lärmschutzwände/-wälle<br />

Hamburg (rd. 1.770.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Eigentümer organisiert, Lenkungsausschuss seit 2007<br />

Modellprojekt <strong>im</strong> Rahmen von ExWoSt-Kommunale Konzepte: Wohnen<br />

Ausgangssituation:<br />

- Großwohnsiedlung mit ca. 6400 Wohnungen und 14.800 EW<br />

- Einwohnerrückgang, Funktionsverluste, Vandalismus, Imageprobleme<br />

- Sanierungsgebiet von 1991-2000<br />

geplante Maßnahmen:<br />

- Neugestaltung der zentralen Fußgängerachse<br />

- zusätzliche Reinigung und Grünpflege<br />

- gemeinsames Stadtteilmarketing + Events<br />

Stralsund (rd. 58.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Eigentumsorientierte Genossenschaft<br />

Problemstellung:<br />

- hoher Sanierungsrückstand in der Altstadt, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, hoher Leerstand<br />

- Drei Giebelhäuser aus dem 14. Jahrhundert (Denkmalschutz, unbewohnt), deren schlechter<br />

Erhaltungszustand für den einzelnen Eigentümer einen hohen Finanzierungs- und<br />

Sanierungsaufwand bedeutet<br />

Maßnahmen:<br />

- Gründung einer eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaft durch die SES (Stadterneuerungsgesellschaft<br />

Stralsund) zusammen mit dem Bauamt und einer Initiativgruppe als Modellprojekt<br />

(höhere Fördersummen)<br />

- Bündelung des Eigenkapitals der Genossenschaftler und Sanierung der Häuser, Schaffung von 28<br />

Eigentumswohnungen.<br />

- Baubeginn war 1998 für die ersten 3 Häuser, weitere Projekte geplant<br />

Vorbereitung<br />

Aktiv<br />

Aktiv<br />

- 45 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

NW Unna Gartenvorstadt<br />

Stadtrandlage<br />

Besonderheiten:<br />

Die Rechtsform der Genossenschaft wurde der GbR vorgezogen, da in der Genossenschaft die Einzeleigentümer nicht<br />

einzeln haftbar gemacht werden können. Vorteil auch: die Eigennutzung der Wohnungen durch die Genossenschaftler<br />

begünstigt eine besonders intensive finanzielle Förderung der Vorhaben. Nachteil: Genossenschaftsgründung ist erst ab<br />

einer Größenordnung von ca. 20 Parteien sinnvoll (Gründungsaufwand). Personen mit Führungs- und Fachkompetenz<br />

sind unabdingbar.<br />

Unna (rd. 64.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

3 Wohnungsgesellschaften, 9 größere Einzeleigentümer, bereits organisiert<br />

NW Viersen-Dülken Viersen (rd. 76.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG /BID<br />

Lenkungsgruppe und Dülken AG gegründet<br />

Ausgangssituation:<br />

- Bevölkerungsrückgang, Überalterung, steigender Ausländeranteil, Nachbarschaftsprobleme, Leerstände,<br />

rückläufige Infrastruktur<br />

- hoher Anteil 50er- und 60er Jahre Zeilenbauten, 70er-Jahre-Hochhäuser, insg. 840 WE, Stadtrandlage<br />

Maßnahmen:<br />

- 2005 Gründung einer Arbeitsgemeinschaft<br />

- 2007 Gründung des Initiativkreises „Zukunft Gartenvorstadt“ mit Wohnungsgesellschaften, Stadtverwaltung,<br />

Begleitung durch ein externes Büro bis 3/2009<br />

- Vernetzung: Stadtteilkonferenz, Runder Tisch<br />

- Besonderheiten: Verfügungsfond über 20.000,- Euro, finanziert durch die Wohnungsgesellschaften<br />

- Sitzbänke, Gebäude Illuminierung, Bordsteinabsenkung, Frühlingsfest, Aufräumaktion, Kindertheaterstück,<br />

Stadtteilbrief, Wohnberatung<br />

- Ziel: Verbesserung des sozialen Umfeldes und Images des Quartiers<br />

Ausgangssituation:<br />

- historische Altstadt <strong>im</strong> Stadtteil Dülken, hoher Anteil denkmalgeschützter Gebäude, z.T. Einzelhandel<br />

- veraltete Bausubstanz, Modernisierungsstau, leer stehende Ladenlokale und rückläufige Einzelhandelsnachfrage<br />

Besonderheit: umfassender Ansatz<br />

- prozessorientiertes Handlungskonzept Wohnen in Erarbeitung<br />

- darin seit Anfang 2007 Lenkungsgruppe mit Stadt, lokalen Experten und Eigentümern gegründet<br />

- Dülken AG gegründet: nicht handlungsfähige Eigentümer können ihre Immobilie einbringen und Anteile an der AG<br />

erwerben, jeder Bürger kann ebenfalls Anteile ab 100,- Euro kaufen; AG entwickelt und vermarktet Objekte<br />

- ISG für den Einzelhandel in Gründung<br />

- Denkmalpflegeplan<br />

- derzeit projektweise Kontaktaufnahme zu Eigentümern<br />

- Beratung und Verknüpfung der Eigentümer zur gemeinsamen Sanierung von Gebäuden und Hinterhöfen<br />

NW Münster-Osthuisheide Münster (rd. 273.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

bereits aktivierte Wohnungseigentümergemeinschaften, erste Maßnahmen bereits durchgeführt, durch 170.000,- Euro<br />

Fördergelder von Land und Kommune konnten bereits jetzt ca. 500.000,- Euro private Gelder aktiviert werden<br />

Aktiv<br />

Vorbereitung<br />

Aktiv<br />

- 46 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

NW Wuppertal Arrenberg<br />

NW Königswinter-Altstadt<br />

Ausgangssituation:<br />

- 1965 erbaute Wohnsiedlung für Angehörige der britischen Streitkräfte, einfache Bauweise, 1975 in drei<br />

Wohnungseigentumsgemeinschaften überführt<br />

- 200 WE: 2 WEGs in 2-geschossiger Bauweise, 1 WEG mit 4 geschossiger Bauweise<br />

- Probleme wurden verkannt: 1999 „soziales Handlungskonzept“ aber eigentliche Probleme liegen in der unsanierten<br />

Bausubstanz<br />

- viele der Eigentümer sind Aussiedler bzw. aus Ost-/Südosteuropa, überwiegend Selbstnutzer<br />

Verfahren:<br />

- über alle drei WEGs wurde ein Sanierungsgebiet gelegt, vereinfachtes Verfahren<br />

- 2003 Förderantrag für Moderations- und Planungsleistungen<br />

- Beginn mit 40 Eigentümern in einer der 2-geschossigen WEG<br />

- Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Eigentümergemeinschaft<br />

- WEG hat Sonderumlage beschlossen<br />

- um Spekulanten zu verhindern wird ein städtebaulicher Vertrag mit Baulasteintrag und Bankbürgschaft geschlossen<br />

- nicht handlungsfähige Eigentümer können Übernahmeantrag an die Stadt stellen, Entschädigung mit Verkehrswert<br />

(ca. 15.000,- Euro)<br />

- evtl. Satzung mit Bestandserhaltungsgebot<br />

- Gestaltungsfibel, saniertes Musterhaus<br />

Maßnahmen:<br />

- gemeinsame Sanierungen der Gebäude und der Wohnungen; überwiegend (über 50%) in Eigenleistung, da viele<br />

Handwerker unter den Eigentümern<br />

- Wohnumfeldaufwertung<br />

- energetische Verbesserungen<br />

Wuppertal (rd. 356.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Wuppertaler Quartierentwicklungsgesellschaft, Eigentümergemeinschaften in Gründung<br />

Ausgangssituation:<br />

- gründerzeitliches Quartier, hoher Leerstand, soziale Probleme, vernachlässigte Bausubstanz<br />

Maßnahmen:<br />

- Zusammenarbeit zu energetischen Fragen (u.a. auch zentrale Energieerzeugung und –versorgung geplant)<br />

- erste Informationsveranstaltungen und Einzelberatungsgespräche fanden bereits statt, Arbeitsgruppen der<br />

Eigentümer in Gründung<br />

Besonderheiten: Wuppertaler Quartierentwicklungsgesellschaft<br />

Königswinter (rd. 41.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG /BID<br />

Sanierungsgebiet, Eigentümer kontaktiert, noch nicht organisiert<br />

Ausgangssituation:<br />

- historische Altstadt mit Fachwerkhäusern und 50er Jahre-Bausubstanz<br />

- viel Tagestourismus, allerdings ist touristische Infrastruktur überaltert<br />

- Leerstand, Sanierungsstau, Imageprobleme, soziale Probleme<br />

Besonderheit: Verknüpfung von Eigentümerstandortgemeinschaft mit Sanierungsgebiet, Städtebaulicher Vertrag mit der<br />

Kommune, Vorfinanzierung der Maßnahmen und dadurch Möglichkeit, die Aufwendungen steuerlich geltend zu machen<br />

Vorbereitung<br />

Vorbereitung<br />

- 47 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

NW Dortmund-Nordstadt<br />

NW Herne-Wanne Siedlung<br />

Buschmannshof<br />

Dortmund (rd. 587.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Eigentümergemeinschaft gegründet (ca. 15 Einzeleigentümer)<br />

Ausgangssituation:<br />

- gründerzeitliche Bausubstanz, Sanierungsbedarf<br />

- soziale Probleme (Drogen, Alkohol, Prostitution), dadurch schlechtes Image<br />

Maßnahmen:<br />

- Stärkung des Nordmarktes als kultureller und gastronomischer Standort zur Imageverbesserung<br />

- Einsatz eines Quartierskümmerers<br />

- gemeinsamer Druck auf die Stadt zur Verbesserung der Sauberkeit und Sicherheit <strong>im</strong> Wohnumfeld<br />

Herne (rd. 170.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Wohnungsgesellschaft und 9 Einzeleigentümer, bereits weitgehend organisiert<br />

Ausgangssituation:<br />

- Baublock der 20er Jahre, ergänzt 1960, innerstädtische Lage<br />

- unattraktiver Innenhof, verbesserungswürdiges Image<br />

Maßnahmen:<br />

- Aufwertung Wohnblock und Innenhof<br />

- Gemeinsames Marketing<br />

- Nachbarschaftstreff<br />

- Gemeinsamer Einkauf bei Baumaßnahmen<br />

- gemeinsame Verwalter- und Hausmeistertätigkeiten<br />

RP Ludwigshafen City Ludwigshafen (rd. 163.000 EW)<br />

Typ: BID/ wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

SH Kiel Jeßstraße<br />

Randbereich Innenstadt<br />

Problemstellung:<br />

Aufwertung eines Randbereiches der Ludwigshafener Fußgängerzone, ggf. stärkeres Gewicht auf Wohnen.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Zurzeit bilden sich erste Initiativen (Mai 2008). Da das BID-Gesetz in RP derzeit nicht eingeführt wird, haben<br />

die Eigentümer beschlossen, informell zusammen zu arbeiten. Zunächst über Absprachen/ Plattform<br />

bilden/ Austausch.<br />

- Die Stadt bietet Unterstützung <strong>im</strong> Gruppenbildungs- und Moderationsprozess an, stellt die Eigeninitiative-<br />

jedoch klar in den Vordergrund.<br />

- Stadt plant Fassadenprogramm<br />

Kiel (rd. 230.000 EW)<br />

Typ: HID<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

Problemstellung:<br />

- die Stadt plant, das Wohnen in der Innenstadt (für Familien) attraktiver zu machen<br />

Aktiv<br />

Vorbereitung/ derzeit<br />

Stillstand<br />

Vorbereitung<br />

Vorbereitung<br />

- 48 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

SN Görlitz-Innenstadt<br />

Gründerzeitquartier<br />

Bahnhofstraße, Landeskronstr.<br />

SN Plauen-Innenstadt, östliche<br />

Bahnhofsvorstadt<br />

- Blockvorhaben in einem zentrumsnahen Wohngebiet mit gemischter Bausubstanz (sowohl<br />

Gründerzeit als auch Nachkriegsbebauung).<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Projekt mit städtischem Grundstück und ca. 15 privaten Einzeleigentümern, ein Investor plant, eine<br />

Baulücke und Teile des Hinterhofes durch Neubau eines Mehrgenerationenhauses zu schließen.<br />

- Verlegung der Stellplätze (Neubau und Bestandnachbargebäude) in eine Tiefgarage.<br />

- Schaffung hochwertiger Freiflächen <strong>im</strong> Blockinnenbereich mit Aufenthaltsqualität.<br />

- Aufwertung des öffentlichen Wohnumfeldes durch Grünfläche mit Café (Cafégarten).<br />

- Die Stadt führt zurzeit eine Umlegung der Grundstücke durch. Es ist geplant, eine Eigentümer<br />

standortgemeinschaft anzuregen, die durch einen professionellen Moderator begleitet wird, an der<br />

Planung und Gestaltung mitwirkt und in der Folge die Verantwortung für die Instandhaltung und Pflege<br />

der Hofanlage übern<strong>im</strong>mt.<br />

Görlitz (rd. 56.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Informelle Standortgemeinschaft besteht (3-4 Eigentümer)<br />

Problemstellung:<br />

Gründerzeitquartier in Bahnhofsnähe mit 54 Grundstücken und 119 Einzeleigentümern (z.T. WEG). Das<br />

Gründerzeitquartier ist zu 2/3 Sanierungsgebiet. Bisher wurde dort ein hoher Sanierungsstand erreicht, der jedoch kaum<br />

Auswirkungen auf die Leerstandssituation hatte (60% in 2006). Probleme gibt es insbesondere in den nicht <strong>im</strong><br />

Sanierungsgebiet liegenden Quartiersbereichen.<br />

Maßnahmen:<br />

Das Planungsbüro Toscano GmbH hat unter der Leitung von Herrn Hagen Aye, Architekt und Projektentwickler, ein<br />

Quartierskonzept entworfen und in mehreren Veranstaltungen die Eigentümer informiert. Das Interesse war zwar<br />

zunächst gegeben, die meisten waren jedoch nicht zur Mitarbeit zu bewegen. Schließlich hat sich eine Gemeinschaft aus<br />

3-4 Einzeleigentümern mit großen Grundstücksanteilen <strong>im</strong> Blockinnenbereich formiert, die bereits Hofbebauungen<br />

abgerissen und die Schaffung von Grün- und Freiflächen und die innere Erschließung des Quartiers durch das Anlegen<br />

von Durchquerungen in Angriff genommen hat. Angesichts der Schaffung von Durchwegungen stellt sich nun die Frage<br />

einer rechtlichen Formierung der Gemeinschaft. Die Maßnahmen wurden durch Aufwertungsmittel des Landes finanziert<br />

(außerhalb des Sanierungsgebietes), die jeweils an die betroffenen Einzeleigentümer gingen.<br />

Plauen (rd. 68.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert<br />

Wettbewerbsbeitrag Haus & Grund „Stadt braucht starke Eigentümer“<br />

Problemstellung:<br />

Bei einem der Schwerpunkte <strong>im</strong> 2007 ausgewiesenen Sanierungsgebiet handelt es sich um einen Gründerzeitblock<br />

(einige Häuser sind saniert, andere unsaniert oder abbruchreif). Stadt steht erst am Anfang des Sanierungsprozesses,<br />

Initiierung der ESG hat keine hohe Priorität. Bisher fand eine Informationsveranstaltung <strong>im</strong> Quartier statt, die Resonanz<br />

war gering. Als Problem wird die Zusammenarbeit mit Erbengemeinschaften gesehen.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Gründung von Blockentwicklungsgemeinschaften.<br />

- Änderung der Fassadengestaltung,<br />

- Neugestaltung der Innenhöfe (Umlegung)<br />

Aktiv<br />

Idee<br />

- 49 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

SN Chemnitz Sonnenberg<br />

Karree 2<br />

Chemnitz (rd. 244.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert<br />

Ausgangslage:<br />

Bebauung des Stadtteils in Karreestrukturen nach 1870 <strong>im</strong> Rahmen der gründerzeitlichen Industrialisierung mit baulichen<br />

Ergänzungen bis 1929 <strong>im</strong> nördlichen Bereich des Stadtteils. Starke Beschädigung des Südlichen Bereiches <strong>im</strong> zweiten<br />

WK und großflächige Bebauung mit Plattenbauten Anfang der 80er Jahre. Schlechtes Image als Arbeiterstadtteil,<br />

Stadtteil mit der schwächsten Sozialstruktur Chemnitz’ (Arbeitslose, Migranten, Multiproblemfamilien), hohe Fluktuation,<br />

hoher Leerstand. Das zu untersuchende Gebiet umfasst 83 Eigentümer mit einem Eigentumsbestand von insg. 138<br />

Objekten bzw. 1.458 WE (2 Wohnungsunternehmen mit 43 Objekten; 81 Einzeleigentümer mit 95 Objekten; 84% der<br />

privaten Eigentümer besitzen 1 Objekt). Leerstandsquote 60%.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Kontaktaufnahme mit den Eigentümern durch die <strong>Stadtumbau</strong> GmbH Chemnitz<br />

- Rückbau von zwei Karrees, Schaffung von Freiflächen („Bunte Gärten“)<br />

- Blocksanierung <strong>im</strong> Karree 2<br />

SN Leipziger Osten Leipzig (rd. 510.000 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert<br />

ST Magdeburg-Buckau, Gnadauer<br />

Straße<br />

ST Magdeburg-Sudenburg,<br />

Quartier Guthsmuthsweg<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Wohnungsunternehmen plant unter Einbeziehung der Einzeleigentümer Maßnahmen <strong>im</strong> Viertel umzusetzen<br />

(z.B. Hofumgestaltung).<br />

Magdeburg (rd. 234.000), Landeshauptstadt<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Standortgemeinschaft besteht, bisher keine rechtliche Verbindlichkeit, Vergrößerung geplant<br />

Ausgangslage:<br />

Initiator war ein Einzeleigentümer, der auf seinem Grundstück Hinter- und Seitenhaus abreißen wollte, dies aber aus<br />

eigener Kraft nicht geschafft hätte. Die benachbarten Eigentümer wurden einbezogen, Haus- und Grund unterstützte bei<br />

der Gruppenfindung und übernahm die Moderation. Geplant ist eine schrittweise Entwicklung des Gesamtquartiers (16<br />

Grundstücke) unter Einbeziehung aller 13 Eigentümer und der Städtischen Wobau<br />

Maßnahmen:<br />

Abriss von 6 Hinter- und Seitenhäusern mit 36 WE..<br />

Magdeburg (rd. 234.000), Landeshauptstadt<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Angestrebt wird eine Standortgemeinschaft der Grundstückseigentümer der Wohnbauten und des Betreibers eines<br />

entstehenden Pflegehe<strong>im</strong>neubaus<br />

Ausgangslage:<br />

15 Grundstücke mit 13 Wohngebäuden, 12 private Einzeleigentümer. Bestehendes Pflegehe<strong>im</strong> der habilis gGmbH auf<br />

einem der Grundstücke, Neubau eines Pflegehe<strong>im</strong>s mit Betreutem Wohnen geplant.<br />

Geplante Maßnahmen<br />

Vorbereitung<br />

Vorbereitung<br />

Aktiv<br />

Idee<br />

- 50 - empirica


Land Stadt, Quartier Ausgangssituation + Geplante Maßnahmen Stand<br />

ST Weißenfels-Neustadt, Quartier<br />

Märchenbrunnen<br />

In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Haus & Grund e.V. und dem Landesverband Haus & Grund Sachsen-Anhalt e.V.<br />

wird die Entwicklung einer Standortgemeinschaft unter Einbeziehung des Betreibers des Pflegehe<strong>im</strong>es angestrebt. Ziel<br />

ist die Entwicklung eines Generationenwohnkonzeptes, das nicht für ein Haus, sondern in einem Straßenzug stattfinden<br />

soll.<br />

Weißenfels (rd. 29.500 EW)<br />

Typ: wohnungsbezogene ESG<br />

Noch keine Standortgemeinschaft formiert.<br />

Ausgangslage:<br />

Gründerzeitquartier mit erheblichen städtebaulichen Missständen bestehend aus ca. 20 Wohngebäuden auf 16<br />

Grundstücken mit 15 Eigentümern. Zwei Grundstücke gehören der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die übrigen<br />

privaten Klein- und Einzeleigentümern.<br />

Problemstellung<br />

Lärmbelastung (Merseburger Str. Ausfallstraße), Integrationsproblem, Leerstandsproblematik, instabile Sozialstruktur,<br />

Migrationsproblematik. Es gibt starke Vorbehalte der Eigentümer gegenüber der Stadt und entsprechende<br />

Kommunikations- und Vertrauensprobleme. Es gibt keine oder wenige Informationen über die wirklichen Vorstellungen<br />

und die wirtschaftliche Situation der Eigentümer.<br />

Geplante Maßnahmen:<br />

- Haus & Grund Chemnitz und der Landesverband Haus & Grund Sachsen-Anhalt e.V. wird den Eigentümern<br />

einen „Immobilienwirtschaftlichen Zukunftscheck“ (kostenlos) anbieten.<br />

- Entwicklung eines Quartierskonzeptes auf der Basis der Interessenlage und Möglichkeiten der privaten<br />

Eigentümer in Zusammenarbeit mit der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft<br />

- Moderation unter Herausarbeitung von Synergieeffekten (z.B. Vorteile bei gemeinsamer Finanzierung,<br />

Baukosteneinsparung durch gemeinsame Ausschreibung von Leistungen).<br />

Idee<br />

- 51 - empirica


7.2 Ausführliche Darstellung der bekannten Projekte<br />

Wuppertal<br />

Die Stadt Wuppertal verfolgt mit der Wuppertaler Quartiersentwicklungsgesellschaft mbH (WQG)<br />

einen besonderen Ansatz: Aufgabe der WQG ist die Beratung von Hauseigentümern und deren<br />

Vernetzung untereinander sowie mit Akteuren aus der Verwaltung, Politik, Initiativen und lokalen<br />

Wirtschaft, um eine positive Entwicklung <strong>im</strong> Quartier anzustoßen. Die Hauseigentümer werden von<br />

der WQG durch Beratungsgespräche und Informationsveranstaltungen unterstützt. Hierbei geht es<br />

sowohl um Förderprogramme als auch um Sanierungs-, Modernisierungs- und Instandhaltungs-<br />

konzepte. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit privaten und öffentlichen Akteuren<br />

wirtschaftlich tragfähige Neu- bzw. Umnutzungen für Flächen und Gebäude entwickelt. Über die<br />

WQG werden die Eigentümer auch zusammengeführt, um gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Wohn- und Lebensqualität in ihrem Quartier durchzuführen.<br />

Im Rahmen des Programms <strong>Stadtumbau</strong>-West konzentriert sich die WQG auf die gründerzeitlich<br />

geprägten Stadtteile Elberfelder Nordstadt, Arrenberg, Unterbarmen und Oberbarmen-<br />

Wichlinghausen. Diese innenstadtnahen Tallagenbereiche sind überwiegend durch eine kleinteilige<br />

Eigentümerschaft geprägt. Gemeinsam sind ihnen Probleme <strong>im</strong> Wohnumfeld, in der Bausubstanz und<br />

in der Sozialstruktur. Schon heute weisen diese Quartiere hohe Leerstandsquoten auf, so dass für die<br />

Eigentümer ein hoher Handlungsdruck besteht, welcher sich in Zukunft noch weiter verstärken wird.<br />

Dies haben bereits viele Eigentümer und Bewohner erkannt und sich in diversen Initiativen<br />

zusammengeschlossen. Insbesondere auf dem Ölberg (Elberfelder Nordstadt) gibt es ein lebhaftes<br />

Engagement und ein Anfang 2008 aus dem Verein „Unternehmer/innen für die Nordstadt“<br />

gegründetes Eigentümernetzwerk mit 17 Mitgliedern. Dieses wird <strong>im</strong> Rahmen eines Modellprojektes<br />

des Landes NRW bereits begleitet und beforscht.<br />

Aber auch in den anderen Quartieren zeigen Eigentümer Interesse an einer Zusammenarbeit. So gibt<br />

es z.B. <strong>im</strong> Arrenberg bereits eine Gruppe von Eigentümern, welche gemeinsam die Probleme in ihrem<br />

Quartier angehen möchten, derzeit aber noch in der Ideenfindungsphase sind. Darüber hinaus gibt es<br />

eine Vielzahl von Eigentümern in allen vier <strong>Stadtumbau</strong>-Gebieten, welche Interesse an einer<br />

Zusammenarbeit zum Thema „energetische Modernisierung“ bekundet haben. Erste Arbeitsgruppen<br />

befinden sich in Gründung. Ziel ist es, nicht nur die jeweiligen Einzelgebäude – über eine<br />

nachbarschaftliche Abst<strong>im</strong>mung und einen gemeinsamen Einkauf - energetisch zu modernisieren,<br />

sondern darüber hinaus auch gemeinsame zentrale Energieerzeugungs- und Versorgungsanlagen zu<br />

errichten.<br />

- 52 - empirica


Dortmund<br />

Die Stadt Dortmund zeichnet sich in Bezug auf <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> durch ein<br />

außergewöhnlich hohes Engagement seitens der Stadtverwaltung aus. Aufgrund des Modellprojektes<br />

des Landes NRW <strong>im</strong> Quartier „Flensburger Platz/Brunnenstraße“ wurden mit zwei Ansprechpartnern<br />

<strong>im</strong> Amt für Wohnungswesen und zwei sehr engagierten Quartiersmanagern sowie dem Ende Juni<br />

2008 ausgelaufenen UrbanII-Büro bereits gut funktionierende Strukturen und „kurze Wege“<br />

geschaffen, um <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> zu begleiten und zu unterstützen.<br />

Die Ausgangssituation <strong>im</strong> Quartier Mallinckrodtstraße/Nordmarkt stellt sich wie folgt dar: Das<br />

Quartier ist durch überwiegend gründerzeitliche Bausubstanz geprägt, welche sich zumeist in einem<br />

einfachen Zustand mit Sanierungsbedarf befindet. Die Mallinckrodtstraße ist eine der<br />

Hauptverkehrsachsen in der Nordstadt und weist neben der Hauptfunktion Wohnen z.T. auch<br />

Gewerbenutzung und Einzelhandel <strong>im</strong> Erdgeschoss auf. Die Dortmunder Nordstadt und insbesondere<br />

dieses Quartier sind durch eine einfache Sozialstruktur, einen hohen Ausländeranteil und diverse<br />

soziale Probleme geprägt. Zwar konnten viele dieser Probleme (wie Drogenhandel, Alkoholismus und<br />

Prostitution) verbessert werden, aber dennoch ist das Quartier mit einem negativen Image behaftet,<br />

was unmittelbare Auswirkungen auf die Vermietungssituation der Eigentümer hat.<br />

Aus diesem Grund haben sich die Eigentümer des Quartiers Mallinckrodtstraße/Nordmarkt<br />

zusammengeschlossen und möchten gemeinsam die Probleme <strong>im</strong> Quartier angehen. Sie treten<br />

gegenüber der Stadt und anderen Akteuren gemeinsam auf und konnten aufgrund von gemeinsam<br />

vorgetragenen Anliegen bereits sichtbare Erfolge bezüglich der Sauberkeit und Sicherheit <strong>im</strong> Quartier<br />

erzielen. Weitere geplante Maßnahmen sind die Beschäftigung eines „Kümmerers“ <strong>im</strong> Quartier, eine<br />

gemeinsame Vermarktung und die (inter-)kulturelle und gastronomische Entwicklung des<br />

Nordmarktes (z.B. Gründung einer Kulturinitiative), um dem Quartier ein positiveres Image zu<br />

verleihen.<br />

Herne<br />

Der besondere Ansatz in Herne liegt darin, dass sich alle Eigentümer eines Baublocks<br />

zusammengeschlossen haben und gemeinsam Maßnahmen zur Aufwertung des Wohnblocks und<br />

insbesondere des Innenbereichs durchführen möchten.<br />

Der Wohnblock befindet sich am Ende der Einkaufsstraße von Herne Wanne-Mitte und damit in<br />

einem <strong>Stadtumbau</strong>-Gebiet. Die Gebäude wurden in den 1920er Jahren errichtet und 1960 ergänzt.<br />

Zwei Drittel der 270 Wohnungen befinden sich <strong>im</strong> Eigentum einer Wohnungsgesellschaft, die übrigen<br />

80 Wohnungen teilen sich 9 private Eigentümer. Der Innenhof des Wohnblocks bietet derzeit nur eine<br />

geringe Aufenthaltsqualität.<br />

- 53 - empirica


Die Initiative ging zunächst von der Vestischen Wohnungsgesellschaft aus, welche mittlerweile alle<br />

anderen Eigentümer von Immobilien <strong>im</strong> Wohnblock für ein gemeinsames Engagement gewinnen<br />

konnte. Unterstützt wurden die Eigentümer durch die Stadt, insbesondere durch das<br />

<strong>Stadtumbau</strong>management. Mittlerweile fanden sowohl bilaterale Gespräche als auch mehrere<br />

Eigentümertreffen statt und wurden gemeinsame Maßnahmen erarbeitet: So sind eine Neugestaltung<br />

des Innenhofes, die Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs und ggf. ein gemeinsames Marketing,<br />

gemeinsame Verwalter- und Hausmeistertätigkeiten und gemeinsame Ausschreibungen bei<br />

Baumaßnahmen angedacht.<br />

Stralsund<br />

Der Stralsunder Ansatz ist gekennzeichnet durch die Sanierung von zumeist über einen langen<br />

Zeitraum leerstehenden denkmalgeschützten Giebelhäusern durch eine eigentumsorientierte<br />

Genossenschaft.<br />

Die Altstadt von Stralsund weist einen hohen Anteil von Altbauten auf, welche trotz größerer<br />

Sanierungsmaßnahmen <strong>im</strong>mer noch in weiten Teilen durch einen baulichen Verfall und damit<br />

einhergehend hohe Leerstandsquoten gekennzeichnet sind. Einzelne Eigentümer können die mit den<br />

Denkmalschutzauflagen verbundenen hohen Sanierungskosten häufig nicht tragen. Deshalb wurde<br />

bereits <strong>im</strong> Jahr 1997 eine eigentumsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft mit 28 Mitgliedern<br />

gegründet, welche sich auf drei Giebelhäuser in der Frankenstraße 31-33 aus dem 14. Jahrhundert<br />

konzentrierte. Nach dem Bau wurden die Wohnungen an die Genossenschaftsmitglieder verkauft und<br />

eine Eigentumsgemeinschaft gegründet. Die Förderquote lag insgesamt bei rund 45% der<br />

Investitionssumme, was den Erfolg der Maßnahme erst ermöglichte.<br />

Kornwesthe<strong>im</strong><br />

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH plant in Zusammenarbeit mit der Stadt, in der Innenstadt<br />

Kornwesthe<strong>im</strong> eine Eigentümerstandortgemeinschaft zu initiieren. Ziel ist es, sowohl den öffentlichen<br />

Raum als auch den Gebäudebestand aufzuwerten und über eine solche Attraktivitätssteigerung die<br />

Bevölkerungszusammensetzung und den Einzelhandel zu stabilisieren. Dazu kann auf private<br />

Initiativen von Gewerbetreibenden und Bürgern sowie auf drei laufende Stadterneuerungsmaßnahmen<br />

zurückgegriffen werden. Wohnen spielt zwar in der Innenstadt und auch <strong>im</strong> geplanten Ansatz eine<br />

wichtige Rolle, jedoch scheint der Schwerpunkt eher <strong>im</strong> Bereich Einzelhandel/Gewerbe zu liegen.<br />

Derzeit gibt es nach Auskünften einer Mitarbeiterin der Wüstenrot GmbH noch keinen<br />

Zusammenschluss der Eigentümer.<br />

- 54 - empirica


Ludwigsburg „Marstall“<br />

Das Marstall-Center befindet sich am nördlichen Ende der Fußgängerzone in der Innenstadt von<br />

Ludwigburg. Es handelt sich um ein 70er Jahre-Gebäude mit einer Mischnutzung aus Handel,<br />

Dienstleistungen und Wohnen mit sichtbaren Trading-Down-Tendenzen.<br />

Die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH plant zusammen mit der Stadt die Einführung einer<br />

Eigentümerstandortgemeinschaft mit den Eigentümern des Marstall-Centers und umliegender<br />

Immobilien. Ziel ist die Aufwertung des Gebäudes und des Wohnumfeldes, um einen weiteren<br />

Abwärtsprozess zu verhindern.<br />

Echterdingen<br />

Die Hauptstraße in Echterdingen ist durch eine Mischung aus Einzelhandel und Wohnen<br />

gekennzeichnet. Sie weist einen hohen Handlungsbedarf in den Bereichen Verkehr, Wohnumfeld,<br />

Einzelhandelsangebot und Gebäudesubstanz auf.<br />

Ziel der von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH in Kooperation mit der Stadt geplanten<br />

Eigentümerstandortgemeinschaft ist die Aufwertung des Quartiers als Wohn- und Handelsstandort und<br />

die Verbesserung der Aufenthaltsqualität <strong>im</strong> Wohnumfeld.<br />

Stuttgart<br />

Stuttgart als Großstadt ist durch eine polyzentrische Struktur geprägt, wobei die Nebenzentren<br />

zunehmend unter einem Kaufkraftabfluss leiden. Auch der Wohnungsmarkt ist von diesen Tendenzen<br />

betroffen.<br />

Um diesem Prozess entgegenzutreten hat die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH in<br />

Zusammenarbeit mit der Stadt vier potenzielle Stadtteilzentren identifiziert, in denen eine<br />

Eigentümerstandortgemeinschaft initiiert werden könnte. Schwerpunkte bilden die Themen Wohnen<br />

und Gewerbe, wobei eine vertikale Nutzungsmischung innerhalb der Gebäude angestrebt werden soll.<br />

Weißenfels<br />

Das Gründerzeitquartier Märchenbrunnen befindet sich in der Neustadt, einem nördlich an die<br />

Innenstadt angrenzenden Stadtteil. Es besteht aus ca. 20 Wohngebäuden auf 16 Grundstücken mit 15<br />

Eigentümern. Zwei Grundstücke gehören der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die übrigen sind<br />

<strong>im</strong> Besitz privater Klein- und Einzeleigentümer. Probleme sind ein hoher Sanierungsrückstau, hohe<br />

Leerstandsquoten, eine instabile Sozialstruktur und erhöhte Verkehrs- und Lärmbelastung durch die<br />

Merseburger Straße (Ausfallstraße).<br />

- 55 - empirica


Die städtebauliche Situation und die Eigentümerstruktur wurden <strong>im</strong> Auftrag der Städtischen<br />

Wohnungsbaugesellschaft bereits untersucht. Hauptproblem für die Entwicklung des Quartiers ist die<br />

Ansprache und Motivation der Eigentümer. Es fehlen Informationen über die Interessenlage und die<br />

wirtschaftliche Situation der Eigentümer.<br />

In einem ersten Schritt ist geplant, den Eigentümern in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Haus &<br />

Grund Eigentümerverband und dem Landesverband Haus & Grund Sachsen-Anhalt e.V. kostenlos<br />

einen „Immobilienwirtschaftlichen Zukunftscheck“ anzubieten. Voraussetzung für den Erhalt dieser<br />

Beratungshilfe ist, dass die Eigentümer zust<strong>im</strong>men, dass nicht personenbezogene Daten zur<br />

Quartiersentwicklung herangezogen werden können. Die gewonnenen Daten sollen einen Überblick<br />

über die Interessenlage erlauben, Problemlagen und Lösungsansätze bewusst machen. Die Ergebnisse<br />

sollen in ein Quartierskonzept einfließen, das schrittweise umgesetzt wird.<br />

Berlin<br />

Innerhalb relativ kurzer Zeit hat sich in Berlin die Interessengemeinschaft „Schöneberg-Südkreuz“<br />

(IGS) gegründet bzw. befindet sich gegenwärtig in Gründung (Gesellschafterverträge sind mit den<br />

Gründungsmitgliedern abgesprochen und liegen zur Unterschrift vor). Der besondere Ansatz liegt in<br />

der hohen Motivation aller Beteiligten (v.a. Grundstückseigentümer, Bezirk und SenStadt). Es wurden<br />

gemeinsame Zielsetzungen gefunden, wodurch bestehende Vorbehalte schnell ausgeräumt werden<br />

könnten.<br />

Die 53 ha große Schöneberger Linse ist eines der fünf Teilgebiete des <strong>Stadtumbau</strong> West Gebietes<br />

„Schöneberg-Südkreuz“. Das Gebiet liegt sehr verkehrsgünstig an der Berliner Stadtautobahn, dem<br />

Fernbahnhof Berlin-Südkreuz und dem Kreuzungspunkten des S-Bahnrings mit der S-Bahnen entlang<br />

der Potsdamer und Dresdner/Anhalter-Bahn <strong>im</strong> Bezirk Schöneberg. Die städtebaulichen Planungen<br />

sehen vor, die Schöneberger Linse zu einem urbanen Quartier mit einer Nutzungsmischung aus<br />

Dienstleistungen, Handel, Hotels/Gastronomie und Wohnen als Cityentlastungsstandort entsprechend<br />

dem Ringkonzept zu entwickeln. Das <strong>Stadtumbau</strong>gebiet Schöneberg Südkreuz befindet sich seit<br />

Jahren in einem tief greifenden Strukturwandel. Die Schöneberger Linse und das nähere Umfeld<br />

dienten und dienen in Teilen auch heute noch als Versorgungsstandort für die Innenstadt. Die großen<br />

Ver- und Entsorgungsbetriebe wie BSR, Vattenfall Europe, Berliner Wasserbetriebe oder die Berliner<br />

Gaswerke hatten und haben hier einen Standort. Die (geplanten) Nutzungsänderungen und<br />

Aufwertungsprozessen <strong>im</strong> Umfeld haben die Schöneberger Linse noch nicht erreicht. Das Gebiet ist<br />

noch <strong>im</strong>mer durch mindergenutzte Gewerbe- (vor allem Kfz-Handel und -Reparaturwerkstätten sowie<br />

Baustoffunternehmen) und Brachflächen geprägt.<br />

Die Initiative zur Gründung geht zurück auf ein von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in<br />

Auftrag gegebenes Gutachten zur Erarbeitung eines Entwicklungs- und Vermarktungskonzeptes für<br />

- 56 - empirica


die Schöneberger Linse. Neben der detaillierten Ursachenanalyse der Investitionshemmnisse sollten<br />

die städtebaulichen Planungs- und die Förderziele aus <strong>im</strong>mobilienwirtschaftlicher Sicht auf ihre<br />

Tragfähigkeit hin evaluiert und dem Bedarf angepasst werden. Eine wesentliche Zielsetzung und<br />

Aufgabenstellung war die Institutionalisierung eines Standortmarketings für das <strong>Stadtumbau</strong>gebiet.<br />

Insbesondere die letzte Aufgabe inkl. einer geeigneten Image- und Profilbildung des Standortes lässt<br />

sich nur in Kooperation mit den Grundstückseigentümer erreichen. In den Prozess der Bearbeitung<br />

wurden deshalb die Grundstückseigentümer durch empirica von Anfang an eingebunden, an dessen<br />

Ende die Gründung der Interessengemeinschaft der Grundstückseigentümer „Schöneberg Südkreuz“<br />

in Form einer GbR stand. Wesentliche Zielsetzung der IGS ist Verbesserung der Entwicklungs- und<br />

Vermarktungschancen des Gebietes durch gemeinsame zu entwickelnde und durchzuführende<br />

Maßnahmen bezüglich Image- und Profilbildung, Marketing und Nutzungskonzeption.<br />

Interessant ist insbesondere das Instrument des sog. „Standortkoordinators“, der über einen Zeitraum<br />

von zwei Jahren aus <strong>Stadtumbau</strong>mitteln finanziert werden soll (Anschubfinanzierung). Zielsetzung ist,<br />

dass die Struktur der IGS anschließend so weit gefestigt ist und Mitglieder von der Notwendigkeit der<br />

IGS überzeugt sind, dass eine anschließende Finanzierung der Geschäftsbesorgung und der<br />

beschlossenen Maßnahmen durch die IGS selbst erfolgt. Der Standortkoordinator n<strong>im</strong>mt dabei<br />

Aufgaben <strong>im</strong> Innenverhältnis (Geschäftsbesorgung) als auch <strong>im</strong> Außenverhältnis der IGS<br />

(Clearingfunktion zwischen Grundstückseigentümern und Akteuren des <strong>Stadtumbau</strong>s, zum Ausgleich<br />

der Interessen und Ziele der IGS mit den Zielen des <strong>Stadtumbau</strong>s und der bezirklichen Planungen)<br />

wahr. Dieses Instrument könnte <strong>im</strong> Rahmen des Modellvorhabens auf Praxistauglichkeit und<br />

Übertragbarkeit erprobt werden.<br />

Zu Berlin-Neukölln: Im Juni 2005 fand eine Tagung des Berliner Mietervereins e.V. (BMV) und des<br />

Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzer e.V. (Haus & Grund e. V.) zum Thema „Städtisches<br />

Wohnen morgen – Qualitätsoffensive Berlin“ statt. Vor dem Hintergrund dauerhaft hoher Leerstände<br />

in innerstädtischen Wohngebieten außerhalb städtebaulicher Förderkulissen ging es um die<br />

Identifizierung von Maßnahmen, die als modellhafte Bausteine geeignet sind, attraktives Wohnen in<br />

Problemquartieren der Innenstadt zu sichern und das Absinken dieser Gebiete zu bremsen. Ziel ist es,<br />

private Einzeleigentümer und Eigentümergemeinschaften (<strong>im</strong> Sinne von WEG, Erbengemeinschaften<br />

etc.) als Investoren zu gewinnen, die kleinteilige Aufwertungsmaßnahmen (evtl. Umbauten)<br />

vornehmen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Ansprache der türkischen Eigentümer bzw. von<br />

Eigentümern mit Migrationshintergrund, die über ihre Organisationen (z.B. Türkischer Bund), den<br />

Integrationsrat in Berlin und direkte persönliche Ansprache zu gewinnen sind. Die Ergebnisse dieser<br />

Initiative sollen <strong>im</strong> Rahmen einer Bürgerbauausstellung <strong>im</strong> Jahr 2010 präsentiert werden. Ziel ist die<br />

Durchführung von bis zu 5 Baumaßnahmen (Häusern), die als Demonstrativvorhaben gezeigt werden<br />

sollen. Positiv zu werten ist in diesem Projektvorschlag die geplante Zusammenarbeit von<br />

Eigentümern und Mietern sowie die systematische Einbeziehung ausländischer Eigentümer.<br />

- 57 - empirica


Organisation und Beratung sollen über eine Kooperation von Berliner Mieterverein e.V. und Bund der<br />

Berliner Haus- und Grundbesitzer e.V. erfolgen, die <strong>im</strong> Vergleich zu anderen Vorhaben die Stellung<br />

der Kommune (Initiative, Beratung) einnehmen. Eine Kontaktaufnahme mit betroffenen Haushalten<br />

hat jedoch noch nicht stattgefunden, die Bildung von eigenständigen ESG ist nicht ausdrücklich<br />

geplant, vielmehr steht die Zusammenarbeit mit Einzeleigentümern <strong>im</strong> Vordergrund. Dies ist auch der<br />

Grund dafür, dass bisher kein Maßnahmenplan aufgestellt werden konnte.<br />

Viersen<br />

Die Vorgehensweise in Viersen-Dülken zeichnet sich durch einen sehr umfassenden Ansatz aus.<br />

Wesentliche Elemente sind ein prozessorientiertes Handlungskonzept Wohnen inklusive einer seit<br />

Anfang 2008 tagenden Lenkungsgruppe, die Dülken AG, eine in Gründung befindliche ISG für den<br />

Einzelhandelsbereich, Eigentümerberatungen sowie ein umsetzungsorientierter Denkmalpflegeplan.<br />

Ziel ist die Entwicklung des Wohnstandortes Innenstadt Dülken. Dabei handelt es sich um den<br />

historischen Altstadtkern der ehemals eigenständigen Gemeinde Dülken, heute eingemeindeter<br />

Stadtteil von Viersen. Die Altstadt ist durch einen hohen Anteil historischer Bausubstanz geprägt,<br />

wobei die Wohnqualität in vielen Altbauten niedrig ist und ein großer Sanierungs-/<br />

Modernisierungsbedarf besteht. Einem überdurchschnittlich hohen Anteil älterer Menschen stehen so<br />

gut wie keine barrierefreie Wohnungen gegenüber. Neben der Wohnfunktion sind auch Teile der<br />

Altstadt durch Einzelhandel und Gastronomie geprägt, wobei insbesondere der Einzelhandel<br />

rückläufig ist und zahlreiche Ladenlokale leer stehen.<br />

Um diese Probleme anzugehen, wurde Anfang 2008 <strong>im</strong> Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen<br />

eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung und lokalen professionellen Akteuren (z.B.<br />

Architekten, Makler, Baugesellschaften) gegründet. Aufgabe ist die Ermittlung kleinteiliger Potenziale<br />

und Entwicklung von Perspektiven und Maßnahmen für die einzelnen Standorte. Dies ist bereits in<br />

weiten Teilen erfolgt. Nun wird es darauf ankommen, die jeweiligen Eigentümer für den<br />

Aufwertungsprozess zu gewinnen und gemeinsam die Probleme anzugehen.<br />

In dieselbe Richtung zielt der Denkmalpflegeplan für Dülken, in dessen Rahmen bereits eine<br />

umfassende Bestandsaufnahme aller historischen Strukturen und Gebäude durchgeführt wurde und<br />

nun für exemplarische Standorte die Eigentümer in die Umsetzung konkreter Maßnahmen<br />

eingebunden werden. Gleichzeitig werden Handlungsempfehlungen zum Umgang mit für Dülken<br />

typischen Problemkonstellationen und Ausgangssituationen gegeben.<br />

Die Dülken Entwicklungs AG ergänzt diese Ansätze um eine Aktiengesellschaft, welche die<br />

Inwertsetzung von sanierungsbedürftigen und/oder leerstehenden Gebäuden in der Dülkener<br />

Innenstadt zum Ziel hat. Eigentümer können ihre Immobilie gegen Gesellschaftsanteile einbringen, so<br />

- 58 - empirica


dass auch Objekte von finanziell schwächeren Eigentümern entwickelt werden können. Darüber<br />

hinaus kann jeder Bürger Anteile ab 100,- Euro an der AG erwerben.<br />

Parallel zur Dülken Entwicklungs AG wird in Kürze eine ISG für den Einzelhandel gegründet.<br />

Daneben wird derzeit die Einführung spezieller Beratungsangebote für die Eigentümer diskutiert.<br />

Magdeburg<br />

Siehe Kapitel 7.3.<br />

Chemnitz<br />

Siehe Kapitel 7.3.<br />

7.3 Bereisungen<br />

Mit der Bereisung von Beispielprojekten war die Zielstellung verbunden, die Bandbreit von in Frage<br />

kommenden <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> zu erfassen und damit einen inhaltlichen Beitrag zur<br />

Definition der Auswahlkriterien von potenziellen Modellvorhaben zu liefern. Darüber hinaus wurden<br />

die Projekte auf Basis der "Bereisungsergebnisse" hinsichtlich ihrer Eignung als Modellvorhaben<br />

"vorgeprüft".<br />

Auswahlgrundlagen der Bereisungen waren dem BMVBS/BBR bereits bekannte potenzielle ESG. Die<br />

Bereisungen waren konzeptionell als "Mini-Fallstudie" angelegt. Diese beruhten auf einer vor- und<br />

nachbereitenden Materialanalyse (z.B. Projektskizzen, <strong>Stadtumbau</strong>konzepten, Quartiersanalysen etc.),<br />

auf Expertengesprächen mit den wesentlichen Quartiers- bzw. Projektakteuren (Stadt, Akteure der<br />

wohnungswirtschaftlichen Verbände und des <strong>Stadtumbau</strong>s, Hauseigentümer etc.) sowie auf einer<br />

geführten Vor-Ort-Begehung inkl. Fotodokumentation. Die Auswertung der Bereisungen erfolgte in<br />

einem standardisierten Portrait.<br />

- 59 - empirica


7.3.1 Quartier Gnadauer Straße in Magdeburg-Buckau<br />

Quartier Gnadauer Straße<br />

Städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Ausgangssituation:<br />

Der Stadtteil Buckau liegt direkt an der Elbe südlich der Altstadt, dem Magdeburger Zentrum. Er<br />

bildete einen räumlichen Schwerpunkt der Industrialisierung in Magdeburg. Entsprechend gilt Buckau<br />

auch heute noch als Arbeiterbezirk. Es dominiert eine dichte Wohnbebauung aus der Gründerzeit. Als<br />

Folge der Deindustrialisierung nach der Wiedervereinigung gibt es <strong>im</strong> Stadtteil zahlreiche industrielle<br />

Brachen.<br />

Makrolage des Quartiers <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />

Mikrolage des Quartiers<br />

Das Quartier Gnadauer Straße bildet zwischen der Bahnlinie Madgeburg-Leipzig <strong>im</strong> Westen und der<br />

Elbe <strong>im</strong> Osten den südwestlichen Endpunkt der gründerzeitlichen Wohnbebauung <strong>im</strong> Stadtteil<br />

Buckau. Eingefasst wird das Quartier durch die Straßen Südstraße, Weststraße, Gnadauer Straße und<br />

einer Kleingartenkolonie. Städtebauliche Barrieren bilden die Bahnlinie <strong>im</strong> Westen, die<br />

Kleingartenkolonie <strong>im</strong> Süden sowie das ehemalige Industriegebiet <strong>im</strong> Norden. Das Quartier besteht<br />

aus 16 Grundstücken, von denen vier unbebaut sind (Abrissflächen). Die Wohnbebauung auf den<br />

restlichen Grundstücken ist sehr dicht.<br />

Das Quartier liegt <strong>im</strong> Sanierungsgebiet Buckau. Im Zuge dessen sind bis 1988 umfangreiche<br />

Investitionen in die Gestaltung des öffentlichen Raumes geflossen. Private Investitionen wurden<br />

damit allerdings nur <strong>im</strong> geringen Maße angestoßen. Von den geschätzten 180 Wohnungen in 12<br />

Wohngebäuden <strong>im</strong> Quartier sind noch rd. 40% bis 50% unsaniert. Der Leerstand liegt bei rd. 70% bis<br />

80%. Die Sozialstruktur gilt als instabil.<br />

- 60 - empirica


Abriss von Seiten- und Hinterhäusern in der Gnadauer Straße<br />

Unsanierte Objekte <strong>im</strong> Quartier<br />

Öffentlicher Raum<br />

- 61 - empirica


Stand der Kooperation zwischen den Eigentümern:<br />

Die 16 Grundstücke <strong>im</strong> Quartier gehören 13 unterschiedlichen Eigentümern. Die Magdeburger<br />

Wohnungsbaugesellschaft „Wobau“ verfügt über 2 Grundstücke <strong>im</strong> Gebiet, die restlichen<br />

Grundstücke sind <strong>im</strong> Eigentum von Privatpersonen. Die erste Initiative ging von einem<br />

Privateigentümer <strong>im</strong> Jahr 2002 aus, der das Hinter- und Seitenhaus des Wohngebäudes in der<br />

Gnadauer Straße 5 wegen Unvermietbarkeit der Wohnungen und zur Aufwertung der Grundstückes<br />

abreißen wollte und sich diesbezüglich an den örtlichen Haus & Grund Eigentümerverband gewandt<br />

hat. Dabei stellt sich heraus, dass die Einbeziehung der Nachbargrundstücke in die Abrissplanungen<br />

sowie der Neugestaltung des dadurch entstehenden Hofbereiches für die Aufwertung des<br />

individuellen Grundstückes als auch für das Gesamtquartier weitaus sinnvoller ist. Über Vermittlung<br />

und Gespräche des örtlichen Verbandes und des Landverbandes Haus & Grund ist es seit 2002<br />

gelungen, eine Standortgemeinschaft von den Eigentümern der Objekte in der Gnadenauer Straße 5, 6<br />

und 7 zu bilden. Der gemeinschaftliche Abriss von 6 Hinter- und Seitenhäuser mit insgesamt 36 WE<br />

erfolgt <strong>im</strong> Jahr 2008, wobei die geschlossene Fassadenfront der Gnadenauer Straße erhalten bleibt.<br />

Die Gestaltung des neuen Hofbereiches ist geplant. Durch den Abriss haben die Hinterhäusern der<br />

Grundstücke Südstraße 6 und 7 profitiert. Als Ausgleich sollen sie sich finanziell an der<br />

Hofgestaltung beteiligen. Die ursprünglich geplante Einbeziehung der Eigentümer der Grundstücke<br />

Gnadenauer Straße 3 und 4 kam bislang nicht zustande.<br />

Zielvorstellungen der Zusammenarbeit:<br />

Zukünftig ist geplant, die Standortgemeinschaft auf alle Eigentümer des Gebietes zu erweitern.<br />

Zielstellung ist die gemeinsame Entwicklung eines Quartierskonzeptes für die weitere<br />

Gebietsaufwertung in Zusammenarbeit mit dem Sanierungsträger. Die Geschäftsbesorgung soll durch<br />

einen Projektmanager erfolgen. Elemente der Gesamtquartiersgestaltung sind beispielsweise:<br />

• Weitere Entkernung des Quartiers durch den Abriss von Seitenflügeln und Hinterhäusern<br />

• Gestaltung und Aufwertung der neuen Hofbereiche<br />

• Nutzungskonzept für die Abrissflächen<br />

• Kostenreduktion durch gemeinsame Beauftragung<br />

Durch die Quartiersaufwertung sollen die Rahmenbedingungen für die weitere Sanierung verbessert<br />

werden.<br />

Eigentümermotivation, Moderation und Geschäftsbesorgung der geplanten Eigentümergemeinschaft<br />

soll durch ein Projektmanagement wahrgenommen werden. Als Anreiz- und Motivationsinstrument<br />

für die Teilnahme der Eigentümer an der Standortgemeinschaft dient der „Immobilienwirtschaftliche<br />

Zukunftscheck“. Hierbei werden unterschiedliche Ebenen der Immobilie (Standort und Grundstück,<br />

Sozialstruktur, Verwertungsanalyse, Analyse der Bebauung, Ökonomische Analyse, Ertragswert,<br />

Konzept für das Objekt) untersucht. Damit soll sowohl die Nachhaltigkeit von individuellen als auch<br />

quartiersbezogenen Entwicklungsstrategien aufgezeigt werden. Die bisherigen Moderationstätigkeiten<br />

hat der Eigentümerverband Haus & Grund ehrenamtlich übernommen. Die Umsetzung der<br />

Maßnahmen erfordert einen längerfristigen Zeitrahmen von bis zu 10 Jahren.<br />

- 62 - empirica


Stand der Kooperation zwischen Eigentümern und Kommune:<br />

Die Kommune hat bislang keine aktive Rolle in der Organisationsstruktur der Eigentümergemeinschaft<br />

gespielt. Dies ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Das Vorgehen wird jedoch mit der<br />

Kommune abgest<strong>im</strong>mt. Die Maßnahmen der Eigentümergemeinschaft entsprechen den Zielsetzungen<br />

der Stadtsanierung.<br />

Grundlagen und Möglichkeiten der Finanzierung:<br />

Der Abriss der 6 Hinterhäuser wurde bislang mit <strong>Stadtumbau</strong>mitteln finanziert (60 €/m²). Die Mittel<br />

wurden 2005 beantragt. Externe Effekte sollen finanziell zwischen den Grundstückseigentümern<br />

ausgeglichen werden. Beispielsweise wird für höhere Kosten eine höhere Förderung gewährt oder<br />

positive externe Effekte des Umbaus werden über Sonderbeiträge der Profiteure abgegolten.<br />

Fördertechnische Aspekte:<br />

Das Gebiet liegt <strong>im</strong> förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Buckau. Es gelten die vorhandenen<br />

Förderinstrumente. Aufgrund der „rollierenden“ Förderung in der Stadt Magdeburg ist das Quartier<br />

gegenwärtig nicht mehr <strong>Stadtumbau</strong>gebiet.<br />

Absehbare Hemmnisse für die Erreichung der Ziele:<br />

Offenbar ist die Eigentümerstruktur und die fehlende Motivation, auch angesichts der<br />

wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen, eines der wesentlichen Entwicklungshemmnisse.<br />

Die Demotivation soll durch den <strong>im</strong>mobilienwirtschaftlichen Zukunftscheck überwunden werden.<br />

Hinzu kommt, dass einzelne Gebäude zum Verkauf stehen. Es ist mit ständig wechselnden<br />

Eigentümern zu rechnen. Darüber hinaus wird die Einbindung der kommunalen<br />

Wohnungsbaugesellschaft schwierig sein, weil die Wobau ihre Priorität auf andere Stadtteile legt. Die<br />

private Finanzierung der Quartiersaufwertung über Kredite ist aufgrund der geringen<br />

Zukunftseinschätzungen von Banken und Sparkassen nicht gesichert. Auch diesem Hemmnis soll<br />

durch eine gemeinsame Quartiersaufwertung begegnet werden.<br />

Eignung als Modellvorhaben:<br />

Das Projekt ist ein lohnendes Beispiel für das Zustandekommen einer „Initative von unten“. Die Lage<br />

des Quartiers <strong>im</strong> äußeren Randbereich des Sanierungsgebietes zwischen Bahntrasse und Kleingartenanlagen<br />

würde jedoch aus städtebaulicher Sicht eher einen Rückbau nahelegen. Es besteht die Gefahr,<br />

dass statt einer Konzentration auf zentrale Bereiche eine Insellage gefördert wird.<br />

Quellen: Bereisung und Begehung des Standortes am 09. Juni 2008; Expertengespräche mit Dr.<br />

Neumann (Landespräsident Haus & Grund e.V. Sachsen-Anhalt), Frau Habicht (Geschäftsführerin<br />

Medien & Projekt GmbH des e.V. Haus & Grund); Herr Körner (Geschäftsführer der<br />

Leistungsgesellschaft GmbH des e.V. Haus & Grund); Grundstückseigentümer Gnadauer Straße 5<br />

- 63 - empirica


7.3.2 Quartier Guthmutsweg in Magdeburg<br />

Quartier Guthmuthsweg<br />

Städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Ausgangssituation:<br />

Der Quartier Guthmuthsweg liegt <strong>im</strong> Stadtteil Sudenburg, südwestlich der Magdeburger Altstadt. Die<br />

Guthmutsstraße ist eine Sackgasse ausgehend von der Salzmannstraße. Zur Halberstädter Straße<br />

besteht eine Fußgängerverbindung. Sie ist eine gut funktionierende Einkaufsstraße mit allen<br />

Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Straßenbahn entlang der Halberstädter Straße, mit einem<br />

Halt direkt auf der Höhe des Guthmuthsweg, führt in die Innenstadt.<br />

Makrolage des Quartiers <strong>im</strong> Stadtgebiet<br />

Mikrolage des Quartiers<br />

Das Quartier Guthmuthsweg besteht aus 15 Grundstücken, mit 13 Wohngebäuden <strong>im</strong> Besitz von 12<br />

privaten Einzeleigentümern. An der Ecke Halberstädter Straße befindet sich die Seniorenresidenz<br />

„Am Eiskellerplatz“ der habilis-gGmbH. Eine Erweiterung der Seniorenresidenz auf dem „Vorplatz“<br />

ist <strong>im</strong> Bau. Die 3-geschossige Wohnbebauung wurde in den 1930er-Jahren errichtet.<br />

Es bestehen keine städtebaulichen Missstände und wohnungswirtschaftlichen Probleme. Alle<br />

Gebäude sind saniert. Der Vermietungszustand der rund 100 Wohnungen <strong>im</strong> Quartier ist gut. Die<br />

Nettokaltmieten betragen rund 4,5 €/m². Nur das Gebäude auf dem Eckgrundstück zur<br />

Salzmannstraße ist überwiegend unvermietet. Die Eingangsbereiche beginnen zur verwahrlosen. Das<br />

Gebäude ist einfach saniert, die Wohnungen werden aktiv am Markt angeboten. Die Gründe für den<br />

Leerstand sind unbekannt.<br />

Die Gebäude verfügen über größtenteils 3-Z<strong>im</strong>mer-Wohnungen. Die Lage und die Wohnungen sind<br />

attraktiv, die Bevölkerungsstruktur ist stabil. Angesichts der demographischen Entwicklung und der<br />

Größenstruktur der Wohnungen überwiegen <strong>im</strong> Gebiet ältere Rentnerhaushalte.<br />

- 64 - empirica


Wohnquartier Guthmuthsweg<br />

Seniorenresidenz „Am Eiskellerplatz“<br />

Einkaufsstraße Halberstädter Straße Leerstand <strong>im</strong> Quartier<br />

- 65 - empirica


Stand der Kooperation zwischen den Eigentümern:<br />

Bislang gibt es keine Kooperation der Eigentümer. In der Vergangenheit wurde der Anbau von<br />

Balkonen <strong>im</strong> rückwärtigen Bereich der Häuser von drei Eigentümern gemeinsam realisiert. Die<br />

Bewirtschaftung aller Gebäude erfolgt gegenwärtig noch individuell. Angestrebt wird eine<br />

Standortgemeinschaft mit den Grundstückseigentümern der Wohnbauten und dem<br />

Pflegehe<strong>im</strong>betreiber. Erste Gespräche zwischen dem Pflegehe<strong>im</strong>betreiber und dem Landesverband<br />

Haus & Grund, dessen Präsident gleichzeitig Grundstückseigentümer in der Guthmuthsweg ist, gab es<br />

bereits.<br />

Zielvorstellungen der Zusammenarbeit:<br />

Es soll eine Standortgemeinschaft Guthmuthsweg bestehend aus dem Betreiber der Seniorenresidenz<br />

und den Hauseigentümern gebildet werden. Auf Basis eines Standortkonzeptes sollen Synergien<br />

zwischen den Leistungen der Betreuungseinrichtung und der Mieterschaft in der Nachbarschaft, mit<br />

dem Ziel einer langfristigen Stabilisierung des Quartiers genutzt werden. Im Rahmen der<br />

Eigentümerstandortgemeinschaft ist die Umsetzung eines quartiersbezogenen Wohnkonzeptes<br />

geplant. Die normalerweise <strong>im</strong> Rahmen von einzelnen Wohnformen (z.B. Altenwohnhe<strong>im</strong>e)<br />

erbrachten Leistungen, sollen auf ein ganzes Quartier ausgeweitet werden, in dem die Leistungen der<br />

Pflegeeinrichtungen mit der Nachbarschaft vernetzt und in diese integriert werden. Das Konzept<br />

beinhaltet eine Integration und Öffnung der Angebote der Pflegeeinrichtungen für die<br />

Quartiersbewohner. Damit wird für die Beteiligten die Nutzung folgender Vorteile angestrebt:<br />

Mietern:<br />

• Wohnen in den „eigenen Wänden“ so lange wie möglich<br />

• Kostengünstige Angebote <strong>im</strong> Bereich der Betreuung und Pflege <strong>im</strong> Quartier<br />

• Gegenseitige Hilfestellungen durch generationenübergreifende Lebensweisen (z.B.<br />

Kinderbetreuung, Einkaufen etc.)<br />

• Stärkung der Selbst- und Nachbarschaftshilfepotenziale<br />

Hauseigentümern:<br />

• Langfristige Sicherung der Bewirtschaftung, indem insbesondere die Erdgeschosswohnungen<br />

(neben den Vorteilen des quartiersbezogenen Wohnkonzeptes) kostengünstig an die Bedarfe einer<br />

alternden Mieterschaft angepasst werden. Zur Förderung eines generationenübergreifenden<br />

Wohnens <strong>im</strong> Quartier, sollen die Wohnungen insbesondere <strong>im</strong> zweiten Obergeschoss vor allem<br />

an jüngere Haushalte vermietet werden.<br />

Betreuungseinrichtungen:<br />

• Nutzung von Synergien durch die Ausweitung der Angebote auf die Nachfrager in der<br />

unmittelbaren Nachbarschaft, z.B. <strong>im</strong> Bereich Kulturcafé, Tagesbetreuung, Mittagstisch,<br />

Beratungsangebote, Teilnahme an therapeutischen Angeboten, ambulante Leistungen.<br />

Es ist beabsichtigt dieses Konzept in den nächsten Jahren umzusetzen. Dafür bedarf es einer<br />

Moderation zwischen den Eigentümern, zwischen den Eigentümern und der Wohlfahrtseinrichtung<br />

sowie zwischen den Eigentümern, dem Wohlfahrtsverband und den Mietern.<br />

- 66 - empirica


Stand der Kooperation zwischen Eigentümern und Kommune:<br />

Es sind keine Zielkonflikte erkennbar.<br />

Grundlagen und Möglichkeiten der Finanzierung:<br />

Das Konzept beinhaltet vorerst keine investiven Maßnahmen. Die bauliche Anpassung von<br />

Wohnungen an die Bedürfnisse einer alternden Mieterschaft ist aus Eigenmitteln der Eigentümer oder<br />

u.U. anderen Förderprogrammen zu finanzieren. Erforderlich ist eine Finanzierung von<br />

Managementleistungen für die noch zu gründende Eigentümerstandortgemeinschaft. Diese sollen<br />

über Mittel aus dem ExWoSt-Modellvorhaben finanziert werden.<br />

Fördertechnische Aspekte:<br />

Das Quartier Guthmuthsweg ist Erhaltungssatzungsgebiet.<br />

Absehbare Hemmnisse für die Erreichung der Ziele:<br />

Bis auf die offenen Fragen der Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer sind keine<br />

besonderen Hemmnisse für die Erreichung der Ziele erkennbar.<br />

Eignung als Modellvorhaben:<br />

Es handelt sich um ein wirtschaftlich und infrastrukturell stabiles Quartier, dass durch ein spezielles<br />

Nutzungskonzept zusätzliche Qualitäten gewinnen soll. Im Vordergrund steht zunächst die<br />

Übertragung eines Dienstleistungskonzeptes und nicht das Thema <strong>Stadtumbau</strong>. Das Projekt n<strong>im</strong>mt<br />

eine Sonderstellung ein.<br />

Quellen: Bereisung und Begehung des Standortes am 09. Juni 2008; Expertengespräche mit Dr.<br />

Neumann (Landespräsident Haus & Grund e.V. Sachsen-Anhalt), Frau Habicht (Geschäftsführerin<br />

Medien & Projekt GmbH des e.V. Haus & Grund); Herr Körner (Geschäftsführer der<br />

Leistungsgesellschaft GmbH des e.V. Haus & Grund); Frau Buder (Geschäftsführerin habilisgGmbH)<br />

- 67 - empirica


7.3.3 Quartier Sonnenberg in Chemnitz<br />

Quartier Sonnenberg – Südliche Zietenstraße<br />

Städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Ausgangssituation:<br />

Der Stadtteil Sonnenberg liegt zwischen der Chemnitzer Innenstadt und dem nördlich angrenzenden<br />

Naherholungsgebiet Zeißigwald. Direkt westlich des Stadtteils liegt der Chemnitzer Hauptbahnhof.<br />

Die Bebauung des Stadtteils erfolgte <strong>im</strong> Zuge der Industrialisierung überwiegt in der Gründerzeit nach<br />

1870 mit baulichen Ergänzungen bis 1929 <strong>im</strong> nördlichen Bereich des Stadtteils. In Teilen wurde in<br />

den 1980er Jahren marode Altbausubstanz abgerissen und durch Plattenbauten ersetzt. Städtebaulich<br />

dominiert die gründerzeitliche Blockrandbebauung in einer Karreestruktur.<br />

Sonnenberg gilt als traditionelles Arbeiterviertel aus der Gründerzeit, wobei sich das Image durch den<br />

hohen Wohnungsleerstand, der sozialen Segregation (hoher Anteil einkommensschwacher Haushalte<br />

und Transferempfänger, für Chemnitzer Verhältnisse hoher Ausländeranteil) und zahlreichen noch<br />

unsanierten Objekten in jüngster Zeit wieder deutlich verschlechtert hat. Nach der Wiedervereinigung<br />

setzte <strong>im</strong> Stadtteil ein erster Sanierungsschub ein, der aber bald zum Erliegen kam und nicht zu einer<br />

nachhaltigen Stabilisierung des Gebietes führt. Heute verfügt Sonnenberg als Wohngebiet über ein<br />

negatives Image sowie über die schwächste Sozialstruktur in Chemnitz. Die städtebaulichen<br />

Missstände sind stark ausgeprägt. Der gesamte Wohnungsleerstand liegt <strong>im</strong> Stadtteil bei rd. 36%<br />

gegenüber 24% <strong>im</strong> städtischen Durchschnitt. Während sich in anderen innerstädtischen Gebieten der<br />

Wohnungsleerstand relativ gleichmäßig über den Gesamtbestand verteilt, stehen zahlreiche<br />

Wohngebäude <strong>im</strong> Stadtteil komplett leer und werden von den Eigentümern nicht mehr aktiv<br />

bewirtschaftet. Teilweise wurden die Gebäude aus Kostengründen bewusst entmietet. Diese Gebäude<br />

strahlen negativ auf die Nachbarschaft aus. Im Nachhinein erwies sich als besonderes Hemmnis die<br />

zur DDR-Zeit eingeleitete Rekonstruktion von Altbauten <strong>im</strong> Stadtteil. Die Sanierungspriorität lag nach<br />

der Wiedervereinigung entsprechend auf den noch völlig unsanierten Beständen, während die<br />

sanierten Objekte aus der DDR-Zeit <strong>im</strong> Zeitverlauf <strong>im</strong>mer weniger marktfähig waren. Angesichts der<br />

ungünstigen Marktentwicklung blieb eine zweite Sanierungswelle bei diesen Beständen aus. Diese<br />

Objekte sind, neben den <strong>im</strong>mer noch unsanierten Objekten sowie den Gebäuden in schlechter Lagen,<br />

<strong>im</strong> besonderen Maße vom Leerstand betroffen. Häufig korrelieren alle drei Faktoren miteinander. Das<br />

durchschnittliche Mietniveau ist mit rd. 4 €/m² gering. Ohne Förderung besteht eine Renditelücke.<br />

Im Sanierungsgebiet Sonnenberg sowie <strong>im</strong> Teilgebiet „Südliche Zietenstraße“ sind die geschilderten<br />

Problemlagen und städtebaulichen Missstände nochmals deutlicher ausgeprägter.<br />

Aus städtebaulicher und stadtentwicklungspolitischer Sicht gilt der Stadtteil aus folgenden Gründen<br />

als wichtiges und erhaltenswertes Gebiet:<br />

• Der Stadtteil verfügt aufgrund der zentrumsnahen Lage zwischen Grünzügen „Bunte Gärten“ und<br />

Zeißigwald über Entwicklungspotenziale.<br />

• Hohe Bedeutung für die Stadtstruktur und die Funktionalität der Stadt.<br />

• Erhaltenswerte Bausubstanz aus der Gründerzeit.<br />

- 68 - empirica


Makrolage des Stadtteils Sonnenberg<br />

Sanierungsgebiet „Chemnitz-Sonnenberg“<br />

Mikrolage des Stadtteils Sonnenberg<br />

Als Projektgebiet für das Modellvorhaben ist die südliche Zietenstraße <strong>im</strong> Sanierungsgebiet<br />

Sonnenberg vorgesehen. Die Eigentümerstruktur ist heterogen. Die 138 Objekte mit zusammen 1.458<br />

Wohnungen verteilen sich auf 83 Eigentümer. Die kommunale Wohnungsgesellschaft ist mit 43<br />

Objekten größter Bestandshalter, rd. 70% des Bestands gehört privaten Eigentümern, davon besitzen<br />

wiederum 84% nur ein Objekt. Der Leerstandsquote liegt bei 60%, die Sanierungsquote (inkl.<br />

teilsaniert) bei 36%.<br />

- 69 - empirica


Teilgebiet Südliche Zietenstraße und geplante Eigentümerstandortgemeinschaft (Karree 2)<br />

Rückbaugebiet Karree 1 Rückbaugebiet Karree 2<br />

- 70 - empirica


Neue Stadtkante Jakobstraße Zietenstraße/Ecke Jakobstraße<br />

Leerstehende Wohngebäude <strong>im</strong> Quartier<br />

Attraktiver nördlicher Bereich der südlichen Zietenstraße<br />

- 71 - empirica


Stand der Kooperation zwischen den Eigentümern:<br />

Ausgangspunkt waren die Arbeiten zur Fortschreibung des Räumlichen Handlungskonzeptes Wohnen<br />

als Fachkonzept des künftigen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo). Für die Ableitung von<br />

Strategien wurde sichtbar, dass es für das Teilgebiet „Südliche Zietenstraße“ <strong>im</strong> Stadtteil Sonnenberg<br />

einer vertiefenden Strukturuntersuchung bedarf. Ein Teilbereich der Analyse (städtischer Auftrag)<br />

bezog sich dabei auf die Untersuchung der Eigentümerstruktur <strong>im</strong> Gebiet sowie der<br />

Eigentümerabsichten bzw. -planungen. Diese wurden in zahlreichen Gesprächen mit den Eigentümern<br />

erhoben, die Interessen der Stadt zur Gründung einer Eigentümerstandortgemeinschaft zum damaligen<br />

Zeitpunkt aber noch nicht thematisiert. Eine Kooperation zwischen den Eigentümern besteht noch<br />

nicht. Sie soll <strong>im</strong> Rahmen des Modellvorhabens etabliert werden.<br />

Zielvorstellungen der Zusammenarbeit:<br />

Angesichts erheblicher städtebaulicher Missstände besteht die Gefahr einer Perforierung des Stadtteils<br />

Sonnenberg und insbesondere des Teilgebietes „Südliche Zietenstraße“. Diese möchte die Stadt auf<br />

jeden Fall vermeiden, um einerseits die Stadtstruktur (geschlossene Bockrandbebauung) zu erhalten<br />

sowie andererseits die notwendige Imageverbesserung für das Gebiet nicht zu gefährden. Vielmehr ist<br />

es Zielsetzung der Stadt, eine flächige Lösungsfindung zu erreichen. Das bedeutet, dass sich sowohl<br />

der Rückbau für nicht mehr marktfähige Bestände als auch die Aufwertung jeweils auf ganze Karrees<br />

bezieht. Der Rückbau soll nicht nur zur Wohnungsmarktbereinigung, sondern auch zur Stabilisierung<br />

und Aufwertung der übrigen Karrees dienen. Aus diesem Grund ist der Rückbau der Karrees 1 und 12<br />

südlich der Jakobstraße <strong>im</strong> unteren Bereich der Zietenstraße geplant. Die Stadt schätzt die<br />

Marktchancen für diese beiden Karrees <strong>im</strong> Quartier aufgrund des geringen Sanierungsstandes und der<br />

relativ schlechten Lage am geringsten ein. Gleichzeitig wird dadurch entlang der Jakobstraße eine<br />

neue Stadtkante geschaffen. Die geschaffenen Freiflächen stehen für die Aufwertungsmaßnahme<br />

„Bunte Gärten“ zur Verfügung. Zielstellung für die übrigen Gründerzeitkarrees ist die<br />

flächendeckende Stabilisierung und Aufwertung. Für die Realisierung dieser Zielsetzung und die<br />

Einbeziehung der Grundstückseigentümer in den <strong>Stadtumbau</strong> plant die <strong>Stadtumbau</strong> GmbH Chemnitz<br />

die Gründung von Eigentümergemeinschaften. Begonnen werden soll dabei mit dem Karree 2, weil<br />

hier die Ausgangsbedingungen für eine erfolgreiche Etablierung einer Standortgemeinschaft besonders<br />

günstig erscheinen:<br />

• Relativ hoher Sanierungsstand <strong>im</strong> Karree<br />

• Gute Chancen das Instrument des Flächentausches erfolgreich zu testen<br />

• Erhaltung des Bestandes <strong>im</strong> Karree 2 ist aufgrund der geplanten neuen Stadtkante entlang der<br />

Jakobstraße besonders wichtig<br />

Ausgehend von einer erfolgreichen Testphase <strong>im</strong> Karree 2 soll das Instrument der<br />

Eigentümergemeinschaften auf die nördlichen Karrees ausgeweitet werden, um sukzessive das<br />

gesamte Teilgebiet zu stabilisieren.<br />

Im Rahmen des Modellvorhabens soll praktisch untersucht werden, wie die Zielsetzungen der<br />

Standorteigentümergemeinschaft, die flächenhafte Aufwertung und Stabilisierung des Gebietes,<br />

gemeinsam verfolgt werden kann und welche Instrumente und Maßnahmen sich daraus ableiten.<br />

Angesichts von parallel ablaufenden Rückbau- und Aufwertungsmaßnahmen ist die Praxiserprobung<br />

von Möglichkeiten des Flächentausches und des Aufbaus eines Flächenpools bzw. eines<br />

„Entschädigungsfonds“ aus städtischer Sicht ein zentrales Instrument. Die nächsten Schritte <strong>im</strong><br />

Rahmen des Modellvorhabens sind:<br />

• Vertiefung des bestehenden Kontakts mit den Eigentümern<br />

- 72 - empirica


• Integration von fünf bis sechs Eigentümern in den Prozess<br />

• Untersuchung einer geeigneten Gesellschaftsform für die Standorteigentümergemeinschaft<br />

Zentrale Untersuchungsfragen <strong>im</strong> Modellvorhaben sind:<br />

• Weiterentwicklung der Instrumente aus dem städtischen Vertrag (insbesondere<br />

Flächentausch).<br />

• Untersuchung von verschiedenen Modellen von Eigentümergemeinschaften, insbesondere<br />

Fragestellung nach gesetzlichen Regelungen in Form eines HID.<br />

• Praxiserprobung der entwickelten Modelle und Instrumente.<br />

Stand der Kooperation zwischen Eigentümern und Kommune:<br />

Ausgangspunkt für die Gründung einer Standortgemeinschaft ist die <strong>Stadtumbau</strong> GmbH Chemnitz und<br />

damit die Stadt Chemnitz. Zielsetzung der Gründung ist es, dass städtische Interessen hinsichtlich der<br />

Gebietsentwicklung und des <strong>Stadtumbau</strong>s explizit berücksichtig und umgesetzt werden (z.B.<br />

Vermeidung einer Perforierung des Gebietes bzw. geordneter <strong>Stadtumbau</strong>).<br />

Grundlagen und Möglichkeiten der Finanzierung:<br />

Die Managementleistungen zur Etablierung und Organisation der geplanten Eigentümergemeinschaft<br />

soll über das Modellvorhaben finanziert werden. Offen ist die Frage der Finanzierung von investiven<br />

Maßnahmen <strong>im</strong> Gebiet.<br />

Fördertechnische Aspekte:<br />

Der Stadtteil Sonnenberg ist <strong>Stadtumbau</strong>gebiet. Ein Teilgebiet des Sonnenbergs ist zusätzlich als<br />

Sanierungsgebiet ausgewiesen. Mittlerweile soll der gesamte Stadtteil förmlich festgelegtes<br />

Sanierungsgebiet werden. Die öffentliche Auslegung der Erweiterung des Sanierungsgebietes läuft.<br />

Absehbare Hemmnisse für die Erreichung der Ziele:<br />

Die Fragestellung nach den Chancen und Möglichkeiten der Einbindung von Grundstückseigentümern<br />

in den <strong>Stadtumbau</strong> in Form von Standorteigentümergemeinschaften ist noch wenig präzisiert. Wie<br />

können die Eigentümer zur Teilnahme motiviert werden, was sind die Anreize? Die kommunale<br />

Wohnungsbaugesellschaft GGG, als größter Wohnungseigentümer <strong>im</strong> Quartier, ist zwar <strong>im</strong> Prozess<br />

eingebunden, die wesentliche Zielsetzung für die bestandseigenen Objekte ist aber der Rückbau. Ein<br />

Verkauf der Wohngebäude zu einem symbolischen Preis ist aufgrund der Altschuldenregelung<br />

ausgeschlossen. Objekte werden nur zum Buchwert zum Verkauf angeboten. Dieser liegt aber deutlich<br />

über dem Marktwert. Darüber hinaus ist durch Zwangsversteigerungen und durch Insolvenzen mit<br />

Eigentümerwechseln zu rechnen.<br />

Eignung als Modellvorhaben:<br />

Die Problemstellung entspricht den anvisierten Auswahlkriterien, die Zielsetzungen sind klar definiert,<br />

spezielle Instrumente der Umsetzung sind angedacht. Die Aussichten auf eine erfolgreiche Formierung<br />

einer Eigentümerstandortgemeinschaft sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch unklar.<br />

Quellen: Bereisung und Begehung des Standortes am 11. Juni 2008; Teilnehmer am<br />

Expertengespräch: René Deschner (Geschäftsführer <strong>Stadtumbau</strong> GmbH – Chemnitz), Steffen Jüttner<br />

(<strong>Stadtumbau</strong> GmbH – Chemnitz); Herr Pilz (Abteilungsleiter Stadtplanungsamt Chemnitz), Frau<br />

- 73 - empirica


Stöcker (Amt für Baukoordination Stadt Chemnitz), Herr Brüsch (Abteilungsleiter<br />

Stadtentwicklung/Stadtsanierung Grundstücks- und Gebäudewirtschafts-Gesellschaft m.b.H. GGG<br />

Chemnitz), Herr Lange (Vorsitzender des Vorstandes Haus- und Grundbesitzerverein Chemnitz und<br />

Umgebung e.V.), Herr Weber (Haus & Grund Chemnitz und Umgebung e.V.)<br />

7.4 Quartiersbezogene und quartiersübergreifende Aktivierungsstrategien und<br />

Beratungsangebote auf kommunaler Ebene<br />

Neben den dargestellten Ansätzen von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> gibt es eine Vielzahl von<br />

weiteren kommunalen Aktivierungsstrategien und Beratungsangeboten, welche nicht direkt auf die<br />

Gründung und Begleitung von ESG zielen, aber dennoch eine wichtige Unterstützung darstellen<br />

können. Die folgenden Überlegungen und Beispiele wurden <strong>im</strong> Wesentlichen über eigene<br />

Projekterfahrungen, Expertengespräche, Internetrecherchen und z.T. Literaturauswertungen<br />

gewonnen. Es soll keine repräsentative Übersicht dargestellt werden sondern vielmehr innovative und<br />

exemplarische Beratungsangebote und Aktivierungsstrategien erläutert werden, um den Unterschied<br />

zu den oben genannten ESG-Projekten zu verdeutlichen. Dies ist wichtig um Missverständnisse in der<br />

Abgrenzung für die Antragsphase und Auswahl der Modellprojekte zu vermeiden und die Bedeutung<br />

dieser Beratungsangebote <strong>im</strong> Rahmen des ExWoSt-Forschungsfeldes zu klären.<br />

Für eine ausführliche Darstellung der verschiedenen Strategien und weitere Beispiele sei auf die<br />

Studie „Bestandssituation und Bewirtschaftungsstrategien privater Eigentümer in den neuen Ländern<br />

und ihre Einbeziehung in den <strong>Stadtumbau</strong> Ost“ 30 und die Bundestransferstelle <strong>Stadtumbau</strong> Ost 31<br />

verwiesen.<br />

„Top-down-“ Beratungs- und Aktivierungsstrategien<br />

Problembewusstsein und Handlungsinitiative sind die Grundlagen für das Zustandekommen privater<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>. Der Blick richtet sich dabei zunächst auf die Ausgangslagen und<br />

Prozesse, die Initiativen „von unten“ (bottom-up) wachsen lassen. Ebenso wesentlich ist jedoch die<br />

Schaffung von günstigen Voraussetzungen, die die Bildung von Initiativen begünstigen und sie <strong>im</strong><br />

Prozess der Formierung und Umsetzung unterstützen (top-down). Solch günstige Voraussetzungen<br />

können durch die Kommunen aktiv geschaffen werden, indem eine offene Haltung gegenüber dem<br />

Einbezug privater Initiativen in den <strong>Stadtumbau</strong> demonstriert und ein entsprechendes Informations-<br />

und Beratungsangebot aufgebaut wird.<br />

30 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) (Hrsg.),<br />

(2007c)<br />

31 www.stadtumbau-ost.info<br />

- 74 - empirica


Der Einbezug privater Kleineigentümer in den <strong>Stadtumbau</strong>prozess und die damit einhergehenden<br />

Aktivierungsstrategien beziehen sich bisher jeweils auf die Beratung und Mobilisierung der einzelnen<br />

Eigentümer. Der Prozess verläuft dabei grundsätzlich „top-down“, d. h. die Kommune formuliert das<br />

Ausgangskonzept und ergreift die Initiative, sie prüft die Beteiligungsbereitschaft der einzelnen<br />

Eigentümer, deren Mitwirkung sie bei der Umsetzung der Zielvorstellungen bedarf.<br />

Dabei sind <strong>im</strong> Wesentlichen drei verschiedene Ansätze zu beobachten:<br />

• allgemeine, stadtweite Beratungsangebote (z.B. Energieberatung)<br />

• allgemeine Sensibilisierungsstrategien um den sich wandelnden gesellschaftspolitischen<br />

Rahmen und die <strong>im</strong>mer begrenzteren öffentlichen Handlungsspielräume zu verdeutlichen<br />

• spezifische, projekt- bzw. quartiersbezogene Aktivierungsstrategien ohne das Ziel einer<br />

Kooperation der Eigentümer (z.B. Sanierungsgebiet)<br />

Insofern stellt die Zusammenarbeit mit einer ESG, die sich als Gruppe mit eigenen Interessen formiert,<br />

eine neue Ebene dar. Es ist einerseits zu erwarten, dass dies die Zusammenarbeit mit der Kommune<br />

vereinfacht, da eine grundsätzliche Handlungsbereitschaft besteht und die Mobilisierung der<br />

Einzeleigentümer bereits durch die ESG geleistet wird. Andererseits erfordern ESG andere<br />

Beratungsleistungen als Einzeleigentümer (z. B. Vertragsgestaltung, Mittelvergabe) und es besteht die<br />

neue zentrale Herausforderung, sich mit gegenläufigen Interessen auseinander zu setzen und zum Teil<br />

sehr heterogene Akteure zu moderieren. Es stellen sich damit <strong>im</strong> Schwerpunkt folgende<br />

Forschungsfragen:<br />

• Kann durch die Schaffung eines entsprechenden aktivierenden Kl<strong>im</strong>as tatsächlich eine größere<br />

Zahl an ESG initiiert werden und wie entwickeln sich diese <strong>im</strong> Vergleich zu ESG, die weniger<br />

Unterstützung erfahren?<br />

• Welche Zugangswege zu privaten Bestandseigentümern (z. B. in der Typologie der<br />

„Bestandsverbesserer“, „Bestandserhalter“, „Exit-Strategen“32) ergeben sich und wie kann<br />

ein Gruppenbildungsprozess angeregt werden?<br />

• Welche Beratungsleistungen und –strukturen sind speziell für ESG empfehlenswert?<br />

• Wie kann die Verbindung von Neubau-ESG (z. B. Bauherrengruppen, Baugruppen) und<br />

Bestandseigentümern zu einer Gesamtstrategie der Quartiersaufwertung genutzt werden?<br />

32 Goderbauer, E. (2006), S. 11.<br />

- 75 - empirica


Beispiele<br />

Im Rahmen des ExWoSt-Forschungsvorhabens könnte der Ausbau einer gezielten Beratungsstrategie<br />

– nach Möglichkeit <strong>im</strong> Zusammenhang mit einer konkreten ESG – als Modellvorhaben mit besonderer<br />

Fragestellung gefördert werden. Als Kandidaten kommen Städte in Frage, die bereits einen gewissen<br />

Bekanntheitsgrad für ihren offenen Umgang mit privaten Initiativen erlangt haben und in denen bereits<br />

Beratungsinfrastrukturen bestehen, die auf das Feld der privaten <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

(<strong>im</strong> Bestand) ausgedehnt werden können. In Frage kommen z. B.:<br />

• Leipzig: Die Stadt Leipzig hat die Förderung innerstädtischer Eigentumsbildung als wichtiges<br />

stadtentwicklungs-, sozial- und wirtschaftspolitisches Ziel erkannt. Beginnend mit dem<br />

Selbstnutzer-Programm „Stadthäuser in Leipzig“ in 2002 wurde ein breites Beratungsangebot<br />

aufgebaut, in dessen Zentrum die Schaffung von Wohneigentum – insbesondere auch für junge<br />

Familien – <strong>im</strong> Altbau und in neuen Stadthäusern <strong>im</strong> Leipziger Stadtgebiet steht. Dabei sind Erhalt<br />

und die Ergänzung städtebaulicher Strukturen bisher vor allem positiver Nebeneffekt. Das<br />

Leipziger Selbstnutzer-Programm ist kein Förderprogramm. Es setzt vielmehr auf Beratung,<br />

Gruppenmoderation, Marketing und Netzwerkbildung. Kaufinteressenten schließen sich in<br />

Gruppen zusammen, beauftragen gemeinsam einen Architekten, der ihnen in baulicher Hinsicht<br />

professionelle Unterstützung bietet, und übernehmen die übrigen Aufgaben (u.a. Akquisition<br />

weiterer „Mitstreiter“, Festlegung des baulichen Aufwands) weitgehend selbst. Durch die Stadt<br />

werden Bauinteressenten dadurch unterstützt, dass Baugruppen in der Anfangsphase durch<br />

Moderatoren und Bauexperten begleitet werden. Ein wichtiger Teil des Selbstnutzer-Programms<br />

sind Marketingaktivitäten. Realisierte Projekte dienen als Beispiele, mit denen wiederum<br />

Nachahmer gefunden werden sollen. Die Verbreitung entsprechender Erfahrungen erfolgt über<br />

eine intensive Pressearbeit, Veranstaltungen, Messeauftritte, eine eigene kleine Immobilienaus-<br />

stellung <strong>im</strong> Stadtzentrum, Bustouren zu passenden Objekten und das Internet (selbstnutzer.de).<br />

Das Selbstnutzer-Programm wurde <strong>im</strong> Laufe der Zeit um weitere Bausteine ergänzt. Dazu gehören<br />

z. B. das Konzept der Wächterhäuser (Träger Verein HausHalten e.V.), das 2008 in das ExWoSt-<br />

Forschungsfeld „Nationale Stadtentwicklungspolitik“ aufgenommen wurde und das Programm<br />

Brachflächennutzung, <strong>im</strong> Rahmen dessen die Stadt Grundstücksangebote <strong>im</strong> Internet präsentiert,<br />

bei denen die Eigentümer grundsätzlich Interesse an einer neuen Nutzung haben, sei es als zeitlich<br />

befristete Zwischennutzung oder als dauerhafte Flächenentwicklung z.B. für Wohngebäude,<br />

Gewerbe- oder Ausgleichsflächen.<br />

• Dresden: Unter dem Titel „Eigenhe<strong>im</strong> in der Stadt“ wurde ein Wohnbauflächenmanagement<br />

aufgebaut, das den gesamten städtischen Grundstücksmarkt erfasst. Die städtischen Mitarbeiter<br />

des Wohnbauflächenmanagements fungieren als Kontaktstelle für Bauwillige und Investoren,<br />

helfen be<strong>im</strong> Finden von Grundstücken und Architekten, beraten zu Förder- und Finan-<br />

zierungsmöglichkeiten und unterstützen Bauwillige bei Behördenwegen. Die Unterstützung<br />

- 76 - empirica


erstreckt sich insbesondere auch auf die Gründung und Organisation von Bauherrengemein-<br />

schaften. Das Beratungsangebot wird in Kooperation mit dem Bauforum Dresden e.V. und der<br />

Sächsischen Aufbaubank (Programme mit zinsgünstigen Darlehen) durchgeführt. Da die private<br />

Baugemeinschaft noch <strong>im</strong>mer relativ unbekannt ist, hat es sich das Bauforum Dresden e.V. zum<br />

Ziel gesetzt, diese Idee bekannter zu machen und das Zustandekommen solcher Gemeinschaften<br />

auch in Dresden aktiv zu unterstützen. Es soll eine Kommunikationsbörse entstehen, die es<br />

Interessenten möglich macht, untereinander und mit bereits existierenden Gemeinschaften ins<br />

Gespräch zu kommen, um so für sich Vor- und Nachteile auf der Basis umfassender und neutraler<br />

Informationen abwägen zu können. Die Suche nach Bauvorhaben bzw. Bauwilligen und die<br />

Vorbereitung konkreter Projekte soll beratend unterstützt werden.<br />

• Ludwigshafen: Im Rahmen des Programms <strong>Stadtumbau</strong>-West wird in Ludwigshafen ein<br />

besonderer Schwerpunkt auf die Entwicklung der Innenstadt als Wohnstandort gelegt. Im<br />

Gegensatz zu anderen vergleichbaren Innenstädten spielt die Wohnnutzung in der Ludwigshafener<br />

Innenstadt eine außergewöhnlich große Rolle. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden,<br />

damit das innerstädtische Wohnen in Ludwigshafen ein Angebot für möglichst viele soziale<br />

Schichten in der Bevölkerung wird. Auch der Einzelhandel in der Innenstadt lebt vornehmlich von<br />

den Innenstadtbewohnern. Sie prägen über ihre jeweiligen Lebensstile maßgeblich das Bild der<br />

Stadt. Konkrete Ansatzpunkte werden in der gezielten Entwicklung vieler unterschiedlicher<br />

Wohnformen gesehen, um die unterschiedlichen Ansprüche derzeitiger und potenzieller<br />

Innenstadtbewohner befriedigen zu können (von der Baugruppe bis hin zum Mehrfamilienhaus),<br />

ein weitere Schwerpunkt ist die Attraktivierung des Wohnumfeldes (Grünanlagen, Spielplätze<br />

etc.). Die Förderung und Unterstützung privater Investitionen zur Sanierung des Wohnungs-<br />

bestandes in der Innenstadt soll zentraler Ansatzpunkt des Prozesses sein.<br />

• Kiel: Mit der Zielsetzung, das Wohnen für Familien in der Stadt attraktiver zu machen und ihnen<br />

Alternativen zur Umlandwanderung zu bieten, plant die Stadt, Maßnahmen der Neugestaltung von<br />

kleinparzellierten Blockinnenbereichen anzuregen, damit diese als geschützter gemeinschaftlicher<br />

Freiraum genutzt werden können und somit ein Anreiz für Familien mit Kindern besteht, in der<br />

Stadt wohnen zu bleiben („Familienfreundliche Stadtquartiere“). In Zusammenarbeit mit dem<br />

örtlichen Verein Haus & Grund e.V. wurden erste Vorstöße unternommen und in geeigneten<br />

Quartieren Eigentümerversammlungen durchgeführt. Während die Beteiligungsbereitschaft<br />

zunächst durchaus gegeben war, reagierten die angesprochenen Eigentümer hinsichtlich einer –<br />

wenn auch sehr geringen - finanziellen Beteiligung ablehnend.<br />

Rolle dieser Strategien <strong>im</strong> ExWoSt-Forschungsfeld<br />

In Abgrenzung zum geplanten Forschungsvorhaben ist klarzustellen, dass der Auf- oder Ausbau von<br />

Beratungsleistungen durch eine Kommune allein nicht die Kriterien für ein Modellvorhaben erfüllt. Es<br />

- 77 - empirica


ist jedoch - in Verbindung mit konkreten Einzelprojekten - von besonderem Interesse zu prüfen,<br />

inwiefern die Gründung von Bestands-ESG durch die Kommune unterstützt werden kann. Von<br />

besonderem Interesse sind daher Projektanträge aus Kommunen,<br />

• in denen bereits ein Angebot an speziellen Beratungsleistungen besteht (siehe Beispiele oben)<br />

auch wenn dieses noch nicht gezielt auf Bestands-ESG ausgerichtet ist<br />

• in denen die Beteiligung am ExWoSt-Forschungsfeld (u.a.) dazu genutzt werden soll, eine<br />

spezielle Beratungsinfrastruktur aufzubauen oder bei anderen Trägern anzuregen.<br />

Im Bewertungsraster können entsprechende Projektanträge einen positiven Vermerk erhalten, der die<br />

Chancen in der Gesamtbewertung/Auswahl erhöht.<br />

8. Dokumentation und Bewertung des Fachgesprächs<br />

8.1 Rahmen, Programm und Teilnehmer<br />

Datum: 08. Juli 2008, 10.30 – 16:45 Uhr<br />

Ort: BMVBS, Besprechungsraum 2.101/2.101a, Krausenstr. 17-20, Berlin<br />

Moderation/Organisation: empirica: Herr Faller, Herr Baba, Frau Fryczewski<br />

Anwesende: BMVBS: Herr Dr. Hatzfeld, Herr Hilgen, Herr Prof. Dr. Brenner,<br />

Herr Köpke, Frau Andresen, Frau Modes, Frau Dr. Richter, Frau<br />

Killmann, Frau Struß, Frau Röding<br />

BBR: Herr Metzmacher, Herr Ewert, Frau Crome<br />

Landesministerien: Frau Jüngst (Bremen), Frau Siebeck-Rauscher<br />

(Schleswig-Holstein), Herr Thurn (Brandenburg), Frau Schweiger<br />

(Bayern), Frau Brandtönnies (Hessen), Herr Kuthe (Niedersachsen),<br />

Herr Lütkemeier (Sachsen), Herr Büttner (Hamburg), Herr Müller-<br />

Zick (Saarland), Herr Schneider (Sachsen-Anhalt), Frau Nakelski<br />

(Nordrhein-Westfalen), Frau Joeres (Nordrhein-Westfalen), Herr Dr.<br />

Hucke (Berlin), Herr Thiede (Mecklenburg-Vorpommern), Herr<br />

Böttcher (Berlin)<br />

Kommunen: Herr Pilz (Chemnitz), Frau Lerz (Leipzig)<br />

- 78 - empirica


Tagesordnung:<br />

Unternehmen/Institutionen: Herr Mensing (Convent), Frau Kalew<br />

(GGG Chemnitz), Herr Deschner (<strong>Stadtumbau</strong> GmbH, Chemnitz),<br />

Herr Matthes (Transferstelle <strong>Stadtumbau</strong> West), Herr Haller<br />

(Transferstelle <strong>Stadtumbau</strong>-Ost), Herr Stubbe (LWB Leipzig), Herr<br />

Cordes (GBH), Frau Elstermann (GWB), Herr Petermann (Wüstenrot<br />

Haus- und Städtebau GmbH), Herr Dr. Aehnelt (IFS), Herr Prof. Dr.<br />

Beckmann (Difu)<br />

10:30 – 10:45 Uhr Begrüßung durch BMVBS und BBR<br />

Verbände: Herr Bruch (BFW), Herr Dr. Neumann (Haus&Grund<br />

Sachsen-Anhalt), Herr Heberger (Haus&Grund Leipzig), Frau Müller<br />

(Haus&Grund Deutschland), Herr Dr. Ungethüm (Haus&Grund<br />

Sachsen), Herr Weber (Haus&Grund Chemnitz), Herr Hunger (GdW)<br />

10:45 – 10:50 Uhr Begrüßung durch empirica, Erläuterungen zum Ablauf der Veranstaltung<br />

10:50 – 11:15 Uhr Überblick Ziele und Design des Forschungsfeldes<br />

11:15 – 12:30 Uhr Grundkonzeption und Verständnis von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

12:30 – 13:15 Uhr Mittagspause<br />

13:15 - 14:30 Uhr Forschungsleitfragen<br />

a) durch das Modellvorhaben zu beantwortende Fragen<br />

b) durch Sondergutachten zu beantwortende Fragen<br />

14:30 – 15:30 Uhr Sachliche und formale Auswahlkriterien für die Modellvorhaben<br />

15:30 – 15:45 Uhr Abschluss der Veranstaltung: Bilanz zum vorläufigen Design des<br />

Forschungsfeldes<br />

ab 15:45 informeller Ausklang, Gelegenheit zu Einzelgesprächen<br />

- 79 - empirica


8.2 Aufgaben, Inhalte und Ziele des Fachgesprächs<br />

Die Tagesordnungspunkte lassen sich zu drei großen Themenblöcken zusammenfassen, die <strong>im</strong><br />

Fachgespräch diskutiert wurden:<br />

• Grundkonzeption und grundsätzliche Forschungsfragen des ExWoSt-Forschungsfeldes,<br />

• Forschungsfragen <strong>im</strong> Detail und<br />

• Formale und sachliche Auswahlkriterien für die Modellvorhaben.<br />

Zur Vorbereitung auf das Fachgespräch wurde den Teilnehmern vorab ein Auszug aus den bisherigen<br />

Arbeitsergebnissen der „Vorbereitungs- und Qualifizierungsphase“ als Arbeits- und Diskussionspapier<br />

übermittelt. Zur Strukturierung des Ablaufs wurde das Fachgespräch in Diskussionsblöcke eingeteilt,<br />

die sich an der Tagesordnung orientierten. Zu jedem Diskussionsblock gab es eine Einführung von<br />

empirica mit den Arbeitsergebnissen der „Vorbereitungs- und Qualifizierungsphase“. Anschließend<br />

wurde dem Plenum die Möglichkeit zu Rückfragen und vor allem zur Diskussion der spezifischen<br />

Fragestellungen gegeben.<br />

Die wesentliche Aufgabe des Fachgespräches bestand darin, die in der „Vorbereitungs- und<br />

Qualifizierungsphase“ erarbeiteten Grundlagen der o.g. Themenblöcke, wie Fragestellungen und<br />

Konzepte für das Forschungsfeld, das generelle Forschungsfelddesign sowie die sachlichen und<br />

formalen Auswahlkriterien der Modellvorhaben den Experten aus Landesministerien, Verbänden der<br />

Wohnungswirtschaft und Kommunen zur Diskussion zur stellen. Ziel des Fachgesprächs war es somit,<br />

bei der anstehenden Festlegung des inhaltlichen Schwerpunkte des Forschungsfelds und der<br />

Auswahlkriterien für die Modellvorhaben entsprechende Anregungen aus dem Kreis der Experten und<br />

Verbände einbeziehen zu können. Dies gilt insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die Formen der Kooperation,<br />

Quartierstypen und Gebietskulissen sowie die Verzahnung mit dem <strong>Stadtumbau</strong>. Eine vertiefende<br />

- 80 - empirica


inhaltliche Diskussion der Forschungsleitfragen <strong>im</strong> Einzelnen war dagegen nicht vorgesehen, da dies<br />

zu den zentralen Aufgaben der Modellvorhaben und der Forschungsassistenz gehören wird. Weiterhin<br />

war es nicht Aufgabe des Fachgesprächs, bei einzelnen Themenfeldern bereits zu konkreten<br />

Ergebnissen <strong>im</strong> Sinne einer endgültigen Abst<strong>im</strong>mung unter allen Teilnehmern zu kommen<br />

(beispielsweise bei den sachlichen und formalen Auswahlkriterien).<br />

8.3 Resonanz des geplanten Forschungsfeldes bei den beteiligten Akteuren<br />

Die unerwartet hohe Teilnehmerzahl von 52 Personen zeigt das hohe Interesse an diesem aktuellen<br />

Thema. Es gab eine zweigeteilte Teilnehmerstruktur. Während ein Teil der Teilnehmer sich<br />

vorwiegend über das Thema <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> informieren wollte, gab es auch eine<br />

Reihe von Teilnehmern, welche bereits mit guten Vorkenntnissen und konkreten Erwartungen und<br />

gezielten Diskussionsbeiträgen zum Fachgespräch kamen. Dazu zählten insbesondere Vertreter von<br />

Verbänden, Forschungsinstituten und einzelnen Bundesländern. Dementsprechend lebhaft verlief auch<br />

die Diskussion und es wurden nützliche Anregungen für die Ausgestaltung des Forschungsfeldes<br />

gegeben.<br />

8.4 Die wichtigsten Diskussionspunkte<br />

Alle wesentlichen Eckpunkte für das Forschungsfeld wurden den Teilnehmern vorgestellt und konnten<br />

von diesen kommentiert, verändert und ergänzt werden. Während einzelne Aspekte <strong>im</strong>mer wieder von<br />

einer Vielzahl von Teilnehmern angesprochen und diskutiert wurde (z.B. Bezug zu<br />

Städtebaufördergebiet, Übereinst<strong>im</strong>mung mit den kommunalen Zielen), wurden andere Punkte nur<br />

kurz angesprochen oder nicht näher diskutiert. Aufgrund des begrenzten Zeitrahmens und der<br />

intensiven Diskussion konnten nicht alle geplanten Themenkomplexe <strong>im</strong> Rahmen des Fachgesprächs<br />

behandelt werden. Dazu gehören die Themen<br />

• Sondergutachten,<br />

• Einsatz von Städtebauförderungsmitteln und<br />

• Finanzierung und Förderung.<br />

An dieser Stelle werden nicht alle Diskussionsergebnisse gesondert und detailliert aufgeführt. Dazu<br />

dient das Protokoll zur Veranstaltung (siehe Anhang). Vielmehr werden die wichtigsten<br />

Diskussionspunkte des Fachgespräches dargestellt.<br />

Im Verlauf des Fachgespräches zeigte sich, dass – abgesehen von den Forschungsleitfragen – die<br />

Diskussion vor allem über die Grundkonzeption und das Verständnis von ESG nicht strikt von den<br />

- 81 - empirica


formalen und sachlichen Auswahlkriterien oder allgemeiner, von der Förderfähigkeit der ESG zu<br />

trennen war. Diese Überlappung der Themen verdeutlicht die Praxisorientiertheit der Teilnehmer in<br />

Bezug auf das Forschungsfeld. Die Diskussion über die Grundkonzeption und das Verständnis von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>, die grundlegenden Forschungsfragen sowie die Fragen zur<br />

Zusammenarbeit mit den Kommunen orientierte sich sehr stark an dem öffentlichen Interesse an ESG.<br />

Entsprechend wurde vor allem <strong>im</strong>mer wieder Bezug auf die Bedingungen genommen, unter denen<br />

ESG als Instrument des <strong>Stadtumbau</strong>s und der Stadtentwicklung aus Sicht der öffentlichen Hand in<br />

Frage kommen können. Je nach Ausgangslage in den Regionen und Städten wurden die Bedingungen<br />

sehr unterschiedlich formuliert. Damit wurde teilweise explizit auch die Förder- und<br />

Unterstützungsfähigkeit von ESG durch die öffentliche Hand angesprochen und damit <strong>im</strong>plizit häufig<br />

auch ein Rückbezug zu möglichen Auswahlkriterien von Modellvorhaben genommen. Entsprechend<br />

diesen Vorbemerkungen bezogen sich die Schwerpunkte der Diskussion <strong>im</strong> Fachgespräch auf<br />

folgende Themenblöcke:<br />

• Grundkonzeption und Verständnis von ESG inkl. des öffentlichen Interesses an ESG<br />

• Steuerungsfunktion und Zusammenarbeit mit den Kommunen und kommunale Rahmen-<br />

bedingungen<br />

• Auswahlkriterien der Modellvorhaben<br />

Hinsichtlich der allgemeinen Definition von ESG und dem räumlichen Bezug zum <strong>Stadtumbau</strong>quartier<br />

wurde darauf verwiesen, dass als Zielsetzung der Gründung von ESG bereits eine Stabilisierung von<br />

Quartieren (und nicht nur die Aufwertung) von Quartieren ausreichend sein sollte. Auch der räumliche<br />

Bezug sollte sich nicht allein auf die räumliche Förderkulisse des <strong>Stadtumbau</strong>s <strong>im</strong> Sinne § 171a und<br />

§ 171b BauGB (<strong>Stadtumbau</strong>maßnahmen und -gebiet) beschränken, sondern allgemeiner auf die Stadt-<br />

bzw. Quartiersentwicklung. Eine derart enge Definition würde von vornherein Vorhaben in Städten<br />

und Gemeinden ausschließen, die keine <strong>Stadtumbau</strong>gebiete festgesetzt haben. Insbesondere seitens<br />

einzelner Landesministerien wurde der Wunsch nach einer Aufnahme von Projekten außerhalb der<br />

Städtebau-Fördergebiete geäußert, damit untersucht werden könne, wie Projekte auch ohne Städtebau-<br />

Fördergelder funktionieren. Dies wurde von Herrn Faller dadurch kommentiert, dass <strong>Stadtumbau</strong> zwar<br />

<strong>im</strong> Vordergrund des Forschungsfeldes stehe, aber auch durchaus einzelne Projekte außerhalb der<br />

rechtlich definierten <strong>Stadtumbau</strong>gebiete und damit auch ohne Städtebauförderung berücksichtigt<br />

werden sollten. Im ESG-Forschungsfeld sollen – sofern sich geeignete Beispiele finden – sowohl die<br />

Verknüpfung mit unterschiedlichen Fördergebieten (<strong>Stadtumbau</strong>, Sanierungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und<br />

Ortsteilzentren) als auch die Funktionsweise von ESG außerhalb der Städtebauförderung untersucht<br />

werden.<br />

- 82 - empirica


In dieser Diskussion spiegeln sich auch die unterschiedlichen Interessenslagen der Akteure wider. Vor<br />

allem die Akteure aus den neuen Bundesländern setzten einen Fokus auf die <strong>Stadtumbau</strong>projekte,<br />

wobei sich dies in erster Linie auf Maßnahmen des <strong>Stadtumbau</strong>s und nicht pr<strong>im</strong>är auf die<br />

Gebietskulisse an sich bezog. Daneben wurde aber auch hervorgehoben, dass gerade in<br />

Westdeutschland <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> auch präventive Maßnahmen (investiver oder nichtinvestiver Art)<br />

wichtig seien. In diesem Zusammenhang wurde deshalb vorgeschlagen, zukünftig von „ESG in der<br />

Stadtentwicklung“ oder „… Quartiersentwicklung“ zu sprechen. Dies sei jedoch nach anderer<br />

Auffassung zu allgemein, da der Schwerpunkt auf Quartieren mit <strong>Stadtumbau</strong>bedarf liegen soll. Im<br />

Ergebnis der Diskussion soll – wie bereits <strong>im</strong> Inputpapier vorgeschlagen – das Forschungsfeld offen<br />

sein für Modellvorhaben auch außerhalb der Gebiete der Städtebauförderung, dafür aber klar die<br />

<strong>Stadtumbau</strong>aufgaben zum Gegenstand haben. Deshalb wird der Name<br />

„<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>“ beibehalten.<br />

Im Verlauf der Diskussion wurde auch darauf hingewiesen, dass die Angebote und Möglichkeiten aus<br />

der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung finden sollten. Dies gelte umso mehr, wenn sich die<br />

entsprechenden Wohnungsbaugesetze – wie derzeit in einigen Ländern absehbar – stärker auf die<br />

Themen der Quartiersentwicklung und den <strong>Stadtumbau</strong> einstellten.<br />

Intensiv diskutiert wurden auch die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen ESG und<br />

Kommune und dabei auch die Zielsetzungen, die mit der jeweiligen Eigentümerstandortgemeinschaft<br />

verfolgt werden. Voraussetzung für die Förderung sei <strong>im</strong>mer ein entsprechend begründetes<br />

öffentliches Interesse an ESG. Da die Modellvorhaben <strong>im</strong> ExWoSt-Forschungsfeld mit öffentlichen<br />

(Forschungs-) Mitteln unterstützt werden, liege es auf der Hand, dass die konkreten Modellvorhaben<br />

den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Kommune nicht entgegen stehen. Nach<br />

Möglichkeit sollten sie in eine kommunale Gesamtentwicklungsstrategie eingebunden sein und die<br />

stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen fördern. In diesem Diskussionsrahmen rückte die<br />

Fragestellung nach dem „Wozu“ und „Wem dienen die ESG“ in den Vordergrund. Hierzu gab es<br />

durchaus unterschiedliche Sichtweisen in Abhängigkeit von den spezifischen Interessenslagen der<br />

Akteure. Die Vertreter der Länder und Kommunen haben ihre Position i.d.R. vor dem Hintergrund der<br />

Förderfähigkeit (in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgangssituation in den Ländern) von ESG<br />

formuliert, ihrer Meinung nach sollten die Projekte dem <strong>Stadtumbau</strong> dienen. Ein anderer Akteur der<br />

Landesebene vertrat dabei die Meinung, Grundstückseigentümer in <strong>Stadtumbau</strong>gebieten müssten auch<br />

ohne Verfolgung von Eigeninteressen zu den Zielen des <strong>Stadtumbau</strong>s beitragen. Das würde bedeuten,<br />

dass den Kosten der Eigentümer kein entsprechender Nutzen in Form einer Stabilisierung oder<br />

Steigerung der Grundstückswerte gegenübersteht. Dagegen vertraten vor allem die Verbände der<br />

Wohnungs- und Grundstückseigentümer die Meinung, wesentliche Voraussetzungen für eine<br />

erfolgreiche Gründung von ESG seien Vertrauen schaffende Maßnahmen sowie sichtbare Vorteile<br />

auch für die Eigentümer selbst. Darüber hinaus argumentierten die Verbände, dass sich ein<br />

- 83 - empirica


kommunales Interesse über die Bürger, also auch über die Grundstückseigentümer, definiert und sich<br />

Ziele in städtebaulichen Entwicklungskonzepten auch ändern können. Dementsprechend sollten aus<br />

Sicht von Haus & Grund Eigentümer in die Lage versetzt werden, ihre Interessen zu artikulieren und<br />

notfalls auch eine der Kommune entgegen gesetzte Position zu vertreten. Gleichzeitig sei darauf zu<br />

achten, dass ESG <strong>im</strong>mer nur Zusatzleistungen erbringen und nicht aufgrund ihres Engagements der<br />

Standard öffentlicher Leistungen gesenkt wird.<br />

In Bezug auf die Ausgestaltung des Forschungsfeldes wurde als Ergebnis der Diskussion festgehalten,<br />

dass Voraussetzung für die Antragstellung eine beizufügende Zusage der aktiven Unterstützung des<br />

Modellvorhabens durch die Kommune ist, mindestens aber das kommunale Einverständnis mit den<br />

geplanten Maßnahmen der ESG.<br />

Ähnlich intensiv und durchaus konträr wurde die Steuerungsfunktion der Kommunen diskutiert. Zur<br />

Durchsetzung kommunaler Ziele sprachen die Länder den Kommunen eine starke Steuerungsfunktion<br />

<strong>im</strong> Prozess der ESG zu. Ein Teilnehmer vertrat die Meinung, eine Initiierung von ESG in den neuen<br />

Bundesländern sei ohnehin nur durch die Kommune selbst möglich, weil es auf Seiten der Eigentümer<br />

an einem entsprechenden Engagement mangelt und die organisatorischen Gründungshürden nur mit<br />

Unterstützung der Kommune bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang wurde die<br />

Einschätzung formuliert, dass die Kommunen vermutlich finanziell und personell gar nicht in der Lage<br />

sind, notwendige Unterstützungsleistungen zu erbringen und entsprechend auf Förderung angewiesen<br />

sind. Den Gegenpol bildete die Meinung einzelner Teilnehmer, bei der Auswahl der Projekte sei vor<br />

allem darauf zu achten, dass die Initiative zur Gründung einer ESG tatsächlich „von unten“ ausgehe,<br />

weil nur dadurch eine neue Kultur der Partnerschaft zwischen privaten und öffentlichen Akteuren in<br />

der Stadtentwicklung und -planung entstehe. Aber auch die Akteure der Verbände vertraten<br />

mehrheitlich die Meinung, die Mitglieder der ESG bräuchten externe Unterstützung in Form von<br />

fachlichen Beiträgen und Moderationsleistungen.<br />

8.5 Ergebnisse<br />

Zielsetzung des Fachgespräches war es nicht – wie erwähnt – abschließend zu konkreten Ergebnissen<br />

zu kommen, sondern den Arbeitsstand zur Vorbereitung und Qualifizierung des Forschungsfeldes auf<br />

Basis der Wünsche, Meinungen und Erfahrungen der Teilnehmer zu evaluieren, zu konkretisieren und<br />

zu ergänzen. Gleichwohl fließen die Anmerkungen und Diskussionsbeiträge – soweit sinnvoll – in die<br />

Strukturierung und Inhalte des Forschungsfeldes ein. Das betrifft vor allem die zu untersuchenden<br />

Forschungsleitfragen und die formalen und sachlichen Auswahlkriterien.<br />

- 84 - empirica


Ergänzungen der Forschungsleitfragen<br />

Als Ergebnis des Fachgespräches haben sich folgende Präzisierungen und Ergänzungen zu den<br />

Forschungsleitfragen ergeben:<br />

• Aus Verbandssicht ist von Interesse, wie man mit Eigentümern umgehen kann, welche sich<br />

weigern, best<strong>im</strong>mte Maßnahmen vorzunehmen, und dadurch andere Eigentümer schädigen?<br />

• Wie sinnvoll ist eine förmliche Gründung einer ESG, welche Möglichkeiten gibt es und wann<br />

ist eher eine informelle ESG sinnvoll?<br />

• Wie können Prozesse gestaltet und Konflikte moderiert werden? (d.h. Aktionsorientierung)<br />

• Wie können Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich besser zu artikulieren und<br />

gemeinsam die Stadtentwicklung mitzugestalten?<br />

• Wie können Projekte initiiert werden, welche sowohl für sich sinnvoll sind als auch von<br />

hohem öffentlichen Interesse sind?<br />

• Wie kann man mit Eigentümern umgehen, welche keinen Bezug zum Quartier haben und z.T.<br />

ihr Objekt gar nicht kennen, z.B. weil sie in einer anderen Stadt leben?<br />

• Wo liegen mögliche Hindernisse? Warum ist was nicht gelungen?<br />

• Inwieweit sind verschiedene Eigentümerkonstellationen ökonomisch handlungsfähig?<br />

• Welches Spektrum von Möglichkeiten zur Unterstützung von ESG gibt es?<br />

• Wie kann man die Rentabilität von Maßnahmen messen, die sich durch langfristige Stabilität,<br />

aber nicht durch höhere Mieteinnahmen zeigt?<br />

Überarbeitung der Auswahlkriterien für Modellprojekte<br />

In der Diskussion zu den Auswahlkriterien hat sich gezeigt, dass diese <strong>im</strong> Spannungsverhältnis stehen<br />

zwischen den formalen förderrechtlichen Anforderungen, den unterschiedlichen Zielsetzungen der<br />

Teilnehmer und dem oftmals noch unzureichenden Formalisierungs- und Organisationsgrad der ESG.<br />

Um die große Vielfalt von möglichen Modellvorhaben nicht von Beginn an durch best<strong>im</strong>mte Kriterien<br />

zu stark einzuschränken, wurde vereinbart, möglichst wenige Ausschlusskriterien zu formulieren.<br />

Vielmehr sollen die Auswahlkriterien dazu dienen, einen Vorrang oder eine Priorität der<br />

einzureichenden Projektvorschläge und -anträge festlegen zu können. Aus dem Fachgespräch ergaben<br />

sich damit <strong>im</strong> Ergebnis folgende Präzisierungen der Auswahlkriterien von Modellvorhaben:<br />

- 85 - empirica


• Sofern ESG noch über keine eigene rechtsfähige Organisationsform verfügen, können auch<br />

Kommunen oder für die ESG tätige Unternehmen als Antragssteller fungieren.<br />

• Vorrangig werden ESG mit überwiegend kleinen Einzeleigentümern aus dem Bereich<br />

Wohnen gesucht. Daneben können auch weitere Akteure beteiligt sein, wie z.B.<br />

Wohnungsunternehmen, gewerbliche Eigentümer, (gewerbliche) Mieter, die Stadt etc. Die<br />

Grenze von mindestens 50% privater Kleineigentümer – wie in der Präsentation<br />

vorgeschlagen - entfällt.<br />

• Modellvorhaben sind nicht auf die Gebietskulissen von <strong>Stadtumbau</strong>quartieren beschränkt. Im<br />

Vordergrund stehen allerdings Vorhaben innerstädtischer Wohnquartiere <strong>im</strong> Kontext des<br />

<strong>Stadtumbau</strong>s. Idealerweise sollte ein Quartiersbezug von mind. 10 Grundstücken vorliegen.<br />

• Quartiere in Klein- und Mittelstädten sind gleichwertig wie Quartiere in Großstädten zu<br />

berücksichtigen, insbesondere wenn sie einen historischen Altstadtkern aufweisen.<br />

• Der bereits erfolgte Zusammenschluss von drei Eigentümern zum Zeitpunkt des Antrages ist<br />

sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch des Formalisierungsgrades nicht mehr zwingend,<br />

sondern ein Vorrangkriterium („idealerweise eine Gruppe von drei Eigentümern zum<br />

Zeitpunkt des Antrages“). Als Auswahlgrundlage reicht eine „Absichtserklärung“ von<br />

„idealerweise“ mindestens drei Eigentümern über die Gründung einer ESG zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung (vgl. auch folgenden Absatz).<br />

• Eine wichtige Forschungsfrage ist, wie und unter welchen Bedingungen sich ESG gründen.<br />

Um diese Forschungsfrage <strong>im</strong> Rahmen des Forschungsvorhabens hinreichend zu<br />

berücksichtigen, sind potenzielle ESG zu berücksichtigen, die sich noch nicht gegründet<br />

haben. Dabei besteht ein möglicher Zielkonflikt, dass Modellvorhaben ausgewählt werden, die<br />

die Gründungsphase nicht erfolgreich abschließen und die Konzeptions- und<br />

Umsetzungsphase erst gar nicht erreichen. Zur Lösung dieses Zielkonfliktes wurde die<br />

Schwelle hinsichtlich des Formalisierungsgrades und der Projektreife (vgl. vorhergehenden<br />

Absatz) als Auswahlkriterium niedrig gesetzt. Allerdings muss, falls die Eigentümer nicht<br />

selbst, sondern die Kommune den Antrag stellt, innerhalb eines halben Jahres die Gründung<br />

einer ESG nachgewiesen werden.<br />

8.6 Eine kritische Bewertung der Ergebnisse des Fachgespräches<br />

Die überwiegend positive Resonanz auf das Fachgespräch drückte sich nicht nur in der<br />

Teilnehmeranzahl aus, sondern eine Reihe von Teilnehmern äußerte sich <strong>im</strong> Anschluss an die<br />

Veranstaltung entsprechend. Prinzipiell wurde auf allen Seiten das hohe Interesse an der Erprobung<br />

- 86 - empirica


von ESG als Instrument des <strong>Stadtumbau</strong>s <strong>im</strong> Rahmen eines Modellvorhabens sichtbar. Trotz<br />

Meinungsverschiedenheit <strong>im</strong> Detail war <strong>im</strong> Trend die Überst<strong>im</strong>mung bei den einzelnen<br />

Themenblöcken größer, insbesondere was die zu untersuchenden Forschungsleitfragen <strong>im</strong><br />

Forschungsvorhaben betrifft.<br />

Allerdings wirft die Diskussion vor allem an einer Stelle kritische Fragen bezüglich einer<br />

erfolgreichen Umsetzung von ESG in der Praxis auf: Welche Ziele werden mit der Gründung einer<br />

ESG verfolgt und welche Akteure erzielen welchen Vorteil und Nutzen aus der ESG?<br />

Im Idealfall, nach der Abgrenzung und Begriffsbest<strong>im</strong>mung von ESG in Verknüpfung mit den Zielen<br />

der Stadtentwicklung, ist die Antwort eindeutig. Beide wesentlichen Akteure, die<br />

Grundstückseigentümer und die Kommunen, profitieren von der ESG. Das gelingt allerdings in der<br />

Praxis nur, wenn sich eine Kultur des Miteinanders und des Konsens sowie der ausgewogenen<br />

Interessenabwägung durchsetzt und etabliert. Beide Akteursgruppen müssen gleichberechtigt<br />

nebeneinander stehen, miteinander wirken und gemeinsam handeln. In Teilen könnte man den<br />

Eindruck gewinnen, dass die Ziele des <strong>Stadtumbau</strong>s zu sehr <strong>im</strong> Fokus der Diskussion standen und der<br />

Nutzen der Grundstückseigentümer <strong>im</strong> Hintergrund stand. Das mag auch an dem Übergewicht von<br />

Vertretern der Städte und Länder gelegen haben. Wenn die Kommunen Grundstückseigentümer nur<br />

unter dem Deckmantel der „<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>“ („Das ist auch von Nutzen für<br />

Euch“) in den <strong>Stadtumbau</strong> einbinden, um ausschließlich eigene Interessen zu verfolgen, dann wird<br />

dies voraussichtlich in der Praxis nicht funktionieren und es besteht die Gefahr der Diskreditierung des<br />

eigentlichen Anliegens. Eine entscheidende Erfolgsvoraussetzung von ESG ist der Interessenausgleich<br />

zwischen den Akteuren. Damit muss es allerdings nicht zwangsläufig unterschiedliche Vorstellungen<br />

von Zielen und Maßnahmen geben. Vielmehr ist zu vermuten, dass zumindest die Gründung einer<br />

ESG auf gleichen Zielen und Vorstellungen beruht. Dies muss sich in der Praxis bewähren.<br />

Eine davon unabhängige Sonderform bilden ESG, deren Maßnahmen nicht den stadtentwicklungs-<br />

politischen Zielen dienen, diesen aber auch nicht widersprechen (Zielneutralität). Derartige ESG<br />

können „wohlwollend“ durch die Kommune begleitet werden, die ihre Zust<strong>im</strong>mung gibt ohne<br />

besondere Unterstützung zuzusagen. Als Modellvorhaben kommen diese ESG dennoch in Frage, da<br />

auch sie einen Beitrag zur Beantwortung der Forschungsfragen leisten.<br />

- 87 - empirica


9. Empfehlungen zur Ausgestaltung des Forschungsfeldes<br />

Die bestehenden Vorüberlegungen zur Ausgestaltung des Forschungsfeldes (BBR-<br />

Forschungsfeldpapier) werden <strong>im</strong> folgenden Kapitel weiterentwickelt. Im Kern geht es dabei um die<br />

Kriterien der Auswahl von Modellvorhaben und ergänzende Vorschläge (z. B. Sondergutachten), so<br />

dass eine Gesamtstruktur entsteht, die geeignet ist, die aufgeworfenen Forschungsfragen zu<br />

beantworten.<br />

9.1 Sachliche Auswahlkriterien<br />

9.1.1 Was sind ESG <strong>im</strong> Sinne des ExWoSt-Forschungsfeldes?<br />

Grundcharakter der ESG<br />

Im oben angesprochenen Sinne (siehe Kap. 1.1) geht es um die grundstücksübergreifende<br />

Kooperation von privaten Eigentümern <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>. Aus dem grundstücksübergreifenden Ansatz<br />

sollte dabei mindestens <strong>im</strong>plizit ein Quartiersbezug deutlich werden.<br />

Vorrangig werden ESG mit überwiegend kleinen Einzeleigentümern aus dem Bereich Wohnen<br />

gesucht. Daneben können auch weitere Akteure beteiligt sein, wie z.B. Wohnungsunternehmen,<br />

gewerbliche Eigentümer, Mieter, Pächter, die Stadt etc.<br />

Mindestens 50% der an der ESG beteiligten Eigentümer müssen Bestandseigentümer von<br />

Wohngebäuden sein. Die Integration von Investoren/Neueigentümern/Bauherrengruppen in eine ESG<br />

bleibt damit möglich.<br />

Ein Grenzfall zwischen grundstücksübergreifendem und grundstücksbezogenem Charakter bilden<br />

Eigentümergemeinschaften, die zum Beispiel gemeinschaftlich einen Innenhof umgestalten<br />

(Zusammenlegung der Grundstücke mit Umlegung, anschließendes gemeinschaftliches Eigentum nach<br />

WEG). Gerade die Innenhöfe von altstädtischen Baublöcken bergen oftmals ein hohes Potenzial für<br />

eine qualitative Aufwertung. Derartige Umgestaltungen sind regelmäßig Bestandteil der<br />

Stadtsanierung. Für das Forschungsfeld können sie dennoch von Interesse sein, wenn besonders<br />

innovative Elemente in der Prozessgestaltung (insbesondere Selbstorganisation der Eigentümer) oder<br />

der baulichen Lösung vorliegen.<br />

Ausschlüsse bzw. nachrangige Berücksichtigung<br />

Es sollten nicht bzw. nachrangig berücksichtigt werden:<br />

- 88 - empirica


• Rein gewerblich geprägte ESG, wie sie zum Beispiel in Form von BIDs mittlerweile häufig<br />

anzutreffen sind. Diese sind durch verschiedene Modellvorhaben bereits hinreichend erprobt,<br />

so dass keine Aufnahme in das geplante Forschungsfeld erforderlich ist. Von besonderem<br />

Interesse für das Forschungsfeld können jedoch Mischformen sein.<br />

• Baugemeinschaften oder Bauherrengemeinschaften, deren pr<strong>im</strong>äres Ziel es ist, ein<br />

gemeinschaftliches Bauprojekt zu realisieren. Ausschlussgrund ist die nicht aktiv<br />

wahrgenommene Verantwortung für ein bestehendes Quartier. Vorstellbar ist hingegen, dass<br />

sich Bauherrengemeinschaften unter den Dach einer ESG quasi als Teilprojekt organisieren<br />

und <strong>im</strong> Ergebnis mit ihrem Projekt auch zu den Zielen der Quartiersentwicklung beitragen.<br />

• Reine Kooperationen von Wohnungsunternehmen untereinander, wobei die Beteiligung von<br />

Sonderaspekte<br />

Wohnungsunternehmen an kleinteiligen ESG und Wohnungsunternehmen als Projektent-<br />

wickler für die Aufwertung von privaten Immobilien <strong>im</strong> Quartier jedoch erwünscht sind.<br />

Von Besonderem Interesse sind Projektanträge, die die Gründung von ESG mit auf die Mobilisierung<br />

von Eigentümern zielenden kommunalen Aktivitäten kombinieren. Dies kann drei Facetten haben:<br />

• Aufbau von entsprechenden Agenturen, die Eigentümer beraten und deren Engagement (auch<br />

zur Gründung von ESG) fördern<br />

• Umfassende, integrierte Ansätze der Quartiersentwicklung, in der Eigentümerkooperationen<br />

ein wichtiges Element darstellen aber um weitere Bausteine ergänzt werden<br />

• Spezielle Kommunikationsansätze, um den Gedanken der <strong>im</strong>mobilienwirtschaftlichen<br />

Selbstverantwortung als Basis eines entsprechenden Eigentümerengagements besser zu<br />

verankern.<br />

9.1.2 Regionale Auswahlkriterien<br />

Bezugspunkt des ExWoSt-Forschungsfeldes ist der <strong>Stadtumbau</strong>. Damit geraten Quartiere in den<br />

Fokus, die von einer schwachen Nachfrage und Angebotsüberschüssen betroffen sind oder für die dies<br />

erwartet werden kann. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere – aber nicht ausschließlich -<br />

Quartiere berücksichtigt werden, welche sich innerhalb der Gebietskulisse von <strong>Stadtumbau</strong> West oder<br />

<strong>Stadtumbau</strong> Ost befinden. Insofern werden pr<strong>im</strong>är Modellvorhaben aus Schrumpfungsregionen<br />

erwartet. Aber auch in Wachstumsregionen sind einzelne Quartiere angesichts qualitativer Mängel in<br />

ihrer Marktakzeptanz und Entwicklungsfähigkeit beeinträchtigt und insofern als potenzielle<br />

<strong>Stadtumbau</strong>quartiere anzusehen. Von besonderem Interesse sind insbesondere Innenstadtquartiere.<br />

- 89 - empirica


Neben Quartieren in Großstädten sollten dabei auch Klein- und Mittelstädte, insbesondere sofern sie<br />

historische Altstadtkerne aufweisen, gleichwertig berücksichtigt werden.<br />

Angesichts der ungleichen Schrumpfungsdynamik und voraussichtlich begrenzten Anzahl in Frage<br />

kommender Projekte wird eine proportionale Berücksichtigung der einzelnen Bundesländer schwer zu<br />

erzielen sein, sollte aber bei gleicher Eignung der Projekte angestrebt werden.<br />

9.1.3 Bandbreite der baulich-räumlichen Konstellationen und Eigentümerkonstellationen<br />

ESG sind in einer großen Bandbreite von räumlichen Konstellationen denkbar, die sich oftmals mit<br />

spezifischen Eigentümerkonstellationen verbinden.<br />

• Unterschiedlichste Stadt- und Innenstadtquartiere (oftmals Gründerzeit mit und ohne<br />

Wiederaufbau) mit heterogener Eigentümerschaft, teilweise in Mischung mit gewerblichen<br />

Nutzungen<br />

• Gebiete des 50er/60er–Jahre-Mietwohnungsbaus, zum Teil in Mischung mit Einfamilien-<br />

häusern mit entsprechend gemischten Eigentümerstrukturen<br />

• Klein- und Mittelstadtkerne in enger Verzahnung von Einzelhandel/Gewerbe und Wohnen,<br />

insbesondere historische Altstadtkerne<br />

• Ehemalige Dorfkerne, die jetzt als Nebenzentren von größeren Städten fungieren, mit<br />

erheblichen Entwicklungsproblemen, teilweise mit Leerstandproblemen, Mängel in der<br />

Infrastrukturversorgung, Überalterung<br />

• Arbeitersiedlungen der 20er oder 30er Jahre mit unzeitgemäßer Bausubstanz, aber oftmals<br />

hohen städtebaulichen Potenzialen<br />

• Großwohnsiedlungen der 70er Jahre mit mehreren Wohnungsunternehmen, teilweise in<br />

Mischung mit Teileigentum<br />

• Punkthochhäuser der 70er Jahre, teilweise in Teileigentum, umgeben von Einfamilienhäusern<br />

Ziel des einzurichtenden ExWoSt-Forschungsfeldes ist es, den möglichen Beitrag unterschiedlicher<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> für die Aufwertung von Wohnquartieren modellhaft zu<br />

unterstützen und zu begleiten. Dabei sind insbesondere die verschiedenen Typen von innerstädtischen<br />

und innenstadtnahen Wohnquartieren von Interesse, gleichzeitig sollte aber auch auf eine breite<br />

Streuung der unterschiedlichen Gebietstypen geachtet werden.<br />

- 90 - empirica


Quartiere, welche überwiegend von großen Wohnungsunternehmen dominiert werden, stehen nicht <strong>im</strong><br />

Vordergrund des Interesses.<br />

9.1.4 Maßnahmen bzw. Maßnahmentypen der ESG<br />

Grundsätzlich ist eine große Bandbreite von Maßnahmen denkbar. Die Maßnahmen können dabei<br />

folgenden Arbeitsbereichen zugeordnet werden:<br />

Kooperation verschiedener Eigentümer, gemeinsame Interessenvertretung<br />

Dies kann sich einmal an die öffentlichen Stellen richten (Stadt, öffentliche Unternehmen, Polizei,<br />

Schulen <strong>im</strong> Quartier), wenn z. B. eine Vernachlässigung der Grünanlagen oder des öffentlichen<br />

Raumes insgesamt als Problem empfunden wird oder auch einzelne Gruppen durch ihr Verhalten das<br />

Wohnumfeld belasten (z. B. Drogen- und Alkoholkonsum). Für ein ExWoSt-Forschungsfeld wäre es<br />

jedoch wünschenswert, dass sich eine Eigentümerstandortgemeinschaft nicht nur auf eine gemeinsame<br />

Interessenvertretung gegenüber öffentlichen Stellen beschränkt, sondern darüber hinaus auch noch<br />

weitere gemeinsame Maßnahmen durchführt.<br />

Die gemeinsame Interessenvertretung kann sich aber auch an andere Eigentümer <strong>im</strong> Quartier richten.<br />

Dabei kann es zum Beispiel um folgende Aspekte gehen:<br />

• Mieterauswahl für Wohnen und Gewerbe<br />

• Fassaden- oder Hofgestaltung (Beseitigung von stadtbildprägenden Mängeln)<br />

• Inwertsetzung von Brachgrundstücken<br />

• Beseitigung von störenden Baracken, Garagen etc.<br />

• Rückbau von Wohnungen<br />

Schließlich kann auch das gemeinsame Marketing für das Wohnquartier oder auch die<br />

bewohnerorientierte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Kampagnen gegen Drogen- und Alkoholmissbrauch)<br />

für ein ExWoSt-Forschungsfeld von Interesse sein.<br />

Zielentwicklung und Abst<strong>im</strong>mung eines koordinierten Bewirtschaftungs- und<br />

Investitionsverhaltens für die privaten Immobilien<br />

Fast schon kennzeichnend für <strong>Stadtumbau</strong>quartiere ist eine Investitionszurückhaltung, die in einer<br />

gewissen Perspektivlosigkeit mündet und einen schleichenden Verfall mit sich bringt. Oftmals geht es<br />

in den <strong>Stadtumbau</strong>quartieren insofern auch darum, das Investitionskl<strong>im</strong>a zu verbessern. Eine<br />

entscheidende Aufgabe ist es dabei, ein gleichgerichtetes Investitionsverhalten zu erzeugen, so dass<br />

- 91 - empirica


sich die einzelnen Investitionen gegenseitig stützen und stabilisieren. Dies setzt zunächst einmal eine<br />

kritisch-konstruktive Auseinandersetzung mit den Potenzialen der Quartiersentwicklung <strong>im</strong> Sinne<br />

einer Zielentwicklung voraus. Auf dieser Basis können dann die individuellen, privaten Aktivitäten<br />

abgest<strong>im</strong>mt werden:<br />

• Rückbau mit anschließender Nutzung als Freifläche<br />

• Rückbau mit anschließendem Neubau (insbesondere mit dem Ziel bislang vernachlässigte<br />

Zielgruppen besser binden zu können)<br />

• Teilrückbau (Abtragen von Geschossen) oder auch Teilneubau (Aufstockung)<br />

• Sanierung und Modernisierung (Fassaden, energetische Sanierung)<br />

• Grundrissänderungen<br />

• Gestaltung der privaten Freiflächen, Gärten und Vorgärten sowie Hofgestaltung (z. B. auch<br />

Mietergärten)<br />

Gemeinsame Finanzierung von Verbesserungsmaßnahmen <strong>im</strong> öffentlichen Raum<br />

Hierzu können gehören:<br />

• Möblierung des öffentlichen Raumes<br />

• Qualitätsverbesserung von Spielplätzen<br />

• Bepflanzung und Verbesserung der Grünanlagen<br />

• Beschäftigung eines Quartiershausmeisters<br />

• Unterstützung von öffentlichen Einrichtungen <strong>im</strong> Quartier<br />

• Trägerschaft für zusätzliche Einrichtungen <strong>im</strong> Quartier (Nachbarschaftstreff, Kinderbetreuung,<br />

Mittagstische, Stadtteilfeste, Märkte)<br />

Gemeinsame wirtschaftliche Betätigung (insbesondere Schlüsselobjekte)<br />

Oftmals haben einzelne Grundstücke oder Objekte eine Schlüsselstellung für die Entwicklung des<br />

Quartiers. Die gemeinsame Aktivität kann darin bestehen,<br />

• den Eigentümer zu entschädigen und auf dieser Basis den Rückbau zu organisieren,<br />

- 92 - empirica


• eine Zwischen- oder Folgenutzung für das Objekt zu konzipieren, das Objekt zu übernehmen<br />

und gemeinschaftlich zu entwickeln,<br />

• das Objekt an einen handlungsbereiten Dritten zu vermitteln.<br />

Weitere Aspekte<br />

Unabhängig von derartigen Schlüsselobjekten kann das Engagement auch darauf zielen, in einer<br />

Gruppenselbsthilfe preiswert oder kostenlos Leistungen zu erbringen. Dazu zählen insbesondere<br />

Eigenleistungen in Form von handwerklichen, <strong>im</strong>mobilienökonomischen und sonstigen besonderen<br />

Fähigkeiten der Eigentümer, welche für gemeinsame Maßnahmen eingesetzt werden.<br />

Von besonderem Interesse sind dabei jeweils auch Maßnahmen, die sich mit einer rückläufigen<br />

Nachfrage auseinandersetzen und den <strong>Stadtumbau</strong> auch als Rückbauaufgabe interpretieren.<br />

Darüber hinaus sind auch Maßnahmen denkbar, welche die Entwicklung einer gemeinsam getragenen<br />

Bestandsaufnahme und Quartiersperspektive umfassen.<br />

Selbstverständlich gilt dabei, dass alle Aufgaben, die mit einer finanziellen Beteiligung der<br />

Eigentümer und gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Betätigung einhergehen, besondere Beachtung<br />

finden sollten. Ebenso sind Projekte, welche verschiedene Ansätze und Maßnahmen kombinieren, von<br />

besonderem Interesse.<br />

9.1.5 Städtebauförderung als Voraussetzung<br />

Mit dem Forschungsfeld soll erprobt werden, unter welchen Voraussetzungen die Bildung von ESG<br />

realistisch ist. Wünschenswert wäre, dass ein eigenverantwortliches Eigentümerengagement<br />

unabhängig von einer öffentlichen Förderung (gleich welcher Art) zustande kommt. Denn langfristig<br />

werden die demografisch bedingten <strong>Stadtumbau</strong>- und Stadterneuerungsaufgaben wahrscheinlich<br />

schneller wachsen als die fiskalischen und administrativen Möglichkeiten ihrer Bewältigung. Insofern<br />

geht es auch darum, die Möglichkeiten eines pr<strong>im</strong>är vom Markt getragenen <strong>Stadtumbau</strong>s zu erproben.<br />

Ex ante kann jedoch nicht gesagt werden, ob oder bei welchen Konstellationen ein von jeder<br />

Förderung unabhängiges Engagement realistisch ist. Von daher sollten <strong>im</strong> Forschungsvorhaben<br />

sowohl Projekte, die innerhalb der Gebietskulisse der Städtebauförderung liegen und damit ggf. mit<br />

weiteren Mitteln rechnen können, als auch Gebiete außerhalb dieser Gebietskulisse berücksichtigt<br />

werden. Die damit verbundenen Fragestellungen und Herausforderungen wurden bereits in Kap. 4.2<br />

und 6.7 skizziert.<br />

- 93 - empirica


9.2 Formale Eckpunkte und Auswahlkriterien<br />

9.2.1 Antragsteller<br />

Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger für die ExWoSt-Modellvorhaben können sein:<br />

• Kommunen<br />

• <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>, sofern sie bereits über eine rechtsfähige Organisations-<br />

form verfügen (e.V., Gbr, Kooperationsvertrag)<br />

• Für die ESG tätige Unternehmen (z.B. Wohnungsunternehmen, Stadtentwicklungs-<br />

gesellschaften oder sonstige beratende Unternehmen)<br />

Einzelne Eigentümer ohne hinreichenden Organisationsgrad können nicht Antragsteller bzw.<br />

Zuwendungsempfänger sein, d.h. sie müssen sich einen entsprechenden Partner suchen.<br />

9.2.2 Erreichter Organisationsgrad und Projektreife zum Zeitpunkt der Antragstellung<br />

Da die Etablierung von wohnungsbezogenen ESG noch nicht weit fortgeschritten ist und das ExWoSt-<br />

Forschungsfeld mit seinen Modellvorhaben genau hierzu einen Beitrag leisten soll, sind die Hürden<br />

für die Aufnahme relativ gering zu halten. Stattdessen sollten jedoch für die Begleitung und<br />

Zwischenevaluation strenge Kriterien angelegt werden (vgl. Kapitel 9.4). Mindestvoraussetzungen<br />

zum Zeitpunkt der Antragstellung (spätestens bei Abgabe der Zuwendungsanträge) sind:<br />

• ein Quartiersbezug, der mindestens 10 Grundstücke umfasst<br />

• eine nachvollziehbare Darstellung der Problemlage und darauf bezogen erste<br />

Maßnahmenvorschläge<br />

• mindestens das schriftliche Einverständnis der Stadt (d.h. kein Widerspruch zu den<br />

kommunalen Zielen), besser die Zusage aktiver Unterstützung durch die Stadt<br />

• ein Aufgabenträger (z.B. ein Wohnungsunternehmen, andere für die ESG tätige Unternehmen<br />

oder Planungsbüros), der den forschungsbedingten Mehraufwand und die Moderation,<br />

Koordination und fachliche Beratung übern<strong>im</strong>mt.<br />

Idealerweise sollte bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Gruppe von mindestens drei<br />

Eigentümern (auf unterschiedlichen Grundstücken) vorhanden sein und von ihnen eine<br />

Absichtserklärung zur Gründung einer formellen ESG abgegeben werden. Spätestens ein halbes Jahr<br />

- 94 - empirica


nach Projektbeginn ist eine Gruppe von mindestens 3 Eigentümern und die Formalisierung der ESG<br />

nachzuweisen (vgl. Kapitel 9.4). Falls zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Gruppe von<br />

Eigentümern existiert, sollte <strong>im</strong> Antrag zumindest dargelegt werden, inwiefern die Bildung einer ESG<br />

zu erwarten ist und welche Schritte der Antragsteller dazu unternehmen wird.<br />

9.2.3 Was sollte durch ExWoSt gefördert werden?<br />

Geförderte Leistungen <strong>im</strong> Rahmen der geplanten ExWoSt-Modellvorhaben können sein:<br />

• Moderationsleistungen<br />

• Koordination des Prozesses<br />

• Aktivierungsmaßnahmen (auch aktivierende Befragungen) und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Erarbeitung von Handlungskonzepten (Maßnahmen, Strategien)<br />

• Konzeptentwicklung für einzelne Vorhaben (Planung, Finanzierung, Marktforschung)<br />

• Organisationsberatung (z. B. für die Wahl der geeigneten Rechtsform oder bei der Gründung<br />

einer gemeinsam getragenen Organisation mit wirtschaftlicher Betätigung)<br />

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, Zuschüsse zu kleineren Maßnahmen oder zum Aufbau eines<br />

„Quartiersfonds“ zu geben. Insbesondere in der Anfangsphase, in der das Vertrauen der Eigentümer in<br />

die Zusammenarbeit noch nicht gefestigt ist, scheitert die Umsetzung von Maßnahmen häufig bereits<br />

an kleineren Beträgen. Die Bezuschussung investiver Maßnahmen hat allerdings den Nachteil einer<br />

nicht klar verteilten Finanzierung, so dass die Gefahr besteht, dass die Eigentümer sich nicht<br />

grundsätzlich in der Eigenverantwortung sehen und <strong>im</strong>mer zuerst versuchen werden, Förderung für<br />

ihre Maßnahmen zu bekommen statt selbst (auch finanziell) aktiv zu werden. Auch verschw<strong>im</strong>mt<br />

damit die Abgrenzung zur Städtebauförderung, deren Verknüpfung mit ESG von besonderem<br />

Interesse ist. Eine zu starke Förderung, welche über die begleitenden Leistungen (s.o.) hinausgeht,<br />

würde zudem die Übertragbarkeit der Erfahrungen aus den Modellprojekten auf spätere „reale“<br />

Situationen (d.h. ohne ExWoSt-Förderung) erschweren und somit die Erkenntnisse aus dem<br />

Modellvorhaben für eine praktische Verwertung erschweren.<br />

Bestandteil der Förderung sind bei jedem Vorhaben Leistungen der Begleitforschung (vgl. Kapitel<br />

9.4), so dass die Zwischenergebnisse und Ergebnisse der laufenden Vorhaben in den ExWoSt-<br />

Verbund eingebracht werden können.<br />

- 95 - empirica


9.2.4 Vorläufige Eckwerte der Förderung<br />

Beabsichtigt ist die Förderung von ca. 10 Modellvorhaben. Die Laufzeit beträgt 2-3 Jahre.<br />

Die ExWoSt-Förderung sollte anders als sonst üblich nicht ebenso hohe Eigenmittel der Eigentümer<br />

für die geförderten Leistungen (wie z.B. Moderation, Konzepterstellung) voraussetzen, da damit die<br />

Hürde für die meisten Eigentümergemeinschaften vermutlich zu hoch liegt. Es ist nicht zu erwarten,<br />

dass sich private Eigentümer an einer Finanzierung dieser begleitenden Leistungen in einem Umfang<br />

von mehreren Tausend Euro beteiligen, so dass dies die Mehrzahl der Projekte wohl von vornherein<br />

ausschließen würde. Erwartet werden kann dagegen die Einbringung von Eigenleistungen, wie z.B. die<br />

Bereitstellung von Räumlichkeiten und Getränken für die Eigentümertreffen sowie die Mitarbeit bei<br />

der Erstellung von Konzepten und die Übernahme von Arbeitsaufträgen (z.B. Kontaktaufnahme zu<br />

anderen Akteuren, Aufsetzen von Schreiben, Ausarbeitung von Maßnahmen etc.).<br />

Darüber hinaus kann und muss von der Eigentümerstandortgemeinschaft erwartet werden, dass sie die<br />

Kosten für die eigentlich umzusetzenden Maßnahmen selbst trägt; dies kann sowohl durch finanzielle<br />

Beiträge als auch Eigenleistungen erfolgen. Die entsprechenden Eigenmittel/Eigenleistungen sind <strong>im</strong><br />

Projektantrag darzustellen. Darüber hinaus kann ggf. eine weitere Förderung über Städtebau-<br />

fördermittel erfolgen, falls die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Dabei darf jedoch nicht<br />

vergessen werden, dass das eigentliche Ziel des Forschungsfeldes ist, Eigentümer zu aktivieren und<br />

unterstützen, damit diese sich selbst in größerem Maße finanziell am <strong>Stadtumbau</strong> beteiligen.<br />

- 96 - empirica


9.3 Sonder- und Querschnittsthemen<br />

Als Sonder- und Querschnittsthemen für Sondergutachten kommen folgende Themen in Betracht:<br />

(1) Strategien für den Umgang mit eingeschränkter Marktfähigkeit von Immobilien<br />

(Schrott<strong>im</strong>mobilien) und eingeschränkter Handlungsfähigkeit von Eigentümern<br />

Der <strong>Stadtumbau</strong> wird häufig durch solche Liegenschaften behindert, die – zumeist in innerstädtischen<br />

Lagen – nicht angemessen genutzt werden und teils stark verfallen sind, obwohl ein städtebauliches<br />

Interesse entweder an ihrer Nutzung und Instandsetzung oder an ihrem Rückbau besteht, und deren<br />

Eigentümer sich aus unterschiedlichen Gründen nicht an der städtebaulichen Erneuerung beteiligen<br />

(„Schrott<strong>im</strong>mobilien“). Dieses Problem ist an den Bund aus mehreren Ländern mit der Bitte um<br />

Unterstützung herangetragen worden.<br />

Als hilfreich wurde die Erarbeitung eines Gutachtens eingeschätzt, welches <strong>im</strong> Sinne eines Leitfadens<br />

sowohl die Möglichkeiten einer besseren Anwendung vorhandener Instrumente, als auch möglichen<br />

Handlungsbedarf zu deren Opt<strong>im</strong>ierung aufzeigen soll. Der Leitfaden soll Beispiele als „good<br />

practice“, aber auch ungelöste Fälle mit Darstellung der Problemlage enthalten.<br />

Bei der Behandlung der Problematik wird als ein Ausgangspunkt angenommen, dass Instrumente der<br />

Beratung und der konsensualen Verfahren nicht zu einem Ergebnis geführt haben, so dass<br />

„klassische“ hoheitliche Instrumente der Eingriffsverwaltung zum Zuge kommen müssen.<br />

Zu berücksichtigen sind hinsichtlich möglicher Adressaten hoheitlicher Maßnahmen die folgenden<br />

typischen Fallkonstellationen:<br />

a) Eigentümer bekannt und weigert sich, an Maßnahmen der Stadterneuerung mitzuwirken<br />

b) Eigentümer nicht bekannt, z.B. bei Erbengemeinschaften; vgl. § 207 BauGB (von Amts wegen<br />

bestellter Vertreter)<br />

c) Einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind entweder bekannt, wirken aber<br />

nicht mit, oder sind nicht bekannt<br />

Dabei sind zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte zu beachten.<br />

Im öffentlichen Recht sind dies:<br />

• Bauplanungsrecht: insbesondere das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177<br />

BauGB (zu klären ist u.a., wieweit sich die Anwendung dieses Instruments vom<br />

denkmalschutzrechtlichen Wiederherstellungsgebot unterscheidet, da bei letzterem<br />

hinsichtlich der Zumutbarkeit von Auflagen auch unterlassene Instandhaltung berücksichtigt<br />

- 97 - empirica


werde); ggf. weitere bauplanungsrechtliche Instrumente, die nach Auffassung des Gutachters<br />

geeignet erscheinen<br />

• Denkmalschutzrecht: insbesondere das Wiederherstellungsgebot<br />

• Bauordnungsrecht: insbesondere bauaufsichtliche Eingriffe zur Gefahrenabwehr, ggf. einschl.<br />

Ersatzvornahme<br />

Die Frage eines gemeindlichen Vorkaufsrechts <strong>im</strong> Zwangsversteigerungsverfahren sollte durch den<br />

Gutachter ebenfalls untersucht werden, auch wenn einer solchen Lösung wenig Chancen eingeräumt<br />

werden.<br />

Ob mit dem Eigentümer ein Einvernehmen hergestellt werden kann, wird häufig auch mit den<br />

ökonomischen Rahmenbedingungen zusammenhängen. Denn oftmals ist eine Sanierung oder ein<br />

Umbau bei entsprechendem Sanierungsstau und schwachem Marktumfeld (geringe Mietpotenziale),<br />

was ggf. ergänzt wird durch finanzielle Restriktionen be<strong>im</strong> Eigentümer, wirtschaftlich nicht<br />

darstellbar. Aus diesem Kontext heraus sollte ein zweiter Gedankenstrang in der Studie angelegt<br />

werden, der zusätzlich zu den rechtlichen Möglichkeiten der Mobilisierung die Wege zur<br />

Verbesserung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit prüft. Hierzu gehören die folgenden<br />

Themenkreise:<br />

• Verfahren zur Mobilisierung des Objektes bei noch gegebenen Chancen einer Verwertung<br />

(z. B. Vermarktung auf der Basis eines Sanierungskonzepts)<br />

• Verfahren zu einer realistischen Verkehrswertermittlung (reine Wertermittlung, vertrauens-<br />

bildendes Verhandlungsverfahren), um die Verkaufsbereitschaft zu einem marktnahen Preis<br />

zu erzeugen,<br />

• Verfahren zur Übernahme der Immobilien durch einen handlungsfähigen Eigentümer (Ankauf<br />

durch die ESG, Entschädigung nach Abriss...)<br />

• Möglichkeiten einer gemeinsamen Bewirtschaftung und Entwicklung durch die ESG<br />

• Geeignete Organisationsformen einer quartiersbezogenen Entwicklungsgesellschaft<br />

• Unterschiedliche PPP-Lösungen für quartiersbezogen Entwicklungsaktivitäten mit deren<br />

spezifischen Vor- und Nachteilen<br />

• Geeignete Subventionsstrategien für die Entwicklung von Schlüsselobjekten<br />

- 98 - empirica


(2) Grenzbereich privater und öffentlicher Interessen und Aufgaben <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong><br />

In diesem Papier hat sich an manchen Stellen gezeigt, dass sich <strong>im</strong> Grenzbereich öffentlicher und<br />

privater Aufgabenwahrnehmung Verschiebungen ergeben können, die bisherige Trennlinien in Frage<br />

stellen. Dabei sind insbesondere die folgenden Themen/Fragen zu diskutieren:<br />

• Welche Möglichkeiten einer gemeinsamen privaten Finanzierung von <strong>Stadtumbau</strong>aufgaben<br />

gibt es und welche Vor- bzw. Nachteile gehen mit ihnen einher (z. B. HID-Gesetz, freiwillige<br />

Umlage, öffentliches Umlageverfahren nach Vorbild der Stadtsanierung)?<br />

• Welche Möglichkeiten gibt es, ein von der Mehrheit der Eigentümer gewünschtes<br />

Bewirtschaftungs- und Investitionsverhalten bindend für alle Eigentümer zu machen bzw.<br />

einzelne Eigentümer zur Umsetzung entsprechenden Maßnahmen zu zwingen?<br />

• Welche praktikablen Lösungen gibt es, Private an Investitionen und Bewirtschaftungspflichten<br />

<strong>im</strong> öffentlichen Raum zu beteiligen?<br />

• Unter welche Voraussetzungen ist eine Privatisierung öffentlicher Flächen sinnvoll? Für<br />

welche Flächen kommt das überhaupt in Frage?<br />

Die Aufarbeitung dieser Thematik berührt auch die zentralen Fragen eines gesellschafts- und<br />

stadtentwicklungspolitischen Grundverständnisses zum Umgang mit privatem Engagement <strong>im</strong><br />

<strong>Stadtumbau</strong>. Insofern sollte hier ein Begründungszusammenhang für privates Engagement abgeleitet<br />

werden, der auch als Basis für quartiersübergreifende Aktivierungsstrategien fungieren kann. Sofern<br />

Beispiele für quartiersübergreifende Aktivierungsstrategien recherchiert werden können, sollten sie in<br />

der Expertise dargestellt werden.<br />

9.4 Konzeption des Forschungsfeldes – Phase II<br />

An die Vorbereitungs- und Qualifizierungsphase schließt sich die zweite Phase des Forschungsfeldes<br />

an. Weitere Informationen hierzu sind <strong>im</strong> Internetangebot des BBSR verfügbar.<br />

- 99 - empirica


LITERATUR<br />

A) Wohnungsbezogene <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> / Housing Improvement Districts<br />

und private Eigentümer <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong><br />

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- 100 - empirica


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- 101 - empirica


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(13.06.2008)<br />

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(13.06.2008)<br />

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Stadtmarketing e.V. (bcsd, Hrsg.): Business Improvement Districts in Deutschland 2006: Vom „Ob?“<br />

zum „Wie?. bcsd-Schriftenreihe 3. [Dokumentation einer Tagung in der Handelskammer Hamburg <strong>im</strong><br />

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Birk, F.: Selbstbesteuerung als Instrument der aufkommensnahen Produktion öffentlicher Güter: das<br />

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Birk, F.; Korn, R.: Gemeinsam statt einsam. FM und BID: Perspektiven für ein aktives<br />

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Kommunalpolitik (2004), H. 5, S. 59-62<br />

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[Dokumentation einer Tagung in der Handelskammer Hamburg <strong>im</strong> November 2006], S. 4-7<br />

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- 102 - empirica


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Bloem, M.; Buettner, F.; Kellner, A: Business Improvement Districts – Die Hamburger Initiative.<br />

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Bloem, M.: Business Improvement Districts – Neue Perspektiven für Städte in Deutschland. –<br />

Hamburg 2003. = Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing e.V. (bcsd, Hrsg.), Schriftenreihe Nr.<br />

2<br />

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rechtliche Möglichkeiten von Eigentümerinitiativen. – Berlin 2005. = DSSW- Schriften 51<br />

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- 103 - empirica


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- 105 - empirica


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Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing e.V. (bcsd, Hrsg.), Schriftenreihe Nr. 2<br />

Steppler, H: Immobilien- und Standortgemeinschaften. Ein innovativer Ansatz zur Revitalisierung<br />

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Studio Metropolitana (2008). www.studiometropolitana.hu/euprojektek.html (Zugriff am 03.09.2008)<br />

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Theurl, T.; Schweinsberg, A.: Neue kooperative Ökonomie. - Tübingen 2003<br />

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und Regionalplanung, Technische Universität Berlin, Bd. 65, Berlin 2004<br />

Zilske, D.: Gründung von Business Improvement Districts in der Praxis - Handlungsempfehlungen<br />

von vier Innovationsbereichen in Gießen. Dortmund 2006<br />

- 106 - empirica


ANHANG: PROTOKOLL DES FACHGESPRÄCHS<br />

1. Rahmen<br />

Datum: 08. Juli 2008, 10.30 – 16:45 Uhr<br />

Ort: BMVBS, Besprechungsraum 2.101/2.101a, Krausenstr. 17-20, Berlin<br />

Moderation/Organisation: empirica: Herr Faller, Herr Baba, Frau Fryczewski<br />

Anwesende: BMVBS: Herr Dr. Hatzfeld, Herr Hilgen, Herr Prof. Dr. Brenner,<br />

Herr Köpke, Frau Andresen, Frau Modes, Frau Dr. Richter, Frau<br />

Killmann, Frau Struß, Frau Röding<br />

BBR: Herr Metzmacher, Herr Ewert, Frau Crome<br />

Landesministerien: Frau Jüngst (Bremen), Frau Siebeck-Rauscher<br />

(Schleswig-Holstein), Herr Thurn (Brandenburg), Frau Schweiger<br />

(Bayern), Frau Brandtönnies (Hessen), Herr Kuthe (Niedersachsen),<br />

Herr Lütkemeier (Sachsen), Herr Büttner (Hamburg), Herr Müller-<br />

Zick (Saarland), Herr Schneider (Sachsen-Anhalt), Frau Nakelski<br />

(Nordrhein-Westfalen), Frau Joeres (Nordrhein-Westfalen), Herr Dr.<br />

Hucke (Berlin), Herr Thiede (Mecklenburg-Vorpommern), Herr<br />

Böttcher (Berlin)<br />

Kommunen: Herr Pilz (Chemnitz), Frau Lerz (Leipzig)<br />

Unternehmen/Institutionen: Herr Mensing (Convent), Frau Kalew<br />

(GGG Chemnitz), Herr Deschner (<strong>Stadtumbau</strong> GmbH, Chemnitz),<br />

Herr Matthes (Transferstelle <strong>Stadtumbau</strong> West), Herr Haller<br />

(Transferstelle <strong>Stadtumbau</strong>-Ost), Herr Stubbe (LWB Leipzig), Herr<br />

Cordes (GBH), Frau Elstermann (GWB), Herr Petermann (Wüstenrot<br />

Haus- und Städtebau GmbH), Herr Dr. Aehnelt (IFS), Herr Prof. Dr.<br />

Beckmann (Difu)<br />

Verbände: Herr Bruch (BFW), Herr Dr. Neumann (Haus&Grund<br />

Sachsen-Anhalt), Herr Heberger (Haus&Grund Leipzig), Frau Müller<br />

(Haus&Grund Deutschland), Herr Dr. Ungethüm (Haus&Grund<br />

Sachsen), Herr Weber (Haus&Grund Chemnitz), Herr Hunger (GdW)<br />

- 107 - empirica


Tagesordnung:<br />

10:30 – 10:45 Uhr Begrüßung durch BMVBS und BBR<br />

10:45 – 10:50 Uhr Begrüßung durch empirica, Erläuterungen zum Ablauf der Veranstaltung<br />

10:50 – 11:15 Uhr Überblick Ziele und Design des Forschungsfeldes<br />

11:15 – 12:30 Uhr Grundkonzeption und Verständnis von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

12:30 – 13:15 Uhr Mittagspause<br />

13:15 - 14:30 Uhr Forschungsleitfragen<br />

a) durch das Modellvorhaben zu beantwortende Fragen<br />

b) durch Sondergutachten zu beantwortende Fragen<br />

14:30 – 15:30 Uhr Sachliche und formale Auswahlkriterien für die Modellvorhaben<br />

15:30 – 15:45 Uhr Abschluss der Veranstaltung: Bilanz zum vorläufigen Design des<br />

Forschungsfeldes<br />

ab 15:45 informeller Ausklang, Gelegenheit zu Einzelgesprächen<br />

- 108 - empirica


2. Begrüßung und Ziele des Forschungsfeldes und Fachgesprächs<br />

Herr Dr. Hatzfeld begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer <strong>im</strong> Namen des BMVBS und<br />

erläuterte die wesentlichen Ziele, die das BMVBS mit dem ExWoSt-Forschungsfeld verfolgt. Mit dem<br />

ExWoSt-Forschungsfeld „<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>“ soll vor allem eine<br />

stärkere Aktivierung von privaten Eigentümern in kooperativen Formen für die Stärkung von<br />

innerstädtischen Quartieren erreicht werden. Private Eigentümer sollen stärker in Prozesse des<br />

<strong>Stadtumbau</strong>s einbezogen und somit privates und öffentliches Engagement verzahnt werden. Dabei<br />

sollen typische Schritte und Probleme bei der Gründung von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

identifiziert und entsprechende Lösungsansätze entwickelt werden.<br />

Damit griffen BMVBS und BBR auch die Vorschläge auf, die seitens der Verbände privater<br />

Eigentümer zu deren stärkerer Berücksichtigung <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> an das BMVBS herangetragen<br />

worden seien. Auch der GdW und einzelne Wohnungsunternehmen hätten bereits Vorschläge für die<br />

kooperative Quartiersentwicklung unter Einschluss privater Eigentümer gemacht.<br />

Herr Metzmacher stellte zunächst das Projektteam des BBR vor und ging in seiner Begrüßung noch<br />

einmal auf den <strong>im</strong> Jahr 2007 von Teilnehmern eines Vorgespräches geäußerten Wunsch ein, eine<br />

„Vorbereitungs- und Qualifizierungsphase“ durchzuführen. Diesem Vorschlag sei man gerne<br />

nachgekommen und nach Sicherstellung der finanziellen Voraussetzungen sei diese bereits<br />

weitgehend durchgeführt worden (Bearbeitung: empirica). Unmittelbar nach Ende der 1. Phase sei die<br />

Ausschreibung der Forschungsassistenz, die Suche der Modellvorhaben und die Einrichtung des<br />

Forschungsfeldes vorgesehen. Die in der Vorbereitungsphase erarbeiteten Fragestellungen und das<br />

vorläufige Konzept für das Forschungsfeld stünden nunmehr <strong>im</strong> Rahmen dieses Fachgesprächs mit<br />

Experten aus den Landesministerien, Verbänden, der Wohnungswirtschaft und Kommunen zur<br />

Diskussion. Zweck des Fachgesprächs sei daher bei der anstehenden Festlegung des inhaltlichen<br />

Schwerpunkte des Forschungsfelds und der Auswahlkriterien für die Modellvorhaben entsprechende<br />

Anregungen aus dem Kreis der Experten und Verbände einbeziehen zu können. Dies gelte<br />

insbesondere <strong>im</strong> Hinblick auf die Formen der Kooperation, Quartierstypen und Gebietskulissen sowie<br />

die Verzahnung mit dem <strong>Stadtumbau</strong>.<br />

Herr Baba, empirica, ergänzte die Einführung um eine Erläuterung der bisher erfolgten Arbeitsschritte<br />

(Vorgespräch in 2007, Forschungsfeldpapier des BBR, Experteninterviews, Telefonrecherchen,<br />

Literaturrecherche, Projektbereisungen) und Aufgaben von empirica in dieser Vorbereitungs- und<br />

Qualifizierungsphase (Erarbeitung der relevanten Forschungsfragen, Entwicklung eines Konzeptes für<br />

das Forschungsfeld und Anforderungen für die Auswahl der Modellvorhaben).<br />

- 109 - empirica


Ziel des Fachgesprächs sei es, das von empirica vorgelegte vorläufige Forschungsfelddesign zur<br />

Diskussion zu stellen. In diesem Rahmen sei auch vorgesehen, die zu thematischen Blöcken<br />

aufbereiteten Forschungsleitfragen noch einmal hinsichtlich der Relevanz und der Vollständigkeit in<br />

Bezug auf das ExWoSt-Forschungsfeldes zu erörtern. Eine vertiefende inhaltliche Diskussion der<br />

Forschungsleitfragen <strong>im</strong> Einzelnen sei dagegen nicht vorgesehen, da dies zu den zentralen Aufgaben<br />

der Modellvorhaben und der Forschungsassistenz gehören wird. Weiterhin sei es nicht Aufgabe des<br />

Fachgesprächs, bei einzelnen Themenfeldern bereits zu konkreten Ergebnissen <strong>im</strong> Sinne einer<br />

endgültigen Abst<strong>im</strong>mung unter allen Teilnehmern zu kommen (beispielsweise bei den sachlichen und<br />

formalen Auswahlkriterien).<br />

3. Diskussionsverlauf und Ergebnisse<br />

3.1 Design des Forschungsfeldes und Grundverständnis von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

(ESG)<br />

Zur Vorbereitung des Fachgesprächs hatte empirica allen Teilnehmern neben einem vom BBR<br />

vorgelegten vorbereitenden Forschungsfeldpapier einen Auszug aus dem Sachstandsbericht über die<br />

Vorbereitungs- und Qualifizierungsphase mit den wesentlichen Vorschlägen zur Ausgestaltung des<br />

ExWoSt-Forschungsfeldes geschickt. Dieses Inputpapier umfasste Aussagen zum Sachstand der<br />

rechtlichen Verankerung von ESG in den einzelnen Bundesländern, zur Definition von ESG und dem<br />

thematischen Hintergrund, zu den vorgeschlagenen Forschungsleitfragen, den Sonderthemen sowie<br />

der Auswahl der Modellvorhaben und allgemeinen Ausgestaltung des Forschungsfeldes. Im<br />

Tagesordnungspunkt „Überblick über Ziele und Design des Forschungsfeldes“ hatten die Teilnehmer<br />

Gelegenheit zur Kommentierung des Inputpapiers und den darin vorgeschlagenen Punkten.<br />

Herr Faller stellte einführend die Ziele und Eckpunkte des geplanten ExWoSt-Forschungsfeldes und<br />

der Modellvorhaben vor und veranschaulichte den Charakter von ESG und typischen Problemlagen<br />

innerstädtischer Wohnquartiere anhand von konkreten Beispielen aus Dortmund und Magdeburg<br />

(unterstützt durch Herrn Dr. Neumann), in denen bereits erste Lösungsansätze gefunden wurden.<br />

Hinsichtlich der allgemeinen Definition von ESG und des räumlichen Bezugs zum<br />

<strong>Stadtumbau</strong>quartier wurde darauf verwiesen, dass als Zielsetzung der Gründung von ESG bereits eine<br />

Stabilisierung von Quartieren (und nicht nur deren Aufwertung) ausreichend sein sollte. Ein<br />

Teilnehmer merkte an, dass die Begriffe <strong>Stadtumbau</strong> und Stadtentwicklung <strong>im</strong> Text unterschiedlich<br />

verwendet werden, die Abgrenzung würde unklar bleiben. Auch der räumliche Bezug sollte sich nicht<br />

allein auf die räumliche Förderkulisse des <strong>Stadtumbau</strong>s <strong>im</strong> Sinne § 171a und § 171b BauGB<br />

(<strong>Stadtumbau</strong>maßnahmen und -gebiet) beschränken, sondern allgemeiner auf die Stadt- bzw.<br />

Quartiersentwicklung. Eine derart enge Definition würde von vornherein Vorhaben in Städten und<br />

- 110 - empirica


Gemeinden ausschließen, die keine <strong>Stadtumbau</strong>gebiete festgelegt hätten. Insbesondere seitens<br />

einzelner Landesministerien wurde der Wunsch nach einer Aufnahme von Projekten außerhalb der<br />

Städtebau-Fördergebiete geäußert, damit untersucht werden könne, wie Projekte auch ohne Städtebau-<br />

Fördergelder funktionieren. Dies wurde von Herrn Faller dadurch kommentiert, dass <strong>Stadtumbau</strong> zwar<br />

<strong>im</strong> Vordergrund des Forschungsfeldes stehe, aber auch durchaus einzelne Projekte außerhalb der<br />

rechtlich definierten <strong>Stadtumbau</strong>gebiete und damit auch ohne Städtebauförderung berücksichtigt<br />

werden sollten. Im ESG-Forschungsfeld sollen – sofern sich geeignete Beispiele finden – sowohl die<br />

Verknüpfung mit unterschiedlichen Fördergebieten (<strong>Stadtumbau</strong>, Sanierungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und<br />

Ortsteilzentren) als auch die Funktionsweise von ESG außerhalb der Städtebauförderung untersucht<br />

werden.<br />

In dieser Diskussion spiegeln sich auch die unterschiedlichen Interessenslagen der Akteure wider. Vor<br />

allem die Akteure aus den neuen Bundesländern setzten einen Fokus auf die <strong>Stadtumbau</strong>projekte,<br />

wobei sich dies in erster Linie auf Maßnahmen des <strong>Stadtumbau</strong>s und nicht pr<strong>im</strong>är auf die<br />

Gebietskulisse an sich bezog. Daneben wurde aber auch hervorgehoben, dass gerade in<br />

Westdeutschland <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> auch präventive Maßnahmen (investiver oder nichtinvestiver Art)<br />

wichtig seien. In diesem Zusammenhang wurde deshalb vorgeschlagen, zukünftig von „ESG in der<br />

Stadtentwicklung“ oder „… Quartiersentwicklung“ zu sprechen. Dies sei jedoch nach anderer<br />

Auffassung zu allgemein, da der Schwerpunkt auf Quartieren mit <strong>Stadtumbau</strong>bedarf liegen soll. Im<br />

Ergebnis der Diskussion soll – wie bereits <strong>im</strong> Inputpapier vorgeschlagen – das Forschungsfeld offen<br />

sein für Modellvorhaben auch außerhalb der Gebiete der Städtebauförderung, dafür aber klar die<br />

<strong>Stadtumbau</strong>aufgaben zum Gegenstand haben. Deshalb wird der Name<br />

„<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>“ beibehalten.<br />

Im Verlauf der Diskussion wurde auch darauf hingewiesen, dass die Angebote und Möglichkeiten aus<br />

der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung finden sollten. Dies gelte umso mehr, wenn sich die<br />

entsprechenden Wohnungsbaugesetze – wie derzeit in einigen Ländern absehbar – stärker auf die<br />

Themen der Quartiersentwicklung und den <strong>Stadtumbau</strong> einstellten.<br />

Intensiv diskutiert wurden auch die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen ESG und<br />

Kommune und dabei auch die Zielsetzungen, die mit der jeweiligen Eigentümerstandortgemeinschaft<br />

verfolgt werden. Voraussetzung für die Förderung sei <strong>im</strong>mer ein entsprechend begründetes<br />

öffentliches Interesse an ESG. Da die Modellvorhaben <strong>im</strong> ExWoSt-Forschungsfeld mit öffentlichen<br />

(Forschungs-) Mitteln unterstützt werden, liege es auf der Hand, dass die konkreten Modellvorhaben<br />

den stadtentwicklungspolitischen Zielsetzungen der Kommune nicht entgegen stehen. Nach<br />

Möglichkeit sollten sie in eine kommunale Gesamtentwicklungsstrategie eingebunden sein und die<br />

stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen fördern. In diesem Diskussionsrahmen rückte die<br />

Fragestellung nach dem „Wozu“ und „Wem dienen die ESG“ in den Vordergrund. Hierzu gab es<br />

- 111 - empirica


durchaus unterschiedliche Sichtweisen in Abhängigkeit von den spezifischen Interessenslagen der<br />

Akteure. Die Vertreter der Länder und Kommunen haben ihre Position i.d.R. vor dem Hintergrund der<br />

Förderfähigkeit (in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgangssituation in den Ländern) von ESG<br />

formuliert, ihrer Meinung nach sollten die Projekte dem <strong>Stadtumbau</strong> dienen. Ein anderer Akteur der<br />

Landesebene vertrat dabei die Meinung, Grundstückseigentümer in <strong>Stadtumbau</strong>gebieten müssten auch<br />

ohne Verfolgung von Eigeninteressen zu den Zielen des <strong>Stadtumbau</strong>s beitragen. Das würde bedeuten,<br />

dass den Kosten der Eigentümer kein entsprechender Nutzen in Form einer Stabilisierung oder<br />

Steigerung der Grundstückswerte gegenübersteht. Dagegen vertraten vor allem die Verbände der<br />

Wohnungs- und Grundstückseigentümer die Meinung, wesentliche Voraussetzungen für eine<br />

erfolgreiche Gründung von ESG seien Vertrauen schaffende Maßnahmen sowie sichtbare Vorteile<br />

auch für die Eigentümer selbst. Darüber hinaus argumentierten die Verbände, dass sich ein<br />

kommunales Interesse über die Bürger, also auch über die Grundstückseigentümer, definiert und sich<br />

Ziele in städtebaulichen Entwicklungskonzepten auch ändern können. Dementsprechend sollten aus<br />

Sicht von Haus & Grund Eigentümer in die Lage versetzt werden, ihre Interessen zu artikulieren und<br />

notfalls auch eine der Kommune entgegen gesetzte Position zu vertreten. Gleichzeitig sei darauf zu<br />

achten, dass ESG <strong>im</strong>mer nur Zusatzleistungen erbringen und nicht aufgrund ihres Engagements der<br />

Standard öffentlicher Leistungen gesenkt wird.<br />

In Bezug auf die Ausgestaltung des Forschungsfeldes wurde als Ergebnis der Diskussion festgehalten,<br />

dass Voraussetzung für die Antragstellung eine beizufügende Zusage der aktiven Unterstützung des<br />

Modellvorhabens durch die Kommune ist, mindestens aber das kommunale Einverständnis mit den<br />

geplanten Maßnahmen der ESG.<br />

Ähnlich intensiv und durchaus konträr wurde die Steuerungsfunktion der Kommunen diskutiert. Zur<br />

Durchsetzung kommunaler Ziele sprachen die Länder den Kommunen eine starke Steuerungsfunktion<br />

<strong>im</strong> Prozess der ESG zu. Ein Teilnehmer vertrat die Meinung, eine Initiierung von ESG in den neuen<br />

Bundesländern sei ohnehin nur durch die Kommune selbst möglich, weil es auf Seiten der Eigentümer<br />

an einem entsprechenden Engagement mangelt und die organisatorischen Gründungshürden nur mit<br />

Unterstützung der Kommune bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang wurde die<br />

Einschätzung formuliert, dass die Kommunen vermutlich finanziell und personell gar nicht in der Lage<br />

sind, notwendige Unterstützungsleistungen zu erbringen und entsprechend auf Förderung angewiesen<br />

sind. Den Gegenpol bildete die Meinung einzelner Teilnehmer, bei der Auswahl der Projekte sei vor<br />

allem darauf zu achten, dass die Initiative zur Gründung einer ESG tatsächlich „von unten“ ausgehe,<br />

weil nur dadurch eine neue Kultur der Partnerschaft zwischen privaten und öffentlichen Akteuren in<br />

der Stadtentwicklung und -planung entstehe. Aber auch die Akteure der Verbände vertraten<br />

mehrheitlich die Meinung, die Mitglieder der ESG bräuchten externe Unterstützung in Form von<br />

fachlichen Beiträgen und Moderationsleistungen.<br />

- 112 - empirica


Neben den Kommunen sollten auf Wunsch einiger Teilnehmer auch vorhandene<br />

Organisationsstrukturen (wie z.B. Verbände, Wohnungswirtschaft) in die Projekte einbezogen werden,<br />

da deren Netzwerke, Kapazitäten und Wissen genutzt werden sollten und sie z.T. wichtige<br />

Eigentümergruppen sind. Ebenso können die Zielgruppen daneben auch Mieter und Pächter umfassen.<br />

Dabei sollte über den Einbezug der Mieter aufgrund potenziell von den Eigentümern abweichenden<br />

Interessen jeweils von den Eigentümern vor Ort entschieden werden.<br />

Ein weiterer Diskussionspunkt bezieht sich auf die Höhe der Projektförderung: Aus Sicht des GdW<br />

ist ein ExWoSt-Mitteleinsatz von max<strong>im</strong>al 100.000,- € eher niedrig, da damit keine Investitionen<br />

durchgeführt werden können. Dem wurde seitens des BBR entgegengehalten, dass das Wesen der<br />

angestrebten Projekte ja gerade das private Engagement sein soll, d.h. es soll untersucht werden, wie<br />

und unter welchen Bedingungen Eigentümer selbst investieren. Außerdem stehen neben Mitteln, die<br />

für die Berichterstattung aus dem jeweiligen Modellvorhaben vorgesehen sind, auch Gelder für<br />

Moderation, Konzeptentwicklung und fachliche Begleitung sowie in kleinerem Maße für<br />

Investitionen, die dem Forschungszweck dienen, zur Verfügung. Herr Hilgen wies darauf hin, dass die<br />

für die einzelnen Modellvorhaben zur Verfügung stehenden Mittel deutlich über dem Niveau des<br />

unmittelbaren forschungsbedingten Mehraufwands lägen, auf welchen sich sonst häufig die ExWoSt-<br />

Förderung beschränkt. Herr Dr. Hatzfeld ergänzte, dass <strong>im</strong> Vordergrund die Frage stehe, wie mit<br />

privaten Initiativen eine Diskussion geführt werden könne und wie entsprechende neue Instrumente<br />

und eine neue Kultur der wirtschaftlich tragfähigen Zusammenarbeit ausprobiert werden könnte. Aus<br />

diesem Grund sollte die ExWoSt-Förderung sich vorrangig auf die Kommunikation und Moderation<br />

und weniger auf Investitionen beziehen.<br />

Auf die Frage nach dem Ende der Modellvorhaben gab Herr Metzmacher an, dass die Mittel an die<br />

einzelnen Vorhaben in mehreren Tranchen in Abhängigkeit vom Projektfortschritt bis Sommer/Herbst<br />

2011 ausgezahlt würden und bis dahin dort sachgerecht eingesetzt werden müssten. Zu diesem<br />

Zeitpunkt müssten die Forschungsergebnisse vorliegen. Allerdings müssten die Modellvorhaben an<br />

sich bis dahin noch nicht vollständig abgeschlossen sein. Gerade bei größeren investiven Maßnahmen<br />

sei zu erwarten, dass die Umsetzungsphase deutlich über diesen Zeithorizont hinausgehe. Aus diesem<br />

Grund sollten auf Vorschlag eines Teilnehmers auch fortgeschrittenere Projekte aufgenommen<br />

werden, in denen aufgrund der Projektreife andere Erkenntnisse gewonnen werden können als in<br />

Projekten in der Initialphase. Aus Sicht des BBR ist dies grundsätzlich möglich, jedoch sollten<br />

Mitnahmeeffekte vermieden werden und zum Zeitpunkt des Antrags noch keine Maßnahmen<br />

umgesetzt worden sein (vgl. auch Kapitel 3.4).<br />

Ferner wurde zum, Kapitel „Der gedankliche Rahmen für das Forschungsfeld“ des Input-Papiers<br />

angemerkt, dass neben dem wirtschaftlichen Eigeninteresse der Eigentümer auch das bürgerschaftliche<br />

Engagement, das „sich kümmern“ als zweites Motiv in den Vordergrund gestellt werden sollte.<br />

- 113 - empirica


Außerdem sollte unter „wirtschaftlichem Eigeninteresse“ nicht nur eine Wert-/Mietsteigerung<br />

verstanden werden, sondern häufig wäre schon eine Stabilisierung ein Erfolg.<br />

Schließlich wurde vorgeschlagen, als Anschubhilfe für Eigentümer z.B. Handbücher,<br />

Informationsbroschüren, Wegweiser mit Arbeitsschritten, Checklisten etc. zu erarbeiten. Frau Müller<br />

von Haus&Grund bot an, bei der Erstellung von diesen mitzuarbeiten. Ferner sei bspw. auch ein<br />

Informationsnetzwerk denkbar, in welchem auch nicht am ExWoSt-Forschungsfeld teilnehmende<br />

Kommunen ihre Erfahrungen austauschen können.<br />

3.2 Forschungsfragen<br />

Nach der Mittagspause stellte Herr Faller die von empirica vorgeschlagenen Forschungsleitfragen vor.<br />

Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, diese zu diskutieren, zu präzisieren und zu ergänzen. Im<br />

Ergebnis wurde keine der vorgeschlagenen Forschungsleitfragen von den Teilnehmern abgelehnt.<br />

Sowohl an dieser als auch anderen Stellen des Fachgesprächs wurden aber folgende zusätzliche<br />

mögliche Forschungsfragen von den Teilnehmern genannt:<br />

• Aus Verbandssicht ist von Interesse, wie man mit Eigentümern umgehen kann, welche sich<br />

weigern, best<strong>im</strong>mte Maßnahmen vorzunehmen, und dadurch andere Eigentümer schädigen?<br />

• Wie sinnvoll ist eine förmliche Gründung einer ESG, welche Möglichkeiten gibt es und wann<br />

ist eher eine informelle ESG sinnvoll?<br />

• Wie können Prozesse gestaltet und Konflikte moderiert werden? (d.h. Aktionsorientierung)<br />

• Wie können Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich besser zu artikulieren und<br />

gemeinsam die Stadtentwicklung mitzugestalten?<br />

• Wie können Projekte initiiert werden, welche sowohl für sich sinnvoll sind als auch von<br />

hohem öffentlichen Interesse sind?<br />

• Wie kann man mit Eigentümern umgehen, welche keinen Bezug zum Quartier haben und z.T.<br />

ihr Objekt gar nicht kennen, z.B. weil sie in einer anderen Stadt leben?<br />

• Wo liegen mögliche Hindernisse? Warum ist was nicht gelungen?<br />

• Inwieweit sind verschiedene Eigentümerkonstellationen ökonomisch handlungsfähig?<br />

• Welches Spektrum von Möglichkeiten zur Unterstützung von ESG gibt es?<br />

- 114 - empirica


• Wie kann man die Rentabilität von Maßnahmen messen, die sich durch langfristige Stabilität,<br />

aber nicht durch höhere Mieteinnahmen zeigt?<br />

3.3 Auswahlkriterien<br />

Als letzter Tagesordnungspunkt wurden die vorgesehenen formalen und sachlichen Auswahlkriterien<br />

für die Modellvorhaben von Herrn Faller vorgestellt. Diese bezogen sich auf die Akteurskonstellation,<br />

den Formalisierungsgrad bzw. notwendige Projektreife, die Quartierstypen und Förderkulissen, die<br />

Handlungsfelder und Maßnahmen, die Rolle von Kommune und Land sowie die förderfähigen<br />

Leistungen. Einige der Kriterien (wie z.B. Förderkulissen, Rolle der Kommunen, siehe auch<br />

Abschnitt 3.1) wurden bereits an anderer Stelle des Fachgespräches diskutiert und hier z.T. wieder<br />

aufgegriffen.<br />

In der Diskussion zu den Auswahlkriterien hat sich gezeigt, dass diese <strong>im</strong> Spannungsverhältnis stehen<br />

zwischen den formalen förderrechtlichen Anforderungen, den unterschiedlichen Zielsetzungen der<br />

Teilnehmer und dem oftmals noch unzureichenden Formalisierungs- und Organisationsgrad der ESG.<br />

Um die große Vielfalt von möglichen Modellvorhaben nicht von Beginn an durch best<strong>im</strong>mte Kriterien<br />

zu stark einzuschränken, wurde vereinbart, möglichst wenige Ausschlusskriterien zu formulieren.<br />

Vielmehr sollen die Auswahlkriterien dazu dienen, einen Vorrang oder eine Priorität der<br />

einzureichenden Projektvorschläge und -anträge festlegen zu können.<br />

Ein <strong>im</strong> Rahmen des Fachgesprächs intensiv diskutierter Aspekt hinsichtlich der Auswahlkriterien<br />

bezog sich auf die Frage nach einer möglichen Diskrepanz der Zielsetzungen zwischen den<br />

Eigentümern als Akteure in einer ESG und den Zielsetzungen der Kommune. Im Ergebnis entstand<br />

Konsens, dass die Kommune in jedem Fall dem Projekt zust<strong>im</strong>men, es zumindest billigen muss (vgl.<br />

für eine ausführliche Darstellung der Diskussion Abschnitt 3.1). Inwiefern die Anträge bereits einen<br />

direkten Bezug zum Stadtentwicklungskonzept aufweisen müssen, wie aus Teilnehmersicht<br />

vorgeschlagen, blieb in der Diskussion jedoch offen. Hierzu wurde einschränkend bemerkt, dass<br />

gerade in den alten Ländern und für Teilräume außerhalb der Fördergebiete nicht <strong>im</strong>mer ein<br />

Stadtentwicklungskonzept vorliegt. Ebenso wie die Kommunen müssen auch die Länder den ExWoSt-<br />

Projekten zust<strong>im</strong>men. Sie werden gebeten, Beispiele aus ihrem Bundesland zu nennen.<br />

Bezüglich in Frage kommender Quartierstypen, Gebietskulissen und Lage der Modellvorhaben wurde<br />

angeregt, dass <strong>Stadtumbau</strong> nicht nur in Großstädten, sondern gerade auch in Klein- und<br />

Mittelstädten notwendig ist und hier aufgrund der stärkeren Nähe direkte Impulse aus der<br />

Bürgerschaft vor Ort häufig stärker sind, was ESGs begünstige. Deshalb sollten bei der Auswahl der<br />

Modellvorhaben diese Städte genauso berücksichtigt werden. Das BBR/ BMVBS betonte daraufhin,<br />

dass auch Klein- und Mittelstädte uneingeschränkt in das Forschungsfeld einbezogen werden sollen<br />

- 115 - empirica


und gerade deren historische Altstädte und gründerzeitlichen Quartiere mit teilweise besonders<br />

gravierenden Problemen von besonderem Interesse seien. Im Zusammenhang mit der Lage der<br />

Modellvorhaben wurde ebenfalls vorgeschlagen, zusätzlich zu den Großwohnsiedlungen der 70er<br />

Jahre auch die 80er Jahre mit aufzunehmen. Dieser Punkt wurde hier jedoch nicht weiter verfolgt.<br />

Nach Darstellung von BMVBS und BBR stehen innerstädtische Quartiere in <strong>Stadtumbau</strong>gebieten bzw.<br />

mit <strong>Stadtumbau</strong>aufgaben klar <strong>im</strong> Vordergrund; dies umfasse in den alten Ländern auch häufig die<br />

wieder aufgebauten innerstädtischen Gründerzeitgebiete mit Bebauung aus den 50er und 60er Jahren<br />

und diese in Mischung mit älterer Bebauung.<br />

Hinsichtlich der Gebiets- und Förderkulissen wurden die Vor- und Nachteile einer Konzentration auf<br />

förmlich festgelegte <strong>Stadtumbau</strong>- bzw. Städtebauförderungsgebiete erörtert. Im Ergebnis der<br />

Diskussion folgte man weitgehend dem von empirica vorgeschlagenen Weg, neben den<br />

Modellvorhaben in ausgewiesenen Fördergebieten des <strong>Stadtumbau</strong>s auch solche außerhalb der<br />

Förderkulisse und solche in anderen Förderkulissen als nur <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong> Ost oder West zu<br />

berücksichtigen, in jedem Falle aber deutlich auf die Umsetzung von <strong>Stadtumbau</strong>aufgaben<br />

hinzuwirken. Weiterhin wurde von BMVBS und BBR auf Wunsch einiger Teilnehmer klar gestellt,<br />

dass bei der Auswahl der Modellvorhaben auch darauf geachtet werde, dass – entsprechend geeignete<br />

Anträge vorausgesetzt - letztendlich zu einem angemessenen Anteil auch solche Modellvorhaben<br />

gefördert werden, in denen die „klassischen <strong>Stadtumbau</strong>aufgaben“ deutlich <strong>im</strong> Vordergrund stehen.<br />

Dies beziehe sich vor allem auf Maßnahmen der Aufwertung innerstädtischer Wohnquartiere.<br />

Bezüglich der Zusammensetzung der Eigentümerstandortgemeinschaft bestanden unterschiedliche<br />

Auffassungen: Einerseits sollte sich das ExWoSt-Forschungsfeld vor allem an private<br />

Kleineigentümer richten, weshalb ein Mindestanteil an Einzeleigentümern von 50% vorgegeben<br />

werden sollte. Andererseits bestand die Auffassung, dass dieses Kriterium nicht ausschlaggebend sein<br />

sollte, damit nicht von vornherein einzelne Projekte herausfallen. Eines der Modellvorhaben sollte sich<br />

z.B. auch auf eine Kooperation von mehreren Wohnungsunternehmen mit wenigen Einzeleigentümern<br />

konzentrieren. Auch sollten statt reinen Wohnquartieren und dementsprechend wohnungsbezogenen<br />

Akteuren auch gemischt genutzte Quartiere aufgenommen werden. Nach Meinung eines Teilnehmers<br />

sollten ESG zu „Strukturentwicklungsgebilden“ übergehen; damit sollte das Eigentümerengagement<br />

auch darauf zielen, die lokale Wirtschaft zu stärken sowie ggf. lokale Wirtschaftsakteure einbeziehen.<br />

In diesem Zusammenhang wurde auch vorgeschlagen, die verschiedenen<br />

Wirtschaftsförderungsprogramme zu berücksichtigen. Im Ergebnis der Diskussion soll dieses<br />

Auswahlkriterium weniger streng definiert werden und nur von „Vorrang von ESG mit<br />

überwiegend kleinen Einzeleigentümern aus dem Bereich Wohnen“ gesprochen werden.<br />

Eine andere Anmerkung bezog sich auf das Auswahlkriterium der Selbstorganisation der<br />

Eigentümer: Es wurde vorgeschlagen, dass nicht diese, sondern vielmehr die öffentlich-private<br />

- 116 - empirica


Zusammenarbeit <strong>im</strong> Vordergrund stehen sollte. Im weitern Verlauf der Diskussion wurde darauf<br />

jedoch nicht weiter eingegangen.<br />

Insgesamt sollen solche Projekte bevorzugt werden, in denen verschiedene Ansätze von<br />

Maßnahmen kombiniert werden. Dabei sollte, so ein Teilnehmer, <strong>im</strong> Sinne einer besseren<br />

Vergleichbarkeit die Auswahl zu vieler unterschiedlicher Projekte vermieden werden. Es sollte eine<br />

Symptomatik von Fragestellung und Beispielen angestrebt werden, damit daraus tatsächlich<br />

Lerneffekte gezogen werden können.<br />

3.4 Antragsverfahren<br />

Herr Ewert erläuterte das Antragsverfahren wie folgt: ExWoSt-Mittel stünden für eine Projektlaufzeit<br />

von 2009 bis 2011 zur Verfügung. (Hinweis: der Projektaufruf ist zum Zeitpunkt der<br />

Protokollerstellung bereits veröffentlicht.) Beiträge könnten bis zum 15. September eingereicht<br />

werden. Für den Antrag müsse der vorstrukturierte Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Es könnten<br />

alle Projekte gemeldet werden, für die noch keine Maßnahmen umgesetzt worden sind, d.h. in denen<br />

erst vorbereitende Maßnahmen stattfinden. Fördermittel könnten dabei vor allem für nicht-investive<br />

Maßnahmen (wie z.B. Konzepterstellung, Moderation, Organisationsberatung, ergänzende<br />

Recherchen, Aktivierungsmaßnahmen etc.) beantragt werden. Außerdem werde der Aufwand für die<br />

Berichtslegung, Teilnahme an Veranstaltungen, Austausch mit anderen Projekten, Zusammenarbeit<br />

mit der Forschungsassistenz etc. gefördert. In kleinerem Umfang könnten auch Fördermittel für<br />

investive Maßnahmen, die dem Forschungszweck dienen, bewilligt werden. Eigenmittel bzw.<br />

Eigenleistungen seien <strong>im</strong> Antrag darzustellen und sollten mindestens ebenso hoch wie die beantragten<br />

Fördergelder sein. Der Antragsteller müsse in der Lage sein, nach Abschluss des Projekts einen<br />

Verwendungsnachweis zu liefern. Fördermittel könnten weiterhin nur an jemanden ausbezahlt werden,<br />

der von der Organisation her in der Lage sei, das Projekt auch langfristig zu tragen. Dies sei i.d.R. kein<br />

einzelner Eigentümer oder eine informelle Eigentümergemeinschaft, sondern z.B. ein Verein, eine eG.<br />

eine GmbH o.ä.. Allerdings müssten sich die Eigentümer zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht alle<br />

formell zusammengeschlossen haben, eine kleine Kerngruppe in der Frühphase einer ESG sei<br />

zunächst ausreichend. Ebenso könne der Antrag auch durch eine Kommune oder ein Dienstleistungs-/<br />

Beratungsunternehmen als Motor und Stellvertreter gestellt werden, auch wenn die Eigentümer bisher<br />

noch nicht zusammenarbeiten. In diesem Fall sollte jedoch dargelegt werden, inwiefern sich die<br />

Bildung einer ESG auf Basis mehrerer Eigentümer abzeichnet bzw. erwartet werden kann. Die<br />

Zuwendungsbescheide werden noch dieses Jahr vergeben.<br />

Ansprechpartner für Zuwendungen ist Herr Helmuth Ewert <strong>im</strong> BBR:<br />

Z6 – Forschungsverwaltung<br />

Deichmannsaue 31-37<br />

- 117 - empirica


53179 Bonn<br />

Telefon: 0228-994011470<br />

Fax_Mail: 0228-9910-401-1470<br />

Mail: helmuth.ewert@bbr.bund.de<br />

Es wurde seitens der Teilnehmer angeregt, die Erwartungen an die Projekte bez. Teilnahme an<br />

Workshops und Abst<strong>im</strong>mungsrunden, Berichtspflichten und Reisen etc. transparent zu machen, damit<br />

diese die anfallenden Kosten besser kalkulieren könnten. Insbesondere für diese Leistungen, aber auch<br />

für die Moderation und Erstellung von Konzepten und fachlich begründeten Perspektiven benötigten<br />

die Eigentümer eine fachliche Unterstützung. Aus diesem Grund wurde vorgeschlagen – wie auch<br />

bereits <strong>im</strong> Sachstandsbericht vorgesehen – dass die ESG durch Experten (z.B. Planungsbüros,<br />

Wohnungsgesellschaften o.ä.) begleitet werden sollten. Seitens des BBR wurde hierzu erläutert, dass<br />

die lokale Begleitung durch geeignete Personen oder Institutionen / Büros zum Standard von ExWoSt-<br />

Forschungsfeldern gehöre.<br />

Abschließend wurde von BMVBS und BBR das weitere Vorgehen erläutert: Nach Auswertung des<br />

Fachgesprächs würden das Protokoll und die überarbeitete Präsentation an den Teilnehmerkreis<br />

verschickt. Die Diskussionsergebnisse und Hinweise aus dem Fachgespräch würden bei der<br />

Ausgestaltung des Projektaufrufs (Hinweis: mittlerweile umgesetzt) und bei der Ausschreibung für die<br />

Forschungsassistenz entsprechend berücksichtigt.<br />

Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse<br />

Hinweis: die nachstehende Zusammenfassung ist nicht abschließend, vielmehr dient sie einer ersten<br />

Grob-Orientierung zum Einstieg.<br />

• Im ESG-Forschungsfeld sollen – sofern sich geeignete Beispiele finden – sowohl die<br />

Verknüpfung mit unterschiedlichen Fördergebieten (<strong>Stadtumbau</strong>, Sanierungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen, Soziale Stadt, Städtebaulicher Denkmalschutz, Aktive Stadt- und<br />

Ortsteilzentren) als auch die Funktionsweise von ESG außerhalb der Städtebauförderung<br />

untersucht werden.<br />

• Nach Möglichkeit sollten die ESG in eine kommunale Gesamtentwicklungsstrategie<br />

eingebunden sein und die stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen fördern.<br />

Voraussetzung für die Antragstellung ist eine beizufügende Zusage der aktiven Unterstützung<br />

des Modellvorhabens durch die Kommune, mindestens aber das kommunale Einverständnis<br />

mit den geplanten Maßnahmen der ESG. Ebenso wie die Kommunen müssen auch die Länder<br />

den Projekten zust<strong>im</strong>men.<br />

- 118 - empirica


• Die ExWoSt-Förderung soll sich vorrangig auf Konzepte, Kommunikation und Moderation<br />

und weniger auf Investitionen beziehen; <strong>im</strong> Einzelfall können aber auch kleinere investive<br />

Maßnahmen mit gefördert werden, wenn sie zur Erreichung der Forschungsziele beitragen.<br />

• Um die Vielfalt von möglichen Modellvorhaben nicht von Beginn an zu stark einzuschränken,<br />

wurde vereinbart, möglichst wenige Ausschlusskriterien zu formulieren. Im Vordergrund<br />

stehen die Altbauquartiere mit <strong>Stadtumbau</strong>aufgaben, es kommen aber auch andere<br />

Gebietstypen in Betracht. Es gibt keine Beschränkung auf Großstädte, vielmehr werden Klein-<br />

und Mittelstädte gerade wegen der vermutlich vor Ort ausgeprägten bürgerschaftlichen<br />

Impulse genauso berücksichtigt.<br />

• Zu den Einzelheiten der Förderkonditionen vgl. Projektaufruf auf der Homepage des BBR<br />

(www.bbr.bund.de).<br />

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