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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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und für best<strong>im</strong>mte Maßnahmen erhöht sich der Landesanteil auf 80%. In Baden-Württemberg können<br />

Gemeinden, die Schwierigkeiten haben, ihren kommunalen Eigenanteil zu bestreiten, Mittel aus dem<br />

Ausgleichstock des Landes beantragen. Zum Teil gibt es aber auch die Übereinkunft, dass der<br />

kommunale Eigenanteil für ein einzelnes Projekte ganz durch private Gelder ersetzt werden kann falls<br />

der durchschnittliche kommunale Eigenanteil innerhalb eines gesamten Fördergebietes trotzdem<br />

mindestens 10% beträgt (z.B. Nordrhein-Westfalen). In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern<br />

wird die Exper<strong>im</strong>entierklausel kritisch beurteilt. Es wird die Gefahr gesehen, dass es in den<br />

finanzschwachen Gemeinden an zahlungskräftigen lokalen Investoren fehlt und die Klausel dadurch<br />

zum Einfallstor überregionaler Investoren ohne lokalen Bezug wird.<br />

4.3 Unterstützung der zukünftigen ExWoSt-Modellvorhaben mit Mitteln der<br />

Städtebauförderung<br />

Da mit den Mitteln aus ExWoSt nur in relativ eingeschränktem Umfang Maßnahmen gefördert werden<br />

können und be<strong>im</strong> derzeitigen Stand der recherchierten Projekte davon auszugehen ist, dass auch<br />

privates Kapital nur in geringem Umfang für Maßnahmen zur Verfügung steht, ist es wesentlich, wie<br />

sich die Länder und Kommunen dem Thema ESG gegenüber positionieren. Sie können durch die<br />

Städtebauförderung einen großen Einfluss auf den Projekterfolg ausüben. Dies beginnt <strong>im</strong> Fall der<br />

Länder mit der Prüfung der Dringlichkeit und der Vorauswahl der vorliegenden Bewilligungsanträge<br />

und überschlägigen Bedarfsermittlungen der Gemeinden hinsichtlich ihrer Bedeutung für die<br />

städtebauliche Erneuerung. Im Fall der Kommunen signalisiert eine offene Strategie der<br />

Kommunikation, dass private Initiativen erwünscht und notwendig sind und nach den Möglichkeiten<br />

der Kommune unterstützt werden. Positive Beispiele dieser grundsätzlichen Haltung sind z. B. Leipzig<br />

und Dresden, in denen Aktivierungsstrategien z. B. für Bauherrengemeinschaften gezielt und<br />

erfolgreich verfolgt werden. Wenn diese Haltung auf ESG <strong>im</strong> Bestand ausgedehnt und kommuniziert<br />

wird, dass die Kommune bereit ist, entsprechende Initiativen flankierend bzw. <strong>im</strong> Anschluss an die<br />

ExWoSt-Förderung mit Städtebaufördermitteln zu unterstützen, könnte ein weit höherer Wirkungsgrad<br />

erzielt werden.<br />

Im Rahmen der geltenden städtebaulichen Förderbest<strong>im</strong>mungen können investive Maßnahmen, die<br />

jeweils einzelne Gebäudeeigentümer innerhalb einer ESG betreffen, mit diesen durch die Stadt auch<br />

einzeln verhandelt und abgerechnet werden. Sie tragen dann als (flankierende) Einzelmaßnahmen zum<br />

Gesamtziel der Quartiersaufwertung bei. Dabei kann der Auslöser für diese Maßnahmen durchaus in<br />

der Einbindung des Einzeleigentümers in einer ESG liegen, die den Prozess durch die Erarbeitung<br />

eines gemeinsamen Konzeptes ins Rollen bringt. Ob eine Einzelmaßnahme in das Konzept oder den<br />

Maßnahmenplan einer ESG eingebunden ist, spielt erst dann eine Rolle, wenn <strong>im</strong> Falle ungleicher<br />

Lastenverteilung gemessen an den Zielen der ESG Absprachen über den Lastenausgleich innerhalb der<br />

ESG getroffen werden müssen. Diese sind dann auf privatrechtlicher Basis vertraglich zu regeln.<br />

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