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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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6.1 Gesellschafts- und stadtentwicklungspolitischer Rahmen der Förderung von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong><br />

Die Diskussion zur Notwendigkeit einer verstärkten Eigentümerkooperation wird auch vom Umstand<br />

eines fiskalisch und zum Teil auch instrumentell überforderten Staates vorangetrieben. Hieraus<br />

entsteht bisweilen der Vorwurf, mit der Befürwortung von <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> <strong>im</strong><br />

Grundsatz öffentliche Aufgaben auf Private verlagern zu wollen. Im Prinzip geht es jedoch darum, aus<br />

der Not des fiskalisch überforderten Staates die Tugend einer neuen zivilgesellschaftlichen<br />

Selbstverantwortung und auch Selbststeuerung zu entwickeln.<br />

Eine Aufgabe in der weiteren Befassung <strong>im</strong> Rahmen des Forschungsfeldes wird es sein, den<br />

gesellschaftspolitischen Rahmen zu diskutieren und entsprechende argumentative Zusammenhänge für<br />

ein stärkeres privates Engagement in der Immobilienbewirtschaftung und damit auch in der<br />

Quartiersentwicklung zu liefern. Das Argument einer unveränderten Bedeutung der Instrumentarien<br />

aus Städtebau- und Wohnungsbauförderung ist zwar kurzfristig richtig, kann jedoch langfristig nicht<br />

überzeugen und trägt auch nicht dazu bei, einen positiv besetzten Begründungszusammenhang für das<br />

Eigentümerengagement zu liefern.<br />

Dabei sollte es gelingen, die stärkere Eigenverantwortung der Eigentümer auch positiv als erweiterte<br />

Möglichkeiten der Selbststeuerung unabhängig von öffentlichen Vorgaben erkennbar werden zu<br />

lassen. Insofern ist es auch von Interesse, ob die Städte die Initiierung von ESG offensiv in ihre<br />

stadtentwicklungspolitische Programmatik einbauen und wie sie diesen Gedanken in die Öffentlichkeit<br />

tragen (Kommunikationsstrategie). In diesem Kontext ist auch interessant, welche begleitenden<br />

Beratungsangebote für die privaten Eigentümer aufgebaut werden.<br />

6.2 Fragen zur Neuabgrenzung öffentlicher und privater Einflussbereiche und<br />

Zuständigkeiten<br />

Durch das stärkere Engagement der Eigentümer werden auch Fragen der Abgrenzung öffentlicher und<br />

privater Einflussbereiche und Verantwortung neu aufgeworfen.<br />

• Zunächst geht es mit Blick auf eine Lösung des Trittbrettfahrerproblems auch um die Fragen<br />

des Verhältnisses der Privaten untereinander: Dürfen private Eigentümer ihr Interesse an einer<br />

verbesserten Ertragsperspektive und entsprechenden Maßnahmen auf andere Eigentümer<br />

übertragen und eine Mitfinanzierung erzwingen?<br />

• Dürfen darüber hinaus Private ein Bewirtschaftungsverhalten eines anderen Eigentümers <strong>im</strong><br />

Quartier erzwingen (z. B. Beseitigung von Graffiti)? Gibt es Fälle, in denen das kollektive<br />

private Interesse den Charakter eines öffentlichen Interesses erhält?<br />

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