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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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Wenn nun - wie oben argumentiert – ein Mindestmaß an Kooperation der Eigentümer die<br />

Voraussetzung für ein koordiniertes und damit auch für das Quartier wirksames Investitions- und<br />

Bewirtschaftungsverhalten ist, entsteht hier ein erweitertes Interesse an der Bildung von<br />

<strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong>. So betrachtet gewährleistet die Eigentümerkooperation ein Stück<br />

Investitionssicherheit für die öffentliche Hand.<br />

3.2.3 Private Finanzierung öffentlicher Aufgaben?<br />

Im Grundsatz scheint die Trennung zwischen öffentlicher und privater Sphäre klar zu sein. Die<br />

Grundstücksgrenze ist demnach auch die Grenze der jeweiligen Verantwortung und damit auch die<br />

Grenze der wirtschaftlichen Zuständigkeit. Angesichts der vielfach einsetzenden demografisch<br />

bedingten Nachfrageschwäche und der parallel fortschreitenden fiskalischen Schwäche klaffen jedoch<br />

Handlungserfordernisse und Finanzierungsmöglichkeiten zunehmend auseinander. Ein Ergebnis ist,<br />

dass die öffentliche Hand vielfach sichtbar die Instandhaltungs- und Pflegestandards der öffentlichen<br />

Einrichtungen auf das rechtlich erforderliche Min<strong>im</strong>um absenkt.<br />

Man kann davon ausgehen, dass die privaten Eigentümer in einem Quartier vielfach höhere Standards<br />

wünschen als die öffentliche Hand finanzieren kann oder will. Hieraus entsteht <strong>im</strong> Zweifel auch der<br />

Impuls, private Gelder für die Aufwertung und Pflege öffentlicher Flächen und Einrichtungen zu<br />

mobilisieren. Letztlich werden geringere öffentliche Standards durch die private Beteiligung leichter<br />

zu rechtfertigen und auch politisch durchzuhalten sein. Aus der Sicht der öffentlichen Hand entsteht<br />

eine Entlastung von Qualitätsansprüchen und damit auch eine wünschenswerte fiskalische Entlastung.<br />

Allerdings ist zu beachten, dass die öffentliche Hand wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu<br />

einer Mindestausstattung aller öffentlichen Räume annähernd gleicher Funktion verpflichtet ist und<br />

daher eine ESG "on top" tätig werden kann.<br />

3.3 <strong>Eigentümerstandortgemeinschaften</strong> und Förderung<br />

Schon die organisatorische Unterstützung von ESG stellt eine Förderung dar, wenngleich sie sich mit<br />

recht geringem Mittel- und Personaleinsatz organisieren lässt (ca. 10 bis 20 Tsd. €). Sollte der<br />

Gedanke der Eigentümerkooperation sich als sehr fruchtbar erweisen, ist es leicht vorstellbar, dass<br />

angesichts der Vielzahl von Wohnquartieren eine ansehnliche Zahl von ESG in einer Stadt entstehen<br />

kann, so dass daraus schon eine spürbare Belastung des Kommunalhaushalts entsteht. In einer<br />

Anfangsphase wären solche Starthilfen durchaus zu finanzieren und auch zu rechtfertigen, weil sie<br />

dem Grundgedanken einer quartiersbezogenen Eigentümerkooperation zum Durchbruch verhelfen und<br />

somit auch unter öffentlicher Beteiligung Arbeitsweisen erprobt und dokumentiert werden können.<br />

- 9 - empirica

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