Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica
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• Wie können Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich besser zu artikulieren und<br />
gemeinsam den <strong>Stadtumbau</strong> mitzugestalten?<br />
6.4 Verknüpfung von Eigentümerengagement mit vorhandenen Arbeitsstrukturen und<br />
Bewohnerengagement<br />
Oftmals haben die in Frage kommenden Quartiere eine Historie unterschiedlicher Programme und<br />
Bemühungen hinter sich, aus denen diverse Arbeitsstrukturen (z. B. Soziale Stadt/ Quartiers-<br />
management, Bürgerbeteiligung <strong>im</strong> Rahmen von anderen Planungsverfahren, Stadtmarketing etc.)<br />
entstanden sind. Zum Teil ergeben sich vorhandene Arbeitsstrukturen aber auch unabhängig von<br />
öffentlich initiierten Programmen (z. B. Bürgervereine, Stadtteilverbände, Bürgerinitiativen).<br />
Die manchmal etwas schwerfälligen und nicht <strong>im</strong>mer entscheidungsfreudigen Arbeitsweisen sind<br />
dabei nicht ohne weiteres mit dem Eigentümerengagement zu verknüpfen. Insbesondere wenn das<br />
Eigentümerengagement mit einem finanziellen Engagement einhergeht, entsteht auch der Druck die<br />
Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen und sichtbare Erfolge zu erzeugen. Diese zunächst positiv zu<br />
wertende Veränderung kann jedoch zu einer Entwertung der vorhandenen Arbeitsstrukturen beitragen,<br />
so dass hier auch Widerstände entstehen, die dem Gesamtprozess schaden können.<br />
6.5 Integration nicht handlungsfähiger bzw. handlungswilliger Eigentümer<br />
In den uns bekannten Fällen hat das Thema der Integration nicht handlungsfähiger oder nicht<br />
handlungswilliger Eigentümer eine hohe Bedeutung. Dabei sollte man von Beginn an die drei Motive<br />
einer Nichtbeteiligung unterscheiden:<br />
Die bewusste Entscheidung für eine Trittbrettfahrerposition kennzeichnet den Nicht-<br />
Handlungswilligen. Mit Blick auf diese Gruppe ist letztlich zu klären, welche Möglichkeiten<br />
bestehen, einen Integrationsdruck auszuüben. Die formale Lösung wäre die Einführung eines<br />
entsprechenden HID-Gesetzes, das mit einer Umlagepflicht einhergeht. Selbst wenn die Umlagepflicht<br />
vor Ort nicht gezielt angestrebt wird, kann eine derartige Lösung als Drohung wirksam sein. Aber<br />
auch Techniken, sozialen Druck aus der Eigentümergemeinschaft heraus auszuüben, können wirksam<br />
sein (z. B. Einzelgespräche mit den Sprechern der Gemeinschaft, Einbezug hochrangiger Personen des<br />
öffentlichen Lebens, andere Formen der öffentlichen Aufmerksamkeit). Ein besonderer Aspekt ist in<br />
diesem Zusammenhang der Umgang mit Eigentümern, welche sich nicht nur weigern, best<strong>im</strong>mte<br />
Maßnahmen durchzuführen, sondern durch diese Ablehnung und Nicht-Agieren andere Eigentümer<br />
schädigen. Aber auch die Frage nach dem Umgang mit Eigentümern, welche keinen Bezug zu ihrem<br />
Quartier haben und z.T. ihr Objekt gar nicht kennen (z.B. weil sie in einer anderen Stadt leben) ist zu<br />
untersuchen.<br />
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