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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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• Obwohl sich gegebenenfalls graduellen Verschiebungen zwischen öffentliche und privaten<br />

Aufgaben ergeben, bleibt das private Engagements aufgrund der Komplementarität von<br />

öffentlichen Leistungen und privaten Investitionen auf öffentliche Vorleistungen angewiesen<br />

(öffentlicher Raum, Gewährleistung von Sicherheit <strong>im</strong> Wohnumfeld, Qualität des Schul- oder<br />

Kindergartenangebotes, Bedienungsqualität des ÖV etc.). Hieran schließt sich die Frage an,<br />

wie gewährleistet werden kann, dass die Kommune in einer Eigentümerstandortgemeinschaft<br />

so eingebunden werden kann, dass auf der einen Seite schnelle und unkomplizierte<br />

Entscheidungen/Lösungen herbeigeführt werden ohne dass gleichzeitig eine einseitige<br />

lobbyistische Parteinahme zugunsten der jeweiligen Eigentümerstandortgemeinschaft erfolgt?<br />

• Die konkrete Zusammenarbeit mit den Eigentümern stellt neue Anforderungen an die<br />

Kommunalverwaltungen, die personell in qualitativer und quantitativer Hinsicht über den<br />

bisherigen Planungsalltag hinausgehen. Von daher stellt sich die Frage, welche<br />

Anforderungen <strong>im</strong> Detail entstehen und auf welchem Weg die Qualifikationen mobilisiert<br />

werden können? Darüber hinaus ist auch zu klären, wie viel Aufwand in der Begleitung einer<br />

ESG entsteht und welche finanziellen Konsequenzen das für die Kommune hat. Sind die<br />

Kosten der öffentlichen Beteiligung ggf. von der ESG zu tragen?<br />

6.7 Integration in die Städtebauförderung<br />

ESG sollen zwar nicht auf die Gebiete der Städtebauförderung beschränkt bleiben, doch mit Blick auf<br />

die innerhalb der entsprechenden Gebietskulisse liegenden ESG ergeben sich folgende<br />

Fragestellungen:<br />

• Unter welchen Voraussetzungen können die Privaten den kommunalen Eigenanteil<br />

übernehmen? Gibt es in den Bundesländern praktikable Lösungen mit Blick auf die ESG unter<br />

Anwendung der VV Städtebauförderung 28 ?<br />

• Welcher Regelungsbedarf entsteht, um die Bewilligung und Auszahlung der<br />

Städtebaufördermittel an die ESG zu regeln (Vertragstypen in Abhängigkeit von<br />

verschiedenen Maßnahmen und Eigentümerkonstellationen)?<br />

• Welche Rechtsform empfiehlt sich aus Sicht der Städtebauförderung für eine ESG (ggf. auch<br />

Wiedereinführung der rechtsfähigen Sanierungsgemeinschaft aus dem früheren<br />

Städtebauförderungsgesetz)?<br />

28 Vgl. Artikel 13 Abs. 2 i. V .m. Protokollnotiz Nr. 13 der VV Städtebauförderung 2008<br />

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