Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica
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Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />
Rheinland-<br />
Pfalz<br />
Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />
Zurzeit keine Initiative für ein BID-Gesetz.<br />
Es bestehen rechtliche Bedenken (Verfassungsmäßigkeit), der<br />
verwaltungsseitige Aufwand einer Gesetzesinitiative erscheint<br />
angesichts der geringen Zahl zu erwartender Anwendungsfälle nicht<br />
gerechtfertigt.<br />
Saarland BID-Gesetz „Bündnisse für Investition und Dienstleistung“ in Kraft<br />
seit 07.12.2007.<br />
– Eigentümer von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten<br />
Grundstücken werden auf Antrag befreit (§ 7 Abs. 5 BIDG SL).<br />
Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />
Förderinstrumenten<br />
Derzeit gültig ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der<br />
Städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE vom 17.<br />
November 2004, Az.: 1100-1).<br />
Es ist vorgesehen, das Instrument der Verfügungsfonds <strong>im</strong><br />
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ <strong>im</strong> Rahmen<br />
gebietsbezogener Gesamtmaßnahmen zu nutzen.<br />
Derzeit werden in laufenden Programmen fondsähnliche<br />
Strukturen bereits in mehreren Modellvorhaben <strong>im</strong> Rahmen<br />
des Projektes „QuartiersGemeinschaften Innenstadt“ als<br />
Teile gebietsbezogener Gesamtmaßnahmen eingesetzt.<br />
Auch die Exper<strong>im</strong>entierklausel findet in Rheinland-Pfalz<br />
Anwendung, allerdings nur als Ausnahmeregelung,<br />
insbesondere bei Einzelmaßnahmen mit einem größeren<br />
Projektumfang.<br />
Synergieeffekte zwischen ESG und Städtebauförderung sind<br />
möglich und sinnvoll. Damit ESG gefördert werden können,<br />
müssen sie die Voraussetzungen der Städtebauförderung<br />
erfüllen und in einem Fördergebiet liegen, eine rechtliche<br />
Formalisierung ist nicht notwendig. Wünschenswert wäre ein<br />
städtebauliches Entwicklungskonzept und damit der<br />
Nachweis, dass eine entsprechende Maßnahme dort<br />
notwendig ist. Das Land fördert dort, wo die Kommune<br />
Prioritäten setzt, Entscheidung liegt bei Kommunen.<br />
Es gibt keine richtige Exper<strong>im</strong>entierklausel, zwar gibt es<br />
keinen Ausschluss in der Richtlinie, dass Eigentümer den<br />
kommunalen Anteil übernehmen könnten, aber in der Praxis<br />
wird das bewusst vermieden und soll nicht gefördert werden,<br />
„da das nur die bevorteilt, denen es sowieso schon besser<br />
geht“.<br />
Allgemein orientiert sich die Städtebauförderrichtlinie an der<br />
VV Städtebauförderung 2008, nichts wurde ausgeschlossen.<br />
Beispiele für ESG<br />
Landesweiter Wettbewerb „Werkstatt Innenstadt“<br />
2005, in der Folge wurden in einigen Städten<br />
freiwillige innerstädtische Quartiersgemeinschaften<br />
gegründet.<br />
Aufbauend auf dem Wettbewerb ab Okt. 2006<br />
Modellvorhaben des Landes zu Fragen der<br />
Standortgemeinschaften (BIDs): „QuartiersGemeinschaften<br />
Innenstadt“ mit sieben Kommunen<br />
(Bernkastel-Kues, Diez, Bad-Dürkhe<strong>im</strong>, Landau,<br />
Ludwigshafen, Worms, Zweibrücken).<br />
Endbericht Sommer 2008. Ziel war es, untersch.<br />
Organisationsmodelle zu untersuchen und die<br />
Verbindung mit anderen städtebaulichen<br />
Instrumenten zu erproben sowie zu prüfen, ob<br />
eine freiwillige Finanzierungsgrundlage<br />
ausreichend ist.<br />
Die durchgeführten Modellvorhaben bestätigten<br />
ein gutes Funktionieren freiwilliger Gemeinschaften.<br />
Wichtiges Erfolgskriterium war die engagierte<br />
Beteiligung einzelner „Kümmerer“ bzw.<br />
„Motoren“.<br />
Es gibt erste Überlegungen in St. Wendel und<br />
Saarbrücken.<br />
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