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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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Bundesland Stand der politischen Diskussion zum Thema ESG (Sept. 2008) -<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

Fachliche und juristische Eckpunkte/Probleme von ESG<br />

Zurzeit keine Initiative für ein BID-Gesetz.<br />

Es bestehen rechtliche Bedenken (Verfassungsmäßigkeit), der<br />

verwaltungsseitige Aufwand einer Gesetzesinitiative erscheint<br />

angesichts der geringen Zahl zu erwartender Anwendungsfälle nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

Saarland BID-Gesetz „Bündnisse für Investition und Dienstleistung“ in Kraft<br />

seit 07.12.2007.<br />

– Eigentümer von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten<br />

Grundstücken werden auf Antrag befreit (§ 7 Abs. 5 BIDG SL).<br />

Verzahnung von ESG mit bestehenden<br />

Förderinstrumenten<br />

Derzeit gültig ist die Verwaltungsvorschrift zur Förderung der<br />

Städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE vom 17.<br />

November 2004, Az.: 1100-1).<br />

Es ist vorgesehen, das Instrument der Verfügungsfonds <strong>im</strong><br />

Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ <strong>im</strong> Rahmen<br />

gebietsbezogener Gesamtmaßnahmen zu nutzen.<br />

Derzeit werden in laufenden Programmen fondsähnliche<br />

Strukturen bereits in mehreren Modellvorhaben <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Projektes „QuartiersGemeinschaften Innenstadt“ als<br />

Teile gebietsbezogener Gesamtmaßnahmen eingesetzt.<br />

Auch die Exper<strong>im</strong>entierklausel findet in Rheinland-Pfalz<br />

Anwendung, allerdings nur als Ausnahmeregelung,<br />

insbesondere bei Einzelmaßnahmen mit einem größeren<br />

Projektumfang.<br />

Synergieeffekte zwischen ESG und Städtebauförderung sind<br />

möglich und sinnvoll. Damit ESG gefördert werden können,<br />

müssen sie die Voraussetzungen der Städtebauförderung<br />

erfüllen und in einem Fördergebiet liegen, eine rechtliche<br />

Formalisierung ist nicht notwendig. Wünschenswert wäre ein<br />

städtebauliches Entwicklungskonzept und damit der<br />

Nachweis, dass eine entsprechende Maßnahme dort<br />

notwendig ist. Das Land fördert dort, wo die Kommune<br />

Prioritäten setzt, Entscheidung liegt bei Kommunen.<br />

Es gibt keine richtige Exper<strong>im</strong>entierklausel, zwar gibt es<br />

keinen Ausschluss in der Richtlinie, dass Eigentümer den<br />

kommunalen Anteil übernehmen könnten, aber in der Praxis<br />

wird das bewusst vermieden und soll nicht gefördert werden,<br />

„da das nur die bevorteilt, denen es sowieso schon besser<br />

geht“.<br />

Allgemein orientiert sich die Städtebauförderrichtlinie an der<br />

VV Städtebauförderung 2008, nichts wurde ausgeschlossen.<br />

Beispiele für ESG<br />

Landesweiter Wettbewerb „Werkstatt Innenstadt“<br />

2005, in der Folge wurden in einigen Städten<br />

freiwillige innerstädtische Quartiersgemeinschaften<br />

gegründet.<br />

Aufbauend auf dem Wettbewerb ab Okt. 2006<br />

Modellvorhaben des Landes zu Fragen der<br />

Standortgemeinschaften (BIDs): „QuartiersGemeinschaften<br />

Innenstadt“ mit sieben Kommunen<br />

(Bernkastel-Kues, Diez, Bad-Dürkhe<strong>im</strong>, Landau,<br />

Ludwigshafen, Worms, Zweibrücken).<br />

Endbericht Sommer 2008. Ziel war es, untersch.<br />

Organisationsmodelle zu untersuchen und die<br />

Verbindung mit anderen städtebaulichen<br />

Instrumenten zu erproben sowie zu prüfen, ob<br />

eine freiwillige Finanzierungsgrundlage<br />

ausreichend ist.<br />

Die durchgeführten Modellvorhaben bestätigten<br />

ein gutes Funktionieren freiwilliger Gemeinschaften.<br />

Wichtiges Erfolgskriterium war die engagierte<br />

Beteiligung einzelner „Kümmerer“ bzw.<br />

„Motoren“.<br />

Es gibt erste Überlegungen in St. Wendel und<br />

Saarbrücken.<br />

- 20 - empirica

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