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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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• Sofern ESG noch über keine eigene rechtsfähige Organisationsform verfügen, können auch<br />

Kommunen oder für die ESG tätige Unternehmen als Antragssteller fungieren.<br />

• Vorrangig werden ESG mit überwiegend kleinen Einzeleigentümern aus dem Bereich<br />

Wohnen gesucht. Daneben können auch weitere Akteure beteiligt sein, wie z.B.<br />

Wohnungsunternehmen, gewerbliche Eigentümer, (gewerbliche) Mieter, die Stadt etc. Die<br />

Grenze von mindestens 50% privater Kleineigentümer – wie in der Präsentation<br />

vorgeschlagen - entfällt.<br />

• Modellvorhaben sind nicht auf die Gebietskulissen von <strong>Stadtumbau</strong>quartieren beschränkt. Im<br />

Vordergrund stehen allerdings Vorhaben innerstädtischer Wohnquartiere <strong>im</strong> Kontext des<br />

<strong>Stadtumbau</strong>s. Idealerweise sollte ein Quartiersbezug von mind. 10 Grundstücken vorliegen.<br />

• Quartiere in Klein- und Mittelstädten sind gleichwertig wie Quartiere in Großstädten zu<br />

berücksichtigen, insbesondere wenn sie einen historischen Altstadtkern aufweisen.<br />

• Der bereits erfolgte Zusammenschluss von drei Eigentümern zum Zeitpunkt des Antrages ist<br />

sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch des Formalisierungsgrades nicht mehr zwingend,<br />

sondern ein Vorrangkriterium („idealerweise eine Gruppe von drei Eigentümern zum<br />

Zeitpunkt des Antrages“). Als Auswahlgrundlage reicht eine „Absichtserklärung“ von<br />

„idealerweise“ mindestens drei Eigentümern über die Gründung einer ESG zum Zeitpunkt der<br />

Antragstellung (vgl. auch folgenden Absatz).<br />

• Eine wichtige Forschungsfrage ist, wie und unter welchen Bedingungen sich ESG gründen.<br />

Um diese Forschungsfrage <strong>im</strong> Rahmen des Forschungsvorhabens hinreichend zu<br />

berücksichtigen, sind potenzielle ESG zu berücksichtigen, die sich noch nicht gegründet<br />

haben. Dabei besteht ein möglicher Zielkonflikt, dass Modellvorhaben ausgewählt werden, die<br />

die Gründungsphase nicht erfolgreich abschließen und die Konzeptions- und<br />

Umsetzungsphase erst gar nicht erreichen. Zur Lösung dieses Zielkonfliktes wurde die<br />

Schwelle hinsichtlich des Formalisierungsgrades und der Projektreife (vgl. vorhergehenden<br />

Absatz) als Auswahlkriterium niedrig gesetzt. Allerdings muss, falls die Eigentümer nicht<br />

selbst, sondern die Kommune den Antrag stellt, innerhalb eines halben Jahres die Gründung<br />

einer ESG nachgewiesen werden.<br />

8.6 Eine kritische Bewertung der Ergebnisse des Fachgespräches<br />

Die überwiegend positive Resonanz auf das Fachgespräch drückte sich nicht nur in der<br />

Teilnehmeranzahl aus, sondern eine Reihe von Teilnehmern äußerte sich <strong>im</strong> Anschluss an die<br />

Veranstaltung entsprechend. Prinzipiell wurde auf allen Seiten das hohe Interesse an der Erprobung<br />

- 86 - empirica

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