Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica
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• Wie kann man die Rentabilität von Maßnahmen messen, die sich durch langfristige Stabilität,<br />
aber nicht durch höhere Mieteinnahmen zeigt?<br />
3.3 Auswahlkriterien<br />
Als letzter Tagesordnungspunkt wurden die vorgesehenen formalen und sachlichen Auswahlkriterien<br />
für die Modellvorhaben von Herrn Faller vorgestellt. Diese bezogen sich auf die Akteurskonstellation,<br />
den Formalisierungsgrad bzw. notwendige Projektreife, die Quartierstypen und Förderkulissen, die<br />
Handlungsfelder und Maßnahmen, die Rolle von Kommune und Land sowie die förderfähigen<br />
Leistungen. Einige der Kriterien (wie z.B. Förderkulissen, Rolle der Kommunen, siehe auch<br />
Abschnitt 3.1) wurden bereits an anderer Stelle des Fachgespräches diskutiert und hier z.T. wieder<br />
aufgegriffen.<br />
In der Diskussion zu den Auswahlkriterien hat sich gezeigt, dass diese <strong>im</strong> Spannungsverhältnis stehen<br />
zwischen den formalen förderrechtlichen Anforderungen, den unterschiedlichen Zielsetzungen der<br />
Teilnehmer und dem oftmals noch unzureichenden Formalisierungs- und Organisationsgrad der ESG.<br />
Um die große Vielfalt von möglichen Modellvorhaben nicht von Beginn an durch best<strong>im</strong>mte Kriterien<br />
zu stark einzuschränken, wurde vereinbart, möglichst wenige Ausschlusskriterien zu formulieren.<br />
Vielmehr sollen die Auswahlkriterien dazu dienen, einen Vorrang oder eine Priorität der<br />
einzureichenden Projektvorschläge und -anträge festlegen zu können.<br />
Ein <strong>im</strong> Rahmen des Fachgesprächs intensiv diskutierter Aspekt hinsichtlich der Auswahlkriterien<br />
bezog sich auf die Frage nach einer möglichen Diskrepanz der Zielsetzungen zwischen den<br />
Eigentümern als Akteure in einer ESG und den Zielsetzungen der Kommune. Im Ergebnis entstand<br />
Konsens, dass die Kommune in jedem Fall dem Projekt zust<strong>im</strong>men, es zumindest billigen muss (vgl.<br />
für eine ausführliche Darstellung der Diskussion Abschnitt 3.1). Inwiefern die Anträge bereits einen<br />
direkten Bezug zum Stadtentwicklungskonzept aufweisen müssen, wie aus Teilnehmersicht<br />
vorgeschlagen, blieb in der Diskussion jedoch offen. Hierzu wurde einschränkend bemerkt, dass<br />
gerade in den alten Ländern und für Teilräume außerhalb der Fördergebiete nicht <strong>im</strong>mer ein<br />
Stadtentwicklungskonzept vorliegt. Ebenso wie die Kommunen müssen auch die Länder den ExWoSt-<br />
Projekten zust<strong>im</strong>men. Sie werden gebeten, Beispiele aus ihrem Bundesland zu nennen.<br />
Bezüglich in Frage kommender Quartierstypen, Gebietskulissen und Lage der Modellvorhaben wurde<br />
angeregt, dass <strong>Stadtumbau</strong> nicht nur in Großstädten, sondern gerade auch in Klein- und<br />
Mittelstädten notwendig ist und hier aufgrund der stärkeren Nähe direkte Impulse aus der<br />
Bürgerschaft vor Ort häufig stärker sind, was ESGs begünstige. Deshalb sollten bei der Auswahl der<br />
Modellvorhaben diese Städte genauso berücksichtigt werden. Das BBR/ BMVBS betonte daraufhin,<br />
dass auch Klein- und Mittelstädte uneingeschränkt in das Forschungsfeld einbezogen werden sollen<br />
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