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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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getroffen werden.“ Das in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Bodenrecht enthält damit<br />

insoweit eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder.<br />

4.1 Gesetzliche Regelungen<br />

BID-Gesetze wurden bisher in Hamburg (GSED, 2004), Bremen (BID, 2006), Hessen (INGE, 2006),<br />

Saarland (BID, 2006), Schleswig-Holstein (PACT, 2007) und <strong>im</strong> Juni 2008 in Nordrhein-Westfalen<br />

(ISGG) erlassen. In Sachsen wird <strong>im</strong> Juli 2008 ein Gesetzesantrag ins Kabinett gebracht. Die Zahl der<br />

BID-Initiativen, die sich in diesen Ländern zusammengeschlossen haben, ist aktuell noch<br />

überschaubar. Die Anwendung der BID-Regelungen wird zum Teil gescheut, es bestehen weiterhin<br />

Initiativen, die ausschließlich auf freiwilliger Basis agieren. In der Regel wurden <strong>im</strong> Vorfeld der<br />

gesetzlichen Regelung Modellvorhaben durchgeführt mit dem Ziel, Erkenntnisse über die<br />

Notwendigkeit und mögliche Ausgestaltungskriterien zu gewinnen. Bayern entschied sich bewusst<br />

gegen eine Gesetzesvorlage und setzt stattdessen auf freiwillige Zusammenschlüsse.<br />

Bisher ist Hamburg das einzige Bundesland mit einem HID-Gesetz. In den übrigen Bundesländern<br />

herrscht Zurückhaltung in der Regel aus folgenden Gründen<br />

• es bestehen nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken<br />

• die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung wird angesichts des fehlenden Handlungs-<br />

drucks als gering eingestuft<br />

• Länder, die BID-Gesetze verabschiedet haben, wollen die Erfahrungsbasis mit diesem<br />

Instrument ausbauen, bevor weitere Gesetzesinitiativen ins Auge gefasst werden.<br />

4.2 Verzahnung von Städtebauförderung und ESG<br />

Die Möglichkeiten für die Förderung der Aktivitäten von ESG <strong>im</strong> Rahmen der Städtebauförderung<br />

sind derzeit nur in indirekter Weise gegeben. Jedoch bietet die Städtebauförderung bereits heute<br />

durchaus Ansatzpunkte für die Unterstützung von ESG. Dazu zählt insbesondere die finanzielle<br />

Förderung von Moderationsleistungen. Ebenso sind vorbereitende Untersuchungen förderfähig und<br />

können ESG in ihrem Diskussions- und Entscheidungsprozess voranbringen. Darüber hinaus wirken<br />

Städtebauförderungsmittel für investive Maßnahmen, wie z.B. Sanierungs- und<br />

Modernisierungsmaßnahmen, als Anreize nicht nur für Einzeleigentümer sondern auch für ESG. Dazu<br />

zählen sowohl direkte Zuschüsse als auch Sonderabschreibungen. Die Untersuchung und Wirkung<br />

dieser Verzahnungsmöglichkeiten zwischen Städtebauförderung und ESG wird eine wichtige<br />

Fragestellung <strong>im</strong> Rahmen des Forschungsfeldes sein. Ggf. bietet sich dieses Thema als Schwerpunkt<br />

<strong>im</strong> Rahmen einer Veranstaltung <strong>im</strong> Forschungsfeld an.<br />

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