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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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Zusammenarbeit <strong>im</strong> Vordergrund stehen sollte. Im weitern Verlauf der Diskussion wurde darauf<br />

jedoch nicht weiter eingegangen.<br />

Insgesamt sollen solche Projekte bevorzugt werden, in denen verschiedene Ansätze von<br />

Maßnahmen kombiniert werden. Dabei sollte, so ein Teilnehmer, <strong>im</strong> Sinne einer besseren<br />

Vergleichbarkeit die Auswahl zu vieler unterschiedlicher Projekte vermieden werden. Es sollte eine<br />

Symptomatik von Fragestellung und Beispielen angestrebt werden, damit daraus tatsächlich<br />

Lerneffekte gezogen werden können.<br />

3.4 Antragsverfahren<br />

Herr Ewert erläuterte das Antragsverfahren wie folgt: ExWoSt-Mittel stünden für eine Projektlaufzeit<br />

von 2009 bis 2011 zur Verfügung. (Hinweis: der Projektaufruf ist zum Zeitpunkt der<br />

Protokollerstellung bereits veröffentlicht.) Beiträge könnten bis zum 15. September eingereicht<br />

werden. Für den Antrag müsse der vorstrukturierte Erhebungsbogen ausgefüllt werden. Es könnten<br />

alle Projekte gemeldet werden, für die noch keine Maßnahmen umgesetzt worden sind, d.h. in denen<br />

erst vorbereitende Maßnahmen stattfinden. Fördermittel könnten dabei vor allem für nicht-investive<br />

Maßnahmen (wie z.B. Konzepterstellung, Moderation, Organisationsberatung, ergänzende<br />

Recherchen, Aktivierungsmaßnahmen etc.) beantragt werden. Außerdem werde der Aufwand für die<br />

Berichtslegung, Teilnahme an Veranstaltungen, Austausch mit anderen Projekten, Zusammenarbeit<br />

mit der Forschungsassistenz etc. gefördert. In kleinerem Umfang könnten auch Fördermittel für<br />

investive Maßnahmen, die dem Forschungszweck dienen, bewilligt werden. Eigenmittel bzw.<br />

Eigenleistungen seien <strong>im</strong> Antrag darzustellen und sollten mindestens ebenso hoch wie die beantragten<br />

Fördergelder sein. Der Antragsteller müsse in der Lage sein, nach Abschluss des Projekts einen<br />

Verwendungsnachweis zu liefern. Fördermittel könnten weiterhin nur an jemanden ausbezahlt werden,<br />

der von der Organisation her in der Lage sei, das Projekt auch langfristig zu tragen. Dies sei i.d.R. kein<br />

einzelner Eigentümer oder eine informelle Eigentümergemeinschaft, sondern z.B. ein Verein, eine eG.<br />

eine GmbH o.ä.. Allerdings müssten sich die Eigentümer zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht alle<br />

formell zusammengeschlossen haben, eine kleine Kerngruppe in der Frühphase einer ESG sei<br />

zunächst ausreichend. Ebenso könne der Antrag auch durch eine Kommune oder ein Dienstleistungs-/<br />

Beratungsunternehmen als Motor und Stellvertreter gestellt werden, auch wenn die Eigentümer bisher<br />

noch nicht zusammenarbeiten. In diesem Fall sollte jedoch dargelegt werden, inwiefern sich die<br />

Bildung einer ESG auf Basis mehrerer Eigentümer abzeichnet bzw. erwartet werden kann. Die<br />

Zuwendungsbescheide werden noch dieses Jahr vergeben.<br />

Ansprechpartner für Zuwendungen ist Herr Helmuth Ewert <strong>im</strong> BBR:<br />

Z6 – Forschungsverwaltung<br />

Deichmannsaue 31-37<br />

- 117 - empirica

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