Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica
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9. Empfehlungen zur Ausgestaltung des Forschungsfeldes<br />
Die bestehenden Vorüberlegungen zur Ausgestaltung des Forschungsfeldes (BBR-<br />
Forschungsfeldpapier) werden <strong>im</strong> folgenden Kapitel weiterentwickelt. Im Kern geht es dabei um die<br />
Kriterien der Auswahl von Modellvorhaben und ergänzende Vorschläge (z. B. Sondergutachten), so<br />
dass eine Gesamtstruktur entsteht, die geeignet ist, die aufgeworfenen Forschungsfragen zu<br />
beantworten.<br />
9.1 Sachliche Auswahlkriterien<br />
9.1.1 Was sind ESG <strong>im</strong> Sinne des ExWoSt-Forschungsfeldes?<br />
Grundcharakter der ESG<br />
Im oben angesprochenen Sinne (siehe Kap. 1.1) geht es um die grundstücksübergreifende<br />
Kooperation von privaten Eigentümern <strong>im</strong> <strong>Stadtumbau</strong>. Aus dem grundstücksübergreifenden Ansatz<br />
sollte dabei mindestens <strong>im</strong>plizit ein Quartiersbezug deutlich werden.<br />
Vorrangig werden ESG mit überwiegend kleinen Einzeleigentümern aus dem Bereich Wohnen<br />
gesucht. Daneben können auch weitere Akteure beteiligt sein, wie z.B. Wohnungsunternehmen,<br />
gewerbliche Eigentümer, Mieter, Pächter, die Stadt etc.<br />
Mindestens 50% der an der ESG beteiligten Eigentümer müssen Bestandseigentümer von<br />
Wohngebäuden sein. Die Integration von Investoren/Neueigentümern/Bauherrengruppen in eine ESG<br />
bleibt damit möglich.<br />
Ein Grenzfall zwischen grundstücksübergreifendem und grundstücksbezogenem Charakter bilden<br />
Eigentümergemeinschaften, die zum Beispiel gemeinschaftlich einen Innenhof umgestalten<br />
(Zusammenlegung der Grundstücke mit Umlegung, anschließendes gemeinschaftliches Eigentum nach<br />
WEG). Gerade die Innenhöfe von altstädtischen Baublöcken bergen oftmals ein hohes Potenzial für<br />
eine qualitative Aufwertung. Derartige Umgestaltungen sind regelmäßig Bestandteil der<br />
Stadtsanierung. Für das Forschungsfeld können sie dennoch von Interesse sein, wenn besonders<br />
innovative Elemente in der Prozessgestaltung (insbesondere Selbstorganisation der Eigentümer) oder<br />
der baulichen Lösung vorliegen.<br />
Ausschlüsse bzw. nachrangige Berücksichtigung<br />
Es sollten nicht bzw. nachrangig berücksichtigt werden:<br />
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