12.12.2012 Aufrufe

Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Neben den genannten Verzahnungsmöglichkeiten soll noch auf folgende für ESG wichtige<br />

Instrumente <strong>im</strong> Rahmen der Städtebauförderung hingewiesen werden, die eine finanzielle Beteiligung<br />

privater Eigentümer ermöglichen:<br />

Die aktuelle Bund-Länder-Vereinbarung VV Städtebauförderung 2008 beinhaltet als zusätzlichen<br />

Schwerpunkt das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Nach Artikel 11 der VV<br />

Städtebauförderung 2008 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren) stehen ab 2008 Finanzhilfen des Bundes<br />

für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere<br />

gewerblichen Leerstand, betroffen oder bedroht sind, zur Verfügung. Voraussetzung für den Erhalt der<br />

Mittel ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept nach 171 b Abs. 2 BauGB. Das<br />

Konzept wird zweckmäßigerweise Aussagen zu den zentralen Versorgungsbereichen treffen. Das<br />

Programm sieht neben investiven Maßnahmen auch die Förderung von Citymanagement, die<br />

Beteiligung von Nutzungsberechtigten und deren Beauftragten i. S. v. § 138 BauGB sowie von<br />

Immobilien- und Standortgemeinschaften und die Teilfinanzierung von Verfügungsfonds vor. Manche<br />

Bundesländer klammern diese Optionen in den Landesförderprogrammen aus und beschränken den<br />

Einsatz auf investive Maßnahmen (z.B. Baden-Württemberg, abgewandelt auch Niedersachsen).<br />

Die Gemeinde kann Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen<br />

einrichten, dessen Mittel ein lokales Gremium ausreicht. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50<br />

Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50<br />

Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds<br />

müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht<br />

aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.<br />

Nicht alle Länder haben diese Regelung in ihre Förderbest<strong>im</strong>mungen übernommen.<br />

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Partizipation Privater wurde bereits mit der VV<br />

Städtebauförderung 2007 eröffnet. In der sog. Exper<strong>im</strong>entierklausel (Protokollnotizen Nr. 14 VV<br />

2007, Nr. 13 VV 2008) wird unter best<strong>im</strong>mten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet, dass „das<br />

Land aufgrund der besonderen Haushaltslage einer Gemeinde auf der Grundlage von allgemein<br />

bekannt gemachten Grundsätzen durch Einzelfallentscheidung zulassen kann, dass Mittel, die der<br />

geförderte Eigentümer aufbringt, als kommunaler Eigenanteil gewertet werden, wenn konkrete<br />

Anhaltspunkte dafür bestehen, dass andernfalls die Investitionen unterbleiben würden“. Der von der<br />

Gemeinde selbst aufgebrachte Eigenanteil muss dabei jedoch mind. 10% der förderfähigen Kosten<br />

betragen. Die Exper<strong>im</strong>entierklausel gilt übergreifend über alle Städtebauförderprogramme. Aber nicht<br />

alle Länder setzen sie ein. Bayern, Baden-Württemberg und Hessen haben eigene Regelungen zur<br />

Entlastung finanzschwacher Gemeinden. So bemisst sich in Hessen der Prozentsatz des kommunalen<br />

Eigenanteils grundsätzlich an der Finanzkraft – bei finanzschwachen Gemeinden sinkt der Eigenanteil<br />

bis auf 20%, finanzkräftige Gemeinden entrichten bis zu 80%. In Bayern liegt der Regelfördersatz (=<br />

Anteil der Finanzhilfen an den förderfähigen Kosten) bei 60%, in best<strong>im</strong>mten räumlichen Kulissen<br />

- 12 - empirica

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!