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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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durchaus unterschiedliche Sichtweisen in Abhängigkeit von den spezifischen Interessenslagen der<br />

Akteure. Die Vertreter der Länder und Kommunen haben ihre Position i.d.R. vor dem Hintergrund der<br />

Förderfähigkeit (in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgangssituation in den Ländern) von ESG<br />

formuliert, ihrer Meinung nach sollten die Projekte dem <strong>Stadtumbau</strong> dienen. Ein anderer Akteur der<br />

Landesebene vertrat dabei die Meinung, Grundstückseigentümer in <strong>Stadtumbau</strong>gebieten müssten auch<br />

ohne Verfolgung von Eigeninteressen zu den Zielen des <strong>Stadtumbau</strong>s beitragen. Das würde bedeuten,<br />

dass den Kosten der Eigentümer kein entsprechender Nutzen in Form einer Stabilisierung oder<br />

Steigerung der Grundstückswerte gegenübersteht. Dagegen vertraten vor allem die Verbände der<br />

Wohnungs- und Grundstückseigentümer die Meinung, wesentliche Voraussetzungen für eine<br />

erfolgreiche Gründung von ESG seien Vertrauen schaffende Maßnahmen sowie sichtbare Vorteile<br />

auch für die Eigentümer selbst. Darüber hinaus argumentierten die Verbände, dass sich ein<br />

kommunales Interesse über die Bürger, also auch über die Grundstückseigentümer, definiert und sich<br />

Ziele in städtebaulichen Entwicklungskonzepten auch ändern können. Dementsprechend sollten aus<br />

Sicht von Haus & Grund Eigentümer in die Lage versetzt werden, ihre Interessen zu artikulieren und<br />

notfalls auch eine der Kommune entgegen gesetzte Position zu vertreten. Gleichzeitig sei darauf zu<br />

achten, dass ESG <strong>im</strong>mer nur Zusatzleistungen erbringen und nicht aufgrund ihres Engagements der<br />

Standard öffentlicher Leistungen gesenkt wird.<br />

In Bezug auf die Ausgestaltung des Forschungsfeldes wurde als Ergebnis der Diskussion festgehalten,<br />

dass Voraussetzung für die Antragstellung eine beizufügende Zusage der aktiven Unterstützung des<br />

Modellvorhabens durch die Kommune ist, mindestens aber das kommunale Einverständnis mit den<br />

geplanten Maßnahmen der ESG.<br />

Ähnlich intensiv und durchaus konträr wurde die Steuerungsfunktion der Kommunen diskutiert. Zur<br />

Durchsetzung kommunaler Ziele sprachen die Länder den Kommunen eine starke Steuerungsfunktion<br />

<strong>im</strong> Prozess der ESG zu. Ein Teilnehmer vertrat die Meinung, eine Initiierung von ESG in den neuen<br />

Bundesländern sei ohnehin nur durch die Kommune selbst möglich, weil es auf Seiten der Eigentümer<br />

an einem entsprechenden Engagement mangelt und die organisatorischen Gründungshürden nur mit<br />

Unterstützung der Kommune bewältigt werden können. In diesem Zusammenhang wurde die<br />

Einschätzung formuliert, dass die Kommunen vermutlich finanziell und personell gar nicht in der Lage<br />

sind, notwendige Unterstützungsleistungen zu erbringen und entsprechend auf Förderung angewiesen<br />

sind. Den Gegenpol bildete die Meinung einzelner Teilnehmer, bei der Auswahl der Projekte sei vor<br />

allem darauf zu achten, dass die Initiative zur Gründung einer ESG tatsächlich „von unten“ ausgehe,<br />

weil nur dadurch eine neue Kultur der Partnerschaft zwischen privaten und öffentlichen Akteuren in<br />

der Stadtentwicklung und -planung entstehe. Aber auch die Akteure der Verbände vertraten<br />

mehrheitlich die Meinung, die Mitglieder der ESG bräuchten externe Unterstützung in Form von<br />

fachlichen Beiträgen und Moderationsleistungen.<br />

- 112 - empirica

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