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Eigentümerstandortgemeinschaften im Stadtumbau - Empirica

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9.3 Sonder- und Querschnittsthemen<br />

Als Sonder- und Querschnittsthemen für Sondergutachten kommen folgende Themen in Betracht:<br />

(1) Strategien für den Umgang mit eingeschränkter Marktfähigkeit von Immobilien<br />

(Schrott<strong>im</strong>mobilien) und eingeschränkter Handlungsfähigkeit von Eigentümern<br />

Der <strong>Stadtumbau</strong> wird häufig durch solche Liegenschaften behindert, die – zumeist in innerstädtischen<br />

Lagen – nicht angemessen genutzt werden und teils stark verfallen sind, obwohl ein städtebauliches<br />

Interesse entweder an ihrer Nutzung und Instandsetzung oder an ihrem Rückbau besteht, und deren<br />

Eigentümer sich aus unterschiedlichen Gründen nicht an der städtebaulichen Erneuerung beteiligen<br />

(„Schrott<strong>im</strong>mobilien“). Dieses Problem ist an den Bund aus mehreren Ländern mit der Bitte um<br />

Unterstützung herangetragen worden.<br />

Als hilfreich wurde die Erarbeitung eines Gutachtens eingeschätzt, welches <strong>im</strong> Sinne eines Leitfadens<br />

sowohl die Möglichkeiten einer besseren Anwendung vorhandener Instrumente, als auch möglichen<br />

Handlungsbedarf zu deren Opt<strong>im</strong>ierung aufzeigen soll. Der Leitfaden soll Beispiele als „good<br />

practice“, aber auch ungelöste Fälle mit Darstellung der Problemlage enthalten.<br />

Bei der Behandlung der Problematik wird als ein Ausgangspunkt angenommen, dass Instrumente der<br />

Beratung und der konsensualen Verfahren nicht zu einem Ergebnis geführt haben, so dass<br />

„klassische“ hoheitliche Instrumente der Eingriffsverwaltung zum Zuge kommen müssen.<br />

Zu berücksichtigen sind hinsichtlich möglicher Adressaten hoheitlicher Maßnahmen die folgenden<br />

typischen Fallkonstellationen:<br />

a) Eigentümer bekannt und weigert sich, an Maßnahmen der Stadterneuerung mitzuwirken<br />

b) Eigentümer nicht bekannt, z.B. bei Erbengemeinschaften; vgl. § 207 BauGB (von Amts wegen<br />

bestellter Vertreter)<br />

c) Einzelne Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind entweder bekannt, wirken aber<br />

nicht mit, oder sind nicht bekannt<br />

Dabei sind zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Aspekte zu beachten.<br />

Im öffentlichen Recht sind dies:<br />

• Bauplanungsrecht: insbesondere das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach § 177<br />

BauGB (zu klären ist u.a., wieweit sich die Anwendung dieses Instruments vom<br />

denkmalschutzrechtlichen Wiederherstellungsgebot unterscheidet, da bei letzterem<br />

hinsichtlich der Zumutbarkeit von Auflagen auch unterlassene Instandhaltung berücksichtigt<br />

- 97 - empirica

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