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DIREKTORIUM 2007 – 2008 - Kirchenmusik

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Zur Trauungsmesse wird normalerweise eines der drei Formulare<br />

„Bei der Trauung“ aus dem Messbuch (II, S. 976-992) verwendet.<br />

Die Lesungen, der Antwortpsalm und der Ruf vor dem<br />

Evangelium werden in der Regel dem Messlektionarsteil „Bei der<br />

Trauung“ (Messlektionar VII, S. 271-318) entnommen.<br />

An Sonntagen und Hochfesten sind die Texte der Tagesmesse zu<br />

nehmen. Da jedoch der Wortgottesdienst einer Trauungsfeier für<br />

die Verkündigung über das Ehesakrament von großer Bedeutung<br />

ist, kann eine der Lesungen aus den Perikopen „Bei der Trauung“<br />

gewählt werden (außer an den Drei Österlichen Tagen, an den<br />

Hochfesten Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Christi<br />

Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam sowie an anderen<br />

Hochfesten, die gebotene Feiertage sind).<br />

Wenn die Messfeier nicht zugleich Pfarrgottesdienst ist, kann man<br />

an den Sonntagen der Weihnachtszeit und im Jahreskreis auch die<br />

ganze Trauungsmesse nehmen. Außerdem wird zum feierlichen<br />

Schlusssegen einer der Texte aus den Messformularen „Bei der<br />

Trauung“ genommen (Messbuch II, S. 980 u. 982; S. 986; S. 990).<br />

Für die Messen für Verstorbene gelten besondere Regeln: Die<br />

Begräbnismesse kann an allen Tagen gefeiert werden,<br />

ausgenommen Hochfeste, die gebotene Feiertage sind, ebenso<br />

ausgenommen sind die Sonntage der Advents-, Fasten- und<br />

Osterzeit und die Drei Österlichen Tage (einschließlich des ganzen<br />

Gründonnerstags). Nach deutschem Sonderrecht ist sie auch an<br />

gewöhnlichen Sonntagen nicht erlaubt.<br />

Bei Eintreffen der Todesnachricht und am ersten Jahrestag darf<br />

die Totenmesse auch gefeiert werden, wenn es sich um einen<br />

gebotenen Gedenktag (G) handelt.

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