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Georg Wydra Gesundheitsförderung im Kinderturnen

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<strong>Gesundheitsförderung</strong> <strong>im</strong> <strong>Kinderturnen</strong> 16<br />

1.2 Grundlagen der Gesundheitspädagogik<br />

In diesem Kapitel sollen die Grundlagen der Gesundheitspädagogik aufgearbeitet<br />

werden. Die Gesundheitspädagogik beschäftigt sich mit der Frage, was unter Gesundheit<br />

zu verstehen ist, wie Gesundheit bzw. Krankheit zustande kommen, und durch<br />

welche Mechanismen Menschen dazu bewegt werden, sich gesundheitsbezogen zu<br />

verhalten. Unter pädagogischen Gesichtspunkten ist insbesondere die letzte Frage von<br />

einem elementaren Interesse, da sich viele Menschen trotz wahrgenommener gesundheitlicher<br />

Risiken alles andere als gesundheitsorientiert verhalten. Im Rahmen dieser<br />

Erörterungen soll auch der Begriff der <strong>Gesundheitsförderung</strong> gegenüber den Begriffen<br />

der Gesundheitserziehung und -bildung abgegrenzt werden.<br />

1.2.1 Der Begriff Gesundheit<br />

Gesundheit dominiert als lebensbegleitender Wunsch des Menschen gegenüber<br />

Wünschen wie Frieden, Arbeit und Wohlstand. Kaum eine Zeitschrift kommt ohne<br />

eine gesundheitsorientierte Seite aus. Kein Fernsehprogramm verzichtet auf Gesundheitssendungen.<br />

Aufgrund dieser zentralen Bedeutung der Gesundheit, die auch durch<br />

Meinungsumfragen gestützt wird, erscheint es angebracht, Gesundheit als wesentliches<br />

Lebensziel des Menschen anzusehen.<br />

Angesichts der Häufigkeit, mit der wir mit Fragen der Gesundheit konfrontiert werden,<br />

sollte von einem allgemeinen Konsens bezüglich der Bedeutung des Begriffes<br />

ausgegangen werden. Eine terminologische Betrachtung hingegen offenbart Schwierigkeiten,<br />

die mit dem Versuch, Gesundheit präzise zu definieren, verbunden sind.<br />

Die folgenden Ausführungen beschäftigen sich mit möglichen Definitionen von Gesundheit.<br />

Es handelt sich um eine unvollständige und willkürliche Auswahl einiger<br />

weniger Definitionen, wodurch lediglich die Bandbreite der möglichen<br />

Definitionsbemühungen dargestellt werden soll. Die Definitionen reichen dabei von<br />

Krankheitsdefinitionen bis hin zu Definitionen, die subjektive Aspekte des<br />

Wohlbefindens in den Mittelpunkt der Betrachtung rücken (vgl. BECKER 1982).<br />

Der Bundesgerichtshof versteht unter Krankheit „jede Störung der normalen Beschaffenheit<br />

oder der normalen Tätigkeit des Körpers, die geheilt, d.h. beseitigt oder<br />

gelindert werden kann“ (BGH 1958; zitiert nach ILLHARDT 1981, 61). In der Sozialversicherung<br />

existiert lediglich eine Definition für Krankheit:<br />

„Krankheit ist ein regelwidriger, körperlicher oder geistiger Zustand, dessen Eintritt<br />

entweder die Notwendigkeit der Heilbehandlung des Versicherten oder lediglich<br />

seine Arbeitsunfähigkeit oder beides zugleich zur Folge hat“ (FEDERKEN 1967;<br />

zitiert nach FRANKE 1986, 77).

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