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BioFresh<br />
Mythos oder der beste Ort, um Gemüse zu lagern<br />
(mpl) BioFresh ist die Technologie für wellnessorientierte Genießer.<br />
Mit BioFresh behalten Obst und Gemüse, Fleisch, Fisch<br />
und Milchprodukte ihre wertvollen Vitamine, ihr delikates Aroma<br />
und ihr appetitliches Aussehen sehr viel länger als im herkömmlichen<br />
Kühlteil.<br />
Das gemeinsame, kreative Kochen<br />
im Familien- und Freundeskreis ist<br />
ein Trend in der modernen Küche.<br />
Und heutzutage ist es ganz einfach,<br />
dabei frisch und gesund zu genießen.<br />
Denn frische Lebensmittel<br />
halten alle Vitamine, Mineralstoffe<br />
und Spurenelemente bereit, die der<br />
Körper täglich benötigt. Sie liefern<br />
Energie, stärken die Abwehrkräfte,<br />
unterstützen den Stoffwechsel und<br />
sorgen außerdem noch ganz nebenbei<br />
für gute Laune.<br />
Je frischer die Lebensmittel verarbeitet<br />
werden, desto wertvoller sind<br />
sie für die Ernährung. Wichtig ist<br />
nicht nur der marktfrische Einkauf,<br />
sondern vor allem auch die optimale<br />
Lagerung zu Hause. Da nicht alle<br />
Lebensmittel für die optimale Haltbarkeit<br />
dieselben Klimabedingungen<br />
wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit<br />
Haus- und WoHnungsbau<br />
benötigen, haben Kühlschrankhersteller<br />
darauf reagiert und zusätzliche<br />
Klimazonen entwickelt, in der viele<br />
Lebensmittel länger frisch bleiben<br />
als in einem normalen Kühlteil. Voraussetzung<br />
hierfür ist die präzise<br />
Einhaltung der Temperatur von null<br />
Grad in Kombination mit der optimalen<br />
Luftfeuchtigkeit. So bleiben<br />
beispielsweise Obst und Gemüse bei<br />
hoher Luftfeuchtigkeit länger frisch,<br />
während für Fleisch, Fisch und<br />
Milchprodukte eine trockene Umgebung<br />
ideal zur Lagerung ist.<br />
Superädifikate – Bauwerke auf fremdem Grund<br />
Rechtliche Information durch die Rechtsanwaltskanzlei „Weiskopf/Kappacher/Kössler“<br />
Durch die Bauführung auf einem Grundstück erwirbt der<br />
Grundeigentümer in der Regel Eigentum am Bauwerk. Eine<br />
Ausnahme hiervon stellen sogenannte „Superädifikate“ dar.<br />
Im österreichischen Sachenrecht<br />
gilt der Grundsatz „superficies solo<br />
cedit“. Dieser Grundsatz besagt, dass<br />
bewegliche Sachen (z.B. Ziegel), die<br />
mit einem Grundstück untrennbar<br />
verbunden werden, Teil des Grundstückes<br />
werden. Der Grundeigentümer<br />
ist daher in der Regel auch Eigentümer<br />
der auf seinem Grundstück<br />
errichteten Gebäude (Eigentümeridentität).<br />
Von diesem Grundsatz gibt es einige<br />
wenige Ausnahmen. Eine dieser<br />
Ausnahmen betrifft sogenannte<br />
„Superädifikate“. Dabei handelt es<br />
sich um rechtlich selbstständige Bauwerke,<br />
die auf fremdem Grund in<br />
der Absicht aufgeführt werden, dass<br />
sie nicht stets darauf bleiben sollen<br />
(z. B. Gewächshäuser, Tankstellen,<br />
Seilbahnstationen). Das Fehlen der<br />
Belassungsabsicht ist für das Vorliegen<br />
eines Superädifikates von großer<br />
Bedeutung. Diese Absicht tritt regelmäßig<br />
durch das äußere Erscheinungsbild<br />
hervor, kann aber auch aus<br />
anderen Umständen erschlossen werden<br />
(z.B. vertragliche Vereinbarung).<br />
Wenngleich Superädifikate rechtlich<br />
als bewegliche Sachen gelten,<br />
erfolgt die Eigentumsübertragung<br />
durch Urkundenhinterlegung. Dieser<br />
Modus der Eigentumsübertragung<br />
macht eine scharfe Trennung<br />
zwischen Superädifikaten und jenen<br />
Bauten notwendig, welche als selbstständige<br />
Bestandteile eines Grundstückes<br />
gelten. Ein Superädifikat liegt<br />
nämlich nur dann vor, wenn es unwirtschaftlich<br />
wäre, das Bauwerk von<br />
Mag. Stefan Weiskopf, Dr. Michael Kössler und Dr. Rainer Kappacher (v.l.) verfolgen<br />
ein Ziel: die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Kompetenter Ansprechpartner<br />
für Unternehmen, Privatpersonen, Banken und Gebietskörperschaften.<br />
der Liegenschaft zu trennen, es also<br />
bei Errichtung in Belassungsabsicht<br />
unselbstständiger Bestandteil des<br />
Grundstückes geworden wäre.<br />
Bei Bauwerken, die den Anschein<br />
erwecken, dass sie nicht auf Dauer<br />
auf dem Grundstück bleiben sollen,<br />
ist besondere Vorsicht geboten. Es<br />
könnte sich dabei sowohl um ein Superädifikat,<br />
einen selbstständigen Bestandteil<br />
als auch um einen unselbstständigen<br />
Teil des Grundstückes<br />
handeln. Vor einer Eigentumsübertragung<br />
sind daher die rechtlichen<br />
Verhältnisse solcher Bauwerke genauestens<br />
zu prüfen.<br />
10./11. Mai 2017<br />
RUNDSCHAU Seite 31