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LA KW 19

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BioFresh<br />

Mythos oder der beste Ort, um Gemüse zu lagern<br />

(mpl) BioFresh ist die Technologie für wellnessorientierte Genießer.<br />

Mit BioFresh behalten Obst und Gemüse, Fleisch, Fisch<br />

und Milchprodukte ihre wertvollen Vitamine, ihr delikates Aroma<br />

und ihr appetitliches Aussehen sehr viel länger als im herkömmlichen<br />

Kühlteil.<br />

Das gemeinsame, kreative Kochen<br />

im Familien- und Freundeskreis ist<br />

ein Trend in der modernen Küche.<br />

Und heutzutage ist es ganz einfach,<br />

dabei frisch und gesund zu genießen.<br />

Denn frische Lebensmittel<br />

halten alle Vitamine, Mineralstoffe<br />

und Spurenelemente bereit, die der<br />

Körper täglich benötigt. Sie liefern<br />

Energie, stärken die Abwehrkräfte,<br />

unterstützen den Stoffwechsel und<br />

sorgen außerdem noch ganz nebenbei<br />

für gute Laune.<br />

Je frischer die Lebensmittel verarbeitet<br />

werden, desto wertvoller sind<br />

sie für die Ernährung. Wichtig ist<br />

nicht nur der marktfrische Einkauf,<br />

sondern vor allem auch die optimale<br />

Lagerung zu Hause. Da nicht alle<br />

Lebensmittel für die optimale Haltbarkeit<br />

dieselben Klimabedingungen<br />

wie Temperatur und Luftfeuchtigkeit<br />

Haus- und WoHnungsbau<br />

benötigen, haben Kühlschrankhersteller<br />

darauf reagiert und zusätzliche<br />

Klimazonen entwickelt, in der viele<br />

Lebensmittel länger frisch bleiben<br />

als in einem normalen Kühlteil. Voraussetzung<br />

hierfür ist die präzise<br />

Einhaltung der Temperatur von null<br />

Grad in Kombination mit der optimalen<br />

Luftfeuchtigkeit. So bleiben<br />

beispielsweise Obst und Gemüse bei<br />

hoher Luftfeuchtigkeit länger frisch,<br />

während für Fleisch, Fisch und<br />

Milchprodukte eine trockene Umgebung<br />

ideal zur Lagerung ist.<br />

Superädifikate – Bauwerke auf fremdem Grund<br />

Rechtliche Information durch die Rechtsanwaltskanzlei „Weiskopf/Kappacher/Kössler“<br />

Durch die Bauführung auf einem Grundstück erwirbt der<br />

Grundeigentümer in der Regel Eigentum am Bauwerk. Eine<br />

Ausnahme hiervon stellen sogenannte „Superädifikate“ dar.<br />

Im österreichischen Sachenrecht<br />

gilt der Grundsatz „superficies solo<br />

cedit“. Dieser Grundsatz besagt, dass<br />

bewegliche Sachen (z.B. Ziegel), die<br />

mit einem Grundstück untrennbar<br />

verbunden werden, Teil des Grundstückes<br />

werden. Der Grundeigentümer<br />

ist daher in der Regel auch Eigentümer<br />

der auf seinem Grundstück<br />

errichteten Gebäude (Eigentümeridentität).<br />

Von diesem Grundsatz gibt es einige<br />

wenige Ausnahmen. Eine dieser<br />

Ausnahmen betrifft sogenannte<br />

„Superädifikate“. Dabei handelt es<br />

sich um rechtlich selbstständige Bauwerke,<br />

die auf fremdem Grund in<br />

der Absicht aufgeführt werden, dass<br />

sie nicht stets darauf bleiben sollen<br />

(z. B. Gewächshäuser, Tankstellen,<br />

Seilbahnstationen). Das Fehlen der<br />

Belassungsabsicht ist für das Vorliegen<br />

eines Superädifikates von großer<br />

Bedeutung. Diese Absicht tritt regelmäßig<br />

durch das äußere Erscheinungsbild<br />

hervor, kann aber auch aus<br />

anderen Umständen erschlossen werden<br />

(z.B. vertragliche Vereinbarung).<br />

Wenngleich Superädifikate rechtlich<br />

als bewegliche Sachen gelten,<br />

erfolgt die Eigentumsübertragung<br />

durch Urkundenhinterlegung. Dieser<br />

Modus der Eigentumsübertragung<br />

macht eine scharfe Trennung<br />

zwischen Superädifikaten und jenen<br />

Bauten notwendig, welche als selbstständige<br />

Bestandteile eines Grundstückes<br />

gelten. Ein Superädifikat liegt<br />

nämlich nur dann vor, wenn es unwirtschaftlich<br />

wäre, das Bauwerk von<br />

Mag. Stefan Weiskopf, Dr. Michael Kössler und Dr. Rainer Kappacher (v.l.) verfolgen<br />

ein Ziel: die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten. Kompetenter Ansprechpartner<br />

für Unternehmen, Privatpersonen, Banken und Gebietskörperschaften.<br />

der Liegenschaft zu trennen, es also<br />

bei Errichtung in Belassungsabsicht<br />

unselbstständiger Bestandteil des<br />

Grundstückes geworden wäre.<br />

Bei Bauwerken, die den Anschein<br />

erwecken, dass sie nicht auf Dauer<br />

auf dem Grundstück bleiben sollen,<br />

ist besondere Vorsicht geboten. Es<br />

könnte sich dabei sowohl um ein Superädifikat,<br />

einen selbstständigen Bestandteil<br />

als auch um einen unselbstständigen<br />

Teil des Grundstückes<br />

handeln. Vor einer Eigentumsübertragung<br />

sind daher die rechtlichen<br />

Verhältnisse solcher Bauwerke genauestens<br />

zu prüfen.<br />

10./11. Mai 2017<br />

RUNDSCHAU Seite 31

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