17.06.17 Lindauer Bürgerzeitung
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6 17. Juni 2017 • BZ Ausgabe KW 24/17<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bebauungsplan Nr. 63a “Oberes Rothenmoos”<br />
– erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB –<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.04.2017 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentli-che<br />
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 63a “Oberes Rothenmoos“ in der Planfassung des<br />
Entwurfs vom 31.03.2017 gemäß § 4a (3) BauGB und parallel dazu die erneute Beteiligung der<br />
Behörden beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Die GWG, <strong>Lindauer</strong> Wohnungsbaugesellschaft mbH, beabsichtigt, im Plangebiet eine Wohnbebauung<br />
zu entwickeln. Dazu liegt ein mit der Stadt Lindau (B) abgestimmter städtebaulicher<br />
Entwurf des Büro Lehen 3 aus Stuttgart vor. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden<br />
Bebauungsplan.<br />
In der Stadt Lindau herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Insbesondere besteht eine<br />
große Nachfrage nach erschwinglichen Einfamilienhausgrundstücken. Auch im Segment des<br />
Geschosswohnungsbaus herrscht ein großer Bedarf an Wohnungen. Mit vorliegender Planung<br />
beabsichtigt die Stadt Lindau (B) und die GWG, das Angebot an Wohnraum zu verbessern und<br />
nachfrageorientierte Wohntypen anzubieten.<br />
Für die Wohnungen sind verschiedene Wohnformen vorgesehen. Entlang des Hammerweges<br />
sind fünf größere Baukörper mit Geschosswohnungsbau geplant. In den Erdgeschossen sollen<br />
Möglichkeiten für ergänzende Nutzungen geschaffen werden. Entlang einer vom Hammerweg<br />
abzweigenden Ringstraße sind Einfamilienhausgrundstücke als Ketten- und Reihenhäuser<br />
vorgesehen.<br />
An den Rändern des geplanten Baugebietes werden zur Eingrünung größere Grünflächen hergestellt.<br />
Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Ziel des Bebauungsplanes ist die<br />
planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines<br />
Wohngebiet.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin im Bereich zwischen Hammerweg,<br />
Motzacher Weg und Riggersweilerweg. Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 63a “Oberes Rothenmoos“ ist in der<br />
unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaßstäblich).<br />
Wasser<br />
Klima/Luft<br />
Pflanzen/Tiere<br />
Landschaftsbild<br />
Kultur- und Sachgüter<br />
Keine Oberflächengewässer betroffen; keine Wasser- und Quellschutzgebiete<br />
betroffen; durch Versiegelung der unbebauten<br />
Böden wird die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet verringert,<br />
durch Versickerung oder Retention anfallender Niederschlagwässer<br />
kann die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet<br />
weitestgehend erhalten werden, Minimierungsmaßnahme durch<br />
Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet und durch<br />
Einsatz von wasserdurchlässigen Belägen.<br />
Das Plangebiet befindet sich in einem bebauten Umfeld, Flächen<br />
im Plangebiet dienen der Kaltluftentstehung, ausreichende Einund<br />
Durchgrünung des Plangebietes, keine erheblichen negativen<br />
Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lufthygiene, Verlust von<br />
Flächen ohne besondere klimatische Bedeutung<br />
Keine Betroffenheit von amtlich kartierten Biotopen und Schutzgebieten,<br />
hauptsächlich Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />
intensiv genutzten Flächen, Rodung des Gehölzbestandes mit<br />
mittlerer ökologischer Bedeutung, keine Betroffenheit von gemeinschaftlich<br />
geschützte und streng geschützte Arten (Untersuchung<br />
Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge), es<br />
werden keine Verbotstatbestände durch das geplante Vorhaben<br />
ausgelöst (artenschutzrechtliche Einschätzung Juni 2016, Aussagen<br />
in der Begründung und Umweltbericht), Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen<br />
Landschaftsbildprägend sind die patchworkaritg vernetzten<br />
Siedlungsteile und die dazwischen liegenden unbebauten landwirtschaftlich<br />
genutzten Flächen die mit der freien Landschaft<br />
verknüpft sind, südlicher Fernblick auf die Alpen, durch die<br />
Grünordnungsmaßnahmen gute Ein- und Durchgrünung des Plangebietes,<br />
der Fernblick geht durch die Bebauung teilweise verloren,<br />
insgesamt entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das<br />
Orts- und Landschaftsbild.<br />
Verlust von landwirtschaftlichen Flächen<br />
Erneute öffentliche Auslegung<br />
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom 28.04.2017, der<br />
artenschutzrechtlichen Einschätzung (Irg Umweltkonzept Juli 2014, ergänzt Juni 2016), der<br />
schalltechnischen Untersuchung (Lärmschutz & Akustik GmbH, 10.05.2017), des Verkehrsgutachtens<br />
(Modus Consult Ulm 02.06.2015), und die nach Einschätzung der Stadt Lindau (B)<br />
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom<br />
Montag, 26.06.2017, bis einschließlich Mittwoch, 26.07.2017,<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten,<br />
öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und<br />
zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Planunterlagen<br />
können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B), eingesehen und heruntergeladen<br />
werden.<br />
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />
Schutzgut<br />
Mensch/Erholung<br />
Boden<br />
Art der Information<br />
Hinweise zu Lärmauswirkungen und zur Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />
(Lärmschutz & Akustik GmbH, 10.05.2017, Aussagen<br />
in der Begründung und Umweltbericht), Vorbelastung des Gebietes<br />
durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (v.a. Geruch, Lärm,<br />
Staub)<br />
Vollversiegelung durch die baulichen Anlagen sowie Hof-, Wegeund<br />
Stellplatzflächen, Verlust sämtlicher bislang unbebauter<br />
Böden dadurch vollständiger Verlust aller natürlicher Bodenfunktionen,<br />
dadurch erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden, Minimierungsmaßnahmen<br />
durch wasserdurchlässige Bodenbeläge<br />
bei Stellplätzen, Wege, etc. Bei Teilversiegelung erhalt einzelner<br />
Bodenfunktion.<br />
Anregungen und Bedenken können dabei nur zu folgenden Änderungen vorgebracht werden:<br />
– Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewebes und Ferienwohnungen<br />
– Schalltechnischen Untersuchung (Stand 12.05.2017)<br />
– zur Nutzungsaufnahme der Wohngebäude nach Beendigung der gewerblichen Nutzung<br />
– zum Einsatzverbot von Festbrennstoffen<br />
– Anpassung des Pflanzgebotes 1<br />
– Anpassung der Baugrenzen im nördlichen Teil des Plangebietes<br />
– Anpassung des Straßenquerschnitts im Bereich des nördlichen Hammerwegs<br />
Anregungen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />
bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO - Normenkontrolle) ist<br />
unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />
gemacht werden können.<br />
Lindau (B), den 08.06.2017<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
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