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17.06.17 Lindauer Bürgerzeitung

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6 17. Juni 2017 • BZ Ausgabe KW 24/17<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bebauungsplan Nr. 63a “Oberes Rothenmoos”<br />

– erneute öffentliche Auslegung nach § 4a (3) BauGB –<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 28.04.2017 in öffentlicher Sitzung die erneute öffentli-che<br />

Auslegung des Bebauungsplans Nr. 63a “Oberes Rothenmoos“ in der Planfassung des<br />

Entwurfs vom 31.03.2017 gemäß § 4a (3) BauGB und parallel dazu die erneute Beteiligung der<br />

Behörden beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Die GWG, <strong>Lindauer</strong> Wohnungsbaugesellschaft mbH, beabsichtigt, im Plangebiet eine Wohnbebauung<br />

zu entwickeln. Dazu liegt ein mit der Stadt Lindau (B) abgestimmter städtebaulicher<br />

Entwurf des Büro Lehen 3 aus Stuttgart vor. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden<br />

Bebauungsplan.<br />

In der Stadt Lindau herrscht eine große Nachfrage nach Wohnraum. Insbesondere besteht eine<br />

große Nachfrage nach erschwinglichen Einfamilienhausgrundstücken. Auch im Segment des<br />

Geschosswohnungsbaus herrscht ein großer Bedarf an Wohnungen. Mit vorliegender Planung<br />

beabsichtigt die Stadt Lindau (B) und die GWG, das Angebot an Wohnraum zu verbessern und<br />

nachfrageorientierte Wohntypen anzubieten.<br />

Für die Wohnungen sind verschiedene Wohnformen vorgesehen. Entlang des Hammerweges<br />

sind fünf größere Baukörper mit Geschosswohnungsbau geplant. In den Erdgeschossen sollen<br />

Möglichkeiten für ergänzende Nutzungen geschaffen werden. Entlang einer vom Hammerweg<br />

abzweigenden Ringstraße sind Einfamilienhausgrundstücke als Ketten- und Reihenhäuser<br />

vorgesehen.<br />

An den Rändern des geplanten Baugebietes werden zur Eingrünung größere Grünflächen hergestellt.<br />

Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Ziel des Bebauungsplanes ist die<br />

planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines<br />

Wohngebiet.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Reutin im Bereich zwischen Hammerweg,<br />

Motzacher Weg und Riggersweilerweg. Der Planumgriff umfasst eine Fläche von ca. 2,65 ha.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des Bauungsplans Nr. 63a “Oberes Rothenmoos“ ist in der<br />

unten aufgeführten Skizze schwarz umrandet dargestellt (unmaßstäblich).<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Pflanzen/Tiere<br />

Landschaftsbild<br />

Kultur- und Sachgüter<br />

Keine Oberflächengewässer betroffen; keine Wasser- und Quellschutzgebiete<br />

betroffen; durch Versiegelung der unbebauten<br />

Böden wird die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet verringert,<br />

durch Versickerung oder Retention anfallender Niederschlagwässer<br />

kann die Grundwasserneubildungsrate im Plangebiet<br />

weitestgehend erhalten werden, Minimierungsmaßnahme durch<br />

Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet und durch<br />

Einsatz von wasserdurchlässigen Belägen.<br />

Das Plangebiet befindet sich in einem bebauten Umfeld, Flächen<br />

im Plangebiet dienen der Kaltluftentstehung, ausreichende Einund<br />

Durchgrünung des Plangebietes, keine erheblichen negativen<br />

Auswirkungen auf das Stadtklima und die Lufthygiene, Verlust von<br />

Flächen ohne besondere klimatische Bedeutung<br />

Keine Betroffenheit von amtlich kartierten Biotopen und Schutzgebieten,<br />

hauptsächlich Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />

intensiv genutzten Flächen, Rodung des Gehölzbestandes mit<br />

mittlerer ökologischer Bedeutung, keine Betroffenheit von gemeinschaftlich<br />

geschützte und streng geschützte Arten (Untersuchung<br />

Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Schmetterlinge), es<br />

werden keine Verbotstatbestände durch das geplante Vorhaben<br />

ausgelöst (artenschutzrechtliche Einschätzung Juni 2016, Aussagen<br />

in der Begründung und Umweltbericht), Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen<br />

Landschaftsbildprägend sind die patchworkaritg vernetzten<br />

Siedlungsteile und die dazwischen liegenden unbebauten landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen die mit der freien Landschaft<br />

verknüpft sind, südlicher Fernblick auf die Alpen, durch die<br />

Grünordnungsmaßnahmen gute Ein- und Durchgrünung des Plangebietes,<br />

der Fernblick geht durch die Bebauung teilweise verloren,<br />

insgesamt entstehen keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das<br />

Orts- und Landschaftsbild.<br />

Verlust von landwirtschaftlichen Flächen<br />

Erneute öffentliche Auslegung<br />

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom 28.04.2017, der<br />

artenschutzrechtlichen Einschätzung (Irg Umweltkonzept Juli 2014, ergänzt Juni 2016), der<br />

schalltechnischen Untersuchung (Lärmschutz & Akustik GmbH, 10.05.2017), des Verkehrsgutachtens<br />

(Modus Consult Ulm 02.06.2015), und die nach Einschätzung der Stadt Lindau (B)<br />

wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom<br />

Montag, 26.06.2017, bis einschließlich Mittwoch, 26.07.2017,<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8, Foyer, während der Öffnungszeiten,<br />

öffentlich aus. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr und<br />

zusätzlich am Mittwoch von 14 bis 17.30 Uhr sowie nach Vereinbarung. Die Planunterlagen<br />

können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt Lindau (B), eingesehen und heruntergeladen<br />

werden.<br />

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen<br />

Schutzgut<br />

Mensch/Erholung<br />

Boden<br />

Art der Information<br />

Hinweise zu Lärmauswirkungen und zur Erhöhung des Verkehrsaufkommens<br />

(Lärmschutz & Akustik GmbH, 10.05.2017, Aussagen<br />

in der Begründung und Umweltbericht), Vorbelastung des Gebietes<br />

durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung (v.a. Geruch, Lärm,<br />

Staub)<br />

Vollversiegelung durch die baulichen Anlagen sowie Hof-, Wegeund<br />

Stellplatzflächen, Verlust sämtlicher bislang unbebauter<br />

Böden dadurch vollständiger Verlust aller natürlicher Bodenfunktionen,<br />

dadurch erheblicher Eingriff in das Schutzgut Boden, Minimierungsmaßnahmen<br />

durch wasserdurchlässige Bodenbeläge<br />

bei Stellplätzen, Wege, etc. Bei Teilversiegelung erhalt einzelner<br />

Bodenfunktion.<br />

Anregungen und Bedenken können dabei nur zu folgenden Änderungen vorgebracht werden:<br />

– Zulässigkeit von Betrieben des Beherbergungsgewebes und Ferienwohnungen<br />

– Schalltechnischen Untersuchung (Stand 12.05.2017)<br />

– zur Nutzungsaufnahme der Wohngebäude nach Beendigung der gewerblichen Nutzung<br />

– zum Einsatzverbot von Festbrennstoffen<br />

– Anpassung des Pflanzgebotes 1<br />

– Anpassung der Baugrenzen im nördlichen Teil des Plangebietes<br />

– Anpassung des Straßenquerschnitts im Bereich des nördlichen Hammerwegs<br />

Anregungen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene<br />

Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt<br />

bleiben. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO - Normenkontrolle) ist<br />

unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />

im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend<br />

gemacht werden können.<br />

Lindau (B), den 08.06.2017<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

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www.lindau.de/stadt

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