SCHWINGEN Am Ende siegt in Niederbipp aber der König von 2013, Matthias Sempach. Schwingen begeistert die Massen. Deshalb sind die Besten dieses Sports interessante Werbeträger. zwischen 300 000 und 500 000 Franken attestiert. Hinter diesen Titanen gibt es eine ganze Reihe von Schwingern, die gemäss Kennern fünf- bis knapp sechsstellige Summen mit der Werbung verdienen. Das Geld liegt offensichtlich im Sägemehl. Die «Bösen» müssen es nur aufheben. Das Problem ist bloss: Wenn wir die Schätzungen der Insider addieren, dann müsste das gesamte Werbevolumen der Schwinger inzwischen über 3 Millionen Franken ausmachen. Die Werbeeinkommen der einzelnen Schwinger werden also nach wie vor überschätzt. KÖNIGE RÄUMEN AB Rolf Huser, der ehemalige Mitarbeiter der Vermarktungsagentur IMG (International Management Group), ist einer der besten Szenekenner. Als Pionier hat er 2008 mit Jörg Abderhalden die erste professionelle Vermarktung eines Schwingers aufgegleist. Er bestätigt, dass auf dem Werbemarkt nur die Titanen Matthias Sempach, Kilian Wenger und Christian Stucki sowie der neue König Matthias Glarner das Potenzial für sechsstellige Werbeeinnahmen haben. Er schliesst aus, dass ein «Böser» eine halbe Million oder mehr verdient, und sagt: «Die Obergrenze für einen einzelnen Schwinger dürfte zwischen 300 000 und 400 000 Franken liegen.» Verbandsgeschäftsführer Rolf Gasser gibt zu bedenken: «Der Werbemarkt beschränkt sich auf die Deutschschweiz.» Am Ende sei es wohl wie überall: viel für ein paar wenige, und wenig für viele. Eine gewisse Demokratisierung gibt es doch: 2011 teilten sich knapp 30 «Böse» das Werbegeld. Jetzt sind es 62. «Aber der grösste Teil verdient mit der Werbung bloss einen Zustupf», sagt Rolf Gasser. Zehn Schwinger dürften 80 Prozent der Gesamtsumme für sich beanspruchen. Somit beschränkt sich die Möglichkeit des Geldverdienens ziemlich genau auf den Kreis der eidgenössischen Kranzgewinner. Sechsstellige Werbeeinahmen fliessen nur für die Könige Kilian Wenger, Matthias Sempach und Matthias Glarner sowie für Christian Stucki. Also nur für Berner. Für die «wilden» Jungen – allen voran Armon Orlik – muss es das Ziel sein, <strong>2017</strong> ein sechsstelliger «Böser» zu werden. Der Unspunnen-Schwinget (27. August) hat daher nicht nur eine grosse sportliche, sondern auch eine kommerzielle Bedeutung. Schwingen prosperiert finanziell und ist sportlich erstaunlich stabil. Seit Jahren beträgt die Zahl der Aktiven etwa 6000 – die Hälfte davon Jungschwinger. Rolf Gasser sagt: «Damit das weiter so bleibt, ist es wichtig, dass wir unseren Anteil an den Werbeeinnahmen in die Nachwuchsarbeit investieren können.» Soeben ist ein neues Schwinger-Lehrbuch erarbeitet worden. Seit dem 1. Januar <strong>2017</strong> ist der ESV Mitglied von Swiss Olympic mit allen Rechten und Pflichten. Ein historisches Datum: Zum ersten Mal seit der Gründung (1896) duldet der ESV fremde Richter. Dopingkontrollen haben die Schwinger zwar auch bisher durchgeführt – aber seit dem 1. Januar werden Dopingvergehen nicht mehr von der verbands eigenen Justiz sanktioniert, sondern von Swiss Olympic. «Das ist ganz im Sinne der Transparenz und der Gewaltentrennung gut so», sagt Verbands-Geschäftsführer Gasser. ZUSATZINFOS So ist Werbung im Schwingen erlaubt In der Schwingerarena, also im Schwenkbereich der Fernsehkameras, darf nach wie vor keine Werbung platziert werden. Hingegen ist es heute den «Bösen» selbst erlaubt, Werbung zu machen. Verboten ist Werbung, die anstössig oder sexistisch ist, Werbung, welche die politische Neutralität des Schwingens verletzt oder für Mittel wirbt, die mit den Grundwerten des Schwingens nicht vereinbar sind. Es sind lediglich Werbeaufschriften in der Grösse von 90 Quadratzentimetern auf Kleidungsstücken inklusive Rucksack erlaubt, aber nicht auf dem Wettkampf-Tenü und auf der Festbekleidung. Das bedeutet, dass ein Schwinger dann, wenn er im Sägemehl kämpft und im Fokus der TV- Kameras steht, keinerlei Werbeaufschriften tragen darf. Darin unterscheidet sich Schwingen von anderen Einzelsportarten (wie Tennis, Rad, Ski), die Werbung sowohl in der Arena als auch auf dem Wettkampf- Tenü erlauben. Immerhin darf ein Schwinger bei Werbekampagnen mit Festbekleidung und Kranz, in Wettkampf-Tenüs und Schwingerhosen auftreten. Alle Werbe- und PR-Aktivitäten sowie Werbeverträge müssen durch den Verband genehmigt werden. 32 s’Positive 6 / <strong>2017</strong>
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