Betriebliches Gesundheitsmanagement Magazin 2017
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„WENN NICHTS PASSIERT,<br />
MÜSSEN WIR ANZEIGE ERSTATTEN“<br />
JULIA STEURER IST ARBEITSPSYCHOLOGIN UND REFERENTIN IM ZENTRAL-ARBEITS-<br />
INSPEKTORAT. IM GESPRÄCH MIT DEM BGM-MAGAZIN ERKLÄRT SIE, WAS UNTER-<br />
NEHMEN FÜR DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT IHRER MITARBEITER TUN MÜSSEN –<br />
UND WELCHE KONSEQUENZEN ES HAT, WENN SIE ES NICHT MACHEN.<br />
JULIA<br />
STEURER<br />
Expertin für die<br />
Gestaltung<br />
menschengerechter<br />
Arbeit (Fokus<br />
psychische Belastung<br />
und Arbeit 4.0)<br />
Frau Mag. Steurer: Was sollten Betriebe<br />
in Zusammenhang mit der<br />
Evaluierung psychischer Belastungen<br />
beachten?<br />
Julia Steurer: 2013 wurde das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
konkretisiert,<br />
um die Umstände im Unternehmen zu<br />
erheben, zu beurteilen und Maßnahmen<br />
einzuleiten. In dieser Novelle ist klar zu<br />
lesen, dass wir bei Gefahren nicht nur<br />
von physischen sprechen, sondern auch<br />
von psychischen.<br />
Wie detailliert ist die Evaluierung vorgeschrieben?<br />
Wie oft muss sie durchgeführt<br />
werden?<br />
Es gibt vier Bereiche, in denen psychische<br />
Gefahren zu finden sind: die Arbeitsaufgaben,<br />
die sozialen Beziehungen,<br />
die Arbeitsumgebung und die Arbeitsorganisation.<br />
Diese Themen muss ich mir<br />
als Arbeitgeber verpflichtend ansehen.<br />
Wie ich das mache, ist mir bis zu einem<br />
gewissen Grad selbst überlassen. Wichtig<br />
ist, dass es auf einem methodisch aktuellen<br />
Stand durchgeführt wird, etwa mit<br />
Fragebögen, Gruppengesprächen und<br />
Beobachtungsverfahren. Und wie oft?<br />
Dann, wenn sich in den vier Bereichen<br />
etwas ändert – etwa eine neue Produktion<br />
eingeführt wird oder zwei Abteilungen<br />
zusammengelegt werden.<br />
Wie weit ist das Wissen um die Evaluierung<br />
in Österreichs Unternehmen<br />
angekommen?<br />
Das Wissen ist überraschend gut verbreitet.<br />
Die Arbeitsinspektion, die Sozialpartner<br />
und die AUVA beraten Betriebe<br />
in der Umsetzung der Evaluierung<br />
psychischer Belastungen. Viele kleine<br />
Unternehmen wurden damals auch von<br />
Beraterfirmen angeschrieben. Der Tenor<br />
war: „Sparen Sie sich 16.000 Euro Verwaltungsstrafe,<br />
wir machen für 500 Euro<br />
eine Evaluierung“. Das verunsicherte sie<br />
natürlich. Und wir erleben generell oft<br />
noch eine Abwehrhaltung. Psyche, das<br />
ist etwas, mit dem man zum Psychiater<br />
muss. Wir betonen daher, dass es um<br />
die Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen<br />
auf die Beschäftigten geht,<br />
gehen von den vier Bereichen aus und<br />
beginnen nicht gleich mit dem Reizwort<br />
„psychische Belastung“.<br />
Welchen Problemen bei der Umsetzung<br />
der Evaluierung begegnet das<br />
Arbeitsinspektorat in der Praxis?<br />
Häufig wird mit der Evaluierung begonnen,<br />
diese aber nicht fertig gemacht.<br />
Oder es werden Maßnahmen getroffen,<br />
die nichts bringen. Wenn die Übergabe<br />
bei zwei Schichten nicht funktioniert,<br />
dann helfen keine Konfliktmanagementseminare.<br />
Was passiert, wenn ein Betrieb die<br />
gesetzlichen Anforderungen gar nicht<br />
erfüllt?<br />
Der Arbeitgeber wird zuerst beraten und<br />
es wird festgestellt, ob etwas fehlt. Dann<br />
Foto: privat<br />
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