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Betriebliches Gesundheitsmanagement Magazin 2017

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„WENN NICHTS PASSIERT,<br />

MÜSSEN WIR ANZEIGE ERSTATTEN“<br />

JULIA STEURER IST ARBEITSPSYCHOLOGIN UND REFERENTIN IM ZENTRAL-ARBEITS-<br />

INSPEKTORAT. IM GESPRÄCH MIT DEM BGM-MAGAZIN ERKLÄRT SIE, WAS UNTER-<br />

NEHMEN FÜR DIE PSYCHISCHE GESUNDHEIT IHRER MITARBEITER TUN MÜSSEN –<br />

UND WELCHE KONSEQUENZEN ES HAT, WENN SIE ES NICHT MACHEN.<br />

JULIA<br />

STEURER<br />

Expertin für die<br />

Gestaltung<br />

menschengerechter<br />

Arbeit (Fokus<br />

psychische Belastung<br />

und Arbeit 4.0)<br />

Frau Mag. Steurer: Was sollten Betriebe<br />

in Zusammenhang mit der<br />

Evaluierung psychischer Belastungen<br />

beachten?<br />

Julia Steurer: 2013 wurde das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

konkretisiert,<br />

um die Umstände im Unternehmen zu<br />

erheben, zu beurteilen und Maßnahmen<br />

einzuleiten. In dieser Novelle ist klar zu<br />

lesen, dass wir bei Gefahren nicht nur<br />

von physischen sprechen, sondern auch<br />

von psychischen.<br />

Wie detailliert ist die Evaluierung vorgeschrieben?<br />

Wie oft muss sie durchgeführt<br />

werden?<br />

Es gibt vier Bereiche, in denen psychische<br />

Gefahren zu finden sind: die Arbeitsaufgaben,<br />

die sozialen Beziehungen,<br />

die Arbeitsumgebung und die Arbeitsorganisation.<br />

Diese Themen muss ich mir<br />

als Arbeitgeber verpflichtend ansehen.<br />

Wie ich das mache, ist mir bis zu einem<br />

gewissen Grad selbst überlassen. Wichtig<br />

ist, dass es auf einem methodisch aktuellen<br />

Stand durchgeführt wird, etwa mit<br />

Fragebögen, Gruppengesprächen und<br />

Beobachtungsverfahren. Und wie oft?<br />

Dann, wenn sich in den vier Bereichen<br />

etwas ändert – etwa eine neue Produktion<br />

eingeführt wird oder zwei Abteilungen<br />

zusammengelegt werden.<br />

Wie weit ist das Wissen um die Evaluierung<br />

in Österreichs Unternehmen<br />

angekommen?<br />

Das Wissen ist überraschend gut verbreitet.<br />

Die Arbeitsinspektion, die Sozialpartner<br />

und die AUVA beraten Betriebe<br />

in der Umsetzung der Evaluierung<br />

psychischer Belastungen. Viele kleine<br />

Unternehmen wurden damals auch von<br />

Beraterfirmen angeschrieben. Der Tenor<br />

war: „Sparen Sie sich 16.000 Euro Verwaltungsstrafe,<br />

wir machen für 500 Euro<br />

eine Evaluierung“. Das verunsicherte sie<br />

natürlich. Und wir erleben generell oft<br />

noch eine Abwehrhaltung. Psyche, das<br />

ist etwas, mit dem man zum Psychiater<br />

muss. Wir betonen daher, dass es um<br />

die Arbeitsbedingungen und ihre Auswirkungen<br />

auf die Beschäftigten geht,<br />

gehen von den vier Bereichen aus und<br />

beginnen nicht gleich mit dem Reizwort<br />

„psychische Belastung“.<br />

Welchen Problemen bei der Umsetzung<br />

der Evaluierung begegnet das<br />

Arbeitsinspektorat in der Praxis?<br />

Häufig wird mit der Evaluierung begonnen,<br />

diese aber nicht fertig gemacht.<br />

Oder es werden Maßnahmen getroffen,<br />

die nichts bringen. Wenn die Übergabe<br />

bei zwei Schichten nicht funktioniert,<br />

dann helfen keine Konfliktmanagementseminare.<br />

Was passiert, wenn ein Betrieb die<br />

gesetzlichen Anforderungen gar nicht<br />

erfüllt?<br />

Der Arbeitgeber wird zuerst beraten und<br />

es wird festgestellt, ob etwas fehlt. Dann<br />

Foto: privat<br />

30 BGM

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