17.11.2017 Aufrufe

Roth Journal-2017-12

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

O<br />

18<br />

Ratgeber Steuern<br />

Das Buchhaltungsbüro<br />

Buchhaltungsbüros werden oft von Inhabern<br />

geführt die, aus welchen Gründen<br />

auch immer, kein Steuerberaterexamen<br />

bestanden haben.<br />

Der Bundesfinanzhof hat sich in seinem<br />

Urteil vom 7.6.<strong>2017</strong> mit der Frage befasst,<br />

ob Buchhaltungsbüros aufgrund der fortschreitenden<br />

Automatisierung zur Erstellung<br />

von Umsatzsteuervoranmeldungen<br />

berechtigt sind.<br />

Dabei ist er zu dem Ergebnis gelangt, dass<br />

die Automatisierung im Rechnungswesen<br />

bisher nicht dazu geführt hat, dass diese<br />

Digitalisierung zu einer Aushöhlung des<br />

Steuerrechts geführt hätte, nur weil sich<br />

das Formular "per Knopfdruck" erstellen<br />

lasse.<br />

Zudem ist zu bedenken, dass Buchhalter<br />

keine Haftpflichtversicherung haben, wie<br />

etwa Steuerberater, Rechtsanwälte oder<br />

Wirtschaftsprüfer. Selbst wenn sie freiwillig<br />

eine abgeschlossen hätten ist es fraglich,<br />

ob diese bei unbefugten Arbeiten<br />

unter Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz<br />

einspringen würde. Haftpflichtversicherungen<br />

stäuben sich in der Regel bei<br />

vorsätzlichen Gesetzesverstößen.<br />

Gerade die Umsatzsteuer ist jedoch ein<br />

Schwerpunkt bei Betriebsprüfungen, zum<br />

Beispiel die Bauunternehmer können ein<br />

Lied davon singen.<br />

Kommt es zu Umsatzsteuernachzahlungen<br />

dann ist es fraglich, ob der andere<br />

Geschäftspartner überhaupt noch greifbar<br />

ist um Rechnungen gegebenenfalls<br />

berichtigen zu können. Ferner übersteigt<br />

eine Umsatzsteuernachzahlung von<br />

19 Prozentpunkten regelmäßig die Marge,<br />

die aus dem jeweiligen Umsatz als Gewinn<br />

überhaupt verblieben ist bzw. wäre.<br />

Letztlich ist noch zu sehen, dass bei der<br />

Erstellung des Jahresabschlusses nicht<br />

jeder einzelne Beleg nochmals überprüft<br />

werden kann; ob denn die Umsatzsteuer<br />

auch korrekt gehandhabt wurde. Umsatzsteuerliche<br />

Fragen sind daher immer im<br />

Rahmen der Erstellung der Buchhaltung<br />

abzuprüfen.<br />

Kennen Sie das<br />

Transparenzregister schon?<br />

Im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG)<br />

sind schon wieder neue Pflichten entstanden.<br />

Offensichtlich wird jede Gesellschaft<br />

als potenzielle Geldwaschmaschine betrachtet.<br />

Denn die Gesellschafterlisten<br />

sind nunmehr elektronisch an das neue<br />

Transparenzregister zu übermitteln.<br />

Sicherlich ist das in erster Linie eine Frage<br />

die die Notare tangiert, diese beurkunden<br />

schließlich GmbH-Anteilsübertragungen.<br />

Gefordert sind allerdings Gesellschaftsformen<br />

die Geschäftsanteile übertragen können<br />

ohne Mitwirkung von Notaren.<br />

Bei Unterlassen der Registermeldung drohen<br />

Strafen bis zu € 100.000,00 wie man<br />

hört. Steuerberater werden wahrscheinlich<br />

hier nicht helfen können, da diese Registermeldung<br />

nicht auf steuerrechtlichen<br />

sondern ein zivilrechtlichen Vorgängen<br />

beruht.<br />

Was bedeutet das für die Wirtschaft?<br />

Neue Jobs, neue Gebühren und neue<br />

Strafen. Alles Kosten die dann wieder auf<br />

die Verbraucher umzulegen sind.<br />

Für Gastronomie und Einzelhandel<br />

Mit dem § 146b AO wird den Finanzbehörden<br />

zum 1.1.2018 die Möglichkeit eingeräumt,<br />

ohne vorherige Ankündigung und<br />

außerhalb einer Betriebsprüfung in Form<br />

einer Sonderkontrolle eine Kassen-Nachschau<br />

durchzuführen.<br />

Im Rahmen der Kassen-Nachschau muss<br />

der Steuerpflichtige dem Prüfer auf Verlangen<br />

Aufzeichnungen, Bücher sowie die<br />

für die Kassenführung erheblichen Organisationsunterlagen<br />

vorlegen.<br />

In diesem Zusammenhang müssen auch<br />

sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang<br />

mit einer elektronischen Kasse stehen<br />

(Systembeschreibung, Programmanleitungen<br />

etc.), vorgelegt werden.<br />

Daneben ist der Prüfer auch zu der Durchführung<br />

eines "Kassensturzes" berechtigt.<br />

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass<br />

von der Kassen-Nachschau - auch ohne<br />

eine Prüfungsanordnung - zu einer Außenprüfung<br />

übergegangen werden kann. Auf<br />

den Übergang ist jedoch nach § 146b Abs.<br />

3 AO hinzuweisen.<br />

Die vorstehenden Grundsätze müssen<br />

Betriebe mit erheblichen Bargeschäften<br />

dringend ins Kalkül ziehen. Denn das Finanzamt<br />

stuft solche Betriebe als Hochrisikobetriebe<br />

ein.<br />

So eifrig wie der Fiskus an dieser Front<br />

kämpft, so wenig wird gegen offensichtliche<br />

Steuerverschwendung unternommen!<br />

Gerhard Güllich<br />

Hilpoltstein<br />

Dipl.-Kfm.<br />

G e rh ard G ü l l i c h G mb H<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

hmstraße 9 • 91161 Hilpoltstein<br />

Tel. 0 91 74/ 47 96-0 • Fax 0 91 74/ 47 96-50<br />

Dipl.-Kfm.<br />

G e rh ard G ü l l i c h<br />

Steuerberater<br />

Fachberater fü r I nternationales Steuerrecht<br />

w w w .g ue l l i c h .i nf o

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!