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Germany Yearbook - 2008_ocr

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8 Sozialleistungen<br />

Definitionen<br />

nens und der Vermögensbildung (z. B. steuerbegünstigtes Bausparen, Grundsteuerermäßigung<br />

und erhöhte Absetzungen für Wohngebäude), für Körperbehinderte und für<br />

Flüchtlinge sowie Entlastungen aus dem Splittingverfahren bei der Einkommensbesteuerung.<br />

Enthalten ist zudem auch die steuerliche Förderung von Zukunftssicherungsleistungen<br />

und von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.<br />

Versorgungswerke: Basierend auf der berufsständischen Selbstverwaltung in öffentlichrechtlichen<br />

Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft (Kammerverfassung) wurden aufgrund<br />

von Landesgesetzen für bestimmte freie Berufe Versicherungs- und Versorgungswerke<br />

zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung errichtet. Einbezogen sind insbesondere<br />

Ärzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Tierärzte/Tierärztinnen, Apotheker/-innen,<br />

Rechtsanwälte/-anwältinnen und Notare/Notarinnen, Wirtschaftsprüfer/-innen und<br />

Steuerberater/-innen, Architekten/Architektinnen sowie Schornsteinfeger/-innen.<br />

Wiedergutmachung: Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) und anderen<br />

gesetzlichen und außergesetzlichen Wiedergutmachungsregelungen zum Ausgleich<br />

von Schäden durch nationalsozialistische Verfolgung, insbesondere Schäden an<br />

Leben, Gesundheit, Freiheit oder im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen. In<br />

den neuen Ländern und Berlin-Ost sind darüber hinaus auch Entschädigungsleistungen<br />

nach dem 1. und 2. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz und dem Vertriebenenzuwendungsgesetz<br />

enthalten.<br />

Das Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den<br />

Wohnkosten. Es wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren<br />

Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und<br />

familiengerechten Wohnraum tragen können. Wohngeld wird entweder als Mietzuschuss<br />

für Mieter oder als Lastenzuschuss für Haus- und Wohnungseigentümer<br />

geleistet.<br />

Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Haushaltsgröße, dem Familieneinkommen<br />

und der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Ein Teil der Wohnkosten<br />

muss in jedem Fall vom Wohngeldempfänger getragen werden.<br />

Aufgrund der zum 1.1.2005 in Kraft getretenen Änderungen im Sozialrecht (»Hartz IV«)<br />

hat sich im Berichtsjahr 2005 der Kreis der nach dem Wohngeldgesetz berechtigten<br />

Haushalte und damit auch der statistisch erfassten Wohngeldhaushalte deutlich reduziert.<br />

Ab diesem Zeitpunkt entfällt für Empfänger/-innen bestimmter Transferleistungen<br />

(z. B. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

bzw. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem<br />

SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sowie für Mitglieder<br />

ihrer Bedarfsgemeinschaft der Wohngeldanspruch. Deren angemessene Unterkunftskosten<br />

werden nunmehr im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so<br />

dass sich dadurch für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben.<br />

Hinzu kommt, dass der besondere Mietzuschuss als besondere Form der Wohngeldgewährung<br />

an Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge entfiel. Neben diesen<br />

reinen Wohngeldhaushalten gibt es seit 2005 auch eine Anzahl von wohngeldrechtlichen<br />

Teilhaushalten in Mischhaushalten. Dabei handelt es sich um Haushalte, in<br />

denen der Antragsteller Empfänger von Transferleistungen und damit nicht selbst<br />

wohngeldberechtigt ist, aber mindestens einer der übrigen Mitbewohner, oder um<br />

Haushalte, in denen der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt<br />

aber auch Transferleistungsempfänger/-innen leben.<br />

Zusatzversorgung: Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu den Renten<br />

aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte öffentlicher Arbeitgeber,<br />

die z. B. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, der Bahnversicherungsanstalt<br />

(ab dem 1.10.2005 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-<br />

Bahn-See), der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost oder bei kommunalen<br />

und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen versichert sind.<br />

200 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2008</strong>

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