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23 Finanzen und Steuern<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Finanzen<br />

Die Finanzstatistiken der öffentlichen Haushalte bieten ein umfassendes, detailliertes<br />

Bild über die gesamte öffentliche Finanzwirtschaft. Sie zeigen, welche Einnahmen den<br />

öffentlichen Haushalten zugeflossen sind, welche Ausgaben sie damit finanzieren<br />

konnten und in welchem Umfang die öffentlichen Haushalte auf Fremdmittel (Verschuldung<br />

am Kreditmarkt) oder Rücklagen zur Deckung des Finanzierungssaldos (Differenz<br />

zwischen Ausgaben und Einnahmen einschl. des Saldos haushaltstechnischer Verrechnungen)<br />

zurückgreifen mussten. Die Finanzstatistiken sind wichtigste Grundlage für die<br />

Darstellung der Staatsfinanzen im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

und den Vergleich des Staatsdefizits (gemessen am Bruttoinlandsprodukt) der<br />

Mitgliedstaaten der Europäischen Union.<br />

Künftige Belastungen der öffentlichen Haushalte aus den aufgenommenen Fremdmitteln<br />

ergeben sich aus dem Stand der öffentlichen Schulden. Mit der Statistik der Schulden<br />

der öffentlichen Haushalte stehen jährlich wichtige Informationen über die Höhe und<br />

Struktur der Verschuldung öffentlicher Haushalte bereit. Eine herausragende Bedeutung<br />

erwächst der Schuldenberichterstattung für die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.<br />

In dieser haben sich die Mitgliedstaaten durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt<br />

verpflichtet, den Anteil der öffentlichen Schulden am Bruttoinlandsprodukt zu<br />

Marktpreisen unter 60 % zu halten.<br />

Die Erfassung der öffentlichen Finanzen erfolgt in Verbindung mit der Haushaltsaufstellung,<br />

dem Haushaltsvollzug und der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte.<br />

Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik (Tabelle 23.2.1), der<br />

aktuellsten Statistik im Bereich der öffentlichen Finanzen, basieren auf den monatlichen<br />

und vierteljährlichen Kassenabschlüssen (Kassenergebnissen). Die vierteljährlichen<br />

Kassenergebnisse und der Schuldenstand werden ab dem ersten Vierteljahr 2007 in<br />

einer erweiterten Abgrenzung des öffentlichen Gesamthaushalts dargestellt, der neben<br />

den öffentlichen Kernhaushalten auch Extrahaushalte des Bundes und der Länder<br />

sowie bei den Schulden Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

umfasst. Die Jahresrechnungsstatistik weist die öffentlichen Ausgaben und Einnahmen<br />

auf der Grundlage der abgeschlossenen Jahresrechnungen (Rechnungsergebnisse) aus<br />

(Tabelle 23.4). Der Stand der öffentlichen Schulden und die Schuldenbewegungen<br />

werden nach Schuldarten gegliedert (Tabelle 23.5.2), die Schuldenaufnahme nach<br />

Laufzeiten (Tabelle 23.5.3).<br />

Die Darstellung der Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte erfolgt<br />

grundsätzlich nach der Systematik der kommunalen und staatlichen Haushalte, die ab<br />

dem Berichtsjahr 2002 neu gegliedert wurde. In der vierteljährlichen Kassenstatistik<br />

werden die Ausgaben und Einnahmen nach gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Arten<br />

gegliedert. In den detaillierten Rechnungsergebnissen sind die öffentlichen Ausgaben<br />

nach finanz- und gesamtwirtschaftlich bedeutsamen Arten und nach Aufgabenbereichen<br />

gegliedert. Bei den Ausgabe- und Einnahmearten wird unter gesamtwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten zwischen laufender Rechnung, Kapitalrechnung und besonderen<br />

Finanzierungsvorgängen (periodenübergreifenden Transaktionen zum Haushaltsausgleich)<br />

unterschieden. Die Zahlungen zwischen den öffentlichen Haushalten werden bei<br />

der Zusammenfassung zu Haushaltsebenen bzw. zum öffentlichen Gesamthaushalt zur<br />

Vermeidung von Doppelzählungen bereinigt. Die Ausgaben- und Einnahmensummen<br />

der einzelnen Haushaltsebenen lassen sich deshalb nicht zum Gesamtergebnis addieren.<br />

Die Finanzen der Stadtstaaten sind in der finanzstatistischen Darstellung grundsätzlich<br />

den Länderhaushalten zugerechnet. Die Tabellen über die Ausgaben, Einnahmen<br />

und Schulden der öffentlichen Haushalte schließen die neuen Länder ab 1992<br />

mit ein. In der Darstellung der Finanzen der Länder ist Berlin bereits 1991 insgesamt<br />

enthalten.<br />

Fortschreitende Ausgliederungen aus den Kernhaushalten und zunehmende Übertragung<br />

von öffentlichen Aufgaben auf Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit<br />

eigenem Rechnungswesen haben den Vergleich der öffentlichen Finanzen, insbesondere<br />

der Länder untereinander, zunehmend beeinträchtigt. Zur Sicherung der<br />

Vergleichbarkeit der öffentlichen Finanzen sind daher neben den Kernhaushalten auch<br />

die Finanzen dieser öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in rechtlich<br />

selbstständiger oder unselbstständiger Form mit eigenem Rechnungswesen geführt<br />

werden, zu berücksichtigen. Dies geschieht im Rahmen der aktuellen vierteljährlichen<br />

Kassen- und Schuldenstatistik durch die Integration der Einnahmen, Ausgaben und<br />

Schulden der Kernhaushalte des Bundes und der Länder mit quantitativ bedeutsamen<br />

öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des<br />

Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) dem<br />

Sektor Staat zuzurechnen sind (Extrahaushalte). In der Schuldenstatistik werden bei<br />

den Gemeinden und Gemeindeverbänden auch die kameral buchenden Zweckverbände<br />

einbezogen. Durch die Einbeziehung dieser Extrahaushalte in die Daten des öffentlichen<br />

Gesamthaushalts sind die Kassen- und Schuldenergebnisse ab dem Jahr 2007 mit<br />

bereits veröffentlichten Ergebnissen der Vorjahre nicht mehr direkt vergleichbar.<br />

Lediglich die Daten des Jahres 2006 konnten zum Vergleich methodisch angepasst<br />

werden.<br />

Darüber hinaus stellt die Finanzstatistik auch die Jahresabschlüsse aller öffentlichen<br />

Fonds, Einrichtungen und Unternehmen dar (Tabellen 23.6.1 und 23.6.2), um bei<br />

zunehmender Ausgliederung von Aufgaben aus den öffentlichen Kernhaushalten das<br />

statistische Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen zu sichern. Erhoben werden Angaben<br />

der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des Anlagenachweises. Die<br />

Jahresabschlussstatistik liefert die Komplementärgrößen zu den Rechnungsergebnissen<br />

der öffentlichen Haushalte und ermöglicht so die vollständige Darstellung der Finanzen<br />

des öffentlichen Sektors (siehe nachrichtliche Gegenüberstellung des Aufwands dieser<br />

Einheiten zu den Ausgaben der Kernhaushalte (Tabelle 23.4.2)). Die Daten werden<br />

durch direkte Befragung der Einheiten gewonnen, die die Angaben ihren Jahresabschlüssen<br />

entnehmen.<br />

Die Daten der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen und der Träger der<br />

Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

werden in Anpassung an die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen ab dem Berichtsjahr 1998 nicht mehr den öffentlichen Haushalten,<br />

sondern den öffentlichen Unternehmen zugeordnet. In den langen Reihen der<br />

Rechnungsergebnisse (Tabelle 23.1) wird das Jahr 1997 doppelt, einschließlich und<br />

ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie einschließlich und<br />

ohne Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände dargestellt, um die 1998er Werte mit dem Vorjahr vergleichen zu<br />

können. Die zeitliche und regionale Vergleichbarkeit wird in den vergangenen Jahren<br />

auch dadurch eingeschränkt, dass die Ausgliederung von Einrichtungen aus den<br />

Kernhaushalten länderweise sehr unterschiedlich erfolgt ist.<br />

Rechtsgrundlage für die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im<br />

öffentlichen Dienst ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des<br />

Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG).<br />

Personal<br />

Im Rahmen der Personalstatistiken werden Daten zum Personal der öffentlichen Arbeitgeber<br />

sowie zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen des öffentlichrechtlichen<br />

Alterssicherungssystems erhoben.<br />

Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber,<br />

die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen<br />

Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen<br />

Dienst und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in privater Rechtsform mit<br />

überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören im Bereich des<br />

unmittelbaren öffentlichen Dienstes der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände,<br />

die Zweckverbände und das Bundeseisenbahnvermögen und im Bereich<br />

des mittelbaren öffentlichen Dienstes die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche<br />

Bundesbank, die Sozialversicherungsträger und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen<br />

in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Die rechtlich selbstständigen Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit überwiegend<br />

öffentlicher Finanzierung werden im Rahmen der Forschungsstatistik nachgewiesen<br />

(siehe hierzu auch im Kapitel »Bildung und Wissenschaft«).<br />

Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des<br />

öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger/-empfängerinnen<br />

nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie nach dem<br />

Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Zum<br />

Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes gehören aus Sicht des Versorgungssystems<br />

neben Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden, Zweckverbänden,<br />

Bundeseisenbahnvermögen auch die vom Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation<br />

e. V. betreuten Versorgungsempfänger/-empfängerinnen.<br />

Die Personalstatistiken sind wichtige Grundlage für politische Entscheidungen zur<br />

Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Sie bilden<br />

die Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben<br />

und dienen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder. Die<br />

Ergebnisse der Personalstandstatistik sind ferner Grundlage für Benchmarking insbesondere<br />

im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt,<br />

um Rationalisierungspotentiale aufzudecken.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2008</strong> 563

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