HuA_Elternmagazin_4_2017
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Allergien im Kindergarten<br />
Was Erzieherinnen und Erzieher wissen sollten<br />
1, 2, 3, 4, 5 – etwa jedes 5. Kindergartenkind<br />
leidet an einer Allergie. Das stellt<br />
die Betreuer in den Kindertagesstätten<br />
vor ganz neue Herausforderungen.<br />
Denn sie müssen im Falle einer heftigen<br />
allergischen Reaktion schnell und<br />
richtig reagieren. Das medizinisch korrekte<br />
Handeln ist das eine, Unsicherheiten<br />
gibt es häufig auch hinsichtlich<br />
möglicher rechtlicher Konsequenzen.<br />
Dabei ist die Rechtslage aus Sicht der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung klar,<br />
darauf weist die Gesellschaft für Pädiatrische<br />
Allergologie und Umweltmedizin<br />
(GPA) e.V. ausdrücklich hin.<br />
Zwischen Eltern und Kita<br />
besteht ein Betreuungsvertrag<br />
Eltern, die ihr Kind in einer Kita anmelden,<br />
schließen mit der Einrichtung einen<br />
Betreuungsvertrag. Die Eltern geben<br />
ihr Kind in die Obhut der Kita und<br />
übertragen insoweit die Personensorge<br />
für das Kind. Damit gehört auch die<br />
Abwehr von Gefahren zu den Aufgaben<br />
der Kita. Erleidet nun ein Kind eine Anaphylaxie<br />
– das ist die schwerste Form<br />
einer allergischen Reaktion –, müssen<br />
Erzieherinnen und Erzieher diese Gefahr<br />
abwehren und ggf. Medikamente<br />
aus dem Notfallset anwenden. Der Einsatz<br />
eines Notfallpens ist folglich eine<br />
versicherte Tätigkeit. Im unwahrscheinlichen<br />
Fall, dass sich der Betreuer selbst<br />
dabei verletzt, gilt dies als Arbeitsunfall.<br />
Auch das Kind hat beim Eintreten<br />
einer anaphylaktischen Reaktion einen<br />
Arbeitsunfall erlitten. Ein möglicher<br />
Schaden durch den Einsatz des Pens<br />
ist damit eine (zusätzliche) Folge dieses<br />
Arbeitsunfalls. Aufgrund der Haftungs-<br />
Foto: Andrey Kuzmin/Fotolia.com<br />
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haut & allergie Dezember <strong>2017</strong><br />
Allergien