08.01.2018 Aufrufe

Finanzen im Griff? Frauen und Geld - SHE works! Magazin

Wie sieht es aus mit dem eigenen Vermögen, wie mit der Altersversorgung? Haben Sie Ihre Finanzen im Griff? Frauen und Finanzen sollen ja angeblich nicht zusammenpassen. Wir beweisen das Gegenteil.

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<strong>SHE</strong> <strong>works</strong>! <strong>Magazin</strong> / Mit 66 Jahren<br />

Mit 66 Jahren …<br />

Auch Gründerinnen gehen mal in Rente<br />

Von Katja Brößling<br />

Selbst wenn das Renteneintrittsalter<br />

noch in weiter Ferne zu sein<br />

scheint, man kann gar nicht früh<br />

genug anfangen, eine Absicherung<br />

für den sogenannten Lebensherbst<br />

zu treffen. Wer vor seiner Selbständigkeit<br />

schon angestellt tätig war,<br />

hat bereits Rentenansprüche erworben<br />

<strong>und</strong> behält diese auch. Nur<br />

reichen wird das in den meisten<br />

Fällen nicht.<br />

PFLICHTVERSICHERUNG FÜR<br />

BESTIMMTE BERUFSGRUPPEN<br />

Als Selbständige kann man sich<br />

bei der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

entweder freiwillig versichern<br />

oder auf Antrag versicherungspflichtig<br />

werden. Best<strong>im</strong>mte<br />

(selbständige) Berufsgruppen sind<br />

sogar verpflichtet, sich über die<br />

gesetzliche Rentenversicherung<br />

absichern zu lassen. Dazu gehören<br />

unter anderem: Handwerker*innen,<br />

Lehrer*innen, Hebammen<br />

<strong>und</strong> Geburtshelfer, Künstler*innen<br />

<strong>und</strong> Publizist*innen. Eine komplette<br />

Übersicht ist <strong>im</strong> §2 Sozialgesetzbuch<br />

IV dargelegt.<br />

FREIWILLIGE<br />

RENTENVERSICHERUNG<br />

Wer sich freiwillig versichert, kann<br />

die Anzahl <strong>und</strong> Höhe der Beiträge<br />

selbst festlegen <strong>und</strong> jederzeit<br />

für die Zukunft verändern. Der<br />

Erhalt der Anwartschaft auf eine<br />

Erwerbsminderungsrente durch<br />

eine lückenlose Zahlung freiwilliger<br />

Beiträge ist ebenfalls für<br />

Selbständige möglich. Und auch<br />

die Ansprüche auf Alters- <strong>und</strong> Hinterbliebenenrente,<br />

die man sich in<br />

der Zeit als Arbeitnehmerin bzw.<br />

Arbeitnehmer erworben hat, bleiben<br />

erhalten.<br />

Monatlich mindestens 83,70<br />

Euro <strong>und</strong> höchstens 1.209,00<br />

Euro (West) <strong>und</strong> 1.078,80 (Ost)<br />

(2018) zahlen Selbständige, die<br />

bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

freiwillig versichert sind<br />

als Beitrag. Der Mindestbeitrag<br />

entspricht 18,6 Prozent eines monatlichen<br />

Bruttoeinkommens von<br />

450 Euro. Sie können auch höhere<br />

Beiträge zahlen, allerdings nur bis<br />

zu einem Einkommen in Höhe der<br />

Beitragsbemessungsgrenze. Diese<br />

liegt bei einem Bruttoeinkommen<br />

von 6.500 Euro (West) bzw. 5.800<br />

Euro (Ost) pro Monat (2018).<br />

VERSICHERUNGSPFLICHT AUF<br />

ANTRAG<br />

Innerhalb von fünf Jahren nach<br />

Aufnahme einer selbständigen<br />

Tätigkeit kann man die Versicherungspflicht<br />

in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung beantragen.<br />

Der Vorteil ist, dass Pflichtversicherte<br />

auch Anspruch auf eine<br />

Erwerbsminderungsrente <strong>und</strong> auf<br />

Rehabilitationsleistungen haben.<br />

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