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unternehmen März 2013

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[verantworten] Ausgabe 31 | <strong>März</strong> <strong>2013</strong> <strong>unternehmen</strong> [!]<br />

tumswohnungen beliehen sind. „Wir wollen<br />

ja aber nur abrufen können, wer denn der Eigentümer<br />

ist. Das schreiben uns das aktuelle<br />

Wohnungseigentumsgesetz<br />

und die aktuelle<br />

Wir wollen<br />

dem Staat<br />

sparen<br />

helfen, der<br />

hindert uns<br />

Rechtssprechung vor“,<br />

sagt Heckeler. Dieses Wissen<br />

ist für Verwalter auch<br />

deshalb wichtig, weil diese<br />

häufig innerhalb bestimmter<br />

gesetzlicher<br />

Fristen handeln müssen.<br />

Das gilt für das Einreichen<br />

von Eigentümerlisten<br />

bei Beschlussanfechtungsklagen ebenso<br />

wie für die Ermittlung des richtigen Schuldners<br />

bei der Verfolgung von Zahlungsansprüchen.<br />

Auch für die Einladung zur<br />

Eigentümerversammlung und die in<br />

vielen Teilungserklärungen geforderte<br />

Zustimmung zur Veräußerung<br />

des Wohnungseigentums<br />

muss der Verwalter<br />

rechtssicher wissen,<br />

wer als Eigentümer<br />

im Grundbuch eingetragen ist, sagt Heckeler.<br />

Rückendeckung bekommt der Verband durch<br />

ein Gutachten des Stuttgarter Rechtsprofessors<br />

Rüdiger Zuck. Der ist<br />

zu der Auffassung gelangt,<br />

dass der Ausschluss<br />

der Immobilienverwalter<br />

verfassungswidrig ist.<br />

Nach seiner Einschätzung<br />

wäre es auch problemlos<br />

technisch möglich, Immobilienverwaltern<br />

dauerhaft<br />

Zugang zur ersten<br />

Abteilung der Grundbücher<br />

zu gewähren. Darin werden die Eigentumsverhältnisse<br />

der Immobilien dargelegt.<br />

Bisher fragen die Immobilienverwalter die<br />

Daten an. „Das sucht ein Beamter heraus,<br />

der viel mehr Aufwand hat. Nach<br />

rund zehn Tagen hat der Verwalter<br />

die Informationen und<br />

zahlt jedes Mal 10 Euro“,<br />

sagt Heckeler. Das geschehe<br />

in Baden-<br />

Württemberg pro<br />

Jahr zigtausendmal<br />

und bedeutet für die Verwalter wie für die Beamten<br />

Mehrarbeit. „Wir wollen dem Staat sparen<br />

helfen, doch der hindert uns daran.“<br />

Wie finde ich einen guten<br />

Verwalter?<br />

Weil es für den Beruf des Immobilienverwalters<br />

keine Zugangsvoraussetzungen gibt, ist<br />

es für Laien schwer, einen Verwalter zu finden,<br />

der alle wichtigen Kriterien erfüllt. Eigentümergemeinschaften,<br />

so rät Verbandschef<br />

Wolfgang Heckeler, sollten sich über<br />

ihren künftigen Verwalter genau informieren<br />

und diese Fragen stellen:<br />

Welchen Ruf genießt er? Wie zufrieden sind<br />

andere Gemeinschaften? Welche Qualifikation<br />

hat er? Wie oft bildet er sich fort? Wie gut<br />

ist er erreichbar? Hat er eine Vermögensschaden-<br />

und Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung?<br />

Werden diese Fragen positiv beantwortet,<br />

trenne sich bereits die Spreu vom Weizen,<br />

sagt Heckeler. Mitglieder des Verbandes der<br />

Immobilienverwalter müssen nach seinen<br />

Worten nicht nur nachweisen, dass sie sachkundig<br />

sind und sich regelmäßig fortbilden,<br />

sondern auch, dass sie eine Vermögensschadenhaftplichtversicherung<br />

besitzen. Verbandsmitglieder<br />

sind darüber hinaus auch<br />

abgesichert, falls ein so genannter Vertrauensschaden<br />

entsteht. Diese greift beispielsweise<br />

auch bei Diebstahl, Betrug, Unterschlagung.<br />

Einen qualifizierten, professionellen Verwalter<br />

findet man im Internet über die Verwaltersuche<br />

auf der Homepage des Verbands der<br />

Immobilienverwalter Baden-Württemberg<br />

(www.vdiv.de). [!] Alexander Bögelein<br />

Die Branche der<br />

Verwalter<br />

Die kleinsten Eigentümergemeinschaften<br />

umfassen gerade mal zwei<br />

Parteien, eine der größten, die Stuttgarter<br />

Asamwald, umfasst 1000 Eigentümer.<br />

Die häufigste Form ist das<br />

Mehrfamilienhaus mit zehn oder zwölf<br />

Eigentümern. Diese Bandbreite zeigt<br />

sich auch bei den Verwaltern. Der größte<br />

in Baden-Württemberg betreut mit<br />

100 Mitarbeitern knapp 30000 Wohnungen.<br />

Verwalter, die alleine tätig sind,<br />

und von einer Schreibkraft unterstützt<br />

werden, kommen auf 400 Wohnungen.<br />

In vielen Fällen beschäftigen Verwalter<br />

zwei bis drei Bürokräfte und betreuen<br />

zwischen 1500 und 3000 Wohnungen.<br />

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