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Aktuelle Regeln und Anwendungen des Haushaltswesens in den ...

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2.1.3 Gliederungen der E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben (§ 7 VRV)<br />

Die E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben s<strong>in</strong>d:<br />

a) nach haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten (E<strong>in</strong>nahme/Ausgabe <strong>und</strong><br />

or<strong>den</strong>tlicher/außeror<strong>den</strong>tlicher Haushalt) zu kennzeichnen;<br />

b) nach funktionellen Gesichtspunkten entsprechend dem dekadisch numerierten Ansatzverzeichnis <strong>in</strong><br />

Gruppen (1. Dekade), Abschnitten (1. <strong>und</strong> 2. Dekade) <strong>und</strong> Unterabschnitten (1. bis 3. Dekade) zu ordnen.<br />

Für die Gliederung nach Ansätzen s<strong>in</strong>d gr<strong>und</strong>sätzlich fünf Deka<strong>den</strong> vorgesehen. Davon s<strong>in</strong>d die ersten<br />

drei Deka<strong>den</strong> für Länder <strong>und</strong> Geme<strong>in</strong><strong>den</strong> verb<strong>in</strong>dlich. E<strong>in</strong>e Unterteilung <strong>in</strong> der 4. <strong>und</strong> 5. Dekade ist<br />

freigestellt <strong>und</strong> richtet sich nach <strong>den</strong> Erfordernissen der Gebietskörperschaften.<br />

c) nach ökonomischen Gesichtspunkten nach dem dekadisch nummerierten Postenverzeichnis<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Ansätze zu gliedern.<br />

E<strong>in</strong>e Voranschlagsstelle besteht aus dem Haushaltsh<strong>in</strong>weis (haushaltswirtschaftliche Gliederung), aus<br />

dem Ansatz (funktionelle Gliederung) <strong>und</strong> aus der Post (ökonomische Gliederung). Die e<strong>in</strong>zelnen<br />

Gliederungselemente können von e<strong>in</strong>ander getrennt wer<strong>den</strong>. Wer<strong>den</strong> E<strong>in</strong>nahmen <strong>und</strong> Ausgaben nach<br />

regionalen, <strong>in</strong>stitutionellen oder sonstigen Gesichtspunkten zugeordnet, hat dies nach der<br />

Voranschlagsstelle zu erfolgen.<br />

Kommentierungen zu § 7<br />

Die gegenwärtige Gr<strong>und</strong>struktur beider Systematiken (Postenverzeichnis <strong>und</strong> Ansatzverzeichnis) wurde<br />

1974 etabliert. In der Zwischenzeit durchgeführte Adaptierungen der VRV, die weitere Aufgliederungen<br />

nach sich zogen, erfolgten vor dem H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong> der WWU <strong>und</strong> neuer statistischer Anforderungen (siehe<br />

Kapitel 3) ohne die Gr<strong>und</strong>systematik der Verzeichnisse zu verändern.<br />

Das Postenverzeichnis lehnte sich 1974 dem für Industrieunternehmen gelten<strong>den</strong><br />

E<strong>in</strong>heitskontenrahmen an, wurde aber seitdem nicht an Revisionen <strong>des</strong> E<strong>in</strong>heitskontenrahmens<br />

angepasst. E<strong>in</strong>e Harmonisierung <strong>des</strong> Postenverzeichnisses mit dem E<strong>in</strong>heitskontenrahmen ersche<strong>in</strong>t<br />

angesichts der außerbudgetären Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Parallel dazu wäre darauf zu achten,<br />

dass die Systematik <strong>des</strong> Postenverzeichnisses im E<strong>in</strong>klang mit <strong>den</strong> <strong>in</strong>ternationalen statistischen<br />

Meldeerfordernissen steht.<br />

Beim Ansatzverzeichnis fallen mehrere kritische Aspekte auf:<br />

10<br />

• Das Ansatzverzeichnis mit vorrangig funktioneller Ausrichtung differenziert auch nach<br />

<strong>in</strong>stitutionellen <strong>und</strong> ökonomischen Kriterien. Die unterschiedlichen Komb<strong>in</strong>ationen<br />

verschie<strong>den</strong>er Ausrichtungen der Haushaltsdarstellung erschweren die Interpretation<br />

erheblich <strong>und</strong> tragen zu Fehlbuchungen bei.<br />

• Die Haushaltsdarstellungen <strong>in</strong> <strong>den</strong> Gruppen 8 Dienstleistungen <strong>und</strong> 9 F<strong>in</strong>anzwirtschaft s<strong>in</strong>d<br />

schwer verständlich <strong>und</strong> asymmetrisch zu <strong>den</strong> anderen Gruppen. Die Gruppe 8 Dienstleistungen<br />

unterscheidet sich von <strong>den</strong> Gruppen 1 bis 7 durch <strong>in</strong>stitutionelle Kriterien (spezieller Bereich für<br />

separate, zum Teil marktmäßige Organisationse<strong>in</strong>heiten). Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er funktionellen,<br />

wirkungsorientierten Haushaltsdarstellung wäre die Gruppe 8 Dienstleistungen aufzulassen <strong>und</strong><br />

als Unterabschnitte der Gruppen 1 bis 7 zu implementieren.<br />

• Die Haushaltsdarstellungen der E<strong>in</strong>nahmenseite differenzieren nach anderen Kriterien als jene<br />

der Ausgabenseite, wodurch Zusammenhänge verloren gehen. So s<strong>in</strong>d beispielsweise die vom<br />

B<strong>und</strong> an die Länder überwiesenen verschie<strong>den</strong>en Zweckzuschüsse gemäß § 24 FAG 2005<br />

(Krankenanstaltenf<strong>in</strong>anzierung, Katastrophenfonds, Theaterförderung etc.) e<strong>in</strong>nahmenseitig als<br />

F<strong>in</strong>anzzuweisung zu verbuchen (Abschnitt 94) <strong>und</strong> ausgabenseitig im jeweiligen<br />

Funktionsbereich (1: Öffentliche Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit, 3: Kunst, Kultur <strong>und</strong> Kultus, 5:<br />

Ges<strong>und</strong>heit etc.).

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